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Circulaire. - Marchés publics. - Interdiction de mentionner dans les clauses d'un marché des spécifications techniques limitant ou excluant le jeu normal de la concurrence. - Spécifications techniques des microprocesseurs dans les marchés d'informatique . - Complément à la circulaire du 23 juin 2004 (Moniteur belge, 25 juin 2004). - Traduction allemande | Omzendbrief. - Overheidsopdrachten. - Verbod om in de bepalingen van een opdracht technische specificaties op te nemen die het gewone verloop van de mededinging beperken of uitsluiten. - Technische specificaties van microprocessoren in het kader van informaticaopdrachten . - Aanvulling bij de omzendbrief van 23 juni 2004 (Belgisch Staatsblad, 25 juni 2004). - Duitse vertaling |
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SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR | FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN |
8 DECEMBRE 2006. - Circulaire. - Marchés publics. - Interdiction de | 8 DECEMBER 2006. - Omzendbrief. - Overheidsopdrachten. - Verbod om in |
mentionner dans les clauses d'un marché des spécifications techniques | de bepalingen van een opdracht technische specificaties op te nemen |
limitant ou excluant le jeu normal de la concurrence. - Spécifications | die het gewone verloop van de mededinging beperken of uitsluiten. - |
techniques des microprocesseurs dans les marchés d'informatique | Technische specificaties van microprocessoren in het kader van |
(acquisition de systèmes informatiques). - Complément à la circulaire | informaticaopdrachten (aanschaf van computersystemen). - Aanvulling |
du 23 juin 2004 (Moniteur belge, 25 juin 2004). - Traduction allemande | bij de omzendbrief van 23 juni 2004 (Belgisch Staatsblad, 25 juni 2004). - Duitse vertaling |
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la | De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief van |
circulaire du Premier Ministre du 8 décembre 2006 relative aux marchés | de Eerste Minister van 8 december 2006 betreffende de |
publics. - Interdiction de mentionner dans les clauses d'un marché des | overheidsopdrachten. - Verbod om in de bepalingen van een opdracht |
spécifications techniques limitant ou excluant le jeu normal de la | technische specificaties op te nemen die het gewone verloop van de |
concurrence. - Spécifications techniques des microprocesseurs dans les | mededinging beperken of uitsluiten. - Technische specificaties van |
marchés d'informatique (acquisition de systèmes informatiques). - | microprocessoren in het kader van informaticaopdrachten (aanschaf van |
Complément à la circulaire du 23 juin 2004 (Moniteur belge, 25 juin | computersystemen). - Aanvulling bij de omzendbrief van 23 juni 2004 |
2004) (Moniteur belge du 15 décembre 2006), établie par le Service | (Belgisch Staatsblad, 25 juni 2004) (Belgisch Staatsblad van 15 |
central de traduction allemande auprès du Commissariat | december 2006), opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse |
d'arrondissement adjoint à Malmedy. | vertaling bij het Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy. |
Annexe | Bijlage |
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST KANZLEI DES PREMIERMINISTERS | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST KANZLEI DES PREMIERMINISTERS |
8. DEZEMBER 2006 - Rundschreiben - Öffentliche Aufträge - Verbot, in | 8. DEZEMBER 2006 - Rundschreiben - Öffentliche Aufträge - Verbot, in |
die Klauseln eines Auftrags technische Spezifikationen aufzunehmen, | die Klauseln eines Auftrags technische Spezifikationen aufzunehmen, |
die den normalen Wettbewerb beschränken oder ausschliessen - | die den normalen Wettbewerb beschränken oder ausschliessen - |
Technische Spezifikationen von Mikroprozessoren bei | Technische Spezifikationen von Mikroprozessoren bei |
Informatikaufträgen (Erwerb von Datenverarbeitungssystemen) - | Informatikaufträgen (Erwerb von Datenverarbeitungssystemen) - |
Ergänzung zum Rundschreiben vom 23. Juni 2004 (Belgisches Staatsblatt, | Ergänzung zum Rundschreiben vom 23. Juni 2004 (Belgisches Staatsblatt, |
25. Juni 2004; deutsche Übersetzung: Belgisches Staatsblatt, 21. | 25. Juni 2004; deutsche Übersetzung: Belgisches Staatsblatt, 21. |
September 2004) | September 2004) |
An die öffentlichen Auftraggeber und Auftraggeber, die dem Gesetz vom | An die öffentlichen Auftraggeber und Auftraggeber, die dem Gesetz vom |
24. Dezember 1993 über öffentliche Aufträge und bestimmte Bau-, | 24. Dezember 1993 über öffentliche Aufträge und bestimmte Bau-, |
Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterliegen | Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterliegen |
Sehr geehrte Frau Ministerin, | Sehr geehrte Frau Ministerin, |
Sehr geehrter Herr Minister, | Sehr geehrter Herr Minister, |
Sehr geehrte Damen und Herren, | Sehr geehrte Damen und Herren, |
im vorerwähnten Rundschreiben vom 23. Juni 2004 (veröffentlicht im | im vorerwähnten Rundschreiben vom 23. Juni 2004 (veröffentlicht im |
Belgischen Staatsblatt vom 25. Juni 2004; deutsche Übersetzung | Belgischen Staatsblatt vom 25. Juni 2004; deutsche Übersetzung |
veröffentlicht im Belgischen Staatsblatt vom 21. September 2004) sind | veröffentlicht im Belgischen Staatsblatt vom 21. September 2004) sind |
öffentliche Auftraggeber und Auftraggeber an die Bestimmungen der | öffentliche Auftraggeber und Auftraggeber an die Bestimmungen der |
Artikel 85, 71 und 21 § 2 der Königlichen Erlasse vom 8. Januar 1996, | Artikel 85, 71 und 21 § 2 der Königlichen Erlasse vom 8. Januar 1996, |
10. Januar 1996 beziehungsweise 18. Juni 1996 erinnert worden. | 10. Januar 1996 beziehungsweise 18. Juni 1996 erinnert worden. |
Aufgrund dieser Bestimmungen ist es grundsätzlich untersagt, in das | Aufgrund dieser Bestimmungen ist es grundsätzlich untersagt, in das |
Sonderlastenheft eines bestimmten Auftrags technische Spezifikationen | Sonderlastenheft eines bestimmten Auftrags technische Spezifikationen |
aufzunehmen, die Erzeugnisse einer bestimmten Produktion oder Herkunft | aufzunehmen, die Erzeugnisse einer bestimmten Produktion oder Herkunft |
oder besondere Verfahren erwähnen und zur Wirkung haben, dass | oder besondere Verfahren erwähnen und zur Wirkung haben, dass |
bestimmte Unternehmen bevorzugt oder ausgeschlossen werden. | bestimmte Unternehmen bevorzugt oder ausgeschlossen werden. |
In diesem Rundschreiben wurde präzisiert, dass das Verbot, Marken oder | In diesem Rundschreiben wurde präzisiert, dass das Verbot, Marken oder |
Spezifikationen eines bestimmten Herstellers aufzunehmen, insbesondere | Spezifikationen eines bestimmten Herstellers aufzunehmen, insbesondere |
auch für den Erwerb von Datenverarbeitungssystemen galt. Im Übrigen | auch für den Erwerb von Datenverarbeitungssystemen galt. Im Übrigen |
enthält das erwähnte Rundschreiben als Beispiel einer unzulässigen | enthält das erwähnte Rundschreiben als Beispiel einer unzulässigen |
Bestimmung, die im Widerspruch sowohl zum Gemeinschaftsrecht als auch | Bestimmung, die im Widerspruch sowohl zum Gemeinschaftsrecht als auch |
zum einzelstaatlichen Recht steht, die Angabe der Marke eines | zum einzelstaatlichen Recht steht, die Angabe der Marke eines |
Betriebssystems oder Mikroprozessors eines bestimmten Herstellers (wie | Betriebssystems oder Mikroprozessors eines bestimmten Herstellers (wie |
Intel, AMD, ...) in einem Informatikauftrag. | Intel, AMD, ...) in einem Informatikauftrag. |
Die Europäische Kommission hat jedoch festgestellt, dass die | Die Europäische Kommission hat jedoch festgestellt, dass die |
vorerwähnte Verbotsbestimmung nicht immer streng eingehalten wird. Sie | vorerwähnte Verbotsbestimmung nicht immer streng eingehalten wird. Sie |
hat insbesondere bemerkt, dass die in den vorerwähnten | hat insbesondere bemerkt, dass die in den vorerwähnten |
Verordnungsbestimmungen vorgesehene Möglichkeit, die Marke eines | Verordnungsbestimmungen vorgesehene Möglichkeit, die Marke eines |
Prozessors mit dem Zusatz « oder gleichwertiger Art » anzugeben, wenn | Prozessors mit dem Zusatz « oder gleichwertiger Art » anzugeben, wenn |
der Auftragsgegenstand nicht durch hinreichend genaue Spezifikationen | der Auftragsgegenstand nicht durch hinreichend genaue Spezifikationen |
beschrieben werden kann, zu oft in Anspruch genommen wird. Von dieser | beschrieben werden kann, zu oft in Anspruch genommen wird. Von dieser |
Möglichkeit darf nur in Ausnahmefällen Gebrauch gemacht werden, die in | Möglichkeit darf nur in Ausnahmefällen Gebrauch gemacht werden, die in |
der Regel beim Erwerb von Datenverarbeitungssystemen nicht vorkommen. | der Regel beim Erwerb von Datenverarbeitungssystemen nicht vorkommen. |
Im Übrigen hat die Europäische Kommission darauf hingewiesen, dass bei | Im Übrigen hat die Europäische Kommission darauf hingewiesen, dass bei |
Erstellung der technischen Spezifikationen im Sonderlastenheft eines | Erstellung der technischen Spezifikationen im Sonderlastenheft eines |
Informatikauftrags der alleinige Verweis auf die Mindesttaktfrequenz | Informatikauftrags der alleinige Verweis auf die Mindesttaktfrequenz |
der im System eingebauten Mikroprozessoren nicht ausreicht. Anhand der | der im System eingebauten Mikroprozessoren nicht ausreicht. Anhand der |
Taktfrequenz an sich kann die Leistung von Mikroprozessoren nicht | Taktfrequenz an sich kann die Leistung von Mikroprozessoren nicht |
objektiv gemessen und verglichen werden. | objektiv gemessen und verglichen werden. |
Vorliegendes Rundschreiben zielt darauf ab, eine relevante Lösung für | Vorliegendes Rundschreiben zielt darauf ab, eine relevante Lösung für |
die technischen Schwierigkeiten, die mit dem Ausdruck der Leistung von | die technischen Schwierigkeiten, die mit dem Ausdruck der Leistung von |
Datenverarbeitungssystemen verbunden sind, vorzuschlagen. | Datenverarbeitungssystemen verbunden sind, vorzuschlagen. |
Auf ausdrücklichen Antrag der Europäischen Kommission werden | Auf ausdrücklichen Antrag der Europäischen Kommission werden |
öffentliche Auftraggeber und Auftraggeber aufgefordert, « Benchmarks » | öffentliche Auftraggeber und Auftraggeber aufgefordert, « Benchmarks » |
zu verwenden, um die technischen Spezifikationen von | zu verwenden, um die technischen Spezifikationen von |
Informatikmaterial und der darin eingebauten Mikroprozessoren | Informatikmaterial und der darin eingebauten Mikroprozessoren |
angemessen zu beschreiben. | angemessen zu beschreiben. |
Konkret bedeutet dies, dass öffentliche Auftraggeber und Auftraggeber | Konkret bedeutet dies, dass öffentliche Auftraggeber und Auftraggeber |
bei Erwerb von Informatikmaterial angeben, dass | bei Erwerb von Informatikmaterial angeben, dass |
Datenverarbeitungssysteme oder darin eingebaute Mikroprozessoren - | Datenverarbeitungssysteme oder darin eingebaute Mikroprozessoren - |
ohne Markennennung - ein Mindestleistungsniveau im Verhältnis zu einer | ohne Markennennung - ein Mindestleistungsniveau im Verhältnis zu einer |
passenden und nicht diskriminierenden Benchmark erzielen müssen. | passenden und nicht diskriminierenden Benchmark erzielen müssen. |
Für eine Definition der Benchmark, eine Übersicht der verschiedenen | Für eine Definition der Benchmark, eine Übersicht der verschiedenen |
Benchmarktypen und ihre Verwendung wird auf die technische Anlage zu | Benchmarktypen und ihre Verwendung wird auf die technische Anlage zu |
vorliegendem Rundschreiben verwiesen. In dieser Anlage, die von den | vorliegendem Rundschreiben verwiesen. In dieser Anlage, die von den |
Diensten des FÖD Informations- und Kommunikationstechnologie (Fedict) | Diensten des FÖD Informations- und Kommunikationstechnologie (Fedict) |
erstellt worden ist, wird insbesondere zwischen den Benchmarks für | erstellt worden ist, wird insbesondere zwischen den Benchmarks für |
Tischcomputer und Laptops einerseits und den Benchmarks für Server und | Tischcomputer und Laptops einerseits und den Benchmarks für Server und |
Workstations andererseits unterschieden. | Workstations andererseits unterschieden. |
Auskünfte | Auskünfte |
Eventuelle Fragen über technische Aspekte können dem Dienst | Eventuelle Fragen über technische Aspekte können dem Dienst |
Einkaufspolitik und Beratung des FÖD Personal und Organisation, | Einkaufspolitik und Beratung des FÖD Personal und Organisation, |
vorzugsweise per elektronische Post, zugeschickt werden, der die | vorzugsweise per elektronische Post, zugeschickt werden, der die |
Antworten mit den technischen Diensten koordinieren wird. | Antworten mit den technischen Diensten koordinieren wird. |
Tel.: 02/790.54.47 | Tel.: 02/790.54.47 |
E-Mail: cpaba@p-o.be | E-Mail: cpaba@p-o.be |
Brüssel, den 8. Dezember 2006. | Brüssel, den 8. Dezember 2006. |
Der Premierminister | Der Premierminister |
G. VERHOFSTADT | G. VERHOFSTADT |
Technische Anlage | Technische Anlage |
erstellt von den Diensten des FÖD Informations- und | erstellt von den Diensten des FÖD Informations- und |
Kommunikationstechnologie (Fedict) | Kommunikationstechnologie (Fedict) |
Juli 2006 | Juli 2006 |
1. Benchmark | 1. Benchmark |
Das Benchmarking ist ein breiter Begriff, der gewöhnlich als die | Das Benchmarking ist ein breiter Begriff, der gewöhnlich als die |
Festlegung eines « Bezugspunktes » definiert wird. Eine PC-Benchmark | Festlegung eines « Bezugspunktes » definiert wird. Eine PC-Benchmark |
ist typischerweise ein Programm, das eine Gesamtheit von Operationen | ist typischerweise ein Programm, das eine Gesamtheit von Operationen |
(oder andere Programme) auf einem Datenverarbeitungssystem ausführt | (oder andere Programme) auf einem Datenverarbeitungssystem ausführt |
und ein bestimmtes Ergebnis liefert. Das Ergebnis misst die | und ein bestimmtes Ergebnis liefert. Das Ergebnis misst die |
Ausführungszeit oder die Anzahl Operationen, die binnen einer | Ausführungszeit oder die Anzahl Operationen, die binnen einer |
bestimmten Laufzeit ausgeführt werden. Die Ausführung ein und | bestimmten Laufzeit ausgeführt werden. Die Ausführung ein und |
derselben Benchmark auf verschiedenen Computern ermöglicht es, die | derselben Benchmark auf verschiedenen Computern ermöglicht es, die |
Leistung dieser Computer für die gewählten Anwendungen zu vergleichen. | Leistung dieser Computer für die gewählten Anwendungen zu vergleichen. |
Um die Benchmark zu wählen, die für die Messung der Leistung zu | Um die Benchmark zu wählen, die für die Messung der Leistung zu |
erwerbender Computer am geeignetsten ist, ist es wichtig, dass | erwerbender Computer am geeignetsten ist, ist es wichtig, dass |
öffentliche Auftraggeber und Auftraggeber ihre eigenen | öffentliche Auftraggeber und Auftraggeber ihre eigenen |
Informatikbedürfnisse genau bestimmen. Idealerweise werden Computer | Informatikbedürfnisse genau bestimmen. Idealerweise werden Computer |
durch Laufenlassen der Anwendungen verglichen, die der Kunde am | durch Laufenlassen der Anwendungen verglichen, die der Kunde am |
häufigsten benutzen wird. Zu diesem Zweck haben verschiedene Konzerne | häufigsten benutzen wird. Zu diesem Zweck haben verschiedene Konzerne |
und Organisationen so genannte « Anwendungsbenchmarks » entwickelt. | und Organisationen so genannte « Anwendungsbenchmarks » entwickelt. |
Jedoch ist es in allen Fällen nicht möglich, eine gänzlich | Jedoch ist es in allen Fällen nicht möglich, eine gänzlich |
zugeschnittene Anwendungsbenchmark zu finden. In diesen Fällen kann | zugeschnittene Anwendungsbenchmark zu finden. In diesen Fällen kann |
oft eine « Standardbenchmark » als Bezugspunkt verwendet werden. Es | oft eine « Standardbenchmark » als Bezugspunkt verwendet werden. Es |
muss also ein deutlicher Zusammenhang zwischen der « Standardbenchmark | muss also ein deutlicher Zusammenhang zwischen der « Standardbenchmark |
» und der/den Anwendung(en), für die der Computer künftig benutzt | » und der/den Anwendung(en), für die der Computer künftig benutzt |
wird, bestehen (es hat tatsächlich nicht viel Sinn, die Rechenleistung | wird, bestehen (es hat tatsächlich nicht viel Sinn, die Rechenleistung |
einer Zentraleinheit (CPU) zu messen/sie einer Benchmark zu | einer Zentraleinheit (CPU) zu messen/sie einer Benchmark zu |
unterwerfen, wenn der Computer nur für elektronische Post benutzt | unterwerfen, wenn der Computer nur für elektronische Post benutzt |
wird). Ausserdem muss die Benchmark auf verschiedenen Plattformen | wird). Ausserdem muss die Benchmark auf verschiedenen Plattformen |
verfügbar sein. | verfügbar sein. |
Dank der Verwendung von Benchmarks wird es erheblich einfacher, | Dank der Verwendung von Benchmarks wird es erheblich einfacher, |
technische Spezifikationen zu erwerbender Datenverarbeitungssysteme | technische Spezifikationen zu erwerbender Datenverarbeitungssysteme |
festzulegen. In der Regel reicht es aus, in das Sonderlastenheft eine | festzulegen. In der Regel reicht es aus, in das Sonderlastenheft eine |
Bestimmung einzufügen, nach der das zu erwerbende | Bestimmung einzufügen, nach der das zu erwerbende |
Datenverarbeitungssystem ein Mindestleistungsniveau X im Verhältnis zu | Datenverarbeitungssystem ein Mindestleistungsniveau X im Verhältnis zu |
einer passenden und nicht diskriminierenden Benchmark Y erzielen muss. | einer passenden und nicht diskriminierenden Benchmark Y erzielen muss. |
2. Benchmarktypen | 2. Benchmarktypen |
Anwendungsbenchmarks | Anwendungsbenchmarks |
Anwendungsbenchmarks messen die Leistung des ganzen Systems | Anwendungsbenchmarks messen die Leistung des ganzen Systems |
(CPU-Rechenleistung, Speicher, Grafikkarte, Platte) durch Laufenlassen | (CPU-Rechenleistung, Speicher, Grafikkarte, Platte) durch Laufenlassen |
einer Anwendungsfolge auf einem System. Die Zusammensetzung dieser | einer Anwendungsfolge auf einem System. Die Zusammensetzung dieser |
Anwendungsfolge kann die Ergebnisse stark beeinflussen. Also ist es | Anwendungsfolge kann die Ergebnisse stark beeinflussen. Also ist es |
unbedingt angebracht nachzuprüfen, ob die gewählten Anwendungen | unbedingt angebracht nachzuprüfen, ob die gewählten Anwendungen |
repräsentativ für die künftig auf diesem « Benchmarksystem » zu | repräsentativ für die künftig auf diesem « Benchmarksystem » zu |
leistende Arbeit sind. | leistende Arbeit sind. |
Zu den zurzeit häufigsten Anwendungsbenchmarks zählen: | Zu den zurzeit häufigsten Anwendungsbenchmarks zählen: |
- Bapco SYSmark 2004 SE, | - Bapco SYSmark 2004 SE, |
- WorldBench 2005, | - WorldBench 2005, |
- ZD Winstone 2004 (Business Winstone & Content Creation Winstone)1. | - ZD Winstone 2004 (Business Winstone & Content Creation Winstone)1. |
Diese Liste ist nicht erschöpfend. | Diese Liste ist nicht erschöpfend. |
Der wichtigste Vorteil von Anwendungsbenchmarks liegt darin, dass sie | Der wichtigste Vorteil von Anwendungsbenchmarks liegt darin, dass sie |
sich auf « echte » Anwendungen stützen. Beispielsweise setzt sich die | sich auf « echte » Anwendungen stützen. Beispielsweise setzt sich die |
Benchmark Bapco SYSmark 2004 SE unter anderem aus Adobe Photoshop, | Benchmark Bapco SYSmark 2004 SE unter anderem aus Adobe Photoshop, |
Macromedia Dreamweaver, Macromedia Flash, Microsoft Windows Media | Macromedia Dreamweaver, Macromedia Flash, Microsoft Windows Media |
Encoder, McAfee Virusscan, Winzip, | Encoder, McAfee Virusscan, Winzip, |
MS-Word/Excel/Powerpoint/Outlook/Access, Adobe Acrobat zusammen. Also | MS-Word/Excel/Powerpoint/Outlook/Access, Adobe Acrobat zusammen. Also |
ist diese Benchmark vor allem geeignet für Anwendungen in den | ist diese Benchmark vor allem geeignet für Anwendungen in den |
Bereichen « Office Productivity » und « Internet Creation ». | Bereichen « Office Productivity » und « Internet Creation ». |
Der wichtigste Nachteil der Benchmarksuite Bapco SYSmark 2004 SE liegt | Der wichtigste Nachteil der Benchmarksuite Bapco SYSmark 2004 SE liegt |
darin, dass sie nur für die Windowsplattform verfügbar ist und also | darin, dass sie nur für die Windowsplattform verfügbar ist und also |
nicht verwendet werden kann, um Systeme zu testen, die nicht auf | nicht verwendet werden kann, um Systeme zu testen, die nicht auf |
Windows basieren (bspw. Linux, Apple). | Windows basieren (bspw. Linux, Apple). |
Für Auswahlen, die Systeme mit unterschiedlichen Architekturen (x86, | Für Auswahlen, die Systeme mit unterschiedlichen Architekturen (x86, |
PowerPC, ...) betreffen, sollte ein anderer Benchmarktyp verwendet | PowerPC, ...) betreffen, sollte ein anderer Benchmarktyp verwendet |
werden. Beispielsweise könnte die SPEC-Benchmarksuite (Multiplattform) | werden. Beispielsweise könnte die SPEC-Benchmarksuite (Multiplattform) |
gewählt werden. | gewählt werden. |
Standardbenchmarks | Standardbenchmarks |
CPU-Benchmarks | CPU-Benchmarks |
CPU-Benchmarks messen vor allem: | CPU-Benchmarks messen vor allem: |
- die Rechenleistung des Prozessors (CPU), | - die Rechenleistung des Prozessors (CPU), |
- die Speicherarchitektur, | - die Speicherarchitektur, |
- den Compiler (mit dem der Quellcode in einen ausführbaren Code | - den Compiler (mit dem der Quellcode in einen ausführbaren Code |
umgewandelt wird). | umgewandelt wird). |
CPU-Benchmarks werden in INTEGER- und FLOATING-POINT-Benchmarks (oder | CPU-Benchmarks werden in INTEGER- und FLOATING-POINT-Benchmarks (oder |
eine Mischung von beiden) unterteilt. | eine Mischung von beiden) unterteilt. |
Zu den zurzeit häufigsten CPU-Benchmarks zählt beispielsweise die SPEC | Zu den zurzeit häufigsten CPU-Benchmarks zählt beispielsweise die SPEC |
CPU2000. | CPU2000. |
CPU-Benchmarks sind am geeignetsten für Computer, die hauptsächlich | CPU-Benchmarks sind am geeignetsten für Computer, die hauptsächlich |
rechenintensive Anwendungen (Signalanalyse, Kompression/Dekompression, | rechenintensive Anwendungen (Signalanalyse, Kompression/Dekompression, |
Verschlüsselung/Entschlüsselung usw.) ausführen. | Verschlüsselung/Entschlüsselung usw.) ausführen. |
Für die SPEC-Benchmarksuite ist der Quellcode mit der Lizenz | Für die SPEC-Benchmarksuite ist der Quellcode mit der Lizenz |
verfügbar. Zurzeit bestehen keine offiziellen Ergebnisse | verfügbar. Zurzeit bestehen keine offiziellen Ergebnisse |
(www.spec.org) für Systeme, die auf PowerPC basieren, dies verhindert | (www.spec.org) für Systeme, die auf PowerPC basieren, dies verhindert |
aber nicht, dass diese Systeme mit der SPEC-Benchmarksuite kompatibel | aber nicht, dass diese Systeme mit der SPEC-Benchmarksuite kompatibel |
sind. | sind. |
Grafikbenchmarks | Grafikbenchmarks |
Grafikbenchmarks messen vor allem die Leistung der Grafikkarte und die | Grafikbenchmarks messen vor allem die Leistung der Grafikkarte und die |
Implementierung von Grafikbibliotheken (OpenGL, DirectX). Als | Implementierung von Grafikbibliotheken (OpenGL, DirectX). Als |
Grafikanwendungen gelten: Paint/Illustration/Design, CAD/CAM, | Grafikanwendungen gelten: Paint/Illustration/Design, CAD/CAM, |
Desktop-Publishing, Darstellungs- und Animationssoftware | Desktop-Publishing, Darstellungs- und Animationssoftware |
(Film-/Videobearbeitung). | (Film-/Videobearbeitung). |
Zu den zurzeit häufigsten Grafikbenchmarks zählen: | Zu den zurzeit häufigsten Grafikbenchmarks zählen: |
- 3D Mark 03/05 (x86), | - 3D Mark 03/05 (x86), |
- SPECviewperf, | - SPECviewperf, |
- Umark 2.0/UTmark 2004/ChameleonMark (x86), | - Umark 2.0/UTmark 2004/ChameleonMark (x86), |
- Halo/Quake/Doom (x86 - PowerPC), | - Halo/Quake/Doom (x86 - PowerPC), |
- FrameGetter (Linux). | - FrameGetter (Linux). |
Diese Liste ist nicht erschöpfend. | Diese Liste ist nicht erschöpfend. |
(I/O-)Diskbenchmarks | (I/O-)Diskbenchmarks |
(I/O-)Diskbenchmarks messen die Leistung des Disksubsystems und des | (I/O-)Diskbenchmarks messen die Leistung des Disksubsystems und des |
darunter liegenden Dateisystems. Dieser Benchmarktyp ist vor allem | darunter liegenden Dateisystems. Dieser Benchmarktyp ist vor allem |
repräsentativ für Anwendungen, die viele Lese-/Schreiboperationen | repräsentativ für Anwendungen, die viele Lese-/Schreiboperationen |
ausführen. | ausführen. |
Zu den zurzeit häufigsten (I/O-)Diskbenchmarks zählen: | Zu den zurzeit häufigsten (I/O-)Diskbenchmarks zählen: |
- SPC-1 (ausführliche Benchmark getrennter Disksysteme), | - SPC-1 (ausführliche Benchmark getrennter Disksysteme), |
- IOBench (Multiplattform), | - IOBench (Multiplattform), |
- Bonnie++ (Multiplattform), | - Bonnie++ (Multiplattform), |
- Iozone (Multiplattform), | - Iozone (Multiplattform), |
- IOGen/NTIOGen (Multiplattform), | - IOGen/NTIOGen (Multiplattform), |
- Iometer (Multiplattform). | - Iometer (Multiplattform). |
Diese Liste ist nicht erschöpfend. | Diese Liste ist nicht erschöpfend. |
3. Verwendung der Benchmarks | 3. Verwendung der Benchmarks |
Für Tischcomputer und Laptops | Für Tischcomputer und Laptops |
Für den Erwerb von Tischcomputern und Laptops, die für übliche | Für den Erwerb von Tischcomputern und Laptops, die für übliche |
Büroarbeit bestimmt sind, sind im Allgemeinen Anwendungsbenchmarks, | Büroarbeit bestimmt sind, sind im Allgemeinen Anwendungsbenchmarks, |
die auf Softwares zugeschnitten sind, die in einer Büroumgebung häufig | die auf Softwares zugeschnitten sind, die in einer Büroumgebung häufig |
benutzt werden, am geeignetsten. | benutzt werden, am geeignetsten. |
Für Laptops sind im Übrigen Benchmarks entwickelt worden, um die | Für Laptops sind im Übrigen Benchmarks entwickelt worden, um die |
Lebensdauer der Batterie zu messen. | Lebensdauer der Batterie zu messen. |
Es ist zu betonen, dass für Tischcomputer und Laptops die wichtigsten | Es ist zu betonen, dass für Tischcomputer und Laptops die wichtigsten |
Systemarchitekturen x86 (Intel/AMD) und PowerPC (Apple/IBM)2 mit | Systemarchitekturen x86 (Intel/AMD) und PowerPC (Apple/IBM)2 mit |
Windows/Linux beziehungsweise MacOS/Linux als Betriebssysteme sind. | Windows/Linux beziehungsweise MacOS/Linux als Betriebssysteme sind. |
Für Server und Workstations | Für Server und Workstations |
Aufgrund der Vielfalt und der Spezifität der Anwendungen von Servern | Aufgrund der Vielfalt und der Spezifität der Anwendungen von Servern |
und Workstations ist es angebracht, insbesondere Benchmarks zu | und Workstations ist es angebracht, insbesondere Benchmarks zu |
verwenden, die für die spezifischen Anwendungen entwickelt worden | verwenden, die für die spezifischen Anwendungen entwickelt worden |
sind, die öffentliche Auftraggeber oder Auftraggeber am | sind, die öffentliche Auftraggeber oder Auftraggeber am |
wahrscheinlichsten benutzen werden. | wahrscheinlichsten benutzen werden. |
Deshalb werden für den Erwerb von Servern und Workstations neben | Deshalb werden für den Erwerb von Servern und Workstations neben |
Anwendungsbenchmarks auch oft Standardbenchmarks verwendet, was beim | Anwendungsbenchmarks auch oft Standardbenchmarks verwendet, was beim |
Erwerb von Tischcomputern und Laptops nicht der Fall ist. | Erwerb von Tischcomputern und Laptops nicht der Fall ist. |
Es besteht eine Vielzahl von Konzernen und Einrichtungen, die zur | Es besteht eine Vielzahl von Konzernen und Einrichtungen, die zur |
Festlegung der technischen Spezifikationen von Servern und | Festlegung der technischen Spezifikationen von Servern und |
Workstations beitragen können. In der Regel können folgende beide | Workstations beitragen können. In der Regel können folgende beide |
Einrichtungen genannt werden: SPEC (Standard Performance Evaluation | Einrichtungen genannt werden: SPEC (Standard Performance Evaluation |
Corporation) (www.spec.org) und TPC (Transaction Procession | Corporation) (www.spec.org) und TPC (Transaction Procession |
Performance Council) (www.tpc.org). Diese Liste ist nicht erschöpfend. | Performance Council) (www.tpc.org). Diese Liste ist nicht erschöpfend. |
4. Schlussbemerkung | 4. Schlussbemerkung |
Öffentliche Auftraggeber und Auftraggeber müssen die Benchmarks, die | Öffentliche Auftraggeber und Auftraggeber müssen die Benchmarks, die |
sie anwenden werden, sorgfältig wählen. Dabei ist es wichtig, dass | sie anwenden werden, sorgfältig wählen. Dabei ist es wichtig, dass |
Benchmarks auf die Anwendungen, für die die zu erwerbenden | Benchmarks auf die Anwendungen, für die die zu erwerbenden |
Datenverarbeitungssysteme künftig benutzt werden, zugeschnitten sind, | Datenverarbeitungssysteme künftig benutzt werden, zugeschnitten sind, |
auf dem neuesten Stand sind und das Vertrauen des Sektors haben, wobei | auf dem neuesten Stand sind und das Vertrauen des Sektors haben, wobei |
ihr objektiver und nicht diskriminierender Charakter wesentlich ist. | ihr objektiver und nicht diskriminierender Charakter wesentlich ist. |
Mitteilungen | Mitteilungen |
1 Diese Benchmark wird wahrscheinlich aus dem Markt verschwinden. | 1 Diese Benchmark wird wahrscheinlich aus dem Markt verschwinden. |
2 Vorsicht: Seit dem 1. Januar 2006 ist Apple auf x86 übergegangen. | 2 Vorsicht: Seit dem 1. Januar 2006 ist Apple auf x86 übergegangen. |