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Vue multilingue de Circulaire du 08/12/2006
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Circulaire. - Marchés publics. - Interdiction de mentionner dans les clauses d'un marché des spécifications techniques limitant ou excluant le jeu normal de la concurrence. - Spécifications techniques des microprocesseurs dans les marchés d'informatique . - Complément à la circulaire du 23 juin 2004 (Moniteur belge, 25 juin 2004). - Traduction allemande Omzendbrief. - Overheidsopdrachten. - Verbod om in de bepalingen van een opdracht technische specificaties op te nemen die het gewone verloop van de mededinging beperken of uitsluiten. - Technische specificaties van microprocessoren in het kader van informaticaopdrachten . - Aanvulling bij de omzendbrief van 23 juni 2004 (Belgisch Staatsblad, 25 juni 2004). - Duitse vertaling
SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN
8 DECEMBRE 2006. - Circulaire. - Marchés publics. - Interdiction de 8 DECEMBER 2006. - Omzendbrief. - Overheidsopdrachten. - Verbod om in
mentionner dans les clauses d'un marché des spécifications techniques de bepalingen van een opdracht technische specificaties op te nemen
limitant ou excluant le jeu normal de la concurrence. - Spécifications die het gewone verloop van de mededinging beperken of uitsluiten. -
techniques des microprocesseurs dans les marchés d'informatique Technische specificaties van microprocessoren in het kader van
(acquisition de systèmes informatiques). - Complément à la circulaire informaticaopdrachten (aanschaf van computersystemen). - Aanvulling
du 23 juin 2004 (Moniteur belge, 25 juin 2004). - Traduction allemande bij de omzendbrief van 23 juni 2004 (Belgisch Staatsblad, 25 juni 2004). - Duitse vertaling
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief van
circulaire du Premier Ministre du 8 décembre 2006 relative aux marchés de Eerste Minister van 8 december 2006 betreffende de
publics. - Interdiction de mentionner dans les clauses d'un marché des overheidsopdrachten. - Verbod om in de bepalingen van een opdracht
spécifications techniques limitant ou excluant le jeu normal de la technische specificaties op te nemen die het gewone verloop van de
concurrence. - Spécifications techniques des microprocesseurs dans les mededinging beperken of uitsluiten. - Technische specificaties van
marchés d'informatique (acquisition de systèmes informatiques). - microprocessoren in het kader van informaticaopdrachten (aanschaf van
Complément à la circulaire du 23 juin 2004 (Moniteur belge, 25 juin computersystemen). - Aanvulling bij de omzendbrief van 23 juni 2004
2004) (Moniteur belge du 15 décembre 2006), établie par le Service (Belgisch Staatsblad, 25 juni 2004) (Belgisch Staatsblad van 15
central de traduction allemande auprès du Commissariat december 2006), opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse
d'arrondissement adjoint à Malmedy. vertaling bij het Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy.
Annexe Bijlage
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST KANZLEI DES PREMIERMINISTERS FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST KANZLEI DES PREMIERMINISTERS
8. DEZEMBER 2006 - Rundschreiben - Öffentliche Aufträge - Verbot, in 8. DEZEMBER 2006 - Rundschreiben - Öffentliche Aufträge - Verbot, in
die Klauseln eines Auftrags technische Spezifikationen aufzunehmen, die Klauseln eines Auftrags technische Spezifikationen aufzunehmen,
die den normalen Wettbewerb beschränken oder ausschliessen - die den normalen Wettbewerb beschränken oder ausschliessen -
Technische Spezifikationen von Mikroprozessoren bei Technische Spezifikationen von Mikroprozessoren bei
Informatikaufträgen (Erwerb von Datenverarbeitungssystemen) - Informatikaufträgen (Erwerb von Datenverarbeitungssystemen) -
Ergänzung zum Rundschreiben vom 23. Juni 2004 (Belgisches Staatsblatt, Ergänzung zum Rundschreiben vom 23. Juni 2004 (Belgisches Staatsblatt,
25. Juni 2004; deutsche Übersetzung: Belgisches Staatsblatt, 21. 25. Juni 2004; deutsche Übersetzung: Belgisches Staatsblatt, 21.
September 2004) September 2004)
An die öffentlichen Auftraggeber und Auftraggeber, die dem Gesetz vom An die öffentlichen Auftraggeber und Auftraggeber, die dem Gesetz vom
24. Dezember 1993 über öffentliche Aufträge und bestimmte Bau-, 24. Dezember 1993 über öffentliche Aufträge und bestimmte Bau-,
Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterliegen Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterliegen
Sehr geehrte Frau Ministerin, Sehr geehrte Frau Ministerin,
Sehr geehrter Herr Minister, Sehr geehrter Herr Minister,
Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrte Damen und Herren,
im vorerwähnten Rundschreiben vom 23. Juni 2004 (veröffentlicht im im vorerwähnten Rundschreiben vom 23. Juni 2004 (veröffentlicht im
Belgischen Staatsblatt vom 25. Juni 2004; deutsche Übersetzung Belgischen Staatsblatt vom 25. Juni 2004; deutsche Übersetzung
veröffentlicht im Belgischen Staatsblatt vom 21. September 2004) sind veröffentlicht im Belgischen Staatsblatt vom 21. September 2004) sind
öffentliche Auftraggeber und Auftraggeber an die Bestimmungen der öffentliche Auftraggeber und Auftraggeber an die Bestimmungen der
Artikel 85, 71 und 21 § 2 der Königlichen Erlasse vom 8. Januar 1996, Artikel 85, 71 und 21 § 2 der Königlichen Erlasse vom 8. Januar 1996,
10. Januar 1996 beziehungsweise 18. Juni 1996 erinnert worden. 10. Januar 1996 beziehungsweise 18. Juni 1996 erinnert worden.
Aufgrund dieser Bestimmungen ist es grundsätzlich untersagt, in das Aufgrund dieser Bestimmungen ist es grundsätzlich untersagt, in das
Sonderlastenheft eines bestimmten Auftrags technische Spezifikationen Sonderlastenheft eines bestimmten Auftrags technische Spezifikationen
aufzunehmen, die Erzeugnisse einer bestimmten Produktion oder Herkunft aufzunehmen, die Erzeugnisse einer bestimmten Produktion oder Herkunft
oder besondere Verfahren erwähnen und zur Wirkung haben, dass oder besondere Verfahren erwähnen und zur Wirkung haben, dass
bestimmte Unternehmen bevorzugt oder ausgeschlossen werden. bestimmte Unternehmen bevorzugt oder ausgeschlossen werden.
In diesem Rundschreiben wurde präzisiert, dass das Verbot, Marken oder In diesem Rundschreiben wurde präzisiert, dass das Verbot, Marken oder
Spezifikationen eines bestimmten Herstellers aufzunehmen, insbesondere Spezifikationen eines bestimmten Herstellers aufzunehmen, insbesondere
auch für den Erwerb von Datenverarbeitungssystemen galt. Im Übrigen auch für den Erwerb von Datenverarbeitungssystemen galt. Im Übrigen
enthält das erwähnte Rundschreiben als Beispiel einer unzulässigen enthält das erwähnte Rundschreiben als Beispiel einer unzulässigen
Bestimmung, die im Widerspruch sowohl zum Gemeinschaftsrecht als auch Bestimmung, die im Widerspruch sowohl zum Gemeinschaftsrecht als auch
zum einzelstaatlichen Recht steht, die Angabe der Marke eines zum einzelstaatlichen Recht steht, die Angabe der Marke eines
Betriebssystems oder Mikroprozessors eines bestimmten Herstellers (wie Betriebssystems oder Mikroprozessors eines bestimmten Herstellers (wie
Intel, AMD, ...) in einem Informatikauftrag. Intel, AMD, ...) in einem Informatikauftrag.
Die Europäische Kommission hat jedoch festgestellt, dass die Die Europäische Kommission hat jedoch festgestellt, dass die
vorerwähnte Verbotsbestimmung nicht immer streng eingehalten wird. Sie vorerwähnte Verbotsbestimmung nicht immer streng eingehalten wird. Sie
hat insbesondere bemerkt, dass die in den vorerwähnten hat insbesondere bemerkt, dass die in den vorerwähnten
Verordnungsbestimmungen vorgesehene Möglichkeit, die Marke eines Verordnungsbestimmungen vorgesehene Möglichkeit, die Marke eines
Prozessors mit dem Zusatz « oder gleichwertiger Art » anzugeben, wenn Prozessors mit dem Zusatz « oder gleichwertiger Art » anzugeben, wenn
der Auftragsgegenstand nicht durch hinreichend genaue Spezifikationen der Auftragsgegenstand nicht durch hinreichend genaue Spezifikationen
beschrieben werden kann, zu oft in Anspruch genommen wird. Von dieser beschrieben werden kann, zu oft in Anspruch genommen wird. Von dieser
Möglichkeit darf nur in Ausnahmefällen Gebrauch gemacht werden, die in Möglichkeit darf nur in Ausnahmefällen Gebrauch gemacht werden, die in
der Regel beim Erwerb von Datenverarbeitungssystemen nicht vorkommen. der Regel beim Erwerb von Datenverarbeitungssystemen nicht vorkommen.
Im Übrigen hat die Europäische Kommission darauf hingewiesen, dass bei Im Übrigen hat die Europäische Kommission darauf hingewiesen, dass bei
Erstellung der technischen Spezifikationen im Sonderlastenheft eines Erstellung der technischen Spezifikationen im Sonderlastenheft eines
Informatikauftrags der alleinige Verweis auf die Mindesttaktfrequenz Informatikauftrags der alleinige Verweis auf die Mindesttaktfrequenz
der im System eingebauten Mikroprozessoren nicht ausreicht. Anhand der der im System eingebauten Mikroprozessoren nicht ausreicht. Anhand der
Taktfrequenz an sich kann die Leistung von Mikroprozessoren nicht Taktfrequenz an sich kann die Leistung von Mikroprozessoren nicht
objektiv gemessen und verglichen werden. objektiv gemessen und verglichen werden.
Vorliegendes Rundschreiben zielt darauf ab, eine relevante Lösung für Vorliegendes Rundschreiben zielt darauf ab, eine relevante Lösung für
die technischen Schwierigkeiten, die mit dem Ausdruck der Leistung von die technischen Schwierigkeiten, die mit dem Ausdruck der Leistung von
Datenverarbeitungssystemen verbunden sind, vorzuschlagen. Datenverarbeitungssystemen verbunden sind, vorzuschlagen.
Auf ausdrücklichen Antrag der Europäischen Kommission werden Auf ausdrücklichen Antrag der Europäischen Kommission werden
öffentliche Auftraggeber und Auftraggeber aufgefordert, « Benchmarks » öffentliche Auftraggeber und Auftraggeber aufgefordert, « Benchmarks »
zu verwenden, um die technischen Spezifikationen von zu verwenden, um die technischen Spezifikationen von
Informatikmaterial und der darin eingebauten Mikroprozessoren Informatikmaterial und der darin eingebauten Mikroprozessoren
angemessen zu beschreiben. angemessen zu beschreiben.
Konkret bedeutet dies, dass öffentliche Auftraggeber und Auftraggeber Konkret bedeutet dies, dass öffentliche Auftraggeber und Auftraggeber
bei Erwerb von Informatikmaterial angeben, dass bei Erwerb von Informatikmaterial angeben, dass
Datenverarbeitungssysteme oder darin eingebaute Mikroprozessoren - Datenverarbeitungssysteme oder darin eingebaute Mikroprozessoren -
ohne Markennennung - ein Mindestleistungsniveau im Verhältnis zu einer ohne Markennennung - ein Mindestleistungsniveau im Verhältnis zu einer
passenden und nicht diskriminierenden Benchmark erzielen müssen. passenden und nicht diskriminierenden Benchmark erzielen müssen.
Für eine Definition der Benchmark, eine Übersicht der verschiedenen Für eine Definition der Benchmark, eine Übersicht der verschiedenen
Benchmarktypen und ihre Verwendung wird auf die technische Anlage zu Benchmarktypen und ihre Verwendung wird auf die technische Anlage zu
vorliegendem Rundschreiben verwiesen. In dieser Anlage, die von den vorliegendem Rundschreiben verwiesen. In dieser Anlage, die von den
Diensten des FÖD Informations- und Kommunikationstechnologie (Fedict) Diensten des FÖD Informations- und Kommunikationstechnologie (Fedict)
erstellt worden ist, wird insbesondere zwischen den Benchmarks für erstellt worden ist, wird insbesondere zwischen den Benchmarks für
Tischcomputer und Laptops einerseits und den Benchmarks für Server und Tischcomputer und Laptops einerseits und den Benchmarks für Server und
Workstations andererseits unterschieden. Workstations andererseits unterschieden.
Auskünfte Auskünfte
Eventuelle Fragen über technische Aspekte können dem Dienst Eventuelle Fragen über technische Aspekte können dem Dienst
Einkaufspolitik und Beratung des FÖD Personal und Organisation, Einkaufspolitik und Beratung des FÖD Personal und Organisation,
vorzugsweise per elektronische Post, zugeschickt werden, der die vorzugsweise per elektronische Post, zugeschickt werden, der die
Antworten mit den technischen Diensten koordinieren wird. Antworten mit den technischen Diensten koordinieren wird.
Tel.: 02/790.54.47 Tel.: 02/790.54.47
E-Mail: cpaba@p-o.be E-Mail: cpaba@p-o.be
Brüssel, den 8. Dezember 2006. Brüssel, den 8. Dezember 2006.
Der Premierminister Der Premierminister
G. VERHOFSTADT G. VERHOFSTADT
Technische Anlage Technische Anlage
erstellt von den Diensten des FÖD Informations- und erstellt von den Diensten des FÖD Informations- und
Kommunikationstechnologie (Fedict) Kommunikationstechnologie (Fedict)
Juli 2006 Juli 2006
1. Benchmark 1. Benchmark
Das Benchmarking ist ein breiter Begriff, der gewöhnlich als die Das Benchmarking ist ein breiter Begriff, der gewöhnlich als die
Festlegung eines « Bezugspunktes » definiert wird. Eine PC-Benchmark Festlegung eines « Bezugspunktes » definiert wird. Eine PC-Benchmark
ist typischerweise ein Programm, das eine Gesamtheit von Operationen ist typischerweise ein Programm, das eine Gesamtheit von Operationen
(oder andere Programme) auf einem Datenverarbeitungssystem ausführt (oder andere Programme) auf einem Datenverarbeitungssystem ausführt
und ein bestimmtes Ergebnis liefert. Das Ergebnis misst die und ein bestimmtes Ergebnis liefert. Das Ergebnis misst die
Ausführungszeit oder die Anzahl Operationen, die binnen einer Ausführungszeit oder die Anzahl Operationen, die binnen einer
bestimmten Laufzeit ausgeführt werden. Die Ausführung ein und bestimmten Laufzeit ausgeführt werden. Die Ausführung ein und
derselben Benchmark auf verschiedenen Computern ermöglicht es, die derselben Benchmark auf verschiedenen Computern ermöglicht es, die
Leistung dieser Computer für die gewählten Anwendungen zu vergleichen. Leistung dieser Computer für die gewählten Anwendungen zu vergleichen.
Um die Benchmark zu wählen, die für die Messung der Leistung zu Um die Benchmark zu wählen, die für die Messung der Leistung zu
erwerbender Computer am geeignetsten ist, ist es wichtig, dass erwerbender Computer am geeignetsten ist, ist es wichtig, dass
öffentliche Auftraggeber und Auftraggeber ihre eigenen öffentliche Auftraggeber und Auftraggeber ihre eigenen
Informatikbedürfnisse genau bestimmen. Idealerweise werden Computer Informatikbedürfnisse genau bestimmen. Idealerweise werden Computer
durch Laufenlassen der Anwendungen verglichen, die der Kunde am durch Laufenlassen der Anwendungen verglichen, die der Kunde am
häufigsten benutzen wird. Zu diesem Zweck haben verschiedene Konzerne häufigsten benutzen wird. Zu diesem Zweck haben verschiedene Konzerne
und Organisationen so genannte « Anwendungsbenchmarks » entwickelt. und Organisationen so genannte « Anwendungsbenchmarks » entwickelt.
Jedoch ist es in allen Fällen nicht möglich, eine gänzlich Jedoch ist es in allen Fällen nicht möglich, eine gänzlich
zugeschnittene Anwendungsbenchmark zu finden. In diesen Fällen kann zugeschnittene Anwendungsbenchmark zu finden. In diesen Fällen kann
oft eine « Standardbenchmark » als Bezugspunkt verwendet werden. Es oft eine « Standardbenchmark » als Bezugspunkt verwendet werden. Es
muss also ein deutlicher Zusammenhang zwischen der « Standardbenchmark muss also ein deutlicher Zusammenhang zwischen der « Standardbenchmark
» und der/den Anwendung(en), für die der Computer künftig benutzt » und der/den Anwendung(en), für die der Computer künftig benutzt
wird, bestehen (es hat tatsächlich nicht viel Sinn, die Rechenleistung wird, bestehen (es hat tatsächlich nicht viel Sinn, die Rechenleistung
einer Zentraleinheit (CPU) zu messen/sie einer Benchmark zu einer Zentraleinheit (CPU) zu messen/sie einer Benchmark zu
unterwerfen, wenn der Computer nur für elektronische Post benutzt unterwerfen, wenn der Computer nur für elektronische Post benutzt
wird). Ausserdem muss die Benchmark auf verschiedenen Plattformen wird). Ausserdem muss die Benchmark auf verschiedenen Plattformen
verfügbar sein. verfügbar sein.
Dank der Verwendung von Benchmarks wird es erheblich einfacher, Dank der Verwendung von Benchmarks wird es erheblich einfacher,
technische Spezifikationen zu erwerbender Datenverarbeitungssysteme technische Spezifikationen zu erwerbender Datenverarbeitungssysteme
festzulegen. In der Regel reicht es aus, in das Sonderlastenheft eine festzulegen. In der Regel reicht es aus, in das Sonderlastenheft eine
Bestimmung einzufügen, nach der das zu erwerbende Bestimmung einzufügen, nach der das zu erwerbende
Datenverarbeitungssystem ein Mindestleistungsniveau X im Verhältnis zu Datenverarbeitungssystem ein Mindestleistungsniveau X im Verhältnis zu
einer passenden und nicht diskriminierenden Benchmark Y erzielen muss. einer passenden und nicht diskriminierenden Benchmark Y erzielen muss.
2. Benchmarktypen 2. Benchmarktypen
Anwendungsbenchmarks Anwendungsbenchmarks
Anwendungsbenchmarks messen die Leistung des ganzen Systems Anwendungsbenchmarks messen die Leistung des ganzen Systems
(CPU-Rechenleistung, Speicher, Grafikkarte, Platte) durch Laufenlassen (CPU-Rechenleistung, Speicher, Grafikkarte, Platte) durch Laufenlassen
einer Anwendungsfolge auf einem System. Die Zusammensetzung dieser einer Anwendungsfolge auf einem System. Die Zusammensetzung dieser
Anwendungsfolge kann die Ergebnisse stark beeinflussen. Also ist es Anwendungsfolge kann die Ergebnisse stark beeinflussen. Also ist es
unbedingt angebracht nachzuprüfen, ob die gewählten Anwendungen unbedingt angebracht nachzuprüfen, ob die gewählten Anwendungen
repräsentativ für die künftig auf diesem « Benchmarksystem » zu repräsentativ für die künftig auf diesem « Benchmarksystem » zu
leistende Arbeit sind. leistende Arbeit sind.
Zu den zurzeit häufigsten Anwendungsbenchmarks zählen: Zu den zurzeit häufigsten Anwendungsbenchmarks zählen:
- Bapco SYSmark 2004 SE, - Bapco SYSmark 2004 SE,
- WorldBench 2005, - WorldBench 2005,
- ZD Winstone 2004 (Business Winstone & Content Creation Winstone)1. - ZD Winstone 2004 (Business Winstone & Content Creation Winstone)1.
Diese Liste ist nicht erschöpfend. Diese Liste ist nicht erschöpfend.
Der wichtigste Vorteil von Anwendungsbenchmarks liegt darin, dass sie Der wichtigste Vorteil von Anwendungsbenchmarks liegt darin, dass sie
sich auf « echte » Anwendungen stützen. Beispielsweise setzt sich die sich auf « echte » Anwendungen stützen. Beispielsweise setzt sich die
Benchmark Bapco SYSmark 2004 SE unter anderem aus Adobe Photoshop, Benchmark Bapco SYSmark 2004 SE unter anderem aus Adobe Photoshop,
Macromedia Dreamweaver, Macromedia Flash, Microsoft Windows Media Macromedia Dreamweaver, Macromedia Flash, Microsoft Windows Media
Encoder, McAfee Virusscan, Winzip, Encoder, McAfee Virusscan, Winzip,
MS-Word/Excel/Powerpoint/Outlook/Access, Adobe Acrobat zusammen. Also MS-Word/Excel/Powerpoint/Outlook/Access, Adobe Acrobat zusammen. Also
ist diese Benchmark vor allem geeignet für Anwendungen in den ist diese Benchmark vor allem geeignet für Anwendungen in den
Bereichen « Office Productivity » und « Internet Creation ». Bereichen « Office Productivity » und « Internet Creation ».
Der wichtigste Nachteil der Benchmarksuite Bapco SYSmark 2004 SE liegt Der wichtigste Nachteil der Benchmarksuite Bapco SYSmark 2004 SE liegt
darin, dass sie nur für die Windowsplattform verfügbar ist und also darin, dass sie nur für die Windowsplattform verfügbar ist und also
nicht verwendet werden kann, um Systeme zu testen, die nicht auf nicht verwendet werden kann, um Systeme zu testen, die nicht auf
Windows basieren (bspw. Linux, Apple). Windows basieren (bspw. Linux, Apple).
Für Auswahlen, die Systeme mit unterschiedlichen Architekturen (x86, Für Auswahlen, die Systeme mit unterschiedlichen Architekturen (x86,
PowerPC, ...) betreffen, sollte ein anderer Benchmarktyp verwendet PowerPC, ...) betreffen, sollte ein anderer Benchmarktyp verwendet
werden. Beispielsweise könnte die SPEC-Benchmarksuite (Multiplattform) werden. Beispielsweise könnte die SPEC-Benchmarksuite (Multiplattform)
gewählt werden. gewählt werden.
Standardbenchmarks Standardbenchmarks
CPU-Benchmarks CPU-Benchmarks
CPU-Benchmarks messen vor allem: CPU-Benchmarks messen vor allem:
- die Rechenleistung des Prozessors (CPU), - die Rechenleistung des Prozessors (CPU),
- die Speicherarchitektur, - die Speicherarchitektur,
- den Compiler (mit dem der Quellcode in einen ausführbaren Code - den Compiler (mit dem der Quellcode in einen ausführbaren Code
umgewandelt wird). umgewandelt wird).
CPU-Benchmarks werden in INTEGER- und FLOATING-POINT-Benchmarks (oder CPU-Benchmarks werden in INTEGER- und FLOATING-POINT-Benchmarks (oder
eine Mischung von beiden) unterteilt. eine Mischung von beiden) unterteilt.
Zu den zurzeit häufigsten CPU-Benchmarks zählt beispielsweise die SPEC Zu den zurzeit häufigsten CPU-Benchmarks zählt beispielsweise die SPEC
CPU2000. CPU2000.
CPU-Benchmarks sind am geeignetsten für Computer, die hauptsächlich CPU-Benchmarks sind am geeignetsten für Computer, die hauptsächlich
rechenintensive Anwendungen (Signalanalyse, Kompression/Dekompression, rechenintensive Anwendungen (Signalanalyse, Kompression/Dekompression,
Verschlüsselung/Entschlüsselung usw.) ausführen. Verschlüsselung/Entschlüsselung usw.) ausführen.
Für die SPEC-Benchmarksuite ist der Quellcode mit der Lizenz Für die SPEC-Benchmarksuite ist der Quellcode mit der Lizenz
verfügbar. Zurzeit bestehen keine offiziellen Ergebnisse verfügbar. Zurzeit bestehen keine offiziellen Ergebnisse
(www.spec.org) für Systeme, die auf PowerPC basieren, dies verhindert (www.spec.org) für Systeme, die auf PowerPC basieren, dies verhindert
aber nicht, dass diese Systeme mit der SPEC-Benchmarksuite kompatibel aber nicht, dass diese Systeme mit der SPEC-Benchmarksuite kompatibel
sind. sind.
Grafikbenchmarks Grafikbenchmarks
Grafikbenchmarks messen vor allem die Leistung der Grafikkarte und die Grafikbenchmarks messen vor allem die Leistung der Grafikkarte und die
Implementierung von Grafikbibliotheken (OpenGL, DirectX). Als Implementierung von Grafikbibliotheken (OpenGL, DirectX). Als
Grafikanwendungen gelten: Paint/Illustration/Design, CAD/CAM, Grafikanwendungen gelten: Paint/Illustration/Design, CAD/CAM,
Desktop-Publishing, Darstellungs- und Animationssoftware Desktop-Publishing, Darstellungs- und Animationssoftware
(Film-/Videobearbeitung). (Film-/Videobearbeitung).
Zu den zurzeit häufigsten Grafikbenchmarks zählen: Zu den zurzeit häufigsten Grafikbenchmarks zählen:
- 3D Mark 03/05 (x86), - 3D Mark 03/05 (x86),
- SPECviewperf, - SPECviewperf,
- Umark 2.0/UTmark 2004/ChameleonMark (x86), - Umark 2.0/UTmark 2004/ChameleonMark (x86),
- Halo/Quake/Doom (x86 - PowerPC), - Halo/Quake/Doom (x86 - PowerPC),
- FrameGetter (Linux). - FrameGetter (Linux).
Diese Liste ist nicht erschöpfend. Diese Liste ist nicht erschöpfend.
(I/O-)Diskbenchmarks (I/O-)Diskbenchmarks
(I/O-)Diskbenchmarks messen die Leistung des Disksubsystems und des (I/O-)Diskbenchmarks messen die Leistung des Disksubsystems und des
darunter liegenden Dateisystems. Dieser Benchmarktyp ist vor allem darunter liegenden Dateisystems. Dieser Benchmarktyp ist vor allem
repräsentativ für Anwendungen, die viele Lese-/Schreiboperationen repräsentativ für Anwendungen, die viele Lese-/Schreiboperationen
ausführen. ausführen.
Zu den zurzeit häufigsten (I/O-)Diskbenchmarks zählen: Zu den zurzeit häufigsten (I/O-)Diskbenchmarks zählen:
- SPC-1 (ausführliche Benchmark getrennter Disksysteme), - SPC-1 (ausführliche Benchmark getrennter Disksysteme),
- IOBench (Multiplattform), - IOBench (Multiplattform),
- Bonnie++ (Multiplattform), - Bonnie++ (Multiplattform),
- Iozone (Multiplattform), - Iozone (Multiplattform),
- IOGen/NTIOGen (Multiplattform), - IOGen/NTIOGen (Multiplattform),
- Iometer (Multiplattform). - Iometer (Multiplattform).
Diese Liste ist nicht erschöpfend. Diese Liste ist nicht erschöpfend.
3. Verwendung der Benchmarks 3. Verwendung der Benchmarks
Für Tischcomputer und Laptops Für Tischcomputer und Laptops
Für den Erwerb von Tischcomputern und Laptops, die für übliche Für den Erwerb von Tischcomputern und Laptops, die für übliche
Büroarbeit bestimmt sind, sind im Allgemeinen Anwendungsbenchmarks, Büroarbeit bestimmt sind, sind im Allgemeinen Anwendungsbenchmarks,
die auf Softwares zugeschnitten sind, die in einer Büroumgebung häufig die auf Softwares zugeschnitten sind, die in einer Büroumgebung häufig
benutzt werden, am geeignetsten. benutzt werden, am geeignetsten.
Für Laptops sind im Übrigen Benchmarks entwickelt worden, um die Für Laptops sind im Übrigen Benchmarks entwickelt worden, um die
Lebensdauer der Batterie zu messen. Lebensdauer der Batterie zu messen.
Es ist zu betonen, dass für Tischcomputer und Laptops die wichtigsten Es ist zu betonen, dass für Tischcomputer und Laptops die wichtigsten
Systemarchitekturen x86 (Intel/AMD) und PowerPC (Apple/IBM)2 mit Systemarchitekturen x86 (Intel/AMD) und PowerPC (Apple/IBM)2 mit
Windows/Linux beziehungsweise MacOS/Linux als Betriebssysteme sind. Windows/Linux beziehungsweise MacOS/Linux als Betriebssysteme sind.
Für Server und Workstations Für Server und Workstations
Aufgrund der Vielfalt und der Spezifität der Anwendungen von Servern Aufgrund der Vielfalt und der Spezifität der Anwendungen von Servern
und Workstations ist es angebracht, insbesondere Benchmarks zu und Workstations ist es angebracht, insbesondere Benchmarks zu
verwenden, die für die spezifischen Anwendungen entwickelt worden verwenden, die für die spezifischen Anwendungen entwickelt worden
sind, die öffentliche Auftraggeber oder Auftraggeber am sind, die öffentliche Auftraggeber oder Auftraggeber am
wahrscheinlichsten benutzen werden. wahrscheinlichsten benutzen werden.
Deshalb werden für den Erwerb von Servern und Workstations neben Deshalb werden für den Erwerb von Servern und Workstations neben
Anwendungsbenchmarks auch oft Standardbenchmarks verwendet, was beim Anwendungsbenchmarks auch oft Standardbenchmarks verwendet, was beim
Erwerb von Tischcomputern und Laptops nicht der Fall ist. Erwerb von Tischcomputern und Laptops nicht der Fall ist.
Es besteht eine Vielzahl von Konzernen und Einrichtungen, die zur Es besteht eine Vielzahl von Konzernen und Einrichtungen, die zur
Festlegung der technischen Spezifikationen von Servern und Festlegung der technischen Spezifikationen von Servern und
Workstations beitragen können. In der Regel können folgende beide Workstations beitragen können. In der Regel können folgende beide
Einrichtungen genannt werden: SPEC (Standard Performance Evaluation Einrichtungen genannt werden: SPEC (Standard Performance Evaluation
Corporation) (www.spec.org) und TPC (Transaction Procession Corporation) (www.spec.org) und TPC (Transaction Procession
Performance Council) (www.tpc.org). Diese Liste ist nicht erschöpfend. Performance Council) (www.tpc.org). Diese Liste ist nicht erschöpfend.
4. Schlussbemerkung 4. Schlussbemerkung
Öffentliche Auftraggeber und Auftraggeber müssen die Benchmarks, die Öffentliche Auftraggeber und Auftraggeber müssen die Benchmarks, die
sie anwenden werden, sorgfältig wählen. Dabei ist es wichtig, dass sie anwenden werden, sorgfältig wählen. Dabei ist es wichtig, dass
Benchmarks auf die Anwendungen, für die die zu erwerbenden Benchmarks auf die Anwendungen, für die die zu erwerbenden
Datenverarbeitungssysteme künftig benutzt werden, zugeschnitten sind, Datenverarbeitungssysteme künftig benutzt werden, zugeschnitten sind,
auf dem neuesten Stand sind und das Vertrauen des Sektors haben, wobei auf dem neuesten Stand sind und das Vertrauen des Sektors haben, wobei
ihr objektiver und nicht diskriminierender Charakter wesentlich ist. ihr objektiver und nicht diskriminierender Charakter wesentlich ist.
Mitteilungen Mitteilungen
1 Diese Benchmark wird wahrscheinlich aus dem Markt verschwinden. 1 Diese Benchmark wird wahrscheinlich aus dem Markt verschwinden.
2 Vorsicht: Seit dem 1. Januar 2006 ist Apple auf x86 übergegangen. 2 Vorsicht: Seit dem 1. Januar 2006 ist Apple auf x86 übergegangen.
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