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| Circulaire interministérielle PLP 35 relative à la procédure de dépôt des plans zonaux de sécurité et de leur approbation par les Ministres de l'Intérieur et de la Justice. - Traduction allemande | Interministeriële omzendbrief PLP 35 betreffende de procedure tot indiening van de zonale veiligheidsplannen en de goedkeuring ervan door de Ministers van Binnenlandse Zaken en Justitie. - Duitse vertaling |
|---|---|
| SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR | FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN |
| 7 MAI 2004. - Circulaire interministérielle PLP 35 relative à la | 7 MEI 2004. - Interministeriële omzendbrief PLP 35 betreffende de |
| procédure de dépôt des plans zonaux de sécurité et de leur approbation | procedure tot indiening van de zonale veiligheidsplannen en de |
| par les Ministres de l'Intérieur et de la Justice. - Traduction | goedkeuring ervan door de Ministers van Binnenlandse Zaken en |
| allemande | Justitie. - Duitse vertaling |
| Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la | De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief PLP |
| circulaire PLP 35 du Ministre de l'Intérieur et du Ministre de la | 35 van de Minister van Binnenlandse Zaken en de Minister van Justitie |
| Justice du 7 mai 2004 relative à la procédure de dépôt des plans | van 7 mei 2004 betreffende de procedure tot indiening van de zonale |
| zonaux de sécurité et de leur approbation par les Ministres de | veiligheidsplannen en de goedkeuring ervan door de Ministers van |
| l'Intérieur et de la Justice (Moniteur belge du 2 juin 2004), établie | Binnenlandse Zaken en Justitie (Belgisch Staatsblad van 2 juni 2004), |
| par le Service central de traduction allemande auprès du Commissariat | opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse vertaling bij het |
| d'arrondissement adjoint à Malmedy. | Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy. |
| FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES UND FÖDERALER ÖFFENTLICHER | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES UND FÖDERALER ÖFFENTLICHER |
| DIENST JUSTIZ | DIENST JUSTIZ |
| 7. MAI 2004 - Interministerielles Rundschreiben PLP 35 in Bezug auf | 7. MAI 2004 - Interministerielles Rundschreiben PLP 35 in Bezug auf |
| das Verfahren zur Hinterlegung der zonalen Sicherheitspläne und deren | das Verfahren zur Hinterlegung der zonalen Sicherheitspläne und deren |
| Genehmigung durch den Minister des Innern und den Minister der Justiz | Genehmigung durch den Minister des Innern und den Minister der Justiz |
| An die Frau Provinzgouverneurin | An die Frau Provinzgouverneurin |
| An die Herren Provinzgouverneure | An die Herren Provinzgouverneure |
| An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt | An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt |
| An die Frauen und Herren Bürgermeister | An die Frauen und Herren Bürgermeister |
| Zur Information: | Zur Information: |
| An die Frauen und Herren Generalprokuratoren | An die Frauen und Herren Generalprokuratoren |
| An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei | An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei |
| An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses der lokalen | An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses der lokalen |
| Polizei | Polizei |
| An die Frauen und Herren Bezirkskommissare | An die Frauen und Herren Bezirkskommissare |
| An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei | An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei |
| 1. Allgemeiner Rahmen / Situierung | 1. Allgemeiner Rahmen / Situierung |
| 1.1 Zielsetzungen des vorliegenden Rundschreibens | 1.1 Zielsetzungen des vorliegenden Rundschreibens |
| Im Rundschreiben PLP 26 vom 5. Juni 2002 wurde das Verfahren zur | Im Rundschreiben PLP 26 vom 5. Juni 2002 wurde das Verfahren zur |
| Genehmigung der zonalen Sicherheitspläne durch den Minister der Justiz | Genehmigung der zonalen Sicherheitspläne durch den Minister der Justiz |
| und den Minister des Innern erläutert. Dieses Rundschreiben fand | und den Minister des Innern erläutert. Dieses Rundschreiben fand |
| erstmals 2003 auf die zonalen Sicherheitspläne (ZSP) Anwendung. | erstmals 2003 auf die zonalen Sicherheitspläne (ZSP) Anwendung. |
| In Übereinstimmung mit Nummer 3.1 des Rundschreibens PLP 26 ist das | In Übereinstimmung mit Nummer 3.1 des Rundschreibens PLP 26 ist das |
| Verfahren eingehend bewertet worden. Daraus ging hervor, dass das | Verfahren eingehend bewertet worden. Daraus ging hervor, dass das |
| Verfahren in bestimmten Punkten angepasst werden muss, um eine bessere | Verfahren in bestimmten Punkten angepasst werden muss, um eine bessere |
| Transparenz hinsichtlich der auf föderaler Ebene betroffenen Instanzen | Transparenz hinsichtlich der auf föderaler Ebene betroffenen Instanzen |
| zu gewährleisten und das Verfahren besser in den globalen Zyklus der | zu gewährleisten und das Verfahren besser in den globalen Zyklus der |
| integrierten Politik situieren zu können. | integrierten Politik situieren zu können. |
| Der zonale Sicherheitsplan und seine Genehmigung fallen nämlich in | Der zonale Sicherheitsplan und seine Genehmigung fallen nämlich in |
| einen globalen Kontext. Der ZSP, mit dem die Polizeiaktivität auf | einen globalen Kontext. Der ZSP, mit dem die Polizeiaktivität auf |
| lokaler Ebene geplant werden soll, ist Teil eines gross angelegten | lokaler Ebene geplant werden soll, ist Teil eines gross angelegten |
| Prozesses im Rahmen einer integralen und integrierten Vorgehensweise | Prozesses im Rahmen einer integralen und integrierten Vorgehensweise |
| im Bereich Sicherheit und wird daher zwangsläufig unter | im Bereich Sicherheit und wird daher zwangsläufig unter |
| Berücksichtigung verschiedener anderer Planungsinstrumente | Berücksichtigung verschiedener anderer Planungsinstrumente |
| ausgearbeitet, die sowohl auf föderaler (politische Leitlinien der | ausgearbeitet, die sowohl auf föderaler (politische Leitlinien der |
| Minister, nationaler Sicherheitsplan) als auch auf lokaler Ebene | Minister, nationaler Sicherheitsplan) als auch auf lokaler Ebene |
| (politische Leitlinien der Bürgermeister) vorgesehen sind. | (politische Leitlinien der Bürgermeister) vorgesehen sind. |
| Der zonale Sicherheitsplan ist zugleich ein Hebel für die Entwicklung | Der zonale Sicherheitsplan ist zugleich ein Hebel für die Entwicklung |
| der Organisation der lokalen Polizei. Dieser Plan ermöglicht die | der Organisation der lokalen Polizei. Dieser Plan ermöglicht die |
| Entwicklung einer Arbeitsweise auf der Grundlage der Prinzipien der | Entwicklung einer Arbeitsweise auf der Grundlage der Prinzipien der |
| gemeinschaftsorientierten Polizeiarbeit (Community Policing), eine | gemeinschaftsorientierten Polizeiarbeit (Community Policing), eine |
| optimale Qualität und die Umsetzung politischer Entscheidungen, die | optimale Qualität und die Umsetzung politischer Entscheidungen, die |
| sich schlussendlich im Mehrjahresfinanzplan widerspiegeln werden. | sich schlussendlich im Mehrjahresfinanzplan widerspiegeln werden. |
| Der Minister des Innern und der Minister der Justiz haben eine | Der Minister des Innern und der Minister der Justiz haben eine |
| gemeinsame Rahmenmitteilung « Integrale und integrierte | gemeinsame Rahmenmitteilung « Integrale und integrierte |
| Sicherheitspolitik » abgefasst. Die Zonen müssen bei der Erstellung | Sicherheitspolitik » abgefasst. Die Zonen müssen bei der Erstellung |
| des ZSP dieser Rahmenmitteilung Rechnung tragen, so wie sie für den | des ZSP dieser Rahmenmitteilung Rechnung tragen, so wie sie für den |
| vorigen zonalen Sicherheitsplan den föderalen Sicherheitsplan | vorigen zonalen Sicherheitsplan den föderalen Sicherheitsplan |
| berücksichtigt haben. Diese Rahmenmitteilung ist auf der Website | berücksichtigt haben. Diese Rahmenmitteilung ist auf der Website |
| www.vps.fgov.be der GD SVP einsehbar. | www.vps.fgov.be der GD SVP einsehbar. |
| Ferner ist Artikel 36 des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur | Ferner ist Artikel 36 des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur |
| Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten integrierten | Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten integrierten |
| Polizeidienstes (nachstehend « GIP » genannt) durch das Gesetz vom 10. | Polizeidienstes (nachstehend « GIP » genannt) durch das Gesetz vom 10. |
| April 2003 (Belgisches Staatsblatt vom 23. Mai 2003; deutsche | April 2003 (Belgisches Staatsblatt vom 23. Mai 2003; deutsche |
| Übersetzung: Belgisches Staatsblatt vom 8. Juni 2004) abgeändert | Übersetzung: Belgisches Staatsblatt vom 8. Juni 2004) abgeändert |
| worden, indem vorgesehen wurde, dass ein zonaler Sicherheitsplan nicht | worden, indem vorgesehen wurde, dass ein zonaler Sicherheitsplan nicht |
| mehr jährlich, sondern zweijährlich aufgestellt wird. | mehr jährlich, sondern zweijährlich aufgestellt wird. |
| Im Rundschreiben GPI 38 vom 13. Mai 2003 über die Zweijährigkeit der | Im Rundschreiben GPI 38 vom 13. Mai 2003 über die Zweijährigkeit der |
| zonalen Sicherheitspläne (Belgisches Staatsblatt vom 23. Mai 2003; | zonalen Sicherheitspläne (Belgisches Staatsblatt vom 23. Mai 2003; |
| deutsche Übersetzung: Belgisches Staatsblatt vom 17. Dezember 2003) | deutsche Übersetzung: Belgisches Staatsblatt vom 17. Dezember 2003) |
| sind die den Zonen während einer Übergangszeit gebotenen Möglichkeiten | sind die den Zonen während einer Übergangszeit gebotenen Möglichkeiten |
| in Bezug auf die Aktionspläne genauer umrissen worden. | in Bezug auf die Aktionspläne genauer umrissen worden. |
| Diese Änderung der Gültigkeitsdauer erfolgte analog zum nationalen | Diese Änderung der Gültigkeitsdauer erfolgte analog zum nationalen |
| Sicherheitsplan, der auch zunächst für ein Jahr und dann für zwei | Sicherheitsplan, der auch zunächst für ein Jahr und dann für zwei |
| Jahre galt. | Jahre galt. |
| Durch das Programmgesetz vom 22. Dezember 2003 (Belgisches Staatsblatt | Durch das Programmgesetz vom 22. Dezember 2003 (Belgisches Staatsblatt |
| vom 31. Dezember 2003) sind der nationale Sicherheitsplan wie auch die | vom 31. Dezember 2003) sind der nationale Sicherheitsplan wie auch die |
| lokalen Sicherheitspläne zu vierjährigen Plänen geworden. Der | lokalen Sicherheitspläne zu vierjährigen Plänen geworden. Der |
| Gesetzgeber (1) ist nämlich der Meinung, dass mit der bis dahin | Gesetzgeber (1) ist nämlich der Meinung, dass mit der bis dahin |
| geltenden Zweijährigkeit des Plans der globale Charakter der | geltenden Zweijährigkeit des Plans der globale Charakter der |
| Sicherheitspolitik und die für die Anwendung der Massnahmen zur | Sicherheitspolitik und die für die Anwendung der Massnahmen zur |
| Durchführung dieser Politik nötige Frist nur ungenügend berücksichtigt | Durchführung dieser Politik nötige Frist nur ungenügend berücksichtigt |
| werden. Zudem erscheint eine Frist von vier Jahren eher angebracht, um | werden. Zudem erscheint eine Frist von vier Jahren eher angebracht, um |
| die Wirksamkeit der getroffenen Massnahmen eingehend und objektiv | die Wirksamkeit der getroffenen Massnahmen eingehend und objektiv |
| bewerten zu können. Diese Bewertung kann natürlich erst nach Anwendung | bewerten zu können. Diese Bewertung kann natürlich erst nach Anwendung |
| dieser Massnahmen vorgenommen werden und muss der Behörde ermöglichen, | dieser Massnahmen vorgenommen werden und muss der Behörde ermöglichen, |
| den nächsten Plan anzupassen. | den nächsten Plan anzupassen. |
| Infolge dieser Änderungen wird der neue nationale Sicherheitsplan | Infolge dieser Änderungen wird der neue nationale Sicherheitsplan |
| 2004-2007 als Leitfaden für die Erstellung der neuen zonalen | 2004-2007 als Leitfaden für die Erstellung der neuen zonalen |
| Sicherheitspläne 2005-2008 dienen. | Sicherheitspläne 2005-2008 dienen. |
| Aus technischen Gründen ist ein neuer Text erstellt worden, der fortan | Aus technischen Gründen ist ein neuer Text erstellt worden, der fortan |
| die Rundschreiben PLP 26 und GPI 38 ersetzt; der Ablauf des Verfahrens | die Rundschreiben PLP 26 und GPI 38 ersetzt; der Ablauf des Verfahrens |
| selbst ist zwar nicht grundsätzlich geändert worden, aber das | selbst ist zwar nicht grundsätzlich geändert worden, aber das |
| Verfahren ist in einigen Punkten verdeutlicht worden. | Verfahren ist in einigen Punkten verdeutlicht worden. |
| Aufgrund des neuen Zyklus und unter Berücksichtigung dessen, was im | Aufgrund des neuen Zyklus und unter Berücksichtigung dessen, was im |
| Rundschreiben PLP 26 vorgesehen war, wird das im vorliegenden | Rundschreiben PLP 26 vorgesehen war, wird das im vorliegenden |
| Rundschreiben beschriebene Verfahren einer eingehenden Bewertung | Rundschreiben beschriebene Verfahren einer eingehenden Bewertung |
| unterzogen werden. | unterzogen werden. |
| 1.2 Rechtlicher Rahmen und Arbeitsrahmen | 1.2 Rechtlicher Rahmen und Arbeitsrahmen |
| Das vorliegende ministerielle Rundschreiben wird in Anwendung der | Das vorliegende ministerielle Rundschreiben wird in Anwendung der |
| Artikel 35 bis 37 des GIP erlassen. | Artikel 35 bis 37 des GIP erlassen. |
| Drei wichtige Arbeitsunterlagen sind ebenfalls zu berücksichtigen: | Drei wichtige Arbeitsunterlagen sind ebenfalls zu berücksichtigen: |
| -das Vademekum der Sicherheitspläne, | - das Vademekum der Sicherheitspläne, |
| - der Leitfaden zum Zyklus der Polizeipolitik auf lokaler Ebene, | - der Leitfaden zum Zyklus der Polizeipolitik auf lokaler Ebene, |
| - der Leitfaden zur Erstellung von Sicherheitsplänen. | - der Leitfaden zur Erstellung von Sicherheitsplänen. |
| 1.3 Betroffene Dienste | 1.3 Betroffene Dienste |
| Gemäss Artikel 37 § 3 des GIP wird der zonale Sicherheitsplan, nachdem | Gemäss Artikel 37 § 3 des GIP wird der zonale Sicherheitsplan, nachdem |
| die Bürgermeister und der Prokurator des Königs ihn genehmigt haben, | die Bürgermeister und der Prokurator des Königs ihn genehmigt haben, |
| dem Minister des Innern und dem Minister der Justiz zur Genehmigung | dem Minister des Innern und dem Minister der Justiz zur Genehmigung |
| vorgelegt; diese müssen sich binnen einer Frist von zwei Monaten ab | vorgelegt; diese müssen sich binnen einer Frist von zwei Monaten ab |
| Empfang des Plans dazu äussern. | Empfang des Plans dazu äussern. |
| Konkret sind folgende Instanzen an der Vorbereitung des Beschlusses | Konkret sind folgende Instanzen an der Vorbereitung des Beschlusses |
| der Minister beteiligt: | der Minister beteiligt: |
| - Die Generaldirektion Sicherheits- und Vorbeugungspolitik (GD SVP) - | - Die Generaldirektion Sicherheits- und Vorbeugungspolitik (GD SVP) - |
| Direktion Öffentliche Sicherheit - bereitet den Beschluss des | Direktion Öffentliche Sicherheit - bereitet den Beschluss des |
| Ministers des Innern vor und unterbreitet ihm Vorschläge in den | Ministers des Innern vor und unterbreitet ihm Vorschläge in den |
| Angelegenheiten, die zur globalen Strategie und zu den Prioritäten | Angelegenheiten, die zur globalen Strategie und zu den Prioritäten |
| seiner Zuständigkeiten gehören. In diesem Rahmen ist sie mit dem | seiner Zuständigkeiten gehören. In diesem Rahmen ist sie mit dem |
| Verfahren zur Genehmigung des ZSP betraut (2). | Verfahren zur Genehmigung des ZSP betraut (2). |
| - Die Dienststelle für Kriminalpolitik (DKP) ist eine beratende | - Die Dienststelle für Kriminalpolitik (DKP) ist eine beratende |
| Instanz, die dem Minister der Justiz untersteht. Der Generalberater | Instanz, die dem Minister der Justiz untersteht. Der Generalberater |
| für Kriminalpolitik informiert den Minister der Justiz über alles, was | für Kriminalpolitik informiert den Minister der Justiz über alles, was |
| für die Kriminalitätsbekämpfung wichtig ist, und teilt ihm alle | für die Kriminalitätsbekämpfung wichtig ist, und teilt ihm alle |
| Vorschläge mit, die er für zweckdienlich hält (3). | Vorschläge mit, die er für zweckdienlich hält (3). |
| In dieser Eigenschaft ist die DKP mit dem Verfahren zur Genehmigung | In dieser Eigenschaft ist die DKP mit dem Verfahren zur Genehmigung |
| der ZSP für den Minister der Justiz betraut. | der ZSP für den Minister der Justiz betraut. |
| - Die Direktion der Beziehungen mit der lokalen Polizei (CGL) | - Die Direktion der Beziehungen mit der lokalen Polizei (CGL) |
| gewährleistet die Unterstützung und die Bewertung der zonalen | gewährleistet die Unterstützung und die Bewertung der zonalen |
| Sicherheitsberatung und der zonalen Sicherheitspläne (4). Die CGL gibt | Sicherheitsberatung und der zonalen Sicherheitspläne (4). Die CGL gibt |
| eine technische Stellungnahme zu den ZSP ab. Dies geschieht vorrangig | eine technische Stellungnahme zu den ZSP ab. Dies geschieht vorrangig |
| auf der Grundlage eines Berichts des | auf der Grundlage eines Berichts des |
| Verwaltungspolizeidirektor-Koordinators (Dirco). Dieser Bericht wird | Verwaltungspolizeidirektor-Koordinators (Dirco). Dieser Bericht wird |
| an die CGL weitergeleitet, die auf der Grundlage ihrer Kontakte zu den | an die CGL weitergeleitet, die auf der Grundlage ihrer Kontakte zu den |
| Diensten der lokalen Polizei und der ihnen geleisteten Unterstützung | Diensten der lokalen Polizei und der ihnen geleisteten Unterstützung |
| und nach Beratung mit den anderen Generaldirektionen und Diensten der | und nach Beratung mit den anderen Generaldirektionen und Diensten der |
| föderalen Polizei ihre eigenen methodischen und technischen | föderalen Polizei ihre eigenen methodischen und technischen |
| Stellungnahmen abgibt. | Stellungnahmen abgibt. |
| Die globale technische Stellungnahme der CGL wird der Generaldirektion | Die globale technische Stellungnahme der CGL wird der Generaldirektion |
| Sicherheits- und Vorbeugungspolitik des FÖD Inneres und der | Sicherheits- und Vorbeugungspolitik des FÖD Inneres und der |
| Dienststelle für Kriminalpolitik des FÖD Justiz übermittelt. | Dienststelle für Kriminalpolitik des FÖD Justiz übermittelt. |
| 2. Grundsätze des Zyklus | 2. Grundsätze des Zyklus |
| 2.1 Kontextualisierung des Verfahrens zur Genehmigung der zonalen | 2.1 Kontextualisierung des Verfahrens zur Genehmigung der zonalen |
| Sicherheitspläne | Sicherheitspläne |
| Es ist wichtig, das Genehmigungsverfahren nochmals in den Zyklus der | Es ist wichtig, das Genehmigungsverfahren nochmals in den Zyklus der |
| Polizeipolitik zu situieren und dabei auf jede Phase und Teilphase des | Polizeipolitik zu situieren und dabei auf jede Phase und Teilphase des |
| Verfahrens hinzuweisen. Der Zyklus der lokalen Polizei besteht aus | Verfahrens hinzuweisen. Der Zyklus der lokalen Polizei besteht aus |
| vier Phasen: | vier Phasen: |
| a. Vorbereitung der Polizeipolitik (Januar bis März des ersten Jahres | a. Vorbereitung der Polizeipolitik (Januar bis März des ersten Jahres |
| des Zyklus der Polizeipolitik). In dieser Phase finden das Scanning | des Zyklus der Polizeipolitik). In dieser Phase finden das Scanning |
| und die Analyse statt. Im ersten Anwendungsjahr kann diese erste Phase | und die Analyse statt. Im ersten Anwendungsjahr kann diese erste Phase |
| auf den Monat April ausgedehnt werden. | auf den Monat April ausgedehnt werden. |
| b. Definition der Polizeipolitik (April bis Dezember des ersten Jahres | b. Definition der Polizeipolitik (April bis Dezember des ersten Jahres |
| des Zyklus der Polizeipolitik). Diese zweite Phase ist aus mehreren | des Zyklus der Polizeipolitik). Diese zweite Phase ist aus mehreren |
| Phasen zusammengesetzt: | Phasen zusammengesetzt: |
| - Zunächst bestimmt der zonale Sicherheitsrat die politischen | - Zunächst bestimmt der zonale Sicherheitsrat die politischen |
| Rahmenbedingungen und arbeitet einen Entwurf des zonalen Plans aus | Rahmenbedingungen und arbeitet einen Entwurf des zonalen Plans aus |
| (April bis Juni). Dieser muss dann vom zonalen Sicherheitsrat | (April bis Juni). Dieser muss dann vom zonalen Sicherheitsrat |
| angenommen werden und mindestens die Unterschrift der lokalen Behörden | angenommen werden und mindestens die Unterschrift der lokalen Behörden |
| (Bürgermeister und Prokurator des Königs) tragen. Der Gemeinde- | (Bürgermeister und Prokurator des Königs) tragen. Der Gemeinde- |
| beziehungsweise Polizeirat, soweit es ihn betrifft, wird hierüber | beziehungsweise Polizeirat, soweit es ihn betrifft, wird hierüber |
| informiert und erteilt seine Genehmigung für die in seine | informiert und erteilt seine Genehmigung für die in seine |
| Zuständigkeit fallenden Teile. | Zuständigkeit fallenden Teile. |
| - Der von allen Parteien genehmigte Plan wird spätestens zum 1. August | - Der von allen Parteien genehmigte Plan wird spätestens zum 1. August |
| den betroffenen Verwaltungen des Ministers des Innern und des | den betroffenen Verwaltungen des Ministers des Innern und des |
| Ministers der Justiz übermittelt. Diese Verwaltungen bereiten das | Ministers der Justiz übermittelt. Diese Verwaltungen bereiten das |
| Genehmigungsverfahren (5) vor. Sie können auch den Zonen vorschlagen, | Genehmigungsverfahren (5) vor. Sie können auch den Zonen vorschlagen, |
| ihren Plan anzupassen, wenn er bestimmten Kriterien nicht entspricht | ihren Plan anzupassen, wenn er bestimmten Kriterien nicht entspricht |
| (3.3.2 und 3.3.3). Die beiden zuständigen Minister genehmigen die | (3.3.2 und 3.3.3). Die beiden zuständigen Minister genehmigen die |
| eventuell angepassten Pläne spätestens zwei Monate nach Hinterlegung | eventuell angepassten Pläne spätestens zwei Monate nach Hinterlegung |
| der endgültigen Fassung. | der endgültigen Fassung. |
| c. Ausführung der Polizeipolitik während der vier Jahre nach dem | c. Ausführung der Polizeipolitik während der vier Jahre nach dem |
| Genehmigungsjahr durch das Erstellen von Aktionsplänen. Während des | Genehmigungsjahr durch das Erstellen von Aktionsplänen. Während des |
| gesamten Zyklus verfolgt der zonale Sicherheitsrat ständig die Lage | gesamten Zyklus verfolgt der zonale Sicherheitsrat ständig die Lage |
| und nimmt er regelmässig Zwischenbewertungen vor. Diese Bewertungen | und nimmt er regelmässig Zwischenbewertungen vor. Diese Bewertungen |
| haben eine direkte Auswirkung auf das Erstellen der nachfolgenden | haben eine direkte Auswirkung auf das Erstellen der nachfolgenden |
| Aktionspläne. | Aktionspläne. |
| d. Bewertung der Polizeipolitik am Ende des Zyklus: Diese eingehende | d. Bewertung der Polizeipolitik am Ende des Zyklus: Diese eingehende |
| Bewertung erfolgt unmittelbar am Ende der Ausführungsphase (an jedem | Bewertung erfolgt unmittelbar am Ende der Ausführungsphase (an jedem |
| letzten Jahr des Zyklus der Polizeipolitik). Diese Phase dauert | letzten Jahr des Zyklus der Polizeipolitik). Diese Phase dauert |
| zwischen drei Monaten und einem Jahr, das Ergebnis muss aber für den | zwischen drei Monaten und einem Jahr, das Ergebnis muss aber für den |
| darauf folgenden Zyklus verfügbar sein. Um den folgenden zonalen | darauf folgenden Zyklus verfügbar sein. Um den folgenden zonalen |
| Sicherheitsplan zu erstellen, wird die Zone sich also auf die | Sicherheitsplan zu erstellen, wird die Zone sich also auf die |
| verfügbaren Zwischenbewertungen stützen. | verfügbaren Zwischenbewertungen stützen. |
| Jede Phase dieses Prozesses ist wichtig, um zu einem zonalen | Jede Phase dieses Prozesses ist wichtig, um zu einem zonalen |
| Sicherheitsplan zu gelangen, der den in der Zone vorkommenden | Sicherheitsplan zu gelangen, der den in der Zone vorkommenden |
| Problemen Rechnung trägt und dazu beiträgt, diese Probleme mit Hilfe | Problemen Rechnung trägt und dazu beiträgt, diese Probleme mit Hilfe |
| von Aktionsplänen anzupacken. In dieser Hinsicht ist es wichtig, auf | von Aktionsplänen anzupacken. In dieser Hinsicht ist es wichtig, auf |
| den strategischen Charakter der zonalen Sicherheitspläne zu verweisen, | den strategischen Charakter der zonalen Sicherheitspläne zu verweisen, |
| der durch den vierjährlichen Zyklus gefestigt wird. Der zonale | der durch den vierjährlichen Zyklus gefestigt wird. Der zonale |
| Sicherheitsplan ist ein langfristig angelegter Plan. Die jährlichen | Sicherheitsplan ist ein langfristig angelegter Plan. Die jährlichen |
| Aktionspläne sind operativ und im Hinblick auf eine kurzfristige | Aktionspläne sind operativ und im Hinblick auf eine kurzfristige |
| Ausführung ausgelegt. | Ausführung ausgelegt. |
| Der vollständige Leitfaden zum Zyklus der Polizeipolitik auf lokaler | Der vollständige Leitfaden zum Zyklus der Polizeipolitik auf lokaler |
| Ebene ist auf der Website www.infozone.be einsehbar. | Ebene ist auf der Website www.infozone.be einsehbar. |
| Die Änderung beziehungsweise Verlängerung der Gültigkeitsdauer des | Die Änderung beziehungsweise Verlängerung der Gültigkeitsdauer des |
| Plans bleiben ohne Einfluss auf die Möglichkeit der Behörden, seinen | Plans bleiben ohne Einfluss auf die Möglichkeit der Behörden, seinen |
| Inhalt anzupassen, sollte dies während der Ausführung notwendig | Inhalt anzupassen, sollte dies während der Ausführung notwendig |
| werden, um die Ziele der Sicherheitspolitik zu erreichen (6). Da der | werden, um die Ziele der Sicherheitspolitik zu erreichen (6). Da der |
| zonale Sicherheitsplan fortan vier Jahre gültig ist, könnte es möglich | zonale Sicherheitsplan fortan vier Jahre gültig ist, könnte es möglich |
| sein, dass bestimmte Punkte entweder auf Initiative des zonalen | sein, dass bestimmte Punkte entweder auf Initiative des zonalen |
| Sicherheitsrats oder infolge einer auf föderaler Ebene vorgenommenen | Sicherheitsrats oder infolge einer auf föderaler Ebene vorgenommenen |
| Anpassung im Laufe des Zyklus angepasst werden müssen. Diese | Anpassung im Laufe des Zyklus angepasst werden müssen. Diese |
| Anpassungen finden unter der Verantwortung der lokalen Behörden statt. | Anpassungen finden unter der Verantwortung der lokalen Behörden statt. |
| Das in vorliegendem Rundschreiben beschriebene Genehmigungsverfahren | Das in vorliegendem Rundschreiben beschriebene Genehmigungsverfahren |
| findet keine Anwendung auf diese Anpassungen. Die Begründung der | findet keine Anwendung auf diese Anpassungen. Die Begründung der |
| Anpassungen muss jedoch im Bericht des zonalen Sicherheitsrats | Anpassungen muss jedoch im Bericht des zonalen Sicherheitsrats |
| aufgeführt werden, der den betroffenen Verwaltungen des Ministers der | aufgeführt werden, der den betroffenen Verwaltungen des Ministers der |
| Justiz und des Ministers des Innern zur Information übermittelt wird. | Justiz und des Ministers des Innern zur Information übermittelt wird. |
| Die erste Anwendung des Programmgesetzes vom 22. Dezember 2003 | Die erste Anwendung des Programmgesetzes vom 22. Dezember 2003 |
| (Belgisches Staatsblatt vom 31. Dezember 2003) startet 2004 mit der | (Belgisches Staatsblatt vom 31. Dezember 2003) startet 2004 mit der |
| Vorbereitung der zonalen Sicherheitspläne 2005-2008. Diese neuen Pläne | Vorbereitung der zonalen Sicherheitspläne 2005-2008. Diese neuen Pläne |
| dürfen keinesfalls eine reine Verlängerung der bestehenden Pläne | dürfen keinesfalls eine reine Verlängerung der bestehenden Pläne |
| 2003-2004 sein. Wir erinnern nochmals daran, dass bei der Einführung | 2003-2004 sein. Wir erinnern nochmals daran, dass bei der Einführung |
| des neuen Zyklus der Polizeipolitik der nationale Sicherheitsplan | des neuen Zyklus der Polizeipolitik der nationale Sicherheitsplan |
| 2004-2007 zu berücksichtigen ist. | 2004-2007 zu berücksichtigen ist. |
| 2.2 Abstimmung auf den nationalen Sicherheitsplan | 2.2 Abstimmung auf den nationalen Sicherheitsplan |
| Mit dem nationalen Sicherheitsplan (NSP) 2004-2007 wird beabsichtigt, | Mit dem nationalen Sicherheitsplan (NSP) 2004-2007 wird beabsichtigt, |
| der allgemeinen Polizeipolitik einen Inhalt zu geben und sie zu | der allgemeinen Polizeipolitik einen Inhalt zu geben und sie zu |
| koordinieren. Folgende Leitlinien werden darin beschrieben: | koordinieren. Folgende Leitlinien werden darin beschrieben: |
| - Der NSP trägt dazu bei, eine integrale und integrierte | - Der NSP trägt dazu bei, eine integrale und integrierte |
| Vorgehensweise der Polizeidienste im Bereich Sicherheit sowie die | Vorgehensweise der Polizeidienste im Bereich Sicherheit sowie die |
| Kohäsion in ihrem Auftreten zu gewährleisten. Dieser Plan muss als | Kohäsion in ihrem Auftreten zu gewährleisten. Dieser Plan muss als |
| Polizeiplan betrachtet werden. Die lokalen Polizeidienste müssen dies | Polizeiplan betrachtet werden. Die lokalen Polizeidienste müssen dies |
| in Absprache mit den zuständigen Behörden bei der Erstellung ihrer | in Absprache mit den zuständigen Behörden bei der Erstellung ihrer |
| Pläne berücksichtigen. | Pläne berücksichtigen. |
| - Damit in diesem Land eine integrale und integrierte Vorgehensweise | - Damit in diesem Land eine integrale und integrierte Vorgehensweise |
| der Polizei im Bereich Sicherheit erreicht wird, muss effektiv auf | der Polizei im Bereich Sicherheit erreicht wird, muss effektiv auf |
| integrierte Weise gearbeitet werden und eine reelle Zusammenarbeit | integrierte Weise gearbeitet werden und eine reelle Zusammenarbeit |
| zwischen beiden Polizeiebenen bestehen. Selbst wenn sie dem | zwischen beiden Polizeiebenen bestehen. Selbst wenn sie dem |
| Weisungsrecht verschiedener Behörden unterworfen sind und auf | Weisungsrecht verschiedener Behörden unterworfen sind und auf |
| verschiedene Weise geleitet werden, dürfen die beiden Ebenen sich | verschiedene Weise geleitet werden, dürfen die beiden Ebenen sich |
| nicht nur für den eigenen Tätigkeitsbereich interessieren, sondern sie | nicht nur für den eigenen Tätigkeitsbereich interessieren, sondern sie |
| müssen sich dessen bewusst sein, dass sie Teil einer integrierten | müssen sich dessen bewusst sein, dass sie Teil einer integrierten |
| Polizei sind und zusammen ein gemeinsames Ziel verfolgen, nämlich die | Polizei sind und zusammen ein gemeinsames Ziel verfolgen, nämlich die |
| Erhöhung der Sicherheit in Belgien. | Erhöhung der Sicherheit in Belgien. |
| - Das bedeutet, dass die nachstehend erwähnten vorrangigen Phänomene | - Das bedeutet, dass die nachstehend erwähnten vorrangigen Phänomene |
| neben spezifischen lokalen Prioritäten, wie zum Beispiel | neben spezifischen lokalen Prioritäten, wie zum Beispiel |
| Belästigungen, in die zonalen Sicherheitspläne aufgenommen werden, | Belästigungen, in die zonalen Sicherheitspläne aufgenommen werden, |
| insofern die Polizeizone von diesen vorrangigen Phänomenen betroffen | insofern die Polizeizone von diesen vorrangigen Phänomenen betroffen |
| ist: | ist: |
| ° Verkehrssicherheit (Verkehrsunfälle mit Körperverletzung), | ° Verkehrssicherheit (Verkehrsunfälle mit Körperverletzung), |
| ° illegale Einwanderung und Schlepperei, | ° illegale Einwanderung und Schlepperei, |
| ° Menschenhandel, | ° Menschenhandel, |
| ° Terrorismus, | ° Terrorismus, |
| ° Eigentumsdelikte, die insbesondere durch umherziehende Banden verübt | ° Eigentumsdelikte, die insbesondere durch umherziehende Banden verübt |
| werden, | werden, |
| ° Drogen, | ° Drogen, |
| ° Umwelt, begrenzt auf den Abfallhandel, | ° Umwelt, begrenzt auf den Abfallhandel, |
| ° grosse Finanz- und Wirtschaftskriminalität, | ° grosse Finanz- und Wirtschaftskriminalität, |
| ° Waffenhandel. | ° Waffenhandel. |
| Insbesondere im zweiten Teil des nationalen Sicherheitsplans sind auch | Insbesondere im zweiten Teil des nationalen Sicherheitsplans sind auch |
| mögliche Massnahmen und Initiativen für die lokale Ebene vorgesehen. | mögliche Massnahmen und Initiativen für die lokale Ebene vorgesehen. |
| Dieser nationale Sicherheitsplan kann auf der Website der GD SVP | Dieser nationale Sicherheitsplan kann auf der Website der GD SVP |
| (www.vps.fgov.be) und der CGL (www.infozone.be) eingesehen werden. | (www.vps.fgov.be) und der CGL (www.infozone.be) eingesehen werden. |
| 2.3 Die Instanzen des Zyklus und ihre Rolle | 2.3 Die Instanzen des Zyklus und ihre Rolle |
| - Zonaler Sicherheitsrat (ZSR) - Artikel 35 des GIP | - Zonaler Sicherheitsrat (ZSR) - Artikel 35 des GIP |
| - Die zonalen Sicherheitspläne werden von den zonalen Sicherheitsräten | - Die zonalen Sicherheitspläne werden von den zonalen Sicherheitsräten |
| besprochen, vorbereitet und erstellt. Die Polizeibehörden (Prokurator | besprochen, vorbereitet und erstellt. Die Polizeibehörden (Prokurator |
| des Königs und Bürgermeister) und die Polizeidienste sind folglich von | des Königs und Bürgermeister) und die Polizeidienste sind folglich von |
| Anfang an am zonalen Sicherheitsplan beteiligt, für den sie übrigens | Anfang an am zonalen Sicherheitsplan beteiligt, für den sie übrigens |
| alle verantwortlich sind. | alle verantwortlich sind. |
| - Der Vorsitzende legt der Dienststelle für Kriminalpolitik und der | - Der Vorsitzende legt der Dienststelle für Kriminalpolitik und der |
| Direktion öffentliche Sicherheit den von den Bürgermeistern und vom | Direktion öffentliche Sicherheit den von den Bürgermeistern und vom |
| Prokurator des Königs gebilligten und unterzeichneten ZSP zur | Prokurator des Königs gebilligten und unterzeichneten ZSP zur |
| Genehmigung vor. | Genehmigung vor. |
| - Der Bürgermeister-Vorsitzende, an den das Schreiben zur Genehmigung | - Der Bürgermeister-Vorsitzende, an den das Schreiben zur Genehmigung |
| des zonalen Sicherheitsplans adressiert ist, muss den Mitgliedern des | des zonalen Sicherheitsplans adressiert ist, muss den Mitgliedern des |
| ZSR dieses Schreiben und die darin enthaltenen Informationen | ZSR dieses Schreiben und die darin enthaltenen Informationen |
| mitteilen. | mitteilen. |
| - Wenn die geplante Kapazität der Zone sich als unzureichend erweist, | - Wenn die geplante Kapazität der Zone sich als unzureichend erweist, |
| um ihre Aufträge auszuführen, sucht der ZSR nach Lösungen. | um ihre Aufträge auszuführen, sucht der ZSR nach Lösungen. |
| - Der ZSR ist ebenfalls für die Bewertung und die Ausführung des ZSP | - Der ZSR ist ebenfalls für die Bewertung und die Ausführung des ZSP |
| verantwortlich. | verantwortlich. |
| - Provinziale Beratung - Artikel 162 des GIP / Artikel 9 des GPA (7) | - Provinziale Beratung - Artikel 162 des GIP / Artikel 9 des GPA (7) |
| In jeder Provinz wird eine provinziale Beratung zwischen dem | In jeder Provinz wird eine provinziale Beratung zwischen dem |
| Gouverneur, dem Generalprokurator beim Appellationshof, den | Gouverneur, dem Generalprokurator beim Appellationshof, den |
| Verwaltungspolizeidirektoren-Koordinatoren, den | Verwaltungspolizeidirektoren-Koordinatoren, den |
| Gerichtspolizeidirektoren und den Vertretern der lokalen | Gerichtspolizeidirektoren und den Vertretern der lokalen |
| Polizeidienste organisiert. Sie spielt eine wichtige Rolle bei der | Polizeidienste organisiert. Sie spielt eine wichtige Rolle bei der |
| Unterstützung der Polizeizonen. Ziel ist es, die zonalen | Unterstützung der Polizeizonen. Ziel ist es, die zonalen |
| Sicherheitsräte und die interzonale Zusammenarbeit anzuspornen. | Sicherheitsräte und die interzonale Zusammenarbeit anzuspornen. |
| Damit eine solche Unterstützung organisiert werden kann, ist es | Damit eine solche Unterstützung organisiert werden kann, ist es |
| natürlich wichtig, dass die Polizeizonen dem Gouverneur ihren ZSP | natürlich wichtig, dass die Polizeizonen dem Gouverneur ihren ZSP |
| übermitteln. | übermitteln. |
| Auf diese Weise werden auch engere Bande zwischen der föderalen und | Auf diese Weise werden auch engere Bande zwischen der föderalen und |
| der provinzialen Ebene geknüpft, sodass eine integrierte Sicht | der provinzialen Ebene geknüpft, sodass eine integrierte Sicht |
| gestärkt wird. Die GD SVP wird ihrerseits den Gouverneur regelmässig | gestärkt wird. Die GD SVP wird ihrerseits den Gouverneur regelmässig |
| über den Stand der Dinge in Bezug auf die Hinterlegung und Genehmigung | über den Stand der Dinge in Bezug auf die Hinterlegung und Genehmigung |
| der ZSP informieren. | der ZSP informieren. |
| - Der Dirco muss dem CGL über den zonalen Plan und die Arbeitsweise | - Der Dirco muss dem CGL über den zonalen Plan und die Arbeitsweise |
| des zonalen Sicherheitsrats Bericht erstatten. Einerseits ist der | des zonalen Sicherheitsrats Bericht erstatten. Einerseits ist der |
| Dirco infolge des ihm durch Artikel 104 Nr. 5 des GIP erteilten | Dirco infolge des ihm durch Artikel 104 Nr. 5 des GIP erteilten |
| Auftrags eng an der im Rahmen seiner Verantwortung in Bezug auf die | Auftrags eng an der im Rahmen seiner Verantwortung in Bezug auf die |
| Erstellung und Überwachung des zonalen Sicherheitsplans zu leistenden | Erstellung und Überwachung des zonalen Sicherheitsplans zu leistenden |
| Unterstützung beteiligt und muss er diesbezüglich als föderaler | Unterstützung beteiligt und muss er diesbezüglich als föderaler |
| Partner der lokalen Ebene angesehen werden. Es obliegt dem Dirco der | Partner der lokalen Ebene angesehen werden. Es obliegt dem Dirco der |
| föderalen Polizei, bei der Beratung innerhalb des ZSR die anderen | föderalen Polizei, bei der Beratung innerhalb des ZSR die anderen |
| Mitglieder über den Inhalt des nationalen Sicherheitsplans zu | Mitglieder über den Inhalt des nationalen Sicherheitsplans zu |
| informieren, damit dieser auch tatsächlich bei der Vorbereitung des | informieren, damit dieser auch tatsächlich bei der Vorbereitung des |
| zonalen Sicherheitsplans berücksichtigt wird. Andererseits ist der | zonalen Sicherheitsplans berücksichtigt wird. Andererseits ist der |
| Dirco gesetzlich verpflichtet, über die Ausführung der in den Artikeln | Dirco gesetzlich verpflichtet, über die Ausführung der in den Artikeln |
| 61 bis einschliesslich 64 des GIP festgelegten föderalen Aufträge | 61 bis einschliesslich 64 des GIP festgelegten föderalen Aufträge |
| durch die lokale Polizei Bericht zu erstatten. Auch von der | durch die lokale Polizei Bericht zu erstatten. Auch von der |
| Bezirksebene (Dirco und Dirjud) wird ein Bericht erwartet, | Bezirksebene (Dirco und Dirjud) wird ein Bericht erwartet, |
| insbesondere vom Dirco, der aufgrund seiner gesetzlichen Verpflichtung | insbesondere vom Dirco, der aufgrund seiner gesetzlichen Verpflichtung |
| der Berichterstattung beim Generalkommissar betroffen ist (Artikel 104 | der Berichterstattung beim Generalkommissar betroffen ist (Artikel 104 |
| Nr. 6 des GIP). | Nr. 6 des GIP). |
| In einem von der Föderalen Polizei in Zusammenarbeit mit den Dircos | In einem von der Föderalen Polizei in Zusammenarbeit mit den Dircos |
| ausgearbeiteten Leitfaden wird die Rolle des | ausgearbeiteten Leitfaden wird die Rolle des |
| Verwaltungspolizeidirektor-Koordinators in diesem Rahmen genauer | Verwaltungspolizeidirektor-Koordinators in diesem Rahmen genauer |
| umschrieben werden. | umschrieben werden. |
| 3. Genehmigungsverfahren | 3. Genehmigungsverfahren |
| Gemäss Artikel 36 des GIP sind alle Polizeizonen verpflichtet, einen | Gemäss Artikel 36 des GIP sind alle Polizeizonen verpflichtet, einen |
| zonalen Sicherheitsplan zu erstellen. | zonalen Sicherheitsplan zu erstellen. |
| 3.1 Frist | 3.1 Frist |
| Unter Berücksichtigung dieser Verpflichtung und der Genehmigungsfrist | Unter Berücksichtigung dieser Verpflichtung und der Genehmigungsfrist |
| von 2 Monaten (eventuell um einen Monat verlängert bei Missbilligung | von 2 Monaten (eventuell um einen Monat verlängert bei Missbilligung |
| des Plans), muss der ZSP spätestens für den 1. August eingereicht | des Plans), muss der ZSP spätestens für den 1. August eingereicht |
| werden. | werden. |
| Da es sich hierbei um das äusserste Datum handelt, können die Zonen | Da es sich hierbei um das äusserste Datum handelt, können die Zonen |
| ihre Pläne selbstverständlich davor hinterlegen. Wir verweisen auf die | ihre Pläne selbstverständlich davor hinterlegen. Wir verweisen auf die |
| Wichtigkeit der Einhaltung dieser Frist, damit das ganze Verfahren | Wichtigkeit der Einhaltung dieser Frist, damit das ganze Verfahren |
| spätestens im Laufe des Monats Dezember abgeschlossen werden kann und | spätestens im Laufe des Monats Dezember abgeschlossen werden kann und |
| die Ausführung der Aktionspläne mit dem Monat Januar beginnen kann. | die Ausführung der Aktionspläne mit dem Monat Januar beginnen kann. |
| 3.2 Zulässigkeit | 3.2 Zulässigkeit |
| Die zweimonatige Genehmigungsfrist beginnt erst, wenn folgende | Die zweimonatige Genehmigungsfrist beginnt erst, wenn folgende |
| Bedingungen erfüllt sind: | Bedingungen erfüllt sind: |
| - Der Plan muss mindestens vom Bürgermeister (von den Bürgermeistern) | - Der Plan muss mindestens vom Bürgermeister (von den Bürgermeistern) |
| und vom Prokurator des Königs unterzeichnet sein. | und vom Prokurator des Königs unterzeichnet sein. |
| - Der Vorsitzende des zonalen Sicherheitsrats schickt ein Exemplar auf | - Der Vorsitzende des zonalen Sicherheitsrats schickt ein Exemplar auf |
| dem Postweg oder per elektronischer Post an folgende Adresse: | dem Postweg oder per elektronischer Post an folgende Adresse: |
| - Generaldirektion Sicherheits- und Vorbeugungspolitik (GD SVP) | - Generaldirektion Sicherheits- und Vorbeugungspolitik (GD SVP) |
| Direktion Öffentliche Sicherheit | Direktion Öffentliche Sicherheit |
| Zu Händen von Frau Laura SZABO - Direktorin | Zu Händen von Frau Laura SZABO - Direktorin |
| Rue Royale/Koningsstraat 56 | Rue Royale/Koningsstraat 56 |
| 1000 BRÜSSEL | 1000 BRÜSSEL |
| - psp.spuv@ibz.fgov.be (FR) | - psp.spuv@ibz.fgov.be (FR) |
| vpb.spuv@ibz.fgov.be (NL) | vpb.spuv@ibz.fgov.be (NL) |
| Die GD SVP muss unverzüglich ein Exemplar des zonalen Sicherheitsplans | Die GD SVP muss unverzüglich ein Exemplar des zonalen Sicherheitsplans |
| an die Dienststelle für Kriminalpolitik, die ebenfalls mit der | an die Dienststelle für Kriminalpolitik, die ebenfalls mit der |
| Genehmigung der zonalen Sicherheitspläne betraut ist, und zwecks | Genehmigung der zonalen Sicherheitspläne betraut ist, und zwecks |
| Stellungnahme an die Direktion der Beziehungen mit der lokalen Polizei | Stellungnahme an die Direktion der Beziehungen mit der lokalen Polizei |
| schicken. | schicken. |
| Ist der Plan für zulässig erklärt, schickt die GD SVP dem Vorsitzenden | Ist der Plan für zulässig erklärt, schickt die GD SVP dem Vorsitzenden |
| des zonalen Sicherheitsrats systematisch eine Empfangsbestätigung. Die | des zonalen Sicherheitsrats systematisch eine Empfangsbestätigung. Die |
| Empfangsbestätigung dient zur Bestimmung des Datums des Anfangs der | Empfangsbestätigung dient zur Bestimmung des Datums des Anfangs der |
| Genehmigungsfrist. | Genehmigungsfrist. |
| Im Fall von Nichtzulässigkeit des ZSP wird dem Vorsitzenden des | Im Fall von Nichtzulässigkeit des ZSP wird dem Vorsitzenden des |
| zonalen Sicherheitsrats ein Schreiben zugestellt, in dem um Abhilfe in | zonalen Sicherheitsrats ein Schreiben zugestellt, in dem um Abhilfe in |
| Bezug auf die angegebenen Punkte gebeten wird. Mit diesem Schreiben | Bezug auf die angegebenen Punkte gebeten wird. Mit diesem Schreiben |
| läuft die Genehmigungsfrist noch nicht an. | läuft die Genehmigungsfrist noch nicht an. |
| 3.3 Genehmigung des zonalen Sicherheitsplans | 3.3 Genehmigung des zonalen Sicherheitsplans |
| 3.3.1 Allgemeines | 3.3.1 Allgemeines |
| Um den Genehmigungsprozess zu erleichtern, werden die Zonen gebeten, | Um den Genehmigungsprozess zu erleichtern, werden die Zonen gebeten, |
| in jedem Fall eine elektronische Fassung ihres Plans entweder per | in jedem Fall eine elektronische Fassung ihres Plans entweder per |
| E-Mail oder auf Diskette beziehungsweise CD-Rom zu schicken an: | E-Mail oder auf Diskette beziehungsweise CD-Rom zu schicken an: |
| - psp.spuv@ibz.fgov.be (FR), | - psp.spuv@ibz.fgov.be (FR), |
| - vpb.spuv@ibz.fgov.be (NL), | - vpb.spuv@ibz.fgov.be (NL), |
| - oder, für den Versand einer Diskette oder CD-Rom, an die oben | - oder, für den Versand einer Diskette oder CD-Rom, an die oben |
| erwähnte Adresse. | erwähnte Adresse. |
| 3.3.2 Formale und inhaltliche Kriterien | 3.3.2 Formale und inhaltliche Kriterien |
| - Kriterien in puncto Form | - Kriterien in puncto Form |
| Es wird nachdrücklich empfohlen, dem Muster des Leitfadens zur | Es wird nachdrücklich empfohlen, dem Muster des Leitfadens zur |
| Erstellung von zonalen Sicherheitsplänen zu folgen. Hierdurch entsteht | Erstellung von zonalen Sicherheitsplänen zu folgen. Hierdurch entsteht |
| ein Gleichgewicht zwischen einerseits einer bestimmten | ein Gleichgewicht zwischen einerseits einer bestimmten |
| Einheitlichkeit, durch die die zonalen Sicherheitspläne lesbarer und | Einheitlichkeit, durch die die zonalen Sicherheitspläne lesbarer und |
| verständlicher werden und man sich vergewissern kann, dass alle | verständlicher werden und man sich vergewissern kann, dass alle |
| wichtigen Punkte berücksichtigt worden sind, und andererseits einer | wichtigen Punkte berücksichtigt worden sind, und andererseits einer |
| dynamischen Reflexion, die auf die Lösung spezifischer Probleme der | dynamischen Reflexion, die auf die Lösung spezifischer Probleme der |
| Zone ausgerichtet ist. | Zone ausgerichtet ist. |
| Kriterien in puncto Inhalt: die wichtigsten Elemente, denen die | Kriterien in puncto Inhalt: die wichtigsten Elemente, denen die |
| genehmigenden Dienste Beachtung schenken | genehmigenden Dienste Beachtung schenken |
| - Zusammenhang und Übereinstimmung des ZSP mit dem nationalen | - Zusammenhang und Übereinstimmung des ZSP mit dem nationalen |
| Sicherheitsplan und den aktuellen politischen Leitlinien des Ministers | Sicherheitsplan und den aktuellen politischen Leitlinien des Ministers |
| der Justiz und des Ministers des Innern sowie - falls vorhanden - dem | der Justiz und des Ministers des Innern sowie - falls vorhanden - dem |
| lokalen Sicherheitsplan, | lokalen Sicherheitsplan, |
| - die benutzten objektiven und subjektiven Quellen, | - die benutzten objektiven und subjektiven Quellen, |
| - Aufgrund von Artikel 37 des GIP wird der ZSP unter Berücksichtigung | - Aufgrund von Artikel 37 des GIP wird der ZSP unter Berücksichtigung |
| des nationalen Sicherheitsplans erstellt. Die Zone muss natürlich | des nationalen Sicherheitsplans erstellt. Die Zone muss natürlich |
| nicht die Gesamtheit der Prioritäten des NSP auswählen (Qualität geht | nicht die Gesamtheit der Prioritäten des NSP auswählen (Qualität geht |
| vor Quantität), aber sie muss begründen, warum bestimmte Prioritäten | vor Quantität), aber sie muss begründen, warum bestimmte Prioritäten |
| nicht berücksichtigt werden, | nicht berücksichtigt werden, |
| - Zusammenhang zwischen dem zonalen Sicherheitsplan und anderen | - Zusammenhang zwischen dem zonalen Sicherheitsplan und anderen |
| politischen Instrumenten auf Ebene der Vorbeugung und der Sicherheit | politischen Instrumenten auf Ebene der Vorbeugung und der Sicherheit |
| (Vorbeugungs- und Sicherheitsvereinbarungen, ...), | (Vorbeugungs- und Sicherheitsvereinbarungen, ...), |
| - Zwischenbewertung des vorigen zonalen Sicherheitsplans. | - Zwischenbewertung des vorigen zonalen Sicherheitsplans. |
| Davon sind folgende Elemente betroffen: | Davon sind folgende Elemente betroffen: |
| - Prioritäten des ZSP 2003-2004, | - Prioritäten des ZSP 2003-2004, |
| - Art des Szenarios für jedes berücksichtigte Phänomen (Priorität, | - Art des Szenarios für jedes berücksichtigte Phänomen (Priorität, |
| besondere Beachtung, ...), | besondere Beachtung, ...), |
| - durchgeführte Aktionen und ihre Ergebnisse, | - durchgeführte Aktionen und ihre Ergebnisse, |
| - Schlussfolgerung: Was muss weitergeführt, angepasst oder gestrichen | - Schlussfolgerung: Was muss weitergeführt, angepasst oder gestrichen |
| werden?, | werden?, |
| - Einhaltung der Normen in puncto Organisation und Arbeitsweise, | - Einhaltung der Normen in puncto Organisation und Arbeitsweise, |
| - Stellenplan (Mindestnormen in puncto Personalbestand - KE vom 5. | - Stellenplan (Mindestnormen in puncto Personalbestand - KE vom 5. |
| September 2001), | September 2001), |
| - Einbeziehung und Informierung der Bevölkerung. | - Einbeziehung und Informierung der Bevölkerung. |
| 3.3.3 Beschluss zur Genehmigung oder Missbilligung | 3.3.3 Beschluss zur Genehmigung oder Missbilligung |
| - Administrative Bearbeitung | - Administrative Bearbeitung |
| Wenn bei der Prüfung des Plans Mängel und Unzulänglichkeiten in Bezug | Wenn bei der Prüfung des Plans Mängel und Unzulänglichkeiten in Bezug |
| auf die Form festgestellt werden, können die betroffenen Verwaltungen | auf die Form festgestellt werden, können die betroffenen Verwaltungen |
| die Zone in gegenseitigem Einvernehmen bitten, die Akte zu | die Zone in gegenseitigem Einvernehmen bitten, die Akte zu |
| vervollständigen. | vervollständigen. |
| Zum Beispiel bei: | Zum Beispiel bei: |
| - fehlenden Anlagen, | - fehlenden Anlagen, |
| - undeutlichen oder fehlenden Erläuterungen, | - undeutlichen oder fehlenden Erläuterungen, |
| - fehlendem Organigramm, | - fehlendem Organigramm, |
| - ... | - ... |
| Dadurch wird die zweimonatige Billigungsfrist am Tag der Zurücksendung | Dadurch wird die zweimonatige Billigungsfrist am Tag der Zurücksendung |
| des Plans unterbrochen und bei Hinterlegung des geänderten Plans bei | des Plans unterbrochen und bei Hinterlegung des geänderten Plans bei |
| der GD SVP neu angesetzt. | der GD SVP neu angesetzt. |
| - Beschluss | - Beschluss |
| Gemäss Artikel 37 Absatz 3 des GIP wird der Plan, nachdem die | Gemäss Artikel 37 Absatz 3 des GIP wird der Plan, nachdem die |
| Bürgermeister und der Prokurator des Königs ihn genehmigt haben, dem | Bürgermeister und der Prokurator des Königs ihn genehmigt haben, dem |
| Minister des Innern und dem Minister der Justiz zur Genehmigung | Minister des Innern und dem Minister der Justiz zur Genehmigung |
| vorgelegt, die sich binnen einer Frist von zwei Monaten ab Empfang des | vorgelegt, die sich binnen einer Frist von zwei Monaten ab Empfang des |
| Plans dazu äussern müssen. Nach Ablauf dieser Frist wird ihre | Plans dazu äussern müssen. Nach Ablauf dieser Frist wird ihre |
| Genehmigung als erteilt betrachtet. | Genehmigung als erteilt betrachtet. |
| In diesem Fall können zwei Arten von Genehmigung erteilt werden: | In diesem Fall können zwei Arten von Genehmigung erteilt werden: |
| - Einfache Genehmigung: Die hierbei eventuell gemachten Bemerkungen | - Einfache Genehmigung: Die hierbei eventuell gemachten Bemerkungen |
| berühren nicht die Qualität des Plans. Es handelt sich eher um | berühren nicht die Qualität des Plans. Es handelt sich eher um |
| Ratschläge, wie die Qualität des Plans beim nächsten Mal noch | Ratschläge, wie die Qualität des Plans beim nächsten Mal noch |
| verbessert werden könnte (Beispiel: unübersichtliche Struktur, ...), | verbessert werden könnte (Beispiel: unübersichtliche Struktur, ...), |
| - Genehmigung mit Bemerkungen: Hier betreffen die Bemerkungen | - Genehmigung mit Bemerkungen: Hier betreffen die Bemerkungen |
| grundlegendere Elemente, schwerwiegendere Unzulänglichkeiten, die im | grundlegendere Elemente, schwerwiegendere Unzulänglichkeiten, die im |
| nächsten Plan behoben werden müssen. Diese Genehmigung muss als | nächsten Plan behoben werden müssen. Diese Genehmigung muss als |
| Warnung verstanden werden: Sollte die Zone sie bei der Erstellung des | Warnung verstanden werden: Sollte die Zone sie bei der Erstellung des |
| nächsten Plans nicht berücksichtigen, könnte dies zu einer | nächsten Plans nicht berücksichtigen, könnte dies zu einer |
| Missbilligung führen (Beispiele: nicht erreichte und nicht | Missbilligung führen (Beispiele: nicht erreichte und nicht |
| nachgewiesene Normen in puncto Organisation und Arbeitsweise, | nachgewiesene Normen in puncto Organisation und Arbeitsweise, |
| nichtssagende oder unzureichende Bewertung des vorigen ZSP, ...). | nichtssagende oder unzureichende Bewertung des vorigen ZSP, ...). |
| Wenn der Minister des Innern und der Minister der Justiz den Plan | Wenn der Minister des Innern und der Minister der Justiz den Plan |
| (insgesamt oder teilweise) missbilligen, muss die Zone ihnen binnen | (insgesamt oder teilweise) missbilligen, muss die Zone ihnen binnen |
| einer Frist von einem Monat eine neue Fassung vorlegen. In diesem Fall | einer Frist von einem Monat eine neue Fassung vorlegen. In diesem Fall |
| beschränkt sich die Genehmigungsfrist auf einen Monat. | beschränkt sich die Genehmigungsfrist auf einen Monat. |
| Ein Plan wird missbilligt, wenn darin zu schwerwiegende und nicht zu | Ein Plan wird missbilligt, wenn darin zu schwerwiegende und nicht zu |
| rechtfertigende Unzulänglichkeiten festgestellt werden, die eine | rechtfertigende Unzulänglichkeiten festgestellt werden, die eine |
| Bewertung verhindern (Beispiele: keine Zwischenbewertung des vorigen | Bewertung verhindern (Beispiele: keine Zwischenbewertung des vorigen |
| ZSP, Nichtberücksichtigung der in der vorigen Genehmigung enthaltenen | ZSP, Nichtberücksichtigung der in der vorigen Genehmigung enthaltenen |
| Bemerkungen, wie oben erwähnt). | Bemerkungen, wie oben erwähnt). |
| - Notifizierung des Beschlusses | - Notifizierung des Beschlusses |
| Die GD SVP schickt den Beschluss an den Bürgermeister-Vorsitzenden des | Die GD SVP schickt den Beschluss an den Bürgermeister-Vorsitzenden des |
| zonalen Sicherheitsrats, der seinerseits die anderen Mitglieder des | zonalen Sicherheitsrats, der seinerseits die anderen Mitglieder des |
| ZSR in einer speziell hierzu einberufenen Sondersitzung darüber | ZSR in einer speziell hierzu einberufenen Sondersitzung darüber |
| informiert. | informiert. |
| Wir bitten die Mitglieder des ZSR, diese Informationen in ihren | Wir bitten die Mitglieder des ZSR, diese Informationen in ihren |
| jeweiligen Instanzen weiterzuleiten. | jeweiligen Instanzen weiterzuleiten. |
| 3.4 Ausführung des zonalen Sicherheitsplans | 3.4 Ausführung des zonalen Sicherheitsplans |
| Ist der zonale Sicherheitsplan von den Ministern genehmigt, muss er | Ist der zonale Sicherheitsplan von den Ministern genehmigt, muss er |
| selbstverständlich ausgeführt werden. Dazu verfügt die Zone über vier | selbstverständlich ausgeführt werden. Dazu verfügt die Zone über vier |
| Jahre. Wir erinnern daran, dass der Korpschef für die Umsetzung der | Jahre. Wir erinnern daran, dass der Korpschef für die Umsetzung der |
| lokalen Polizeipolitik (Artikel 44 des GIP) unter der Amtsgewalt des | lokalen Polizeipolitik (Artikel 44 des GIP) unter der Amtsgewalt des |
| Bürgermeisters beziehungsweise des Polizeikollegiums (Artikel 45 des | Bürgermeisters beziehungsweise des Polizeikollegiums (Artikel 45 des |
| GIP) verantwortlich ist. | GIP) verantwortlich ist. |
| Zunächst müssen die im zonalen Sicherheitsplan festgelegten | Zunächst müssen die im zonalen Sicherheitsplan festgelegten |
| Entscheidungen entweder in Projekte oder Überlegungspunkte, die | Entscheidungen entweder in Projekte oder Überlegungspunkte, die |
| besondere Beachtung verdienen, umgesetzt (in beiden Fällen werden mehr | besondere Beachtung verdienen, umgesetzt (in beiden Fällen werden mehr |
| oder weniger konsequente Aktionspläne ausgearbeitet) oder in die | oder weniger konsequente Aktionspläne ausgearbeitet) oder in die |
| übliche Arbeit integriert werden. | übliche Arbeit integriert werden. |
| Aktionspläne werden erstellt, um komplexe Phänomene eines bestimmten | Aktionspläne werden erstellt, um komplexe Phänomene eines bestimmten |
| Ausmasses anzugehen, die in Zusammenarbeit mit anderen Partnern der | Ausmasses anzugehen, die in Zusammenarbeit mit anderen Partnern der |
| Sicherheitskette angepackt werden. In diesem Zusammenhang wird der | Sicherheitskette angepackt werden. In diesem Zusammenhang wird der |
| polizeilichen Vorbeugungsarbeit systematisch Beachtung geschenkt. | polizeilichen Vorbeugungsarbeit systematisch Beachtung geschenkt. |
| Hierfür sind die entsprechende Kapazität und besondere Mittel | Hierfür sind die entsprechende Kapazität und besondere Mittel |
| unentbehrlich. | unentbehrlich. |
| Die Pläne werden vorzugsweise von einer Projektgruppe unter Führung | Die Pläne werden vorzugsweise von einer Projektgruppe unter Führung |
| eines Projektleiters ausgearbeitet (8). | eines Projektleiters ausgearbeitet (8). |
| Die Lösung von Problemen geringeren Ausmasses kann in die täglichen | Die Lösung von Problemen geringeren Ausmasses kann in die täglichen |
| Polizeiaufgaben einbezogen werden. | Polizeiaufgaben einbezogen werden. |
| Auch wenn die Ausführungsphase vier Jahre dauert, gelten die | Auch wenn die Ausführungsphase vier Jahre dauert, gelten die |
| Aktionspläne weiterhin für ein Jahr. Sie müssen nämlich flexibel | Aktionspläne weiterhin für ein Jahr. Sie müssen nämlich flexibel |
| bleiben und je nach Zwischenbewertung angepasst werden können. | bleiben und je nach Zwischenbewertung angepasst werden können. |
| Damit diese Ausführungsphase verfolgt werden kann, müssen vorher klare | Damit diese Ausführungsphase verfolgt werden kann, müssen vorher klare |
| Indikatoren festgelegt werden. Ziel ist es, die Umsetzung des ZSP | Indikatoren festgelegt werden. Ziel ist es, die Umsetzung des ZSP |
| bewerten zu können. Diese Zwischenbewertungen müssen dem zonalen | bewerten zu können. Diese Zwischenbewertungen müssen dem zonalen |
| Sicherheitsrat unterbreitet werden; danach sind Anpassungen möglich. | Sicherheitsrat unterbreitet werden; danach sind Anpassungen möglich. |
| Am Ende der vierjährigen Ausführungszeit wird diese Phase ebenfalls | Am Ende der vierjährigen Ausführungszeit wird diese Phase ebenfalls |
| einer globalen Bewertung unterzogen, für die der zonale Sicherheitsrat | einer globalen Bewertung unterzogen, für die der zonale Sicherheitsrat |
| verantwortlich ist. | verantwortlich ist. |
| Diese Bewertungen bilden natürlich eine unverzichtbare Grundlage für | Diese Bewertungen bilden natürlich eine unverzichtbare Grundlage für |
| die Vorbereitung des nächsten ZSP. | die Vorbereitung des nächsten ZSP. |
| 4. Föderale Unterstützung auf lokaler Ebene | 4. Föderale Unterstützung auf lokaler Ebene |
| 4.1 Generaldirektion Sicherheits- und Vorbeugungspolitik (GD SVP) | 4.1 Generaldirektion Sicherheits- und Vorbeugungspolitik (GD SVP) |
| Die GD SVP steht den lokalen und provinzialen Behörden sowie den | Die GD SVP steht den lokalen und provinzialen Behörden sowie den |
| Polizeizonen zur Verfügung für alle Informationen in Bezug auf: | Polizeizonen zur Verfügung für alle Informationen in Bezug auf: |
| - das vorliegende Rundschreiben und das diesbezügliche Verfahren, | - das vorliegende Rundschreiben und das diesbezügliche Verfahren, |
| - die föderalen Prioritäten, insbesondere des Ministers des Innern, | - die föderalen Prioritäten, insbesondere des Ministers des Innern, |
| - die Fortschritte des zonalen Sicherheitsplans. | - die Fortschritte des zonalen Sicherheitsplans. |
| Die GD SVP möchte die lokale Ebene auf konstruktive Weise unterstützen | Die GD SVP möchte die lokale Ebene auf konstruktive Weise unterstützen |
| durch eine bessere Begleitung der zonalen Sicherheitsräte und der | durch eine bessere Begleitung der zonalen Sicherheitsräte und der |
| provinzialen Beratungsorgane sowohl auf Ebene der internen Verwaltung | provinzialen Beratungsorgane sowohl auf Ebene der internen Verwaltung |
| als auch auf Ebene der Unsicherheitsphänomene. | als auch auf Ebene der Unsicherheitsphänomene. |
| 4.2 Dienststelle für Kriminalpolitik (DKP) | 4.2 Dienststelle für Kriminalpolitik (DKP) |
| Die DKP steht den lokalen Gerichtsbehörden zur Verfügung für alle | Die DKP steht den lokalen Gerichtsbehörden zur Verfügung für alle |
| Informationen in Bezug auf: | Informationen in Bezug auf: |
| - das vorliegende Rundschreiben, | - das vorliegende Rundschreiben, |
| - die föderalen Prioritäten, insbesondere des Ministers der Justiz, | - die föderalen Prioritäten, insbesondere des Ministers der Justiz, |
| - die Erstellung des zonalen Sicherheitsplans im Allgemeinen. | - die Erstellung des zonalen Sicherheitsplans im Allgemeinen. |
| Die DKP wird ebenfalls die Arbeiten der ZSR, der provinzialen | Die DKP wird ebenfalls die Arbeiten der ZSR, der provinzialen |
| Beratungsorgane und der Ermittlungsberatungsorgane in den sie | Beratungsorgane und der Ermittlungsberatungsorgane in den sie |
| betreffenden Bereichen näher verfolgen und dabei insbesondere über die | betreffenden Bereichen näher verfolgen und dabei insbesondere über die |
| Expertennetzwerke « Polizei » und « Kriminalpolitik » des Kollegiums | Expertennetzwerke « Polizei » und « Kriminalpolitik » des Kollegiums |
| der Generalprokuratoren die relevanten politischen Informationen | der Generalprokuratoren die relevanten politischen Informationen |
| ermitteln, um nützliche politische Empfehlungen abzugeben. | ermitteln, um nützliche politische Empfehlungen abzugeben. |
| 4.3 Direktion der Beziehungen mit der lokalen Polizei (CGL) | 4.3 Direktion der Beziehungen mit der lokalen Polizei (CGL) |
| Den ganzen Zyklus der Polizeipolitik über können die Polizeizonen von | Den ganzen Zyklus der Polizeipolitik über können die Polizeizonen von |
| der CGL eine methodische Unterstützung erhalten, unter anderem durch: | der CGL eine methodische Unterstützung erhalten, unter anderem durch: |
| - die methodischen Hilfsmittel und die verschiedenen Leitfäden, die in | - die methodischen Hilfsmittel und die verschiedenen Leitfäden, die in |
| Zusammenarbeit mit zahlreichen Partnern, insbesondere mit den | Zusammenarbeit mit zahlreichen Partnern, insbesondere mit den |
| Testzonen entwickelt worden sind, | Testzonen entwickelt worden sind, |
| - eine direktere technische und methodische Unterstützung (bei der | - eine direktere technische und methodische Unterstützung (bei der |
| Vorbereitung und Ausarbeitung des ZSP, der Ausarbeitung der | Vorbereitung und Ausarbeitung des ZSP, der Ausarbeitung der |
| Aktionspläne, der Weiterverfolgung und Berichterstattung über die | Aktionspläne, der Weiterverfolgung und Berichterstattung über die |
| Ausführung beim ZSR), | Ausführung beim ZSR), |
| - eine ständige Information über dieses Thema, | - eine ständige Information über dieses Thema, |
| - Ausbildungen (insbesondere der Mitarbeiter der Polizeipolitik und | - Ausbildungen (insbesondere der Mitarbeiter der Polizeipolitik und |
| der Prozessbegleiter innerhalb der Zonen und provinzialen Netzwerke), | der Prozessbegleiter innerhalb der Zonen und provinzialen Netzwerke), |
| - die Unterstützung und Begleitung der provinzialen Beratungsorgane | - die Unterstützung und Begleitung der provinzialen Beratungsorgane |
| und der zonalen Sicherheitsräte, damit die methodischen Hilfsmittel | und der zonalen Sicherheitsräte, damit die methodischen Hilfsmittel |
| und die Unterstützung so gut wie möglich angewandt werden. | und die Unterstützung so gut wie möglich angewandt werden. |
| 5. Informationsaustausch | 5. Informationsaustausch |
| Im Rahmen dieses integrierten Prozesses ist es wichtig, den Dialog und | Im Rahmen dieses integrierten Prozesses ist es wichtig, den Dialog und |
| den Informationsaustausch zu optimalisieren. | den Informationsaustausch zu optimalisieren. |
| - Die GD SVP wird die von den Verwaltungsbehörden ausgehenden | - Die GD SVP wird die von den Verwaltungsbehörden ausgehenden |
| Informationen verfolgen: Die Beschlüsse und Berichte des | Informationen verfolgen: Die Beschlüsse und Berichte des |
| Bürgermeister- und Schöffenkollegiums beziehungsweise | Bürgermeister- und Schöffenkollegiums beziehungsweise |
| Polizeikollegiums und des Gemeinde- beziehungsweise Polizeirats im | Polizeikollegiums und des Gemeinde- beziehungsweise Polizeirats im |
| Bereich Sicherheit und Polizei müssen der GD SVP übermittelt werden, | Bereich Sicherheit und Polizei müssen der GD SVP übermittelt werden, |
| - Die DKP richtet sich vor allem nach den Informationen der | - Die DKP richtet sich vor allem nach den Informationen der |
| Gerichtsbehörden (Kollegium der Generalprokuratoren, Prokurator des | Gerichtsbehörden (Kollegium der Generalprokuratoren, Prokurator des |
| Königs, Bezugsnetze des Kollegiums, ...), | Königs, Bezugsnetze des Kollegiums, ...), |
| - Alle Berichte des zonalen Sicherheitsrats werden an die | - Alle Berichte des zonalen Sicherheitsrats werden an die |
| Generaldirektion Sicherheits- und Vorbeugungspolitik geschickt, die | Generaldirektion Sicherheits- und Vorbeugungspolitik geschickt, die |
| den anderen betroffene Instanzen (9) eine Kopie übermittelt, | den anderen betroffene Instanzen (9) eine Kopie übermittelt, |
| - Alle Berichte der provinzialen Beratungsorgane werden an die | - Alle Berichte der provinzialen Beratungsorgane werden an die |
| Generaldirektion Sicherheits- und Vorbeugungspolitik geschickt, die | Generaldirektion Sicherheits- und Vorbeugungspolitik geschickt, die |
| den anderen betroffenen Instanzen (10) eine Kopie übermittelt (Artikel | den anderen betroffenen Instanzen (10) eine Kopie übermittelt (Artikel |
| 162 des GIP), | 162 des GIP), |
| - Die Aktionspläne werden, auch wenn sie Teil des ZSP sind, im Herbst | - Die Aktionspläne werden, auch wenn sie Teil des ZSP sind, im Herbst |
| an die CGL geschickt: Es sei daran erinnert, dass der Vorsitzende des | an die CGL geschickt: Es sei daran erinnert, dass der Vorsitzende des |
| zonalen Sicherheitsrats im Sinne eines breiten Informationsaustauschs | zonalen Sicherheitsrats im Sinne eines breiten Informationsaustauschs |
| zwischen den Polizeizonen und im Hinblick auf eine Datenbank der « | zwischen den Polizeizonen und im Hinblick auf eine Datenbank der « |
| bewährten Praktiken » die endgültig genehmigten Aktionspläne der CGL | bewährten Praktiken » die endgültig genehmigten Aktionspläne der CGL |
| übermittelt, die für deren Bestandsaufnahme zuständig ist. | übermittelt, die für deren Bestandsaufnahme zuständig ist. |
| Der Austausch von Informationen und Dokumenten erfolgt möglichst auf | Der Austausch von Informationen und Dokumenten erfolgt möglichst auf |
| elektronischem Weg. | elektronischem Weg. |
| Mit vorliegendem Rundschreiben werden das Rundschreiben PLP 26 vom 5. | Mit vorliegendem Rundschreiben werden das Rundschreiben PLP 26 vom 5. |
| Juni 2002 über Anweisungen in Bezug auf das Verfahren zur Hinterlegung | Juni 2002 über Anweisungen in Bezug auf das Verfahren zur Hinterlegung |
| und Genehmigung der zonalen Sicherheitspläne 2003 (Belgisches | und Genehmigung der zonalen Sicherheitspläne 2003 (Belgisches |
| Staatsblatt vom 15. Juni 2002; deutsche Übersetzung: Belgisches | Staatsblatt vom 15. Juni 2002; deutsche Übersetzung: Belgisches |
| Staatsblatt vom 03. Oktober 2002) und das Rundschreiben GPI 38 vom 13. | Staatsblatt vom 03. Oktober 2002) und das Rundschreiben GPI 38 vom 13. |
| Mai 2003 über die Zweijährigkeit der Zonalen Sicherheitspläne | Mai 2003 über die Zweijährigkeit der Zonalen Sicherheitspläne |
| (Belgisches Staatsblatt vom 23. Mai 2003; deutsche Übersetzung: | (Belgisches Staatsblatt vom 23. Mai 2003; deutsche Übersetzung: |
| Belgisches Staatsblatt vom 17. Dezember 2003) ersetzt und aufgehoben. | Belgisches Staatsblatt vom 17. Dezember 2003) ersetzt und aufgehoben. |
| Zum Abschluss möchte ich noch darauf hinweisen, dass der zonale | Zum Abschluss möchte ich noch darauf hinweisen, dass der zonale |
| Sicherheitsplan ein politisch-strategisches Instrument ist, dessen | Sicherheitsplan ein politisch-strategisches Instrument ist, dessen |
| Ergebnis der Bevölkerung zugute kommen muss. Das setzt eine gute | Ergebnis der Bevölkerung zugute kommen muss. Das setzt eine gute |
| Informierung der Bevölkerung voraus. Daher muss bereits im ZSP selbst | Informierung der Bevölkerung voraus. Daher muss bereits im ZSP selbst |
| angegeben werden, auf welche Weise das geschehen soll. | angegeben werden, auf welche Weise das geschehen soll. |
| Wir bitten die Frauen und Herren Gouverneure, das Datum, an dem das | Wir bitten die Frauen und Herren Gouverneure, das Datum, an dem das |
| vorliegende Rundschreiben im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht | vorliegende Rundschreiben im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht |
| worden ist, im Verwaltungsblatt zu vermerken. | worden ist, im Verwaltungsblatt zu vermerken. |
| Wir bitten Sie zudem, die Bürgermeister Ihrer Provinz vom Vorstehenden | Wir bitten Sie zudem, die Bürgermeister Ihrer Provinz vom Vorstehenden |
| in Kenntnis zu setzen. | in Kenntnis zu setzen. |
| Die Ministerin der Justiz | Die Ministerin der Justiz |
| Frau L. ONKELINX | Frau L. ONKELINX |
| Der Minister des Innern | Der Minister des Innern |
| P. DEWAEL | P. DEWAEL |
| Anmerkungen | Anmerkungen |
| (1) Entwurf des Programmgesetzes vom 24. November 2003, Begründung. | (1) Entwurf des Programmgesetzes vom 24. November 2003, Begründung. |
| (2) Ministerieller Erlass vom 22. April 2003 zur Festlegung des | (2) Ministerieller Erlass vom 22. April 2003 zur Festlegung des |
| Verfahrens zur administrativen Behandlung der im Gesetz vom 7. | Verfahrens zur administrativen Behandlung der im Gesetz vom 7. |
| Dezember 1998 zur Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten | Dezember 1998 zur Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten |
| integrierten Polizeidienstes erwähnten Angelegenheiten (Belgisches | integrierten Polizeidienstes erwähnten Angelegenheiten (Belgisches |
| Staatsblatt vom 23. Mai 2003). | Staatsblatt vom 23. Mai 2003). |
| (3) Königlicher Erlass vom 14. Januar 1994 zur Schaffung einer | (3) Königlicher Erlass vom 14. Januar 1994 zur Schaffung einer |
| Dienststelle für Kriminalpolitik (Belgisches Staatsblatt vom 3. März | Dienststelle für Kriminalpolitik (Belgisches Staatsblatt vom 3. März |
| 1994). | 1994). |
| (4) Art. 5 Nr. 4 des Königlichen Erlasses vom 3. September 2000 über | (4) Art. 5 Nr. 4 des Königlichen Erlasses vom 3. September 2000 über |
| den Generalkommissar und die Generaldirektionen der föderalen Polizei | den Generalkommissar und die Generaldirektionen der föderalen Polizei |
| (Belgisches Staatsblatt vom 23. September 2000) und vorerwähnter | (Belgisches Staatsblatt vom 23. September 2000) und vorerwähnter |
| Ministerieller Erlass vom 22. April 2003. | Ministerieller Erlass vom 22. April 2003. |
| (5) Das Verfahren für die Genehmigung durch den Minister des Innern | (5) Das Verfahren für die Genehmigung durch den Minister des Innern |
| und den Minister der Justiz kann also ab dem Monat Juni des ersten | und den Minister der Justiz kann also ab dem Monat Juni des ersten |
| Jahres des Zyklus der Polizeipolitik beginnen. | Jahres des Zyklus der Polizeipolitik beginnen. |
| (6) Entwurf des Programmgesetzes vom 24. November 2003, Begründung. | (6) Entwurf des Programmgesetzes vom 24. November 2003, Begründung. |
| (7) Gesetz vom 5. August 1992 über das Polizeiamt. | (7) Gesetz vom 5. August 1992 über das Polizeiamt. |
| (8) Siehe den Leitfaden zum Zyklus der Polizeipolitik auf lokaler | (8) Siehe den Leitfaden zum Zyklus der Polizeipolitik auf lokaler |
| Ebene. | Ebene. |
| (9) Dienststelle für Kriminalpolitik des FÖD Justiz und Direktion der | (9) Dienststelle für Kriminalpolitik des FÖD Justiz und Direktion der |
| Beziehungen mit der lokalen Polizei. | Beziehungen mit der lokalen Polizei. |
| (10) Ibidem. | (10) Ibidem. |
| ANLAGE 1 zum Rundschreiben PLP 35: Angaben über die Aktenverwalter | ANLAGE 1 zum Rundschreiben PLP 35: Angaben über die Aktenverwalter |
| DIENSTSTELLE FÜR KRIMINALPOLITIK | DIENSTSTELLE FÜR KRIMINALPOLITIK |
| Avenue de la Porte de Hal / Hallepoortlaan 5-8 | Avenue de la Porte de Hal / Hallepoortlaan 5-8 |
| 1060 Brüssel | 1060 Brüssel |
| Fax: 02-542 74 44 | Fax: 02-542 74 44 |
| Für die französischsprachigen und deutschsprachigen Pläne: | Für die französischsprachigen und deutschsprachigen Pläne: |
| - Freddy GAZAN - Beigeordneter Generalberater für Kriminalpolitik | - Freddy GAZAN - Beigeordneter Generalberater für Kriminalpolitik |
| Tel.: 02-542 74 36 | Tel.: 02-542 74 36 |
| Freddy.Gazanjust.fgov.be | Freddy.Gazanjust.fgov.be |
| - Aktenverwalterin: Fabienne POLAIN - Beigeordnete Beraterin | - Aktenverwalterin: Fabienne POLAIN - Beigeordnete Beraterin |
| Tel.: 02-542 74 40 | Tel.: 02-542 74 40 |
| Fabienne.Polain@just.fgov.be | Fabienne.Polain@just.fgov.be |
| Für die niederländischsprachigen Pläne: | Für die niederländischsprachigen Pläne: |
| - Diane REYNDERS - Generalberaterin für Kriminalpolitik | - Diane REYNDERS - Generalberaterin für Kriminalpolitik |
| Tel.: 02-542 74 25 | Tel.: 02-542 74 25 |
| Diane.Reynders@just.fgov.be | Diane.Reynders@just.fgov.be |
| - Aktenverwalterin: Christel DEFEVER - Beigeordnete Beraterin | - Aktenverwalterin: Christel DEFEVER - Beigeordnete Beraterin |
| Tel.: 02-542 74 93 | Tel.: 02-542 74 93 |
| Christel.Defever@just.fgov.be | Christel.Defever@just.fgov.be |
| GENERALDIREKTION SICHERHEITS- UND VORBEUGUNGSPOLITIK | GENERALDIREKTION SICHERHEITS- UND VORBEUGUNGSPOLITIK |
| Direktion Öffentliche Sicherheit | Direktion Öffentliche Sicherheit |
| Rue Royale / Koningsstraat 56 | Rue Royale / Koningsstraat 56 |
| 1000 Brüssel | 1000 Brüssel |
| Fax: 02-500 24 68 | Fax: 02-500 24 68 |
| Direktorin: | Direktorin: |
| Laura SZABO (FR/NL) - Beraterin | Laura SZABO (FR/NL) - Beraterin |
| Tel.: 02-500 24 58 | Tel.: 02-500 24 58 |
| Für die französischsprachigen und deutschsprachigen Pläne: | Für die französischsprachigen und deutschsprachigen Pläne: |
| - Delphine MARTINY-FRYNS - Beigeordnete Beraterin (Provinzen Lüttich, | - Delphine MARTINY-FRYNS - Beigeordnete Beraterin (Provinzen Lüttich, |
| Luxemburg und Hennegau) | Luxemburg und Hennegau) |
| Tel.: 02-500 24 04 | Tel.: 02-500 24 04 |
| Delphine.martiny-fryns@ibz.fgov.be | Delphine.martiny-fryns@ibz.fgov.be |
| - Pierre VANBELLINGEN - Beigeordneter Berater (Verwaltungsbezirk | - Pierre VANBELLINGEN - Beigeordneter Berater (Verwaltungsbezirk |
| Brüssel-Hauptstadt, Provinzen Wallonisch-Brabant, Namur und Hennegau) | Brüssel-Hauptstadt, Provinzen Wallonisch-Brabant, Namur und Hennegau) |
| Tel.: 02-500 24 57 | Tel.: 02-500 24 57 |
| Pierre.vanbellingen@ibz.fgov.be | Pierre.vanbellingen@ibz.fgov.be |
| Für die niederländischsprachigen Pläne: | Für die niederländischsprachigen Pläne: |
| - Arne DORMAELS - Beigeordnete Beraterin (Provinzen Westflandern, | - Arne DORMAELS - Beigeordnete Beraterin (Provinzen Westflandern, |
| Ostflandern und Flämisch-Brabant) | Ostflandern und Flämisch-Brabant) |
| Tel.: 02-500 24 23 | Tel.: 02-500 24 23 |
| Arne.dormaels@ibz.fgov.be | Arne.dormaels@ibz.fgov.be |
| - Gunter CEUPPENS - Beigeordneter Berater (Provinzen Antwerpen, | - Gunter CEUPPENS - Beigeordneter Berater (Provinzen Antwerpen, |
| Limburg und Flämisch-Brabant) | Limburg und Flämisch-Brabant) |
| Tel.: 02-500 24 60 | Tel.: 02-500 24 60 |
| Gunter.ceuppens@ibz.fgov.be | Gunter.ceuppens@ibz.fgov.be |
| DIREKTION DER BEZIEHUNGEN MIT DER LOKALEN POLIZEI | DIREKTION DER BEZIEHUNGEN MIT DER LOKALEN POLIZEI |
| Square Victoria Regina / Victoria Regina Plantsoen 1 | Square Victoria Regina / Victoria Regina Plantsoen 1 |
| 1210 Brüssel | 1210 Brüssel |
| Fax: 02-223 99 45/47 | Fax: 02-223 99 45/47 |
| E-Mail: cgl@ibz.fgov.be | E-Mail: cgl@ibz.fgov.be |
| Dienstleiter: | Dienstleiter: |
| Leo EESTERMANS - Dienstleiter Polizeipolitik | Leo EESTERMANS - Dienstleiter Polizeipolitik |
| Tel.: 02-223 99 05 | Tel.: 02-223 99 05 |
| Für die französischsprachigen und deutschsprachigen Pläne: | Für die französischsprachigen und deutschsprachigen Pläne: |
| - Marylène DECOLLE (F) - Verantwortliche für das Programm | - Marylène DECOLLE (F) - Verantwortliche für das Programm |
| Polizeipolitik | Polizeipolitik |
| Ansprechpartnerin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt | Ansprechpartnerin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt |
| Tel.: 02-223 99 35 | Tel.: 02-223 99 35 |
| - Christian DEMAREZ (F) - Konsultant für Polizeipolitik | - Christian DEMAREZ (F) - Konsultant für Polizeipolitik |
| Ansprechpartner der Provinzen Wallonisch-Brabant, Namur und Luxemburg | Ansprechpartner der Provinzen Wallonisch-Brabant, Namur und Luxemburg |
| Tel.: 02-223 99 43 | Tel.: 02-223 99 43 |
| - Claude JEANMOTTE (F) - Konsultant für Polizeipolitik | - Claude JEANMOTTE (F) - Konsultant für Polizeipolitik |
| Tel.: 02-223 99 39 | Tel.: 02-223 99 39 |
| - Maria PINZINO (F) - Konsultantin für Polizeipolitik | - Maria PINZINO (F) - Konsultantin für Polizeipolitik |
| Ansprechpartnerin der Provinzen Lüttich und Hennegau | Ansprechpartnerin der Provinzen Lüttich und Hennegau |
| Tel.: 02-223 99 40 | Tel.: 02-223 99 40 |
| Für die niederländischsprachigen Pläne: | Für die niederländischsprachigen Pläne: |
| - Jean-Pierre DEVOS (N) - Konsultant für Polizeipolitik | - Jean-Pierre DEVOS (N) - Konsultant für Polizeipolitik |
| Ansprechpartner der Provinzen Antwerpen und Flämisch-Brabant | Ansprechpartner der Provinzen Antwerpen und Flämisch-Brabant |
| Tel.: 02-223 99 39 | Tel.: 02-223 99 39 |
| - Bart HEYNS (N) - Konsultant für Polizeipolitik | - Bart HEYNS (N) - Konsultant für Polizeipolitik |
| Ansprechpartner der Provinzen Limburg und Ostflandern | Ansprechpartner der Provinzen Limburg und Ostflandern |
| Tel.: 02-223 99 37 | Tel.: 02-223 99 37 |
| - Valère HUVENEERS (N) - Konsultant für Polizeipolitik | - Valère HUVENEERS (N) - Konsultant für Polizeipolitik |
| Ansprechpartner der Provinz Westflandern | Ansprechpartner der Provinz Westflandern |
| Tel.: 02-223 99 42 | Tel.: 02-223 99 42 |
| - Thomas WAUTERS (N) - Konsultant für Polizeipolitik | - Thomas WAUTERS (N) - Konsultant für Polizeipolitik |
| Ansprechpartner des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt | Ansprechpartner des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt |
| Tel.: 02-223 99 36 | Tel.: 02-223 99 36 |