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Circulaire ministérielle relative aux passages pour piétons Traduction allemande | Ministeriële omzendbrief betreffende de oversteekplaatsen voor voetgangers Duitse vertaling |
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SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR | FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN |
7 MAI 2002. - Circulaire ministérielle relative aux passages pour | 7 MEI 2002. - Ministeriële omzendbrief betreffende de |
piétons Traduction allemande | oversteekplaatsen voor voetgangers Duitse vertaling |
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la | De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief van |
circulaire du Ministre de la Mobilité et des Transports du 7 mai 2002 | de Minister van Mobiliteit en Vervoer van 7 mei 2002 betreffende de |
relative aux passages pour piétons (Moniteur belge du 24 mai 2002), | oversteekplaatsen voor voetgangers (Belgisch Staatsblad van 24 mei |
établie par le Service central de traduction allemande du Commissariat | 2002), opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse vertaling van het |
d'arrondissement adjoint à Malmedy. | Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy. |
MINISTERIUM DES VERKEHRSWESENS UND DER INFRASTRUKTUR | MINISTERIUM DES VERKEHRSWESENS UND DER INFRASTRUKTUR |
7. MAI 2002 - Ministerielles Rundschreiben über Fussgängerüberwege | 7. MAI 2002 - Ministerielles Rundschreiben über Fussgängerüberwege |
Die Ministerin der Mobilität und des Transportwesens | Die Ministerin der Mobilität und des Transportwesens |
An die Verwalter des Strassen- und Wegenetzes | An die Verwalter des Strassen- und Wegenetzes |
Die Problematik der Unsicherheit der schwächeren Verkehrsteilnehmer im | Die Problematik der Unsicherheit der schwächeren Verkehrsteilnehmer im |
Verkehr gehört zu den Prioritäten, die die Regierung im Bereich ihrer | Verkehr gehört zu den Prioritäten, die die Regierung im Bereich ihrer |
Aktionen in Sachen Verkehrssicherheit festgelegt hat. | Aktionen in Sachen Verkehrssicherheit festgelegt hat. |
Vorliegendes Rundschreiben dient als dringendes Erinnerungsschreiben, | Vorliegendes Rundschreiben dient als dringendes Erinnerungsschreiben, |
das an die Verwalter des Strassen- und Wegenetzes gerichtet ist und | das an die Verwalter des Strassen- und Wegenetzes gerichtet ist und |
eine Anzahl bereits früher erteilter Richtlinien und Ratschläge in | eine Anzahl bereits früher erteilter Richtlinien und Ratschläge in |
Bezug auf das Anlegen von Fussgängerüberwegen enthält. | Bezug auf das Anlegen von Fussgängerüberwegen enthält. |
Aufgrund schwerer Unfälle, die sich vor kurzem auf Infrastrukturen | Aufgrund schwerer Unfälle, die sich vor kurzem auf Infrastrukturen |
ereigneten, deren Zweckmässigkeit anfechtbar sein kann, ist es | ereigneten, deren Zweckmässigkeit anfechtbar sein kann, ist es |
erforderlich, die Verwalter des Strassen- und Wegenetzes erneut darauf | erforderlich, die Verwalter des Strassen- und Wegenetzes erneut darauf |
hinzuweisen, beim Anlegen, bei der Instandhaltung und Instandsetzung | hinzuweisen, beim Anlegen, bei der Instandhaltung und Instandsetzung |
von sowie bei zusätzlichen Anpassungsarbeiten an Fussgängerüberwegen | von sowie bei zusätzlichen Anpassungsarbeiten an Fussgängerüberwegen |
mit grösster Sorgfalt vorzugehen. | mit grösster Sorgfalt vorzugehen. |
In diesem Zusammenhang muss auf das Rundschreiben vom 21. März 1996 | In diesem Zusammenhang muss auf das Rundschreiben vom 21. März 1996 |
über den Fussgängerverkehr sowie auf die verschiedenen technischen | über den Fussgängerverkehr sowie auf die verschiedenen technischen |
Unterlagen des Belgischen Instituts für Verkehrssicherheit, die diesem | Unterlagen des Belgischen Instituts für Verkehrssicherheit, die diesem |
Rundschreiben gefolgt sind, verwiesen werden: | Rundschreiben gefolgt sind, verwiesen werden: |
- Nicht durch Lichtzeichenanlagen gesicherte Fussgängerüberwege - | - Nicht durch Lichtzeichenanlagen gesicherte Fussgängerüberwege - |
Empfehlungen für die Verwalter des Strassen- und Wegenetzes, BIVS | Empfehlungen für die Verwalter des Strassen- und Wegenetzes, BIVS |
98-01, | 98-01, |
- Fussgängerübergänge - Empfehlungen für eine fussgängerfreundliche | - Fussgängerübergänge - Empfehlungen für eine fussgängerfreundliche |
Infrastruktur, BIVS 99-03. | Infrastruktur, BIVS 99-03. |
Mit Bezug auf diese Unterlagen muss hervorgehoben werden, dass von | Mit Bezug auf diese Unterlagen muss hervorgehoben werden, dass von |
nicht durch Lichtzeichenanlagen gesicherten Fussgängerüberwegen auf | nicht durch Lichtzeichenanlagen gesicherten Fussgängerüberwegen auf |
Strassen mit zwei Fahrspuren in jede Fahrtrichtung eindringlich | Strassen mit zwei Fahrspuren in jede Fahrtrichtung eindringlich |
abzuraten ist. | abzuraten ist. |
Im Zuge der Arbeiten, die seit 1996 und im Übrigen bereits viel früher | Im Zuge der Arbeiten, die seit 1996 und im Übrigen bereits viel früher |
unternommen worden sind, werden die Verwalter des Strassen- und | unternommen worden sind, werden die Verwalter des Strassen- und |
Wegenetzes erneut ersucht, ein objektives und gezieltes Inventar über | Wegenetzes erneut ersucht, ein objektives und gezieltes Inventar über |
den Nutzen dieser Ausrüstung auf ihren Strassen zu erstellen. | den Nutzen dieser Ausrüstung auf ihren Strassen zu erstellen. |
Notfalls müssen die Fussgängerüberwege, die unter Berücksichtigung | Notfalls müssen die Fussgängerüberwege, die unter Berücksichtigung |
vorhergehender Erwägungen Probleme aufwerfen können, entfernt werden, | vorhergehender Erwägungen Probleme aufwerfen können, entfernt werden, |
wenn keine angemessenen Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden | wenn keine angemessenen Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden |
können; sie vermitteln nicht nur den Fussgängern ein falsches | können; sie vermitteln nicht nur den Fussgängern ein falsches |
Sicherheitsgefühl, sondern täuschen auch die Fahrer, die diese nicht | Sicherheitsgefühl, sondern täuschen auch die Fahrer, die diese nicht |
gesicherten Infrastrukturen an diesen Stellen nicht erwarten. | gesicherten Infrastrukturen an diesen Stellen nicht erwarten. |
Das gilt umso mehr für Fussgängerüberwege, die ohne objektive | Das gilt umso mehr für Fussgängerüberwege, die ohne objektive |
Untersuchung (Nachfrage im Verhältnis zum Angebot) oder so nah | Untersuchung (Nachfrage im Verhältnis zum Angebot) oder so nah |
beieinander angelegt worden sind, dass sie eigentlich keine oder nur | beieinander angelegt worden sind, dass sie eigentlich keine oder nur |
wenig Daseinsberechtigung haben, ausser an Orten, wo Fussgänger in | wenig Daseinsberechtigung haben, ausser an Orten, wo Fussgänger in |
geballten Massen die Strasse überqueren. | geballten Massen die Strasse überqueren. |
Ferner erfordert jede Strassenverkehrsmassnahme allgemeiner oder | Ferner erfordert jede Strassenverkehrsmassnahme allgemeiner oder |
besonderer Art eine durchgehende Kontrolle seitens der Polizei. | besonderer Art eine durchgehende Kontrolle seitens der Polizei. |
Diese Kontrolle ist ebenfalls erforderlich, was die Einhaltung der | Diese Kontrolle ist ebenfalls erforderlich, was die Einhaltung der |
Vorschriften an den Fussgängerüberwegen durch die Fahrer und | Vorschriften an den Fussgängerüberwegen durch die Fahrer und |
Fussgänger selbst betrifft. | Fussgänger selbst betrifft. |
Das Gefährden eines Fussgängers wird übrigens zu Recht als schwere | Das Gefährden eines Fussgängers wird übrigens zu Recht als schwere |
Übertretung betrachtet und demnach streng geahndet; es kann sogar zum | Übertretung betrachtet und demnach streng geahndet; es kann sogar zum |
sofortigen Entzug des Führerscheins führen. | sofortigen Entzug des Führerscheins führen. |
Die Verwalter des Strassen- und Wegenetzes werden umgehend ersucht, | Die Verwalter des Strassen- und Wegenetzes werden umgehend ersucht, |
insbesondere oben erwähnte Richtlinien und Ratschläge zu beachten und | insbesondere oben erwähnte Richtlinien und Ratschläge zu beachten und |
festgestellte Mängel so schnell wie möglich zu beheben. | festgestellte Mängel so schnell wie möglich zu beheben. |
Es obliegt den Bürgermeistern zu prüfen, ob die Behandlung dieser | Es obliegt den Bürgermeistern zu prüfen, ob die Behandlung dieser |
Problematik im Rahmen der zonalen Sicherheitspläne berücksichtigt | Problematik im Rahmen der zonalen Sicherheitspläne berücksichtigt |
werden kann. | werden kann. |
Die Dienststellen der Verwaltung des Strassenverkehrs und der | Die Dienststellen der Verwaltung des Strassenverkehrs und der |
Infrastruktur (1) und des Belgischen Instituts für Verkehrssicherheit | Infrastruktur (1) und des Belgischen Instituts für Verkehrssicherheit |
(2) stehen den Verwaltern des Strassen- und Wegenetzes zur Verfügung, | (2) stehen den Verwaltern des Strassen- und Wegenetzes zur Verfügung, |
um die gewünschte Hilfestellung zu leisten. | um die gewünschte Hilfestellung zu leisten. |
Frau I. DURANT | Frau I. DURANT |