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Vue multilingue de Circulaire du 07/05/2002
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Circulaire ministérielle relative aux passages pour piétons Traduction allemande Ministeriële omzendbrief betreffende de oversteekplaatsen voor voetgangers Duitse vertaling
SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN
7 MAI 2002. - Circulaire ministérielle relative aux passages pour 7 MEI 2002. - Ministeriële omzendbrief betreffende de
piétons Traduction allemande oversteekplaatsen voor voetgangers Duitse vertaling
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief van
circulaire du Ministre de la Mobilité et des Transports du 7 mai 2002 de Minister van Mobiliteit en Vervoer van 7 mei 2002 betreffende de
relative aux passages pour piétons (Moniteur belge du 24 mai 2002), oversteekplaatsen voor voetgangers (Belgisch Staatsblad van 24 mei
établie par le Service central de traduction allemande du Commissariat 2002), opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse vertaling van het
d'arrondissement adjoint à Malmedy. Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy.
MINISTERIUM DES VERKEHRSWESENS UND DER INFRASTRUKTUR MINISTERIUM DES VERKEHRSWESENS UND DER INFRASTRUKTUR
7. MAI 2002 - Ministerielles Rundschreiben über Fussgängerüberwege 7. MAI 2002 - Ministerielles Rundschreiben über Fussgängerüberwege
Die Ministerin der Mobilität und des Transportwesens Die Ministerin der Mobilität und des Transportwesens
An die Verwalter des Strassen- und Wegenetzes An die Verwalter des Strassen- und Wegenetzes
Die Problematik der Unsicherheit der schwächeren Verkehrsteilnehmer im Die Problematik der Unsicherheit der schwächeren Verkehrsteilnehmer im
Verkehr gehört zu den Prioritäten, die die Regierung im Bereich ihrer Verkehr gehört zu den Prioritäten, die die Regierung im Bereich ihrer
Aktionen in Sachen Verkehrssicherheit festgelegt hat. Aktionen in Sachen Verkehrssicherheit festgelegt hat.
Vorliegendes Rundschreiben dient als dringendes Erinnerungsschreiben, Vorliegendes Rundschreiben dient als dringendes Erinnerungsschreiben,
das an die Verwalter des Strassen- und Wegenetzes gerichtet ist und das an die Verwalter des Strassen- und Wegenetzes gerichtet ist und
eine Anzahl bereits früher erteilter Richtlinien und Ratschläge in eine Anzahl bereits früher erteilter Richtlinien und Ratschläge in
Bezug auf das Anlegen von Fussgängerüberwegen enthält. Bezug auf das Anlegen von Fussgängerüberwegen enthält.
Aufgrund schwerer Unfälle, die sich vor kurzem auf Infrastrukturen Aufgrund schwerer Unfälle, die sich vor kurzem auf Infrastrukturen
ereigneten, deren Zweckmässigkeit anfechtbar sein kann, ist es ereigneten, deren Zweckmässigkeit anfechtbar sein kann, ist es
erforderlich, die Verwalter des Strassen- und Wegenetzes erneut darauf erforderlich, die Verwalter des Strassen- und Wegenetzes erneut darauf
hinzuweisen, beim Anlegen, bei der Instandhaltung und Instandsetzung hinzuweisen, beim Anlegen, bei der Instandhaltung und Instandsetzung
von sowie bei zusätzlichen Anpassungsarbeiten an Fussgängerüberwegen von sowie bei zusätzlichen Anpassungsarbeiten an Fussgängerüberwegen
mit grösster Sorgfalt vorzugehen. mit grösster Sorgfalt vorzugehen.
In diesem Zusammenhang muss auf das Rundschreiben vom 21. März 1996 In diesem Zusammenhang muss auf das Rundschreiben vom 21. März 1996
über den Fussgängerverkehr sowie auf die verschiedenen technischen über den Fussgängerverkehr sowie auf die verschiedenen technischen
Unterlagen des Belgischen Instituts für Verkehrssicherheit, die diesem Unterlagen des Belgischen Instituts für Verkehrssicherheit, die diesem
Rundschreiben gefolgt sind, verwiesen werden: Rundschreiben gefolgt sind, verwiesen werden:
- Nicht durch Lichtzeichenanlagen gesicherte Fussgängerüberwege - - Nicht durch Lichtzeichenanlagen gesicherte Fussgängerüberwege -
Empfehlungen für die Verwalter des Strassen- und Wegenetzes, BIVS Empfehlungen für die Verwalter des Strassen- und Wegenetzes, BIVS
98-01, 98-01,
- Fussgängerübergänge - Empfehlungen für eine fussgängerfreundliche - Fussgängerübergänge - Empfehlungen für eine fussgängerfreundliche
Infrastruktur, BIVS 99-03. Infrastruktur, BIVS 99-03.
Mit Bezug auf diese Unterlagen muss hervorgehoben werden, dass von Mit Bezug auf diese Unterlagen muss hervorgehoben werden, dass von
nicht durch Lichtzeichenanlagen gesicherten Fussgängerüberwegen auf nicht durch Lichtzeichenanlagen gesicherten Fussgängerüberwegen auf
Strassen mit zwei Fahrspuren in jede Fahrtrichtung eindringlich Strassen mit zwei Fahrspuren in jede Fahrtrichtung eindringlich
abzuraten ist. abzuraten ist.
Im Zuge der Arbeiten, die seit 1996 und im Übrigen bereits viel früher Im Zuge der Arbeiten, die seit 1996 und im Übrigen bereits viel früher
unternommen worden sind, werden die Verwalter des Strassen- und unternommen worden sind, werden die Verwalter des Strassen- und
Wegenetzes erneut ersucht, ein objektives und gezieltes Inventar über Wegenetzes erneut ersucht, ein objektives und gezieltes Inventar über
den Nutzen dieser Ausrüstung auf ihren Strassen zu erstellen. den Nutzen dieser Ausrüstung auf ihren Strassen zu erstellen.
Notfalls müssen die Fussgängerüberwege, die unter Berücksichtigung Notfalls müssen die Fussgängerüberwege, die unter Berücksichtigung
vorhergehender Erwägungen Probleme aufwerfen können, entfernt werden, vorhergehender Erwägungen Probleme aufwerfen können, entfernt werden,
wenn keine angemessenen Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden wenn keine angemessenen Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden
können; sie vermitteln nicht nur den Fussgängern ein falsches können; sie vermitteln nicht nur den Fussgängern ein falsches
Sicherheitsgefühl, sondern täuschen auch die Fahrer, die diese nicht Sicherheitsgefühl, sondern täuschen auch die Fahrer, die diese nicht
gesicherten Infrastrukturen an diesen Stellen nicht erwarten. gesicherten Infrastrukturen an diesen Stellen nicht erwarten.
Das gilt umso mehr für Fussgängerüberwege, die ohne objektive Das gilt umso mehr für Fussgängerüberwege, die ohne objektive
Untersuchung (Nachfrage im Verhältnis zum Angebot) oder so nah Untersuchung (Nachfrage im Verhältnis zum Angebot) oder so nah
beieinander angelegt worden sind, dass sie eigentlich keine oder nur beieinander angelegt worden sind, dass sie eigentlich keine oder nur
wenig Daseinsberechtigung haben, ausser an Orten, wo Fussgänger in wenig Daseinsberechtigung haben, ausser an Orten, wo Fussgänger in
geballten Massen die Strasse überqueren. geballten Massen die Strasse überqueren.
Ferner erfordert jede Strassenverkehrsmassnahme allgemeiner oder Ferner erfordert jede Strassenverkehrsmassnahme allgemeiner oder
besonderer Art eine durchgehende Kontrolle seitens der Polizei. besonderer Art eine durchgehende Kontrolle seitens der Polizei.
Diese Kontrolle ist ebenfalls erforderlich, was die Einhaltung der Diese Kontrolle ist ebenfalls erforderlich, was die Einhaltung der
Vorschriften an den Fussgängerüberwegen durch die Fahrer und Vorschriften an den Fussgängerüberwegen durch die Fahrer und
Fussgänger selbst betrifft. Fussgänger selbst betrifft.
Das Gefährden eines Fussgängers wird übrigens zu Recht als schwere Das Gefährden eines Fussgängers wird übrigens zu Recht als schwere
Übertretung betrachtet und demnach streng geahndet; es kann sogar zum Übertretung betrachtet und demnach streng geahndet; es kann sogar zum
sofortigen Entzug des Führerscheins führen. sofortigen Entzug des Führerscheins führen.
Die Verwalter des Strassen- und Wegenetzes werden umgehend ersucht, Die Verwalter des Strassen- und Wegenetzes werden umgehend ersucht,
insbesondere oben erwähnte Richtlinien und Ratschläge zu beachten und insbesondere oben erwähnte Richtlinien und Ratschläge zu beachten und
festgestellte Mängel so schnell wie möglich zu beheben. festgestellte Mängel so schnell wie möglich zu beheben.
Es obliegt den Bürgermeistern zu prüfen, ob die Behandlung dieser Es obliegt den Bürgermeistern zu prüfen, ob die Behandlung dieser
Problematik im Rahmen der zonalen Sicherheitspläne berücksichtigt Problematik im Rahmen der zonalen Sicherheitspläne berücksichtigt
werden kann. werden kann.
Die Dienststellen der Verwaltung des Strassenverkehrs und der Die Dienststellen der Verwaltung des Strassenverkehrs und der
Infrastruktur (1) und des Belgischen Instituts für Verkehrssicherheit Infrastruktur (1) und des Belgischen Instituts für Verkehrssicherheit
(2) stehen den Verwaltern des Strassen- und Wegenetzes zur Verfügung, (2) stehen den Verwaltern des Strassen- und Wegenetzes zur Verfügung,
um die gewünschte Hilfestellung zu leisten. um die gewünschte Hilfestellung zu leisten.
Frau I. DURANT Frau I. DURANT
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