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| Circulaire ZPZ 25 - Procédures de renouvellement et de désignation « en régime » du mandat de chef de corps. - Traduction allemande | Omzendbrief ZPZ 25 - Procedures voor hernieuwing en aanwijzing « en régime » in het mandaat van korpschef. - Duitse vertaling |
|---|---|
| SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR | FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN |
| 7 DECEMBRE 2005. - Circulaire ZPZ 25 - Procédures de renouvellement et | 7 DECEMBER 2005. - Omzendbrief ZPZ 25 - Procedures voor hernieuwing en |
| de désignation « en régime » du mandat de chef de corps. - Traduction | aanwijzing « en régime » in het mandaat van korpschef. - Duitse |
| allemande | vertaling |
| Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la | De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief ZPZ |
| circulaire ZPZ 25 du Ministre de l'Intérieur du 7 décembre 2005 | 25 van de Minister van Binnenlandse Zaken van 7 december 2005 |
| relative aux procédures de renouvellement et de désignation « en | betreffende de procedures voor hernieuwing en aanwijzing « en régime » |
| régime » du mandat de chef de corps (Moniteur belge du 15 décembre | in het mandaat van korpschef (Belgisch Staatsblad van 15 december |
| 2005), établie par le Service central de traduction allemande auprès | 2005), opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse vertaling bij het |
| du Commissariat d'arrondissement adjoint à Malmedy. | Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy. |
| 7. DEZEMBER 2005 - Rundschreiben ZPZ 25 - Verfahren zur Erneuerung des | 7. DEZEMBER 2005 - Rundschreiben ZPZ 25 - Verfahren zur Erneuerung des |
| Mandats als Korpschef und zur gewöhnlichen verordnungsgemässen | Mandats als Korpschef und zur gewöhnlichen verordnungsgemässen |
| Bestellung zu diesem Mandat | Bestellung zu diesem Mandat |
| An die Frau Provinzgouverneurin | An die Frau Provinzgouverneurin |
| An die Herren Provinzgouverneure | An die Herren Provinzgouverneure |
| An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt | An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt |
| An die Frauen und Herren Bürgermeister | An die Frauen und Herren Bürgermeister |
| An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien | An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien |
| Zur Information: | Zur Information: |
| An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei | An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei |
| An den Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale Polizei | An den Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale Polizei |
| Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, | Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, |
| Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, | Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, |
| Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender, | Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender, |
| 1. Einleitung | 1. Einleitung |
| Die fünfjährigen Mandate der erstbestellten Korpschefs der lokalen | Die fünfjährigen Mandate der erstbestellten Korpschefs der lokalen |
| Polizei laufen langsam aus. Einige lokale Polizeizonen beginnen | Polizei laufen langsam aus. Einige lokale Polizeizonen beginnen |
| bereits damit, für die Erneuerung des Mandats ihres Korpschefs oder | bereits damit, für die Erneuerung des Mandats ihres Korpschefs oder |
| die gewöhnliche verordnungsgemässe Bestellung eines neuen Korpschefs | die gewöhnliche verordnungsgemässe Bestellung eines neuen Korpschefs |
| ihre Vorschlagsakte, die zu diesem Zweck vom Gemeinderat | ihre Vorschlagsakte, die zu diesem Zweck vom Gemeinderat |
| beziehungsweise vom Polizeirat dem König vorzulegen ist, intensiv | beziehungsweise vom Polizeirat dem König vorzulegen ist, intensiv |
| vorzubereiten. | vorzubereiten. |
| 2. Vorschlagsakte | 2. Vorschlagsakte |
| Deswegen halte ich es für nützlich, dass den Zonen der lokalen Polizei | Deswegen halte ich es für nützlich, dass den Zonen der lokalen Polizei |
| je zwei Checklisten der Unterlagen, die in der Vorschlagsakte | je zwei Checklisten der Unterlagen, die in der Vorschlagsakte |
| enthalten sein müssen, zugestellt werden, je nachdem, ob es sich um | enthalten sein müssen, zugestellt werden, je nachdem, ob es sich um |
| eine Erneuerung des Mandats als Korpschef oder eine gewöhnliche | eine Erneuerung des Mandats als Korpschef oder eine gewöhnliche |
| verordnungsgemässe Bestellung zu diesem Mandat handelt. Diese Listen | verordnungsgemässe Bestellung zu diesem Mandat handelt. Diese Listen |
| sind vorliegendem Rundschreiben beigefügt (Anlagen 1 und 2). Zudem | sind vorliegendem Rundschreiben beigefügt (Anlagen 1 und 2). Zudem |
| kann meine Verwaltung bei Bedarf weitere Unterlagen bei den | kann meine Verwaltung bei Bedarf weitere Unterlagen bei den |
| Polizeizonen anfordern. | Polizeizonen anfordern. |
| 3. Rechtsvorschriften | 3. Rechtsvorschriften |
| Ferner scheint es mir wichtig, den Polizeizonen die Liste der | Ferner scheint es mir wichtig, den Polizeizonen die Liste der |
| Gesetzes- und Verordnungstexte zu übermitteln, die auf die Erneuerung | Gesetzes- und Verordnungstexte zu übermitteln, die auf die Erneuerung |
| des Mandats als Korpschef beziehungsweise gewöhnliche | des Mandats als Korpschef beziehungsweise gewöhnliche |
| verordnungsgemässe Bestellung zu diesem Mandat anzuwenden sind. Diese | verordnungsgemässe Bestellung zu diesem Mandat anzuwenden sind. Diese |
| Listen sind ebenfalls vorliegendem Rundschreiben beigefügt (Anlagen 3 | Listen sind ebenfalls vorliegendem Rundschreiben beigefügt (Anlagen 3 |
| und 4). | und 4). |
| 4. Begründung der Verwaltungsakte | 4. Begründung der Verwaltungsakte |
| Darüber hinaus möchte ich in Bezug auf die Vorschlagsakte zur | Darüber hinaus möchte ich in Bezug auf die Vorschlagsakte zur |
| gewöhnlichen verordnungsgemässen Bestellung eines neuen Korpschefs | gewöhnlichen verordnungsgemässen Bestellung eines neuen Korpschefs |
| Ihre besondere Aufmerksamkeit auf Artikel 48 GIP lenken. Darin wird | Ihre besondere Aufmerksamkeit auf Artikel 48 GIP lenken. Darin wird |
| nämlich bestimmt, dass der Korpschef der lokalen Polizei auf einen mit | nämlich bestimmt, dass der Korpschef der lokalen Polizei auf einen mit |
| Gründen versehenen Vorschlag des Gemeinderats beziehungsweise des | Gründen versehenen Vorschlag des Gemeinderats beziehungsweise des |
| Polizeirats hin vom König für seine Funktion bestimmt wird. Durch | Polizeirats hin vom König für seine Funktion bestimmt wird. Durch |
| diesen Artikel sind die lokalen Polizeizonen gesetzlich verpflichtet, | diesen Artikel sind die lokalen Polizeizonen gesetzlich verpflichtet, |
| ihre Vorschlagsakte zu begründen. Diese Pflicht ist übrigens eine | ihre Vorschlagsakte zu begründen. Diese Pflicht ist übrigens eine |
| Bestätigung der Artikel 2 und 3 des Gesetzes vom 29. Juli 1991 über | Bestätigung der Artikel 2 und 3 des Gesetzes vom 29. Juli 1991 über |
| die ausdrückliche Begründung der Verwaltungsakte, denen zufolge in | die ausdrückliche Begründung der Verwaltungsakte, denen zufolge in |
| jedem Verwaltungsakt im Sinne von Artikel 1 dieses Gesetzes die | jedem Verwaltungsakt im Sinne von Artikel 1 dieses Gesetzes die |
| rechtlichen und faktischen Grundlagen für den Beschluss in | rechtlichen und faktischen Grundlagen für den Beschluss in |
| angemessener Weise angegeben werden müssen. Der Akt ist erst dann | angemessener Weise angegeben werden müssen. Der Akt ist erst dann |
| ausreichend mit Gründen versehen, wenn einerseits daraus hervorgeht, | ausreichend mit Gründen versehen, wenn einerseits daraus hervorgeht, |
| dass die Ansprüche und Verdienste der Betreffenden tatsächlich | dass die Ansprüche und Verdienste der Betreffenden tatsächlich |
| miteinander verglichen worden sind, und andererseits die Gründe darin | miteinander verglichen worden sind, und andererseits die Gründe darin |
| angegeben sind, die zu dieser Wahl geführt haben. | angegeben sind, die zu dieser Wahl geführt haben. |
| Das Wahlgeheimnis, das gemäss Artikel 27 GIP sowohl von den | Das Wahlgeheimnis, das gemäss Artikel 27 GIP sowohl von den |
| Mitgliedern des Polizeirats als auch von den Mitgliedern des | Mitgliedern des Polizeirats als auch von den Mitgliedern des |
| Gemeinderats infolge von Artikel 100 des neuen Gemeindegesetzes | Gemeinderats infolge von Artikel 100 des neuen Gemeindegesetzes |
| gewahrt werden muss, entbindet besagte Räte nicht von der ihnen | gewahrt werden muss, entbindet besagte Räte nicht von der ihnen |
| obliegenden Verpflichtung, ihre Beschlüsse in angemessener Weise | obliegenden Verpflichtung, ihre Beschlüsse in angemessener Weise |
| formell mit Gründen zu versehen, das heisst, die Gründe für ihre Wahl | formell mit Gründen zu versehen, das heisst, die Gründe für ihre Wahl |
| im Fall eines Vorschlags für eine Bestellung anzugeben. Die einfache | im Fall eines Vorschlags für eine Bestellung anzugeben. Die einfache |
| Mitteilung des Abstimmungsergebnisses stellt folglich keine | Mitteilung des Abstimmungsergebnisses stellt folglich keine |
| ausreichende Begründung dar. | ausreichende Begründung dar. |
| Der begründete Vorschlag, den die Auswahlkommission gemäss Artikel | Der begründete Vorschlag, den die Auswahlkommission gemäss Artikel |
| VII.III.41 RSPol nach Vergleich der Ansprüche und Verdienste zwecks | VII.III.41 RSPol nach Vergleich der Ansprüche und Verdienste zwecks |
| Bewertung der für eine gewöhnliche verordnungsgemässe Bestellung des | Bewertung der für eine gewöhnliche verordnungsgemässe Bestellung des |
| neuen Korpschefs in Frage kommenden Bewerber erstellt, unterliegt | neuen Korpschefs in Frage kommenden Bewerber erstellt, unterliegt |
| übrigens den gleichen gesetzlichen Verpflichtungen. | übrigens den gleichen gesetzlichen Verpflichtungen. |
| 5. Spezifische Verwaltungsaufsicht | 5. Spezifische Verwaltungsaufsicht |
| Im Übrigen gehört die Kontrolle der Vorschlagsakten sowohl in Sachen | Im Übrigen gehört die Kontrolle der Vorschlagsakten sowohl in Sachen |
| Erneuerung des Mandats als Korpschef als auch in Sachen gewöhnliche | Erneuerung des Mandats als Korpschef als auch in Sachen gewöhnliche |
| verordnungsgemässe Bestellung zum Zuständigkeitsbereich der besonderen | verordnungsgemässe Bestellung zum Zuständigkeitsbereich der besonderen |
| Verwaltungsaufsicht, die durch Artikel 85 GIP eingerichtet worden ist. | Verwaltungsaufsicht, die durch Artikel 85 GIP eingerichtet worden ist. |
| Die Ausübung dieser Aufsicht fällt in erster Instanz in den | Die Ausübung dieser Aufsicht fällt in erster Instanz in den |
| Zuständigkeitsbereich des Gouverneurs, der gegebenenfalls die | Zuständigkeitsbereich des Gouverneurs, der gegebenenfalls die |
| Aufschiebung der Beschlüsse über Ernennungsvorschläge verkünden kann. | Aufschiebung der Beschlüsse über Ernennungsvorschläge verkünden kann. |
| 6. Kontakt | 6. Kontakt |
| Die verschiedenen vollständigen Vorschlagsakten müssen meiner | Die verschiedenen vollständigen Vorschlagsakten müssen meiner |
| Verwaltung per Einschreiben übermittelt werden: | Verwaltung per Einschreiben übermittelt werden: |
| Generaldirektion Sicherheits- und Vorbeugungspolitik | Generaldirektion Sicherheits- und Vorbeugungspolitik |
| Direktion Polizeiverwaltung | Direktion Polizeiverwaltung |
| Boulevard de Waterloo / Waterloolaan 76 | Boulevard de Waterloo / Waterloolaan 76 |
| 1000 Brüssel | 1000 Brüssel |
| Weitere Informationen sind erhältlich über die E-Mail-Adresse der | Weitere Informationen sind erhältlich über die E-Mail-Adresse der |
| zuständigen Behörde: psp.zonepol@ibz.fgov.be. | zuständigen Behörde: psp.zonepol@ibz.fgov.be. |
| Brüssel, den 7. Dezember 2005 | Brüssel, den 7. Dezember 2005 |
| Der Minister des Innern | Der Minister des Innern |
| P. DEWAEL | P. DEWAEL |
| Anlage 1 - Checkliste für die Erneuerung des Mandats als Korpschef | Anlage 1 - Checkliste für die Erneuerung des Mandats als Korpschef |
| Die Vorschlagsakte zur Erneuerung des Mandats des Korpschefs einer | Die Vorschlagsakte zur Erneuerung des Mandats des Korpschefs einer |
| Polizeizone muss folgende Unterlagen umfassen: | Polizeizone muss folgende Unterlagen umfassen: |
| 1. den an den Gemeinde- beziehungsweise Polizeirat gerichteten Antrag | 1. den an den Gemeinde- beziehungsweise Polizeirat gerichteten Antrag |
| auf Erneuerung des Mandats, | auf Erneuerung des Mandats, |
| 2. das Datum des Königlichen Erlasses zur Bestellung des Korpschefs, | 2. das Datum des Königlichen Erlasses zur Bestellung des Korpschefs, |
| 3. das Datum, an dem der Korpschef sein Mandat tatsächlich angetreten | 3. das Datum, an dem der Korpschef sein Mandat tatsächlich angetreten |
| hat, zwecks Bestimmung des Datums, an dem das Mandat abläuft, | hat, zwecks Bestimmung des Datums, an dem das Mandat abläuft, |
| 4. die Akte in Bezug auf die Endbewertung: | 4. die Akte in Bezug auf die Endbewertung: |
| - den Übersichtsbericht (+ Datum der Einreichung), | - den Übersichtsbericht (+ Datum der Einreichung), |
| - die Aktenstücke, die dem Mandatsinhaber zur Beurteilung seines | - die Aktenstücke, die dem Mandatsinhaber zur Beurteilung seines |
| Antrags auf Erneuerung relevant erscheinen, | Antrags auf Erneuerung relevant erscheinen, |
| - alle Untersuchungen und Feststellungen, die die Generalinspektion | - alle Untersuchungen und Feststellungen, die die Generalinspektion |
| der föderalen Polizei und der lokalen Polizei im Rahmen ihrer Aufträge | der föderalen Polizei und der lokalen Polizei im Rahmen ihrer Aufträge |
| gemacht hat, | gemacht hat, |
| - alle Untersuchungen und Feststellungen, die auf Antrag des | - alle Untersuchungen und Feststellungen, die auf Antrag des |
| Vorsitzenden der Bewertungskommission gemacht worden sind, | Vorsitzenden der Bewertungskommission gemacht worden sind, |
| - den Bericht über die Endbewertung der Bewertungskommission, | - den Bericht über die Endbewertung der Bewertungskommission, |
| - den Briefwechsel im Rahmen der Endbewertung, | - den Briefwechsel im Rahmen der Endbewertung, |
| 5. die mit Gründen versehene Stellungnahme des Gemeinderats | 5. die mit Gründen versehene Stellungnahme des Gemeinderats |
| beziehungsweise des Polizeirats (Artikel 49 GIP), | beziehungsweise des Polizeirats (Artikel 49 GIP), |
| 6. die mit Gründen versehene Stellungnahme des Bürgermeisters | 6. die mit Gründen versehene Stellungnahme des Bürgermeisters |
| beziehungsweise des Polizeikollegiums (Artikel 49 GIP), | beziehungsweise des Polizeikollegiums (Artikel 49 GIP), |
| 7. im Fall einer günstigen Endbewertung die Empfangsbestätigung für | 7. im Fall einer günstigen Endbewertung die Empfangsbestätigung für |
| den Antrag auf mit Gründen versehene Stellungnahme beim | den Antrag auf mit Gründen versehene Stellungnahme beim |
| Generalprokurator und beim Gouverneur (Nr. 2.1.3.5 des Rundschreibens | Generalprokurator und beim Gouverneur (Nr. 2.1.3.5 des Rundschreibens |
| GPI 43). | GPI 43). |
| Anlage 2 - Checkliste für die gewöhnliche verordnungsgemässe | Anlage 2 - Checkliste für die gewöhnliche verordnungsgemässe |
| Bestellung des Korpschefs | Bestellung des Korpschefs |
| Die Vorschlagsakte für die gewöhnliche verordnungsgemässe Bestellung | Die Vorschlagsakte für die gewöhnliche verordnungsgemässe Bestellung |
| des Korpschefs muss folgende Unterlagen umfassen: | des Korpschefs muss folgende Unterlagen umfassen: |
| 1. den in Vollzeitstellen umgerechneten Personalbestand der | 1. den in Vollzeitstellen umgerechneten Personalbestand der |
| Polizeizone, Einsatzkader und Verwaltungs- und Logistikkader zusammen | Polizeizone, Einsatzkader und Verwaltungs- und Logistikkader zusammen |
| genommen, | genommen, |
| 2. den Beschluss zur Vakanterklärung der Stelle durch den Gemeinde- | 2. den Beschluss zur Vakanterklärung der Stelle durch den Gemeinde- |
| beziehungsweise Polizeirat, | beziehungsweise Polizeirat, |
| 3. die Bestimmung der Art der Auswahlkommission (lokale oder nationale | 3. die Bestimmung der Art der Auswahlkommission (lokale oder nationale |
| Auswahlkommission) und gegebenenfalls ihrer Zusammensetzung durch den | Auswahlkommission) und gegebenenfalls ihrer Zusammensetzung durch den |
| Gemeinde- beziehungsweise Polizeirat, | Gemeinde- beziehungsweise Polizeirat, |
| 4. den von der Direktion der Mobilität und der Laufbahnverwaltung der | 4. den von der Direktion der Mobilität und der Laufbahnverwaltung der |
| föderalen Polizei veröffentlichten Bewerbungsaufruf für die vakante | föderalen Polizei veröffentlichten Bewerbungsaufruf für die vakante |
| Stelle, | Stelle, |
| 5. die vollständige Originalakte des beziehungsweise der | 5. die vollständige Originalakte des beziehungsweise der |
| vorgeschlagenen Bewerber: | vorgeschlagenen Bewerber: |
| - den Nachweis, dass die Bewerbung fristgerecht und entsprechend den | - den Nachweis, dass die Bewerbung fristgerecht und entsprechend den |
| von der Direktion der Mobilität und der Laufbahnverwaltung der | von der Direktion der Mobilität und der Laufbahnverwaltung der |
| föderalen Polizei festgelegten Modalitäten eingeschickt wurde, | föderalen Polizei festgelegten Modalitäten eingeschickt wurde, |
| - das in Artikel VI.II.19 § 1 Nr. 1 RSPol erwähnte Musterformular für | - das in Artikel VI.II.19 § 1 Nr. 1 RSPol erwähnte Musterformular für |
| die Bewerbung um die Mobilität und das in Artikel VI.II.13 Nr. 2 RSPol | die Bewerbung um die Mobilität und das in Artikel VI.II.13 Nr. 2 RSPol |
| erwähnte Mobilitätsblatt, die in Anlage 2 beziehungsweise Anlage 3 zum | erwähnte Mobilitätsblatt, die in Anlage 2 beziehungsweise Anlage 3 zum |
| Königlichen Erlass vom 20. November 2001 zur Bestimmung der | Königlichen Erlass vom 20. November 2001 zur Bestimmung der |
| Modalitäten über die Mobilität des Personals der Polizeidienste | Modalitäten über die Mobilität des Personals der Polizeidienste |
| festgelegt sind, | festgelegt sind, |
| - den Lebenslauf, | - den Lebenslauf, |
| - einen Auszug aus der Geburtsurkunde, | - einen Auszug aus der Geburtsurkunde, |
| - ein kurzes Schreiben des Bewerbers, in dem er seine Ansprüche und | - ein kurzes Schreiben des Bewerbers, in dem er seine Ansprüche und |
| Verdienste sowie seine Motivation zur Ausübung des betreffenden | Verdienste sowie seine Motivation zur Ausübung des betreffenden |
| Mandats darlegt, | Mandats darlegt, |
| - eine Bescheinigung der Behörde, aus der hervorgeht, dass der | - eine Bescheinigung der Behörde, aus der hervorgeht, dass der |
| Bewerber Inhaber des erforderlichen Dienstgrads (ernannter | Bewerber Inhaber des erforderlichen Dienstgrads (ernannter |
| Polizeikommissar oder Polizeihauptkommissar) ist, | Polizeikommissar oder Polizeihauptkommissar) ist, |
| - für Nicht-Mandatsinhaber die Stellungnahme, wie sie in Artikel | - für Nicht-Mandatsinhaber die Stellungnahme, wie sie in Artikel |
| XII.VII.2 RSPol erwähnt ist (Standardformular für Stellungnahmen), und | XII.VII.2 RSPol erwähnt ist (Standardformular für Stellungnahmen), und |
| für Mandatsinhaber eine Bescheinigung der Behörde, dass zum Zeitpunkt | für Mandatsinhaber eine Bescheinigung der Behörde, dass zum Zeitpunkt |
| des Bewerbungsaufrufs keine andere Zwischenbewertung im Sinne von | des Bewerbungsaufrufs keine andere Zwischenbewertung im Sinne von |
| Artikel VII.III.90 läuft, | Artikel VII.III.90 läuft, |
| - eine Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass der Bewerber keine | - eine Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass der Bewerber keine |
| schwere Disziplinarmassnahme im Sinne von Artikel 5 des Gesetzes vom | schwere Disziplinarmassnahme im Sinne von Artikel 5 des Gesetzes vom |
| 13. Mai 1999 zur Festlegung des Disziplinarstatuts der | 13. Mai 1999 zur Festlegung des Disziplinarstatuts der |
| Personalmitglieder der Polizeidienste erhalten hat, die nicht gelöscht | Personalmitglieder der Polizeidienste erhalten hat, die nicht gelöscht |
| ist (Artikel VII.III.20 RSPol), | ist (Artikel VII.III.20 RSPol), |
| 6. den Beschluss der Auswahlkommission hinsichtlich der Zulässigkeit | 6. den Beschluss der Auswahlkommission hinsichtlich der Zulässigkeit |
| der Bewerbungen, | der Bewerbungen, |
| 7. die Ergebnisse der Prüfungen des Typs « Assessment Center », | 7. die Ergebnisse der Prüfungen des Typs « Assessment Center », |
| einschliesslich der mit Gründen versehenen Stellungnahmen, | einschliesslich der mit Gründen versehenen Stellungnahmen, |
| 8. den Beschluss der Auswahlkommission, mit dem die Ansprüche und | 8. den Beschluss der Auswahlkommission, mit dem die Ansprüche und |
| Verdienste der Bewerber nach ihrer Anhörung im Hinblick auf die | Verdienste der Bewerber nach ihrer Anhörung im Hinblick auf die |
| Beurteilung ihrer Eignung klassiert werden, | Beurteilung ihrer Eignung klassiert werden, |
| 9. die Empfangsbestätigung für den Antrag auf mit Gründen versehene | 9. die Empfangsbestätigung für den Antrag auf mit Gründen versehene |
| Stellungnahme beim Generalprokurator und beim Gouverneur (in | Stellungnahme beim Generalprokurator und beim Gouverneur (in |
| entsprechender Anwendung von Nr. 2.1.3.5 des Rundschreibens GPI 43), | entsprechender Anwendung von Nr. 2.1.3.5 des Rundschreibens GPI 43), |
| 10. den mit Gründen versehenen Beschluss des Gemeinde- beziehungsweise | 10. den mit Gründen versehenen Beschluss des Gemeinde- beziehungsweise |
| des Polizeirats über den Bestellungsvorschlag, | des Polizeirats über den Bestellungsvorschlag, |
| 11. eventuell den mit Gründen versehenen Beschluss des Bürgermeisters | 11. eventuell den mit Gründen versehenen Beschluss des Bürgermeisters |
| beziehungsweise des Polizeikollegiums zur Invorschlagbringung eines | beziehungsweise des Polizeikollegiums zur Invorschlagbringung eines |
| anderen Bewerbers. | anderen Bewerbers. |
| Anlage 3 - Gesetzes- und Verordnungsgrundlagen in Bezug auf die | Anlage 3 - Gesetzes- und Verordnungsgrundlagen in Bezug auf die |
| Erneuerung des Mandats als Korpschef | Erneuerung des Mandats als Korpschef |
| - Gesetz vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines auf zwei Ebenen | - Gesetz vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines auf zwei Ebenen |
| strukturierten integrierten Polizeidienstes, insbesondere die Artikel | strukturierten integrierten Polizeidienstes, insbesondere die Artikel |
| 48, 49, 51 bis 52, | 48, 49, 51 bis 52, |
| - Gesetz vom 26. April 2002 über die wesentlichen Elemente des Statuts | - Gesetz vom 26. April 2002 über die wesentlichen Elemente des Statuts |
| der Personalmitglieder der Polizeidienste und zur Festlegung | der Personalmitglieder der Polizeidienste und zur Festlegung |
| verschiedener anderer Bestimmungen über die Polizeidienste, | verschiedener anderer Bestimmungen über die Polizeidienste, |
| insbesondere die Artikel 74 bis 79, | insbesondere die Artikel 74 bis 79, |
| - Königlicher Erlass vom 31. Oktober 2000 zur Festlegung der | - Königlicher Erlass vom 31. Oktober 2000 zur Festlegung der |
| Bedingungen und Modalitäten für die erste Bestellung in bestimmte | Bedingungen und Modalitäten für die erste Bestellung in bestimmte |
| Stellen der föderalen Polizei und der Generalinspektion der föderalen | Stellen der föderalen Polizei und der Generalinspektion der föderalen |
| Polizei und der lokalen Polizei, | Polizei und der lokalen Polizei, |
| - Königlicher Erlass vom 31. Oktober 2000 zur Festlegung der | - Königlicher Erlass vom 31. Oktober 2000 zur Festlegung der |
| Bedingungen und Modalitäten für die erste Bestellung in bestimmte | Bedingungen und Modalitäten für die erste Bestellung in bestimmte |
| Stellen der lokalen Polizei, | Stellen der lokalen Polizei, |
| - Königlicher Erlass vom 30. März 2001 zur Festlegung der | - Königlicher Erlass vom 30. März 2001 zur Festlegung der |
| Rechtsstellung des Personals der Polizeidienste, insbesondere die | Rechtsstellung des Personals der Polizeidienste, insbesondere die |
| Artikel VII.III.2 bis VII.III.7, VII.III.47, VII.III.48, VII.III.51, | Artikel VII.III.2 bis VII.III.7, VII.III.47, VII.III.48, VII.III.51, |
| VII.III.52, VII.III.55 bis VII.III.57, VII.III.86 bis VII.III.93, | VII.III.52, VII.III.55 bis VII.III.57, VII.III.86 bis VII.III.93, |
| VII.III.100 bis VII.III.132, XI.II.17, XI.II.18 und XI.III.27, | VII.III.100 bis VII.III.132, XI.II.17, XI.II.18 und XI.III.27, |
| - Ministerieller Erlass vom 28. Dezember 2001 zur Ausführung | - Ministerieller Erlass vom 28. Dezember 2001 zur Ausführung |
| bestimmter Bestimmungen des Königlichen Erlasses vom 30. März 2001 zur | bestimmter Bestimmungen des Königlichen Erlasses vom 30. März 2001 zur |
| Festlegung der Rechtsstellung des Personals der Polizeidienste, | Festlegung der Rechtsstellung des Personals der Polizeidienste, |
| - Königlicher Erlass vom 19. April 2002 zur Festlegung spezifischer | - Königlicher Erlass vom 19. April 2002 zur Festlegung spezifischer |
| statutarischer Bestimmungen in Bezug auf Personen, die in bestimmte | statutarischer Bestimmungen in Bezug auf Personen, die in bestimmte |
| Stellen der föderalen Polizei, der lokalen Polizei und der | Stellen der föderalen Polizei, der lokalen Polizei und der |
| Generalinspektion der föderalen Polizei und der lokalen Polizei | Generalinspektion der föderalen Polizei und der lokalen Polizei |
| bestellt sind, abgeändert durch den Königlichen Erlass vom 5. Dezember | bestellt sind, abgeändert durch den Königlichen Erlass vom 5. Dezember |
| 2003, | 2003, |
| - Ministerieller Erlass vom 22. April 2003 zur Festlegung des | - Ministerieller Erlass vom 22. April 2003 zur Festlegung des |
| Verfahrens zur administrativen Behandlung der im Gesetz vom 7. | Verfahrens zur administrativen Behandlung der im Gesetz vom 7. |
| Dezember 1998 zur Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten | Dezember 1998 zur Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten |
| integrierten Polizeidienstes erwähnten Angelegenheiten, | integrierten Polizeidienstes erwähnten Angelegenheiten, |
| - Rundschreiben vom 28. Februar 2005 in Bezug auf die Richtlinien über | - Rundschreiben vom 28. Februar 2005 in Bezug auf die Richtlinien über |
| den Antrag auf Erneuerung des Mandats bestimmter Mandatsinhaber. | den Antrag auf Erneuerung des Mandats bestimmter Mandatsinhaber. |
| Anlage 4 - Gesetzes- und Verordnungsgrundlagen in Bezug auf die | Anlage 4 - Gesetzes- und Verordnungsgrundlagen in Bezug auf die |
| gewöhnliche verordnungsgemässe Bestellung | gewöhnliche verordnungsgemässe Bestellung |
| zum Mandat eines Korpschefs | zum Mandat eines Korpschefs |
| - Gesetz vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines auf zwei Ebenen | - Gesetz vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines auf zwei Ebenen |
| strukturierten integrierten Polizeidienstes, insbesondere die Artikel | strukturierten integrierten Polizeidienstes, insbesondere die Artikel |
| 48, 50 und 52, | 48, 50 und 52, |
| - Gesetz vom 26. April 2002 über die wesentlichen Elemente des Statuts | - Gesetz vom 26. April 2002 über die wesentlichen Elemente des Statuts |
| der Personalmitglieder der Polizeidienste und zur Festlegung | der Personalmitglieder der Polizeidienste und zur Festlegung |
| verschiedener anderer Bestimmungen über die Polizeidienste, | verschiedener anderer Bestimmungen über die Polizeidienste, |
| insbesondere die Artikel 65 bis 73, | insbesondere die Artikel 65 bis 73, |
| - Königlicher Erlass vom 30. März 2001 zur Festlegung der | - Königlicher Erlass vom 30. März 2001 zur Festlegung der |
| Rechtsstellung des Personals der Polizeidienste, insbesondere die | Rechtsstellung des Personals der Polizeidienste, insbesondere die |
| Artikel VII.III.1 bis VII.III.21, VII.III.28, VII.III.33 bis | Artikel VII.III.1 bis VII.III.21, VII.III.28, VII.III.33 bis |
| VII.III.59, VII.III.69 bis VII.III.77, XI.II.17 bis XI.II.18 und | VII.III.59, VII.III.69 bis VII.III.77, XI.II.17 bis XI.II.18 und |
| XI.III.27, | XI.III.27, |
| - Ministerieller Erlass vom 28. Dezember 2001 zur Ausführung | - Ministerieller Erlass vom 28. Dezember 2001 zur Ausführung |
| bestimmter Bestimmungen des Königlichen Erlasses vom 30. März 2001 zur | bestimmter Bestimmungen des Königlichen Erlasses vom 30. März 2001 zur |
| Festlegung der Rechtsstellung des Personals der Polizeidienste, | Festlegung der Rechtsstellung des Personals der Polizeidienste, |
| - Rundschreiben ZPZ 11 vom 21. Dezember 2000 über die Einrichtung der | - Rundschreiben ZPZ 11 vom 21. Dezember 2000 über die Einrichtung der |
| lokalen Polizei - Verwaltungstechnische Aspekte. | lokalen Polizei - Verwaltungstechnische Aspekte. |