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| Circulaire ministérielle PLP 13bis concernant les directives complémentaires pour l'établissement du budget de police 2002 à l'usage de la zone de police. - Traduction allemande | Ministeriële omzendbrief PLP 13bis betreffende aanvullende onderrichtingen voor het opstellen van de politiebegroting voor 2002 ten behoeve van de politiezone. - Duitse vertaling |
|---|---|
| MINISTERE DE L'INTERIEUR | MINISTERIE VAN BINNENLANDSE ZAKEN |
| 6 DECEMBRE 2001. - Circulaire ministérielle PLP 13bis concernant les | 6 DECEMBER 2001. - Ministeriële omzendbrief PLP 13bis betreffende |
| directives complémentaires pour l'établissement du budget de police | aanvullende onderrichtingen voor het opstellen van de politiebegroting |
| 2002 à l'usage de la zone de police. - Traduction allemande | voor 2002 ten behoeve van de politiezone. - Duitse vertaling |
| Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la | De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief PLP |
| circulaire PLP 13bis du Ministre de l'Intérieur du 6 décembre 2001 | 13bis van de Minister van Binnenlandse Zaken van 6 december 2001 |
| concernant les directives complémentaires pour l'établissement du | betreffende aanvullende onderrichtingen voor het opstellen van de |
| budget de police 2002 à l'usage de la zone de police (Moniteur belge | politiebegroting voor 2002 ten behoeve van de politiezone (Belgisch |
| du 24 janvier 2002), établie par le Service central de traduction | Staatsblad van 24 januari 2002), opgemaakt door de Centrale dienst |
| allemande du Commissariat d'arrondissement adjoint à Malmedy. | voor Duitse vertaling van het Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy. |
| MINISTERIUM DES INNERN | MINISTERIUM DES INNERN |
| 6. DEZEMBER 2001 - Ministerielles Rundschreiben PLP 13bis über die | 6. DEZEMBER 2001 - Ministerielles Rundschreiben PLP 13bis über die |
| ergänzenden Richtlinien für die Polizeizone zur Erstellung des | ergänzenden Richtlinien für die Polizeizone zur Erstellung des |
| Polizeihaushaltsplans 2002 | Polizeihaushaltsplans 2002 |
| An die Frau Provinzgouverneurin | An die Frau Provinzgouverneurin |
| An die Herren Provinzgouverneure | An die Herren Provinzgouverneure |
| An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt | An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt |
| An die Frauen und Herren Bürgermeister | An die Frauen und Herren Bürgermeister |
| Zur Information: | Zur Information: |
| An den Herrn Generalkommissar der Föderalen Polizei | An den Herrn Generalkommissar der Föderalen Polizei |
| An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die | An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die |
| Gemeindepolizei | Gemeindepolizei |
| An den Herrn Generaldirektor der Allgemeinen Polizei des Königreichs | An den Herrn Generaldirektor der Allgemeinen Polizei des Königreichs |
| An die Frauen und Herren Bezirkskommissare | An die Frauen und Herren Bezirkskommissare |
| Gemäss der vor einiger Zeit zwischen dem Gemeinde- und Städteverband | Gemäss der vor einiger Zeit zwischen dem Gemeinde- und Städteverband |
| und der Regierung getroffenen Vereinbarung, die am 9. März 2001 von | und der Regierung getroffenen Vereinbarung, die am 9. März 2001 von |
| der Regierung ratifiziert worden ist, haben wir eine gründliche | der Regierung ratifiziert worden ist, haben wir eine gründliche |
| Schätzung der statutarischen Mehrkosten der Gemeindepolizei vornehmen | Schätzung der statutarischen Mehrkosten der Gemeindepolizei vornehmen |
| müssen. | müssen. |
| Diese Schätzung ist kürzlich abgeschlossen worden. Es war klar, dass | Diese Schätzung ist kürzlich abgeschlossen worden. Es war klar, dass |
| die für die Mitglieder der Gemeindepolizei veranschlagten Mehrkosten | die für die Mitglieder der Gemeindepolizei veranschlagten Mehrkosten |
| unterschätzt worden sind. Zurzeit ist es jedoch besonders komplex und | unterschätzt worden sind. Zurzeit ist es jedoch besonders komplex und |
| schwierig, in jeder Zone die genauen Mehrkosten des neuen Statuts zu | schwierig, in jeder Zone die genauen Mehrkosten des neuen Statuts zu |
| bestimmen. | bestimmen. |
| Das Statut der Gemeindepolizei ändert von Region zu Region und selbst | Das Statut der Gemeindepolizei ändert von Region zu Region und selbst |
| von Gemeinde zu Gemeinde. Sogar in Bezug auf die Gemeindepolizei einer | von Gemeinde zu Gemeinde. Sogar in Bezug auf die Gemeindepolizei einer |
| selben Mehrgemeindezone bestehen bedeutende Unterschiede auf | selben Mehrgemeindezone bestehen bedeutende Unterschiede auf |
| statutarischer Ebene. Folglich hat die Regierung am vergangenen 21. | statutarischer Ebene. Folglich hat die Regierung am vergangenen 21. |
| November Verantwortungsgefühl gezeigt. | November Verantwortungsgefühl gezeigt. |
| In Bezug auf diese Vereinbarung verweise ich auf mein Rundschreiben | In Bezug auf diese Vereinbarung verweise ich auf mein Rundschreiben |
| PLP 17. Darin werden Sie alle nützlichen Informationen über die neue | PLP 17. Darin werden Sie alle nützlichen Informationen über die neue |
| Vereinbarung und über den Vorschlag zur Behebung des oben angedeuteten | Vereinbarung und über den Vorschlag zur Behebung des oben angedeuteten |
| Problems finden. | Problems finden. |
| In jedem Fall sind zusätzliche budgetäre Anweisungen vonnöten: | In jedem Fall sind zusätzliche budgetäre Anweisungen vonnöten: |
| a. Die budgetären mindestnormen | a. Die budgetären mindestnormen |
| Im Entwurf des Königlichen Erlasses zur Festlegung der budgetären | Im Entwurf des Königlichen Erlasses zur Festlegung der budgetären |
| Mindestnormen der lokalen Polizei wird festgelegt, dass der vom | Mindestnormen der lokalen Polizei wird festgelegt, dass der vom |
| Gemeinderat bzw. vom Polizeirat gebilligte Haushaltsplan der | Gemeinderat bzw. vom Polizeirat gebilligte Haushaltsplan der |
| ordentlichen Ausgaben 2002 des lokalen Polizeikorps mindestens | ordentlichen Ausgaben 2002 des lokalen Polizeikorps mindestens |
| Folgendes umfasst: | Folgendes umfasst: |
| 1. die im Jahr 2001 durch die Gemeinde oder, im Fall einer | 1. die im Jahr 2001 durch die Gemeinde oder, im Fall einer |
| Mehrgemeindezone, durch die Gemeinden veranschlagten Gesamtkosten der | Mehrgemeindezone, durch die Gemeinden veranschlagten Gesamtkosten der |
| Gemeindepolizei, unter Abzug der im Haushaltsplan 2001 im Rahmen der | Gemeindepolizei, unter Abzug der im Haushaltsplan 2001 im Rahmen der |
| Ausführung der Sicherheits- und Gesellschaftsvereinbarungen | Ausführung der Sicherheits- und Gesellschaftsvereinbarungen |
| eingetragenen Mittel; | eingetragenen Mittel; |
| dabei müssen die Gesamtkosten an den Verbraucherpreisindex gebunden | dabei müssen die Gesamtkosten an den Verbraucherpreisindex gebunden |
| werden, indem für das Rechnungsjahr 2002 die Gesamtkosten des | werden, indem für das Rechnungsjahr 2002 die Gesamtkosten des |
| Rechnungsjahres 2001 mit dem Koeffizienten multipliziert werden, der | Rechnungsjahres 2001 mit dem Koeffizienten multipliziert werden, der |
| der Proportion zwischen dem Index des Monats Juli 2001 und dem des | der Proportion zwischen dem Index des Monats Juli 2001 und dem des |
| Monats Juli 2000 entspricht, | Monats Juli 2000 entspricht, |
| 2. die föderale Dotation, d.h. die föderale Grunddotation und die | 2. die föderale Dotation, d.h. die föderale Grunddotation und die |
| föderale soziale Dotation, die in Ausführung von Artikel 41 des | föderale soziale Dotation, die in Ausführung von Artikel 41 des |
| Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines auf zwei Ebenen | Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines auf zwei Ebenen |
| strukturierten integrierten Polizeidienstes vom König festgelegt | strukturierten integrierten Polizeidienstes vom König festgelegt |
| worden sind. | worden sind. |
| b. Die föderale Dotation | b. Die föderale Dotation |
| Wie im Rundschreiben PLP 13 erwähnt, besteht die föderale Dotation | Wie im Rundschreiben PLP 13 erwähnt, besteht die föderale Dotation |
| 2002 für die Polizeizonen aus der föderalen Grunddotation und der | 2002 für die Polizeizonen aus der föderalen Grunddotation und der |
| föderalen sozialen Dotation, die auch föderale Dotation zum Ausgleich | föderalen sozialen Dotation, die auch föderale Dotation zum Ausgleich |
| von Sozialbeiträgen bestimmter Personalmitglieder der lokalen | von Sozialbeiträgen bestimmter Personalmitglieder der lokalen |
| Polizeikorps genannt wird. | Polizeikorps genannt wird. |
| Um jedes Missverständnis auszuschliessen, möchte ich unterstreichen, | Um jedes Missverständnis auszuschliessen, möchte ich unterstreichen, |
| dass die soziale Dotation den Anteil der Föderalregierung an die | dass die soziale Dotation den Anteil der Föderalregierung an die |
| Finanzierung der lokalen Aufträge und der spezifischen föderalen | Finanzierung der lokalen Aufträge und der spezifischen föderalen |
| Aufträge beinhaltet, die innerhalb der Zone gewährleistet werden. | Aufträge beinhaltet, die innerhalb der Zone gewährleistet werden. |
| Ergänzend ist es nun zugelassen, eine föderale Dotation für « zu | Ergänzend ist es nun zugelassen, eine föderale Dotation für « zu |
| veranschlagende und zu verrechnende zulässige mehrkosten » in den | veranschlagende und zu verrechnende zulässige mehrkosten » in den |
| Haushaltsplan einzutragen. | Haushaltsplan einzutragen. |
| b.1 Die föderale Grunddotation | b.1 Die föderale Grunddotation |
| In der Anlage finden Sie die neuen Zahlen der föderalen Grunddotation, | In der Anlage finden Sie die neuen Zahlen der föderalen Grunddotation, |
| die die Zahlen von Anlage I zum Rundschreiben PLP 13 ersetzen. | die die Zahlen von Anlage I zum Rundschreiben PLP 13 ersetzen. |
| b.2 Die föderale soziale Dotation | b.2 Die föderale soziale Dotation |
| Bei der Berechnung der föderalen sozialen Dotation muss die zu | Bei der Berechnung der föderalen sozialen Dotation muss die zu |
| verteilende Summe von 89,06 Millionen Euro anstatt 70,5 Millionen Euro | verteilende Summe von 89,06 Millionen Euro anstatt 70,5 Millionen Euro |
| berücksichtigt werden. | berücksichtigt werden. |
| b.3 Die föderale Dotation für « zu veranschlagende und zu verrechnende | b.3 Die föderale Dotation für « zu veranschlagende und zu verrechnende |
| zulässige Mehrkosten » | zulässige Mehrkosten » |
| Das verpflichtend auferlegte Gleichgewicht im ordentlichen Dienst des | Das verpflichtend auferlegte Gleichgewicht im ordentlichen Dienst des |
| Polizeihaushaltsplans kommt im Normalfall durch eine Dotation der | Polizeihaushaltsplans kommt im Normalfall durch eine Dotation der |
| Gemeinde(n) zustande. Die kommunale Dotation bildet normalerweise den | Gemeinde(n) zustande. Die kommunale Dotation bildet normalerweise den |
| Abschluss des Polizeihaushaltsplans. | Abschluss des Polizeihaushaltsplans. |
| In Erwartung der (individuellen) Veranschlagung der zulässigen | In Erwartung der (individuellen) Veranschlagung der zulässigen |
| tatsächlichen Mehrkosten kann über die oben erwähnte föderale | tatsächlichen Mehrkosten kann über die oben erwähnte föderale |
| Grunddotation und die föderale soziale Dotation hinaus eine | Grunddotation und die föderale soziale Dotation hinaus eine |
| zusätzliche föderale Dotation unter dem Namen « zu veranschlagende und | zusätzliche föderale Dotation unter dem Namen « zu veranschlagende und |
| zu verrechnende zulässige Mehrkosten » in den Haushaltsplan | zu verrechnende zulässige Mehrkosten » in den Haushaltsplan |
| eingetragen werden. | eingetragen werden. |
| Die zusätzliche föderale Dotation wird unter einem getrennten Artikel | Die zusätzliche föderale Dotation wird unter einem getrennten Artikel |
| des Haushaltsplans eingetragen, vorzugsweise unter 33001/465-48- « | des Haushaltsplans eingetragen, vorzugsweise unter 33001/465-48- « |
| Föderale Dotation: zu veranschlagende und zu verrechnende zulässige | Föderale Dotation: zu veranschlagende und zu verrechnende zulässige |
| Mehrkosten ». | Mehrkosten ». |
| Die zusätzliche föderale Dotation bildet einen neuen Abschluss des | Die zusätzliche föderale Dotation bildet einen neuen Abschluss des |
| ordentlichen Polizeihaushaltsplans 2002 und kann folgendermassen | ordentlichen Polizeihaushaltsplans 2002 und kann folgendermassen |
| veranschlagt werden: | veranschlagt werden: |
| Von den ordentlichen Ausgaben werden alle ordentlichen Einnahmen | Von den ordentlichen Ausgaben werden alle ordentlichen Einnahmen |
| abgezogen, in denen die im Haushaltsplan 2002 eingetragene(n) | abgezogen, in denen die im Haushaltsplan 2002 eingetragene(n) |
| kommunale(n) Dotation(en) für die Finanzierung des ordentlichen | kommunale(n) Dotation(en) für die Finanzierung des ordentlichen |
| Dienstes mindestens den Gesamtkosten des ordentlichen Dienstes | Dienstes mindestens den Gesamtkosten des ordentlichen Dienstes |
| (indexiert - siehe unten) der Gemeindepolizei entspricht | (indexiert - siehe unten) der Gemeindepolizei entspricht |
| (entsprechen), der für 2001 von der Gemeinde oder, im Fall einer | (entsprechen), der für 2001 von der Gemeinde oder, im Fall einer |
| Mehrgemeindezone, den Gemeinden in den Haushaltsplan eingetragen | Mehrgemeindezone, den Gemeinden in den Haushaltsplan eingetragen |
| worden ist (unter Abzug dessen, was eventuell 2001 im Rahmen der | worden ist (unter Abzug dessen, was eventuell 2001 im Rahmen der |
| Durchführung der Sicherheits- und Gesellschaftsvereinbarungen in den | Durchführung der Sicherheits- und Gesellschaftsvereinbarungen in den |
| Haushaltsplan eingetragen worden ist). | Haushaltsplan eingetragen worden ist). |
| Unter den Gesamtkosten des ordentlichen Dienstes 2001 versteht man die | Unter den Gesamtkosten des ordentlichen Dienstes 2001 versteht man die |
| Differenz zwischen den Gesamtausgaben und den Gesamteinnahmen | Differenz zwischen den Gesamtausgaben und den Gesamteinnahmen |
| (einschliesslich der föderalen Dotation 2001) des ordentlichen | (einschliesslich der föderalen Dotation 2001) des ordentlichen |
| Haushalts 2001 für die föderale Polizei. | Haushalts 2001 für die föderale Polizei. |
| Die Gesamtkosten des Rechnungsjahres 2001 sind für den Haushaltsplan | Die Gesamtkosten des Rechnungsjahres 2001 sind für den Haushaltsplan |
| 2002 an den Verbraucherpreisindex gebunden; so müssen die Gesamtkosten | 2002 an den Verbraucherpreisindex gebunden; so müssen die Gesamtkosten |
| des Rechnungsjahres 2001 mit dem Koeffizienten multipliziert werden, | des Rechnungsjahres 2001 mit dem Koeffizienten multipliziert werden, |
| der der Proportion zwischen dem Index des Monats Juli 2001 und dem des | der der Proportion zwischen dem Index des Monats Juli 2001 und dem des |
| Monats Juli 2000 entspricht. | Monats Juli 2000 entspricht. |
| Wir weisen Sie darauf hin, dass wir unter « zulässige Mehrkosten » die | Wir weisen Sie darauf hin, dass wir unter « zulässige Mehrkosten » die |
| Kosten verstehen, die sich direkt aus der Polizeireform ergeben, d.h.: | Kosten verstehen, die sich direkt aus der Polizeireform ergeben, d.h.: |
| - die genauen statutarischen Mehrkosten der Ex-Gendarmen und des | - die genauen statutarischen Mehrkosten der Ex-Gendarmen und des |
| (ehemaligen) Verwaltungs- und Logistikpersonals der ehemaligen | (ehemaligen) Verwaltungs- und Logistikpersonals der ehemaligen |
| Gendarmeriebrigaden, | Gendarmeriebrigaden, |
| - die statutarischen Mehrkosten der Gemeindepolizei, | - die statutarischen Mehrkosten der Gemeindepolizei, |
| - bestimmte Betriebskosten. | - bestimmte Betriebskosten. |
| Ich bitte Sie, sämtliche Bürgermeister dringend über das Voranstehende | Ich bitte Sie, sämtliche Bürgermeister dringend über das Voranstehende |
| zu informieren. | zu informieren. |
| Ich bitte Sie zudem, das Datum, an dem das vorliegende Rundschreiben | Ich bitte Sie zudem, das Datum, an dem das vorliegende Rundschreiben |
| im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht worden ist, im | im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht worden ist, im |
| Verwaltungsblatt zu vermerken. | Verwaltungsblatt zu vermerken. |
| Der Minister des Innern | Der Minister des Innern |
| A. DUQUESNE | A. DUQUESNE |
| Föderale Subvention 2002 | Föderale Subvention 2002 |
| [siehe Belgisches Staatsblatt vom 24. Januar 2002, Seiten 2583-2587] | [siehe Belgisches Staatsblatt vom 24. Januar 2002, Seiten 2583-2587] |