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Circulaire PLP 17. - Intervention de l'Etat fédéral dans le financement des corps de police locale. - Subvention fédérale. - Traduction allemande OmzendbriefPLP 17. - Tussenkomst van de federale Overheid in de financiering van de lokale politiekorpsen. - Federale toelage. - Duitse vertaling
MINISTERE DE L'INTERIEUR MINISTERIE VAN BINNENLANDSE ZAKEN
6 DECEMBRE 2001. - Circulaire PLP 17. - Intervention de l'Etat fédéral 6 DECEMBER 2001. - OmzendbriefPLP 17. - Tussenkomst van de federale
dans le financement des corps de police locale. - Subvention fédérale. Overheid in de financiering van de lokale politiekorpsen. - Federale
- Traduction allemande toelage. - Duitse vertaling
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief PLP
circulaire PLP 17 du Ministre de l'Intérieur du 6 décembre 2001 17 van de Minister van Binnenlandse Zaken van 6 december 2001
relative à l'intervention de l'Etat Fédéral dans le financement des betreffende de tussenkomst van de federale Overheid in de financiering
corps de police locale - Subvention fédérale (Moniteur belge du 24 van de lokale politiekorpsen (Belgisch Staatsblad van 24 januari
janvier 2002), établie par le Service central de traduction allemande 2002), opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse vertaling van het
du Commissariat d'arrondissement adjoint à Malmedy. Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy.
MINISTERIUM DES INNERN MINISTERIUM DES INNERN
6. DEZEMBER 2001 - Rundschreiben PLP 17 6. DEZEMBER 2001 - Rundschreiben PLP 17
Beihilfe des Föderalstaates zur Finanzierung der lokalen Polizeikorps. Beihilfe des Föderalstaates zur Finanzierung der lokalen Polizeikorps.
- Föderale Dotation - Föderale Dotation
An die Frau Provinzgouverneurin An die Frau Provinzgouverneurin
An die Herren Provinzgouverneure An die Herren Provinzgouverneure
An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt
An die Frauen und Herren Bürgermeister An die Frauen und Herren Bürgermeister
Zur Information: Zur Information:
An den Herrn Generalkommissar der Föderalen Polizei An den Herrn Generalkommissar der Föderalen Polizei
An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die
Gemeindepolizei Gemeindepolizei
An den Herrn Generaldirektor der Allgemeinen Polizei des Königreichs An den Herrn Generaldirektor der Allgemeinen Polizei des Königreichs
An die Frauen und Herren Bezirkskommissare An die Frauen und Herren Bezirkskommissare
An die Provinzialen Unterstützungsteams An die Provinzialen Unterstützungsteams
1. Vorwort 1. Vorwort
Gemäss Artikel 41 des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation Gemäss Artikel 41 des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation
eines auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes legt eines auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes legt
der König jährlich die Kriterien und Modalitäten für die Festlegung der König jährlich die Kriterien und Modalitäten für die Festlegung
der föderalen Dotation fest, die der Föderalstaat den Polizeizonen der föderalen Dotation fest, die der Föderalstaat den Polizeizonen
gewährt. gewährt.
Es sei daran erinnert, dass die föderale Dotation aus 2 Bestandteilen Es sei daran erinnert, dass die föderale Dotation aus 2 Bestandteilen
zusammengesetzt ist: die föderale Grunddotation und die föderale zusammengesetzt ist: die föderale Grunddotation und die föderale
soziale Dotation, die dazu dient, die Arbeitgeberbeiträge in Bezug auf soziale Dotation, die dazu dient, die Arbeitgeberbeiträge in Bezug auf
die Besoldung der ehemaligen Gendarmen abzudecken, die in die lokalen die Besoldung der ehemaligen Gendarmen abzudecken, die in die lokalen
Polizeikorps versetzt worden sind. Polizeikorps versetzt worden sind.
Die föderale Dotation dient zur Abdeckung des Anteils der föderalen Die föderale Dotation dient zur Abdeckung des Anteils der föderalen
Behörde an der Finanzierung der allgemeinen und spezifischen föderalen Behörde an der Finanzierung der allgemeinen und spezifischen föderalen
Aufträge, die innerhalb der betroffenen Zone erfüllt werden. Aufträge, die innerhalb der betroffenen Zone erfüllt werden.
Im März 2001 hat die Regierung in Zusammenarbeit mit dem Gemeinde- und Im März 2001 hat die Regierung in Zusammenarbeit mit dem Gemeinde- und
Städteverband einen Verteilungsmechanismus für die föderale Dotation Städteverband einen Verteilungsmechanismus für die föderale Dotation
ausgearbeitet. Darin ist vorgeschrieben worden, dass in einem Dutzend ausgearbeitet. Darin ist vorgeschrieben worden, dass in einem Dutzend
Pilotzonen eine Reihe Messungen durchzuführen seien, um die dort durch Pilotzonen eine Reihe Messungen durchzuführen seien, um die dort durch
das seit dem 1. April 2001 auf die Gemeindepolizei angewandte neue das seit dem 1. April 2001 auf die Gemeindepolizei angewandte neue
Statut entstandenen Mehrkosten einschätzen zu können, damit Statut entstandenen Mehrkosten einschätzen zu können, damit
gegebenenfalls die seinerzeit in Bezug auf diese Mehrkosten gegebenenfalls die seinerzeit in Bezug auf diese Mehrkosten
aufgestellten Hypothesen (jährlich 140 000 F in der Wallonischen aufgestellten Hypothesen (jährlich 140 000 F in der Wallonischen
Region, 190 000 F in der Flämischen Region und 210 000 F in der Region Region, 190 000 F in der Flämischen Region und 210 000 F in der Region
Brüssel-Hauptstadt) angepasst werden können. Brüssel-Hauptstadt) angepasst werden können.
Dieser Mechanismus und die Beträge Ihrer föderalen Grunddotation sind Dieser Mechanismus und die Beträge Ihrer föderalen Grunddotation sind
Ihnen durch mein Schreiben vom 19. April 2001 mitgeteilt worden. Eine Ihnen durch mein Schreiben vom 19. April 2001 mitgeteilt worden. Eine
allgemeine Darstellung der Berechnung ist im Rahmen einer Mitteilung allgemeine Darstellung der Berechnung ist im Rahmen einer Mitteilung
im Belgischen Staatsblatt vom 16. Juni 2001 veröffentlicht worden. im Belgischen Staatsblatt vom 16. Juni 2001 veröffentlicht worden.
Die föderale Grunddotation umfasste insgesamt 18,760 Milliarden F und Die föderale Grunddotation umfasste insgesamt 18,760 Milliarden F und
die soziale Dotation 2,868 Milliarden F. Während die föderale die soziale Dotation 2,868 Milliarden F. Während die föderale
Grunddotation nach der « KUL-Norm » aufgeteilt worden ist, wonach für Grunddotation nach der « KUL-Norm » aufgeteilt worden ist, wonach für
jede Zone 686 626 F pro Einheit der KUL-Norm berechnet wird, ist die jede Zone 686 626 F pro Einheit der KUL-Norm berechnet wird, ist die
soziale Dotation mit jedem versetzten Ex-Gendarmen entsprechend seinen soziale Dotation mit jedem versetzten Ex-Gendarmen entsprechend seinen
Besoldungen festgelegt worden. Besoldungen festgelegt worden.
Inzwischen ist die oben erwähnte Einschätzung abgeschlossen worden. Inzwischen ist die oben erwähnte Einschätzung abgeschlossen worden.
Sie betraf 12 Pilotzonen mit insgesamt etwa 1 900 Sie betraf 12 Pilotzonen mit insgesamt etwa 1 900
Gemeindepolizeimitgliedern. Aufgrund des beschränkten Umfangs dieser Gemeindepolizeimitgliedern. Aufgrund des beschränkten Umfangs dieser
Stichprobe ist Vorsicht angebracht bei den Schlussfolgerungen und vor Stichprobe ist Vorsicht angebracht bei den Schlussfolgerungen und vor
allem beim Extrapolieren. allem beim Extrapolieren.
Aufgrund der durchgeführten Messungen konnten zudem die erheblichen Aufgrund der durchgeführten Messungen konnten zudem die erheblichen
Unterschiede zwischen den betroffenen Gemeinden, selbst innerhalb Unterschiede zwischen den betroffenen Gemeinden, selbst innerhalb
einer Mehrgemeindezone, festgestellt werden. Diese Unterschiede zeigen einer Mehrgemeindezone, festgestellt werden. Diese Unterschiede zeigen
sich in der konkreten Organisation des Dienstes in der Zone oder in sich in der konkreten Organisation des Dienstes in der Zone oder in
der Morphologie des Korps (Alter und Dienstalter der Polizisten, der Morphologie des Korps (Alter und Dienstalter der Polizisten,
Grösse der verschiedenen Stellenpläne). Angesichts einer solchen nur Grösse der verschiedenen Stellenpläne). Angesichts einer solchen nur
ungenügend gekannten Situation ist es ratsam, von der ungünstigsten ungenügend gekannten Situation ist es ratsam, von der ungünstigsten
Hypothese auszugehen. Daher muss man davon ausgehen, dass die oben pro Hypothese auszugehen. Daher muss man davon ausgehen, dass die oben pro
Region genannten Zahlen im Vergleich zur Wirklichkeit zu tief Region genannten Zahlen im Vergleich zur Wirklichkeit zu tief
angesetzt sind oder dass die Mehrkosten, die durch die Umsetzung der angesetzt sind oder dass die Mehrkosten, die durch die Umsetzung der
Polizeireform auf lokaler Ebene entstehen, die Schätzungen von März Polizeireform auf lokaler Ebene entstehen, die Schätzungen von März
2001 übersteigen werden. 2001 übersteigen werden.
Angesichts dieser neuen Lage hat die Regierung am 21. November 2001 Angesichts dieser neuen Lage hat die Regierung am 21. November 2001
das im März 2001 ausgearbeitete Schema verbessert, sodass die das im März 2001 ausgearbeitete Schema verbessert, sodass die
Einrichtung der lokalen Polizei am 1. Januar 2002 gewährleistet sein Einrichtung der lokalen Polizei am 1. Januar 2002 gewährleistet sein
wird, ohne dass die Gemeinden befürchten müssten, die riesigen wird, ohne dass die Gemeinden befürchten müssten, die riesigen
Mehrkosten, die sich nach und nach im Laufe des Jahres 2002 aufzeigen Mehrkosten, die sich nach und nach im Laufe des Jahres 2002 aufzeigen
würden, alleine tragen zu müssen. würden, alleine tragen zu müssen.
2. Anpassungen des im März 2001 festgelegten Mechanismus 2. Anpassungen des im März 2001 festgelegten Mechanismus
Folgende Anpassungen sind am Mechanismus, der im März 2001 Folgende Anpassungen sind am Mechanismus, der im März 2001
ausgearbeitet worden ist, vorgenommen worden: ausgearbeitet worden ist, vorgenommen worden:
- Die jeder Zone gewährte föderale Grunddotation wird erst im zweiten - Die jeder Zone gewährte föderale Grunddotation wird erst im zweiten
Halbjahr 2002 festgelegt. In der Zwischenzeit wird jede Zone Halbjahr 2002 festgelegt. In der Zwischenzeit wird jede Zone
Vorschüsse erhalten, die aufgrund des im März 2001 festgelegten, aber Vorschüsse erhalten, die aufgrund des im März 2001 festgelegten, aber
laut nachstehenden Grundsätzen angepassten Betrags bestimmt und laut nachstehenden Grundsätzen angepassten Betrags bestimmt und
entsprechend der Schätzung der in jeder Zone festgestellten zulässigen entsprechend der Schätzung der in jeder Zone festgestellten zulässigen
tatsächlichen Mehrkosten ergänzt werden, tatsächlichen Mehrkosten ergänzt werden,
- Neuberechnung des Gesamtbetrags der föderalen Grunddotation, - Neuberechnung des Gesamtbetrags der föderalen Grunddotation,
- Neuberechnung des Betrags der sozialen Dotation, - Neuberechnung des Betrags der sozialen Dotation,
- Befreiung von einigen Arbeitgeberbeiträgen, - Befreiung von einigen Arbeitgeberbeiträgen,
- Unterstützung der Zonen, die ab 2002 eine Eigenleistung erbringen - Unterstützung der Zonen, die ab 2002 eine Eigenleistung erbringen
müssen, müssen,
- Neuberechnung der theoretischen Kosten der Unterbringung der - Neuberechnung der theoretischen Kosten der Unterbringung der
Ex-Gendarmen. Ex-Gendarmen.
2.1 Festlegung eines Vorschusses 2.1 Festlegung eines Vorschusses
Ab dem 1. Januar 2002 wird jede Polizeizone vorläufig während eines Ab dem 1. Januar 2002 wird jede Polizeizone vorläufig während eines
Jahres einen Vorschuss erhalten, mit dem sie alle zulässigen Jahres einen Vorschuss erhalten, mit dem sie alle zulässigen
tatsächlichen Mehrkosten bestreiten kann, die im Laufe dieser Periode tatsächlichen Mehrkosten bestreiten kann, die im Laufe dieser Periode
festgestellt werden. Der Anfang Januar 2002 überwiesene Vorschuss wird festgestellt werden. Der Anfang Januar 2002 überwiesene Vorschuss wird
35% eines gemäss dem im März 2001 festgelegten Mechanismus bestimmten 35% eines gemäss dem im März 2001 festgelegten Mechanismus bestimmten
Betrags entsprechen, jedoch unter Berücksichtigung der Neuberechnung Betrags entsprechen, jedoch unter Berücksichtigung der Neuberechnung
der Gesamtsumme der föderalen Grunddotation (s. Pt. 2.2) und der für der Gesamtsumme der föderalen Grunddotation (s. Pt. 2.2) und der für
einige Zonen angepassten Unterstützung (s. Pt. 2.5). einige Zonen angepassten Unterstützung (s. Pt. 2.5).
Im April 2002 wird die Polizeizone erneut 35% desselben Betrags Im April 2002 wird die Polizeizone erneut 35% desselben Betrags
erhalten. Der Restbetrag wird ihr im Juli 2002 überwiesen, nachdem die erhalten. Der Restbetrag wird ihr im Juli 2002 überwiesen, nachdem die
Regierung die zulässigen tatsächlichen Mehrkosten Zone für Zone Regierung die zulässigen tatsächlichen Mehrkosten Zone für Zone
abgeschätzt hat. abgeschätzt hat.
Diese Schätzung wird nicht nur die Mehrkosten betreffen, die durch die Diese Schätzung wird nicht nur die Mehrkosten betreffen, die durch die
Anwendung des neuen Statuts entstehen, sondern ebenfalls die Anwendung des neuen Statuts entstehen, sondern ebenfalls die
Mehrkosten, die bei der normalen Arbeit eines lokalen Polizeikorps, Mehrkosten, die bei der normalen Arbeit eines lokalen Polizeikorps,
d.h. als direkte Folge der Einrichtung der Polizeireform, entstehen. d.h. als direkte Folge der Einrichtung der Polizeireform, entstehen.
Unter « zulässige Mehrkosten » versteht man: Unter « zulässige Mehrkosten » versteht man:
- die genauen Mehrkosten der Ex-Gendarmen und des aus den ehemaligen - die genauen Mehrkosten der Ex-Gendarmen und des aus den ehemaligen
Gendarmeriebrigaden hervorgegangenen Verwaltungs- und Gendarmeriebrigaden hervorgegangenen Verwaltungs- und
Logistikpersonals (CALog), Logistikpersonals (CALog),
- die statutarischen Mehrkosten der Gemeindepolizei - die statutarischen Mehrkosten der Gemeindepolizei
- und bestimmte Betriebskosten. - und bestimmte Betriebskosten.
Die letztgenannten Kosten können die mit den neuen Aufträgen Die letztgenannten Kosten können die mit den neuen Aufträgen
verbundenen neuen Lasten (jedoch unter Berücksichtigung des versetzten verbundenen neuen Lasten (jedoch unter Berücksichtigung des versetzten
Personals und eventueller Aufträge, wovon die lokale Polizei künftig Personals und eventueller Aufträge, wovon die lokale Polizei künftig
befreit werden wird) und andere Kosten beinhalten, die sich direkt aus befreit werden wird) und andere Kosten beinhalten, die sich direkt aus
der Polizeireform ergeben. Die bereits mit der föderalen Dotation der Polizeireform ergeben. Die bereits mit der föderalen Dotation
abgedeckten Posten kommen dabei nicht in Betracht. abgedeckten Posten kommen dabei nicht in Betracht.
Für die Schätzung werden somit die mit der föderalen Unterstützung Für die Schätzung werden somit die mit der föderalen Unterstützung
verbundenen Einsparungen berücksichtigt, die von den Zonen verbucht verbundenen Einsparungen berücksichtigt, die von den Zonen verbucht
worden sind. worden sind.
Diese Summe kann insgesamt etwa 1,2 Milliarden F betragen und besteht Diese Summe kann insgesamt etwa 1,2 Milliarden F betragen und besteht
aus: 900 Millionen F für die Gehälter der angehenden aus: 900 Millionen F für die Gehälter der angehenden
Polizeibediensteten, 75 Millionen F für das Sozialsekretariat und 160 Polizeibediensteten, 75 Millionen F für das Sozialsekretariat und 160
Millionen F für die Ausbildung. Hinzu kommen die durch Millionen F für die Ausbildung. Hinzu kommen die durch
Rationalisierungseffekt entstehenden Einsparungen, die schwierig Rationalisierungseffekt entstehenden Einsparungen, die schwierig
bezifferbar sind. bezifferbar sind.
Auf Ebene der Versicherungspolicen werden wir die Möglichkeit eines Auf Ebene der Versicherungspolicen werden wir die Möglichkeit eines
globalen Versicherungsmechanismus untersuchen, durch den die Prämien globalen Versicherungsmechanismus untersuchen, durch den die Prämien
gesenkt werden könnten. gesenkt werden könnten.
Die Schätzung wird mit strikten Folgemassnahmen durchgeführt, unter Die Schätzung wird mit strikten Folgemassnahmen durchgeführt, unter
Berücksichtigung strenger Parameter, die im Einvernehmen mit den Berücksichtigung strenger Parameter, die im Einvernehmen mit den
Korpschefs pro Zonenkategorie festgelegt werden. Korpschefs pro Zonenkategorie festgelegt werden.
Die zulässigen tatsächlichen Mehrkosten werden von der Regierung Zone Die zulässigen tatsächlichen Mehrkosten werden von der Regierung Zone
für Zone auf der Grundlage eines Vorschlags einer Kommission für Zone auf der Grundlage eines Vorschlags einer Kommission
geschätzt, die aus Experten des Ministeriums des Innern und den geschätzt, die aus Experten des Ministeriums des Innern und den
Korpschefs der lokalen Polizei zusammengesetzt ist. Die Gemeinde- und Korpschefs der lokalen Polizei zusammengesetzt ist. Die Gemeinde- und
Städteverbände werden eng in das Ergebnis dieser Schätzung mit Städteverbände werden eng in das Ergebnis dieser Schätzung mit
einbezogen werden. In dieser Schätzung werden die dank der föderalen einbezogen werden. In dieser Schätzung werden die dank der föderalen
Unterstützung pro Zone erzielten Einsparungen (d.h. die nicht mehr zu Unterstützung pro Zone erzielten Einsparungen (d.h. die nicht mehr zu
tätigenden Ausgaben) berücksichtigt (Ausbildungskosten, Gehalt und tätigenden Ausgaben) berücksichtigt (Ausbildungskosten, Gehalt und
erste Ausrüstung der angehenden Polizeibediensteten, unentgeltliche erste Ausrüstung der angehenden Polizeibediensteten, unentgeltliche
Zurverfügungstellung eines Sozialsekretariats). Die Schätzung der Zurverfügungstellung eines Sozialsekretariats). Die Schätzung der
statutarischen Mehrkosten müsste für den 31. März 2002 abgeschlossen statutarischen Mehrkosten müsste für den 31. März 2002 abgeschlossen
sein. sein.
Wenn am Ende dieser Auswertung festgestellt wird, dass die Wenn am Ende dieser Auswertung festgestellt wird, dass die
ursprünglich vorgesehenen Mittel nicht ausreichen, um die zulässigen ursprünglich vorgesehenen Mittel nicht ausreichen, um die zulässigen
tatsächlichen Mehrkosten abzudecken, wird die föderale Regierung sie tatsächlichen Mehrkosten abzudecken, wird die föderale Regierung sie
übernehmen. übernehmen.
Hierfür wird die Regierung eigene Geldmitteln zur Verfügung stellen, Hierfür wird die Regierung eigene Geldmitteln zur Verfügung stellen,
aber sie wird auch alles dafür tun, um die statutarischen Mehrkosten aber sie wird auch alles dafür tun, um die statutarischen Mehrkosten
in Grenzen zu halten. So werden zunächst einige Bestimmungen des neuen in Grenzen zu halten. So werden zunächst einige Bestimmungen des neuen
Statuts (der Bereich der Organisation der Arbeitszeit) revidiert, die Statuts (der Bereich der Organisation der Arbeitszeit) revidiert, die
eine Verringerung der Einsatzfähigkeit der Polizeikorps oder eine Verringerung der Einsatzfähigkeit der Polizeikorps oder
unerwünschte Anwendungen von Zulagen und Entschädigungen zur Folge unerwünschte Anwendungen von Zulagen und Entschädigungen zur Folge
haben. haben.
2.2 Gesamtbetrag der föderalen Grunddotation 2.2 Gesamtbetrag der föderalen Grunddotation
Der ursprüngliche Gesamtbetrag der föderalen Grunddotation in Höhe von Der ursprüngliche Gesamtbetrag der föderalen Grunddotation in Höhe von
18,760 Milliarden F beinhaltete 915 Millionen F, die die an die 18,760 Milliarden F beinhaltete 915 Millionen F, die die an die
Ex-Gendarmen ausbezahlten Kinderzulagen und die vom Staat bereits auf Ex-Gendarmen ausbezahlten Kinderzulagen und die vom Staat bereits auf
die Lohnsumme der Ex-Gendarmen gezahlten Arbeitgeberbeiträge in Höhe die Lohnsumme der Ex-Gendarmen gezahlten Arbeitgeberbeiträge in Höhe
von bis zu 3,85 % umfassen. von bis zu 3,85 % umfassen.
Logischerweise ist beschlossen worden, diese Summe von 915 Millionen F Logischerweise ist beschlossen worden, diese Summe von 915 Millionen F
aus der föderalen Grunddotation herauszunehmen, um sie der sozialen aus der föderalen Grunddotation herauszunehmen, um sie der sozialen
Dotation hinzuzufügen. Dotation hinzuzufügen.
Zudem hat der Föderalstaat beschlossen, zur Erhöhung der föderalen Zudem hat der Föderalstaat beschlossen, zur Erhöhung der föderalen
Grunddotation 300 Millionen F aus eigenen Mitteln zur Verfügung zu Grunddotation 300 Millionen F aus eigenen Mitteln zur Verfügung zu
stellen und sie den 172 Millionen F hinzuzufügen, die zur Finanzierung stellen und sie den 172 Millionen F hinzuzufügen, die zur Finanzierung
der Arbeitgeberbeiträge von 15,46 % in der ursprünglichen sozialen der Arbeitgeberbeiträge von 15,46 % in der ursprünglichen sozialen
Dotation (2,868 Milliarden F) gebucht waren, um bestimmte Zulagen an Dotation (2,868 Milliarden F) gebucht waren, um bestimmte Zulagen an
die Ex-Gendarmen zu zahlen, die in die lokalen Polizeikorps versetzt die Ex-Gendarmen zu zahlen, die in die lokalen Polizeikorps versetzt
worden sind. worden sind.
Zusammengefasst wird die föderale Grunddotation insgesamt 18,317 Zusammengefasst wird die föderale Grunddotation insgesamt 18,317
Milliarden F betragen. Das bedeutet, dass den Polizeizonen nunmehr ein Milliarden F betragen. Das bedeutet, dass den Polizeizonen nunmehr ein
Betrag in Höhe von 670.142 F pro Einheit der KUL-Norm gewährt wird. Betrag in Höhe von 670.142 F pro Einheit der KUL-Norm gewährt wird.
Das heisst nicht unbedingt, dass jede Zone weniger erhalten wird, als Das heisst nicht unbedingt, dass jede Zone weniger erhalten wird, als
das, was im März 2001 angekündigt worden ist, da nun die für jeden das, was im März 2001 angekündigt worden ist, da nun die für jeden
versetzten Ex-Gendarmen geschuldeten Arbeitgeberbeiträge dort gelangen versetzten Ex-Gendarmen geschuldeten Arbeitgeberbeiträge dort gelangen
werden, wo sie hingehören. So werden die Zonen, die in diesem Bereich werden, wo sie hingehören. So werden die Zonen, die in diesem Bereich
ein Defizit befürchteten, jetzt ausreichend erhalten und somit nichts ein Defizit befürchteten, jetzt ausreichend erhalten und somit nichts
verlieren; sie werden sogar mehr erhalten als das, was sie infolge der verlieren; sie werden sogar mehr erhalten als das, was sie infolge der
im März 2001 festgelegten Regelung zu erhalten glaubten. im März 2001 festgelegten Regelung zu erhalten glaubten.
2.3 Gesamtbetrag der sozialen Dotation 2.3 Gesamtbetrag der sozialen Dotation
Der ursprünglich für die soziale Dotation vorgesehene Gesamtbetrag Der ursprünglich für die soziale Dotation vorgesehene Gesamtbetrag
(2,868 Milliarden F) ist um die vorerwähnten 915 Millionen F erhöht (2,868 Milliarden F) ist um die vorerwähnten 915 Millionen F erhöht
worden. Davon werden jedoch 172 Millionen F abgezogen, die - wie oben worden. Davon werden jedoch 172 Millionen F abgezogen, die - wie oben
erwähnt - den Arbeitgeberbeiträgen entsprechen, die auf die aufgrund erwähnt - den Arbeitgeberbeiträgen entsprechen, die auf die aufgrund
des neuen Statuts gewährten Zulagen ausgezahlt werden sollten. Zudem des neuen Statuts gewährten Zulagen ausgezahlt werden sollten. Zudem
sind 18 Millionen F abgezogen worden, die den Sozialdienst der sind 18 Millionen F abgezogen worden, die den Sozialdienst der
integrierten Polizeidienste betreffen und die in den Haushaltsplan der integrierten Polizeidienste betreffen und die in den Haushaltsplan der
föderalen Behörde zur Unterstützung der lokale Ebene übertragen worden föderalen Behörde zur Unterstützung der lokale Ebene übertragen worden
sind. Der neue Gesamtbetrag der sozialen Dotation umfasst nunmehr sind. Der neue Gesamtbetrag der sozialen Dotation umfasst nunmehr
3,593 Milliarden F, die entsprechend der genauen Lohnsumme der 3,593 Milliarden F, die entsprechend der genauen Lohnsumme der
versetzten Ex-Gendarmen aufgeteilt werden. versetzten Ex-Gendarmen aufgeteilt werden.
So wird jede Polizeizone eine soziale Dotation erhalten, die sich So wird jede Polizeizone eine soziale Dotation erhalten, die sich
aufgrund nachstehender Formel errechnet: aufgrund nachstehender Formel errechnet:
Lohnsumme (LS) der versetzten Ex-Gendarmen x 3,593 Milliarden F/LS der Lohnsumme (LS) der versetzten Ex-Gendarmen x 3,593 Milliarden F/LS der
7.539 Ex-Gend. 7.539 Ex-Gend.
2.4 Befreiung von bestimmten Arbeitgeberbeiträgen 2.4 Befreiung von bestimmten Arbeitgeberbeiträgen
Wie oben erwähnt, werden die den versetzten Ex-Gendarmen geschuldeten Wie oben erwähnt, werden die den versetzten Ex-Gendarmen geschuldeten
Zulagen von den Arbeitgeberbeiträgen befreit und wird der so Zulagen von den Arbeitgeberbeiträgen befreit und wird der so
zurückerhaltene Betrag - denn er ist bereits in der im März 2001 zurückerhaltene Betrag - denn er ist bereits in der im März 2001
ausgerechneten sozialen Dotation vorgesehen - dem Gesamtbetrag der ausgerechneten sozialen Dotation vorgesehen - dem Gesamtbetrag der
föderalen Grunddotation hinzugefügt. föderalen Grunddotation hinzugefügt.
Dementsprechend hat die Regierung beschlossen, die laut neuem Statut Dementsprechend hat die Regierung beschlossen, die laut neuem Statut
den ehemaligen Mitgliedern der Gemeindepolizei geschuldeten Zulagen den ehemaligen Mitgliedern der Gemeindepolizei geschuldeten Zulagen
ebenfalls von den Arbeitgeberbeiträgen in Höhe von 15,46% zu befreien. ebenfalls von den Arbeitgeberbeiträgen in Höhe von 15,46% zu befreien.
Dies erspart den Polizeizonen eine neue unvorhergesehene Ausgabe. Dies erspart den Polizeizonen eine neue unvorhergesehene Ausgabe.
2.5 Unterstützung für bestimmte Zonen 2.5 Unterstützung für bestimmte Zonen
In Anwendung des im März 2001 definierten und, wie oben angegeben (§ In Anwendung des im März 2001 definierten und, wie oben angegeben (§
2.2), berichtigten Mechanismus müssen einige Zonen der Kategorien 2 2.2), berichtigten Mechanismus müssen einige Zonen der Kategorien 2
und 6 sofort, d.h. ab 2002, eine Eigenleistung erbringen, da sie in und 6 sofort, d.h. ab 2002, eine Eigenleistung erbringen, da sie in
Bezug auf den Beitrag pro Einwohner am Polizeihaushaltsplan den Bezug auf den Beitrag pro Einwohner am Polizeihaushaltsplan den
Medianwert ihres Zonentyps nicht erreichen. Medianwert ihres Zonentyps nicht erreichen.
Die ärmsten Zonen (die sich im Viertelswert Q1 befinden) waren bereits Die ärmsten Zonen (die sich im Viertelswert Q1 befinden) waren bereits
durch den im März 2001 festgelegten Mechanismus von dieser durch den im März 2001 festgelegten Mechanismus von dieser
Eigenleistung befreit. Die im zweiten Viertelswert (Q2) befindlichen Eigenleistung befreit. Die im zweiten Viertelswert (Q2) befindlichen
Zonen und die angrenzenden Zonen im Viertelswert Q3 sind ebenfalls Zonen und die angrenzenden Zonen im Viertelswert Q3 sind ebenfalls
hiervon befreit. Diese Eigenleistung (in Höhe von etwa 95 Millionen F) hiervon befreit. Diese Eigenleistung (in Höhe von etwa 95 Millionen F)
wird durch den föderalen Haushaltsplan übernommen. wird durch den föderalen Haushaltsplan übernommen.
Die reichsten Zonen der Kategorien 2 und 6, die sich im Viertelswert 4 Die reichsten Zonen der Kategorien 2 und 6, die sich im Viertelswert 4
befinden, werden nicht von der Anstrengung der Regierung zur Abdeckung befinden, werden nicht von der Anstrengung der Regierung zur Abdeckung
des mutmasslichen Defizits profitieren können. Der Grund dafür ist die des mutmasslichen Defizits profitieren können. Der Grund dafür ist die
Feststellung, dass diese Zonen, die den vorgenannten allgemeinen Feststellung, dass diese Zonen, die den vorgenannten allgemeinen
objektiven Kriterien entsprechen, weit unter dem für ihren Zonentyp objektiven Kriterien entsprechen, weit unter dem für ihren Zonentyp
festgelegten Medianwert liegen. Wir stellen ebenfalls fest, dass ihr festgelegten Medianwert liegen. Wir stellen ebenfalls fest, dass ihr
Abstand zum Medianwert zu gross ist. Zudem haben sie die Möglichkeit, Abstand zum Medianwert zu gross ist. Zudem haben sie die Möglichkeit,
diesen Unterschied aus eigener Kraft zu tragen. Dagegen gibt es Zonen, diesen Unterschied aus eigener Kraft zu tragen. Dagegen gibt es Zonen,
die mit tatsächlichen Finanzschwierigkeiten zu kämpfen haben und nicht die mit tatsächlichen Finanzschwierigkeiten zu kämpfen haben und nicht
die dazu benötigten finanziellen Mittel aufbringen können. die dazu benötigten finanziellen Mittel aufbringen können.
Zugleich wird ab 2003 der Verlust der interzonalen Solidarität für die Zugleich wird ab 2003 der Verlust der interzonalen Solidarität für die
ärmsten Zonen (Q1 und Q2) der Kategorien 2 und 6 über den föderalen ärmsten Zonen (Q1 und Q2) der Kategorien 2 und 6 über den föderalen
Haushaltsplan ausgeglichen werden, dessen Beteiligung an der Haushaltsplan ausgeglichen werden, dessen Beteiligung an der
Unterstützung der von den reichsten Zonen (Q4) dieser Kategorien Unterstützung der von den reichsten Zonen (Q4) dieser Kategorien
erbrachten Eigenleistungen in jedem Fall (zur Hälfte) eingestellt erbrachten Eigenleistungen in jedem Fall (zur Hälfte) eingestellt
worden ist. worden ist.
Des Weiteren wird die Föderalregierung zusätzliche finanzielle Mittel Des Weiteren wird die Föderalregierung zusätzliche finanzielle Mittel
für die Seehafengebiete vorsehen. Aufgrund der neuen Polizeistruktur für die Seehafengebiete vorsehen. Aufgrund der neuen Polizeistruktur
muss die polizeiliche Grundfunktion in diesen Gebieten von der lokalen muss die polizeiliche Grundfunktion in diesen Gebieten von der lokalen
Polizei gewährleistet werden, was für die lokalen Behörden ein neues Polizei gewährleistet werden, was für die lokalen Behörden ein neues
Faktum darstellt. Um dieses spezifische Gebiet in die Aufgaben der Faktum darstellt. Um dieses spezifische Gebiet in die Aufgaben der
lokalen Polizei zu integrieren, muss auf lokaler Ebene eine lokalen Polizei zu integrieren, muss auf lokaler Ebene eine
Polizeikapazität vorgesehen werden, die in der Vereinbarung von März Polizeikapazität vorgesehen werden, die in der Vereinbarung von März
2001 nicht berücksichtigt worden war. Für diese spezifische 2001 nicht berücksichtigt worden war. Für diese spezifische
Problematik wird daher eine zusätzliche finanzielle Anstrengung Problematik wird daher eine zusätzliche finanzielle Anstrengung
gemacht, damit die polizeiliche Grundfunktion in diesen Gebieten gemacht, damit die polizeiliche Grundfunktion in diesen Gebieten
ausgebaut werden kann. ausgebaut werden kann.
Eine letzte Berichtigung drängt sich für die in der Region Eine letzte Berichtigung drängt sich für die in der Region
Brüssel-Hauptstadt gelegenen Zonen auf. Brüssel-Hauptstadt gelegenen Zonen auf.
Die Verschiedenheit und die Spezifität jeder der 196 Polizeizonen sind Die Verschiedenheit und die Spezifität jeder der 196 Polizeizonen sind
unbestreitbar. unbestreitbar.
In der Tat finden die Dichte, die Häufigkeit und die Komplexität der In der Tat finden die Dichte, die Häufigkeit und die Komplexität der
sozialen Probleme und der Sachverhalte, wie sie sich in Brüssel sozialen Probleme und der Sachverhalte, wie sie sich in Brüssel
auftun, nirgendwo ihresgleichen. Daher ist es notwendig, dass wir auch auftun, nirgendwo ihresgleichen. Daher ist es notwendig, dass wir auch
die dortige Ausnahmesituation besonders aufmerksam verfolgen. die dortige Ausnahmesituation besonders aufmerksam verfolgen.
2.6 Anlagen 2.6 Anlagen
In der Anlage zum vorliegenden Rundschreiben finden Sie, jeder für In der Anlage zum vorliegenden Rundschreiben finden Sie, jeder für
seine Zone, die neuen Angaben, die diejenigen ersetzen, die Ihnen mit seine Zone, die neuen Angaben, die diejenigen ersetzen, die Ihnen mit
dem Rundschreiben PLP 13 vom 26. Oktober 2001 mitgeteilt worden waren. dem Rundschreiben PLP 13 vom 26. Oktober 2001 mitgeteilt worden waren.
Die diesbezüglichen Einzelheiten finden Sie auf der Webseite Die diesbezüglichen Einzelheiten finden Sie auf der Webseite
www.users.skynet.be/infozone. www.users.skynet.be/infozone.
2.7 Neueinschätzung der theoretischen Kosten der Unterbringung der 2.7 Neueinschätzung der theoretischen Kosten der Unterbringung der
Ex-Gendarmen Ex-Gendarmen
Die Übertragung der Verwaltungsgebäude(teile) der ehemaligen Die Übertragung der Verwaltungsgebäude(teile) der ehemaligen
Gendarmeriebrigaden in Volleigentum auf die Polizeizonen ist verbunden Gendarmeriebrigaden in Volleigentum auf die Polizeizonen ist verbunden
mit dem Vergleich zwischen dem Restwert des Gebäudes und den mit dem Vergleich zwischen dem Restwert des Gebäudes und den
theoretischen Kosten der Unterbringung der versetzten Ex-Gendarmen. theoretischen Kosten der Unterbringung der versetzten Ex-Gendarmen.
Die Formel zur Berechnung der theoretischen Kosten ist im März 2001 Die Formel zur Berechnung der theoretischen Kosten ist im März 2001
wie folgt festgelegt worden: 2 400 F x 25 x Anzahl versetzter wie folgt festgelegt worden: 2 400 F x 25 x Anzahl versetzter
Ex-Gendarmen x 20. Ex-Gendarmen x 20.
Es ist beschlossen worden, den Betrag von 2 400 F durch 2 700 F zu Es ist beschlossen worden, den Betrag von 2 400 F durch 2 700 F zu
ersetzen, wodurch die Lage aller Polizeizonen mit Sicherheit ersetzen, wodurch die Lage aller Polizeizonen mit Sicherheit
verbessert wird, da der eventuell zu erhaltende Ausgleich steigt, verbessert wird, da der eventuell zu erhaltende Ausgleich steigt,
während die eventuell zurückzuzahlende Ausgleichssumme sinkt. während die eventuell zurückzuzahlende Ausgleichssumme sinkt.
Es ist jedenfalls beschlossen worden, im Jahr 2002 die Es ist jedenfalls beschlossen worden, im Jahr 2002 die
Ausgleichsmechanismen nicht anzuwenden. Ausgleichsmechanismen nicht anzuwenden.
3. Dotationen, die den Gemeinden 2001 zur Abdeckung der statutarischen 3. Dotationen, die den Gemeinden 2001 zur Abdeckung der statutarischen
Mehrkosten Mehrkosten
der Mitglieder der Gemeindepolizei zuerkannt worden sind der Mitglieder der Gemeindepolizei zuerkannt worden sind
Unter Berücksichtigung der Hypothese statutarischer Mehrkosten, die Unter Berücksichtigung der Hypothese statutarischer Mehrkosten, die
höher ausfallen als vorgesehen, ist ebenfalls zu erwarten, dass die im höher ausfallen als vorgesehen, ist ebenfalls zu erwarten, dass die im
Mai 2001 zu 80% ausgezahlten Vorschüsse, ergänzt um die verbleibenden Mai 2001 zu 80% ausgezahlten Vorschüsse, ergänzt um die verbleibenden
20%, nicht ausreichen werden. 20%, nicht ausreichen werden.
Durch die Ende März 2002 abzuschliessende Schätzung der statutarischen Durch die Ende März 2002 abzuschliessende Schätzung der statutarischen
Mehrkosten wird es möglich sein, diese Lage in Ordnung zu bringen. Mehrkosten wird es möglich sein, diese Lage in Ordnung zu bringen.
4. Bezahlungen der Gehälter des Personals im Januar 2002 4. Bezahlungen der Gehälter des Personals im Januar 2002
Selbst wenn einige Polizeikorps am 1. Januar 2002 noch nicht Selbst wenn einige Polizeikorps am 1. Januar 2002 noch nicht
eingerichtet sind, werden die Polizisten und Ex-Gendarmen der Zone eingerichtet sind, werden die Polizisten und Ex-Gendarmen der Zone
bezahlt, sei es auch in Form von Vorschüssen: bezahlt, sei es auch in Form von Vorschüssen:
- entweder von ihrer Herkunftsgemeinde (für die Mitglieder der - entweder von ihrer Herkunftsgemeinde (für die Mitglieder der
Gemeindepolizei), Gemeindepolizei),
- oder vom Föderalstaat (für die Mitglieder der föderalen Polizei). - oder vom Föderalstaat (für die Mitglieder der föderalen Polizei).
Die Bestimmungen, die diese Mechanismen ermöglichen, sind im Entwurf Die Bestimmungen, die diese Mechanismen ermöglichen, sind im Entwurf
des Programmgesetzes enthalten, das in den kommenden Wochen des Programmgesetzes enthalten, das in den kommenden Wochen
verabschiedet werden soll. verabschiedet werden soll.
5. Globale Schätzung Ende 2002 5. Globale Schätzung Ende 2002
Am Ende des Jahres 2002, nach einem Jahr Erfahrung mit der Am Ende des Jahres 2002, nach einem Jahr Erfahrung mit der
Funktionsweise der lokalen Polizeikorps, wird man Anpassungen an den Funktionsweise der lokalen Polizeikorps, wird man Anpassungen an den
im März 2001 entworfenen Mechanismen zur Verteilung der föderalen im März 2001 entworfenen Mechanismen zur Verteilung der föderalen
Dotation vornehmen können, ohne die Grundprinzipien des Mechanismus in Dotation vornehmen können, ohne die Grundprinzipien des Mechanismus in
Frage zu stellen. Frage zu stellen.
6. Erstellen des Haushaltsplans der lokalen Polizeikorps für 2002 6. Erstellen des Haushaltsplans der lokalen Polizeikorps für 2002
Anhand der vorgeschlagenen Lösungen zur Finanzierung der lokalen Anhand der vorgeschlagenen Lösungen zur Finanzierung der lokalen
Polizeikorps durch den Föderalstaat kann der Haushaltsplan der Polizeikorps durch den Föderalstaat kann der Haushaltsplan der
Polizeizonen besser aufgestellt werden. Diese Lösungen werden in Kürze Polizeizonen besser aufgestellt werden. Diese Lösungen werden in Kürze
in zwei Königlichen Erlassen - der eine über die föderale Dotation und in zwei Königlichen Erlassen - der eine über die föderale Dotation und
der andere über die soziale Dotation - wiedergeben und die beiden der andere über die soziale Dotation - wiedergeben und die beiden
anderen Kernbeschlüsse, d.h. den Königlichen Erlass über die anderen Kernbeschlüsse, d.h. den Königlichen Erlass über die
intrazonale kommunale Dotation (kommentiert in meinem Rundschreiben intrazonale kommunale Dotation (kommentiert in meinem Rundschreiben
ZPZ 8bis vom 9. Oktober 2001) und den Königlichen Erlass zur ZPZ 8bis vom 9. Oktober 2001) und den Königlichen Erlass zur
Festlegung der budgetären Mindestnormen der lokalen Polizei gemäss den Festlegung der budgetären Mindestnormen der lokalen Polizei gemäss den
Artikeln 39 und 40 des Gesetzes vom 7. Dezember 1998, ergänzen. Artikeln 39 und 40 des Gesetzes vom 7. Dezember 1998, ergänzen.
Die Prinzipien des Entwurfs des Königlichen Erlasses zur Festlegung Die Prinzipien des Entwurfs des Königlichen Erlasses zur Festlegung
der budgetären Mindestnormen der lokalen Polizei sind einfach. Sie der budgetären Mindestnormen der lokalen Polizei sind einfach. Sie
setzen voraus, dass der Haushaltsplan eines lokalen Polizeikorps setzen voraus, dass der Haushaltsplan eines lokalen Polizeikorps
mindestens Folgendes umfassen muss: mindestens Folgendes umfassen muss:
- die 2001 von der Gemeinde oder, im Fall einer Mehrgemeindezone, den - die 2001 von der Gemeinde oder, im Fall einer Mehrgemeindezone, den
Gemeinden veranschlagten Gesamtkosten der Gemeindepolizei, Gemeinden veranschlagten Gesamtkosten der Gemeindepolizei,
gegebenenfalls verringert um die Einnahmen, die in Ausführung einer gegebenenfalls verringert um die Einnahmen, die in Ausführung einer
Sicherheits- und Gesellschaftsvereinbarung im Haushaltsplan Sicherheits- und Gesellschaftsvereinbarung im Haushaltsplan
eingetragen sind, eingetragen sind,
- die in Anwendung von Artikel 41 des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 - die in Anwendung von Artikel 41 des Gesetzes vom 7. Dezember 1998
zur Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten integrierten zur Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten integrierten
Polizeidienstes vom König festgelegte föderale Dotation. Polizeidienstes vom König festgelegte föderale Dotation.
In Bezug auf die einzelnen budgetären Anweisungen verweise ich auf In Bezug auf die einzelnen budgetären Anweisungen verweise ich auf
mein Rundschreiben PLP 13bis, mit dem die Auskünfte bezüglich der mein Rundschreiben PLP 13bis, mit dem die Auskünfte bezüglich der
Aufstellung des Polizeihaushaltsplans vervollständigt werden. Aufstellung des Polizeihaushaltsplans vervollständigt werden.
Da nun die Zahlen der beiden Bestandteile der föderalen Dotation, wenn Da nun die Zahlen der beiden Bestandteile der föderalen Dotation, wenn
auch nur vorläufig, für jede Polizeizone bekannt sind (s. Anlage), auch nur vorläufig, für jede Polizeizone bekannt sind (s. Anlage),
bitte ich Sie, innerhalb kürzester Frist den Haushaltsplan Ihres bitte ich Sie, innerhalb kürzester Frist den Haushaltsplan Ihres
lokalen Polizeikorps aufzustellen. lokalen Polizeikorps aufzustellen.
Ferner bitte ich Sie, sämtliche Bürgermeister dringend über das Ferner bitte ich Sie, sämtliche Bürgermeister dringend über das
Voranstehende zu informieren. Voranstehende zu informieren.
Ich bitte Sie zudem, das Datum, an dem das vorliegende Rundschreiben Ich bitte Sie zudem, das Datum, an dem das vorliegende Rundschreiben
im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht worden ist, im im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht worden ist, im
Verwaltungsblatt zu vermerken. Verwaltungsblatt zu vermerken.
Der Minister des Innern Der Minister des Innern
A. DUQUESNE A. DUQUESNE
ANLAGE ANLAGE
Föderale Dotation 2002 Föderale Dotation 2002
[siehe Belgisches Staatsblatt vom 24. Januar 2002, Seiten 2593-2597] [siehe Belgisches Staatsblatt vom 24. Januar 2002, Seiten 2593-2597]
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