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Circulaire PLP 17. - Intervention de l'Etat fédéral dans le financement des corps de police locale. - Subvention fédérale. - Traduction allemande | OmzendbriefPLP 17. - Tussenkomst van de federale Overheid in de financiering van de lokale politiekorpsen. - Federale toelage. - Duitse vertaling |
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MINISTERE DE L'INTERIEUR | MINISTERIE VAN BINNENLANDSE ZAKEN |
6 DECEMBRE 2001. - Circulaire PLP 17. - Intervention de l'Etat fédéral | 6 DECEMBER 2001. - OmzendbriefPLP 17. - Tussenkomst van de federale |
dans le financement des corps de police locale. - Subvention fédérale. | Overheid in de financiering van de lokale politiekorpsen. - Federale |
- Traduction allemande | toelage. - Duitse vertaling |
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la | De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief PLP |
circulaire PLP 17 du Ministre de l'Intérieur du 6 décembre 2001 | 17 van de Minister van Binnenlandse Zaken van 6 december 2001 |
relative à l'intervention de l'Etat Fédéral dans le financement des | betreffende de tussenkomst van de federale Overheid in de financiering |
corps de police locale - Subvention fédérale (Moniteur belge du 24 | van de lokale politiekorpsen (Belgisch Staatsblad van 24 januari |
janvier 2002), établie par le Service central de traduction allemande | 2002), opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse vertaling van het |
du Commissariat d'arrondissement adjoint à Malmedy. | Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy. |
MINISTERIUM DES INNERN | MINISTERIUM DES INNERN |
6. DEZEMBER 2001 - Rundschreiben PLP 17 | 6. DEZEMBER 2001 - Rundschreiben PLP 17 |
Beihilfe des Föderalstaates zur Finanzierung der lokalen Polizeikorps. | Beihilfe des Föderalstaates zur Finanzierung der lokalen Polizeikorps. |
- Föderale Dotation | - Föderale Dotation |
An die Frau Provinzgouverneurin | An die Frau Provinzgouverneurin |
An die Herren Provinzgouverneure | An die Herren Provinzgouverneure |
An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt | An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt |
An die Frauen und Herren Bürgermeister | An die Frauen und Herren Bürgermeister |
Zur Information: | Zur Information: |
An den Herrn Generalkommissar der Föderalen Polizei | An den Herrn Generalkommissar der Föderalen Polizei |
An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die | An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die |
Gemeindepolizei | Gemeindepolizei |
An den Herrn Generaldirektor der Allgemeinen Polizei des Königreichs | An den Herrn Generaldirektor der Allgemeinen Polizei des Königreichs |
An die Frauen und Herren Bezirkskommissare | An die Frauen und Herren Bezirkskommissare |
An die Provinzialen Unterstützungsteams | An die Provinzialen Unterstützungsteams |
1. Vorwort | 1. Vorwort |
Gemäss Artikel 41 des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation | Gemäss Artikel 41 des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation |
eines auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes legt | eines auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes legt |
der König jährlich die Kriterien und Modalitäten für die Festlegung | der König jährlich die Kriterien und Modalitäten für die Festlegung |
der föderalen Dotation fest, die der Föderalstaat den Polizeizonen | der föderalen Dotation fest, die der Föderalstaat den Polizeizonen |
gewährt. | gewährt. |
Es sei daran erinnert, dass die föderale Dotation aus 2 Bestandteilen | Es sei daran erinnert, dass die föderale Dotation aus 2 Bestandteilen |
zusammengesetzt ist: die föderale Grunddotation und die föderale | zusammengesetzt ist: die föderale Grunddotation und die föderale |
soziale Dotation, die dazu dient, die Arbeitgeberbeiträge in Bezug auf | soziale Dotation, die dazu dient, die Arbeitgeberbeiträge in Bezug auf |
die Besoldung der ehemaligen Gendarmen abzudecken, die in die lokalen | die Besoldung der ehemaligen Gendarmen abzudecken, die in die lokalen |
Polizeikorps versetzt worden sind. | Polizeikorps versetzt worden sind. |
Die föderale Dotation dient zur Abdeckung des Anteils der föderalen | Die föderale Dotation dient zur Abdeckung des Anteils der föderalen |
Behörde an der Finanzierung der allgemeinen und spezifischen föderalen | Behörde an der Finanzierung der allgemeinen und spezifischen föderalen |
Aufträge, die innerhalb der betroffenen Zone erfüllt werden. | Aufträge, die innerhalb der betroffenen Zone erfüllt werden. |
Im März 2001 hat die Regierung in Zusammenarbeit mit dem Gemeinde- und | Im März 2001 hat die Regierung in Zusammenarbeit mit dem Gemeinde- und |
Städteverband einen Verteilungsmechanismus für die föderale Dotation | Städteverband einen Verteilungsmechanismus für die föderale Dotation |
ausgearbeitet. Darin ist vorgeschrieben worden, dass in einem Dutzend | ausgearbeitet. Darin ist vorgeschrieben worden, dass in einem Dutzend |
Pilotzonen eine Reihe Messungen durchzuführen seien, um die dort durch | Pilotzonen eine Reihe Messungen durchzuführen seien, um die dort durch |
das seit dem 1. April 2001 auf die Gemeindepolizei angewandte neue | das seit dem 1. April 2001 auf die Gemeindepolizei angewandte neue |
Statut entstandenen Mehrkosten einschätzen zu können, damit | Statut entstandenen Mehrkosten einschätzen zu können, damit |
gegebenenfalls die seinerzeit in Bezug auf diese Mehrkosten | gegebenenfalls die seinerzeit in Bezug auf diese Mehrkosten |
aufgestellten Hypothesen (jährlich 140 000 F in der Wallonischen | aufgestellten Hypothesen (jährlich 140 000 F in der Wallonischen |
Region, 190 000 F in der Flämischen Region und 210 000 F in der Region | Region, 190 000 F in der Flämischen Region und 210 000 F in der Region |
Brüssel-Hauptstadt) angepasst werden können. | Brüssel-Hauptstadt) angepasst werden können. |
Dieser Mechanismus und die Beträge Ihrer föderalen Grunddotation sind | Dieser Mechanismus und die Beträge Ihrer föderalen Grunddotation sind |
Ihnen durch mein Schreiben vom 19. April 2001 mitgeteilt worden. Eine | Ihnen durch mein Schreiben vom 19. April 2001 mitgeteilt worden. Eine |
allgemeine Darstellung der Berechnung ist im Rahmen einer Mitteilung | allgemeine Darstellung der Berechnung ist im Rahmen einer Mitteilung |
im Belgischen Staatsblatt vom 16. Juni 2001 veröffentlicht worden. | im Belgischen Staatsblatt vom 16. Juni 2001 veröffentlicht worden. |
Die föderale Grunddotation umfasste insgesamt 18,760 Milliarden F und | Die föderale Grunddotation umfasste insgesamt 18,760 Milliarden F und |
die soziale Dotation 2,868 Milliarden F. Während die föderale | die soziale Dotation 2,868 Milliarden F. Während die föderale |
Grunddotation nach der « KUL-Norm » aufgeteilt worden ist, wonach für | Grunddotation nach der « KUL-Norm » aufgeteilt worden ist, wonach für |
jede Zone 686 626 F pro Einheit der KUL-Norm berechnet wird, ist die | jede Zone 686 626 F pro Einheit der KUL-Norm berechnet wird, ist die |
soziale Dotation mit jedem versetzten Ex-Gendarmen entsprechend seinen | soziale Dotation mit jedem versetzten Ex-Gendarmen entsprechend seinen |
Besoldungen festgelegt worden. | Besoldungen festgelegt worden. |
Inzwischen ist die oben erwähnte Einschätzung abgeschlossen worden. | Inzwischen ist die oben erwähnte Einschätzung abgeschlossen worden. |
Sie betraf 12 Pilotzonen mit insgesamt etwa 1 900 | Sie betraf 12 Pilotzonen mit insgesamt etwa 1 900 |
Gemeindepolizeimitgliedern. Aufgrund des beschränkten Umfangs dieser | Gemeindepolizeimitgliedern. Aufgrund des beschränkten Umfangs dieser |
Stichprobe ist Vorsicht angebracht bei den Schlussfolgerungen und vor | Stichprobe ist Vorsicht angebracht bei den Schlussfolgerungen und vor |
allem beim Extrapolieren. | allem beim Extrapolieren. |
Aufgrund der durchgeführten Messungen konnten zudem die erheblichen | Aufgrund der durchgeführten Messungen konnten zudem die erheblichen |
Unterschiede zwischen den betroffenen Gemeinden, selbst innerhalb | Unterschiede zwischen den betroffenen Gemeinden, selbst innerhalb |
einer Mehrgemeindezone, festgestellt werden. Diese Unterschiede zeigen | einer Mehrgemeindezone, festgestellt werden. Diese Unterschiede zeigen |
sich in der konkreten Organisation des Dienstes in der Zone oder in | sich in der konkreten Organisation des Dienstes in der Zone oder in |
der Morphologie des Korps (Alter und Dienstalter der Polizisten, | der Morphologie des Korps (Alter und Dienstalter der Polizisten, |
Grösse der verschiedenen Stellenpläne). Angesichts einer solchen nur | Grösse der verschiedenen Stellenpläne). Angesichts einer solchen nur |
ungenügend gekannten Situation ist es ratsam, von der ungünstigsten | ungenügend gekannten Situation ist es ratsam, von der ungünstigsten |
Hypothese auszugehen. Daher muss man davon ausgehen, dass die oben pro | Hypothese auszugehen. Daher muss man davon ausgehen, dass die oben pro |
Region genannten Zahlen im Vergleich zur Wirklichkeit zu tief | Region genannten Zahlen im Vergleich zur Wirklichkeit zu tief |
angesetzt sind oder dass die Mehrkosten, die durch die Umsetzung der | angesetzt sind oder dass die Mehrkosten, die durch die Umsetzung der |
Polizeireform auf lokaler Ebene entstehen, die Schätzungen von März | Polizeireform auf lokaler Ebene entstehen, die Schätzungen von März |
2001 übersteigen werden. | 2001 übersteigen werden. |
Angesichts dieser neuen Lage hat die Regierung am 21. November 2001 | Angesichts dieser neuen Lage hat die Regierung am 21. November 2001 |
das im März 2001 ausgearbeitete Schema verbessert, sodass die | das im März 2001 ausgearbeitete Schema verbessert, sodass die |
Einrichtung der lokalen Polizei am 1. Januar 2002 gewährleistet sein | Einrichtung der lokalen Polizei am 1. Januar 2002 gewährleistet sein |
wird, ohne dass die Gemeinden befürchten müssten, die riesigen | wird, ohne dass die Gemeinden befürchten müssten, die riesigen |
Mehrkosten, die sich nach und nach im Laufe des Jahres 2002 aufzeigen | Mehrkosten, die sich nach und nach im Laufe des Jahres 2002 aufzeigen |
würden, alleine tragen zu müssen. | würden, alleine tragen zu müssen. |
2. Anpassungen des im März 2001 festgelegten Mechanismus | 2. Anpassungen des im März 2001 festgelegten Mechanismus |
Folgende Anpassungen sind am Mechanismus, der im März 2001 | Folgende Anpassungen sind am Mechanismus, der im März 2001 |
ausgearbeitet worden ist, vorgenommen worden: | ausgearbeitet worden ist, vorgenommen worden: |
- Die jeder Zone gewährte föderale Grunddotation wird erst im zweiten | - Die jeder Zone gewährte föderale Grunddotation wird erst im zweiten |
Halbjahr 2002 festgelegt. In der Zwischenzeit wird jede Zone | Halbjahr 2002 festgelegt. In der Zwischenzeit wird jede Zone |
Vorschüsse erhalten, die aufgrund des im März 2001 festgelegten, aber | Vorschüsse erhalten, die aufgrund des im März 2001 festgelegten, aber |
laut nachstehenden Grundsätzen angepassten Betrags bestimmt und | laut nachstehenden Grundsätzen angepassten Betrags bestimmt und |
entsprechend der Schätzung der in jeder Zone festgestellten zulässigen | entsprechend der Schätzung der in jeder Zone festgestellten zulässigen |
tatsächlichen Mehrkosten ergänzt werden, | tatsächlichen Mehrkosten ergänzt werden, |
- Neuberechnung des Gesamtbetrags der föderalen Grunddotation, | - Neuberechnung des Gesamtbetrags der föderalen Grunddotation, |
- Neuberechnung des Betrags der sozialen Dotation, | - Neuberechnung des Betrags der sozialen Dotation, |
- Befreiung von einigen Arbeitgeberbeiträgen, | - Befreiung von einigen Arbeitgeberbeiträgen, |
- Unterstützung der Zonen, die ab 2002 eine Eigenleistung erbringen | - Unterstützung der Zonen, die ab 2002 eine Eigenleistung erbringen |
müssen, | müssen, |
- Neuberechnung der theoretischen Kosten der Unterbringung der | - Neuberechnung der theoretischen Kosten der Unterbringung der |
Ex-Gendarmen. | Ex-Gendarmen. |
2.1 Festlegung eines Vorschusses | 2.1 Festlegung eines Vorschusses |
Ab dem 1. Januar 2002 wird jede Polizeizone vorläufig während eines | Ab dem 1. Januar 2002 wird jede Polizeizone vorläufig während eines |
Jahres einen Vorschuss erhalten, mit dem sie alle zulässigen | Jahres einen Vorschuss erhalten, mit dem sie alle zulässigen |
tatsächlichen Mehrkosten bestreiten kann, die im Laufe dieser Periode | tatsächlichen Mehrkosten bestreiten kann, die im Laufe dieser Periode |
festgestellt werden. Der Anfang Januar 2002 überwiesene Vorschuss wird | festgestellt werden. Der Anfang Januar 2002 überwiesene Vorschuss wird |
35% eines gemäss dem im März 2001 festgelegten Mechanismus bestimmten | 35% eines gemäss dem im März 2001 festgelegten Mechanismus bestimmten |
Betrags entsprechen, jedoch unter Berücksichtigung der Neuberechnung | Betrags entsprechen, jedoch unter Berücksichtigung der Neuberechnung |
der Gesamtsumme der föderalen Grunddotation (s. Pt. 2.2) und der für | der Gesamtsumme der föderalen Grunddotation (s. Pt. 2.2) und der für |
einige Zonen angepassten Unterstützung (s. Pt. 2.5). | einige Zonen angepassten Unterstützung (s. Pt. 2.5). |
Im April 2002 wird die Polizeizone erneut 35% desselben Betrags | Im April 2002 wird die Polizeizone erneut 35% desselben Betrags |
erhalten. Der Restbetrag wird ihr im Juli 2002 überwiesen, nachdem die | erhalten. Der Restbetrag wird ihr im Juli 2002 überwiesen, nachdem die |
Regierung die zulässigen tatsächlichen Mehrkosten Zone für Zone | Regierung die zulässigen tatsächlichen Mehrkosten Zone für Zone |
abgeschätzt hat. | abgeschätzt hat. |
Diese Schätzung wird nicht nur die Mehrkosten betreffen, die durch die | Diese Schätzung wird nicht nur die Mehrkosten betreffen, die durch die |
Anwendung des neuen Statuts entstehen, sondern ebenfalls die | Anwendung des neuen Statuts entstehen, sondern ebenfalls die |
Mehrkosten, die bei der normalen Arbeit eines lokalen Polizeikorps, | Mehrkosten, die bei der normalen Arbeit eines lokalen Polizeikorps, |
d.h. als direkte Folge der Einrichtung der Polizeireform, entstehen. | d.h. als direkte Folge der Einrichtung der Polizeireform, entstehen. |
Unter « zulässige Mehrkosten » versteht man: | Unter « zulässige Mehrkosten » versteht man: |
- die genauen Mehrkosten der Ex-Gendarmen und des aus den ehemaligen | - die genauen Mehrkosten der Ex-Gendarmen und des aus den ehemaligen |
Gendarmeriebrigaden hervorgegangenen Verwaltungs- und | Gendarmeriebrigaden hervorgegangenen Verwaltungs- und |
Logistikpersonals (CALog), | Logistikpersonals (CALog), |
- die statutarischen Mehrkosten der Gemeindepolizei | - die statutarischen Mehrkosten der Gemeindepolizei |
- und bestimmte Betriebskosten. | - und bestimmte Betriebskosten. |
Die letztgenannten Kosten können die mit den neuen Aufträgen | Die letztgenannten Kosten können die mit den neuen Aufträgen |
verbundenen neuen Lasten (jedoch unter Berücksichtigung des versetzten | verbundenen neuen Lasten (jedoch unter Berücksichtigung des versetzten |
Personals und eventueller Aufträge, wovon die lokale Polizei künftig | Personals und eventueller Aufträge, wovon die lokale Polizei künftig |
befreit werden wird) und andere Kosten beinhalten, die sich direkt aus | befreit werden wird) und andere Kosten beinhalten, die sich direkt aus |
der Polizeireform ergeben. Die bereits mit der föderalen Dotation | der Polizeireform ergeben. Die bereits mit der föderalen Dotation |
abgedeckten Posten kommen dabei nicht in Betracht. | abgedeckten Posten kommen dabei nicht in Betracht. |
Für die Schätzung werden somit die mit der föderalen Unterstützung | Für die Schätzung werden somit die mit der föderalen Unterstützung |
verbundenen Einsparungen berücksichtigt, die von den Zonen verbucht | verbundenen Einsparungen berücksichtigt, die von den Zonen verbucht |
worden sind. | worden sind. |
Diese Summe kann insgesamt etwa 1,2 Milliarden F betragen und besteht | Diese Summe kann insgesamt etwa 1,2 Milliarden F betragen und besteht |
aus: 900 Millionen F für die Gehälter der angehenden | aus: 900 Millionen F für die Gehälter der angehenden |
Polizeibediensteten, 75 Millionen F für das Sozialsekretariat und 160 | Polizeibediensteten, 75 Millionen F für das Sozialsekretariat und 160 |
Millionen F für die Ausbildung. Hinzu kommen die durch | Millionen F für die Ausbildung. Hinzu kommen die durch |
Rationalisierungseffekt entstehenden Einsparungen, die schwierig | Rationalisierungseffekt entstehenden Einsparungen, die schwierig |
bezifferbar sind. | bezifferbar sind. |
Auf Ebene der Versicherungspolicen werden wir die Möglichkeit eines | Auf Ebene der Versicherungspolicen werden wir die Möglichkeit eines |
globalen Versicherungsmechanismus untersuchen, durch den die Prämien | globalen Versicherungsmechanismus untersuchen, durch den die Prämien |
gesenkt werden könnten. | gesenkt werden könnten. |
Die Schätzung wird mit strikten Folgemassnahmen durchgeführt, unter | Die Schätzung wird mit strikten Folgemassnahmen durchgeführt, unter |
Berücksichtigung strenger Parameter, die im Einvernehmen mit den | Berücksichtigung strenger Parameter, die im Einvernehmen mit den |
Korpschefs pro Zonenkategorie festgelegt werden. | Korpschefs pro Zonenkategorie festgelegt werden. |
Die zulässigen tatsächlichen Mehrkosten werden von der Regierung Zone | Die zulässigen tatsächlichen Mehrkosten werden von der Regierung Zone |
für Zone auf der Grundlage eines Vorschlags einer Kommission | für Zone auf der Grundlage eines Vorschlags einer Kommission |
geschätzt, die aus Experten des Ministeriums des Innern und den | geschätzt, die aus Experten des Ministeriums des Innern und den |
Korpschefs der lokalen Polizei zusammengesetzt ist. Die Gemeinde- und | Korpschefs der lokalen Polizei zusammengesetzt ist. Die Gemeinde- und |
Städteverbände werden eng in das Ergebnis dieser Schätzung mit | Städteverbände werden eng in das Ergebnis dieser Schätzung mit |
einbezogen werden. In dieser Schätzung werden die dank der föderalen | einbezogen werden. In dieser Schätzung werden die dank der föderalen |
Unterstützung pro Zone erzielten Einsparungen (d.h. die nicht mehr zu | Unterstützung pro Zone erzielten Einsparungen (d.h. die nicht mehr zu |
tätigenden Ausgaben) berücksichtigt (Ausbildungskosten, Gehalt und | tätigenden Ausgaben) berücksichtigt (Ausbildungskosten, Gehalt und |
erste Ausrüstung der angehenden Polizeibediensteten, unentgeltliche | erste Ausrüstung der angehenden Polizeibediensteten, unentgeltliche |
Zurverfügungstellung eines Sozialsekretariats). Die Schätzung der | Zurverfügungstellung eines Sozialsekretariats). Die Schätzung der |
statutarischen Mehrkosten müsste für den 31. März 2002 abgeschlossen | statutarischen Mehrkosten müsste für den 31. März 2002 abgeschlossen |
sein. | sein. |
Wenn am Ende dieser Auswertung festgestellt wird, dass die | Wenn am Ende dieser Auswertung festgestellt wird, dass die |
ursprünglich vorgesehenen Mittel nicht ausreichen, um die zulässigen | ursprünglich vorgesehenen Mittel nicht ausreichen, um die zulässigen |
tatsächlichen Mehrkosten abzudecken, wird die föderale Regierung sie | tatsächlichen Mehrkosten abzudecken, wird die föderale Regierung sie |
übernehmen. | übernehmen. |
Hierfür wird die Regierung eigene Geldmitteln zur Verfügung stellen, | Hierfür wird die Regierung eigene Geldmitteln zur Verfügung stellen, |
aber sie wird auch alles dafür tun, um die statutarischen Mehrkosten | aber sie wird auch alles dafür tun, um die statutarischen Mehrkosten |
in Grenzen zu halten. So werden zunächst einige Bestimmungen des neuen | in Grenzen zu halten. So werden zunächst einige Bestimmungen des neuen |
Statuts (der Bereich der Organisation der Arbeitszeit) revidiert, die | Statuts (der Bereich der Organisation der Arbeitszeit) revidiert, die |
eine Verringerung der Einsatzfähigkeit der Polizeikorps oder | eine Verringerung der Einsatzfähigkeit der Polizeikorps oder |
unerwünschte Anwendungen von Zulagen und Entschädigungen zur Folge | unerwünschte Anwendungen von Zulagen und Entschädigungen zur Folge |
haben. | haben. |
2.2 Gesamtbetrag der föderalen Grunddotation | 2.2 Gesamtbetrag der föderalen Grunddotation |
Der ursprüngliche Gesamtbetrag der föderalen Grunddotation in Höhe von | Der ursprüngliche Gesamtbetrag der föderalen Grunddotation in Höhe von |
18,760 Milliarden F beinhaltete 915 Millionen F, die die an die | 18,760 Milliarden F beinhaltete 915 Millionen F, die die an die |
Ex-Gendarmen ausbezahlten Kinderzulagen und die vom Staat bereits auf | Ex-Gendarmen ausbezahlten Kinderzulagen und die vom Staat bereits auf |
die Lohnsumme der Ex-Gendarmen gezahlten Arbeitgeberbeiträge in Höhe | die Lohnsumme der Ex-Gendarmen gezahlten Arbeitgeberbeiträge in Höhe |
von bis zu 3,85 % umfassen. | von bis zu 3,85 % umfassen. |
Logischerweise ist beschlossen worden, diese Summe von 915 Millionen F | Logischerweise ist beschlossen worden, diese Summe von 915 Millionen F |
aus der föderalen Grunddotation herauszunehmen, um sie der sozialen | aus der föderalen Grunddotation herauszunehmen, um sie der sozialen |
Dotation hinzuzufügen. | Dotation hinzuzufügen. |
Zudem hat der Föderalstaat beschlossen, zur Erhöhung der föderalen | Zudem hat der Föderalstaat beschlossen, zur Erhöhung der föderalen |
Grunddotation 300 Millionen F aus eigenen Mitteln zur Verfügung zu | Grunddotation 300 Millionen F aus eigenen Mitteln zur Verfügung zu |
stellen und sie den 172 Millionen F hinzuzufügen, die zur Finanzierung | stellen und sie den 172 Millionen F hinzuzufügen, die zur Finanzierung |
der Arbeitgeberbeiträge von 15,46 % in der ursprünglichen sozialen | der Arbeitgeberbeiträge von 15,46 % in der ursprünglichen sozialen |
Dotation (2,868 Milliarden F) gebucht waren, um bestimmte Zulagen an | Dotation (2,868 Milliarden F) gebucht waren, um bestimmte Zulagen an |
die Ex-Gendarmen zu zahlen, die in die lokalen Polizeikorps versetzt | die Ex-Gendarmen zu zahlen, die in die lokalen Polizeikorps versetzt |
worden sind. | worden sind. |
Zusammengefasst wird die föderale Grunddotation insgesamt 18,317 | Zusammengefasst wird die föderale Grunddotation insgesamt 18,317 |
Milliarden F betragen. Das bedeutet, dass den Polizeizonen nunmehr ein | Milliarden F betragen. Das bedeutet, dass den Polizeizonen nunmehr ein |
Betrag in Höhe von 670.142 F pro Einheit der KUL-Norm gewährt wird. | Betrag in Höhe von 670.142 F pro Einheit der KUL-Norm gewährt wird. |
Das heisst nicht unbedingt, dass jede Zone weniger erhalten wird, als | Das heisst nicht unbedingt, dass jede Zone weniger erhalten wird, als |
das, was im März 2001 angekündigt worden ist, da nun die für jeden | das, was im März 2001 angekündigt worden ist, da nun die für jeden |
versetzten Ex-Gendarmen geschuldeten Arbeitgeberbeiträge dort gelangen | versetzten Ex-Gendarmen geschuldeten Arbeitgeberbeiträge dort gelangen |
werden, wo sie hingehören. So werden die Zonen, die in diesem Bereich | werden, wo sie hingehören. So werden die Zonen, die in diesem Bereich |
ein Defizit befürchteten, jetzt ausreichend erhalten und somit nichts | ein Defizit befürchteten, jetzt ausreichend erhalten und somit nichts |
verlieren; sie werden sogar mehr erhalten als das, was sie infolge der | verlieren; sie werden sogar mehr erhalten als das, was sie infolge der |
im März 2001 festgelegten Regelung zu erhalten glaubten. | im März 2001 festgelegten Regelung zu erhalten glaubten. |
2.3 Gesamtbetrag der sozialen Dotation | 2.3 Gesamtbetrag der sozialen Dotation |
Der ursprünglich für die soziale Dotation vorgesehene Gesamtbetrag | Der ursprünglich für die soziale Dotation vorgesehene Gesamtbetrag |
(2,868 Milliarden F) ist um die vorerwähnten 915 Millionen F erhöht | (2,868 Milliarden F) ist um die vorerwähnten 915 Millionen F erhöht |
worden. Davon werden jedoch 172 Millionen F abgezogen, die - wie oben | worden. Davon werden jedoch 172 Millionen F abgezogen, die - wie oben |
erwähnt - den Arbeitgeberbeiträgen entsprechen, die auf die aufgrund | erwähnt - den Arbeitgeberbeiträgen entsprechen, die auf die aufgrund |
des neuen Statuts gewährten Zulagen ausgezahlt werden sollten. Zudem | des neuen Statuts gewährten Zulagen ausgezahlt werden sollten. Zudem |
sind 18 Millionen F abgezogen worden, die den Sozialdienst der | sind 18 Millionen F abgezogen worden, die den Sozialdienst der |
integrierten Polizeidienste betreffen und die in den Haushaltsplan der | integrierten Polizeidienste betreffen und die in den Haushaltsplan der |
föderalen Behörde zur Unterstützung der lokale Ebene übertragen worden | föderalen Behörde zur Unterstützung der lokale Ebene übertragen worden |
sind. Der neue Gesamtbetrag der sozialen Dotation umfasst nunmehr | sind. Der neue Gesamtbetrag der sozialen Dotation umfasst nunmehr |
3,593 Milliarden F, die entsprechend der genauen Lohnsumme der | 3,593 Milliarden F, die entsprechend der genauen Lohnsumme der |
versetzten Ex-Gendarmen aufgeteilt werden. | versetzten Ex-Gendarmen aufgeteilt werden. |
So wird jede Polizeizone eine soziale Dotation erhalten, die sich | So wird jede Polizeizone eine soziale Dotation erhalten, die sich |
aufgrund nachstehender Formel errechnet: | aufgrund nachstehender Formel errechnet: |
Lohnsumme (LS) der versetzten Ex-Gendarmen x 3,593 Milliarden F/LS der | Lohnsumme (LS) der versetzten Ex-Gendarmen x 3,593 Milliarden F/LS der |
7.539 Ex-Gend. | 7.539 Ex-Gend. |
2.4 Befreiung von bestimmten Arbeitgeberbeiträgen | 2.4 Befreiung von bestimmten Arbeitgeberbeiträgen |
Wie oben erwähnt, werden die den versetzten Ex-Gendarmen geschuldeten | Wie oben erwähnt, werden die den versetzten Ex-Gendarmen geschuldeten |
Zulagen von den Arbeitgeberbeiträgen befreit und wird der so | Zulagen von den Arbeitgeberbeiträgen befreit und wird der so |
zurückerhaltene Betrag - denn er ist bereits in der im März 2001 | zurückerhaltene Betrag - denn er ist bereits in der im März 2001 |
ausgerechneten sozialen Dotation vorgesehen - dem Gesamtbetrag der | ausgerechneten sozialen Dotation vorgesehen - dem Gesamtbetrag der |
föderalen Grunddotation hinzugefügt. | föderalen Grunddotation hinzugefügt. |
Dementsprechend hat die Regierung beschlossen, die laut neuem Statut | Dementsprechend hat die Regierung beschlossen, die laut neuem Statut |
den ehemaligen Mitgliedern der Gemeindepolizei geschuldeten Zulagen | den ehemaligen Mitgliedern der Gemeindepolizei geschuldeten Zulagen |
ebenfalls von den Arbeitgeberbeiträgen in Höhe von 15,46% zu befreien. | ebenfalls von den Arbeitgeberbeiträgen in Höhe von 15,46% zu befreien. |
Dies erspart den Polizeizonen eine neue unvorhergesehene Ausgabe. | Dies erspart den Polizeizonen eine neue unvorhergesehene Ausgabe. |
2.5 Unterstützung für bestimmte Zonen | 2.5 Unterstützung für bestimmte Zonen |
In Anwendung des im März 2001 definierten und, wie oben angegeben (§ | In Anwendung des im März 2001 definierten und, wie oben angegeben (§ |
2.2), berichtigten Mechanismus müssen einige Zonen der Kategorien 2 | 2.2), berichtigten Mechanismus müssen einige Zonen der Kategorien 2 |
und 6 sofort, d.h. ab 2002, eine Eigenleistung erbringen, da sie in | und 6 sofort, d.h. ab 2002, eine Eigenleistung erbringen, da sie in |
Bezug auf den Beitrag pro Einwohner am Polizeihaushaltsplan den | Bezug auf den Beitrag pro Einwohner am Polizeihaushaltsplan den |
Medianwert ihres Zonentyps nicht erreichen. | Medianwert ihres Zonentyps nicht erreichen. |
Die ärmsten Zonen (die sich im Viertelswert Q1 befinden) waren bereits | Die ärmsten Zonen (die sich im Viertelswert Q1 befinden) waren bereits |
durch den im März 2001 festgelegten Mechanismus von dieser | durch den im März 2001 festgelegten Mechanismus von dieser |
Eigenleistung befreit. Die im zweiten Viertelswert (Q2) befindlichen | Eigenleistung befreit. Die im zweiten Viertelswert (Q2) befindlichen |
Zonen und die angrenzenden Zonen im Viertelswert Q3 sind ebenfalls | Zonen und die angrenzenden Zonen im Viertelswert Q3 sind ebenfalls |
hiervon befreit. Diese Eigenleistung (in Höhe von etwa 95 Millionen F) | hiervon befreit. Diese Eigenleistung (in Höhe von etwa 95 Millionen F) |
wird durch den föderalen Haushaltsplan übernommen. | wird durch den föderalen Haushaltsplan übernommen. |
Die reichsten Zonen der Kategorien 2 und 6, die sich im Viertelswert 4 | Die reichsten Zonen der Kategorien 2 und 6, die sich im Viertelswert 4 |
befinden, werden nicht von der Anstrengung der Regierung zur Abdeckung | befinden, werden nicht von der Anstrengung der Regierung zur Abdeckung |
des mutmasslichen Defizits profitieren können. Der Grund dafür ist die | des mutmasslichen Defizits profitieren können. Der Grund dafür ist die |
Feststellung, dass diese Zonen, die den vorgenannten allgemeinen | Feststellung, dass diese Zonen, die den vorgenannten allgemeinen |
objektiven Kriterien entsprechen, weit unter dem für ihren Zonentyp | objektiven Kriterien entsprechen, weit unter dem für ihren Zonentyp |
festgelegten Medianwert liegen. Wir stellen ebenfalls fest, dass ihr | festgelegten Medianwert liegen. Wir stellen ebenfalls fest, dass ihr |
Abstand zum Medianwert zu gross ist. Zudem haben sie die Möglichkeit, | Abstand zum Medianwert zu gross ist. Zudem haben sie die Möglichkeit, |
diesen Unterschied aus eigener Kraft zu tragen. Dagegen gibt es Zonen, | diesen Unterschied aus eigener Kraft zu tragen. Dagegen gibt es Zonen, |
die mit tatsächlichen Finanzschwierigkeiten zu kämpfen haben und nicht | die mit tatsächlichen Finanzschwierigkeiten zu kämpfen haben und nicht |
die dazu benötigten finanziellen Mittel aufbringen können. | die dazu benötigten finanziellen Mittel aufbringen können. |
Zugleich wird ab 2003 der Verlust der interzonalen Solidarität für die | Zugleich wird ab 2003 der Verlust der interzonalen Solidarität für die |
ärmsten Zonen (Q1 und Q2) der Kategorien 2 und 6 über den föderalen | ärmsten Zonen (Q1 und Q2) der Kategorien 2 und 6 über den föderalen |
Haushaltsplan ausgeglichen werden, dessen Beteiligung an der | Haushaltsplan ausgeglichen werden, dessen Beteiligung an der |
Unterstützung der von den reichsten Zonen (Q4) dieser Kategorien | Unterstützung der von den reichsten Zonen (Q4) dieser Kategorien |
erbrachten Eigenleistungen in jedem Fall (zur Hälfte) eingestellt | erbrachten Eigenleistungen in jedem Fall (zur Hälfte) eingestellt |
worden ist. | worden ist. |
Des Weiteren wird die Föderalregierung zusätzliche finanzielle Mittel | Des Weiteren wird die Föderalregierung zusätzliche finanzielle Mittel |
für die Seehafengebiete vorsehen. Aufgrund der neuen Polizeistruktur | für die Seehafengebiete vorsehen. Aufgrund der neuen Polizeistruktur |
muss die polizeiliche Grundfunktion in diesen Gebieten von der lokalen | muss die polizeiliche Grundfunktion in diesen Gebieten von der lokalen |
Polizei gewährleistet werden, was für die lokalen Behörden ein neues | Polizei gewährleistet werden, was für die lokalen Behörden ein neues |
Faktum darstellt. Um dieses spezifische Gebiet in die Aufgaben der | Faktum darstellt. Um dieses spezifische Gebiet in die Aufgaben der |
lokalen Polizei zu integrieren, muss auf lokaler Ebene eine | lokalen Polizei zu integrieren, muss auf lokaler Ebene eine |
Polizeikapazität vorgesehen werden, die in der Vereinbarung von März | Polizeikapazität vorgesehen werden, die in der Vereinbarung von März |
2001 nicht berücksichtigt worden war. Für diese spezifische | 2001 nicht berücksichtigt worden war. Für diese spezifische |
Problematik wird daher eine zusätzliche finanzielle Anstrengung | Problematik wird daher eine zusätzliche finanzielle Anstrengung |
gemacht, damit die polizeiliche Grundfunktion in diesen Gebieten | gemacht, damit die polizeiliche Grundfunktion in diesen Gebieten |
ausgebaut werden kann. | ausgebaut werden kann. |
Eine letzte Berichtigung drängt sich für die in der Region | Eine letzte Berichtigung drängt sich für die in der Region |
Brüssel-Hauptstadt gelegenen Zonen auf. | Brüssel-Hauptstadt gelegenen Zonen auf. |
Die Verschiedenheit und die Spezifität jeder der 196 Polizeizonen sind | Die Verschiedenheit und die Spezifität jeder der 196 Polizeizonen sind |
unbestreitbar. | unbestreitbar. |
In der Tat finden die Dichte, die Häufigkeit und die Komplexität der | In der Tat finden die Dichte, die Häufigkeit und die Komplexität der |
sozialen Probleme und der Sachverhalte, wie sie sich in Brüssel | sozialen Probleme und der Sachverhalte, wie sie sich in Brüssel |
auftun, nirgendwo ihresgleichen. Daher ist es notwendig, dass wir auch | auftun, nirgendwo ihresgleichen. Daher ist es notwendig, dass wir auch |
die dortige Ausnahmesituation besonders aufmerksam verfolgen. | die dortige Ausnahmesituation besonders aufmerksam verfolgen. |
2.6 Anlagen | 2.6 Anlagen |
In der Anlage zum vorliegenden Rundschreiben finden Sie, jeder für | In der Anlage zum vorliegenden Rundschreiben finden Sie, jeder für |
seine Zone, die neuen Angaben, die diejenigen ersetzen, die Ihnen mit | seine Zone, die neuen Angaben, die diejenigen ersetzen, die Ihnen mit |
dem Rundschreiben PLP 13 vom 26. Oktober 2001 mitgeteilt worden waren. | dem Rundschreiben PLP 13 vom 26. Oktober 2001 mitgeteilt worden waren. |
Die diesbezüglichen Einzelheiten finden Sie auf der Webseite | Die diesbezüglichen Einzelheiten finden Sie auf der Webseite |
www.users.skynet.be/infozone. | www.users.skynet.be/infozone. |
2.7 Neueinschätzung der theoretischen Kosten der Unterbringung der | 2.7 Neueinschätzung der theoretischen Kosten der Unterbringung der |
Ex-Gendarmen | Ex-Gendarmen |
Die Übertragung der Verwaltungsgebäude(teile) der ehemaligen | Die Übertragung der Verwaltungsgebäude(teile) der ehemaligen |
Gendarmeriebrigaden in Volleigentum auf die Polizeizonen ist verbunden | Gendarmeriebrigaden in Volleigentum auf die Polizeizonen ist verbunden |
mit dem Vergleich zwischen dem Restwert des Gebäudes und den | mit dem Vergleich zwischen dem Restwert des Gebäudes und den |
theoretischen Kosten der Unterbringung der versetzten Ex-Gendarmen. | theoretischen Kosten der Unterbringung der versetzten Ex-Gendarmen. |
Die Formel zur Berechnung der theoretischen Kosten ist im März 2001 | Die Formel zur Berechnung der theoretischen Kosten ist im März 2001 |
wie folgt festgelegt worden: 2 400 F x 25 x Anzahl versetzter | wie folgt festgelegt worden: 2 400 F x 25 x Anzahl versetzter |
Ex-Gendarmen x 20. | Ex-Gendarmen x 20. |
Es ist beschlossen worden, den Betrag von 2 400 F durch 2 700 F zu | Es ist beschlossen worden, den Betrag von 2 400 F durch 2 700 F zu |
ersetzen, wodurch die Lage aller Polizeizonen mit Sicherheit | ersetzen, wodurch die Lage aller Polizeizonen mit Sicherheit |
verbessert wird, da der eventuell zu erhaltende Ausgleich steigt, | verbessert wird, da der eventuell zu erhaltende Ausgleich steigt, |
während die eventuell zurückzuzahlende Ausgleichssumme sinkt. | während die eventuell zurückzuzahlende Ausgleichssumme sinkt. |
Es ist jedenfalls beschlossen worden, im Jahr 2002 die | Es ist jedenfalls beschlossen worden, im Jahr 2002 die |
Ausgleichsmechanismen nicht anzuwenden. | Ausgleichsmechanismen nicht anzuwenden. |
3. Dotationen, die den Gemeinden 2001 zur Abdeckung der statutarischen | 3. Dotationen, die den Gemeinden 2001 zur Abdeckung der statutarischen |
Mehrkosten | Mehrkosten |
der Mitglieder der Gemeindepolizei zuerkannt worden sind | der Mitglieder der Gemeindepolizei zuerkannt worden sind |
Unter Berücksichtigung der Hypothese statutarischer Mehrkosten, die | Unter Berücksichtigung der Hypothese statutarischer Mehrkosten, die |
höher ausfallen als vorgesehen, ist ebenfalls zu erwarten, dass die im | höher ausfallen als vorgesehen, ist ebenfalls zu erwarten, dass die im |
Mai 2001 zu 80% ausgezahlten Vorschüsse, ergänzt um die verbleibenden | Mai 2001 zu 80% ausgezahlten Vorschüsse, ergänzt um die verbleibenden |
20%, nicht ausreichen werden. | 20%, nicht ausreichen werden. |
Durch die Ende März 2002 abzuschliessende Schätzung der statutarischen | Durch die Ende März 2002 abzuschliessende Schätzung der statutarischen |
Mehrkosten wird es möglich sein, diese Lage in Ordnung zu bringen. | Mehrkosten wird es möglich sein, diese Lage in Ordnung zu bringen. |
4. Bezahlungen der Gehälter des Personals im Januar 2002 | 4. Bezahlungen der Gehälter des Personals im Januar 2002 |
Selbst wenn einige Polizeikorps am 1. Januar 2002 noch nicht | Selbst wenn einige Polizeikorps am 1. Januar 2002 noch nicht |
eingerichtet sind, werden die Polizisten und Ex-Gendarmen der Zone | eingerichtet sind, werden die Polizisten und Ex-Gendarmen der Zone |
bezahlt, sei es auch in Form von Vorschüssen: | bezahlt, sei es auch in Form von Vorschüssen: |
- entweder von ihrer Herkunftsgemeinde (für die Mitglieder der | - entweder von ihrer Herkunftsgemeinde (für die Mitglieder der |
Gemeindepolizei), | Gemeindepolizei), |
- oder vom Föderalstaat (für die Mitglieder der föderalen Polizei). | - oder vom Föderalstaat (für die Mitglieder der föderalen Polizei). |
Die Bestimmungen, die diese Mechanismen ermöglichen, sind im Entwurf | Die Bestimmungen, die diese Mechanismen ermöglichen, sind im Entwurf |
des Programmgesetzes enthalten, das in den kommenden Wochen | des Programmgesetzes enthalten, das in den kommenden Wochen |
verabschiedet werden soll. | verabschiedet werden soll. |
5. Globale Schätzung Ende 2002 | 5. Globale Schätzung Ende 2002 |
Am Ende des Jahres 2002, nach einem Jahr Erfahrung mit der | Am Ende des Jahres 2002, nach einem Jahr Erfahrung mit der |
Funktionsweise der lokalen Polizeikorps, wird man Anpassungen an den | Funktionsweise der lokalen Polizeikorps, wird man Anpassungen an den |
im März 2001 entworfenen Mechanismen zur Verteilung der föderalen | im März 2001 entworfenen Mechanismen zur Verteilung der föderalen |
Dotation vornehmen können, ohne die Grundprinzipien des Mechanismus in | Dotation vornehmen können, ohne die Grundprinzipien des Mechanismus in |
Frage zu stellen. | Frage zu stellen. |
6. Erstellen des Haushaltsplans der lokalen Polizeikorps für 2002 | 6. Erstellen des Haushaltsplans der lokalen Polizeikorps für 2002 |
Anhand der vorgeschlagenen Lösungen zur Finanzierung der lokalen | Anhand der vorgeschlagenen Lösungen zur Finanzierung der lokalen |
Polizeikorps durch den Föderalstaat kann der Haushaltsplan der | Polizeikorps durch den Föderalstaat kann der Haushaltsplan der |
Polizeizonen besser aufgestellt werden. Diese Lösungen werden in Kürze | Polizeizonen besser aufgestellt werden. Diese Lösungen werden in Kürze |
in zwei Königlichen Erlassen - der eine über die föderale Dotation und | in zwei Königlichen Erlassen - der eine über die föderale Dotation und |
der andere über die soziale Dotation - wiedergeben und die beiden | der andere über die soziale Dotation - wiedergeben und die beiden |
anderen Kernbeschlüsse, d.h. den Königlichen Erlass über die | anderen Kernbeschlüsse, d.h. den Königlichen Erlass über die |
intrazonale kommunale Dotation (kommentiert in meinem Rundschreiben | intrazonale kommunale Dotation (kommentiert in meinem Rundschreiben |
ZPZ 8bis vom 9. Oktober 2001) und den Königlichen Erlass zur | ZPZ 8bis vom 9. Oktober 2001) und den Königlichen Erlass zur |
Festlegung der budgetären Mindestnormen der lokalen Polizei gemäss den | Festlegung der budgetären Mindestnormen der lokalen Polizei gemäss den |
Artikeln 39 und 40 des Gesetzes vom 7. Dezember 1998, ergänzen. | Artikeln 39 und 40 des Gesetzes vom 7. Dezember 1998, ergänzen. |
Die Prinzipien des Entwurfs des Königlichen Erlasses zur Festlegung | Die Prinzipien des Entwurfs des Königlichen Erlasses zur Festlegung |
der budgetären Mindestnormen der lokalen Polizei sind einfach. Sie | der budgetären Mindestnormen der lokalen Polizei sind einfach. Sie |
setzen voraus, dass der Haushaltsplan eines lokalen Polizeikorps | setzen voraus, dass der Haushaltsplan eines lokalen Polizeikorps |
mindestens Folgendes umfassen muss: | mindestens Folgendes umfassen muss: |
- die 2001 von der Gemeinde oder, im Fall einer Mehrgemeindezone, den | - die 2001 von der Gemeinde oder, im Fall einer Mehrgemeindezone, den |
Gemeinden veranschlagten Gesamtkosten der Gemeindepolizei, | Gemeinden veranschlagten Gesamtkosten der Gemeindepolizei, |
gegebenenfalls verringert um die Einnahmen, die in Ausführung einer | gegebenenfalls verringert um die Einnahmen, die in Ausführung einer |
Sicherheits- und Gesellschaftsvereinbarung im Haushaltsplan | Sicherheits- und Gesellschaftsvereinbarung im Haushaltsplan |
eingetragen sind, | eingetragen sind, |
- die in Anwendung von Artikel 41 des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 | - die in Anwendung von Artikel 41 des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 |
zur Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten integrierten | zur Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten integrierten |
Polizeidienstes vom König festgelegte föderale Dotation. | Polizeidienstes vom König festgelegte föderale Dotation. |
In Bezug auf die einzelnen budgetären Anweisungen verweise ich auf | In Bezug auf die einzelnen budgetären Anweisungen verweise ich auf |
mein Rundschreiben PLP 13bis, mit dem die Auskünfte bezüglich der | mein Rundschreiben PLP 13bis, mit dem die Auskünfte bezüglich der |
Aufstellung des Polizeihaushaltsplans vervollständigt werden. | Aufstellung des Polizeihaushaltsplans vervollständigt werden. |
Da nun die Zahlen der beiden Bestandteile der föderalen Dotation, wenn | Da nun die Zahlen der beiden Bestandteile der föderalen Dotation, wenn |
auch nur vorläufig, für jede Polizeizone bekannt sind (s. Anlage), | auch nur vorläufig, für jede Polizeizone bekannt sind (s. Anlage), |
bitte ich Sie, innerhalb kürzester Frist den Haushaltsplan Ihres | bitte ich Sie, innerhalb kürzester Frist den Haushaltsplan Ihres |
lokalen Polizeikorps aufzustellen. | lokalen Polizeikorps aufzustellen. |
Ferner bitte ich Sie, sämtliche Bürgermeister dringend über das | Ferner bitte ich Sie, sämtliche Bürgermeister dringend über das |
Voranstehende zu informieren. | Voranstehende zu informieren. |
Ich bitte Sie zudem, das Datum, an dem das vorliegende Rundschreiben | Ich bitte Sie zudem, das Datum, an dem das vorliegende Rundschreiben |
im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht worden ist, im | im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht worden ist, im |
Verwaltungsblatt zu vermerken. | Verwaltungsblatt zu vermerken. |
Der Minister des Innern | Der Minister des Innern |
A. DUQUESNE | A. DUQUESNE |
ANLAGE | ANLAGE |
Föderale Dotation 2002 | Föderale Dotation 2002 |
[siehe Belgisches Staatsblatt vom 24. Januar 2002, Seiten 2593-2597] | [siehe Belgisches Staatsblatt vom 24. Januar 2002, Seiten 2593-2597] |