Etaamb.openjustice.be
Vue multilingue de Circulaire du 06/12/2001
← Retour vers "Circulaire PLP 18 relative à l'article 248 LPI Mise en place des corps de la police locale - Traduction allemande "
Circulaire PLP 18 relative à l'article 248 LPI Mise en place des corps de la police locale - Traduction allemande Omzendbrief PLP 18 betreffende artikel 248 WGP Inplaatsstelling lokale politie - Duitse vertaling
MINISTERE DE L'INTERIEUR MINISTERIE VAN BINNENLANDSE ZAKEN
6 DECEMBRE 2001. - Circulaire PLP 18 relative à l'article 248 LPI Mise 6 DECEMBER 2001. - Omzendbrief PLP 18 betreffende artikel 248 WGP
en place des corps de la police locale - Traduction allemande Inplaatsstelling lokale politie - Duitse vertaling
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief PLP
circulaire PLP 18 du Ministre de l'Intérieur du 6 décembre 2001 18 van de Minister van Binnenlandse Zaken van 6 december 2001
relative à l'article 248 LPI - Mise en place des corps de la police betreffende artikel 248 WGP - Inplaatsstelling lokale politie
locale (Moniteur belge du 24 janvier 2002), établie par le Service (Belgisch Staatsblad van 24 januari 2002), opgemaakt door de Centrale
central de traduction allemande du Commissariat d'arrondissement dienst voor Duitse vertaling van het
adjoint à Malmedy. Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy.
MINISTERIUM DES INNERN MINISTERIUM DES INNERN
6. DEZEMBER 2001 - Rundschreiben PLP 18 über Artikel 248 des GIP 6. DEZEMBER 2001 - Rundschreiben PLP 18 über Artikel 248 des GIP
Einrichtung der Korps der lokalen Polizei Einrichtung der Korps der lokalen Polizei
An die Frau Provinzgouverneurin An die Frau Provinzgouverneurin
An die Herren Provinzgouverneure An die Herren Provinzgouverneure
An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt
An die Frauen und Herren Bürgermeister An die Frauen und Herren Bürgermeister
Zur Information: Zur Information:
An den Herrn Generalkommissar der Föderalen Polizei An den Herrn Generalkommissar der Föderalen Polizei
An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die
Gemeindepolizei Gemeindepolizei
Sehr geehrte Frau Gouverneurin, Sehr geehrte Frau Gouverneurin,
Sehr geehrter Herr Gouverneur, Sehr geehrter Herr Gouverneur,
gemäss Artikel 248 des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation gemäss Artikel 248 des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation
eines auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes wird eines auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes wird
die lokale Polizei pro Gruppe von Polizeizonen eingerichtet, wenn der die lokale Polizei pro Gruppe von Polizeizonen eingerichtet, wenn der
König feststellt, dass die nachstehenden Voraussetzungen, die zur König feststellt, dass die nachstehenden Voraussetzungen, die zur
Einrichtung einer lokalen Polizei erforderlich sind, erfüllt sind: Einrichtung einer lokalen Polizei erforderlich sind, erfüllt sind:
1. Der territoriale Amtsbereich der Zone ist gemäss Artikel 9 1. Der territoriale Amtsbereich der Zone ist gemäss Artikel 9
festgelegt worden. festgelegt worden.
2. Der Personalbestand und der Stellenplan des lokalen Polizeikorps 2. Der Personalbestand und der Stellenplan des lokalen Polizeikorps
sind gemäss den Artikeln 38 und 47 festgelegt worden. sind gemäss den Artikeln 38 und 47 festgelegt worden.
3. Die in Artikel 41 vorgesehene föderale Dotation der Polizeizone ist 3. Die in Artikel 41 vorgesehene föderale Dotation der Polizeizone ist
festgesetzt worden. festgesetzt worden.
4. In einer Eingemeindezone entspricht der Haushalt, der für die zu 4. In einer Eingemeindezone entspricht der Haushalt, der für die zu
ihren Lasten gehenden Ausgaben für das lokale Polizeikorps eingetragen ihren Lasten gehenden Ausgaben für das lokale Polizeikorps eingetragen
ist, den Mindestnormen. In einer Mehrgemeindezone sind die kommunale ist, den Mindestnormen. In einer Mehrgemeindezone sind die kommunale
Dotation und die Verteilung der Dotationen unter die Gemeinden gemäss Dotation und die Verteilung der Dotationen unter die Gemeinden gemäss
den Mindestnormen festgelegt. Diese Mindestnormen sind gemäss Artikel den Mindestnormen festgelegt. Diese Mindestnormen sind gemäss Artikel
39 festgelegt. 39 festgelegt.
Die erste Voraussetzung des Artikels 248 des GIP ist bereits für alle Die erste Voraussetzung des Artikels 248 des GIP ist bereits für alle
Polizeizonen erfüllt. Das Staatsgebiet des Königreichs ist durch die Polizeizonen erfüllt. Das Staatsgebiet des Königreichs ist durch die
Königlichen Erlasse vom 28. April und 27. Dezember 2000 in 196 Königlichen Erlasse vom 28. April und 27. Dezember 2000 in 196
Polizeizonen eingeteilt worden. Polizeizonen eingeteilt worden.
Es wird konkret nachgeprüft werden müssen, inwiefern die Polizeizonen Es wird konkret nachgeprüft werden müssen, inwiefern die Polizeizonen
der zweiten und der vierten Voraussetzung genügen. der zweiten und der vierten Voraussetzung genügen.
Für die zweite Voraussetzung müssen die Polizeizonen insbesondere den Für die zweite Voraussetzung müssen die Polizeizonen insbesondere den
Bestimmungen der folgenden Texte genügen: Bestimmungen der folgenden Texte genügen:
a) in Bezug auf den Personalbestand: der Königliche Erlass vom 5. a) in Bezug auf den Personalbestand: der Königliche Erlass vom 5.
September 2001 zur Festlegung des Mindestbestandes an Einsatzpersonal September 2001 zur Festlegung des Mindestbestandes an Einsatzpersonal
und an Verwaltungs- und Logistikpersonal der lokalen Polizei und an Verwaltungs- und Logistikpersonal der lokalen Polizei
(Belgisches Staatsblatt 12. Oktober 2001), (Belgisches Staatsblatt 12. Oktober 2001),
b) in Bezug auf den Stellenplan: der Königliche Erlass zur Festlegung b) in Bezug auf den Stellenplan: der Königliche Erlass zur Festlegung
der Normen für die Ausbildung der Personalmitglieder der lokalen der Normen für die Ausbildung der Personalmitglieder der lokalen
Polizei, der demnächst veröffentlicht wird. Polizei, der demnächst veröffentlicht wird.
Dieser letztere Königliche Erlass ist von den Prinzipien der allseits Dieser letztere Königliche Erlass ist von den Prinzipien der allseits
bekannten Ausbildungsnormen 1-3-9 und 1-4-12 abgeleitet. Darin wird bekannten Ausbildungsnormen 1-3-9 und 1-4-12 abgeleitet. Darin wird
eine allgemeine Abweichung und für die Zonen der Kategorie 5 eine eine allgemeine Abweichung und für die Zonen der Kategorie 5 eine
spezifische Abweichung vorgesehen. spezifische Abweichung vorgesehen.
Der Personalbestand und der Stellenplan des Polizeikorps der Zone Der Personalbestand und der Stellenplan des Polizeikorps der Zone
werden per Beschluss des Gemeinderats oder des Polizeirats bestimmt. werden per Beschluss des Gemeinderats oder des Polizeirats bestimmt.
Für die vierte Voraussetzung müssen einerseits die Für die vierte Voraussetzung müssen einerseits die
Polizeihaushaltspläne der Eingemeindezonen und andererseits die Polizeihaushaltspläne der Eingemeindezonen und andererseits die
kommunale Dotation und die Verteilung der Dotation unter die Gemeinden kommunale Dotation und die Verteilung der Dotation unter die Gemeinden
dem Königlichen Erlass zur Festlegung der budgetären Mindestnormen der dem Königlichen Erlass zur Festlegung der budgetären Mindestnormen der
lokalen Polizei genügen, der ebenfalls bald veröffentlicht wird. Um so lokalen Polizei genügen, der ebenfalls bald veröffentlicht wird. Um so
mehr wird für die Haushaltspläne zur Finanzierung der Polizeizonen mehr wird für die Haushaltspläne zur Finanzierung der Polizeizonen
ebenfalls die föderale Dotation zu berücksichtigen sein, deren ebenfalls die föderale Dotation zu berücksichtigen sein, deren
Grundsätze in meinem Rundschreiben PLP 17 zurückzufinden sind. Grundsätze in meinem Rundschreiben PLP 17 zurückzufinden sind.
In den Mehrgemeindezonen müssen ebenfalls die Bestimmungen des In den Mehrgemeindezonen müssen ebenfalls die Bestimmungen des
Königlichen Erlasses vom 16. November 2001 zur Festlegung der Regeln Königlichen Erlasses vom 16. November 2001 zur Festlegung der Regeln
für die Berechnung und die Verteilung der kommunalen Dotationen für die Berechnung und die Verteilung der kommunalen Dotationen
innerhalb einer Mehrgemeindezone (Belgisches Staatsblatt 24. November innerhalb einer Mehrgemeindezone (Belgisches Staatsblatt 24. November
2001) eingehalten werden. 2001) eingehalten werden.
Wenn der König feststellt, dass alle Voraussetzungen zur Einrichtung Wenn der König feststellt, dass alle Voraussetzungen zur Einrichtung
der lokalen Polizei einer bestimmten Zone erfüllt sind, wird das Korps der lokalen Polizei einer bestimmten Zone erfüllt sind, wird das Korps
der lokalen Polizei dieser Polizeizone durch Königlichen Erlass der lokalen Polizei dieser Polizeizone durch Königlichen Erlass
eingerichtet. eingerichtet.
Die Überprüfung der Akte über die Einrichtung im Rahmen des Artikels Die Überprüfung der Akte über die Einrichtung im Rahmen des Artikels
248 des GIP wird jedoch völlig getrennt von der Ausübung der 248 des GIP wird jedoch völlig getrennt von der Ausübung der
Verwaltungsaufsicht durchgeführt. In der Tat werden wir uns weder über Verwaltungsaufsicht durchgeführt. In der Tat werden wir uns weder über
die Zweckmässigkeit noch über die Rechtmässigkeit der eingereichten die Zweckmässigkeit noch über die Rechtmässigkeit der eingereichten
Haushaltspläne aussprechen. Hier wird einzig und allein geprüft, ob Haushaltspläne aussprechen. Hier wird einzig und allein geprüft, ob
die Bestimmungen über die budgetären Mindestnormen eingehalten werden. die Bestimmungen über die budgetären Mindestnormen eingehalten werden.
In Bezug auf die spezifische Verwaltungsaufsicht (d.h. die Aufsicht In Bezug auf die spezifische Verwaltungsaufsicht (d.h. die Aufsicht
auf föderaler Ebene) fallen diese Beschlüsse unter die in den Artikeln auf föderaler Ebene) fallen diese Beschlüsse unter die in den Artikeln
67ff. des GIP festgelegte Genehmigungsaufsicht. Die Ausübung dieser 67ff. des GIP festgelegte Genehmigungsaufsicht. Die Ausübung dieser
Genehmigungsaufsicht liegt in erster Linie im Zuständigkeitsbereich Genehmigungsaufsicht liegt in erster Linie im Zuständigkeitsbereich
des Gouverneurs, der gegebenenfalls diese Beschlüsse auch nicht des Gouverneurs, der gegebenenfalls diese Beschlüsse auch nicht
genehmigen kann. genehmigen kann.
Ich bitte die Polizeizonen, ihre Akte unverzüglich spätestens Ich bitte die Polizeizonen, ihre Akte unverzüglich spätestens
innerhalb 5 Tagen nach dem Datum des zuletzt gegebenenfalls in innerhalb 5 Tagen nach dem Datum des zuletzt gegebenenfalls in
aussergewöhnlicher Sitzung gefassten Beschlusses des Gemeinde- oder aussergewöhnlicher Sitzung gefassten Beschlusses des Gemeinde- oder
Polizeirats zuzustellen. Polizeirats zuzustellen.
Andernfalls wird es mir faktisch unmöglich sein, dem König die Andernfalls wird es mir faktisch unmöglich sein, dem König die
Entwürfe der Königlichen Erlasse zur Bildung der Polizeikorps gemäss Entwürfe der Königlichen Erlasse zur Bildung der Polizeikorps gemäss
den von Ihm festgelegten Normen und Haushaltsplänen vorzulegen. Die den von Ihm festgelegten Normen und Haushaltsplänen vorzulegen. Die
vollständige Akte über die Einrichtung der lokalen Polizei muss dem vollständige Akte über die Einrichtung der lokalen Polizei muss dem
Ministerium des Innern, Verwaltungs- und technisches Sekretariat, Ministerium des Innern, Verwaltungs- und technisches Sekretariat,
Direktion der Beziehungen mit der lokalen Polizei (CGL), per Direktion der Beziehungen mit der lokalen Polizei (CGL), per
Einschreiben oder durch einen Boten in zwei Ausfertigungen übermittelt Einschreiben oder durch einen Boten in zwei Ausfertigungen übermittelt
werden zu Händen von Herrn J.M. Van Branteghem, Boulevard du Régent werden zu Händen von Herrn J.M. Van Branteghem, Boulevard du Régent
40, 1000 Brüssel. 40, 1000 Brüssel.
In diesem Zusammenhang erachte ich es als nützlich, den Zonen eine In diesem Zusammenhang erachte ich es als nützlich, den Zonen eine
Checkliste der Dokumente zukommen zu lassen, die die Akte enthalten Checkliste der Dokumente zukommen zu lassen, die die Akte enthalten
muss. Diese Liste ist dem vorliegenden Rundschreiben als Anlage muss. Diese Liste ist dem vorliegenden Rundschreiben als Anlage
beigefügt. beigefügt.
Daneben kann meine Verwaltung, sollte sich dies als nötig erweisen, Daneben kann meine Verwaltung, sollte sich dies als nötig erweisen,
einige zusätzliche Schriftstücke verlangen. einige zusätzliche Schriftstücke verlangen.
Abschliessend erinnere ich ein letztes Mal an mein Rundschreiben PLP Abschliessend erinnere ich ein letztes Mal an mein Rundschreiben PLP
13bis mit den letzten genaueren Angaben zur Erstellung der lokalen 13bis mit den letzten genaueren Angaben zur Erstellung der lokalen
Haushaltspläne und an mein Rundschreiben PLP 17 über die Vereinbarung Haushaltspläne und an mein Rundschreiben PLP 17 über die Vereinbarung
vom 21. November 2001. vom 21. November 2001.
Ich bitte Sie, sämtliche betroffenen Polizeikorps, die Ihrem Ich bitte Sie, sämtliche betroffenen Polizeikorps, die Ihrem
Amtsbereich unterstehen, über das Voranstehende zu informieren. Amtsbereich unterstehen, über das Voranstehende zu informieren.
Ich bitte Sie zudem, das Datum, an dem das vorliegende Rundschreiben Ich bitte Sie zudem, das Datum, an dem das vorliegende Rundschreiben
im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht worden ist, im im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht worden ist, im
Verwaltungsblatt zu vermerken. Verwaltungsblatt zu vermerken.
Hochachtungsvoll Hochachtungsvoll
Der Minister des Innern Der Minister des Innern
A. DUQUESNE A. DUQUESNE
CHECKLISTE CHECKLISTE
1. der Beschluss des Gemeinde- bzw. Polizeirats über den 1. der Beschluss des Gemeinde- bzw. Polizeirats über den
Personalbestand des Polizeikorps der lokalen Polizei, Personalbestand des Polizeikorps der lokalen Polizei,
2. der Beschluss des Gemeinde- bzw. Polizeirats über den Stellenplan 2. der Beschluss des Gemeinde- bzw. Polizeirats über den Stellenplan
des Polizeikorps dieser Zone, des Polizeikorps dieser Zone,
3. der Beschluss des Gemeinde- bzw. Polizeirats zur Genehmigung des 3. der Beschluss des Gemeinde- bzw. Polizeirats zur Genehmigung des
Polizeihaushaltsplans, Polizeihaushaltsplans,
4. der vom Gemeinde- bzw. Polizeirat genehmigte Polizeihaushaltsplan 4. der vom Gemeinde- bzw. Polizeirat genehmigte Polizeihaushaltsplan
2002, 2002,
5. ein Dokument, in dem die für 2001 veranschlagten Gesamtkosten der 5. ein Dokument, in dem die für 2001 veranschlagten Gesamtkosten der
Gemeindepolizei (in einer Mehrgemeindezone: die Gesamtkosten der Gemeindepolizei (in einer Mehrgemeindezone: die Gesamtkosten der
Gemeindepolizei jeder Gemeinde der Zone) - falls nicht im Gemeindepolizei jeder Gemeinde der Zone) - falls nicht im
Polizeihaushaltsplan 2002 enthalten - vermerkt sind, nach Abzug der im Polizeihaushaltsplan 2002 enthalten - vermerkt sind, nach Abzug der im
Haushaltsplan 2001 im Rahmen der Ausübung der Sicherheits- und Haushaltsplan 2001 im Rahmen der Ausübung der Sicherheits- und
Gesellschaftsvereinbarungen eingetragenen Mittel, Gesellschaftsvereinbarungen eingetragenen Mittel,
6. in einer Mehrgemeindezone: die Beschlüsse der Gemeinderäte der 6. in einer Mehrgemeindezone: die Beschlüsse der Gemeinderäte der
verschiedenen Gemeinden der Polizeizone über die kommunalen verschiedenen Gemeinden der Polizeizone über die kommunalen
Dotationen, Dotationen,
7. die vollständigen Angaben des Sitzes der Polizeizone (Adresse, 7. die vollständigen Angaben des Sitzes der Polizeizone (Adresse,
Telefon, Fax, E-Mail, GSM, Kontaktperson, Öffnungszeiten), wo alle Telefon, Fax, E-Mail, GSM, Kontaktperson, Öffnungszeiten), wo alle
zusätzlichen Auskünfte angefordert werden können, zusätzlichen Auskünfte angefordert werden können,
8. die vollständigen Angaben des besonderen Rechnungsführers (Name, 8. die vollständigen Angaben des besonderen Rechnungsführers (Name,
Adresse, Telefonnummer) und des Bankkontos, auf das die föderalen Adresse, Telefonnummer) und des Bankkontos, auf das die föderalen
Dotationen überwiesen werden müssen, Dotationen überwiesen werden müssen,
9. alle weiteren Informationen, die Ihrer Meinung nach nützlich sein 9. alle weiteren Informationen, die Ihrer Meinung nach nützlich sein
könnten. könnten.
^