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Circulaire ZPZ 22 relative à l'article 247 de la LPI. - Première désignation du chef de zone. - Traduction allemande | Omzendbrief ZPZ 22 betreffende artikel 247 WGP. - Eerste aanstelling zonechef. - Duitse vertaling |
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MINISTERE DE L'INTERIEUR | MINISTERIE VAN BINNENLANDSE ZAKEN |
5 SEPTEMBRE 2001. - Circulaire ZPZ 22 relative à l'article 247 de la | 5 SEPTEMBER 2001. - Omzendbrief ZPZ 22 betreffende artikel 247 WGP. - |
LPI. - Première désignation du chef de zone. - Traduction allemande | Eerste aanstelling zonechef. - Duitse vertaling |
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la | De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief ZPZ |
circulaire ZPZ 22 du Ministre de l'Intérieur du 5 septembre 2001 | 22 van de Minister van Binnenlandse Zaken van 5 september 2001 |
relative à l'article 247 de la LPI - Première désignation du chef de | betreffende artikel 247 WGP - Eerste aanstelling zonechef (Belgisch |
zone (Moniteur belge du 11 octobre 2001), établie par le Service | Staatsblad van 11 oktober 2001), opgemaakt door de Centrale dienst |
central de traduction allemande du Commissariat d'arrondissement | voor Duitse vertaling van het Adjunct-arrondissementscommissariaat in |
adjoint à Malmedy. | Malmedy. |
MINISTERIUM DES INNERN | MINISTERIUM DES INNERN |
5. SEPTEMBER 2001 - Rundschreiben ZPZ 22 bezüglich Artikel 247 des GIP | 5. SEPTEMBER 2001 - Rundschreiben ZPZ 22 bezüglich Artikel 247 des GIP |
- Erste Bestellung des Zonenchefs | - Erste Bestellung des Zonenchefs |
An die Frau Provinzgouverneurin | An die Frau Provinzgouverneurin |
An die Herren Provinzgouverneure | An die Herren Provinzgouverneure |
An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt | An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt |
An die Frauen und Herren Bürgermeister | An die Frauen und Herren Bürgermeister |
Zur Information: | Zur Information: |
An den Herrn Generalkommissar der Föderalen Polizei | An den Herrn Generalkommissar der Föderalen Polizei |
An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die | An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die |
Gemeindepolizei | Gemeindepolizei |
Sehr geehrte Frau Gouverneurin, | Sehr geehrte Frau Gouverneurin, |
Sehr geehrter Herr Gouverneur, | Sehr geehrter Herr Gouverneur, |
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, | Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, |
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, | Sehr geehrter Herr Bürgermeister, |
der Korpschef der lokalen Polizei ist bereits in zahlreichen | der Korpschef der lokalen Polizei ist bereits in zahlreichen |
Polizeizonen vom König bestellt worden. Dies ist in Ausführung des | Polizeizonen vom König bestellt worden. Dies ist in Ausführung des |
Artikels 247 des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines | Artikels 247 des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines |
auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes (GIP) | auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes (GIP) |
(Belgisches Staatsblatt vom 5. Januar 1999; deutsche Fassung: | (Belgisches Staatsblatt vom 5. Januar 1999; deutsche Fassung: |
Belgisches Staatsblatt vom 22. April 2000) und gemäss dem im | Belgisches Staatsblatt vom 22. April 2000) und gemäss dem im |
Königlichen Erlass vom 31. Oktober 2000 zur Festlegung der Bedingungen | Königlichen Erlass vom 31. Oktober 2000 zur Festlegung der Bedingungen |
und Modalitäten für die erste Bestellung in bestimmte Stellen der | und Modalitäten für die erste Bestellung in bestimmte Stellen der |
lokalen Polizei (Belgisches Staatsblatt vom 4. November 2000; deutsche | lokalen Polizei (Belgisches Staatsblatt vom 4. November 2000; deutsche |
Fassung: Belgisches Staatsblatt vom 12. April 2001) vorgeschriebenen | Fassung: Belgisches Staatsblatt vom 12. April 2001) vorgeschriebenen |
Verfahren geschehen. | Verfahren geschehen. |
Andererseits bereiten gegenwärtig noch zahlreiche Zonen den Vorschlag | Andererseits bereiten gegenwärtig noch zahlreiche Zonen den Vorschlag |
eines Bewerbers um die Stelle als Zonenchef vor, der dem König vom | eines Bewerbers um die Stelle als Zonenchef vor, der dem König vom |
Gemeinderat beziehungsweise Polizeirat zu unterbreiten ist. Gemäss den | Gemeinderat beziehungsweise Polizeirat zu unterbreiten ist. Gemäss den |
Anweisungen in meinem Rundschreiben ZPZ 11 vom 21. Dezember 2000 | Anweisungen in meinem Rundschreiben ZPZ 11 vom 21. Dezember 2000 |
(Belgisches Staatsblatt vom 29. Dezember 2000) muss die vollständige | (Belgisches Staatsblatt vom 29. Dezember 2000) muss die vollständige |
Vorschlagsakte meiner Verwaltung (Allgemeine Polizei des Königreichs, | Vorschlagsakte meiner Verwaltung (Allgemeine Polizei des Königreichs, |
Rue Royale 56 in 1000 Brüssel) per Einschreiben übermittelt werden. | Rue Royale 56 in 1000 Brüssel) per Einschreiben übermittelt werden. |
Deswegen halte ich es für nützlich, dass den Zonen eine Checkliste der | Deswegen halte ich es für nützlich, dass den Zonen eine Checkliste der |
Unterlagen, die in der Vorschlagsakte enthalten sein müssen, | Unterlagen, die in der Vorschlagsakte enthalten sein müssen, |
zugestellt wird. Diese Liste befindet sich in der Anlage zu | zugestellt wird. Diese Liste befindet sich in der Anlage zu |
vorliegendem Rundschreiben. Zudem kann meine Verwaltung bei Bedarf | vorliegendem Rundschreiben. Zudem kann meine Verwaltung bei Bedarf |
eventuell noch weitere Unterlagen bei der Zone anfordern. | eventuell noch weitere Unterlagen bei der Zone anfordern. |
Darüber hinaus möchte ich Ihre besondere Aufmerksamkeit auf Artikel 6 | Darüber hinaus möchte ich Ihre besondere Aufmerksamkeit auf Artikel 6 |
Absatz 1 des Königlichen Erlasses vom 31. Oktober 2000 lenken. Darin | Absatz 1 des Königlichen Erlasses vom 31. Oktober 2000 lenken. Darin |
wird nämlich bestimmt, dass der Korpschef der lokalen Polizei auf | wird nämlich bestimmt, dass der Korpschef der lokalen Polizei auf |
einen mit Gründen versehenen Vorschlag des Gemeinderats | einen mit Gründen versehenen Vorschlag des Gemeinderats |
beziehungsweise des Polizeirats hin vom König bestimmt wird. Ich muss | beziehungsweise des Polizeirats hin vom König bestimmt wird. Ich muss |
jedoch feststellen, dass manche Vorschläge nur unzureichend oder gar | jedoch feststellen, dass manche Vorschläge nur unzureichend oder gar |
nicht mit Gründen versehen sind. Daher möchte ich die betreffenden | nicht mit Gründen versehen sind. Daher möchte ich die betreffenden |
lokalen Behörden an diese gesetzliche Begründungspflicht erinnern; | lokalen Behörden an diese gesetzliche Begründungspflicht erinnern; |
diese Pflicht ist eine Bestätigung der Artikel 2 und 3 des Gesetzes | diese Pflicht ist eine Bestätigung der Artikel 2 und 3 des Gesetzes |
vom 29. Juli 1991 (1), denen zufolge in jedem Verwaltungsakt im Sinne | vom 29. Juli 1991 (1), denen zufolge in jedem Verwaltungsakt im Sinne |
von Artikel 1 dieses Gesetzes die rechtlichen und faktischen | von Artikel 1 dieses Gesetzes die rechtlichen und faktischen |
Erwägungen, die als Grundlage für den Beschluss dienen, in | Erwägungen, die als Grundlage für den Beschluss dienen, in |
angemessener Weise angegeben werden müssen. Sofern bei einer Ernennung | angemessener Weise angegeben werden müssen. Sofern bei einer Ernennung |
oder einem Ernennungsvorschlag mehrere zulässige Bewerber vorhanden | oder einem Ernennungsvorschlag mehrere zulässige Bewerber vorhanden |
sind, ist der Verwaltungsakt nur dann ausreichend mit Gründen | sind, ist der Verwaltungsakt nur dann ausreichend mit Gründen |
versehen, wenn einerseits daraus hervorgeht, dass die Ambitionen und | versehen, wenn einerseits daraus hervorgeht, dass die Ambitionen und |
Verdienste der Betreffenden tatsächlich miteinander verglichen worden | Verdienste der Betreffenden tatsächlich miteinander verglichen worden |
sind, und andererseits die Gründe angegeben sind, die zu dieser Wahl | sind, und andererseits die Gründe angegeben sind, die zu dieser Wahl |
geführt haben. | geführt haben. |
Das Wahlgeheimnis, das gemäss Artikel 27 des GIP sowohl von den | Das Wahlgeheimnis, das gemäss Artikel 27 des GIP sowohl von den |
Mitgliedern des Polizeirats als auch von den Mitgliedern des | Mitgliedern des Polizeirats als auch von den Mitgliedern des |
Gemeinderats infolge von Artikel 100 des neuen Gemeindegesetzes | Gemeinderats infolge von Artikel 100 des neuen Gemeindegesetzes |
gewahrt werden muss, entbindet besagte Räte nicht von der ihnen | gewahrt werden muss, entbindet besagte Räte nicht von der ihnen |
obliegenden Verpflichtung, ihre Beschlüsse in angemessener Weise | obliegenden Verpflichtung, ihre Beschlüsse in angemessener Weise |
formell mit Gründen zu versehen, das heisst, die Gründe für ihre Wahl | formell mit Gründen zu versehen, das heisst, die Gründe für ihre Wahl |
im Fall einer Ernennung oder eines Ernennungsvorschlags anzugeben. Die | im Fall einer Ernennung oder eines Ernennungsvorschlags anzugeben. Die |
einfache Mitteilung des Abstimmungsergebnisses stellt folglich keine | einfache Mitteilung des Abstimmungsergebnisses stellt folglich keine |
ausreichende Begründung dar (2). | ausreichende Begründung dar (2). |
Im Übrigen gehört die Kontrolle dieser Beschlüsse zum | Im Übrigen gehört die Kontrolle dieser Beschlüsse zum |
Zuständigkeitsbereich der besonderen Verwaltungsaufsicht, die durch | Zuständigkeitsbereich der besonderen Verwaltungsaufsicht, die durch |
Artikel 85 des GIP eingerichtet worden ist. Die Ausübung dieser | Artikel 85 des GIP eingerichtet worden ist. Die Ausübung dieser |
Aufsicht fällt in erster Instanz in den Zuständigkeitsbereich des | Aufsicht fällt in erster Instanz in den Zuständigkeitsbereich des |
Gouverneurs, der gegebenenfalls die Aufschiebung der Beschlüsse über | Gouverneurs, der gegebenenfalls die Aufschiebung der Beschlüsse über |
Ernennungsvorschläge verkünden kann. | Ernennungsvorschläge verkünden kann. |
Hochachtungsvoll, | Hochachtungsvoll, |
Der Minister | Der Minister |
A. DUQUESNE | A. DUQUESNE |
Anlage zum Rundschreiben ZPZ 22 bezüglich Artikel 247 des GIP - Erste | Anlage zum Rundschreiben ZPZ 22 bezüglich Artikel 247 des GIP - Erste |
Bestellung des Zonenchefs | Bestellung des Zonenchefs |
Die Vorschlagsakte muss folgende Unterlagen umfassen: | Die Vorschlagsakte muss folgende Unterlagen umfassen: |
1.eine Kopie des Beschlusses zur Einsetzung des Gemeinderates | 1.eine Kopie des Beschlusses zur Einsetzung des Gemeinderates |
beziehungsweise Polizeirates, | beziehungsweise Polizeirates, |
2. die Anzahl Vollzeitstellen in der Personaldatei der Polizeizone, | 2. die Anzahl Vollzeitstellen in der Personaldatei der Polizeizone, |
sowohl des Einsatzkaders als auch des Verwaltungs- und Logistikkaders, | sowohl des Einsatzkaders als auch des Verwaltungs- und Logistikkaders, |
3. eine Kopie der Veröffentlichung der freien Stelle im Belgischen | 3. eine Kopie der Veröffentlichung der freien Stelle im Belgischen |
Staatsblatt, | Staatsblatt, |
4. die vollständige Originalakte des beziehungsweise der Bewerber (3). | 4. die vollständige Originalakte des beziehungsweise der Bewerber (3). |
Diese Akte muss mindestens folgende Unterlagen umfassen: | Diese Akte muss mindestens folgende Unterlagen umfassen: |
- den Lebenslauf und eine kurze Beschreibung der Eigenschaften und der | - den Lebenslauf und eine kurze Beschreibung der Eigenschaften und der |
Motivation des Bewerbers für die Ausübung der zu bekleidenden | Motivation des Bewerbers für die Ausübung der zu bekleidenden |
Funktion, | Funktion, |
- den Nachweis, dass die Bewerbung fristgerecht eingeschickt wurde, | - den Nachweis, dass die Bewerbung fristgerecht eingeschickt wurde, |
- einen Auszug aus der Geburtsurkunde, | - einen Auszug aus der Geburtsurkunde, |
- eine Bescheinigung oder eine Unterlage, aus der hervorgeht, dass der | - eine Bescheinigung oder eine Unterlage, aus der hervorgeht, dass der |
Bewerber im Laufe der fünf Jahre vor dem Einreichen der Bewerbung nie | Bewerber im Laufe der fünf Jahre vor dem Einreichen der Bewerbung nie |
die Endbewertung "ungenügend" erhalten hat, | die Endbewertung "ungenügend" erhalten hat, |
- eine Bescheinigung oder eine Unterlage, aus der hervorgeht, dass | - eine Bescheinigung oder eine Unterlage, aus der hervorgeht, dass |
gegen den Bewerber keine nichtgelöschte schwere Disziplinarmassnahme | gegen den Bewerber keine nichtgelöschte schwere Disziplinarmassnahme |
vorliegt, | vorliegt, |
- den Dienstgrad, die Funktion und das Polizeikorps, bei dem der | - den Dienstgrad, die Funktion und das Polizeikorps, bei dem der |
Bewerber beschäftigt ist, | Bewerber beschäftigt ist, |
- im Fall einer Befreiung von den Prüfungen des Typs "Assessment | - im Fall einer Befreiung von den Prüfungen des Typs "Assessment |
Center" die Bescheinigung des SELOR zur Bestätigung dieser Befreiung, | Center" die Bescheinigung des SELOR zur Bestätigung dieser Befreiung, |
5. den Beschluss der Auswahlkommission hinsichtlich der Zulässigkeit | 5. den Beschluss der Auswahlkommission hinsichtlich der Zulässigkeit |
der Bewerbungen, | der Bewerbungen, |
6. eine Unterlage als Beleg dafür, dass die Prüfungen des Typs | 6. eine Unterlage als Beleg dafür, dass die Prüfungen des Typs |
"Assessment Center" unter der Aufsicht des SELOR veranstaltet worden | "Assessment Center" unter der Aufsicht des SELOR veranstaltet worden |
sind, | sind, |
7. die Ergebnisse der Prüfungen des Typs "Assessment Center", | 7. die Ergebnisse der Prüfungen des Typs "Assessment Center", |
einschliesslich der mit Gründen versehenen Stellungnahmen, | einschliesslich der mit Gründen versehenen Stellungnahmen, |
8. den Beschluss der Auswahlkommission, mit dem die Ergebnisse der | 8. den Beschluss der Auswahlkommission, mit dem die Ergebnisse der |
Prüfungen des Typs "Assessment Center" bestätigt werden und die | Prüfungen des Typs "Assessment Center" bestätigt werden und die |
geeigneten Bewerber nach ihrer Anhörung klassiert werden, | geeigneten Bewerber nach ihrer Anhörung klassiert werden, |
9. die Empfangsbestätigung des Antrags auf Stellungnahme beim | 9. die Empfangsbestätigung des Antrags auf Stellungnahme beim |
Generalprokurator, | Generalprokurator, |
10. den mit Gründen versehenen Beschluss des Gemeinderates | 10. den mit Gründen versehenen Beschluss des Gemeinderates |
beziehungsweise des Polizeirates über den Ernennungsvorschlag, | beziehungsweise des Polizeirates über den Ernennungsvorschlag, |
11. eventuell den mit Gründen versehenen Beschluss des Bürgermeisters | 11. eventuell den mit Gründen versehenen Beschluss des Bürgermeisters |
beziehungsweise des Polizeikollegiums zur Invorschlagbringung eines | beziehungsweise des Polizeikollegiums zur Invorschlagbringung eines |
anderen (geeigneten) Bewerbers. | anderen (geeigneten) Bewerbers. |
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Fussnoten | Fussnoten |
(1) Gesetz über die ausdrückliche Begründung der Verwaltungsakte, | (1) Gesetz über die ausdrückliche Begründung der Verwaltungsakte, |
Belgisches Staatsblatt vom 12. September 1991. | Belgisches Staatsblatt vom 12. September 1991. |
(2) Opdebeek, I., Benoemingen, bevorderingen en de Raad van State, | (2) Opdebeek, I., Benoemingen, bevorderingen en de Raad van State, |
1997, Die Keure, S. 53 und 55. | 1997, Die Keure, S. 53 und 55. |
(3) Die Angaben und Unterlagen in Bezug auf die Überprüfung der | (3) Die Angaben und Unterlagen in Bezug auf die Überprüfung der |
Zulässigkeit und der objektiven Bedingungen müssen in folgenden Fällen | Zulässigkeit und der objektiven Bedingungen müssen in folgenden Fällen |
für mehrere Bewerber beigefügt werden: | für mehrere Bewerber beigefügt werden: |
Wenn es insgesamt mehr als drei für sehr geeignet und für geeignet | Wenn es insgesamt mehr als drei für sehr geeignet und für geeignet |
befundene Bewerber gibt: | befundene Bewerber gibt: |
- wenn es mindestens drei für sehr geeignet befundene Bewerber gibt: | - wenn es mindestens drei für sehr geeignet befundene Bewerber gibt: |
die Angaben zu allen für sehr geeignet befundenen Bewerbern, | die Angaben zu allen für sehr geeignet befundenen Bewerbern, |
- wenn es weniger als drei für sehr geeignet befundene Bewerber gibt: | - wenn es weniger als drei für sehr geeignet befundene Bewerber gibt: |
die Angaben zu dem oder den für sehr geeignet befundenen Bewerbern | die Angaben zu dem oder den für sehr geeignet befundenen Bewerbern |
sowie zu dem oder den für geeignet befundenen Bewerbern, die von der | sowie zu dem oder den für geeignet befundenen Bewerbern, die von der |
Auswahlkommission vorgeschlagen worden sind. | Auswahlkommission vorgeschlagen worden sind. |