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Vue multilingue de Circulaire du 05/09/2001
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Circulaire ZPZ 22 relative à l'article 247 de la LPI. - Première désignation du chef de zone. - Traduction allemande Omzendbrief ZPZ 22 betreffende artikel 247 WGP. - Eerste aanstelling zonechef. - Duitse vertaling
MINISTERE DE L'INTERIEUR MINISTERIE VAN BINNENLANDSE ZAKEN
5 SEPTEMBRE 2001. - Circulaire ZPZ 22 relative à l'article 247 de la 5 SEPTEMBER 2001. - Omzendbrief ZPZ 22 betreffende artikel 247 WGP. -
LPI. - Première désignation du chef de zone. - Traduction allemande Eerste aanstelling zonechef. - Duitse vertaling
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief ZPZ
circulaire ZPZ 22 du Ministre de l'Intérieur du 5 septembre 2001 22 van de Minister van Binnenlandse Zaken van 5 september 2001
relative à l'article 247 de la LPI - Première désignation du chef de betreffende artikel 247 WGP - Eerste aanstelling zonechef (Belgisch
zone (Moniteur belge du 11 octobre 2001), établie par le Service Staatsblad van 11 oktober 2001), opgemaakt door de Centrale dienst
central de traduction allemande du Commissariat d'arrondissement voor Duitse vertaling van het Adjunct-arrondissementscommissariaat in
adjoint à Malmedy. Malmedy.
MINISTERIUM DES INNERN MINISTERIUM DES INNERN
5. SEPTEMBER 2001 - Rundschreiben ZPZ 22 bezüglich Artikel 247 des GIP 5. SEPTEMBER 2001 - Rundschreiben ZPZ 22 bezüglich Artikel 247 des GIP
- Erste Bestellung des Zonenchefs - Erste Bestellung des Zonenchefs
An die Frau Provinzgouverneurin An die Frau Provinzgouverneurin
An die Herren Provinzgouverneure An die Herren Provinzgouverneure
An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt
An die Frauen und Herren Bürgermeister An die Frauen und Herren Bürgermeister
Zur Information: Zur Information:
An den Herrn Generalkommissar der Föderalen Polizei An den Herrn Generalkommissar der Föderalen Polizei
An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die
Gemeindepolizei Gemeindepolizei
Sehr geehrte Frau Gouverneurin, Sehr geehrte Frau Gouverneurin,
Sehr geehrter Herr Gouverneur, Sehr geehrter Herr Gouverneur,
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
der Korpschef der lokalen Polizei ist bereits in zahlreichen der Korpschef der lokalen Polizei ist bereits in zahlreichen
Polizeizonen vom König bestellt worden. Dies ist in Ausführung des Polizeizonen vom König bestellt worden. Dies ist in Ausführung des
Artikels 247 des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines Artikels 247 des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines
auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes (GIP) auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes (GIP)
(Belgisches Staatsblatt vom 5. Januar 1999; deutsche Fassung: (Belgisches Staatsblatt vom 5. Januar 1999; deutsche Fassung:
Belgisches Staatsblatt vom 22. April 2000) und gemäss dem im Belgisches Staatsblatt vom 22. April 2000) und gemäss dem im
Königlichen Erlass vom 31. Oktober 2000 zur Festlegung der Bedingungen Königlichen Erlass vom 31. Oktober 2000 zur Festlegung der Bedingungen
und Modalitäten für die erste Bestellung in bestimmte Stellen der und Modalitäten für die erste Bestellung in bestimmte Stellen der
lokalen Polizei (Belgisches Staatsblatt vom 4. November 2000; deutsche lokalen Polizei (Belgisches Staatsblatt vom 4. November 2000; deutsche
Fassung: Belgisches Staatsblatt vom 12. April 2001) vorgeschriebenen Fassung: Belgisches Staatsblatt vom 12. April 2001) vorgeschriebenen
Verfahren geschehen. Verfahren geschehen.
Andererseits bereiten gegenwärtig noch zahlreiche Zonen den Vorschlag Andererseits bereiten gegenwärtig noch zahlreiche Zonen den Vorschlag
eines Bewerbers um die Stelle als Zonenchef vor, der dem König vom eines Bewerbers um die Stelle als Zonenchef vor, der dem König vom
Gemeinderat beziehungsweise Polizeirat zu unterbreiten ist. Gemäss den Gemeinderat beziehungsweise Polizeirat zu unterbreiten ist. Gemäss den
Anweisungen in meinem Rundschreiben ZPZ 11 vom 21. Dezember 2000 Anweisungen in meinem Rundschreiben ZPZ 11 vom 21. Dezember 2000
(Belgisches Staatsblatt vom 29. Dezember 2000) muss die vollständige (Belgisches Staatsblatt vom 29. Dezember 2000) muss die vollständige
Vorschlagsakte meiner Verwaltung (Allgemeine Polizei des Königreichs, Vorschlagsakte meiner Verwaltung (Allgemeine Polizei des Königreichs,
Rue Royale 56 in 1000 Brüssel) per Einschreiben übermittelt werden. Rue Royale 56 in 1000 Brüssel) per Einschreiben übermittelt werden.
Deswegen halte ich es für nützlich, dass den Zonen eine Checkliste der Deswegen halte ich es für nützlich, dass den Zonen eine Checkliste der
Unterlagen, die in der Vorschlagsakte enthalten sein müssen, Unterlagen, die in der Vorschlagsakte enthalten sein müssen,
zugestellt wird. Diese Liste befindet sich in der Anlage zu zugestellt wird. Diese Liste befindet sich in der Anlage zu
vorliegendem Rundschreiben. Zudem kann meine Verwaltung bei Bedarf vorliegendem Rundschreiben. Zudem kann meine Verwaltung bei Bedarf
eventuell noch weitere Unterlagen bei der Zone anfordern. eventuell noch weitere Unterlagen bei der Zone anfordern.
Darüber hinaus möchte ich Ihre besondere Aufmerksamkeit auf Artikel 6 Darüber hinaus möchte ich Ihre besondere Aufmerksamkeit auf Artikel 6
Absatz 1 des Königlichen Erlasses vom 31. Oktober 2000 lenken. Darin Absatz 1 des Königlichen Erlasses vom 31. Oktober 2000 lenken. Darin
wird nämlich bestimmt, dass der Korpschef der lokalen Polizei auf wird nämlich bestimmt, dass der Korpschef der lokalen Polizei auf
einen mit Gründen versehenen Vorschlag des Gemeinderats einen mit Gründen versehenen Vorschlag des Gemeinderats
beziehungsweise des Polizeirats hin vom König bestimmt wird. Ich muss beziehungsweise des Polizeirats hin vom König bestimmt wird. Ich muss
jedoch feststellen, dass manche Vorschläge nur unzureichend oder gar jedoch feststellen, dass manche Vorschläge nur unzureichend oder gar
nicht mit Gründen versehen sind. Daher möchte ich die betreffenden nicht mit Gründen versehen sind. Daher möchte ich die betreffenden
lokalen Behörden an diese gesetzliche Begründungspflicht erinnern; lokalen Behörden an diese gesetzliche Begründungspflicht erinnern;
diese Pflicht ist eine Bestätigung der Artikel 2 und 3 des Gesetzes diese Pflicht ist eine Bestätigung der Artikel 2 und 3 des Gesetzes
vom 29. Juli 1991 (1), denen zufolge in jedem Verwaltungsakt im Sinne vom 29. Juli 1991 (1), denen zufolge in jedem Verwaltungsakt im Sinne
von Artikel 1 dieses Gesetzes die rechtlichen und faktischen von Artikel 1 dieses Gesetzes die rechtlichen und faktischen
Erwägungen, die als Grundlage für den Beschluss dienen, in Erwägungen, die als Grundlage für den Beschluss dienen, in
angemessener Weise angegeben werden müssen. Sofern bei einer Ernennung angemessener Weise angegeben werden müssen. Sofern bei einer Ernennung
oder einem Ernennungsvorschlag mehrere zulässige Bewerber vorhanden oder einem Ernennungsvorschlag mehrere zulässige Bewerber vorhanden
sind, ist der Verwaltungsakt nur dann ausreichend mit Gründen sind, ist der Verwaltungsakt nur dann ausreichend mit Gründen
versehen, wenn einerseits daraus hervorgeht, dass die Ambitionen und versehen, wenn einerseits daraus hervorgeht, dass die Ambitionen und
Verdienste der Betreffenden tatsächlich miteinander verglichen worden Verdienste der Betreffenden tatsächlich miteinander verglichen worden
sind, und andererseits die Gründe angegeben sind, die zu dieser Wahl sind, und andererseits die Gründe angegeben sind, die zu dieser Wahl
geführt haben. geführt haben.
Das Wahlgeheimnis, das gemäss Artikel 27 des GIP sowohl von den Das Wahlgeheimnis, das gemäss Artikel 27 des GIP sowohl von den
Mitgliedern des Polizeirats als auch von den Mitgliedern des Mitgliedern des Polizeirats als auch von den Mitgliedern des
Gemeinderats infolge von Artikel 100 des neuen Gemeindegesetzes Gemeinderats infolge von Artikel 100 des neuen Gemeindegesetzes
gewahrt werden muss, entbindet besagte Räte nicht von der ihnen gewahrt werden muss, entbindet besagte Räte nicht von der ihnen
obliegenden Verpflichtung, ihre Beschlüsse in angemessener Weise obliegenden Verpflichtung, ihre Beschlüsse in angemessener Weise
formell mit Gründen zu versehen, das heisst, die Gründe für ihre Wahl formell mit Gründen zu versehen, das heisst, die Gründe für ihre Wahl
im Fall einer Ernennung oder eines Ernennungsvorschlags anzugeben. Die im Fall einer Ernennung oder eines Ernennungsvorschlags anzugeben. Die
einfache Mitteilung des Abstimmungsergebnisses stellt folglich keine einfache Mitteilung des Abstimmungsergebnisses stellt folglich keine
ausreichende Begründung dar (2). ausreichende Begründung dar (2).
Im Übrigen gehört die Kontrolle dieser Beschlüsse zum Im Übrigen gehört die Kontrolle dieser Beschlüsse zum
Zuständigkeitsbereich der besonderen Verwaltungsaufsicht, die durch Zuständigkeitsbereich der besonderen Verwaltungsaufsicht, die durch
Artikel 85 des GIP eingerichtet worden ist. Die Ausübung dieser Artikel 85 des GIP eingerichtet worden ist. Die Ausübung dieser
Aufsicht fällt in erster Instanz in den Zuständigkeitsbereich des Aufsicht fällt in erster Instanz in den Zuständigkeitsbereich des
Gouverneurs, der gegebenenfalls die Aufschiebung der Beschlüsse über Gouverneurs, der gegebenenfalls die Aufschiebung der Beschlüsse über
Ernennungsvorschläge verkünden kann. Ernennungsvorschläge verkünden kann.
Hochachtungsvoll, Hochachtungsvoll,
Der Minister Der Minister
A. DUQUESNE A. DUQUESNE
Anlage zum Rundschreiben ZPZ 22 bezüglich Artikel 247 des GIP - Erste Anlage zum Rundschreiben ZPZ 22 bezüglich Artikel 247 des GIP - Erste
Bestellung des Zonenchefs Bestellung des Zonenchefs
Die Vorschlagsakte muss folgende Unterlagen umfassen: Die Vorschlagsakte muss folgende Unterlagen umfassen:
1.eine Kopie des Beschlusses zur Einsetzung des Gemeinderates 1.eine Kopie des Beschlusses zur Einsetzung des Gemeinderates
beziehungsweise Polizeirates, beziehungsweise Polizeirates,
2. die Anzahl Vollzeitstellen in der Personaldatei der Polizeizone, 2. die Anzahl Vollzeitstellen in der Personaldatei der Polizeizone,
sowohl des Einsatzkaders als auch des Verwaltungs- und Logistikkaders, sowohl des Einsatzkaders als auch des Verwaltungs- und Logistikkaders,
3. eine Kopie der Veröffentlichung der freien Stelle im Belgischen 3. eine Kopie der Veröffentlichung der freien Stelle im Belgischen
Staatsblatt, Staatsblatt,
4. die vollständige Originalakte des beziehungsweise der Bewerber (3). 4. die vollständige Originalakte des beziehungsweise der Bewerber (3).
Diese Akte muss mindestens folgende Unterlagen umfassen: Diese Akte muss mindestens folgende Unterlagen umfassen:
- den Lebenslauf und eine kurze Beschreibung der Eigenschaften und der - den Lebenslauf und eine kurze Beschreibung der Eigenschaften und der
Motivation des Bewerbers für die Ausübung der zu bekleidenden Motivation des Bewerbers für die Ausübung der zu bekleidenden
Funktion, Funktion,
- den Nachweis, dass die Bewerbung fristgerecht eingeschickt wurde, - den Nachweis, dass die Bewerbung fristgerecht eingeschickt wurde,
- einen Auszug aus der Geburtsurkunde, - einen Auszug aus der Geburtsurkunde,
- eine Bescheinigung oder eine Unterlage, aus der hervorgeht, dass der - eine Bescheinigung oder eine Unterlage, aus der hervorgeht, dass der
Bewerber im Laufe der fünf Jahre vor dem Einreichen der Bewerbung nie Bewerber im Laufe der fünf Jahre vor dem Einreichen der Bewerbung nie
die Endbewertung "ungenügend" erhalten hat, die Endbewertung "ungenügend" erhalten hat,
- eine Bescheinigung oder eine Unterlage, aus der hervorgeht, dass - eine Bescheinigung oder eine Unterlage, aus der hervorgeht, dass
gegen den Bewerber keine nichtgelöschte schwere Disziplinarmassnahme gegen den Bewerber keine nichtgelöschte schwere Disziplinarmassnahme
vorliegt, vorliegt,
- den Dienstgrad, die Funktion und das Polizeikorps, bei dem der - den Dienstgrad, die Funktion und das Polizeikorps, bei dem der
Bewerber beschäftigt ist, Bewerber beschäftigt ist,
- im Fall einer Befreiung von den Prüfungen des Typs "Assessment - im Fall einer Befreiung von den Prüfungen des Typs "Assessment
Center" die Bescheinigung des SELOR zur Bestätigung dieser Befreiung, Center" die Bescheinigung des SELOR zur Bestätigung dieser Befreiung,
5. den Beschluss der Auswahlkommission hinsichtlich der Zulässigkeit 5. den Beschluss der Auswahlkommission hinsichtlich der Zulässigkeit
der Bewerbungen, der Bewerbungen,
6. eine Unterlage als Beleg dafür, dass die Prüfungen des Typs 6. eine Unterlage als Beleg dafür, dass die Prüfungen des Typs
"Assessment Center" unter der Aufsicht des SELOR veranstaltet worden "Assessment Center" unter der Aufsicht des SELOR veranstaltet worden
sind, sind,
7. die Ergebnisse der Prüfungen des Typs "Assessment Center", 7. die Ergebnisse der Prüfungen des Typs "Assessment Center",
einschliesslich der mit Gründen versehenen Stellungnahmen, einschliesslich der mit Gründen versehenen Stellungnahmen,
8. den Beschluss der Auswahlkommission, mit dem die Ergebnisse der 8. den Beschluss der Auswahlkommission, mit dem die Ergebnisse der
Prüfungen des Typs "Assessment Center" bestätigt werden und die Prüfungen des Typs "Assessment Center" bestätigt werden und die
geeigneten Bewerber nach ihrer Anhörung klassiert werden, geeigneten Bewerber nach ihrer Anhörung klassiert werden,
9. die Empfangsbestätigung des Antrags auf Stellungnahme beim 9. die Empfangsbestätigung des Antrags auf Stellungnahme beim
Generalprokurator, Generalprokurator,
10. den mit Gründen versehenen Beschluss des Gemeinderates 10. den mit Gründen versehenen Beschluss des Gemeinderates
beziehungsweise des Polizeirates über den Ernennungsvorschlag, beziehungsweise des Polizeirates über den Ernennungsvorschlag,
11. eventuell den mit Gründen versehenen Beschluss des Bürgermeisters 11. eventuell den mit Gründen versehenen Beschluss des Bürgermeisters
beziehungsweise des Polizeikollegiums zur Invorschlagbringung eines beziehungsweise des Polizeikollegiums zur Invorschlagbringung eines
anderen (geeigneten) Bewerbers. anderen (geeigneten) Bewerbers.
_______ _______
Fussnoten Fussnoten
(1) Gesetz über die ausdrückliche Begründung der Verwaltungsakte, (1) Gesetz über die ausdrückliche Begründung der Verwaltungsakte,
Belgisches Staatsblatt vom 12. September 1991. Belgisches Staatsblatt vom 12. September 1991.
(2) Opdebeek, I., Benoemingen, bevorderingen en de Raad van State, (2) Opdebeek, I., Benoemingen, bevorderingen en de Raad van State,
1997, Die Keure, S. 53 und 55. 1997, Die Keure, S. 53 und 55.
(3) Die Angaben und Unterlagen in Bezug auf die Überprüfung der (3) Die Angaben und Unterlagen in Bezug auf die Überprüfung der
Zulässigkeit und der objektiven Bedingungen müssen in folgenden Fällen Zulässigkeit und der objektiven Bedingungen müssen in folgenden Fällen
für mehrere Bewerber beigefügt werden: für mehrere Bewerber beigefügt werden:
Wenn es insgesamt mehr als drei für sehr geeignet und für geeignet Wenn es insgesamt mehr als drei für sehr geeignet und für geeignet
befundene Bewerber gibt: befundene Bewerber gibt:
- wenn es mindestens drei für sehr geeignet befundene Bewerber gibt: - wenn es mindestens drei für sehr geeignet befundene Bewerber gibt:
die Angaben zu allen für sehr geeignet befundenen Bewerbern, die Angaben zu allen für sehr geeignet befundenen Bewerbern,
- wenn es weniger als drei für sehr geeignet befundene Bewerber gibt: - wenn es weniger als drei für sehr geeignet befundene Bewerber gibt:
die Angaben zu dem oder den für sehr geeignet befundenen Bewerbern die Angaben zu dem oder den für sehr geeignet befundenen Bewerbern
sowie zu dem oder den für geeignet befundenen Bewerbern, die von der sowie zu dem oder den für geeignet befundenen Bewerbern, die von der
Auswahlkommission vorgeschlagen worden sind. Auswahlkommission vorgeschlagen worden sind.
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