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Circulaire GPI 60 concernant la pondération des fonctions de niveau A du cadre administratif et logistique des services de police. - Traduction allemande | Omzendbrief GPI 60 betreffende de weging van de functies van het niveau A van het administratief en logistiek kader van de politiediensten. - Duitse vertaling |
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SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR | FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN |
5 JUIN 2007. - Circulaire GPI 60 concernant la pondération des | 5 JUNI 2007. - Omzendbrief GPI 60 betreffende de weging van de |
fonctions de niveau A du cadre administratif et logistique des | functies van het niveau A van het administratief en logistiek kader |
services de police. - Traduction allemande | van de politiediensten. - Duitse vertaling |
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la | De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief GPI |
circulaire GPI 60 du Ministre de l'Intérieur du 5 juin 2007 concernant | 60 van de Minister van Binnenlandse Zaken van 5 juni 2007 betreffende |
la pondération des fonctions de niveau A du cadre administratif et | de weging van de functies van het niveau A van het administratief en |
logistique des services de police (Moniteur belge du 29 juin 2007). | logistiek kader van de politiediensten (Belgisch Staatsblad van 29 |
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction | juni 2007). Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse |
allemande à Malmedy. | vertaling in Malmedy. |
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES |
5. JUNI 2007 - Rundschreiben GPI 60 über die Gewichtung der Funktionen | 5. JUNI 2007 - Rundschreiben GPI 60 über die Gewichtung der Funktionen |
der Stufe A des Verwaltungs- und Logistikkaders der Polizeidienste | der Stufe A des Verwaltungs- und Logistikkaders der Polizeidienste |
An die Frau und die Herren Provinzgouverneure | An die Frau und die Herren Provinzgouverneure |
An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt | An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt |
An die Frauen und Herren Bürgermeister | An die Frauen und Herren Bürgermeister |
An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei | An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei |
An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei | An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei |
Zur Information: | Zur Information: |
An die Frauen und Herren Bezirkskommissare | An die Frauen und Herren Bezirkskommissare |
An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale | An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale |
Polizei | Polizei |
An den Herrn Generaldirektor der Generaldirektion Sicherheits- und | An den Herrn Generaldirektor der Generaldirektion Sicherheits- und |
Vorbeugungspolitik | Vorbeugungspolitik |
Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, | Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, |
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, | Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, |
Sehr geehrte Frau Korpschefin, sehr geehrter Herr Korpschef, | Sehr geehrte Frau Korpschefin, sehr geehrter Herr Korpschef, |
Sehr geehrter Herr Generalkommissar, | Sehr geehrter Herr Generalkommissar, |
Sehr geehrte Damen und Herren, | Sehr geehrte Damen und Herren, |
Einleitung | Einleitung |
im Gesetz vom 1. März 2007 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen | im Gesetz vom 1. März 2007 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen |
(III) (B.S. vom 14. März 2007) und im Königlichen Erlass vom 23. März | (III) (B.S. vom 14. März 2007) und im Königlichen Erlass vom 23. März |
2007 zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 30. März 2001 zur | 2007 zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 30. März 2001 zur |
Festlegung der Rechtsstellung des Personals der Polizeidienste (B.S. | Festlegung der Rechtsstellung des Personals der Polizeidienste (B.S. |
vom 30. März 2007) werden die Grundsätze der neuen Calog-Laufbahn | vom 30. März 2007) werden die Grundsätze der neuen Calog-Laufbahn |
festgelegt und eine Reihe punktueller statutarischer Aspekte in Bezug | festgelegt und eine Reihe punktueller statutarischer Aspekte in Bezug |
auf dieses Personal abgeändert. | auf dieses Personal abgeändert. |
Insbesondere im Ministeriellen Erlass vom 5. Juni 2007 wird das System | Insbesondere im Ministeriellen Erlass vom 5. Juni 2007 wird das System |
zur Gewichtung der Funktionen der Stufe A des Verwaltungs- und | zur Gewichtung der Funktionen der Stufe A des Verwaltungs- und |
Logistikkaders der Polizeidienste festgelegt; vorliegendes | Logistikkaders der Polizeidienste festgelegt; vorliegendes |
Rundschreiben enthält die Leitlinien für die Umsetzung dieses | Rundschreiben enthält die Leitlinien für die Umsetzung dieses |
Ministeriellen Erlasses. | Ministeriellen Erlasses. |
Grundprinzipien | Grundprinzipien |
In den Gesetzes- und Verordnungstexten in Bezug auf die neue | In den Gesetzes- und Verordnungstexten in Bezug auf die neue |
Calog-Laufbahn werden für die Stufe A fünf Klassen vorgesehen, von A1 | Calog-Laufbahn werden für die Stufe A fünf Klassen vorgesehen, von A1 |
bis A5, an die verschiedene Gehaltstabellen gekoppelt sind. Die | bis A5, an die verschiedene Gehaltstabellen gekoppelt sind. Die |
Funktionen der Stufe A werden nach einer Gewichtung auf der Grundlage | Funktionen der Stufe A werden nach einer Gewichtung auf der Grundlage |
einer zweiachsigen Matrix mit folgenden Kriterien in die Klassen | einer zweiachsigen Matrix mit folgenden Kriterien in die Klassen |
eingeteilt: | eingeteilt: |
1. Achse "Führung": | 1. Achse "Führung": |
- absteigende Hierarchie, | - absteigende Hierarchie, |
- aufsteigende Hierarchie, | - aufsteigende Hierarchie, |
- Haushaltsverantwortung, | - Haushaltsverantwortung, |
- Autonomie in der Personalverwaltung, | - Autonomie in der Personalverwaltung, |
2. Achse "Beitrag": | 2. Achse "Beitrag": |
- für die Ausübung der Funktion verlangtes Ausbildungsniveau, | - für die Ausübung der Funktion verlangtes Ausbildungsniveau, |
- für die Ausübung der Funktion erforderliche Berufserfahrung, | - für die Ausübung der Funktion erforderliche Berufserfahrung, |
- Komplexität der zu behandelnden Probleme, | - Komplexität der zu behandelnden Probleme, |
- Auswirkung der Funktion. | - Auswirkung der Funktion. |
Daher sollte das Entscheidungssystem, das die Gewichtung der in der | Daher sollte das Entscheidungssystem, das die Gewichtung der in der |
Organisation vorhandenen Funktionen und die Bestimmung ihrer Klasse | Organisation vorhandenen Funktionen und die Bestimmung ihrer Klasse |
ermöglicht, erläutert werden. | ermöglicht, erläutert werden. |
Mit vorliegendem Rundschreiben wird somit Folgendes bezweckt: | Mit vorliegendem Rundschreiben wird somit Folgendes bezweckt: |
? Erläuterung der Methodik dieses Gewichtungssystems, | ? Erläuterung der Methodik dieses Gewichtungssystems, |
? Bestimmung der acht Gewichtungskriterien, | ? Bestimmung der acht Gewichtungskriterien, |
? Bestimmung der sich aus der der Gewichtung ergebenden Folgen, | ? Bestimmung der sich aus der der Gewichtung ergebenden Folgen, |
? Festlegung der allgemeinen Grundsätze für die Einführung des | ? Festlegung der allgemeinen Grundsätze für die Einführung des |
Systems. | Systems. |
Methodik | Methodik |
1. Allgemeine Grundsätze | 1. Allgemeine Grundsätze |
Mit der Anwendung dieses Entscheidungssystems wird bezweckt, jeder | Mit der Anwendung dieses Entscheidungssystems wird bezweckt, jeder |
Calog-Funktion der Stufe A entsprechend ihrem Gewicht innerhalb der | Calog-Funktion der Stufe A entsprechend ihrem Gewicht innerhalb der |
Organisation eine Klasse zuzuordnen. Dabei wird das Gewicht einer | Organisation eine Klasse zuzuordnen. Dabei wird das Gewicht einer |
Funktion mit den Dimensionen "Führung" und "Beitrag" verbunden. Daraus | Funktion mit den Dimensionen "Führung" und "Beitrag" verbunden. Daraus |
folgt, dass das System (wie auch das neue System zur Bewertung der | folgt, dass das System (wie auch das neue System zur Bewertung der |
Personalmitglieder der Polizeidienste) auf einer Matrix mit zwei | Personalmitglieder der Polizeidienste) auf einer Matrix mit zwei |
Achsen beruht: "Führung" und "Beitrag". | Achsen beruht: "Führung" und "Beitrag". |
Auf jeder dieser Achsen befinden sich vier Steigerungsstufen. Jede | Auf jeder dieser Achsen befinden sich vier Steigerungsstufen. Jede |
Stufe wird durch einen Mindest- und einen Höchstwert begrenzt. Werden | Stufe wird durch einen Mindest- und einen Höchstwert begrenzt. Werden |
sie gekreuzt, ergeben diese 4 x 4 Stufen 16 mögliche Kombinationen. An | sie gekreuzt, ergeben diese 4 x 4 Stufen 16 mögliche Kombinationen. An |
jede dieser 16 Kombinationen ist eine der fünf Klassen der Stufe A | jede dieser 16 Kombinationen ist eine der fünf Klassen der Stufe A |
gekoppelt (siehe nachstehende Tabelle). Die Zuordnung der Klassen | gekoppelt (siehe nachstehende Tabelle). Die Zuordnung der Klassen |
erfolgt nach einer Matrixlogik unter Berücksichtigung der Stufen auf | erfolgt nach einer Matrixlogik unter Berücksichtigung der Stufen auf |
jeder Achse. | jeder Achse. |
Führung _____________ | Führung _____________ |
Beitrag | Beitrag |
0 bis 9 | 0 bis 9 |
10 bis 14 | 10 bis 14 |
15 bis 22 | 15 bis 22 |
23 und mehr | 23 und mehr |
4 bis 12 | 4 bis 12 |
KLA1 | KLA1 |
KLA2 | KLA2 |
KLA3 | KLA3 |
KLA4 | KLA4 |
13 bis 16 | 13 bis 16 |
KLA2 | KLA2 |
KLA2 | KLA2 |
KLA3 | KLA3 |
KLA4 | KLA4 |
17 bis 20 | 17 bis 20 |
KLA2 | KLA2 |
KLA3 | KLA3 |
KLA4 | KLA4 |
KLA5 | KLA5 |
21 und mehr | 21 und mehr |
KLA3 | KLA3 |
KLA3 | KLA3 |
KLA4 | KLA4 |
KLA5 | KLA5 |
2. Bestimmung der Stufen auf den beiden Achsen | 2. Bestimmung der Stufen auf den beiden Achsen |
Um letztendlich zu bestimmen, welcher Kombination (von den 16) die zu | Um letztendlich zu bestimmen, welcher Kombination (von den 16) die zu |
gewichtende Funktion entspricht, muss zunächst bestimmt werden, auf | gewichtende Funktion entspricht, muss zunächst bestimmt werden, auf |
welcher Position jeder Achse die Funktion liegt. Dazu wird die | welcher Position jeder Achse die Funktion liegt. Dazu wird die |
Gesamtpunktzahl der Funktion für jede Achse berechnet, diese | Gesamtpunktzahl der Funktion für jede Achse berechnet, diese |
Gesamtpunktzahl mit den Minima und Maxima der Stufen der | Gesamtpunktzahl mit den Minima und Maxima der Stufen der |
entsprechenden Achse verglichen und so die Position der Funktion auf | entsprechenden Achse verglichen und so die Position der Funktion auf |
jeder Achse bestimmt. | jeder Achse bestimmt. |
2.1 Kriterien | 2.1 Kriterien |
Es wurden acht Kriterien (vier pro Achse) festgelegt, auf deren | Es wurden acht Kriterien (vier pro Achse) festgelegt, auf deren |
Grundlage die Gesamtpunktzahl der Funktion für jede Achse berechnet | Grundlage die Gesamtpunktzahl der Funktion für jede Achse berechnet |
werden kann. Es handelt sich um Folgendes: | werden kann. Es handelt sich um Folgendes: |
? für die Achse "Führung": absteigende Hierarchie, aufsteigende | ? für die Achse "Führung": absteigende Hierarchie, aufsteigende |
Hierarchie, Haushaltsverantwortung und Autonomie in der | Hierarchie, Haushaltsverantwortung und Autonomie in der |
Personalverwaltung, | Personalverwaltung, |
? für die Achse "Beitrag": für die Ausübung der Funktion verlangtes | ? für die Achse "Beitrag": für die Ausübung der Funktion verlangtes |
Ausbildungsniveau, für die Ausübung der Funktion erforderliche | Ausbildungsniveau, für die Ausübung der Funktion erforderliche |
Berufserfahrung, Komplexität der zu behandelnden Probleme und | Berufserfahrung, Komplexität der zu behandelnden Probleme und |
Auswirkung der Funktion. | Auswirkung der Funktion. |
Für jedes Kriterium gibt es mehrere Antwortmöglichkeiten, und jede | Für jedes Kriterium gibt es mehrere Antwortmöglichkeiten, und jede |
dieser Antworten entspricht einem bestimmten Wert. | dieser Antworten entspricht einem bestimmten Wert. |
Beispiel: absteigende Hierarchie: Die Funktion führt "x" Personen. | Beispiel: absteigende Hierarchie: Die Funktion führt "x" Personen. |
Mit "x" = | Mit "x" = |
0 | 0 |
1-4 | 1-4 |
5-9 | 5-9 |
10-49 | 10-49 |
50-199 | 50-199 |
200-499 | 200-499 |
+500 | +500 |
mögliche Antworten | mögliche Antworten |
0 | 0 |
1 | 1 |
2 | 2 |
3 | 3 |
4 | 4 |
5 | 5 |
6 | 6 |
entsprechende Werte | entsprechende Werte |
Die acht Kriterien sind in Anlage 1 aufgeführt. | Die acht Kriterien sind in Anlage 1 aufgeführt. |
2.2 Koeffizienten | 2.2 Koeffizienten |
Bei der Ermittlung der Gesamtpunktzahl der Funktion, sowohl für die | Bei der Ermittlung der Gesamtpunktzahl der Funktion, sowohl für die |
Achse "Führung" als auch für die Achse "Beitrag", haben die acht | Achse "Führung" als auch für die Achse "Beitrag", haben die acht |
Kriterien ein unterschiedliches "Gewicht"; bestimmte Kriterien sind | Kriterien ein unterschiedliches "Gewicht"; bestimmte Kriterien sind |
bei der Beurteilung der Führung oder des Beitrags "wichtiger" | bei der Beurteilung der Führung oder des Beitrags "wichtiger" |
(beispielsweise absteigende Hierarchie für die Achse "Führung"), | (beispielsweise absteigende Hierarchie für die Achse "Führung"), |
während andere eher zweitrangig sind. Diese relative Bedeutung der | während andere eher zweitrangig sind. Diese relative Bedeutung der |
verschiedenen Kriterien kommt dadurch zum Ausdruck, dass jedem | verschiedenen Kriterien kommt dadurch zum Ausdruck, dass jedem |
Kriterium ein Koeffizient (1, 2, 4) zugeordnet wird, mit dem der für | Kriterium ein Koeffizient (1, 2, 4) zugeordnet wird, mit dem der für |
ein bestimmtes Kriterium erzielte Wert multipliziert wird. | ein bestimmtes Kriterium erzielte Wert multipliziert wird. |
Beispiel: absteigende Hierarchie | Beispiel: absteigende Hierarchie |
x 2 (Koeffizient, mit dem der erzielte Wert multipliziert werden muss) | x 2 (Koeffizient, mit dem der erzielte Wert multipliziert werden muss) |
0 | 0 |
1-4 | 1-4 |
5-9 | 5-9 |
10-49 | 10-49 |
50-199 | 50-199 |
200-499 | 200-499 |
+500 | +500 |
mögliche Antworten | mögliche Antworten |
0 | 0 |
1 | 1 |
2 | 2 |
3 | 3 |
4 | 4 |
5 | 5 |
6 | 6 |
entsprechende Werte | entsprechende Werte |
Unterstehen einer Funktion also 20 Personen, werden ihr für dieses | Unterstehen einer Funktion also 20 Personen, werden ihr für dieses |
Kriterium 3 x 2 = 6 Punkte zugeteilt (3 für den Wert und 2 für den | Kriterium 3 x 2 = 6 Punkte zugeteilt (3 für den Wert und 2 für den |
Koeffizienten). | Koeffizienten). |
2.3 Bestimmung der Klasse | 2.3 Bestimmung der Klasse |
Jedem Kriterium wird eine Punktzahl zugeordnet (Wert x Koeffizient). | Jedem Kriterium wird eine Punktzahl zugeordnet (Wert x Koeffizient). |
Die Punktzahlen für die Kriterien werden zu einer Gesamtpunktzahl | Die Punktzahlen für die Kriterien werden zu einer Gesamtpunktzahl |
addiert, einerseits für die Führung (horizontale Achse) und | addiert, einerseits für die Führung (horizontale Achse) und |
andererseits für den Beitrag (vertikale Achse). Diese | andererseits für den Beitrag (vertikale Achse). Diese |
Gesamtpunktzahlen ermöglichen es, die Funktion auf den jeweiligen | Gesamtpunktzahlen ermöglichen es, die Funktion auf den jeweiligen |
Achsen zu positionieren. Die Kombination der Ebenen bestimmt die | Achsen zu positionieren. Die Kombination der Ebenen bestimmt die |
Position der Funktion in der Tabelle und ermöglicht so die Zuweisung | Position der Funktion in der Tabelle und ermöglicht so die Zuweisung |
einer Klasse (Matrixansatz). | einer Klasse (Matrixansatz). |
2.4 Praktische Regeln | 2.4 Praktische Regeln |
? Als erste Regel ist bei der Gewichtung darauf zu achten, dass man | ? Als erste Regel ist bei der Gewichtung darauf zu achten, dass man |
sich auf die zu gewichtende Funktion und nicht auf das | sich auf die zu gewichtende Funktion und nicht auf das |
Personalmitglied, das sie ausübt, bezieht. Die Funktion ist nach | Personalmitglied, das sie ausübt, bezieht. Die Funktion ist nach |
Inhalt und Anforderungen zu beurteilen, je nachdem, was die | Inhalt und Anforderungen zu beurteilen, je nachdem, was die |
Organisation von ihr erwartet. Daher kann es sein, dass die gleiche | Organisation von ihr erwartet. Daher kann es sein, dass die gleiche |
Funktionsbezeichnung unterschiedlich gewichtet wird. | Funktionsbezeichnung unterschiedlich gewichtet wird. |
Beispiel: Ein HR-Direktor kann derjenige sein, der die Ausführung der | Beispiel: Ein HR-Direktor kann derjenige sein, der die Ausführung der |
Aufgaben im Zusammenhang mit der Personalverwaltung überwacht (die | Aufgaben im Zusammenhang mit der Personalverwaltung überwacht (die |
HR-Strategie wird vom Korpschef festgelegt); er kann aber auch von | HR-Strategie wird vom Korpschef festgelegt); er kann aber auch von |
seinem Korpschef mit der Entwicklung der HR-Strategie und mit ihrer | seinem Korpschef mit der Entwicklung der HR-Strategie und mit ihrer |
Umsetzung beauftragt werden: In beiden Fällen ist sein Beitrag | Umsetzung beauftragt werden: In beiden Fällen ist sein Beitrag |
unterschiedlich. | unterschiedlich. |
? Die einzelnen Kriterien sind zudem mit Informationen zu versehen, | ? Die einzelnen Kriterien sind zudem mit Informationen zu versehen, |
damit sie richtig verstanden werden und eine einheitliche Anwendung | damit sie richtig verstanden werden und eine einheitliche Anwendung |
gewährleistet wird. Es ist in der Tat entscheidend, dass die Kriterien | gewährleistet wird. Es ist in der Tat entscheidend, dass die Kriterien |
unabhängig vom jeweiligen lokalen oder föderalen Polizeidienst in | unabhängig vom jeweiligen lokalen oder föderalen Polizeidienst in |
gleicher Weise verstanden und angewandt werden. | gleicher Weise verstanden und angewandt werden. |
? Bei der Gewichtung einer Funktion ist auch der Kontext ihrer | ? Bei der Gewichtung einer Funktion ist auch der Kontext ihrer |
Funktionsweise zu berücksichtigen (die Funktion handelt nicht für sich | Funktionsweise zu berücksichtigen (die Funktion handelt nicht für sich |
allein, sondern im Verbund mit anderen Funktionen, in einem bestimmten | allein, sondern im Verbund mit anderen Funktionen, in einem bestimmten |
Kontext). | Kontext). |
Beispiel: Kriterium "Komplexität der zu behandelnden Probleme": Werden | Beispiel: Kriterium "Komplexität der zu behandelnden Probleme": Werden |
Probleme strategischer Art auf Ebene eines Dienstes behandelt, | Probleme strategischer Art auf Ebene eines Dienstes behandelt, |
bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass sich alle im Dienst vorhandenen | bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass sich alle im Dienst vorhandenen |
Funktionen mit Problemen strategischer Art befassen. Der Leiter der | Funktionen mit Problemen strategischer Art befassen. Der Leiter der |
"strategischen" Akte trägt die tatsächliche Verantwortung und wird für | "strategischen" Akte trägt die tatsächliche Verantwortung und wird für |
dieses Kriterium mit 3 x 4 Punkten bewertet (siehe Anlage 1); andere | dieses Kriterium mit 3 x 4 Punkten bewertet (siehe Anlage 1); andere |
Funktionen, die durch die Erfüllung operativer Aufgaben zu dieser | Funktionen, die durch die Erfüllung operativer Aufgaben zu dieser |
Tätigkeit beitragen, werden für dieses Kriterium mit 1 x 4 Punkten | Tätigkeit beitragen, werden für dieses Kriterium mit 1 x 4 Punkten |
bewertet (siehe Anlage 1). | bewertet (siehe Anlage 1). |
Folgen, die sich aus der Gewichtung ergeben | Folgen, die sich aus der Gewichtung ergeben |
Bei der ersten Gewichtung der Funktionen und danach bei den | Bei der ersten Gewichtung der Funktionen und danach bei den |
regelmäßigen Bewertungen des Systems (jeweils mit Wirkung zum | regelmäßigen Bewertungen des Systems (jeweils mit Wirkung zum |
folgenden 1. September) können drei Fälle eintreten: Der Funktion wird | folgenden 1. September) können drei Fälle eintreten: Der Funktion wird |
durch die Gewichtung eine Klasse zugeordnet, die niedriger/höher ist | durch die Gewichtung eine Klasse zugeordnet, die niedriger/höher ist |
als die Klasse der Gehaltstabelle, die bei der horizontalen Einstufung | als die Klasse der Gehaltstabelle, die bei der horizontalen Einstufung |
oder infolge der vorherigen Gewichtung festgelegt worden war, oder | oder infolge der vorherigen Gewichtung festgelegt worden war, oder |
eine Klasse zugeordnet, die dieser Klasse entspricht. | eine Klasse zugeordnet, die dieser Klasse entspricht. |
Der Funktion wird durch die Gewichtung eine niedrigere Klasse | Der Funktion wird durch die Gewichtung eine niedrigere Klasse |
zugeordnet: | zugeordnet: |
In diesem Fall erhält das Personalmitglied eine Gehaltstabelle der | In diesem Fall erhält das Personalmitglied eine Gehaltstabelle der |
betreffenden niedrigeren Klasse; diese Gehaltstabelle wird unter | betreffenden niedrigeren Klasse; diese Gehaltstabelle wird unter |
Berücksichtigung des als statutarischer Bediensteter erworbenen | Berücksichtigung des als statutarischer Bediensteter erworbenen |
Stufenalters, einschließlich der Dienstaltersverbesserungen | Stufenalters, einschließlich der Dienstaltersverbesserungen |
(6-Jahres-Regel), festgelegt. Das nach Anwendung der 6-Jahres-Regel | (6-Jahres-Regel), festgelegt. Das nach Anwendung der 6-Jahres-Regel |
verbleibende Dienstalter wird zum Dienstalter in der neuen | verbleibende Dienstalter wird zum Dienstalter in der neuen |
Gehaltstabelle. | Gehaltstabelle. |
Beispiel: | Beispiel: |
- Ein Personalmitglied hat die Gehaltstabelle AA4 und ein Stufenalter | - Ein Personalmitglied hat die Gehaltstabelle AA4 und ein Stufenalter |
von 10 Jahren als statutarischer Bediensteter; durch horizontale | von 10 Jahren als statutarischer Bediensteter; durch horizontale |
Einstufung erhält es die Gehaltstabelle A31 (Klasse 3). | Einstufung erhält es die Gehaltstabelle A31 (Klasse 3). |
- Nach der Gewichtung wird seine Funktion in Klasse 2 eingestuft; es | - Nach der Gewichtung wird seine Funktion in Klasse 2 eingestuft; es |
erhält dann die Gehaltstabelle A22 (das betreffende Dienstalter | erhält dann die Gehaltstabelle A22 (das betreffende Dienstalter |
beträgt mehr als 6 Jahre, aber weniger als 12 Jahre) mit einem | beträgt mehr als 6 Jahre, aber weniger als 12 Jahre) mit einem |
Dienstalter in der Gehaltstabelle von 4 Jahren (10 - 6 Jahre). | Dienstalter in der Gehaltstabelle von 4 Jahren (10 - 6 Jahre). |
- Allerdings erhält das Personalmitglied in diesem Fall eine | - Allerdings erhält das Personalmitglied in diesem Fall eine |
(evolutive) Sicherung aus seiner letzten Gehaltstabelle (= A31). | (evolutive) Sicherung aus seiner letzten Gehaltstabelle (= A31). |
Der Funktion wird durch die Gewichtung die gleiche Klasse zugeordnet: | Der Funktion wird durch die Gewichtung die gleiche Klasse zugeordnet: |
In diesem Fall bleiben sowohl die Klasse als auch die Gehaltstabelle | In diesem Fall bleiben sowohl die Klasse als auch die Gehaltstabelle |
unverändert. | unverändert. |
Der Funktion wird durch die Gewichtung eine höhere Klasse zugeordnet: | Der Funktion wird durch die Gewichtung eine höhere Klasse zugeordnet: |
In diesem Fall erhält das Personalmitglied die erste Gehaltstabelle | In diesem Fall erhält das Personalmitglied die erste Gehaltstabelle |
der Gehaltstabellengruppe, die zur höheren Klasse gehört, mit einem | der Gehaltstabellengruppe, die zur höheren Klasse gehört, mit einem |
Dienstalter in der Gehaltstabelle gleich 0. | Dienstalter in der Gehaltstabelle gleich 0. |
Beispiel: | Beispiel: |
- Ein Personalmitglied hat die Gehaltstabelle AA2 und ein Stufenalter | - Ein Personalmitglied hat die Gehaltstabelle AA2 und ein Stufenalter |
von 9 Jahren als statutarischer Bediensteter; durch Einstufung erhält | von 9 Jahren als statutarischer Bediensteter; durch Einstufung erhält |
es die Gehaltstabelle A12. | es die Gehaltstabelle A12. |
- Nach der Gewichtung wird seine Funktion in Klasse 2 eingestuft; es | - Nach der Gewichtung wird seine Funktion in Klasse 2 eingestuft; es |
erhält dann die Gehaltstabelle A21 (erste Gehaltstabelle der | erhält dann die Gehaltstabelle A21 (erste Gehaltstabelle der |
Gehaltstabellengruppe der Klasse 2) mit einem Dienstalter in der | Gehaltstabellengruppe der Klasse 2) mit einem Dienstalter in der |
Gehaltstabelle gleich 0. | Gehaltstabelle gleich 0. |
Im Fall von Mobilität gelten entsprechend die gleichen Regeln, außer | Im Fall von Mobilität gelten entsprechend die gleichen Regeln, außer |
in Bezug auf die Sicherung. Wird das Personalmitglied durch Mobilität | in Bezug auf die Sicherung. Wird das Personalmitglied durch Mobilität |
in eine gewichtete Funktion in einer niedrigeren Klasse versetzt, | in eine gewichtete Funktion in einer niedrigeren Klasse versetzt, |
erhält es eine der Gehaltstabellen dieser Klasse (6-Jahres-Regel) mit | erhält es eine der Gehaltstabellen dieser Klasse (6-Jahres-Regel) mit |
einem Dienstalter in der Gehaltstabelle, das dem nach Anwendung der | einem Dienstalter in der Gehaltstabelle, das dem nach Anwendung der |
6-Jahres-Regel verbleibenden Dienstalter entspricht (keine Sicherung | 6-Jahres-Regel verbleibenden Dienstalter entspricht (keine Sicherung |
der Gehaltstabelle der höheren Klasse). | der Gehaltstabelle der höheren Klasse). |
Wird die Funktion hingegen in einer höheren Klasse gewichtet, erhält | Wird die Funktion hingegen in einer höheren Klasse gewichtet, erhält |
das Personalmitglied die erste Gehaltstabelle dieser Klasse mit einem | das Personalmitglied die erste Gehaltstabelle dieser Klasse mit einem |
Dienstalter in der Gehaltstabelle gleich 0. | Dienstalter in der Gehaltstabelle gleich 0. |
Wird der Inhalt der von einem Personalmitglied ausgeübten Funktion von | Wird der Inhalt der von einem Personalmitglied ausgeübten Funktion von |
der Behörde geändert und führt diese Änderung zu einer Gewichtung der | der Behörde geändert und führt diese Änderung zu einer Gewichtung der |
Funktion in einer niedrigeren Klasse, findet auf das Personalmitglied | Funktion in einer niedrigeren Klasse, findet auf das Personalmitglied |
eine evolutive Sicherung für seine letzte Gehaltstabelle Anwendung. | eine evolutive Sicherung für seine letzte Gehaltstabelle Anwendung. |
Führt diese Änderung jedoch zu einer Gewichtung in einer höheren | Führt diese Änderung jedoch zu einer Gewichtung in einer höheren |
Klasse, erhält das Personalmitglied die erste Gehaltstabelle der | Klasse, erhält das Personalmitglied die erste Gehaltstabelle der |
höheren Klasse, und zwar ab dem 1. September, der auf die Entscheidung | höheren Klasse, und zwar ab dem 1. September, der auf die Entscheidung |
folgt. | folgt. |
Einführung des Gewichtungssystems | Einführung des Gewichtungssystems |
Im Ministeriellen Erlass über die Gewichtung der Funktionen der Stufe | Im Ministeriellen Erlass über die Gewichtung der Funktionen der Stufe |
A des Verwaltungs- und Logistikkaders der Polizeidienste ist die | A des Verwaltungs- und Logistikkaders der Polizeidienste ist die |
Anwendung der sich aus der Gewichtung ergebenden Folgen ab dem 1. | Anwendung der sich aus der Gewichtung ergebenden Folgen ab dem 1. |
September 2007 vorgesehen. | September 2007 vorgesehen. |
Bei der lokalen Polizei obliegt es dem Gemeinde-/Polizeirat, das | Bei der lokalen Polizei obliegt es dem Gemeinde-/Polizeirat, das |
System nach Beratung im zuständigen Basiskonzertierungsausschuss | System nach Beratung im zuständigen Basiskonzertierungsausschuss |
einzuführen und die Entscheidungen anschließend den Aufsichtsbehörden | einzuführen und die Entscheidungen anschließend den Aufsichtsbehörden |
mitzuteilen. | mitzuteilen. |
Es obliegt dem Minister, diese Einführung auf Vorschlag des | Es obliegt dem Minister, diese Einführung auf Vorschlag des |
Generalkommissars und der Generaldirektoren für die betreffenden | Generalkommissars und der Generaldirektoren für die betreffenden |
Personalmitglieder der föderalen Polizei nach Beratung im Hohen | Personalmitglieder der föderalen Polizei nach Beratung im Hohen |
Konzertierungsausschuss vorzunehmen. | Konzertierungsausschuss vorzunehmen. |
Konkret wird die Direktion der Mobilität und der Personalverwaltung | Konkret wird die Direktion der Mobilität und der Personalverwaltung |
(DGS/DSP) die Verantwortlichen (Korpschefs, Generalkommissar und | (DGS/DSP) die Verantwortlichen (Korpschefs, Generalkommissar und |
Generaldirektoren) auffordern, die Gewichtung der Funktionen in ihrem | Generaldirektoren) auffordern, die Gewichtung der Funktionen in ihrem |
Verantwortungsbereich nach den in vorliegendem Rundschreiben | Verantwortungsbereich nach den in vorliegendem Rundschreiben |
festgelegten Grundsätzen vorzunehmen, sobald die Gesetzes- und | festgelegten Grundsätzen vorzunehmen, sobald die Gesetzes- und |
Verordnungstexte über die neue Laufbahn des Calog-Personals | Verordnungstexte über die neue Laufbahn des Calog-Personals |
veröffentlicht sind. | veröffentlicht sind. |
Die Zonenchefs werden aufgefordert, ihren mit Gründen versehenen | Die Zonenchefs werden aufgefordert, ihren mit Gründen versehenen |
Vorschlag an die DGS/DSP zu übermitteln, die eine Stellungnahme dazu | Vorschlag an die DGS/DSP zu übermitteln, die eine Stellungnahme dazu |
abgibt (Einhaltung der Grundsätze, kohärente Anwendung der Kriterien). | abgibt (Einhaltung der Grundsätze, kohärente Anwendung der Kriterien). |
Diese Stellungnahme wird dem Vorschlag des Korpschefs im Hinblick auf | Diese Stellungnahme wird dem Vorschlag des Korpschefs im Hinblick auf |
die Konzertierung mit den Gewerkschaftsorganisationen beigefügt. | die Konzertierung mit den Gewerkschaftsorganisationen beigefügt. |
Der Generalkommissar und die Generaldirektoren übermitteln ihren mit | Der Generalkommissar und die Generaldirektoren übermitteln ihren mit |
Gründen versehenen Gewichtungsvorschlag an die DGS/DSP, die ihn | Gründen versehenen Gewichtungsvorschlag an die DGS/DSP, die ihn |
validiert. Nach Konzertierung mit den Gewerkschaftsorganisationen | validiert. Nach Konzertierung mit den Gewerkschaftsorganisationen |
leitet die DGS den Vorschlag der föderalen Polizei an den Minister | leitet die DGS den Vorschlag der föderalen Polizei an den Minister |
weiter. | weiter. |
Es obliegt der DGS/DSP, eine kohärente und einheitliche Anwendung der | Es obliegt der DGS/DSP, eine kohärente und einheitliche Anwendung der |
Gewichtungsgrundsätze innerhalb der integrierten Polizei zu | Gewichtungsgrundsätze innerhalb der integrierten Polizei zu |
gewährleisten; nur so kann das Gewichtungssystem seine Wirkung als | gewährleisten; nur so kann das Gewichtungssystem seine Wirkung als |
Instrument zur Anerkennung des Beitrags zum Funktionieren der | Instrument zur Anerkennung des Beitrags zum Funktionieren der |
Organisation voll entfalten. | Organisation voll entfalten. |
Eine erste Gesamtbewertung des Systems findet zwei Jahre nach seiner | Eine erste Gesamtbewertung des Systems findet zwei Jahre nach seiner |
Einführung statt. Danach erfolgt die Bewertung alle fünf Jahre. | Einführung statt. Danach erfolgt die Bewertung alle fünf Jahre. |
In diesen fünf Jahren wird die Gewichtung einer Funktion nicht | In diesen fünf Jahren wird die Gewichtung einer Funktion nicht |
geändert, es sei denn, die Behörde ändert den Inhalt der Funktion | geändert, es sei denn, die Behörde ändert den Inhalt der Funktion |
(Tätigkeiten, Verantwortlichkeiten bei der Entscheidungsfindung, ...). | (Tätigkeiten, Verantwortlichkeiten bei der Entscheidungsfindung, ...). |
In diesem Fall erfolgt eine neue Gewichtung der Funktion. Die sich | In diesem Fall erfolgt eine neue Gewichtung der Funktion. Die sich |
eventuell daraus ergebende Änderung der Klasse muss der DGS/DSP zwecks | eventuell daraus ergebende Änderung der Klasse muss der DGS/DSP zwecks |
Stellungnahme zur Kenntnis gebracht werden. | Stellungnahme zur Kenntnis gebracht werden. |
Ab dem Datum des Inkrafttretens des Gewichtungssystems wird die Klasse | Ab dem Datum des Inkrafttretens des Gewichtungssystems wird die Klasse |
der Calog-Funktionen der Stufe A in den Bekanntmachungen der vakanten | der Calog-Funktionen der Stufe A in den Bekanntmachungen der vakanten |
Stellen (Anwerbung und Mobilität) und im Stellenplan vermerkt (die | Stellen (Anwerbung und Mobilität) und im Stellenplan vermerkt (die |
Klasse wird neben den entsprechend vorgesehenen Dienstgraden in einem | Klasse wird neben den entsprechend vorgesehenen Dienstgraden in einem |
zusätzlichen Feld angegeben). | zusätzlichen Feld angegeben). |
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