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Circulaire GPI87 concernant le report des congés de 2017 et l'octroi de certains congés en 2018. - Traduction allemande | Omzendbrief GPI87 betreffende de overdracht van verloven van 2017 en de toekenning van sommige verloven in 2018. - Duitse vertaling |
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SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR | FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN |
5 DECEMBRE 2017. - Circulaire GPI87 concernant le report des congés de | 5 DECEMBER 2017. - Omzendbrief GPI87 betreffende de overdracht van |
2017 et l'octroi de certains congés en 2018. - Traduction allemande | verloven van 2017 en de toekenning van sommige verloven in 2018. - Duitse vertaling |
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la | De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief |
circulaire GPI87 du Ministre de la Sécurité et de l'Intérieur du 5 | GPI87 van de Minister van Veiligheid en Binnenlandse Zaken van 5 |
décembre 2017 concernant le report des congés de 2017 et l'octroi de | december 2017 betreffende de overdracht van verloven van 2017 en de |
certains congés en 2018 (Moniteur belge du 27 décembre 2017). | toekenning van sommige verloven in 2018 (Belgisch Staatsblad van 27 |
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction | december 2017). Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse |
allemande à Malmedy. | vertaling in Malmedy. |
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES |
5. DEZEMBER 2017 - Rundschreiben GPI87 in Bezug auf die Übertragung | 5. DEZEMBER 2017 - Rundschreiben GPI87 in Bezug auf die Übertragung |
von Urlaubstagen des Jahres 2017 und die Gewährung bestimmter | von Urlaubstagen des Jahres 2017 und die Gewährung bestimmter |
Urlaubstage im Jahr 2018 | Urlaubstage im Jahr 2018 |
An die Frauen und Herren Provinzgouverneure | An die Frauen und Herren Provinzgouverneure |
An die Frau Hohe Beamtin, beauftragt mit der Ausübung von | An die Frau Hohe Beamtin, beauftragt mit der Ausübung von |
Zuständigkeiten der Brüsseler Agglomeration | Zuständigkeiten der Brüsseler Agglomeration |
An die Frauen und Herren Bürgermeister | An die Frauen und Herren Bürgermeister |
An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien | An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien |
An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei | An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei |
An die Frau Generalkommissarin der föderalen Polizei | An die Frau Generalkommissarin der föderalen Polizei |
Zur Information: | Zur Information: |
An den Herrn Generaldirektor der Generaldirektion Sicherheit und | An den Herrn Generaldirektor der Generaldirektion Sicherheit und |
Vorbeugung | Vorbeugung |
An den Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale Polizei | An den Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale Polizei |
Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, | Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, |
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, | Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, |
Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender, | Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender, |
Sehr geehrte Frau Korpschefin, sehr geehrter Herr Korpschef, | Sehr geehrte Frau Korpschefin, sehr geehrter Herr Korpschef, |
Sehr geehrte Frau Generalkommissarin, | Sehr geehrte Frau Generalkommissarin, |
nachstehend finden Sie die Richtlinien in Bezug auf die Übertragung | nachstehend finden Sie die Richtlinien in Bezug auf die Übertragung |
von Urlaubstagen des Jahres 2017 und die Richtlinien für das Jahr 2018 | von Urlaubstagen des Jahres 2017 und die Richtlinien für das Jahr 2018 |
in Bezug auf die verordnungsrechtlichen Feiertage, die von der | in Bezug auf die verordnungsrechtlichen Feiertage, die von der |
Generalkommissarin oder vom Korpschef gewährt werden, sowie die Daten, | Generalkommissarin oder vom Korpschef gewährt werden, sowie die Daten, |
an denen bestimmte Ersatzurlaubstage genommen werden müssen. | an denen bestimmte Ersatzurlaubstage genommen werden müssen. |
1. Übertragung von Urlaubstagen des Jahres 2017: | 1. Übertragung von Urlaubstagen des Jahres 2017: |
Gemäß Artikel VIII.III.2 RSPol kann der Jahresurlaub bis zum 31. März | Gemäß Artikel VIII.III.2 RSPol kann der Jahresurlaub bis zum 31. März |
des Kalenderjahres nach dem Kalenderjahr, für das der Jahresurlaub | des Kalenderjahres nach dem Kalenderjahr, für das der Jahresurlaub |
gewährt worden ist, genommen werden. Der Jahresurlaub von 2017, der | gewährt worden ist, genommen werden. Der Jahresurlaub von 2017, der |
nicht genommen worden ist, könnte also von allen Personalmitgliedern | nicht genommen worden ist, könnte also von allen Personalmitgliedern |
der Polizeidienste bedingungslos bis zum 1. April 2018 genommen | der Polizeidienste bedingungslos bis zum 1. April 2018 genommen |
werden. | werden. |
Doch angesichts der außergewöhnlichen Ereignisse im Jahr 2016 (unter | Doch angesichts der außergewöhnlichen Ereignisse im Jahr 2016 (unter |
anderem die Anschläge in Brüssel, der fortgesetzte Kampf gegen | anderem die Anschläge in Brüssel, der fortgesetzte Kampf gegen |
Terrorismus und Radikalismus oder die Flüchtlingskrise) und aufgrund | Terrorismus und Radikalismus oder die Flüchtlingskrise) und aufgrund |
des Umstands, dass diese Ereignisse auch 2017 mehr oder weniger große | des Umstands, dass diese Ereignisse auch 2017 mehr oder weniger große |
Auswirkungen auf alle betroffenen lokalen und föderalen Polizeidienste | Auswirkungen auf alle betroffenen lokalen und föderalen Polizeidienste |
hinsichtlich der Organisation des Dienstes und des Einsatzes der | hinsichtlich der Organisation des Dienstes und des Einsatzes der |
verfügbaren Personalkapazität gehabt haben, beschließe ich auf der | verfügbaren Personalkapazität gehabt haben, beschließe ich auf der |
Grundlage von Artikel VIII.III.2 Absatz 2 RSPol, dass alle Mitglieder | Grundlage von Artikel VIII.III.2 Absatz 2 RSPol, dass alle Mitglieder |
des Personals der integrierten Polizei die restlichen Tage ihres | des Personals der integrierten Polizei die restlichen Tage ihres |
Jahresurlaubs 2017 bis zum 31. Dezember 2018 nehmen können. | Jahresurlaubs 2017 bis zum 31. Dezember 2018 nehmen können. |
Die jeweiligen hierarchischen Vorgesetzten müssen jedoch darüber | Die jeweiligen hierarchischen Vorgesetzten müssen jedoch darüber |
wachen, dass die betreffenden Personalmitglieder nach Möglichkeit und | wachen, dass die betreffenden Personalmitglieder nach Möglichkeit und |
unter Berücksichtigung der Erfordernisse des Dienstes regelmäßig eine | unter Berücksichtigung der Erfordernisse des Dienstes regelmäßig eine |
Mindestanzahl Urlaubstage nehmen. Es darf nämlich nicht sein, dass | Mindestanzahl Urlaubstage nehmen. Es darf nämlich nicht sein, dass |
Personalmitglieder Urlaubstage unbegrenzt ansammeln, um sie | Personalmitglieder Urlaubstage unbegrenzt ansammeln, um sie |
schließlich alle auf einmal zu nehmen. Dies wäre auch nachteilig für | schließlich alle auf einmal zu nehmen. Dies wäre auch nachteilig für |
das Wohlergehen der Betreffenden. | das Wohlergehen der Betreffenden. |
Ich möchte zudem unterstreichen, dass Personalmitglieder, die ihren | Ich möchte zudem unterstreichen, dass Personalmitglieder, die ihren |
Jahresurlaub von 2017 aufgrund einer Verweigerung eines Jahresurlaubs, | Jahresurlaub von 2017 aufgrund einer Verweigerung eines Jahresurlaubs, |
eines Mutterschaftsurlaubs oder einer Abwesenheit wegen Krankheit | eines Mutterschaftsurlaubs oder einer Abwesenheit wegen Krankheit |
während des Zeitraums der Übertragung (1. Januar 2018 bis 31. März | während des Zeitraums der Übertragung (1. Januar 2018 bis 31. März |
2018) nicht vor dem 1. April 2018 haben nehmen können, diesen | 2018) nicht vor dem 1. April 2018 haben nehmen können, diesen |
Jahresurlaub gemäß Artikel VIII.1bis AEPol bis zum 1. April 2019 | Jahresurlaub gemäß Artikel VIII.1bis AEPol bis zum 1. April 2019 |
übertragen können. | übertragen können. |
2. Urlaubskalender 2018: | 2. Urlaubskalender 2018: |
2.1 Verordnungsrechtliche Feiertage, die von der dafür zuständigen | 2.1 Verordnungsrechtliche Feiertage, die von der dafür zuständigen |
Behörde festgelegt werden | Behörde festgelegt werden |
Zwei verordnungsrechtliche Feiertage werden in Anwendung von Artikel | Zwei verordnungsrechtliche Feiertage werden in Anwendung von Artikel |
I.I.1 Nr. 19 RSPol von der Generalkommissarin beziehungsweise von den | I.I.1 Nr. 19 RSPol von der Generalkommissarin beziehungsweise von den |
Behörden, die sie für die föderale Polizei bestimmt, oder vom | Behörden, die sie für die föderale Polizei bestimmt, oder vom |
Korpschef beziehungsweise vom Dienst, den er für die lokale Polizei | Korpschef beziehungsweise vom Dienst, den er für die lokale Polizei |
bestimmt, gewährt. | bestimmt, gewährt. |
Richtlinien für das Jahr 2018: | Richtlinien für das Jahr 2018: |
Für die föderale Polizei werden die beiden von der Generalkommissarin | Für die föderale Polizei werden die beiden von der Generalkommissarin |
gewährten verordnungsrechtlichen Feiertage ab Anfang des Jahres 2018 | gewährten verordnungsrechtlichen Feiertage ab Anfang des Jahres 2018 |
dem Urlaubsblatt hinzugefügt. | dem Urlaubsblatt hinzugefügt. |
Sie können unter den gleichen Bedingungen wie der Jahresurlaub | Sie können unter den gleichen Bedingungen wie der Jahresurlaub |
genommen werden. | genommen werden. |
Für die lokale Polizei kann der Korpschef nach Beratung im | Für die lokale Polizei kann der Korpschef nach Beratung im |
betreffenden Basiskonzertierungsausschuss die beiden Tage entweder am | betreffenden Basiskonzertierungsausschuss die beiden Tage entweder am |
Anfang des Jahres dem Urlaubsblatt hinzufügen oder auf zwei bestimmte | Anfang des Jahres dem Urlaubsblatt hinzufügen oder auf zwei bestimmte |
Daten festlegen oder einen Tag dem Urlaubsblatt hinzufügen und den | Daten festlegen oder einen Tag dem Urlaubsblatt hinzufügen und den |
anderen auf ein bestimmtes Datum festlegen. | anderen auf ein bestimmtes Datum festlegen. |
2.2 Ersatzurlaubstage für die gesetzlichen und verordnungsrechtlichen | 2.2 Ersatzurlaubstage für die gesetzlichen und verordnungsrechtlichen |
Feiertage, die auf einen Samstag oder einen Sonntag fallen | Feiertage, die auf einen Samstag oder einen Sonntag fallen |
Im Jahr 2018 fallen zwei gesetzliche Feiertage (21. Juli und 11. | Im Jahr 2018 fallen zwei gesetzliche Feiertage (21. Juli und 11. |
November) auf einen Samstag oder einen Sonntag. Die Personalmitglieder | November) auf einen Samstag oder einen Sonntag. Die Personalmitglieder |
haben folglich ein Anrecht auf zwei Ersatzurlaubstage. Aufgrund von | haben folglich ein Anrecht auf zwei Ersatzurlaubstage. Aufgrund von |
Artikel VIII.III.13 Absatz 2 RSPol sind diese zwei Tage für alle | Artikel VIII.III.13 Absatz 2 RSPol sind diese zwei Tage für alle |
Personalmitglieder der Polizeidienste auf den 11. Mai beziehungsweise | Personalmitglieder der Polizeidienste auf den 11. Mai beziehungsweise |
den 24. Dezember 2018 festgelegt worden, sodass zwei Brückentage | den 24. Dezember 2018 festgelegt worden, sodass zwei Brückentage |
geschaffen werden. | geschaffen werden. |
Sollten die Korpschefs der lokalen Polizei bereits einen der von ihnen | Sollten die Korpschefs der lokalen Polizei bereits einen der von ihnen |
zu bestimmenden verordnungsrechtlichen Feiertage (siehe Nummer 2.1) | zu bestimmenden verordnungsrechtlichen Feiertage (siehe Nummer 2.1) |
auf den 11. Mai oder den 24. Dezember festgelegt haben, können sie von | auf den 11. Mai oder den 24. Dezember festgelegt haben, können sie von |
dieser Regel abweichen. | dieser Regel abweichen. |
3. Bezüglich der Rechtsstellung der Personalmitglieder, die an diesen | 3. Bezüglich der Rechtsstellung der Personalmitglieder, die an diesen |
Urlaubstagen arbeiten müssen, verweise ich Sie auf die Richtlinien im | Urlaubstagen arbeiten müssen, verweise ich Sie auf die Richtlinien im |
Rundschreiben GPI 34 vom 11. März 2003 in Bezug auf bestimmte im Jahr | Rundschreiben GPI 34 vom 11. März 2003 in Bezug auf bestimmte im Jahr |
2003 gewährte Urlaubstage. | 2003 gewährte Urlaubstage. |
Der Vizepremierminister und Minister der Sicherheit und des Innern | Der Vizepremierminister und Minister der Sicherheit und des Innern |
J. JAMBON | J. JAMBON |