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Vue multilingue de Circulaire du 05/12/2017
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Circulaire GPI87 concernant le report des congés de 2017 et l'octroi de certains congés en 2018. - Traduction allemande Omzendbrief GPI87 betreffende de overdracht van verloven van 2017 en de toekenning van sommige verloven in 2018. - Duitse vertaling
SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN
5 DECEMBRE 2017. - Circulaire GPI87 concernant le report des congés de 5 DECEMBER 2017. - Omzendbrief GPI87 betreffende de overdracht van
2017 et l'octroi de certains congés en 2018. - Traduction allemande verloven van 2017 en de toekenning van sommige verloven in 2018. - Duitse vertaling
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief
circulaire GPI87 du Ministre de la Sécurité et de l'Intérieur du 5 GPI87 van de Minister van Veiligheid en Binnenlandse Zaken van 5
décembre 2017 concernant le report des congés de 2017 et l'octroi de december 2017 betreffende de overdracht van verloven van 2017 en de
certains congés en 2018 (Moniteur belge du 27 décembre 2017). toekenning van sommige verloven in 2018 (Belgisch Staatsblad van 27
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction december 2017). Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse
allemande à Malmedy. vertaling in Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES
5. DEZEMBER 2017 - Rundschreiben GPI87 in Bezug auf die Übertragung 5. DEZEMBER 2017 - Rundschreiben GPI87 in Bezug auf die Übertragung
von Urlaubstagen des Jahres 2017 und die Gewährung bestimmter von Urlaubstagen des Jahres 2017 und die Gewährung bestimmter
Urlaubstage im Jahr 2018 Urlaubstage im Jahr 2018
An die Frauen und Herren Provinzgouverneure An die Frauen und Herren Provinzgouverneure
An die Frau Hohe Beamtin, beauftragt mit der Ausübung von An die Frau Hohe Beamtin, beauftragt mit der Ausübung von
Zuständigkeiten der Brüsseler Agglomeration Zuständigkeiten der Brüsseler Agglomeration
An die Frauen und Herren Bürgermeister An die Frauen und Herren Bürgermeister
An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien
An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei
An die Frau Generalkommissarin der föderalen Polizei An die Frau Generalkommissarin der föderalen Polizei
Zur Information: Zur Information:
An den Herrn Generaldirektor der Generaldirektion Sicherheit und An den Herrn Generaldirektor der Generaldirektion Sicherheit und
Vorbeugung Vorbeugung
An den Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale Polizei An den Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale Polizei
Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur,
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister,
Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender, Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender,
Sehr geehrte Frau Korpschefin, sehr geehrter Herr Korpschef, Sehr geehrte Frau Korpschefin, sehr geehrter Herr Korpschef,
Sehr geehrte Frau Generalkommissarin, Sehr geehrte Frau Generalkommissarin,
nachstehend finden Sie die Richtlinien in Bezug auf die Übertragung nachstehend finden Sie die Richtlinien in Bezug auf die Übertragung
von Urlaubstagen des Jahres 2017 und die Richtlinien für das Jahr 2018 von Urlaubstagen des Jahres 2017 und die Richtlinien für das Jahr 2018
in Bezug auf die verordnungsrechtlichen Feiertage, die von der in Bezug auf die verordnungsrechtlichen Feiertage, die von der
Generalkommissarin oder vom Korpschef gewährt werden, sowie die Daten, Generalkommissarin oder vom Korpschef gewährt werden, sowie die Daten,
an denen bestimmte Ersatzurlaubstage genommen werden müssen. an denen bestimmte Ersatzurlaubstage genommen werden müssen.
1. Übertragung von Urlaubstagen des Jahres 2017: 1. Übertragung von Urlaubstagen des Jahres 2017:
Gemäß Artikel VIII.III.2 RSPol kann der Jahresurlaub bis zum 31. März Gemäß Artikel VIII.III.2 RSPol kann der Jahresurlaub bis zum 31. März
des Kalenderjahres nach dem Kalenderjahr, für das der Jahresurlaub des Kalenderjahres nach dem Kalenderjahr, für das der Jahresurlaub
gewährt worden ist, genommen werden. Der Jahresurlaub von 2017, der gewährt worden ist, genommen werden. Der Jahresurlaub von 2017, der
nicht genommen worden ist, könnte also von allen Personalmitgliedern nicht genommen worden ist, könnte also von allen Personalmitgliedern
der Polizeidienste bedingungslos bis zum 1. April 2018 genommen der Polizeidienste bedingungslos bis zum 1. April 2018 genommen
werden. werden.
Doch angesichts der außergewöhnlichen Ereignisse im Jahr 2016 (unter Doch angesichts der außergewöhnlichen Ereignisse im Jahr 2016 (unter
anderem die Anschläge in Brüssel, der fortgesetzte Kampf gegen anderem die Anschläge in Brüssel, der fortgesetzte Kampf gegen
Terrorismus und Radikalismus oder die Flüchtlingskrise) und aufgrund Terrorismus und Radikalismus oder die Flüchtlingskrise) und aufgrund
des Umstands, dass diese Ereignisse auch 2017 mehr oder weniger große des Umstands, dass diese Ereignisse auch 2017 mehr oder weniger große
Auswirkungen auf alle betroffenen lokalen und föderalen Polizeidienste Auswirkungen auf alle betroffenen lokalen und föderalen Polizeidienste
hinsichtlich der Organisation des Dienstes und des Einsatzes der hinsichtlich der Organisation des Dienstes und des Einsatzes der
verfügbaren Personalkapazität gehabt haben, beschließe ich auf der verfügbaren Personalkapazität gehabt haben, beschließe ich auf der
Grundlage von Artikel VIII.III.2 Absatz 2 RSPol, dass alle Mitglieder Grundlage von Artikel VIII.III.2 Absatz 2 RSPol, dass alle Mitglieder
des Personals der integrierten Polizei die restlichen Tage ihres des Personals der integrierten Polizei die restlichen Tage ihres
Jahresurlaubs 2017 bis zum 31. Dezember 2018 nehmen können. Jahresurlaubs 2017 bis zum 31. Dezember 2018 nehmen können.
Die jeweiligen hierarchischen Vorgesetzten müssen jedoch darüber Die jeweiligen hierarchischen Vorgesetzten müssen jedoch darüber
wachen, dass die betreffenden Personalmitglieder nach Möglichkeit und wachen, dass die betreffenden Personalmitglieder nach Möglichkeit und
unter Berücksichtigung der Erfordernisse des Dienstes regelmäßig eine unter Berücksichtigung der Erfordernisse des Dienstes regelmäßig eine
Mindestanzahl Urlaubstage nehmen. Es darf nämlich nicht sein, dass Mindestanzahl Urlaubstage nehmen. Es darf nämlich nicht sein, dass
Personalmitglieder Urlaubstage unbegrenzt ansammeln, um sie Personalmitglieder Urlaubstage unbegrenzt ansammeln, um sie
schließlich alle auf einmal zu nehmen. Dies wäre auch nachteilig für schließlich alle auf einmal zu nehmen. Dies wäre auch nachteilig für
das Wohlergehen der Betreffenden. das Wohlergehen der Betreffenden.
Ich möchte zudem unterstreichen, dass Personalmitglieder, die ihren Ich möchte zudem unterstreichen, dass Personalmitglieder, die ihren
Jahresurlaub von 2017 aufgrund einer Verweigerung eines Jahresurlaubs, Jahresurlaub von 2017 aufgrund einer Verweigerung eines Jahresurlaubs,
eines Mutterschaftsurlaubs oder einer Abwesenheit wegen Krankheit eines Mutterschaftsurlaubs oder einer Abwesenheit wegen Krankheit
während des Zeitraums der Übertragung (1. Januar 2018 bis 31. März während des Zeitraums der Übertragung (1. Januar 2018 bis 31. März
2018) nicht vor dem 1. April 2018 haben nehmen können, diesen 2018) nicht vor dem 1. April 2018 haben nehmen können, diesen
Jahresurlaub gemäß Artikel VIII.1bis AEPol bis zum 1. April 2019 Jahresurlaub gemäß Artikel VIII.1bis AEPol bis zum 1. April 2019
übertragen können. übertragen können.
2. Urlaubskalender 2018: 2. Urlaubskalender 2018:
2.1 Verordnungsrechtliche Feiertage, die von der dafür zuständigen 2.1 Verordnungsrechtliche Feiertage, die von der dafür zuständigen
Behörde festgelegt werden Behörde festgelegt werden
Zwei verordnungsrechtliche Feiertage werden in Anwendung von Artikel Zwei verordnungsrechtliche Feiertage werden in Anwendung von Artikel
I.I.1 Nr. 19 RSPol von der Generalkommissarin beziehungsweise von den I.I.1 Nr. 19 RSPol von der Generalkommissarin beziehungsweise von den
Behörden, die sie für die föderale Polizei bestimmt, oder vom Behörden, die sie für die föderale Polizei bestimmt, oder vom
Korpschef beziehungsweise vom Dienst, den er für die lokale Polizei Korpschef beziehungsweise vom Dienst, den er für die lokale Polizei
bestimmt, gewährt. bestimmt, gewährt.
Richtlinien für das Jahr 2018: Richtlinien für das Jahr 2018:
Für die föderale Polizei werden die beiden von der Generalkommissarin Für die föderale Polizei werden die beiden von der Generalkommissarin
gewährten verordnungsrechtlichen Feiertage ab Anfang des Jahres 2018 gewährten verordnungsrechtlichen Feiertage ab Anfang des Jahres 2018
dem Urlaubsblatt hinzugefügt. dem Urlaubsblatt hinzugefügt.
Sie können unter den gleichen Bedingungen wie der Jahresurlaub Sie können unter den gleichen Bedingungen wie der Jahresurlaub
genommen werden. genommen werden.
Für die lokale Polizei kann der Korpschef nach Beratung im Für die lokale Polizei kann der Korpschef nach Beratung im
betreffenden Basiskonzertierungsausschuss die beiden Tage entweder am betreffenden Basiskonzertierungsausschuss die beiden Tage entweder am
Anfang des Jahres dem Urlaubsblatt hinzufügen oder auf zwei bestimmte Anfang des Jahres dem Urlaubsblatt hinzufügen oder auf zwei bestimmte
Daten festlegen oder einen Tag dem Urlaubsblatt hinzufügen und den Daten festlegen oder einen Tag dem Urlaubsblatt hinzufügen und den
anderen auf ein bestimmtes Datum festlegen. anderen auf ein bestimmtes Datum festlegen.
2.2 Ersatzurlaubstage für die gesetzlichen und verordnungsrechtlichen 2.2 Ersatzurlaubstage für die gesetzlichen und verordnungsrechtlichen
Feiertage, die auf einen Samstag oder einen Sonntag fallen Feiertage, die auf einen Samstag oder einen Sonntag fallen
Im Jahr 2018 fallen zwei gesetzliche Feiertage (21. Juli und 11. Im Jahr 2018 fallen zwei gesetzliche Feiertage (21. Juli und 11.
November) auf einen Samstag oder einen Sonntag. Die Personalmitglieder November) auf einen Samstag oder einen Sonntag. Die Personalmitglieder
haben folglich ein Anrecht auf zwei Ersatzurlaubstage. Aufgrund von haben folglich ein Anrecht auf zwei Ersatzurlaubstage. Aufgrund von
Artikel VIII.III.13 Absatz 2 RSPol sind diese zwei Tage für alle Artikel VIII.III.13 Absatz 2 RSPol sind diese zwei Tage für alle
Personalmitglieder der Polizeidienste auf den 11. Mai beziehungsweise Personalmitglieder der Polizeidienste auf den 11. Mai beziehungsweise
den 24. Dezember 2018 festgelegt worden, sodass zwei Brückentage den 24. Dezember 2018 festgelegt worden, sodass zwei Brückentage
geschaffen werden. geschaffen werden.
Sollten die Korpschefs der lokalen Polizei bereits einen der von ihnen Sollten die Korpschefs der lokalen Polizei bereits einen der von ihnen
zu bestimmenden verordnungsrechtlichen Feiertage (siehe Nummer 2.1) zu bestimmenden verordnungsrechtlichen Feiertage (siehe Nummer 2.1)
auf den 11. Mai oder den 24. Dezember festgelegt haben, können sie von auf den 11. Mai oder den 24. Dezember festgelegt haben, können sie von
dieser Regel abweichen. dieser Regel abweichen.
3. Bezüglich der Rechtsstellung der Personalmitglieder, die an diesen 3. Bezüglich der Rechtsstellung der Personalmitglieder, die an diesen
Urlaubstagen arbeiten müssen, verweise ich Sie auf die Richtlinien im Urlaubstagen arbeiten müssen, verweise ich Sie auf die Richtlinien im
Rundschreiben GPI 34 vom 11. März 2003 in Bezug auf bestimmte im Jahr Rundschreiben GPI 34 vom 11. März 2003 in Bezug auf bestimmte im Jahr
2003 gewährte Urlaubstage. 2003 gewährte Urlaubstage.
Der Vizepremierminister und Minister der Sicherheit und des Innern Der Vizepremierminister und Minister der Sicherheit und des Innern
J. JAMBON J. JAMBON
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