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Circulaire ministérielle ZP 2 : Structure de la concertation syndicale dans les zones de police pilotes. - Elaboration de la police intégrée, structurée à deux niveaux. - Traduction allemande Ministeriële Omzendbrief PZ 2 : Syndicale overlegstructuur binnen de pilootpolitiezones. - Verdere uitwerking geïntegreerde politie gestructureerd op twee niveaus. - Duitse vertaling
MINISTERE DE L'INTERIEUR MINISTERIE VAN BINNENLANDSE ZAKEN
4 MAI 2000. - Circulaire ministérielle ZP 2 : Structure de la 4 MEI 2000. - Ministeriële Omzendbrief PZ 2 : Syndicale
concertation syndicale dans les zones de police pilotes. - Elaboration overlegstructuur binnen de pilootpolitiezones. - Verdere uitwerking
de la police intégrée, structurée à deux niveaux. - Traduction geïntegreerde politie gestructureerd op twee niveaus. - Duitse
allemande vertaling
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief PZ
circulaire ZP 2 du Ministre de l'Intérieur du 4 mai 2000 relative à la 2 van de Minister van Binnenlandse Zaken van 4 mei 2000 betreffende de
structure de la concertation syndicale dans les zones de police syndicale overlegstructuur binnen de pilootpolitiezones.- Verdere
pilotes.- Elaboration de la police intégrée, structurée à deux niveaux uitwerking geïntegreerde politie gestructureerd op twee niveaus
(Moniteur belge du 9 juin 2000), établie par le Service central de (Belgisch Staatsblad van 9 juni 2000), opgemaakt door de Centrale
traduction allemande du Commissariat d'arrondissement adjoint à dienst voor Duitse vertaling van het
Malmedy. Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy.
MINISTERIUM DES INNERN MINISTERIUM DES INNERN
4. MAI 2000 - Ministerielles Rundschreiben PZ 2: Struktur der 4. MAI 2000 - Ministerielles Rundschreiben PZ 2: Struktur der
gewerkschaftlichen Konzertierung in den Pilotpolizeizonen - Errichtung gewerkschaftlichen Konzertierung in den Pilotpolizeizonen - Errichtung
der auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizei der auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizei
I. Allgemeines I. Allgemeines
Im Rundschreiben PZ 1 vom 10. April 2000 werden die Strukturen und die Im Rundschreiben PZ 1 vom 10. April 2000 werden die Strukturen und die
Regeln für die Arbeitsweise hinsichtlich der Einrichtung der lokalen Regeln für die Arbeitsweise hinsichtlich der Einrichtung der lokalen
Polizei ausführlich erläutert. Damit die Einrichtung der lokalen Polizei ausführlich erläutert. Damit die Einrichtung der lokalen
Polizei schneller vonstatten geht, wird in drei Phasen vorgegangen. In Polizei schneller vonstatten geht, wird in drei Phasen vorgegangen. In
der ersten dieser drei Phasen werden lokale Pilotpolizeizonen der ersten dieser drei Phasen werden lokale Pilotpolizeizonen
eingerichtet, in denen die betroffenen Polizeidienste eine lokale eingerichtet, in denen die betroffenen Polizeidienste eine lokale
Polizei bilden werden, noch bevor diese landesweit startet. Ziel Polizei bilden werden, noch bevor diese landesweit startet. Ziel
dieser Zonen ist es, eine maximal integrierte Arbeitsweise der dieser Zonen ist es, eine maximal integrierte Arbeitsweise der
bestehenden Polizeidienste zu erreichen, unter anderem auf Ebene der bestehenden Polizeidienste zu erreichen, unter anderem auf Ebene der
auszuführenden Dienstleistungen, der Leitung der Einsätze und der auszuführenden Dienstleistungen, der Leitung der Einsätze und der
Zusammenarbeit. Zusammenarbeit.
Die sofortige enge Zusammenarbeit, die auf diese Weise angestrebt Die sofortige enge Zusammenarbeit, die auf diese Weise angestrebt
wird, erfordert eine adäquate gewerkschaftliche Überwachung, wodurch wird, erfordert eine adäquate gewerkschaftliche Überwachung, wodurch
die Mitbestimmung und die Vertretung aller betroffenen Parteien die Mitbestimmung und die Vertretung aller betroffenen Parteien
ausreichend garantiert wird. ausreichend garantiert wird.
In diesem Rundschreiben wird daher die Struktur der gewerkschaftlichen In diesem Rundschreiben wird daher die Struktur der gewerkschaftlichen
Konzertierung in den Pilotpolizeizonen festgelegt und erläutert. Die Konzertierung in den Pilotpolizeizonen festgelegt und erläutert. Die
obenerwähnten Regeln werden ebenfalls in den Zonen angewandt werden, obenerwähnten Regeln werden ebenfalls in den Zonen angewandt werden,
die zwar nicht zu den Pilotpolizeizonen gehören, aber in denen dennoch die zwar nicht zu den Pilotpolizeizonen gehören, aber in denen dennoch
Initiativen ergriffen werden, mit denen die gleiche integrierte Initiativen ergriffen werden, mit denen die gleiche integrierte
Arbeitsweise angestrebt wird (siehe Punkt II.3). Arbeitsweise angestrebt wird (siehe Punkt II.3).
II. Struktur der gewerkschaftlichen Konzertierung II. Struktur der gewerkschaftlichen Konzertierung
1. Lokale Ad-hoc-Konzertierung 1. Lokale Ad-hoc-Konzertierung
Im Rahmen der Einrichtung der verschiedenen Pilotpolizeizonen ist mit Im Rahmen der Einrichtung der verschiedenen Pilotpolizeizonen ist mit
den betroffenen Gewerkschaftsorganisationen vereinbart worden, dass den betroffenen Gewerkschaftsorganisationen vereinbart worden, dass
die obenerwähnten Projekte über eine Konzertierungsstruktur von den die obenerwähnten Projekte über eine Konzertierungsstruktur von den
Gewerkschaftsorganisationen überwacht werden, die zur Zeit im Gewerkschaftsorganisationen überwacht werden, die zur Zeit im
Verhandlungsausschuss für die Polizeidienste sitzen. Verhandlungsausschuss für die Polizeidienste sitzen.
Aufgrund von Artikel 258 des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Aufgrund von Artikel 258 des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur
Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten integrierten
Polizeidienstes und des Gesetzes vom 19. Dezember 1974 zur Regelung Polizeidienstes und des Gesetzes vom 19. Dezember 1974 zur Regelung
der Beziehungen zwischen den öffentlichen Behörden und den der Beziehungen zwischen den öffentlichen Behörden und den
Gewerkschaften der Bediensteten, die von diesen Behörden abhängen, Gewerkschaften der Bediensteten, die von diesen Behörden abhängen,
einerseits und aufgrund der gewerkschaftlichen Vertretung in den einerseits und aufgrund der gewerkschaftlichen Vertretung in den
lokalen Verwaltungen andererseits wird eine lokale lokalen Verwaltungen andererseits wird eine lokale
Ad-hoc-Konzertierung unter dem Vorsitz der lokalen Verwaltungsbehörde, Ad-hoc-Konzertierung unter dem Vorsitz der lokalen Verwaltungsbehörde,
das heisst des Bürgermeisters, eingeführt. Wenn die Pilotpolizeizone das heisst des Bürgermeisters, eingeführt. Wenn die Pilotpolizeizone
gegebenenfalls mehrere Städte oder Gemeinden umfasst, muss gegebenenfalls mehrere Städte oder Gemeinden umfasst, muss
vorzugsweise von den jeweiligen Verwaltungsbehörden ein Vorsitzender vorzugsweise von den jeweiligen Verwaltungsbehörden ein Vorsitzender
aus ihrer Mitte bestimmt werden; andernfalls wird der Vorsitz aus ihrer Mitte bestimmt werden; andernfalls wird der Vorsitz
kollegial wahrgenommen. kollegial wahrgenommen.
Dem lokalen Ad-hoc-Konzertierungsausschuss werden die Angelegenheiten Dem lokalen Ad-hoc-Konzertierungsausschuss werden die Angelegenheiten
vorgelegt, die gemäss dem obenerwähnten Gesetz vom 19. Dezember 1974 vorgelegt, die gemäss dem obenerwähnten Gesetz vom 19. Dezember 1974
in die Zuständigkeit der Sonderausschüsse fallen. in die Zuständigkeit der Sonderausschüsse fallen.
Wenn sich herausstellt, dass bestimmte Angelegenheiten in mehreren Wenn sich herausstellt, dass bestimmte Angelegenheiten in mehreren
Pilotpolizeizonen ein Problem darstellen und eine einheitliche Lösung Pilotpolizeizonen ein Problem darstellen und eine einheitliche Lösung
für die verschiedenen Zonen gefunden werden muss, müssen diese für die verschiedenen Zonen gefunden werden muss, müssen diese
Angelegenheiten in Anwendung von Artikel 258 § 2 des obenerwähnten Angelegenheiten in Anwendung von Artikel 258 § 2 des obenerwähnten
Gesetzes vom 7. Dezember 1998 innerhalb des Verhandlungsausschusses Gesetzes vom 7. Dezember 1998 innerhalb des Verhandlungsausschusses
für die Polizeidienste und gegebenenfalls mit einer Vertretung der für die Polizeidienste und gegebenenfalls mit einer Vertretung der
lokalen Behörden besprochen werden. In diesem Fall richten die lokalen Behörden besprochen werden. In diesem Fall richten die
betroffenen lokalen Behörden oder die Gewerkschaftsorganisationen zu betroffenen lokalen Behörden oder die Gewerkschaftsorganisationen zu
diesem Zweck einen schriftlichen Antrag an den Minister des Innern. diesem Zweck einen schriftlichen Antrag an den Minister des Innern.
2. Verfahren 2. Verfahren
2.1. Da es sich in diesem Fall um eine lokale Konzertierung handelt, 2.1. Da es sich in diesem Fall um eine lokale Konzertierung handelt,
wird diese gemäss dem Verfahren durchgeführt, das in den Artikeln 45 wird diese gemäss dem Verfahren durchgeführt, das in den Artikeln 45
bis 50 des Königlichen Erlasses vom 28. September 1984 zur Ausführung bis 50 des Königlichen Erlasses vom 28. September 1984 zur Ausführung
des Gesetzes vom 19. Dezember 1974 zur Regelung der Beziehungen des Gesetzes vom 19. Dezember 1974 zur Regelung der Beziehungen
zwischen den öffentlichen Behörden und den Gewerkschaften der zwischen den öffentlichen Behörden und den Gewerkschaften der
Bediensteten, die von diesen Behörden abhängen, vorgeschrieben ist, Bediensteten, die von diesen Behörden abhängen, vorgeschrieben ist,
wobei jedoch als vereinbart gilt, dass die fünf wobei jedoch als vereinbart gilt, dass die fünf
Gewerkschaftsorganisationen (das heisst: CGSP, CCSP, SNPS, SLFP und Gewerkschaftsorganisationen (das heisst: CGSP, CCSP, SNPS, SLFP und
CGPM), die in dem aufgrund von Artikel 258 des obenerwähnten Gesetzes CGPM), die in dem aufgrund von Artikel 258 des obenerwähnten Gesetzes
vom 7. Dezember 1998 eingesetzten Verhandlungsausschuss vertreten vom 7. Dezember 1998 eingesetzten Verhandlungsausschuss vertreten
sind, in der lokalen Ad-hoc-Konzertierungsstruktur sitzen. sind, in der lokalen Ad-hoc-Konzertierungsstruktur sitzen.
2.2. Die Vertretung der Behörde, einschliesslich ihres beziehungsweise 2.2. Die Vertretung der Behörde, einschliesslich ihres beziehungsweise
ihrer Vorsitzenden, umfasst höchstens 10 Mitglieder. Der Vertretung ihrer Vorsitzenden, umfasst höchstens 10 Mitglieder. Der Vertretung
können Sachverständige beigeordnet werden. können Sachverständige beigeordnet werden.
Der Vorsitzende bestimmt die Mitglieder der Behördenvertretung und Der Vorsitzende bestimmt die Mitglieder der Behördenvertretung und
ihre Stellvertreter. Angesichts der Ziele der Pilotzonen und der ihre Stellvertreter. Angesichts der Ziele der Pilotzonen und der
anderen gegebenenfalls anderweitig entwickelten Initiativen und unter anderen gegebenenfalls anderweitig entwickelten Initiativen und unter
Berücksichtigung des globalen Zusammenhangs bestehe ich darauf, dass Berücksichtigung des globalen Zusammenhangs bestehe ich darauf, dass
die zuständige lokale Verwaltungsbehörde, das heisst der die zuständige lokale Verwaltungsbehörde, das heisst der
beziehungsweise die Bürgermeister, die Konzertierung selbst leitet und beziehungsweise die Bürgermeister, die Konzertierung selbst leitet und
keinen Stellvertreter beauftragt. keinen Stellvertreter beauftragt.
Der Vorsitzende bestimmt einen Vertreter des lokalen Der Vorsitzende bestimmt einen Vertreter des lokalen
Gendarmeriedistrikts, vorzugsweise den Personal- und Logistikdirektor Gendarmeriedistrikts, vorzugsweise den Personal- und Logistikdirektor
des Distrikts, als Sachverständigen innerhalb der Vertretung der des Distrikts, als Sachverständigen innerhalb der Vertretung der
Behörde. Behörde.
2.3. Jede repräsentative Gewerkschaftsorganisation stellt ihre 2.3. Jede repräsentative Gewerkschaftsorganisation stellt ihre
Vertretung frei zusammen. Diese umfasst höchstens drei Mitglieder und Vertretung frei zusammen. Diese umfasst höchstens drei Mitglieder und
kann sich von höchstens zwei Sachverständigen pro Punkt, der auf der kann sich von höchstens zwei Sachverständigen pro Punkt, der auf der
Tagesordnung steht, begleiten lassen. Tagesordnung steht, begleiten lassen.
Ausserdem sollten die im Amtsbereich der betroffenen Pilotpolizeizonen Ausserdem sollten die im Amtsbereich der betroffenen Pilotpolizeizonen
beschäftigten Personalmitglieder im jeweiligen gewerkschaftlichen beschäftigten Personalmitglieder im jeweiligen gewerkschaftlichen
Konzertierungsorgan bestmöglich vertreten sein. Konzertierungsorgan bestmöglich vertreten sein.
2.4. Die lokale Ad-hoc-Konzertierung und ihre eventuelle Vorbereitung 2.4. Die lokale Ad-hoc-Konzertierung und ihre eventuelle Vorbereitung
werden für jeden Gewerkschaftsvertreter gemäss den Regeln des werden für jeden Gewerkschaftsvertreter gemäss den Regeln des
Gewerkschaftsstatuts, dem er unterliegt, angerechnet. Für Vertreter Gewerkschaftsstatuts, dem er unterliegt, angerechnet. Für Vertreter
der Personalmitglieder des operativen Korps der Gendarmerie bedeutet der Personalmitglieder des operativen Korps der Gendarmerie bedeutet
das konkret die Anwendung von Artikel 67 des Königlichen Erlasses vom das konkret die Anwendung von Artikel 67 des Königlichen Erlasses vom
1. Oktober 1998 zur Ausführung des Gesetzes vom 11. Juli 1978 zur 1. Oktober 1998 zur Ausführung des Gesetzes vom 11. Juli 1978 zur
Regelung der Beziehungen zwischen den öffentlichen Behörden und den Regelung der Beziehungen zwischen den öffentlichen Behörden und den
Gewerkschaften des Personals des operativen Korps der Gendarmerie (Tag Gewerkschaften des Personals des operativen Korps der Gendarmerie (Tag
der Sitzung = Gewerkschaftsurlaub; 5 Tage Vorbereitung pro der Sitzung = Gewerkschaftsurlaub; 5 Tage Vorbereitung pro
Konzertierungsakte; überdies Anrechnung auf die Quote 450). Konzertierungsakte; überdies Anrechnung auf die Quote 450).
3. Nicht-Pilotzonen 3. Nicht-Pilotzonen
Auch anderorts werden in bezug auf die lokalen Polizeidienste ähnliche Auch anderorts werden in bezug auf die lokalen Polizeidienste ähnliche
Initiativen ergriffen, die die Ausführung der Dienstleistungen, die Initiativen ergriffen, die die Ausführung der Dienstleistungen, die
Durchführung von Einsätzen und die Zusammenarbeit betreffen. Durchführung von Einsätzen und die Zusammenarbeit betreffen.
Insofern es sich bei diesen Initiativen um Angelegenheiten handelt, Insofern es sich bei diesen Initiativen um Angelegenheiten handelt,
die den Gegenstand einer Konzertierung bilden sollten (siehe Punkt die den Gegenstand einer Konzertierung bilden sollten (siehe Punkt
II.1 Absatz 3), ist es logisch, obenerwähnte Regeln dort ebenfalls II.1 Absatz 3), ist es logisch, obenerwähnte Regeln dort ebenfalls
anzuwenden. anzuwenden.
III. Informationspflicht III. Informationspflicht
Im Rahmen der obenerwähnten Konzertierungsstruktur wird die lokale Im Rahmen der obenerwähnten Konzertierungsstruktur wird die lokale
Verwaltungsbehörde also in bezug auf Gendarmen tätig, die vorerst noch Verwaltungsbehörde also in bezug auf Gendarmen tätig, die vorerst noch
Beamte der föderalen Polizei bleiben. Im Hinblick auf die Verwaltung Beamte der föderalen Polizei bleiben. Im Hinblick auf die Verwaltung
dieser Personalmitglieder und wegen der Notwendigkeit, eine klare dieser Personalmitglieder und wegen der Notwendigkeit, eine klare
Übersicht über die Arbeitsweise sowohl der Pilotpolizeizonen als auch Übersicht über die Arbeitsweise sowohl der Pilotpolizeizonen als auch
der gewerkschaftlichen Konzertierungsforen zu erlangen, bestehe ich der gewerkschaftlichen Konzertierungsforen zu erlangen, bestehe ich
darauf, dass die Protokolle der Konzertierungsversammlungen so schnell darauf, dass die Protokolle der Konzertierungsversammlungen so schnell
wie möglich, und zwar spätestens 7 Tage, nachdem sie definitiv wie möglich, und zwar spätestens 7 Tage, nachdem sie definitiv
geworden sind, an folgende Adresse geschickt werden: geworden sind, an folgende Adresse geschickt werden:
APUD APUD
Föderales Überwachungs- und Unterstützungsteam Föderales Überwachungs- und Unterstützungsteam
Rue Royale 47 Rue Royale 47
1000 Brüssel. 1000 Brüssel.
In bezug auf die unter Punkt II.3 erwähnten Initiativen in In bezug auf die unter Punkt II.3 erwähnten Initiativen in
Nicht-Pilotzonen bitte ich die betroffenen Bürgermeister aus dem Nicht-Pilotzonen bitte ich die betroffenen Bürgermeister aus dem
gleichen Grund, das föderale Überwachungs- und Unterstützungsteam gleichen Grund, das föderale Überwachungs- und Unterstützungsteam
unverzüglich von diesen Initiativen in Kenntnis zu setzen. unverzüglich von diesen Initiativen in Kenntnis zu setzen.
Zur Förderung dieses Verfahrens bitte ich schliesslich die unter Punkt Zur Förderung dieses Verfahrens bitte ich schliesslich die unter Punkt
II.2.2. erwähnten Vorsitzenden, sich zwecks Kontakten oder II.2.2. erwähnten Vorsitzenden, sich zwecks Kontakten oder
Schriftverkehr in bezug auf die durch vorliegendes Rundschreiben Schriftverkehr in bezug auf die durch vorliegendes Rundschreiben
eingeführte Ad-hoc-Konzertierung mit den betreffenden repräsentativen eingeführte Ad-hoc-Konzertierung mit den betreffenden repräsentativen
Gewerkschaftsorganisationen in Verbindung zu setzen, deren Adressen Gewerkschaftsorganisationen in Verbindung zu setzen, deren Adressen
vorliegendem Schreiben beigefügt sind. vorliegendem Schreiben beigefügt sind.
Der Minister des Innern Der Minister des Innern
A. Duquesne. A. Duquesne.
Pour la consultation du tableau, voir image Voor de raadpleging van de tabel, zie beeld
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