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| Circulaire GPI 39 relative à l'appui en membres du personnel de la police fédérale à un corps de police locale. - Principes et facturation. - Traduction allemande | Omzendbrief GPI 39 betreffende de steun in personeelsleden van de federale politie naar een korps van de lokale politie. - Principes en facturatie. - Duitse vertaling |
|---|---|
| SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR | FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN |
| 4 JUIN 2004. - Circulaire GPI 39 relative à l'appui en membres du | 4 JUNI 2004. - Omzendbrief GPI 39 betreffende de steun in |
| personnel de la police fédérale à un corps de police locale. - | personeelsleden van de federale politie naar een korps van de lokale |
| Principes et facturation. - Traduction allemande | politie. - Principes en facturatie. - Duitse vertaling |
| Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la | De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief GPI |
| circulaire GPI 39 du Ministre de l'Intérieur du 4 juin 2004 relative à | 39 van de Minister van Binnenlandse Zaken van 4 juni 2004 betreffende |
| de steun in personeelsleden van de federale politie naar een korps van | |
| l'appui en membres du personnel de la police fédérale à un corps de | de lokale politie - Principes en facturatie (Belgisch Staatsblad van |
| police locale - Principes et facturation (Moniteur belge du 18 juin | 18 juni 2004), opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse vertaling |
| 2004), établie par le Service central de traduction allemande auprès | |
| du Commissariat d'arrondissement adjoint à Malmedy. | bij het Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy. |
| FODERALER OFFENTLICHER DIENST INNERES | FODERALER OFFENTLICHER DIENST INNERES |
| 4. JUNI 2004 - Rundschreiben GPI 39 über die Unterstützung eines | 4. JUNI 2004 - Rundschreiben GPI 39 über die Unterstützung eines |
| lokalen Polizeikorps | lokalen Polizeikorps |
| durch Personalmitglieder der föderalen Polizei - Grundsätze und | durch Personalmitglieder der föderalen Polizei - Grundsätze und |
| Fakturierung | Fakturierung |
| An die Frau Provinzgouverneurin, | An die Frau Provinzgouverneurin, |
| An die Herren Provinzgouverneure, | An die Herren Provinzgouverneure, |
| An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt, | An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt, |
| An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien | An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien |
| An die Frauen und Herren Bürgermeister, | An die Frauen und Herren Bürgermeister, |
| Zur Information: | Zur Information: |
| An die Frauen und Herren Bezirkskommissare, | An die Frauen und Herren Bezirkskommissare, |
| An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei, | An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei, |
| An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei, | An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei, |
| An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale | An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale |
| Polizei | Polizei |
| Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, | Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, |
| Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender des | Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender des |
| Polizeikollegiums, | Polizeikollegiums, |
| Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, | Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, |
| 1. EINLEITUNG | 1. EINLEITUNG |
| 1.1 Gesetzesbestimmungen | 1.1 Gesetzesbestimmungen |
| Die zeitweilige Einsetzung von Personalmitgliedern innerhalb der | Die zeitweilige Einsetzung von Personalmitgliedern innerhalb der |
| integrierten Polizei wird in den Artikeln VI.II.72 bis 76 des KE vom | integrierten Polizei wird in den Artikeln VI.II.72 bis 76 des KE vom |
| 30. März 2001 zur Festlegung der Rechtsstellung des Personals der | 30. März 2001 zur Festlegung der Rechtsstellung des Personals der |
| Polizeidienste (RSPol) geregelt. In Ausführung dieser Bestimmungen | Polizeidienste (RSPol) geregelt. In Ausführung dieser Bestimmungen |
| beschliesst der Minister des Innern über die Entsendung (oder | beschliesst der Minister des Innern über die Entsendung (oder |
| Zurverfügungstellung) von Personalmitgliedern der föderalen Polizei | Zurverfügungstellung) von Personalmitgliedern der föderalen Polizei |
| zugunsten eines lokalen Polizeikorps und bestimmt er die | zugunsten eines lokalen Polizeikorps und bestimmt er die |
| diesbezüglichen Modalitäten. | diesbezüglichen Modalitäten. |
| 1.2 Warum entsenden? | 1.2 Warum entsenden? |
| Angesichts der Tatsache, dass die Anwerbungen für den Einsatzkader der | Angesichts der Tatsache, dass die Anwerbungen für den Einsatzkader der |
| Polizei lange im Voraus geplant werden und die Abnahme der frisch | Polizei lange im Voraus geplant werden und die Abnahme der frisch |
| ausgebildeten Anwärter durch die Mobilität nicht immer im gleichen | ausgebildeten Anwärter durch die Mobilität nicht immer im gleichen |
| Rhythmus wie die Anwerbung erfolgt, werden die Anwärter (gemäss den | Rhythmus wie die Anwerbung erfolgt, werden die Anwärter (gemäss den |
| Bestimmungen der Artikel V.II.3 und VI.II.1 ff. des RSPol) am Ende | Bestimmungen der Artikel V.II.3 und VI.II.1 ff. des RSPol) am Ende |
| ihrer Ausbildung in eine allgemeine Reserve der föderalen Polizei | ihrer Ausbildung in eine allgemeine Reserve der föderalen Polizei |
| aufgenommen. Von dort können sie - und das ist einer der grossen | aufgenommen. Von dort können sie - und das ist einer der grossen |
| Trümpfe der integrierten Polizei - leichter in defizitäre Zonen oder | Trümpfe der integrierten Polizei - leichter in defizitäre Zonen oder |
| Dienste entsandt werden, bis sie durch Mobilität in ein Amt bestellt | Dienste entsandt werden, bis sie durch Mobilität in ein Amt bestellt |
| werden. So können Personalmängel in Korps und Diensten flexibel und | werden. So können Personalmängel in Korps und Diensten flexibel und |
| schnell zeitweilig behoben werden. | schnell zeitweilig behoben werden. |
| Die föderale Polizei darf nur Mitglieder des Unterstützungsdienstes | Die föderale Polizei darf nur Mitglieder des Unterstützungsdienstes |
| der DAR zu den lokalen Polizeikorps entsenden, es sei denn, es wird | der DAR zu den lokalen Polizeikorps entsenden, es sei denn, es wird |
| ausnahmsweise anders entschieden. | ausnahmsweise anders entschieden. |
| Ziel des vorliegenden Rundschreiben ist es, die Grundsätze und die | Ziel des vorliegenden Rundschreiben ist es, die Grundsätze und die |
| Fakturierung der Entsendung (oder Zurverfügungstellung) von | Fakturierung der Entsendung (oder Zurverfügungstellung) von |
| Personalmitgliedern des Einsatzkaders der föderalen Polizei zu | Personalmitgliedern des Einsatzkaders der föderalen Polizei zu |
| erläutern. | erläutern. |
| 2. GRUNDSÄTZE | 2. GRUNDSÄTZE |
| Bei meiner Entscheidung, Personalmitglieder der föderalen Polizei zu | Bei meiner Entscheidung, Personalmitglieder der föderalen Polizei zu |
| entsenden oder nicht, werden die der föderalen Polizei bewilligten | entsenden oder nicht, werden die der föderalen Polizei bewilligten |
| Personalmittel berücksichtigt, in dem Sinne, dass zumindest Anwärter | Personalmittel berücksichtigt, in dem Sinne, dass zumindest Anwärter |
| mit abgeschlossener Grundausbildung, für deren Besoldung noch keine | mit abgeschlossener Grundausbildung, für deren Besoldung noch keine |
| Mittel im Haushaltsplan der föderalen Polizei vorgesehen sind, gegen | Mittel im Haushaltsplan der föderalen Polizei vorgesehen sind, gegen |
| Bezahlung in die Zonen entsandt werden. | Bezahlung in die Zonen entsandt werden. |
| Für die Gewährung derartiger Entsendungen unterscheide ich zwischen | Für die Gewährung derartiger Entsendungen unterscheide ich zwischen |
| vorrangigen und nicht vorrangigen Entsendungen. | vorrangigen und nicht vorrangigen Entsendungen. |
| 2.1 Vorrangige Entsendungen | 2.1 Vorrangige Entsendungen |
| 2.1.1 Bei der Beurteilung der Anträge auf vorrangige Entsendung wird | 2.1.1 Bei der Beurteilung der Anträge auf vorrangige Entsendung wird |
| die Erfüllung nachstehender Kriterien untersucht: | die Erfüllung nachstehender Kriterien untersucht: |
| 2.1.1.1 Stark defizitäre Zone | 2.1.1.1 Stark defizitäre Zone |
| Da jede Zone als defizitär gelten kann, sobald im Vergleich zum | Da jede Zone als defizitär gelten kann, sobald im Vergleich zum |
| Stellenplan ein Personalmitglied fehlt, muss diesbezüglich eine Norm | Stellenplan ein Personalmitglied fehlt, muss diesbezüglich eine Norm |
| festgelegt werden. Eine Zone ist stark defizitär, wenn die Zahl der | festgelegt werden. Eine Zone ist stark defizitär, wenn die Zahl der |
| Personalmitglieder im Einsatzkader (Zahl der in den Zahlungslisten der | Personalmitglieder im Einsatzkader (Zahl der in den Zahlungslisten der |
| Zone aufgeführten Personalmitglieder) mehr als 5 % unter der | Zone aufgeführten Personalmitglieder) mehr als 5 % unter der |
| Mindestnorm (festgelegt im KE vom 5. September 2001) liegt. | Mindestnorm (festgelegt im KE vom 5. September 2001) liegt. |
| 2.1.1.2 Mobilitätsdefizit | 2.1.1.2 Mobilitätsdefizit |
| Wenn in einer Zone ohne überzählige Personalmitglieder (siehe | Wenn in einer Zone ohne überzählige Personalmitglieder (siehe |
| Mitteilung im Belgischen Staatsblatt vom 13. Juli 2002) insgesamt mehr | Mitteilung im Belgischen Staatsblatt vom 13. Juli 2002) insgesamt mehr |
| Personalmitglieder das Korps durch Mobilität verlassen als | Personalmitglieder das Korps durch Mobilität verlassen als |
| hinzukommen, kann eine Entsendung bis in Höhe der Differenz erwogen | hinzukommen, kann eine Entsendung bis in Höhe der Differenz erwogen |
| werden. Manchmal kann es notwendig sein, die Berechnung bis zu einem | werden. Manchmal kann es notwendig sein, die Berechnung bis zu einem |
| bestimmten Dienstgrad (z.B. Inspektor) zu verfeinern. | bestimmten Dienstgrad (z.B. Inspektor) zu verfeinern. |
| 2.1.2 Andernfalls müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: | 2.1.2 Andernfalls müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: |
| 2.1.2.1 Personalbedarfsplan - Stellenplan | 2.1.2.1 Personalbedarfsplan - Stellenplan |
| Die vorrangigen Entsendungen müssen im Rahmen eines | Die vorrangigen Entsendungen müssen im Rahmen eines |
| Personalbedarfsplans beantragt werden, mit dem die Umsetzung des | Personalbedarfsplans beantragt werden, mit dem die Umsetzung des |
| genehmigten Stellenplans bestimmt wird. | genehmigten Stellenplans bestimmt wird. |
| Aus der Antragsakte muss hervorgehen, dass man bei der Umsetzung des | Aus der Antragsakte muss hervorgehen, dass man bei der Umsetzung des |
| Stellenplans in Rückstand geraten ist und dass eine zeitweilige | Stellenplans in Rückstand geraten ist und dass eine zeitweilige |
| Verstärkung nötig ist, um die gesteckten Ziele zu verwirklichen. | Verstärkung nötig ist, um die gesteckten Ziele zu verwirklichen. |
| 2.1.2.2 Eintragung in den ersten Mobilitätszyklus | 2.1.2.2 Eintragung in den ersten Mobilitätszyklus |
| Wenn vorrangige Entsendungen beantragt werden, muss in den laufenden | Wenn vorrangige Entsendungen beantragt werden, muss in den laufenden |
| Mobilitätszyklen beziehungsweise spätestens im nächstfolgenden | Mobilitätszyklen beziehungsweise spätestens im nächstfolgenden |
| Mobilitätszyklus die entsprechende Anzahl Stellen im betroffenen | Mobilitätszyklus die entsprechende Anzahl Stellen im betroffenen |
| Dienstgrad beziehungsweise in den betroffenen Dienstgraden offen sein. | Dienstgrad beziehungsweise in den betroffenen Dienstgraden offen sein. |
| 2.1.2.3 Verpflichtung zur Übernahme der Kosten | 2.1.2.3 Verpflichtung zur Übernahme der Kosten |
| Die beantragende Polizeizone muss sich ausdrücklich verpflichten, | Die beantragende Polizeizone muss sich ausdrücklich verpflichten, |
| gemäss den Bestimmungen des vorliegenden Rundschreibens die Kosten zu | gemäss den Bestimmungen des vorliegenden Rundschreibens die Kosten zu |
| übernehmen. | übernehmen. |
| 2.1.3 Dauer der Entsendung - Beurteilung | 2.1.3 Dauer der Entsendung - Beurteilung |
| In der Regel werden die Entsendungen für eine Dauer von 6 Monaten | In der Regel werden die Entsendungen für eine Dauer von 6 Monaten |
| gewährt. | gewährt. |
| Gegebenenfalls, je nach Ergebnis des Mobilitätszyklus, haben die | Gegebenenfalls, je nach Ergebnis des Mobilitätszyklus, haben die |
| Entsendungen einen « erlöschenden » Charakter. | Entsendungen einen « erlöschenden » Charakter. |
| Die Dauer der Entsendungen und/oder der Entsendungen mit « | Die Dauer der Entsendungen und/oder der Entsendungen mit « |
| erlöschendem » Charakter wird im Entsendungsbeschluss vermerkt. | erlöschendem » Charakter wird im Entsendungsbeschluss vermerkt. |
| Damit die Entsendung sich auch rentiert, kann eine Entsendungsdauer | Damit die Entsendung sich auch rentiert, kann eine Entsendungsdauer |
| von mindestens sechs Monaten garantiert werden, wobei notfalls die | von mindestens sechs Monaten garantiert werden, wobei notfalls die |
| Klausel über den Aufschub einer Bestellung aufgrund einer | Klausel über den Aufschub einer Bestellung aufgrund einer |
| Mobilitätsauswahl in Anspruch genommen wird. | Mobilitätsauswahl in Anspruch genommen wird. |
| Für die Brüsseler Zonen wird dies systematisch der Fall sein, sodass | Für die Brüsseler Zonen wird dies systematisch der Fall sein, sodass |
| das Defizit dieser Zonen weitgehend ausgeglichen werden kann. | das Defizit dieser Zonen weitgehend ausgeglichen werden kann. |
| 2.2 Nicht vorrangige Entsendungen | 2.2 Nicht vorrangige Entsendungen |
| Falls die Mittel der föderalen Polizei nach Erfüllung der vorrangigen | Falls die Mittel der föderalen Polizei nach Erfüllung der vorrangigen |
| Entsendungen noch ausreichen, können auch « aushilfsweise » | Entsendungen noch ausreichen, können auch « aushilfsweise » |
| Entsendungen gewährt werden (z.B.: zeitweilige Vertretung für | Entsendungen gewährt werden (z.B.: zeitweilige Vertretung für |
| schwangere Personalmitglieder, für Langzeitkranke, für Personal in | schwangere Personalmitglieder, für Langzeitkranke, für Personal in |
| langzeitiger Ausbildung, ...). | langzeitiger Ausbildung, ...). |
| Sind derartige Entsendungen genehmigt, können sie bei Bedarf für | Sind derartige Entsendungen genehmigt, können sie bei Bedarf für |
| vorrangige Anträge oder bei Wegfall des Kapazitätsspielraums der | vorrangige Anträge oder bei Wegfall des Kapazitätsspielraums der |
| föderalen Polizei schnell unterbrochen werden (Ankündigungsfrist: 1 | föderalen Polizei schnell unterbrochen werden (Ankündigungsfrist: 1 |
| Woche). | Woche). |
| 2.3 Reihenfolge bei der Gewährung von vorrangigen und nicht | 2.3 Reihenfolge bei der Gewährung von vorrangigen und nicht |
| vorrangigen Entsendungen | vorrangigen Entsendungen |
| Um eine vorrangige Entsendung beziehungsweise eine | Um eine vorrangige Entsendung beziehungsweise eine |
| Zurverfügungstellung zu erhalten, genügt es, wenn eines der beiden | Zurverfügungstellung zu erhalten, genügt es, wenn eines der beiden |
| ersten Kriterien (stark defizitäre Zone oder Mobilitätsdefizit) | ersten Kriterien (stark defizitäre Zone oder Mobilitätsdefizit) |
| zusammen mit den drei letzten Kriterien (Rückstand im | zusammen mit den drei letzten Kriterien (Rückstand im |
| Personalbedarfsplan, Eintragung in den Mobilitätszyklus, Verpflichtung | Personalbedarfsplan, Eintragung in den Mobilitätszyklus, Verpflichtung |
| zur Übernahme der Kosten) erfüllt ist. Wenn nicht allen Anträgen Folge | zur Übernahme der Kosten) erfüllt ist. Wenn nicht allen Anträgen Folge |
| geleistet werden kann, werden die beiden ersten Kriterien in dieser | geleistet werden kann, werden die beiden ersten Kriterien in dieser |
| Reihenfolge angewandt. | Reihenfolge angewandt. |
| Vorrangige Entsendungen erhalten immer den Vorzug vor nicht | Vorrangige Entsendungen erhalten immer den Vorzug vor nicht |
| vorrangigen Entsendungen. | vorrangigen Entsendungen. |
| 3. ZUSTÄNDIGE BEHÖRDE | 3. ZUSTÄNDIGE BEHÖRDE |
| Alle Entsendungsanträge sind an den Generaldirektor des Personals der | Alle Entsendungsanträge sind an den Generaldirektor des Personals der |
| föderalen Polizei zu richten. Wenn sie den oben erwähnten Kriterien | föderalen Polizei zu richten. Wenn sie den oben erwähnten Kriterien |
| und Bedingungen entsprechen, übertrage ich dem Generaldirektor des | und Bedingungen entsprechen, übertrage ich dem Generaldirektor des |
| Personals die Befugnis, die Entsendungen zu gewähren. In den anderen | Personals die Befugnis, die Entsendungen zu gewähren. In den anderen |
| Fällen wird er mir die Akte zur Entscheidung vorlegen. | Fällen wird er mir die Akte zur Entscheidung vorlegen. |
| 4. FAKTURIERUNG | 4. FAKTURIERUNG |
| 4.1 Kriterien für die Übernahme der Entsendungskosten | 4.1 Kriterien für die Übernahme der Entsendungskosten |
| In der Regel trägt das Korps, zu dessen Gunsten die Entsendungen | In der Regel trägt das Korps, zu dessen Gunsten die Entsendungen |
| gewährt werden, alle diesbezüglichen Kosten. | gewährt werden, alle diesbezüglichen Kosten. |
| Manchmal kommt es jedoch vor, dass ein ganz bestimmtes | Manchmal kommt es jedoch vor, dass ein ganz bestimmtes |
| Personalmitglied eines Korps aufgrund spezifischer Umstände oder | Personalmitglied eines Korps aufgrund spezifischer Umstände oder |
| Qualifikationen in ein anderes Korps entsandt wird (z.B. | Qualifikationen in ein anderes Korps entsandt wird (z.B. |
| Neufchâteau-Untersuchung, spezifische Sprachenkenntnis, ...). In einem | Neufchâteau-Untersuchung, spezifische Sprachenkenntnis, ...). In einem |
| solchen Fall können spezifische Bestimmungen zwischen föderaler und | solchen Fall können spezifische Bestimmungen zwischen föderaler und |
| lokaler Polizei vereinbart werden: Jeder bezahlt sein eigenes | lokaler Polizei vereinbart werden: Jeder bezahlt sein eigenes |
| Personalmitglied und nur die Mehrkosten werden erstattet oder jeder | Personalmitglied und nur die Mehrkosten werden erstattet oder jeder |
| fakturiert dem anderen Korps die Kosten des abgetretenen | fakturiert dem anderen Korps die Kosten des abgetretenen |
| Personalmitglieds. | Personalmitglieds. |
| 4.2 Pauschale | 4.2 Pauschale |
| Um die Verwaltung so weit wie möglich zu vereinfachen, wird die | Um die Verwaltung so weit wie möglich zu vereinfachen, wird die |
| Fakturierung bezüglich des entsandten Personals auf der Grundlage | Fakturierung bezüglich des entsandten Personals auf der Grundlage |
| einer Pauschale vorgenommen, wie in der Anlage zum vorliegenden | einer Pauschale vorgenommen, wie in der Anlage zum vorliegenden |
| Rundschreiben erläutert. | Rundschreiben erläutert. |
| 4.3 Ausrüstung | 4.3 Ausrüstung |
| Das entsandte Personal wird von der föderalen Polizei ausgerüstet | Das entsandte Personal wird von der föderalen Polizei ausgerüstet |
| (Grund- und Funktionsausrüstung im Sinne des Rundschreibens GPI 12). | (Grund- und Funktionsausrüstung im Sinne des Rundschreibens GPI 12). |
| Nur der Regenmantel, die Stablampe und der Tragriemen werden von der | Nur der Regenmantel, die Stablampe und der Tragriemen werden von der |
| lokalen Polizei zur Verfügung gestellt werden. | lokalen Polizei zur Verfügung gestellt werden. |
| Zu Lasten der föderalen Polizei gehen also: | Zu Lasten der föderalen Polizei gehen also: |
| - Polizeikoppel, | - Polizeikoppel, |
| - Gummiknüppel, | - Gummiknüppel, |
| - Gummiknüppel-Halter, | - Gummiknüppel-Halter, |
| - Handschellen, | - Handschellen, |
| - Dienstwaffe, | - Dienstwaffe, |
| - schwarze offene Pistolentasche, | - schwarze offene Pistolentasche, |
| - schwarze Magazintasche, | - schwarze Magazintasche, |
| - Einsatz-Armbinde. | - Einsatz-Armbinde. |
| 4.4 Fakturierungsvorgang | 4.4 Fakturierungsvorgang |
| Jeden Monat übermittelt die föderale Polizei (Direktion der Finanzen) | Jeden Monat übermittelt die föderale Polizei (Direktion der Finanzen) |
| den betroffenen Polizeizonen eine Rechnung in Bezug auf das während | den betroffenen Polizeizonen eine Rechnung in Bezug auf das während |
| des vorherigen Monats entsandte Personal. Deckt die Entsendung keinen | des vorherigen Monats entsandte Personal. Deckt die Entsendung keinen |
| vollständigen Monat ab, wird die « tägliche » Tarifierung angewandt. | vollständigen Monat ab, wird die « tägliche » Tarifierung angewandt. |
| Vorliegendes Rundschreiben ersetzt das Rundschreiben GPI 39 vom 15. | Vorliegendes Rundschreiben ersetzt das Rundschreiben GPI 39 vom 15. |
| Mai 2003 und wird mit 1. Januar 2004 wirksam. Bereits vor | Mai 2003 und wird mit 1. Januar 2004 wirksam. Bereits vor |
| Veröffentlichung des vorliegenden Rundschreibens durchgeführte | Veröffentlichung des vorliegenden Rundschreibens durchgeführte |
| Entsendungen von Offizieren und Hauptinspektoren werden regularisiert. | Entsendungen von Offizieren und Hauptinspektoren werden regularisiert. |
| Ich bitte Sie, alle Polizeikorps, die Ihnen unterstehen, über | Ich bitte Sie, alle Polizeikorps, die Ihnen unterstehen, über |
| Voraufgehendes zu informieren. | Voraufgehendes zu informieren. |
| Ich bitte die Frauen und Herren Gouverneure, für die Anwendung des | Ich bitte die Frauen und Herren Gouverneure, für die Anwendung des |
| vorliegenden Rundschreibens zu sorgen und das Datum, an dem | vorliegenden Rundschreibens zu sorgen und das Datum, an dem |
| vorliegende Rundschreiben im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht | vorliegende Rundschreiben im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht |
| worden ist, im Verwaltungsblatt zu vermerken. | worden ist, im Verwaltungsblatt zu vermerken. |
| Der Minister | Der Minister |
| P. DEWAEL | P. DEWAEL |
| Anlage zum Rundschreiben GPI 39 vom 4. Juni 2004 | Anlage zum Rundschreiben GPI 39 vom 4. Juni 2004 |
| KOSTEN DER ENTSENDUNG | KOSTEN DER ENTSENDUNG |
| 1. PAUSCHALE | 1. PAUSCHALE |
| Pour la consultation du tableau, voir image | Voor de raadpleging van de tabel, zie beeld |
| Parameter | Parameter |
| (1) Gehaltsindex: 1,3195 | (1) Gehaltsindex: 1,3195 |
| Gehalt « PIN »: Inspektor B1 mit Dienstalter von ZWEI Jahren | Gehalt « PIN »: Inspektor B1 mit Dienstalter von ZWEI Jahren |
| Gehalt « andere »: Durchschnittsgehalt für die jeweiligen Dienstgrade | Gehalt « andere »: Durchschnittsgehalt für die jeweiligen Dienstgrade |
| innerhalb der föderalen Polizei (DGA - DGJ - DGS) | innerhalb der föderalen Polizei (DGA - DGJ - DGS) |
| (2) Zulage Brüssel-Hauptstadt: Betrag des ersten Jahres | (2) Zulage Brüssel-Hauptstadt: Betrag des ersten Jahres |
| (3) Zweisprachigkeitszulage: Grundkenntnis | (3) Zweisprachigkeitszulage: Grundkenntnis |
| (4) Vergütungen für Überstunden, Nachtarbeit, Wochenendarbeit oder | (4) Vergütungen für Überstunden, Nachtarbeit, Wochenendarbeit oder |
| Arbeit an Feiertagen: | Arbeit an Feiertagen: |
| - Index 1,3152 für Wochenenden, Nächte, Erreichbarkeit und | - Index 1,3152 für Wochenenden, Nächte, Erreichbarkeit und |
| Abrufbereitschaft | Abrufbereitschaft |
| - Index 1,3110 für Überstunden | - Index 1,3110 für Überstunden |
| NB: Infolge der Anwendung des Protokolls 57 und unter Berücksichtigung | NB: Infolge der Anwendung des Protokolls 57 und unter Berücksichtigung |
| der Anrechnungsregeln der ZDFA muss der durchschnittliche Jahresindex | der Anrechnungsregeln der ZDFA muss der durchschnittliche Jahresindex |
| 2004 wie folgt berechnet werden: | 2004 wie folgt berechnet werden: |
| - Überstunden: 2 Monate an 1,2682 und 10 Monate an 1,3195 | - Überstunden: 2 Monate an 1,2682 und 10 Monate an 1,3195 |
| - Andere Arten Nachteile: 1 Monat an 1,2682 und 11 Monate an 1,3195 | - Andere Arten Nachteile: 1 Monat an 1,2682 und 11 Monate an 1,3195 |
| - Pauschale auf der Grundlage eines Durchschnitts der bekannten | - Pauschale auf der Grundlage eines Durchschnitts der bekannten |
| Realisierungen | Realisierungen |
| (5) Auftragskosten: Pauschale | (5) Auftragskosten: Pauschale |
| Verschiedenes: Arbeitgeberbeiträge für statutarisches Personal: 3,85 % | Verschiedenes: Arbeitgeberbeiträge für statutarisches Personal: 3,85 % |
| 2. ZU FAKTURIERENDE BETRÄGE (in EURO) | 2. ZU FAKTURIERENDE BETRÄGE (in EURO) |
| Pour la consultation du tableau, voir image | Voor de raadpleging van de tabel, zie beeld |
| Gesehen, um dem ministeriellen Rundschreiben GPI 39 vom 4. Juni 2004 | Gesehen, um dem ministeriellen Rundschreiben GPI 39 vom 4. Juni 2004 |
| über die Unterstützung eines lokalen Polizeikorps durch | über die Unterstützung eines lokalen Polizeikorps durch |
| Personalmitglieder der föderalen Polizei - Grundsätze und Fakturierung | Personalmitglieder der föderalen Polizei - Grundsätze und Fakturierung |
| - beigefügt zu werden. | - beigefügt zu werden. |
| Der Minister | Der Minister |
| P. DEWAEL | P. DEWAEL |