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Vue multilingue de Circulaire du 04/07/2000
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Circulaire ministérielle ZP 5 traitant de l'aide financière pour le soutien du fonctionnement des zones de police pilotes. - Traduction allemande Ministeriële omzendbrief PZ 5 betreffende de financiële hulp voor de ondersteuning van pilootpolitiezones. - Duitse vertaling
MINISTERE DE L'INTERIEUR 4 JUILLET 2000. - Circulaire ministérielle ZP 5 traitant de l'aide financière pour le soutien du fonctionnement des zones de police pilotes. - Traduction allemande Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la MINISTERIE VAN BINNENLANDSE ZAKEN 4 JULI 2000. - Ministeriële omzendbrief PZ 5 betreffende de financiële hulp voor de ondersteuning van pilootpolitiezones. - Duitse vertaling De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief PZ
circulaire ZP 5 du Ministre de l'Intérieur du 4 juillet 2000 traitant 5 van de Minister van Binnenlandse Zaken van 4 juli 2000 betreffende
de l'aide financière pour le soutien du fonctionnement des zones de de financiële hulp voor de ondersteuning van pilootpolitiezones
police pilotes (Moniteur belge du 25 juillet 2000), établie par le (Belgisch Staatsblad van 25 juli 2000), opgemaakt door de Centrale
Service central de traduction allemande du Commissariat dienst voor Duitse vertaling van het
d'arrondissement adjoint à Malmedy. Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy.
Ministerium des Innern Ministerium des Innern
4. JULI 2000 - Ministerielles Rundschreiben PZ 5 über die finanzielle 4. JULI 2000 - Ministerielles Rundschreiben PZ 5 über die finanzielle
Beihilfe für die Unterstützung der Arbeit der Pilotpolizeizonen Beihilfe für die Unterstützung der Arbeit der Pilotpolizeizonen
An die Frau Provinzgouverneurin und die Herren Provinzgouverneure An die Frau Provinzgouverneurin und die Herren Provinzgouverneure
Zur Information: Zur Information:
An die Mitglieder des provinzialen Unterstützungsteams, An die Mitglieder des provinzialen Unterstützungsteams,
An die Frauen und Herren Bezirkskommissare, An die Frauen und Herren Bezirkskommissare,
An die Frauen und Herren Bürgermeister, An die Frauen und Herren Bürgermeister,
Sehr geehrte Frau Gouverneurin, Sehr geehrte Frau Gouverneurin,
Sehr geehrter Herr Gouverneur, Sehr geehrter Herr Gouverneur,
I. Allgemeines I. Allgemeines
Im Ministeriellen Rundschreiben PZ 1 vom 10. April 2000 « Einrichtung Im Ministeriellen Rundschreiben PZ 1 vom 10. April 2000 « Einrichtung
der lokalen Polizei - Errichtung der auf zwei Ebenen strukturierten der lokalen Polizei - Errichtung der auf zwei Ebenen strukturierten
integrierten Polizei » wurde angekündigt, dass die Regierung zirka 200 integrierten Polizei » wurde angekündigt, dass die Regierung zirka 200
Millionen Franken für die Funktionsfähigkeit der ersten Phase der Millionen Franken für die Funktionsfähigkeit der ersten Phase der
Pilotpolizeizonen zur Verfügung stellt. Es handelt sich um die im Pilotpolizeizonen zur Verfügung stellt. Es handelt sich um die im
Ministeriellen Rundschreiben PZ 1 erwähnten 22 Pilotpolizeizonen. Ministeriellen Rundschreiben PZ 1 erwähnten 22 Pilotpolizeizonen.
II. Gewährung des Zuschusses II. Gewährung des Zuschusses
1. Anwendungsbereich 1. Anwendungsbereich
Die Gemeinde(n), die einer Pilotpolizeizone (Phase 1) angehört Die Gemeinde(n), die einer Pilotpolizeizone (Phase 1) angehört
(angehören), kann (können) eine finanzielle Beihilfe für die (angehören), kann (können) eine finanzielle Beihilfe für die
Investitions- und Betriebskosten im Rahmen einer optimal integrierten Investitions- und Betriebskosten im Rahmen einer optimal integrierten
Arbeitsweise der Pilotpolizeizone erhalten. Für diese Bezuschussung Arbeitsweise der Pilotpolizeizone erhalten. Für diese Bezuschussung
kommen weder die Personal- und gewöhnlichen Betriebskosten der kommen weder die Personal- und gewöhnlichen Betriebskosten der
bestehenden Polizeidienste noch die Kosten für die Reparatur des bestehenden Polizeidienste noch die Kosten für die Reparatur des
(bezuschussten) Materials und der (bezuschussten) Ausrüstung in Frage. (bezuschussten) Materials und der (bezuschussten) Ausrüstung in Frage.
Im Sinne des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 strebt die Pilotpolizeizone Im Sinne des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 strebt die Pilotpolizeizone
eine optimal integrierte Arbeitsweise der bestehenden Polizeidienste eine optimal integrierte Arbeitsweise der bestehenden Polizeidienste
an für alle Aufgabenbereiche der polizeilichen Grundfunktion, so wie an für alle Aufgabenbereiche der polizeilichen Grundfunktion, so wie
dies in der betreffenden Pilotpolizeizone bestimmt worden ist. dies in der betreffenden Pilotpolizeizone bestimmt worden ist.
Die finanzielle Beihilfe ist ausschliesslich zur Deckung der Kosten Die finanzielle Beihilfe ist ausschliesslich zur Deckung der Kosten
bestimmt, die in direktem Zusammenhang mit dem Integrierungsprozess bestimmt, die in direktem Zusammenhang mit dem Integrierungsprozess
stehen. Diese Beihilfe darf auf keinen Fall dazu dienen, den Mangel an stehen. Diese Beihilfe darf auf keinen Fall dazu dienen, den Mangel an
früheren Investitionen auszugleichen. früheren Investitionen auszugleichen.
Die Kosten für folgende Aspekte der integrierten Arbeitsweise der Die Kosten für folgende Aspekte der integrierten Arbeitsweise der
Pilotpolizeizone können bezuschusst werden: Pilotpolizeizone können bezuschusst werden:
- Aktionen und Studien zur Förderung der integrierten Arbeitsweise in - Aktionen und Studien zur Förderung der integrierten Arbeitsweise in
den bestehenden Polizeidiensten, und zwar für sämtliche den bestehenden Polizeidiensten, und zwar für sämtliche
Aufgabenbereiche der polizeilichen Grundfunktion, so wie dies in der Aufgabenbereiche der polizeilichen Grundfunktion, so wie dies in der
betreffenden Pilotpolizeizone bestimmt worden ist; aus der Zielsetzung betreffenden Pilotpolizeizone bestimmt worden ist; aus der Zielsetzung
dieser Aktionen/Studien muss deutlich hervorgehen, dass sie eine dieser Aktionen/Studien muss deutlich hervorgehen, dass sie eine
Hilfe/einen Mehrwert bei der Umsetzung der integrierten Arbeitsweise Hilfe/einen Mehrwert bei der Umsetzung der integrierten Arbeitsweise
darstellen (1), darstellen (1),
- Veranstaltung gemeinsamer Ausbildungen für die zukünftigen - Veranstaltung gemeinsamer Ausbildungen für die zukünftigen
Mitglieder der lokalen Polizei (sowohl die Mitglieder der Gendarmerie Mitglieder der lokalen Polizei (sowohl die Mitglieder der Gendarmerie
als auch die Mitglieder der Gemeindepolizei), als auch die Mitglieder der Gemeindepolizei),
- Organisation eines Begleitprozesses (durch externe oder interne - Organisation eines Begleitprozesses (durch externe oder interne
Berater), so dass im Hinblick auf die Einrichtung eines auf die Berater), so dass im Hinblick auf die Einrichtung eines auf die
Gemeinschaft ausgerichteten Polizeidienstes die angemessenste Gemeinschaft ausgerichteten Polizeidienstes die angemessenste
Organisationskultur und das angemessenste Organisationsmodell Organisationskultur und das angemessenste Organisationsmodell
ausgearbeitet werden können (2), ausgearbeitet werden können (2),
- Anbringung des neuen Emblems auf der Polizeiausrüstung (Fahrzeuge, - Anbringung des neuen Emblems auf der Polizeiausrüstung (Fahrzeuge,
Gebäude, Uniformen...) gemäss dem Rundschreiben PZ 3 vom 10. Mai 2000 Gebäude, Uniformen...) gemäss dem Rundschreiben PZ 3 vom 10. Mai 2000
« Polizeireform - Pilotprojekte - Benutzung des Emblems des neuen, auf « Polizeireform - Pilotprojekte - Benutzung des Emblems des neuen, auf
zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes », zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes »,
- Übergang zu einem gemeinsamen EDV-System, - Übergang zu einem gemeinsamen EDV-System,
- Übergang zu einem gemeinsamen Funk- und Kommunikationssystem (3). - Übergang zu einem gemeinsamen Funk- und Kommunikationssystem (3).
2. Gewährungsbedingungen 2. Gewährungsbedingungen
Zur Verwirklichung dieser integrierten Arbeitsweise hat die Zur Verwirklichung dieser integrierten Arbeitsweise hat die
Pilotpolizeizone gemäss den Richtlinien des Ministeriellen Pilotpolizeizone gemäss den Richtlinien des Ministeriellen
Rundschreibens PZ 1 einen Direktionsrat oder eine Gruppe « Operative Rundschreibens PZ 1 einen Direktionsrat oder eine Gruppe « Operative
Beratung » eingesetzt. Der Direktionsrat muss diese integrierte Beratung » eingesetzt. Der Direktionsrat muss diese integrierte
Arbeitsweise nach und nach in mehreren Etappen einführen. Hierzu hat Arbeitsweise nach und nach in mehreren Etappen einführen. Hierzu hat
er einen Etappenplan ausgearbeitet, in dem die Einführung der er einen Etappenplan ausgearbeitet, in dem die Einführung der
integrierten Arbeitsweise in die betreffende Pilotpolizeizone für alle integrierten Arbeitsweise in die betreffende Pilotpolizeizone für alle
Aufgabenbereiche der polizeilichen Grundfunktion methodisch bestimmt Aufgabenbereiche der polizeilichen Grundfunktion methodisch bestimmt
und zeitlich und räumlich vorgesehen wird. und zeitlich und räumlich vorgesehen wird.
Die eingereichte Bezuschussungsakte ist vom Direktionsrat Die eingereichte Bezuschussungsakte ist vom Direktionsrat
beziehungsweise von der Gruppe « Operative Beratung » sowie vom (von beziehungsweise von der Gruppe « Operative Beratung » sowie vom (von
den) Bürgermeister(n) der Gemeinde(n) der Pilotpolizeizone(n) den) Bürgermeister(n) der Gemeinde(n) der Pilotpolizeizone(n)
genehmigt worden (siehe auch Nummer III.1 und Muster in der Anlage). genehmigt worden (siehe auch Nummer III.1 und Muster in der Anlage).
Die Gemeinde(n) der Pilotpolizeizone(n) verpflichtet (verpflichten) Die Gemeinde(n) der Pilotpolizeizone(n) verpflichtet (verpflichten)
sich, die Ausbildung und den Stellenplan des Einsatz-, Verwaltungs- sich, die Ausbildung und den Stellenplan des Einsatz-, Verwaltungs-
und Logistikpersonals des lokalen Polizeikorps gemäss den vom König und Logistikpersonals des lokalen Polizeikorps gemäss den vom König
festgelegten Mindestnormen zu ergänzen (4). festgelegten Mindestnormen zu ergänzen (4).
Der Zuschuss wird pro Pilotpolizeizone von einer Gemeinde verwaltet. Der Zuschuss wird pro Pilotpolizeizone von einer Gemeinde verwaltet.
Der Zuschuss muss unter Beachtung der Rechtsvorschriften über Der Zuschuss muss unter Beachtung der Rechtsvorschriften über
öffentliche Aufträge verwendet werden. öffentliche Aufträge verwendet werden.
Gemeinden, die einen Zuschuss erhalten haben (Pilotpolizeizonen), Gemeinden, die einen Zuschuss erhalten haben (Pilotpolizeizonen),
müssen seinen Verwendungszweck spätestens im Jahr nach seiner müssen seinen Verwendungszweck spätestens im Jahr nach seiner
Gewährung nachweisen. Gewährung nachweisen.
3. Art und Weise der Verteilung der Haushaltsmittel 3. Art und Weise der Verteilung der Haushaltsmittel
Die verfügbaren Haushaltsmittel, das heisst etwa 200 Millionen Die verfügbaren Haushaltsmittel, das heisst etwa 200 Millionen
Franken, werden aufgrund nachstehender Verteilerschlüssel unter die Franken, werden aufgrund nachstehender Verteilerschlüssel unter die
Gemeinden verteilt, die die in Nummer II.1 bestimmten Bedingungen Gemeinden verteilt, die die in Nummer II.1 bestimmten Bedingungen
erfüllen: erfüllen:
- pauschaler Ausgangsbetrag von 1.000.000 F für Mehrgemeindezonen, - pauschaler Ausgangsbetrag von 1.000.000 F für Mehrgemeindezonen,
- für den Rest des Gesamtbetrags aufgrund eines - für den Rest des Gesamtbetrags aufgrund eines
Verteilungskoeffizienten, der sich zu 50% auf die Bevölkerungszahl der Verteilungskoeffizienten, der sich zu 50% auf die Bevölkerungszahl der
Pilotpolizeizone(n) und zu 50% auf die Personalbestände der Pilotpolizeizone(n) und zu 50% auf die Personalbestände der
Pilotpolizeizone(n) stützt. Pilotpolizeizone(n) stützt.
Als Polizeipersonalbestände werden die Bestände vom 31. Dezember 1999 Als Polizeipersonalbestände werden die Bestände vom 31. Dezember 1999
(APUD/Abteilung "Unterstützung in Sachen Polizeipolitik") (APUD/Abteilung "Unterstützung in Sachen Polizeipolitik")
berücksichtigt. Sie umfassen die Mitglieder der Gemeindepolizei und berücksichtigt. Sie umfassen die Mitglieder der Gemeindepolizei und
der Gendarmerie der betreffenden Pilotpolizeizone. der Gendarmerie der betreffenden Pilotpolizeizone.
Aufgrund der obenerwähnten Verteilerschlüssel wird ein Höchstbetrag Aufgrund der obenerwähnten Verteilerschlüssel wird ein Höchstbetrag
pro Pilotpolizeizone festgelegt. Nachstehend finden Sie die pro pro Pilotpolizeizone festgelegt. Nachstehend finden Sie die pro
Pilotpolizeizone festgelegten Höchstbeträge. Pilotpolizeizone festgelegten Höchstbeträge.
Für Flandern: Höchstbetrag Für Flandern: Höchstbetrag
Ostflandern: Ostflandern:
- PZ Gent 18 788 699 F - PZ Gent 18 788 699 F
- PZ Lokeren 3 937 255 F - PZ Lokeren 3 937 255 F
Westflandern: Westflandern:
- PZ Blankenberge, Zuienkerke 4 440 024 F - PZ Blankenberge, Zuienkerke 4 440 024 F
- PZ Ostende 7 009 398 F - PZ Ostende 7 009 398 F
Antwerpen: Antwerpen:
- PZ Antwerpen 37 573 457 F - PZ Antwerpen 37 573 457 F
- PZ Lier 3 834 132 F - PZ Lier 3 834 132 F
Limburg: Limburg:
- PZ Hasselt, Diepenbeek, Zonhoven 8 763 012 F - PZ Hasselt, Diepenbeek, Zonhoven 8 763 012 F
- PZ Tongeren, Herstappe 4 833 309 F - PZ Tongeren, Herstappe 4 833 309 F
Flämisch-Brabant: Flämisch-Brabant:
- PZ Löwen, 7 612 593 F - PZ Löwen, 7 612 593 F
- PZ Affligem, Roosdaal, Ternat, Liedekerke 5 405 080 F - PZ Affligem, Roosdaal, Ternat, Liedekerke 5 405 080 F
- PZ Vilvoorde, Machelen 5 679 676 F - PZ Vilvoorde, Machelen 5 679 676 F
Für Wallonien: Für Wallonien:
Hennegau: Hennegau:
- PZ Charleroi 17 063 787 F - PZ Charleroi 17 063 787 F
- PZ Silly, Brugelette, Lens, Chièvre, Jurbise, Enghien 5 034 572 F - PZ Silly, Brugelette, Lens, Chièvre, Jurbise, Enghien 5 034 572 F
Wallonisch-Brabant: Wallonisch-Brabant:
- PZ Ottignies-Louvain-la-Neuve 3 669 913 F - PZ Ottignies-Louvain-la-Neuve 3 669 913 F
- PZ Jodoigne, Ramillies, Hélécine, Orp-Jauche, Perwez 4 625 383 F - PZ Jodoigne, Ramillies, Hélécine, Orp-Jauche, Perwez 4 625 383 F
Luxemburg: Luxemburg:
- PZ Durbuy, Hotton, Erezée, Rendeux, Marche-en-Famenne, Nassogne, - PZ Durbuy, Hotton, Erezée, Rendeux, Marche-en-Famenne, Nassogne,
Tenneville, Manhay, La Roche-en-Ardenne, Houffalize, Gouvy, Vielsalm 6 Tenneville, Manhay, La Roche-en-Ardenne, Houffalize, Gouvy, Vielsalm 6
732 447 F 732 447 F
- PZ Libramont, Neufchâteau, Bastogne, Bertogne, Sainte-Ode, - PZ Libramont, Neufchâteau, Bastogne, Bertogne, Sainte-Ode,
Vaux-sur-Sûre, Vaux-sur-Sûre,
Fauvillers, Léglise 5 403 358 F Fauvillers, Léglise 5 403 358 F
Lüttich: Lüttich:
- PZ Soumagne, Fléron, Beyne-Heusay 5 144 768 F - PZ Soumagne, Fléron, Beyne-Heusay 5 144 768 F
- PZ Seraing, Neupré 7 540 240 F - PZ Seraing, Neupré 7 540 240 F
Namur: Namur:
- PZ Namur 8 826 126 F - PZ Namur 8 826 126 F
- PZ Ciney, Hamois, Havelange, Somme-Leuze 4 694 672 F - PZ Ciney, Hamois, Havelange, Somme-Leuze 4 694 672 F
Für den Verwaltungsbezirk Brüssel-Hauptstadt: Für den Verwaltungsbezirk Brüssel-Hauptstadt:
- PZ Etterbeek, Woluwe-Saint-Pierre, Woluwe-Saint-Lambert 11 388 098 F - PZ Etterbeek, Woluwe-Saint-Pierre, Woluwe-Saint-Lambert 11 388 098 F
III. Gewährungsverfahren III. Gewährungsverfahren
1. Bezuschussungsantrag 1. Bezuschussungsantrag
Die interessierten Pilotpolizeizonen erstellen einen mit Gründen Die interessierten Pilotpolizeizonen erstellen einen mit Gründen
versehenen Bezuschussungsantrag (Bezuschussungsakte), der beim versehenen Bezuschussungsantrag (Bezuschussungsakte), der beim
Minister des Innern, Rue Royale 60-62 in 1000 Brüssel, eingereicht Minister des Innern, Rue Royale 60-62 in 1000 Brüssel, eingereicht
wird. Eine Kopie der Bezuschussungsakte wird der Generaldirektion der wird. Eine Kopie der Bezuschussungsakte wird der Generaldirektion der
Allgemeinen Polizei des Königreichs, Rue Royale 56 in 1000 Brüssel, Allgemeinen Polizei des Königreichs, Rue Royale 56 in 1000 Brüssel,
übermittelt. übermittelt.
Der Bezuschussungsantrag umfasst eine Vorstellung und eine Begründung Der Bezuschussungsantrag umfasst eine Vorstellung und eine Begründung
des oder der Projekte und dessen beziehungsweise deren Ausführung des oder der Projekte und dessen beziehungsweise deren Ausführung
(unter Angabe des eigenen Beitrags der Gemeinde(n) und der beantragten (unter Angabe des eigenen Beitrags der Gemeinde(n) und der beantragten
Beihilfe) sowie den Namen der Gemeinde, die für die Pilotpolizeizone Beihilfe) sowie den Namen der Gemeinde, die für die Pilotpolizeizone
als Verwalter auftritt (hauptsächlich in den Fällen, in denen es um als Verwalter auftritt (hauptsächlich in den Fällen, in denen es um
Mehrgemeindepilotpolizeizonen geht). Mehrgemeindepilotpolizeizonen geht).
Der Bezuschussungsantrag muss vor dem 15. September 2000 eingereicht Der Bezuschussungsantrag muss vor dem 15. September 2000 eingereicht
werden. In Ermangelung eines Antrags kann (können) die Gemeinde(n) werden. In Ermangelung eines Antrags kann (können) die Gemeinde(n)
keine finanzielle Beihilfe erhalten, selbst wenn sie gemäss den keine finanzielle Beihilfe erhalten, selbst wenn sie gemäss den
Bestimmungen des Ministeriellen Rundschreibens PZ1 auf der Liste der Bestimmungen des Ministeriellen Rundschreibens PZ1 auf der Liste der
Pilotpolizeizonen steht (stehen). Pilotpolizeizonen steht (stehen).
Das Einsenden des Antragsformulars setzt voraus, dass die Gemeinde den Das Einsenden des Antragsformulars setzt voraus, dass die Gemeinde den
Zuschuss annimmt und sich verpflichtet, die Verordnungsbestimmungen Zuschuss annimmt und sich verpflichtet, die Verordnungsbestimmungen
einzuhalten (Bestimmung des Zuschusses, Kontrolle...). einzuhalten (Bestimmung des Zuschusses, Kontrolle...).
2. Selektion und Begutachtungsverfahren 2. Selektion und Begutachtungsverfahren
Die eingereichten Projekte werden von einer Selektionskommission Die eingereichten Projekte werden von einer Selektionskommission
bewertet, die sich aus Vertretern des Unterstützungsteams der bewertet, die sich aus Vertretern des Unterstützungsteams der
Polizeizonen, der provinzialen Unterstützungsteams und der Polizeizonen, der provinzialen Unterstützungsteams und der
Arbeitsgruppen Polizeireform zusammensetzt. Die Kommission wird mir Arbeitsgruppen Polizeireform zusammensetzt. Die Kommission wird mir
einen Monat später eine mit Gründen versehene Stellungnahme zum einen Monat später eine mit Gründen versehene Stellungnahme zum
Bezuschussungsantrag zukommen lassen. Bezuschussungsantrag zukommen lassen.
Diese mit Gründen versehene Stellungnahme umfasst einerseits die Diese mit Gründen versehene Stellungnahme umfasst einerseits die
allgemeine Stellungnahme des Unterstützungsteams der Polizeizonen und allgemeine Stellungnahme des Unterstützungsteams der Polizeizonen und
des provinzialen Unterstützungsteams zu den allgemeinen Zielen der des provinzialen Unterstützungsteams zu den allgemeinen Zielen der
Pilotpolizeizonen und andererseits ein spezifisches technisches Pilotpolizeizonen und andererseits ein spezifisches technisches
Gutachten in puncto Informatik, Funkverkehr, Begleitprozess, Gutachten in puncto Informatik, Funkverkehr, Begleitprozess,
gemeinsame Ausbildungen und Anbringung des Emblems. In letzteren gemeinsame Ausbildungen und Anbringung des Emblems. In letzteren
Fällen wird zudem das technische Gutachten der Arbeitsgruppen Fällen wird zudem das technische Gutachten der Arbeitsgruppen
Polizeireform eingeholt. Polizeireform eingeholt.
3. Genehmigungsverfahren 3. Genehmigungsverfahren
Nach Empfang der obenerwähnten Stellungnahme werde ich eine Nach Empfang der obenerwähnten Stellungnahme werde ich eine
Entscheidung über die finanzielle Beihilfe treffen, die der Gemeinde Entscheidung über die finanzielle Beihilfe treffen, die der Gemeinde
in Form eines direkten Zuschusses gewährt wird. in Form eines direkten Zuschusses gewährt wird.
Der Betrag, der jeder Gemeinde (Pilotpolizeizone) zuerkannt wird, wird Der Betrag, der jeder Gemeinde (Pilotpolizeizone) zuerkannt wird, wird
durch Königlichen Erlass festgelegt. durch Königlichen Erlass festgelegt.
IV. Kontrolle und Sanktionen IV. Kontrolle und Sanktionen
Der Minister des Innern oder sein Beauftragter können jederzeit Der Minister des Innern oder sein Beauftragter können jederzeit
Kontrollen durchführen, um sich vor Ort von der korrekten Ausführung Kontrollen durchführen, um sich vor Ort von der korrekten Ausführung
des Erlasses zur Gewährung des Zuschusses zu überzeugen. des Erlasses zur Gewährung des Zuschusses zu überzeugen.
Ferner kann der Minister des Innern oder sein Beauftragter auf Ferner kann der Minister des Innern oder sein Beauftragter auf
einfaches Verlangen jederzeit alle Schriftstücke vor Ort einsehen, in einfaches Verlangen jederzeit alle Schriftstücke vor Ort einsehen, in
denen nachgewiesen wird, dass die Pilotpolizeizone den Erlass zur denen nachgewiesen wird, dass die Pilotpolizeizone den Erlass zur
Gewährung des Zuschusses korrekt ausführt und dass die mit der Gewährung des Zuschusses korrekt ausführt und dass die mit der
finanziellen Beihilfe getätigten Ausgaben diesem Erlass entsprechen. finanziellen Beihilfe getätigten Ausgaben diesem Erlass entsprechen.
Bei Nichteinhaltung des Gewährungserlasses seitens der bezuschussten Bei Nichteinhaltung des Gewährungserlasses seitens der bezuschussten
Pilotpolizeizone und bei missbräuchlicher Verwendung des gewährten Pilotpolizeizone und bei missbräuchlicher Verwendung des gewährten
Zuschusses und/oder des bezuschussten Materials und/oder der Zuschusses und/oder des bezuschussten Materials und/oder der
bezuschussten Dienste wird der Zuschuss ganz oder teilweise bezuschussten Dienste wird der Zuschuss ganz oder teilweise
zurückgefordert. zurückgefordert.
Minister des Innern Minister des Innern
A. DUQUESNE A. DUQUESNE
Fussnoten Fussnoten
(1) Zur Vermeidung unnötiger Arbeit muss immer nachgeprüft werden, ob (1) Zur Vermeidung unnötiger Arbeit muss immer nachgeprüft werden, ob
in diesem Zusammenhang bereits auf föderaler Ebene bestimmte in diesem Zusammenhang bereits auf föderaler Ebene bestimmte
Initiativen oder Untersuchungen vorgesehen worden sind. Initiativen oder Untersuchungen vorgesehen worden sind.
(2) Im Rahmen der Arbeitsgruppe 10 « Übergangsmassnahmen » arbeitet (2) Im Rahmen der Arbeitsgruppe 10 « Übergangsmassnahmen » arbeitet
eine Untergruppe einen Vorschlag zum Begleitprozess (UIA-Untersuchung eine Untergruppe einen Vorschlag zum Begleitprozess (UIA-Untersuchung
und externe Beratung) in den Pilotpolizeizonen aus. Da bestimmte und externe Beratung) in den Pilotpolizeizonen aus. Da bestimmte
Pilotpolizeizonen diesbezüglich bereits Initiativen ergriffen haben, Pilotpolizeizonen diesbezüglich bereits Initiativen ergriffen haben,
wird ihnen die Möglichkeit geboten, diese Initiativen über diese wird ihnen die Möglichkeit geboten, diese Initiativen über diese
Haushaltsmittel zu finanzieren. Haushaltsmittel zu finanzieren.
Zudem ist den Pilotpolizeizonen in Zusammenarbeit mit den Zudem ist den Pilotpolizeizonen in Zusammenarbeit mit den
Studiengruppen Lentic von Lüttich und Cita von Namur ein ausführlicher Studiengruppen Lentic von Lüttich und Cita von Namur ein ausführlicher
Begleitprozess für sämtliche Aufgabenbereiche der polizeilichen Begleitprozess für sämtliche Aufgabenbereiche der polizeilichen
Grundfunktion vorgeschlagen worden. Grundfunktion vorgeschlagen worden.
(3) Bei der Anschaffung eines Funk- und Kommunikationssystems sollte (3) Bei der Anschaffung eines Funk- und Kommunikationssystems sollte
auf die Kompatibilität mit dem auf Provinzebene bestehenden auf die Kompatibilität mit dem auf Provinzebene bestehenden
ASTRID-System geachtet werden, so dass es auch weiterhin benutzt ASTRID-System geachtet werden, so dass es auch weiterhin benutzt
werden kann, wenn im nachhinein eine Beteiligung am ASTRID-Projekt werden kann, wenn im nachhinein eine Beteiligung am ASTRID-Projekt
beschlossen wird. beschlossen wird.
(4) Die KUL-Leuven hat den Auftrag erhalten, diese Mindestnormen auf (4) Die KUL-Leuven hat den Auftrag erhalten, diese Mindestnormen auf
der Grundlage einer Regressionsanalyse festzulegen. der Grundlage einer Regressionsanalyse festzulegen.
ANLAGE: MUSTER EINES BEZUSCHUSSUNGSANTRAGS ANLAGE: MUSTER EINES BEZUSCHUSSUNGSANTRAGS
Art. 1 - Der/Die Unterzeichnete . . . . . Art. 1 - Der/Die Unterzeichnete . . . . .
(Eigenschaft) . . . . . (Eigenschaft) . . . . .
beantragt im Namen der Pilotpolizeizone . . . . . beantragt im Namen der Pilotpolizeizone . . . . .
die Gewährung einer finanziellen Beihilfe für die Pilotpolizeizone im die Gewährung einer finanziellen Beihilfe für die Pilotpolizeizone im
Hinblick auf die integrierte Arbeitsweise der in der betreffenden Hinblick auf die integrierte Arbeitsweise der in der betreffenden
Pilotpolizeizone bestehenden Polizeidienste. Pilotpolizeizone bestehenden Polizeidienste.
Art. 2 - Anbei finden Sie eine globale Übersicht über die Art. 2 - Anbei finden Sie eine globale Übersicht über die
Bezuschussungsanträge. Die ausführlichen mit Gründen versehenen Bezuschussungsanträge. Die ausführlichen mit Gründen versehenen
Anträge werden nachstehend hinzugefügt. Anträge werden nachstehend hinzugefügt.
Pour la consultation du tableau, voir image Voor de raadpleging van de tabel, zie beeld
Art. 3 - (Praktische Informationen) Art. 3 - (Praktische Informationen)
Name und Telefonnummer der Kontaktperson Name und Telefonnummer der Kontaktperson
Kontonummer der Gemeinde (Verwalterin des Zuschusses) . . . . . Kontonummer der Gemeinde (Verwalterin des Zuschusses) . . . . .
Art. 4 - (nur für Mehrgemeindezonen) Vorliegender Bezuschussungsantrag Art. 4 - (nur für Mehrgemeindezonen) Vorliegender Bezuschussungsantrag
wird von allen Gemeinden der betreffenden Pilotpolizeizone gebilligt. wird von allen Gemeinden der betreffenden Pilotpolizeizone gebilligt.
Pour la consultation du tableau, voir image Voor de raadpleging van de tabel, zie beeld
Art. 5 - (Stellungnahme des Direktionsrates oder der Gruppe « Art. 5 - (Stellungnahme des Direktionsrates oder der Gruppe «
Operative Beratung » der Pilotpolizeizone) Operative Beratung » der Pilotpolizeizone)
Für richtig erklärt, Für richtig erklärt,
Aufgestellt in . . . . . , am . . . . . Aufgestellt in . . . . . , am . . . . .
Name des Bürgermeisters, Verwalter des Zuschusses Name des Bürgermeisters, Verwalter des Zuschusses
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