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| Circulaire ministérielle relative à la procédure de mise en oeuvre opérationnelle d'équipes de secours cynophiles. - Traduction allemande | Ministeriële omzendbrief betreffende de procedure voor het inzetten van kynologenhulpverleningsteams. - Duitse vertaling |
|---|---|
| SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR | FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN |
| 4 JANVIER 2005. - Circulaire ministérielle relative à la procédure de | 4 JANUARI 2005. - Ministeriële omzendbrief betreffende de procedure |
| mise en oeuvre opérationnelle d'équipes de secours cynophiles. - Traduction allemande | voor het inzetten van kynologenhulpverleningsteams. - Duitse vertaling |
| Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la | De hiernavolgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief van |
| circulaire du Ministre de l'Intérieur du 4 janvier 2005 relative à la | de Minister van Binnenlandse Zaken van 4 januari 2005 betreffende de |
| procédure de mise en oeuvre opérationnelle d'équipes de secours | procedure voor het inzetten van kynologenhulpverleningsteams (Belgisch |
| cynophiles (Moniteur belge du 18 janvier 2005), établie par le Service | Staatsblad van 18 januari 2005), opgemaakt door de Centrale Dienst |
| central de traduction allemande auprès du Commissariat | voor Duitse vertaling bij het Adjunct-arrondissementscommissariaat in |
| d'arrondissement adjoint à Malmedy. | Malmedy. |
| 4. JANUAR 2005 - Ministerielles Rundschreiben über das Verfahren für | 4. JANUAR 2005 - Ministerielles Rundschreiben über das Verfahren für |
| den Einsatz von Rettungshundeteams | den Einsatz von Rettungshundeteams |
| An die Frauen und Herren Gouverneure der Provinzen und des | An die Frauen und Herren Gouverneure der Provinzen und des |
| Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt | Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt |
| An den Herrn Generalkommissar der Föderalen Polizei | An den Herrn Generalkommissar der Föderalen Polizei |
| Der Königliche Erlass vom 11. Oktober 2002 zur Organisation von | Der Königliche Erlass vom 11. Oktober 2002 zur Organisation von |
| Rettungshundeteams ist am 18. Oktober 2002 im Belgischen Staatsblatt | Rettungshundeteams ist am 18. Oktober 2002 im Belgischen Staatsblatt |
| veröffentlicht worden. | veröffentlicht worden. |
| In vorliegendem Rundschreiben wird das Verfahren für den Einsatz | In vorliegendem Rundschreiben wird das Verfahren für den Einsatz |
| dieser Rettungshundeteams festgelegt. | dieser Rettungshundeteams festgelegt. |
| A. Rettungshundeteam | A. Rettungshundeteam |
| Ein Rettungshundeteam besteht aus einem Rettungshundeführer und seinem | Ein Rettungshundeteam besteht aus einem Rettungshundeführer und seinem |
| Hund. | Hund. |
| B. Akkreditierungskarte | B. Akkreditierungskarte |
| Der Föderale Öffentliche Dienst Inneres hat den Rettungshundeteams, | Der Föderale Öffentliche Dienst Inneres hat den Rettungshundeteams, |
| die als solche anerkannt sind, eine Akkreditierungskarte ausgestellt. | die als solche anerkannt sind, eine Akkreditierungskarte ausgestellt. |
| C. Koordinator der Rettungshundeeinsätze | C. Koordinator der Rettungshundeeinsätze |
| Der Koordinator der Rettungshundeeinsätze stellt sich dem Leiter der | Der Koordinator der Rettungshundeeinsätze stellt sich dem Leiter der |
| Rettungseinsätze oder der Gerichts- oder Polizeibehörde zur Verfügung; | Rettungseinsätze oder der Gerichts- oder Polizeibehörde zur Verfügung; |
| er betreut die Rettungshundeteams am Einsatzort. | er betreut die Rettungshundeteams am Einsatzort. |
| D. Aufträge und Fachbereiche | D. Aufträge und Fachbereiche |
| Die Aufträge der Rettungsteams bestehen: | Die Aufträge der Rettungsteams bestehen: |
| 1.) in der Suche nach Personen, die insbesondere infolge von | 1.) in der Suche nach Personen, die insbesondere infolge von |
| Explosionen, Gebäudeeinstürzen, Erdbeben oder Erdrutschen verschüttet | Explosionen, Gebäudeeinstürzen, Erdbeben oder Erdrutschen verschüttet |
| sind. | sind. |
| Um den Auftrag der Suche nach verschütteten Personen ausführen zu | Um den Auftrag der Suche nach verschütteten Personen ausführen zu |
| können, muss das Rettungshundeteam Inhaber einer Akkreditierungskarte | können, muss das Rettungshundeteam Inhaber einer Akkreditierungskarte |
| im Fachbereich « Trümmersuchhund » sein, | im Fachbereich « Trümmersuchhund » sein, |
| 2.) in der Suche nach vermissten Personen, deren körperliche | 2.) in der Suche nach vermissten Personen, deren körperliche |
| Unversehrtheit gefährdet sein könnte, auf Ersuchen der Gerichts- oder | Unversehrtheit gefährdet sein könnte, auf Ersuchen der Gerichts- oder |
| Polizeibehörden. | Polizeibehörden. |
| Um den Auftrag der Suche nach vermissten Personen ausführen zu können, | Um den Auftrag der Suche nach vermissten Personen ausführen zu können, |
| muss das Rettungshundeteam Inhaber einer Akkreditierungskarte im | muss das Rettungshundeteam Inhaber einer Akkreditierungskarte im |
| Fachbereich « Flächensuchhund » oder « Mantrailer » sein. | Fachbereich « Flächensuchhund » oder « Mantrailer » sein. |
| Der « Trümmersuchhund » wird eingesetzt, um: | Der « Trümmersuchhund » wird eingesetzt, um: |
| - mit Hilfe seines Geruchssinns in einem bestimmten Gebiet unter | - mit Hilfe seines Geruchssinns in einem bestimmten Gebiet unter |
| Trümmern verschüttete Personen zu suchen, | Trümmern verschüttete Personen zu suchen, |
| - gefundene Personen durch Bellen und/oder Scharren anzuzeigen, | - gefundene Personen durch Bellen und/oder Scharren anzuzeigen, |
| - die genaue Fundstelle dieser Personen durch Verharren an dieser | - die genaue Fundstelle dieser Personen durch Verharren an dieser |
| Stelle anzuzeigen. | Stelle anzuzeigen. |
| Der « Flächensuchhund » wird eingesetzt, um ein bestimmtes | Der « Flächensuchhund » wird eingesetzt, um ein bestimmtes |
| grossflächiges Gebiet systematisch abzusuchen. Diese Technik ersetzt | grossflächiges Gebiet systematisch abzusuchen. Diese Technik ersetzt |
| vorteilhaft die Methode, bei der eine Kette zahlreicher Personen | vorteilhaft die Methode, bei der eine Kette zahlreicher Personen |
| benötigt wird. Während der Suche zeigt der Hund jede Person an, die er | benötigt wird. Während der Suche zeigt der Hund jede Person an, die er |
| in dem abzusuchenden Gebiet findet. Diese Technik ist zeitlich nicht | in dem abzusuchenden Gebiet findet. Diese Technik ist zeitlich nicht |
| begrenzt und kann unabhängig von der Zeit, die zwischen dem Bemerken | begrenzt und kann unabhängig von der Zeit, die zwischen dem Bemerken |
| des Verschwindens einer Person und dem Beginn der Suche verstrichen | des Verschwindens einer Person und dem Beginn der Suche verstrichen |
| ist, angewandt werden. | ist, angewandt werden. |
| Der « Mantrailer » wird eingesetzt, um eine vermisste Person anhand | Der « Mantrailer » wird eingesetzt, um eine vermisste Person anhand |
| eines Geruchsträgers zu suchen. Der Hund nimmt die Spur auf, die die | eines Geruchsträgers zu suchen. Der Hund nimmt die Spur auf, die die |
| Person bei ihrer Fortbewegung hinterlassen hat, und folgt ihr, bis er | Person bei ihrer Fortbewegung hinterlassen hat, und folgt ihr, bis er |
| die Person gefunden hat. Je mehr Zeit bei dieser Technik verstreicht, | die Person gefunden hat. Je mehr Zeit bei dieser Technik verstreicht, |
| desto geringer sind die Erfolgschancen. Ein Zeitraum von 24 Stunden | desto geringer sind die Erfolgschancen. Ein Zeitraum von 24 Stunden |
| zwischen dem Verschwinden einer Person und dem Beginn der Suche mit | zwischen dem Verschwinden einer Person und dem Beginn der Suche mit |
| dem Hund scheint eine vernünftige Durchschnittszeit zu sein. Der Hund | dem Hund scheint eine vernünftige Durchschnittszeit zu sein. Der Hund |
| verfolgt nur die Spur der Person, von der er einen Geruchsträger hat. | verfolgt nur die Spur der Person, von der er einen Geruchsträger hat. |
| E. Einsatz | E. Einsatz |
| 1.) Wer kann um den Einsatz von Rettungshundeteams ersuchen? | 1.) Wer kann um den Einsatz von Rettungshundeteams ersuchen? |
| a) Bei verhängnisvollen Ereignissen, Katastrophen oder Unglücksfällen | a) Bei verhängnisvollen Ereignissen, Katastrophen oder Unglücksfällen |
| entscheidet der Leiter der Rettungseinsätze, Rettungshundeteams zu | entscheidet der Leiter der Rettungseinsätze, Rettungshundeteams zu |
| alarmieren. | alarmieren. |
| Der Leiter der Rettungseinsätze oder sein Beauftragter informiert das | Der Leiter der Rettungseinsätze oder sein Beauftragter informiert das |
| territorial zuständige 100-Zentrum, dass der Einsatz, den er leitet, | territorial zuständige 100-Zentrum, dass der Einsatz, den er leitet, |
| den Einsatz von Rettungshundeteams erfordert; er erteilt dem | den Einsatz von Rettungshundeteams erfordert; er erteilt dem |
| 100-Zentrum alle Informationen, die für den Einsatz dieser | 100-Zentrum alle Informationen, die für den Einsatz dieser |
| Rettungshundeteams notwendig sind. | Rettungshundeteams notwendig sind. |
| b) Beim Verschwinden von Personen, deren körperliche Unversehrtheit | b) Beim Verschwinden von Personen, deren körperliche Unversehrtheit |
| gefährdet sein könnte, alarmieren die Gerichts- oder Polizeibehörden | gefährdet sein könnte, alarmieren die Gerichts- oder Polizeibehörden |
| die Rettungshundeteams. | die Rettungshundeteams. |
| Gerichts- oder Polizeibehörden, die um den Einsatz von | Gerichts- oder Polizeibehörden, die um den Einsatz von |
| Rettungshundeteams ersuchen, informieren das territorial zuständige | Rettungshundeteams ersuchen, informieren das territorial zuständige |
| 100-Zentrum darüber; sie erteilen dem 100-Zentrum alle Informationen, | 100-Zentrum darüber; sie erteilen dem 100-Zentrum alle Informationen, |
| die für den Einsatz dieser Rettungshundeteams notwendig sind. | die für den Einsatz dieser Rettungshundeteams notwendig sind. |
| 2.) Rolle der 100-Zentren | 2.) Rolle der 100-Zentren |
| a) Bei Einsätzen in der Wallonie alarmiert das 100-Zentrum die | a) Bei Einsätzen in der Wallonie alarmiert das 100-Zentrum die |
| Bereitschaftseinheit des Zivilschutzes von Crisnée (Tel.: | Bereitschaftseinheit des Zivilschutzes von Crisnée (Tel.: |
| 04.257.66.00). | 04.257.66.00). |
| b) Bei Einsätzen in Flandern alarmiert das 100-Zentrum den | b) Bei Einsätzen in Flandern alarmiert das 100-Zentrum den |
| Feuerwehrdienst von Merelbeke (Tel.: 09.210.59.80). | Feuerwehrdienst von Merelbeke (Tel.: 09.210.59.80). |
| c) Bei Einsätzen in Brüssel-Hauptstadt alarmiert das 100-Zentrum | c) Bei Einsätzen in Brüssel-Hauptstadt alarmiert das 100-Zentrum |
| entweder die Bereitschaftseinheit des Zivilschutzes von Crisnée (Tel.: | entweder die Bereitschaftseinheit des Zivilschutzes von Crisnée (Tel.: |
| 04.257.66.00), wenn der Antragsteller (der Leiter der Rettungseinsätze | 04.257.66.00), wenn der Antragsteller (der Leiter der Rettungseinsätze |
| oder die Gerichts- oder Polizeibehörde) Französisch spricht, oder den | oder die Gerichts- oder Polizeibehörde) Französisch spricht, oder den |
| Feuerwehrdienst von Merelbeke (Tel.: 09.210.59.80), wenn der | Feuerwehrdienst von Merelbeke (Tel.: 09.210.59.80), wenn der |
| Antragsteller Niederländisch spricht. | Antragsteller Niederländisch spricht. |
| Das 100-Zentrum übermittelt der Bereitschaftseinheit des Zivilschutzes | Das 100-Zentrum übermittelt der Bereitschaftseinheit des Zivilschutzes |
| von Crisnée oder dem Feuerwehrdienst von Merelbeke die Informationen, | von Crisnée oder dem Feuerwehrdienst von Merelbeke die Informationen, |
| die ihm der Leiter der Rettungseinsätze oder die Gerichts- oder | die ihm der Leiter der Rettungseinsätze oder die Gerichts- oder |
| Polizeibehörden erteilt haben. | Polizeibehörden erteilt haben. |
| 3.) Die beiden oben erwähnten Dienste sind beauftragt, | 3.) Die beiden oben erwähnten Dienste sind beauftragt, |
| schnellstmöglich einen Koordinator der Rettungshundeeinsätze und | schnellstmöglich einen Koordinator der Rettungshundeeinsätze und |
| mindestens zwei Rettungshundeteams zum Einsatzort zu schicken. | mindestens zwei Rettungshundeteams zum Einsatzort zu schicken. |
| 4.) Wenn nötig fordert der Koordinator der Rettungshundeeinsätze in | 4.) Wenn nötig fordert der Koordinator der Rettungshundeeinsätze in |
| Absprache mit dem Leiter der Rettungseinsätze oder mit den Gerichts- | Absprache mit dem Leiter der Rettungseinsätze oder mit den Gerichts- |
| oder Polizeibehörden über die beiden oben erwähnten Dienste | oder Polizeibehörden über die beiden oben erwähnten Dienste |
| Verstärkung von anderen Rettungshundeteams an. | Verstärkung von anderen Rettungshundeteams an. |
| F. Finanzieller Aspekt | F. Finanzieller Aspekt |
| Der Einsatz von Rettungshundeteams im Rahmen des oben erwähnten | Der Einsatz von Rettungshundeteams im Rahmen des oben erwähnten |
| Königlichen Erlasses und gemäss den Bestimmungen des vorliegenden | Königlichen Erlasses und gemäss den Bestimmungen des vorliegenden |
| Rundschreibens bringt keinerlei Ausgaben für die öffentlichen | Rundschreibens bringt keinerlei Ausgaben für die öffentlichen |
| Feuerwehrdienste und die Gerichts- oder Polizeibehörden, die diese | Feuerwehrdienste und die Gerichts- oder Polizeibehörden, die diese |
| Teams alarmieren, mit sich. | Teams alarmieren, mit sich. |
| Ich bitte Sie, vorliegendes Rundschreiben an alle Bürgermeister, | Ich bitte Sie, vorliegendes Rundschreiben an alle Bürgermeister, |
| dienstleitenden Offiziere der Feuerwehrdienste, Verwalter der | dienstleitenden Offiziere der Feuerwehrdienste, Verwalter der |
| 100-Zentren und Zonenchefs der lokalen Polizei Ihrer Provinz/Ihres | 100-Zentren und Zonenchefs der lokalen Polizei Ihrer Provinz/Ihres |
| Verwaltungsbezirks weiterzuleiten. | Verwaltungsbezirks weiterzuleiten. |
| Brüssel, den 4. Januar 2005 | Brüssel, den 4. Januar 2005 |
| Der Vizepremierminister und Minister des Innern | Der Vizepremierminister und Minister des Innern |
| P. DEWAEL | P. DEWAEL |