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Vue multilingue de Circulaire du 03/11/2006
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Circulaire GPI 53 concernant certains congés octroyés en 2007 Traduction allemande Omzendbrief GPI 53 betreffende sommige verloven toegekend in 2007 Duitse vertaling
SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN
3 NOVEMBRE 2006. - Circulaire GPI 53 concernant certains congés 3 NOVEMBER 2006. - Omzendbrief GPI 53 betreffende sommige verloven
octroyés en 2007 Traduction allemande toegekend in 2007 Duitse vertaling
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief GPI
circulaire GPI 53 du Ministre de l'Intérieur du 3 novembre 2006 53 van de Minister van Binnenlandse Zaken van 3 november 2006
concernant certains congés octroyés en 2007 (Moniteur belge du 22 betreffende sommige verloven toegekend in 2007 (Belgisch Staatsblad
novembre 2006), établie par le Service central de traduction allemande van 22 november 2006), opgemaakt door de Centrale Dienst voor Duitse
auprès du Commissariat d'arrondissement adjoint à Malmedy. vertaling bij het Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES
3. NOVEMBER 2006 - Rundschreiben GPI 53 in Bezug auf bestimmte im Jahr 3. NOVEMBER 2006 - Rundschreiben GPI 53 in Bezug auf bestimmte im Jahr
2007 gewährte Urlaubstage 2007 gewährte Urlaubstage
An die Herren Provinzgouverneure An die Herren Provinzgouverneure
An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt
An die Frauen und Herren Bürgermeister An die Frauen und Herren Bürgermeister
An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien
An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei
An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei
Zur Information: Zur Information:
An den Herrn Generaldirektor der Generaldirektion Sicherheits- und An den Herrn Generaldirektor der Generaldirektion Sicherheits- und
Vorbeugungspolitik Vorbeugungspolitik
An den Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale Polizei An den Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale Polizei
Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur,
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister,
Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender, Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender,
Sehr geehrte Frau Korpschefin, sehr geehrter Herr Korpschef, Sehr geehrte Frau Korpschefin, sehr geehrter Herr Korpschef,
Sehr geehrter Herr Generalkommissar, Sehr geehrter Herr Generalkommissar,
Aufgrund der Vorschläge, die in der Sitzung des hohen Aufgrund der Vorschläge, die in der Sitzung des hohen
Konzertierungsausschusses für die Polizeidienste vom 11. Oktober 2006 Konzertierungsausschusses für die Polizeidienste vom 11. Oktober 2006
geäussert und besprochen worden sind, finden Sie nachstehend die geäussert und besprochen worden sind, finden Sie nachstehend die
Richtlinien für das Jahr 2007 in Bezug auf die verordnungsrechtlichen Richtlinien für das Jahr 2007 in Bezug auf die verordnungsrechtlichen
Feiertage, die vom Generalkommissar oder vom Korpschef gewährt werden, Feiertage, die vom Generalkommissar oder vom Korpschef gewährt werden,
und die Daten, an denen die Ersatzurlaubstage genommen werden müssen. und die Daten, an denen die Ersatzurlaubstage genommen werden müssen.
1. Urlaubskalender 2007 1. Urlaubskalender 2007
1.1 Verordnungsrechtliche Feiertage, die von der dafür zuständigen 1.1 Verordnungsrechtliche Feiertage, die von der dafür zuständigen
Behörde festgelegt werden Behörde festgelegt werden
Zwei verordnungsrechtliche Feiertage werden in Anwendung von Artikel Zwei verordnungsrechtliche Feiertage werden in Anwendung von Artikel
I.I.1 Nr. 19 RSPol vom Generalkommissar beziehungsweise von den I.I.1 Nr. 19 RSPol vom Generalkommissar beziehungsweise von den
Behörden, die er für die föderale Polizei bestimmt, oder vom Korpschef Behörden, die er für die föderale Polizei bestimmt, oder vom Korpschef
beziehungsweise vom Dienst, den er für die lokale Polizei bestimmt, beziehungsweise vom Dienst, den er für die lokale Polizei bestimmt,
gewährt. gewährt.
Richtlinien für das Jahr 2007: Richtlinien für das Jahr 2007:
Für die föderale Polizei werden die beiden vom Generalkommissar Für die föderale Polizei werden die beiden vom Generalkommissar
gewährten verordnungsrechtlichen Feiertage ab Anfang des Jahres 2007 gewährten verordnungsrechtlichen Feiertage ab Anfang des Jahres 2007
dem Urlaubsblatt hinzugefügt. dem Urlaubsblatt hinzugefügt.
Sie können unter den gleichen Bedingungen wie der Jahresurlaub Sie können unter den gleichen Bedingungen wie der Jahresurlaub
genommen werden. genommen werden.
Für die lokale Polizei kann der Korpschef nach Beratung im Für die lokale Polizei kann der Korpschef nach Beratung im
betreffenden Basiskonzertierungsausschuss die beiden Tage entweder am betreffenden Basiskonzertierungsausschuss die beiden Tage entweder am
Anfang des Jahres dem Urlaubsblatt hinzufügen oder auf zwei bestimmte Anfang des Jahres dem Urlaubsblatt hinzufügen oder auf zwei bestimmte
Daten festlegen oder einen Tag dem Urlaubsblatt hinzufügen und den Daten festlegen oder einen Tag dem Urlaubsblatt hinzufügen und den
anderen auf ein bestimmtes Datum festlegen. anderen auf ein bestimmtes Datum festlegen.
1.2 Ersatzurlaubstage für die gesetzlichen und verordnungsrechtlichen 1.2 Ersatzurlaubstage für die gesetzlichen und verordnungsrechtlichen
Feiertage, die auf einen Samstag oder einen Sonntag fallen Feiertage, die auf einen Samstag oder einen Sonntag fallen
Im Jahr 2007 fallen zwei gesetzliche Feiertage (21. Juli und 11. Im Jahr 2007 fallen zwei gesetzliche Feiertage (21. Juli und 11.
November) auf einen Samstag oder einen Sonntag. Die Personalmitglieder November) auf einen Samstag oder einen Sonntag. Die Personalmitglieder
haben folglich ein Anrecht auf zwei Ersatzurlaubstage. Aufgrund von haben folglich ein Anrecht auf zwei Ersatzurlaubstage. Aufgrund von
Artikel VIII.III.13 Absatz 2 RSPol sind diese zwei Tage für alle Artikel VIII.III.13 Absatz 2 RSPol sind diese zwei Tage für alle
Personalmitglieder der Polizeidienste auf den 18. Mai und 24. Dezember Personalmitglieder der Polizeidienste auf den 18. Mai und 24. Dezember
2007 festgelegt worden, sodass zwei Brückentage geschaffen werden. 2007 festgelegt worden, sodass zwei Brückentage geschaffen werden.
Sollten die Korpschefs der lokalen Polizei bereits einen (oder gar Sollten die Korpschefs der lokalen Polizei bereits einen (oder gar
beide) der von ihnen zu bestimmenden verordnungsrechtlichen Feiertage beide) der von ihnen zu bestimmenden verordnungsrechtlichen Feiertage
(siehe Nummer 1.1) auf diese Daten festgelegt haben, können sie von (siehe Nummer 1.1) auf diese Daten festgelegt haben, können sie von
dieser Regel abweichen. dieser Regel abweichen.
2. Bezüglich der Rechtsstellung der Personalmitglieder, die an 2. Bezüglich der Rechtsstellung der Personalmitglieder, die an
Ersatzurlaubstagen arbeiten müssen, verweise ich Sie auf die Ersatzurlaubstagen arbeiten müssen, verweise ich Sie auf die
Richtlinien im Rundschreiben GPI 34 vom 11. März 2003 in Bezug auf Richtlinien im Rundschreiben GPI 34 vom 11. März 2003 in Bezug auf
bestimmte im Jahr 2003 gewährte Urlaubstage. bestimmte im Jahr 2003 gewährte Urlaubstage.
Der Vizepremierminister und Minister des Innern Der Vizepremierminister und Minister des Innern
P. DEWAEL P. DEWAEL
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