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Vue multilingue de Circulaire du 03/03/1998
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Circulaire POL 59 concernant le statut des assistants de police Traduction allemande Omzendbrief POL 59 betreffende het statuut van de politieassistenten Duitse vertaling
MINISTERE DE L'INTERIEUR MINISTERIE VAN BINNENLANDSE ZAKEN
3 MARS 1998. - Circulaire POL 59 concernant le statut des assistants 3 MAART 1998. - Omzendbrief POL 59 betreffende het statuut van de
de police Traduction allemande politieassistenten Duitse vertaling
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief POL
circulaire POL 59 du Ministre de l'Intérieur du 3 mars 1998 concernant 59 van de Minister van Binnenlandse Zaken van 3 maart 1998 betreffende
le statut des assistants de police (Moniteur belge du 19 mars 1998), het statuut van de politieassistenten (Belgisch Staatsblad van 19
établie par le Service central de traduction allemande du Commissariat maart 1998), opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse vertaling
d'Arrondissement adjoint à Malmedy. van het Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy.
3. MÄRZ 1998 - Rundschreiben POL 59 über das Statut der 3. MÄRZ 1998 - Rundschreiben POL 59 über das Statut der
Polizeiassistenten Polizeiassistenten
An die Frau Provinzgouverneurin und die Herren Provinzgouverneure An die Frau Provinzgouverneurin und die Herren Provinzgouverneure
Zur Information : Zur Information :
An die Herren Bezirkskommissare An die Herren Bezirkskommissare
An die Frauen und Herren Bürgermeister und Schöffen An die Frauen und Herren Bürgermeister und Schöffen
An die Direktoren der Trainings- und Ausbildungszentren An die Direktoren der Trainings- und Ausbildungszentren
Sehr geehrte Frau Gouverneurin, Sehr geehrte Frau Gouverneurin,
Sehr geehrter Herr Gouverneur, Sehr geehrter Herr Gouverneur,
nachdem der Königliche Erlass vom 22. Dezember 1997 zur Festlegung der nachdem der Königliche Erlass vom 22. Dezember 1997 zur Festlegung der
allgemeinen Bestimmungen über die Anwerbung und die Ernennung von allgemeinen Bestimmungen über die Anwerbung und die Ernennung von
Polizeiassistenten angenommen worden ist, halte ich es für angebracht, Polizeiassistenten angenommen worden ist, halte ich es für angebracht,
auf die Anwerbung, die Ernennung und die Laufbahn von auf die Anwerbung, die Ernennung und die Laufbahn von
Polizeiassistenten sowie auf ihre Aufgaben, ihre Befugnisse und ihre Polizeiassistenten sowie auf ihre Aufgaben, ihre Befugnisse und ihre
Ausrüstung näher einzugehen. Ausrüstung näher einzugehen.
Das Rundschreiben vom 1. April 1974 über das Statut der Das Rundschreiben vom 1. April 1974 über das Statut der
Polizeiassistenten wird hiermit aufgehoben. Polizeiassistenten wird hiermit aufgehoben.
A. Anwerbung, Ausbildung, Ernennung und Beförderung A. Anwerbung, Ausbildung, Ernennung und Beförderung
1. Das für einen Polizeiassistenten erforderliche Diplom ist nicht 1. Das für einen Polizeiassistenten erforderliche Diplom ist nicht
unbedingt das eines Sozialarbeiters, auch wenn diese Ausbildung den unbedingt das eines Sozialarbeiters, auch wenn diese Ausbildung den
Erfordernissen seiner Funktion voll und ganz entspricht. Die Gemeinden Erfordernissen seiner Funktion voll und ganz entspricht. Die Gemeinden
können vorsehen, dass Anwärter auf den Dienstgrad eines angehenden können vorsehen, dass Anwärter auf den Dienstgrad eines angehenden
Polizeiassistenten Inhaber eines beliebigen Diploms von mindestens der Polizeiassistenten Inhaber eines beliebigen Diploms von mindestens der
Stufe 2+ sein müssen, vorausgesetzt, das Diplom ist in den Bereichen Stufe 2+ sein müssen, vorausgesetzt, das Diplom ist in den Bereichen
Sozialwissenschaften, Psychologie oder Kriminologie erworben worden. Sozialwissenschaften, Psychologie oder Kriminologie erworben worden.
2. In Artikel 5 des Königlichen Erlasses wird festgelegt, dass die 2. In Artikel 5 des Königlichen Erlasses wird festgelegt, dass die
Gemeinde eine Anwerbungsreserve vorsehen kann, die aber lediglich für Gemeinde eine Anwerbungsreserve vorsehen kann, die aber lediglich für
höchstens drei Jahre Gültigkeit besitzt, da sie dieselbe höchstens drei Jahre Gültigkeit besitzt, da sie dieselbe
Gültigkeitsdauer wie die Anwerbungs- und Selektionsprüfungen hat. Die Gültigkeitsdauer wie die Anwerbungs- und Selektionsprüfungen hat. Die
Gültigkeitsdauer beginnt ab dem Tag der Ausstellung des Protokolls zur Gültigkeitsdauer beginnt ab dem Tag der Ausstellung des Protokolls zur
Bescheinigung, dass die letzte Selektionsprüfung bestanden worden ist. Bescheinigung, dass die letzte Selektionsprüfung bestanden worden ist.
3. Die Eignungs- und Selektionsprüfungen sind die gleichen wie 3. Die Eignungs- und Selektionsprüfungen sind die gleichen wie
diejenigen, die im Königlichen Erlass vom 22. Dezember 1997 zur diejenigen, die im Königlichen Erlass vom 22. Dezember 1997 zur
Festlegung der allgemeinen Bestimmungen über die Anwerbung von Festlegung der allgemeinen Bestimmungen über die Anwerbung von
Polizeibediensteten und Feldhütern und die Ernennung in diese Polizeibediensteten und Feldhütern und die Ernennung in diese
Dienstgrade für die Anwerbung angehender Polizeibediensteter und Dienstgrade für die Anwerbung angehender Polizeibediensteter und
angehender Feldhüter vorgesehen sind. Folglich finden alle Regeln angehender Feldhüter vorgesehen sind. Folglich finden alle Regeln
bezüglich des Inhalts und der Veranstaltung solcher Prüfungen bezüglich des Inhalts und der Veranstaltung solcher Prüfungen
ebenfalls im Rahmen des besagten Erlasses Anwendung. ebenfalls im Rahmen des besagten Erlasses Anwendung.
4. In Artikel 7 des Königlichen Erlasses wird festgelegt, dass der 4. In Artikel 7 des Königlichen Erlasses wird festgelegt, dass der
erfolgreiche Teilnehmer an den Selektionsprüfungen, um als angehender erfolgreiche Teilnehmer an den Selektionsprüfungen, um als angehender
Polizeiassistent zugelassen zu werden, sich einer ärztlichen Polizeiassistent zugelassen zu werden, sich einer ärztlichen
Untersuchung unterziehen muss, bei der festgestellt wird, ob er Untersuchung unterziehen muss, bei der festgestellt wird, ob er
diensttauglich und fähig ist, an der Ausbildung teilzunehmen. Das diensttauglich und fähig ist, an der Ausbildung teilzunehmen. Das
bedeutet, dass der Betreffende für die Ausübung vorerwähnter Funktion bedeutet, dass der Betreffende für die Ausübung vorerwähnter Funktion
aus medizinischer Sicht für tauglich erklärt werden muss. aus medizinischer Sicht für tauglich erklärt werden muss.
5. Die Altersgrenze für die Zulassung als angehender Polizeiassistent 5. Die Altersgrenze für die Zulassung als angehender Polizeiassistent
ist ebenso, wie es für die Anwärter auf den Dienstgrad eines ist ebenso, wie es für die Anwärter auf den Dienstgrad eines
angehenden Polizeibediensteten und eines angehenden Feldhüters angehenden Polizeibediensteten und eines angehenden Feldhüters
vorgesehen ist, auf 35 Jahre festgelegt worden. vorgesehen ist, auf 35 Jahre festgelegt worden.
6. Polizeiassistenten, die sich bereits bei Inkrafttreten des 6. Polizeiassistenten, die sich bereits bei Inkrafttreten des
Königlichen Erlasses vom 22. Dezember 1997 im Dienst befanden, müssen Königlichen Erlasses vom 22. Dezember 1997 im Dienst befanden, müssen
auf jeden Fall die vollständige Grundausbildung absolvieren, wenn sie auf jeden Fall die vollständige Grundausbildung absolvieren, wenn sie
zur Ausbildung für den Dienstgrad eines Gemeindepolizeioffiziers zur Ausbildung für den Dienstgrad eines Gemeindepolizeioffiziers
zugelassen werden möchten. Jedoch können sie unter bestimmten durch zugelassen werden möchten. Jedoch können sie unter bestimmten durch
Ministeriellen Erlass festgelegten Bedingungen Befreiungen von den im Ministeriellen Erlass festgelegten Bedingungen Befreiungen von den im
Rahmen der Grundausbildung erteilten Kursen erhalten. Rahmen der Grundausbildung erteilten Kursen erhalten.
7. In Artikel 11 geht es um die von angehenden Polizeiassistenten zu 7. In Artikel 11 geht es um die von angehenden Polizeiassistenten zu
absolvierende Probezeit. Aufgrund dieses Artikels wird den absolvierende Probezeit. Aufgrund dieses Artikels wird den
Betreffenden die Möglichkeit eröffnet, einen Teil der Probezeit Betreffenden die Möglichkeit eröffnet, einen Teil der Probezeit
(höchstens die Hälfte) in einem anderen Polizeikorps zu absolvieren. (höchstens die Hälfte) in einem anderen Polizeikorps zu absolvieren.
Ich dringe daher darauf, dass die Gemeinden ihr Möglichstes tun, um Ich dringe daher darauf, dass die Gemeinden ihr Möglichstes tun, um
diese externe Probezeit organisieren zu können. Die Besoldung des diese externe Probezeit organisieren zu können. Die Besoldung des
Betreffenden bleibt jedoch weiterhin zu Lasten der Gemeinde, die den Betreffenden bleibt jedoch weiterhin zu Lasten der Gemeinde, die den
Polizeiassistenten angeworben hat. Polizeiassistenten angeworben hat.
Wird ein Polizeiassistent für ein Korps angeworben, in dem noch kein Wird ein Polizeiassistent für ein Korps angeworben, in dem noch kein
Polizeiassistent tätig ist, muss ein Teil der Probezeit Polizeiassistent tätig ist, muss ein Teil der Probezeit
notwendigerweise in einem anderen Korps absolviert werden, in dem es notwendigerweise in einem anderen Korps absolviert werden, in dem es
bereits einen Polizeiassistenten gibt, der als Probezeitbegleiter bereits einen Polizeiassistenten gibt, der als Probezeitbegleiter
fungieren kann. fungieren kann.
Der Korpschef der einen Polizeiassistenten auf Probe eines anderen Der Korpschef der einen Polizeiassistenten auf Probe eines anderen
Polizeikorps aufnimmt, übermittelt dem Chef des letzteren Korps eine Polizeikorps aufnimmt, übermittelt dem Chef des letzteren Korps eine
mit Gründen versehene Stellungnahme, die den Vorschriften des mit Gründen versehene Stellungnahme, die den Vorschriften des
Ministeriellen Erlasses vom 8. Juni 1993 entspricht. Während des Ministeriellen Erlasses vom 8. Juni 1993 entspricht. Während des
Ernennungsverfahrens wird der Stellungnahme des Korpschefs des Ernennungsverfahrens wird der Stellungnahme des Korpschefs des
Polizeiassistenten auf Probe Rechnung getragen, der diese Polizeiassistenten auf Probe Rechnung getragen, der diese
Stellungnahme unter Berücksichtigung der Stellungnahme des « Gast Stellungnahme unter Berücksichtigung der Stellungnahme des « Gast
»-Korpschefs abgibt (letztere wird der Stellungnahme des Korpschefs »-Korpschefs abgibt (letztere wird der Stellungnahme des Korpschefs
des Betreffenden beigefügt). Ausschlaggebend ist jedoch immer nur die des Betreffenden beigefügt). Ausschlaggebend ist jedoch immer nur die
Stellungnahme des Korpschefs des Betreffenden. Stellungnahme des Korpschefs des Betreffenden.
8. Wie in Artikel 16 (durch den Artikel 4 des Königlichen Erlasses vom 8. Wie in Artikel 16 (durch den Artikel 4 des Königlichen Erlasses vom
13. Oktober 1986 zur Festlegung der Dienstgrade des Personals der 13. Oktober 1986 zur Festlegung der Dienstgrade des Personals der
Gemeindepolizei abgeändert wird) erwähnt, wird der Stellenplan für Gemeindepolizei abgeändert wird) erwähnt, wird der Stellenplan für
Polizeiassistenten künftig zwei Dienstgrade umfassen: den des Polizeiassistenten künftig zwei Dienstgrade umfassen: den des
Polizeiassistenten und den des leitenden Polizeiassistenten. Polizeiassistenten und den des leitenden Polizeiassistenten.
Ab dem 1. März 1998 werden die Dienstgrade des « Polizeiassistenten Ab dem 1. März 1998 werden die Dienstgrade des « Polizeiassistenten
erster Klasse » und des « Polizeihauptassistenten » nur noch in erster Klasse » und des « Polizeihauptassistenten » nur noch in
erlöschenden Stellenplänen vorkommen. Die Betroffenen selbst behalten erlöschenden Stellenplänen vorkommen. Die Betroffenen selbst behalten
persönlich ihren Dienstgrad und die damit verbundene Gehaltstabelle persönlich ihren Dienstgrad und die damit verbundene Gehaltstabelle
solange, wie diese für sie vorteilhafter als die neue Gehaltstabelle solange, wie diese für sie vorteilhafter als die neue Gehaltstabelle
ist, die gegebenenfalls von der Gemeinde für den Dienstgrad eines ist, die gegebenenfalls von der Gemeinde für den Dienstgrad eines
Polizeiassistenten festgelegt wird (siehe Nr. 11). Polizeiassistenten festgelegt wird (siehe Nr. 11).
9. In Artikel 13 wird bestimmt, dass die Gemeinde für ein Korps mit 9. In Artikel 13 wird bestimmt, dass die Gemeinde für ein Korps mit
einem Kader von mindestens 5 Polizeiassistenten den Dienstgrad eines einem Kader von mindestens 5 Polizeiassistenten den Dienstgrad eines
leitenden Polizeiassistenten vorsehen kann. Die Gemeinde ist aber leitenden Polizeiassistenten vorsehen kann. Die Gemeinde ist aber
nicht dazu verpflichtet, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. nicht dazu verpflichtet, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.
Die Gemeinde kann die Ernennung eines leitenden Polizeiassistenten via Die Gemeinde kann die Ernennung eines leitenden Polizeiassistenten via
interne Beförderung oder externe Anwerbung vornehmen. interne Beförderung oder externe Anwerbung vornehmen.
Der leitende Polizeiassistent ist dafür verantwortlich, dass sein Der leitende Polizeiassistent ist dafür verantwortlich, dass sein
Dienst reibungslos funktioniert und mit den anderen Diensten des Korps Dienst reibungslos funktioniert und mit den anderen Diensten des Korps
optimal zusammenarbeitet. Daher ist er der unmittelbare Vorgesetzte optimal zusammenarbeitet. Daher ist er der unmittelbare Vorgesetzte
der anderen Mitglieder des Polizeiassistentenkaders. Dies ist der der anderen Mitglieder des Polizeiassistentenkaders. Dies ist der
einzige Fall, in dem es eine Hierarchie unter Polizeiassistenten gibt. einzige Fall, in dem es eine Hierarchie unter Polizeiassistenten gibt.
Die anderen Mitglieder sind ungeachtet ihrer Besoldung nie Die anderen Mitglieder sind ungeachtet ihrer Besoldung nie
Vorgesetzter eines anderen Polizeiassistenten. Vorgesetzter eines anderen Polizeiassistenten.
Ausserdem verteilt der leitende Polizeiassistent unter der Amtsgewalt Ausserdem verteilt der leitende Polizeiassistent unter der Amtsgewalt
des Korpschefs die Arbeit unter die verschiedenen Mitglieder des des Korpschefs die Arbeit unter die verschiedenen Mitglieder des
Polizeiassistentenkaders. Polizeiassistentenkaders.
10. Alle Mitglieder des Polizeiassistentenkaders unterstehen gemäss 10. Alle Mitglieder des Polizeiassistentenkaders unterstehen gemäss
den Bestimmungen in Artikel 171bis Absatz 1 und 3 des neuen den Bestimmungen in Artikel 171bis Absatz 1 und 3 des neuen
Gemeindegesetzes der hierarchischen Gewalt des Korpschefs. Gemeindegesetzes der hierarchischen Gewalt des Korpschefs.
11. Die Besoldung wird durch den Königlichen Erlass vom 20. Juni 1994 11. Die Besoldung wird durch den Königlichen Erlass vom 20. Juni 1994
zur Festlegung der allgemeinen Bestimmungen über die Besoldung des zur Festlegung der allgemeinen Bestimmungen über die Besoldung des
Personals der öffentlichen Feuerwehrdienste und des Personals der Personals der öffentlichen Feuerwehrdienste und des Personals der
Gemeindepolizei geregelt. Gemeindepolizei geregelt.
Insbesondere bezüglich des Dienstgrads eines Polizeiassistenten Insbesondere bezüglich des Dienstgrads eines Polizeiassistenten
obliegt es der Aufsichtsbehörde, im Rahmen der durch den vorerwähnten obliegt es der Aufsichtsbehörde, im Rahmen der durch den vorerwähnten
Königlichen Erlass vom 20. Juni 1994 festgelegten Besoldungsgrenzen Königlichen Erlass vom 20. Juni 1994 festgelegten Besoldungsgrenzen
für eine ausgeglichene Besoldungslaufbahn zu sorgen. für eine ausgeglichene Besoldungslaufbahn zu sorgen.
Für die Gewährung von Entschädigungen und Zulagen sind Für die Gewährung von Entschädigungen und Zulagen sind
Polizeiassistenten der für das Personal der Gemeindepolizei Polizeiassistenten der für das Personal der Gemeindepolizei
ausgearbeiteten Regelung unterworfen. ausgearbeiteten Regelung unterworfen.
B. Aufträge und Befugnisse B. Aufträge und Befugnisse
Die Polizei muss in der Lage sein, sowohl präventiv als auch im Die Polizei muss in der Lage sein, sowohl präventiv als auch im
gerichtlichen Rahmen auf jede familiäre und soziale Situation gerichtlichen Rahmen auf jede familiäre und soziale Situation
einzugehen. Polizeiassistenten haben in diesem Bereich eine besondere einzugehen. Polizeiassistenten haben in diesem Bereich eine besondere
Rolle, da sie bei ihrer Ausbildung gelernt haben, mit solchen Rolle, da sie bei ihrer Ausbildung gelernt haben, mit solchen
Situationen umzugehen. Situationen umzugehen.
Ein Polizeiassistent hat spezifische Aufträge und Befugnisse, die wie Ein Polizeiassistent hat spezifische Aufträge und Befugnisse, die wie
folgt gegliedert werden können: verwaltungspolizeiliche Aufgaben im folgt gegliedert werden können: verwaltungspolizeiliche Aufgaben im
Rahmen präventiver Aufträge, gerichtspolizeiliche Aufgaben im Rahmen Rahmen präventiver Aufträge, gerichtspolizeiliche Aufgaben im Rahmen
repressiver Aufträge und besonderer Beistand. Es muss daran erinnert repressiver Aufträge und besonderer Beistand. Es muss daran erinnert
werden, dass ein Polizeiassistent wie jeder andere Polizeibeamte auch werden, dass ein Polizeiassistent wie jeder andere Polizeibeamte auch
sämtliche auf ihn anwendbaren Gesetzesbestimmungen und insbesondere sämtliche auf ihn anwendbaren Gesetzesbestimmungen und insbesondere
Artikel 29 der Strafprozessordnung beachten muss. Wenn er bei der Artikel 29 der Strafprozessordnung beachten muss. Wenn er bei der
Erfüllung seiner Aufträge eine strafbare Handlung feststellt, ist er Erfüllung seiner Aufträge eine strafbare Handlung feststellt, ist er
daher verpflichtet, den Tatbestand solcher Handlungen festzuhalten, daher verpflichtet, den Tatbestand solcher Handlungen festzuhalten,
indem er ein Protokoll erstellt. indem er ein Protokoll erstellt.
1. Verwaltungspolizeiliche Aufgaben (im Rahmen präventiver Aufträge) 1. Verwaltungspolizeiliche Aufgaben (im Rahmen präventiver Aufträge)
Auf polizeilicher und präventiver Ebene sind Polizeiassistenten Auf polizeilicher und präventiver Ebene sind Polizeiassistenten
hauptsächlich mit Aufgaben befasst, die Probleme in Zusammenhang mit hauptsächlich mit Aufgaben befasst, die Probleme in Zusammenhang mit
dem Verhalten Minderjähriger betreffen wie beispielsweise Fehlen in dem Verhalten Minderjähriger betreffen wie beispielsweise Fehlen in
der Schule, Drogenprobleme (auch bei Erwachsenen) und der Schule, Drogenprobleme (auch bei Erwachsenen) und
Familienprobleme, die mit Scheidung, Verwahrlosung der Kinder usw. und Familienprobleme, die mit Scheidung, Verwahrlosung der Kinder usw. und
der globalen Problematik familiärer Konflikte in Verbindung stehen. der globalen Problematik familiärer Konflikte in Verbindung stehen.
Im Bereich der Kollektivprävention können Polizeiassistenten sowohl Im Bereich der Kollektivprävention können Polizeiassistenten sowohl
innerhalb des Polizeikorps als auch in Zusammenarbeit mit anderen für innerhalb des Polizeikorps als auch in Zusammenarbeit mit anderen für
Sozialhilfe oder Beistand zuständigen Instanzen Vorbeugungsprojekte Sozialhilfe oder Beistand zuständigen Instanzen Vorbeugungsprojekte
mit sozialem Charakter organisieren oder an ihnen teilnehmen. mit sozialem Charakter organisieren oder an ihnen teilnehmen.
2. Gerichtspolizeiliche Aufgaben (im Rahmen repressiver Aufträge) 2. Gerichtspolizeiliche Aufgaben (im Rahmen repressiver Aufträge)
Zu den Aufgaben von Polizeiassistenten gehört es, die Gerichtsbehörden Zu den Aufgaben von Polizeiassistenten gehört es, die Gerichtsbehörden
in Zusammenarbeit mit den Gerichtspolizeioffizieren oder zur Ergänzung in Zusammenarbeit mit den Gerichtspolizeioffizieren oder zur Ergänzung
anderer, von den Gerichtspolizeioffizieren durchgeführter anderer, von den Gerichtspolizeioffizieren durchgeführter
Untersuchungen bezüglich Gerichtsakten zu informieren. Untersuchungen bezüglich Gerichtsakten zu informieren.
Sie bestehen im besonderen aus der Durchführung von Sozial-, Familien- Sie bestehen im besonderen aus der Durchführung von Sozial-, Familien-
und Persönlichkeitsuntersuchungen, aber auch aus der weiteren und Persönlichkeitsuntersuchungen, aber auch aus der weiteren
Bearbeitung von Akten in Beantwortung von Randbemerkungen und/oder Bearbeitung von Akten in Beantwortung von Randbemerkungen und/oder
jeglicher im Anschluss an das ursprüngliche Protokoll verfasster jeglicher im Anschluss an das ursprüngliche Protokoll verfasster
Informationsberichte über familiäre Verhältnisse. Informationsberichte über familiäre Verhältnisse.
Polizeiassistenten sind zudem befugt, Berichte in Beantwortung von Polizeiassistenten sind zudem befugt, Berichte in Beantwortung von
Randbemerkungen der Zivilkammern der Jugendgerichte zu verfassen. Randbemerkungen der Zivilkammern der Jugendgerichte zu verfassen.
3. Besonderer Beistand 3. Besonderer Beistand
Der besondere Beistand situiert sich vor allem im Rahmen der Der besondere Beistand situiert sich vor allem im Rahmen der
Bewältigung von Krisensituationen, in denen der Polizeiassistent den Bewältigung von Krisensituationen, in denen der Polizeiassistent den
vom Polizeipersonal gewährleisteten ersten Empfang ergänzt. Diese vom Polizeipersonal gewährleisteten ersten Empfang ergänzt. Diese
Aufgabe besteht darin, Betroffene zu informieren, zu beraten, zu Aufgabe besteht darin, Betroffene zu informieren, zu beraten, zu
orientieren und an spezialisierte Dienste zu verweisen. orientieren und an spezialisierte Dienste zu verweisen.
Bei gerichtlichen Untersuchungen können Polizeiassistenten auch zur Bei gerichtlichen Untersuchungen können Polizeiassistenten auch zur
Opferbetreuung und zum Opferbeistand beitragen. Opferbetreuung und zum Opferbeistand beitragen.
Der Korpschef, der seine leitende Funktion unter der Amtsgewalt des Der Korpschef, der seine leitende Funktion unter der Amtsgewalt des
Bürgermeisters ausübt, muss dafür sorgen, dass den Polizeiassistenten Bürgermeisters ausübt, muss dafür sorgen, dass den Polizeiassistenten
keine polizeilichen Aufgaben übertragen werden, die mit ihrer keine polizeilichen Aufgaben übertragen werden, die mit ihrer
speziellen Funktion unvereinbar wären, wie etwa Aufträge in den speziellen Funktion unvereinbar wären, wie etwa Aufträge in den
Bereichen Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, Strassenverkehr, Bereichen Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, Strassenverkehr,
repressive Kontrolle usw. repressive Kontrolle usw.
Andererseits sind Polizeiassistenten nicht befugt, beispielsweise Andererseits sind Polizeiassistenten nicht befugt, beispielsweise
therapeutischen Beistand zu leisten. In diesem Bereich müssen sie sich therapeutischen Beistand zu leisten. In diesem Bereich müssen sie sich
darauf beschränken, Betroffene an die entsprechenden spezialisierten darauf beschränken, Betroffene an die entsprechenden spezialisierten
Dienste zu verweisen (siehe Rundschreiben OOP 15bis vom 29. März 1994 Dienste zu verweisen (siehe Rundschreiben OOP 15bis vom 29. März 1994
über die polizeiliche Opferbetreuung). über die polizeiliche Opferbetreuung).
Darüber hinaus darf man die Tatsache nicht aus den Augen verlieren, Darüber hinaus darf man die Tatsache nicht aus den Augen verlieren,
dass jeder Polizeibedienstete die Aufgabe hat, allgemeinen Beistand zu dass jeder Polizeibedienstete die Aufgabe hat, allgemeinen Beistand zu
leisten. Der Polizeiassistent ist ein vollwertiger Polizeibeamter im leisten. Der Polizeiassistent ist ein vollwertiger Polizeibeamter im
Sinne des Gesetzes über das Polizeiamt. Von daher findet das Kapitel V Sinne des Gesetzes über das Polizeiamt. Von daher findet das Kapitel V
auch auf ihn Anwendung. auch auf ihn Anwendung.
Ich möchte ferner daran erinnern, dass der Gemeinderat für die Ich möchte ferner daran erinnern, dass der Gemeinderat für die
Ernennung der Polizeiassistenten zuständig ist. Ernennung der Polizeiassistenten zuständig ist.
Damit die Polizeiassistenten ihre Aufträge korrekt erfüllen können, Damit die Polizeiassistenten ihre Aufträge korrekt erfüllen können,
sollten sie ständig an Aus- und Fortbildungskursen teilnehmen können. sollten sie ständig an Aus- und Fortbildungskursen teilnehmen können.
Soweit möglich sollten ihnen zu diesem Zweck Erleichterungen angeboten Soweit möglich sollten ihnen zu diesem Zweck Erleichterungen angeboten
werden. werden.
C. Ausrüstung und Bewaffnung C. Ausrüstung und Bewaffnung
Da es für Polizeiassistenten nicht unbedingt in jeder Situation Da es für Polizeiassistenten nicht unbedingt in jeder Situation
angebracht ist, ihre Aufträge in Uniform auszuführen, bestimmt der angebracht ist, ihre Aufträge in Uniform auszuführen, bestimmt der
Korpschef, wann Uniform getragen werden muss. Korpschef, wann Uniform getragen werden muss.
Gleichsam hat man es als vorteilhafter erachtet, den Korpschef Gleichsam hat man es als vorteilhafter erachtet, den Korpschef
bestimmen zu lassen, wann ein Polizeiassistent eine Waffe mitführen bestimmen zu lassen, wann ein Polizeiassistent eine Waffe mitführen
sollte und wann nicht. Hierbei muss angemerkt werden, dass nur einem sollte und wann nicht. Hierbei muss angemerkt werden, dass nur einem
Polizeiassistenten, der eine Ausbildung im Schiessen absolviert hat, Polizeiassistenten, der eine Ausbildung im Schiessen absolviert hat,
eine Waffe anvertraut werden darf. eine Waffe anvertraut werden darf.
D. Abänderungsbestimmungen D. Abänderungsbestimmungen
Das Rundschreiben vom 1. April 1974 über das Statut der Das Rundschreiben vom 1. April 1974 über das Statut der
Polizeiassistenten sowie das Rundschreiben POL 22 vom 6. Dezember 1986 Polizeiassistenten sowie das Rundschreiben POL 22 vom 6. Dezember 1986
über die Situation angehender Polizeioffiziere und leitender über die Situation angehender Polizeioffiziere und leitender
Polizeiassistenten werden, insoweit sie die Polizeiassistenten Polizeiassistenten werden, insoweit sie die Polizeiassistenten
betreffen, aufgehoben. betreffen, aufgehoben.
Ich möchte Sie bitten, das Datum, an dem das vorliegende Rundschreiben Ich möchte Sie bitten, das Datum, an dem das vorliegende Rundschreiben
im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht worden ist, im im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht worden ist, im
Verwaltungsblatt zu vermerken. Verwaltungsblatt zu vermerken.
Der Minister des Innern, Der Minister des Innern,
J. Vande Lanotte. J. Vande Lanotte.
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