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Vue multilingue de Circulaire du 03/03/1995
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Circulaire. - L'indemnité pour prestations de nuit, de samedi et de dimanche et l'indemnité pour prestations de garde à domicile effectuées par certains officiers de la police communale et des services publics d'incendie. - Traduction allemande Omzendbrief. - De vergoeding voor nacht-, zaterdag- en zondagprestaties en de vergoeding voor wachtprestaties aan huis verricht door bepaalde officieren van de gemeentepolitie en openbare brandweerdiensten. - Duitse vertaling
MINISTERE DE L'INTERIEUR MINISTERIE VAN BINNENLANDSE ZAKEN
3 MARS 1995. Circulaire. - L'indemnité pour prestations de nuit, de 3 MAART 1995. Omzendbrief. - De vergoeding voor nacht-, zaterdag- en
samedi et de dimanche et l'indemnité pour prestations de garde à zondagprestaties en de vergoeding voor wachtprestaties aan huis
domicile effectuées par certains officiers de la police communale et verricht door bepaalde officieren van de gemeentepolitie en openbare
des services publics d'incendie. - Traduction allemande brandweerdiensten. - Duitse vertaling
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief van
circulaire du Ministre de l'Intérieur du 3 mars 1995 concernant de Minister van Binnenlandse Zaken van 3 maart 1995 betreffende de
l'indemnité pour prestations de nuit, de samedi et de dimanche et vergoeding voor nacht-, zaterdag- en zondagprestaties en de vergoeding
l'indemnité pour prestations de garde à domicile effectuées par voor wachtprestaties aan huis verricht door bepaalde officieren van de
certains officiers de la police communale et des services publics gemeentepolitie en openbare brandweerdiensten (Belgisch Staatsblad van
d'incendie (Moniteur belge du 29 mars 1995), établie par le Service 29 maart 1995), opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse
central de traduction allemande du Commissariat d'Arrondissement adjoint à Malmedy. vertaling van het Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy.
Anlage Anlage
3. MÄRZ 1995 - Rundschreiben - Entschädigung für Nacht-, Samstags- und 3. MÄRZ 1995 - Rundschreiben - Entschädigung für Nacht-, Samstags- und
Sonntagsarbeit und Entschädigung für Heimbereitschaftsdienst im Sonntagsarbeit und Entschädigung für Heimbereitschaftsdienst im
Hinblick auf bestimmte Offiziere der Gemeindepolizei und der Hinblick auf bestimmte Offiziere der Gemeindepolizei und der
öffentlichen Feuerwehrdienste öffentlichen Feuerwehrdienste
An die Herren Provinzgouverneure An die Herren Provinzgouverneure
Sehr geehrter Herr Gouverneur, Sehr geehrter Herr Gouverneur,
nach Inkrafttreten des Königlichen Erlasses vom 20. Juni 1994 (B.S. nach Inkrafttreten des Königlichen Erlasses vom 20. Juni 1994 (B.S.
vom 12. Juli 1994) zur Festlegung der allgemeinen Bestimmungen über vom 12. Juli 1994) zur Festlegung der allgemeinen Bestimmungen über
die Gewährung einer Zulage für Nacht-, Samstags- und Sonntagsarbeit an die Gewährung einer Zulage für Nacht-, Samstags- und Sonntagsarbeit an
das Personal der öffentlichen Feuerwehrdienste und der das Personal der öffentlichen Feuerwehrdienste und der
Gemeindepolizeidienste beehre ich mich, Ihnen hiermit nähere Auskünfte Gemeindepolizeidienste beehre ich mich, Ihnen hiermit nähere Auskünfte
zu erteilen über die weitere Gewährung der Entschädigung für den durch zu erteilen über die weitere Gewährung der Entschädigung für den durch
Offiziere der öffentlichen Feuerwehrdienste und Offiziere der öffentlichen Feuerwehrdienste und
Gerichtspolizeioffiziere der Gemeindepolizei verrichteten Gerichtspolizeioffiziere der Gemeindepolizei verrichteten
Bereitschaftsdienst, die in der Vergangenheit insbesondere durch das Bereitschaftsdienst, die in der Vergangenheit insbesondere durch das
Rundschreiben POL 44 vom 22. Februar 1993 (B.S. vom 24. Februar 1993) Rundschreiben POL 44 vom 22. Februar 1993 (B.S. vom 24. Februar 1993)
geregelt war. geregelt war.
Im vorgenannten Königlichen Erlass vom 20. Juni 1994 wird bestimmt, Im vorgenannten Königlichen Erlass vom 20. Juni 1994 wird bestimmt,
dass Korpschefs, Polizeikommissare sowie Korpschefs und Majore der dass Korpschefs, Polizeikommissare sowie Korpschefs und Majore der
öffentlichen Feuerwehrdienste keine Zulage für Arbeitsleistungen öffentlichen Feuerwehrdienste keine Zulage für Arbeitsleistungen
erhalten können, die sie an Samstagen, an Sonntagen und nachts erhalten können, die sie an Samstagen, an Sonntagen und nachts
erbringen. erbringen.
Die anderen Offiziere der öffentlichen Feuerwehrdienste und die Die anderen Offiziere der öffentlichen Feuerwehrdienste und die
Gerichtspolizeioffiziere der Gemeindepolizei können hingegen eine Gerichtspolizeioffiziere der Gemeindepolizei können hingegen eine
Entschädigung für diese Arbeitsleistungen erhalten. Entschädigung für diese Arbeitsleistungen erhalten.
Sofern in der lokalen Regelung sowohl die Gewährung einer Zulage für Sofern in der lokalen Regelung sowohl die Gewährung einer Zulage für
Samstags-, Sonntags- und Nachtarbeit als auch die Gewährung eines Samstags-, Sonntags- und Nachtarbeit als auch die Gewährung eines
Gehaltszuschlags vorgesehen sind, dann sind darin auch für jede Gehaltszuschlags vorgesehen sind, dann sind darin auch für jede
Funktion die objektiven Kriterien festgelegt, aufgrund deren die Funktion die objektiven Kriterien festgelegt, aufgrund deren die
betroffenen Personalmitglieder unter das eine oder das andere System betroffenen Personalmitglieder unter das eine oder das andere System
fallen. fallen.
Für die Bestimmung der Kriterien muss davon ausgegangen werden, dass Für die Bestimmung der Kriterien muss davon ausgegangen werden, dass
das für die Funktion günstigere System Anwendung finden muss. das für die Funktion günstigere System Anwendung finden muss.
Die Entschädigung für Samstags-, Sonntags- und Nachtarbeit kann in gar Die Entschädigung für Samstags-, Sonntags- und Nachtarbeit kann in gar
keinem Fall gleichzeitig mit dem Gehaltszuschlag bezogen werden, der keinem Fall gleichzeitig mit dem Gehaltszuschlag bezogen werden, der
nach den Regeln des obengenannten Rundschreibens POL 44 für in der nach den Regeln des obengenannten Rundschreibens POL 44 für in der
Kaserne beziehungsweise im Kommissariat oder zu Hause erbrachte Kaserne beziehungsweise im Kommissariat oder zu Hause erbrachte
Leistungen gewährt wird. Leistungen gewährt wird.
Folglich können nur Offiziere der öffentlichen Feuerwehrdienste und Folglich können nur Offiziere der öffentlichen Feuerwehrdienste und
Gerichtspolizeioffiziere der Gemeindepolizei, auf die die Regelung Gerichtspolizeioffiziere der Gemeindepolizei, auf die die Regelung
bezüglich der Zulage für Samstags-, Sonntags- und Nachtarbeit nicht bezüglich der Zulage für Samstags-, Sonntags- und Nachtarbeit nicht
zur Anwendung kommt, wie in der Vergangenheit unter folgenden zur Anwendung kommt, wie in der Vergangenheit unter folgenden
Bedingungen einen Gehaltszuschlag beziehen: Bedingungen einen Gehaltszuschlag beziehen:
1. Bereitschaftsdienst im Polizeikommissariat beziehungsweise in der 1. Bereitschaftsdienst im Polizeikommissariat beziehungsweise in der
Feuerwehrkaserne Feuerwehrkaserne
In Verwaltungen, in denen während des gesamten Jahres ein In Verwaltungen, in denen während des gesamten Jahres ein
Einsatzbereitschaftsdienst rund um die Uhr organisiert wird (siehe Nr. Einsatzbereitschaftsdienst rund um die Uhr organisiert wird (siehe Nr.
4), kann obenerwähnten Offizieren, die tatsächlich Bereitschaftsdienst 4), kann obenerwähnten Offizieren, die tatsächlich Bereitschaftsdienst
im Polizeikommissariat beziehungsweise in der Feuerwehrkaserne im Polizeikommissariat beziehungsweise in der Feuerwehrkaserne
leisten, ein Gehaltszuschlag (siehe Nr. 3) gewährt werden. leisten, ein Gehaltszuschlag (siehe Nr. 3) gewährt werden.
Hierbei sei darauf hingewiesen, dass eine effektive Teilnahme an Hierbei sei darauf hingewiesen, dass eine effektive Teilnahme an
diesem Einsatzbereitschaftsdienst nicht in den Aufgabenbereich eines diesem Einsatzbereitschaftsdienst nicht in den Aufgabenbereich eines
Korpschefs fällt. Zu seinen Aufgaben gehören nämlich hauptsächlich Korpschefs fällt. Zu seinen Aufgaben gehören nämlich hauptsächlich
verwaltungsmässige Planung und Ausführung einerseits sowie die Leitung verwaltungsmässige Planung und Ausführung einerseits sowie die Leitung
und Organisation des Korps andererseits. und Organisation des Korps andererseits.
2. Heimbereitschaftsdienst 2. Heimbereitschaftsdienst
In Verwaltungen, in denen während des gesamten Jahres ein In Verwaltungen, in denen während des gesamten Jahres ein
Einsatzbereitschaftsdienst rund um die Uhr organisiert wird (siehe Nr. Einsatzbereitschaftsdienst rund um die Uhr organisiert wird (siehe Nr.
4), kann obenerwähnten Offizieren unter folgenden Bedingungen ein 4), kann obenerwähnten Offizieren unter folgenden Bedingungen ein
Gehaltszuschlag für den geleisteten Heimbereitschaftsdienst (siehe Nr. Gehaltszuschlag für den geleisteten Heimbereitschaftsdienst (siehe Nr.
3) gewährt werden: 3) gewährt werden:
- Aufgrund objektiv überprüfbarer Kriterien muss feststehen, dass es - Aufgrund objektiv überprüfbarer Kriterien muss feststehen, dass es
der Gemeinde im Hinblick auf die Offiziere nicht möglich ist, rund um der Gemeinde im Hinblick auf die Offiziere nicht möglich ist, rund um
die Uhr einen Bereitschaftsdienst im Kommissariat beziehungsweise in die Uhr einen Bereitschaftsdienst im Kommissariat beziehungsweise in
der Kaserne zu organisieren. der Kaserne zu organisieren.
- Der zu Hause geleistete Bereitschaftsdienst muss unter allen - Der zu Hause geleistete Bereitschaftsdienst muss unter allen
Umständen wirksam und effizient sein. Umständen wirksam und effizient sein.
- Besagte Offiziere müssen zusätzlich zu ihrem wöchentlich im - Besagte Offiziere müssen zusätzlich zu ihrem wöchentlich im
Kommissariat beziehungsweise in der Kaserne zu leistenden normalen Kommissariat beziehungsweise in der Kaserne zu leistenden normalen
Dienst von 38 Stunden regelmässig mittels eines Rufsystems Dienst von 38 Stunden regelmässig mittels eines Rufsystems
Heimbereitschaftsdienst leisten. Heimbereitschaftsdienst leisten.
Im Rahmen der interkommunalen polizeilichen Zusammenarbeit ist nicht Im Rahmen der interkommunalen polizeilichen Zusammenarbeit ist nicht
immer auszuschliessen, dass ein Korpschef in seiner Eigenschaft als immer auszuschliessen, dass ein Korpschef in seiner Eigenschaft als
Gerichtspolizeioffizier am Einsatzbereitschaftsdienst in Form von Gerichtspolizeioffizier am Einsatzbereitschaftsdienst in Form von
Heimbereitschaftsdienst teilnimmt. Gleiches gilt in ähnlichen Heimbereitschaftsdienst teilnimmt. Gleiches gilt in ähnlichen
Situationen auch für die Feuerwehrdienste. Situationen auch für die Feuerwehrdienste.
3. Gehaltszuschlag 3. Gehaltszuschlag
Der Gehaltszuschlag, der für den im Kommissariat beziehungsweise in Der Gehaltszuschlag, der für den im Kommissariat beziehungsweise in
der Kaserne geleisteten Bereitschaftsdienst und für den geleisteten der Kaserne geleisteten Bereitschaftsdienst und für den geleisteten
Heimbereitschaftsdienst gewährt werden kann, beträgt jährlich Heimbereitschaftsdienst gewährt werden kann, beträgt jährlich
höchstens 85 294 F (Index 138,01). höchstens 85 294 F (Index 138,01).
In der diesbezüglichen Regelung müssen die zuständigen Behörden In der diesbezüglichen Regelung müssen die zuständigen Behörden
insbesondere die Modalitäten der Gewährung dieses Gehaltszuschlags insbesondere die Modalitäten der Gewährung dieses Gehaltszuschlags
unter Berücksichtigung der Aufträge festlegen. unter Berücksichtigung der Aufträge festlegen.
Besagte Behörden müssen ein ausgewogenes System ausarbeiten, in dem Besagte Behörden müssen ein ausgewogenes System ausarbeiten, in dem
der Art der verschiedenen Funktionen Rechnung getragen wird. der Art der verschiedenen Funktionen Rechnung getragen wird.
Auf keinen Fall darf der Gehaltszuschlag gleichzeitig mit irgendeinem Auf keinen Fall darf der Gehaltszuschlag gleichzeitig mit irgendeinem
anderen Vorteil bezogen werden, der als Ausgleich für dieselben anderen Vorteil bezogen werden, der als Ausgleich für dieselben
Arbeitsleistungen gewährt wird. Arbeitsleistungen gewährt wird.
4. Einsatzbereitschaftsdienst 4. Einsatzbereitschaftsdienst
a) Öffentliche Feuerwehrdienste a) Öffentliche Feuerwehrdienste
Ein öffentlicher Feuerwehrdienst muss rund um die Uhr einsatzbereit Ein öffentlicher Feuerwehrdienst muss rund um die Uhr einsatzbereit
sein. In den Artikeln 3 und 4 des Königlichen Erlasses vom 8. November sein. In den Artikeln 3 und 4 des Königlichen Erlasses vom 8. November
1967 zur Organisation der kommunalen und regionalen Feuerwehrdienste 1967 zur Organisation der kommunalen und regionalen Feuerwehrdienste
und zur Koordinierung der Hilfeleistung bei Brand in Friedenszeiten und zur Koordinierung der Hilfeleistung bei Brand in Friedenszeiten
wird der Mindestbestand an Personal und an Material festgelegt. wird der Mindestbestand an Personal und an Material festgelegt.
Ausserdem müssen die öffentlichen Feuerwehrdienste so organisiert Ausserdem müssen die öffentlichen Feuerwehrdienste so organisiert
sein, dass jederzeit ausreichend besetzte Mannschaften bereitstehen, sein, dass jederzeit ausreichend besetzte Mannschaften bereitstehen,
um in kürzester Zeit eingreifen zu können (K.E. vom 6. Mai 1971 und um in kürzester Zeit eingreifen zu können (K.E. vom 6. Mai 1971 und
Anlagen). Anlagen).
b) Gemeindepolizeidienste b) Gemeindepolizeidienste
Das ganze Jahr über rund um die Uhr einen Einsatzbereitschaftsdienst Das ganze Jahr über rund um die Uhr einen Einsatzbereitschaftsdienst
gewährleisten. Dieser Einsatzbereitschaftsdienst kann ebenfalls gewährleisten. Dieser Einsatzbereitschaftsdienst kann ebenfalls
gemeinsam von mehreren Städten und Gemeinden organisiert und gemeinsam von mehreren Städten und Gemeinden organisiert und
gewährleistet werden im Rahmen einer Zusammenarbeit, entweder aufgrund gewährleistet werden im Rahmen einer Zusammenarbeit, entweder aufgrund
des früheren Artikels 222 des neuen Gemeindegesetzes, der durch das des früheren Artikels 222 des neuen Gemeindegesetzes, der durch das
Gesetz vom 5. August 1992 über das Polizeiamt aufgehoben worden ist, Gesetz vom 5. August 1992 über das Polizeiamt aufgehoben worden ist,
oder aufgrund von Artikel 45 Absatz 2 Nr. 1 dieses Gesetzes, dessen oder aufgrund von Artikel 45 Absatz 2 Nr. 1 dieses Gesetzes, dessen
Inhalt ähnlich ist. Inhalt ähnlich ist.
Ein Einsatzbereitschaftsdienst bei der Gemeindepolizei wird wie folgt Ein Einsatzbereitschaftsdienst bei der Gemeindepolizei wird wie folgt
definiert (siehe Pol 44 vom 22. Februar 1993): definiert (siehe Pol 44 vom 22. Februar 1993):
- Der Dienst funktioniert Tag und Nacht an jedem Tag des Jahres mit - Der Dienst funktioniert Tag und Nacht an jedem Tag des Jahres mit
einem Personalbestand, der von der lokalen Lage abhängt und aus einem Personalbestand, der von der lokalen Lage abhängt und aus
mindestens folgenden Personen besteht: mindestens folgenden Personen besteht:
- einem Gerichtspolizeioffizier, Hilfsbeamter des Prokurators des - einem Gerichtspolizeioffizier, Hilfsbeamter des Prokurators des
Königs, Königs,
- einem Bediensteten im Innendienst, - einem Bediensteten im Innendienst,
- zwei Bediensteten im Aussendienst, die mit einem Einsatzfahrzeug und - zwei Bediensteten im Aussendienst, die mit einem Einsatzfahrzeug und
Funk ausgerüstet sind. Funk ausgerüstet sind.
- Der Bereitschaftsdienst des Gerichtspolizeioffiziers, Hilfsbeamter - Der Bereitschaftsdienst des Gerichtspolizeioffiziers, Hilfsbeamter
des Prokurators des Königs, darf von jedem Beamten geleistet werden, des Prokurators des Königs, darf von jedem Beamten geleistet werden,
der diese Eigenschaft innehat. der diese Eigenschaft innehat.
Im Rahmen der zwischenpolizeilichen Zusammenarbeit darf der Im Rahmen der zwischenpolizeilichen Zusammenarbeit darf der
Bedienstete im Innendienst entweder aus einem dieser Polizeikorps oder Bedienstete im Innendienst entweder aus einem dieser Polizeikorps oder
aus einem anderen Polizeikorps stammen, wobei die Bürger einer aus einem anderen Polizeikorps stammen, wobei die Bürger einer
Gemeinde weiterhin die Telefonnummer ihres eigenen Polizeidienstes Gemeinde weiterhin die Telefonnummer ihres eigenen Polizeidienstes
benutzen können müssen, um den diensthabenden Bediensteten im benutzen können müssen, um den diensthabenden Bediensteten im
Innendienst über ein Übertragungsnetz sofort zu erreichen. Innendienst über ein Übertragungsnetz sofort zu erreichen.
- Der Bereitschaftsdienst kann auf zwei verschiedene Weisen ausgeführt - Der Bereitschaftsdienst kann auf zwei verschiedene Weisen ausgeführt
werden: werden:
1. Bereitschaftsdienst, bei dem ein beziehungsweise mehrere 1. Bereitschaftsdienst, bei dem ein beziehungsweise mehrere
Gerichtspolizeioffiziere, Hilfsbeamte des Prokurators des Königs, sich Gerichtspolizeioffiziere, Hilfsbeamte des Prokurators des Königs, sich
im Kommissariat aufhalten, im Kommissariat aufhalten,
2. Bereitschaftsdienst, bei dem ein beziehungsweise mehrere 2. Bereitschaftsdienst, bei dem ein beziehungsweise mehrere
Gerichtspolizeioffiziere, Hilfsbeamte des Prokurators des Königs, sich Gerichtspolizeioffiziere, Hilfsbeamte des Prokurators des Königs, sich
während der normalen Dienstzeit im Kommissariat aufhalten und während der normalen Dienstzeit im Kommissariat aufhalten und
ausserhalb dieser Zeit über ein Rufsystem unmittelbar zu erreichen ausserhalb dieser Zeit über ein Rufsystem unmittelbar zu erreichen
sind. Diese Art von Bereitschaftsdienst kann nur praktiziert werden, sind. Diese Art von Bereitschaftsdienst kann nur praktiziert werden,
sofern es der Gemeinde - aufgrund objektiv überprüfbarer Kriterien - sofern es der Gemeinde - aufgrund objektiv überprüfbarer Kriterien -
unmöglich ist, einen Bereitschaftsdienst für diese Offiziere im unmöglich ist, einen Bereitschaftsdienst für diese Offiziere im
Kommissariat zu organisieren. Kommissariat zu organisieren.
In bezug auf die Anwendung des Gesetzes vom 5. August 1992 über das In bezug auf die Anwendung des Gesetzes vom 5. August 1992 über das
Polizeiamt möchte ich Sie insbesondere auf die Polizeiamt möchte ich Sie insbesondere auf die
verwaltungspolizeilichen Aufträge und Zuständigkeiten aufmerksam verwaltungspolizeilichen Aufträge und Zuständigkeiten aufmerksam
machen, die unter der Verantwortung eines Verwaltungspolizeioffiziers machen, die unter der Verantwortung eines Verwaltungspolizeioffiziers
auszuführen beziehungsweise auszuüben sind. Nicht alle auszuführen beziehungsweise auszuüben sind. Nicht alle
Gerichtspolizeioffiziere haben die Eigenschaft eines Gerichtspolizeioffiziere haben die Eigenschaft eines
Verwaltungspolizeioffiziers inne. Diese Gegebenheit muss bei der Verwaltungspolizeioffiziers inne. Diese Gegebenheit muss bei der
Organisation eines Bereitschaftsdienstes berücksichtigt werden, um zu Organisation eines Bereitschaftsdienstes berücksichtigt werden, um zu
vermeiden, dass bestimmte Zuständigkeiten nicht beziehungsweise nur vermeiden, dass bestimmte Zuständigkeiten nicht beziehungsweise nur
teilweise ausgeübt werden. teilweise ausgeübt werden.
Die Gewährung des Gehaltszuschlags ist integraler Bestandteil der Die Gewährung des Gehaltszuschlags ist integraler Bestandteil der
Ausführung des intersektoriellen Abkommens über die Ausführung des intersektoriellen Abkommens über die
Sozialprogrammierung für die Jahre 1991-1994. Sozialprogrammierung für die Jahre 1991-1994.
Ich weise Sie abschliessend darauf hin, dass die diesbezüglichen Ich weise Sie abschliessend darauf hin, dass die diesbezüglichen
Gemeinderatsbeschlüsse der Verwaltungsaufsicht unterliegen. Diese Gemeinderatsbeschlüsse der Verwaltungsaufsicht unterliegen. Diese
Beschlüsse müssen unter Berücksichtigung der Regeln in bezug auf das Beschlüsse müssen unter Berücksichtigung der Regeln in bezug auf das
gewerkschaftliche Statut gefasst werden, die im Gesetz vom 19. gewerkschaftliche Statut gefasst werden, die im Gesetz vom 19.
Dezember 1974 zur Organisation der Beziehungen zwischen den Dezember 1974 zur Organisation der Beziehungen zwischen den
öffentlichen Behörden und den Gewerkschaften der Bediensteten, die von öffentlichen Behörden und den Gewerkschaften der Bediensteten, die von
diesen Behörden abhängen, festgelegt sind. diesen Behörden abhängen, festgelegt sind.
Ich möchte Sie bitten, das Datum, an dem das vorliegende Rundschreiben Ich möchte Sie bitten, das Datum, an dem das vorliegende Rundschreiben
im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht worden ist, im im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht worden ist, im
Verwaltungsblatt zu vermerken. Verwaltungsblatt zu vermerken.
Der Minister des Innern, Der Minister des Innern,
J. Vande Lanotte. J. Vande Lanotte.
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