← Retour vers "Circulaire relative au ravitaillement des personnes en état d'arrestation, à l'exclusion de celles qui font l'objet d'un écrou dans un établissement pénitentiaire. - Traduction allemande "
Circulaire relative au ravitaillement des personnes en état d'arrestation, à l'exclusion de celles qui font l'objet d'un écrou dans un établissement pénitentiaire. - Traduction allemande | Omzendbrief betreffende de bevoorrading van personen in arrest, met uitzondering van diegenen die het voorwerp uitmaken van een opsluiting in een strafinrichting. - Duitse vertaling |
---|---|
SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR 3 JANVIER 2003. - Circulaire relative au ravitaillement des personnes en état d'arrestation, à l'exclusion de celles qui font l'objet d'un écrou dans un établissement pénitentiaire. - Traduction allemande Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la | FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN 3 JANUARI 2003. - Omzendbrief betreffende de bevoorrading van personen in arrest, met uitzondering van diegenen die het voorwerp uitmaken van een opsluiting in een strafinrichting. - Duitse vertaling De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief van |
circulaire du Ministre de l'Intérieur et du Ministre de la Justice du | de Minister van Binnenlandse Zaken en de Minister van Justitie van 3 |
3 janvier 2003 relative au ravitaillement des personnes en état | januari 2003 betreffende de bevoorrading van personen in arrest, met |
d'arrestation, à l'exclusion de celles qui font l'objet d'un écrou | uitzondering van diegenen die het voorwerp uitmaken van een opsluiting |
dans un établissement pénitentiaire (Moniteur belge du 28 janvier | in een strafinrichting (Belgisch Staatsblad van 28 januari 2003), |
2003), établie par le Service central de traduction allemande du | opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse vertaling van het |
Commissariat d'arrondissement adjoint à Malmedy. | Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy. |
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES |
3. JANUAR 2003 - Rundschreiben über die Verpflegung festgenommener | 3. JANUAR 2003 - Rundschreiben über die Verpflegung festgenommener |
Personen, | Personen, |
mit Ausnahme derjenigen, die in einer Strafanstalt inhaftiert sind | mit Ausnahme derjenigen, die in einer Strafanstalt inhaftiert sind |
An die Frau Provinzgouverneurin | An die Frau Provinzgouverneurin |
An die Herren Provinzgouverneure | An die Herren Provinzgouverneure |
An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt | An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt |
An die Frauen und Herren Bürgermeister | An die Frauen und Herren Bürgermeister |
An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei | An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei |
Zur Information: | Zur Information: |
An die Frauen und Herren Bezirkskommissare | An die Frauen und Herren Bezirkskommissare |
An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei | An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei |
An den Herrn Generaldirektor der Allgemeinen Polizei des Königreichs | An den Herrn Generaldirektor der Allgemeinen Polizei des Königreichs |
An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale | An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale |
Polizei | Polizei |
Einleitung | Einleitung |
Vor kurzem ist eine Arbeitsgruppe aus Mitgliedern der Föderalen | Vor kurzem ist eine Arbeitsgruppe aus Mitgliedern der Föderalen |
Öffentlichen Dienste Inneres und Justiz, der föderalen Polizei und der | Öffentlichen Dienste Inneres und Justiz, der föderalen Polizei und der |
lokalen Polizei errichtet worden, die Vorschläge zur Verbesserung der | lokalen Polizei errichtet worden, die Vorschläge zur Verbesserung der |
Gesetzes- und Verordnungstexte in Sachen Festnahmen durch die | Gesetzes- und Verordnungstexte in Sachen Festnahmen durch die |
Polizeidienste untersuchen, beurteilen und ausarbeiten soll. Die | Polizeidienste untersuchen, beurteilen und ausarbeiten soll. Die |
Problematik der Kosten für die Mahlzeiten, die den von den | Problematik der Kosten für die Mahlzeiten, die den von den |
Polizeidiensten festgenommenen Personen zu besorgen sind, ist | Polizeidiensten festgenommenen Personen zu besorgen sind, ist |
ebenfalls von Grund auf revidiert worden. In Erwartung der Ergebnisse | ebenfalls von Grund auf revidiert worden. In Erwartung der Ergebnisse |
dieser Arbeitsgruppe scheint es jedoch dringend angebracht, schon | dieser Arbeitsgruppe scheint es jedoch dringend angebracht, schon |
jetzt eine Initiative zu ergreifen, um die zurückzuzahlenden Beträge | jetzt eine Initiative zu ergreifen, um die zurückzuzahlenden Beträge |
zu indexieren und die Verweise auf die Gesetzesbestimmungen, die | zu indexieren und die Verweise auf die Gesetzesbestimmungen, die |
infolge der Reform der Polizeidienste in Kraft sind, anzupassen. | infolge der Reform der Polizeidienste in Kraft sind, anzupassen. |
Fortan sind die nachstehenden Bestimmungen anzuwenden. | Fortan sind die nachstehenden Bestimmungen anzuwenden. |
1. Zielsetzungen und Rahmen dieses Rundschreibens | 1. Zielsetzungen und Rahmen dieses Rundschreibens |
Festgenommene Personen müssen zu essen und zu trinken bekommen | Festgenommene Personen müssen zu essen und zu trinken bekommen |
aufgrund der Bestimmungen des Gesetzes vom 5. August 1992 über das | aufgrund der Bestimmungen des Gesetzes vom 5. August 1992 über das |
Polizeiamt, der Konvention vom 4. November 1950 zum Schutz der | Polizeiamt, der Konvention vom 4. November 1950 zum Schutz der |
Menschenrechte und Grundfreiheiten und des Europäischen Übereinkommens | Menschenrechte und Grundfreiheiten und des Europäischen Übereinkommens |
vom 14. November 1993 zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder | vom 14. November 1993 zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder |
erniedrigender Behandlung oder Strafe. Den Diensten, die die Festnahme | erniedrigender Behandlung oder Strafe. Den Diensten, die die Festnahme |
vorgenommen haben, fällt die Verantwortung zu, hierfür zu sorgen. | vorgenommen haben, fällt die Verantwortung zu, hierfür zu sorgen. |
Sowohl Personen, die Gegenstand einer administrativen Festnahme sind, | Sowohl Personen, die Gegenstand einer administrativen Festnahme sind, |
als auch diejenigen, die Gegenstand einer gerichtlichen Festnahme | als auch diejenigen, die Gegenstand einer gerichtlichen Festnahme |
sind, haben Anspruch auf eine angemessene Mahlzeit, und zwar im Sinne | sind, haben Anspruch auf eine angemessene Mahlzeit, und zwar im Sinne |
von Kapitel IV des Gesetzes vom 5. August 1992 über das Polizeiamt. | von Kapitel IV des Gesetzes vom 5. August 1992 über das Polizeiamt. |
2. Dienste, die die Kosten für Mahlzeiten übernehmen | 2. Dienste, die die Kosten für Mahlzeiten übernehmen |
A. Gerichtliche Festnahmen: Die Kosten gehen zu Lasten des | A. Gerichtliche Festnahmen: Die Kosten gehen zu Lasten des |
Ministeriums der Justiz, Dienststelle für Gerichtskosten, Boulevard de | Ministeriums der Justiz, Dienststelle für Gerichtskosten, Boulevard de |
Waterloo 115 in 1000 Brüssel. | Waterloo 115 in 1000 Brüssel. |
B. Administrative Festnahmen. Hierbei ist folgende Unterscheidung zu | B. Administrative Festnahmen. Hierbei ist folgende Unterscheidung zu |
machen: | machen: |
- Festnahmen in einer Polizeizone anlässlich eines Ereignisses in | - Festnahmen in einer Polizeizone anlässlich eines Ereignisses in |
dieser Zone: Findet die Inhaftierung in dieser Zone statt, gehen die | dieser Zone: Findet die Inhaftierung in dieser Zone statt, gehen die |
Kosten zu Lasten dieser Zone, ob die Festnahmen nun von Polizisten der | Kosten zu Lasten dieser Zone, ob die Festnahmen nun von Polizisten der |
betroffenen Zone, von Polizisten einer anderen Zone, die zur | betroffenen Zone, von Polizisten einer anderen Zone, die zur |
Verstärkung eingesetzt wurden, oder noch von föderalen Polizisten | Verstärkung eingesetzt wurden, oder noch von föderalen Polizisten |
vorgenommen worden sind. | vorgenommen worden sind. |
- Festnahmen in einer Polizeizone anlässlich eines Ereignisses in | - Festnahmen in einer Polizeizone anlässlich eines Ereignisses in |
dieser Zone: Wenn die festgenommene Person aus welchem Grund auch | dieser Zone: Wenn die festgenommene Person aus welchem Grund auch |
immer in einer Zelle eines Polizeipostens einer anderen Zone in Haft | immer in einer Zelle eines Polizeipostens einer anderen Zone in Haft |
genommen wird, gehen die Kosten zu Lasten der Zone, auf deren Gebiet | genommen wird, gehen die Kosten zu Lasten der Zone, auf deren Gebiet |
die Festnahme vorgenommen worden ist. | die Festnahme vorgenommen worden ist. |
- Festnahmen durch das Personal einer Polizeizone im Rahmen eines | - Festnahmen durch das Personal einer Polizeizone im Rahmen eines |
föderalen Auftrags, der aufgrund einer verbindlichen Richtlinie | föderalen Auftrags, der aufgrund einer verbindlichen Richtlinie |
(Artikel 61 GIP) von der lokalen Polizei ausgeführt wird: Die Kosten | (Artikel 61 GIP) von der lokalen Polizei ausgeführt wird: Die Kosten |
gehen zu Lasten der Polizeizone. | gehen zu Lasten der Polizeizone. |
- Festnahmen durch das Personal einer Polizeizone im Rahmen eines | - Festnahmen durch das Personal einer Polizeizone im Rahmen eines |
föderalen Auftrags auf Anforderung des Ministers des Innern (Artikel | föderalen Auftrags auf Anforderung des Ministers des Innern (Artikel |
64 GIP): Die Kosten gehen zu Lasten der Polizeizone, auf deren Gebiet | 64 GIP): Die Kosten gehen zu Lasten der Polizeizone, auf deren Gebiet |
der Auftrag ausgeführt worden ist. | der Auftrag ausgeführt worden ist. |
- Festnahmen durch das Personal der föderalen Polizei im Rahmen eines | - Festnahmen durch das Personal der föderalen Polizei im Rahmen eines |
föderalen Auftrags: Die Kosten gehen zu Lasten der föderalen Polizei. | föderalen Auftrags: Die Kosten gehen zu Lasten der föderalen Polizei. |
3. Zurückzuzahlende Beträge | 3. Zurückzuzahlende Beträge |
Die infolge einer gerichts- und verwaltungspolizeilichen Massnahme | Die infolge einer gerichts- und verwaltungspolizeilichen Massnahme |
inhaftierten Personen unterliegen in Zukunft in Bezug auf die | inhaftierten Personen unterliegen in Zukunft in Bezug auf die |
Mahlzeitkosten derselben Regelung. | Mahlzeitkosten derselben Regelung. |
Wenn die Behörde, die die Kosten für die Mahlzeiten der festgenommenen | Wenn die Behörde, die die Kosten für die Mahlzeiten der festgenommenen |
Personen getragen hat, nicht diejenige ist, die sie aufgrund des oben | Personen getragen hat, nicht diejenige ist, die sie aufgrund des oben |
erwähnten Punkts 2 hätte tragen müssen, kann die Zurückzahlung der | erwähnten Punkts 2 hätte tragen müssen, kann die Zurückzahlung der |
folgenden Beträge (Index vom Monat August 2001, der 110,91 Punkte | folgenden Beträge (Index vom Monat August 2001, der 110,91 Punkte |
erreicht) beantragt werden: | erreicht) beantragt werden: |
- Frühstück: 1,65 euro , | - Frühstück: 1,65 euro , |
- Mittagessen: 3,25 euro , | - Mittagessen: 3,25 euro , |
- Abendessen: 2,00 euro . | - Abendessen: 2,00 euro . |
Das Rundschreiben vom 2. März 1964 wird aufgehoben. | Das Rundschreiben vom 2. März 1964 wird aufgehoben. |
Der Minister des Innern | Der Minister des Innern |
A. DUQUESNE | A. DUQUESNE |
Der Minister der Justiz | Der Minister der Justiz |
M. VERWILGHEN | M. VERWILGHEN |