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| Circulaire POL 21quinquies complétant la circulaire POL 21ter commentant les dispositions du titre IV, chapitre III, de la nouvelle loi communale. - Traduction allemande | Omzendbrief POL 21quinquies tot aanvulling van de omzendbrief POL 21ter houdende commentaar over de bepalingen van titel IV, hoofdstuk III, van de nieuwe gemeentewet. - Duitse vertaling |
|---|---|
| MINISTERE DE L'INTERIEUR | MINISTERIE VAN BINNENLANDSE ZAKEN |
| 2 OCTOBRE 2000. - Circulaire POL 21quinquies complétant la circulaire | 2 OKTOBER 2000. - Omzendbrief POL 21quinquies tot aanvulling van de |
| POL 21ter commentant les dispositions du titre IV, chapitre III, de la | omzendbrief POL 21ter houdende commentaar over de bepalingen van titel |
| nouvelle loi communale. - Traduction allemande | IV, hoofdstuk III, van de nieuwe gemeentewet. - Duitse vertaling |
| Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la | De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief POL |
| circulaire POL 21quinquies du Ministre de l'Intérieur du 2 octobre | 21quinquies van de Minister van Binnenlandse Zaken van 2 oktober 2000 |
| 2000 complétant la circulaire POL 21ter commentant les dispositions du | tot aanvulling van de omzendbrief POL 21ter houdende commentaar over |
| titre IV, chapitre III, de la nouvelle loi communale (Moniteur belge | de bepalingen van titel IV, hoofdstuk III, van de nieuwe gemeentewet |
| du 7 octobre 2000), établie par le Service central de traduction | (Belgisch Staatsblad van 7 oktober 2000), opgemaakt door de Centrale |
| allemande du Commissariat d'Arrondissement adjoint à Malmedy. | dienst voor Duitse vertaling van het Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy |
| MINISTERIUM DES INNERN | MINISTERIUM DES INNERN |
| 2. OKTOBER 2000 - Rundschreiben POL 21quinquies zur Ergänzung des | 2. OKTOBER 2000 - Rundschreiben POL 21quinquies zur Ergänzung des |
| Rundschreibens POL 21ter zur Erläuterung der Bestimmungen von Titel IV | Rundschreibens POL 21ter zur Erläuterung der Bestimmungen von Titel IV |
| Kapitel III des Neuen Gemeindegesetzes | Kapitel III des Neuen Gemeindegesetzes |
| An die Frau Provinzgouverneurin | An die Frau Provinzgouverneurin |
| An die Herren Provinzgouverneure | An die Herren Provinzgouverneure |
| An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt | An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt |
| Zur Information: | Zur Information: |
| An die Frauen und Herren Mitglieder des Ständigen Ausschusses | An die Frauen und Herren Mitglieder des Ständigen Ausschusses |
| An die Frauen und Herren Bezirkskommissare | An die Frauen und Herren Bezirkskommissare |
| An die Frauen und Herren Bürgermeister und Schöffen | An die Frauen und Herren Bürgermeister und Schöffen |
| Sehr geehrte Frau Gouverneurin, | Sehr geehrte Frau Gouverneurin, |
| Sehr geehrter Herr Gouverneur, | Sehr geehrter Herr Gouverneur, |
| die administrativen Verfahren in bezug auf die Ernennung und den | die administrativen Verfahren in bezug auf die Ernennung und den |
| Rücktritt von Offizieren der Gemeindepolizei werden zur Zeit durch das | Rücktritt von Offizieren der Gemeindepolizei werden zur Zeit durch das |
| oben erwähnte Rundschreiben POL 21ter vom 12. April 1994, ergänzt | oben erwähnte Rundschreiben POL 21ter vom 12. April 1994, ergänzt |
| durch das Rundschreiben POL 21quater vom 7. September 1995, geregelt. | durch das Rundschreiben POL 21quater vom 7. September 1995, geregelt. |
| Mit vorliegendem Rundschreiben sollen die beiden vorerwähnten Texte, | Mit vorliegendem Rundschreiben sollen die beiden vorerwähnten Texte, |
| die nach wie vor in Kraft sind, ergänzt werden. | die nach wie vor in Kraft sind, ergänzt werden. |
| Ich möchte Sie zunächst auf die Bedeutung der Gespräche aufmerksam | Ich möchte Sie zunächst auf die Bedeutung der Gespräche aufmerksam |
| machen, die der Gouverneur mit den Kandidaten sowohl im Rahmen der | machen, die der Gouverneur mit den Kandidaten sowohl im Rahmen der |
| Ernennungsverfahren für Polizeikommissare und Polizeihauptkommissare | Ernennungsverfahren für Polizeikommissare und Polizeihauptkommissare |
| (Artikel 191 und 192 des NGG) als auch im Rahmen der | (Artikel 191 und 192 des NGG) als auch im Rahmen der |
| Ernennungsverfahren für beigeordnete Polizeikommissare (Artikel 193 | Ernennungsverfahren für beigeordnete Polizeikommissare (Artikel 193 |
| des NGG) führt. | des NGG) führt. |
| Bei diesen Gesprächen soll folgendes beurteilt werden: | Bei diesen Gesprächen soll folgendes beurteilt werden: |
| - die Eignung des Kandidaten für die Ausübung der Funktion, um die er | - die Eignung des Kandidaten für die Ausübung der Funktion, um die er |
| sich bewirbt, wobei seine berufliche Laufbahn, die Art und Weise, wie | sich bewirbt, wobei seine berufliche Laufbahn, die Art und Weise, wie |
| er sich vorstellt, und seine vom Korpschef beschriebene Arbeitsweise | er sich vorstellt, und seine vom Korpschef beschriebene Arbeitsweise |
| berücksichtigt werden, | berücksichtigt werden, |
| - die Motivation des Kandidaten für die Funktion, um die er sich | - die Motivation des Kandidaten für die Funktion, um die er sich |
| bewirbt, | bewirbt, |
| - die Art und Weise, wie er die Funktion, um die er sich bewirbt, | - die Art und Weise, wie er die Funktion, um die er sich bewirbt, |
| auffasst, | auffasst, |
| - die Reaktion des Kandidaten auf bestimmte aktuelle Themen, wie | - die Reaktion des Kandidaten auf bestimmte aktuelle Themen, wie |
| beispielsweise die Reform der Polizeidienste, | beispielsweise die Reform der Polizeidienste, |
| - die Allgemeinbildung des Kandidaten, indem relevante Fragen im | - die Allgemeinbildung des Kandidaten, indem relevante Fragen im |
| Hinblick auf die Funktion, um die er sich bewirbt, gestellt werden. | Hinblick auf die Funktion, um die er sich bewirbt, gestellt werden. |
| Es sollte darauf geachtet werden, dass das Gespräch nicht zu einer | Es sollte darauf geachtet werden, dass das Gespräch nicht zu einer |
| Prüfung über theoretische oder juristische Kenntnisse wird. Es obliegt | Prüfung über theoretische oder juristische Kenntnisse wird. Es obliegt |
| in der Tat der Gemeinde, in ihrer Verordnung gegebenenfalls eine | in der Tat der Gemeinde, in ihrer Verordnung gegebenenfalls eine |
| Eignungsprüfung vorzusehen, bei der unter anderem die theoretischen | Eignungsprüfung vorzusehen, bei der unter anderem die theoretischen |
| Kenntnisse und insbesondere die juristischen Kenntnisse des Kandidaten | Kenntnisse und insbesondere die juristischen Kenntnisse des Kandidaten |
| im Hinblick auf die Funktion, um die er sich bewirbt, beurteilt werden | im Hinblick auf die Funktion, um die er sich bewirbt, beurteilt werden |
| können. | können. |
| Zum zweiten möchte ich unterstreichen, dass unbedingt dafür gesorgt | Zum zweiten möchte ich unterstreichen, dass unbedingt dafür gesorgt |
| werden sollte, dass die Ernennungsakten so schnell und so sorgfältig | werden sollte, dass die Ernennungsakten so schnell und so sorgfältig |
| wie möglich behandelt werden, wobei man sich vergegenwärtigen muss, | wie möglich behandelt werden, wobei man sich vergegenwärtigen muss, |
| dass die Verwaltung davon sowohl den Bedürfnissen der Gemeindebehörden | dass die Verwaltung davon sowohl den Bedürfnissen der Gemeindebehörden |
| als auch den Vorschriften der Föderal- oder Provinzialbehörden | als auch den Vorschriften der Föderal- oder Provinzialbehörden |
| entsprechen muss. | entsprechen muss. |
| Sobald der Gouverneur die Ernennungsakte erhält, sollte er sich | Sobald der Gouverneur die Ernennungsakte erhält, sollte er sich |
| schnellstmöglich vergewissern, ob sie vorschriftsmässig erstellt und | schnellstmöglich vergewissern, ob sie vorschriftsmässig erstellt und |
| vollständig ist, ob der Vorschlag der Kandidaten durch die | vollständig ist, ob der Vorschlag der Kandidaten durch die |
| Gemeindebehörden die freie Wahl der Ernennungsbehörde gewährleistet | Gemeindebehörden die freie Wahl der Ernennungsbehörde gewährleistet |
| und ob die von den Gemeindebehörden vorgeschlagenen Kandidaten | und ob die von den Gemeindebehörden vorgeschlagenen Kandidaten |
| ausreichende Gewähr bieten. | ausreichende Gewähr bieten. |
| Ich möchte Sie bitten, den Tag, an dem vorliegendes Rundschreiben im | Ich möchte Sie bitten, den Tag, an dem vorliegendes Rundschreiben im |
| Belgischen Staatsblatt veröffentlicht worden ist, im Verwaltungsblatt | Belgischen Staatsblatt veröffentlicht worden ist, im Verwaltungsblatt |
| anzugeben. | anzugeben. |
| Der Minister | Der Minister |
| A. DUQUESNE | A. DUQUESNE |