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Circulaire relative à la fonction d'échevin. - Traduction allemande Omzendbrief betreffende het ambt van veiligheidsschepen. - Duitse vertaling
MINISTERE DE L'INTERIEUR MINISTERIE VAN BINNENLANDSE ZAKEN
1 AOUT 2001. - Circulaire relative à la fonction d'échevin. - 1 AUGUSTUS 2001. - Omzendbrief betreffende het ambt van
Traduction allemande veiligheidsschepen. - Duitse vertaling
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief van
circulaire du Ministre de l'Intérieur du 1er août 2001 relative à la de Minister van Binnenlandse Zaken van 1 augustus 2001 betreffende het
fonction d'échevin de la sécurité (Moniteur belge du 21 août 2001), ambt van veiligheidsschepen (Belgisch Staatsblad van 21 augustus
établie par le Service central de traduction allemande du Commissariat 2001), opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse vertaling van het
d'arrondissement adjoint à Malmedy. Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy.
MINISTERIUM DES INNERN MINISTERIUM DES INNERN
1. AUGUST 2001 - Rundschreiben über das Amt des Sicherheitsschöffen 1. AUGUST 2001 - Rundschreiben über das Amt des Sicherheitsschöffen
An die Frau Provinzgouverneurin An die Frau Provinzgouverneurin
An die Herren Provinzgouverneure An die Herren Provinzgouverneure
An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt
Zur Information : Zur Information :
An die Mitglieder des Ständigen Ausschusses An die Mitglieder des Ständigen Ausschusses
An die Frauen und Herren Bezirkskommissare An die Frauen und Herren Bezirkskommissare
An die Frauen und Herren Bürgermeister und Schöffen An die Frauen und Herren Bürgermeister und Schöffen
Sehr geehrte Frau Gouverneurin, Sehr geehrte Frau Gouverneurin,
Sehr geehrter Herr Gouverneur, Sehr geehrter Herr Gouverneur,
Seit den letzten Wahlen wird der Begriff Sicherheitsschöffe von einer Seit den letzten Wahlen wird der Begriff Sicherheitsschöffe von einer
Reihe von Bürgermeister- und Schöffenkollegienbenutzt. Reihe von Bürgermeister- und Schöffenkollegienbenutzt.
Es könnte meiner Meinung nach nützlich sein, Sie auf die Es könnte meiner Meinung nach nützlich sein, Sie auf die
diesbezüglichen Befugnisse der Gemeindeverwaltungen und auf die diesbezüglichen Befugnisse der Gemeindeverwaltungen und auf die
hierbei geltenden Gesetzesbestimmungen hinzuweisen. hierbei geltenden Gesetzesbestimmungen hinzuweisen.
Einleitung Einleitung
Im Anschluss an die Verwaltungsabkommen, die in manchen Gemeinden nach Im Anschluss an die Verwaltungsabkommen, die in manchen Gemeinden nach
den Wahlen vom 8. Oktober 2000 geschlossen worden sind, ist vorgesehen den Wahlen vom 8. Oktober 2000 geschlossen worden sind, ist vorgesehen
worden, einen Schöffen zu bestimmen, der für die Sicherheit zuständig worden, einen Schöffen zu bestimmen, der für die Sicherheit zuständig
ist. ist.
Unter Sicherheit ist jeweils die polizeiliche und nichtpolizeiliche Unter Sicherheit ist jeweils die polizeiliche und nichtpolizeiliche
Sicherheit zu verstehen, so wie sie in den Rechtsvorschriften über die Sicherheit zu verstehen, so wie sie in den Rechtsvorschriften über die
Polizei und auf Ebene der zivilen Sicherheit vorgesehen ist. Polizei und auf Ebene der zivilen Sicherheit vorgesehen ist.
Es handelt sich hierbei um eine Angelegenheit, die ganz auf föderaler Es handelt sich hierbei um eine Angelegenheit, die ganz auf föderaler
Ebene organisiert wird, wobei auf lokaler, Bezirks- und provinzialer Ebene organisiert wird, wobei auf lokaler, Bezirks- und provinzialer
Ebene die Verwaltung von einer Behörde übernommen wird, die nicht als Ebene die Verwaltung von einer Behörde übernommen wird, die nicht als
kommunales oder provinziales Organ betrachtet wird, sondern als kommunales oder provinziales Organ betrachtet wird, sondern als
Vertreter der föderalen Behörden, in Anwendung der Vertreter der föderalen Behörden, in Anwendung der
Funktionsaufteilung. Die Schaffung des Amtes eines Sicherheitsschöffen Funktionsaufteilung. Die Schaffung des Amtes eines Sicherheitsschöffen
auf kommunaler Ebene ist zwar nicht gesetzeswidrig, sie darf aber auf auf kommunaler Ebene ist zwar nicht gesetzeswidrig, sie darf aber auf
keinen Fall dazu führen, dass die föderalen Instanzen nicht mehr die keinen Fall dazu führen, dass die föderalen Instanzen nicht mehr die
Möglichkeit haben, eine kohärente und energische Sicherheitspolitik zu Möglichkeit haben, eine kohärente und energische Sicherheitspolitik zu
definieren und auszuführen. definieren und auszuführen.
In den ersten sieben Monaten der neuen kommunalen Legislaturperiode In den ersten sieben Monaten der neuen kommunalen Legislaturperiode
habe ich feststellen können, dass die Art und Weise, wie dieses habe ich feststellen können, dass die Art und Weise, wie dieses
Schöffenamt definiert wird und die Aufgaben in der Praxis unter Schöffenamt definiert wird und die Aufgaben in der Praxis unter
Bürgermeister und Schöffen verteilt worden sind, bereits Verwirrung, Bürgermeister und Schöffen verteilt worden sind, bereits Verwirrung,
Dysfunktionen und falsche Signale gegenüber dem Bürger hervorgerufen Dysfunktionen und falsche Signale gegenüber dem Bürger hervorgerufen
hat. hat.
Daher bin ich auch der Meinung, dass trotz kommunaler Selbstverwaltung Daher bin ich auch der Meinung, dass trotz kommunaler Selbstverwaltung
in puncto Abschluss von Vereinbarungen über die Bestimmung eines in puncto Abschluss von Vereinbarungen über die Bestimmung eines
Sicherheitsschöffen eingegriffen werden muss. Die Sicherheit der Sicherheitsschöffen eingegriffen werden muss. Die Sicherheit der
Bevölkerung darf nämlich keinesfalls auf irgendeine Weise gefährdet Bevölkerung darf nämlich keinesfalls auf irgendeine Weise gefährdet
werden, weil auf Ebene der Befugnisse, die im Rahmen der betreffenden werden, weil auf Ebene der Befugnisse, die im Rahmen der betreffenden
Sicherheitsaufgaben ausgeübt werden, Unklarheit herrscht. Sicherheitsaufgaben ausgeübt werden, Unklarheit herrscht.
1. Aufträge des Bürgermeisters in puncto Verwaltungspolizei 1. Aufträge des Bürgermeisters in puncto Verwaltungspolizei
Der Bürgermeister hat ebenso wie der Minister des Innern, der Der Bürgermeister hat ebenso wie der Minister des Innern, der
Provinzgouverneur und der Bezirkskommissar einen Provinzgouverneur und der Bezirkskommissar einen
verwaltungspolizeilichen Auftrag zu erfüllen. Diese verwaltungspolizeilichen Auftrag zu erfüllen. Diese
Verwaltungspolizeibehörden sind für die Aufrechterhaltung der Verwaltungspolizeibehörden sind für die Aufrechterhaltung der
öffentlichen Ordnung im weitesten Sinne zuständig. Auf kommunaler öffentlichen Ordnung im weitesten Sinne zuständig. Auf kommunaler
Ebene ist der Bürgermeister jedoch als Erster für die korrekte Ebene ist der Bürgermeister jedoch als Erster für die korrekte
Ausführung der verwaltungspolizeilichen Aufträge verantwortlich, wobei Ausführung der verwaltungspolizeilichen Aufträge verantwortlich, wobei
er insbesondere für die Einhaltung der Gesetze und er insbesondere für die Einhaltung der Gesetze und
Polizeiverordnungen, die Aufrechterhaltung der Ordnung und den Schutz Polizeiverordnungen, die Aufrechterhaltung der Ordnung und den Schutz
der Personen und Güter sorgen muss und allen Personen, die in Gefahr der Personen und Güter sorgen muss und allen Personen, die in Gefahr
sind, Hilfe leisten muss. sind, Hilfe leisten muss.
Die Befugnisse des Bürgermeisters in puncto Verwaltungspolizei können Die Befugnisse des Bürgermeisters in puncto Verwaltungspolizei können
in drei Kategorien eingeteilt werden: eine Anordnungsbefugnis (Artikel in drei Kategorien eingeteilt werden: eine Anordnungsbefugnis (Artikel
134 des neuen Gemeindegesetzes, durch den der Bürgermeister zeitweilig 134 des neuen Gemeindegesetzes, durch den der Bürgermeister zeitweilig
an die Stelle des Gemeinderates tritt), eine Ausführungsbefugnis an die Stelle des Gemeinderates tritt), eine Ausführungsbefugnis
(Artikel 133 Absatz 2 des neuen Gemeindegesetzes) und eine (Artikel 133 Absatz 2 des neuen Gemeindegesetzes) und eine
Anforderungsbefugnis (Artikel 43 und 109 des Gesetzes vom 7. Dezember Anforderungsbefugnis (Artikel 43 und 109 des Gesetzes vom 7. Dezember
1998). 1998).
Aus Artikel 133 Absatz 2 des neuen Gemeindegesetzes geht hervor, dass Aus Artikel 133 Absatz 2 des neuen Gemeindegesetzes geht hervor, dass
die Ausführungsbefugnis des Bürgermeisters unter seiner Verantwortung die Ausführungsbefugnis des Bürgermeisters unter seiner Verantwortung
ganz oder teilweise einem Schöffen übertragen werden kann. ganz oder teilweise einem Schöffen übertragen werden kann.
Dieser Artikel ist nicht durch das Gesetz vom 7. Dezember 1998 zur Dieser Artikel ist nicht durch das Gesetz vom 7. Dezember 1998 zur
Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten integrierten
Polizeidienstes aufgehoben worden, sodass die Möglichkeit zur Polizeidienstes aufgehoben worden, sodass die Möglichkeit zur
Befugnisübertragung gemäss Artikel 133 Absatz 2 des neuen Befugnisübertragung gemäss Artikel 133 Absatz 2 des neuen
Gemeindegesetzes fortbesteht. In oben erwähntes Gesetz vom 7. Dezember Gemeindegesetzes fortbesteht. In oben erwähntes Gesetz vom 7. Dezember
1998 ist allerdings eine Einschränkung eingeführt worden: Die 1998 ist allerdings eine Einschränkung eingeführt worden: Die
Mitgliedschaft des Bürgermeisters im Polizeikollegium kann nicht Mitgliedschaft des Bürgermeisters im Polizeikollegium kann nicht
übertragen werden. (1) Nur eine Ersetzung gemäss den Bestimmungen von übertragen werden. (1) Nur eine Ersetzung gemäss den Bestimmungen von
Artikel 14 des neuen Gemeindegesetzes ist möglich. Artikel 14 des neuen Gemeindegesetzes ist möglich.
Die Übertragung der Anordnungsbefugnis des Bürgermeisters wird nicht Die Übertragung der Anordnungsbefugnis des Bürgermeisters wird nicht
ausdrücklich durch das Gesetz vorgesehen und ist demzufolge nicht ausdrücklich durch das Gesetz vorgesehen und ist demzufolge nicht
erlaubt. Diese Befugnisse sind ihm intuitu personae übertragen worden, erlaubt. Diese Befugnisse sind ihm intuitu personae übertragen worden,
also in Anbetracht seiner Funktion als Bürgermeister, einer Funktion, also in Anbetracht seiner Funktion als Bürgermeister, einer Funktion,
zu der er durch Königlichen Erlass ernannt worden ist. Die zu der er durch Königlichen Erlass ernannt worden ist. Die
polizeiliche Anordnungsbefugnis kommt also dem Bürgermeister in Person polizeiliche Anordnungsbefugnis kommt also dem Bürgermeister in Person
zu (siehe weiter unten Nummer 5). zu (siehe weiter unten Nummer 5).
Nur bei Abwesenheit oder Verhinderung des Bürgermeisters können diese Nur bei Abwesenheit oder Verhinderung des Bürgermeisters können diese
Polizeibefugnisse vom erstgewählten Schöffen oder vom Schöffen Polizeibefugnisse vom erstgewählten Schöffen oder vom Schöffen
ausgeübt werden, dem der Bürgermeister in diesem spezifischen Fall von ausgeübt werden, dem der Bürgermeister in diesem spezifischen Fall von
Verhinderung seine Befugnisse übertragen hat (Artikel 14 NGG). Verhinderung seine Befugnisse übertragen hat (Artikel 14 NGG).
2. Kann eine Aufgabenverteilung in Bezug auf die Sicherheitsaufträge 2. Kann eine Aufgabenverteilung in Bezug auf die Sicherheitsaufträge
des Bürgermeisters in einem Verwaltungsabkommen vorgesehen werden? des Bürgermeisters in einem Verwaltungsabkommen vorgesehen werden?
Wie oben dargelegt, verfügt der Bürgermeister auf der Grundlage der Wie oben dargelegt, verfügt der Bürgermeister auf der Grundlage der
Theorie der Funktionsaufteilung sowohl über Befugnisse allgemeinen Theorie der Funktionsaufteilung sowohl über Befugnisse allgemeinen
Interesses als auch über Befugnisse kommunalen Interesses. Er ist mit Interesses als auch über Befugnisse kommunalen Interesses. Er ist mit
anderen Worten nicht nur Vertreter der kommunalen Macht, sondern auch anderen Worten nicht nur Vertreter der kommunalen Macht, sondern auch
der föderalen Macht. der föderalen Macht.
Letztere Befugnis ist hauptsächlich aus Artikel 133 des neuen Letztere Befugnis ist hauptsächlich aus Artikel 133 des neuen
Gemeindegesetzes abgeleitet. Gemeindegesetzes abgeleitet.
Als Vertreter der föderalen Macht - hierbei wird von seinen Als Vertreter der föderalen Macht - hierbei wird von seinen
Polizeibefugnissen abgesehen - führt der Bürgermeister in Anwendung Polizeibefugnissen abgesehen - führt der Bürgermeister in Anwendung
von Artikel 133 Absatz 1 des neuen Gemeindegesetzes die Gesetze, von Artikel 133 Absatz 1 des neuen Gemeindegesetzes die Gesetze,
Dekrete, Ordonnanzen, Verordnungen, Erlasse und Beschlüsse des Dekrete, Ordonnanzen, Verordnungen, Erlasse und Beschlüsse des
Staates, der Regionen oder der Gemeinschaften aus. Staates, der Regionen oder der Gemeinschaften aus.
Im Rahmen seiner Verwaltungspolizeiaufgaben führt er in Ausführung von Im Rahmen seiner Verwaltungspolizeiaufgaben führt er in Ausführung von
Artikel 133 Absatz 2 des neuen Gemeindegesetzes insbesondere Artikel 133 Absatz 2 des neuen Gemeindegesetzes insbesondere
Polizeigesetze, -dekrete, -ordonnanzen, und -verordnungen aus. In Polizeigesetze, -dekrete, -ordonnanzen, und -verordnungen aus. In
seiner Eigenschaft als Bürgermeister vertritt er in diesem Fall die seiner Eigenschaft als Bürgermeister vertritt er in diesem Fall die
öffentliche Behörde, die die betreffende Regelung ausgefertigt hat. öffentliche Behörde, die die betreffende Regelung ausgefertigt hat.
In Artikel 133 Absatz 3 wird die Eigenschaft als Bürgermeister in In Artikel 133 Absatz 3 wird die Eigenschaft als Bürgermeister in
puncto Verwaltungspolizei auf dem Gemeindegebiet präzisiert. Diese puncto Verwaltungspolizei auf dem Gemeindegebiet präzisiert. Diese
Bestimmung, die durch das Gesetz vom 3. April 1997 eingefügt worden Bestimmung, die durch das Gesetz vom 3. April 1997 eingefügt worden
ist, bestätigt in der Tat, dass im Allgemeinen der Bürgermeister auf ist, bestätigt in der Tat, dass im Allgemeinen der Bürgermeister auf
dieser Ebene die verantwortliche Behörde ist. dieser Ebene die verantwortliche Behörde ist.
Wie aus den vorbereitenden Arbeiten hervorgeht, ist man bei dieser Wie aus den vorbereitenden Arbeiten hervorgeht, ist man bei dieser
Bestimmung davon ausgegangen, dass der Bürgermeister die Bestimmung davon ausgegangen, dass der Bürgermeister die
Schlüsselfigur der kommunalen Sicherheitspolitik ist. Schlüsselfigur der kommunalen Sicherheitspolitik ist.
Im Gegensatz zu dem, was im Gutachten des Staatsrates zur Einführung Im Gegensatz zu dem, was im Gutachten des Staatsrates zur Einführung
dieses Artikels behauptet wird, hat dieser Artikel nicht zur Folge, dieses Artikels behauptet wird, hat dieser Artikel nicht zur Folge,
dass der Bürgermeister zum "einzigen Oberhaupt" dieser kommunalen dass der Bürgermeister zum "einzigen Oberhaupt" dieser kommunalen
Sicherheitspolitik wird. Sicherheitspolitik wird.
Der Klarheit halber ist der ursprüngliche Text ergänzt worden, um die Der Klarheit halber ist der ursprüngliche Text ergänzt worden, um die
Zuständigkeiten der kommunalen Einrichtungen in dieser Hinsicht Zuständigkeiten der kommunalen Einrichtungen in dieser Hinsicht
ausdrücklich in Erinnerung zu bringen (Kammer, 1996-1997, Dok. 870/1, ausdrücklich in Erinnerung zu bringen (Kammer, 1996-1997, Dok. 870/1,
S. 4). S. 4).
In der Tat wird dem Bürgermeister durch Artikel 133bis des neuen In der Tat wird dem Bürgermeister durch Artikel 133bis des neuen
Gemeindegesetzes eine ausgedehnte Informationspflicht gegenüber dem Gemeindegesetzes eine ausgedehnte Informationspflicht gegenüber dem
Gemeinderat auferlegt. Dort, wo heute Polizeiräte eingerichtet sind, Gemeinderat auferlegt. Dort, wo heute Polizeiräte eingerichtet sind,
wird dieses Informationsrecht von diesen Räten übernommen. Es ist das wird dieses Informationsrecht von diesen Räten übernommen. Es ist das
Organ schlechthin, das eine zentrale Rolle bei der Anstrebung einer Organ schlechthin, das eine zentrale Rolle bei der Anstrebung einer
tatsächlich gemeinschaftsorientierten Sicherheitspolitik spielt. Der tatsächlich gemeinschaftsorientierten Sicherheitspolitik spielt. Der
Bürgermeister ist dabei der erste Verantwortliche, und der Bürgermeister ist dabei der erste Verantwortliche, und der
Gemeinderat/Polizeirat wird danach informiert. Gemeinderat/Polizeirat wird danach informiert.
In Bezug auf die Einsetzung eines Sicherheitsschöffen muss - was den In Bezug auf die Einsetzung eines Sicherheitsschöffen muss - was den
Bereich Polizei betrifft - zwischen Eingemeinde- und Mehrgemeindezonen Bereich Polizei betrifft - zwischen Eingemeinde- und Mehrgemeindezonen
unterschieden werden. unterschieden werden.
Eine solche Unterscheidung muss nicht für die Organisation anderer Eine solche Unterscheidung muss nicht für die Organisation anderer
Sicherheitsdienste wie der Feuerwehrdienste und der Zentren des Sicherheitsdienste wie der Feuerwehrdienste und der Zentren des
einheitlichen Rufsystems (100) gemacht werden; in diesen Diensten einheitlichen Rufsystems (100) gemacht werden; in diesen Diensten
bleibt die Regelung für Eingemeindezonen gültig. bleibt die Regelung für Eingemeindezonen gültig.
2.1 Eingemeindezonen 2.1 Eingemeindezonen
In einer Eingemeindezone (Artikel 9 Absatz 2 und Artikel 11 GIP) wird In einer Eingemeindezone (Artikel 9 Absatz 2 und Artikel 11 GIP) wird
durch das Gesetz zur Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten durch das Gesetz zur Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten
integrierten Polizeidienstes nichts an der derzeitigen politischen integrierten Polizeidienstes nichts an der derzeitigen politischen
Verteilung der Zuständigkeiten in puncto Polizei geändert. Verteilung der Zuständigkeiten in puncto Polizei geändert.
Die Schaffung des Amtes eines Sicherheitsschöffen durch ein kommunales Die Schaffung des Amtes eines Sicherheitsschöffen durch ein kommunales
Verwaltungsabkommen bedeutet jedoch einerseits, dass der Bürgermeister Verwaltungsabkommen bedeutet jedoch einerseits, dass der Bürgermeister
ab der Planung der Politik eine Reflexion mit dem Kollegium einbaut. ab der Planung der Politik eine Reflexion mit dem Kollegium einbaut.
Dies kann sowohl für die gesamte Sicherheitspolitik als auch für einen Dies kann sowohl für die gesamte Sicherheitspolitik als auch für einen
Teil davon oder sogar für zeitlich begrenzte Projekte gelten. Der Teil davon oder sogar für zeitlich begrenzte Projekte gelten. Der
Umfang dieser kollegialen Beratung wird durch Geist und Buchstabe des Umfang dieser kollegialen Beratung wird durch Geist und Buchstabe des
Verwaltungsabkommens bestimmt, mit dem das Amt des Sicherheitsschöffen Verwaltungsabkommens bestimmt, mit dem das Amt des Sicherheitsschöffen
geschaffen wird. geschaffen wird.
Hierbei darf man jedoch nicht vergessen, dass das Kollegium im Prinzip Hierbei darf man jedoch nicht vergessen, dass das Kollegium im Prinzip
keine Polizeibefugnis besitzt. keine Polizeibefugnis besitzt.
Ein Verwaltungsabkommen ist kein offizieller Akt, sondern ein Ein Verwaltungsabkommen ist kein offizieller Akt, sondern ein
Schreiben, in dem sich der Wille zu einer Vereinbarung zwischen den Schreiben, in dem sich der Wille zu einer Vereinbarung zwischen den
Personen äussert und Listen wiedergegeben werden, die eine Mehrheit Personen äussert und Listen wiedergegeben werden, die eine Mehrheit
bilden werden innerhalb eines direkt gewählten Organs (Artikel 162 der bilden werden innerhalb eines direkt gewählten Organs (Artikel 162 der
Verfassung), einer Instanz, die durch den direkten Charakter ihrer Verfassung), einer Instanz, die durch den direkten Charakter ihrer
Wahl Ausdruck des Prinzips ist, nach dem alle Gewalten von der Nation Wahl Ausdruck des Prinzips ist, nach dem alle Gewalten von der Nation
ausgehen (Artikel 33 der Verfassung). Der Bürgermeister, der ausgehen (Artikel 33 der Verfassung). Der Bürgermeister, der
Vorsitzender des Gemeinderates ist, wird fast immer von einer Mehrheit Vorsitzender des Gemeinderates ist, wird fast immer von einer Mehrheit
von Personen vorgeschlagen, die auf derselben Liste wie der von Personen vorgeschlagen, die auf derselben Liste wie der
Bürgermeisterkandidat standen (Artikel 13 des NGG), und dieser Bürgermeisterkandidat standen (Artikel 13 des NGG), und dieser
Vorschlag muss auf Elementen beruhen, die darauf schliessen lassen, Vorschlag muss auf Elementen beruhen, die darauf schliessen lassen,
dass innerhalb des Gemeinderates eine Mehrheit besteht, die diesen dass innerhalb des Gemeinderates eine Mehrheit besteht, die diesen
Vorschlag ausdrücklich oder implizit unterstützt (Rundschreiben vom Vorschlag ausdrücklich oder implizit unterstützt (Rundschreiben vom
26. Juli 2000 (Belgisches Staatsblatt vom 31. August 2000; deutsche 26. Juli 2000 (Belgisches Staatsblatt vom 31. August 2000; deutsche
Fassung: Belgisches Staatsblatt vom 6. Oktober 2000), zwar auch auf Fassung: Belgisches Staatsblatt vom 6. Oktober 2000), zwar auch auf
der Grundlage des Entscheids des Staatsrates Nr. 24.496 vom 26. Juni der Grundlage des Entscheids des Staatsrates Nr. 24.496 vom 26. Juni
1984, Entscheid Dewalque). 1984, Entscheid Dewalque).
Also auch die Repräsentationsaufgabe zugunsten der Föderalverwaltung Also auch die Repräsentationsaufgabe zugunsten der Föderalverwaltung
in der Gemeinde lässt sich aus Artikel 33 der Verfassung ableiten. in der Gemeinde lässt sich aus Artikel 33 der Verfassung ableiten.
Es ist ganz klar, dass das Verwaltungsabkommen über die Es ist ganz klar, dass das Verwaltungsabkommen über die
Aufgabenverteilung auch für den Bürgermeister - selbst bei der Aufgabenverteilung auch für den Bürgermeister - selbst bei der
Ausübung seiner föderalen Aufträge - einen zwingenden Charakter hat, Ausübung seiner föderalen Aufträge - einen zwingenden Charakter hat,
sofern dieses Abkommen nicht gegen die gesetzlichen Bestimmungen sofern dieses Abkommen nicht gegen die gesetzlichen Bestimmungen
verstösst. verstösst.
Die Aufgabenverteilung ist lediglich eine interne Die Aufgabenverteilung ist lediglich eine interne
Verwaltungsmassnahme, die darauf abzielt, dass der Auftrag des Verwaltungsmassnahme, die darauf abzielt, dass der Auftrag des
Bürgermeisters in puncto Sicherheit einer demokratischen Beratung Bürgermeisters in puncto Sicherheit einer demokratischen Beratung
unterworfen wird. unterworfen wird.
Sie setzt jedoch keine Übertragung der Befugnisse voraus - und darf Sie setzt jedoch keine Übertragung der Befugnisse voraus - und darf
auch keine Übertragung der Befugnisse voraussetzen -, die dem auch keine Übertragung der Befugnisse voraussetzen -, die dem
Bürgermeister durch Gesetz zugewiesen werden, und verleiht dem Bürgermeister durch Gesetz zugewiesen werden, und verleiht dem
betroffenen Schöffen keine persönliche Macht über die Angelegenheiten, betroffenen Schöffen keine persönliche Macht über die Angelegenheiten,
die ihm anvertraut werden. die ihm anvertraut werden.
Wenn also beschlossen wird, einen Schöffen zu bestimmen, der für die Wenn also beschlossen wird, einen Schöffen zu bestimmen, der für die
Sicherheit in Bezug auf alle Projekte oder einen Teil davon oder für Sicherheit in Bezug auf alle Projekte oder einen Teil davon oder für
Projekte im Rahmen dieser Angelegenheit verantwortlich ist, bedeutet Projekte im Rahmen dieser Angelegenheit verantwortlich ist, bedeutet
das, dass der Schöffe den Auftrag erhält oder in die Vorbereitung und das, dass der Schöffe den Auftrag erhält oder in die Vorbereitung und
Bearbeitung der entsprechenden Akten einbezogen wird. Zu diesem Zweck Bearbeitung der entsprechenden Akten einbezogen wird. Zu diesem Zweck
wird ihm erlaubt, aus eigener Initiative nachzuforschen und wird ihm erlaubt, aus eigener Initiative nachzuforschen und
Erkundigungen einzuholen, Lücken in Akten zu beheben und dem Kollegium Erkundigungen einzuholen, Lücken in Akten zu beheben und dem Kollegium
Ratschläge über die Angelegenheiten zu erteilen, die er selbst Ratschläge über die Angelegenheiten zu erteilen, die er selbst
untersucht hat. Dabei ist es ihm erlaubt, in Absprache mit dem untersucht hat. Dabei ist es ihm erlaubt, in Absprache mit dem
Bürgermeister, der weiterhin die Amtsgewalt in puncto Polizei ausübt, Bürgermeister, der weiterhin die Amtsgewalt in puncto Polizei ausübt,
eine effektive Kontrolle über die Gemeindedienste seines eine effektive Kontrolle über die Gemeindedienste seines
Zuständigkeitsbereichs auszuüben. Zuständigkeitsbereichs auszuüben.
2.2 Mehrgemeindezonen 2.2 Mehrgemeindezonen
In diesen Zonen ist die Situation ganz anders. In Anwendung von In diesen Zonen ist die Situation ganz anders. In Anwendung von
Artikel 9 Absatz 2 des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation Artikel 9 Absatz 2 des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation
eines auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes eines auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes
besitzt eine Mehrgemeindezone Rechtspersönlichkeit. In solchen Zonen besitzt eine Mehrgemeindezone Rechtspersönlichkeit. In solchen Zonen
werden die Organe (das heisst der Polizeirat und das Polizeikollegium, werden die Organe (das heisst der Polizeirat und das Polizeikollegium,
die die Befugnisse der Gemeinde beziehungsweise des Bürgermeister- und die die Befugnisse der Gemeinde beziehungsweise des Bürgermeister- und
Schöffenkollegiums in puncto Organisation und Verwaltung des Schöffenkollegiums in puncto Organisation und Verwaltung des
Polizeikorps ausüben) auf autonome Weise gemäss den Regeln des Polizeikorps ausüben) auf autonome Weise gemäss den Regeln des
Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zusammengesetzt. Ein Verwaltungsabkommen Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zusammengesetzt. Ein Verwaltungsabkommen
kann natürlich innerhalb einer Gemeinde auf keinen Fall hiervon kann natürlich innerhalb einer Gemeinde auf keinen Fall hiervon
abweichen, indem bei der Verteilung der Aufgaben des Bürgermeisters abweichen, indem bei der Verteilung der Aufgaben des Bürgermeisters
ein Schöffenamt geschaffen wird. ein Schöffenamt geschaffen wird.
Das Polizeikollegium schliesst das Amt des Sicherheitsschöffen aus. Das Polizeikollegium schliesst das Amt des Sicherheitsschöffen aus.
Die gilt auch für die eigenen Zuständigkeiten des Bürgermeisters in Die gilt auch für die eigenen Zuständigkeiten des Bürgermeisters in
Bezug auf die Ausübung der Verwaltungspolizei auf dem Gebiet der Bezug auf die Ausübung der Verwaltungspolizei auf dem Gebiet der
betreffenden Gemeinde (Artikel 42). Ein Sicherheitsschöffe kann also betreffenden Gemeinde (Artikel 42). Ein Sicherheitsschöffe kann also
nicht mit Aufgaben in Bezug auf die polizeiliche Sicherheit beauftragt nicht mit Aufgaben in Bezug auf die polizeiliche Sicherheit beauftragt
werden. werden.
Ein solcher Schöffe kann dem zonalen Sicherheitsrat nur als Ein solcher Schöffe kann dem zonalen Sicherheitsrat nur als
Sachverständiger zugewiesen werden, obwohl hier eher an technische Sachverständiger zugewiesen werden, obwohl hier eher an technische
Experten (zum Beispiel den Gerichtspolizeidirektor) und nicht an Experten (zum Beispiel den Gerichtspolizeidirektor) und nicht an
politische Vertreter gedacht wird. Kurzum, für Mehrgemeindezonen ist politische Vertreter gedacht wird. Kurzum, für Mehrgemeindezonen ist
ganz davon abzuraten, einen Schöffen für die polizeiliche Sicherheit ganz davon abzuraten, einen Schöffen für die polizeiliche Sicherheit
zu bestimmen. zu bestimmen.
2.3 Feuerwehrdienste und Zentren des einheitlichen Rufsystems 2.3 Feuerwehrdienste und Zentren des einheitlichen Rufsystems
Unabhängig von der Tatsache, dass die Gemeinde den Feuerwehrdienst Unabhängig von der Tatsache, dass die Gemeinde den Feuerwehrdienst
selbst organisiert und einer Hilfeleistungszone beigetreten ist oder selbst organisiert und einer Hilfeleistungszone beigetreten ist oder
nicht, ist es ihre Pflicht, Katastrophen und Plagen wie Bränden, nicht, ist es ihre Pflicht, Katastrophen und Plagen wie Bränden,
Epidemien und Seuchen vorzubeugen und die erforderliche Hilfe zu deren Epidemien und Seuchen vorzubeugen und die erforderliche Hilfe zu deren
Beendigung zu leisten (Artikel 135 Nr. 5 NGG). Beendigung zu leisten (Artikel 135 Nr. 5 NGG).
Da der Begriff "Polizeibefugnis" im weitesten Sinne zu verstehen ist, Da der Begriff "Polizeibefugnis" im weitesten Sinne zu verstehen ist,
kann man davon ausgehen, dass die Aufträge in Sachen Brandverhütung kann man davon ausgehen, dass die Aufträge in Sachen Brandverhütung
und -bekämpfung unter Artikel 138 § 2 des neuen Gemeindegesetzes und -bekämpfung unter Artikel 138 § 2 des neuen Gemeindegesetzes
fallen und demnach in Anwendung von Artikel 133 Absatz 2 unter den fallen und demnach in Anwendung von Artikel 133 Absatz 2 unter den
darin angegebenen Bedingungen übertragen werden können. darin angegebenen Bedingungen übertragen werden können.
Das, was für Eingemeindezonen gilt, gilt ebenfalls für regionale Das, was für Eingemeindezonen gilt, gilt ebenfalls für regionale
Feuerwehrdienstgruppen und für Hilfeleistungszonen. Letztere besitzen Feuerwehrdienstgruppen und für Hilfeleistungszonen. Letztere besitzen
keine Rechtspersönlichkeit, und ihre Organe, insbesondere "der keine Rechtspersönlichkeit, und ihre Organe, insbesondere "der
geschäftsführende Ausschuss", haben keine anderen Befugnisse als geschäftsführende Ausschuss", haben keine anderen Befugnisse als
diejenigen, die ihnen durch den Königlichen Erlass vom 19. April 1999 diejenigen, die ihnen durch den Königlichen Erlass vom 19. April 1999
zugewiesen worden sind, namentlich die Erstellung eines zugewiesen worden sind, namentlich die Erstellung eines
Zusammenarbeitsabkommens, die Bewertung seiner Anwendung und die Zusammenarbeitsabkommens, die Bewertung seiner Anwendung und die
Erstellung einer eigenen Geschäftsordnung. Erstellung einer eigenen Geschäftsordnung.
Jeder Gemeinde steht es also frei, in den Verwaltungsabkommen einen Jeder Gemeinde steht es also frei, in den Verwaltungsabkommen einen
Abschnitt zivile Sicherheit vorzusehen und dem Sicherheitsschöffen Abschnitt zivile Sicherheit vorzusehen und dem Sicherheitsschöffen
bestimmte Befugnisse zuzuweisen, mit Ausnahme derjenigen, die unter bestimmte Befugnisse zuzuweisen, mit Ausnahme derjenigen, die unter
Nummer 5 (siehe unten) erwähnt sind. Nummer 5 (siehe unten) erwähnt sind.
Für die Zentren des einheitlichen Rufsystems ist die Situation Für die Zentren des einheitlichen Rufsystems ist die Situation
deutlich. In Artikel 3 des Gesetzes vom 8. Juli 1964 über die deutlich. In Artikel 3 des Gesetzes vom 8. Juli 1964 über die
dringende medizinische Hilfe wird bestimmt, dass die vom König dringende medizinische Hilfe wird bestimmt, dass die vom König
bestimmten Gemeinden für die ordnungsgemässe Arbeitsweise dieser bestimmten Gemeinden für die ordnungsgemässe Arbeitsweise dieser
Zentren zuständig sind. In Artikel 2 § 2 des Königlichen Erlasses vom Zentren zuständig sind. In Artikel 2 § 2 des Königlichen Erlasses vom
2. April 1965 wird bestimmt, dass das Bürgermeister- und 2. April 1965 wird bestimmt, dass das Bürgermeister- und
Schöffenkollegium dieser Gemeinden dafür sorgen muss, dass die Schöffenkollegium dieser Gemeinden dafür sorgen muss, dass die
Angestellten die Richtlinien des Ministers der Volksgesundheit Angestellten die Richtlinien des Ministers der Volksgesundheit
befolgen. befolgen.
3. Übertragung bestimmter Befugnisse an einen Schöffen 3. Übertragung bestimmter Befugnisse an einen Schöffen
3.1 Gesetzlicher Grundsatz 3.1 Gesetzlicher Grundsatz
In Artikel 133 Absatz 2 des neuen Gemeindegesetzes wird bestimmt, dass In Artikel 133 Absatz 2 des neuen Gemeindegesetzes wird bestimmt, dass
dem Bürgermeister "insbesondere die Ausführung von Polizeigesetzen, dem Bürgermeister "insbesondere die Ausführung von Polizeigesetzen,
-dekreten, -ordonnanzen, -verordnungen, -erlassen und -beschlüssen" -dekreten, -ordonnanzen, -verordnungen, -erlassen und -beschlüssen"
obliegt. obliegt.
Ferner wird darin bestimmt, dass der Bürgermeister "unter seiner Ferner wird darin bestimmt, dass der Bürgermeister "unter seiner
Verantwortung seine Befugnisse ganz oder teilweise einem Schöffen Verantwortung seine Befugnisse ganz oder teilweise einem Schöffen
übertragen" kann. Es handelt sich hierbei um die Befugnisse mit Bezug übertragen" kann. Es handelt sich hierbei um die Befugnisse mit Bezug
auf die Ausführung von Polizeigesetzen, -dekreten, -ordonnanzen, auf die Ausführung von Polizeigesetzen, -dekreten, -ordonnanzen,
-verordnungen, -erlassen und -beschlüssen des Staates, der Regionen, -verordnungen, -erlassen und -beschlüssen des Staates, der Regionen,
der Gemeinschaften und der Gemeinschaftskommissionen, des der Gemeinschaften und der Gemeinschaftskommissionen, des
Provinzialrates, des Ständigen Ausschusses des Provinzialrats und der Provinzialrates, des Ständigen Ausschusses des Provinzialrats und der
Gemeindepolizeiverordnungen. Gemeindepolizeiverordnungen.
Unter Ausführung versteht man die Anwendung einer allgemeinen Regel Unter Ausführung versteht man die Anwendung einer allgemeinen Regel
auf einen durch diese Regel vorgesehenen spezifischen Fall. (DEMBOUR auf einen durch diese Regel vorgesehenen spezifischen Fall. (DEMBOUR
J., Les pouvoirs de police administrative générale des autorités J., Les pouvoirs de police administrative générale des autorités
locales, Bruxelles, Bruylant & Liège Vaillant - Carmanne, 1956, S. 170 locales, Bruxelles, Bruylant & Liège Vaillant - Carmanne, 1956, S. 170
Nr. 133). Nr. 133).
Als Polizeigesetze, -dekrete, -ordonnanzen, -verordnungen, -erlasse Als Polizeigesetze, -dekrete, -ordonnanzen, -verordnungen, -erlasse
und -beschlüsse gelten die Gesetze, Dekrete, Ordonnanzen, und -beschlüsse gelten die Gesetze, Dekrete, Ordonnanzen,
Verordnungen, Erlasse und Beschlüsse, die im Hinblick auf die Verordnungen, Erlasse und Beschlüsse, die im Hinblick auf die
öffentliche Sicherheit, Ruhe und Gesundheit - im Allgemeinen oder in öffentliche Sicherheit, Ruhe und Gesundheit - im Allgemeinen oder in
Bezug auf eine ganz bestimmte Aktivität - die Freiheit des Bürgers Bezug auf eine ganz bestimmte Aktivität - die Freiheit des Bürgers
einschränken können. einschränken können.
Für die Ausführung der Polizeigesetze und -regelungen verfügt der Für die Ausführung der Polizeigesetze und -regelungen verfügt der
Bürgermeister über eine beinah absolute Übertragungsbefugnis mit der Bürgermeister über eine beinah absolute Übertragungsbefugnis mit der
einzigen Einschränkung, dass er immer hierfür verantwortlich bleibt. einzigen Einschränkung, dass er immer hierfür verantwortlich bleibt.
Das bedeutet, dass der Bürgermeister immer verantwortlich bleibt für Das bedeutet, dass der Bürgermeister immer verantwortlich bleibt für
die Massnahmen, die der bevollmächtigte Schöffe ergreift. Alle die Massnahmen, die der bevollmächtigte Schöffe ergreift. Alle
Handlungen des Schöffen werden im Namen und für Rechnung des Handlungen des Schöffen werden im Namen und für Rechnung des
Bürgermeisters selbst vorgenommen. Bürgermeisters selbst vorgenommen.
Ferner kann der Bürgermeister jederzeit die übertragene Befugnis Ferner kann der Bürgermeister jederzeit die übertragene Befugnis
zurücknehmen oder hilfsweise eine andere Massnahme ergreifen als der zurücknehmen oder hilfsweise eine andere Massnahme ergreifen als der
Schöffe, dem er die Befugnis übertragen hat. In diesem Fall handelt Schöffe, dem er die Befugnis übertragen hat. In diesem Fall handelt
der Bürgermeister, sodass seine eigene Verantwortlichkeit nicht der Bürgermeister, sodass seine eigene Verantwortlichkeit nicht
beeinträchtigt wird. beeinträchtigt wird.
3.2 Befugnisübertragung 3.2 Befugnisübertragung
Als Beispiel kann ich folgende Fälle anführen, in denen der Als Beispiel kann ich folgende Fälle anführen, in denen der
Bürgermeister einem Schöffen seine Ausführungsbefugnisse übertragen Bürgermeister einem Schöffen seine Ausführungsbefugnisse übertragen
kann: kann:
a) im Rahmen der polizeilichen Sicherheit: a) im Rahmen der polizeilichen Sicherheit:
- die Ausführung der provinzialen Polizeiverfügungen in Sachen - die Ausführung der provinzialen Polizeiverfügungen in Sachen
Provinzialdomänen oder der provinzialen Polizeiverfügungen für das Provinzialdomänen oder der provinzialen Polizeiverfügungen für das
Ausroden von Disteln, Ausroden von Disteln,
- die Ausführung der regionalen Dekrete, in denen insbesondere der - die Ausführung der regionalen Dekrete, in denen insbesondere der
Zugang zu den öffentlichen Domänen, Wäldern usw. geregelt wird. (Auch Zugang zu den öffentlichen Domänen, Wäldern usw. geregelt wird. (Auch
der Bürgermeister selbst besitzt hier eine eindeutige und wichtige der Bürgermeister selbst besitzt hier eine eindeutige und wichtige
Anordnungsbefugnis, die er jedoch nicht übertragen kann), Anordnungsbefugnis, die er jedoch nicht übertragen kann),
- Die Gemeindebehörden sind verpflichtet, die Sicherheit aller - Die Gemeindebehörden sind verpflichtet, die Sicherheit aller
Verkehrsteilnehmer auf allen Wegen zu gewährleisten, die das Verkehrsteilnehmer auf allen Wegen zu gewährleisten, die das
Gemeindegebiet durchqueren, und zwar sowohl auf den nationalen als Gemeindegebiet durchqueren, und zwar sowohl auf den nationalen als
auch den provinzialen oder kommunalen Wegen. Diese Verpflichtung gilt auch den provinzialen oder kommunalen Wegen. Diese Verpflichtung gilt
auch im Fall von Strassenarbeiten. Laut Artikel 78.1.1 Absatz 2 des auch im Fall von Strassenarbeiten. Laut Artikel 78.1.1 Absatz 2 des
Königlichen Erlasses vom 1. Dezember 1975 zur Einführung der Königlichen Erlasses vom 1. Dezember 1975 zur Einführung der
allgemeinen Strassenverkehrsordnung können bestimmte Verkehrszeichen allgemeinen Strassenverkehrsordnung können bestimmte Verkehrszeichen
nur mit der Erlaubnis des Bürgermeisters oder seines Beauftragten nur mit der Erlaubnis des Bürgermeisters oder seines Beauftragten
benutzt werden, falls es sich um eine andere öffentliche Strasse als benutzt werden, falls es sich um eine andere öffentliche Strasse als
eine Autobahn handelt, eine Autobahn handelt,
- jede Angelegenheit in Bezug auf das Fussballgesetz (Gesetz vom 21. - jede Angelegenheit in Bezug auf das Fussballgesetz (Gesetz vom 21.
Dezember 1998 über die Sicherheit bei Fussballspielen) und seine Dezember 1998 über die Sicherheit bei Fussballspielen) und seine
Ausführungserlasse. So kann der Bürgermeister Richtlinien in Bezug auf Ausführungserlasse. So kann der Bürgermeister Richtlinien in Bezug auf
die Installierung von Überwachungskameras oder die Entwicklung eines die Installierung von Überwachungskameras oder die Entwicklung eines
Sicherheitsnetzes erteilen oder einem Schöffen diese Befugnis Sicherheitsnetzes erteilen oder einem Schöffen diese Befugnis
übertragen. Er kann in Absprache mit der Polizei die Prioritäten übertragen. Er kann in Absprache mit der Polizei die Prioritäten
festlegen oder diese Befugnis übertragen. Er kann sich vom festlegen oder diese Befugnis übertragen. Er kann sich vom
Veranstalter zeigen lassen, wie er die Anhänger im Stadion trennen Veranstalter zeigen lassen, wie er die Anhänger im Stadion trennen
wird beziehungsweise trennen würde oder einem Schöffen diese Befugnis wird beziehungsweise trennen würde oder einem Schöffen diese Befugnis
übertragen. (Die Befugnis, die der Bürgermeister persönlich besitzt, übertragen. (Die Befugnis, die der Bürgermeister persönlich besitzt,
um ein Spiel als "Spiel unter verschärfter Überwachung" zu bezeichnen, um ein Spiel als "Spiel unter verschärfter Überwachung" zu bezeichnen,
kann nicht übertragen werden), kann nicht übertragen werden),
- die Ausführung des Gesetzes vom 28. Mai 1956 über explosions- und - die Ausführung des Gesetzes vom 28. Mai 1956 über explosions- und
zündfähige Stoffe und Gemische und damit geladene Geräte. In manchen zündfähige Stoffe und Gemische und damit geladene Geräte. In manchen
Perioden, zum Beispiel in der Periode der Jahresendfeiern, kann der Perioden, zum Beispiel in der Periode der Jahresendfeiern, kann der
Bürgermeister gezielte Kontrollen von der Gemeindepolizei ausführen Bürgermeister gezielte Kontrollen von der Gemeindepolizei ausführen
lassen, damit die Einhaltung dieses Gesetzes kontrolliert und lassen, damit die Einhaltung dieses Gesetzes kontrolliert und
durchgesetzt wird. (Die Befugnis, gemäss Artikel 10 dieses Gesetzes durchgesetzt wird. (Die Befugnis, gemäss Artikel 10 dieses Gesetzes
die Verbringung der im Besitz von Privatleuten befindlichen die Verbringung der im Besitz von Privatleuten befindlichen
explosions- oder zündfähigen Stoffe und Gemische und mit solchen explosions- oder zündfähigen Stoffe und Gemische und mit solchen
Stoffen und Gemischen geladenen Geräte bei Aufruhr, Streiks oder jeder Stoffen und Gemischen geladenen Geräte bei Aufruhr, Streiks oder jeder
ernsten Gefährdung der öffentlichen Ordnung an andere, von ihm ernsten Gefährdung der öffentlichen Ordnung an andere, von ihm
bestimmte Orte zu befehlen, darf auf keinen Fall übertragen werden, da bestimmte Orte zu befehlen, darf auf keinen Fall übertragen werden, da
keine Übertragung durch das Gesetz vorgesehen wird), keine Übertragung durch das Gesetz vorgesehen wird),
- die Ausführung von verschiedenen Gemeindepolizeiverfügungen, zum - die Ausführung von verschiedenen Gemeindepolizeiverfügungen, zum
Beispiel in Bezug auf Veranstaltungen auf öffentlicher Strasse, die Beispiel in Bezug auf Veranstaltungen auf öffentlicher Strasse, die
Brandschutzsicherheit für öffentlich zugängige Orte, die Sauberkeit Brandschutzsicherheit für öffentlich zugängige Orte, die Sauberkeit
der Strassen und öffentlichen Orte, der Konsum von alkoholischen der Strassen und öffentlichen Orte, der Konsum von alkoholischen
Getränken in Sportstadien, die Polizeistunden in Schankstätten, die Getränken in Sportstadien, die Polizeistunden in Schankstätten, die
Hunde von Privatpersonen oder die Strassenverkehrssicherheit. Hunde von Privatpersonen oder die Strassenverkehrssicherheit.
- Die in Artikel 133 Absatz 2 des neuen Gemeindegesetzes erwähnte - Die in Artikel 133 Absatz 2 des neuen Gemeindegesetzes erwähnte
Ausführungsbefugnis umfasst zudem Aufgaben zur Unterstützung der Ausführungsbefugnis umfasst zudem Aufgaben zur Unterstützung der
Politik, die wesentlich für die Sicherheitspolitik im Allgemeinen Politik, die wesentlich für die Sicherheitspolitik im Allgemeinen
sind. Hiermit ist beispielsweise Folgendes gemeint: sind. Hiermit ist beispielsweise Folgendes gemeint:
- Kriminalitäts- und Problemanalysen, - Kriminalitäts- und Problemanalysen,
- Koordinierung der verschiedenen Beratungsstrukturen, - Koordinierung der verschiedenen Beratungsstrukturen,
- Umsetzung der Vorbeugungspolitik, - Umsetzung der Vorbeugungspolitik,
- Planung von Vorbeugungskampagnen, - Planung von Vorbeugungskampagnen,
- Abschluss von Vorbeugungsvereinbarungen, - Abschluss von Vorbeugungsvereinbarungen,
- Kontaktaufnahme mit den Partnern der Sicherheitspolitik usw., - Kontaktaufnahme mit den Partnern der Sicherheitspolitik usw.,
- Kontrolle der Haushaltsführung der lokalen Polizei. - Kontrolle der Haushaltsführung der lokalen Polizei.
- Der Sicherheitsschöffe kann insbesondere eine wichtige Rolle bei der - Der Sicherheitsschöffe kann insbesondere eine wichtige Rolle bei der
Ausarbeitung einer lokalen, globalen und integrierten Ausarbeitung einer lokalen, globalen und integrierten
Vorbeugungspolitik in Übereinstimmung mit dem lokalen Sicherheitsplan Vorbeugungspolitik in Übereinstimmung mit dem lokalen Sicherheitsplan
spielen. Die Ausführung und die Überwachung einer solchen Politik spielen. Die Ausführung und die Überwachung einer solchen Politik
könnte auch zu den Befugnissen des Schöffen gehören, und er könnte zum könnte auch zu den Befugnissen des Schöffen gehören, und er könnte zum
Beispiel den Vorsitz des Vorbeugungsrates führen. Beispiel den Vorsitz des Vorbeugungsrates führen.
b) Im Rahmen der nichtpolizeilichen Sicherheit könnte Folgendes b) Im Rahmen der nichtpolizeilichen Sicherheit könnte Folgendes
übertragen werden: übertragen werden:
- die Erlaubnis des Bürgermeisters zur Ausübung von Tätigkeiten der - die Erlaubnis des Bürgermeisters zur Ausübung von Tätigkeiten der
Personalkontrolle durch sogenannte Freiwillige im Sinne von Artikel 2 Personalkontrolle durch sogenannte Freiwillige im Sinne von Artikel 2
§ 1 Absatz 6 des Gesetzes vom 10. April 1990 über Wachunternehmen, § 1 Absatz 6 des Gesetzes vom 10. April 1990 über Wachunternehmen,
Sicherheitsunternehmen und interne Wachdienste, Sicherheitsunternehmen und interne Wachdienste,
- die Erlaubnis des Bürgermeisters zur Ausübung einer oberflächlichen - die Erlaubnis des Bürgermeisters zur Ausübung einer oberflächlichen
Kontrolle von Kleidung und Handgepäck im Rahmen von Tätigkeiten der Kontrolle von Kleidung und Handgepäck im Rahmen von Tätigkeiten der
Personalkontrolle, in Anwendung von Artikel 8 § 6 desselben Gesetzes, Personalkontrolle, in Anwendung von Artikel 8 § 6 desselben Gesetzes,
- das Recht zur Schliessung einer Einrichtung in Anwendung von Artikel - das Recht zur Schliessung einer Einrichtung in Anwendung von Artikel
11 des Gesetzes vom 30. Juli 1979 über die Brand- und 11 des Gesetzes vom 30. Juli 1979 über die Brand- und
Explosionsverhütung sowie über die Haftpflichtversicherung in diesen Explosionsverhütung sowie über die Haftpflichtversicherung in diesen
Fällen, Fällen,
- das Recht, Verstösse gegen vorerwähntes Gesetz unbeschadet der den - das Recht, Verstösse gegen vorerwähntes Gesetz unbeschadet der den
Gerichtspolizeioffizieren obliegenden Pflichten festzustellen und sie Gerichtspolizeioffizieren obliegenden Pflichten festzustellen und sie
in einem Protokoll festzuhalten, das vorbehaltlich eines Gegenbeweises in einem Protokoll festzuhalten, das vorbehaltlich eines Gegenbeweises
Beweiskraft hat, Beweiskraft hat,
- das Recht, dem Korpschef des Feuerwehrdienstes Richtlinien in Bezug - das Recht, dem Korpschef des Feuerwehrdienstes Richtlinien in Bezug
auf die Organisation und Arbeitsweise des Dienstes zu erteilen, oder auf die Organisation und Arbeitsweise des Dienstes zu erteilen, oder
das Recht, den Feuerwehrdienst aufzufordern, die Kontrolle der das Recht, den Feuerwehrdienst aufzufordern, die Kontrolle der
Anwendung der durch die Brandschutzregelung vorgeschriebenen Anwendung der durch die Brandschutzregelung vorgeschriebenen
Massnahmen zu gewährleisten (Artikel 2 der Anlagen 1, 2 und 3 zum Massnahmen zu gewährleisten (Artikel 2 der Anlagen 1, 2 und 3 zum
Königlichen Erlass vom 6. Mai 1971 zur Bestimmung der Muster von Königlichen Erlass vom 6. Mai 1971 zur Bestimmung der Muster von
Gemeindeverordnungen über die Organisation der kommunalen Gemeindeverordnungen über die Organisation der kommunalen
Feuerwehrdienste und Artikel 22 des Königlichen Erlasses vom 8. Feuerwehrdienste und Artikel 22 des Königlichen Erlasses vom 8.
November 1967 zur Organisation der kommunalen und regionalen November 1967 zur Organisation der kommunalen und regionalen
Feuerwehrdienste und zur Koordinierung der Hilfeleistung bei Brand in Feuerwehrdienste und zur Koordinierung der Hilfeleistung bei Brand in
Friedenszeiten), Friedenszeiten),
- die Vertretung des Bürgermeisters im geschäftsführenden Ausschuss - die Vertretung des Bürgermeisters im geschäftsführenden Ausschuss
der Hilfeleistungszonen (Artikel 12 und 13 des Königlichen Erlasses der Hilfeleistungszonen (Artikel 12 und 13 des Königlichen Erlasses
vom 11. November 1999 zur Bestimmung der Modalitäten für die Schaffung vom 11. November 1999 zur Bestimmung der Modalitäten für die Schaffung
und Arbeitsweise der Hilfeleistungszonen). und Arbeitsweise der Hilfeleistungszonen).
Die Einführung der kommunalen Verwaltungssanktionen erfordert eine Die Einführung der kommunalen Verwaltungssanktionen erfordert eine
effiziente koordinierte Zusammenarbeit zwischen allen Parteien; diese effiziente koordinierte Zusammenarbeit zwischen allen Parteien; diese
Aufgabe könnte dem Sicherheitsschöffen übertragen werden. Aufgabe könnte dem Sicherheitsschöffen übertragen werden.
Es ist auch wichtig, dass der beauftragte Schöffe an allen Es ist auch wichtig, dass der beauftragte Schöffe an allen
Vorbereitungen teilnehmen kann, die es ihm ermöglichen, die Vorbereitungen teilnehmen kann, die es ihm ermöglichen, die
Ausführungsbefugnis auszuüben. Ausführungsbefugnis auszuüben.
Hierbei darf man nie aus den Augen verlieren, dass diese Befugnisse Hierbei darf man nie aus den Augen verlieren, dass diese Befugnisse
nur im Namen des Bürgermeisters und unter dessen Endverantwortung nur im Namen des Bürgermeisters und unter dessen Endverantwortung
ausgeübt werden. ausgeübt werden.
4. Rechtsform und juristische Folgen der Übertragung (2) 4. Rechtsform und juristische Folgen der Übertragung (2)
Der gemäss Artikel 133 Absatz 2 des neuen Gemeindegesetzes bestimmte Der gemäss Artikel 133 Absatz 2 des neuen Gemeindegesetzes bestimmte
Schöffe kann die Befugnisse, die der Bürgermeister ihm überträgt, Schöffe kann die Befugnisse, die der Bürgermeister ihm überträgt,
natürlich ablehnen. Bei einer Ablehnung des Schöffen muss der natürlich ablehnen. Bei einer Ablehnung des Schöffen muss der
Bürgermeister selbst für die Ausführung der Polizeigesetze und Bürgermeister selbst für die Ausführung der Polizeigesetze und
-verordnungen sorgen. -verordnungen sorgen.
Der beauftragte Schöffe kann auf die Befugnisübertragung verzichten, Der beauftragte Schöffe kann auf die Befugnisübertragung verzichten,
nachdem er sie angenommen hat. Die Befugnisübertragung ist nämlich ein nachdem er sie angenommen hat. Die Befugnisübertragung ist nämlich ein
Mandat, dem durch Rücktritt des Mandatsinhabers ein Ende gesetzt Mandat, dem durch Rücktritt des Mandatsinhabers ein Ende gesetzt
werden kann. werden kann.
Der Bürgermeister verzichtet nicht auf sein Eingriffsrecht, indem er Der Bürgermeister verzichtet nicht auf sein Eingriffsrecht, indem er
einem der Schöffen die Ausführungsbefugnis überträgt, die er in puncto einem der Schöffen die Ausführungsbefugnis überträgt, die er in puncto
Verwaltungspolizei besitzt. Er kann seine Befugnisse jedes Mal Verwaltungspolizei besitzt. Er kann seine Befugnisse jedes Mal
ausüben, wenn er es für angebracht hält. ausüben, wenn er es für angebracht hält.
Im neuen Gemeindegesetz ist nicht angegeben, welche formale Bedingung Im neuen Gemeindegesetz ist nicht angegeben, welche formale Bedingung
für die Befugnisübertragung erfüllt werden muss. Man kann daraus für die Befugnisübertragung erfüllt werden muss. Man kann daraus
schliessen, dass eine mündliche Vereinbarung ausreicht. Die schliessen, dass eine mündliche Vereinbarung ausreicht. Die
Befugnisübertragung sollte jedoch den Gegenstand eines schriftlichen Befugnisübertragung sollte jedoch den Gegenstand eines schriftlichen
Protokolls bilden, in dem die praktischen Modalitäten der Übertragung Protokolls bilden, in dem die praktischen Modalitäten der Übertragung
so gut wie möglich beschrieben werden. so gut wie möglich beschrieben werden.
5. Verantwortlichkeit des Bürgermeisters - Befugnisse des 5. Verantwortlichkeit des Bürgermeisters - Befugnisse des
Bürgermeisters, die nicht übertragen werden können Bürgermeisters, die nicht übertragen werden können
Wie bereits oben erklärt worden ist, kann der Bürgermeister nur die Wie bereits oben erklärt worden ist, kann der Bürgermeister nur die
Befugnisse übertragen, die ausdrücklich durch das Gesetz vorgesehen Befugnisse übertragen, die ausdrücklich durch das Gesetz vorgesehen
sind, im vorliegenden Fall die Ausführungsbefugnis. Die sind, im vorliegenden Fall die Ausführungsbefugnis. Die
Anordnungsbefugnis oder die Befugnisse, die ihm durch das Gesetz in Anordnungsbefugnis oder die Befugnisse, die ihm durch das Gesetz in
puncto Verwaltungspolizei ausdrücklich zugewiesen werden und die ihm puncto Verwaltungspolizei ausdrücklich zugewiesen werden und die ihm
intuitu personae durch das Gesetz anvertraut werden (siehe oben Nummer intuitu personae durch das Gesetz anvertraut werden (siehe oben Nummer
1), kann er also nicht übertragen. 1), kann er also nicht übertragen.
Es handelt sich hierbei insbesondere um folgende Befugnisse: Es handelt sich hierbei insbesondere um folgende Befugnisse:
- die Anordnungsbefugnis im Rahmen von Artikel 134 § 1 des neuen - die Anordnungsbefugnis im Rahmen von Artikel 134 § 1 des neuen
Gemeindegesetzes, in dem bestimmt wird : "Bei Aufruhr, feindseligen Gemeindegesetzes, in dem bestimmt wird : "Bei Aufruhr, feindseligen
Aufläufen, schwerer Gefährdung der öffentlichen Ruhe oder anderen Aufläufen, schwerer Gefährdung der öffentlichen Ruhe oder anderen
unvorhergesehenen Vorfällen, bei denen die geringste Verzögerung unvorhergesehenen Vorfällen, bei denen die geringste Verzögerung
Gefahr oder Schaden für die Einwohner bedeuten könnte, kann der Gefahr oder Schaden für die Einwohner bedeuten könnte, kann der
Bürgermeister Polizeiverfügungen erlassen, jedoch unter der Bedingung, Bürgermeister Polizeiverfügungen erlassen, jedoch unter der Bedingung,
dass er dem Gemeinderat unverzüglich Mitteilung darüber macht (...). dass er dem Gemeinderat unverzüglich Mitteilung darüber macht (...).
", ",
- die Amtsgewalt über den Korpschef der Gemeindepolizei in Bezug auf - die Amtsgewalt über den Korpschef der Gemeindepolizei in Bezug auf
die Leitung, Organisation und Verteilung der Aufgaben des Polizeikorps die Leitung, Organisation und Verteilung der Aufgaben des Polizeikorps
(Artikel 171bis Absatz 1 NGG und Artikel 42 GIP), (Artikel 171bis Absatz 1 NGG und Artikel 42 GIP),
- die Aufsichtsbefugnis in Bezug auf die Mitglieder des - die Aufsichtsbefugnis in Bezug auf die Mitglieder des
Gemeindepolizeikorps (Artikel 171bis Absatz 3 NGG), Gemeindepolizeikorps (Artikel 171bis Absatz 3 NGG),
- die Befugnis zur Bestimmung des stellvertretenden Korpschefs - die Befugnis zur Bestimmung des stellvertretenden Korpschefs
(Artikel 172bis NGG und Artikel 46 GIP), (Artikel 172bis NGG und Artikel 46 GIP),
- die Befugnis, Stellungnahmen zu den Kandidaten für eine Ernennung - die Befugnis, Stellungnahmen zu den Kandidaten für eine Ernennung
zum Polizeikommissar (Polizeihauptkommissar) und zum beigeordneten zum Polizeikommissar (Polizeihauptkommissar) und zum beigeordneten
Polizeikommissar abzugeben oder einen dritten Kandidaten vorzuschlagen Polizeikommissar abzugeben oder einen dritten Kandidaten vorzuschlagen
(Artikel 191, 192 und 193 NGG) oder Stellungnahmen zu anderen (Artikel 191, 192 und 193 NGG) oder Stellungnahmen zu anderen
Kandidaten als denjenigen, die von der Auswahlkommission für die Kandidaten als denjenigen, die von der Auswahlkommission für die
Ernennungen der lokalen Polizei vorgeschlagen werden, abzugeben oder Ernennungen der lokalen Polizei vorgeschlagen werden, abzugeben oder
diese vorzuschlagen (Artikel 48, 49 und 53 NGG), diese vorzuschlagen (Artikel 48, 49 und 53 NGG),
- die Befugnis zur Anforderung der föderalen Polizei (Artikel 43 GIP), - die Befugnis zur Anforderung der föderalen Polizei (Artikel 43 GIP),
- die eigentliche Amtsgewalt über die lokale Polizei (Artikel 42 GIP) - die eigentliche Amtsgewalt über die lokale Polizei (Artikel 42 GIP)
und demzufolge die Befugnis, dem Korpschef allgemeine Richtlinien zu und demzufolge die Befugnis, dem Korpschef allgemeine Richtlinien zu
erteilen (zum Beispiel in Bezug auf die Organisation, die erteilen (zum Beispiel in Bezug auf die Organisation, die
Arbeitsweise, das Personal...), Arbeitsweise, das Personal...),
- die Befugnis, Disziplinarstrafen gegen bestimmte Mitglieder der - die Befugnis, Disziplinarstrafen gegen bestimmte Mitglieder der
lokalen Polizei in einer Eingemeindezone zu ergreifen (Gesetz vom 13. lokalen Polizei in einer Eingemeindezone zu ergreifen (Gesetz vom 13.
Mai 1999 zur Festlegung des Disziplinarstatuts der Personalmitglieder Mai 1999 zur Festlegung des Disziplinarstatuts der Personalmitglieder
der Polizeidienste), der Polizeidienste),
- die Eigenschaft als Mitglied des Bürgermeisterbeirats (Artikel 8 - die Eigenschaft als Mitglied des Bürgermeisterbeirats (Artikel 8
GIP) oder des föderalen Polizeirats (Artikel 6 GIP), GIP) oder des föderalen Polizeirats (Artikel 6 GIP),
- die Abgabe einer Stellungnahme zu einem Vorschlag für die Einteilung - die Abgabe einer Stellungnahme zu einem Vorschlag für die Einteilung
der Provinzen in Polizeizonen (Artikel 9 GIP), der Provinzen in Polizeizonen (Artikel 9 GIP),
- die Eigenschaft als Mitglied des Polizeikollegiums (Artikel 23 GIP), - die Eigenschaft als Mitglied des Polizeikollegiums (Artikel 23 GIP),
- die Beschlussfassung im Rahmen der Fünfeck-Beratung oder innerhalb - die Beschlussfassung im Rahmen der Fünfeck-Beratung oder innerhalb
des zukünftigen zonalen Sicherheitsrates (Artikel 35 GIP), was nichts des zukünftigen zonalen Sicherheitsrates (Artikel 35 GIP), was nichts
an der Tatsache ändert, dass der beauftragte Schöffe bei der an der Tatsache ändert, dass der beauftragte Schöffe bei der
Vorbereitung des zonalen Sicherheitsplans helfen kann oder den Vorbereitung des zonalen Sicherheitsplans helfen kann oder den
Bürgermeister zu den Versammlungen des Sicherheitsrates begleiten Bürgermeister zu den Versammlungen des Sicherheitsrates begleiten
kann, kann,
- die Genehmigung des zonalen Sicherheitsplans (Artikel 37 GIP), - die Genehmigung des zonalen Sicherheitsplans (Artikel 37 GIP),
- die Entgegennahme der Eidesleistung der Polizeibeamten (Artikel 59 - die Entgegennahme der Eidesleistung der Polizeibeamten (Artikel 59
GIP), GIP),
- die Gewährung einzelner Abweichungen von den Verbotsbestimmungen in - die Gewährung einzelner Abweichungen von den Verbotsbestimmungen in
puncto berufliche Unvereinbarkeiten (Artikel 135 GIP), puncto berufliche Unvereinbarkeiten (Artikel 135 GIP),
- das Recht zur Anforderung von Personen und Gütern im Rahmen des - das Recht zur Anforderung von Personen und Gütern im Rahmen des
Zivilschutzes (Artikel 5 des Gesetzes vom 31. Dezember 1963 über den Zivilschutzes (Artikel 5 des Gesetzes vom 31. Dezember 1963 über den
Zivilschutz), Zivilschutz),
- die Befugnis, Disziplinarstrafen gegen bestimmte Mitglieder der - die Befugnis, Disziplinarstrafen gegen bestimmte Mitglieder der
Feuerwehrdienste zu verhängen, insbesondere Verwarnung und Rüge in Feuerwehrdienste zu verhängen, insbesondere Verwarnung und Rüge in
Bezug auf die freiwilligen Offiziere, Vorschlag an den Gemeinderat zur Bezug auf die freiwilligen Offiziere, Vorschlag an den Gemeinderat zur
einstweiligen Amtsenthebung und Kündigung der Freiwilligen (Artikel 37 einstweiligen Amtsenthebung und Kündigung der Freiwilligen (Artikel 37
und 38 des Königliche Erlasses vom 6. Mai 1971). und 38 des Königliche Erlasses vom 6. Mai 1971).
In Artikel 133 Absatz 3 wird diesbezüglich bestimmt, dass "der In Artikel 133 Absatz 3 wird diesbezüglich bestimmt, dass "der
Bürgermeister die verantwortliche Behörde in Sachen Verwaltungspolizei Bürgermeister die verantwortliche Behörde in Sachen Verwaltungspolizei
auf Gemeindegebiet" ist. auf Gemeindegebiet" ist.
Es kann also für die Schöffen, die mit den Sicherheitsaspekten Es kann also für die Schöffen, die mit den Sicherheitsaspekten
beauftragt sind, keine Rede von einer autonomen Befugnis sein. beauftragt sind, keine Rede von einer autonomen Befugnis sein.
6. Verantwortlichkeit des Bürgersmeisters 6. Verantwortlichkeit des Bürgersmeisters
Wenn die Verwaltungsmehrheit beschliesst, die Befugnisübertragung in Wenn die Verwaltungsmehrheit beschliesst, die Befugnisübertragung in
Sachen Sicherheit im Sinne von Artikel 133 des neuen Gemeindegesetzes Sachen Sicherheit im Sinne von Artikel 133 des neuen Gemeindegesetzes
anzuwenden, bleibt der Bürgermeister für die Beschlüsse anzuwenden, bleibt der Bürgermeister für die Beschlüsse
verantwortlich, die der von ihm bestimmte Schöffe gefasst hat. Der verantwortlich, die der von ihm bestimmte Schöffe gefasst hat. Der
Bürgermeister genauso wie in diesem Fall der Schöffe handeln als Organ Bürgermeister genauso wie in diesem Fall der Schöffe handeln als Organ
der Gemeinde und übernehmen demzufolge die Verantwortung hierfür. der Gemeinde und übernehmen demzufolge die Verantwortung hierfür.
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass es äusserst wichtig ist, dass Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass es äusserst wichtig ist, dass
der Bürgermeister, der einem Schöffen gemäss Artikel 133 Absatz 2 des der Bürgermeister, der einem Schöffen gemäss Artikel 133 Absatz 2 des
neuen Gemeindegesetzes seine Ausführungsbefugnisse überträgt, vorher neuen Gemeindegesetzes seine Ausführungsbefugnisse überträgt, vorher
klare Absprachen mit dem beauftragten Schöffen trifft, damit er klare Absprachen mit dem beauftragten Schöffen trifft, damit er
ständig über die Sicherheitspolitik in der Gemeinde auf dem Laufenden ständig über die Sicherheitspolitik in der Gemeinde auf dem Laufenden
gehalten wird. gehalten wird.
Die Befugnisübertragung erfolgt nämlich unter seiner Verantwortung, Die Befugnisübertragung erfolgt nämlich unter seiner Verantwortung,
und es wird demnach für alle Ausführungsmassnahmen, die vom und es wird demnach für alle Ausführungsmassnahmen, die vom
beauftragten Schöffen ergriffen werden, davon ausgegangen, dass sie beauftragten Schöffen ergriffen werden, davon ausgegangen, dass sie
vom Bürgermeister selbst ergriffen worden sind. vom Bürgermeister selbst ergriffen worden sind.
Kurzum, ein Sicherheitsschöffe kann in einem ganz bestimmten Rahmen Kurzum, ein Sicherheitsschöffe kann in einem ganz bestimmten Rahmen
vorgesehen werden. Wenn dieser Beschluss von einer Verwaltungsmehrheit vorgesehen werden. Wenn dieser Beschluss von einer Verwaltungsmehrheit
gefasst wird, ist der Bürgermeister ebenfalls durch dieses Abkommen gefasst wird, ist der Bürgermeister ebenfalls durch dieses Abkommen
gebunden, und es muss dann auch mit einer aufrichtigen und gebunden, und es muss dann auch mit einer aufrichtigen und
konstruktiven Zusammenarbeit gerechnet werden können. konstruktiven Zusammenarbeit gerechnet werden können.
Ich bitte Sie, den Bürgermeistern Ihrer Provinz Vorangehendes Ich bitte Sie, den Bürgermeistern Ihrer Provinz Vorangehendes
mitzuteilen und das Datum, an dem das vorliegende Rundschreiben im mitzuteilen und das Datum, an dem das vorliegende Rundschreiben im
Belgischen Staatsblatt veröffentlicht wird, im Verwaltungsblatt zu Belgischen Staatsblatt veröffentlicht wird, im Verwaltungsblatt zu
vermerken. vermerken.
Der Minister Der Minister
(gez.) A. DUQUESNE (gez.) A. DUQUESNE
_______ _______
Nota's Nota's
(1) Siehe zu diesem Zweck die Besprechung von Artikel 23 des Gesetzes (1) Siehe zu diesem Zweck die Besprechung von Artikel 23 des Gesetzes
vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines auf zwei Ebenen vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines auf zwei Ebenen
strukturierten integrierten Polizeidienstes, Begründung des Gesetzes, strukturierten integrierten Polizeidienstes, Begründung des Gesetzes,
Belgisches Staatsblatt vom 5. Januar 1999. A contrario geht der Wille Belgisches Staatsblatt vom 5. Januar 1999. A contrario geht der Wille
des Gesetzgebers, die Übertragungsmöglichkeit beizubehalten, zudem aus des Gesetzgebers, die Übertragungsmöglichkeit beizubehalten, zudem aus
Artikel 133 Absatz 2 des neuen Gemeindegesetzes hervor. Artikel 133 Absatz 2 des neuen Gemeindegesetzes hervor.
(2) J. Dembour, Les pouvoirs de police administrative générale des (2) J. Dembour, Les pouvoirs de police administrative générale des
autorités locales, Bruylant, Bruxelles, 1956, S. 185; J.M. Leboutte, autorités locales, Bruylant, Bruxelles, 1956, S. 185; J.M. Leboutte,
La délégation, par le bourgmestre, des compétences qui lui sont La délégation, par le bourgmestre, des compétences qui lui sont
attribuées par la loi, Le Mouvement communal, 1996, S. 150; K. Muylle attribuées par la loi, Le Mouvement communal, 1996, S. 150; K. Muylle
et A. Serlippens, L'ordre public, Politeia, Bruxelles, 1996, S. 73; H. et A. Serlippens, L'ordre public, Politeia, Bruxelles, 1996, S. 73; H.
Stryckers en C. Maurissen, De nieuwe gemeentewet in de praktijk, Stryckers en C. Maurissen, De nieuwe gemeentewet in de praktijk,
Vanden Broele, Brugge, 1990, S. 188/38 e.v. Vanden Broele, Brugge, 1990, S. 188/38 e.v.
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