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Vue multilingue de Avis du 20/04/2001
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Avis concernant l'entrée en application de l'acquis de Schengen au Danemark, en Finlande, en Suède, en Islande et en Norvège. - Traduction allemande Bericht aangaande inwerkingstelling van het Schengenacquis in Denemarken, Finland, Zweden, IJsland en Noorwegen. - Duitse Vertaling
MINISTERE DE L'INTERIEUR 20 AVRIL 2001. - Avis concernant l'entrée en application de l'acquis de Schengen au Danemark, en Finlande, en Suède, en Islande et en Norvège. - Traduction allemande Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de MINISTERIE VAN BINNENLANDSE ZAKEN 20 APRIL 2001. - Bericht aangaande inwerkingstelling van het Schengenacquis in Denemarken, Finland, Zweden, IJsland en Noorwegen. - Duitse Vertaling De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het bericht van de
l'avis du Ministre de l'Intérieur du 20 avril 2001 concernant l'entrée Minister van Binnenlandse Zaken van 20 april 2001 aangaande
en application de l'acquis de Schengen au Danemark, en Finlande, en inwerkingstelling van het Schengenacquis in Denemarken, Finland,
Suède, en Islande et en Norvège (Moniteur belge du 28 avril 2001), Zweden, IJsland en Noorwegen (Belgisch Staatsblad van 28 april 2001),
établie par le Service central de traduction allemande du Commissariat opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse vertaling van het
d'arrondissement adjoint à Malmedy. Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy.
20. APRIL 2001 - Bekanntmachung über die Anwendung des 20. APRIL 2001 - Bekanntmachung über die Anwendung des
Schengen-Besitzstands in Dänemark, Finnland, Schweden, Island und Schengen-Besitzstands in Dänemark, Finnland, Schweden, Island und
Norwegen Norwegen
An die Frauen und Herren Bürgermeister des Königreichs An die Frauen und Herren Bürgermeister des Königreichs
Das Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen vom Das Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen vom
14. Juni 1985 zwischen den Regierungen der Staaten der 14. Juni 1985 zwischen den Regierungen der Staaten der
Benelux-Wirtschaftsunion, der Bundesrepublik Deutschland und der Benelux-Wirtschaftsunion, der Bundesrepublik Deutschland und der
Französischen Republik betreffend den schrittweisen Abbau der Französischen Republik betreffend den schrittweisen Abbau der
Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen wurde am 19. Juni 1990 Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen wurde am 19. Juni 1990
unterzeichnet und durch das Gesetz vom 18. März 1993 gebilligt unterzeichnet und durch das Gesetz vom 18. März 1993 gebilligt
(Belgisches Staatsblatt vom 15. Oktober 1993). (Belgisches Staatsblatt vom 15. Oktober 1993).
Dieses Durchführungsübereinkommen ist am 26. März 1995 zwischen den Dieses Durchführungsübereinkommen ist am 26. März 1995 zwischen den
Beneluxländern, Deutschland, Frankreich, Portugal und Spanien in Kraft Beneluxländern, Deutschland, Frankreich, Portugal und Spanien in Kraft
gesetzt worden. Des Weiteren ist das Übereinkommen am 26. Oktober 1997 gesetzt worden. Des Weiteren ist das Übereinkommen am 26. Oktober 1997
in Italien, am 1. Dezember 1997 in Österreich und am 8. Dezember 1997 in Italien, am 1. Dezember 1997 in Österreich und am 8. Dezember 1997
in Griechenland in Kraft gesetzt worden. in Griechenland in Kraft gesetzt worden.
Am 25. März 2001 ist das vorerwähnte Übereinkommen zur Durchführung Am 25. März 2001 ist das vorerwähnte Übereinkommen zur Durchführung
des Übereinkommens von Schengen in Dänemark, Finnland, Schweden, des Übereinkommens von Schengen in Dänemark, Finnland, Schweden,
Island und Norwegen in Kraft gesetzt worden. Dies geht aus dem Island und Norwegen in Kraft gesetzt worden. Dies geht aus dem
Beschluss des Rates der Europäischen Union vom 1. Dezember 2000 über Beschluss des Rates der Europäischen Union vom 1. Dezember 2000 über
die Inkraftsetzung des Schengen-Besitzstands in Dänemark, Finnland und die Inkraftsetzung des Schengen-Besitzstands in Dänemark, Finnland und
Schweden sowie in Island und Norwegen (Amtsblatt der Europäischen Schweden sowie in Island und Norwegen (Amtsblatt der Europäischen
Gemeinschaften Nr. L 309/24 vom 9. Dezember 2000) hervor. Gemeinschaften Nr. L 309/24 vom 9. Dezember 2000) hervor.
Konkret bedeutet dies, dass der Schengener Raum seit dem 25. März 2001 Konkret bedeutet dies, dass der Schengener Raum seit dem 25. März 2001
fünfzehn Staaten zählt. fünfzehn Staaten zählt.
Dies hat Auswirkungen auf bestimmte Anlagen zum Königlichen Erlass vom Dies hat Auswirkungen auf bestimmte Anlagen zum Königlichen Erlass vom
8. Oktober 1981 über die Einreise ins Staatsgebiet, den Aufenthalt, 8. Oktober 1981 über die Einreise ins Staatsgebiet, den Aufenthalt,
die Niederlassung und das Entfernen von Ausländern, die eine die Niederlassung und das Entfernen von Ausländern, die eine
Entfernungsmassnahme beinhalten. Bis diese Anlagen formell abgeändert Entfernungsmassnahme beinhalten. Bis diese Anlagen formell abgeändert
werden, muss Ausländern, denen eine Anlage 12, 13, 13bis, 13ter, werden, muss Ausländern, denen eine Anlage 12, 13, 13bis, 13ter,
13quater, 14, 26bis, 26ter, 33bis oder 36 zum vorerwähnten Königlichen 13quater, 14, 26bis, 26ter, 33bis oder 36 zum vorerwähnten Königlichen
Erlass vom 8. Oktober 1981 ausgehändigt wurde, ein Formular zur Erlass vom 8. Oktober 1981 ausgehändigt wurde, ein Formular zur
näheren Erläuterung des Begriffes "Schengener Raum" übergeben werden. näheren Erläuterung des Begriffes "Schengener Raum" übergeben werden.
In der Anlage finden Sie ein Beispiel des vorerwähnten Formulars. In der Anlage finden Sie ein Beispiel des vorerwähnten Formulars.
Schliesslich müssen wir Sie darauf hinweisen, dass das Rundschreiben Schliesslich müssen wir Sie darauf hinweisen, dass das Rundschreiben
vom 15. April 1998 über die Anwendung des am 19. Juni 1990 vom 15. April 1998 über die Anwendung des am 19. Juni 1990
unterzeichneten und durch das Gesetz vom 18. März 1993 gebilligten unterzeichneten und durch das Gesetz vom 18. März 1993 gebilligten
Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen, das Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen, das
allen Gemeindeverwaltungen zugesandt wurde, auch weiterhin nützliche allen Gemeindeverwaltungen zugesandt wurde, auch weiterhin nützliche
und aktuelle Auskünfte über dieses Durchführungsübereinkommen enthält, und aktuelle Auskünfte über dieses Durchführungsübereinkommen enthält,
ausser was die Liste der Mitgliedstaaten des Schengener Raums ausser was die Liste der Mitgliedstaaten des Schengener Raums
betrifft. betrifft.
Informationen zu diesem Rundschreiben können beim Ausländeramt Informationen zu diesem Rundschreiben können beim Ausländeramt
eingeholt werden: eingeholt werden:
- Büros AF oder AN, C, RF oder RN (für individuelle Fälle), - Büros AF oder AN, C, RF oder RN (für individuelle Fälle),
- Studienbüro (für Fragen juristischer Art). - Studienbüro (für Fragen juristischer Art).
Brüssel, den 20. April 2001 Brüssel, den 20. April 2001
Für den Minister des Innern: Für den Minister des Innern:
Der Generaldirektor des Ausländeramtes Der Generaldirektor des Ausländeramtes
S. SCHEWEBACH S. SCHEWEBACH
Information zu dem Begriff "Schengener Raum" Information zu dem Begriff "Schengener Raum"
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Sie nicht nur das belgische Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Sie nicht nur das belgische
Staatsgebiet und das Gebiet der anderen in der Anlage vermerkten Staatsgebiet und das Gebiet der anderen in der Anlage vermerkten
Staaten verlassen müssen, sondern dass Sie ebenfalls das Gebiet der Staaten verlassen müssen, sondern dass Sie ebenfalls das Gebiet der
anderen weiter unten erwähnten Schengen-Staaten verlassen müssen, anderen weiter unten erwähnten Schengen-Staaten verlassen müssen,
ausser wenn Sie die erforderlichen Dokumente besitzen, um in diese ausser wenn Sie die erforderlichen Dokumente besitzen, um in diese
Staaten einzureisen: Staaten einzureisen:
- Dänemark, - Dänemark,
- Deutschland, - Deutschland,
- Finnland, - Finnland,
- Frankreich, - Frankreich,
- Griechenland, - Griechenland,
- Island, - Island,
- Italien, - Italien,
- Luxemburg, - Luxemburg,
- Niederlande, - Niederlande,
- Norwegen, - Norwegen,
- Österreich, - Österreich,
- Portugal, - Portugal,
- Schweden, - Schweden,
- Spanien. - Spanien.
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