Etaamb.openjustice.be
Vue multilingue de Arrêté Royal du 31/08/2014
← Retour vers "Arrêté royal déterminant la forme et le contenu du formulaire type de certificat médical circonstancié pris en exécution de l'article 1241, alinéas 2 et 3, du Code judiciaire. - Traduction allemande "
Arrêté royal déterminant la forme et le contenu du formulaire type de certificat médical circonstancié pris en exécution de l'article 1241, alinéas 2 et 3, du Code judiciaire. - Traduction allemande Koninklijk besluit tot vaststelling van de inhoud en de vorm van het standaardformulier van omstandige geneeskundige verklaring ter uitvoering van artikel 1241, 2e en 3e lid, van het Gerechtelijk Wetboek. - Duitse vertaling
SERVICE PUBLIC FEDERAL JUSTICE 31 AOUT 2014. - Arrêté royal déterminant la forme et le contenu du formulaire type de certificat médical circonstancié pris en exécution de l'article 1241, alinéas 2 et 3, du Code judiciaire. - Traduction allemande Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de FEDERALE OVERHEIDSDIENST JUSTITIE 31 AUGUSTUS 2014. - Koninklijk besluit tot vaststelling van de inhoud en de vorm van het standaardformulier van omstandige geneeskundige verklaring ter uitvoering van artikel 1241, 2e en 3e lid, van het Gerechtelijk Wetboek. - Duitse vertaling De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het Koninklijk
l'arrêté royal du 31 août 2014 déterminant la forme et le contenu du besluit van 31 augustus 2014 tot vaststelling van de inhoud en de vorm
formulaire type de certificat médical circonstancié pris en exécution van het standaardformulier van omstandige geneeskundige verklaring ter
de l'article 1241, alinéas 2 et 3, du Code judiciaire (Moniteur belge uitvoering van artikel 1241, 2e en 3e lid, van het Gerechtelijk
du 2 septembre 2014). Wetboek (Belgisch Staatsblad van 2 september 2014).
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse
allemande à Malmedy. vertaling in Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ
31. AUGUST 2014 - Königlicher Erlass zur Festlegung der Form und des 31. AUGUST 2014 - Königlicher Erlass zur Festlegung der Form und des
Inhalts des Musterformulars für die ausführliche ärztliche Inhalts des Musterformulars für die ausführliche ärztliche
Bescheinigung in Ausführung von Artikel 1241 Absatz 2 und 3 des Bescheinigung in Ausführung von Artikel 1241 Absatz 2 und 3 des
Gerichtsgesetzbuches Gerichtsgesetzbuches
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen,
Unser Gruß! Unser Gruß!
Aufgrund von Artikel 1241 Absatz 2 und 3 des Gerichtsgesetzbuches, Aufgrund von Artikel 1241 Absatz 2 und 3 des Gerichtsgesetzbuches,
ersetzt durch das Gesetz vom 17. März 2013 und abgeändert durch das ersetzt durch das Gesetz vom 17. März 2013 und abgeändert durch das
Gesetz vom 25. April 2014; Gesetz vom 25. April 2014;
Aufgrund des Gutachtens Nr. 56.548/2/V des Staatsrates vom 13. August Aufgrund des Gutachtens Nr. 56.548/2/V des Staatsrates vom 13. August
2014, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am 2014, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am
12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat; 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat;
Auf Vorschlag der Ministerin der Justiz Auf Vorschlag der Ministerin der Justiz
Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: Haben Wir beschloßen und erlassen Wir:
Artikel 1 - Das in Artikel 1241 Absatz 2 und 3 des Artikel 1 - Das in Artikel 1241 Absatz 2 und 3 des
Gerichtsgesetzbuches erwähnte Musterformular für die ausführliche Gerichtsgesetzbuches erwähnte Musterformular für die ausführliche
ärztliche Bescheinigung wird vom Arzt der zu schützenden Person gemäß ärztliche Bescheinigung wird vom Arzt der zu schützenden Person gemäß
dem Muster in der Anlage ausgefüllt. dem Muster in der Anlage ausgefüllt.
Art. 2 - Vorliegender Erlass tritt am 1. September 2014 in Kraft. Art. 2 - Vorliegender Erlass tritt am 1. September 2014 in Kraft.
Art. 3 - Der Minister der Justiz ist mit der Ausführung des Art. 3 - Der Minister der Justiz ist mit der Ausführung des
vorliegenden Erlasses beauftragt. vorliegenden Erlasses beauftragt.
Gegeben zu Brüssel, den 31. August 2014 Gegeben zu Brüssel, den 31. August 2014
PHILIPPE PHILIPPE
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Die Ministerin der Justiz, beauftragt mit der Asyl- und Die Ministerin der Justiz, beauftragt mit der Asyl- und
Migrationspolitik, der Sozialen Eingliederung und der Armutsbekämpfung Migrationspolitik, der Sozialen Eingliederung und der Armutsbekämpfung
Frau M. DE BLOCK Frau M. DE BLOCK
ANLAGE zum Königlichen Erlass vom 31. August 2014 zur Festlegung der ANLAGE zum Königlichen Erlass vom 31. August 2014 zur Festlegung der
Form und des Inhalts des Musterformulars für die ausführliche Form und des Inhalts des Musterformulars für die ausführliche
ärztliche Bescheinigung in Ausführung von Artikel 1241 Absatz 2 und 3 ärztliche Bescheinigung in Ausführung von Artikel 1241 Absatz 2 und 3
des Gerichtsgesetzbuches des Gerichtsgesetzbuches
Einer Antragschrift beizufügende ausführliche ärztliche Bescheinigung Einer Antragschrift beizufügende ausführliche ärztliche Bescheinigung
(Artikel 1241 des Gerichtsgesetzbuches) (Artikel 1241 des Gerichtsgesetzbuches)
Diese ausführliche ärztliche Bescheinigung ist auf der Grundlage der Diese ausführliche ärztliche Bescheinigung ist auf der Grundlage der
aktuellen medizinischen Daten wie der in Artikel 9 des Gesetzes vom aktuellen medizinischen Daten wie der in Artikel 9 des Gesetzes vom
22. August 2002 über die Rechte des Patienten erwähnten Patientenakte 22. August 2002 über die Rechte des Patienten erwähnten Patientenakte
oder einer kürzlich erfolgten Untersuchung der Person vom Arzt oder einer kürzlich erfolgten Untersuchung der Person vom Arzt
auszufüllen. auszufüllen.
Im Hinblick auf den gerichtlichen Schutz einer Person Im Hinblick auf den gerichtlichen Schutz einer Person
- mit Bezug auf ihre Person (Artikel 492/1, § 1 des Zivilgesetzbuches)1 - mit Bezug auf ihre Person (Artikel 492/1, § 1 des Zivilgesetzbuches)1
- mit Bezug auf ihr Vermögen (Artikel 492/1, § 2 des - mit Bezug auf ihr Vermögen (Artikel 492/1, § 2 des
Zivilgesetzbuches)1 Zivilgesetzbuches)1
- mit Bezug auf ihre Person und ihr Vermögen1 - mit Bezug auf ihre Person und ihr Vermögen1
Bemerkung: Dieses Formular muss vollständig ausgefüllt werden. Bemerkung: Dieses Formular muss vollständig ausgefüllt werden.
Name . . . . . Vorname . . . . . Name . . . . . Vorname . . . . .
Arzt (LIKIV-Nummer . . . . . ) Arzt (LIKIV-Nummer . . . . . )
Straße . . . . . . . . . . Nr. . . . . . Straße . . . . . . . . . . Nr. . . . . .
Stadt . . . . . . . . . . PLZ . . . . . . Stadt . . . . . . . . . . PLZ . . . . . .
Handelnd auf Antrag von: Handelnd auf Antrag von:
Herrn/Frau: Name . . . . . Vorname . . . . . Herrn/Frau: Name . . . . . Vorname . . . . .
Straße . . . . . . . . . . Nr. . . . . . Straße . . . . . . . . . . Nr. . . . . .
Stadt . . . . . . . . . . PLZ . . . . . Stadt . . . . . . . . . . PLZ . . . . .
O Ich erkläre hiermit, im Hinblick auf die Ausstellung der O Ich erkläre hiermit, im Hinblick auf die Ausstellung der
ausführlichen ärztlichen Bescheinigung am _ _/_ _/2_ _ _ eine ausführlichen ärztlichen Bescheinigung am _ _/_ _/2_ _ _ eine
Untersuchung vorgenommen zu haben von (s. unten) Untersuchung vorgenommen zu haben von (s. unten)
O Ich erkläre hiermit, die ausführliche ärztliche Bescheinigung auf O Ich erkläre hiermit, die ausführliche ärztliche Bescheinigung auf
der Grundlage der aktuellen medizinischen Daten aus der Patientenakte, der Grundlage der aktuellen medizinischen Daten aus der Patientenakte,
die ich am _ _/_ _/2_ _ _ konsultiert habe, auszustellen, nachdem ich die ich am _ _/_ _/2_ _ _ konsultiert habe, auszustellen, nachdem ich
dazu die freiwillige Einwilligung nach Aufklärung von Herrn/Frau (s. dazu die freiwillige Einwilligung nach Aufklärung von Herrn/Frau (s.
unten) oder gegebenenfalls von seinem/ihrem Vertreter erhalten habe, unten) oder gegebenenfalls von seinem/ihrem Vertreter erhalten habe,
O Ich erkläre hiermit, die ausführliche ärztliche Bescheinigung auf O Ich erkläre hiermit, die ausführliche ärztliche Bescheinigung auf
der Grundlage der aktuellen medizinischen Daten aus der Patientenakte, der Grundlage der aktuellen medizinischen Daten aus der Patientenakte,
die ich am _ _/_ _/2_ _ _ konsultiert habe, auszustellen, ohne dazu die ich am _ _/_ _/2_ _ _ konsultiert habe, auszustellen, ohne dazu
die freiwillige Einwilligung nach Aufklärung erhalten zu haben von die freiwillige Einwilligung nach Aufklärung erhalten zu haben von
Herrn/Frau: Name . . . . . Vorname.................................... Herrn/Frau: Name . . . . . Vorname....................................
Geburtsdatum: _ _/_ _/_ _ _ _ Geburtsdatum: _ _/_ _/_ _ _ _
Wohnhaft in: Wohnhaft in:
Straße . . . . . . . . . . Nr. . . . . . Straße . . . . . . . . . . Nr. . . . . .
Stadt . . . . . . . . . . PLZ . . . . . Stadt . . . . . . . . . . PLZ . . . . .
und festgestellt zu haben, dass sein/ihr Gesundheitszustand wie folgt und festgestellt zu haben, dass sein/ihr Gesundheitszustand wie folgt
umschrieben werden kann: umschrieben werden kann:
(ausführliche Beschreibung des Gesundheitszustands und seiner (ausführliche Beschreibung des Gesundheitszustands und seiner
Auswirkung auf die ordnungsgemäße Verwaltung seiner/ihrer Interessen Auswirkung auf die ordnungsgemäße Verwaltung seiner/ihrer Interessen
vermögensrechtlicher oder anderer Art) vermögensrechtlicher oder anderer Art)
. . . . . . . . . .
. . . . . . . . . .
. . . . . . . . . .
(Vervollständigen Sie diese Beschreibung, wenn nötig, auf einem (Vervollständigen Sie diese Beschreibung, wenn nötig, auf einem
beigefügten Blatt und fügen Sie alle für den Richter nützlichen beigefügten Blatt und fügen Sie alle für den Richter nützlichen
Unterlagen bei) Unterlagen bei)
- Nach meinen Feststellungen muss davon ausgegangen werden, dass - Nach meinen Feststellungen muss davon ausgegangen werden, dass
dieser Gesundheitszustand auf der gemäß Artikel 492/5 Absatz 1 des dieser Gesundheitszustand auf der gemäß Artikel 492/5 Absatz 1 des
Zivilgesetzbuches erstellten Liste der Gesundheitszustände steht, von Zivilgesetzbuches erstellten Liste der Gesundheitszustände steht, von
denen angenommen wird, dass sie die Fähigkeit der zu schützenden denen angenommen wird, dass sie die Fähigkeit der zu schützenden
Person, die Verwaltung ihrer Interessen vermögensrechtlicher Art - Person, die Verwaltung ihrer Interessen vermögensrechtlicher Art -
selbst unter Inanspruchnahme eines Beistands - ordnungsgemäß selbst unter Inanspruchnahme eines Beistands - ordnungsgemäß
wahrzunehmen, ernsthaft und dauerhaft beeinträchtigen. wahrzunehmen, ernsthaft und dauerhaft beeinträchtigen.
Diesbezügliche Anmerkungen: Diesbezügliche Anmerkungen:
. . . . . . . . . .
. . . . . . . . . .
- Nach der am 22. Mai 2001 von der vierundfünfzigsten - Nach der am 22. Mai 2001 von der vierundfünfzigsten
Weltgesundheitsversammlung (WHA) angenommenen Internationalen Weltgesundheitsversammlung (WHA) angenommenen Internationalen
Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit kann Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit kann
dieser Gesundheitszustand folgende Auswirkungen haben: dieser Gesundheitszustand folgende Auswirkungen haben:
. . . . . . . . . .
. . . . . . . . . .
. . . . . . . . . .
- Dieser Gesundheitszustand erfordert in der Regel Pflegeleistungen, - Dieser Gesundheitszustand erfordert in der Regel Pflegeleistungen,
die wie folgt umschrieben werden können: die wie folgt umschrieben werden können:
. . . . . . . . . .
. . . . . . . . . .
. . . . . . . . . .
- Meiner Meinung nach kann diese Person sich fortbewegen/nicht - Meiner Meinung nach kann diese Person sich fortbewegen/nicht
fortbewegen2; fortbewegen2;
- Fortbewegung ist aufgrund ihres Zustands angezeigt/nicht angezeigt2. - Fortbewegung ist aufgrund ihres Zustands angezeigt/nicht angezeigt2.
- Diese Person ist/ist nicht2 imstande, vom Bericht über die - Diese Person ist/ist nicht2 imstande, vom Bericht über die
Verwaltung ihres Vermögens, wenn ihr ein Betreuer zugewiesen wird, Verwaltung ihres Vermögens, wenn ihr ein Betreuer zugewiesen wird,
Kenntnis zu nehmen. Kenntnis zu nehmen.
Ich erkläre hiermit, dass ich mit dem Antragsteller oder der zu Ich erkläre hiermit, dass ich mit dem Antragsteller oder der zu
schützenden Person weder verwandt noch verschwägert bin, noch schützenden Person weder verwandt noch verschwägert bin, noch
irgendwie an die Einrichtung gebunden bin, in der die zu schützende irgendwie an die Einrichtung gebunden bin, in der die zu schützende
Person sich befindet. Person sich befindet.
....................., den _ _/_ _/_ _ _ _ Unterschrift und Stempel ....................., den _ _/_ _/_ _ _ _ Unterschrift und Stempel
des Arztes, des Arztes,
______ _________
1Unzutreffendes streichen 1Unzutreffendes streichen
2Unzutreffendes streichen 2Unzutreffendes streichen
Gesehen, um Unserem Erlass vom 31. August 2014 zur Festlegung der Form Gesehen, um Unserem Erlass vom 31. August 2014 zur Festlegung der Form
und des Inhalts des Musterformulars für die ausführliche ärztliche und des Inhalts des Musterformulars für die ausführliche ärztliche
Bescheinigung in Ausführung von Artikel 1241 Absatz 2 und 3 des Bescheinigung in Ausführung von Artikel 1241 Absatz 2 und 3 des
Gerichtsgesetzbuches beigefügt zu werden Gerichtsgesetzbuches beigefügt zu werden
PHILIPPE PHILIPPE
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Die Ministerin der Justiz, beauftragt mit der Asyl- und Die Ministerin der Justiz, beauftragt mit der Asyl- und
Migrationspolitik, der Sozialen Eingliederung und der Armutsbekämpfung Migrationspolitik, der Sozialen Eingliederung und der Armutsbekämpfung
Frau M. DE BLOCK Frau M. DE BLOCK
^