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Vue multilingue de Arrêté Royal du 30/10/2015
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Arrêté royal relatif aux conditions afférentes à la communication des données à caractère personnel et des informations des services de police belges aux membres d'Interpol et à Interpol. - Traduction allemande Koninklijk besluit betreffende de voorwaarden verbonden aan de mededeling van persoonsgegevens en informatie door de Belgische politiediensten aan de leden van Interpol en Interpol. - Duitse vertaling
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30 OCTOBRE 2015. - Arrêté royal relatif aux conditions afférentes à la 30 OKTOBER 2015. - Koninklijk besluit betreffende de voorwaarden
communication des données à caractère personnel et des informations verbonden aan de mededeling van persoonsgegevens en informatie door de
des services de police belges aux membres d'Interpol et à Interpol. - Belgische politiediensten aan de leden van Interpol en Interpol. -
Traduction allemande Duitse vertaling
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk
l'arrêté royal du 30 octobre 2015 relatif aux conditions afférentes à besluit van 30 oktober 2015 betreffende de voorwaarden verbonden aan
la communication des données à caractère personnel et des informations de mededeling van persoonsgegevens en informatie door de Belgische
des services de police belges aux membres d'Interpol et à Interpol politiediensten aan de leden van Interpol en Interpol (Belgisch
(Moniteur belge du 20 novembre 2015). Staatsblad van 20 november 2015).
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse
allemande à Malmedy. vertaling in Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES UND FÖDERALER ÖFFENTLICHER FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES UND FÖDERALER ÖFFENTLICHER
DIENST JUSTIZ DIENST JUSTIZ
30. OKTOBER 2015 - Königlicher Erlass über die Bedingungen in Bezug 30. OKTOBER 2015 - Königlicher Erlass über die Bedingungen in Bezug
auf die Mitteilung personenbezogener Daten und Informationen durch die auf die Mitteilung personenbezogener Daten und Informationen durch die
belgischen Polizeidienste an die Mitglieder von Interpol und an belgischen Polizeidienste an die Mitglieder von Interpol und an
Interpol Interpol
BERICHT AN DEN KÖNIG BERICHT AN DEN KÖNIG
Sire, Sire,
vorliegender Entwurf betrifft die Bedingungen für die Mitteilung vorliegender Entwurf betrifft die Bedingungen für die Mitteilung
personenbezogener Daten und Informationen an Interpol, ihr personenbezogener Daten und Informationen an Interpol, ihr
Generalsekretariat, ihre Mitglieder und ihr Informationssystem. Generalsekretariat, ihre Mitglieder und ihr Informationssystem.
Zu aller erst ist zu bemerken, dass Interpol einerseits als Zu aller erst ist zu bemerken, dass Interpol einerseits als
Austauschkanal zwischen den Mitgliedstaaten, genauer gesagt über die Austauschkanal zwischen den Mitgliedstaaten, genauer gesagt über die
von den Mitgliedstaaten bestimmten Einzelkontaktstellen, das heißt die von den Mitgliedstaaten bestimmten Einzelkontaktstellen, das heißt die
Nationalen Zentralbüros (die NZBs), und andererseits als Verwalter Nationalen Zentralbüros (die NZBs), und andererseits als Verwalter
eines Informationssystems zugunsten der Mitgliedstaaten benutzt wird. eines Informationssystems zugunsten der Mitgliedstaaten benutzt wird.
In letzterer Eigenschaft zielt die Mitteilung von Daten an Interpol In letzterer Eigenschaft zielt die Mitteilung von Daten an Interpol
auf die Speisung des Interpol-Informationssystems ab und ist der auf die Speisung des Interpol-Informationssystems ab und ist der
Generalsekretär von Interpol verantwortlich für die gute Verwaltung Generalsekretär von Interpol verantwortlich für die gute Verwaltung
besagten Systems. besagten Systems.
Die Ziele von Interpol, wie sie in der Verfassung von Interpol Die Ziele von Interpol, wie sie in der Verfassung von Interpol
definiert sind, sind: definiert sind, sind:
a) eine möglichst umfassende gegenseitige Unterstützung aller a) eine möglichst umfassende gegenseitige Unterstützung aller
kriminalpolizeilichen Behörden im Rahmen der in den einzelnen kriminalpolizeilichen Behörden im Rahmen der in den einzelnen
Mitgliedstaaten von Interpol geltenden Gesetze und im Geiste der Mitgliedstaaten von Interpol geltenden Gesetze und im Geiste der
Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sicherzustellen und Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sicherzustellen und
weiterzuentwickeln, weiterzuentwickeln,
b) alle Zusammenarbeitsmechanismen, die zur Verhütung und Bekämpfung b) alle Zusammenarbeitsmechanismen, die zur Verhütung und Bekämpfung
strafrechtlicher Verstöße wirksam beitragen können, zu schaffen, strafrechtlicher Verstöße wirksam beitragen können, zu schaffen,
auszubauen und zu erleichtern, auszubauen und zu erleichtern,
wobei keine personenbezogenen Daten oder Informationen zu politischen, wobei keine personenbezogenen Daten oder Informationen zu politischen,
militärischen, religiösen oder rassischen Zwecken verarbeitet werden. militärischen, religiösen oder rassischen Zwecken verarbeitet werden.
Das Interpol-Informationssystem umfasst verschiedene Datenbanken, Das Interpol-Informationssystem umfasst verschiedene Datenbanken,
worunter zum Beispiel folgende Datenbanken: worunter zum Beispiel folgende Datenbanken:
- "Nominal data": enthält Daten über internationale Verbrecher, - "Nominal data": enthält Daten über internationale Verbrecher,
vermisste oder verstorbene Personen, vermisste oder verstorbene Personen,
- "stolen and lost travel documents", - "stolen and lost travel documents",
- "firearms": zur Identifizierung der Feuerwaffen. - "firearms": zur Identifizierung der Feuerwaffen.
Die Betriebsvorschriften für das Interpol-Informationssystem werden Die Betriebsvorschriften für das Interpol-Informationssystem werden
ferner ausführlich in den Interpol-Vorschriften für die Verarbeitung ferner ausführlich in den Interpol-Vorschriften für die Verarbeitung
von Daten dargelegt, die im November 2011 in Vietnam einstimmig von von Daten dargelegt, die im November 2011 in Vietnam einstimmig von
der Interpol-Generalversammlung angenommen worden sind und am 1. Juli der Interpol-Generalversammlung angenommen worden sind und am 1. Juli
2012 in Kraft getreten sind. 2012 in Kraft getreten sind.
Die Erläuterungen in Bezug auf die Mitteilung von Daten, die im Die Erläuterungen in Bezug auf die Mitteilung von Daten, die im
vorliegenden Erlass aufgenommen sind, ersetzen keineswegs die Regeln vorliegenden Erlass aufgenommen sind, ersetzen keineswegs die Regeln
und Grundsätze, die im Rahmen der polizeilichen oder gerichtlichen und Grundsätze, die im Rahmen der polizeilichen oder gerichtlichen
Zusammenarbeit bereits in Kraft sind, wie diejenigen, die sich aus dem Zusammenarbeit bereits in Kraft sind, wie diejenigen, die sich aus dem
europäischen Haftbefehl ergeben, sondern ergänzen oder verstärken sie. europäischen Haftbefehl ergeben, sondern ergänzen oder verstärken sie.
Bei zunehmender Globalisierung des Verbrechens und der Bedrohung von Bei zunehmender Globalisierung des Verbrechens und der Bedrohung von
Personen und Gütern ist es in der Tat notwendig, ihre Bekämpfung Personen und Gütern ist es in der Tat notwendig, ihre Bekämpfung
einerseits über einen Datenaustausch zwischen den Polizeidiensten einerseits über einen Datenaustausch zwischen den Polizeidiensten
weltweit, die gleichermaßen gewillt sind, Verbrechen zu bekämpfen und weltweit, die gleichermaßen gewillt sind, Verbrechen zu bekämpfen und
die Sicherheit der Personen und der Güter zu gewährleisten, und durch die Sicherheit der Personen und der Güter zu gewährleisten, und durch
die Speisung des Interpol-Informationssystems zu unterstützen. die Speisung des Interpol-Informationssystems zu unterstützen.
Selbstverständlich muss diese Kommunikation geregelt werden, sowohl um Selbstverständlich muss diese Kommunikation geregelt werden, sowohl um
die mit der Mitteilung von Daten einhergehende Einmischung in das die mit der Mitteilung von Daten einhergehende Einmischung in das
Privatleben auf ein Mindestmaß zu reduzieren als auch um eine Privatleben auf ein Mindestmaß zu reduzieren als auch um eine
nützliche Benutzung dieser Daten durch die Polizeidienste zu nützliche Benutzung dieser Daten durch die Polizeidienste zu
gewährleisten. Vorliegender Erlass enthält diese Regeln in Bezug auf gewährleisten. Vorliegender Erlass enthält diese Regeln in Bezug auf
die internationale Mitteilung von Daten. die internationale Mitteilung von Daten.
Die Mitteilung personenbezogener Daten und Informationen an Interpol, Die Mitteilung personenbezogener Daten und Informationen an Interpol,
ihr Informationssystem und ihre Mitglieder darf nur zu einem ihr Informationssystem und ihre Mitglieder darf nur zu einem
bestimmten und ausdrücklichen Zweck erfolgen. bestimmten und ausdrücklichen Zweck erfolgen.
Die Zwecke, zu denen personenbezogene Daten und Informationen Die Zwecke, zu denen personenbezogene Daten und Informationen
Interpol, ihrem Informationssystem und ihren Mitgliedern mitgeteilt Interpol, ihrem Informationssystem und ihren Mitgliedern mitgeteilt
werden dürfen, sind in den Interpol-Vorschriften für die Verarbeitung werden dürfen, sind in den Interpol-Vorschriften für die Verarbeitung
von Daten (siehe oben), insbesondere in Artikel 10 dieser von Daten (siehe oben), insbesondere in Artikel 10 dieser
Vorschriften, festgelegt. Diese Mitteilung hat außerdem unter Vorschriften, festgelegt. Diese Mitteilung hat außerdem unter
Einhaltung der allgemeinen Zwecke der Verarbeitung personenbezogener Einhaltung der allgemeinen Zwecke der Verarbeitung personenbezogener
Daten und Informationen durch die belgischen Polizeidienste zu Daten und Informationen durch die belgischen Polizeidienste zu
erfolgen, wie im Gesetz über das Polizeiamt vorgesehen. erfolgen, wie im Gesetz über das Polizeiamt vorgesehen.
So können personenbezogene Daten und Informationen zum Beispiel zu So können personenbezogene Daten und Informationen zum Beispiel zu
folgenden Zwecken Interpol, ihren Mitgliedern und ihrem folgenden Zwecken Interpol, ihren Mitgliedern und ihrem
Informationssystem mitgeteilt werden: Informationssystem mitgeteilt werden:
a) für die Ausführung gerichtspolizeilicher Aufträge: a) für die Ausführung gerichtspolizeilicher Aufträge:
- zur Fahndung nach einer Person zwecks Inhaftierung, Festnahme (oder - zur Fahndung nach einer Person zwecks Inhaftierung, Festnahme (oder
Einschränkung der Bewegungsfreiheit), Einschränkung der Bewegungsfreiheit),
- zur Lokalisierung einer Person oder eines Gegenstands, die/der für - zur Lokalisierung einer Person oder eines Gegenstands, die/der für
die Polizei von Interesse ist, die Polizei von Interesse ist,
- zur Übermittlung oder zum Einholen von Auskünften im Zusammenhang - zur Übermittlung oder zum Einholen von Auskünften im Zusammenhang
mit einem strafrechtlichen Ermittlungsfall oder den verbrecherischen mit einem strafrechtlichen Ermittlungsfall oder den verbrecherischen
Aktivitäten einer Person, Aktivitäten einer Person,
b) für die Ausführung verwaltungspolizeilicher Aufträge: b) für die Ausführung verwaltungspolizeilicher Aufträge:
- zur Übermittlung oder zum Einholen von Auskünften im Rahmen der - zur Übermittlung oder zum Einholen von Auskünften im Rahmen der
Verwaltung von Großveranstaltungen, Verwaltung von Großveranstaltungen,
- zur Gewährleistung der Sicherheit von Personen oder Gütern, - zur Gewährleistung der Sicherheit von Personen oder Gütern,
- zur Identifizierung einer Leiche. - zur Identifizierung einer Leiche.
Für die Mitteilung von Informationen an die ausländischen Für die Mitteilung von Informationen an die ausländischen
Polizeidienste können je nach dem Stand der Dinge (ist das Polizeidienste können je nach dem Stand der Dinge (ist das
Ermittlungs- oder Untersuchungsstadium schon erreicht oder nicht) und Ermittlungs- oder Untersuchungsstadium schon erreicht oder nicht) und
dem beabsichtigten Zweck zwei Kanäle benutzt werden. dem beabsichtigten Zweck zwei Kanäle benutzt werden.
An erster Stelle geht es darum, im Rahmen der polizeilichen An erster Stelle geht es darum, im Rahmen der polizeilichen
Zusammenarbeit auf Ersuchen der belgischen Polizeidienste oder auf Zusammenarbeit auf Ersuchen der belgischen Polizeidienste oder auf
Ersuchen der ausländischen Polizeidienste ausländischen Ersuchen der ausländischen Polizeidienste ausländischen
Polizeidiensten, die diese Daten und Informationen benötigen, sei es Polizeidiensten, die diese Daten und Informationen benötigen, sei es
im Rahmen einer Ermittlung oder um die Sicherheit von Personen oder im Rahmen einer Ermittlung oder um die Sicherheit von Personen oder
Gütern zu gewährleisten, Daten und Informationen über Personen, Gütern zu gewährleisten, Daten und Informationen über Personen,
Fahrzeuge oder Gegenstände zu übermitteln. Fahrzeuge oder Gegenstände zu übermitteln.
Die Polizeidienste verfügen in diesem Rahmen selbstverständlich nicht Die Polizeidienste verfügen in diesem Rahmen selbstverständlich nicht
über eine vollständige Autonomie und müssen aufgrund der im Rahmen der über eine vollständige Autonomie und müssen aufgrund der im Rahmen der
polizeilichen oder gerichtlichen Zusammenarbeit geltenden Regeln polizeilichen oder gerichtlichen Zusammenarbeit geltenden Regeln
entweder vor Übermittlung der Daten im Voraus die Einwilligung des entweder vor Übermittlung der Daten im Voraus die Einwilligung des
Magistrats einholen (zum Beispiel, wenn es sich um Daten handelt, die Magistrats einholen (zum Beispiel, wenn es sich um Daten handelt, die
im Rahmen einer Ermittlung oder Untersuchung verarbeitet werden) oder im Rahmen einer Ermittlung oder Untersuchung verarbeitet werden) oder
im Rahmen der geltenden Rechtsvorschriften (Gesetz, Königlicher im Rahmen der geltenden Rechtsvorschriften (Gesetz, Königlicher
Erlass, Rundschreiben) aus eigener Initiative handeln. Erlass, Rundschreiben) aus eigener Initiative handeln.
Es geht zum Beispiel darum, operative polizeiliche Informationen Es geht zum Beispiel darum, operative polizeiliche Informationen
mitzuteilen: mitzuteilen:
- wenn die belgische Polizei weiß, dass eine wegen einer - wenn die belgische Polizei weiß, dass eine wegen einer
Sexualstraftat gegen Kinder verurteilte Person sich in einem anderen Sexualstraftat gegen Kinder verurteilte Person sich in einem anderen
Land niederlassen will, und sie aus eigener Initiative den Land niederlassen will, und sie aus eigener Initiative den
ausländischen Polizeidienst informiert: ausländischen Polizeidienst informiert:
- oder wenn ein ausländischer Polizeidienst ein verlassenes Fahrzeug - oder wenn ein ausländischer Polizeidienst ein verlassenes Fahrzeug
findet, das in Belgien zugelassen ist, und die belgischen findet, das in Belgien zugelassen ist, und die belgischen
Polizeidienste um Informationen bittet, um herauszufinden, ob das Polizeidienste um Informationen bittet, um herauszufinden, ob das
Fahrzeug gestohlen ist oder nicht oder ob der Eigentümer den Fahrzeug gestohlen ist oder nicht oder ob der Eigentümer den
belgischen Polizeidiensten bekannt ist oder nicht. belgischen Polizeidiensten bekannt ist oder nicht.
Damit die Zuverlässigkeit der Information eingeschätzt werden kann und Damit die Zuverlässigkeit der Information eingeschätzt werden kann und
deren mögliche Benutzung deutlich ist, wird diese Art von Mitteilung deren mögliche Benutzung deutlich ist, wird diese Art von Mitteilung
durch spezifische, in den Artikeln 4 und 5 vorgesehene Modalitäten durch spezifische, in den Artikeln 4 und 5 vorgesehene Modalitäten
geregelt. geregelt.
Es geht aber auch um die Mitteilung von Daten und Informationen an die Es geht aber auch um die Mitteilung von Daten und Informationen an die
internationale Organisation für polizeiliche Zusammenarbeit Interpol, internationale Organisation für polizeiliche Zusammenarbeit Interpol,
die aufgrund der verschiedenen erhaltenen Berichte nötigenfalls die die aufgrund der verschiedenen erhaltenen Berichte nötigenfalls die
Daten koordiniert und abgleicht. Daten koordiniert und abgleicht.
Dies ist zum Beispiel der Fall für das Pink-Panthers-Projekt, das von Dies ist zum Beispiel der Fall für das Pink-Panthers-Projekt, das von
Interpol verwaltet wird und Diebstähle von sehr wertvollen Juwelen in Interpol verwaltet wird und Diebstähle von sehr wertvollen Juwelen in
Juweliergeschäften betrifft. Juweliergeschäften betrifft.
An zweiter Stelle kann die belgische Polizei Daten mitteilen, um die An zweiter Stelle kann die belgische Polizei Daten mitteilen, um die
ausländischen Polizeidienste zu ersuchen, eine Maßnahme in Bezug auf ausländischen Polizeidienste zu ersuchen, eine Maßnahme in Bezug auf
eine Person oder ein Gut zu ergreifen. In diesem Rahmen handelt die eine Person oder ein Gut zu ergreifen. In diesem Rahmen handelt die
Polizei als Ausführungsorgan vor Ort, im Dienste der Magistrate. Polizei als Ausführungsorgan vor Ort, im Dienste der Magistrate.
Diese zweite Hypothese betrifft zum Beispiel ein von einem Magistrat Diese zweite Hypothese betrifft zum Beispiel ein von einem Magistrat
ausgehendes Ersuchen zwecks Festnahme eines Belgiers, der ein ausgehendes Ersuchen zwecks Festnahme eines Belgiers, der ein
Verbrechen verübt hat und sich mutmaßlich in Mexiko befindet, oder die Verbrechen verübt hat und sich mutmaßlich in Mexiko befindet, oder die
Meldung einer in Belgien gefundenen Leiche, von der man annimmt, dass Meldung einer in Belgien gefundenen Leiche, von der man annimmt, dass
es sich um eine in Asien vermisste Person handeln könnte. Diese es sich um eine in Asien vermisste Person handeln könnte. Diese
Maßnahmen werden immer auf Ersuchen eines Magistrats angeordnet. Maßnahmen werden immer auf Ersuchen eines Magistrats angeordnet.
Die Mitteilung eines solchen Ersuchens erfolgt ebenfalls über den Die Mitteilung eines solchen Ersuchens erfolgt ebenfalls über den
Interpol-Kanal. Interpol-Kanal.
Schließlich ist es wichtig festzuhalten, dass dieser Königliche Erlass Schließlich ist es wichtig festzuhalten, dass dieser Königliche Erlass
nicht die Bedingungen für das Einpflegen der aus der polizeilichen und nicht die Bedingungen für das Einpflegen der aus der polizeilichen und
gerichtlichen Zusammenarbeit hervorgehenden Daten in die nationalen gerichtlichen Zusammenarbeit hervorgehenden Daten in die nationalen
operativen polizeilichen Datenbanken betrifft. Aufgrund von Artikel operativen polizeilichen Datenbanken betrifft. Aufgrund von Artikel
44/5 § 1 Absatz 2 und § 5 des Gesetzes über das Polizeiamt können 44/5 § 1 Absatz 2 und § 5 des Gesetzes über das Polizeiamt können
diese nämlich unter den gleichen Bedingungen wie die auf nationaler diese nämlich unter den gleichen Bedingungen wie die auf nationaler
Ebene gesammelten Daten in die nationalen polizeilichen Datenbanken Ebene gesammelten Daten in die nationalen polizeilichen Datenbanken
eingepflegt werden. eingepflegt werden.
Wenn auch die Mitteilungen an Interpol und ihre Mitglieder Wenn auch die Mitteilungen an Interpol und ihre Mitglieder
hauptsächlich mit den gerichtspolizeilichen Aufträgen verbunden sind, hauptsächlich mit den gerichtspolizeilichen Aufträgen verbunden sind,
darf man nicht aus den Augen verlieren, dass eine Mitteilung von Daten darf man nicht aus den Augen verlieren, dass eine Mitteilung von Daten
ebenfalls im Rahmen der verwaltungspolizeilichen Aufträge möglich ist, ebenfalls im Rahmen der verwaltungspolizeilichen Aufträge möglich ist,
zum Beispiel um ein Land im Rahmen einer Veranstaltung zu warnen (zum zum Beispiel um ein Land im Rahmen einer Veranstaltung zu warnen (zum
Beispiel Übermittlung von Informationen über Gruppierungen, in casu Beispiel Übermittlung von Informationen über Gruppierungen, in casu
Hooligans, gemäß Artikel 44/5 § 1 Nr. 3 des Gesetzes über das Hooligans, gemäß Artikel 44/5 § 1 Nr. 3 des Gesetzes über das
Polizeiamt anlässlich der Organisation der Fußball-Weltmeisterschaft) Polizeiamt anlässlich der Organisation der Fußball-Weltmeisterschaft)
oder um Sicherheitskontrollen durchzuführen (zum Beispiel, wenn im oder um Sicherheitskontrollen durchzuführen (zum Beispiel, wenn im
Rahmen eines europäischen Gipfels Aktivisten aus Nicht-EU-Ländern Rahmen eines europäischen Gipfels Aktivisten aus Nicht-EU-Ländern
beschließen, Brüssel zu blockieren, können Informationen zu der beschließen, Brüssel zu blockieren, können Informationen zu der
Identität dieser Personen, ihren Absichten, ihrem Modus Operandi Identität dieser Personen, ihren Absichten, ihrem Modus Operandi
ausgetauscht werden, sodass gegebenenfalls die nötigen Kontrollen ausgetauscht werden, sodass gegebenenfalls die nötigen Kontrollen
durchgeführt werden können). durchgeführt werden können).
Unabhängig von dem Zweck, zu dem personenbezogene Daten und Unabhängig von dem Zweck, zu dem personenbezogene Daten und
Informationen Interpol, ihren Mitgliedern oder ihrem Informationen Interpol, ihren Mitgliedern oder ihrem
Informationssystem mitgeteilt werden, gibt es zwei sowohl auf Ebene Informationssystem mitgeteilt werden, gibt es zwei sowohl auf Ebene
der Sicherheit als auch auf operativer Ebene wichtige, in Artikel 3 der Sicherheit als auch auf operativer Ebene wichtige, in Artikel 3
präzisierte Mitteilungsmodalitäten, die immer angewandt werden müssen. präzisierte Mitteilungsmodalitäten, die immer angewandt werden müssen.
So müssen alle Mitteilungen über den globalen, gesicherten 1247-Dienst So müssen alle Mitteilungen über den globalen, gesicherten 1247-Dienst
von Interpol erfolgen, der das Generalsekretariat mit den 190 von Interpol erfolgen, der das Generalsekretariat mit den 190
nationalen Zentralbüros verbindet, über die die Polizeidienste der nationalen Zentralbüros verbindet, über die die Polizeidienste der
Mitgliedstaaten Daten und Informationen mitteilen können. Die Mitgliedstaaten Daten und Informationen mitteilen können. Die
praktischen Modalitäten ändern sich selbstverständlich entsprechend praktischen Modalitäten ändern sich selbstverständlich entsprechend
dem Entwicklungsstand der Technik. Daher ist es sinnvoller, ein zu dem Entwicklungsstand der Technik. Daher ist es sinnvoller, ein zu
erreichendes Ziel festzulegen, statt die verschiedenen praktischen erreichendes Ziel festzulegen, statt die verschiedenen praktischen
Modalitäten in diesem Erlass aufzuzählen. Modalitäten in diesem Erlass aufzuzählen.
Ferner erfolgen diese Mitteilungen auf eine rückverfolgbare Weise. Ferner erfolgen diese Mitteilungen auf eine rückverfolgbare Weise.
Diese Rückverfolgbarheit ist äußerst wichtig, um die Kontrolle durch Diese Rückverfolgbarheit ist äußerst wichtig, um die Kontrolle durch
die belgischen Kontrollbehörden zu erleichtern, aber auch aus die belgischen Kontrollbehörden zu erleichtern, aber auch aus
operativen Gründen, da das belgische NZB auf diese Weise Informationen operativen Gründen, da das belgische NZB auf diese Weise Informationen
abgleichen kann und insbesondere nachprüfen kann, ob alle Spuren in abgleichen kann und insbesondere nachprüfen kann, ob alle Spuren in
Ermittlungen verfolgt worden sind. Ermittlungen verfolgt worden sind.
Sollte angesichts der Internationalisierung der Kriminalität ein Sollte angesichts der Internationalisierung der Kriminalität ein
Informationsaustausch zwischen belgischen und ausländischen Informationsaustausch zwischen belgischen und ausländischen
Polizeidiensten gefördert werden, so müssen diese Mitteilungen auch Polizeidiensten gefördert werden, so müssen diese Mitteilungen auch
strukturiert und kanalisiert werden, damit: strukturiert und kanalisiert werden, damit:
- die Kontakte mit den ausländischen Polizeidiensten vereinheitlicht - die Kontakte mit den ausländischen Polizeidiensten vereinheitlicht
werden, werden,
- die notwendige operative Koordinierung des Informationsaustauschs - die notwendige operative Koordinierung des Informationsaustauschs
gewährleistet wird, gewährleistet wird,
- ihre Qualität kontrolliert wird. - ihre Qualität kontrolliert wird.
Um diese Ziele zu erreichen, besagt der vorliegende Erlass in Artikel Um diese Ziele zu erreichen, besagt der vorliegende Erlass in Artikel
2, dass Mitteilungen seitens der belgischen Polizeidienste ans Ausland 2, dass Mitteilungen seitens der belgischen Polizeidienste ans Ausland
für alle Polizeidienste auf dem nationalen Hoheitsgebiet über eine für alle Polizeidienste auf dem nationalen Hoheitsgebiet über eine
zentralisierte nationale Kontaktstelle erfolgen. zentralisierte nationale Kontaktstelle erfolgen.
Wenn die belgischen Polizeidienste ausländischen Polizeidiensten Wenn die belgischen Polizeidienste ausländischen Polizeidiensten
Daten/Informationen schicken oder das Interpol-Informationssystem über Daten/Informationen schicken oder das Interpol-Informationssystem über
das ZNB speisen, wird eine Auswertung dieser Daten, wie in Artikel 4 das ZNB speisen, wird eine Auswertung dieser Daten, wie in Artikel 4
vorgesehen, angegeben. Der Ausschuss für den Schutz des Privatlebens vorgesehen, angegeben. Der Ausschuss für den Schutz des Privatlebens
beantragt in seiner Stellungnahme, dass im Text von Artikel 4 beantragt in seiner Stellungnahme, dass im Text von Artikel 4
angegeben wird, dass diese Auswertung schriftlich erfolgen muss und angegeben wird, dass diese Auswertung schriftlich erfolgen muss und
dass sich in der betreffenden Akte eine schriftliche Spur davon dass sich in der betreffenden Akte eine schriftliche Spur davon
befinden muss. Diese Auswertung soll dem Empfänger des Ersuchens befinden muss. Diese Auswertung soll dem Empfänger des Ersuchens
helfen, den Kontext der Information einzuschätzen und diese im Rahmen helfen, den Kontext der Information einzuschätzen und diese im Rahmen
dieses Zwecks zu benutzen. dieses Zwecks zu benutzen.
Die Begründung und gegebenenfalls die Benutzungsbedingungen und der Die Begründung und gegebenenfalls die Benutzungsbedingungen und der
Vertraulichkeitsgrad werden auch so mitgeteilt (Artikel 4). Ziel ist Vertraulichkeitsgrad werden auch so mitgeteilt (Artikel 4). Ziel ist
auch hier, eine zweckentsprechende Benutzung dieser auch hier, eine zweckentsprechende Benutzung dieser
Daten/Informationen zu ermöglichen. Daten/Informationen zu ermöglichen.
Bei einem Ersuchen um Ergreifung einer Maßnahme gehen die Begründung Bei einem Ersuchen um Ergreifung einer Maßnahme gehen die Begründung
und die Benutzungsbedingungen ipso facto aus der Art der Maßnahme und die Benutzungsbedingungen ipso facto aus der Art der Maßnahme
hervor (zum Beispiel eine Person festnehmen oder lokalisieren). hervor (zum Beispiel eine Person festnehmen oder lokalisieren).
Der Mitteilung von Daten in Bezug auf Opfer oder Zeugen gilt besondere Der Mitteilung von Daten in Bezug auf Opfer oder Zeugen gilt besondere
Aufmerksamkeit. Wenn auch die Mitteilung von Daten in Bezug auf diese Aufmerksamkeit. Wenn auch die Mitteilung von Daten in Bezug auf diese
Personen in bestimmten Fällen wie im Rahmen einer Ermittlung Personen in bestimmten Fällen wie im Rahmen einer Ermittlung
wesentlich ist, müssen diese Daten auf eine besondere Art verarbeitet wesentlich ist, müssen diese Daten auf eine besondere Art verarbeitet
werden, damit diesen Personen ein angemessener Schutz geboten wird. werden, damit diesen Personen ein angemessener Schutz geboten wird.
Diese Maßnahmen werden in Artikel 5 des vorliegenden Erlasses Diese Maßnahmen werden in Artikel 5 des vorliegenden Erlasses
beschrieben. beschrieben.
Wenn Belgien ein Ersuchen um Ergreifung einer Maßnahme in Bezug auf Wenn Belgien ein Ersuchen um Ergreifung einer Maßnahme in Bezug auf
eine Person in das Interpol-Informationssystem einspeist (wie zum eine Person in das Interpol-Informationssystem einspeist (wie zum
Beispiel festnehmen, identifizieren, warnen vor kriminellen Beispiel festnehmen, identifizieren, warnen vor kriminellen
Tätigkeiten, eine vermisste Person ausfindig machen, Informationen Tätigkeiten, eine vermisste Person ausfindig machen, Informationen
über nicht identifizierte Leichen suchen, warnen vor einer Person, die über nicht identifizierte Leichen suchen, warnen vor einer Person, die
eine Bedrohung oder unmittelbare Gefahr für Personen oder Gegenstände eine Bedrohung oder unmittelbare Gefahr für Personen oder Gegenstände
darstellt, Daten liefern über Modus Operandi, Verfahren, Gegenstände darstellt, Daten liefern über Modus Operandi, Verfahren, Gegenstände
oder Verstecke, die von Straftätern benutzt werden), erfolgt dies oder Verstecke, die von Straftätern benutzt werden), erfolgt dies
keineswegs willkürlich, sondern weil es auf nationaler Ebene keineswegs willkürlich, sondern weil es auf nationaler Ebene
angemessen, sachdienlich und nicht übertrieben ist, eine Maßnahme angemessen, sachdienlich und nicht übertrieben ist, eine Maßnahme
gegen diese Person zu ergreifen. gegen diese Person zu ergreifen.
Bezweckt wird also keineswegs, über internationale Bezweckt wird also keineswegs, über internationale
Zusammenarbeitsmechanismen die Möglichkeit zu bieten, Maßnahmen gegen Zusammenarbeitsmechanismen die Möglichkeit zu bieten, Maßnahmen gegen
Personen zu ergreifen, die auf nationaler Ebene nicht legitim wären. Personen zu ergreifen, die auf nationaler Ebene nicht legitim wären.
Für eine Maßnahme gegen einen Minderjährigen unter 14 Jahren ist Für eine Maßnahme gegen einen Minderjährigen unter 14 Jahren ist
selbstverständlich das Einverständnis des zuständigen Magistrats selbstverständlich das Einverständnis des zuständigen Magistrats
erforderlich. erforderlich.
Ferner ist es angesichts der Einmischung in das Privatleben, die mit Ferner ist es angesichts der Einmischung in das Privatleben, die mit
der Ergreifung einer Maßnahme einhergeht, erforderlich, eine der Ergreifung einer Maßnahme einhergeht, erforderlich, eine
Höchstgültigkeitsdauer festzulegen, die im Allgemeinen fünf Jahre für Höchstgültigkeitsdauer festzulegen, die im Allgemeinen fünf Jahre für
Personen beträgt und erneuerbar ist unter der Voraussetzung einer Personen beträgt und erneuerbar ist unter der Voraussetzung einer
gerichtlichen Weiterverfolgung der Akte und unter Berücksichtigung der gerichtlichen Weiterverfolgung der Akte und unter Berücksichtigung der
Verjährung der zur Last gelegten Taten oder der Verurteilung. Verjährung der zur Last gelegten Taten oder der Verurteilung.
In jedem Fall zieht die belgische Polizei ein Ersuchen um Ergreifung In jedem Fall zieht die belgische Polizei ein Ersuchen um Ergreifung
einer Maßnahme zurück, sobald sie Kenntnis davon hat, dass die einer Maßnahme zurück, sobald sie Kenntnis davon hat, dass die
Maßnahme nicht mehr durchgeführt werden muss. Dies ist zum Beispiel Maßnahme nicht mehr durchgeführt werden muss. Dies ist zum Beispiel
der Fall, wenn die Staatsanwaltschaft beschließt, nicht mehr zu der Fall, wenn die Staatsanwaltschaft beschließt, nicht mehr zu
verfolgen, oder wenn die Straftat oder das Verbrechen, für die die verfolgen, oder wenn die Straftat oder das Verbrechen, für die die
Person, für die eine Maßnahme beantragt worden ist, unter Verdacht Person, für die eine Maßnahme beantragt worden ist, unter Verdacht
stand, verjährt ist. stand, verjährt ist.
Wir haben die Ehre, Wir haben die Ehre,
Sire, Sire,
die ehrerbietigen und getreuen Diener die ehrerbietigen und getreuen Diener
Eurer Majestät Eurer Majestät
zu sein. zu sein.
Der Vizepremierminister und Minister der Sicherheit und des Innern Der Vizepremierminister und Minister der Sicherheit und des Innern
J. JAMBON J. JAMBON
Der Minister der Justiz Der Minister der Justiz
K. GEENS K. GEENS
30. OKTOBER 2015 - Königlicher Erlass über die Bedingungen in Bezug 30. OKTOBER 2015 - Königlicher Erlass über die Bedingungen in Bezug
auf die Mitteilung personenbezogener Daten und Informationen durch die auf die Mitteilung personenbezogener Daten und Informationen durch die
belgischen Polizeidienste an die Mitglieder von Interpol und an belgischen Polizeidienste an die Mitglieder von Interpol und an
Interpol Interpol
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen,
Unser Gruß! Unser Gruß!
Aufgrund des Gesetzes vom 5. August 1992 über das Polizeiamt, Aufgrund des Gesetzes vom 5. August 1992 über das Polizeiamt,
insbesondere des Artikels 44/11/13 §§ 1 und 2, eingefügt durch das insbesondere des Artikels 44/11/13 §§ 1 und 2, eingefügt durch das
Gesetz vom 18. März 2014; Gesetz vom 18. März 2014;
Aufgrund der Stellungnahme Nr. 35/2014 des Ausschusses für den Schutz Aufgrund der Stellungnahme Nr. 35/2014 des Ausschusses für den Schutz
des Privatlebens vom 30. April 2014; des Privatlebens vom 30. April 2014;
Aufgrund der Stellungnahme des Generalinspektors der Finanzen vom 11. Aufgrund der Stellungnahme des Generalinspektors der Finanzen vom 11.
April 2014; April 2014;
Aufgrund des Einverständnisses des Ministers des Haushalts vom 12. Mai Aufgrund des Einverständnisses des Ministers des Haushalts vom 12. Mai
2015; 2015;
Aufgrund des Gutachtens Nr. 57.795/2/V des Staatsrates vom 10. August Aufgrund des Gutachtens Nr. 57.795/2/V des Staatsrates vom 10. August
2015, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am 2015, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am
12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat; 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat;
Auf Vorschlag des Ministers des Innern und des Ministers der Justiz Auf Vorschlag des Ministers des Innern und des Ministers der Justiz
und aufgrund der Stellungnahme der Minister, die im Rat darüber und aufgrund der Stellungnahme der Minister, die im Rat darüber
beraten haben, beraten haben,
Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: Haben Wir beschloßen und erlassen Wir:
Artikel 1 - Für die Anwendung des vorliegenden Erlasses gelten Artikel 1 - Für die Anwendung des vorliegenden Erlasses gelten
folgende Begriffsbestimmungen: folgende Begriffsbestimmungen:
1. "Interpol": die internationale Organisation für polizeiliche 1. "Interpol": die internationale Organisation für polizeiliche
Zusammenarbeit, zusammengesetzt aus: Zusammenarbeit, zusammengesetzt aus:
a) dem Generalsekretariat, a) dem Generalsekretariat,
b) den Nationalen Zentralbüros, b) den Nationalen Zentralbüros,
2. "Mitglieder von Interpol": die Staaten und internationalen 2. "Mitglieder von Interpol": die Staaten und internationalen
Organisationen, die mit Interpol zusammenarbeiten, Organisationen, die mit Interpol zusammenarbeiten,
3. "Interpol-Informationssystem": das strukturierte Gefüge der vom 3. "Interpol-Informationssystem": das strukturierte Gefüge der vom
Generalsekretariat verwalteten Datenbanken, das die Verarbeitung Generalsekretariat verwalteten Datenbanken, das die Verarbeitung
personenbezogener Daten und Informationen über den Interpol-Kanal im personenbezogener Daten und Informationen über den Interpol-Kanal im
Rahmen der polizeilichen und gerichtlichen Zusammenarbeit ermöglicht, Rahmen der polizeilichen und gerichtlichen Zusammenarbeit ermöglicht,
4. "Gesetz über das Polizeiamt": das Gesetz vom 5. August 1992 über 4. "Gesetz über das Polizeiamt": das Gesetz vom 5. August 1992 über
das Polizeiamt, das Polizeiamt,
5. "personenbezogene Daten und Informationen": die personenbezogenen 5. "personenbezogene Daten und Informationen": die personenbezogenen
Daten und die Informationen, die in Artikel 44/1 des Gesetzes über das Daten und die Informationen, die in Artikel 44/1 des Gesetzes über das
Polizeiamt erwähnt sind, einschließlich derjenigen, die in den in Polizeiamt erwähnt sind, einschließlich derjenigen, die in den in
Artikel 44/2 des Gesetzes über das Polizeiamt erwähnten Datenbanken Artikel 44/2 des Gesetzes über das Polizeiamt erwähnten Datenbanken
enthalten sind. enthalten sind.
Art. 2 - Die belgischen Polizeidienste teilen Interpol, ihren Art. 2 - Die belgischen Polizeidienste teilen Interpol, ihren
Mitgliedern und ihrem Informationssystem die personenbezogenen Daten Mitgliedern und ihrem Informationssystem die personenbezogenen Daten
und Informationen über die nationale Kontaktstelle mit, die in Artikel und Informationen über die nationale Kontaktstelle mit, die in Artikel
2 Nr. 5 des Königlichen Erlasses vom 14. November 2006 über die 2 Nr. 5 des Königlichen Erlasses vom 14. November 2006 über die
Organisation und die Zuständigkeiten der föderalen Polizei erwähnt Organisation und die Zuständigkeiten der föderalen Polizei erwähnt
ist. ist.
Art. 3 - Die in Artikel 2 erwähnte Mitteilung erfolgt über sichere, Art. 3 - Die in Artikel 2 erwähnte Mitteilung erfolgt über sichere,
dem Stand der Technik entsprechende Kommunikationsmittel, wobei die dem Stand der Technik entsprechende Kommunikationsmittel, wobei die
Rückverfolgbarkeit gewährleistet sein muss. Diese Rückverfolgbarkeit Rückverfolgbarkeit gewährleistet sein muss. Diese Rückverfolgbarkeit
wird durch eine Protokollierung gewährleistet, die während einer Frist wird durch eine Protokollierung gewährleistet, die während einer Frist
von mindestens zehn Jahren aufbewahrt wird. von mindestens zehn Jahren aufbewahrt wird.
Art. 4 - Jede Mitteilung von personenbezogenen Daten und Informationen Art. 4 - Jede Mitteilung von personenbezogenen Daten und Informationen
an Interpol, ihre Mitglieder und ihr Informationssystem wird vorher an Interpol, ihre Mitglieder und ihr Informationssystem wird vorher
einer Auswertung unterzogen, die schriftlich erfolgt, damit deren einer Auswertung unterzogen, die schriftlich erfolgt, damit deren
Rückverfolgbarkeit gewährleistet wird. Rückverfolgbarkeit gewährleistet wird.
Diese Auswertung betrifft: Diese Auswertung betrifft:
a) den Belang der Mitteilung dieser Daten für die internationale a) den Belang der Mitteilung dieser Daten für die internationale
polizeiliche Zusammenarbeit, polizeiliche Zusammenarbeit,
b) die Tatsache, dass die Daten korrekt, sachdienlich und nicht b) die Tatsache, dass die Daten korrekt, sachdienlich und nicht
übertrieben sind und aktualisiert sind, übertrieben sind und aktualisiert sind,
c) die Benutzungsbedingungen und den Vertraulichkeitsgrad, c) die Benutzungsbedingungen und den Vertraulichkeitsgrad,
d) die Wahl der Empfänger entsprechend der Notwendigkeit für sie, d) die Wahl der Empfänger entsprechend der Notwendigkeit für sie,
diese Information zur Kenntnis zu nehmen, diese Information zur Kenntnis zu nehmen,
e) die Notwendigkeit, den Zugriff auf die im e) die Notwendigkeit, den Zugriff auf die im
Interpol-Informationssystem verarbeiteten Daten und Informationen auf Interpol-Informationssystem verarbeiteten Daten und Informationen auf
bestimmte Mitgliedstaaten zu beschränken. bestimmte Mitgliedstaaten zu beschränken.
Der in Buchstabe c) erwähnte Vertraulichkeitsgrad wird auf der Der in Buchstabe c) erwähnte Vertraulichkeitsgrad wird auf der
Grundlage der Risiken bestimmt, die mit der Verbreitung der Grundlage der Risiken bestimmt, die mit der Verbreitung der
Information für die betroffenen Personen einhergehen. Information für die betroffenen Personen einhergehen.
Art. 5 - Wenn die Mitteilung an Interpol, ihre Mitglieder und ihr Art. 5 - Wenn die Mitteilung an Interpol, ihre Mitglieder und ihr
Informationssystem in Artikel 44/5 § 3 Nr. 7 und 9 des Gesetzes über Informationssystem in Artikel 44/5 § 3 Nr. 7 und 9 des Gesetzes über
das Polizeiamt erwähnte personenbezogene Daten betrifft, sorgt die in das Polizeiamt erwähnte personenbezogene Daten betrifft, sorgt die in
Artikel 2 erwähnte nationale Kontaktstelle dafür, dass die Artikel 2 erwähnte nationale Kontaktstelle dafür, dass die
verschickten Daten auf keinerlei Weise mit denjenigen verwechselt verschickten Daten auf keinerlei Weise mit denjenigen verwechselt
werden können, die Personen betreffen, die für eben diese Taten werden können, die Personen betreffen, die für eben diese Taten
verdächtigt, angeklagt oder verurteilt sind. verdächtigt, angeklagt oder verurteilt sind.
Bei der in Absatz 1 erwähnten Mitteilung präzisiert die nationale Bei der in Absatz 1 erwähnten Mitteilung präzisiert die nationale
Kontaktstelle, dass ihre Registrierung in diesem System folgenden Kontaktstelle, dass ihre Registrierung in diesem System folgenden
Bedingungen unterliegt: Bedingungen unterliegt:
a) Die Daten in Bezug auf Opfer oder Zeugen dürfen nur im Kontext der a) Die Daten in Bezug auf Opfer oder Zeugen dürfen nur im Kontext der
Taten, deren Opfer oder Zeuge diese Personen sind, registriert werden Taten, deren Opfer oder Zeuge diese Personen sind, registriert werden
und dürfen nicht in Zusammenhang mit anderen Taten benutzt werden. und dürfen nicht in Zusammenhang mit anderen Taten benutzt werden.
b) Gegen sie darf keine Zwangsmaßnahme für diese Taten ergriffen b) Gegen sie darf keine Zwangsmaßnahme für diese Taten ergriffen
werden. werden.
Art. 6 - Eine Meldung bei Interpol kann erst erfolgen, nachdem auf Art. 6 - Eine Meldung bei Interpol kann erst erfolgen, nachdem auf
nationaler Ebene eine Maßnahme im Sinne von Artikel 44/7 Nr. 5 des nationaler Ebene eine Maßnahme im Sinne von Artikel 44/7 Nr. 5 des
Gesetzes über das Polizeiamt angeordnet worden ist. Gesetzes über das Polizeiamt angeordnet worden ist.
Art. 7 - Die in Artikel 6 erwähnte Meldung in Bezug auf eine Person Art. 7 - Die in Artikel 6 erwähnte Meldung in Bezug auf eine Person
hat eine erneuerbare Gültigkeitsdauer von fünf Jahren und wird auf hat eine erneuerbare Gültigkeitsdauer von fünf Jahren und wird auf
jeden Fall aktualisiert, wenn die Polizei Kenntnis von der Tatsache jeden Fall aktualisiert, wenn die Polizei Kenntnis von der Tatsache
hat, dass die mit dieser Meldung verbundene Maßnahme nicht mehr hat, dass die mit dieser Meldung verbundene Maßnahme nicht mehr
durchgeführt werden muss oder dass davon ausgegangen wird, dass der durchgeführt werden muss oder dass davon ausgegangen wird, dass der
beabsichtigte Zweck erreicht worden ist. beabsichtigte Zweck erreicht worden ist.
Art. 8 - Der für Inneres zuständige Minister und der für Justiz Art. 8 - Der für Inneres zuständige Minister und der für Justiz
zuständige Minister sind, jeder für seinen Bereich, mit der Ausführung zuständige Minister sind, jeder für seinen Bereich, mit der Ausführung
des vorliegenden Erlasses beauftragt. des vorliegenden Erlasses beauftragt.
Gegeben zu Brüssel, den 30. Oktober 2015 Gegeben zu Brüssel, den 30. Oktober 2015
PHILIPPE PHILIPPE
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Der Vizepremierminister und Minister der Sicherheit und des Innern Der Vizepremierminister und Minister der Sicherheit und des Innern
J. JAMBON J. JAMBON
Der Minister der Justiz Der Minister der Justiz
K. GEENS K. GEENS
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