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Arrêté royal relatif aux conditions afférentes à la communication des données à caractère personnel et des informations des services de police belges aux membres d'Interpol et à Interpol. - Traduction allemande | Koninklijk besluit betreffende de voorwaarden verbonden aan de mededeling van persoonsgegevens en informatie door de Belgische politiediensten aan de leden van Interpol en Interpol. - Duitse vertaling |
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SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR | FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN |
30 OCTOBRE 2015. - Arrêté royal relatif aux conditions afférentes à la | 30 OKTOBER 2015. - Koninklijk besluit betreffende de voorwaarden |
communication des données à caractère personnel et des informations | verbonden aan de mededeling van persoonsgegevens en informatie door de |
des services de police belges aux membres d'Interpol et à Interpol. - | Belgische politiediensten aan de leden van Interpol en Interpol. - |
Traduction allemande | Duitse vertaling |
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de | De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk |
l'arrêté royal du 30 octobre 2015 relatif aux conditions afférentes à | besluit van 30 oktober 2015 betreffende de voorwaarden verbonden aan |
la communication des données à caractère personnel et des informations | de mededeling van persoonsgegevens en informatie door de Belgische |
des services de police belges aux membres d'Interpol et à Interpol | politiediensten aan de leden van Interpol en Interpol (Belgisch |
(Moniteur belge du 20 novembre 2015). | Staatsblad van 20 november 2015). |
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction | Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse |
allemande à Malmedy. | vertaling in Malmedy. |
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES UND FÖDERALER ÖFFENTLICHER | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES UND FÖDERALER ÖFFENTLICHER |
DIENST JUSTIZ | DIENST JUSTIZ |
30. OKTOBER 2015 - Königlicher Erlass über die Bedingungen in Bezug | 30. OKTOBER 2015 - Königlicher Erlass über die Bedingungen in Bezug |
auf die Mitteilung personenbezogener Daten und Informationen durch die | auf die Mitteilung personenbezogener Daten und Informationen durch die |
belgischen Polizeidienste an die Mitglieder von Interpol und an | belgischen Polizeidienste an die Mitglieder von Interpol und an |
Interpol | Interpol |
BERICHT AN DEN KÖNIG | BERICHT AN DEN KÖNIG |
Sire, | Sire, |
vorliegender Entwurf betrifft die Bedingungen für die Mitteilung | vorliegender Entwurf betrifft die Bedingungen für die Mitteilung |
personenbezogener Daten und Informationen an Interpol, ihr | personenbezogener Daten und Informationen an Interpol, ihr |
Generalsekretariat, ihre Mitglieder und ihr Informationssystem. | Generalsekretariat, ihre Mitglieder und ihr Informationssystem. |
Zu aller erst ist zu bemerken, dass Interpol einerseits als | Zu aller erst ist zu bemerken, dass Interpol einerseits als |
Austauschkanal zwischen den Mitgliedstaaten, genauer gesagt über die | Austauschkanal zwischen den Mitgliedstaaten, genauer gesagt über die |
von den Mitgliedstaaten bestimmten Einzelkontaktstellen, das heißt die | von den Mitgliedstaaten bestimmten Einzelkontaktstellen, das heißt die |
Nationalen Zentralbüros (die NZBs), und andererseits als Verwalter | Nationalen Zentralbüros (die NZBs), und andererseits als Verwalter |
eines Informationssystems zugunsten der Mitgliedstaaten benutzt wird. | eines Informationssystems zugunsten der Mitgliedstaaten benutzt wird. |
In letzterer Eigenschaft zielt die Mitteilung von Daten an Interpol | In letzterer Eigenschaft zielt die Mitteilung von Daten an Interpol |
auf die Speisung des Interpol-Informationssystems ab und ist der | auf die Speisung des Interpol-Informationssystems ab und ist der |
Generalsekretär von Interpol verantwortlich für die gute Verwaltung | Generalsekretär von Interpol verantwortlich für die gute Verwaltung |
besagten Systems. | besagten Systems. |
Die Ziele von Interpol, wie sie in der Verfassung von Interpol | Die Ziele von Interpol, wie sie in der Verfassung von Interpol |
definiert sind, sind: | definiert sind, sind: |
a) eine möglichst umfassende gegenseitige Unterstützung aller | a) eine möglichst umfassende gegenseitige Unterstützung aller |
kriminalpolizeilichen Behörden im Rahmen der in den einzelnen | kriminalpolizeilichen Behörden im Rahmen der in den einzelnen |
Mitgliedstaaten von Interpol geltenden Gesetze und im Geiste der | Mitgliedstaaten von Interpol geltenden Gesetze und im Geiste der |
Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sicherzustellen und | Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sicherzustellen und |
weiterzuentwickeln, | weiterzuentwickeln, |
b) alle Zusammenarbeitsmechanismen, die zur Verhütung und Bekämpfung | b) alle Zusammenarbeitsmechanismen, die zur Verhütung und Bekämpfung |
strafrechtlicher Verstöße wirksam beitragen können, zu schaffen, | strafrechtlicher Verstöße wirksam beitragen können, zu schaffen, |
auszubauen und zu erleichtern, | auszubauen und zu erleichtern, |
wobei keine personenbezogenen Daten oder Informationen zu politischen, | wobei keine personenbezogenen Daten oder Informationen zu politischen, |
militärischen, religiösen oder rassischen Zwecken verarbeitet werden. | militärischen, religiösen oder rassischen Zwecken verarbeitet werden. |
Das Interpol-Informationssystem umfasst verschiedene Datenbanken, | Das Interpol-Informationssystem umfasst verschiedene Datenbanken, |
worunter zum Beispiel folgende Datenbanken: | worunter zum Beispiel folgende Datenbanken: |
- "Nominal data": enthält Daten über internationale Verbrecher, | - "Nominal data": enthält Daten über internationale Verbrecher, |
vermisste oder verstorbene Personen, | vermisste oder verstorbene Personen, |
- "stolen and lost travel documents", | - "stolen and lost travel documents", |
- "firearms": zur Identifizierung der Feuerwaffen. | - "firearms": zur Identifizierung der Feuerwaffen. |
Die Betriebsvorschriften für das Interpol-Informationssystem werden | Die Betriebsvorschriften für das Interpol-Informationssystem werden |
ferner ausführlich in den Interpol-Vorschriften für die Verarbeitung | ferner ausführlich in den Interpol-Vorschriften für die Verarbeitung |
von Daten dargelegt, die im November 2011 in Vietnam einstimmig von | von Daten dargelegt, die im November 2011 in Vietnam einstimmig von |
der Interpol-Generalversammlung angenommen worden sind und am 1. Juli | der Interpol-Generalversammlung angenommen worden sind und am 1. Juli |
2012 in Kraft getreten sind. | 2012 in Kraft getreten sind. |
Die Erläuterungen in Bezug auf die Mitteilung von Daten, die im | Die Erläuterungen in Bezug auf die Mitteilung von Daten, die im |
vorliegenden Erlass aufgenommen sind, ersetzen keineswegs die Regeln | vorliegenden Erlass aufgenommen sind, ersetzen keineswegs die Regeln |
und Grundsätze, die im Rahmen der polizeilichen oder gerichtlichen | und Grundsätze, die im Rahmen der polizeilichen oder gerichtlichen |
Zusammenarbeit bereits in Kraft sind, wie diejenigen, die sich aus dem | Zusammenarbeit bereits in Kraft sind, wie diejenigen, die sich aus dem |
europäischen Haftbefehl ergeben, sondern ergänzen oder verstärken sie. | europäischen Haftbefehl ergeben, sondern ergänzen oder verstärken sie. |
Bei zunehmender Globalisierung des Verbrechens und der Bedrohung von | Bei zunehmender Globalisierung des Verbrechens und der Bedrohung von |
Personen und Gütern ist es in der Tat notwendig, ihre Bekämpfung | Personen und Gütern ist es in der Tat notwendig, ihre Bekämpfung |
einerseits über einen Datenaustausch zwischen den Polizeidiensten | einerseits über einen Datenaustausch zwischen den Polizeidiensten |
weltweit, die gleichermaßen gewillt sind, Verbrechen zu bekämpfen und | weltweit, die gleichermaßen gewillt sind, Verbrechen zu bekämpfen und |
die Sicherheit der Personen und der Güter zu gewährleisten, und durch | die Sicherheit der Personen und der Güter zu gewährleisten, und durch |
die Speisung des Interpol-Informationssystems zu unterstützen. | die Speisung des Interpol-Informationssystems zu unterstützen. |
Selbstverständlich muss diese Kommunikation geregelt werden, sowohl um | Selbstverständlich muss diese Kommunikation geregelt werden, sowohl um |
die mit der Mitteilung von Daten einhergehende Einmischung in das | die mit der Mitteilung von Daten einhergehende Einmischung in das |
Privatleben auf ein Mindestmaß zu reduzieren als auch um eine | Privatleben auf ein Mindestmaß zu reduzieren als auch um eine |
nützliche Benutzung dieser Daten durch die Polizeidienste zu | nützliche Benutzung dieser Daten durch die Polizeidienste zu |
gewährleisten. Vorliegender Erlass enthält diese Regeln in Bezug auf | gewährleisten. Vorliegender Erlass enthält diese Regeln in Bezug auf |
die internationale Mitteilung von Daten. | die internationale Mitteilung von Daten. |
Die Mitteilung personenbezogener Daten und Informationen an Interpol, | Die Mitteilung personenbezogener Daten und Informationen an Interpol, |
ihr Informationssystem und ihre Mitglieder darf nur zu einem | ihr Informationssystem und ihre Mitglieder darf nur zu einem |
bestimmten und ausdrücklichen Zweck erfolgen. | bestimmten und ausdrücklichen Zweck erfolgen. |
Die Zwecke, zu denen personenbezogene Daten und Informationen | Die Zwecke, zu denen personenbezogene Daten und Informationen |
Interpol, ihrem Informationssystem und ihren Mitgliedern mitgeteilt | Interpol, ihrem Informationssystem und ihren Mitgliedern mitgeteilt |
werden dürfen, sind in den Interpol-Vorschriften für die Verarbeitung | werden dürfen, sind in den Interpol-Vorschriften für die Verarbeitung |
von Daten (siehe oben), insbesondere in Artikel 10 dieser | von Daten (siehe oben), insbesondere in Artikel 10 dieser |
Vorschriften, festgelegt. Diese Mitteilung hat außerdem unter | Vorschriften, festgelegt. Diese Mitteilung hat außerdem unter |
Einhaltung der allgemeinen Zwecke der Verarbeitung personenbezogener | Einhaltung der allgemeinen Zwecke der Verarbeitung personenbezogener |
Daten und Informationen durch die belgischen Polizeidienste zu | Daten und Informationen durch die belgischen Polizeidienste zu |
erfolgen, wie im Gesetz über das Polizeiamt vorgesehen. | erfolgen, wie im Gesetz über das Polizeiamt vorgesehen. |
So können personenbezogene Daten und Informationen zum Beispiel zu | So können personenbezogene Daten und Informationen zum Beispiel zu |
folgenden Zwecken Interpol, ihren Mitgliedern und ihrem | folgenden Zwecken Interpol, ihren Mitgliedern und ihrem |
Informationssystem mitgeteilt werden: | Informationssystem mitgeteilt werden: |
a) für die Ausführung gerichtspolizeilicher Aufträge: | a) für die Ausführung gerichtspolizeilicher Aufträge: |
- zur Fahndung nach einer Person zwecks Inhaftierung, Festnahme (oder | - zur Fahndung nach einer Person zwecks Inhaftierung, Festnahme (oder |
Einschränkung der Bewegungsfreiheit), | Einschränkung der Bewegungsfreiheit), |
- zur Lokalisierung einer Person oder eines Gegenstands, die/der für | - zur Lokalisierung einer Person oder eines Gegenstands, die/der für |
die Polizei von Interesse ist, | die Polizei von Interesse ist, |
- zur Übermittlung oder zum Einholen von Auskünften im Zusammenhang | - zur Übermittlung oder zum Einholen von Auskünften im Zusammenhang |
mit einem strafrechtlichen Ermittlungsfall oder den verbrecherischen | mit einem strafrechtlichen Ermittlungsfall oder den verbrecherischen |
Aktivitäten einer Person, | Aktivitäten einer Person, |
b) für die Ausführung verwaltungspolizeilicher Aufträge: | b) für die Ausführung verwaltungspolizeilicher Aufträge: |
- zur Übermittlung oder zum Einholen von Auskünften im Rahmen der | - zur Übermittlung oder zum Einholen von Auskünften im Rahmen der |
Verwaltung von Großveranstaltungen, | Verwaltung von Großveranstaltungen, |
- zur Gewährleistung der Sicherheit von Personen oder Gütern, | - zur Gewährleistung der Sicherheit von Personen oder Gütern, |
- zur Identifizierung einer Leiche. | - zur Identifizierung einer Leiche. |
Für die Mitteilung von Informationen an die ausländischen | Für die Mitteilung von Informationen an die ausländischen |
Polizeidienste können je nach dem Stand der Dinge (ist das | Polizeidienste können je nach dem Stand der Dinge (ist das |
Ermittlungs- oder Untersuchungsstadium schon erreicht oder nicht) und | Ermittlungs- oder Untersuchungsstadium schon erreicht oder nicht) und |
dem beabsichtigten Zweck zwei Kanäle benutzt werden. | dem beabsichtigten Zweck zwei Kanäle benutzt werden. |
An erster Stelle geht es darum, im Rahmen der polizeilichen | An erster Stelle geht es darum, im Rahmen der polizeilichen |
Zusammenarbeit auf Ersuchen der belgischen Polizeidienste oder auf | Zusammenarbeit auf Ersuchen der belgischen Polizeidienste oder auf |
Ersuchen der ausländischen Polizeidienste ausländischen | Ersuchen der ausländischen Polizeidienste ausländischen |
Polizeidiensten, die diese Daten und Informationen benötigen, sei es | Polizeidiensten, die diese Daten und Informationen benötigen, sei es |
im Rahmen einer Ermittlung oder um die Sicherheit von Personen oder | im Rahmen einer Ermittlung oder um die Sicherheit von Personen oder |
Gütern zu gewährleisten, Daten und Informationen über Personen, | Gütern zu gewährleisten, Daten und Informationen über Personen, |
Fahrzeuge oder Gegenstände zu übermitteln. | Fahrzeuge oder Gegenstände zu übermitteln. |
Die Polizeidienste verfügen in diesem Rahmen selbstverständlich nicht | Die Polizeidienste verfügen in diesem Rahmen selbstverständlich nicht |
über eine vollständige Autonomie und müssen aufgrund der im Rahmen der | über eine vollständige Autonomie und müssen aufgrund der im Rahmen der |
polizeilichen oder gerichtlichen Zusammenarbeit geltenden Regeln | polizeilichen oder gerichtlichen Zusammenarbeit geltenden Regeln |
entweder vor Übermittlung der Daten im Voraus die Einwilligung des | entweder vor Übermittlung der Daten im Voraus die Einwilligung des |
Magistrats einholen (zum Beispiel, wenn es sich um Daten handelt, die | Magistrats einholen (zum Beispiel, wenn es sich um Daten handelt, die |
im Rahmen einer Ermittlung oder Untersuchung verarbeitet werden) oder | im Rahmen einer Ermittlung oder Untersuchung verarbeitet werden) oder |
im Rahmen der geltenden Rechtsvorschriften (Gesetz, Königlicher | im Rahmen der geltenden Rechtsvorschriften (Gesetz, Königlicher |
Erlass, Rundschreiben) aus eigener Initiative handeln. | Erlass, Rundschreiben) aus eigener Initiative handeln. |
Es geht zum Beispiel darum, operative polizeiliche Informationen | Es geht zum Beispiel darum, operative polizeiliche Informationen |
mitzuteilen: | mitzuteilen: |
- wenn die belgische Polizei weiß, dass eine wegen einer | - wenn die belgische Polizei weiß, dass eine wegen einer |
Sexualstraftat gegen Kinder verurteilte Person sich in einem anderen | Sexualstraftat gegen Kinder verurteilte Person sich in einem anderen |
Land niederlassen will, und sie aus eigener Initiative den | Land niederlassen will, und sie aus eigener Initiative den |
ausländischen Polizeidienst informiert: | ausländischen Polizeidienst informiert: |
- oder wenn ein ausländischer Polizeidienst ein verlassenes Fahrzeug | - oder wenn ein ausländischer Polizeidienst ein verlassenes Fahrzeug |
findet, das in Belgien zugelassen ist, und die belgischen | findet, das in Belgien zugelassen ist, und die belgischen |
Polizeidienste um Informationen bittet, um herauszufinden, ob das | Polizeidienste um Informationen bittet, um herauszufinden, ob das |
Fahrzeug gestohlen ist oder nicht oder ob der Eigentümer den | Fahrzeug gestohlen ist oder nicht oder ob der Eigentümer den |
belgischen Polizeidiensten bekannt ist oder nicht. | belgischen Polizeidiensten bekannt ist oder nicht. |
Damit die Zuverlässigkeit der Information eingeschätzt werden kann und | Damit die Zuverlässigkeit der Information eingeschätzt werden kann und |
deren mögliche Benutzung deutlich ist, wird diese Art von Mitteilung | deren mögliche Benutzung deutlich ist, wird diese Art von Mitteilung |
durch spezifische, in den Artikeln 4 und 5 vorgesehene Modalitäten | durch spezifische, in den Artikeln 4 und 5 vorgesehene Modalitäten |
geregelt. | geregelt. |
Es geht aber auch um die Mitteilung von Daten und Informationen an die | Es geht aber auch um die Mitteilung von Daten und Informationen an die |
internationale Organisation für polizeiliche Zusammenarbeit Interpol, | internationale Organisation für polizeiliche Zusammenarbeit Interpol, |
die aufgrund der verschiedenen erhaltenen Berichte nötigenfalls die | die aufgrund der verschiedenen erhaltenen Berichte nötigenfalls die |
Daten koordiniert und abgleicht. | Daten koordiniert und abgleicht. |
Dies ist zum Beispiel der Fall für das Pink-Panthers-Projekt, das von | Dies ist zum Beispiel der Fall für das Pink-Panthers-Projekt, das von |
Interpol verwaltet wird und Diebstähle von sehr wertvollen Juwelen in | Interpol verwaltet wird und Diebstähle von sehr wertvollen Juwelen in |
Juweliergeschäften betrifft. | Juweliergeschäften betrifft. |
An zweiter Stelle kann die belgische Polizei Daten mitteilen, um die | An zweiter Stelle kann die belgische Polizei Daten mitteilen, um die |
ausländischen Polizeidienste zu ersuchen, eine Maßnahme in Bezug auf | ausländischen Polizeidienste zu ersuchen, eine Maßnahme in Bezug auf |
eine Person oder ein Gut zu ergreifen. In diesem Rahmen handelt die | eine Person oder ein Gut zu ergreifen. In diesem Rahmen handelt die |
Polizei als Ausführungsorgan vor Ort, im Dienste der Magistrate. | Polizei als Ausführungsorgan vor Ort, im Dienste der Magistrate. |
Diese zweite Hypothese betrifft zum Beispiel ein von einem Magistrat | Diese zweite Hypothese betrifft zum Beispiel ein von einem Magistrat |
ausgehendes Ersuchen zwecks Festnahme eines Belgiers, der ein | ausgehendes Ersuchen zwecks Festnahme eines Belgiers, der ein |
Verbrechen verübt hat und sich mutmaßlich in Mexiko befindet, oder die | Verbrechen verübt hat und sich mutmaßlich in Mexiko befindet, oder die |
Meldung einer in Belgien gefundenen Leiche, von der man annimmt, dass | Meldung einer in Belgien gefundenen Leiche, von der man annimmt, dass |
es sich um eine in Asien vermisste Person handeln könnte. Diese | es sich um eine in Asien vermisste Person handeln könnte. Diese |
Maßnahmen werden immer auf Ersuchen eines Magistrats angeordnet. | Maßnahmen werden immer auf Ersuchen eines Magistrats angeordnet. |
Die Mitteilung eines solchen Ersuchens erfolgt ebenfalls über den | Die Mitteilung eines solchen Ersuchens erfolgt ebenfalls über den |
Interpol-Kanal. | Interpol-Kanal. |
Schließlich ist es wichtig festzuhalten, dass dieser Königliche Erlass | Schließlich ist es wichtig festzuhalten, dass dieser Königliche Erlass |
nicht die Bedingungen für das Einpflegen der aus der polizeilichen und | nicht die Bedingungen für das Einpflegen der aus der polizeilichen und |
gerichtlichen Zusammenarbeit hervorgehenden Daten in die nationalen | gerichtlichen Zusammenarbeit hervorgehenden Daten in die nationalen |
operativen polizeilichen Datenbanken betrifft. Aufgrund von Artikel | operativen polizeilichen Datenbanken betrifft. Aufgrund von Artikel |
44/5 § 1 Absatz 2 und § 5 des Gesetzes über das Polizeiamt können | 44/5 § 1 Absatz 2 und § 5 des Gesetzes über das Polizeiamt können |
diese nämlich unter den gleichen Bedingungen wie die auf nationaler | diese nämlich unter den gleichen Bedingungen wie die auf nationaler |
Ebene gesammelten Daten in die nationalen polizeilichen Datenbanken | Ebene gesammelten Daten in die nationalen polizeilichen Datenbanken |
eingepflegt werden. | eingepflegt werden. |
Wenn auch die Mitteilungen an Interpol und ihre Mitglieder | Wenn auch die Mitteilungen an Interpol und ihre Mitglieder |
hauptsächlich mit den gerichtspolizeilichen Aufträgen verbunden sind, | hauptsächlich mit den gerichtspolizeilichen Aufträgen verbunden sind, |
darf man nicht aus den Augen verlieren, dass eine Mitteilung von Daten | darf man nicht aus den Augen verlieren, dass eine Mitteilung von Daten |
ebenfalls im Rahmen der verwaltungspolizeilichen Aufträge möglich ist, | ebenfalls im Rahmen der verwaltungspolizeilichen Aufträge möglich ist, |
zum Beispiel um ein Land im Rahmen einer Veranstaltung zu warnen (zum | zum Beispiel um ein Land im Rahmen einer Veranstaltung zu warnen (zum |
Beispiel Übermittlung von Informationen über Gruppierungen, in casu | Beispiel Übermittlung von Informationen über Gruppierungen, in casu |
Hooligans, gemäß Artikel 44/5 § 1 Nr. 3 des Gesetzes über das | Hooligans, gemäß Artikel 44/5 § 1 Nr. 3 des Gesetzes über das |
Polizeiamt anlässlich der Organisation der Fußball-Weltmeisterschaft) | Polizeiamt anlässlich der Organisation der Fußball-Weltmeisterschaft) |
oder um Sicherheitskontrollen durchzuführen (zum Beispiel, wenn im | oder um Sicherheitskontrollen durchzuführen (zum Beispiel, wenn im |
Rahmen eines europäischen Gipfels Aktivisten aus Nicht-EU-Ländern | Rahmen eines europäischen Gipfels Aktivisten aus Nicht-EU-Ländern |
beschließen, Brüssel zu blockieren, können Informationen zu der | beschließen, Brüssel zu blockieren, können Informationen zu der |
Identität dieser Personen, ihren Absichten, ihrem Modus Operandi | Identität dieser Personen, ihren Absichten, ihrem Modus Operandi |
ausgetauscht werden, sodass gegebenenfalls die nötigen Kontrollen | ausgetauscht werden, sodass gegebenenfalls die nötigen Kontrollen |
durchgeführt werden können). | durchgeführt werden können). |
Unabhängig von dem Zweck, zu dem personenbezogene Daten und | Unabhängig von dem Zweck, zu dem personenbezogene Daten und |
Informationen Interpol, ihren Mitgliedern oder ihrem | Informationen Interpol, ihren Mitgliedern oder ihrem |
Informationssystem mitgeteilt werden, gibt es zwei sowohl auf Ebene | Informationssystem mitgeteilt werden, gibt es zwei sowohl auf Ebene |
der Sicherheit als auch auf operativer Ebene wichtige, in Artikel 3 | der Sicherheit als auch auf operativer Ebene wichtige, in Artikel 3 |
präzisierte Mitteilungsmodalitäten, die immer angewandt werden müssen. | präzisierte Mitteilungsmodalitäten, die immer angewandt werden müssen. |
So müssen alle Mitteilungen über den globalen, gesicherten 1247-Dienst | So müssen alle Mitteilungen über den globalen, gesicherten 1247-Dienst |
von Interpol erfolgen, der das Generalsekretariat mit den 190 | von Interpol erfolgen, der das Generalsekretariat mit den 190 |
nationalen Zentralbüros verbindet, über die die Polizeidienste der | nationalen Zentralbüros verbindet, über die die Polizeidienste der |
Mitgliedstaaten Daten und Informationen mitteilen können. Die | Mitgliedstaaten Daten und Informationen mitteilen können. Die |
praktischen Modalitäten ändern sich selbstverständlich entsprechend | praktischen Modalitäten ändern sich selbstverständlich entsprechend |
dem Entwicklungsstand der Technik. Daher ist es sinnvoller, ein zu | dem Entwicklungsstand der Technik. Daher ist es sinnvoller, ein zu |
erreichendes Ziel festzulegen, statt die verschiedenen praktischen | erreichendes Ziel festzulegen, statt die verschiedenen praktischen |
Modalitäten in diesem Erlass aufzuzählen. | Modalitäten in diesem Erlass aufzuzählen. |
Ferner erfolgen diese Mitteilungen auf eine rückverfolgbare Weise. | Ferner erfolgen diese Mitteilungen auf eine rückverfolgbare Weise. |
Diese Rückverfolgbarheit ist äußerst wichtig, um die Kontrolle durch | Diese Rückverfolgbarheit ist äußerst wichtig, um die Kontrolle durch |
die belgischen Kontrollbehörden zu erleichtern, aber auch aus | die belgischen Kontrollbehörden zu erleichtern, aber auch aus |
operativen Gründen, da das belgische NZB auf diese Weise Informationen | operativen Gründen, da das belgische NZB auf diese Weise Informationen |
abgleichen kann und insbesondere nachprüfen kann, ob alle Spuren in | abgleichen kann und insbesondere nachprüfen kann, ob alle Spuren in |
Ermittlungen verfolgt worden sind. | Ermittlungen verfolgt worden sind. |
Sollte angesichts der Internationalisierung der Kriminalität ein | Sollte angesichts der Internationalisierung der Kriminalität ein |
Informationsaustausch zwischen belgischen und ausländischen | Informationsaustausch zwischen belgischen und ausländischen |
Polizeidiensten gefördert werden, so müssen diese Mitteilungen auch | Polizeidiensten gefördert werden, so müssen diese Mitteilungen auch |
strukturiert und kanalisiert werden, damit: | strukturiert und kanalisiert werden, damit: |
- die Kontakte mit den ausländischen Polizeidiensten vereinheitlicht | - die Kontakte mit den ausländischen Polizeidiensten vereinheitlicht |
werden, | werden, |
- die notwendige operative Koordinierung des Informationsaustauschs | - die notwendige operative Koordinierung des Informationsaustauschs |
gewährleistet wird, | gewährleistet wird, |
- ihre Qualität kontrolliert wird. | - ihre Qualität kontrolliert wird. |
Um diese Ziele zu erreichen, besagt der vorliegende Erlass in Artikel | Um diese Ziele zu erreichen, besagt der vorliegende Erlass in Artikel |
2, dass Mitteilungen seitens der belgischen Polizeidienste ans Ausland | 2, dass Mitteilungen seitens der belgischen Polizeidienste ans Ausland |
für alle Polizeidienste auf dem nationalen Hoheitsgebiet über eine | für alle Polizeidienste auf dem nationalen Hoheitsgebiet über eine |
zentralisierte nationale Kontaktstelle erfolgen. | zentralisierte nationale Kontaktstelle erfolgen. |
Wenn die belgischen Polizeidienste ausländischen Polizeidiensten | Wenn die belgischen Polizeidienste ausländischen Polizeidiensten |
Daten/Informationen schicken oder das Interpol-Informationssystem über | Daten/Informationen schicken oder das Interpol-Informationssystem über |
das ZNB speisen, wird eine Auswertung dieser Daten, wie in Artikel 4 | das ZNB speisen, wird eine Auswertung dieser Daten, wie in Artikel 4 |
vorgesehen, angegeben. Der Ausschuss für den Schutz des Privatlebens | vorgesehen, angegeben. Der Ausschuss für den Schutz des Privatlebens |
beantragt in seiner Stellungnahme, dass im Text von Artikel 4 | beantragt in seiner Stellungnahme, dass im Text von Artikel 4 |
angegeben wird, dass diese Auswertung schriftlich erfolgen muss und | angegeben wird, dass diese Auswertung schriftlich erfolgen muss und |
dass sich in der betreffenden Akte eine schriftliche Spur davon | dass sich in der betreffenden Akte eine schriftliche Spur davon |
befinden muss. Diese Auswertung soll dem Empfänger des Ersuchens | befinden muss. Diese Auswertung soll dem Empfänger des Ersuchens |
helfen, den Kontext der Information einzuschätzen und diese im Rahmen | helfen, den Kontext der Information einzuschätzen und diese im Rahmen |
dieses Zwecks zu benutzen. | dieses Zwecks zu benutzen. |
Die Begründung und gegebenenfalls die Benutzungsbedingungen und der | Die Begründung und gegebenenfalls die Benutzungsbedingungen und der |
Vertraulichkeitsgrad werden auch so mitgeteilt (Artikel 4). Ziel ist | Vertraulichkeitsgrad werden auch so mitgeteilt (Artikel 4). Ziel ist |
auch hier, eine zweckentsprechende Benutzung dieser | auch hier, eine zweckentsprechende Benutzung dieser |
Daten/Informationen zu ermöglichen. | Daten/Informationen zu ermöglichen. |
Bei einem Ersuchen um Ergreifung einer Maßnahme gehen die Begründung | Bei einem Ersuchen um Ergreifung einer Maßnahme gehen die Begründung |
und die Benutzungsbedingungen ipso facto aus der Art der Maßnahme | und die Benutzungsbedingungen ipso facto aus der Art der Maßnahme |
hervor (zum Beispiel eine Person festnehmen oder lokalisieren). | hervor (zum Beispiel eine Person festnehmen oder lokalisieren). |
Der Mitteilung von Daten in Bezug auf Opfer oder Zeugen gilt besondere | Der Mitteilung von Daten in Bezug auf Opfer oder Zeugen gilt besondere |
Aufmerksamkeit. Wenn auch die Mitteilung von Daten in Bezug auf diese | Aufmerksamkeit. Wenn auch die Mitteilung von Daten in Bezug auf diese |
Personen in bestimmten Fällen wie im Rahmen einer Ermittlung | Personen in bestimmten Fällen wie im Rahmen einer Ermittlung |
wesentlich ist, müssen diese Daten auf eine besondere Art verarbeitet | wesentlich ist, müssen diese Daten auf eine besondere Art verarbeitet |
werden, damit diesen Personen ein angemessener Schutz geboten wird. | werden, damit diesen Personen ein angemessener Schutz geboten wird. |
Diese Maßnahmen werden in Artikel 5 des vorliegenden Erlasses | Diese Maßnahmen werden in Artikel 5 des vorliegenden Erlasses |
beschrieben. | beschrieben. |
Wenn Belgien ein Ersuchen um Ergreifung einer Maßnahme in Bezug auf | Wenn Belgien ein Ersuchen um Ergreifung einer Maßnahme in Bezug auf |
eine Person in das Interpol-Informationssystem einspeist (wie zum | eine Person in das Interpol-Informationssystem einspeist (wie zum |
Beispiel festnehmen, identifizieren, warnen vor kriminellen | Beispiel festnehmen, identifizieren, warnen vor kriminellen |
Tätigkeiten, eine vermisste Person ausfindig machen, Informationen | Tätigkeiten, eine vermisste Person ausfindig machen, Informationen |
über nicht identifizierte Leichen suchen, warnen vor einer Person, die | über nicht identifizierte Leichen suchen, warnen vor einer Person, die |
eine Bedrohung oder unmittelbare Gefahr für Personen oder Gegenstände | eine Bedrohung oder unmittelbare Gefahr für Personen oder Gegenstände |
darstellt, Daten liefern über Modus Operandi, Verfahren, Gegenstände | darstellt, Daten liefern über Modus Operandi, Verfahren, Gegenstände |
oder Verstecke, die von Straftätern benutzt werden), erfolgt dies | oder Verstecke, die von Straftätern benutzt werden), erfolgt dies |
keineswegs willkürlich, sondern weil es auf nationaler Ebene | keineswegs willkürlich, sondern weil es auf nationaler Ebene |
angemessen, sachdienlich und nicht übertrieben ist, eine Maßnahme | angemessen, sachdienlich und nicht übertrieben ist, eine Maßnahme |
gegen diese Person zu ergreifen. | gegen diese Person zu ergreifen. |
Bezweckt wird also keineswegs, über internationale | Bezweckt wird also keineswegs, über internationale |
Zusammenarbeitsmechanismen die Möglichkeit zu bieten, Maßnahmen gegen | Zusammenarbeitsmechanismen die Möglichkeit zu bieten, Maßnahmen gegen |
Personen zu ergreifen, die auf nationaler Ebene nicht legitim wären. | Personen zu ergreifen, die auf nationaler Ebene nicht legitim wären. |
Für eine Maßnahme gegen einen Minderjährigen unter 14 Jahren ist | Für eine Maßnahme gegen einen Minderjährigen unter 14 Jahren ist |
selbstverständlich das Einverständnis des zuständigen Magistrats | selbstverständlich das Einverständnis des zuständigen Magistrats |
erforderlich. | erforderlich. |
Ferner ist es angesichts der Einmischung in das Privatleben, die mit | Ferner ist es angesichts der Einmischung in das Privatleben, die mit |
der Ergreifung einer Maßnahme einhergeht, erforderlich, eine | der Ergreifung einer Maßnahme einhergeht, erforderlich, eine |
Höchstgültigkeitsdauer festzulegen, die im Allgemeinen fünf Jahre für | Höchstgültigkeitsdauer festzulegen, die im Allgemeinen fünf Jahre für |
Personen beträgt und erneuerbar ist unter der Voraussetzung einer | Personen beträgt und erneuerbar ist unter der Voraussetzung einer |
gerichtlichen Weiterverfolgung der Akte und unter Berücksichtigung der | gerichtlichen Weiterverfolgung der Akte und unter Berücksichtigung der |
Verjährung der zur Last gelegten Taten oder der Verurteilung. | Verjährung der zur Last gelegten Taten oder der Verurteilung. |
In jedem Fall zieht die belgische Polizei ein Ersuchen um Ergreifung | In jedem Fall zieht die belgische Polizei ein Ersuchen um Ergreifung |
einer Maßnahme zurück, sobald sie Kenntnis davon hat, dass die | einer Maßnahme zurück, sobald sie Kenntnis davon hat, dass die |
Maßnahme nicht mehr durchgeführt werden muss. Dies ist zum Beispiel | Maßnahme nicht mehr durchgeführt werden muss. Dies ist zum Beispiel |
der Fall, wenn die Staatsanwaltschaft beschließt, nicht mehr zu | der Fall, wenn die Staatsanwaltschaft beschließt, nicht mehr zu |
verfolgen, oder wenn die Straftat oder das Verbrechen, für die die | verfolgen, oder wenn die Straftat oder das Verbrechen, für die die |
Person, für die eine Maßnahme beantragt worden ist, unter Verdacht | Person, für die eine Maßnahme beantragt worden ist, unter Verdacht |
stand, verjährt ist. | stand, verjährt ist. |
Wir haben die Ehre, | Wir haben die Ehre, |
Sire, | Sire, |
die ehrerbietigen und getreuen Diener | die ehrerbietigen und getreuen Diener |
Eurer Majestät | Eurer Majestät |
zu sein. | zu sein. |
Der Vizepremierminister und Minister der Sicherheit und des Innern | Der Vizepremierminister und Minister der Sicherheit und des Innern |
J. JAMBON | J. JAMBON |
Der Minister der Justiz | Der Minister der Justiz |
K. GEENS | K. GEENS |
30. OKTOBER 2015 - Königlicher Erlass über die Bedingungen in Bezug | 30. OKTOBER 2015 - Königlicher Erlass über die Bedingungen in Bezug |
auf die Mitteilung personenbezogener Daten und Informationen durch die | auf die Mitteilung personenbezogener Daten und Informationen durch die |
belgischen Polizeidienste an die Mitglieder von Interpol und an | belgischen Polizeidienste an die Mitglieder von Interpol und an |
Interpol | Interpol |
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, | PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, |
Unser Gruß! | Unser Gruß! |
Aufgrund des Gesetzes vom 5. August 1992 über das Polizeiamt, | Aufgrund des Gesetzes vom 5. August 1992 über das Polizeiamt, |
insbesondere des Artikels 44/11/13 §§ 1 und 2, eingefügt durch das | insbesondere des Artikels 44/11/13 §§ 1 und 2, eingefügt durch das |
Gesetz vom 18. März 2014; | Gesetz vom 18. März 2014; |
Aufgrund der Stellungnahme Nr. 35/2014 des Ausschusses für den Schutz | Aufgrund der Stellungnahme Nr. 35/2014 des Ausschusses für den Schutz |
des Privatlebens vom 30. April 2014; | des Privatlebens vom 30. April 2014; |
Aufgrund der Stellungnahme des Generalinspektors der Finanzen vom 11. | Aufgrund der Stellungnahme des Generalinspektors der Finanzen vom 11. |
April 2014; | April 2014; |
Aufgrund des Einverständnisses des Ministers des Haushalts vom 12. Mai | Aufgrund des Einverständnisses des Ministers des Haushalts vom 12. Mai |
2015; | 2015; |
Aufgrund des Gutachtens Nr. 57.795/2/V des Staatsrates vom 10. August | Aufgrund des Gutachtens Nr. 57.795/2/V des Staatsrates vom 10. August |
2015, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am | 2015, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am |
12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat; | 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat; |
Auf Vorschlag des Ministers des Innern und des Ministers der Justiz | Auf Vorschlag des Ministers des Innern und des Ministers der Justiz |
und aufgrund der Stellungnahme der Minister, die im Rat darüber | und aufgrund der Stellungnahme der Minister, die im Rat darüber |
beraten haben, | beraten haben, |
Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: | Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: |
Artikel 1 - Für die Anwendung des vorliegenden Erlasses gelten | Artikel 1 - Für die Anwendung des vorliegenden Erlasses gelten |
folgende Begriffsbestimmungen: | folgende Begriffsbestimmungen: |
1. "Interpol": die internationale Organisation für polizeiliche | 1. "Interpol": die internationale Organisation für polizeiliche |
Zusammenarbeit, zusammengesetzt aus: | Zusammenarbeit, zusammengesetzt aus: |
a) dem Generalsekretariat, | a) dem Generalsekretariat, |
b) den Nationalen Zentralbüros, | b) den Nationalen Zentralbüros, |
2. "Mitglieder von Interpol": die Staaten und internationalen | 2. "Mitglieder von Interpol": die Staaten und internationalen |
Organisationen, die mit Interpol zusammenarbeiten, | Organisationen, die mit Interpol zusammenarbeiten, |
3. "Interpol-Informationssystem": das strukturierte Gefüge der vom | 3. "Interpol-Informationssystem": das strukturierte Gefüge der vom |
Generalsekretariat verwalteten Datenbanken, das die Verarbeitung | Generalsekretariat verwalteten Datenbanken, das die Verarbeitung |
personenbezogener Daten und Informationen über den Interpol-Kanal im | personenbezogener Daten und Informationen über den Interpol-Kanal im |
Rahmen der polizeilichen und gerichtlichen Zusammenarbeit ermöglicht, | Rahmen der polizeilichen und gerichtlichen Zusammenarbeit ermöglicht, |
4. "Gesetz über das Polizeiamt": das Gesetz vom 5. August 1992 über | 4. "Gesetz über das Polizeiamt": das Gesetz vom 5. August 1992 über |
das Polizeiamt, | das Polizeiamt, |
5. "personenbezogene Daten und Informationen": die personenbezogenen | 5. "personenbezogene Daten und Informationen": die personenbezogenen |
Daten und die Informationen, die in Artikel 44/1 des Gesetzes über das | Daten und die Informationen, die in Artikel 44/1 des Gesetzes über das |
Polizeiamt erwähnt sind, einschließlich derjenigen, die in den in | Polizeiamt erwähnt sind, einschließlich derjenigen, die in den in |
Artikel 44/2 des Gesetzes über das Polizeiamt erwähnten Datenbanken | Artikel 44/2 des Gesetzes über das Polizeiamt erwähnten Datenbanken |
enthalten sind. | enthalten sind. |
Art. 2 - Die belgischen Polizeidienste teilen Interpol, ihren | Art. 2 - Die belgischen Polizeidienste teilen Interpol, ihren |
Mitgliedern und ihrem Informationssystem die personenbezogenen Daten | Mitgliedern und ihrem Informationssystem die personenbezogenen Daten |
und Informationen über die nationale Kontaktstelle mit, die in Artikel | und Informationen über die nationale Kontaktstelle mit, die in Artikel |
2 Nr. 5 des Königlichen Erlasses vom 14. November 2006 über die | 2 Nr. 5 des Königlichen Erlasses vom 14. November 2006 über die |
Organisation und die Zuständigkeiten der föderalen Polizei erwähnt | Organisation und die Zuständigkeiten der föderalen Polizei erwähnt |
ist. | ist. |
Art. 3 - Die in Artikel 2 erwähnte Mitteilung erfolgt über sichere, | Art. 3 - Die in Artikel 2 erwähnte Mitteilung erfolgt über sichere, |
dem Stand der Technik entsprechende Kommunikationsmittel, wobei die | dem Stand der Technik entsprechende Kommunikationsmittel, wobei die |
Rückverfolgbarkeit gewährleistet sein muss. Diese Rückverfolgbarkeit | Rückverfolgbarkeit gewährleistet sein muss. Diese Rückverfolgbarkeit |
wird durch eine Protokollierung gewährleistet, die während einer Frist | wird durch eine Protokollierung gewährleistet, die während einer Frist |
von mindestens zehn Jahren aufbewahrt wird. | von mindestens zehn Jahren aufbewahrt wird. |
Art. 4 - Jede Mitteilung von personenbezogenen Daten und Informationen | Art. 4 - Jede Mitteilung von personenbezogenen Daten und Informationen |
an Interpol, ihre Mitglieder und ihr Informationssystem wird vorher | an Interpol, ihre Mitglieder und ihr Informationssystem wird vorher |
einer Auswertung unterzogen, die schriftlich erfolgt, damit deren | einer Auswertung unterzogen, die schriftlich erfolgt, damit deren |
Rückverfolgbarkeit gewährleistet wird. | Rückverfolgbarkeit gewährleistet wird. |
Diese Auswertung betrifft: | Diese Auswertung betrifft: |
a) den Belang der Mitteilung dieser Daten für die internationale | a) den Belang der Mitteilung dieser Daten für die internationale |
polizeiliche Zusammenarbeit, | polizeiliche Zusammenarbeit, |
b) die Tatsache, dass die Daten korrekt, sachdienlich und nicht | b) die Tatsache, dass die Daten korrekt, sachdienlich und nicht |
übertrieben sind und aktualisiert sind, | übertrieben sind und aktualisiert sind, |
c) die Benutzungsbedingungen und den Vertraulichkeitsgrad, | c) die Benutzungsbedingungen und den Vertraulichkeitsgrad, |
d) die Wahl der Empfänger entsprechend der Notwendigkeit für sie, | d) die Wahl der Empfänger entsprechend der Notwendigkeit für sie, |
diese Information zur Kenntnis zu nehmen, | diese Information zur Kenntnis zu nehmen, |
e) die Notwendigkeit, den Zugriff auf die im | e) die Notwendigkeit, den Zugriff auf die im |
Interpol-Informationssystem verarbeiteten Daten und Informationen auf | Interpol-Informationssystem verarbeiteten Daten und Informationen auf |
bestimmte Mitgliedstaaten zu beschränken. | bestimmte Mitgliedstaaten zu beschränken. |
Der in Buchstabe c) erwähnte Vertraulichkeitsgrad wird auf der | Der in Buchstabe c) erwähnte Vertraulichkeitsgrad wird auf der |
Grundlage der Risiken bestimmt, die mit der Verbreitung der | Grundlage der Risiken bestimmt, die mit der Verbreitung der |
Information für die betroffenen Personen einhergehen. | Information für die betroffenen Personen einhergehen. |
Art. 5 - Wenn die Mitteilung an Interpol, ihre Mitglieder und ihr | Art. 5 - Wenn die Mitteilung an Interpol, ihre Mitglieder und ihr |
Informationssystem in Artikel 44/5 § 3 Nr. 7 und 9 des Gesetzes über | Informationssystem in Artikel 44/5 § 3 Nr. 7 und 9 des Gesetzes über |
das Polizeiamt erwähnte personenbezogene Daten betrifft, sorgt die in | das Polizeiamt erwähnte personenbezogene Daten betrifft, sorgt die in |
Artikel 2 erwähnte nationale Kontaktstelle dafür, dass die | Artikel 2 erwähnte nationale Kontaktstelle dafür, dass die |
verschickten Daten auf keinerlei Weise mit denjenigen verwechselt | verschickten Daten auf keinerlei Weise mit denjenigen verwechselt |
werden können, die Personen betreffen, die für eben diese Taten | werden können, die Personen betreffen, die für eben diese Taten |
verdächtigt, angeklagt oder verurteilt sind. | verdächtigt, angeklagt oder verurteilt sind. |
Bei der in Absatz 1 erwähnten Mitteilung präzisiert die nationale | Bei der in Absatz 1 erwähnten Mitteilung präzisiert die nationale |
Kontaktstelle, dass ihre Registrierung in diesem System folgenden | Kontaktstelle, dass ihre Registrierung in diesem System folgenden |
Bedingungen unterliegt: | Bedingungen unterliegt: |
a) Die Daten in Bezug auf Opfer oder Zeugen dürfen nur im Kontext der | a) Die Daten in Bezug auf Opfer oder Zeugen dürfen nur im Kontext der |
Taten, deren Opfer oder Zeuge diese Personen sind, registriert werden | Taten, deren Opfer oder Zeuge diese Personen sind, registriert werden |
und dürfen nicht in Zusammenhang mit anderen Taten benutzt werden. | und dürfen nicht in Zusammenhang mit anderen Taten benutzt werden. |
b) Gegen sie darf keine Zwangsmaßnahme für diese Taten ergriffen | b) Gegen sie darf keine Zwangsmaßnahme für diese Taten ergriffen |
werden. | werden. |
Art. 6 - Eine Meldung bei Interpol kann erst erfolgen, nachdem auf | Art. 6 - Eine Meldung bei Interpol kann erst erfolgen, nachdem auf |
nationaler Ebene eine Maßnahme im Sinne von Artikel 44/7 Nr. 5 des | nationaler Ebene eine Maßnahme im Sinne von Artikel 44/7 Nr. 5 des |
Gesetzes über das Polizeiamt angeordnet worden ist. | Gesetzes über das Polizeiamt angeordnet worden ist. |
Art. 7 - Die in Artikel 6 erwähnte Meldung in Bezug auf eine Person | Art. 7 - Die in Artikel 6 erwähnte Meldung in Bezug auf eine Person |
hat eine erneuerbare Gültigkeitsdauer von fünf Jahren und wird auf | hat eine erneuerbare Gültigkeitsdauer von fünf Jahren und wird auf |
jeden Fall aktualisiert, wenn die Polizei Kenntnis von der Tatsache | jeden Fall aktualisiert, wenn die Polizei Kenntnis von der Tatsache |
hat, dass die mit dieser Meldung verbundene Maßnahme nicht mehr | hat, dass die mit dieser Meldung verbundene Maßnahme nicht mehr |
durchgeführt werden muss oder dass davon ausgegangen wird, dass der | durchgeführt werden muss oder dass davon ausgegangen wird, dass der |
beabsichtigte Zweck erreicht worden ist. | beabsichtigte Zweck erreicht worden ist. |
Art. 8 - Der für Inneres zuständige Minister und der für Justiz | Art. 8 - Der für Inneres zuständige Minister und der für Justiz |
zuständige Minister sind, jeder für seinen Bereich, mit der Ausführung | zuständige Minister sind, jeder für seinen Bereich, mit der Ausführung |
des vorliegenden Erlasses beauftragt. | des vorliegenden Erlasses beauftragt. |
Gegeben zu Brüssel, den 30. Oktober 2015 | Gegeben zu Brüssel, den 30. Oktober 2015 |
PHILIPPE | PHILIPPE |
Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
Der Vizepremierminister und Minister der Sicherheit und des Innern | Der Vizepremierminister und Minister der Sicherheit und des Innern |
J. JAMBON | J. JAMBON |
Der Minister der Justiz | Der Minister der Justiz |
K. GEENS | K. GEENS |