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Vue multilingue de Arrêté Royal du 30/04/2020
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Arrêté royal concernant un flux d'information correct et en temps voulu sur les chiffres de patients COVID-19, la capacité de traitement dans les hôpitaux et les stocks de matériel de protection individuelle. - Traduction allemande Koninklijk besluit betreffende een correcte en tijdige informatiestroom over de aantallen COVID-19-patiënten, de behandelcapaciteit in ziekenhuizen en voorraden aan persoonlijk beschermingsmateriaal. - Duitse vertaling
SERVICE PUBLIC FEDERAL SANTE PUBLIQUE, SECURITE DE LA CHAINE FEDERALE OVERHEIDSDIENST VOLKSGEZONDHEID, VEILIGHEID VAN DE
ALIMENTAIRE ET ENVIRONNEMENT VOEDSELKETEN EN LEEFMILIEU
30 AVRIL 2020. - Arrêté royal concernant un flux d'information correct 30 APRIL 2020. - Koninklijk besluit betreffende een correcte en
et en temps voulu sur les chiffres de patients COVID-19, la capacité tijdige informatiestroom over de aantallen COVID-19-patiënten, de
de traitement dans les hôpitaux et les stocks de matériel de behandelcapaciteit in ziekenhuizen en voorraden aan persoonlijk
protection individuelle. - Traduction allemande beschermingsmateriaal. - Duitse vertaling
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk
l'arrêté royal du 30 avril 2020 concernant un flux d'information besluit van 30 april 2020 betreffende een correcte en tijdige
correct et en temps voulu sur les chiffres de patients COVID-19, la informatiestroom over de aantallen COVID-19-patiënten, de
capacité de traitement dans les hôpitaux et les stocks de matériel de behandelcapaciteit in ziekenhuizen en voorraden aan persoonlijk
protection individuelle (Moniteur belge du 6 mai 2020). beschermingsmateriaal (Belgisch Staatsblad van 6 mei 2020).
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse
allemande à Malmedy. vertaling in Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST VOLKSGESUNDHEIT, SICHERHEIT DER FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST VOLKSGESUNDHEIT, SICHERHEIT DER
NAHRUNGSMITTELKETTE UND UMWELT NAHRUNGSMITTELKETTE UND UMWELT
30. APRIL 2020 - Königlicher Erlass über einen korrekten und zeitnahen 30. APRIL 2020 - Königlicher Erlass über einen korrekten und zeitnahen
Informationsfluss über die COVID-19-Patientenzahlen, die Informationsfluss über die COVID-19-Patientenzahlen, die
Behandlungskapazitäten in Krankenhäusern und die Bestände an Behandlungskapazitäten in Krankenhäusern und die Bestände an
persönlicher Schutzausrüstung persönlicher Schutzausrüstung
BERICHT AN DEN KÖNIG BERICHT AN DEN KÖNIG
Sire, Sire,
der Entwurf eines Erlasses, den ich die Ehre habe, Eurer Majestät der Entwurf eines Erlasses, den ich die Ehre habe, Eurer Majestät
vorzulegen, bezweckt, die erforderlichen Maßnahmen zur Bewältigung der vorzulegen, bezweckt, die erforderlichen Maßnahmen zur Bewältigung der
außergewöhnlichen Krise zu ergreifen, mit der unser Land derzeit außergewöhnlichen Krise zu ergreifen, mit der unser Land derzeit
konfrontiert ist, nämlich der COVID-19-Pandemie. Diese Krise bringt konfrontiert ist, nämlich der COVID-19-Pandemie. Diese Krise bringt
besondere und schwerwiegende Probleme mit sich, vor allem im Hinblick besondere und schwerwiegende Probleme mit sich, vor allem im Hinblick
auf die Volksgesundheit. auf die Volksgesundheit.
Am 12. März hat das Nationale Krisenzentrum die föderale Phase der Am 12. März hat das Nationale Krisenzentrum die föderale Phase der
Noteinsatzplanung ausgelöst. Anschließend hat die Risk Management Noteinsatzplanung ausgelöst. Anschließend hat die Risk Management
Group (nachstehend RMG) am 13. März beschlossen, dass die aktive Phase Group (nachstehend RMG) am 13. März beschlossen, dass die aktive Phase
der Krankenhausnoteinsatzpläne ab dem 14. März ausgelöst werden muss. der Krankenhausnoteinsatzpläne ab dem 14. März ausgelöst werden muss.
Während der aktiven Phase muss der Generaldirektor (oder sein Während der aktiven Phase muss der Generaldirektor (oder sein
Stellvertreter) jedes Krankenhauses dem Incident Crisis Management Stellvertreter) jedes Krankenhauses dem Incident Crisis Management
System (nachstehend ICMS) die Behandlungskapazitäten seines System (nachstehend ICMS) die Behandlungskapazitäten seines
Krankenhauses melden. Nur allgemeine Krankenhäuser mit einer Funktion Krankenhauses melden. Nur allgemeine Krankenhäuser mit einer Funktion
für spezialisierte Notfallpflege und/oder einer Intensivpflegeeinheit für spezialisierte Notfallpflege und/oder einer Intensivpflegeeinheit
werden in das ICMS aufgenommen. werden in das ICMS aufgenommen.
Darüber hinaus sammelt Sciensano über das Web-Tool "Epistat" Darüber hinaus sammelt Sciensano über das Web-Tool "Epistat"
epidemiologische Daten zu Infektionskrankheiten. Seit Beginn der epidemiologische Daten zu Infektionskrankheiten. Seit Beginn der
COVID-19-Krise in Belgien liegt der Schwerpunkt auf den COVID-19-Krise in Belgien liegt der Schwerpunkt auf den
COVID-19-Patientendaten, wobei die Häufigkeit erheblich zugenommen COVID-19-Patientendaten, wobei die Häufigkeit erheblich zugenommen
hat. hat.
Seit dem 18. März ist jedes allgemeine Krankenhaus (also Seit dem 18. März ist jedes allgemeine Krankenhaus (also
einschließlich der Universitätskrankenhäuser) aufgefordert, jeden Tag einschließlich der Universitätskrankenhäuser) aufgefordert, jeden Tag
vor 11.00 Uhr eine bestimmte Anzahl Daten zu übermitteln. Dabei vor 11.00 Uhr eine bestimmte Anzahl Daten zu übermitteln. Dabei
handelt es sich einerseits um Daten zu den Patientenzahlen (wie Anzahl handelt es sich einerseits um Daten zu den Patientenzahlen (wie Anzahl
Patienten im Krankenhaus, Anzahl Patienten in einer Patienten im Krankenhaus, Anzahl Patienten in einer
Intensivpflegeeinheit, Anzahl Patienten, die beatmet werden müssen, Intensivpflegeeinheit, Anzahl Patienten, die beatmet werden müssen,
usw.) und andererseits um Daten zu den Behandlungskapazitäten (Anzahl usw.) und andererseits um Daten zu den Behandlungskapazitäten (Anzahl
freier Betten im Krankenhaus, Anzahl freier Plätze in den freier Betten im Krankenhaus, Anzahl freier Plätze in den
Intensivpflegeeinheiten, Anzahl verfügbarer Beatmungsgeräte usw.). Intensivpflegeeinheiten, Anzahl verfügbarer Beatmungsgeräte usw.).
Da das betreffende Virus hoch ansteckend ist, muss das Pflegepersonal Da das betreffende Virus hoch ansteckend ist, muss das Pflegepersonal
in den Krankenhäusern strenge Hygieneschutzmaßnahmen befolgen, um eine in den Krankenhäusern strenge Hygieneschutzmaßnahmen befolgen, um eine
Ansteckung des Personals zu vermeiden. Die Verwendung von so genannter Ansteckung des Personals zu vermeiden. Die Verwendung von so genannter
spezieller persönlicher Schutzausrüstung (PPE) wie Masken, Handschuhe, spezieller persönlicher Schutzausrüstung (PPE) wie Masken, Handschuhe,
Kittel, Schürzen, Schutzbrillen usw. ist eine wesentliche Kittel, Schürzen, Schutzbrillen usw. ist eine wesentliche
Voraussetzung für sicheres Arbeiten. Voraussetzung für sicheres Arbeiten.
Der Verbrauch solcher Ausrüstung ist jedoch aufgrund der großen Anzahl Der Verbrauch solcher Ausrüstung ist jedoch aufgrund der großen Anzahl
infizierter Patienten, die in Krankenhäuser aufgenommen werden müssen, infizierter Patienten, die in Krankenhäuser aufgenommen werden müssen,
hoch. Außerdem ist zu erwarten, dass diese Situation noch einige Zeit hoch. Außerdem ist zu erwarten, dass diese Situation noch einige Zeit
anhalten wird. anhalten wird.
Die eigenen Bestände an solcher Ausrüstung in den Krankenhäusern Die eigenen Bestände an solcher Ausrüstung in den Krankenhäusern
beginnen stark zu sinken. Die öffentlichen Behörden haben daher beginnen stark zu sinken. Die öffentlichen Behörden haben daher
umfangreiche Bestellungen für PPE aufgegeben, um diesen Mangel zu umfangreiche Bestellungen für PPE aufgegeben, um diesen Mangel zu
beheben. beheben.
Die derzeit verfügbaren Bestände reichen jedoch nicht aus, um die Die derzeit verfügbaren Bestände reichen jedoch nicht aus, um die
Sicherheitsbestände der einzelnen Krankenhäuser vollständig Sicherheitsbestände der einzelnen Krankenhäuser vollständig
aufzufüllen. Daher ist es notwendig, dass das verfügbare Material aufzufüllen. Daher ist es notwendig, dass das verfügbare Material
prioritär an die Krankenhäuser geliefert wird, die es am dringendsten prioritär an die Krankenhäuser geliefert wird, die es am dringendsten
benötigen. benötigen.
Um einen genauen Überblick über die Bestände der Krankenhäuser und den Um einen genauen Überblick über die Bestände der Krankenhäuser und den
täglichen Materialverbrauch zu erhalten, hat der FÖD Volksgesundheit, täglichen Materialverbrauch zu erhalten, hat der FÖD Volksgesundheit,
Sicherheit der Nahrungsmittelkette und Umwelt eine Online-Plattform Sicherheit der Nahrungsmittelkette und Umwelt eine Online-Plattform
eingerichtet, über die die Krankenhäuser Material aus dem Bestand der eingerichtet, über die die Krankenhäuser Material aus dem Bestand der
öffentlichen Behörden bestellen können. Jedem Antrag ist eine öffentlichen Behörden bestellen können. Jedem Antrag ist eine
Schätzung des krankenhauseigenen Bestands und des Tagesverbrauchs Schätzung des krankenhauseigenen Bestands und des Tagesverbrauchs
beizufügen. Auf diese Weise kann die Verwaltung bestimmen, welche beizufügen. Auf diese Weise kann die Verwaltung bestimmen, welche
Einrichtungen prioritär beliefert werden müssen. Einrichtungen prioritär beliefert werden müssen.
Die meisten Krankenhäuser übermitteln die geforderten Daten Die meisten Krankenhäuser übermitteln die geforderten Daten
gewissenhaft. Leider muss jedoch auch festgestellt werden, dass einige gewissenhaft. Leider muss jedoch auch festgestellt werden, dass einige
Krankenhäuser trotz wiederholter Aufforderung der Behörden, aber auch Krankenhäuser trotz wiederholter Aufforderung der Behörden, aber auch
der Dachorganisationen der Krankenhäuser, die Daten nicht rechtzeitig der Dachorganisationen der Krankenhäuser, die Daten nicht rechtzeitig
und/oder fehlerhaft übermitteln. und/oder fehlerhaft übermitteln.
Mit vorliegendem Erlass soll daher die Übermittlung dieser Mit vorliegendem Erlass soll daher die Übermittlung dieser
Informationen verbindlich vorgeschrieben werden. Darüber hinaus müssen Informationen verbindlich vorgeschrieben werden. Darüber hinaus müssen
die Daten innerhalb der geforderten Frist registriert werden. Die die Daten innerhalb der geforderten Frist registriert werden. Die
bereitgestellten Informationen müssen so genau wie möglich sein, aber bereitgestellten Informationen müssen so genau wie möglich sein, aber
das Ziel ist natürlich nicht, die Krankenhäuser mit administrativen das Ziel ist natürlich nicht, die Krankenhäuser mit administrativen
und logistischen Aufgaben zu überlasten. und logistischen Aufgaben zu überlasten.
Es muss noch unterstrichen werden, dass diese Datensammlungen keine Es muss noch unterstrichen werden, dass diese Datensammlungen keine
personenbezogenen Daten enthalten. In allen Fällen handelt es sich um personenbezogenen Daten enthalten. In allen Fällen handelt es sich um
aggregierte Daten. Die Datenschutz-Grundverordnung ist daher nicht aggregierte Daten. Die Datenschutz-Grundverordnung ist daher nicht
anwendbar. anwendbar.
Ich habe die Ehre, Ich habe die Ehre,
Sire, Sire,
der ehrerbietige der ehrerbietige
und treue Diener und treue Diener
Eurer Majestät zu sein. Eurer Majestät zu sein.
Die Ministerin der Volksgesundheit Die Ministerin der Volksgesundheit
M. DE BLOCK M. DE BLOCK
30. APRIL 2020 - Königlicher Erlass über einen korrekten und zeitnahen 30. APRIL 2020 - Königlicher Erlass über einen korrekten und zeitnahen
Informationsfluss über die COVID-19-Patientenzahlen, die Informationsfluss über die COVID-19-Patientenzahlen, die
Behandlungskapazitäten in Krankenhäusern und die Bestände an Behandlungskapazitäten in Krankenhäusern und die Bestände an
persönlicher Schutzausrüstung persönlicher Schutzausrüstung
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen,
Unser Gruß! Unser Gruß!
Aufgrund des am 10. Juli 2008 koordinierten Gesetzes über die Aufgrund des am 10. Juli 2008 koordinierten Gesetzes über die
Krankenhäuser und andere Pflegeeinrichtungen, des Artikels 92 Absatz Krankenhäuser und andere Pflegeeinrichtungen, des Artikels 92 Absatz
1; 1;
Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 31. März 2020 und Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 31. März 2020 und
6. April 2020; 6. April 2020;
Aufgrund der Auswirkungsanalyse beim Erlass von Vorschriften, die Aufgrund der Auswirkungsanalyse beim Erlass von Vorschriften, die
gemäß den Artikeln 6 und 7 des Gesetzes vom 15. Dezember 2013 zur gemäß den Artikeln 6 und 7 des Gesetzes vom 15. Dezember 2013 zur
Festlegung verschiedener Bestimmungen in Sachen administrative Festlegung verschiedener Bestimmungen in Sachen administrative
Vereinfachung durchgeführt worden ist; Vereinfachung durchgeführt worden ist;
Aufgrund der Dringlichkeit, begründet durch den Umstand, dass Aufgrund der Dringlichkeit, begründet durch den Umstand, dass
vorliegender Erlass eine außergewöhnliche Krisensituation betrifft, vorliegender Erlass eine außergewöhnliche Krisensituation betrifft,
und zwar die Folgen der COVID-19-Pandemie, die derzeit in Belgien und zwar die Folgen der COVID-19-Pandemie, die derzeit in Belgien
grassiert und besondere und schwerwiegende Probleme für die grassiert und besondere und schwerwiegende Probleme für die
Volksgesundheit mit sich bringt; Volksgesundheit mit sich bringt;
Dass die Behörden im Rahmen des "Surge Capacity Plan Hospitals & Dass die Behörden im Rahmen des "Surge Capacity Plan Hospitals &
Transport" dringend einen vollständigen Überblick über die Kapazitäten Transport" dringend einen vollständigen Überblick über die Kapazitäten
in den Krankenhäusern benötigen, insbesondere in Bezug auf die Anzahl in den Krankenhäusern benötigen, insbesondere in Bezug auf die Anzahl
im Krankenhaus aufgenommener Patienten, die verfügbaren im Krankenhaus aufgenommener Patienten, die verfügbaren
Intensivbetten, die verfügbaren Beatmungsgeräte usw; Intensivbetten, die verfügbaren Beatmungsgeräte usw;
Dass die öffentlichen Behörden außerdem dringend einen genauen Dass die öffentlichen Behörden außerdem dringend einen genauen
Überblick über die noch vorhandenen Bestände an persönlicher Überblick über die noch vorhandenen Bestände an persönlicher
Schutzausrüstung benötigen, damit neue Lieferungen solcher Ausrüstung Schutzausrüstung benötigen, damit neue Lieferungen solcher Ausrüstung
angekauft und entsprechend dem Bedarf der Pflegeanbieter und angekauft und entsprechend dem Bedarf der Pflegeanbieter und
-einrichtungen bestmöglich verteilt werden können. -einrichtungen bestmöglich verteilt werden können.
Dass vorliegender Erlass folglich schnellstmöglich veröffentlicht Dass vorliegender Erlass folglich schnellstmöglich veröffentlicht
werden muss; werden muss;
Aufgrund des Gutachtens Nr. 67.258/3 des Staatsrates vom 23. April Aufgrund des Gutachtens Nr. 67.258/3 des Staatsrates vom 23. April
2020, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 3 der am 2020, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 3 der am
12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat; 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat;
Auf Vorschlag der Ministerin der Volksgesundheit Auf Vorschlag der Ministerin der Volksgesundheit
Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: Haben Wir beschloßen und erlassen Wir:
Artikel 1 - § 1 - Jedes allgemeine Krankenhaus, das im Incident Crisis Artikel 1 - § 1 - Jedes allgemeine Krankenhaus, das im Incident Crisis
Management System (ICMS) aufgenommen ist, übermittelt täglich vor Management System (ICMS) aufgenommen ist, übermittelt täglich vor
11.00 Uhr folgende Daten über das ICMS: 11.00 Uhr folgende Daten über das ICMS:
1. die nach Standort unterteilte Kapazität an freien Betten, die eine 1. die nach Standort unterteilte Kapazität an freien Betten, die eine
Aufnahme von mit dem COVID-19-Virus infizierten Patienten ermöglichen, Aufnahme von mit dem COVID-19-Virus infizierten Patienten ermöglichen,
2. die nach Standort unterteilte Kapazität an freien Betten in einer 2. die nach Standort unterteilte Kapazität an freien Betten in einer
Intensivpflegeeinheit, die eine Aufnahme von mit dem COVID-19-Virus Intensivpflegeeinheit, die eine Aufnahme von mit dem COVID-19-Virus
infizierten Patienten ermöglichen, infizierten Patienten ermöglichen,
3. die nach Standort unterteilte Anzahl freier Beatmungsgeräte im 3. die nach Standort unterteilte Anzahl freier Beatmungsgeräte im
Krankenhaus, Krankenhaus,
4. die nach Standort unterteilte Anzahl freier Geräte zur 4. die nach Standort unterteilte Anzahl freier Geräte zur
extrakorporalen Membranoxygenierung (ECMO) im Krankenhaus. extrakorporalen Membranoxygenierung (ECMO) im Krankenhaus.
§ 2 - Die in § 1 erwähnten Daten müssen sich auf die Situation § 2 - Die in § 1 erwähnten Daten müssen sich auf die Situation
beziehen, wie sie am Tag der Übermittlung der betreffenden Daten im beziehen, wie sie am Tag der Übermittlung der betreffenden Daten im
Krankenhaus besteht. Krankenhaus besteht.
Der Generaldirektor des Krankenhauses ist für die Richtigkeit und die Der Generaldirektor des Krankenhauses ist für die Richtigkeit und die
rechtzeitige Übermittlung der Daten verantwortlich. rechtzeitige Übermittlung der Daten verantwortlich.
§ 3 - Der Föderale Öffentliche Dienst Volksgesundheit, Sicherheit der § 3 - Der Föderale Öffentliche Dienst Volksgesundheit, Sicherheit der
Nahrungsmittelkette und Umwelt kann technische Anweisungen über die Nahrungsmittelkette und Umwelt kann technische Anweisungen über die
Art und Weise, wie die in § 1 erwähnten Daten gesammelt und Art und Weise, wie die in § 1 erwähnten Daten gesammelt und
übermittelt werden müssen, veröffentlichen. übermittelt werden müssen, veröffentlichen.
Art. 2 - § 1 - Jedes allgemeine Krankenhaus übermittelt täglich vor Art. 2 - § 1 - Jedes allgemeine Krankenhaus übermittelt täglich vor
11.00 Uhr folgende Daten über das mit "Epistat" verbundene Webportal 11.00 Uhr folgende Daten über das mit "Epistat" verbundene Webportal
an Sciensano: an Sciensano:
1. Gesamtzahl der im Krankenhaus aufgenommenen Patienten im 1. Gesamtzahl der im Krankenhaus aufgenommenen Patienten im
Krankenhaus, Krankenhaus,
2. Anzahl der seit der vorherigen Datenerhebung neu in das Krankenhaus 2. Anzahl der seit der vorherigen Datenerhebung neu in das Krankenhaus
aufgenommenen Patienten; dieser Datensatz muss in Patienten, die aufgenommenen Patienten; dieser Datensatz muss in Patienten, die
direkt in das Krankenhaus aufgenommen wurden, und Patienten, die aus direkt in das Krankenhaus aufgenommen wurden, und Patienten, die aus
einem anderen Krankenhaus überwiesen wurden, aufgegliedert werden, einem anderen Krankenhaus überwiesen wurden, aufgegliedert werden,
3. Anzahl der Patienten, die sich in einer Intensivpflegeeinheit des 3. Anzahl der Patienten, die sich in einer Intensivpflegeeinheit des
Krankenhauses befinden, Krankenhauses befinden,
4. Anzahl der Patienten, die im Krankenhaus an ein Beatmungsgerät 4. Anzahl der Patienten, die im Krankenhaus an ein Beatmungsgerät
angeschlossen sind, angeschlossen sind,
5. Anzahl der Patienten, die im Krankenhaus an ein Gerät zur 5. Anzahl der Patienten, die im Krankenhaus an ein Gerät zur
extrakorporalen Membranoxygenierung (ECMO) angeschlossen sind. extrakorporalen Membranoxygenierung (ECMO) angeschlossen sind.
§ 2 - Die in § 1 erwähnten Daten müssen nur für COVID-19-Patienten § 2 - Die in § 1 erwähnten Daten müssen nur für COVID-19-Patienten
übermittelt werden. Jeder in § 1 erwähnte Datensatz muss in bestätigte übermittelt werden. Jeder in § 1 erwähnte Datensatz muss in bestätigte
COVID-19-Patienten und mögliche COVID-19-Patienten aufgegliedert COVID-19-Patienten und mögliche COVID-19-Patienten aufgegliedert
werden. werden.
§ 3 - Die in § 1 erwähnten Daten müssen sich auf die Situation § 3 - Die in § 1 erwähnten Daten müssen sich auf die Situation
beziehen, wie sie am Tag der Übermittlung der betreffenden Daten im beziehen, wie sie am Tag der Übermittlung der betreffenden Daten im
Krankenhaus besteht. Krankenhaus besteht.
Der Generaldirektor des Krankenhauses ist für die Richtigkeit und die Der Generaldirektor des Krankenhauses ist für die Richtigkeit und die
rechtzeitige Übermittlung der Daten verantwortlich. rechtzeitige Übermittlung der Daten verantwortlich.
§ 4 - Sciensano kann technische Anweisungen über die Art und Weise, § 4 - Sciensano kann technische Anweisungen über die Art und Weise,
wie die in § 1 erwähnten Daten gesammelt und übermittelt werden wie die in § 1 erwähnten Daten gesammelt und übermittelt werden
müssen, veröffentlichen. müssen, veröffentlichen.
Art. 3 - Der Föderale Öffentliche Dienst Volksgesundheit, Sicherheit Art. 3 - Der Föderale Öffentliche Dienst Volksgesundheit, Sicherheit
der Nahrungsmittelkette und Umwelt kann die Krankenhäuser außerdem um der Nahrungsmittelkette und Umwelt kann die Krankenhäuser außerdem um
Übermittlung von Auskünften über ihre gesamten Behandlungskapazitäten Übermittlung von Auskünften über ihre gesamten Behandlungskapazitäten
ersuchen. ersuchen.
Die Krankenhäuser müssen dem Auskunftsersuchen innerhalb zweier Die Krankenhäuser müssen dem Auskunftsersuchen innerhalb zweier
Werktage nach dessen Versendung Folge leisten. Werktage nach dessen Versendung Folge leisten.
Die in Absatz 1 erwähnten Auskünfte müssen sich auf die Situation Die in Absatz 1 erwähnten Auskünfte müssen sich auf die Situation
beziehen, wie sie am Tag der Übermittlung der betreffenden Auskünfte beziehen, wie sie am Tag der Übermittlung der betreffenden Auskünfte
im Krankenhaus besteht. im Krankenhaus besteht.
Art. 4 - § 1 - Der Föderale Öffentliche Dienst Volksgesundheit, Art. 4 - § 1 - Der Föderale Öffentliche Dienst Volksgesundheit,
Sicherheit der Nahrungsmittelkette und Umwelt kann jedes Krankenhaus Sicherheit der Nahrungsmittelkette und Umwelt kann jedes Krankenhaus
darum ersuchen, Auskünfte über seine Bestände an persönlicher darum ersuchen, Auskünfte über seine Bestände an persönlicher
Schutzausrüstung (Personal Protective Equipment oder PPE) und eine Schutzausrüstung (Personal Protective Equipment oder PPE) und eine
Schätzung seines Tagesverbrauchs an solchem Material mitzuteilen. Schätzung seines Tagesverbrauchs an solchem Material mitzuteilen.
Die Krankenhäuser müssen dem Auskunftsersuchen innerhalb zweier Die Krankenhäuser müssen dem Auskunftsersuchen innerhalb zweier
Werktage nach dessen Versendung Folge leisten. Werktage nach dessen Versendung Folge leisten.
§ 2 - Der Föderale Öffentliche Dienst Volksgesundheit, Sicherheit der § 2 - Der Föderale Öffentliche Dienst Volksgesundheit, Sicherheit der
Nahrungsmittelkette und Umwelt gibt bei jedem Auskunftsersuchen die Nahrungsmittelkette und Umwelt gibt bei jedem Auskunftsersuchen die
Art der persönlichen Schutzausrüstung an, über deren Bestand und/oder Art der persönlichen Schutzausrüstung an, über deren Bestand und/oder
Tagesverbrauch er Auskunft erhalten möchte. Tagesverbrauch er Auskunft erhalten möchte.
§ 3 - Der Bestand an persönlicher Schutzausrüstung muss nach Stückzahl § 3 - Der Bestand an persönlicher Schutzausrüstung muss nach Stückzahl
mitgeteilt werden, es sei denn, dies ist im Ersuchen des Föderalen mitgeteilt werden, es sei denn, dies ist im Ersuchen des Föderalen
Öffentlichen Dienstes Volksgesundheit, Sicherheit der Öffentlichen Dienstes Volksgesundheit, Sicherheit der
Nahrungsmittelkette und Umwelt anders bestimmt. Nahrungsmittelkette und Umwelt anders bestimmt.
Der geschätzte Tagesverbrauch an persönlicher Schutzausrüstung ist der Der geschätzte Tagesverbrauch an persönlicher Schutzausrüstung ist der
durchschnittliche Tagesverbrauch, der auf der Grundlage der sieben durchschnittliche Tagesverbrauch, der auf der Grundlage der sieben
Tage vor dem Ersuchen berechnet wurde, es sei denn, dies ist im Tage vor dem Ersuchen berechnet wurde, es sei denn, dies ist im
Ersuchen des Föderalen Öffentlichen Dienstes Volksgesundheit, Ersuchen des Föderalen Öffentlichen Dienstes Volksgesundheit,
Sicherheit der Nahrungsmittelkette und Umwelt anders bestimmt. Sicherheit der Nahrungsmittelkette und Umwelt anders bestimmt.
Art. 5 - Vorliegender Erlass tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Art. 5 - Vorliegender Erlass tritt am Tag seiner Veröffentlichung im
Belgischen Staatsblatt in Kraft. Belgischen Staatsblatt in Kraft.
Art. 6 - Der für die Volksgesundheit zuständige Minister ist mit der Art. 6 - Der für die Volksgesundheit zuständige Minister ist mit der
Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt. Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt.
Brüssel, den 30. April 2020 Brüssel, den 30. April 2020
PHILIPPE PHILIPPE
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Die Ministerin der Volksgesundheit Die Ministerin der Volksgesundheit
M. DE BLOCK M. DE BLOCK
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