Etaamb.openjustice.be
Vue multilingue de Arrêté Royal du 30/08/2013
← Retour vers "Arrêté royal déterminant les normes minimales en matière d'équipement de protection individuelle et d'équipement complémentaire que les zones de secours et les prézones mettent à la disposition de leur personnel opérationnel. - Traduction allemande "
Arrêté royal déterminant les normes minimales en matière d'équipement de protection individuelle et d'équipement complémentaire que les zones de secours et les prézones mettent à la disposition de leur personnel opérationnel. - Traduction allemande Koninklijk besluit tot vaststelling van de minimale normen betreffende persoonlijke beschermingsmiddelen en de bijkomende uitrusting die de hulpverleningszones en de prezones ter beschikking stellen van hun operationeel personeel. - Duitse vertaling
SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN
30 AOUT 2013. - Arrêté royal déterminant les normes minimales en 30 AUGUSTUS 2013. - Koninklijk besluit tot vaststelling van de
matière d'équipement de protection individuelle et d'équipement minimale normen betreffende persoonlijke beschermingsmiddelen en de
complémentaire que les zones de secours et les prézones mettent à la bijkomende uitrusting die de hulpverleningszones en de prezones ter
disposition de leur personnel opérationnel. - Traduction allemande beschikking stellen van hun operationeel personeel. - Duitse vertaling
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk
l'arrêté royal du 30 août 2013 déterminant les normes minimales en besluit van 30 augustus 2013 tot vaststelling van de minimale normen
matière d'équipement de protection individuelle et d'équipement betreffende persoonlijke beschermingsmiddelen en de bijkomende
complémentaire que les zones de secours et les prézones mettent à la uitrusting die de hulpverleningszones en de prezones ter beschikking
disposition de leur personnel opérationnel (Moniteur belge du 19 stellen van hun operationeel personeel (Belgisch Staatsblad van 19
septembre 2013, add. du 11 décembre 2013). september 2013, add. van 11 december 2013).
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse
allemande à Malmedy. vertaling in Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES
30. AUGUST 2013 - Königlicher Erlass zur Festlegung der Mindestnormen 30. AUGUST 2013 - Königlicher Erlass zur Festlegung der Mindestnormen
mit Bezug auf die individuelle Schutzausrüstung und die mit Bezug auf die individuelle Schutzausrüstung und die
Zusatzausrüstung, die die Hilfeleistungszonen und die vorläufigen Zusatzausrüstung, die die Hilfeleistungszonen und die vorläufigen
Zonen ihrem Einsatzpersonal zur Verfügung stellen Zonen ihrem Einsatzpersonal zur Verfügung stellen
BERICHT AN DEN KÖNIG BERICHT AN DEN KÖNIG
Sire, Sire,
mit dem Königlichen Erlass, den ich die Ehre habe, Eurer Majestät mit dem Königlichen Erlass, den ich die Ehre habe, Eurer Majestät
vorzulegen, sollen die Mindestnormen mit Bezug auf die individuelle vorzulegen, sollen die Mindestnormen mit Bezug auf die individuelle
Schutzausrüstung und die Zusatzausrüstung, die die Hilfeleistungszonen Schutzausrüstung und die Zusatzausrüstung, die die Hilfeleistungszonen
und die vorläufigen Zonen ihrem Einsatzpersonal zur Verfügung stellen, und die vorläufigen Zonen ihrem Einsatzpersonal zur Verfügung stellen,
festgelegt werden. festgelegt werden.
ALLGEMEINE BETRACHTUNGEN ALLGEMEINE BETRACHTUNGEN
Vorliegender Entwurf eines Königlichen Erlasses legt die Mindestnormen Vorliegender Entwurf eines Königlichen Erlasses legt die Mindestnormen
mit Bezug auf die individuelle Schutzausrüstung und die mit Bezug auf die individuelle Schutzausrüstung und die
Zusatzausrüstung fest. Zusatzausrüstung fest.
Als Arbeitgeber ist die Zone verantwortlich für die Einhaltung des Als Arbeitgeber ist die Zone verantwortlich für die Einhaltung des
Gesetzes vom 4. August 1996 über das Wohlbefinden der Arbeitnehmer bei Gesetzes vom 4. August 1996 über das Wohlbefinden der Arbeitnehmer bei
der Ausführung ihrer Arbeit und seiner Ausführungserlasse. der Ausführung ihrer Arbeit und seiner Ausführungserlasse.
Vorliegender Entwurf gibt die Mindestanforderungen an, die die Zone Vorliegender Entwurf gibt die Mindestanforderungen an, die die Zone
auf der Grundlage ihrer Risikoanalyse anwendet und gegebenenfalls auf der Grundlage ihrer Risikoanalyse anwendet und gegebenenfalls
anpasst. anpasst.
Die Anlage ist wie folgt zu lesen. Die Anlage ist wie folgt zu lesen.
In der ersten Spalte werden die verschiedenen Einsatzarten In der ersten Spalte werden die verschiedenen Einsatzarten
aufgelistet. In der zweiten Spalte werden die obligatorischen aufgelistet. In der zweiten Spalte werden die obligatorischen
individuellen Mindestschutzausrüstungen festgelegt. In der dritten individuellen Mindestschutzausrüstungen festgelegt. In der dritten
Spalte werden mögliche Varianten zu der zweiten Spalte angegeben. Spalte werden mögliche Varianten zu der zweiten Spalte angegeben.
Diese werden dem Ermessen der Zone entsprechend dem Auftrag Diese werden dem Ermessen der Zone entsprechend dem Auftrag
überlassen. In der vierten Spalte werden die individuellen überlassen. In der vierten Spalte werden die individuellen
Schutzausrüstungen für spezifische Risiken festgelegt. Wenn ein Schutzausrüstungen für spezifische Risiken festgelegt. Wenn ein
solches spezifisches Risiko vorhanden ist, muss die Zone diese solches spezifisches Risiko vorhanden ist, muss die Zone diese
Schutzausrüstungen vorsehen. In der fünften Spalte werden die Schutzausrüstungen vorsehen. In der fünften Spalte werden die
obligatorischen Zusatzausrüstungen festgelegt, die die Zone in obligatorischen Zusatzausrüstungen festgelegt, die die Zone in
mindestens 1 am Einsatzort befindlichen Fahrzeug vorsehen muss. mindestens 1 am Einsatzort befindlichen Fahrzeug vorsehen muss.
Zum Beispiel das Funkgerät und das ATEX-Funkgerät bei Brandeinsätzen. Zum Beispiel das Funkgerät und das ATEX-Funkgerät bei Brandeinsätzen.
Das Funkgerät ist in der 2. Spalte vorgesehen (Pflichtminimum). Das Das Funkgerät ist in der 2. Spalte vorgesehen (Pflichtminimum). Das
ATEX-Funkgerät ist in der 4. Spalte vorgesehen (Pflicht im Fall eines ATEX-Funkgerät ist in der 4. Spalte vorgesehen (Pflicht im Fall eines
spezifischen Risikos). spezifischen Risikos).
Jede Einsatzkraft bei einem Brandeinsatz muss mit einem Funkgerät Jede Einsatzkraft bei einem Brandeinsatz muss mit einem Funkgerät
ausgestattet werden. Ist die Einsatzkraft einem Explosionsrisiko ausgestattet werden. Ist die Einsatzkraft einem Explosionsrisiko
ausgesetzt, muss sie mit einem ATEX-Funkgerät ausgestattet sein. ausgesetzt, muss sie mit einem ATEX-Funkgerät ausgestattet sein.
Ist die Einsatzkraft dagegen keinem Explosionsrisiko ausgesetzt, wie Ist die Einsatzkraft dagegen keinem Explosionsrisiko ausgesetzt, wie
zum Beispiel bei einem Brand, kann sie mit einem üblichen Funkgerät zum Beispiel bei einem Brand, kann sie mit einem üblichen Funkgerät
ausgestattet sein. ausgestattet sein.
Es obliegt dem Arbeitgeber, die Risiken zu erfassen und einzuschätzen Es obliegt dem Arbeitgeber, die Risiken zu erfassen und einzuschätzen
und die angemessenen Schutzausrüstungen zu bestimmen. und die angemessenen Schutzausrüstungen zu bestimmen.
Für bestimmte technische Hilfeleistungen ist in der ersten Spalte die Für bestimmte technische Hilfeleistungen ist in der ersten Spalte die
BEK Brand vorgesehen, wobei die BEK Tech als mögliche Variante BEK Brand vorgesehen, wobei die BEK Tech als mögliche Variante
vorgesehen ist. vorgesehen ist.
Es ist zu bemerken, dass die Zonen bei der Einschätzung Es ist zu bemerken, dass die Zonen bei der Einschätzung
berücksichtigen müssen, dass ein Feuerwehrhelm die Hörfähigkeit berücksichtigen müssen, dass ein Feuerwehrhelm die Hörfähigkeit
beeinträchtigt, dass er schwer ist und somit die Ausführung der beeinträchtigt, dass er schwer ist und somit die Ausführung der
Aufgaben erschwert. Aufgaben erschwert.
Ein Sicherheitshelm ist dagegen leichter und beeinträchtigt die Ein Sicherheitshelm ist dagegen leichter und beeinträchtigt die
Hörfähigkeit viel weniger bis gar nicht. Hörfähigkeit viel weniger bis gar nicht.
Es ist auch zu bemerken, dass Feuerwehrschuhe ein Risiko darstellen Es ist auch zu bemerken, dass Feuerwehrschuhe ein Risiko darstellen
können. Beim Säubern der öffentlichen Straße kann ein Feuerwehrmann können. Beim Säubern der öffentlichen Straße kann ein Feuerwehrmann
zum Beispiel in Brennstoff treten. Wenn dieser Feuerwehrmann sich zum Beispiel in Brennstoff treten. Wenn dieser Feuerwehrmann sich
anschließend mit Brennstoffresten an den Schuhen zu einem Brandort anschließend mit Brennstoffresten an den Schuhen zu einem Brandort
begibt, kann dies ein zusätzliches Risiko darstellen. begibt, kann dies ein zusätzliches Risiko darstellen.
Der Arbeitgeber muss nicht nur die notwendigen individuellen Der Arbeitgeber muss nicht nur die notwendigen individuellen
Schutzausrüstungen und Zusatzausrüstungen zur Verfügung stellen, er Schutzausrüstungen und Zusatzausrüstungen zur Verfügung stellen, er
muss auch die Anzahl der notwendigen Schutzkleidungen und muss auch die Anzahl der notwendigen Schutzkleidungen und
-ausrüstungen bestimmen. Im Sinne der Risikoverhütung und aus -ausrüstungen bestimmen. Im Sinne der Risikoverhütung und aus
hygienischen Gründen müssen in der Kaserne Reserveausrüstungen zur hygienischen Gründen müssen in der Kaserne Reserveausrüstungen zur
Verfügung stehen, falls eine Ausrüstung während eines Einsatzes nass Verfügung stehen, falls eine Ausrüstung während eines Einsatzes nass
geworden oder kontaminiert worden ist und die Einsatzkraft zu einem geworden oder kontaminiert worden ist und die Einsatzkraft zu einem
weiteren Einsatz ausrücken muss. weiteren Einsatz ausrücken muss.
All dies müssen die Zonen bei der Anwendung und Anpassung der All dies müssen die Zonen bei der Anwendung und Anpassung der
Bestimmungen des vorliegenden Erlasses berücksichtigen. Bestimmungen des vorliegenden Erlasses berücksichtigen.
Die Unterscheidung zwischen den Einsätzen "Dringende Räumung der Die Unterscheidung zwischen den Einsätzen "Dringende Räumung der
öffentlichen Straße" und "Dringende Säuberung der Straßendecke" wird öffentlichen Straße" und "Dringende Säuberung der Straßendecke" wird
auf der Grundlage des Vorhandenseins mechanischer Risiken gemacht. auf der Grundlage des Vorhandenseins mechanischer Risiken gemacht.
Mechanische Risiken sind mögliche Schnitt- und Schürfverletzungen, Mechanische Risiken sind mögliche Schnitt- und Schürfverletzungen,
Quetschungen, Perforationen, Projektionen von Teilen usw. Quetschungen, Perforationen, Projektionen von Teilen usw.
Bei einem Einsatz "Dringende Räumung der öffentlichen Straße" sind Bei einem Einsatz "Dringende Räumung der öffentlichen Straße" sind
mechanische Risiken vorhanden (Räumung eines auf die öffentliche mechanische Risiken vorhanden (Räumung eines auf die öffentliche
Straße gefallenen Baums zum Beispiel) und werden die individuellen Straße gefallenen Baums zum Beispiel) und werden die individuellen
Schutzausrüstungen und Zusatzausrüstungen entsprechend diesen Risiken Schutzausrüstungen und Zusatzausrüstungen entsprechend diesen Risiken
bestimmt. bestimmt.
Bei einem Einsatz "Dringende Säuberung der Straßendecke" wird davon Bei einem Einsatz "Dringende Säuberung der Straßendecke" wird davon
ausgegangen, dass kein mechanisches Risiko vorhanden ist, und wird ausgegangen, dass kein mechanisches Risiko vorhanden ist, und wird
demnach auch keine Schutzausrüstung für diese Art Risiken vorgesehen. demnach auch keine Schutzausrüstung für diese Art Risiken vorgesehen.
Ich habe die Ehre, Ich habe die Ehre,
Sire, Sire,
der ehrerbietige und treue Diener der ehrerbietige und treue Diener
Eurer Majestät Eurer Majestät
zu sein. zu sein.
Die Ministerin des Innern Die Ministerin des Innern
Frau J. MILQUET Frau J. MILQUET
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES
30. AUGUST 2013 - Königlicher Erlass zur Festlegung der Mindestnormen 30. AUGUST 2013 - Königlicher Erlass zur Festlegung der Mindestnormen
mit Bezug auf die individuelle Schutzausrüstung und die mit Bezug auf die individuelle Schutzausrüstung und die
Zusatzausrüstung, die die Hilfeleistungszonen und die vorläufigen Zusatzausrüstung, die die Hilfeleistungszonen und die vorläufigen
Zonen ihrem Einsatzpersonal zur Verfügung stellen Zonen ihrem Einsatzpersonal zur Verfügung stellen
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen,
Unser Gruß! Unser Gruß!
Aufgrund des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die zivile Sicherheit, des Aufgrund des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die zivile Sicherheit, des
Artikels 119 und des Artikels 224 Absatz 2; Artikels 119 und des Artikels 224 Absatz 2;
Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 27. Januar 2012; Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 27. Januar 2012;
Aufgrund des Einverständnisses des Ministers des Haushalts vom 13. Aufgrund des Einverständnisses des Ministers des Haushalts vom 13.
Juli 2012; Juli 2012;
Aufgrund des Verhandlungsprotokolls Nr. 2012/01 vom 16. Februar 2012 Aufgrund des Verhandlungsprotokolls Nr. 2012/01 vom 16. Februar 2012
und Nr. 2013/06 vom 13. Mai 2013 des Ausschusses der provinzialen und und Nr. 2013/06 vom 13. Mai 2013 des Ausschusses der provinzialen und
lokalen öffentlichen Dienste; lokalen öffentlichen Dienste;
Aufgrund der vorherigen Prüfung der Notwendigkeit, eine Aufgrund der vorherigen Prüfung der Notwendigkeit, eine
Nachhaltigkeitsprüfung durchzuführen, und der Folgerung, dass eine Nachhaltigkeitsprüfung durchzuführen, und der Folgerung, dass eine
solche Nachhaltigkeitsprüfung nicht erforderlich ist; solche Nachhaltigkeitsprüfung nicht erforderlich ist;
Aufgrund des Gutachtens Nr. 51.940/2 des Staatsrates vom 5. September Aufgrund des Gutachtens Nr. 51.940/2 des Staatsrates vom 5. September
2012 und des Gutachtens Nr. 53.536/2 des Staatsrates vom 10. Juli 2012 und des Gutachtens Nr. 53.536/2 des Staatsrates vom 10. Juli
2013, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 1 der am 2013, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 1 der am
12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat; 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat;
Auf Vorschlag der Ministerin des Innern und aufgrund der Stellungnahme Auf Vorschlag der Ministerin des Innern und aufgrund der Stellungnahme
der Minister, die im Rat darüber beraten haben, der Minister, die im Rat darüber beraten haben,
Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: Haben Wir beschloßen und erlassen Wir:
Artikel 1 - Für die Anwendung des vorliegenden Erlasses versteht man Artikel 1 - Für die Anwendung des vorliegenden Erlasses versteht man
unter: unter:
1. "individueller Schutzausrüstung", weiter unten "ISA" genannt: jede 1. "individueller Schutzausrüstung", weiter unten "ISA" genannt: jede
Ausrüstung im Sinne von Artikel 3 Nr. 4 des Königlichen Erlasses vom Ausrüstung im Sinne von Artikel 3 Nr. 4 des Königlichen Erlasses vom
13. Juni 2005 über die Benutzung individueller Schutzausrüstungen, 13. Juni 2005 über die Benutzung individueller Schutzausrüstungen,
2. Zusatzausrüstung: jede Ausrüstung, mit der Gefahren festgestellt 2. Zusatzausrüstung: jede Ausrüstung, mit der Gefahren festgestellt
oder identifiziert werden können oder Risiken gemessen werden können, oder identifiziert werden können oder Risiken gemessen werden können,
einschließlich des Sicherungsmaterials, einschließlich des Sicherungsmaterials,
3. "Basiseinsatzkleidung", weiter unten "BEK" genannt: die für den 3. "Basiseinsatzkleidung", weiter unten "BEK" genannt: die für den
Einsatz notwendige ISA, Einsatz notwendige ISA,
4. geltender belgischer Norm: die geltende belgische Norm, die gemäß 4. geltender belgischer Norm: die geltende belgische Norm, die gemäß
dem Gesetz vom 3. April 2003 über die Normung vom Normungsamt dem Gesetz vom 3. April 2003 über die Normung vom Normungsamt
veröffentlicht worden ist. veröffentlicht worden ist.
Art. 2 - Vorliegender Erlass ist anwendbar auf die Hilfeleistungszonen Art. 2 - Vorliegender Erlass ist anwendbar auf die Hilfeleistungszonen
und die Personalmitglieder des Einsatzkaders der Zone. und die Personalmitglieder des Einsatzkaders der Zone.
Art. 3 - Gemäß Artikel 5 des Gesetzes vom 4. August 1996 über das Art. 3 - Gemäß Artikel 5 des Gesetzes vom 4. August 1996 über das
Wohlbefinden der Arbeitnehmer bei der Ausführung ihrer Arbeit und den Wohlbefinden der Arbeitnehmer bei der Ausführung ihrer Arbeit und den
Artikeln 8 und 9 des Königlichen Erlasses vom 27. März 1998 über die Artikeln 8 und 9 des Königlichen Erlasses vom 27. März 1998 über die
Politik des Wohlbefindens der Arbeitnehmer bei der Ausführung ihrer Politik des Wohlbefindens der Arbeitnehmer bei der Ausführung ihrer
Arbeit ist die Hilfeleistungszone verpflichtet, die mit der Arbeit Arbeit ist die Hilfeleistungszone verpflichtet, die mit der Arbeit
einhergehenden Risiken festzustellen und die angemessenen materiellen einhergehenden Risiken festzustellen und die angemessenen materiellen
Abhilfemaßnahmen zu treffen. Abhilfemaßnahmen zu treffen.
Art. 4 - Wenn auf der Grundlage der in Artikel 3 erwähnten Art. 4 - Wenn auf der Grundlage der in Artikel 3 erwähnten
Risikoanalyse festgestellt wird, dass den Personalmitgliedern des Risikoanalyse festgestellt wird, dass den Personalmitgliedern des
Einsatzkaders der Zone individuelle Schutzausrüstungen oder eine Einsatzkaders der Zone individuelle Schutzausrüstungen oder eine
Zusatzausrüstung zur Verfügung gestellt werden müssen, stellt die Zusatzausrüstung zur Verfügung gestellt werden müssen, stellt die
Hilfeleistungszone in den in der Anlage zum vorliegenden Erlass Hilfeleistungszone in den in der Anlage zum vorliegenden Erlass
erwähnten Fällen mindestens die in dem vorliegenden Erlass und seiner erwähnten Fällen mindestens die in dem vorliegenden Erlass und seiner
Anlage erwähnte ISA oder Zusatzausrüstung zur Verfügung. Anlage erwähnte ISA oder Zusatzausrüstung zur Verfügung.
Die in Absatz 1 vorgesehene Verpflichtung beeinträchtigt nicht die Die in Absatz 1 vorgesehene Verpflichtung beeinträchtigt nicht die
Verpflichtung der Hilfeleistungszone, den Personalmitgliedern des Verpflichtung der Hilfeleistungszone, den Personalmitgliedern des
Einsatzkaders eine ISA oder Zusatzausrüstung zur Verfügung zu stellen, Einsatzkaders eine ISA oder Zusatzausrüstung zur Verfügung zu stellen,
die ein höheres Schutzniveau aufweist und/oder dem Risiko besser die ein höheres Schutzniveau aufweist und/oder dem Risiko besser
angepasst ist als diejenige, die im vorliegenden Erlass und in seiner angepasst ist als diejenige, die im vorliegenden Erlass und in seiner
Anlage erwähnt ist: Anlage erwähnt ist:
1. wenn dies in Anwendung des Gesetzes vom 4. August 1996 über das 1. wenn dies in Anwendung des Gesetzes vom 4. August 1996 über das
Wohlbefinden der Arbeitnehmer bei der Ausführung ihrer Arbeit und Wohlbefinden der Arbeitnehmer bei der Ausführung ihrer Arbeit und
seiner Ausführungserlasse verlangt wird, seiner Ausführungserlasse verlangt wird,
2. wenn aus der Risikoanalyse hervorgeht, dass Risiken vorhanden sind, 2. wenn aus der Risikoanalyse hervorgeht, dass Risiken vorhanden sind,
für die ein höheres Schutzniveau erforderlich ist als das, das im für die ein höheres Schutzniveau erforderlich ist als das, das im
vorliegenden Erlass und in seiner Anlage vorgesehen ist. vorliegenden Erlass und in seiner Anlage vorgesehen ist.
Art. 5 - Unter "BEK Brand", die bei der Bekämpfung von Brand und Art. 5 - Unter "BEK Brand", die bei der Bekämpfung von Brand und
Explosionen zur Verfügung gestellt wird, versteht man: Explosionen zur Verfügung gestellt wird, versteht man:
- eine Schutzjacke und eine Schutzhose für Feuerwehrleute, die der - eine Schutzjacke und eine Schutzhose für Feuerwehrleute, die der
geltenden belgischen Norm entsprechen, geltenden belgischen Norm entsprechen,
- Schuhe für Feuerwehrleute, die der geltenden belgischen Norm Typ 2 - Schuhe für Feuerwehrleute, die der geltenden belgischen Norm Typ 2
entsprechen, entsprechen,
- einen Helm für die Brandbekämpfung in Gebäuden und anderen - einen Helm für die Brandbekämpfung in Gebäuden und anderen
Strukturen (Feuerwehrhelm genannt), der der geltenden belgischen Norm Strukturen (Feuerwehrhelm genannt), der der geltenden belgischen Norm
entspricht und mit einer ATEX-Lampe ausgestattet ist, entspricht und mit einer ATEX-Lampe ausgestattet ist,
- Schutzhandschuhe für Feuerwehrleute, die der geltenden belgischen - Schutzhandschuhe für Feuerwehrleute, die der geltenden belgischen
Norm entsprechen. Norm entsprechen.
Die BEK Brand kann durch einen Gurt zur Arbeitspositionierung, der der Die BEK Brand kann durch einen Gurt zur Arbeitspositionierung, der der
geltenden belgischen Norm entspricht, ergänzt werden und/oder durch geltenden belgischen Norm entspricht, ergänzt werden und/oder durch
einen Werkzeuggürtel; beide müssen hitzebeständig sein. einen Werkzeuggürtel; beide müssen hitzebeständig sein.
Die unter der BEK Brand getragenen Kleider sind mit langen Ärmeln und Die unter der BEK Brand getragenen Kleider sind mit langen Ärmeln und
langen Hosenbeinen versehen und enthalten keine entzündbaren oder langen Hosenbeinen versehen und enthalten keine entzündbaren oder
schmelzbaren Materialien. schmelzbaren Materialien.
Art. 6 - Unter "BEK Tech", die bei Rettung und Unterstützung von Art. 6 - Unter "BEK Tech", die bei Rettung und Unterstützung von
Personen in bedrohlichen Situationen, bei Aufträgen zum Schutz von Personen in bedrohlichen Situationen, bei Aufträgen zum Schutz von
Gütern und bei technischer Hilfeleistung zur Verfügung gestellt Gütern und bei technischer Hilfeleistung zur Verfügung gestellt
werden, versteht man: werden, versteht man:
- eine Schutzjacke und eine Schutzhose für Feuerwehrleute, die der - eine Schutzjacke und eine Schutzhose für Feuerwehrleute, die der
geltenden belgischen Norm entsprechen, geltenden belgischen Norm entsprechen,
- Schuhe für Feuerwehrleute, die der geltenden belgischen Norm Typ 2 - Schuhe für Feuerwehrleute, die der geltenden belgischen Norm Typ 2
entsprechen, entsprechen,
- einen Sicherheitshelm, der den geltenden belgischen Normen für - einen Sicherheitshelm, der den geltenden belgischen Normen für
Bergsteigerhelme und Industriehelme entspricht und mit einer Bergsteigerhelme und Industriehelme entspricht und mit einer
ATEX-Lampe ausgestattet ist, ATEX-Lampe ausgestattet ist,
- technische Handschuhe, die der belgischen Norm für Handschuhe zum - technische Handschuhe, die der belgischen Norm für Handschuhe zum
Schutz gegen mechanische Risiken entsprechen und einen hohen Schutz Schutz gegen mechanische Risiken entsprechen und einen hohen Schutz
gegen das Risiko von Schnittwunden aufweisen. gegen das Risiko von Schnittwunden aufweisen.
Art. 7 - Unter "BEK Med", die bei Einsätzen im Rahmen der dringenden Art. 7 - Unter "BEK Med", die bei Einsätzen im Rahmen der dringenden
medizinischen Hilfe zur Verfügung gestellt wird, versteht man: medizinischen Hilfe zur Verfügung gestellt wird, versteht man:
- ein Signalkleidungsstück, das der geltenden belgischen Norm Klasse 3 - ein Signalkleidungsstück, das der geltenden belgischen Norm Klasse 3
entspricht, entspricht,
- eine Diensthose, - eine Diensthose,
- Schuhe für Feuerwehrleute, die der geltenden belgischen Norm Typ 2 - Schuhe für Feuerwehrleute, die der geltenden belgischen Norm Typ 2
entsprechen, oder Sicherheitsschuhe, die der geltenden belgischen Norm entsprechen, oder Sicherheitsschuhe, die der geltenden belgischen Norm
entsprechen, entsprechen,
- einen Sicherheitshelm, der den geltenden belgischen Normen für - einen Sicherheitshelm, der den geltenden belgischen Normen für
Bergsteigerhelme und Industriehelme entspricht und mit einer Bergsteigerhelme und Industriehelme entspricht und mit einer
ATEX-Lampe ausgestattet ist, ATEX-Lampe ausgestattet ist,
- technische Handschuhe, die der belgischen Norm für Handschuhe zum - technische Handschuhe, die der belgischen Norm für Handschuhe zum
Schutz gegen mechanische Risiken entsprechen und einen hohen Schutz Schutz gegen mechanische Risiken entsprechen und einen hohen Schutz
gegen das Risiko von Schnittwunden aufweisen, gegen das Risiko von Schnittwunden aufweisen,
- medizinische Handschuhe. - medizinische Handschuhe.
Art. 8 - Jede im vorliegenden Erlass und in seiner Anlage erwähnte Art. 8 - Jede im vorliegenden Erlass und in seiner Anlage erwähnte
Ausrüstung entspricht der geltenden belgischen Norm. Ausrüstung entspricht der geltenden belgischen Norm.
Art. 9 - § 1 - Folgende Bestimmungen treten am 1. Januar 2014 in Art. 9 - § 1 - Folgende Bestimmungen treten am 1. Januar 2014 in
Kraft: Kraft:
1. Artikel 119 § 2 des Gesetzes vom 15. Mai 2007, 1. Artikel 119 § 2 des Gesetzes vom 15. Mai 2007,
2. vorliegender Erlass, mit Ausnahme von Artikel 9 § 2, der am Tag der 2. vorliegender Erlass, mit Ausnahme von Artikel 9 § 2, der am Tag der
Veröffentlichung des vorliegenden Erlasses im Belgischen Staatsblatt Veröffentlichung des vorliegenden Erlasses im Belgischen Staatsblatt
in Kraft tritt. in Kraft tritt.
§ 2 - Die Zonen und vorläufigen Zonen planen die progressive Umsetzung § 2 - Die Zonen und vorläufigen Zonen planen die progressive Umsetzung
der Bestimmungen des vorliegenden Erlasses für dieses Datum und der Bestimmungen des vorliegenden Erlasses für dieses Datum und
ergreifen die diesbezüglich nützlichen Maßnahmen. ergreifen die diesbezüglich nützlichen Maßnahmen.
Art. 10 - Der für Inneres zuständige Minister ist mit der Ausführung Art. 10 - Der für Inneres zuständige Minister ist mit der Ausführung
des vorliegenden Erlasses beauftragt. des vorliegenden Erlasses beauftragt.
Gegeben zu Brüssel, den 30. August 2013 Gegeben zu Brüssel, den 30. August 2013
PHILIPPE PHILIPPE
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Die Ministerin des Innern Die Ministerin des Innern
Frau J. MILQUET Frau J. MILQUET
ANLAGE ANLAGE
DRINGENDE AUFTRÄGE DRINGENDE AUFTRÄGE
aufgeteilt in Einsatzarten aufgeteilt in Einsatzarten
OBLIGATORISCH VERFÜGBARE Schutzausrüstungen und Zusatzausrüstung (1) OBLIGATORISCH VERFÜGBARE Schutzausrüstungen und Zusatzausrüstung (1)
ISA ISA
Mögliche Variantender ISA (entsprechend dem Auftrag) Mögliche Variantender ISA (entsprechend dem Auftrag)
Spezifische ISA (entsprechend den spezifischen Risiken) Spezifische ISA (entsprechend den spezifischen Risiken)
Zusatzausrüstung in einem am Einsatzort befindlichen Fahrzeug Zusatzausrüstung in einem am Einsatzort befindlichen Fahrzeug
1. Brand- und Explosionsbekämpfung und Bekämpfung der Folgen 1. Brand- und Explosionsbekämpfung und Bekämpfung der Folgen
Brand Brand
o Allgemeine Branderkennung o Allgemeine Branderkennung
o Auto, Lkw, landwirtschaftliche Maschine o Auto, Lkw, landwirtschaftliche Maschine
o Container o Container
o Hochspannungskabine oder -anlage o Hochspannungskabine oder -anlage
o Wiese, Graben, Böschung o Wiese, Graben, Böschung
o Brandgeruch o Brandgeruch
o Kontrolle der korrekten Brandbekämpfung o Kontrolle der korrekten Brandbekämpfung
o Kontrolle der Rauchentwicklung o Kontrolle der Rauchentwicklung
o Gebäude o Gebäude
o Industrie o Industrie
o Tunnel, Tiefgarage, Metrostation o Tunnel, Tiefgarage, Metrostation
o Explosion o Explosion
o Bus, Zug, Straßenbahn o Bus, Zug, Straßenbahn
o Luftfahrzeug o Luftfahrzeug
o Wasserfahrzeug o Wasserfahrzeug
o Wald und Heide (ausgedehnter Brand) o Wald und Heide (ausgedehnter Brand)
BEK Brand BEK Brand
Feuerschutzhaube für Feuerwehrleute Atemschutzgerät Feuerschutzhaube für Feuerwehrleute Atemschutzgerät
Totmann-Signalgerät Funkgerät Totmann-Signalgerät Funkgerät
Nur möglich bei Nur möglich bei
o Wiese, Graben, Böschung o Wiese, Graben, Böschung
o Wald und Heide (ausgedehnter Brand) o Wald und Heide (ausgedehnter Brand)
Sicherheitshelm, der den geltenden belgischen Normen für Sicherheitshelm, der den geltenden belgischen Normen für
Bergsteigerhelme und Industriehelme entspricht, mit Flammbeständigkeit Bergsteigerhelme und Industriehelme entspricht, mit Flammbeständigkeit
Ebenfalls möglich bei Tunnel-, Tiefgaragen-, Metrostationsbrand Ebenfalls möglich bei Tunnel-, Tiefgaragen-, Metrostationsbrand
Regenerationsgerät Regenerationsgerät
ATEX-Funkgerät ATEX-Funkgerät
Auf öffentlicher Straße : Signalweste - Klasse 3 Auf öffentlicher Straße : Signalweste - Klasse 3
Wärmebildkamera Explosimeter Radioaktivitätsdetektor (2) Wärmebildkamera Explosimeter Radioaktivitätsdetektor (2)
Seilsicherungssystem Auf öffentlicher Straße: Sicherungsmaterial Seilsicherungssystem Auf öffentlicher Straße: Sicherungsmaterial
o ADR-Lkw o ADR-Lkw
BEK Brand Feuerschutzhaube für Feuerwehrleute Atemschutzgerät BEK Brand Feuerschutzhaube für Feuerwehrleute Atemschutzgerät
Totmann-Signalgerät Totmann-Signalgerät
Siehe die individuellen Schutzausrüstungen für die Bekämpfung von Siehe die individuellen Schutzausrüstungen für die Bekämpfung von
Verschmutzung und von Freisetzung gefährlicher Stoffe, den konkreten Verschmutzung und von Freisetzung gefährlicher Stoffe, den konkreten
Umständen angepasst Umständen angepasst
Auf öffentlicher Straße : Signalweste - Klasse 3 Dosimeter (3) Auf öffentlicher Straße : Signalweste - Klasse 3 Dosimeter (3)
Wärmebildkamera Explosimeter Gasspürgerät Radioaktivitätsdetektor Wärmebildkamera Explosimeter Gasspürgerät Radioaktivitätsdetektor
Sicherungsmaterial Tragbares Funkgerät oder tragbares ATEX-Funkgerät Sicherungsmaterial Tragbares Funkgerät oder tragbares ATEX-Funkgerät
entsprechend dem Risiko entsprechend dem Risiko
2. Bekämpfung von Verschmutzung und von Freisetzung gefährlicher 2. Bekämpfung von Verschmutzung und von Freisetzung gefährlicher
Stoffe Stoffe
Belästigung, "begrenzte" Ver-schmutzung Belästigung, "begrenzte" Ver-schmutzung
o CO-Messung (Kontrolle) o CO-Messung (Kontrolle)
o Verdächtiger Geruch o Verdächtiger Geruch
o Verdächtiger kleiner Gegenstand auf öffentlicher Straße o Verdächtiger kleiner Gegenstand auf öffentlicher Straße
o Erkundung o Erkundung
o Behandlung o Behandlung
BEK Brand BEK Brand
Feuerschutzhaube für Feuerwehrleute Atemschutzgerät Feuerschutzhaube für Feuerwehrleute Atemschutzgerät
Handschuhe zum Schutz vor Chemikalien Handschuhe zum Schutz vor Chemikalien
Stiefel zum Schutz vor Chemikalien Stiefel zum Schutz vor Chemikalien
Staubschutzmaske Staubschutzmaske
Sicherheitshelm, der den geltenden belgischen Normen für Sicherheitshelm, der den geltenden belgischen Normen für
Bergsteigerhelme und Industriehelme entsprichtI Bergsteigerhelme und Industriehelme entsprichtI
SAs, denen notfalls Folgendes hinzuzufügen ist: SAs, denen notfalls Folgendes hinzuzufügen ist:
SK gegen Staub oder SK zum Schutz vor Chemikalien SK gegen Staub oder SK zum Schutz vor Chemikalien
Auf öffentlicher Straße Auf öffentlicher Straße
Signalweste - Klasse 3 Signalweste - Klasse 3
Explosimeter - CO-Melder Multigasmelder oder Prüfröhrchen Explosimeter - CO-Melder Multigasmelder oder Prüfröhrchen
Radioaktivitäts-detektor Tragbares Funkgerät Auf öffentlicher Straße: Radioaktivitäts-detektor Tragbares Funkgerät Auf öffentlicher Straße:
Sicherungsmaterial Sicherungsmaterial
Unfall mit gefährlichen Stoffen Unfall mit gefährlichen Stoffen
o Erdgas- oder LPG-Leck o Erdgas- oder LPG-Leck
o Explosionsgefahr o Explosionsgefahr
BEK Brand BEK Brand
Feuerschutzhaube für Feuerwehrleute Feuerschutzhaube für Feuerwehrleute
Atemschutzgerät Atemschutzgerät
Wärmebildkamera Explosimeter Radioaktivitätsdetektor Wärmebildkamera Explosimeter Radioaktivitätsdetektor
Seilsicherungssystem Tragbares ATEX-Funkgerät Seilsicherungssystem Tragbares ATEX-Funkgerät
o Unfall mit gefährlichen Stoffen: o Unfall mit gefährlichen Stoffen:
o chemischen Stoffen o chemischen Stoffen
o biologischen Stoffen o biologischen Stoffen
o radiologischen Stoffen o radiologischen Stoffen
o AUSSERHALB der Industrie o AUSSERHALB der Industrie
o Bruch an unterirdischer Pipeline mit flüssigen Kohlenwasserstoffen o Bruch an unterirdischer Pipeline mit flüssigen Kohlenwasserstoffen
Funkgerät Flüssige Stoffe SK zum Schutz vor Chemikalien Stiefel zum Funkgerät Flüssige Stoffe SK zum Schutz vor Chemikalien Stiefel zum
Schutz vor Chemikalien Atemschutzgerät Totmann-Signalgerät Gasförmige Schutz vor Chemikalien Atemschutzgerät Totmann-Signalgerät Gasförmige
Produkte Gas-SK (4) Produkte Gas-SK (4)
Kommunikationssystem für Gasschutzanzug Dosimeter Kommunikationssystem für Gasschutzanzug Dosimeter
ATEX-Funkgerät ATEX-Funkgerät
Explosimeter Multigasmelder oder Prüfröhrchen Radioaktivitätsdetektor Explosimeter Multigasmelder oder Prüfröhrchen Radioaktivitätsdetektor
Seilsicherungssystem Seilsicherungssystem
o Unfall mit gefährlichen Stoffen: o Unfall mit gefährlichen Stoffen:
o chemischen Stoffen o chemischen Stoffen
o biologischen Stoffen o biologischen Stoffen
o radiologischen Stoffen o radiologischen Stoffen
o INNERHALB eines Industriebetriebs o INNERHALB eines Industriebetriebs
o Bruch an unterirdischer Pipeline mit gasförmigen o Bruch an unterirdischer Pipeline mit gasförmigen
Kohlenwasser-stoffen Kohlenwasser-stoffen
o Giftige Produkte o Giftige Produkte
Gas-SK Gas-SK
Totmann-Signalgerät Funkgerät Totmann-Signalgerät Funkgerät
Kommunikations-system für Gasschutzanzug Kommunikations-system für Gasschutzanzug
Dosimeter ATEX-Funkgerät Dosimeter ATEX-Funkgerät
Explosimeter Explosimeter
Multigasmelder oder Prüfröhrchen Radioaktivitäts-detektor Multigasmelder oder Prüfröhrchen Radioaktivitäts-detektor
Seilsicherungssystem Seilsicherungssystem
3. Rettung und Unterstützung von Personen in bedrohlichen Situationen 3. Rettung und Unterstützung von Personen in bedrohlichen Situationen
und Schutz ihrer Güter und Schutz ihrer Güter
Technische Hilfeleistung Technische Hilfeleistung
o Öffnung von Türen o Öffnung von Türen
o Kleines Tier in Not (dringend) o Kleines Tier in Not (dringend)
BEK Brand BEK Brand
BEK Tech BEK Tech
Auffanggurt bei Höhenarbeit Auffanggurt bei Höhenarbeit
Tragbares Funkgerät Tragbares Funkgerät
o Dringende Vernichtung von Wespennestern o Dringende Vernichtung von Wespennestern
o Dringende Vernichtung von Prozessionsraupen o Dringende Vernichtung von Prozessionsraupen
Wespenschutzanzug SK gegen Staub Wespenschutzanzug SK gegen Staub
ISA Höhenarbeit ISA Höhenarbeit
o Dringende Säuberung der Straßendecke o Dringende Säuberung der Straßendecke
Dienstkleidung Dienstkleidung
Schuhe für Feuerwehrleute Typ 2 Schuhe für Feuerwehrleute Typ 2
Technische Handschuhe, die der belgischen Norm für Handschuhe zum Technische Handschuhe, die der belgischen Norm für Handschuhe zum
Schutz gegen mechanische Risiken entsprechen Schutz gegen mechanische Risiken entsprechen
Sicherheitshelm, der den geltenden belgischen Normen für Sicherheitshelm, der den geltenden belgischen Normen für
Bergsteigerhelme und Industriehelme entspricht Säuberung Signalweste - Bergsteigerhelme und Industriehelme entspricht Säuberung Signalweste -
Klasse 3 Klasse 3
SK gegen Staub SK gegen Staub
Stiefel zum Schutz vor Chemikalien Stiefel zum Schutz vor Chemikalien
Staubschutzmaske Staubschutzmaske
Tragbares Funkgerät Tragbares Funkgerät
Sicherungsmaterial Sicherungsmaterial
o Dringende Einsätze bei Unwetter und Sturm o Dringende Einsätze bei Unwetter und Sturm
Schutzhose und -weste, Schutzhandschuhe für Arbeiten mit der Schutzhose und -weste, Schutzhandschuhe für Arbeiten mit der
Kettensäge Schuhe für Feuerwehrleute Typ 2 Helm mit Ohren- und Kettensäge Schuhe für Feuerwehrleute Typ 2 Helm mit Ohren- und
Gesichtsschutz Gesichtsschutz
Sicherheitshelm, der den geltenden belgischen Normen für Sicherheitshelm, der den geltenden belgischen Normen für
Bergsteigerhelme und Industriehelme entspricht, mit Ohren- und Bergsteigerhelme und Industriehelme entspricht, mit Ohren- und
Gesichtsschutz Gesichtsschutz
Technische Handschuhe, die der belgischen Norm für Handschuhe zum Technische Handschuhe, die der belgischen Norm für Handschuhe zum
Schutz gegen mechanische Risiken entsprechen Schutz gegen mechanische Risiken entsprechen
Auffanggurt bei Höhenarbeit Auf öffentlicher Straße: Signalweste - Auffanggurt bei Höhenarbeit Auf öffentlicher Straße: Signalweste -
Klasse 3 Klasse 3
Tragbares Funkgerät Tragbares Funkgerät
Auf öffentlicher Straße: Sicherungsmaterial Auf öffentlicher Straße: Sicherungsmaterial
o Überschwemmungen und dringende Pumparbeiten o Überschwemmungen und dringende Pumparbeiten
BEK Brand BEK Brand
BEK Tech BEK Tech
Wathose Wathose
Tragbares Funkgerät Tragbares Funkgerät
Dringende Räumung der öffentlichen Straße Dringende Räumung der öffentlichen Straße
BEK Brand BEK Brand
Auf öffentlicher Straße : Signalweste - Klasse 3 Auf öffentlicher Straße : Signalweste - Klasse 3
BEK Tech BEK Tech
Staubmaske Staubmaske
Tragbares Funkgerät Tragbares Funkgerät
Sicherungsmaterial Sicherungsmaterial
o CO-Vergiftung o CO-Vergiftung
BEK Brand BEK Brand
Atemschutzgerät Atemschutzgerät
CO-Melder Tragbares Funkgerät oder tragbares ATEX-Funkgerät CO-Melder Tragbares Funkgerät oder tragbares ATEX-Funkgerät
entsprechend dem Risiko entsprechend dem Risiko
o Von Stromschlag getroffene Person o Von Stromschlag getroffene Person
o Im Aufzug eingeschlossene Person o Im Aufzug eingeschlossene Person
o Gefährliches Tier o Gefährliches Tier
o In einer Maschine eingeklemmte Person o In einer Maschine eingeklemmte Person
o Person im Wasser oder Person, die ins Wasser zu springen droht o Person im Wasser oder Person, die ins Wasser zu springen droht
o Gegenstand, der auf die öffentliche Straße zu fallen droht o Gegenstand, der auf die öffentliche Straße zu fallen droht
o Rettung in unterirdischen Räumen o Rettung in unterirdischen Räumen
BEK Brand BEK Brand
Atemschutzgerät Atemschutzgerät
BEK Tech BEK Tech
Entsprechend der Risikoart: Schwimmweste Sonderausrüstung für Höhlen Entsprechend der Risikoart: Schwimmweste Sonderausrüstung für Höhlen
Seilsicherungssystem Explosimeter Seilsicherungssystem Explosimeter
Auf öffentlicher Straße: Signalweste - Klasse 3 Auf öffentlicher Straße: Signalweste - Klasse 3
Tragbares Funkgerät Tragbares Funkgerät
Auf öffentlicher Straße: Sicherungsmaterial Kit zum Schutz gegen Auf öffentlicher Straße: Sicherungsmaterial Kit zum Schutz gegen
elektrische Risiken: Isolierhocker Isolierhandschuhe Isolierstiefel elektrische Risiken: Isolierhocker Isolierhandschuhe Isolierstiefel
Stange Stange
o Verkehrsunfall mit leichtem Fahrzeug (Pkw) o Verkehrsunfall mit leichtem Fahrzeug (Pkw)
o Großes Tier in Not (dringend) o Großes Tier in Not (dringend)
o Höhenrettung o Höhenrettung
o Verschüttete Person o Verschüttete Person
o Unter Zug, Straßenbahn oder Metro eingeklemmte Person o Unter Zug, Straßenbahn oder Metro eingeklemmte Person
o Person, die zu fallen oder zu springen droht o Person, die zu fallen oder zu springen droht
o Einsturz- oder Sturzgefahr Gebäude o Einsturz- oder Sturzgefahr Gebäude
o Schifffahrtsunfall oder Schiff in Not o Schifffahrtsunfall oder Schiff in Not
o Großes Tier im Wasser o Großes Tier im Wasser
BEK Brand BEK Brand
BEK Tech BEK Tech
Entsprechend der Risikoart: ISA Höhenarbeit Entsprechend der Risikoart: ISA Höhenarbeit
Staubmaske Schwimmweste Auf öffentlicher Straße: Signalweste - Klasse Staubmaske Schwimmweste Auf öffentlicher Straße: Signalweste - Klasse
3 3
Tragbares Funkgerät Tragbares Funkgerät
Auf öffentlicher Straße: Sicherungsmaterial Auf öffentlicher Straße: Sicherungsmaterial
o Bombenalarm, Terrordrohung o Bombenalarm, Terrordrohung
BEK Brand BEK Brand
Feuerschutzhaube für Feuerwehrleute Atemschutzgerät Feuerschutzhaube für Feuerwehrleute Atemschutzgerät
Totmann-Signalgerät Totmann-Signalgerät
NBC-Risiko: siehe Nr. 2 Dosimeter NBC-Risiko: siehe Nr. 2 Dosimeter
Explosimeter Multigasmelder oder Prüfröhrchen Radioaktivitätsdetektor Explosimeter Multigasmelder oder Prüfröhrchen Radioaktivitätsdetektor
Tragbares Funkgerät oder tragbares ATEX-Funkgerät entsprechend dem Tragbares Funkgerät oder tragbares ATEX-Funkgerät entsprechend dem
Risiko Risiko
o Verkehrsunfall mit schwerem Fahrzeug o Verkehrsunfall mit schwerem Fahrzeug
o Zug-, Straßenbahn- oder Metrounfall o Zug-, Straßenbahn- oder Metrounfall
o Luftfahrtunfall oder Flugzeug in Not o Luftfahrtunfall oder Flugzeug in Not
BEK Brand BEK Brand
BEK Tech BEK Tech
Auf öffentlicher Straße: Auf öffentlicher Straße:
Signalweste - Klasse 3 Signalweste - Klasse 3
Tragbares Funkgerät Auf öffentlicher Straße: Sicherungsmaterial Tragbares Funkgerät Auf öffentlicher Straße: Sicherungsmaterial
o Unfall mit ADR-Transport o Unfall mit ADR-Transport
o Schifffahrtsunfall mit gefährlichen Stoffen o Schifffahrtsunfall mit gefährlichen Stoffen
BEK Brand Atemschutzgerät Totmann-Signalgerät BEK Brand Atemschutzgerät Totmann-Signalgerät
BEK Tech BEK Tech
Chemisches Risiko : siehe Nr. 2 Auf öffentlicher Straße: Signalweste - Chemisches Risiko : siehe Nr. 2 Auf öffentlicher Straße: Signalweste -
Klasse 3 Schwimmweste Dosimeter Klasse 3 Schwimmweste Dosimeter
Explosimeter Multigasmelder oder Prüfröhrchen Radioaktivitätsdetektor Explosimeter Multigasmelder oder Prüfröhrchen Radioaktivitätsdetektor
Tragbares Funkgerät oder tragbares Atex-Funkgerät entsprechend dem Tragbares Funkgerät oder tragbares Atex-Funkgerät entsprechend dem
Risiko Auf öffentlicher Straße: Sicherungsmaterial Risiko Auf öffentlicher Straße: Sicherungsmaterial
4. Logistische Unterstützung Dringende medizinische Hilfe 4. Logistische Unterstützung Dringende medizinische Hilfe
o Dringende Unterstützung des Krankenwagens mit Personal o Dringende Unterstützung des Krankenwagens mit Personal
o Dringende Unterstützung des Krankenwagens mit Drehleiter o Dringende Unterstützung des Krankenwagens mit Drehleiter
o Einrichtung der PC-OPS o Einrichtung der PC-OPS
Dienstkleidung Dienstkleidung
Schuhe für Feuerwehrleute Typ 2 Sicherheitshelm, der den geltenden Schuhe für Feuerwehrleute Typ 2 Sicherheitshelm, der den geltenden
belgischen Normen für Bergsteigerhelme und Industriehelme entspricht belgischen Normen für Bergsteigerhelme und Industriehelme entspricht
Technische Handschuhe, die der belgischen Norm für Handschuhe zum Technische Handschuhe, die der belgischen Norm für Handschuhe zum
Schutz gegen mechanische Risiken entsprechen Schutz gegen mechanische Risiken entsprechen
Sicherheitsschuhe Sicherheitsschuhe
Entsprechend der Risikoart: Schutzbrille Entsprechend der Risikoart: Schutzbrille
Staubmaske SK gegen Staub Auf öffentlicher Straße: Staubmaske SK gegen Staub Auf öffentlicher Straße:
Signalweste - Klasse 3 Auffanggurt bei Höhenarbeit Signalweste - Klasse 3 Auffanggurt bei Höhenarbeit
Tragbares Funkgerät Auf öffentlicher Straße: Sicherungsmaterial Tragbares Funkgerät Auf öffentlicher Straße: Sicherungsmaterial
5. Dringende medizinische Hilfe 5. Dringende medizinische Hilfe
Dringende medizinische Hilfe Dringende medizinische Hilfe
o Wenn der FÖD Volksgesundheit der Zone einen Auftrag im Rahmen der o Wenn der FÖD Volksgesundheit der Zone einen Auftrag im Rahmen der
dringenden medizinischen Hilfe anvertraut hat dringenden medizinischen Hilfe anvertraut hat
BEK Med BEK Med
CO-Melder CO-Melder
Auf öffentlicher Straße: Auf öffentlicher Straße:
Sicherungsmaterial Sicherungsmaterial
Erläuternde Liste der benutzten Abkürzungen Erläuternde Liste der benutzten Abkürzungen
Atemschutzgerät: umluftunabhängiges Atemschutzgerät Atemschutzgerät: umluftunabhängiges Atemschutzgerät
Seilsicherungssystem: System, das im Allgemeinen aus Seilen besteht, Seilsicherungssystem: System, das im Allgemeinen aus Seilen besteht,
das einer Person, die in ein Gebäude eintritt, hilft, den Weg nach das einer Person, die in ein Gebäude eintritt, hilft, den Weg nach
außen wieder zu finden außen wieder zu finden
SK: Schutzkleidung SK: Schutzkleidung
Unter SK gegen Staub ist ein Einwegschutzanzug gegen Festpartikel zu Unter SK gegen Staub ist ein Einwegschutzanzug gegen Festpartikel zu
verstehen. verstehen.
Unter SK zum Schutz vor Chemikalien ist ein Anzug zum Schutz vor Unter SK zum Schutz vor Chemikalien ist ein Anzug zum Schutz vor
chemische Flüssigkeiten zu verstehen. Es kann sich um einen chemische Flüssigkeiten zu verstehen. Es kann sich um einen
Einwegschutzanzug oder einen wiederverwendbaren Schutzanzug handeln. Einwegschutzanzug oder einen wiederverwendbaren Schutzanzug handeln.
Er besteht vorzugsweise aus einem Teil. Er besteht vorzugsweise aus einem Teil.
ADR: wie erwähnt im Europäischen Übereinkommen über die internationale ADR: wie erwähnt im Europäischen Übereinkommen über die internationale
Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße und dessen Anlagen, Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße und dessen Anlagen,
unterzeichnet in Genf am 30. September 1957 und gebilligt durch das unterzeichnet in Genf am 30. September 1957 und gebilligt durch das
Gesetz vom 10. August 1960 Gesetz vom 10. August 1960
NBC: nuklear, biologisch und chemisch NBC: nuklear, biologisch und chemisch
Gesehen, um Unserem Erlass vom 30. August 2013 zur Festlegung der Gesehen, um Unserem Erlass vom 30. August 2013 zur Festlegung der
Mindestnormen mit Bezug auf die individuelle Schutzausrüstung und die Mindestnormen mit Bezug auf die individuelle Schutzausrüstung und die
Zusatzausrüstung beigefügt zu werden Zusatzausrüstung beigefügt zu werden
PHILIPPE PHILIPPE
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Die Ministerin des Innern Die Ministerin des Innern
Frau J. MILQUET Frau J. MILQUET
_______ _______
Fußnoten Fußnoten
1 Jegliche in der vorliegenden Anlage erwähnte Ausrüstung entspricht 1 Jegliche in der vorliegenden Anlage erwähnte Ausrüstung entspricht
der geltenden belgischen Norm. der geltenden belgischen Norm.
2 Bei Gebäuden, die radioaktive Quellen enthalten, wie Krankenhäusern, 2 Bei Gebäuden, die radioaktive Quellen enthalten, wie Krankenhäusern,
Laboren, Arztpraxen, Industriebetrieben, kann die Dosis mindestens mit Laboren, Arztpraxen, Industriebetrieben, kann die Dosis mindestens mit
einem Radioaktivitätsdetektor (in Gammastrahlung) gemessen werden. einem Radioaktivitätsdetektor (in Gammastrahlung) gemessen werden.
Wenn die kumulierte Dosis hoch ist, wird das Personal mit einem Wenn die kumulierte Dosis hoch ist, wird das Personal mit einem
individuellen Dosimeter ausgestattet. individuellen Dosimeter ausgestattet.
3 Bei Transport von radioaktiven Stoffen. 3 Bei Transport von radioaktiven Stoffen.
4 Der Einsatz von Gas-SK erfordert den Einsatz einer gesamten 4 Der Einsatz von Gas-SK erfordert den Einsatz einer gesamten
Infrastruktur, insbesondere in Zusammenhang mit der Dekontamination. Infrastruktur, insbesondere in Zusammenhang mit der Dekontamination.
Diese Infrastruktur wird mit vorausgesetzt. Diese Infrastruktur wird mit vorausgesetzt.
^