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              | Arrêté royal déterminant les normes minimales en matière d'équipement de protection individuelle et d'équipement complémentaire que les zones de secours et les prézones mettent à la disposition de leur personnel opérationnel. - Traduction allemande | Koninklijk besluit tot vaststelling van de minimale normen betreffende persoonlijke beschermingsmiddelen en de bijkomende uitrusting die de hulpverleningszones en de prezones ter beschikking stellen van hun operationeel personeel. - Duitse vertaling | 
|---|---|
| SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR | FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN | 
| 30 AOUT 2013. - Arrêté royal déterminant les normes minimales en | 30 AUGUSTUS 2013. - Koninklijk besluit tot vaststelling van de | 
| matière d'équipement de protection individuelle et d'équipement | minimale normen betreffende persoonlijke beschermingsmiddelen en de | 
| complémentaire que les zones de secours et les prézones mettent à la | bijkomende uitrusting die de hulpverleningszones en de prezones ter | 
| disposition de leur personnel opérationnel. - Traduction allemande | beschikking stellen van hun operationeel personeel. - Duitse vertaling | 
| Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de | De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk | 
| l'arrêté royal du 30 août 2013 déterminant les normes minimales en | besluit van 30 augustus 2013 tot vaststelling van de minimale normen | 
| matière d'équipement de protection individuelle et d'équipement | betreffende persoonlijke beschermingsmiddelen en de bijkomende | 
| complémentaire que les zones de secours et les prézones mettent à la | uitrusting die de hulpverleningszones en de prezones ter beschikking | 
| disposition de leur personnel opérationnel (Moniteur belge du 19 | stellen van hun operationeel personeel (Belgisch Staatsblad van 19 | 
| septembre 2013, add. du 11 décembre 2013). | september 2013, add. van 11 december 2013). | 
| Cette traduction a été établie par le Service central de traduction | Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse | 
| allemande à Malmedy. | vertaling in Malmedy. | 
| FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES | 
| 30. AUGUST 2013 - Königlicher Erlass zur Festlegung der Mindestnormen | 30. AUGUST 2013 - Königlicher Erlass zur Festlegung der Mindestnormen | 
| mit Bezug auf die individuelle Schutzausrüstung und die | mit Bezug auf die individuelle Schutzausrüstung und die | 
| Zusatzausrüstung, die die Hilfeleistungszonen und die vorläufigen | Zusatzausrüstung, die die Hilfeleistungszonen und die vorläufigen | 
| Zonen ihrem Einsatzpersonal zur Verfügung stellen | Zonen ihrem Einsatzpersonal zur Verfügung stellen | 
| BERICHT AN DEN KÖNIG | BERICHT AN DEN KÖNIG | 
| Sire, | Sire, | 
| mit dem Königlichen Erlass, den ich die Ehre habe, Eurer Majestät | mit dem Königlichen Erlass, den ich die Ehre habe, Eurer Majestät | 
| vorzulegen, sollen die Mindestnormen mit Bezug auf die individuelle | vorzulegen, sollen die Mindestnormen mit Bezug auf die individuelle | 
| Schutzausrüstung und die Zusatzausrüstung, die die Hilfeleistungszonen | Schutzausrüstung und die Zusatzausrüstung, die die Hilfeleistungszonen | 
| und die vorläufigen Zonen ihrem Einsatzpersonal zur Verfügung stellen, | und die vorläufigen Zonen ihrem Einsatzpersonal zur Verfügung stellen, | 
| festgelegt werden. | festgelegt werden. | 
| ALLGEMEINE BETRACHTUNGEN | ALLGEMEINE BETRACHTUNGEN | 
| Vorliegender Entwurf eines Königlichen Erlasses legt die Mindestnormen | Vorliegender Entwurf eines Königlichen Erlasses legt die Mindestnormen | 
| mit Bezug auf die individuelle Schutzausrüstung und die | mit Bezug auf die individuelle Schutzausrüstung und die | 
| Zusatzausrüstung fest. | Zusatzausrüstung fest. | 
| Als Arbeitgeber ist die Zone verantwortlich für die Einhaltung des | Als Arbeitgeber ist die Zone verantwortlich für die Einhaltung des | 
| Gesetzes vom 4. August 1996 über das Wohlbefinden der Arbeitnehmer bei | Gesetzes vom 4. August 1996 über das Wohlbefinden der Arbeitnehmer bei | 
| der Ausführung ihrer Arbeit und seiner Ausführungserlasse. | der Ausführung ihrer Arbeit und seiner Ausführungserlasse. | 
| Vorliegender Entwurf gibt die Mindestanforderungen an, die die Zone | Vorliegender Entwurf gibt die Mindestanforderungen an, die die Zone | 
| auf der Grundlage ihrer Risikoanalyse anwendet und gegebenenfalls | auf der Grundlage ihrer Risikoanalyse anwendet und gegebenenfalls | 
| anpasst. | anpasst. | 
| Die Anlage ist wie folgt zu lesen. | Die Anlage ist wie folgt zu lesen. | 
| In der ersten Spalte werden die verschiedenen Einsatzarten | In der ersten Spalte werden die verschiedenen Einsatzarten | 
| aufgelistet. In der zweiten Spalte werden die obligatorischen | aufgelistet. In der zweiten Spalte werden die obligatorischen | 
| individuellen Mindestschutzausrüstungen festgelegt. In der dritten | individuellen Mindestschutzausrüstungen festgelegt. In der dritten | 
| Spalte werden mögliche Varianten zu der zweiten Spalte angegeben. | Spalte werden mögliche Varianten zu der zweiten Spalte angegeben. | 
| Diese werden dem Ermessen der Zone entsprechend dem Auftrag | Diese werden dem Ermessen der Zone entsprechend dem Auftrag | 
| überlassen. In der vierten Spalte werden die individuellen | überlassen. In der vierten Spalte werden die individuellen | 
| Schutzausrüstungen für spezifische Risiken festgelegt. Wenn ein | Schutzausrüstungen für spezifische Risiken festgelegt. Wenn ein | 
| solches spezifisches Risiko vorhanden ist, muss die Zone diese | solches spezifisches Risiko vorhanden ist, muss die Zone diese | 
| Schutzausrüstungen vorsehen. In der fünften Spalte werden die | Schutzausrüstungen vorsehen. In der fünften Spalte werden die | 
| obligatorischen Zusatzausrüstungen festgelegt, die die Zone in | obligatorischen Zusatzausrüstungen festgelegt, die die Zone in | 
| mindestens 1 am Einsatzort befindlichen Fahrzeug vorsehen muss. | mindestens 1 am Einsatzort befindlichen Fahrzeug vorsehen muss. | 
| Zum Beispiel das Funkgerät und das ATEX-Funkgerät bei Brandeinsätzen. | Zum Beispiel das Funkgerät und das ATEX-Funkgerät bei Brandeinsätzen. | 
| Das Funkgerät ist in der 2. Spalte vorgesehen (Pflichtminimum). Das | Das Funkgerät ist in der 2. Spalte vorgesehen (Pflichtminimum). Das | 
| ATEX-Funkgerät ist in der 4. Spalte vorgesehen (Pflicht im Fall eines | ATEX-Funkgerät ist in der 4. Spalte vorgesehen (Pflicht im Fall eines | 
| spezifischen Risikos). | spezifischen Risikos). | 
| Jede Einsatzkraft bei einem Brandeinsatz muss mit einem Funkgerät | Jede Einsatzkraft bei einem Brandeinsatz muss mit einem Funkgerät | 
| ausgestattet werden. Ist die Einsatzkraft einem Explosionsrisiko | ausgestattet werden. Ist die Einsatzkraft einem Explosionsrisiko | 
| ausgesetzt, muss sie mit einem ATEX-Funkgerät ausgestattet sein. | ausgesetzt, muss sie mit einem ATEX-Funkgerät ausgestattet sein. | 
| Ist die Einsatzkraft dagegen keinem Explosionsrisiko ausgesetzt, wie | Ist die Einsatzkraft dagegen keinem Explosionsrisiko ausgesetzt, wie | 
| zum Beispiel bei einem Brand, kann sie mit einem üblichen Funkgerät | zum Beispiel bei einem Brand, kann sie mit einem üblichen Funkgerät | 
| ausgestattet sein. | ausgestattet sein. | 
| Es obliegt dem Arbeitgeber, die Risiken zu erfassen und einzuschätzen | Es obliegt dem Arbeitgeber, die Risiken zu erfassen und einzuschätzen | 
| und die angemessenen Schutzausrüstungen zu bestimmen. | und die angemessenen Schutzausrüstungen zu bestimmen. | 
| Für bestimmte technische Hilfeleistungen ist in der ersten Spalte die | Für bestimmte technische Hilfeleistungen ist in der ersten Spalte die | 
| BEK Brand vorgesehen, wobei die BEK Tech als mögliche Variante | BEK Brand vorgesehen, wobei die BEK Tech als mögliche Variante | 
| vorgesehen ist. | vorgesehen ist. | 
| Es ist zu bemerken, dass die Zonen bei der Einschätzung | Es ist zu bemerken, dass die Zonen bei der Einschätzung | 
| berücksichtigen müssen, dass ein Feuerwehrhelm die Hörfähigkeit | berücksichtigen müssen, dass ein Feuerwehrhelm die Hörfähigkeit | 
| beeinträchtigt, dass er schwer ist und somit die Ausführung der | beeinträchtigt, dass er schwer ist und somit die Ausführung der | 
| Aufgaben erschwert. | Aufgaben erschwert. | 
| Ein Sicherheitshelm ist dagegen leichter und beeinträchtigt die | Ein Sicherheitshelm ist dagegen leichter und beeinträchtigt die | 
| Hörfähigkeit viel weniger bis gar nicht. | Hörfähigkeit viel weniger bis gar nicht. | 
| Es ist auch zu bemerken, dass Feuerwehrschuhe ein Risiko darstellen | Es ist auch zu bemerken, dass Feuerwehrschuhe ein Risiko darstellen | 
| können. Beim Säubern der öffentlichen Straße kann ein Feuerwehrmann | können. Beim Säubern der öffentlichen Straße kann ein Feuerwehrmann | 
| zum Beispiel in Brennstoff treten. Wenn dieser Feuerwehrmann sich | zum Beispiel in Brennstoff treten. Wenn dieser Feuerwehrmann sich | 
| anschließend mit Brennstoffresten an den Schuhen zu einem Brandort | anschließend mit Brennstoffresten an den Schuhen zu einem Brandort | 
| begibt, kann dies ein zusätzliches Risiko darstellen. | begibt, kann dies ein zusätzliches Risiko darstellen. | 
| Der Arbeitgeber muss nicht nur die notwendigen individuellen | Der Arbeitgeber muss nicht nur die notwendigen individuellen | 
| Schutzausrüstungen und Zusatzausrüstungen zur Verfügung stellen, er | Schutzausrüstungen und Zusatzausrüstungen zur Verfügung stellen, er | 
| muss auch die Anzahl der notwendigen Schutzkleidungen und | muss auch die Anzahl der notwendigen Schutzkleidungen und | 
| -ausrüstungen bestimmen. Im Sinne der Risikoverhütung und aus | -ausrüstungen bestimmen. Im Sinne der Risikoverhütung und aus | 
| hygienischen Gründen müssen in der Kaserne Reserveausrüstungen zur | hygienischen Gründen müssen in der Kaserne Reserveausrüstungen zur | 
| Verfügung stehen, falls eine Ausrüstung während eines Einsatzes nass | Verfügung stehen, falls eine Ausrüstung während eines Einsatzes nass | 
| geworden oder kontaminiert worden ist und die Einsatzkraft zu einem | geworden oder kontaminiert worden ist und die Einsatzkraft zu einem | 
| weiteren Einsatz ausrücken muss. | weiteren Einsatz ausrücken muss. | 
| All dies müssen die Zonen bei der Anwendung und Anpassung der | All dies müssen die Zonen bei der Anwendung und Anpassung der | 
| Bestimmungen des vorliegenden Erlasses berücksichtigen. | Bestimmungen des vorliegenden Erlasses berücksichtigen. | 
| Die Unterscheidung zwischen den Einsätzen "Dringende Räumung der | Die Unterscheidung zwischen den Einsätzen "Dringende Räumung der | 
| öffentlichen Straße" und "Dringende Säuberung der Straßendecke" wird | öffentlichen Straße" und "Dringende Säuberung der Straßendecke" wird | 
| auf der Grundlage des Vorhandenseins mechanischer Risiken gemacht. | auf der Grundlage des Vorhandenseins mechanischer Risiken gemacht. | 
| Mechanische Risiken sind mögliche Schnitt- und Schürfverletzungen, | Mechanische Risiken sind mögliche Schnitt- und Schürfverletzungen, | 
| Quetschungen, Perforationen, Projektionen von Teilen usw. | Quetschungen, Perforationen, Projektionen von Teilen usw. | 
| Bei einem Einsatz "Dringende Räumung der öffentlichen Straße" sind | Bei einem Einsatz "Dringende Räumung der öffentlichen Straße" sind | 
| mechanische Risiken vorhanden (Räumung eines auf die öffentliche | mechanische Risiken vorhanden (Räumung eines auf die öffentliche | 
| Straße gefallenen Baums zum Beispiel) und werden die individuellen | Straße gefallenen Baums zum Beispiel) und werden die individuellen | 
| Schutzausrüstungen und Zusatzausrüstungen entsprechend diesen Risiken | Schutzausrüstungen und Zusatzausrüstungen entsprechend diesen Risiken | 
| bestimmt. | bestimmt. | 
| Bei einem Einsatz "Dringende Säuberung der Straßendecke" wird davon | Bei einem Einsatz "Dringende Säuberung der Straßendecke" wird davon | 
| ausgegangen, dass kein mechanisches Risiko vorhanden ist, und wird | ausgegangen, dass kein mechanisches Risiko vorhanden ist, und wird | 
| demnach auch keine Schutzausrüstung für diese Art Risiken vorgesehen. | demnach auch keine Schutzausrüstung für diese Art Risiken vorgesehen. | 
| Ich habe die Ehre, | Ich habe die Ehre, | 
| Sire, | Sire, | 
| der ehrerbietige und treue Diener | der ehrerbietige und treue Diener | 
| Eurer Majestät | Eurer Majestät | 
| zu sein. | zu sein. | 
| Die Ministerin des Innern | Die Ministerin des Innern | 
| Frau J. MILQUET | Frau J. MILQUET | 
| FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES | 
| 30. AUGUST 2013 - Königlicher Erlass zur Festlegung der Mindestnormen | 30. AUGUST 2013 - Königlicher Erlass zur Festlegung der Mindestnormen | 
| mit Bezug auf die individuelle Schutzausrüstung und die | mit Bezug auf die individuelle Schutzausrüstung und die | 
| Zusatzausrüstung, die die Hilfeleistungszonen und die vorläufigen | Zusatzausrüstung, die die Hilfeleistungszonen und die vorläufigen | 
| Zonen ihrem Einsatzpersonal zur Verfügung stellen | Zonen ihrem Einsatzpersonal zur Verfügung stellen | 
| PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, | PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, | 
| Unser Gruß! | Unser Gruß! | 
| Aufgrund des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die zivile Sicherheit, des | Aufgrund des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die zivile Sicherheit, des | 
| Artikels 119 und des Artikels 224 Absatz 2; | Artikels 119 und des Artikels 224 Absatz 2; | 
| Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 27. Januar 2012; | Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 27. Januar 2012; | 
| Aufgrund des Einverständnisses des Ministers des Haushalts vom 13. | Aufgrund des Einverständnisses des Ministers des Haushalts vom 13. | 
| Juli 2012; | Juli 2012; | 
| Aufgrund des Verhandlungsprotokolls Nr. 2012/01 vom 16. Februar 2012 | Aufgrund des Verhandlungsprotokolls Nr. 2012/01 vom 16. Februar 2012 | 
| und Nr. 2013/06 vom 13. Mai 2013 des Ausschusses der provinzialen und | und Nr. 2013/06 vom 13. Mai 2013 des Ausschusses der provinzialen und | 
| lokalen öffentlichen Dienste; | lokalen öffentlichen Dienste; | 
| Aufgrund der vorherigen Prüfung der Notwendigkeit, eine | Aufgrund der vorherigen Prüfung der Notwendigkeit, eine | 
| Nachhaltigkeitsprüfung durchzuführen, und der Folgerung, dass eine | Nachhaltigkeitsprüfung durchzuführen, und der Folgerung, dass eine | 
| solche Nachhaltigkeitsprüfung nicht erforderlich ist; | solche Nachhaltigkeitsprüfung nicht erforderlich ist; | 
| Aufgrund des Gutachtens Nr. 51.940/2 des Staatsrates vom 5. September | Aufgrund des Gutachtens Nr. 51.940/2 des Staatsrates vom 5. September | 
| 2012 und des Gutachtens Nr. 53.536/2 des Staatsrates vom 10. Juli | 2012 und des Gutachtens Nr. 53.536/2 des Staatsrates vom 10. Juli | 
| 2013, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 1 der am | 2013, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 1 der am | 
| 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat; | 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat; | 
| Auf Vorschlag der Ministerin des Innern und aufgrund der Stellungnahme | Auf Vorschlag der Ministerin des Innern und aufgrund der Stellungnahme | 
| der Minister, die im Rat darüber beraten haben, | der Minister, die im Rat darüber beraten haben, | 
| Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: | Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: | 
| Artikel 1 - Für die Anwendung des vorliegenden Erlasses versteht man | Artikel 1 - Für die Anwendung des vorliegenden Erlasses versteht man | 
| unter: | unter: | 
| 1. "individueller Schutzausrüstung", weiter unten "ISA" genannt: jede | 1. "individueller Schutzausrüstung", weiter unten "ISA" genannt: jede | 
| Ausrüstung im Sinne von Artikel 3 Nr. 4 des Königlichen Erlasses vom | Ausrüstung im Sinne von Artikel 3 Nr. 4 des Königlichen Erlasses vom | 
| 13. Juni 2005 über die Benutzung individueller Schutzausrüstungen, | 13. Juni 2005 über die Benutzung individueller Schutzausrüstungen, | 
| 2. Zusatzausrüstung: jede Ausrüstung, mit der Gefahren festgestellt | 2. Zusatzausrüstung: jede Ausrüstung, mit der Gefahren festgestellt | 
| oder identifiziert werden können oder Risiken gemessen werden können, | oder identifiziert werden können oder Risiken gemessen werden können, | 
| einschließlich des Sicherungsmaterials, | einschließlich des Sicherungsmaterials, | 
| 3. "Basiseinsatzkleidung", weiter unten "BEK" genannt: die für den | 3. "Basiseinsatzkleidung", weiter unten "BEK" genannt: die für den | 
| Einsatz notwendige ISA, | Einsatz notwendige ISA, | 
| 4. geltender belgischer Norm: die geltende belgische Norm, die gemäß | 4. geltender belgischer Norm: die geltende belgische Norm, die gemäß | 
| dem Gesetz vom 3. April 2003 über die Normung vom Normungsamt | dem Gesetz vom 3. April 2003 über die Normung vom Normungsamt | 
| veröffentlicht worden ist. | veröffentlicht worden ist. | 
| Art. 2 - Vorliegender Erlass ist anwendbar auf die Hilfeleistungszonen | Art. 2 - Vorliegender Erlass ist anwendbar auf die Hilfeleistungszonen | 
| und die Personalmitglieder des Einsatzkaders der Zone. | und die Personalmitglieder des Einsatzkaders der Zone. | 
| Art. 3 - Gemäß Artikel 5 des Gesetzes vom 4. August 1996 über das | Art. 3 - Gemäß Artikel 5 des Gesetzes vom 4. August 1996 über das | 
| Wohlbefinden der Arbeitnehmer bei der Ausführung ihrer Arbeit und den | Wohlbefinden der Arbeitnehmer bei der Ausführung ihrer Arbeit und den | 
| Artikeln 8 und 9 des Königlichen Erlasses vom 27. März 1998 über die | Artikeln 8 und 9 des Königlichen Erlasses vom 27. März 1998 über die | 
| Politik des Wohlbefindens der Arbeitnehmer bei der Ausführung ihrer | Politik des Wohlbefindens der Arbeitnehmer bei der Ausführung ihrer | 
| Arbeit ist die Hilfeleistungszone verpflichtet, die mit der Arbeit | Arbeit ist die Hilfeleistungszone verpflichtet, die mit der Arbeit | 
| einhergehenden Risiken festzustellen und die angemessenen materiellen | einhergehenden Risiken festzustellen und die angemessenen materiellen | 
| Abhilfemaßnahmen zu treffen. | Abhilfemaßnahmen zu treffen. | 
| Art. 4 - Wenn auf der Grundlage der in Artikel 3 erwähnten | Art. 4 - Wenn auf der Grundlage der in Artikel 3 erwähnten | 
| Risikoanalyse festgestellt wird, dass den Personalmitgliedern des | Risikoanalyse festgestellt wird, dass den Personalmitgliedern des | 
| Einsatzkaders der Zone individuelle Schutzausrüstungen oder eine | Einsatzkaders der Zone individuelle Schutzausrüstungen oder eine | 
| Zusatzausrüstung zur Verfügung gestellt werden müssen, stellt die | Zusatzausrüstung zur Verfügung gestellt werden müssen, stellt die | 
| Hilfeleistungszone in den in der Anlage zum vorliegenden Erlass | Hilfeleistungszone in den in der Anlage zum vorliegenden Erlass | 
| erwähnten Fällen mindestens die in dem vorliegenden Erlass und seiner | erwähnten Fällen mindestens die in dem vorliegenden Erlass und seiner | 
| Anlage erwähnte ISA oder Zusatzausrüstung zur Verfügung. | Anlage erwähnte ISA oder Zusatzausrüstung zur Verfügung. | 
| Die in Absatz 1 vorgesehene Verpflichtung beeinträchtigt nicht die | Die in Absatz 1 vorgesehene Verpflichtung beeinträchtigt nicht die | 
| Verpflichtung der Hilfeleistungszone, den Personalmitgliedern des | Verpflichtung der Hilfeleistungszone, den Personalmitgliedern des | 
| Einsatzkaders eine ISA oder Zusatzausrüstung zur Verfügung zu stellen, | Einsatzkaders eine ISA oder Zusatzausrüstung zur Verfügung zu stellen, | 
| die ein höheres Schutzniveau aufweist und/oder dem Risiko besser | die ein höheres Schutzniveau aufweist und/oder dem Risiko besser | 
| angepasst ist als diejenige, die im vorliegenden Erlass und in seiner | angepasst ist als diejenige, die im vorliegenden Erlass und in seiner | 
| Anlage erwähnt ist: | Anlage erwähnt ist: | 
| 1. wenn dies in Anwendung des Gesetzes vom 4. August 1996 über das | 1. wenn dies in Anwendung des Gesetzes vom 4. August 1996 über das | 
| Wohlbefinden der Arbeitnehmer bei der Ausführung ihrer Arbeit und | Wohlbefinden der Arbeitnehmer bei der Ausführung ihrer Arbeit und | 
| seiner Ausführungserlasse verlangt wird, | seiner Ausführungserlasse verlangt wird, | 
| 2. wenn aus der Risikoanalyse hervorgeht, dass Risiken vorhanden sind, | 2. wenn aus der Risikoanalyse hervorgeht, dass Risiken vorhanden sind, | 
| für die ein höheres Schutzniveau erforderlich ist als das, das im | für die ein höheres Schutzniveau erforderlich ist als das, das im | 
| vorliegenden Erlass und in seiner Anlage vorgesehen ist. | vorliegenden Erlass und in seiner Anlage vorgesehen ist. | 
| Art. 5 - Unter "BEK Brand", die bei der Bekämpfung von Brand und | Art. 5 - Unter "BEK Brand", die bei der Bekämpfung von Brand und | 
| Explosionen zur Verfügung gestellt wird, versteht man: | Explosionen zur Verfügung gestellt wird, versteht man: | 
| - eine Schutzjacke und eine Schutzhose für Feuerwehrleute, die der | - eine Schutzjacke und eine Schutzhose für Feuerwehrleute, die der | 
| geltenden belgischen Norm entsprechen, | geltenden belgischen Norm entsprechen, | 
| - Schuhe für Feuerwehrleute, die der geltenden belgischen Norm Typ 2 | - Schuhe für Feuerwehrleute, die der geltenden belgischen Norm Typ 2 | 
| entsprechen, | entsprechen, | 
| - einen Helm für die Brandbekämpfung in Gebäuden und anderen | - einen Helm für die Brandbekämpfung in Gebäuden und anderen | 
| Strukturen (Feuerwehrhelm genannt), der der geltenden belgischen Norm | Strukturen (Feuerwehrhelm genannt), der der geltenden belgischen Norm | 
| entspricht und mit einer ATEX-Lampe ausgestattet ist, | entspricht und mit einer ATEX-Lampe ausgestattet ist, | 
| - Schutzhandschuhe für Feuerwehrleute, die der geltenden belgischen | - Schutzhandschuhe für Feuerwehrleute, die der geltenden belgischen | 
| Norm entsprechen. | Norm entsprechen. | 
| Die BEK Brand kann durch einen Gurt zur Arbeitspositionierung, der der | Die BEK Brand kann durch einen Gurt zur Arbeitspositionierung, der der | 
| geltenden belgischen Norm entspricht, ergänzt werden und/oder durch | geltenden belgischen Norm entspricht, ergänzt werden und/oder durch | 
| einen Werkzeuggürtel; beide müssen hitzebeständig sein. | einen Werkzeuggürtel; beide müssen hitzebeständig sein. | 
| Die unter der BEK Brand getragenen Kleider sind mit langen Ärmeln und | Die unter der BEK Brand getragenen Kleider sind mit langen Ärmeln und | 
| langen Hosenbeinen versehen und enthalten keine entzündbaren oder | langen Hosenbeinen versehen und enthalten keine entzündbaren oder | 
| schmelzbaren Materialien. | schmelzbaren Materialien. | 
| Art. 6 - Unter "BEK Tech", die bei Rettung und Unterstützung von | Art. 6 - Unter "BEK Tech", die bei Rettung und Unterstützung von | 
| Personen in bedrohlichen Situationen, bei Aufträgen zum Schutz von | Personen in bedrohlichen Situationen, bei Aufträgen zum Schutz von | 
| Gütern und bei technischer Hilfeleistung zur Verfügung gestellt | Gütern und bei technischer Hilfeleistung zur Verfügung gestellt | 
| werden, versteht man: | werden, versteht man: | 
| - eine Schutzjacke und eine Schutzhose für Feuerwehrleute, die der | - eine Schutzjacke und eine Schutzhose für Feuerwehrleute, die der | 
| geltenden belgischen Norm entsprechen, | geltenden belgischen Norm entsprechen, | 
| - Schuhe für Feuerwehrleute, die der geltenden belgischen Norm Typ 2 | - Schuhe für Feuerwehrleute, die der geltenden belgischen Norm Typ 2 | 
| entsprechen, | entsprechen, | 
| - einen Sicherheitshelm, der den geltenden belgischen Normen für | - einen Sicherheitshelm, der den geltenden belgischen Normen für | 
| Bergsteigerhelme und Industriehelme entspricht und mit einer | Bergsteigerhelme und Industriehelme entspricht und mit einer | 
| ATEX-Lampe ausgestattet ist, | ATEX-Lampe ausgestattet ist, | 
| - technische Handschuhe, die der belgischen Norm für Handschuhe zum | - technische Handschuhe, die der belgischen Norm für Handschuhe zum | 
| Schutz gegen mechanische Risiken entsprechen und einen hohen Schutz | Schutz gegen mechanische Risiken entsprechen und einen hohen Schutz | 
| gegen das Risiko von Schnittwunden aufweisen. | gegen das Risiko von Schnittwunden aufweisen. | 
| Art. 7 - Unter "BEK Med", die bei Einsätzen im Rahmen der dringenden | Art. 7 - Unter "BEK Med", die bei Einsätzen im Rahmen der dringenden | 
| medizinischen Hilfe zur Verfügung gestellt wird, versteht man: | medizinischen Hilfe zur Verfügung gestellt wird, versteht man: | 
| - ein Signalkleidungsstück, das der geltenden belgischen Norm Klasse 3 | - ein Signalkleidungsstück, das der geltenden belgischen Norm Klasse 3 | 
| entspricht, | entspricht, | 
| - eine Diensthose, | - eine Diensthose, | 
| - Schuhe für Feuerwehrleute, die der geltenden belgischen Norm Typ 2 | - Schuhe für Feuerwehrleute, die der geltenden belgischen Norm Typ 2 | 
| entsprechen, oder Sicherheitsschuhe, die der geltenden belgischen Norm | entsprechen, oder Sicherheitsschuhe, die der geltenden belgischen Norm | 
| entsprechen, | entsprechen, | 
| - einen Sicherheitshelm, der den geltenden belgischen Normen für | - einen Sicherheitshelm, der den geltenden belgischen Normen für | 
| Bergsteigerhelme und Industriehelme entspricht und mit einer | Bergsteigerhelme und Industriehelme entspricht und mit einer | 
| ATEX-Lampe ausgestattet ist, | ATEX-Lampe ausgestattet ist, | 
| - technische Handschuhe, die der belgischen Norm für Handschuhe zum | - technische Handschuhe, die der belgischen Norm für Handschuhe zum | 
| Schutz gegen mechanische Risiken entsprechen und einen hohen Schutz | Schutz gegen mechanische Risiken entsprechen und einen hohen Schutz | 
| gegen das Risiko von Schnittwunden aufweisen, | gegen das Risiko von Schnittwunden aufweisen, | 
| - medizinische Handschuhe. | - medizinische Handschuhe. | 
| Art. 8 - Jede im vorliegenden Erlass und in seiner Anlage erwähnte | Art. 8 - Jede im vorliegenden Erlass und in seiner Anlage erwähnte | 
| Ausrüstung entspricht der geltenden belgischen Norm. | Ausrüstung entspricht der geltenden belgischen Norm. | 
| Art. 9 - § 1 - Folgende Bestimmungen treten am 1. Januar 2014 in | Art. 9 - § 1 - Folgende Bestimmungen treten am 1. Januar 2014 in | 
| Kraft: | Kraft: | 
| 1. Artikel 119 § 2 des Gesetzes vom 15. Mai 2007, | 1. Artikel 119 § 2 des Gesetzes vom 15. Mai 2007, | 
| 2. vorliegender Erlass, mit Ausnahme von Artikel 9 § 2, der am Tag der | 2. vorliegender Erlass, mit Ausnahme von Artikel 9 § 2, der am Tag der | 
| Veröffentlichung des vorliegenden Erlasses im Belgischen Staatsblatt | Veröffentlichung des vorliegenden Erlasses im Belgischen Staatsblatt | 
| in Kraft tritt. | in Kraft tritt. | 
| § 2 - Die Zonen und vorläufigen Zonen planen die progressive Umsetzung | § 2 - Die Zonen und vorläufigen Zonen planen die progressive Umsetzung | 
| der Bestimmungen des vorliegenden Erlasses für dieses Datum und | der Bestimmungen des vorliegenden Erlasses für dieses Datum und | 
| ergreifen die diesbezüglich nützlichen Maßnahmen. | ergreifen die diesbezüglich nützlichen Maßnahmen. | 
| Art. 10 - Der für Inneres zuständige Minister ist mit der Ausführung | Art. 10 - Der für Inneres zuständige Minister ist mit der Ausführung | 
| des vorliegenden Erlasses beauftragt. | des vorliegenden Erlasses beauftragt. | 
| Gegeben zu Brüssel, den 30. August 2013 | Gegeben zu Brüssel, den 30. August 2013 | 
| PHILIPPE | PHILIPPE | 
| Von Königs wegen: | Von Königs wegen: | 
| Die Ministerin des Innern | Die Ministerin des Innern | 
| Frau J. MILQUET | Frau J. MILQUET | 
| ANLAGE | ANLAGE | 
| DRINGENDE AUFTRÄGE | DRINGENDE AUFTRÄGE | 
| aufgeteilt in Einsatzarten | aufgeteilt in Einsatzarten | 
| OBLIGATORISCH VERFÜGBARE Schutzausrüstungen und Zusatzausrüstung (1) | OBLIGATORISCH VERFÜGBARE Schutzausrüstungen und Zusatzausrüstung (1) | 
| ISA | ISA | 
| Mögliche Variantender ISA (entsprechend dem Auftrag) | Mögliche Variantender ISA (entsprechend dem Auftrag) | 
| Spezifische ISA (entsprechend den spezifischen Risiken) | Spezifische ISA (entsprechend den spezifischen Risiken) | 
| Zusatzausrüstung in einem am Einsatzort befindlichen Fahrzeug | Zusatzausrüstung in einem am Einsatzort befindlichen Fahrzeug | 
| 1. Brand- und Explosionsbekämpfung und Bekämpfung der Folgen | 1. Brand- und Explosionsbekämpfung und Bekämpfung der Folgen | 
| Brand | Brand | 
| o Allgemeine Branderkennung | o Allgemeine Branderkennung | 
| o Auto, Lkw, landwirtschaftliche Maschine | o Auto, Lkw, landwirtschaftliche Maschine | 
| o Container | o Container | 
| o Hochspannungskabine oder -anlage | o Hochspannungskabine oder -anlage | 
| o Wiese, Graben, Böschung | o Wiese, Graben, Böschung | 
| o Brandgeruch | o Brandgeruch | 
| o Kontrolle der korrekten Brandbekämpfung | o Kontrolle der korrekten Brandbekämpfung | 
| o Kontrolle der Rauchentwicklung | o Kontrolle der Rauchentwicklung | 
| o Gebäude | o Gebäude | 
| o Industrie | o Industrie | 
| o Tunnel, Tiefgarage, Metrostation | o Tunnel, Tiefgarage, Metrostation | 
| o Explosion | o Explosion | 
| o Bus, Zug, Straßenbahn | o Bus, Zug, Straßenbahn | 
| o Luftfahrzeug | o Luftfahrzeug | 
| o Wasserfahrzeug | o Wasserfahrzeug | 
| o Wald und Heide (ausgedehnter Brand) | o Wald und Heide (ausgedehnter Brand) | 
| BEK Brand | BEK Brand | 
| Feuerschutzhaube für Feuerwehrleute Atemschutzgerät | Feuerschutzhaube für Feuerwehrleute Atemschutzgerät | 
| Totmann-Signalgerät Funkgerät | Totmann-Signalgerät Funkgerät | 
| Nur möglich bei | Nur möglich bei | 
| o Wiese, Graben, Böschung | o Wiese, Graben, Böschung | 
| o Wald und Heide (ausgedehnter Brand) | o Wald und Heide (ausgedehnter Brand) | 
| Sicherheitshelm, der den geltenden belgischen Normen für | Sicherheitshelm, der den geltenden belgischen Normen für | 
| Bergsteigerhelme und Industriehelme entspricht, mit Flammbeständigkeit | Bergsteigerhelme und Industriehelme entspricht, mit Flammbeständigkeit | 
| Ebenfalls möglich bei Tunnel-, Tiefgaragen-, Metrostationsbrand | Ebenfalls möglich bei Tunnel-, Tiefgaragen-, Metrostationsbrand | 
| Regenerationsgerät | Regenerationsgerät | 
| ATEX-Funkgerät | ATEX-Funkgerät | 
| Auf öffentlicher Straße : Signalweste - Klasse 3 | Auf öffentlicher Straße : Signalweste - Klasse 3 | 
| Wärmebildkamera Explosimeter Radioaktivitätsdetektor (2) | Wärmebildkamera Explosimeter Radioaktivitätsdetektor (2) | 
| Seilsicherungssystem Auf öffentlicher Straße: Sicherungsmaterial | Seilsicherungssystem Auf öffentlicher Straße: Sicherungsmaterial | 
| o ADR-Lkw | o ADR-Lkw | 
| BEK Brand Feuerschutzhaube für Feuerwehrleute Atemschutzgerät | BEK Brand Feuerschutzhaube für Feuerwehrleute Atemschutzgerät | 
| Totmann-Signalgerät | Totmann-Signalgerät | 
| Siehe die individuellen Schutzausrüstungen für die Bekämpfung von | Siehe die individuellen Schutzausrüstungen für die Bekämpfung von | 
| Verschmutzung und von Freisetzung gefährlicher Stoffe, den konkreten | Verschmutzung und von Freisetzung gefährlicher Stoffe, den konkreten | 
| Umständen angepasst | Umständen angepasst | 
| Auf öffentlicher Straße : Signalweste - Klasse 3 Dosimeter (3) | Auf öffentlicher Straße : Signalweste - Klasse 3 Dosimeter (3) | 
| Wärmebildkamera Explosimeter Gasspürgerät Radioaktivitätsdetektor | Wärmebildkamera Explosimeter Gasspürgerät Radioaktivitätsdetektor | 
| Sicherungsmaterial Tragbares Funkgerät oder tragbares ATEX-Funkgerät | Sicherungsmaterial Tragbares Funkgerät oder tragbares ATEX-Funkgerät | 
| entsprechend dem Risiko | entsprechend dem Risiko | 
| 2. Bekämpfung von Verschmutzung und von Freisetzung gefährlicher | 2. Bekämpfung von Verschmutzung und von Freisetzung gefährlicher | 
| Stoffe | Stoffe | 
| Belästigung, "begrenzte" Ver-schmutzung | Belästigung, "begrenzte" Ver-schmutzung | 
| o CO-Messung (Kontrolle) | o CO-Messung (Kontrolle) | 
| o Verdächtiger Geruch | o Verdächtiger Geruch | 
| o Verdächtiger kleiner Gegenstand auf öffentlicher Straße | o Verdächtiger kleiner Gegenstand auf öffentlicher Straße | 
| o Erkundung | o Erkundung | 
| o Behandlung | o Behandlung | 
| BEK Brand | BEK Brand | 
| Feuerschutzhaube für Feuerwehrleute Atemschutzgerät | Feuerschutzhaube für Feuerwehrleute Atemschutzgerät | 
| Handschuhe zum Schutz vor Chemikalien | Handschuhe zum Schutz vor Chemikalien | 
| Stiefel zum Schutz vor Chemikalien | Stiefel zum Schutz vor Chemikalien | 
| Staubschutzmaske | Staubschutzmaske | 
| Sicherheitshelm, der den geltenden belgischen Normen für | Sicherheitshelm, der den geltenden belgischen Normen für | 
| Bergsteigerhelme und Industriehelme entsprichtI | Bergsteigerhelme und Industriehelme entsprichtI | 
| SAs, denen notfalls Folgendes hinzuzufügen ist: | SAs, denen notfalls Folgendes hinzuzufügen ist: | 
| SK gegen Staub oder SK zum Schutz vor Chemikalien | SK gegen Staub oder SK zum Schutz vor Chemikalien | 
| Auf öffentlicher Straße | Auf öffentlicher Straße | 
| Signalweste - Klasse 3 | Signalweste - Klasse 3 | 
| Explosimeter - CO-Melder Multigasmelder oder Prüfröhrchen | Explosimeter - CO-Melder Multigasmelder oder Prüfröhrchen | 
| Radioaktivitäts-detektor Tragbares Funkgerät Auf öffentlicher Straße: | Radioaktivitäts-detektor Tragbares Funkgerät Auf öffentlicher Straße: | 
| Sicherungsmaterial | Sicherungsmaterial | 
| Unfall mit gefährlichen Stoffen | Unfall mit gefährlichen Stoffen | 
| o Erdgas- oder LPG-Leck | o Erdgas- oder LPG-Leck | 
| o Explosionsgefahr | o Explosionsgefahr | 
| BEK Brand | BEK Brand | 
| Feuerschutzhaube für Feuerwehrleute | Feuerschutzhaube für Feuerwehrleute | 
| Atemschutzgerät | Atemschutzgerät | 
| Wärmebildkamera Explosimeter Radioaktivitätsdetektor | Wärmebildkamera Explosimeter Radioaktivitätsdetektor | 
| Seilsicherungssystem Tragbares ATEX-Funkgerät | Seilsicherungssystem Tragbares ATEX-Funkgerät | 
| o Unfall mit gefährlichen Stoffen: | o Unfall mit gefährlichen Stoffen: | 
| o chemischen Stoffen | o chemischen Stoffen | 
| o biologischen Stoffen | o biologischen Stoffen | 
| o radiologischen Stoffen | o radiologischen Stoffen | 
| o AUSSERHALB der Industrie | o AUSSERHALB der Industrie | 
| o Bruch an unterirdischer Pipeline mit flüssigen Kohlenwasserstoffen | o Bruch an unterirdischer Pipeline mit flüssigen Kohlenwasserstoffen | 
| Funkgerät Flüssige Stoffe SK zum Schutz vor Chemikalien Stiefel zum | Funkgerät Flüssige Stoffe SK zum Schutz vor Chemikalien Stiefel zum | 
| Schutz vor Chemikalien Atemschutzgerät Totmann-Signalgerät Gasförmige | Schutz vor Chemikalien Atemschutzgerät Totmann-Signalgerät Gasförmige | 
| Produkte Gas-SK (4) | Produkte Gas-SK (4) | 
| Kommunikationssystem für Gasschutzanzug Dosimeter | Kommunikationssystem für Gasschutzanzug Dosimeter | 
| ATEX-Funkgerät | ATEX-Funkgerät | 
| Explosimeter Multigasmelder oder Prüfröhrchen Radioaktivitätsdetektor | Explosimeter Multigasmelder oder Prüfröhrchen Radioaktivitätsdetektor | 
| Seilsicherungssystem | Seilsicherungssystem | 
| o Unfall mit gefährlichen Stoffen: | o Unfall mit gefährlichen Stoffen: | 
| o chemischen Stoffen | o chemischen Stoffen | 
| o biologischen Stoffen | o biologischen Stoffen | 
| o radiologischen Stoffen | o radiologischen Stoffen | 
| o INNERHALB eines Industriebetriebs | o INNERHALB eines Industriebetriebs | 
| o Bruch an unterirdischer Pipeline mit gasförmigen | o Bruch an unterirdischer Pipeline mit gasförmigen | 
| Kohlenwasser-stoffen | Kohlenwasser-stoffen | 
| o Giftige Produkte | o Giftige Produkte | 
| Gas-SK | Gas-SK | 
| Totmann-Signalgerät Funkgerät | Totmann-Signalgerät Funkgerät | 
| Kommunikations-system für Gasschutzanzug | Kommunikations-system für Gasschutzanzug | 
| Dosimeter ATEX-Funkgerät | Dosimeter ATEX-Funkgerät | 
| Explosimeter | Explosimeter | 
| Multigasmelder oder Prüfröhrchen Radioaktivitäts-detektor | Multigasmelder oder Prüfröhrchen Radioaktivitäts-detektor | 
| Seilsicherungssystem | Seilsicherungssystem | 
| 3. Rettung und Unterstützung von Personen in bedrohlichen Situationen | 3. Rettung und Unterstützung von Personen in bedrohlichen Situationen | 
| und Schutz ihrer Güter | und Schutz ihrer Güter | 
| Technische Hilfeleistung | Technische Hilfeleistung | 
| o Öffnung von Türen | o Öffnung von Türen | 
| o Kleines Tier in Not (dringend) | o Kleines Tier in Not (dringend) | 
| BEK Brand | BEK Brand | 
| BEK Tech | BEK Tech | 
| Auffanggurt bei Höhenarbeit | Auffanggurt bei Höhenarbeit | 
| Tragbares Funkgerät | Tragbares Funkgerät | 
| o Dringende Vernichtung von Wespennestern | o Dringende Vernichtung von Wespennestern | 
| o Dringende Vernichtung von Prozessionsraupen | o Dringende Vernichtung von Prozessionsraupen | 
| Wespenschutzanzug SK gegen Staub | Wespenschutzanzug SK gegen Staub | 
| ISA Höhenarbeit | ISA Höhenarbeit | 
| o Dringende Säuberung der Straßendecke | o Dringende Säuberung der Straßendecke | 
| Dienstkleidung | Dienstkleidung | 
| Schuhe für Feuerwehrleute Typ 2 | Schuhe für Feuerwehrleute Typ 2 | 
| Technische Handschuhe, die der belgischen Norm für Handschuhe zum | Technische Handschuhe, die der belgischen Norm für Handschuhe zum | 
| Schutz gegen mechanische Risiken entsprechen | Schutz gegen mechanische Risiken entsprechen | 
| Sicherheitshelm, der den geltenden belgischen Normen für | Sicherheitshelm, der den geltenden belgischen Normen für | 
| Bergsteigerhelme und Industriehelme entspricht Säuberung Signalweste - | Bergsteigerhelme und Industriehelme entspricht Säuberung Signalweste - | 
| Klasse 3 | Klasse 3 | 
| SK gegen Staub | SK gegen Staub | 
| Stiefel zum Schutz vor Chemikalien | Stiefel zum Schutz vor Chemikalien | 
| Staubschutzmaske | Staubschutzmaske | 
| Tragbares Funkgerät | Tragbares Funkgerät | 
| Sicherungsmaterial | Sicherungsmaterial | 
| o Dringende Einsätze bei Unwetter und Sturm | o Dringende Einsätze bei Unwetter und Sturm | 
| Schutzhose und -weste, Schutzhandschuhe für Arbeiten mit der | Schutzhose und -weste, Schutzhandschuhe für Arbeiten mit der | 
| Kettensäge Schuhe für Feuerwehrleute Typ 2 Helm mit Ohren- und | Kettensäge Schuhe für Feuerwehrleute Typ 2 Helm mit Ohren- und | 
| Gesichtsschutz | Gesichtsschutz | 
| Sicherheitshelm, der den geltenden belgischen Normen für | Sicherheitshelm, der den geltenden belgischen Normen für | 
| Bergsteigerhelme und Industriehelme entspricht, mit Ohren- und | Bergsteigerhelme und Industriehelme entspricht, mit Ohren- und | 
| Gesichtsschutz | Gesichtsschutz | 
| Technische Handschuhe, die der belgischen Norm für Handschuhe zum | Technische Handschuhe, die der belgischen Norm für Handschuhe zum | 
| Schutz gegen mechanische Risiken entsprechen | Schutz gegen mechanische Risiken entsprechen | 
| Auffanggurt bei Höhenarbeit Auf öffentlicher Straße: Signalweste - | Auffanggurt bei Höhenarbeit Auf öffentlicher Straße: Signalweste - | 
| Klasse 3 | Klasse 3 | 
| Tragbares Funkgerät | Tragbares Funkgerät | 
| Auf öffentlicher Straße: Sicherungsmaterial | Auf öffentlicher Straße: Sicherungsmaterial | 
| o Überschwemmungen und dringende Pumparbeiten | o Überschwemmungen und dringende Pumparbeiten | 
| BEK Brand | BEK Brand | 
| BEK Tech | BEK Tech | 
| Wathose | Wathose | 
| Tragbares Funkgerät | Tragbares Funkgerät | 
| Dringende Räumung der öffentlichen Straße | Dringende Räumung der öffentlichen Straße | 
| BEK Brand | BEK Brand | 
| Auf öffentlicher Straße : Signalweste - Klasse 3 | Auf öffentlicher Straße : Signalweste - Klasse 3 | 
| BEK Tech | BEK Tech | 
| Staubmaske | Staubmaske | 
| Tragbares Funkgerät | Tragbares Funkgerät | 
| Sicherungsmaterial | Sicherungsmaterial | 
| o CO-Vergiftung | o CO-Vergiftung | 
| BEK Brand | BEK Brand | 
| Atemschutzgerät | Atemschutzgerät | 
| CO-Melder Tragbares Funkgerät oder tragbares ATEX-Funkgerät | CO-Melder Tragbares Funkgerät oder tragbares ATEX-Funkgerät | 
| entsprechend dem Risiko | entsprechend dem Risiko | 
| o Von Stromschlag getroffene Person | o Von Stromschlag getroffene Person | 
| o Im Aufzug eingeschlossene Person | o Im Aufzug eingeschlossene Person | 
| o Gefährliches Tier | o Gefährliches Tier | 
| o In einer Maschine eingeklemmte Person | o In einer Maschine eingeklemmte Person | 
| o Person im Wasser oder Person, die ins Wasser zu springen droht | o Person im Wasser oder Person, die ins Wasser zu springen droht | 
| o Gegenstand, der auf die öffentliche Straße zu fallen droht | o Gegenstand, der auf die öffentliche Straße zu fallen droht | 
| o Rettung in unterirdischen Räumen | o Rettung in unterirdischen Räumen | 
| BEK Brand | BEK Brand | 
| Atemschutzgerät | Atemschutzgerät | 
| BEK Tech | BEK Tech | 
| Entsprechend der Risikoart: Schwimmweste Sonderausrüstung für Höhlen | Entsprechend der Risikoart: Schwimmweste Sonderausrüstung für Höhlen | 
| Seilsicherungssystem Explosimeter | Seilsicherungssystem Explosimeter | 
| Auf öffentlicher Straße: Signalweste - Klasse 3 | Auf öffentlicher Straße: Signalweste - Klasse 3 | 
| Tragbares Funkgerät | Tragbares Funkgerät | 
| Auf öffentlicher Straße: Sicherungsmaterial Kit zum Schutz gegen | Auf öffentlicher Straße: Sicherungsmaterial Kit zum Schutz gegen | 
| elektrische Risiken: Isolierhocker Isolierhandschuhe Isolierstiefel | elektrische Risiken: Isolierhocker Isolierhandschuhe Isolierstiefel | 
| Stange | Stange | 
| o Verkehrsunfall mit leichtem Fahrzeug (Pkw) | o Verkehrsunfall mit leichtem Fahrzeug (Pkw) | 
| o Großes Tier in Not (dringend) | o Großes Tier in Not (dringend) | 
| o Höhenrettung | o Höhenrettung | 
| o Verschüttete Person | o Verschüttete Person | 
| o Unter Zug, Straßenbahn oder Metro eingeklemmte Person | o Unter Zug, Straßenbahn oder Metro eingeklemmte Person | 
| o Person, die zu fallen oder zu springen droht | o Person, die zu fallen oder zu springen droht | 
| o Einsturz- oder Sturzgefahr Gebäude | o Einsturz- oder Sturzgefahr Gebäude | 
| o Schifffahrtsunfall oder Schiff in Not | o Schifffahrtsunfall oder Schiff in Not | 
| o Großes Tier im Wasser | o Großes Tier im Wasser | 
| BEK Brand | BEK Brand | 
| BEK Tech | BEK Tech | 
| Entsprechend der Risikoart: ISA Höhenarbeit | Entsprechend der Risikoart: ISA Höhenarbeit | 
| Staubmaske Schwimmweste Auf öffentlicher Straße: Signalweste - Klasse | Staubmaske Schwimmweste Auf öffentlicher Straße: Signalweste - Klasse | 
| 3 | 3 | 
| Tragbares Funkgerät | Tragbares Funkgerät | 
| Auf öffentlicher Straße: Sicherungsmaterial | Auf öffentlicher Straße: Sicherungsmaterial | 
| o Bombenalarm, Terrordrohung | o Bombenalarm, Terrordrohung | 
| BEK Brand | BEK Brand | 
| Feuerschutzhaube für Feuerwehrleute Atemschutzgerät | Feuerschutzhaube für Feuerwehrleute Atemschutzgerät | 
| Totmann-Signalgerät | Totmann-Signalgerät | 
| NBC-Risiko: siehe Nr. 2 Dosimeter | NBC-Risiko: siehe Nr. 2 Dosimeter | 
| Explosimeter Multigasmelder oder Prüfröhrchen Radioaktivitätsdetektor | Explosimeter Multigasmelder oder Prüfröhrchen Radioaktivitätsdetektor | 
| Tragbares Funkgerät oder tragbares ATEX-Funkgerät entsprechend dem | Tragbares Funkgerät oder tragbares ATEX-Funkgerät entsprechend dem | 
| Risiko | Risiko | 
| o Verkehrsunfall mit schwerem Fahrzeug | o Verkehrsunfall mit schwerem Fahrzeug | 
| o Zug-, Straßenbahn- oder Metrounfall | o Zug-, Straßenbahn- oder Metrounfall | 
| o Luftfahrtunfall oder Flugzeug in Not | o Luftfahrtunfall oder Flugzeug in Not | 
| BEK Brand | BEK Brand | 
| BEK Tech | BEK Tech | 
| Auf öffentlicher Straße: | Auf öffentlicher Straße: | 
| Signalweste - Klasse 3 | Signalweste - Klasse 3 | 
| Tragbares Funkgerät Auf öffentlicher Straße: Sicherungsmaterial | Tragbares Funkgerät Auf öffentlicher Straße: Sicherungsmaterial | 
| o Unfall mit ADR-Transport | o Unfall mit ADR-Transport | 
| o Schifffahrtsunfall mit gefährlichen Stoffen | o Schifffahrtsunfall mit gefährlichen Stoffen | 
| BEK Brand Atemschutzgerät Totmann-Signalgerät | BEK Brand Atemschutzgerät Totmann-Signalgerät | 
| BEK Tech | BEK Tech | 
| Chemisches Risiko : siehe Nr. 2 Auf öffentlicher Straße: Signalweste - | Chemisches Risiko : siehe Nr. 2 Auf öffentlicher Straße: Signalweste - | 
| Klasse 3 Schwimmweste Dosimeter | Klasse 3 Schwimmweste Dosimeter | 
| Explosimeter Multigasmelder oder Prüfröhrchen Radioaktivitätsdetektor | Explosimeter Multigasmelder oder Prüfröhrchen Radioaktivitätsdetektor | 
| Tragbares Funkgerät oder tragbares Atex-Funkgerät entsprechend dem | Tragbares Funkgerät oder tragbares Atex-Funkgerät entsprechend dem | 
| Risiko Auf öffentlicher Straße: Sicherungsmaterial | Risiko Auf öffentlicher Straße: Sicherungsmaterial | 
| 4. Logistische Unterstützung Dringende medizinische Hilfe | 4. Logistische Unterstützung Dringende medizinische Hilfe | 
| o Dringende Unterstützung des Krankenwagens mit Personal | o Dringende Unterstützung des Krankenwagens mit Personal | 
| o Dringende Unterstützung des Krankenwagens mit Drehleiter | o Dringende Unterstützung des Krankenwagens mit Drehleiter | 
| o Einrichtung der PC-OPS | o Einrichtung der PC-OPS | 
| Dienstkleidung | Dienstkleidung | 
| Schuhe für Feuerwehrleute Typ 2 Sicherheitshelm, der den geltenden | Schuhe für Feuerwehrleute Typ 2 Sicherheitshelm, der den geltenden | 
| belgischen Normen für Bergsteigerhelme und Industriehelme entspricht | belgischen Normen für Bergsteigerhelme und Industriehelme entspricht | 
| Technische Handschuhe, die der belgischen Norm für Handschuhe zum | Technische Handschuhe, die der belgischen Norm für Handschuhe zum | 
| Schutz gegen mechanische Risiken entsprechen | Schutz gegen mechanische Risiken entsprechen | 
| Sicherheitsschuhe | Sicherheitsschuhe | 
| Entsprechend der Risikoart: Schutzbrille | Entsprechend der Risikoart: Schutzbrille | 
| Staubmaske SK gegen Staub Auf öffentlicher Straße: | Staubmaske SK gegen Staub Auf öffentlicher Straße: | 
| Signalweste - Klasse 3 Auffanggurt bei Höhenarbeit | Signalweste - Klasse 3 Auffanggurt bei Höhenarbeit | 
| Tragbares Funkgerät Auf öffentlicher Straße: Sicherungsmaterial | Tragbares Funkgerät Auf öffentlicher Straße: Sicherungsmaterial | 
| 5. Dringende medizinische Hilfe | 5. Dringende medizinische Hilfe | 
| Dringende medizinische Hilfe | Dringende medizinische Hilfe | 
| o Wenn der FÖD Volksgesundheit der Zone einen Auftrag im Rahmen der | o Wenn der FÖD Volksgesundheit der Zone einen Auftrag im Rahmen der | 
| dringenden medizinischen Hilfe anvertraut hat | dringenden medizinischen Hilfe anvertraut hat | 
| BEK Med | BEK Med | 
| CO-Melder | CO-Melder | 
| Auf öffentlicher Straße: | Auf öffentlicher Straße: | 
| Sicherungsmaterial | Sicherungsmaterial | 
| Erläuternde Liste der benutzten Abkürzungen | Erläuternde Liste der benutzten Abkürzungen | 
| Atemschutzgerät: umluftunabhängiges Atemschutzgerät | Atemschutzgerät: umluftunabhängiges Atemschutzgerät | 
| Seilsicherungssystem: System, das im Allgemeinen aus Seilen besteht, | Seilsicherungssystem: System, das im Allgemeinen aus Seilen besteht, | 
| das einer Person, die in ein Gebäude eintritt, hilft, den Weg nach | das einer Person, die in ein Gebäude eintritt, hilft, den Weg nach | 
| außen wieder zu finden | außen wieder zu finden | 
| SK: Schutzkleidung | SK: Schutzkleidung | 
| Unter SK gegen Staub ist ein Einwegschutzanzug gegen Festpartikel zu | Unter SK gegen Staub ist ein Einwegschutzanzug gegen Festpartikel zu | 
| verstehen. | verstehen. | 
| Unter SK zum Schutz vor Chemikalien ist ein Anzug zum Schutz vor | Unter SK zum Schutz vor Chemikalien ist ein Anzug zum Schutz vor | 
| chemische Flüssigkeiten zu verstehen. Es kann sich um einen | chemische Flüssigkeiten zu verstehen. Es kann sich um einen | 
| Einwegschutzanzug oder einen wiederverwendbaren Schutzanzug handeln. | Einwegschutzanzug oder einen wiederverwendbaren Schutzanzug handeln. | 
| Er besteht vorzugsweise aus einem Teil. | Er besteht vorzugsweise aus einem Teil. | 
| ADR: wie erwähnt im Europäischen Übereinkommen über die internationale | ADR: wie erwähnt im Europäischen Übereinkommen über die internationale | 
| Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße und dessen Anlagen, | Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße und dessen Anlagen, | 
| unterzeichnet in Genf am 30. September 1957 und gebilligt durch das | unterzeichnet in Genf am 30. September 1957 und gebilligt durch das | 
| Gesetz vom 10. August 1960 | Gesetz vom 10. August 1960 | 
| NBC: nuklear, biologisch und chemisch | NBC: nuklear, biologisch und chemisch | 
| Gesehen, um Unserem Erlass vom 30. August 2013 zur Festlegung der | Gesehen, um Unserem Erlass vom 30. August 2013 zur Festlegung der | 
| Mindestnormen mit Bezug auf die individuelle Schutzausrüstung und die | Mindestnormen mit Bezug auf die individuelle Schutzausrüstung und die | 
| Zusatzausrüstung beigefügt zu werden | Zusatzausrüstung beigefügt zu werden | 
| PHILIPPE | PHILIPPE | 
| Von Königs wegen: | Von Königs wegen: | 
| Die Ministerin des Innern | Die Ministerin des Innern | 
| Frau J. MILQUET | Frau J. MILQUET | 
| _______ | _______ | 
| Fußnoten | Fußnoten | 
| 1 Jegliche in der vorliegenden Anlage erwähnte Ausrüstung entspricht | 1 Jegliche in der vorliegenden Anlage erwähnte Ausrüstung entspricht | 
| der geltenden belgischen Norm. | der geltenden belgischen Norm. | 
| 2 Bei Gebäuden, die radioaktive Quellen enthalten, wie Krankenhäusern, | 2 Bei Gebäuden, die radioaktive Quellen enthalten, wie Krankenhäusern, | 
| Laboren, Arztpraxen, Industriebetrieben, kann die Dosis mindestens mit | Laboren, Arztpraxen, Industriebetrieben, kann die Dosis mindestens mit | 
| einem Radioaktivitätsdetektor (in Gammastrahlung) gemessen werden. | einem Radioaktivitätsdetektor (in Gammastrahlung) gemessen werden. | 
| Wenn die kumulierte Dosis hoch ist, wird das Personal mit einem | Wenn die kumulierte Dosis hoch ist, wird das Personal mit einem | 
| individuellen Dosimeter ausgestattet. | individuellen Dosimeter ausgestattet. | 
| 3 Bei Transport von radioaktiven Stoffen. | 3 Bei Transport von radioaktiven Stoffen. | 
| 4 Der Einsatz von Gas-SK erfordert den Einsatz einer gesamten | 4 Der Einsatz von Gas-SK erfordert den Einsatz einer gesamten | 
| Infrastruktur, insbesondere in Zusammenhang mit der Dekontamination. | Infrastruktur, insbesondere in Zusammenhang mit der Dekontamination. | 
| Diese Infrastruktur wird mit vorausgesetzt. | Diese Infrastruktur wird mit vorausgesetzt. |