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| Arrêté royal déterminant les normes minimales en matière d'équipement de protection individuelle et d'équipement complémentaire que les zones de secours et les prézones mettent à la disposition de leur personnel opérationnel. - Traduction allemande | Koninklijk besluit tot vaststelling van de minimale normen betreffende persoonlijke beschermingsmiddelen en de bijkomende uitrusting die de hulpverleningszones en de prezones ter beschikking stellen van hun operationeel personeel. - Duitse vertaling |
|---|---|
| SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR | FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN |
| 30 AOUT 2013. - Arrêté royal déterminant les normes minimales en | 30 AUGUSTUS 2013. - Koninklijk besluit tot vaststelling van de |
| matière d'équipement de protection individuelle et d'équipement | minimale normen betreffende persoonlijke beschermingsmiddelen en de |
| complémentaire que les zones de secours et les prézones mettent à la | bijkomende uitrusting die de hulpverleningszones en de prezones ter |
| disposition de leur personnel opérationnel. - Traduction allemande | beschikking stellen van hun operationeel personeel. - Duitse vertaling |
| Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de | De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk |
| l'arrêté royal du 30 août 2013 déterminant les normes minimales en | besluit van 30 augustus 2013 tot vaststelling van de minimale normen |
| matière d'équipement de protection individuelle et d'équipement | betreffende persoonlijke beschermingsmiddelen en de bijkomende |
| complémentaire que les zones de secours et les prézones mettent à la | uitrusting die de hulpverleningszones en de prezones ter beschikking |
| disposition de leur personnel opérationnel (Moniteur belge du 19 | stellen van hun operationeel personeel (Belgisch Staatsblad van 19 |
| septembre 2013, add. du 11 décembre 2013). | september 2013, add. van 11 december 2013). |
| Cette traduction a été établie par le Service central de traduction | Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse |
| allemande à Malmedy. | vertaling in Malmedy. |
| FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES |
| 30. AUGUST 2013 - Königlicher Erlass zur Festlegung der Mindestnormen | 30. AUGUST 2013 - Königlicher Erlass zur Festlegung der Mindestnormen |
| mit Bezug auf die individuelle Schutzausrüstung und die | mit Bezug auf die individuelle Schutzausrüstung und die |
| Zusatzausrüstung, die die Hilfeleistungszonen und die vorläufigen | Zusatzausrüstung, die die Hilfeleistungszonen und die vorläufigen |
| Zonen ihrem Einsatzpersonal zur Verfügung stellen | Zonen ihrem Einsatzpersonal zur Verfügung stellen |
| BERICHT AN DEN KÖNIG | BERICHT AN DEN KÖNIG |
| Sire, | Sire, |
| mit dem Königlichen Erlass, den ich die Ehre habe, Eurer Majestät | mit dem Königlichen Erlass, den ich die Ehre habe, Eurer Majestät |
| vorzulegen, sollen die Mindestnormen mit Bezug auf die individuelle | vorzulegen, sollen die Mindestnormen mit Bezug auf die individuelle |
| Schutzausrüstung und die Zusatzausrüstung, die die Hilfeleistungszonen | Schutzausrüstung und die Zusatzausrüstung, die die Hilfeleistungszonen |
| und die vorläufigen Zonen ihrem Einsatzpersonal zur Verfügung stellen, | und die vorläufigen Zonen ihrem Einsatzpersonal zur Verfügung stellen, |
| festgelegt werden. | festgelegt werden. |
| ALLGEMEINE BETRACHTUNGEN | ALLGEMEINE BETRACHTUNGEN |
| Vorliegender Entwurf eines Königlichen Erlasses legt die Mindestnormen | Vorliegender Entwurf eines Königlichen Erlasses legt die Mindestnormen |
| mit Bezug auf die individuelle Schutzausrüstung und die | mit Bezug auf die individuelle Schutzausrüstung und die |
| Zusatzausrüstung fest. | Zusatzausrüstung fest. |
| Als Arbeitgeber ist die Zone verantwortlich für die Einhaltung des | Als Arbeitgeber ist die Zone verantwortlich für die Einhaltung des |
| Gesetzes vom 4. August 1996 über das Wohlbefinden der Arbeitnehmer bei | Gesetzes vom 4. August 1996 über das Wohlbefinden der Arbeitnehmer bei |
| der Ausführung ihrer Arbeit und seiner Ausführungserlasse. | der Ausführung ihrer Arbeit und seiner Ausführungserlasse. |
| Vorliegender Entwurf gibt die Mindestanforderungen an, die die Zone | Vorliegender Entwurf gibt die Mindestanforderungen an, die die Zone |
| auf der Grundlage ihrer Risikoanalyse anwendet und gegebenenfalls | auf der Grundlage ihrer Risikoanalyse anwendet und gegebenenfalls |
| anpasst. | anpasst. |
| Die Anlage ist wie folgt zu lesen. | Die Anlage ist wie folgt zu lesen. |
| In der ersten Spalte werden die verschiedenen Einsatzarten | In der ersten Spalte werden die verschiedenen Einsatzarten |
| aufgelistet. In der zweiten Spalte werden die obligatorischen | aufgelistet. In der zweiten Spalte werden die obligatorischen |
| individuellen Mindestschutzausrüstungen festgelegt. In der dritten | individuellen Mindestschutzausrüstungen festgelegt. In der dritten |
| Spalte werden mögliche Varianten zu der zweiten Spalte angegeben. | Spalte werden mögliche Varianten zu der zweiten Spalte angegeben. |
| Diese werden dem Ermessen der Zone entsprechend dem Auftrag | Diese werden dem Ermessen der Zone entsprechend dem Auftrag |
| überlassen. In der vierten Spalte werden die individuellen | überlassen. In der vierten Spalte werden die individuellen |
| Schutzausrüstungen für spezifische Risiken festgelegt. Wenn ein | Schutzausrüstungen für spezifische Risiken festgelegt. Wenn ein |
| solches spezifisches Risiko vorhanden ist, muss die Zone diese | solches spezifisches Risiko vorhanden ist, muss die Zone diese |
| Schutzausrüstungen vorsehen. In der fünften Spalte werden die | Schutzausrüstungen vorsehen. In der fünften Spalte werden die |
| obligatorischen Zusatzausrüstungen festgelegt, die die Zone in | obligatorischen Zusatzausrüstungen festgelegt, die die Zone in |
| mindestens 1 am Einsatzort befindlichen Fahrzeug vorsehen muss. | mindestens 1 am Einsatzort befindlichen Fahrzeug vorsehen muss. |
| Zum Beispiel das Funkgerät und das ATEX-Funkgerät bei Brandeinsätzen. | Zum Beispiel das Funkgerät und das ATEX-Funkgerät bei Brandeinsätzen. |
| Das Funkgerät ist in der 2. Spalte vorgesehen (Pflichtminimum). Das | Das Funkgerät ist in der 2. Spalte vorgesehen (Pflichtminimum). Das |
| ATEX-Funkgerät ist in der 4. Spalte vorgesehen (Pflicht im Fall eines | ATEX-Funkgerät ist in der 4. Spalte vorgesehen (Pflicht im Fall eines |
| spezifischen Risikos). | spezifischen Risikos). |
| Jede Einsatzkraft bei einem Brandeinsatz muss mit einem Funkgerät | Jede Einsatzkraft bei einem Brandeinsatz muss mit einem Funkgerät |
| ausgestattet werden. Ist die Einsatzkraft einem Explosionsrisiko | ausgestattet werden. Ist die Einsatzkraft einem Explosionsrisiko |
| ausgesetzt, muss sie mit einem ATEX-Funkgerät ausgestattet sein. | ausgesetzt, muss sie mit einem ATEX-Funkgerät ausgestattet sein. |
| Ist die Einsatzkraft dagegen keinem Explosionsrisiko ausgesetzt, wie | Ist die Einsatzkraft dagegen keinem Explosionsrisiko ausgesetzt, wie |
| zum Beispiel bei einem Brand, kann sie mit einem üblichen Funkgerät | zum Beispiel bei einem Brand, kann sie mit einem üblichen Funkgerät |
| ausgestattet sein. | ausgestattet sein. |
| Es obliegt dem Arbeitgeber, die Risiken zu erfassen und einzuschätzen | Es obliegt dem Arbeitgeber, die Risiken zu erfassen und einzuschätzen |
| und die angemessenen Schutzausrüstungen zu bestimmen. | und die angemessenen Schutzausrüstungen zu bestimmen. |
| Für bestimmte technische Hilfeleistungen ist in der ersten Spalte die | Für bestimmte technische Hilfeleistungen ist in der ersten Spalte die |
| BEK Brand vorgesehen, wobei die BEK Tech als mögliche Variante | BEK Brand vorgesehen, wobei die BEK Tech als mögliche Variante |
| vorgesehen ist. | vorgesehen ist. |
| Es ist zu bemerken, dass die Zonen bei der Einschätzung | Es ist zu bemerken, dass die Zonen bei der Einschätzung |
| berücksichtigen müssen, dass ein Feuerwehrhelm die Hörfähigkeit | berücksichtigen müssen, dass ein Feuerwehrhelm die Hörfähigkeit |
| beeinträchtigt, dass er schwer ist und somit die Ausführung der | beeinträchtigt, dass er schwer ist und somit die Ausführung der |
| Aufgaben erschwert. | Aufgaben erschwert. |
| Ein Sicherheitshelm ist dagegen leichter und beeinträchtigt die | Ein Sicherheitshelm ist dagegen leichter und beeinträchtigt die |
| Hörfähigkeit viel weniger bis gar nicht. | Hörfähigkeit viel weniger bis gar nicht. |
| Es ist auch zu bemerken, dass Feuerwehrschuhe ein Risiko darstellen | Es ist auch zu bemerken, dass Feuerwehrschuhe ein Risiko darstellen |
| können. Beim Säubern der öffentlichen Straße kann ein Feuerwehrmann | können. Beim Säubern der öffentlichen Straße kann ein Feuerwehrmann |
| zum Beispiel in Brennstoff treten. Wenn dieser Feuerwehrmann sich | zum Beispiel in Brennstoff treten. Wenn dieser Feuerwehrmann sich |
| anschließend mit Brennstoffresten an den Schuhen zu einem Brandort | anschließend mit Brennstoffresten an den Schuhen zu einem Brandort |
| begibt, kann dies ein zusätzliches Risiko darstellen. | begibt, kann dies ein zusätzliches Risiko darstellen. |
| Der Arbeitgeber muss nicht nur die notwendigen individuellen | Der Arbeitgeber muss nicht nur die notwendigen individuellen |
| Schutzausrüstungen und Zusatzausrüstungen zur Verfügung stellen, er | Schutzausrüstungen und Zusatzausrüstungen zur Verfügung stellen, er |
| muss auch die Anzahl der notwendigen Schutzkleidungen und | muss auch die Anzahl der notwendigen Schutzkleidungen und |
| -ausrüstungen bestimmen. Im Sinne der Risikoverhütung und aus | -ausrüstungen bestimmen. Im Sinne der Risikoverhütung und aus |
| hygienischen Gründen müssen in der Kaserne Reserveausrüstungen zur | hygienischen Gründen müssen in der Kaserne Reserveausrüstungen zur |
| Verfügung stehen, falls eine Ausrüstung während eines Einsatzes nass | Verfügung stehen, falls eine Ausrüstung während eines Einsatzes nass |
| geworden oder kontaminiert worden ist und die Einsatzkraft zu einem | geworden oder kontaminiert worden ist und die Einsatzkraft zu einem |
| weiteren Einsatz ausrücken muss. | weiteren Einsatz ausrücken muss. |
| All dies müssen die Zonen bei der Anwendung und Anpassung der | All dies müssen die Zonen bei der Anwendung und Anpassung der |
| Bestimmungen des vorliegenden Erlasses berücksichtigen. | Bestimmungen des vorliegenden Erlasses berücksichtigen. |
| Die Unterscheidung zwischen den Einsätzen "Dringende Räumung der | Die Unterscheidung zwischen den Einsätzen "Dringende Räumung der |
| öffentlichen Straße" und "Dringende Säuberung der Straßendecke" wird | öffentlichen Straße" und "Dringende Säuberung der Straßendecke" wird |
| auf der Grundlage des Vorhandenseins mechanischer Risiken gemacht. | auf der Grundlage des Vorhandenseins mechanischer Risiken gemacht. |
| Mechanische Risiken sind mögliche Schnitt- und Schürfverletzungen, | Mechanische Risiken sind mögliche Schnitt- und Schürfverletzungen, |
| Quetschungen, Perforationen, Projektionen von Teilen usw. | Quetschungen, Perforationen, Projektionen von Teilen usw. |
| Bei einem Einsatz "Dringende Räumung der öffentlichen Straße" sind | Bei einem Einsatz "Dringende Räumung der öffentlichen Straße" sind |
| mechanische Risiken vorhanden (Räumung eines auf die öffentliche | mechanische Risiken vorhanden (Räumung eines auf die öffentliche |
| Straße gefallenen Baums zum Beispiel) und werden die individuellen | Straße gefallenen Baums zum Beispiel) und werden die individuellen |
| Schutzausrüstungen und Zusatzausrüstungen entsprechend diesen Risiken | Schutzausrüstungen und Zusatzausrüstungen entsprechend diesen Risiken |
| bestimmt. | bestimmt. |
| Bei einem Einsatz "Dringende Säuberung der Straßendecke" wird davon | Bei einem Einsatz "Dringende Säuberung der Straßendecke" wird davon |
| ausgegangen, dass kein mechanisches Risiko vorhanden ist, und wird | ausgegangen, dass kein mechanisches Risiko vorhanden ist, und wird |
| demnach auch keine Schutzausrüstung für diese Art Risiken vorgesehen. | demnach auch keine Schutzausrüstung für diese Art Risiken vorgesehen. |
| Ich habe die Ehre, | Ich habe die Ehre, |
| Sire, | Sire, |
| der ehrerbietige und treue Diener | der ehrerbietige und treue Diener |
| Eurer Majestät | Eurer Majestät |
| zu sein. | zu sein. |
| Die Ministerin des Innern | Die Ministerin des Innern |
| Frau J. MILQUET | Frau J. MILQUET |
| FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES |
| 30. AUGUST 2013 - Königlicher Erlass zur Festlegung der Mindestnormen | 30. AUGUST 2013 - Königlicher Erlass zur Festlegung der Mindestnormen |
| mit Bezug auf die individuelle Schutzausrüstung und die | mit Bezug auf die individuelle Schutzausrüstung und die |
| Zusatzausrüstung, die die Hilfeleistungszonen und die vorläufigen | Zusatzausrüstung, die die Hilfeleistungszonen und die vorläufigen |
| Zonen ihrem Einsatzpersonal zur Verfügung stellen | Zonen ihrem Einsatzpersonal zur Verfügung stellen |
| PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, | PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, |
| Unser Gruß! | Unser Gruß! |
| Aufgrund des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die zivile Sicherheit, des | Aufgrund des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die zivile Sicherheit, des |
| Artikels 119 und des Artikels 224 Absatz 2; | Artikels 119 und des Artikels 224 Absatz 2; |
| Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 27. Januar 2012; | Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 27. Januar 2012; |
| Aufgrund des Einverständnisses des Ministers des Haushalts vom 13. | Aufgrund des Einverständnisses des Ministers des Haushalts vom 13. |
| Juli 2012; | Juli 2012; |
| Aufgrund des Verhandlungsprotokolls Nr. 2012/01 vom 16. Februar 2012 | Aufgrund des Verhandlungsprotokolls Nr. 2012/01 vom 16. Februar 2012 |
| und Nr. 2013/06 vom 13. Mai 2013 des Ausschusses der provinzialen und | und Nr. 2013/06 vom 13. Mai 2013 des Ausschusses der provinzialen und |
| lokalen öffentlichen Dienste; | lokalen öffentlichen Dienste; |
| Aufgrund der vorherigen Prüfung der Notwendigkeit, eine | Aufgrund der vorherigen Prüfung der Notwendigkeit, eine |
| Nachhaltigkeitsprüfung durchzuführen, und der Folgerung, dass eine | Nachhaltigkeitsprüfung durchzuführen, und der Folgerung, dass eine |
| solche Nachhaltigkeitsprüfung nicht erforderlich ist; | solche Nachhaltigkeitsprüfung nicht erforderlich ist; |
| Aufgrund des Gutachtens Nr. 51.940/2 des Staatsrates vom 5. September | Aufgrund des Gutachtens Nr. 51.940/2 des Staatsrates vom 5. September |
| 2012 und des Gutachtens Nr. 53.536/2 des Staatsrates vom 10. Juli | 2012 und des Gutachtens Nr. 53.536/2 des Staatsrates vom 10. Juli |
| 2013, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 1 der am | 2013, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 1 der am |
| 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat; | 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat; |
| Auf Vorschlag der Ministerin des Innern und aufgrund der Stellungnahme | Auf Vorschlag der Ministerin des Innern und aufgrund der Stellungnahme |
| der Minister, die im Rat darüber beraten haben, | der Minister, die im Rat darüber beraten haben, |
| Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: | Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: |
| Artikel 1 - Für die Anwendung des vorliegenden Erlasses versteht man | Artikel 1 - Für die Anwendung des vorliegenden Erlasses versteht man |
| unter: | unter: |
| 1. "individueller Schutzausrüstung", weiter unten "ISA" genannt: jede | 1. "individueller Schutzausrüstung", weiter unten "ISA" genannt: jede |
| Ausrüstung im Sinne von Artikel 3 Nr. 4 des Königlichen Erlasses vom | Ausrüstung im Sinne von Artikel 3 Nr. 4 des Königlichen Erlasses vom |
| 13. Juni 2005 über die Benutzung individueller Schutzausrüstungen, | 13. Juni 2005 über die Benutzung individueller Schutzausrüstungen, |
| 2. Zusatzausrüstung: jede Ausrüstung, mit der Gefahren festgestellt | 2. Zusatzausrüstung: jede Ausrüstung, mit der Gefahren festgestellt |
| oder identifiziert werden können oder Risiken gemessen werden können, | oder identifiziert werden können oder Risiken gemessen werden können, |
| einschließlich des Sicherungsmaterials, | einschließlich des Sicherungsmaterials, |
| 3. "Basiseinsatzkleidung", weiter unten "BEK" genannt: die für den | 3. "Basiseinsatzkleidung", weiter unten "BEK" genannt: die für den |
| Einsatz notwendige ISA, | Einsatz notwendige ISA, |
| 4. geltender belgischer Norm: die geltende belgische Norm, die gemäß | 4. geltender belgischer Norm: die geltende belgische Norm, die gemäß |
| dem Gesetz vom 3. April 2003 über die Normung vom Normungsamt | dem Gesetz vom 3. April 2003 über die Normung vom Normungsamt |
| veröffentlicht worden ist. | veröffentlicht worden ist. |
| Art. 2 - Vorliegender Erlass ist anwendbar auf die Hilfeleistungszonen | Art. 2 - Vorliegender Erlass ist anwendbar auf die Hilfeleistungszonen |
| und die Personalmitglieder des Einsatzkaders der Zone. | und die Personalmitglieder des Einsatzkaders der Zone. |
| Art. 3 - Gemäß Artikel 5 des Gesetzes vom 4. August 1996 über das | Art. 3 - Gemäß Artikel 5 des Gesetzes vom 4. August 1996 über das |
| Wohlbefinden der Arbeitnehmer bei der Ausführung ihrer Arbeit und den | Wohlbefinden der Arbeitnehmer bei der Ausführung ihrer Arbeit und den |
| Artikeln 8 und 9 des Königlichen Erlasses vom 27. März 1998 über die | Artikeln 8 und 9 des Königlichen Erlasses vom 27. März 1998 über die |
| Politik des Wohlbefindens der Arbeitnehmer bei der Ausführung ihrer | Politik des Wohlbefindens der Arbeitnehmer bei der Ausführung ihrer |
| Arbeit ist die Hilfeleistungszone verpflichtet, die mit der Arbeit | Arbeit ist die Hilfeleistungszone verpflichtet, die mit der Arbeit |
| einhergehenden Risiken festzustellen und die angemessenen materiellen | einhergehenden Risiken festzustellen und die angemessenen materiellen |
| Abhilfemaßnahmen zu treffen. | Abhilfemaßnahmen zu treffen. |
| Art. 4 - Wenn auf der Grundlage der in Artikel 3 erwähnten | Art. 4 - Wenn auf der Grundlage der in Artikel 3 erwähnten |
| Risikoanalyse festgestellt wird, dass den Personalmitgliedern des | Risikoanalyse festgestellt wird, dass den Personalmitgliedern des |
| Einsatzkaders der Zone individuelle Schutzausrüstungen oder eine | Einsatzkaders der Zone individuelle Schutzausrüstungen oder eine |
| Zusatzausrüstung zur Verfügung gestellt werden müssen, stellt die | Zusatzausrüstung zur Verfügung gestellt werden müssen, stellt die |
| Hilfeleistungszone in den in der Anlage zum vorliegenden Erlass | Hilfeleistungszone in den in der Anlage zum vorliegenden Erlass |
| erwähnten Fällen mindestens die in dem vorliegenden Erlass und seiner | erwähnten Fällen mindestens die in dem vorliegenden Erlass und seiner |
| Anlage erwähnte ISA oder Zusatzausrüstung zur Verfügung. | Anlage erwähnte ISA oder Zusatzausrüstung zur Verfügung. |
| Die in Absatz 1 vorgesehene Verpflichtung beeinträchtigt nicht die | Die in Absatz 1 vorgesehene Verpflichtung beeinträchtigt nicht die |
| Verpflichtung der Hilfeleistungszone, den Personalmitgliedern des | Verpflichtung der Hilfeleistungszone, den Personalmitgliedern des |
| Einsatzkaders eine ISA oder Zusatzausrüstung zur Verfügung zu stellen, | Einsatzkaders eine ISA oder Zusatzausrüstung zur Verfügung zu stellen, |
| die ein höheres Schutzniveau aufweist und/oder dem Risiko besser | die ein höheres Schutzniveau aufweist und/oder dem Risiko besser |
| angepasst ist als diejenige, die im vorliegenden Erlass und in seiner | angepasst ist als diejenige, die im vorliegenden Erlass und in seiner |
| Anlage erwähnt ist: | Anlage erwähnt ist: |
| 1. wenn dies in Anwendung des Gesetzes vom 4. August 1996 über das | 1. wenn dies in Anwendung des Gesetzes vom 4. August 1996 über das |
| Wohlbefinden der Arbeitnehmer bei der Ausführung ihrer Arbeit und | Wohlbefinden der Arbeitnehmer bei der Ausführung ihrer Arbeit und |
| seiner Ausführungserlasse verlangt wird, | seiner Ausführungserlasse verlangt wird, |
| 2. wenn aus der Risikoanalyse hervorgeht, dass Risiken vorhanden sind, | 2. wenn aus der Risikoanalyse hervorgeht, dass Risiken vorhanden sind, |
| für die ein höheres Schutzniveau erforderlich ist als das, das im | für die ein höheres Schutzniveau erforderlich ist als das, das im |
| vorliegenden Erlass und in seiner Anlage vorgesehen ist. | vorliegenden Erlass und in seiner Anlage vorgesehen ist. |
| Art. 5 - Unter "BEK Brand", die bei der Bekämpfung von Brand und | Art. 5 - Unter "BEK Brand", die bei der Bekämpfung von Brand und |
| Explosionen zur Verfügung gestellt wird, versteht man: | Explosionen zur Verfügung gestellt wird, versteht man: |
| - eine Schutzjacke und eine Schutzhose für Feuerwehrleute, die der | - eine Schutzjacke und eine Schutzhose für Feuerwehrleute, die der |
| geltenden belgischen Norm entsprechen, | geltenden belgischen Norm entsprechen, |
| - Schuhe für Feuerwehrleute, die der geltenden belgischen Norm Typ 2 | - Schuhe für Feuerwehrleute, die der geltenden belgischen Norm Typ 2 |
| entsprechen, | entsprechen, |
| - einen Helm für die Brandbekämpfung in Gebäuden und anderen | - einen Helm für die Brandbekämpfung in Gebäuden und anderen |
| Strukturen (Feuerwehrhelm genannt), der der geltenden belgischen Norm | Strukturen (Feuerwehrhelm genannt), der der geltenden belgischen Norm |
| entspricht und mit einer ATEX-Lampe ausgestattet ist, | entspricht und mit einer ATEX-Lampe ausgestattet ist, |
| - Schutzhandschuhe für Feuerwehrleute, die der geltenden belgischen | - Schutzhandschuhe für Feuerwehrleute, die der geltenden belgischen |
| Norm entsprechen. | Norm entsprechen. |
| Die BEK Brand kann durch einen Gurt zur Arbeitspositionierung, der der | Die BEK Brand kann durch einen Gurt zur Arbeitspositionierung, der der |
| geltenden belgischen Norm entspricht, ergänzt werden und/oder durch | geltenden belgischen Norm entspricht, ergänzt werden und/oder durch |
| einen Werkzeuggürtel; beide müssen hitzebeständig sein. | einen Werkzeuggürtel; beide müssen hitzebeständig sein. |
| Die unter der BEK Brand getragenen Kleider sind mit langen Ärmeln und | Die unter der BEK Brand getragenen Kleider sind mit langen Ärmeln und |
| langen Hosenbeinen versehen und enthalten keine entzündbaren oder | langen Hosenbeinen versehen und enthalten keine entzündbaren oder |
| schmelzbaren Materialien. | schmelzbaren Materialien. |
| Art. 6 - Unter "BEK Tech", die bei Rettung und Unterstützung von | Art. 6 - Unter "BEK Tech", die bei Rettung und Unterstützung von |
| Personen in bedrohlichen Situationen, bei Aufträgen zum Schutz von | Personen in bedrohlichen Situationen, bei Aufträgen zum Schutz von |
| Gütern und bei technischer Hilfeleistung zur Verfügung gestellt | Gütern und bei technischer Hilfeleistung zur Verfügung gestellt |
| werden, versteht man: | werden, versteht man: |
| - eine Schutzjacke und eine Schutzhose für Feuerwehrleute, die der | - eine Schutzjacke und eine Schutzhose für Feuerwehrleute, die der |
| geltenden belgischen Norm entsprechen, | geltenden belgischen Norm entsprechen, |
| - Schuhe für Feuerwehrleute, die der geltenden belgischen Norm Typ 2 | - Schuhe für Feuerwehrleute, die der geltenden belgischen Norm Typ 2 |
| entsprechen, | entsprechen, |
| - einen Sicherheitshelm, der den geltenden belgischen Normen für | - einen Sicherheitshelm, der den geltenden belgischen Normen für |
| Bergsteigerhelme und Industriehelme entspricht und mit einer | Bergsteigerhelme und Industriehelme entspricht und mit einer |
| ATEX-Lampe ausgestattet ist, | ATEX-Lampe ausgestattet ist, |
| - technische Handschuhe, die der belgischen Norm für Handschuhe zum | - technische Handschuhe, die der belgischen Norm für Handschuhe zum |
| Schutz gegen mechanische Risiken entsprechen und einen hohen Schutz | Schutz gegen mechanische Risiken entsprechen und einen hohen Schutz |
| gegen das Risiko von Schnittwunden aufweisen. | gegen das Risiko von Schnittwunden aufweisen. |
| Art. 7 - Unter "BEK Med", die bei Einsätzen im Rahmen der dringenden | Art. 7 - Unter "BEK Med", die bei Einsätzen im Rahmen der dringenden |
| medizinischen Hilfe zur Verfügung gestellt wird, versteht man: | medizinischen Hilfe zur Verfügung gestellt wird, versteht man: |
| - ein Signalkleidungsstück, das der geltenden belgischen Norm Klasse 3 | - ein Signalkleidungsstück, das der geltenden belgischen Norm Klasse 3 |
| entspricht, | entspricht, |
| - eine Diensthose, | - eine Diensthose, |
| - Schuhe für Feuerwehrleute, die der geltenden belgischen Norm Typ 2 | - Schuhe für Feuerwehrleute, die der geltenden belgischen Norm Typ 2 |
| entsprechen, oder Sicherheitsschuhe, die der geltenden belgischen Norm | entsprechen, oder Sicherheitsschuhe, die der geltenden belgischen Norm |
| entsprechen, | entsprechen, |
| - einen Sicherheitshelm, der den geltenden belgischen Normen für | - einen Sicherheitshelm, der den geltenden belgischen Normen für |
| Bergsteigerhelme und Industriehelme entspricht und mit einer | Bergsteigerhelme und Industriehelme entspricht und mit einer |
| ATEX-Lampe ausgestattet ist, | ATEX-Lampe ausgestattet ist, |
| - technische Handschuhe, die der belgischen Norm für Handschuhe zum | - technische Handschuhe, die der belgischen Norm für Handschuhe zum |
| Schutz gegen mechanische Risiken entsprechen und einen hohen Schutz | Schutz gegen mechanische Risiken entsprechen und einen hohen Schutz |
| gegen das Risiko von Schnittwunden aufweisen, | gegen das Risiko von Schnittwunden aufweisen, |
| - medizinische Handschuhe. | - medizinische Handschuhe. |
| Art. 8 - Jede im vorliegenden Erlass und in seiner Anlage erwähnte | Art. 8 - Jede im vorliegenden Erlass und in seiner Anlage erwähnte |
| Ausrüstung entspricht der geltenden belgischen Norm. | Ausrüstung entspricht der geltenden belgischen Norm. |
| Art. 9 - § 1 - Folgende Bestimmungen treten am 1. Januar 2014 in | Art. 9 - § 1 - Folgende Bestimmungen treten am 1. Januar 2014 in |
| Kraft: | Kraft: |
| 1. Artikel 119 § 2 des Gesetzes vom 15. Mai 2007, | 1. Artikel 119 § 2 des Gesetzes vom 15. Mai 2007, |
| 2. vorliegender Erlass, mit Ausnahme von Artikel 9 § 2, der am Tag der | 2. vorliegender Erlass, mit Ausnahme von Artikel 9 § 2, der am Tag der |
| Veröffentlichung des vorliegenden Erlasses im Belgischen Staatsblatt | Veröffentlichung des vorliegenden Erlasses im Belgischen Staatsblatt |
| in Kraft tritt. | in Kraft tritt. |
| § 2 - Die Zonen und vorläufigen Zonen planen die progressive Umsetzung | § 2 - Die Zonen und vorläufigen Zonen planen die progressive Umsetzung |
| der Bestimmungen des vorliegenden Erlasses für dieses Datum und | der Bestimmungen des vorliegenden Erlasses für dieses Datum und |
| ergreifen die diesbezüglich nützlichen Maßnahmen. | ergreifen die diesbezüglich nützlichen Maßnahmen. |
| Art. 10 - Der für Inneres zuständige Minister ist mit der Ausführung | Art. 10 - Der für Inneres zuständige Minister ist mit der Ausführung |
| des vorliegenden Erlasses beauftragt. | des vorliegenden Erlasses beauftragt. |
| Gegeben zu Brüssel, den 30. August 2013 | Gegeben zu Brüssel, den 30. August 2013 |
| PHILIPPE | PHILIPPE |
| Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
| Die Ministerin des Innern | Die Ministerin des Innern |
| Frau J. MILQUET | Frau J. MILQUET |
| ANLAGE | ANLAGE |
| DRINGENDE AUFTRÄGE | DRINGENDE AUFTRÄGE |
| aufgeteilt in Einsatzarten | aufgeteilt in Einsatzarten |
| OBLIGATORISCH VERFÜGBARE Schutzausrüstungen und Zusatzausrüstung (1) | OBLIGATORISCH VERFÜGBARE Schutzausrüstungen und Zusatzausrüstung (1) |
| ISA | ISA |
| Mögliche Variantender ISA (entsprechend dem Auftrag) | Mögliche Variantender ISA (entsprechend dem Auftrag) |
| Spezifische ISA (entsprechend den spezifischen Risiken) | Spezifische ISA (entsprechend den spezifischen Risiken) |
| Zusatzausrüstung in einem am Einsatzort befindlichen Fahrzeug | Zusatzausrüstung in einem am Einsatzort befindlichen Fahrzeug |
| 1. Brand- und Explosionsbekämpfung und Bekämpfung der Folgen | 1. Brand- und Explosionsbekämpfung und Bekämpfung der Folgen |
| Brand | Brand |
| o Allgemeine Branderkennung | o Allgemeine Branderkennung |
| o Auto, Lkw, landwirtschaftliche Maschine | o Auto, Lkw, landwirtschaftliche Maschine |
| o Container | o Container |
| o Hochspannungskabine oder -anlage | o Hochspannungskabine oder -anlage |
| o Wiese, Graben, Böschung | o Wiese, Graben, Böschung |
| o Brandgeruch | o Brandgeruch |
| o Kontrolle der korrekten Brandbekämpfung | o Kontrolle der korrekten Brandbekämpfung |
| o Kontrolle der Rauchentwicklung | o Kontrolle der Rauchentwicklung |
| o Gebäude | o Gebäude |
| o Industrie | o Industrie |
| o Tunnel, Tiefgarage, Metrostation | o Tunnel, Tiefgarage, Metrostation |
| o Explosion | o Explosion |
| o Bus, Zug, Straßenbahn | o Bus, Zug, Straßenbahn |
| o Luftfahrzeug | o Luftfahrzeug |
| o Wasserfahrzeug | o Wasserfahrzeug |
| o Wald und Heide (ausgedehnter Brand) | o Wald und Heide (ausgedehnter Brand) |
| BEK Brand | BEK Brand |
| Feuerschutzhaube für Feuerwehrleute Atemschutzgerät | Feuerschutzhaube für Feuerwehrleute Atemschutzgerät |
| Totmann-Signalgerät Funkgerät | Totmann-Signalgerät Funkgerät |
| Nur möglich bei | Nur möglich bei |
| o Wiese, Graben, Böschung | o Wiese, Graben, Böschung |
| o Wald und Heide (ausgedehnter Brand) | o Wald und Heide (ausgedehnter Brand) |
| Sicherheitshelm, der den geltenden belgischen Normen für | Sicherheitshelm, der den geltenden belgischen Normen für |
| Bergsteigerhelme und Industriehelme entspricht, mit Flammbeständigkeit | Bergsteigerhelme und Industriehelme entspricht, mit Flammbeständigkeit |
| Ebenfalls möglich bei Tunnel-, Tiefgaragen-, Metrostationsbrand | Ebenfalls möglich bei Tunnel-, Tiefgaragen-, Metrostationsbrand |
| Regenerationsgerät | Regenerationsgerät |
| ATEX-Funkgerät | ATEX-Funkgerät |
| Auf öffentlicher Straße : Signalweste - Klasse 3 | Auf öffentlicher Straße : Signalweste - Klasse 3 |
| Wärmebildkamera Explosimeter Radioaktivitätsdetektor (2) | Wärmebildkamera Explosimeter Radioaktivitätsdetektor (2) |
| Seilsicherungssystem Auf öffentlicher Straße: Sicherungsmaterial | Seilsicherungssystem Auf öffentlicher Straße: Sicherungsmaterial |
| o ADR-Lkw | o ADR-Lkw |
| BEK Brand Feuerschutzhaube für Feuerwehrleute Atemschutzgerät | BEK Brand Feuerschutzhaube für Feuerwehrleute Atemschutzgerät |
| Totmann-Signalgerät | Totmann-Signalgerät |
| Siehe die individuellen Schutzausrüstungen für die Bekämpfung von | Siehe die individuellen Schutzausrüstungen für die Bekämpfung von |
| Verschmutzung und von Freisetzung gefährlicher Stoffe, den konkreten | Verschmutzung und von Freisetzung gefährlicher Stoffe, den konkreten |
| Umständen angepasst | Umständen angepasst |
| Auf öffentlicher Straße : Signalweste - Klasse 3 Dosimeter (3) | Auf öffentlicher Straße : Signalweste - Klasse 3 Dosimeter (3) |
| Wärmebildkamera Explosimeter Gasspürgerät Radioaktivitätsdetektor | Wärmebildkamera Explosimeter Gasspürgerät Radioaktivitätsdetektor |
| Sicherungsmaterial Tragbares Funkgerät oder tragbares ATEX-Funkgerät | Sicherungsmaterial Tragbares Funkgerät oder tragbares ATEX-Funkgerät |
| entsprechend dem Risiko | entsprechend dem Risiko |
| 2. Bekämpfung von Verschmutzung und von Freisetzung gefährlicher | 2. Bekämpfung von Verschmutzung und von Freisetzung gefährlicher |
| Stoffe | Stoffe |
| Belästigung, "begrenzte" Ver-schmutzung | Belästigung, "begrenzte" Ver-schmutzung |
| o CO-Messung (Kontrolle) | o CO-Messung (Kontrolle) |
| o Verdächtiger Geruch | o Verdächtiger Geruch |
| o Verdächtiger kleiner Gegenstand auf öffentlicher Straße | o Verdächtiger kleiner Gegenstand auf öffentlicher Straße |
| o Erkundung | o Erkundung |
| o Behandlung | o Behandlung |
| BEK Brand | BEK Brand |
| Feuerschutzhaube für Feuerwehrleute Atemschutzgerät | Feuerschutzhaube für Feuerwehrleute Atemschutzgerät |
| Handschuhe zum Schutz vor Chemikalien | Handschuhe zum Schutz vor Chemikalien |
| Stiefel zum Schutz vor Chemikalien | Stiefel zum Schutz vor Chemikalien |
| Staubschutzmaske | Staubschutzmaske |
| Sicherheitshelm, der den geltenden belgischen Normen für | Sicherheitshelm, der den geltenden belgischen Normen für |
| Bergsteigerhelme und Industriehelme entsprichtI | Bergsteigerhelme und Industriehelme entsprichtI |
| SAs, denen notfalls Folgendes hinzuzufügen ist: | SAs, denen notfalls Folgendes hinzuzufügen ist: |
| SK gegen Staub oder SK zum Schutz vor Chemikalien | SK gegen Staub oder SK zum Schutz vor Chemikalien |
| Auf öffentlicher Straße | Auf öffentlicher Straße |
| Signalweste - Klasse 3 | Signalweste - Klasse 3 |
| Explosimeter - CO-Melder Multigasmelder oder Prüfröhrchen | Explosimeter - CO-Melder Multigasmelder oder Prüfröhrchen |
| Radioaktivitäts-detektor Tragbares Funkgerät Auf öffentlicher Straße: | Radioaktivitäts-detektor Tragbares Funkgerät Auf öffentlicher Straße: |
| Sicherungsmaterial | Sicherungsmaterial |
| Unfall mit gefährlichen Stoffen | Unfall mit gefährlichen Stoffen |
| o Erdgas- oder LPG-Leck | o Erdgas- oder LPG-Leck |
| o Explosionsgefahr | o Explosionsgefahr |
| BEK Brand | BEK Brand |
| Feuerschutzhaube für Feuerwehrleute | Feuerschutzhaube für Feuerwehrleute |
| Atemschutzgerät | Atemschutzgerät |
| Wärmebildkamera Explosimeter Radioaktivitätsdetektor | Wärmebildkamera Explosimeter Radioaktivitätsdetektor |
| Seilsicherungssystem Tragbares ATEX-Funkgerät | Seilsicherungssystem Tragbares ATEX-Funkgerät |
| o Unfall mit gefährlichen Stoffen: | o Unfall mit gefährlichen Stoffen: |
| o chemischen Stoffen | o chemischen Stoffen |
| o biologischen Stoffen | o biologischen Stoffen |
| o radiologischen Stoffen | o radiologischen Stoffen |
| o AUSSERHALB der Industrie | o AUSSERHALB der Industrie |
| o Bruch an unterirdischer Pipeline mit flüssigen Kohlenwasserstoffen | o Bruch an unterirdischer Pipeline mit flüssigen Kohlenwasserstoffen |
| Funkgerät Flüssige Stoffe SK zum Schutz vor Chemikalien Stiefel zum | Funkgerät Flüssige Stoffe SK zum Schutz vor Chemikalien Stiefel zum |
| Schutz vor Chemikalien Atemschutzgerät Totmann-Signalgerät Gasförmige | Schutz vor Chemikalien Atemschutzgerät Totmann-Signalgerät Gasförmige |
| Produkte Gas-SK (4) | Produkte Gas-SK (4) |
| Kommunikationssystem für Gasschutzanzug Dosimeter | Kommunikationssystem für Gasschutzanzug Dosimeter |
| ATEX-Funkgerät | ATEX-Funkgerät |
| Explosimeter Multigasmelder oder Prüfröhrchen Radioaktivitätsdetektor | Explosimeter Multigasmelder oder Prüfröhrchen Radioaktivitätsdetektor |
| Seilsicherungssystem | Seilsicherungssystem |
| o Unfall mit gefährlichen Stoffen: | o Unfall mit gefährlichen Stoffen: |
| o chemischen Stoffen | o chemischen Stoffen |
| o biologischen Stoffen | o biologischen Stoffen |
| o radiologischen Stoffen | o radiologischen Stoffen |
| o INNERHALB eines Industriebetriebs | o INNERHALB eines Industriebetriebs |
| o Bruch an unterirdischer Pipeline mit gasförmigen | o Bruch an unterirdischer Pipeline mit gasförmigen |
| Kohlenwasser-stoffen | Kohlenwasser-stoffen |
| o Giftige Produkte | o Giftige Produkte |
| Gas-SK | Gas-SK |
| Totmann-Signalgerät Funkgerät | Totmann-Signalgerät Funkgerät |
| Kommunikations-system für Gasschutzanzug | Kommunikations-system für Gasschutzanzug |
| Dosimeter ATEX-Funkgerät | Dosimeter ATEX-Funkgerät |
| Explosimeter | Explosimeter |
| Multigasmelder oder Prüfröhrchen Radioaktivitäts-detektor | Multigasmelder oder Prüfröhrchen Radioaktivitäts-detektor |
| Seilsicherungssystem | Seilsicherungssystem |
| 3. Rettung und Unterstützung von Personen in bedrohlichen Situationen | 3. Rettung und Unterstützung von Personen in bedrohlichen Situationen |
| und Schutz ihrer Güter | und Schutz ihrer Güter |
| Technische Hilfeleistung | Technische Hilfeleistung |
| o Öffnung von Türen | o Öffnung von Türen |
| o Kleines Tier in Not (dringend) | o Kleines Tier in Not (dringend) |
| BEK Brand | BEK Brand |
| BEK Tech | BEK Tech |
| Auffanggurt bei Höhenarbeit | Auffanggurt bei Höhenarbeit |
| Tragbares Funkgerät | Tragbares Funkgerät |
| o Dringende Vernichtung von Wespennestern | o Dringende Vernichtung von Wespennestern |
| o Dringende Vernichtung von Prozessionsraupen | o Dringende Vernichtung von Prozessionsraupen |
| Wespenschutzanzug SK gegen Staub | Wespenschutzanzug SK gegen Staub |
| ISA Höhenarbeit | ISA Höhenarbeit |
| o Dringende Säuberung der Straßendecke | o Dringende Säuberung der Straßendecke |
| Dienstkleidung | Dienstkleidung |
| Schuhe für Feuerwehrleute Typ 2 | Schuhe für Feuerwehrleute Typ 2 |
| Technische Handschuhe, die der belgischen Norm für Handschuhe zum | Technische Handschuhe, die der belgischen Norm für Handschuhe zum |
| Schutz gegen mechanische Risiken entsprechen | Schutz gegen mechanische Risiken entsprechen |
| Sicherheitshelm, der den geltenden belgischen Normen für | Sicherheitshelm, der den geltenden belgischen Normen für |
| Bergsteigerhelme und Industriehelme entspricht Säuberung Signalweste - | Bergsteigerhelme und Industriehelme entspricht Säuberung Signalweste - |
| Klasse 3 | Klasse 3 |
| SK gegen Staub | SK gegen Staub |
| Stiefel zum Schutz vor Chemikalien | Stiefel zum Schutz vor Chemikalien |
| Staubschutzmaske | Staubschutzmaske |
| Tragbares Funkgerät | Tragbares Funkgerät |
| Sicherungsmaterial | Sicherungsmaterial |
| o Dringende Einsätze bei Unwetter und Sturm | o Dringende Einsätze bei Unwetter und Sturm |
| Schutzhose und -weste, Schutzhandschuhe für Arbeiten mit der | Schutzhose und -weste, Schutzhandschuhe für Arbeiten mit der |
| Kettensäge Schuhe für Feuerwehrleute Typ 2 Helm mit Ohren- und | Kettensäge Schuhe für Feuerwehrleute Typ 2 Helm mit Ohren- und |
| Gesichtsschutz | Gesichtsschutz |
| Sicherheitshelm, der den geltenden belgischen Normen für | Sicherheitshelm, der den geltenden belgischen Normen für |
| Bergsteigerhelme und Industriehelme entspricht, mit Ohren- und | Bergsteigerhelme und Industriehelme entspricht, mit Ohren- und |
| Gesichtsschutz | Gesichtsschutz |
| Technische Handschuhe, die der belgischen Norm für Handschuhe zum | Technische Handschuhe, die der belgischen Norm für Handschuhe zum |
| Schutz gegen mechanische Risiken entsprechen | Schutz gegen mechanische Risiken entsprechen |
| Auffanggurt bei Höhenarbeit Auf öffentlicher Straße: Signalweste - | Auffanggurt bei Höhenarbeit Auf öffentlicher Straße: Signalweste - |
| Klasse 3 | Klasse 3 |
| Tragbares Funkgerät | Tragbares Funkgerät |
| Auf öffentlicher Straße: Sicherungsmaterial | Auf öffentlicher Straße: Sicherungsmaterial |
| o Überschwemmungen und dringende Pumparbeiten | o Überschwemmungen und dringende Pumparbeiten |
| BEK Brand | BEK Brand |
| BEK Tech | BEK Tech |
| Wathose | Wathose |
| Tragbares Funkgerät | Tragbares Funkgerät |
| Dringende Räumung der öffentlichen Straße | Dringende Räumung der öffentlichen Straße |
| BEK Brand | BEK Brand |
| Auf öffentlicher Straße : Signalweste - Klasse 3 | Auf öffentlicher Straße : Signalweste - Klasse 3 |
| BEK Tech | BEK Tech |
| Staubmaske | Staubmaske |
| Tragbares Funkgerät | Tragbares Funkgerät |
| Sicherungsmaterial | Sicherungsmaterial |
| o CO-Vergiftung | o CO-Vergiftung |
| BEK Brand | BEK Brand |
| Atemschutzgerät | Atemschutzgerät |
| CO-Melder Tragbares Funkgerät oder tragbares ATEX-Funkgerät | CO-Melder Tragbares Funkgerät oder tragbares ATEX-Funkgerät |
| entsprechend dem Risiko | entsprechend dem Risiko |
| o Von Stromschlag getroffene Person | o Von Stromschlag getroffene Person |
| o Im Aufzug eingeschlossene Person | o Im Aufzug eingeschlossene Person |
| o Gefährliches Tier | o Gefährliches Tier |
| o In einer Maschine eingeklemmte Person | o In einer Maschine eingeklemmte Person |
| o Person im Wasser oder Person, die ins Wasser zu springen droht | o Person im Wasser oder Person, die ins Wasser zu springen droht |
| o Gegenstand, der auf die öffentliche Straße zu fallen droht | o Gegenstand, der auf die öffentliche Straße zu fallen droht |
| o Rettung in unterirdischen Räumen | o Rettung in unterirdischen Räumen |
| BEK Brand | BEK Brand |
| Atemschutzgerät | Atemschutzgerät |
| BEK Tech | BEK Tech |
| Entsprechend der Risikoart: Schwimmweste Sonderausrüstung für Höhlen | Entsprechend der Risikoart: Schwimmweste Sonderausrüstung für Höhlen |
| Seilsicherungssystem Explosimeter | Seilsicherungssystem Explosimeter |
| Auf öffentlicher Straße: Signalweste - Klasse 3 | Auf öffentlicher Straße: Signalweste - Klasse 3 |
| Tragbares Funkgerät | Tragbares Funkgerät |
| Auf öffentlicher Straße: Sicherungsmaterial Kit zum Schutz gegen | Auf öffentlicher Straße: Sicherungsmaterial Kit zum Schutz gegen |
| elektrische Risiken: Isolierhocker Isolierhandschuhe Isolierstiefel | elektrische Risiken: Isolierhocker Isolierhandschuhe Isolierstiefel |
| Stange | Stange |
| o Verkehrsunfall mit leichtem Fahrzeug (Pkw) | o Verkehrsunfall mit leichtem Fahrzeug (Pkw) |
| o Großes Tier in Not (dringend) | o Großes Tier in Not (dringend) |
| o Höhenrettung | o Höhenrettung |
| o Verschüttete Person | o Verschüttete Person |
| o Unter Zug, Straßenbahn oder Metro eingeklemmte Person | o Unter Zug, Straßenbahn oder Metro eingeklemmte Person |
| o Person, die zu fallen oder zu springen droht | o Person, die zu fallen oder zu springen droht |
| o Einsturz- oder Sturzgefahr Gebäude | o Einsturz- oder Sturzgefahr Gebäude |
| o Schifffahrtsunfall oder Schiff in Not | o Schifffahrtsunfall oder Schiff in Not |
| o Großes Tier im Wasser | o Großes Tier im Wasser |
| BEK Brand | BEK Brand |
| BEK Tech | BEK Tech |
| Entsprechend der Risikoart: ISA Höhenarbeit | Entsprechend der Risikoart: ISA Höhenarbeit |
| Staubmaske Schwimmweste Auf öffentlicher Straße: Signalweste - Klasse | Staubmaske Schwimmweste Auf öffentlicher Straße: Signalweste - Klasse |
| 3 | 3 |
| Tragbares Funkgerät | Tragbares Funkgerät |
| Auf öffentlicher Straße: Sicherungsmaterial | Auf öffentlicher Straße: Sicherungsmaterial |
| o Bombenalarm, Terrordrohung | o Bombenalarm, Terrordrohung |
| BEK Brand | BEK Brand |
| Feuerschutzhaube für Feuerwehrleute Atemschutzgerät | Feuerschutzhaube für Feuerwehrleute Atemschutzgerät |
| Totmann-Signalgerät | Totmann-Signalgerät |
| NBC-Risiko: siehe Nr. 2 Dosimeter | NBC-Risiko: siehe Nr. 2 Dosimeter |
| Explosimeter Multigasmelder oder Prüfröhrchen Radioaktivitätsdetektor | Explosimeter Multigasmelder oder Prüfröhrchen Radioaktivitätsdetektor |
| Tragbares Funkgerät oder tragbares ATEX-Funkgerät entsprechend dem | Tragbares Funkgerät oder tragbares ATEX-Funkgerät entsprechend dem |
| Risiko | Risiko |
| o Verkehrsunfall mit schwerem Fahrzeug | o Verkehrsunfall mit schwerem Fahrzeug |
| o Zug-, Straßenbahn- oder Metrounfall | o Zug-, Straßenbahn- oder Metrounfall |
| o Luftfahrtunfall oder Flugzeug in Not | o Luftfahrtunfall oder Flugzeug in Not |
| BEK Brand | BEK Brand |
| BEK Tech | BEK Tech |
| Auf öffentlicher Straße: | Auf öffentlicher Straße: |
| Signalweste - Klasse 3 | Signalweste - Klasse 3 |
| Tragbares Funkgerät Auf öffentlicher Straße: Sicherungsmaterial | Tragbares Funkgerät Auf öffentlicher Straße: Sicherungsmaterial |
| o Unfall mit ADR-Transport | o Unfall mit ADR-Transport |
| o Schifffahrtsunfall mit gefährlichen Stoffen | o Schifffahrtsunfall mit gefährlichen Stoffen |
| BEK Brand Atemschutzgerät Totmann-Signalgerät | BEK Brand Atemschutzgerät Totmann-Signalgerät |
| BEK Tech | BEK Tech |
| Chemisches Risiko : siehe Nr. 2 Auf öffentlicher Straße: Signalweste - | Chemisches Risiko : siehe Nr. 2 Auf öffentlicher Straße: Signalweste - |
| Klasse 3 Schwimmweste Dosimeter | Klasse 3 Schwimmweste Dosimeter |
| Explosimeter Multigasmelder oder Prüfröhrchen Radioaktivitätsdetektor | Explosimeter Multigasmelder oder Prüfröhrchen Radioaktivitätsdetektor |
| Tragbares Funkgerät oder tragbares Atex-Funkgerät entsprechend dem | Tragbares Funkgerät oder tragbares Atex-Funkgerät entsprechend dem |
| Risiko Auf öffentlicher Straße: Sicherungsmaterial | Risiko Auf öffentlicher Straße: Sicherungsmaterial |
| 4. Logistische Unterstützung Dringende medizinische Hilfe | 4. Logistische Unterstützung Dringende medizinische Hilfe |
| o Dringende Unterstützung des Krankenwagens mit Personal | o Dringende Unterstützung des Krankenwagens mit Personal |
| o Dringende Unterstützung des Krankenwagens mit Drehleiter | o Dringende Unterstützung des Krankenwagens mit Drehleiter |
| o Einrichtung der PC-OPS | o Einrichtung der PC-OPS |
| Dienstkleidung | Dienstkleidung |
| Schuhe für Feuerwehrleute Typ 2 Sicherheitshelm, der den geltenden | Schuhe für Feuerwehrleute Typ 2 Sicherheitshelm, der den geltenden |
| belgischen Normen für Bergsteigerhelme und Industriehelme entspricht | belgischen Normen für Bergsteigerhelme und Industriehelme entspricht |
| Technische Handschuhe, die der belgischen Norm für Handschuhe zum | Technische Handschuhe, die der belgischen Norm für Handschuhe zum |
| Schutz gegen mechanische Risiken entsprechen | Schutz gegen mechanische Risiken entsprechen |
| Sicherheitsschuhe | Sicherheitsschuhe |
| Entsprechend der Risikoart: Schutzbrille | Entsprechend der Risikoart: Schutzbrille |
| Staubmaske SK gegen Staub Auf öffentlicher Straße: | Staubmaske SK gegen Staub Auf öffentlicher Straße: |
| Signalweste - Klasse 3 Auffanggurt bei Höhenarbeit | Signalweste - Klasse 3 Auffanggurt bei Höhenarbeit |
| Tragbares Funkgerät Auf öffentlicher Straße: Sicherungsmaterial | Tragbares Funkgerät Auf öffentlicher Straße: Sicherungsmaterial |
| 5. Dringende medizinische Hilfe | 5. Dringende medizinische Hilfe |
| Dringende medizinische Hilfe | Dringende medizinische Hilfe |
| o Wenn der FÖD Volksgesundheit der Zone einen Auftrag im Rahmen der | o Wenn der FÖD Volksgesundheit der Zone einen Auftrag im Rahmen der |
| dringenden medizinischen Hilfe anvertraut hat | dringenden medizinischen Hilfe anvertraut hat |
| BEK Med | BEK Med |
| CO-Melder | CO-Melder |
| Auf öffentlicher Straße: | Auf öffentlicher Straße: |
| Sicherungsmaterial | Sicherungsmaterial |
| Erläuternde Liste der benutzten Abkürzungen | Erläuternde Liste der benutzten Abkürzungen |
| Atemschutzgerät: umluftunabhängiges Atemschutzgerät | Atemschutzgerät: umluftunabhängiges Atemschutzgerät |
| Seilsicherungssystem: System, das im Allgemeinen aus Seilen besteht, | Seilsicherungssystem: System, das im Allgemeinen aus Seilen besteht, |
| das einer Person, die in ein Gebäude eintritt, hilft, den Weg nach | das einer Person, die in ein Gebäude eintritt, hilft, den Weg nach |
| außen wieder zu finden | außen wieder zu finden |
| SK: Schutzkleidung | SK: Schutzkleidung |
| Unter SK gegen Staub ist ein Einwegschutzanzug gegen Festpartikel zu | Unter SK gegen Staub ist ein Einwegschutzanzug gegen Festpartikel zu |
| verstehen. | verstehen. |
| Unter SK zum Schutz vor Chemikalien ist ein Anzug zum Schutz vor | Unter SK zum Schutz vor Chemikalien ist ein Anzug zum Schutz vor |
| chemische Flüssigkeiten zu verstehen. Es kann sich um einen | chemische Flüssigkeiten zu verstehen. Es kann sich um einen |
| Einwegschutzanzug oder einen wiederverwendbaren Schutzanzug handeln. | Einwegschutzanzug oder einen wiederverwendbaren Schutzanzug handeln. |
| Er besteht vorzugsweise aus einem Teil. | Er besteht vorzugsweise aus einem Teil. |
| ADR: wie erwähnt im Europäischen Übereinkommen über die internationale | ADR: wie erwähnt im Europäischen Übereinkommen über die internationale |
| Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße und dessen Anlagen, | Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße und dessen Anlagen, |
| unterzeichnet in Genf am 30. September 1957 und gebilligt durch das | unterzeichnet in Genf am 30. September 1957 und gebilligt durch das |
| Gesetz vom 10. August 1960 | Gesetz vom 10. August 1960 |
| NBC: nuklear, biologisch und chemisch | NBC: nuklear, biologisch und chemisch |
| Gesehen, um Unserem Erlass vom 30. August 2013 zur Festlegung der | Gesehen, um Unserem Erlass vom 30. August 2013 zur Festlegung der |
| Mindestnormen mit Bezug auf die individuelle Schutzausrüstung und die | Mindestnormen mit Bezug auf die individuelle Schutzausrüstung und die |
| Zusatzausrüstung beigefügt zu werden | Zusatzausrüstung beigefügt zu werden |
| PHILIPPE | PHILIPPE |
| Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
| Die Ministerin des Innern | Die Ministerin des Innern |
| Frau J. MILQUET | Frau J. MILQUET |
| _______ | _______ |
| Fußnoten | Fußnoten |
| 1 Jegliche in der vorliegenden Anlage erwähnte Ausrüstung entspricht | 1 Jegliche in der vorliegenden Anlage erwähnte Ausrüstung entspricht |
| der geltenden belgischen Norm. | der geltenden belgischen Norm. |
| 2 Bei Gebäuden, die radioaktive Quellen enthalten, wie Krankenhäusern, | 2 Bei Gebäuden, die radioaktive Quellen enthalten, wie Krankenhäusern, |
| Laboren, Arztpraxen, Industriebetrieben, kann die Dosis mindestens mit | Laboren, Arztpraxen, Industriebetrieben, kann die Dosis mindestens mit |
| einem Radioaktivitätsdetektor (in Gammastrahlung) gemessen werden. | einem Radioaktivitätsdetektor (in Gammastrahlung) gemessen werden. |
| Wenn die kumulierte Dosis hoch ist, wird das Personal mit einem | Wenn die kumulierte Dosis hoch ist, wird das Personal mit einem |
| individuellen Dosimeter ausgestattet. | individuellen Dosimeter ausgestattet. |
| 3 Bei Transport von radioaktiven Stoffen. | 3 Bei Transport von radioaktiven Stoffen. |
| 4 Der Einsatz von Gas-SK erfordert den Einsatz einer gesamten | 4 Der Einsatz von Gas-SK erfordert den Einsatz einer gesamten |
| Infrastruktur, insbesondere in Zusammenhang mit der Dekontamination. | Infrastruktur, insbesondere in Zusammenhang mit der Dekontamination. |
| Diese Infrastruktur wird mit vorausgesetzt. | Diese Infrastruktur wird mit vorausgesetzt. |