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Arrêté royal déterminant les normes minimales en matière d'équipement de protection individuelle et d'équipement complémentaire que les zones de secours et les prézones mettent à la disposition de leur personnel opérationnel. - Traduction allemande | Koninklijk besluit tot vaststelling van de minimale normen betreffende persoonlijke beschermingsmiddelen en de bijkomende uitrusting die de hulpverleningszones en de prezones ter beschikking stellen van hun operationeel personeel. - Duitse vertaling |
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SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR | FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN |
30 AOUT 2013. - Arrêté royal déterminant les normes minimales en | 30 AUGUSTUS 2013. - Koninklijk besluit tot vaststelling van de |
matière d'équipement de protection individuelle et d'équipement | minimale normen betreffende persoonlijke beschermingsmiddelen en de |
complémentaire que les zones de secours et les prézones mettent à la | bijkomende uitrusting die de hulpverleningszones en de prezones ter |
disposition de leur personnel opérationnel. - Traduction allemande | beschikking stellen van hun operationeel personeel. - Duitse vertaling |
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de | De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk |
l'arrêté royal du 30 août 2013 déterminant les normes minimales en | besluit van 30 augustus 2013 tot vaststelling van de minimale normen |
matière d'équipement de protection individuelle et d'équipement | betreffende persoonlijke beschermingsmiddelen en de bijkomende |
complémentaire que les zones de secours et les prézones mettent à la | uitrusting die de hulpverleningszones en de prezones ter beschikking |
disposition de leur personnel opérationnel (Moniteur belge du 19 | stellen van hun operationeel personeel (Belgisch Staatsblad van 19 |
septembre 2013, add. du 11 décembre 2013). | september 2013, add. van 11 december 2013). |
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction | Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse |
allemande à Malmedy. | vertaling in Malmedy. |
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES |
30. AUGUST 2013 - Königlicher Erlass zur Festlegung der Mindestnormen | 30. AUGUST 2013 - Königlicher Erlass zur Festlegung der Mindestnormen |
mit Bezug auf die individuelle Schutzausrüstung und die | mit Bezug auf die individuelle Schutzausrüstung und die |
Zusatzausrüstung, die die Hilfeleistungszonen und die vorläufigen | Zusatzausrüstung, die die Hilfeleistungszonen und die vorläufigen |
Zonen ihrem Einsatzpersonal zur Verfügung stellen | Zonen ihrem Einsatzpersonal zur Verfügung stellen |
BERICHT AN DEN KÖNIG | BERICHT AN DEN KÖNIG |
Sire, | Sire, |
mit dem Königlichen Erlass, den ich die Ehre habe, Eurer Majestät | mit dem Königlichen Erlass, den ich die Ehre habe, Eurer Majestät |
vorzulegen, sollen die Mindestnormen mit Bezug auf die individuelle | vorzulegen, sollen die Mindestnormen mit Bezug auf die individuelle |
Schutzausrüstung und die Zusatzausrüstung, die die Hilfeleistungszonen | Schutzausrüstung und die Zusatzausrüstung, die die Hilfeleistungszonen |
und die vorläufigen Zonen ihrem Einsatzpersonal zur Verfügung stellen, | und die vorläufigen Zonen ihrem Einsatzpersonal zur Verfügung stellen, |
festgelegt werden. | festgelegt werden. |
ALLGEMEINE BETRACHTUNGEN | ALLGEMEINE BETRACHTUNGEN |
Vorliegender Entwurf eines Königlichen Erlasses legt die Mindestnormen | Vorliegender Entwurf eines Königlichen Erlasses legt die Mindestnormen |
mit Bezug auf die individuelle Schutzausrüstung und die | mit Bezug auf die individuelle Schutzausrüstung und die |
Zusatzausrüstung fest. | Zusatzausrüstung fest. |
Als Arbeitgeber ist die Zone verantwortlich für die Einhaltung des | Als Arbeitgeber ist die Zone verantwortlich für die Einhaltung des |
Gesetzes vom 4. August 1996 über das Wohlbefinden der Arbeitnehmer bei | Gesetzes vom 4. August 1996 über das Wohlbefinden der Arbeitnehmer bei |
der Ausführung ihrer Arbeit und seiner Ausführungserlasse. | der Ausführung ihrer Arbeit und seiner Ausführungserlasse. |
Vorliegender Entwurf gibt die Mindestanforderungen an, die die Zone | Vorliegender Entwurf gibt die Mindestanforderungen an, die die Zone |
auf der Grundlage ihrer Risikoanalyse anwendet und gegebenenfalls | auf der Grundlage ihrer Risikoanalyse anwendet und gegebenenfalls |
anpasst. | anpasst. |
Die Anlage ist wie folgt zu lesen. | Die Anlage ist wie folgt zu lesen. |
In der ersten Spalte werden die verschiedenen Einsatzarten | In der ersten Spalte werden die verschiedenen Einsatzarten |
aufgelistet. In der zweiten Spalte werden die obligatorischen | aufgelistet. In der zweiten Spalte werden die obligatorischen |
individuellen Mindestschutzausrüstungen festgelegt. In der dritten | individuellen Mindestschutzausrüstungen festgelegt. In der dritten |
Spalte werden mögliche Varianten zu der zweiten Spalte angegeben. | Spalte werden mögliche Varianten zu der zweiten Spalte angegeben. |
Diese werden dem Ermessen der Zone entsprechend dem Auftrag | Diese werden dem Ermessen der Zone entsprechend dem Auftrag |
überlassen. In der vierten Spalte werden die individuellen | überlassen. In der vierten Spalte werden die individuellen |
Schutzausrüstungen für spezifische Risiken festgelegt. Wenn ein | Schutzausrüstungen für spezifische Risiken festgelegt. Wenn ein |
solches spezifisches Risiko vorhanden ist, muss die Zone diese | solches spezifisches Risiko vorhanden ist, muss die Zone diese |
Schutzausrüstungen vorsehen. In der fünften Spalte werden die | Schutzausrüstungen vorsehen. In der fünften Spalte werden die |
obligatorischen Zusatzausrüstungen festgelegt, die die Zone in | obligatorischen Zusatzausrüstungen festgelegt, die die Zone in |
mindestens 1 am Einsatzort befindlichen Fahrzeug vorsehen muss. | mindestens 1 am Einsatzort befindlichen Fahrzeug vorsehen muss. |
Zum Beispiel das Funkgerät und das ATEX-Funkgerät bei Brandeinsätzen. | Zum Beispiel das Funkgerät und das ATEX-Funkgerät bei Brandeinsätzen. |
Das Funkgerät ist in der 2. Spalte vorgesehen (Pflichtminimum). Das | Das Funkgerät ist in der 2. Spalte vorgesehen (Pflichtminimum). Das |
ATEX-Funkgerät ist in der 4. Spalte vorgesehen (Pflicht im Fall eines | ATEX-Funkgerät ist in der 4. Spalte vorgesehen (Pflicht im Fall eines |
spezifischen Risikos). | spezifischen Risikos). |
Jede Einsatzkraft bei einem Brandeinsatz muss mit einem Funkgerät | Jede Einsatzkraft bei einem Brandeinsatz muss mit einem Funkgerät |
ausgestattet werden. Ist die Einsatzkraft einem Explosionsrisiko | ausgestattet werden. Ist die Einsatzkraft einem Explosionsrisiko |
ausgesetzt, muss sie mit einem ATEX-Funkgerät ausgestattet sein. | ausgesetzt, muss sie mit einem ATEX-Funkgerät ausgestattet sein. |
Ist die Einsatzkraft dagegen keinem Explosionsrisiko ausgesetzt, wie | Ist die Einsatzkraft dagegen keinem Explosionsrisiko ausgesetzt, wie |
zum Beispiel bei einem Brand, kann sie mit einem üblichen Funkgerät | zum Beispiel bei einem Brand, kann sie mit einem üblichen Funkgerät |
ausgestattet sein. | ausgestattet sein. |
Es obliegt dem Arbeitgeber, die Risiken zu erfassen und einzuschätzen | Es obliegt dem Arbeitgeber, die Risiken zu erfassen und einzuschätzen |
und die angemessenen Schutzausrüstungen zu bestimmen. | und die angemessenen Schutzausrüstungen zu bestimmen. |
Für bestimmte technische Hilfeleistungen ist in der ersten Spalte die | Für bestimmte technische Hilfeleistungen ist in der ersten Spalte die |
BEK Brand vorgesehen, wobei die BEK Tech als mögliche Variante | BEK Brand vorgesehen, wobei die BEK Tech als mögliche Variante |
vorgesehen ist. | vorgesehen ist. |
Es ist zu bemerken, dass die Zonen bei der Einschätzung | Es ist zu bemerken, dass die Zonen bei der Einschätzung |
berücksichtigen müssen, dass ein Feuerwehrhelm die Hörfähigkeit | berücksichtigen müssen, dass ein Feuerwehrhelm die Hörfähigkeit |
beeinträchtigt, dass er schwer ist und somit die Ausführung der | beeinträchtigt, dass er schwer ist und somit die Ausführung der |
Aufgaben erschwert. | Aufgaben erschwert. |
Ein Sicherheitshelm ist dagegen leichter und beeinträchtigt die | Ein Sicherheitshelm ist dagegen leichter und beeinträchtigt die |
Hörfähigkeit viel weniger bis gar nicht. | Hörfähigkeit viel weniger bis gar nicht. |
Es ist auch zu bemerken, dass Feuerwehrschuhe ein Risiko darstellen | Es ist auch zu bemerken, dass Feuerwehrschuhe ein Risiko darstellen |
können. Beim Säubern der öffentlichen Straße kann ein Feuerwehrmann | können. Beim Säubern der öffentlichen Straße kann ein Feuerwehrmann |
zum Beispiel in Brennstoff treten. Wenn dieser Feuerwehrmann sich | zum Beispiel in Brennstoff treten. Wenn dieser Feuerwehrmann sich |
anschließend mit Brennstoffresten an den Schuhen zu einem Brandort | anschließend mit Brennstoffresten an den Schuhen zu einem Brandort |
begibt, kann dies ein zusätzliches Risiko darstellen. | begibt, kann dies ein zusätzliches Risiko darstellen. |
Der Arbeitgeber muss nicht nur die notwendigen individuellen | Der Arbeitgeber muss nicht nur die notwendigen individuellen |
Schutzausrüstungen und Zusatzausrüstungen zur Verfügung stellen, er | Schutzausrüstungen und Zusatzausrüstungen zur Verfügung stellen, er |
muss auch die Anzahl der notwendigen Schutzkleidungen und | muss auch die Anzahl der notwendigen Schutzkleidungen und |
-ausrüstungen bestimmen. Im Sinne der Risikoverhütung und aus | -ausrüstungen bestimmen. Im Sinne der Risikoverhütung und aus |
hygienischen Gründen müssen in der Kaserne Reserveausrüstungen zur | hygienischen Gründen müssen in der Kaserne Reserveausrüstungen zur |
Verfügung stehen, falls eine Ausrüstung während eines Einsatzes nass | Verfügung stehen, falls eine Ausrüstung während eines Einsatzes nass |
geworden oder kontaminiert worden ist und die Einsatzkraft zu einem | geworden oder kontaminiert worden ist und die Einsatzkraft zu einem |
weiteren Einsatz ausrücken muss. | weiteren Einsatz ausrücken muss. |
All dies müssen die Zonen bei der Anwendung und Anpassung der | All dies müssen die Zonen bei der Anwendung und Anpassung der |
Bestimmungen des vorliegenden Erlasses berücksichtigen. | Bestimmungen des vorliegenden Erlasses berücksichtigen. |
Die Unterscheidung zwischen den Einsätzen "Dringende Räumung der | Die Unterscheidung zwischen den Einsätzen "Dringende Räumung der |
öffentlichen Straße" und "Dringende Säuberung der Straßendecke" wird | öffentlichen Straße" und "Dringende Säuberung der Straßendecke" wird |
auf der Grundlage des Vorhandenseins mechanischer Risiken gemacht. | auf der Grundlage des Vorhandenseins mechanischer Risiken gemacht. |
Mechanische Risiken sind mögliche Schnitt- und Schürfverletzungen, | Mechanische Risiken sind mögliche Schnitt- und Schürfverletzungen, |
Quetschungen, Perforationen, Projektionen von Teilen usw. | Quetschungen, Perforationen, Projektionen von Teilen usw. |
Bei einem Einsatz "Dringende Räumung der öffentlichen Straße" sind | Bei einem Einsatz "Dringende Räumung der öffentlichen Straße" sind |
mechanische Risiken vorhanden (Räumung eines auf die öffentliche | mechanische Risiken vorhanden (Räumung eines auf die öffentliche |
Straße gefallenen Baums zum Beispiel) und werden die individuellen | Straße gefallenen Baums zum Beispiel) und werden die individuellen |
Schutzausrüstungen und Zusatzausrüstungen entsprechend diesen Risiken | Schutzausrüstungen und Zusatzausrüstungen entsprechend diesen Risiken |
bestimmt. | bestimmt. |
Bei einem Einsatz "Dringende Säuberung der Straßendecke" wird davon | Bei einem Einsatz "Dringende Säuberung der Straßendecke" wird davon |
ausgegangen, dass kein mechanisches Risiko vorhanden ist, und wird | ausgegangen, dass kein mechanisches Risiko vorhanden ist, und wird |
demnach auch keine Schutzausrüstung für diese Art Risiken vorgesehen. | demnach auch keine Schutzausrüstung für diese Art Risiken vorgesehen. |
Ich habe die Ehre, | Ich habe die Ehre, |
Sire, | Sire, |
der ehrerbietige und treue Diener | der ehrerbietige und treue Diener |
Eurer Majestät | Eurer Majestät |
zu sein. | zu sein. |
Die Ministerin des Innern | Die Ministerin des Innern |
Frau J. MILQUET | Frau J. MILQUET |
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES |
30. AUGUST 2013 - Königlicher Erlass zur Festlegung der Mindestnormen | 30. AUGUST 2013 - Königlicher Erlass zur Festlegung der Mindestnormen |
mit Bezug auf die individuelle Schutzausrüstung und die | mit Bezug auf die individuelle Schutzausrüstung und die |
Zusatzausrüstung, die die Hilfeleistungszonen und die vorläufigen | Zusatzausrüstung, die die Hilfeleistungszonen und die vorläufigen |
Zonen ihrem Einsatzpersonal zur Verfügung stellen | Zonen ihrem Einsatzpersonal zur Verfügung stellen |
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, | PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, |
Unser Gruß! | Unser Gruß! |
Aufgrund des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die zivile Sicherheit, des | Aufgrund des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die zivile Sicherheit, des |
Artikels 119 und des Artikels 224 Absatz 2; | Artikels 119 und des Artikels 224 Absatz 2; |
Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 27. Januar 2012; | Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 27. Januar 2012; |
Aufgrund des Einverständnisses des Ministers des Haushalts vom 13. | Aufgrund des Einverständnisses des Ministers des Haushalts vom 13. |
Juli 2012; | Juli 2012; |
Aufgrund des Verhandlungsprotokolls Nr. 2012/01 vom 16. Februar 2012 | Aufgrund des Verhandlungsprotokolls Nr. 2012/01 vom 16. Februar 2012 |
und Nr. 2013/06 vom 13. Mai 2013 des Ausschusses der provinzialen und | und Nr. 2013/06 vom 13. Mai 2013 des Ausschusses der provinzialen und |
lokalen öffentlichen Dienste; | lokalen öffentlichen Dienste; |
Aufgrund der vorherigen Prüfung der Notwendigkeit, eine | Aufgrund der vorherigen Prüfung der Notwendigkeit, eine |
Nachhaltigkeitsprüfung durchzuführen, und der Folgerung, dass eine | Nachhaltigkeitsprüfung durchzuführen, und der Folgerung, dass eine |
solche Nachhaltigkeitsprüfung nicht erforderlich ist; | solche Nachhaltigkeitsprüfung nicht erforderlich ist; |
Aufgrund des Gutachtens Nr. 51.940/2 des Staatsrates vom 5. September | Aufgrund des Gutachtens Nr. 51.940/2 des Staatsrates vom 5. September |
2012 und des Gutachtens Nr. 53.536/2 des Staatsrates vom 10. Juli | 2012 und des Gutachtens Nr. 53.536/2 des Staatsrates vom 10. Juli |
2013, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 1 der am | 2013, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 1 der am |
12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat; | 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat; |
Auf Vorschlag der Ministerin des Innern und aufgrund der Stellungnahme | Auf Vorschlag der Ministerin des Innern und aufgrund der Stellungnahme |
der Minister, die im Rat darüber beraten haben, | der Minister, die im Rat darüber beraten haben, |
Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: | Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: |
Artikel 1 - Für die Anwendung des vorliegenden Erlasses versteht man | Artikel 1 - Für die Anwendung des vorliegenden Erlasses versteht man |
unter: | unter: |
1. "individueller Schutzausrüstung", weiter unten "ISA" genannt: jede | 1. "individueller Schutzausrüstung", weiter unten "ISA" genannt: jede |
Ausrüstung im Sinne von Artikel 3 Nr. 4 des Königlichen Erlasses vom | Ausrüstung im Sinne von Artikel 3 Nr. 4 des Königlichen Erlasses vom |
13. Juni 2005 über die Benutzung individueller Schutzausrüstungen, | 13. Juni 2005 über die Benutzung individueller Schutzausrüstungen, |
2. Zusatzausrüstung: jede Ausrüstung, mit der Gefahren festgestellt | 2. Zusatzausrüstung: jede Ausrüstung, mit der Gefahren festgestellt |
oder identifiziert werden können oder Risiken gemessen werden können, | oder identifiziert werden können oder Risiken gemessen werden können, |
einschließlich des Sicherungsmaterials, | einschließlich des Sicherungsmaterials, |
3. "Basiseinsatzkleidung", weiter unten "BEK" genannt: die für den | 3. "Basiseinsatzkleidung", weiter unten "BEK" genannt: die für den |
Einsatz notwendige ISA, | Einsatz notwendige ISA, |
4. geltender belgischer Norm: die geltende belgische Norm, die gemäß | 4. geltender belgischer Norm: die geltende belgische Norm, die gemäß |
dem Gesetz vom 3. April 2003 über die Normung vom Normungsamt | dem Gesetz vom 3. April 2003 über die Normung vom Normungsamt |
veröffentlicht worden ist. | veröffentlicht worden ist. |
Art. 2 - Vorliegender Erlass ist anwendbar auf die Hilfeleistungszonen | Art. 2 - Vorliegender Erlass ist anwendbar auf die Hilfeleistungszonen |
und die Personalmitglieder des Einsatzkaders der Zone. | und die Personalmitglieder des Einsatzkaders der Zone. |
Art. 3 - Gemäß Artikel 5 des Gesetzes vom 4. August 1996 über das | Art. 3 - Gemäß Artikel 5 des Gesetzes vom 4. August 1996 über das |
Wohlbefinden der Arbeitnehmer bei der Ausführung ihrer Arbeit und den | Wohlbefinden der Arbeitnehmer bei der Ausführung ihrer Arbeit und den |
Artikeln 8 und 9 des Königlichen Erlasses vom 27. März 1998 über die | Artikeln 8 und 9 des Königlichen Erlasses vom 27. März 1998 über die |
Politik des Wohlbefindens der Arbeitnehmer bei der Ausführung ihrer | Politik des Wohlbefindens der Arbeitnehmer bei der Ausführung ihrer |
Arbeit ist die Hilfeleistungszone verpflichtet, die mit der Arbeit | Arbeit ist die Hilfeleistungszone verpflichtet, die mit der Arbeit |
einhergehenden Risiken festzustellen und die angemessenen materiellen | einhergehenden Risiken festzustellen und die angemessenen materiellen |
Abhilfemaßnahmen zu treffen. | Abhilfemaßnahmen zu treffen. |
Art. 4 - Wenn auf der Grundlage der in Artikel 3 erwähnten | Art. 4 - Wenn auf der Grundlage der in Artikel 3 erwähnten |
Risikoanalyse festgestellt wird, dass den Personalmitgliedern des | Risikoanalyse festgestellt wird, dass den Personalmitgliedern des |
Einsatzkaders der Zone individuelle Schutzausrüstungen oder eine | Einsatzkaders der Zone individuelle Schutzausrüstungen oder eine |
Zusatzausrüstung zur Verfügung gestellt werden müssen, stellt die | Zusatzausrüstung zur Verfügung gestellt werden müssen, stellt die |
Hilfeleistungszone in den in der Anlage zum vorliegenden Erlass | Hilfeleistungszone in den in der Anlage zum vorliegenden Erlass |
erwähnten Fällen mindestens die in dem vorliegenden Erlass und seiner | erwähnten Fällen mindestens die in dem vorliegenden Erlass und seiner |
Anlage erwähnte ISA oder Zusatzausrüstung zur Verfügung. | Anlage erwähnte ISA oder Zusatzausrüstung zur Verfügung. |
Die in Absatz 1 vorgesehene Verpflichtung beeinträchtigt nicht die | Die in Absatz 1 vorgesehene Verpflichtung beeinträchtigt nicht die |
Verpflichtung der Hilfeleistungszone, den Personalmitgliedern des | Verpflichtung der Hilfeleistungszone, den Personalmitgliedern des |
Einsatzkaders eine ISA oder Zusatzausrüstung zur Verfügung zu stellen, | Einsatzkaders eine ISA oder Zusatzausrüstung zur Verfügung zu stellen, |
die ein höheres Schutzniveau aufweist und/oder dem Risiko besser | die ein höheres Schutzniveau aufweist und/oder dem Risiko besser |
angepasst ist als diejenige, die im vorliegenden Erlass und in seiner | angepasst ist als diejenige, die im vorliegenden Erlass und in seiner |
Anlage erwähnt ist: | Anlage erwähnt ist: |
1. wenn dies in Anwendung des Gesetzes vom 4. August 1996 über das | 1. wenn dies in Anwendung des Gesetzes vom 4. August 1996 über das |
Wohlbefinden der Arbeitnehmer bei der Ausführung ihrer Arbeit und | Wohlbefinden der Arbeitnehmer bei der Ausführung ihrer Arbeit und |
seiner Ausführungserlasse verlangt wird, | seiner Ausführungserlasse verlangt wird, |
2. wenn aus der Risikoanalyse hervorgeht, dass Risiken vorhanden sind, | 2. wenn aus der Risikoanalyse hervorgeht, dass Risiken vorhanden sind, |
für die ein höheres Schutzniveau erforderlich ist als das, das im | für die ein höheres Schutzniveau erforderlich ist als das, das im |
vorliegenden Erlass und in seiner Anlage vorgesehen ist. | vorliegenden Erlass und in seiner Anlage vorgesehen ist. |
Art. 5 - Unter "BEK Brand", die bei der Bekämpfung von Brand und | Art. 5 - Unter "BEK Brand", die bei der Bekämpfung von Brand und |
Explosionen zur Verfügung gestellt wird, versteht man: | Explosionen zur Verfügung gestellt wird, versteht man: |
- eine Schutzjacke und eine Schutzhose für Feuerwehrleute, die der | - eine Schutzjacke und eine Schutzhose für Feuerwehrleute, die der |
geltenden belgischen Norm entsprechen, | geltenden belgischen Norm entsprechen, |
- Schuhe für Feuerwehrleute, die der geltenden belgischen Norm Typ 2 | - Schuhe für Feuerwehrleute, die der geltenden belgischen Norm Typ 2 |
entsprechen, | entsprechen, |
- einen Helm für die Brandbekämpfung in Gebäuden und anderen | - einen Helm für die Brandbekämpfung in Gebäuden und anderen |
Strukturen (Feuerwehrhelm genannt), der der geltenden belgischen Norm | Strukturen (Feuerwehrhelm genannt), der der geltenden belgischen Norm |
entspricht und mit einer ATEX-Lampe ausgestattet ist, | entspricht und mit einer ATEX-Lampe ausgestattet ist, |
- Schutzhandschuhe für Feuerwehrleute, die der geltenden belgischen | - Schutzhandschuhe für Feuerwehrleute, die der geltenden belgischen |
Norm entsprechen. | Norm entsprechen. |
Die BEK Brand kann durch einen Gurt zur Arbeitspositionierung, der der | Die BEK Brand kann durch einen Gurt zur Arbeitspositionierung, der der |
geltenden belgischen Norm entspricht, ergänzt werden und/oder durch | geltenden belgischen Norm entspricht, ergänzt werden und/oder durch |
einen Werkzeuggürtel; beide müssen hitzebeständig sein. | einen Werkzeuggürtel; beide müssen hitzebeständig sein. |
Die unter der BEK Brand getragenen Kleider sind mit langen Ärmeln und | Die unter der BEK Brand getragenen Kleider sind mit langen Ärmeln und |
langen Hosenbeinen versehen und enthalten keine entzündbaren oder | langen Hosenbeinen versehen und enthalten keine entzündbaren oder |
schmelzbaren Materialien. | schmelzbaren Materialien. |
Art. 6 - Unter "BEK Tech", die bei Rettung und Unterstützung von | Art. 6 - Unter "BEK Tech", die bei Rettung und Unterstützung von |
Personen in bedrohlichen Situationen, bei Aufträgen zum Schutz von | Personen in bedrohlichen Situationen, bei Aufträgen zum Schutz von |
Gütern und bei technischer Hilfeleistung zur Verfügung gestellt | Gütern und bei technischer Hilfeleistung zur Verfügung gestellt |
werden, versteht man: | werden, versteht man: |
- eine Schutzjacke und eine Schutzhose für Feuerwehrleute, die der | - eine Schutzjacke und eine Schutzhose für Feuerwehrleute, die der |
geltenden belgischen Norm entsprechen, | geltenden belgischen Norm entsprechen, |
- Schuhe für Feuerwehrleute, die der geltenden belgischen Norm Typ 2 | - Schuhe für Feuerwehrleute, die der geltenden belgischen Norm Typ 2 |
entsprechen, | entsprechen, |
- einen Sicherheitshelm, der den geltenden belgischen Normen für | - einen Sicherheitshelm, der den geltenden belgischen Normen für |
Bergsteigerhelme und Industriehelme entspricht und mit einer | Bergsteigerhelme und Industriehelme entspricht und mit einer |
ATEX-Lampe ausgestattet ist, | ATEX-Lampe ausgestattet ist, |
- technische Handschuhe, die der belgischen Norm für Handschuhe zum | - technische Handschuhe, die der belgischen Norm für Handschuhe zum |
Schutz gegen mechanische Risiken entsprechen und einen hohen Schutz | Schutz gegen mechanische Risiken entsprechen und einen hohen Schutz |
gegen das Risiko von Schnittwunden aufweisen. | gegen das Risiko von Schnittwunden aufweisen. |
Art. 7 - Unter "BEK Med", die bei Einsätzen im Rahmen der dringenden | Art. 7 - Unter "BEK Med", die bei Einsätzen im Rahmen der dringenden |
medizinischen Hilfe zur Verfügung gestellt wird, versteht man: | medizinischen Hilfe zur Verfügung gestellt wird, versteht man: |
- ein Signalkleidungsstück, das der geltenden belgischen Norm Klasse 3 | - ein Signalkleidungsstück, das der geltenden belgischen Norm Klasse 3 |
entspricht, | entspricht, |
- eine Diensthose, | - eine Diensthose, |
- Schuhe für Feuerwehrleute, die der geltenden belgischen Norm Typ 2 | - Schuhe für Feuerwehrleute, die der geltenden belgischen Norm Typ 2 |
entsprechen, oder Sicherheitsschuhe, die der geltenden belgischen Norm | entsprechen, oder Sicherheitsschuhe, die der geltenden belgischen Norm |
entsprechen, | entsprechen, |
- einen Sicherheitshelm, der den geltenden belgischen Normen für | - einen Sicherheitshelm, der den geltenden belgischen Normen für |
Bergsteigerhelme und Industriehelme entspricht und mit einer | Bergsteigerhelme und Industriehelme entspricht und mit einer |
ATEX-Lampe ausgestattet ist, | ATEX-Lampe ausgestattet ist, |
- technische Handschuhe, die der belgischen Norm für Handschuhe zum | - technische Handschuhe, die der belgischen Norm für Handschuhe zum |
Schutz gegen mechanische Risiken entsprechen und einen hohen Schutz | Schutz gegen mechanische Risiken entsprechen und einen hohen Schutz |
gegen das Risiko von Schnittwunden aufweisen, | gegen das Risiko von Schnittwunden aufweisen, |
- medizinische Handschuhe. | - medizinische Handschuhe. |
Art. 8 - Jede im vorliegenden Erlass und in seiner Anlage erwähnte | Art. 8 - Jede im vorliegenden Erlass und in seiner Anlage erwähnte |
Ausrüstung entspricht der geltenden belgischen Norm. | Ausrüstung entspricht der geltenden belgischen Norm. |
Art. 9 - § 1 - Folgende Bestimmungen treten am 1. Januar 2014 in | Art. 9 - § 1 - Folgende Bestimmungen treten am 1. Januar 2014 in |
Kraft: | Kraft: |
1. Artikel 119 § 2 des Gesetzes vom 15. Mai 2007, | 1. Artikel 119 § 2 des Gesetzes vom 15. Mai 2007, |
2. vorliegender Erlass, mit Ausnahme von Artikel 9 § 2, der am Tag der | 2. vorliegender Erlass, mit Ausnahme von Artikel 9 § 2, der am Tag der |
Veröffentlichung des vorliegenden Erlasses im Belgischen Staatsblatt | Veröffentlichung des vorliegenden Erlasses im Belgischen Staatsblatt |
in Kraft tritt. | in Kraft tritt. |
§ 2 - Die Zonen und vorläufigen Zonen planen die progressive Umsetzung | § 2 - Die Zonen und vorläufigen Zonen planen die progressive Umsetzung |
der Bestimmungen des vorliegenden Erlasses für dieses Datum und | der Bestimmungen des vorliegenden Erlasses für dieses Datum und |
ergreifen die diesbezüglich nützlichen Maßnahmen. | ergreifen die diesbezüglich nützlichen Maßnahmen. |
Art. 10 - Der für Inneres zuständige Minister ist mit der Ausführung | Art. 10 - Der für Inneres zuständige Minister ist mit der Ausführung |
des vorliegenden Erlasses beauftragt. | des vorliegenden Erlasses beauftragt. |
Gegeben zu Brüssel, den 30. August 2013 | Gegeben zu Brüssel, den 30. August 2013 |
PHILIPPE | PHILIPPE |
Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
Die Ministerin des Innern | Die Ministerin des Innern |
Frau J. MILQUET | Frau J. MILQUET |
ANLAGE | ANLAGE |
DRINGENDE AUFTRÄGE | DRINGENDE AUFTRÄGE |
aufgeteilt in Einsatzarten | aufgeteilt in Einsatzarten |
OBLIGATORISCH VERFÜGBARE Schutzausrüstungen und Zusatzausrüstung (1) | OBLIGATORISCH VERFÜGBARE Schutzausrüstungen und Zusatzausrüstung (1) |
ISA | ISA |
Mögliche Variantender ISA (entsprechend dem Auftrag) | Mögliche Variantender ISA (entsprechend dem Auftrag) |
Spezifische ISA (entsprechend den spezifischen Risiken) | Spezifische ISA (entsprechend den spezifischen Risiken) |
Zusatzausrüstung in einem am Einsatzort befindlichen Fahrzeug | Zusatzausrüstung in einem am Einsatzort befindlichen Fahrzeug |
1. Brand- und Explosionsbekämpfung und Bekämpfung der Folgen | 1. Brand- und Explosionsbekämpfung und Bekämpfung der Folgen |
Brand | Brand |
o Allgemeine Branderkennung | o Allgemeine Branderkennung |
o Auto, Lkw, landwirtschaftliche Maschine | o Auto, Lkw, landwirtschaftliche Maschine |
o Container | o Container |
o Hochspannungskabine oder -anlage | o Hochspannungskabine oder -anlage |
o Wiese, Graben, Böschung | o Wiese, Graben, Böschung |
o Brandgeruch | o Brandgeruch |
o Kontrolle der korrekten Brandbekämpfung | o Kontrolle der korrekten Brandbekämpfung |
o Kontrolle der Rauchentwicklung | o Kontrolle der Rauchentwicklung |
o Gebäude | o Gebäude |
o Industrie | o Industrie |
o Tunnel, Tiefgarage, Metrostation | o Tunnel, Tiefgarage, Metrostation |
o Explosion | o Explosion |
o Bus, Zug, Straßenbahn | o Bus, Zug, Straßenbahn |
o Luftfahrzeug | o Luftfahrzeug |
o Wasserfahrzeug | o Wasserfahrzeug |
o Wald und Heide (ausgedehnter Brand) | o Wald und Heide (ausgedehnter Brand) |
BEK Brand | BEK Brand |
Feuerschutzhaube für Feuerwehrleute Atemschutzgerät | Feuerschutzhaube für Feuerwehrleute Atemschutzgerät |
Totmann-Signalgerät Funkgerät | Totmann-Signalgerät Funkgerät |
Nur möglich bei | Nur möglich bei |
o Wiese, Graben, Böschung | o Wiese, Graben, Böschung |
o Wald und Heide (ausgedehnter Brand) | o Wald und Heide (ausgedehnter Brand) |
Sicherheitshelm, der den geltenden belgischen Normen für | Sicherheitshelm, der den geltenden belgischen Normen für |
Bergsteigerhelme und Industriehelme entspricht, mit Flammbeständigkeit | Bergsteigerhelme und Industriehelme entspricht, mit Flammbeständigkeit |
Ebenfalls möglich bei Tunnel-, Tiefgaragen-, Metrostationsbrand | Ebenfalls möglich bei Tunnel-, Tiefgaragen-, Metrostationsbrand |
Regenerationsgerät | Regenerationsgerät |
ATEX-Funkgerät | ATEX-Funkgerät |
Auf öffentlicher Straße : Signalweste - Klasse 3 | Auf öffentlicher Straße : Signalweste - Klasse 3 |
Wärmebildkamera Explosimeter Radioaktivitätsdetektor (2) | Wärmebildkamera Explosimeter Radioaktivitätsdetektor (2) |
Seilsicherungssystem Auf öffentlicher Straße: Sicherungsmaterial | Seilsicherungssystem Auf öffentlicher Straße: Sicherungsmaterial |
o ADR-Lkw | o ADR-Lkw |
BEK Brand Feuerschutzhaube für Feuerwehrleute Atemschutzgerät | BEK Brand Feuerschutzhaube für Feuerwehrleute Atemschutzgerät |
Totmann-Signalgerät | Totmann-Signalgerät |
Siehe die individuellen Schutzausrüstungen für die Bekämpfung von | Siehe die individuellen Schutzausrüstungen für die Bekämpfung von |
Verschmutzung und von Freisetzung gefährlicher Stoffe, den konkreten | Verschmutzung und von Freisetzung gefährlicher Stoffe, den konkreten |
Umständen angepasst | Umständen angepasst |
Auf öffentlicher Straße : Signalweste - Klasse 3 Dosimeter (3) | Auf öffentlicher Straße : Signalweste - Klasse 3 Dosimeter (3) |
Wärmebildkamera Explosimeter Gasspürgerät Radioaktivitätsdetektor | Wärmebildkamera Explosimeter Gasspürgerät Radioaktivitätsdetektor |
Sicherungsmaterial Tragbares Funkgerät oder tragbares ATEX-Funkgerät | Sicherungsmaterial Tragbares Funkgerät oder tragbares ATEX-Funkgerät |
entsprechend dem Risiko | entsprechend dem Risiko |
2. Bekämpfung von Verschmutzung und von Freisetzung gefährlicher | 2. Bekämpfung von Verschmutzung und von Freisetzung gefährlicher |
Stoffe | Stoffe |
Belästigung, "begrenzte" Ver-schmutzung | Belästigung, "begrenzte" Ver-schmutzung |
o CO-Messung (Kontrolle) | o CO-Messung (Kontrolle) |
o Verdächtiger Geruch | o Verdächtiger Geruch |
o Verdächtiger kleiner Gegenstand auf öffentlicher Straße | o Verdächtiger kleiner Gegenstand auf öffentlicher Straße |
o Erkundung | o Erkundung |
o Behandlung | o Behandlung |
BEK Brand | BEK Brand |
Feuerschutzhaube für Feuerwehrleute Atemschutzgerät | Feuerschutzhaube für Feuerwehrleute Atemschutzgerät |
Handschuhe zum Schutz vor Chemikalien | Handschuhe zum Schutz vor Chemikalien |
Stiefel zum Schutz vor Chemikalien | Stiefel zum Schutz vor Chemikalien |
Staubschutzmaske | Staubschutzmaske |
Sicherheitshelm, der den geltenden belgischen Normen für | Sicherheitshelm, der den geltenden belgischen Normen für |
Bergsteigerhelme und Industriehelme entsprichtI | Bergsteigerhelme und Industriehelme entsprichtI |
SAs, denen notfalls Folgendes hinzuzufügen ist: | SAs, denen notfalls Folgendes hinzuzufügen ist: |
SK gegen Staub oder SK zum Schutz vor Chemikalien | SK gegen Staub oder SK zum Schutz vor Chemikalien |
Auf öffentlicher Straße | Auf öffentlicher Straße |
Signalweste - Klasse 3 | Signalweste - Klasse 3 |
Explosimeter - CO-Melder Multigasmelder oder Prüfröhrchen | Explosimeter - CO-Melder Multigasmelder oder Prüfröhrchen |
Radioaktivitäts-detektor Tragbares Funkgerät Auf öffentlicher Straße: | Radioaktivitäts-detektor Tragbares Funkgerät Auf öffentlicher Straße: |
Sicherungsmaterial | Sicherungsmaterial |
Unfall mit gefährlichen Stoffen | Unfall mit gefährlichen Stoffen |
o Erdgas- oder LPG-Leck | o Erdgas- oder LPG-Leck |
o Explosionsgefahr | o Explosionsgefahr |
BEK Brand | BEK Brand |
Feuerschutzhaube für Feuerwehrleute | Feuerschutzhaube für Feuerwehrleute |
Atemschutzgerät | Atemschutzgerät |
Wärmebildkamera Explosimeter Radioaktivitätsdetektor | Wärmebildkamera Explosimeter Radioaktivitätsdetektor |
Seilsicherungssystem Tragbares ATEX-Funkgerät | Seilsicherungssystem Tragbares ATEX-Funkgerät |
o Unfall mit gefährlichen Stoffen: | o Unfall mit gefährlichen Stoffen: |
o chemischen Stoffen | o chemischen Stoffen |
o biologischen Stoffen | o biologischen Stoffen |
o radiologischen Stoffen | o radiologischen Stoffen |
o AUSSERHALB der Industrie | o AUSSERHALB der Industrie |
o Bruch an unterirdischer Pipeline mit flüssigen Kohlenwasserstoffen | o Bruch an unterirdischer Pipeline mit flüssigen Kohlenwasserstoffen |
Funkgerät Flüssige Stoffe SK zum Schutz vor Chemikalien Stiefel zum | Funkgerät Flüssige Stoffe SK zum Schutz vor Chemikalien Stiefel zum |
Schutz vor Chemikalien Atemschutzgerät Totmann-Signalgerät Gasförmige | Schutz vor Chemikalien Atemschutzgerät Totmann-Signalgerät Gasförmige |
Produkte Gas-SK (4) | Produkte Gas-SK (4) |
Kommunikationssystem für Gasschutzanzug Dosimeter | Kommunikationssystem für Gasschutzanzug Dosimeter |
ATEX-Funkgerät | ATEX-Funkgerät |
Explosimeter Multigasmelder oder Prüfröhrchen Radioaktivitätsdetektor | Explosimeter Multigasmelder oder Prüfröhrchen Radioaktivitätsdetektor |
Seilsicherungssystem | Seilsicherungssystem |
o Unfall mit gefährlichen Stoffen: | o Unfall mit gefährlichen Stoffen: |
o chemischen Stoffen | o chemischen Stoffen |
o biologischen Stoffen | o biologischen Stoffen |
o radiologischen Stoffen | o radiologischen Stoffen |
o INNERHALB eines Industriebetriebs | o INNERHALB eines Industriebetriebs |
o Bruch an unterirdischer Pipeline mit gasförmigen | o Bruch an unterirdischer Pipeline mit gasförmigen |
Kohlenwasser-stoffen | Kohlenwasser-stoffen |
o Giftige Produkte | o Giftige Produkte |
Gas-SK | Gas-SK |
Totmann-Signalgerät Funkgerät | Totmann-Signalgerät Funkgerät |
Kommunikations-system für Gasschutzanzug | Kommunikations-system für Gasschutzanzug |
Dosimeter ATEX-Funkgerät | Dosimeter ATEX-Funkgerät |
Explosimeter | Explosimeter |
Multigasmelder oder Prüfröhrchen Radioaktivitäts-detektor | Multigasmelder oder Prüfröhrchen Radioaktivitäts-detektor |
Seilsicherungssystem | Seilsicherungssystem |
3. Rettung und Unterstützung von Personen in bedrohlichen Situationen | 3. Rettung und Unterstützung von Personen in bedrohlichen Situationen |
und Schutz ihrer Güter | und Schutz ihrer Güter |
Technische Hilfeleistung | Technische Hilfeleistung |
o Öffnung von Türen | o Öffnung von Türen |
o Kleines Tier in Not (dringend) | o Kleines Tier in Not (dringend) |
BEK Brand | BEK Brand |
BEK Tech | BEK Tech |
Auffanggurt bei Höhenarbeit | Auffanggurt bei Höhenarbeit |
Tragbares Funkgerät | Tragbares Funkgerät |
o Dringende Vernichtung von Wespennestern | o Dringende Vernichtung von Wespennestern |
o Dringende Vernichtung von Prozessionsraupen | o Dringende Vernichtung von Prozessionsraupen |
Wespenschutzanzug SK gegen Staub | Wespenschutzanzug SK gegen Staub |
ISA Höhenarbeit | ISA Höhenarbeit |
o Dringende Säuberung der Straßendecke | o Dringende Säuberung der Straßendecke |
Dienstkleidung | Dienstkleidung |
Schuhe für Feuerwehrleute Typ 2 | Schuhe für Feuerwehrleute Typ 2 |
Technische Handschuhe, die der belgischen Norm für Handschuhe zum | Technische Handschuhe, die der belgischen Norm für Handschuhe zum |
Schutz gegen mechanische Risiken entsprechen | Schutz gegen mechanische Risiken entsprechen |
Sicherheitshelm, der den geltenden belgischen Normen für | Sicherheitshelm, der den geltenden belgischen Normen für |
Bergsteigerhelme und Industriehelme entspricht Säuberung Signalweste - | Bergsteigerhelme und Industriehelme entspricht Säuberung Signalweste - |
Klasse 3 | Klasse 3 |
SK gegen Staub | SK gegen Staub |
Stiefel zum Schutz vor Chemikalien | Stiefel zum Schutz vor Chemikalien |
Staubschutzmaske | Staubschutzmaske |
Tragbares Funkgerät | Tragbares Funkgerät |
Sicherungsmaterial | Sicherungsmaterial |
o Dringende Einsätze bei Unwetter und Sturm | o Dringende Einsätze bei Unwetter und Sturm |
Schutzhose und -weste, Schutzhandschuhe für Arbeiten mit der | Schutzhose und -weste, Schutzhandschuhe für Arbeiten mit der |
Kettensäge Schuhe für Feuerwehrleute Typ 2 Helm mit Ohren- und | Kettensäge Schuhe für Feuerwehrleute Typ 2 Helm mit Ohren- und |
Gesichtsschutz | Gesichtsschutz |
Sicherheitshelm, der den geltenden belgischen Normen für | Sicherheitshelm, der den geltenden belgischen Normen für |
Bergsteigerhelme und Industriehelme entspricht, mit Ohren- und | Bergsteigerhelme und Industriehelme entspricht, mit Ohren- und |
Gesichtsschutz | Gesichtsschutz |
Technische Handschuhe, die der belgischen Norm für Handschuhe zum | Technische Handschuhe, die der belgischen Norm für Handschuhe zum |
Schutz gegen mechanische Risiken entsprechen | Schutz gegen mechanische Risiken entsprechen |
Auffanggurt bei Höhenarbeit Auf öffentlicher Straße: Signalweste - | Auffanggurt bei Höhenarbeit Auf öffentlicher Straße: Signalweste - |
Klasse 3 | Klasse 3 |
Tragbares Funkgerät | Tragbares Funkgerät |
Auf öffentlicher Straße: Sicherungsmaterial | Auf öffentlicher Straße: Sicherungsmaterial |
o Überschwemmungen und dringende Pumparbeiten | o Überschwemmungen und dringende Pumparbeiten |
BEK Brand | BEK Brand |
BEK Tech | BEK Tech |
Wathose | Wathose |
Tragbares Funkgerät | Tragbares Funkgerät |
Dringende Räumung der öffentlichen Straße | Dringende Räumung der öffentlichen Straße |
BEK Brand | BEK Brand |
Auf öffentlicher Straße : Signalweste - Klasse 3 | Auf öffentlicher Straße : Signalweste - Klasse 3 |
BEK Tech | BEK Tech |
Staubmaske | Staubmaske |
Tragbares Funkgerät | Tragbares Funkgerät |
Sicherungsmaterial | Sicherungsmaterial |
o CO-Vergiftung | o CO-Vergiftung |
BEK Brand | BEK Brand |
Atemschutzgerät | Atemschutzgerät |
CO-Melder Tragbares Funkgerät oder tragbares ATEX-Funkgerät | CO-Melder Tragbares Funkgerät oder tragbares ATEX-Funkgerät |
entsprechend dem Risiko | entsprechend dem Risiko |
o Von Stromschlag getroffene Person | o Von Stromschlag getroffene Person |
o Im Aufzug eingeschlossene Person | o Im Aufzug eingeschlossene Person |
o Gefährliches Tier | o Gefährliches Tier |
o In einer Maschine eingeklemmte Person | o In einer Maschine eingeklemmte Person |
o Person im Wasser oder Person, die ins Wasser zu springen droht | o Person im Wasser oder Person, die ins Wasser zu springen droht |
o Gegenstand, der auf die öffentliche Straße zu fallen droht | o Gegenstand, der auf die öffentliche Straße zu fallen droht |
o Rettung in unterirdischen Räumen | o Rettung in unterirdischen Räumen |
BEK Brand | BEK Brand |
Atemschutzgerät | Atemschutzgerät |
BEK Tech | BEK Tech |
Entsprechend der Risikoart: Schwimmweste Sonderausrüstung für Höhlen | Entsprechend der Risikoart: Schwimmweste Sonderausrüstung für Höhlen |
Seilsicherungssystem Explosimeter | Seilsicherungssystem Explosimeter |
Auf öffentlicher Straße: Signalweste - Klasse 3 | Auf öffentlicher Straße: Signalweste - Klasse 3 |
Tragbares Funkgerät | Tragbares Funkgerät |
Auf öffentlicher Straße: Sicherungsmaterial Kit zum Schutz gegen | Auf öffentlicher Straße: Sicherungsmaterial Kit zum Schutz gegen |
elektrische Risiken: Isolierhocker Isolierhandschuhe Isolierstiefel | elektrische Risiken: Isolierhocker Isolierhandschuhe Isolierstiefel |
Stange | Stange |
o Verkehrsunfall mit leichtem Fahrzeug (Pkw) | o Verkehrsunfall mit leichtem Fahrzeug (Pkw) |
o Großes Tier in Not (dringend) | o Großes Tier in Not (dringend) |
o Höhenrettung | o Höhenrettung |
o Verschüttete Person | o Verschüttete Person |
o Unter Zug, Straßenbahn oder Metro eingeklemmte Person | o Unter Zug, Straßenbahn oder Metro eingeklemmte Person |
o Person, die zu fallen oder zu springen droht | o Person, die zu fallen oder zu springen droht |
o Einsturz- oder Sturzgefahr Gebäude | o Einsturz- oder Sturzgefahr Gebäude |
o Schifffahrtsunfall oder Schiff in Not | o Schifffahrtsunfall oder Schiff in Not |
o Großes Tier im Wasser | o Großes Tier im Wasser |
BEK Brand | BEK Brand |
BEK Tech | BEK Tech |
Entsprechend der Risikoart: ISA Höhenarbeit | Entsprechend der Risikoart: ISA Höhenarbeit |
Staubmaske Schwimmweste Auf öffentlicher Straße: Signalweste - Klasse | Staubmaske Schwimmweste Auf öffentlicher Straße: Signalweste - Klasse |
3 | 3 |
Tragbares Funkgerät | Tragbares Funkgerät |
Auf öffentlicher Straße: Sicherungsmaterial | Auf öffentlicher Straße: Sicherungsmaterial |
o Bombenalarm, Terrordrohung | o Bombenalarm, Terrordrohung |
BEK Brand | BEK Brand |
Feuerschutzhaube für Feuerwehrleute Atemschutzgerät | Feuerschutzhaube für Feuerwehrleute Atemschutzgerät |
Totmann-Signalgerät | Totmann-Signalgerät |
NBC-Risiko: siehe Nr. 2 Dosimeter | NBC-Risiko: siehe Nr. 2 Dosimeter |
Explosimeter Multigasmelder oder Prüfröhrchen Radioaktivitätsdetektor | Explosimeter Multigasmelder oder Prüfröhrchen Radioaktivitätsdetektor |
Tragbares Funkgerät oder tragbares ATEX-Funkgerät entsprechend dem | Tragbares Funkgerät oder tragbares ATEX-Funkgerät entsprechend dem |
Risiko | Risiko |
o Verkehrsunfall mit schwerem Fahrzeug | o Verkehrsunfall mit schwerem Fahrzeug |
o Zug-, Straßenbahn- oder Metrounfall | o Zug-, Straßenbahn- oder Metrounfall |
o Luftfahrtunfall oder Flugzeug in Not | o Luftfahrtunfall oder Flugzeug in Not |
BEK Brand | BEK Brand |
BEK Tech | BEK Tech |
Auf öffentlicher Straße: | Auf öffentlicher Straße: |
Signalweste - Klasse 3 | Signalweste - Klasse 3 |
Tragbares Funkgerät Auf öffentlicher Straße: Sicherungsmaterial | Tragbares Funkgerät Auf öffentlicher Straße: Sicherungsmaterial |
o Unfall mit ADR-Transport | o Unfall mit ADR-Transport |
o Schifffahrtsunfall mit gefährlichen Stoffen | o Schifffahrtsunfall mit gefährlichen Stoffen |
BEK Brand Atemschutzgerät Totmann-Signalgerät | BEK Brand Atemschutzgerät Totmann-Signalgerät |
BEK Tech | BEK Tech |
Chemisches Risiko : siehe Nr. 2 Auf öffentlicher Straße: Signalweste - | Chemisches Risiko : siehe Nr. 2 Auf öffentlicher Straße: Signalweste - |
Klasse 3 Schwimmweste Dosimeter | Klasse 3 Schwimmweste Dosimeter |
Explosimeter Multigasmelder oder Prüfröhrchen Radioaktivitätsdetektor | Explosimeter Multigasmelder oder Prüfröhrchen Radioaktivitätsdetektor |
Tragbares Funkgerät oder tragbares Atex-Funkgerät entsprechend dem | Tragbares Funkgerät oder tragbares Atex-Funkgerät entsprechend dem |
Risiko Auf öffentlicher Straße: Sicherungsmaterial | Risiko Auf öffentlicher Straße: Sicherungsmaterial |
4. Logistische Unterstützung Dringende medizinische Hilfe | 4. Logistische Unterstützung Dringende medizinische Hilfe |
o Dringende Unterstützung des Krankenwagens mit Personal | o Dringende Unterstützung des Krankenwagens mit Personal |
o Dringende Unterstützung des Krankenwagens mit Drehleiter | o Dringende Unterstützung des Krankenwagens mit Drehleiter |
o Einrichtung der PC-OPS | o Einrichtung der PC-OPS |
Dienstkleidung | Dienstkleidung |
Schuhe für Feuerwehrleute Typ 2 Sicherheitshelm, der den geltenden | Schuhe für Feuerwehrleute Typ 2 Sicherheitshelm, der den geltenden |
belgischen Normen für Bergsteigerhelme und Industriehelme entspricht | belgischen Normen für Bergsteigerhelme und Industriehelme entspricht |
Technische Handschuhe, die der belgischen Norm für Handschuhe zum | Technische Handschuhe, die der belgischen Norm für Handschuhe zum |
Schutz gegen mechanische Risiken entsprechen | Schutz gegen mechanische Risiken entsprechen |
Sicherheitsschuhe | Sicherheitsschuhe |
Entsprechend der Risikoart: Schutzbrille | Entsprechend der Risikoart: Schutzbrille |
Staubmaske SK gegen Staub Auf öffentlicher Straße: | Staubmaske SK gegen Staub Auf öffentlicher Straße: |
Signalweste - Klasse 3 Auffanggurt bei Höhenarbeit | Signalweste - Klasse 3 Auffanggurt bei Höhenarbeit |
Tragbares Funkgerät Auf öffentlicher Straße: Sicherungsmaterial | Tragbares Funkgerät Auf öffentlicher Straße: Sicherungsmaterial |
5. Dringende medizinische Hilfe | 5. Dringende medizinische Hilfe |
Dringende medizinische Hilfe | Dringende medizinische Hilfe |
o Wenn der FÖD Volksgesundheit der Zone einen Auftrag im Rahmen der | o Wenn der FÖD Volksgesundheit der Zone einen Auftrag im Rahmen der |
dringenden medizinischen Hilfe anvertraut hat | dringenden medizinischen Hilfe anvertraut hat |
BEK Med | BEK Med |
CO-Melder | CO-Melder |
Auf öffentlicher Straße: | Auf öffentlicher Straße: |
Sicherungsmaterial | Sicherungsmaterial |
Erläuternde Liste der benutzten Abkürzungen | Erläuternde Liste der benutzten Abkürzungen |
Atemschutzgerät: umluftunabhängiges Atemschutzgerät | Atemschutzgerät: umluftunabhängiges Atemschutzgerät |
Seilsicherungssystem: System, das im Allgemeinen aus Seilen besteht, | Seilsicherungssystem: System, das im Allgemeinen aus Seilen besteht, |
das einer Person, die in ein Gebäude eintritt, hilft, den Weg nach | das einer Person, die in ein Gebäude eintritt, hilft, den Weg nach |
außen wieder zu finden | außen wieder zu finden |
SK: Schutzkleidung | SK: Schutzkleidung |
Unter SK gegen Staub ist ein Einwegschutzanzug gegen Festpartikel zu | Unter SK gegen Staub ist ein Einwegschutzanzug gegen Festpartikel zu |
verstehen. | verstehen. |
Unter SK zum Schutz vor Chemikalien ist ein Anzug zum Schutz vor | Unter SK zum Schutz vor Chemikalien ist ein Anzug zum Schutz vor |
chemische Flüssigkeiten zu verstehen. Es kann sich um einen | chemische Flüssigkeiten zu verstehen. Es kann sich um einen |
Einwegschutzanzug oder einen wiederverwendbaren Schutzanzug handeln. | Einwegschutzanzug oder einen wiederverwendbaren Schutzanzug handeln. |
Er besteht vorzugsweise aus einem Teil. | Er besteht vorzugsweise aus einem Teil. |
ADR: wie erwähnt im Europäischen Übereinkommen über die internationale | ADR: wie erwähnt im Europäischen Übereinkommen über die internationale |
Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße und dessen Anlagen, | Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße und dessen Anlagen, |
unterzeichnet in Genf am 30. September 1957 und gebilligt durch das | unterzeichnet in Genf am 30. September 1957 und gebilligt durch das |
Gesetz vom 10. August 1960 | Gesetz vom 10. August 1960 |
NBC: nuklear, biologisch und chemisch | NBC: nuklear, biologisch und chemisch |
Gesehen, um Unserem Erlass vom 30. August 2013 zur Festlegung der | Gesehen, um Unserem Erlass vom 30. August 2013 zur Festlegung der |
Mindestnormen mit Bezug auf die individuelle Schutzausrüstung und die | Mindestnormen mit Bezug auf die individuelle Schutzausrüstung und die |
Zusatzausrüstung beigefügt zu werden | Zusatzausrüstung beigefügt zu werden |
PHILIPPE | PHILIPPE |
Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
Die Ministerin des Innern | Die Ministerin des Innern |
Frau J. MILQUET | Frau J. MILQUET |
_______ | _______ |
Fußnoten | Fußnoten |
1 Jegliche in der vorliegenden Anlage erwähnte Ausrüstung entspricht | 1 Jegliche in der vorliegenden Anlage erwähnte Ausrüstung entspricht |
der geltenden belgischen Norm. | der geltenden belgischen Norm. |
2 Bei Gebäuden, die radioaktive Quellen enthalten, wie Krankenhäusern, | 2 Bei Gebäuden, die radioaktive Quellen enthalten, wie Krankenhäusern, |
Laboren, Arztpraxen, Industriebetrieben, kann die Dosis mindestens mit | Laboren, Arztpraxen, Industriebetrieben, kann die Dosis mindestens mit |
einem Radioaktivitätsdetektor (in Gammastrahlung) gemessen werden. | einem Radioaktivitätsdetektor (in Gammastrahlung) gemessen werden. |
Wenn die kumulierte Dosis hoch ist, wird das Personal mit einem | Wenn die kumulierte Dosis hoch ist, wird das Personal mit einem |
individuellen Dosimeter ausgestattet. | individuellen Dosimeter ausgestattet. |
3 Bei Transport von radioaktiven Stoffen. | 3 Bei Transport von radioaktiven Stoffen. |
4 Der Einsatz von Gas-SK erfordert den Einsatz einer gesamten | 4 Der Einsatz von Gas-SK erfordert den Einsatz einer gesamten |
Infrastruktur, insbesondere in Zusammenhang mit der Dekontamination. | Infrastruktur, insbesondere in Zusammenhang mit der Dekontamination. |
Diese Infrastruktur wird mit vorausgesetzt. | Diese Infrastruktur wird mit vorausgesetzt. |