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Vue multilingue de Arrêté Royal du 30/08/2008
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Arrêté royal modifiant l'arrêté royal du 23 mars 1998 relatif au permis de conduire. - Traduction allemande Koninklijk besluit tot wijziging van het koninklijk besluit van 23 maart 1998 betreffende het rijbewijs. - Duitse vertaling
SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR 30 AOUT 2008. - Arrêté royal modifiant l'arrêté royal du 23 mars 1998 relatif au permis de conduire. - Traduction allemande Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de l'arrêté royal du 30 août 2008 modifiant l'arrêté royal du 23 mars 1998 relatif au permis de conduire (Moniteur belge du 9 septembre 2008). Cette traduction a été établie par le Service central de traduction allemande à Malmedy. FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN 30 AUGUSTUS 2008. - Koninklijk besluit tot wijziging van het koninklijk besluit van 23 maart 1998 betreffende het rijbewijs. - Duitse vertaling De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk besluit van 30 augustus 2008 tot wijziging van het koninklijk besluit van 23 maart 1998 betreffende het rijbewijs (Belgisch Staatsblad van 9 september 2008). Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale Dienst voor Duitse vertaling in Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST MOBILITÄT UND TRANSPORTWESEN FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST MOBILITÄT UND TRANSPORTWESEN
30. AUGUST 2008 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen 30. AUGUST 2008 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen
Erlasses vom 23. März 1998 über den Führerschein Erlasses vom 23. März 1998 über den Führerschein
BERICHT AN DEN KÖNIG BERICHT AN DEN KÖNIG
Entwurf eines Königlichen Erlasses zur Abänderung des Königlichen Entwurf eines Königlichen Erlasses zur Abänderung des Königlichen
Erlasses vom 23. März 1998 über den Führerschein Erlasses vom 23. März 1998 über den Führerschein
Sire, Sire,
wir haben die Ehre, Eurer Majestät einen Entwurf eines Königlichen wir haben die Ehre, Eurer Majestät einen Entwurf eines Königlichen
Erlasses zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 23. März 1998 Erlasses zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 23. März 1998
über den Führerschein zur Unterschrift vorzulegen. über den Führerschein zur Unterschrift vorzulegen.
Dieser Entwurf sieht vor, dass die theoretische Prüfung zur Erlangung Dieser Entwurf sieht vor, dass die theoretische Prüfung zur Erlangung
des Führerscheins in Sekundarschulen organisiert werden darf. des Führerscheins in Sekundarschulen organisiert werden darf.
Die Prüfungen werden vor den in Artikel 26 des Königlichen Erlasses Die Prüfungen werden vor den in Artikel 26 des Königlichen Erlasses
vom 23. März 1998 erwähnten Prüfern abgelegt, das heisst vor den vom 23. März 1998 erwähnten Prüfern abgelegt, das heisst vor den
Prüfern, die von den zugelassenen Prüfern, die von den zugelassenen
Kraftfahrzeugüberwachungseinrichtungen angeworben und entlohnt werden; Kraftfahrzeugüberwachungseinrichtungen angeworben und entlohnt werden;
diese Prüfer müssen vom Minister, zu dessen Zuständigkeitsbereich der diese Prüfer müssen vom Minister, zu dessen Zuständigkeitsbereich der
Strassenverkehr gehört, zugelassen sein. Strassenverkehr gehört, zugelassen sein.
In der Praxis begeben sich die Prüfer mit dem Informatikmaterial, über In der Praxis begeben sich die Prüfer mit dem Informatikmaterial, über
das die Zentren verfügen, in die Schulen, um die theoretischen das die Zentren verfügen, in die Schulen, um die theoretischen
Prüfungen unter den gleichen Bedingungen wie denen, die für die Prüfungen unter den gleichen Bedingungen wie denen, die für die
Prüfungszentren gelten, abzuhalten. Prüfungszentren gelten, abzuhalten.
Die Möglichkeit, die theoretischen Prüfungen in Sekundarschulen zu Die Möglichkeit, die theoretischen Prüfungen in Sekundarschulen zu
organisieren, ist Schulen vorbehalten, die ihren Schülern organisieren, ist Schulen vorbehalten, die ihren Schülern
theoretischen Fahrunterricht erteilen. theoretischen Fahrunterricht erteilen.
Der Staatsrat, befasst mit einem Antrag auf Begutachtung eines Der Staatsrat, befasst mit einem Antrag auf Begutachtung eines
Entwurfs eines Ministeriellen Erlasses zur Abänderung des Entwurfs eines Ministeriellen Erlasses zur Abänderung des
Ministeriellen Erlasses vom 20. Juni 2007 zur Festlegung der Anzahl, Ministeriellen Erlasses vom 20. Juni 2007 zur Festlegung der Anzahl,
des Niederlassungsortes und des Zuständigkeitsgebietes der des Niederlassungsortes und des Zuständigkeitsgebietes der
Prüfungszentren sowie der Regeln mit Bezug auf deren Organisation, an Prüfungszentren sowie der Regeln mit Bezug auf deren Organisation, an
dem die Regionen vorab beteiligt worden sind, ist der Ansicht, dass dem die Regionen vorab beteiligt worden sind, ist der Ansicht, dass
für die Organisation der theoretischen Führerscheinprüfungen in den für die Organisation der theoretischen Führerscheinprüfungen in den
Lehranstalten für Sekundarunterricht eine Abänderung des Königlichen Lehranstalten für Sekundarunterricht eine Abänderung des Königlichen
Erlasses vom 23. März 1998 über den Führerschein oder des Königlichen Erlasses vom 23. März 1998 über den Führerschein oder des Königlichen
Erlasses vom 10. Juli 2006 über den Führerschein für Fahrzeuge der Erlasses vom 10. Juli 2006 über den Führerschein für Fahrzeuge der
Klasse B erforderlich ist. Klasse B erforderlich ist.
Damit den Bemerkungen des Staatsrates Rechnung getragen wird, werden Damit den Bemerkungen des Staatsrates Rechnung getragen wird, werden
die im vorerwähnten Entwurf eines Ministeriellen Erlasses aufgeführten die im vorerwähnten Entwurf eines Ministeriellen Erlasses aufgeführten
Bestimmungen, durch die die Organisation der theoretischen Prüfungen Bestimmungen, durch die die Organisation der theoretischen Prüfungen
in den Lehranstalten für Sekundarunterricht genehmigt wird, im in den Lehranstalten für Sekundarunterricht genehmigt wird, im
vorliegenden Entwurf eines Königlichen Erlasses übernommen. vorliegenden Entwurf eines Königlichen Erlasses übernommen.
Soweit der Gegenstand des Entwurfs eines Erlasses, der Eurer Majestät Soweit der Gegenstand des Entwurfs eines Erlasses, der Eurer Majestät
zur Unterschrift vorgelegt wird. zur Unterschrift vorgelegt wird.
Wir haben die Ehre, Wir haben die Ehre,
Sire, Sire,
die ehrerbietigen und getreuen Diener die ehrerbietigen und getreuen Diener
Eurer Majestät Eurer Majestät
zu sein. zu sein.
Der Premierminister Der Premierminister
Y. LETERME Y. LETERME
Der Staatssekretär für Mobilität Der Staatssekretär für Mobilität
E. SCHOUPPE E. SCHOUPPE
30. AUGUST 2008 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen 30. AUGUST 2008 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen
Erlasses vom 23. März 1998 über den Führerschein Erlasses vom 23. März 1998 über den Führerschein
ALBERT II, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, ALBERT II, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen,
Unser Gruss! Unser Gruss!
Aufgrund des am 16. März 1968 koordinierten Gesetzes über die Aufgrund des am 16. März 1968 koordinierten Gesetzes über die
Strassenverkehrspolizei, insbesondere des Artikels 1, abgeändert durch Strassenverkehrspolizei, insbesondere des Artikels 1, abgeändert durch
die Gesetze vom 21. Juni 1985, 5. August 2003 und 20. Juli 2005, des die Gesetze vom 21. Juni 1985, 5. August 2003 und 20. Juli 2005, des
Artikels 21, abgeändert durch die Gesetze vom 9. Juli 1976 und 18. Artikels 21, abgeändert durch die Gesetze vom 9. Juli 1976 und 18.
Juli 1990, des Artikels 23, abgeändert durch die Gesetze vom 9. Juli Juli 1990, des Artikels 23, abgeändert durch die Gesetze vom 9. Juli
1976, 29. Februar 1984 und 18. Juli 1990, und des Artikels 26, 1976, 29. Februar 1984 und 18. Juli 1990, und des Artikels 26,
abgeändert durch das Gesetz vom 9. Juli 1976; abgeändert durch das Gesetz vom 9. Juli 1976;
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 23. März 1998 über den Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 23. März 1998 über den
Führerschein, insbesondere des Artikels 25, abgeändert durch den Führerschein, insbesondere des Artikels 25, abgeändert durch den
Königlichen Erlass vom 1. September 2006; Königlichen Erlass vom 1. September 2006;
Aufgrund der Beteiligung der Regionalregierungen; Aufgrund der Beteiligung der Regionalregierungen;
Aufgrund des Gutachtens Nr. 44.685/4 des Staatsrates vom 30. Juni Aufgrund des Gutachtens Nr. 44.685/4 des Staatsrates vom 30. Juni
2008, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 Absatz 1 Nr. 1 der am 12. 2008, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 Absatz 1 Nr. 1 der am 12.
Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat; Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat;
Auf Vorschlag des Premierministers und des Staatssekretärs für Auf Vorschlag des Premierministers und des Staatssekretärs für
Mobilität Mobilität
Haben Wir beschlossen und erlassen Wir: Haben Wir beschlossen und erlassen Wir:
Artikel 1 - In Artikel 25 § 1 des Königlichen Erlasses vom 23. März Artikel 1 - In Artikel 25 § 1 des Königlichen Erlasses vom 23. März
1998 über den Führerschein wird zwischen Absatz 1 und Absatz 2 ein 1998 über den Führerschein wird zwischen Absatz 1 und Absatz 2 ein
Absatz mit folgendem Wortlaut eingefügt: Absatz mit folgendem Wortlaut eingefügt:
« Die Bewerber, die einen theoretischen Unterricht für das Führen von « Die Bewerber, die einen theoretischen Unterricht für das Führen von
Fahrzeugen der Klasse B in einer Sekundarschule besucht haben, können Fahrzeugen der Klasse B in einer Sekundarschule besucht haben, können
die theoretische Prüfung der Klasse B in dieser Schule ablegen. » die theoretische Prüfung der Klasse B in dieser Schule ablegen. »
Art. 2 - Vorliegender Erlass tritt am 1. September 2008 in Kraft. Art. 2 - Vorliegender Erlass tritt am 1. September 2008 in Kraft.
Art. 3 - Der Minister, zu dessen Zuständigkeitsbereich der Art. 3 - Der Minister, zu dessen Zuständigkeitsbereich der
Strassenverkehr gehört, ist mit der Ausführung des vorliegenden Strassenverkehr gehört, ist mit der Ausführung des vorliegenden
Erlasses beauftragt. Erlasses beauftragt.
Gegeben zu Brüssel, den 30. August 2008 Gegeben zu Brüssel, den 30. August 2008
ALBERT ALBERT
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
[Der Premierminister [Der Premierminister
Y. LETERME Y. LETERME
Der Staatssekretär für Mobilität Der Staatssekretär für Mobilität
E. SCHOUPPE E. SCHOUPPE
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