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Arrêté royal portant l'intégration des missions de simplification administrative dans le Service public fédéral Stratégie et Appui. - Traduction allemande d'extraits | Koninklijk besluit houdende de integratie van de opdrachten van administratieve vereenvoudiging in de Federale Overheidsdienst Beleid en Ondersteuning. - Duitse vertaling van uittreksels |
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SERVICE PUBLIC FEDERAL CHANCELLERIE DU PREMIER MINISTRE 29 SEPTEMBRE 2022. - Arrêté royal portant l'intégration des missions de simplification administrative dans le Service public fédéral Stratégie et Appui. - Traduction allemande d'extraits Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande des | FEDERALE OVERHEIDSDIENST KANSELARIJ VAN DE EERSTE MINISTER 29 SEPTEMBER 2022. - Koninklijk besluit houdende de integratie van de opdrachten van administratieve vereenvoudiging in de Federale Overheidsdienst Beleid en Ondersteuning. - Duitse vertaling van uittreksels De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de artikelen 1 tot |
articles 1 à 4 et 8 de l'arrêté royal du 29 septembre 2022 portant | 4 en 8 van het koninklijk besluit van 29 september 2022 houdende de |
l'intégration des missions de simplification administrative dans le | integratie van de opdrachten van administratieve vereenvoudiging in de |
Service public fédéral Stratégie et Appui (Moniteur belge du 18 novembre 2022). | Federale Overheidsdienst Beleid en Ondersteuning (Belgisch Staatsblad van 18 november 2022). |
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction | Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse |
allemande à Malmedy. | vertaling in Malmedy. |
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST KANZLEI DES PREMIERMINISTERS | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST KANZLEI DES PREMIERMINISTERS |
29. SEPTEMBER 2022 - Königlicher Erlass zur Integration der Aufträge | 29. SEPTEMBER 2022 - Königlicher Erlass zur Integration der Aufträge |
der administrativen Vereinfachung in den Föderalen Öffentlichen Dienst | der administrativen Vereinfachung in den Föderalen Öffentlichen Dienst |
Politik und Unterstützung | Politik und Unterstützung |
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, | PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, |
Unser Gruß!Aufgrund der Verfassung, der Artikel 37 und 107 Absatz 2; | Unser Gruß!Aufgrund der Verfassung, der Artikel 37 und 107 Absatz 2; |
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 23. Dezember 1998 über den | Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 23. Dezember 1998 über den |
Dienst Administrative Vereinfachung, abgeändert durch die Königlichen | Dienst Administrative Vereinfachung, abgeändert durch die Königlichen |
Erlasse vom 10. April 2000, 4. Dezember 2001 und 5. Mai 2004; | Erlasse vom 10. April 2000, 4. Dezember 2001 und 5. Mai 2004; |
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 22. Februar 2017 zur Schaffung | Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 22. Februar 2017 zur Schaffung |
des Föderalen Öffentlichen Dienstes Politik und Unterstützung, | des Föderalen Öffentlichen Dienstes Politik und Unterstützung, |
abgeändert durch den Königlichen Erlass vom 30. September 2021; | abgeändert durch den Königlichen Erlass vom 30. September 2021; |
Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 15. Februar 2022 | Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 15. Februar 2022 |
und 29. März 2022; | und 29. März 2022; |
Aufgrund des Einverständnisses der Ministerin des Öffentlichen | Aufgrund des Einverständnisses der Ministerin des Öffentlichen |
Dienstes vom 31. März 2022; | Dienstes vom 31. März 2022; |
Aufgrund des Einverständnisses der Staatssekretärin für Haushalt vom | Aufgrund des Einverständnisses der Staatssekretärin für Haushalt vom |
31. März 2022; | 31. März 2022; |
Aufgrund des Protokolls Nr. 172/1 des Sektorenausschusses I vom 24. | Aufgrund des Protokolls Nr. 172/1 des Sektorenausschusses I vom 24. |
Mai 2022; | Mai 2022; |
Aufgrund der Befreiung von der Auswirkungsanalyse aufgrund von Artikel | Aufgrund der Befreiung von der Auswirkungsanalyse aufgrund von Artikel |
8 § 1 Nr. 4 des Gesetzes vom 15. Dezember 2013 zur Festlegung | 8 § 1 Nr. 4 des Gesetzes vom 15. Dezember 2013 zur Festlegung |
verschiedener Bestimmungen in Sachen administrative Vereinfachung; | verschiedener Bestimmungen in Sachen administrative Vereinfachung; |
Aufgrund des Antrags auf Begutachtung binnen einer Frist von 30 Tagen | Aufgrund des Antrags auf Begutachtung binnen einer Frist von 30 Tagen |
(verlängert bis zum 16. August 2022), der am 1. Juli 2022 beim | (verlängert bis zum 16. August 2022), der am 1. Juli 2022 beim |
Staatsrat eingereicht worden ist, in Anwendung von Artikel 84 § 1 | Staatsrat eingereicht worden ist, in Anwendung von Artikel 84 § 1 |
Absatz 1 Nr. 2 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den | Absatz 1 Nr. 2 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den |
Staatsrat; | Staatsrat; |
In der Erwägung, dass kein Gutachten binnen dieser Frist übermittelt | In der Erwägung, dass kein Gutachten binnen dieser Frist übermittelt |
worden ist; | worden ist; |
Aufgrund von Artikel 84 § 4 Absatz 2 der am 12. Januar 1973 | Aufgrund von Artikel 84 § 4 Absatz 2 der am 12. Januar 1973 |
koordinierten Gesetze über den Staatsrat; | koordinierten Gesetze über den Staatsrat; |
Auf Vorschlag des Premierministers, des Ministers der Wirtschaft und | Auf Vorschlag des Premierministers, des Ministers der Wirtschaft und |
der Arbeit, des Ministers des Mittelstands, der Selbständigen und der | der Arbeit, des Ministers des Mittelstands, der Selbständigen und der |
KMB, des Ministers der Finanzen, des Ministers der Sozialen | KMB, des Ministers der Finanzen, des Ministers der Sozialen |
Angelegenheiten, der Ministerin des Öffentlichen Dienstes, des | Angelegenheiten, der Ministerin des Öffentlichen Dienstes, des |
Ministers der Justiz, des Staatssekretärs für Digitalisierung, | Ministers der Justiz, des Staatssekretärs für Digitalisierung, |
beauftragt mit der Administrativen Vereinfachung, und der | beauftragt mit der Administrativen Vereinfachung, und der |
Staatssekretärin für Haushalt und aufgrund der Stellungnahme der | Staatssekretärin für Haushalt und aufgrund der Stellungnahme der |
Minister, die im Rat darüber beraten haben, | Minister, die im Rat darüber beraten haben, |
Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: | Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: |
KAPITEL 1 - Abänderungen des Königlichen Erlasses vom 22. Februar 2017 | KAPITEL 1 - Abänderungen des Königlichen Erlasses vom 22. Februar 2017 |
zur Schaffung des Föderalen Öffentlichen Dienstes Politik und | zur Schaffung des Föderalen Öffentlichen Dienstes Politik und |
Unterstützung | Unterstützung |
Artikel 1 - In Artikel 2 Nr. 32 des Königlichen Erlasses vom 22. | Artikel 1 - In Artikel 2 Nr. 32 des Königlichen Erlasses vom 22. |
Februar 2017 zur Schaffung des Föderalen Öffentlichen Dienstes Politik | Februar 2017 zur Schaffung des Föderalen Öffentlichen Dienstes Politik |
und Unterstützung werden die Wörter "Digitale Transformation" durch | und Unterstützung werden die Wörter "Digitale Transformation" durch |
die Wörter "Vereinfachung und Digitalisierung" ersetzt. | die Wörter "Vereinfachung und Digitalisierung" ersetzt. |
Art. 2 - In denselben Erlass wird ein Artikel 2/1 mit folgendem | Art. 2 - In denselben Erlass wird ein Artikel 2/1 mit folgendem |
Wortlaut eingefügt: | Wortlaut eingefügt: |
"Art. 2/1 - Der Föderale Öffentliche Dienst Politik und Unterstützung | "Art. 2/1 - Der Föderale Öffentliche Dienst Politik und Unterstützung |
hat den Auftrag, Maßnahmen vorzuschlagen, die die administrative | hat den Auftrag, Maßnahmen vorzuschlagen, die die administrative |
Komplexität für Unternehmen, Bürger, Vereinigungen und öffentliche | Komplexität für Unternehmen, Bürger, Vereinigungen und öffentliche |
Dienste und die damit verbundenen Kosten beschränken: | Dienste und die damit verbundenen Kosten beschränken: |
1. durch Entwicklung und Anwendung einer Methode zur Bezifferung der | 1. durch Entwicklung und Anwendung einer Methode zur Bezifferung der |
Kosten, die durch Vorschriften, Formalitäten und Verwaltungsverfahren | Kosten, die durch Vorschriften, Formalitäten und Verwaltungsverfahren |
der Föderalverwaltungen und anderer Einrichtungen verursacht werden, | der Föderalverwaltungen und anderer Einrichtungen verursacht werden, |
2. durch Unterbreitung von Vorschlägen zur Verringerung des | 2. durch Unterbreitung von Vorschlägen zur Verringerung des |
Verwaltungsaufwands für Unternehmen, insbesondere KMB, Bürger, | Verwaltungsaufwands für Unternehmen, insbesondere KMB, Bürger, |
Vereinigungen und öffentliche Dienste, | Vereinigungen und öffentliche Dienste, |
3. durch Anregung und Vorschläge, auch auf Koordinierungsebene, von | 3. durch Anregung und Vorschläge, auch auf Koordinierungsebene, von |
Initiativen zur administrativen Vereinfachung innerhalb der | Initiativen zur administrativen Vereinfachung innerhalb der |
Föderalverwaltungen und anderer Einrichtungen, | Föderalverwaltungen und anderer Einrichtungen, |
4. durch Organisation der Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen | 4. durch Organisation der Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen |
Föderalverwaltungen und anderen Einrichtungen, die in einem internen | Föderalverwaltungen und anderen Einrichtungen, die in einem internen |
Netzwerk innerhalb dieser Verwaltungen zusammengefasst sind, sowie mit | Netzwerk innerhalb dieser Verwaltungen zusammengefasst sind, sowie mit |
einem Netzwerk außerhalb dieser Verwaltungen, | einem Netzwerk außerhalb dieser Verwaltungen, |
5. durch Unterbreitung von Vorschlägen und Förderung und Koordinierung | 5. durch Unterbreitung von Vorschlägen und Förderung und Koordinierung |
von Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität der Vorschriften. | von Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität der Vorschriften. |
Zur Erfüllung dieses Auftrags wird innerhalb der Generaldirektion | Zur Erfüllung dieses Auftrags wird innerhalb der Generaldirektion |
Vereinfachung und Digitalisierung des Föderalen Öffentlichen Dienstes | Vereinfachung und Digitalisierung des Föderalen Öffentlichen Dienstes |
Politik und Unterstützung ein Dienst Administrative Vereinfachung | Politik und Unterstützung ein Dienst Administrative Vereinfachung |
geschaffen." | geschaffen." |
Art. 3 - In denselben Erlass wird ein Artikel 2/2 mit folgendem | Art. 3 - In denselben Erlass wird ein Artikel 2/2 mit folgendem |
Wortlaut eingefügt: | Wortlaut eingefügt: |
"Art. 2/2 - § 1 - Innerhalb des Föderalen Öffentlichen Dienstes | "Art. 2/2 - § 1 - Innerhalb des Föderalen Öffentlichen Dienstes |
Politik und Unterstützung wird ein Lenkungsausschuss für | Politik und Unterstützung wird ein Lenkungsausschuss für |
administrative Vereinfachung geschaffen, der sich aus achtzehn | administrative Vereinfachung geschaffen, der sich aus achtzehn |
Mitgliedern zusammensetzt, nämlich aus neun französischsprachigen und | Mitgliedern zusammensetzt, nämlich aus neun französischsprachigen und |
neun niederländischsprachigen Mitgliedern, darunter: | neun niederländischsprachigen Mitgliedern, darunter: |
? ein Vertreter des mit der Administrativen Vereinfachung beauftragten | ? ein Vertreter des mit der Administrativen Vereinfachung beauftragten |
Ministers, | Ministers, |
? ein Vertreter des für den Mittelstand zuständigen Ministers, | ? ein Vertreter des für den Mittelstand zuständigen Ministers, |
? ein Vertreter des für die Wirtschaft zuständigen Ministers, | ? ein Vertreter des für die Wirtschaft zuständigen Ministers, |
? ein Vertreter des für die Sozialen Angelegenheiten zuständigen | ? ein Vertreter des für die Sozialen Angelegenheiten zuständigen |
Ministers, | Ministers, |
? ein Vertreter des für Finanzen zuständigen Ministers, | ? ein Vertreter des für Finanzen zuständigen Ministers, |
? ein Vertreter des für die Beschäftigung zuständigen Ministers, | ? ein Vertreter des für die Beschäftigung zuständigen Ministers, |
? ein Vertreter der Präsidenten des Direktionsausschusses der | ? ein Vertreter der Präsidenten des Direktionsausschusses der |
föderalen öffentlichen Dienste, | föderalen öffentlichen Dienste, |
? ein Vertreter der Einrichtungen öffentlichen Interesses (EÖI), | ? ein Vertreter der Einrichtungen öffentlichen Interesses (EÖI), |
? ein Vertreter der öffentlichen Einrichtungen für soziale Sicherheit | ? ein Vertreter der öffentlichen Einrichtungen für soziale Sicherheit |
(OESS), | (OESS), |
? vier Vertreter der repräsentativsten Arbeitgeberorganisationen aus | ? vier Vertreter der repräsentativsten Arbeitgeberorganisationen aus |
Industrie, Landwirtschaft, Handel und Handwerk, die im Nationalen | Industrie, Landwirtschaft, Handel und Handwerk, die im Nationalen |
Arbeitsrat vertreten sind, von denen zwei die Kleinunternehmen und | Arbeitsrat vertreten sind, von denen zwei die Kleinunternehmen und |
Familienbetriebe vertreten, | Familienbetriebe vertreten, |
? zwei Vertreter des Hohen Rates des Mittelstands, | ? zwei Vertreter des Hohen Rates des Mittelstands, |
? zwei Vertreter der repräsentativsten Arbeitnehmerorganisationen, die | ? zwei Vertreter der repräsentativsten Arbeitnehmerorganisationen, die |
im Nationalen Arbeitsrat vertreten sind, | im Nationalen Arbeitsrat vertreten sind, |
? ein Vertreter der föderalen Ombudsperson. | ? ein Vertreter der föderalen Ombudsperson. |
§ 2 - Höchstens zwei Drittel der Mitglieder des Lenkungsausschusses | § 2 - Höchstens zwei Drittel der Mitglieder des Lenkungsausschusses |
sind gleichen Geschlechts. | sind gleichen Geschlechts. |
§ 3 - Den Vorsitz des Lenkungsausschusses führt der Vertreter des mit | § 3 - Den Vorsitz des Lenkungsausschusses führt der Vertreter des mit |
der Administrativen Vereinfachung beauftragten Ministers. | der Administrativen Vereinfachung beauftragten Ministers. |
§ 4 - Der Generaldirektor der Generaldirektion Vereinfachung und | § 4 - Der Generaldirektor der Generaldirektion Vereinfachung und |
Digitalisierung und der Generaldirektor der Generaldirektion Haushalt | Digitalisierung und der Generaldirektor der Generaldirektion Haushalt |
und Politikbewertung des Föderalen Öffentlichen Dienstes Politik und | und Politikbewertung des Föderalen Öffentlichen Dienstes Politik und |
Unterstützung oder die Beauftragten nehmen mit beratender Stimme an | Unterstützung oder die Beauftragten nehmen mit beratender Stimme an |
den Versammlungen teil. | den Versammlungen teil. |
§ 5 - Der Lenkungsausschuss hat den Auftrag: | § 5 - Der Lenkungsausschuss hat den Auftrag: |
1. zusammen mit dem Dienst Administrative Vereinfachung das jährliche | 1. zusammen mit dem Dienst Administrative Vereinfachung das jährliche |
Arbeitsprogramm aufzustellen, | Arbeitsprogramm aufzustellen, |
2. den Lagebericht zu billigen, | 2. den Lagebericht zu billigen, |
3. seine Geschäftsordnung zu erstellen. | 3. seine Geschäftsordnung zu erstellen. |
§ 6 - Der Lenkungsausschuss tritt mindestens fünf Mal im Jahr in | § 6 - Der Lenkungsausschuss tritt mindestens fünf Mal im Jahr in |
regelmäßigen Abständen zusammen." | regelmäßigen Abständen zusammen." |
Art. 4 - In Artikel 4 Nr. 2 desselben Erlasses werden die Wörter | Art. 4 - In Artikel 4 Nr. 2 desselben Erlasses werden die Wörter |
"Digitale Transformation" durch die Wörter "Vereinfachung und | "Digitale Transformation" durch die Wörter "Vereinfachung und |
Digitalisierung" ersetzt. | Digitalisierung" ersetzt. |
(...) | (...) |
KAPITEL 4 - Inkrafttreten | KAPITEL 4 - Inkrafttreten |
Art. 8 - Vorliegender Erlass tritt am 1. November 2022 in Kraft. | Art. 8 - Vorliegender Erlass tritt am 1. November 2022 in Kraft. |
(...) | (...) |
Gegeben zu Brüssel, den 29. September 2022 | Gegeben zu Brüssel, den 29. September 2022 |
PHILIPPE | PHILIPPE |
Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
Der Premierminister | Der Premierminister |
A. DE CROO | A. DE CROO |
Der Minister der Wirtschaft und der Arbeit | Der Minister der Wirtschaft und der Arbeit |
P.-Y. DERMAGNE | P.-Y. DERMAGNE |
Der Minister des Mittelstands, der Selbständigen und der KMB | Der Minister des Mittelstands, der Selbständigen und der KMB |
D. CLARINVAL | D. CLARINVAL |
Der Minister der Finanzen | Der Minister der Finanzen |
V. VAN PETEGHEM | V. VAN PETEGHEM |
Der Minister der Sozialen Angelegenheiten | Der Minister der Sozialen Angelegenheiten |
F. VANDENBROUCKE | F. VANDENBROUCKE |
Die Ministerin des Öffentlichen Dienstes | Die Ministerin des Öffentlichen Dienstes |
P. DE SUTTER | P. DE SUTTER |
Der Minister der Justiz | Der Minister der Justiz |
V. VAN QUICKENBORNE | V. VAN QUICKENBORNE |
Der Staatssekretär für Digitalisierung, | Der Staatssekretär für Digitalisierung, |
beauftragt mit der Administrativen Vereinfachung | beauftragt mit der Administrativen Vereinfachung |
M. MICHEL | M. MICHEL |
Die Staatssekretärin für Haushalt | Die Staatssekretärin für Haushalt |
E. DE BLEEKER | E. DE BLEEKER |