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Vue multilingue de Arrêté Royal du 29/09/2022
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Arrêté royal portant l'intégration des missions de simplification administrative dans le Service public fédéral Stratégie et Appui. - Traduction allemande d'extraits Koninklijk besluit houdende de integratie van de opdrachten van administratieve vereenvoudiging in de Federale Overheidsdienst Beleid en Ondersteuning. - Duitse vertaling van uittreksels
SERVICE PUBLIC FEDERAL CHANCELLERIE DU PREMIER MINISTRE 29 SEPTEMBRE 2022. - Arrêté royal portant l'intégration des missions de simplification administrative dans le Service public fédéral Stratégie et Appui. - Traduction allemande d'extraits Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande des FEDERALE OVERHEIDSDIENST KANSELARIJ VAN DE EERSTE MINISTER 29 SEPTEMBER 2022. - Koninklijk besluit houdende de integratie van de opdrachten van administratieve vereenvoudiging in de Federale Overheidsdienst Beleid en Ondersteuning. - Duitse vertaling van uittreksels De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de artikelen 1 tot
articles 1 à 4 et 8 de l'arrêté royal du 29 septembre 2022 portant 4 en 8 van het koninklijk besluit van 29 september 2022 houdende de
l'intégration des missions de simplification administrative dans le integratie van de opdrachten van administratieve vereenvoudiging in de
Service public fédéral Stratégie et Appui (Moniteur belge du 18 novembre 2022). Federale Overheidsdienst Beleid en Ondersteuning (Belgisch Staatsblad van 18 november 2022).
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allemande à Malmedy. vertaling in Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST KANZLEI DES PREMIERMINISTERS FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST KANZLEI DES PREMIERMINISTERS
29. SEPTEMBER 2022 - Königlicher Erlass zur Integration der Aufträge 29. SEPTEMBER 2022 - Königlicher Erlass zur Integration der Aufträge
der administrativen Vereinfachung in den Föderalen Öffentlichen Dienst der administrativen Vereinfachung in den Föderalen Öffentlichen Dienst
Politik und Unterstützung Politik und Unterstützung
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen,
Unser Gruß!Aufgrund der Verfassung, der Artikel 37 und 107 Absatz 2; Unser Gruß!Aufgrund der Verfassung, der Artikel 37 und 107 Absatz 2;
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 23. Dezember 1998 über den Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 23. Dezember 1998 über den
Dienst Administrative Vereinfachung, abgeändert durch die Königlichen Dienst Administrative Vereinfachung, abgeändert durch die Königlichen
Erlasse vom 10. April 2000, 4. Dezember 2001 und 5. Mai 2004; Erlasse vom 10. April 2000, 4. Dezember 2001 und 5. Mai 2004;
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 22. Februar 2017 zur Schaffung Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 22. Februar 2017 zur Schaffung
des Föderalen Öffentlichen Dienstes Politik und Unterstützung, des Föderalen Öffentlichen Dienstes Politik und Unterstützung,
abgeändert durch den Königlichen Erlass vom 30. September 2021; abgeändert durch den Königlichen Erlass vom 30. September 2021;
Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 15. Februar 2022 Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 15. Februar 2022
und 29. März 2022; und 29. März 2022;
Aufgrund des Einverständnisses der Ministerin des Öffentlichen Aufgrund des Einverständnisses der Ministerin des Öffentlichen
Dienstes vom 31. März 2022; Dienstes vom 31. März 2022;
Aufgrund des Einverständnisses der Staatssekretärin für Haushalt vom Aufgrund des Einverständnisses der Staatssekretärin für Haushalt vom
31. März 2022; 31. März 2022;
Aufgrund des Protokolls Nr. 172/1 des Sektorenausschusses I vom 24. Aufgrund des Protokolls Nr. 172/1 des Sektorenausschusses I vom 24.
Mai 2022; Mai 2022;
Aufgrund der Befreiung von der Auswirkungsanalyse aufgrund von Artikel Aufgrund der Befreiung von der Auswirkungsanalyse aufgrund von Artikel
8 § 1 Nr. 4 des Gesetzes vom 15. Dezember 2013 zur Festlegung 8 § 1 Nr. 4 des Gesetzes vom 15. Dezember 2013 zur Festlegung
verschiedener Bestimmungen in Sachen administrative Vereinfachung; verschiedener Bestimmungen in Sachen administrative Vereinfachung;
Aufgrund des Antrags auf Begutachtung binnen einer Frist von 30 Tagen Aufgrund des Antrags auf Begutachtung binnen einer Frist von 30 Tagen
(verlängert bis zum 16. August 2022), der am 1. Juli 2022 beim (verlängert bis zum 16. August 2022), der am 1. Juli 2022 beim
Staatsrat eingereicht worden ist, in Anwendung von Artikel 84 § 1 Staatsrat eingereicht worden ist, in Anwendung von Artikel 84 § 1
Absatz 1 Nr. 2 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Absatz 1 Nr. 2 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den
Staatsrat; Staatsrat;
In der Erwägung, dass kein Gutachten binnen dieser Frist übermittelt In der Erwägung, dass kein Gutachten binnen dieser Frist übermittelt
worden ist; worden ist;
Aufgrund von Artikel 84 § 4 Absatz 2 der am 12. Januar 1973 Aufgrund von Artikel 84 § 4 Absatz 2 der am 12. Januar 1973
koordinierten Gesetze über den Staatsrat; koordinierten Gesetze über den Staatsrat;
Auf Vorschlag des Premierministers, des Ministers der Wirtschaft und Auf Vorschlag des Premierministers, des Ministers der Wirtschaft und
der Arbeit, des Ministers des Mittelstands, der Selbständigen und der der Arbeit, des Ministers des Mittelstands, der Selbständigen und der
KMB, des Ministers der Finanzen, des Ministers der Sozialen KMB, des Ministers der Finanzen, des Ministers der Sozialen
Angelegenheiten, der Ministerin des Öffentlichen Dienstes, des Angelegenheiten, der Ministerin des Öffentlichen Dienstes, des
Ministers der Justiz, des Staatssekretärs für Digitalisierung, Ministers der Justiz, des Staatssekretärs für Digitalisierung,
beauftragt mit der Administrativen Vereinfachung, und der beauftragt mit der Administrativen Vereinfachung, und der
Staatssekretärin für Haushalt und aufgrund der Stellungnahme der Staatssekretärin für Haushalt und aufgrund der Stellungnahme der
Minister, die im Rat darüber beraten haben, Minister, die im Rat darüber beraten haben,
Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: Haben Wir beschloßen und erlassen Wir:
KAPITEL 1 - Abänderungen des Königlichen Erlasses vom 22. Februar 2017 KAPITEL 1 - Abänderungen des Königlichen Erlasses vom 22. Februar 2017
zur Schaffung des Föderalen Öffentlichen Dienstes Politik und zur Schaffung des Föderalen Öffentlichen Dienstes Politik und
Unterstützung Unterstützung
Artikel 1 - In Artikel 2 Nr. 32 des Königlichen Erlasses vom 22. Artikel 1 - In Artikel 2 Nr. 32 des Königlichen Erlasses vom 22.
Februar 2017 zur Schaffung des Föderalen Öffentlichen Dienstes Politik Februar 2017 zur Schaffung des Föderalen Öffentlichen Dienstes Politik
und Unterstützung werden die Wörter "Digitale Transformation" durch und Unterstützung werden die Wörter "Digitale Transformation" durch
die Wörter "Vereinfachung und Digitalisierung" ersetzt. die Wörter "Vereinfachung und Digitalisierung" ersetzt.
Art. 2 - In denselben Erlass wird ein Artikel 2/1 mit folgendem Art. 2 - In denselben Erlass wird ein Artikel 2/1 mit folgendem
Wortlaut eingefügt: Wortlaut eingefügt:
"Art. 2/1 - Der Föderale Öffentliche Dienst Politik und Unterstützung "Art. 2/1 - Der Föderale Öffentliche Dienst Politik und Unterstützung
hat den Auftrag, Maßnahmen vorzuschlagen, die die administrative hat den Auftrag, Maßnahmen vorzuschlagen, die die administrative
Komplexität für Unternehmen, Bürger, Vereinigungen und öffentliche Komplexität für Unternehmen, Bürger, Vereinigungen und öffentliche
Dienste und die damit verbundenen Kosten beschränken: Dienste und die damit verbundenen Kosten beschränken:
1. durch Entwicklung und Anwendung einer Methode zur Bezifferung der 1. durch Entwicklung und Anwendung einer Methode zur Bezifferung der
Kosten, die durch Vorschriften, Formalitäten und Verwaltungsverfahren Kosten, die durch Vorschriften, Formalitäten und Verwaltungsverfahren
der Föderalverwaltungen und anderer Einrichtungen verursacht werden, der Föderalverwaltungen und anderer Einrichtungen verursacht werden,
2. durch Unterbreitung von Vorschlägen zur Verringerung des 2. durch Unterbreitung von Vorschlägen zur Verringerung des
Verwaltungsaufwands für Unternehmen, insbesondere KMB, Bürger, Verwaltungsaufwands für Unternehmen, insbesondere KMB, Bürger,
Vereinigungen und öffentliche Dienste, Vereinigungen und öffentliche Dienste,
3. durch Anregung und Vorschläge, auch auf Koordinierungsebene, von 3. durch Anregung und Vorschläge, auch auf Koordinierungsebene, von
Initiativen zur administrativen Vereinfachung innerhalb der Initiativen zur administrativen Vereinfachung innerhalb der
Föderalverwaltungen und anderer Einrichtungen, Föderalverwaltungen und anderer Einrichtungen,
4. durch Organisation der Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen 4. durch Organisation der Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen
Föderalverwaltungen und anderen Einrichtungen, die in einem internen Föderalverwaltungen und anderen Einrichtungen, die in einem internen
Netzwerk innerhalb dieser Verwaltungen zusammengefasst sind, sowie mit Netzwerk innerhalb dieser Verwaltungen zusammengefasst sind, sowie mit
einem Netzwerk außerhalb dieser Verwaltungen, einem Netzwerk außerhalb dieser Verwaltungen,
5. durch Unterbreitung von Vorschlägen und Förderung und Koordinierung 5. durch Unterbreitung von Vorschlägen und Förderung und Koordinierung
von Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität der Vorschriften. von Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität der Vorschriften.
Zur Erfüllung dieses Auftrags wird innerhalb der Generaldirektion Zur Erfüllung dieses Auftrags wird innerhalb der Generaldirektion
Vereinfachung und Digitalisierung des Föderalen Öffentlichen Dienstes Vereinfachung und Digitalisierung des Föderalen Öffentlichen Dienstes
Politik und Unterstützung ein Dienst Administrative Vereinfachung Politik und Unterstützung ein Dienst Administrative Vereinfachung
geschaffen." geschaffen."
Art. 3 - In denselben Erlass wird ein Artikel 2/2 mit folgendem Art. 3 - In denselben Erlass wird ein Artikel 2/2 mit folgendem
Wortlaut eingefügt: Wortlaut eingefügt:
"Art. 2/2 - § 1 - Innerhalb des Föderalen Öffentlichen Dienstes "Art. 2/2 - § 1 - Innerhalb des Föderalen Öffentlichen Dienstes
Politik und Unterstützung wird ein Lenkungsausschuss für Politik und Unterstützung wird ein Lenkungsausschuss für
administrative Vereinfachung geschaffen, der sich aus achtzehn administrative Vereinfachung geschaffen, der sich aus achtzehn
Mitgliedern zusammensetzt, nämlich aus neun französischsprachigen und Mitgliedern zusammensetzt, nämlich aus neun französischsprachigen und
neun niederländischsprachigen Mitgliedern, darunter: neun niederländischsprachigen Mitgliedern, darunter:
? ein Vertreter des mit der Administrativen Vereinfachung beauftragten ? ein Vertreter des mit der Administrativen Vereinfachung beauftragten
Ministers, Ministers,
? ein Vertreter des für den Mittelstand zuständigen Ministers, ? ein Vertreter des für den Mittelstand zuständigen Ministers,
? ein Vertreter des für die Wirtschaft zuständigen Ministers, ? ein Vertreter des für die Wirtschaft zuständigen Ministers,
? ein Vertreter des für die Sozialen Angelegenheiten zuständigen ? ein Vertreter des für die Sozialen Angelegenheiten zuständigen
Ministers, Ministers,
? ein Vertreter des für Finanzen zuständigen Ministers, ? ein Vertreter des für Finanzen zuständigen Ministers,
? ein Vertreter des für die Beschäftigung zuständigen Ministers, ? ein Vertreter des für die Beschäftigung zuständigen Ministers,
? ein Vertreter der Präsidenten des Direktionsausschusses der ? ein Vertreter der Präsidenten des Direktionsausschusses der
föderalen öffentlichen Dienste, föderalen öffentlichen Dienste,
? ein Vertreter der Einrichtungen öffentlichen Interesses (EÖI), ? ein Vertreter der Einrichtungen öffentlichen Interesses (EÖI),
? ein Vertreter der öffentlichen Einrichtungen für soziale Sicherheit ? ein Vertreter der öffentlichen Einrichtungen für soziale Sicherheit
(OESS), (OESS),
? vier Vertreter der repräsentativsten Arbeitgeberorganisationen aus ? vier Vertreter der repräsentativsten Arbeitgeberorganisationen aus
Industrie, Landwirtschaft, Handel und Handwerk, die im Nationalen Industrie, Landwirtschaft, Handel und Handwerk, die im Nationalen
Arbeitsrat vertreten sind, von denen zwei die Kleinunternehmen und Arbeitsrat vertreten sind, von denen zwei die Kleinunternehmen und
Familienbetriebe vertreten, Familienbetriebe vertreten,
? zwei Vertreter des Hohen Rates des Mittelstands, ? zwei Vertreter des Hohen Rates des Mittelstands,
? zwei Vertreter der repräsentativsten Arbeitnehmerorganisationen, die ? zwei Vertreter der repräsentativsten Arbeitnehmerorganisationen, die
im Nationalen Arbeitsrat vertreten sind, im Nationalen Arbeitsrat vertreten sind,
? ein Vertreter der föderalen Ombudsperson. ? ein Vertreter der föderalen Ombudsperson.
§ 2 - Höchstens zwei Drittel der Mitglieder des Lenkungsausschusses § 2 - Höchstens zwei Drittel der Mitglieder des Lenkungsausschusses
sind gleichen Geschlechts. sind gleichen Geschlechts.
§ 3 - Den Vorsitz des Lenkungsausschusses führt der Vertreter des mit § 3 - Den Vorsitz des Lenkungsausschusses führt der Vertreter des mit
der Administrativen Vereinfachung beauftragten Ministers. der Administrativen Vereinfachung beauftragten Ministers.
§ 4 - Der Generaldirektor der Generaldirektion Vereinfachung und § 4 - Der Generaldirektor der Generaldirektion Vereinfachung und
Digitalisierung und der Generaldirektor der Generaldirektion Haushalt Digitalisierung und der Generaldirektor der Generaldirektion Haushalt
und Politikbewertung des Föderalen Öffentlichen Dienstes Politik und und Politikbewertung des Föderalen Öffentlichen Dienstes Politik und
Unterstützung oder die Beauftragten nehmen mit beratender Stimme an Unterstützung oder die Beauftragten nehmen mit beratender Stimme an
den Versammlungen teil. den Versammlungen teil.
§ 5 - Der Lenkungsausschuss hat den Auftrag: § 5 - Der Lenkungsausschuss hat den Auftrag:
1. zusammen mit dem Dienst Administrative Vereinfachung das jährliche 1. zusammen mit dem Dienst Administrative Vereinfachung das jährliche
Arbeitsprogramm aufzustellen, Arbeitsprogramm aufzustellen,
2. den Lagebericht zu billigen, 2. den Lagebericht zu billigen,
3. seine Geschäftsordnung zu erstellen. 3. seine Geschäftsordnung zu erstellen.
§ 6 - Der Lenkungsausschuss tritt mindestens fünf Mal im Jahr in § 6 - Der Lenkungsausschuss tritt mindestens fünf Mal im Jahr in
regelmäßigen Abständen zusammen." regelmäßigen Abständen zusammen."
Art. 4 - In Artikel 4 Nr. 2 desselben Erlasses werden die Wörter Art. 4 - In Artikel 4 Nr. 2 desselben Erlasses werden die Wörter
"Digitale Transformation" durch die Wörter "Vereinfachung und "Digitale Transformation" durch die Wörter "Vereinfachung und
Digitalisierung" ersetzt. Digitalisierung" ersetzt.
(...) (...)
KAPITEL 4 - Inkrafttreten KAPITEL 4 - Inkrafttreten
Art. 8 - Vorliegender Erlass tritt am 1. November 2022 in Kraft. Art. 8 - Vorliegender Erlass tritt am 1. November 2022 in Kraft.
(...) (...)
Gegeben zu Brüssel, den 29. September 2022 Gegeben zu Brüssel, den 29. September 2022
PHILIPPE PHILIPPE
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Der Premierminister Der Premierminister
A. DE CROO A. DE CROO
Der Minister der Wirtschaft und der Arbeit Der Minister der Wirtschaft und der Arbeit
P.-Y. DERMAGNE P.-Y. DERMAGNE
Der Minister des Mittelstands, der Selbständigen und der KMB Der Minister des Mittelstands, der Selbständigen und der KMB
D. CLARINVAL D. CLARINVAL
Der Minister der Finanzen Der Minister der Finanzen
V. VAN PETEGHEM V. VAN PETEGHEM
Der Minister der Sozialen Angelegenheiten Der Minister der Sozialen Angelegenheiten
F. VANDENBROUCKE F. VANDENBROUCKE
Die Ministerin des Öffentlichen Dienstes Die Ministerin des Öffentlichen Dienstes
P. DE SUTTER P. DE SUTTER
Der Minister der Justiz Der Minister der Justiz
V. VAN QUICKENBORNE V. VAN QUICKENBORNE
Der Staatssekretär für Digitalisierung, Der Staatssekretär für Digitalisierung,
beauftragt mit der Administrativen Vereinfachung beauftragt mit der Administrativen Vereinfachung
M. MICHEL M. MICHEL
Die Staatssekretärin für Haushalt Die Staatssekretärin für Haushalt
E. DE BLEEKER E. DE BLEEKER
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