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Vue multilingue de Arrêté Royal du 29/06/2022
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Arrêté royal modifiant l'arrêté royal du 20 juillet 2001 relatif à l'immatriculation de véhicules. - Traduction allemande Koninklijk besluit tot wijziging van het koninklijk besluit van 20 juli 2001 betreffende de inschrijving van voertuigen. - Duitse vertaling
SERVICE PUBLIC FEDERAL MOBILITE ET TRANSPORTS 29 JUIN 2022. - Arrêté royal modifiant l'arrêté royal du 20 juillet 2001 relatif à l'immatriculation de véhicules. - Traduction allemande Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de l'arrêté royal du 29 juin 2022 modifiant l'arrêté royal du 20 juillet 2001 relatif à l'immatriculation de véhicules (Moniteur belge du 8 juillet 2022). Cette traduction a été établie par le Service central de traduction allemande à Malmedy. FEDERALE OVERHEIDSDIENST MOBILITEIT EN VERVOER 29 JUNI 2022. - Koninklijk besluit tot wijziging van het koninklijk besluit van 20 juli 2001 betreffende de inschrijving van voertuigen. - Duitse vertaling De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk besluit van 29 juni 2022 tot wijziging van het koninklijk besluit van 20 juli 2001 betreffende de inschrijving van voertuigen (Belgisch Staatsblad van 8 juli 2022). Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse vertaling in Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST MOBILITÄTUND TRANSPORTWEZEN FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST MOBILITÄTUND TRANSPORTWEZEN
29. JUNI 2022. - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen 29. JUNI 2022. - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen
Erlasses vom 20. Juli 2001 Erlasses vom 20. Juli 2001
über die Zulassung von Fahrzeugen über die Zulassung von Fahrzeugen
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen,
Unser Gruß! Unser Gruß!
Aufgrund von Artikel 1 Absatz 1 des am 16. März 1968 koordinierten Aufgrund von Artikel 1 Absatz 1 des am 16. März 1968 koordinierten
Gesetzes über die Straßenverkehrspolizei; Gesetzes über die Straßenverkehrspolizei;
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 20. Juli 2001 über die Zulassung Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 20. Juli 2001 über die Zulassung
von Fahrzeugen; von Fahrzeugen;
Aufgrund der Beteiligung der Regionalregierungen; Aufgrund der Beteiligung der Regionalregierungen;
Aufgrund der Dringlichkeit, begründet durch folgende Tatsachen: Aufgrund der Dringlichkeit, begründet durch folgende Tatsachen:
In der Anlage finden Sie eine Ausfertigung des Entwurfs eines Erlasses In der Anlage finden Sie eine Ausfertigung des Entwurfs eines Erlasses
zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 20. Juli 2001 über die zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 20. Juli 2001 über die
Zulassung von Fahrzeugen. Der vorerwähnte Erlassentwurf sieht eine Zulassung von Fahrzeugen. Der vorerwähnte Erlassentwurf sieht eine
Ausnahme von der Zulassungspflicht für die im Herkunftsland, in diesem Ausnahme von der Zulassungspflicht für die im Herkunftsland, in diesem
Fall der Ukraine, zugelassenen Fahrzeuge vor, die von einer Fall der Ukraine, zugelassenen Fahrzeuge vor, die von einer
natürlichen Person genutzt werden, die in Ausführung der Richtlinie natürlichen Person genutzt werden, die in Ausführung der Richtlinie
2001/55/EG des Rates vom 20. Juli 2001 über Mindestnormen für die 2001/55/EG des Rates vom 20. Juli 2001 über Mindestnormen für die
Gewährung vorübergehenden Schutzes im Falle eines Massenzustroms von Gewährung vorübergehenden Schutzes im Falle eines Massenzustroms von
Vertriebenen und Maßnahmen zur Förderung einer ausgewogenen Verteilung Vertriebenen und Maßnahmen zur Förderung einer ausgewogenen Verteilung
der Belastungen, die mit der Aufnahme dieser Personen und den Folgen der Belastungen, die mit der Aufnahme dieser Personen und den Folgen
dieser Aufnahme verbunden sind, auf die Mitgliedstaaten, dieser Aufnahme verbunden sind, auf die Mitgliedstaaten,
vorübergehenden Schutz genießt. vorübergehenden Schutz genießt.
Am 3. März 2022 haben die Mitgliedstaaten einstimmig beschlossen, die Am 3. März 2022 haben die Mitgliedstaaten einstimmig beschlossen, die
Richtlinie 2001/55 auf die Lage in der Ukraine anzuwenden. Gemäß dem Richtlinie 2001/55 auf die Lage in der Ukraine anzuwenden. Gemäß dem
Durchführungsbeschluss (EU) 2022/382 des Rates vom 4. März 2022 wurde Durchführungsbeschluss (EU) 2022/382 des Rates vom 4. März 2022 wurde
dieser Sonderstatus aktiviert. dieser Sonderstatus aktiviert.
Die Dauer des vorübergehenden Schutzes beträgt zunächst ein Jahr. Die Dauer des vorübergehenden Schutzes beträgt zunächst ein Jahr.
Danach kann er zweimal um jeweils sechs Monate verlängert werden. Wenn Danach kann er zweimal um jeweils sechs Monate verlängert werden. Wenn
der Europäische Rat beschließt, dass der vorübergehende Schutz der Europäische Rat beschließt, dass der vorübergehende Schutz
weiterhin erforderlich ist, kann er eine letzte Verlängerung um ein weiterhin erforderlich ist, kann er eine letzte Verlängerung um ein
Jahr billigen. Jahr billigen.
Im Rundschreiben vom 9. März 2022 über die Eintragung der ukrainischen Im Rundschreiben vom 9. März 2022 über die Eintragung der ukrainischen
Bevölkerung mit vorübergehendem Schutzstatus in die Bevölkerung mit vorübergehendem Schutzstatus in die
Bevölkerungsregister (Föderaler Öffentlicher Dienst Inneres) wird Bevölkerungsregister (Föderaler Öffentlicher Dienst Inneres) wird
erläutert, was auf Gemeindeebene zu tun ist, wenn diese Personen mit erläutert, was auf Gemeindeebene zu tun ist, wenn diese Personen mit
ihrer Bescheinigung über vorübergehenden Schutz bei der ihrer Bescheinigung über vorübergehenden Schutz bei der
Gemeindeverwaltung vorstellig werden: Ukrainische Staatsangehörige Gemeindeverwaltung vorstellig werden: Ukrainische Staatsangehörige
werden nach einer positiven Überprüfung des Wohnortes gemäß den werden nach einer positiven Überprüfung des Wohnortes gemäß den
allgemeinen Regeln für die Eintragung in die Bevölkerungsregister in allgemeinen Regeln für die Eintragung in die Bevölkerungsregister in
das Fremdenregister (Code 2.3.0 "vorübergehender Schutz") der Gemeinde das Fremdenregister (Code 2.3.0 "vorübergehender Schutz") der Gemeinde
eingetragen, in der sie über eine Aufnahmeunterkunft verfügen, und eingetragen, in der sie über eine Aufnahmeunterkunft verfügen, und
gelten fortan als in Belgien wohnhaft. gelten fortan als in Belgien wohnhaft.
Bei dem von der Europäischen Kommission organisierten Treffen am 31. Bei dem von der Europäischen Kommission organisierten Treffen am 31.
März 2022 zu den von ukrainischen Flüchtlingen mitgebrachten März 2022 zu den von ukrainischen Flüchtlingen mitgebrachten
Fahrzeugen zeigte sich, dass Ukrainer, die vorübergehenden Schutz Fahrzeugen zeigte sich, dass Ukrainer, die vorübergehenden Schutz
erhalten, in anderen Mitgliedstaaten nicht als wohnhaft gelten und erhalten, in anderen Mitgliedstaaten nicht als wohnhaft gelten und
nicht sofort in die Bevölkerungsregister eingetragen werden. Folglich nicht sofort in die Bevölkerungsregister eingetragen werden. Folglich
können sie ihre in der Ukraine zugelassenen Fahrzeuge vorerst weiter können sie ihre in der Ukraine zugelassenen Fahrzeuge vorerst weiter
nutzen. Je nach Land müssen sie für ihre Fahrzeuge erst nach einem nutzen. Je nach Land müssen sie für ihre Fahrzeuge erst nach einem
Aufenthalt von sechs Monaten bis zu einem Jahr eine Zulassung Aufenthalt von sechs Monaten bis zu einem Jahr eine Zulassung
beantragen. beantragen.
Gemäß Artikel 3 § 1 des Königlichen Erlasses vom 20. Juli 2001 über Gemäß Artikel 3 § 1 des Königlichen Erlasses vom 20. Juli 2001 über
die Zulassung von Fahrzeugen müssen Fahrzeuge, die von den in Belgien die Zulassung von Fahrzeugen müssen Fahrzeuge, die von den in Belgien
wohnhaften Personen (= im Bevölkerungsregister/Fremdenregister einer wohnhaften Personen (= im Bevölkerungsregister/Fremdenregister einer
belgischen Gemeinde eingetragen) in Betrieb genommen werden, in belgischen Gemeinde eingetragen) in Betrieb genommen werden, in
Belgien zugelassen werden. Grundsätzlich müssen daher in der Ukraine Belgien zugelassen werden. Grundsätzlich müssen daher in der Ukraine
zugelassene Fahrzeuge, die von Personen mit vorübergehendem zugelassene Fahrzeuge, die von Personen mit vorübergehendem
Schutzstatus mitgebracht wurden, unmittelbar nach Eintragung dieser Schutzstatus mitgebracht wurden, unmittelbar nach Eintragung dieser
Personen in das Fremdenregister in Belgien zugelassen werden. Personen in das Fremdenregister in Belgien zugelassen werden.
Fahrzeuge, die sie während ihres Aufenthalts in Belgien erwerben, Fahrzeuge, die sie während ihres Aufenthalts in Belgien erwerben,
müssen ebenfalls in Belgien zugelassen werden. müssen ebenfalls in Belgien zugelassen werden.
Dies führt jedoch zu Schwierigkeiten, vor allem bei Fahrzeugen, die Dies führt jedoch zu Schwierigkeiten, vor allem bei Fahrzeugen, die
aus der Ukraine mitgebracht werden und dort zugelassen worden sind. aus der Ukraine mitgebracht werden und dort zugelassen worden sind.
Bevor Fahrzeuge aus einem Nicht-EU-Staat zugelassen werden können, Bevor Fahrzeuge aus einem Nicht-EU-Staat zugelassen werden können,
müssen sie verzollt werden, was mit den notwendigen Kosten verbunden müssen sie verzollt werden, was mit den notwendigen Kosten verbunden
ist. Da es sich um Fahrzeuge handelt, die nicht für die EU bestimmt ist. Da es sich um Fahrzeuge handelt, die nicht für die EU bestimmt
waren und daher nicht über eine europäische Typgenehmigung verfügen, waren und daher nicht über eine europäische Typgenehmigung verfügen,
müssen sie ein Genehmigungsverfahren bei den regionalen müssen sie ein Genehmigungsverfahren bei den regionalen
Genehmigungsstellen durchlaufen, was wiederum mit Kosten verbunden Genehmigungsstellen durchlaufen, was wiederum mit Kosten verbunden
ist. Da für diese Fahrzeuge keine Emissionsnormen oder Emissionswerte ist. Da für diese Fahrzeuge keine Emissionsnormen oder Emissionswerte
bekannt sind, wird in den Genehmigungen keine Euronorm beziehungsweise bekannt sind, wird in den Genehmigungen keine Euronorm beziehungsweise
kein Emissionswert angegeben. Nach der Zulassung müssen die kein Emissionswert angegeben. Nach der Zulassung müssen die
Inbetriebsetzungssteuer und die Verkehrssteuer auf Kraftfahrzeuge Inbetriebsetzungssteuer und die Verkehrssteuer auf Kraftfahrzeuge
entrichtet werden, die beträchtliche Summen erreichen werden, da für entrichtet werden, die beträchtliche Summen erreichen werden, da für
diese Fahrzeuge keine Emissionswerte bekannt sind. Außerdem dürfen diese Fahrzeuge keine Emissionswerte bekannt sind. Außerdem dürfen
diese Fahrzeuge nicht in den verschiedenen LEZ genutzt werden, da sie diese Fahrzeuge nicht in den verschiedenen LEZ genutzt werden, da sie
keine oder eine zu niedrige Euronorm haben. keine oder eine zu niedrige Euronorm haben.
All dies wird zu einem langwierigen und teuren Verfahren für Fahrzeuge All dies wird zu einem langwierigen und teuren Verfahren für Fahrzeuge
führen, die in Belgien nur ein Jahr oder weniger genutzt werden führen, die in Belgien nur ein Jahr oder weniger genutzt werden
können. Aus diesen Gründen muss ein im Herkunftsland zugelassenes können. Aus diesen Gründen muss ein im Herkunftsland zugelassenes
Fahrzeug, das von einer natürlichen Person genutzt wird, die in Fahrzeug, das von einer natürlichen Person genutzt wird, die in
Ausführung der Richtlinie 2001/55/EG vorübergehenden Schutz genießt, Ausführung der Richtlinie 2001/55/EG vorübergehenden Schutz genießt,
nach dem Inkrafttreten des vorliegenden Erlasses nicht mehr in Belgien nach dem Inkrafttreten des vorliegenden Erlasses nicht mehr in Belgien
zugelassen werden. zugelassen werden.
Die Ausnahme ist somit auf zuvor in der Ukraine zugelassene Fahrzeuge Die Ausnahme ist somit auf zuvor in der Ukraine zugelassene Fahrzeuge
beschränkt und gilt nicht für Fahrzeuge, die die betreffenden Personen beschränkt und gilt nicht für Fahrzeuge, die die betreffenden Personen
gegebenenfalls in Belgien erwerben. Diese Ausnahme ist ebenfalls gegebenenfalls in Belgien erwerben. Diese Ausnahme ist ebenfalls
zeitlich begrenzt, nämlich auf die Dauer des vorübergehenden Schutzes. zeitlich begrenzt, nämlich auf die Dauer des vorübergehenden Schutzes.
Personen, die über diesen Zeitraum hinaus in Belgien bleiben und ein Personen, die über diesen Zeitraum hinaus in Belgien bleiben und ein
Aufenthaltsrecht auf einer anderen Grundlage als dem vorübergehenden Aufenthaltsrecht auf einer anderen Grundlage als dem vorübergehenden
Schutz erhalten, müssen für ihr Fahrzeug nachträglich eine Zulassung Schutz erhalten, müssen für ihr Fahrzeug nachträglich eine Zulassung
in Belgien beantragen. in Belgien beantragen.
Aufgrund dieser außergewöhnlichen Situation und der Tatsache, dass Aufgrund dieser außergewöhnlichen Situation und der Tatsache, dass
Personen, die vorübergehenden Schutz genießen, derzeit bereits in das Personen, die vorübergehenden Schutz genießen, derzeit bereits in das
Bevölkerungsregister eingetragen werden und ihre Fahrzeuge daher Bevölkerungsregister eingetragen werden und ihre Fahrzeuge daher
ebenfalls in Belgien zugelassen werden müssten, muss vorliegender ebenfalls in Belgien zugelassen werden müssten, muss vorliegender
Abänderungserlass höchst dringend in Kraft treten. Abänderungserlass höchst dringend in Kraft treten.
Aufgrund des Gutachtens Nr. 71.530/4 des Staatsrates vom 20. Mai 2022 Aufgrund des Gutachtens Nr. 71.530/4 des Staatsrates vom 20. Mai 2022
in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 3 der am 12. Januar 1973 in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 3 der am 12. Januar 1973
koordinierten Gesetze über den Staatsrat; koordinierten Gesetze über den Staatsrat;
Auf Vorschlag des Ministers der Mobilität Auf Vorschlag des Ministers der Mobilität
Haben Wir beschlossen und erlassen Wir: Haben Wir beschlossen und erlassen Wir:
Artikel 1. Artikel 3 § 2 des Königlichen Erlasses vom 20. Juli 2001

Artikel 1.Artikel 3 § 2 des Königlichen Erlasses vom 20. Juli 2001

über die Zulassung von Fahrzeugen wird durch eine Nr. 9 mit folgendem über die Zulassung von Fahrzeugen wird durch eine Nr. 9 mit folgendem
Wortlaut ergänzt: Wortlaut ergänzt:
"9. im Herkunftsland zugelassene Fahrzeuge, die von einer natürlichen "9. im Herkunftsland zugelassene Fahrzeuge, die von einer natürlichen
Person genutzt werden, die in Ausführung der Richtlinie 2001/55/EG des Person genutzt werden, die in Ausführung der Richtlinie 2001/55/EG des
Rates vom 20. Juli 2001 über Mindestnormen für die Gewährung Rates vom 20. Juli 2001 über Mindestnormen für die Gewährung
vorübergehenden Schutzes im Falle eines Massenzustroms von vorübergehenden Schutzes im Falle eines Massenzustroms von
Vertriebenen und Maßnahmen zur Förderung einer ausgewogenen Verteilung Vertriebenen und Maßnahmen zur Förderung einer ausgewogenen Verteilung
der Belastungen, die mit der Aufnahme dieser Personen und den Folgen der Belastungen, die mit der Aufnahme dieser Personen und den Folgen
dieser Aufnahme verbunden sind, auf die Mitgliedstaaten, dieser Aufnahme verbunden sind, auf die Mitgliedstaaten,
vorübergehenden Schutz genießt." vorübergehenden Schutz genießt."

Art. 2.Vorliegender Erlass tritt am Tag seiner Veröffentlichung im

Art. 2.Vorliegender Erlass tritt am Tag seiner Veröffentlichung im

Belgischen Staatsblatt in Kraft. Belgischen Staatsblatt in Kraft.

Art. 3.Die für Finanzen beziehungsweise Mobilität zuständigen

Art. 3.Die für Finanzen beziehungsweise Mobilität zuständigen

Minister sind, jeweils für ihren Bereich, mit der Ausführung des Minister sind, jeweils für ihren Bereich, mit der Ausführung des
vorliegenden Erlasses beauftragt. vorliegenden Erlasses beauftragt.
Gegeben zu Brüssel, den 29. Juni 2022 Gegeben zu Brüssel, den 29. Juni 2022
PHILIPPE PHILIPPE
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Der Minister der Finanzen Der Minister der Finanzen
V. VAN PETEGHEM V. VAN PETEGHEM
Der Minister der Mobilität Der Minister der Mobilität
G. GILKINET G. GILKINET
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