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| Arrêté royal modifiant l'annexe IIIbis de l'AR/CIR 92 en matière de la dispense de versement de précompte professionnel visée à l'article 2751 du Code des impôts sur les revenus 1992. - Traduction allemande | Koninklijk besluit tot wijziging van de bijlage IIIbis van het KB/WIB 92 inzake de vrijstelling van doorstorten van bedrijfsvoorheffing als bedoeld in artikel 2751 van het Wetboek van de inkomstenbelastingen 1992. - Duitse vertaling |
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| SERVICE PUBLIC FEDERAL FINANCES 29 AOUT 2019. - Arrêté royal modifiant l'annexe IIIbis de l'AR/CIR 92 en matière de la dispense de versement de précompte professionnel visée à l'article 2751 du Code des impôts sur les revenus 1992. - Traduction allemande Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de | FEDERALE OVERHEIDSDIENST FINANCIEN 29 AUGUSTUS 2019. - Koninklijk besluit tot wijziging van de bijlage IIIbis van het KB/WIB 92 inzake de vrijstelling van doorstorten van bedrijfsvoorheffing als bedoeld in artikel 2751 van het Wetboek van de inkomstenbelastingen 1992. - Duitse vertaling De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk |
| l'arrêté royal du 29 août 2019 modifiant l'annexe IIIbis de l'AR/CIR | besluit van 29 augustus 2019 tot wijziging van de bijlage IIIbis van |
| 92 en matière de la dispense de versement de précompte professionnel | het KB/WIB 92 inzake de vrijstelling van doorstorten van |
| visée à l'article 2751 du Code des impôts sur les revenus 1992 | bedrijfsvoorheffing als bedoeld in artikel 2751 van het Wetboek van de |
| (Moniteur belge du 16 septembre 2019). | inkomstenbelastingen 1992 (Belgisch Staatsblad van 16 september 2019). |
| Cette traduction a été établie par le Service central de traduction | Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse |
| allemande à Malmedy. | vertaling in Malmedy. |
| FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST FINANZEN | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST FINANZEN |
| 29. AUGUST 2019 - Königlicher Erlass zur Abänderung der Anlage 3bis | 29. AUGUST 2019 - Königlicher Erlass zur Abänderung der Anlage 3bis |
| zum KE/EStGB 92 hinsichtlich der in Artikel 2751 des | zum KE/EStGB 92 hinsichtlich der in Artikel 2751 des |
| Einkommensteuergesetzbuches 1992 erwähnten Befreiung von der Zahlung | Einkommensteuergesetzbuches 1992 erwähnten Befreiung von der Zahlung |
| des Berufssteuervorabzugs | des Berufssteuervorabzugs |
| BERICHT AN DEN KÖNIG | BERICHT AN DEN KÖNIG |
| Sire, | Sire, |
| durch das Gesetz vom 23. März 2019 zur Abänderung des | durch das Gesetz vom 23. März 2019 zur Abänderung des |
| Einkommensteuergesetzbuches 1992 in Bezug auf die steuerrechtlichen | Einkommensteuergesetzbuches 1992 in Bezug auf die steuerrechtlichen |
| Bestimmungen über den Jobdeal wurde die Anzahl Stunden Überarbeit, für | Bestimmungen über den Jobdeal wurde die Anzahl Stunden Überarbeit, für |
| die eine Befreiung von der Zahlung des Berufssteuervorabzugs gewährt | die eine Befreiung von der Zahlung des Berufssteuervorabzugs gewährt |
| werden kann, für die Jahre 2019 und 2020 von hundertdreißig auf | werden kann, für die Jahre 2019 und 2020 von hundertdreißig auf |
| hundertachtzig Stunden erhöht. | hundertachtzig Stunden erhöht. |
| Für die Anwendung der Befreiung von der Zahlung des | Für die Anwendung der Befreiung von der Zahlung des |
| Berufssteuervorabzugs müssen die Schuldner des Vorabzugs eine zweite | Berufssteuervorabzugs müssen die Schuldner des Vorabzugs eine zweite |
| Erklärung zum Berufssteuervorabzug einreichen. In dieser zweiten | Erklärung zum Berufssteuervorabzug einreichen. In dieser zweiten |
| Erklärung müssen sie anhand der in Anlage 3bis zum KE/EStGB 92 | Erklärung müssen sie anhand der in Anlage 3bis zum KE/EStGB 92 |
| aufgenommenen Codes angeben, welche Maßnahme sie in Anspruch nehmen | aufgenommenen Codes angeben, welche Maßnahme sie in Anspruch nehmen |
| möchten. Für die Befreiung von der Zahlung des Berufssteuervorabzugs | möchten. Für die Befreiung von der Zahlung des Berufssteuervorabzugs |
| für Überarbeit gibt es zurzeit fünf Codes: | für Überarbeit gibt es zurzeit fünf Codes: |
| - Code 44 für die ersten hundertdreißig Überstunden mit einer | - Code 44 für die ersten hundertdreißig Überstunden mit einer |
| Lohnzulage von 50 oder 100 Prozent, | Lohnzulage von 50 oder 100 Prozent, |
| - Code 45 für die ersten hundertdreißig Überstunden mit einer | - Code 45 für die ersten hundertdreißig Überstunden mit einer |
| Lohnzulage von 20 Prozent, | Lohnzulage von 20 Prozent, |
| - Code 51 für fünfzig zusätzliche Überstunden, wenn Immobilienarbeiten | - Code 51 für fünfzig zusätzliche Überstunden, wenn Immobilienarbeiten |
| auf Baustellen mit einem elektronischen System zur Registrierung der | auf Baustellen mit einem elektronischen System zur Registrierung der |
| Anwesenheiten ausgeführt werden und eine Lohnzulage von 50 oder 100 | Anwesenheiten ausgeführt werden und eine Lohnzulage von 50 oder 100 |
| Prozent anwendbar ist, | Prozent anwendbar ist, |
| - Code 52 für fünfzig zusätzliche Überstunden, wenn Immobilienarbeiten | - Code 52 für fünfzig zusätzliche Überstunden, wenn Immobilienarbeiten |
| auf Baustellen mit einem elektronischen System zur Registrierung der | auf Baustellen mit einem elektronischen System zur Registrierung der |
| Anwesenheiten ausgeführt werden und eine Lohnzulage von 20 Prozent | Anwesenheiten ausgeführt werden und eine Lohnzulage von 20 Prozent |
| anwendbar ist, | anwendbar ist, |
| - Code 55 für zweihundertdreißig zusätzliche Überstunden im | - Code 55 für zweihundertdreißig zusätzliche Überstunden im |
| Horeca-Sektor. | Horeca-Sektor. |
| Für die Jahre 2019 und 2020 wird die Anzahl Überstunden, für die eine | Für die Jahre 2019 und 2020 wird die Anzahl Überstunden, für die eine |
| Befreiung von der Zahlung des Berufssteuervorabzugs gewährt werden | Befreiung von der Zahlung des Berufssteuervorabzugs gewährt werden |
| kann, für Arbeitnehmer aus allen Sektoren von hundertdreißig auf | kann, für Arbeitnehmer aus allen Sektoren von hundertdreißig auf |
| hundertachtzig Stunden erhöht. Die Auswirkungen dieser Erhöhung auf | hundertachtzig Stunden erhöht. Die Auswirkungen dieser Erhöhung auf |
| den Arbeitsmarkt werden von der Regierung bewertet; außerdem kann | den Arbeitsmarkt werden von der Regierung bewertet; außerdem kann |
| gegebenenfalls beschlossen werden, diese zeitweilige Maßnahme | gegebenenfalls beschlossen werden, diese zeitweilige Maßnahme |
| dauerhaft zu machen. | dauerhaft zu machen. |
| Für die Jahre 2019 und 2020 muss die Befreiung von der Zahlung des | Für die Jahre 2019 und 2020 muss die Befreiung von der Zahlung des |
| Berufssteuervorabzugs für die fünfzig zusätzlichen Überstunden für | Berufssteuervorabzugs für die fünfzig zusätzlichen Überstunden für |
| Arbeitnehmer, auf die die bestehenden Erhöhungen nicht anwendbar sind, | Arbeitnehmer, auf die die bestehenden Erhöhungen nicht anwendbar sind, |
| weiterhin anhand der "gewöhnlichen" Codes, nämlich der Codes 44 und | weiterhin anhand der "gewöhnlichen" Codes, nämlich der Codes 44 und |
| 45, beantragt werden. Für die fünfzig oder zweihundertdreißig | 45, beantragt werden. Für die fünfzig oder zweihundertdreißig |
| zusätzlichen Überstunden, die in den Anwendungsbereich der bestehenden | zusätzlichen Überstunden, die in den Anwendungsbereich der bestehenden |
| Erhöhungen fallen (Erhöhung für Immobilienarbeiten auf Baustellen mit | Erhöhungen fallen (Erhöhung für Immobilienarbeiten auf Baustellen mit |
| einem elektronischen System zur Registrierung der Anwesenheiten und | einem elektronischen System zur Registrierung der Anwesenheiten und |
| Erhöhung für den Horeca-Sektor), muss die Befreiung von der Zahlung | Erhöhung für den Horeca-Sektor), muss die Befreiung von der Zahlung |
| des Berufssteuervorabzugs weiterhin je nach Fall anhand der Codes 51, | des Berufssteuervorabzugs weiterhin je nach Fall anhand der Codes 51, |
| 52 beziehungsweise 55 beantragt werden. Im Rahmen der Beurteilung der | 52 beziehungsweise 55 beantragt werden. Im Rahmen der Beurteilung der |
| Auswirkungen der Maßnahme kann auf diese Weise besser bestimmt werden, | Auswirkungen der Maßnahme kann auf diese Weise besser bestimmt werden, |
| welche Schuldner des Berufssteuervorabzugs die zeitweilige Erhöhung in | welche Schuldner des Berufssteuervorabzugs die zeitweilige Erhöhung in |
| Anspruch nehmen. Die Verweise auf die relevanten Teile von Artikel 2751 | Anspruch nehmen. Die Verweise auf die relevanten Teile von Artikel 2751 |
| des Einkommensteuergesetzbuches 1992 in der Bezeichnung der in Anlage | des Einkommensteuergesetzbuches 1992 in der Bezeichnung der in Anlage |
| 3bis zum KE/EStGB 92 aufgenommenen Codes 44, 45, 51, 52 und 55 werden | 3bis zum KE/EStGB 92 aufgenommenen Codes 44, 45, 51, 52 und 55 werden |
| angepasst. Selbstverständlich wird die Verwaltung für die Jahre 2019 | angepasst. Selbstverständlich wird die Verwaltung für die Jahre 2019 |
| und 2020 nicht verlangen, dass Arbeitgeber, die die Codes 51 und 52 | und 2020 nicht verlangen, dass Arbeitgeber, die die Codes 51 und 52 |
| benutzen, den Nachweis erbringen, dass die spezifischen Bedingungen in | benutzen, den Nachweis erbringen, dass die spezifischen Bedingungen in |
| Bezug auf die Erhöhung für Immobilienarbeiten tatsächlich erfüllt | Bezug auf die Erhöhung für Immobilienarbeiten tatsächlich erfüllt |
| sind, um die Befreiung für fünfzig zusätzliche Überstunden erhalten zu | sind, um die Befreiung für fünfzig zusätzliche Überstunden erhalten zu |
| können. | können. |
| In Übereinstimmung mit dem Inkrafttreten von Artikel 7 des Gesetzes | In Übereinstimmung mit dem Inkrafttreten von Artikel 7 des Gesetzes |
| vom 23. März 2019 zur Abänderung des Einkommensteuergesetzbuches 1992 | vom 23. März 2019 zur Abänderung des Einkommensteuergesetzbuches 1992 |
| in Bezug auf die steuerrechtlichen Bestimmungen über den Jobdeal sind | in Bezug auf die steuerrechtlichen Bestimmungen über den Jobdeal sind |
| diese Abänderungen auf die ab dem 1. Januar 2019 gezahlten oder | diese Abänderungen auf die ab dem 1. Januar 2019 gezahlten oder |
| zuerkannten Entlohnungen wirksam. | zuerkannten Entlohnungen wirksam. |
| Soweit, Sire, die Tragweite des Ihnen vorgelegten Erlasses. | Soweit, Sire, die Tragweite des Ihnen vorgelegten Erlasses. |
| Ich habe die Ehre, | Ich habe die Ehre, |
| Sire, | Sire, |
| der ehrerbietige | der ehrerbietige |
| und treue Diener | und treue Diener |
| Eurer Majestät zu sein. | Eurer Majestät zu sein. |
| Der Vizepremierminister und Minister der Finanzen | Der Vizepremierminister und Minister der Finanzen |
| A. DE CROO | A. DE CROO |
| 29. AUGUST 2019 - Königlicher Erlass zur Abänderung der Anlage 3bis | 29. AUGUST 2019 - Königlicher Erlass zur Abänderung der Anlage 3bis |
| zum KE/EStGB 92 hinsichtlich der in Artikel 2751 des | zum KE/EStGB 92 hinsichtlich der in Artikel 2751 des |
| Einkommensteuergesetzbuches 1992 erwähnten Befreiung von der Zahlung | Einkommensteuergesetzbuches 1992 erwähnten Befreiung von der Zahlung |
| des Berufssteuervorabzugs | des Berufssteuervorabzugs |
| PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, | PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, |
| Unser Gruß! | Unser Gruß! |
| Aufgrund des Einkommensteuergesetzbuches 1992: | Aufgrund des Einkommensteuergesetzbuches 1992: |
| - des Artikels 300 § 1 Nr. 1, | - des Artikels 300 § 1 Nr. 1, |
| - des Artikels 312; | - des Artikels 312; |
| Aufgrund des Gesetzes vom 2. Mai 2019 zur Festlegung verschiedener | Aufgrund des Gesetzes vom 2. Mai 2019 zur Festlegung verschiedener |
| steuerrechtlicher Bestimmungen 2019-I, des Artikels 49; | steuerrechtlicher Bestimmungen 2019-I, des Artikels 49; |
| Aufgrund des KE/EStGB 92; | Aufgrund des KE/EStGB 92; |
| In der Erwägung, dass es sich um einen bloßen Erlass zur Ausführung | In der Erwägung, dass es sich um einen bloßen Erlass zur Ausführung |
| von bestehenden Rechtsvorschriften handelt und vorliegender Erlass an | von bestehenden Rechtsvorschriften handelt und vorliegender Erlass an |
| sich keine einzige neue budgetäre Auswirkung hat; | sich keine einzige neue budgetäre Auswirkung hat; |
| Aufgrund der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den | Aufgrund der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den |
| Staatsrat, des Artikels 3 § 1; | Staatsrat, des Artikels 3 § 1; |
| Aufgrund der Dringlichkeit; | Aufgrund der Dringlichkeit; |
| In der Erwägung, dass: | In der Erwägung, dass: |
| - Artikel 2751 des Einkommensteuergesetzbuches 1992 durch das Gesetz | - Artikel 2751 des Einkommensteuergesetzbuches 1992 durch das Gesetz |
| vom 23. März 2019 zur Abänderung des Einkommensteuergesetzbuches 1992 | vom 23. März 2019 zur Abänderung des Einkommensteuergesetzbuches 1992 |
| in Bezug auf die steuerrechtlichen Bestimmungen über den Jobdeal | in Bezug auf die steuerrechtlichen Bestimmungen über den Jobdeal |
| abgeändert wurde, | abgeändert wurde, |
| - infolge dieser Abänderung die Anzahl Stunden Überarbeit, für die | - infolge dieser Abänderung die Anzahl Stunden Überarbeit, für die |
| eine Befreiung von der Zahlung des Berufssteuervorabzugs gewährt | eine Befreiung von der Zahlung des Berufssteuervorabzugs gewährt |
| werden kann, für die Jahre 2019 und 2020 von hundertdreißig auf | werden kann, für die Jahre 2019 und 2020 von hundertdreißig auf |
| hundertachtzig Stunden pro Jahr erhöht wurde, | hundertachtzig Stunden pro Jahr erhöht wurde, |
| - die Schuldner des Berufssteuervorabzugs davon in Kenntnis gesetzt | - die Schuldner des Berufssteuervorabzugs davon in Kenntnis gesetzt |
| werden müssen, welchen Code sie für diese Maßnahme in der zweiten | werden müssen, welchen Code sie für diese Maßnahme in der zweiten |
| Erklärung zum Berufssteuervorabzug benutzen müssen, die sie in | Erklärung zum Berufssteuervorabzug benutzen müssen, die sie in |
| Anwendung von Artikel 952 des KE/EStGB 92 einreichen müssen, | Anwendung von Artikel 952 des KE/EStGB 92 einreichen müssen, |
| - vorliegender Erlass folglich in aller Dringlichkeit ergehen muss; | - vorliegender Erlass folglich in aller Dringlichkeit ergehen muss; |
| In Erwägung des Gesetzes vom 23. März 2019 zur Abänderung des | In Erwägung des Gesetzes vom 23. März 2019 zur Abänderung des |
| Einkommensteuergesetzbuches 1992 in Bezug auf die steuerrechtlichen | Einkommensteuergesetzbuches 1992 in Bezug auf die steuerrechtlichen |
| Bestimmungen über den Jobdeal, der Artikel 7 und 8; | Bestimmungen über den Jobdeal, der Artikel 7 und 8; |
| Auf Vorschlag des Vizepremierministers und Ministers der Finanzen | Auf Vorschlag des Vizepremierministers und Ministers der Finanzen |
| Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: | Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: |
| Artikel 1 - Anlage 3bis zum KE/EStGB 92, eingefügt durch den | Artikel 1 - Anlage 3bis zum KE/EStGB 92, eingefügt durch den |
| Königlichen Erlass vom 22. August 2006, ersetzt durch den Königlichen | Königlichen Erlass vom 22. August 2006, ersetzt durch den Königlichen |
| Erlass vom 31. Juli 2009 und abgeändert durch die Königlichen Erlasse | Erlass vom 31. Juli 2009 und abgeändert durch die Königlichen Erlasse |
| vom 21. Februar 2014, 28. April 2015, 23. August 2015, 19. Juli 2018 | vom 21. Februar 2014, 28. April 2015, 23. August 2015, 19. Juli 2018 |
| und 13. April 2019, wird wie folgt abgeändert: | und 13. April 2019, wird wie folgt abgeändert: |
| 1. Der Code "44 Überarbeit (Art. 2751 Absatz 4 zweiter Gedankenstrich | 1. Der Code "44 Überarbeit (Art. 2751 Absatz 4 zweiter Gedankenstrich |
| EStGB 92)" wird durch den Code "44 Überarbeit (Art. 2751 Absatz 4 | EStGB 92)" wird durch den Code "44 Überarbeit (Art. 2751 Absatz 4 |
| zweiter Gedankenstrich und Absatz 7 EStGB 92)" ersetzt. | zweiter Gedankenstrich und Absatz 7 EStGB 92)" ersetzt. |
| 2. Der Code "45 Überarbeit (Art. 2751 Absatz 4 erster Gedankenstrich | 2. Der Code "45 Überarbeit (Art. 2751 Absatz 4 erster Gedankenstrich |
| EStGB 92)" wird durch den Code "45 Überarbeit (Art. 2751 Absatz 4 | EStGB 92)" wird durch den Code "45 Überarbeit (Art. 2751 Absatz 4 |
| erster Gedankenstrich und Absatz 7 EStGB 92)" ersetzt. | erster Gedankenstrich und Absatz 7 EStGB 92)" ersetzt. |
| 3. Der Code "51 Überarbeit (Art. 2751 Absatz 4 zweiter Gedankenstrich | 3. Der Code "51 Überarbeit (Art. 2751 Absatz 4 zweiter Gedankenstrich |
| und Art. 2751 Absatz 7 EStGB 92)" wird durch den Code "51 Überarbeit | und Art. 2751 Absatz 7 EStGB 92)" wird durch den Code "51 Überarbeit |
| (Art. 2751 Absatz 4 zweiter Gedankenstrich und Absatz 8 EStGB 92)" | (Art. 2751 Absatz 4 zweiter Gedankenstrich und Absatz 8 EStGB 92)" |
| ersetzt. | ersetzt. |
| 4. Der Code "52 Überarbeit (Art. 2751 Absatz 4 erster Gedankenstrich | 4. Der Code "52 Überarbeit (Art. 2751 Absatz 4 erster Gedankenstrich |
| und Art. 2751 Absatz 7 EStGB 92)" wird durch den Code "52 Überarbeit | und Art. 2751 Absatz 7 EStGB 92)" wird durch den Code "52 Überarbeit |
| (Art. 2751 Absatz 4 erster Gedankenstrich und Absatz 8 EStGB 92)" | (Art. 2751 Absatz 4 erster Gedankenstrich und Absatz 8 EStGB 92)" |
| ersetzt. | ersetzt. |
| 5. Der Code "55 Horeca (Art. 2751 Absatz 4 zweiter Gedankenstrich und | 5. Der Code "55 Horeca (Art. 2751 Absatz 4 zweiter Gedankenstrich und |
| Absatz 8 EStGB 92)" wird durch den Code "55 Horeca (Art. 2751 Absatz 4 | Absatz 8 EStGB 92)" wird durch den Code "55 Horeca (Art. 2751 Absatz 4 |
| zweiter Gedankenstrich und Absatz 9 EStGB 92)" ersetzt. | zweiter Gedankenstrich und Absatz 9 EStGB 92)" ersetzt. |
| Art. 2 - Vorliegender Erlass ist auf die ab dem 1. Januar 2019 | Art. 2 - Vorliegender Erlass ist auf die ab dem 1. Januar 2019 |
| gezahlten oder zuerkannten Entlohnungen wirksam. | gezahlten oder zuerkannten Entlohnungen wirksam. |
| Art. 3 - Der für Finanzen zuständige Minister ist mit der Ausführung | Art. 3 - Der für Finanzen zuständige Minister ist mit der Ausführung |
| des vorliegenden Erlasses beauftragt. | des vorliegenden Erlasses beauftragt. |
| Gegeben zu Brüssel, den 29. August 2019 | Gegeben zu Brüssel, den 29. August 2019 |
| PHILIPPE | PHILIPPE |
| Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
| Der Vizepremierminister und Minister der Finanzen | Der Vizepremierminister und Minister der Finanzen |
| A. DE CROO | A. DE CROO |