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Vue multilingue de Arrêté Royal du 28/06/2021
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Arrêté royal portant exécution de l'article 112duodecies, § 4, alinéa 3, et § 7, du Code d'instruction criminelle déterminant les informations minimales devant figurer dans le procès-verbal de consentement et portant établissement des exigences techniques auxquelles l'appareil avec lequel le test polygraphique est effectué, doit répondre. - Traduction allemande Koninklijk besluit tot uitvoering van artikel 112duodecies, § 4, derde lid, en § 7, van het Wetboek van Strafvordering tot bepaling van de minimale informatie die in het proces-verbaal van toestemming moet worden opgenomen en tot vaststelling van de technische vereisten waaraan het toestel waarmee de polygraaftest wordt uitgevoerd, moet voldoen. - Duitse vertaling
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28 JUIN 2021. - Arrêté royal portant exécution de l'article 28 JUNI 2021. - Koninklijk besluit tot uitvoering van artikel
112duodecies, § 4, alinéa 3, et § 7, du Code d'instruction criminelle 112duodecies, § 4, derde lid, en § 7, van het Wetboek van
déterminant les informations minimales devant figurer dans le Strafvordering tot bepaling van de minimale informatie die in het
procès-verbal de consentement et portant établissement des exigences proces-verbaal van toestemming moet worden opgenomen en tot
techniques auxquelles l'appareil avec lequel le test polygraphique est vaststelling van de technische vereisten waaraan het toestel waarmee
effectué, doit répondre. - Traduction allemande de polygraaftest wordt uitgevoerd, moet voldoen. - Duitse vertaling
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk
l'arrêté royal du 28 juin 2021 portant exécution de l'article besluit van 28 juni 2021 tot uitvoering van artikel 112duodecies, § 4,
112duodecies, § 4, alinéa 3, et § 7, du Code d'instruction criminelle derde lid, en § 7, van het Wetboek van Strafvordering tot bepaling van
déterminant les informations minimales devant figurer dans le de minimale informatie die in het proces-verbaal van toestemming moet
procès-verbal de consentement et portant établissement des exigences worden opgenomen en tot vaststelling van de technische vereisten
techniques auxquelles l'appareil avec lequel le test polygraphique est waaraan het toestel waarmee de polygraaftest wordt uitgevoerd, moet
effectué, doit répondre (Moniteur belge du 1er juillet 2021). voldoen (Belgisch Staatsblad van 1 juli 2021).
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse
allemande à Malmedy. vertaling in Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ
28. JUNI 2021 - Königlicher Erlass zur Ausführung von Artikel 28. JUNI 2021 - Königlicher Erlass zur Ausführung von Artikel
112duodecies § 4 Absatz 3 und § 7 des Strafprozessgesetzbuches 112duodecies § 4 Absatz 3 und § 7 des Strafprozessgesetzbuches
hinsichtlich der Festlegung der in das Zustimmungsprotokoll hinsichtlich der Festlegung der in das Zustimmungsprotokoll
aufzunehmenden Mindestinformationen und zur Festlegung der technischen aufzunehmenden Mindestinformationen und zur Festlegung der technischen
Anforderungen an das Gerät zur Durchführung des Polygraphentests Anforderungen an das Gerät zur Durchführung des Polygraphentests
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen,
Unser Gruß! Unser Gruß!
Aufgrund des Strafprozessgesetzbuches, des Artikels 112duodecies § 4 Aufgrund des Strafprozessgesetzbuches, des Artikels 112duodecies § 4
Absatz 3 und § 7; Absatz 3 und § 7;
Aufgrund der Stellungnahmen der Finanzinspektoren vom 18. Dezember Aufgrund der Stellungnahmen der Finanzinspektoren vom 18. Dezember
2020 und 27. Januar 2021; 2020 und 27. Januar 2021;
Aufgrund des Einverständnisses des Ministers des Haushalts vom 28. Aufgrund des Einverständnisses des Ministers des Haushalts vom 28.
Januar 2021; Januar 2021;
Aufgrund des Gutachtens Nr. 68.664/1 des Staatsrates vom 15. Februar Aufgrund des Gutachtens Nr. 68.664/1 des Staatsrates vom 15. Februar
2021, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der 2021, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der
koordinierten Gesetze über den Staatsrat; koordinierten Gesetze über den Staatsrat;
Auf Vorschlag des Ministers der Justiz und des Ministers des Innern Auf Vorschlag des Ministers der Justiz und des Ministers des Innern
Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: Haben Wir beschloßen und erlassen Wir:
KAPITEL 1 - In das Zustimmungsprotokoll aufzunehmende KAPITEL 1 - In das Zustimmungsprotokoll aufzunehmende
Mindestinformationen Mindestinformationen
Artikel 1 - Das Zustimmungsprotokoll enthält die Identität des Artikel 1 - Das Zustimmungsprotokoll enthält die Identität des
Betreffenden und die Eigenschaft, in der er dem Test unterzogen wird, Betreffenden und die Eigenschaft, in der er dem Test unterzogen wird,
nämlich als Verdächtiger, Zeuge oder Opfer. nämlich als Verdächtiger, Zeuge oder Opfer.
Das Protokoll enthält mindestens folgende Informationen: Das Protokoll enthält mindestens folgende Informationen:
1. dass der Polygraphentest aus drei Phasen besteht, nämlich dem 1. dass der Polygraphentest aus drei Phasen besteht, nämlich dem
Pre-Test, dem In-Test und dem Post-Test, und die Erläuterungen zum Pre-Test, dem In-Test und dem Post-Test, und die Erläuterungen zum
Ablauf dieser Phasen, Ablauf dieser Phasen,
2. dass folgende Personen keinem Polygraphentest unterzogen werden 2. dass folgende Personen keinem Polygraphentest unterzogen werden
dürfen, nämlich Schwangere, Minderjährige unter 16 Jahren und Personen dürfen, nämlich Schwangere, Minderjährige unter 16 Jahren und Personen
binnen achtundvierzig Stunden ab ihrer effektiven Freiheitsentziehung, binnen achtundvierzig Stunden ab ihrer effektiven Freiheitsentziehung,
3. dass ein Minderjähriger, der mindestens 16 Jahre alt ist und einem 3. dass ein Minderjähriger, der mindestens 16 Jahre alt ist und einem
Polygraphentest unterzogen wird, stets den Beistand seines Polygraphentest unterzogen wird, stets den Beistand seines
Rechtsanwalts erhalten muss und dass der Minderjährige und sein Rechtsanwalts erhalten muss und dass der Minderjährige und sein
Rechtsanwalt das Zustimmungsprotokoll unterzeichnen müssen, Rechtsanwalt das Zustimmungsprotokoll unterzeichnen müssen,
4. dass die Weigerung des Betreffenden, sich dem Test zu unterziehen, 4. dass die Weigerung des Betreffenden, sich dem Test zu unterziehen,
keine Rechtsfolgen hat, keine Rechtsfolgen hat,
5. dass der Betreffende den Test jederzeit beenden und den Raum 5. dass der Betreffende den Test jederzeit beenden und den Raum
verlassen darf, ohne dass dies Rechtsfolgen hat, verlassen darf, ohne dass dies Rechtsfolgen hat,
6. dass der Rechtsanwalt, wenn der Betreffende sich von einem 6. dass der Rechtsanwalt, wenn der Betreffende sich von einem
Rechtsanwalt beistehen lässt, den Test von einem dafür vorgesehenen Rechtsanwalt beistehen lässt, den Test von einem dafür vorgesehenen
Raum aus mitverfolgen, nicht aber während des eigentlichen Tests Raum aus mitverfolgen, nicht aber während des eigentlichen Tests
(Pre-Test und In-Test) direkt eingreifen oder den Test unterbrechen (Pre-Test und In-Test) direkt eingreifen oder den Test unterbrechen
darf; dass jedes weitere Eingreifen des Rechtsanwalts zur Folge hat, darf; dass jedes weitere Eingreifen des Rechtsanwalts zur Folge hat,
dass der Polygraphentest unmittelbar beendet wird und am selben Tag dass der Polygraphentest unmittelbar beendet wird und am selben Tag
kein weiterer Polygraphentest durchgeführt werden kann, kein weiterer Polygraphentest durchgeführt werden kann,
7. dass der Rechtsanwalt bei der Verlesung und Unterzeichnung des 7. dass der Rechtsanwalt bei der Verlesung und Unterzeichnung des
Zustimmungsprotokolls anwesend sein darf, Zustimmungsprotokolls anwesend sein darf,
8. dass der Betreffende sich vor dem Polygraphentest mit seinem 8. dass der Betreffende sich vor dem Polygraphentest mit seinem
Rechtsanwalt vertraulich beraten darf und dass er sich bei der Rechtsanwalt vertraulich beraten darf und dass er sich bei der
Überprüfung der Ergebnisse nach Abschluss des Polygraphentests Überprüfung der Ergebnisse nach Abschluss des Polygraphentests
(In-Test) von seinem Rechtsanwalt beistehen lassen und sich erneut mit (In-Test) von seinem Rechtsanwalt beistehen lassen und sich erneut mit
diesem vertraulich beraten kann, diesem vertraulich beraten kann,
9. dass, wenn der Polygraphentest zu einer Vernehmung führt, alle 9. dass, wenn der Polygraphentest zu einer Vernehmung führt, alle
Rechte auf Zugang zu einem Rechtsanwalt gewährleistet werden, Rechte auf Zugang zu einem Rechtsanwalt gewährleistet werden,
10. dass der gesamte Polygraphentest audiovisuell aufgezeichnet wird, 10. dass der gesamte Polygraphentest audiovisuell aufgezeichnet wird,
die audiovisuellen Aufzeichnungen des Tests auf einem separaten die audiovisuellen Aufzeichnungen des Tests auf einem separaten
audiovisuellen Datenträger gespeichert werden, diese Aufzeichnungen in audiovisuellen Datenträger gespeichert werden, diese Aufzeichnungen in
zweifacher Ausfertigung fertiggestellt und die Testgraphiken bei der zweifacher Ausfertigung fertiggestellt und die Testgraphiken bei der
Kanzlei hinterlegt werden, Kanzlei hinterlegt werden,
11. dass die Ergebnisse des Polygraphentests nur als Beweis zur 11. dass die Ergebnisse des Polygraphentests nur als Beweis zur
Untermauerung anderer Beweismittel in Betracht gezogen werden dürfen. Untermauerung anderer Beweismittel in Betracht gezogen werden dürfen.
All diese Elemente und ihre Verlesung vor dem Betreffenden werden im All diese Elemente und ihre Verlesung vor dem Betreffenden werden im
Protokoll genau festgehalten. Protokoll genau festgehalten.
KAPITEL 2 - Technische Anforderungen an das Gerät zur Durchführung des KAPITEL 2 - Technische Anforderungen an das Gerät zur Durchführung des
Polygraphentests Polygraphentests
Art. 2 - § 1 - Ein Polygraph besteht aus folgenden Elementen: einer Art. 2 - § 1 - Ein Polygraph besteht aus folgenden Elementen: einer
Sensorbox, einem Polygraphenstuhl, Sensoren und Sensorbox, einem Polygraphenstuhl, Sensoren und
Aufzeichnungskomponenten. Diese Elemente werden miteinander verbunden Aufzeichnungskomponenten. Diese Elemente werden miteinander verbunden
und schlussendlich an einen Desktop-PC oder Laptop und einen Drucker und schlussendlich an einen Desktop-PC oder Laptop und einen Drucker
angeschlossen. angeschlossen.
Polygraphentests müssen mit einem Gerät durchgeführt werden, mit dem Polygraphentests müssen mit einem Gerät durchgeführt werden, mit dem
mindestens folgende physiologische Daten gesammelt und aufgezeichnet mindestens folgende physiologische Daten gesammelt und aufgezeichnet
werden: werden:
1. Atemmuster: aufgezeichnet mit Pneumographen. Thorakale und 1. Atemmuster: aufgezeichnet mit Pneumographen. Thorakale und
abdominale Atemmuster müssen getrennt voneinander mit zwei abdominale Atemmuster müssen getrennt voneinander mit zwei
verschiedenen Pneumographen aufgezeichnet werden; verschiedenen Pneumographen aufgezeichnet werden;
2. elektrodermale Aktivität: stellt die relativen Veränderungen der 2. elektrodermale Aktivität: stellt die relativen Veränderungen der
Leitfähigkeit oder des Widerstands des elektrischen Stroms im Leitfähigkeit oder des Widerstands des elektrischen Stroms im
Epiduralgewebe dar. Dies wird mit einem Galvanometer aufgezeichnet; Epiduralgewebe dar. Dies wird mit einem Galvanometer aufgezeichnet;
3. kardiovaskuläre Aktivität, einschließlich relativer Veränderungen 3. kardiovaskuläre Aktivität, einschließlich relativer Veränderungen
des Blutdrucks, der Herzfrequenz und des Blutvolumens; diese werden des Blutdrucks, der Herzfrequenz und des Blutvolumens; diese werden
mit einem Kardiographen und einem Plethysmographen aufgezeichnet; mit einem Kardiographen und einem Plethysmographen aufgezeichnet;
4. Bewegungen: Diese werden über Sensoren aufgezeichnet, die an den 4. Bewegungen: Diese werden über Sensoren aufgezeichnet, die an den
Polygraphenstuhl gekoppelt sind. Dieser Stuhl, ob statisch oder mobil, Polygraphenstuhl gekoppelt sind. Dieser Stuhl, ob statisch oder mobil,
muss ebenfalls mit Bewegungssensoren ausgestattet sein. muss ebenfalls mit Bewegungssensoren ausgestattet sein.
Bei jedem Test müssen die physiologischen Aufzeichnungen Bei jedem Test müssen die physiologischen Aufzeichnungen
kontinuierlich erfolgen und ausreichend ausgeprägt sein, damit sie für kontinuierlich erfolgen und ausreichend ausgeprägt sein, damit sie für
den Polygraphisten und jeden anderen Bewerter deutlich lesbar sind. den Polygraphisten und jeden anderen Bewerter deutlich lesbar sind.
§ 2 - Die Sensorbox muss mindestens folgende Spezifikationen erfüllen: § 2 - Die Sensorbox muss mindestens folgende Spezifikationen erfüllen:
1. kompaktes Design, das eine statische oder mobile Nutzung 1. kompaktes Design, das eine statische oder mobile Nutzung
ermöglicht, ermöglicht,
2. an einen Desktop-PC oder Laptop anschließbar, 2. an einen Desktop-PC oder Laptop anschließbar,
3. Mindestauflösung der Analog-Digital-Wandlung von 24 Bit, 3. Mindestauflösung der Analog-Digital-Wandlung von 24 Bit,
4. bei Temperaturen zwischen 0° C und 50° C funktionieren, 4. bei Temperaturen zwischen 0° C und 50° C funktionieren,
5. mit dem GSR-Kanal (Skin Resistant) und/oder dem GSC-Kanal (Skin 5. mit dem GSR-Kanal (Skin Resistant) und/oder dem GSC-Kanal (Skin
Conductance) funktionieren, Conductance) funktionieren,
6. über sieben gleichzeitig funktionierende Aufzeichnungskanäle 6. über sieben gleichzeitig funktionierende Aufzeichnungskanäle
verfügen. verfügen.
§ 3 - Die Sensoren und Aufzeichnungskomponenten müssen mindestens § 3 - Die Sensoren und Aufzeichnungskomponenten müssen mindestens
folgende Spezifikationen erfüllen: folgende Spezifikationen erfüllen:
1. Kardio: von 0 bis 140 mmHg, 1. Kardio: von 0 bis 140 mmHg,
2. Pneumo: unterer und oberer Brustgurt mit Befestigung und 2. Pneumo: unterer und oberer Brustgurt mit Befestigung und
erweiterbarem Druckbereich, anhand elektronischer und pneumatischer erweiterbarem Druckbereich, anhand elektronischer und pneumatischer
Pneumographen, Pneumographen,
3. elektrodermale Aktivität: Die GSR-Messung wird über einen 3. elektrodermale Aktivität: Die GSR-Messung wird über einen
Gleichstromkreis von maximal 5 µA aufgezeichnet. Die GSC-Messung wird Gleichstromkreis von maximal 5 µA aufgezeichnet. Die GSC-Messung wird
in einem Bereich zwischen 5 K? und 4 M? aufgezeichnet, in einem Bereich zwischen 5 K? und 4 M? aufgezeichnet,
4. Blutvolumen: wird mit einem Plethysmographen gemessen, 4. Blutvolumen: wird mit einem Plethysmographen gemessen,
5. Bewegungssensoren: Ein statischer Polygraphenstuhl muss mindestens 5. Bewegungssensoren: Ein statischer Polygraphenstuhl muss mindestens
in der Sitzfläche und in beiden Armlehnen Bewegungssensoren aufweisen. in der Sitzfläche und in beiden Armlehnen Bewegungssensoren aufweisen.
Ein mobiler Polygraphenstuhl muss mindestens in der Sitzfläche Ein mobiler Polygraphenstuhl muss mindestens in der Sitzfläche
Bewegungssensoren aufweisen. Bewegungssensoren aufweisen.
§ 4 - Die für den Polygraphen verwendete Software muss mindestens § 4 - Die für den Polygraphen verwendete Software muss mindestens
folgende Spezifikationen erfüllen: Die Inbetriebnahme des Geräts geht folgende Spezifikationen erfüllen: Die Inbetriebnahme des Geräts geht
immer mit einer automatischen Diagnose und Kontrolle der Software immer mit einer automatischen Diagnose und Kontrolle der Software
einher (eventuelle Probleme werden angezeigt, wodurch eine weitere einher (eventuelle Probleme werden angezeigt, wodurch eine weitere
Verwendung des Geräts verhindert wird); ein Software-Update muss Verwendung des Geräts verhindert wird); ein Software-Update muss
installiert werden, wenn es vom Hersteller zur Verfügung gestellt installiert werden, wenn es vom Hersteller zur Verfügung gestellt
wird. wird.
Der Desktop-PC oder Laptop, an den der Polygraph angeschlossen wird, Der Desktop-PC oder Laptop, an den der Polygraph angeschlossen wird,
muss die für die Verwendung des Polygraphen erforderlichen technischen muss die für die Verwendung des Polygraphen erforderlichen technischen
Mindestanforderungen erfüllen. Die aus einem Polygraphentest Mindestanforderungen erfüllen. Die aus einem Polygraphentest
resultierenden Graphiken müssen sowohl digital als auch mit einem resultierenden Graphiken müssen sowohl digital als auch mit einem
Farbdrucker ausgedruckt werden können. Farbdrucker ausgedruckt werden können.
KAPITEL 3 - Schlussbestimmungen KAPITEL 3 - Schlussbestimmungen
Art. 3 - Vorliegender Erlass tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Art. 3 - Vorliegender Erlass tritt am Tag seiner Veröffentlichung im
Belgischen Staatsblatt in Kraft. Belgischen Staatsblatt in Kraft.
Art. 4 - Der für Justiz zuständige Minister und der für Inneres Art. 4 - Der für Justiz zuständige Minister und der für Inneres
zuständige Minister sind, jeder für seinen Bereich, mit der Ausführung zuständige Minister sind, jeder für seinen Bereich, mit der Ausführung
des vorliegenden Erlasses beauftragt. des vorliegenden Erlasses beauftragt.
Gegeben zu Brüssel, den 28. Juni 2021 Gegeben zu Brüssel, den 28. Juni 2021
PHILIPPE PHILIPPE
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Der Minister der Justiz Der Minister der Justiz
V. VAN QUICKENBORNE V. VAN QUICKENBORNE
Die Ministerin des Innern Die Ministerin des Innern
A. VERLINDEN A. VERLINDEN
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