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Vue multilingue de Arrêté Royal du 27/02/2019
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Arrêté royal relatif à l'utilisation d'un boîtier électronique permettant le vote des électeurs malvoyants ou aveugles avec un ordinateur de vote électronique. - Traduction allemande Koninklijk besluit betreffende het gebruik van een elektronische box waarmee slechtzienden of blinden kunnen stemmen met een elektronische stemcomputer. - Duitse vertaling
SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR 27 FEVRIER 2019. - Arrêté royal relatif à l'utilisation d'un boîtier électronique permettant le vote des électeurs malvoyants ou aveugles avec un ordinateur de vote électronique. - Traduction allemande Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN 27 FEBRUARI 2019. - Koninklijk besluit betreffende het gebruik van een elektronische box waarmee slechtzienden of blinden kunnen stemmen met een elektronische stemcomputer. - Duitse vertaling De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk
l'arrêté royal du 27 février 2019 relatif à l'utilisation d'un boîtier besluit van 27 februari 2019 betreffende het gebruik van een
électronique permettant le vote des électeurs malvoyants ou aveugles elektronische box waarmee slechtzienden of blinden kunnen stemmen met
avec un ordinateur de vote électronique (Moniteur belge du 15 mars een elektronische stemcomputer (Belgisch Staatsblad van 15 maart
2019). 2019).
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse
allemande à Malmedy. vertaling in Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES
27. FEBRUAR 2019 - Königlicher Erlass über die Benutzung eines 27. FEBRUAR 2019 - Königlicher Erlass über die Benutzung eines
elektronischen Moduls, das sehbehinderten oder blinden Wählern die elektronischen Moduls, das sehbehinderten oder blinden Wählern die
Stimmabgabe mit einem Computer für die elektronische Stimmabgabe Stimmabgabe mit einem Computer für die elektronische Stimmabgabe
ermöglicht ermöglicht
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen,
Unser Gruß! Unser Gruß!
Aufgrund des Gesetzes vom 7. Februar 2014 zur Organisierung der Aufgrund des Gesetzes vom 7. Februar 2014 zur Organisierung der
elektronischen Wahl mit Papierbescheinigung, insbesondere des Artikels elektronischen Wahl mit Papierbescheinigung, insbesondere des Artikels
8/1; 8/1;
Aufgrund des Gesetzes vom 19. April 2018 zur Abänderung verschiedener Aufgrund des Gesetzes vom 19. April 2018 zur Abänderung verschiedener
Bestimmungen in Wahlangelegenheiten; Bestimmungen in Wahlangelegenheiten;
Aufgrund der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Aufgrund der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den
Staatsrat, insbesondere des Artikels 3 § 1 Absatz 1, ersetzt durch das Staatsrat, insbesondere des Artikels 3 § 1 Absatz 1, ersetzt durch das
Gesetz vom 4. Juli 1989 und abgeändert durch das Gesetz vom 4. August Gesetz vom 4. Juli 1989 und abgeändert durch das Gesetz vom 4. August
1996; 1996;
Aufgrund der Dringlichkeit; Aufgrund der Dringlichkeit;
In der Erwägung, dass im Hinblick auf die kommenden Wahlen vom 26. Mai In der Erwägung, dass im Hinblick auf die kommenden Wahlen vom 26. Mai
2019 die Modalitäten für die Benutzung des elektronischen Moduls, das 2019 die Modalitäten für die Benutzung des elektronischen Moduls, das
sehbehinderten oder blinden Wählern die Stimmabgabe mit einem Computer sehbehinderten oder blinden Wählern die Stimmabgabe mit einem Computer
für die elektronische Stimmabgabe ermöglicht, unverzüglich festzulegen für die elektronische Stimmabgabe ermöglicht, unverzüglich festzulegen
sind; sind;
Auf Vorschlag Unseres Ministers der Sicherheit und des Innern Auf Vorschlag Unseres Ministers der Sicherheit und des Innern
Haben Wir beschlossen und erlassen Wir: Haben Wir beschlossen und erlassen Wir:
Artikel 1 - Sehbehinderte oder blinde Wähler, die in der Wählerliste Artikel 1 - Sehbehinderte oder blinde Wähler, die in der Wählerliste
einer Gemeinde eingetragen sind, in der ein elektronisches Wahlsystem einer Gemeinde eingetragen sind, in der ein elektronisches Wahlsystem
mit Papierbescheinigung benutzt wird, können den Vorstandsvorsitzenden mit Papierbescheinigung benutzt wird, können den Vorstandsvorsitzenden
des Wahlbüros, in dem sie wählen müssen, darum bitten, dass sie das in des Wahlbüros, in dem sie wählen müssen, darum bitten, dass sie das in
Artikel 8/1 des Gesetzes vom 7. Februar 2014 zur Organisierung der Artikel 8/1 des Gesetzes vom 7. Februar 2014 zur Organisierung der
elektronischen Wahl mit Papierbescheinigung erwähnte elektronische elektronischen Wahl mit Papierbescheinigung erwähnte elektronische
Modul benutzen dürfen. Modul benutzen dürfen.
Zu diesem Zweck initialisiert der Vorsitzende des Wahlbürovorstandes Zu diesem Zweck initialisiert der Vorsitzende des Wahlbürovorstandes
anhand seines Computers eine Stimmkarte mit Chip, sodass das in anhand seines Computers eine Stimmkarte mit Chip, sodass das in
Artikel 8/1 des Gesetzes vom 7. Februar 2014 zur Organisierung der Artikel 8/1 des Gesetzes vom 7. Februar 2014 zur Organisierung der
elektronischen Wahl mit Papierbescheinigung erwähnte elektronische elektronischen Wahl mit Papierbescheinigung erwähnte elektronische
Modul aktiviert wird. Modul aktiviert wird.
Mit diesem elektronischen Modul wird der sehbehinderte oder blinde Mit diesem elektronischen Modul wird der sehbehinderte oder blinde
Wähler seine Stimme völlig autonom abgeben können; dafür befolgt er Wähler seine Stimme völlig autonom abgeben können; dafür befolgt er
die mündlichen Anweisungen, die durch das Wahlprogramm über die ihm die mündlichen Anweisungen, die durch das Wahlprogramm über die ihm
zur Verfügung gestellten Kopfhörer ausgesendet werden. zur Verfügung gestellten Kopfhörer ausgesendet werden.
Art. 2 - Bei den Wahlen, die am 26. Mai 2019 stattfinden werden, wird Art. 2 - Bei den Wahlen, die am 26. Mai 2019 stattfinden werden, wird
das in Artikel 8/1 des Gesetzes vom 7. Februar 2014 zur Organisierung das in Artikel 8/1 des Gesetzes vom 7. Februar 2014 zur Organisierung
der elektronischen Wahl mit Papierbescheinigung erwähnte elektronische der elektronischen Wahl mit Papierbescheinigung erwähnte elektronische
Modul in den Wahlbüros benutzt werden können, die in den Gemeinden Modul in den Wahlbüros benutzt werden können, die in den Gemeinden
Aalst und Mecheln eingerichtet werden. Aalst und Mecheln eingerichtet werden.
Art. 3 - Artikel 63 des Gesetzes vom 19. April 2018 zur Abänderung Art. 3 - Artikel 63 des Gesetzes vom 19. April 2018 zur Abänderung
verschiedener Bestimmungen in Wahlangelegenheiten tritt am 1. April verschiedener Bestimmungen in Wahlangelegenheiten tritt am 1. April
2019 in Kraft. 2019 in Kraft.
Art. 4 - Vorliegender Erlass tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Art. 4 - Vorliegender Erlass tritt am Tag seiner Veröffentlichung im
Belgischen Staatsblatt in Kraft. Belgischen Staatsblatt in Kraft.
Art. 5 - Unser Minister der Sicherheit und des Innern ist mit der Art. 5 - Unser Minister der Sicherheit und des Innern ist mit der
Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt. Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt.
Gegeben zu Brüssel, den 27. Februar 2019 Gegeben zu Brüssel, den 27. Februar 2019
PHILIPPE PHILIPPE
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Der Minister der Sicherheit und des Innern Der Minister der Sicherheit und des Innern
P. DE CREM P. DE CREM
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