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Arrêté royal modifiant l'arrêté royal du 16 mai 2003 d'exécution du chapitre XI de la loi-programme du 8 avril 2003 relatif à la collecte de données concernant les déplacements des travailleurs entre leur domicile et leur lieu de travail. - Traduction allemande | Koninklijk besluit tot wijziging van het koninklijk besluit van 16 mei 2003 houdende de uitvoering van hoofdstuk XI van de programmawet van 8 april 2003 betreffende de verzameling van gegevens over de woon-werkverplaatsingen van werknemers. - Duitse vertaling |
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SERVICE PUBLIC FEDERAL MOBILITE ET TRANSPORTS | FEDERALE OVERHEIDSDIENST MOBILITEIT EN VERVOER |
26 JUIN 2020. - Arrêté royal modifiant l'arrêté royal du 16 mai 2003 | 26 JUNI 2020. - Koninklijk besluit tot wijziging van het koninklijk |
besluit van 16 mei 2003 houdende de uitvoering van hoofdstuk XI van de | |
d'exécution du chapitre XI de la loi-programme du 8 avril 2003 relatif | programmawet van 8 april 2003 betreffende de verzameling van gegevens |
à la collecte de données concernant les déplacements des travailleurs | |
entre leur domicile et leur lieu de travail. - Traduction allemande | over de woon-werkverplaatsingen van werknemers. - Duitse vertaling |
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de | De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk |
l'arrêté royal du 26 juin 2020 modifiant l'arrêté royal du 16 mai 2003 | besluit van 26 juni 2020 tot wijziging van het koninklijk besluit van |
16 mei 2003 houdende de uitvoering van hoofdstuk XI van de | |
d'exécution du chapitre XI de la loi-programme du 8 avril 2003 relatif | programmawet van 8 april 2003 betreffende de verzameling van gegevens |
à la collecte de données concernant les déplacements des travailleurs | over de woon-werkverplaatsingen van werknemers (Belgisch Staatsblad |
entre leur domicile et leur lieu de travail (Moniteur belge du 15 | van 15 juli 2020). |
juillet 2020). | |
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction | Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse |
allemande à Malmedy. | vertaling in Malmedy. |
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST MOBILITÄT UND TRANSPORTWESEN | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST MOBILITÄT UND TRANSPORTWESEN |
26. JUNI 2020 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen | 26. JUNI 2020 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen |
Erlasses vom 16. Mai 2003 zur Durchführung von Kapitel XI des | Erlasses vom 16. Mai 2003 zur Durchführung von Kapitel XI des |
Programmgesetzes vom 8. April 2003 in Bezug auf die Erhebung von Daten | Programmgesetzes vom 8. April 2003 in Bezug auf die Erhebung von Daten |
über den Verkehr von Arbeitnehmern zwischen Wohnung und Arbeitsplatz | über den Verkehr von Arbeitnehmern zwischen Wohnung und Arbeitsplatz |
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, | PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, |
Unser Gruß! | Unser Gruß! |
Aufgrund des Programmgesetzes vom 8. April 2003, des Artikels 162, | Aufgrund des Programmgesetzes vom 8. April 2003, des Artikels 162, |
abgeändert durch das Gesetz vom 6. Mai 2009 zur Festlegung | abgeändert durch das Gesetz vom 6. Mai 2009 zur Festlegung |
verschiedener Bestimmungen; | verschiedener Bestimmungen; |
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 16. Mai 2003 zur Durchführung | Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 16. Mai 2003 zur Durchführung |
von Kapitel XI des Programmgesetzes vom 8. April 2003 in Bezug auf die | von Kapitel XI des Programmgesetzes vom 8. April 2003 in Bezug auf die |
Erhebung von Daten über den Verkehr von Arbeitnehmern zwischen Wohnung | Erhebung von Daten über den Verkehr von Arbeitnehmern zwischen Wohnung |
und Arbeitsplatz; | und Arbeitsplatz; |
Aufgrund des Ministeriellen Erlasses vom 29. Oktober 2004 zur | Aufgrund des Ministeriellen Erlasses vom 29. Oktober 2004 zur |
Festlegung der Methode der Erhebung von Informationen für die | Festlegung der Methode der Erhebung von Informationen für die |
Datenbank über den Verkehr zwischen Wohnung und Arbeitsplatz; | Datenbank über den Verkehr zwischen Wohnung und Arbeitsplatz; |
Aufgrund der Stellungnahme des Nationalen Arbeitsrates und des | Aufgrund der Stellungnahme des Nationalen Arbeitsrates und des |
Zentralen Wirtschaftsrates vom 19. Februar 2020; | Zentralen Wirtschaftsrates vom 19. Februar 2020; |
Aufgrund der Beteiligung der Regionalregierungen; | Aufgrund der Beteiligung der Regionalregierungen; |
Aufgrund der Stellungnahme der Datenschutzbehörde vom 16. Dezember | Aufgrund der Stellungnahme der Datenschutzbehörde vom 16. Dezember |
2019; | 2019; |
Aufgrund der Auswirkungsanalyse beim Erlass von Vorschriften, die | Aufgrund der Auswirkungsanalyse beim Erlass von Vorschriften, die |
gemäß den Artikeln 6 und 7 des Gesetzes vom 15. Dezember 2013 zur | gemäß den Artikeln 6 und 7 des Gesetzes vom 15. Dezember 2013 zur |
Festlegung verschiedener Bestimmungen in Sachen administrative | Festlegung verschiedener Bestimmungen in Sachen administrative |
Vereinfachung durchgeführt worden ist; | Vereinfachung durchgeführt worden ist; |
Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 24. September | Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 24. September |
2019; | 2019; |
Aufgrund des Einverständnisses der Ministerin des Haushalts vom 25. | Aufgrund des Einverständnisses der Ministerin des Haushalts vom 25. |
November 2019; | November 2019; |
In der Erwägung, dass Artikel 2 Absatz 2 Nr. 4 des Königlichen | In der Erwägung, dass Artikel 2 Absatz 2 Nr. 4 des Königlichen |
Erlasses vom 16. Mai 2003 zur Durchführung von Kapitel XI des | Erlasses vom 16. Mai 2003 zur Durchführung von Kapitel XI des |
Programmgesetzes vom 8. April 2003 in Bezug auf die Erhebung von Daten | Programmgesetzes vom 8. April 2003 in Bezug auf die Erhebung von Daten |
über den Verkehr von Arbeitnehmern zwischen Wohnung und Arbeitsplatz, | über den Verkehr von Arbeitnehmern zwischen Wohnung und Arbeitsplatz, |
wie abgeändert durch den vorliegenden Erlass, eine eventuelle | wie abgeändert durch den vorliegenden Erlass, eine eventuelle |
Reidentifizierung erschwert und dass die Angabe eines | Reidentifizierung erschwert und dass die Angabe eines |
Höchstprozentsatzes der Anzahl der Arbeitnehmer die Relevanz der von | Höchstprozentsatzes der Anzahl der Arbeitnehmer die Relevanz der von |
bestimmten Arbeitgebern gesammelten Statistiken verringern und ihnen | bestimmten Arbeitgebern gesammelten Statistiken verringern und ihnen |
gleichzeitig eine zusätzliche Arbeitslast auferlegen würde; | gleichzeitig eine zusätzliche Arbeitslast auferlegen würde; |
Aufgrund des Gutachtens Nr. 67.174/4 des Staatsrates vom 27. April | Aufgrund des Gutachtens Nr. 67.174/4 des Staatsrates vom 27. April |
2020, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am | 2020, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am |
12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat; | 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat; |
Auf Vorschlag der Ministerin der Beschäftigung, des Ministers der | Auf Vorschlag der Ministerin der Beschäftigung, des Ministers der |
Landesverteidigung, des Ministers des Öffentlichen Dienstes und des | Landesverteidigung, des Ministers des Öffentlichen Dienstes und des |
Ministers der Mobilität und aufgrund der Stellungnahme der Minister, | Ministers der Mobilität und aufgrund der Stellungnahme der Minister, |
die im Rat darüber beraten haben, | die im Rat darüber beraten haben, |
Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: | Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: |
Artikel 1 - Die Überschrift des Königlichen Erlasses vom 16. Mai 2003 | Artikel 1 - Die Überschrift des Königlichen Erlasses vom 16. Mai 2003 |
zur Durchführung von Kapitel XI des Programmgesetzes vom 8. April 2003 | zur Durchführung von Kapitel XI des Programmgesetzes vom 8. April 2003 |
in Bezug auf die Erhebung von Daten über den Verkehr von Arbeitnehmern | in Bezug auf die Erhebung von Daten über den Verkehr von Arbeitnehmern |
zwischen Wohnung und Arbeitsplatz wird wie folgt ersetzt: | zwischen Wohnung und Arbeitsplatz wird wie folgt ersetzt: |
"Königlicher Erlass zur Durchführung von Titel VII Kapitel XI des | "Königlicher Erlass zur Durchführung von Titel VII Kapitel XI des |
Programmgesetzes vom 8. April 2003 in Bezug auf die Erhebung von Daten | Programmgesetzes vom 8. April 2003 in Bezug auf die Erhebung von Daten |
über den Verkehr von Arbeitnehmern zwischen Wohnung und Arbeitsplatz". | über den Verkehr von Arbeitnehmern zwischen Wohnung und Arbeitsplatz". |
Art. 2 - Artikel 2 desselben Erlasses wird wie folgt ersetzt: | Art. 2 - Artikel 2 desselben Erlasses wird wie folgt ersetzt: |
"Der Bericht mit Angaben zum Verkehr von Arbeitnehmern zwischen | "Der Bericht mit Angaben zum Verkehr von Arbeitnehmern zwischen |
Wohnung und Arbeitsplatz beinhaltet für jedes Unternehmen sowie für | Wohnung und Arbeitsplatz beinhaltet für jedes Unternehmen sowie für |
jede Niederlassungseinheit, die mindestens dreißig Arbeitnehmer | jede Niederlassungseinheit, die mindestens dreißig Arbeitnehmer |
umfasst, auf einem Datenträger die im Folgenden aufgeführten Angaben, | umfasst, auf einem Datenträger die im Folgenden aufgeführten Angaben, |
entsprechend den Mustern, die nach Konsultierung des Nationalen | entsprechend den Mustern, die nach Konsultierung des Nationalen |
Arbeitsrates und des Zentralen Wirtschaftsrates von dem für die | Arbeitsrates und des Zentralen Wirtschaftsrates von dem für die |
Mobilität zuständigen Minister oder seinem Beauftragten festgelegt | Mobilität zuständigen Minister oder seinem Beauftragten festgelegt |
werden. | werden. |
Die in Absatz 1 erwähnten Angaben sind Folgende: | Die in Absatz 1 erwähnten Angaben sind Folgende: |
1. Kenndaten der Niederlassungseinheit und Gesamtverteilung der | 1. Kenndaten der Niederlassungseinheit und Gesamtverteilung der |
Arbeitnehmer, | Arbeitnehmer, |
2. Arbeitszeitregelung in der Niederlassungseinheit mit der Anzahl der | 2. Arbeitszeitregelung in der Niederlassungseinheit mit der Anzahl der |
Arbeitnehmer pro Arbeitsregelung, nämlich feste Arbeitszeit, flexible | Arbeitnehmer pro Arbeitsregelung, nämlich feste Arbeitszeit, flexible |
Arbeitszeit, Schichtarbeit oder unregelmäßige Arbeitszeit, | Arbeitszeit, Schichtarbeit oder unregelmäßige Arbeitszeit, |
3. Anzahl der Arbeitnehmer nach Hauptverkehrsmittel für die Gesamtzahl | 3. Anzahl der Arbeitnehmer nach Hauptverkehrsmittel für die Gesamtzahl |
der Arbeitnehmer der Niederlassungseinheit, | der Arbeitnehmer der Niederlassungseinheit, |
4. Anzahl der Arbeitnehmer nach Hauptverkehrsmittel je nach | 4. Anzahl der Arbeitnehmer nach Hauptverkehrsmittel je nach |
Postleitzahl ihres Wohnsitzes für mindestens 40 Prozent der Gesamtzahl | Postleitzahl ihres Wohnsitzes für mindestens 40 Prozent der Gesamtzahl |
der Arbeitnehmer der Niederlassungseinheit, | der Arbeitnehmer der Niederlassungseinheit, |
5. Erreichbarkeit der Niederlassungseinheit und Mobilitätsprobleme | 5. Erreichbarkeit der Niederlassungseinheit und Mobilitätsprobleme |
innerhalb der Niederlassungseinheit, nämlich Informationen über: | innerhalb der Niederlassungseinheit, nämlich Informationen über: |
- Parkmöglichkeiten für Pkw, Fahrräder, Kleinkrafträder und | - Parkmöglichkeiten für Pkw, Fahrräder, Kleinkrafträder und |
Motorräder, | Motorräder, |
- Probleme bei der Nutzung von Pkw, Fahrrädern und öffentlichen | - Probleme bei der Nutzung von Pkw, Fahrrädern und öffentlichen |
Verkehrsmitteln, | Verkehrsmitteln, |
- andere Mobilitätsprobleme, | - andere Mobilitätsprobleme, |
6. Maßnahmen, die der Arbeitgeber zum Mobilitätsmanagement in der | 6. Maßnahmen, die der Arbeitgeber zum Mobilitätsmanagement in der |
Niederlassungseinheit ergriffen oder geplant hat, nämlich: | Niederlassungseinheit ergriffen oder geplant hat, nämlich: |
- Maßnahmen für Fahrräder, Carpooling, öffentliche Verkehrsmittel und | - Maßnahmen für Fahrräder, Carpooling, öffentliche Verkehrsmittel und |
Pkw, | Pkw, |
- Homeoffice, | - Homeoffice, |
- diverse Maßnahmen." | - diverse Maßnahmen." |
Art. 3 - [Aufhebungsbestimmung] | Art. 3 - [Aufhebungsbestimmung] |
Art. 4 - Die für Beschäftigung, Landesverteidigung, öffentlichen | Art. 4 - Die für Beschäftigung, Landesverteidigung, öffentlichen |
Dienst beziehungsweise Mobilität zuständigen Minister sind, jeweils | Dienst beziehungsweise Mobilität zuständigen Minister sind, jeweils |
für ihren Bereich, mit der Ausführung des vorliegenden Erlasses | für ihren Bereich, mit der Ausführung des vorliegenden Erlasses |
beauftragt. | beauftragt. |
Gegeben zu Brüssel, den 26. Juni 2020 | Gegeben zu Brüssel, den 26. Juni 2020 |
PHILIPPE | PHILIPPE |
Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
Die Ministerin der Beschäftigung | Die Ministerin der Beschäftigung |
N. MUYLLE | N. MUYLLE |
Der Minister der Landesverteidigung | Der Minister der Landesverteidigung |
Ph. GOFFIN | Ph. GOFFIN |
Der Minister des Öffentlichen Dienstes | Der Minister des Öffentlichen Dienstes |
D. CLARINVAL | D. CLARINVAL |
Der Minister der Mobilität | Der Minister der Mobilität |
Fr. BELLOT | Fr. BELLOT |