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Vue multilingue de Arrêté Royal du 25/04/2017
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Arrêté royal fixant le code de déontologie des experts judiciaires en application de l'article 991quater, 7°, du Code judiciaire. - Traduction allemande Koninklijk besluit tot vaststelling van de deontologische code van de gerechtsdeskundigen in toepassing van artikel 991quater, 7°, van het Gerechtelijk Wetboek. - Duitse vertaling
SERVICE PUBLIC FEDERAL JUSTICE 25 AVRIL 2017. - Arrêté royal fixant le code de déontologie des experts judiciaires en application de l'article 991quater, 7°, du Code judiciaire. - Traduction allemande FEDERALE OVERHEIDSDIENST JUSTITIE 25 APRIL 2017. - Koninklijk besluit tot vaststelling van de deontologische code van de gerechtsdeskundigen in toepassing van artikel 991quater, 7°, van het Gerechtelijk Wetboek. - Duitse vertaling
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk
l'arrêté royal du 25 avril 2017 fixant le code de déontologie des besluit van 25 april 2017 tot vaststelling van de deontologische code
experts judiciaires en application de l'article 991quater, 7°, du Code van de gerechtsdeskundigen in toepassing van artikel 991quater, 7°,
judiciaire (Moniteur belge du 31 mai 2017). van het Gerechtelijk Wetboek (Belgisch Staatsblad van 31 mei 2017).
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse
allemande à Malmedy. vertaling in Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ
25. APRIL 2017 - Königlicher Erlass zur Festlegung des 25. APRIL 2017 - Königlicher Erlass zur Festlegung des
Verhaltenskodexes der gerichtlichen Sachverständigen Verhaltenskodexes der gerichtlichen Sachverständigen
in Anwendung von Artikel 991quater Nr. 7 des Gerichtsgesetzbuches in Anwendung von Artikel 991quater Nr. 7 des Gerichtsgesetzbuches
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen,
Unser Gruß! Unser Gruß!
Aufgrund von Artikel 991quater Nr. 7 des Gerichtsgesetzbuches, Aufgrund von Artikel 991quater Nr. 7 des Gerichtsgesetzbuches,
eingefügt durch das Gesetz vom 10. April 2014 zur Abänderung eingefügt durch das Gesetz vom 10. April 2014 zur Abänderung
verschiedener Bestimmungen im Hinblick auf die Erstellung eines verschiedener Bestimmungen im Hinblick auf die Erstellung eines
nationalen Registers der gerichtlichen Sachverständigen und zur nationalen Registers der gerichtlichen Sachverständigen und zur
Erstellung eines nationalen Registers der vereidigten Übersetzer, Erstellung eines nationalen Registers der vereidigten Übersetzer,
Dolmetscher und Übersetzer-Dolmetscher; Dolmetscher und Übersetzer-Dolmetscher;
Aufgrund des Gutachtens Nr. 60.645/2 des Staatsrates vom 9. Januar Aufgrund des Gutachtens Nr. 60.645/2 des Staatsrates vom 9. Januar
2017, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am 2017, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am
12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat; 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat;
Auf Vorschlag des Ministers der Justiz Auf Vorschlag des Ministers der Justiz
Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: Haben Wir beschloßen und erlassen Wir:
KAPITEL 1 - Allgemeine Bestimmungen KAPITEL 1 - Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 - Die Vorschriften des vorliegenden Verhaltenskodexes gelten Artikel 1 - Die Vorschriften des vorliegenden Verhaltenskodexes gelten
für gerichtliche Sachverständige, die in dem in Anwendung von Artikel für gerichtliche Sachverständige, die in dem in Anwendung von Artikel
991ter des Gerichtsgesetzbuches erstellten nationalen Register der 991ter des Gerichtsgesetzbuches erstellten nationalen Register der
gerichtlichen Sachverständigen eingetragen sind. Sie ergänzen die gerichtlichen Sachverständigen eingetragen sind. Sie ergänzen die
gesetzlichen Verpflichtungen des gerichtlichen Sachverständigen, die gesetzlichen Verpflichtungen des gerichtlichen Sachverständigen, die
im Gerichtsgesetzbuch und im Strafprozessgesetzbuch aufgenommen sind. im Gerichtsgesetzbuch und im Strafprozessgesetzbuch aufgenommen sind.
Art. 2 - Die Bestimmungen des vorliegenden Kodexes dienen dazu, die Art. 2 - Die Bestimmungen des vorliegenden Kodexes dienen dazu, die
Parteien eines Gerichtsverfahrens zu schützen, die Würde und Parteien eines Gerichtsverfahrens zu schützen, die Würde und
Integrität des Berufes zu wahren und die Qualität der von Integrität des Berufes zu wahren und die Qualität der von
registrierten gerichtlichen Sachverständigen erbrachten registrierten gerichtlichen Sachverständigen erbrachten
Dienstleistungen zu gewährleisten. Dienstleistungen zu gewährleisten.
Art. 3 - Die Bestimmungen des vorliegenden Kodexes haben zum Art. 3 - Die Bestimmungen des vorliegenden Kodexes haben zum
allgemeinen Ziel, die verbindlichen Verhaltensregeln für registrierte allgemeinen Ziel, die verbindlichen Verhaltensregeln für registrierte
gerichtliche Sachverständige festzulegen und die ethischen gerichtliche Sachverständige festzulegen und die ethischen
Verpflichtungen aufzustellen, denen registrierte gerichtliche Verpflichtungen aufzustellen, denen registrierte gerichtliche
Sachverständige vor, während und nach ihrem Auftrag nachkommen müssen. Sachverständige vor, während und nach ihrem Auftrag nachkommen müssen.
KAPITEL 2 - Annahme und Ausführung des Auftrags KAPITEL 2 - Annahme und Ausführung des Auftrags
Art. 4 - Vorbehaltlich der in Artikel 967 des Gerichtsgesetzbuches Art. 4 - Vorbehaltlich der in Artikel 967 des Gerichtsgesetzbuches
vorgesehenen Befreiung lehnt der gerichtliche Sachverständige einen vorgesehenen Befreiung lehnt der gerichtliche Sachverständige einen
Auftrag ab, bei dem seine Unabhängigkeit, Objektivität oder Auftrag ab, bei dem seine Unabhängigkeit, Objektivität oder
Unparteilichkeit von einer der betreffenden Parteien in Frage gestellt Unparteilichkeit von einer der betreffenden Parteien in Frage gestellt
werden könnte. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn zum Zeitpunkt werden könnte. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn zum Zeitpunkt
des Auftrags oder in der Vergangenheit Verbindungen zu einer der des Auftrags oder in der Vergangenheit Verbindungen zu einer der
Parteien, dem Richter oder der auftraggebenden Behörde bestehen, sei Parteien, dem Richter oder der auftraggebenden Behörde bestehen, sei
es finanzieller, beruflicher, familiärer oder sozialer Art, oder wenn es finanzieller, beruflicher, familiärer oder sozialer Art, oder wenn
es Anhaltspunkte gibt, die zu einer Ablehnung führen können. es Anhaltspunkte gibt, die zu einer Ablehnung führen können.
Der gerichtliche Sachverständige nimmt nur Aufträge an, für die er Der gerichtliche Sachverständige nimmt nur Aufträge an, für die er
über die erforderliche Sachkunde und Berufserfahrung verfügt. Außerdem über die erforderliche Sachkunde und Berufserfahrung verfügt. Außerdem
lehnt der gerichtliche Sachverständige einen Auftrag ab, wenn er lehnt der gerichtliche Sachverständige einen Auftrag ab, wenn er
aufgrund seiner Berufstätigkeiten oder anderer ihm bereits aufgrund seiner Berufstätigkeiten oder anderer ihm bereits
anvertrauter Aufträge nicht über die nötige Zeit verfügt, um den anvertrauter Aufträge nicht über die nötige Zeit verfügt, um den
Auftrag binnen der vorgegebenen Frist auszuführen. Nimmt er den Auftrag binnen der vorgegebenen Frist auszuführen. Nimmt er den
Auftrag an, ist er verpflichtet, ihn auf Ehre und Gewissen, genau und Auftrag an, ist er verpflichtet, ihn auf Ehre und Gewissen, genau und
ehrlich zu erfüllen. Bei der Ausführung des Auftrags muss er die für ehrlich zu erfüllen. Bei der Ausführung des Auftrags muss er die für
seinen Auftrag geltenden Gesetzesbestimmungen einhalten. seinen Auftrag geltenden Gesetzesbestimmungen einhalten.
Nimmt der gerichtliche Sachverständige seinen Auftrag an, informiert Nimmt der gerichtliche Sachverständige seinen Auftrag an, informiert
er die auftraggebende Behörde und, im Fall eines kontradiktorischen er die auftraggebende Behörde und, im Fall eines kontradiktorischen
Verfahrens, die Parteien unverzüglich über Begebenheiten und Umstände, Verfahrens, die Parteien unverzüglich über Begebenheiten und Umstände,
die bei mindestens einer der Parteien gemäß Artikel 972 § 1 Absatz 4 die bei mindestens einer der Parteien gemäß Artikel 972 § 1 Absatz 4
des Gerichtsgesetzbuches Zweifel an seiner Unabhängigkeit aufkommen des Gerichtsgesetzbuches Zweifel an seiner Unabhängigkeit aufkommen
lassen können. lassen können.
Erfährt der gerichtliche Sachverständige bei der Ausführung seines Erfährt der gerichtliche Sachverständige bei der Ausführung seines
Auftrags von Umständen, die zu einer Ablehnung führen können, setzt er Auftrags von Umständen, die zu einer Ablehnung führen können, setzt er
die auftraggebende Behörde und, im Fall eines kontradiktorischen die auftraggebende Behörde und, im Fall eines kontradiktorischen
Verfahrens, die Parteien unverzüglich davon in Kenntnis. Verfahrens, die Parteien unverzüglich davon in Kenntnis.
Art. 5 - Der gerichtliche Sachverständige verhält sich bei der Art. 5 - Der gerichtliche Sachverständige verhält sich bei der
Ausführung seines Auftrags stets unabhängig, unparteiisch, Ausführung seines Auftrags stets unabhängig, unparteiisch,
gewissenhaft und integer. gewissenhaft und integer.
Im Rahmen der zivil- oder strafrechtlichen Verfahrensregeln muss der Im Rahmen der zivil- oder strafrechtlichen Verfahrensregeln muss der
gerichtliche Sachverständige insbesondere: gerichtliche Sachverständige insbesondere:
- die Rechte und Pflichten der Parteien respektieren, - die Rechte und Pflichten der Parteien respektieren,
- das Untersuchungs- und Ermittlungsgeheimnis wahren, - das Untersuchungs- und Ermittlungsgeheimnis wahren,
- seine Aufgabe vollkommen objektiv, unparteiisch und in voller - seine Aufgabe vollkommen objektiv, unparteiisch und in voller
Kenntnis der Sachlage erfüllen, Kenntnis der Sachlage erfüllen,
- alle Parteien gleich behandeln in seiner Vorgehensweise und seiner - alle Parteien gleich behandeln in seiner Vorgehensweise und seiner
Arbeitsmethode, Arbeitsmethode,
- nach einer klaren und präzisen Arbeitsmethode gemäß den - nach einer klaren und präzisen Arbeitsmethode gemäß den
Anforderungen seines Fachbereichs oder den technischen Normen, denen Anforderungen seines Fachbereichs oder den technischen Normen, denen
er unterliegt, handeln, er unterliegt, handeln,
- seinen Auftrag binnen den von der auftraggebenden Behörde - seinen Auftrag binnen den von der auftraggebenden Behörde
vorgegebenen oder gesetzlich festgelegten Fristen unter vorgegebenen oder gesetzlich festgelegten Fristen unter
Berücksichtigung der Schwierigkeit des Auftrags und des Verhaltens der Berücksichtigung der Schwierigkeit des Auftrags und des Verhaltens der
Parteien erfüllen, Parteien erfüllen,
- während des Verfahrens auf den geordneten Ablauf sowie den Fortgang - während des Verfahrens auf den geordneten Ablauf sowie den Fortgang
und die Wirtschaftlichkeit des Verfahrens achten. und die Wirtschaftlichkeit des Verfahrens achten.
Der gerichtliche Sachverständige beschränkt die Informationserfassung, Der gerichtliche Sachverständige beschränkt die Informationserfassung,
die Anzahl und die Kosten seiner Untersuchungen sowie seinen Bericht die Anzahl und die Kosten seiner Untersuchungen sowie seinen Bericht
auf das für die Ausführung des Auftrags absolut Notwendige. auf das für die Ausführung des Auftrags absolut Notwendige.
Er verfasst einen mit Gründen versehenen Bericht, der für die Er verfasst einen mit Gründen versehenen Bericht, der für die
auftraggebende Behörde und die Parteien überprüfbar und verständlich auftraggebende Behörde und die Parteien überprüfbar und verständlich
ist. ist.
Art. 6 - Der gerichtliche Sachverständige muss seine Unabhängigkeit Art. 6 - Der gerichtliche Sachverständige muss seine Unabhängigkeit
wahren und darf sich bei seinen Tätigkeiten und seiner wahren und darf sich bei seinen Tätigkeiten und seiner
Entscheidungsfindung durch keinerlei Druck, Intervention oder Entscheidungsfindung durch keinerlei Druck, Intervention oder
Vermutung eines persönlichen Vorteils beeinflussen lassen. Er Vermutung eines persönlichen Vorteils beeinflussen lassen. Er
vermeidet den Kontakt mit einer der Parteien in Abwesenheit der vermeidet den Kontakt mit einer der Parteien in Abwesenheit der
anderen Partei oder Parteien. Bei der Ausübung seiner Funktion nimmt anderen Partei oder Parteien. Bei der Ausübung seiner Funktion nimmt
er keine Vorteile, Spenden oder Geschenke von Parteien oder Interesse er keine Vorteile, Spenden oder Geschenke von Parteien oder Interesse
habenden Dritten an. Die Unabhängigkeit, Objektivität und habenden Dritten an. Die Unabhängigkeit, Objektivität und
Gerechtigkeit des gerichtlichen Sachverständigen überwiegen die Gerechtigkeit des gerichtlichen Sachverständigen überwiegen die
Standesregeln seines Berufsstandes, wenn Kollegen derselben Standesregeln seines Berufsstandes, wenn Kollegen derselben
Berufskategorie als Partei oder als Fachberater auftreten. Berufskategorie als Partei oder als Fachberater auftreten.
So achtet der gerichtliche Sachverständige insbesondere bei Einladung So achtet der gerichtliche Sachverständige insbesondere bei Einladung
der Parteien und ihrer Fachberater zu einer technischen Versammlung der Parteien und ihrer Fachberater zu einer technischen Versammlung
darauf, dass er die Wünsche der Parteien nur berücksichtigt, sofern darauf, dass er die Wünsche der Parteien nur berücksichtigt, sofern
dies vernünftig und mit den ihm auferlegten Fristen vereinbar ist. Er dies vernünftig und mit den ihm auferlegten Fristen vereinbar ist. Er
weist sie darauf hin, dass die im Rahmen einer Begutachtung weist sie darauf hin, dass die im Rahmen einer Begutachtung
organisierten Versammlungen mit gerichtlichen Vorladungen vergleichbar organisierten Versammlungen mit gerichtlichen Vorladungen vergleichbar
sind. sind.
Art. 7 - Der gerichtliche Sachverständige zieht nur mit vorheriger Art. 7 - Der gerichtliche Sachverständige zieht nur mit vorheriger
Erlaubnis der auftraggebenden Behörde und in Zivilsachen gemäß Artikel Erlaubnis der auftraggebenden Behörde und in Zivilsachen gemäß Artikel
972 § 2 Absatz 7 Nr. 3 des Gerichtsgesetzbuches Fachberater oder 972 § 2 Absatz 7 Nr. 3 des Gerichtsgesetzbuches Fachberater oder
Sachverständige in dem Fachbereich hinzu, deren Fachkenntnisse er für Sachverständige in dem Fachbereich hinzu, deren Fachkenntnisse er für
seine Begutachtung oder seine Schlussfolgerungen benötigt. Die seine Begutachtung oder seine Schlussfolgerungen benötigt. Die
Fachberater oder die Sachverständigen in dem Fachbereich handeln unter Fachberater oder die Sachverständigen in dem Fachbereich handeln unter
der Verantwortung des gerichtlichen Sachverständigen. In Zivilsachen der Verantwortung des gerichtlichen Sachverständigen. In Zivilsachen
werden ihre Kosten und Honorare vom gerichtlichen Sachverständigen werden ihre Kosten und Honorare vom gerichtlichen Sachverständigen
getragen. In Strafsachen werden ihre Kosten und Honorare vom getragen. In Strafsachen werden ihre Kosten und Honorare vom
gerichtlichen Sachverständigen bezahlt, es sei denn, sie wurden vom gerichtlichen Sachverständigen bezahlt, es sei denn, sie wurden vom
Magistrat bestellt. Magistrat bestellt.
Art. 8 - Der gerichtliche Sachverständige geht mit dem von ihm Art. 8 - Der gerichtliche Sachverständige geht mit dem von ihm
gesammelten Untersuchungsmaterial vorsichtig um und hält das gesamte gesammelten Untersuchungsmaterial vorsichtig um und hält das gesamte
Material oder eine repräsentative Auswahl davon für eine Material oder eine repräsentative Auswahl davon für eine
Gegenexpertise zur Verfügung. Erweist sich das als unmöglich, vermerkt Gegenexpertise zur Verfügung. Erweist sich das als unmöglich, vermerkt
er es im Bericht. er es im Bericht.
Art. 9 - In Anwendung der Artikel 972, 987 und 988 des Art. 9 - In Anwendung der Artikel 972, 987 und 988 des
Gerichtsgesetzbuches bestimmt der Richter den Vorschuss des Gerichtsgesetzbuches bestimmt der Richter den Vorschuss des
gerichtlichen Sachverständigen und veranschlagt er die Gesamtkosten gerichtlichen Sachverständigen und veranschlagt er die Gesamtkosten
der Begutachtung. Bei einer Bestellung in einem Zivilverfahren der Begutachtung. Bei einer Bestellung in einem Zivilverfahren
informiert der gerichtliche Sachverständige den Richter und die informiert der gerichtliche Sachverständige den Richter und die
Parteien zu Beginn seiner Arbeit über den Modus für die Berechnung Parteien zu Beginn seiner Arbeit über den Modus für die Berechnung
seiner Kosten und Honorare. Er hält sich an die vorgeschriebenen seiner Kosten und Honorare. Er hält sich an die vorgeschriebenen
Tarife, sofern diese anwendbar sind. Tarife, sofern diese anwendbar sind.
In Zivilsachen erstellt der gerichtliche Sachverständige seine In Zivilsachen erstellt der gerichtliche Sachverständige seine
Ersuchen um Vorschüsse und seine Endabrechnung gemäß den Ersuchen um Vorschüsse und seine Endabrechnung gemäß den
diesbezüglichen Gesetzesbestimmungen, wie unter anderem in Artikel 991 diesbezüglichen Gesetzesbestimmungen, wie unter anderem in Artikel 991
§ 2 Absatz 3 des Gerichtsgesetzbuches bestimmt. Er gibt seinen § 2 Absatz 3 des Gerichtsgesetzbuches bestimmt. Er gibt seinen
Stundenlohn, die Fahrtkosten, die Aufenthaltskosten, die allgemeinen Stundenlohn, die Fahrtkosten, die Aufenthaltskosten, die allgemeinen
Kosten, die an Dritte gezahlten Beträge und die Anrechnung der Kosten, die an Dritte gezahlten Beträge und die Anrechnung der
freigegebenen Beträge detailliert an. freigegebenen Beträge detailliert an.
In Zivilsachen ist es dem gerichtlichen Sachverständigen untersagt, In Zivilsachen ist es dem gerichtlichen Sachverständigen untersagt,
Vorschüsse direkt von den Parteien entgegenzunehmen. Nach Vorschüsse direkt von den Parteien entgegenzunehmen. Nach
Kostenfestsetzung durch den Richter darf die Endabrechnung dem Kostenfestsetzung durch den Richter darf die Endabrechnung dem
gerichtlichen Sachverständigen direkt bezahlt werden. gerichtlichen Sachverständigen direkt bezahlt werden.
Bei einer Bestellung in Strafsachen setzt er seine Kosten und Honorare Bei einer Bestellung in Strafsachen setzt er seine Kosten und Honorare
gemäß dem zu diesem Zweck festgelegten gesetzlichen Tarif und dem in gemäß dem zu diesem Zweck festgelegten gesetzlichen Tarif und dem in
der Regelung über die Gerichtskosten in Strafsachen vorgeschriebenen der Regelung über die Gerichtskosten in Strafsachen vorgeschriebenen
Verfahren fest. Verfahren fest.
KAPITEL 3 - Verhalten außerhalb des Rahmens des Auftrags und KAPITEL 3 - Verhalten außerhalb des Rahmens des Auftrags und
Unvereinbarkeiten Unvereinbarkeiten
Art. 10 - Bei Verwendung des Titels eines gerichtlichen Art. 10 - Bei Verwendung des Titels eines gerichtlichen
Sachverständigen gibt der gerichtliche Sachverständige stets die Sachverständigen gibt der gerichtliche Sachverständige stets die
Erkennungsnummer des Nationalregisters an, die ihm gemäß Artikel Erkennungsnummer des Nationalregisters an, die ihm gemäß Artikel
991sexies des Gerichtsgesetzbuches zugewiesen wurde. Der gerichtliche 991sexies des Gerichtsgesetzbuches zugewiesen wurde. Der gerichtliche
Sachverständige gibt seinen Titel eines gerichtlichen Sachverständigen Sachverständige gibt seinen Titel eines gerichtlichen Sachverständigen
mit der nötigen Diskretion an. Es ist ihm insbesondere untersagt, mit der nötigen Diskretion an. Es ist ihm insbesondere untersagt,
diesen Titel zu verwenden, um Kunden zu werben oder Werbung zu machen. diesen Titel zu verwenden, um Kunden zu werben oder Werbung zu machen.
Art. 11 - Der gerichtliche Sachverständige muss jede mögliche Art. 11 - Der gerichtliche Sachverständige muss jede mögliche
Verwechslung zwischen einem Auftreten als gerichtlicher Verwechslung zwischen einem Auftreten als gerichtlicher
Sachverständiger und einem Auftreten als Fachberater einer der Sachverständiger und einem Auftreten als Fachberater einer der
Parteien vermeiden. Parteien vermeiden.
Art. 12 - Der gerichtliche Sachverständige achtet auch außerhalb des Art. 12 - Der gerichtliche Sachverständige achtet auch außerhalb des
Rahmens seiner gerichtlichen Aufträge darauf, keine Handlungen Rahmens seiner gerichtlichen Aufträge darauf, keine Handlungen
vorzunehmen, die die Würde seiner Funktion gefährden. Er setzt den vorzunehmen, die die Würde seiner Funktion gefährden. Er setzt den
Minister der Justiz unverzüglich davon in Kenntnis, dass er Gegenstand Minister der Justiz unverzüglich davon in Kenntnis, dass er Gegenstand
einer Beschuldigung oder einer strafrechtlichen Verurteilung gewesen einer Beschuldigung oder einer strafrechtlichen Verurteilung gewesen
ist, mit Ausnahme von Verurteilungen wegen Verstößen gegen die ist, mit Ausnahme von Verurteilungen wegen Verstößen gegen die
Rechtsvorschriften über die Straßenverkehrspolizei. Rechtsvorschriften über die Straßenverkehrspolizei.
KAPITEL 4 - Weiterbildung und Versicherung KAPITEL 4 - Weiterbildung und Versicherung
Art. 13 - Der gerichtliche Sachverständige verpflichtet sich, sowohl Art. 13 - Der gerichtliche Sachverständige verpflichtet sich, sowohl
in seinem Fachbereich als auch auf rechtlicher Ebene an in seinem Fachbereich als auch auf rechtlicher Ebene an
Weiterbildungen teilzunehmen. Er informiert den FÖD Justiz jedes Jahr Weiterbildungen teilzunehmen. Er informiert den FÖD Justiz jedes Jahr
über die absolvierten Ausbildungen. Die Bescheinigung seines über die absolvierten Ausbildungen. Die Bescheinigung seines
Berufsinstituts, in der bestätigt wird, dass er die erforderlichen Berufsinstituts, in der bestätigt wird, dass er die erforderlichen
Ausbildungen absolviert hat, kann ausreichen, sofern sich diese Ausbildungen absolviert hat, kann ausreichen, sofern sich diese
Ausbildungen zumindest teilweise auf die gerichtliche Begutachtung und Ausbildungen zumindest teilweise auf die gerichtliche Begutachtung und
die Bereiche beziehen, für die er im Register eingetragen ist. die Bereiche beziehen, für die er im Register eingetragen ist.
Art. 14 - Der gerichtliche Sachverständige muss seine zivilrechtliche Art. 14 - Der gerichtliche Sachverständige muss seine zivilrechtliche
Haftpflicht versichern lassen. Übt er seine Tätigkeit im Rahmen einer Haftpflicht versichern lassen. Übt er seine Tätigkeit im Rahmen einer
Gesellschaft aus, muss diese ihren gesetzlichen Verpflichtungen auf Gesellschaft aus, muss diese ihren gesetzlichen Verpflichtungen auf
der Grundlage des Gesellschaftsgesetzbuches nachkommen. der Grundlage des Gesellschaftsgesetzbuches nachkommen.
KAPITEL 5 - Verarbeitung gesammelter Daten KAPITEL 5 - Verarbeitung gesammelter Daten
Art. 15 - Der gerichtliche Sachverständige trifft aufgrund des Art. 15 - Der gerichtliche Sachverständige trifft aufgrund des
besonders schützenswerten Charakters der von ihm verarbeiteten Daten besonders schützenswerten Charakters der von ihm verarbeiteten Daten
die erforderlichen organisatorischen und technischen Maßnahmen, um bei die erforderlichen organisatorischen und technischen Maßnahmen, um bei
der Datenverarbeitung ein hohes Sicherheitsniveau zu gewährleisten und der Datenverarbeitung ein hohes Sicherheitsniveau zu gewährleisten und
somit die Kenntnisnahme durch unbefugte Dritte zu verhindern. somit die Kenntnisnahme durch unbefugte Dritte zu verhindern.
Der gerichtliche Sachverständige ist an die Schweigepflicht gebunden. Der gerichtliche Sachverständige ist an die Schweigepflicht gebunden.
Er spricht sich nur mit anderen Sachverständigen eines Kollegiums oder Er spricht sich nur mit anderen Sachverständigen eines Kollegiums oder
mit Sachverständigen in dem Fachbereich ab, sofern diese ebenfalls an mit Sachverständigen in dem Fachbereich ab, sofern diese ebenfalls an
die Schweigepflicht gebunden sind. Bei Kontakten mit anderen Dritten die Schweigepflicht gebunden sind. Bei Kontakten mit anderen Dritten
achtet er darauf, nur personenbezogene Daten mitzuteilen, die für achtet er darauf, nur personenbezogene Daten mitzuteilen, die für
diese Absprache absolut erforderlich sind, und er lässt sie eine diese Absprache absolut erforderlich sind, und er lässt sie eine
Vertraulichkeitsvereinbarung unterzeichnen. Vertraulichkeitsvereinbarung unterzeichnen.
Art. 16 - Bei der Datenerhebung muss der gerichtliche Sachverständige Art. 16 - Bei der Datenerhebung muss der gerichtliche Sachverständige
die Person, bei der er diese Daten einholt, über seine Eigenschaft als die Person, bei der er diese Daten einholt, über seine Eigenschaft als
gerichtlicher Sachverständiger informieren, sodass diese Person weiß, gerichtlicher Sachverständiger informieren, sodass diese Person weiß,
dass die erhobenen Daten der Behörde übermittelt werden, die den dass die erhobenen Daten der Behörde übermittelt werden, die den
Sachverständigen bestellt hat. Sachverständigen bestellt hat.
KAPITEL 6 - Schlussbestimmungen KAPITEL 6 - Schlussbestimmungen
Art. 17 - Der für Justiz zuständige Minister ist mit der Ausführung Art. 17 - Der für Justiz zuständige Minister ist mit der Ausführung
des vorliegenden Erlasses beauftragt. des vorliegenden Erlasses beauftragt.
Gegeben zu Brüssel, den 25. April 2017 Gegeben zu Brüssel, den 25. April 2017
PHILIPPE PHILIPPE
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Der Minister der Justiz Der Minister der Justiz
K. GEENS K. GEENS
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