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Arrêté royal déterminant le contenu minimal et la structure du schéma d'organisation opérationnelle des zones de secours et modifiant l'arrêté royal du 10 novembre 2012 déterminant les conditions minimales de l'aide adéquate la plus rapide et les moyens adéquats. - Traduction allemande | Koninklijk besluit tot vaststelling van de minimale inhoud en de structuur van het operationeel organisatieschema van de hulpverleningszones en tot wijziging van het koninklijk besluit van 10 november 2012 tot vaststelling van de minimale voorwaarden van de snelste adequate hulp en van de adequate middelen. - Duitse vertaling |
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SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR | FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN |
25 AVRIL 2014. - Arrêté royal déterminant le contenu minimal et la | 25 APRIL 2014. - Koninklijk besluit tot vaststelling van de minimale |
structure du schéma d'organisation opérationnelle des zones de secours | inhoud en de structuur van het operationeel organisatieschema van de |
et modifiant l'arrêté royal du 10 novembre 2012 déterminant les | hulpverleningszones en tot wijziging van het koninklijk besluit van 10 |
conditions minimales de l'aide adéquate la plus rapide et les moyens | november 2012 tot vaststelling van de minimale voorwaarden van de |
adéquats. - Traduction allemande | snelste adequate hulp en van de adequate middelen. - Duitse vertaling |
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de | De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk |
l'arrêté royal du 25 avril 2014 déterminant le contenu minimal et la | besluit van 25 april 2014 tot vaststelling van de minimale inhoud en |
structure du schéma d'organisation opérationnelle des zones de secours | de structuur van het operationeel organisatieschema van de |
hulpverleningszones en tot wijziging van het koninklijk besluit van 10 | |
et modifiant l'arrêté royal du 10 novembre 2012 déterminant les | november 2012 tot vaststelling van de minimale voorwaarden van de |
conditions minimales de l'aide adéquate la plus rapide et les moyens | snelste adequate hulp en van de adequate middelen (Belgisch Staatsblad |
adéquats (Moniteur belge du 16 octobre 2014). | van 16 oktober 2014). |
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction | Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse |
allemande à Malmedy. | vertaling in Malmedy. |
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES |
25. APRIL 2014 - Königlicher Erlass zur Festlegung des Mindestinhalts | 25. APRIL 2014 - Königlicher Erlass zur Festlegung des Mindestinhalts |
und der Struktur des Schemas zur Organisation der Einsätze der | und der Struktur des Schemas zur Organisation der Einsätze der |
Hilfeleistungszonen und zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom | Hilfeleistungszonen und zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom |
10. November 2012 zur Festlegung der Mindestbedingungen für die | 10. November 2012 zur Festlegung der Mindestbedingungen für die |
schnellstmögliche angemessene Hilfe und der angemessenen Mittel | schnellstmögliche angemessene Hilfe und der angemessenen Mittel |
BERICHT AN DEN KÖNIG | BERICHT AN DEN KÖNIG |
Sire, | Sire, |
mit dem Königlichen Erlass, den ich die Ehre habe, Eurer Majestät | mit dem Königlichen Erlass, den ich die Ehre habe, Eurer Majestät |
vorzulegen, sollen Mindestinhalt und Struktur des Schemas zur | vorzulegen, sollen Mindestinhalt und Struktur des Schemas zur |
Organisation der Einsätze der Hilfeleistungszonen festgelegt werden. | Organisation der Einsätze der Hilfeleistungszonen festgelegt werden. |
ALLGEMEINE BETRACHTUNGEN | ALLGEMEINE BETRACHTUNGEN |
Das Schema zur Organisation der Einsätze umfasst die Modalitäten der | Das Schema zur Organisation der Einsätze umfasst die Modalitäten der |
Organisation der Einsätze der Zone und die Einsatzmittel, die | Organisation der Einsätze der Zone und die Einsatzmittel, die |
erforderlich sind, um die in Artikel 11 des Gesetzes vom 15. Mai 2007 | erforderlich sind, um die in Artikel 11 des Gesetzes vom 15. Mai 2007 |
festgelegten Aufträge, nämlich Vorausschau, Verhütung, Vorbereitung, | festgelegten Aufträge, nämlich Vorausschau, Verhütung, Vorbereitung, |
Durchführung und Bewertung, zu erfüllen, insbesondere zur | Durchführung und Bewertung, zu erfüllen, insbesondere zur |
Sicherstellung: | Sicherstellung: |
- der operativen Abdeckung der wiederkehrenden Risiken, | - der operativen Abdeckung der wiederkehrenden Risiken, |
- der operativen Abdeckung der punktuellen Risiken, | - der operativen Abdeckung der punktuellen Risiken, |
- der Verstärkung der Mittel und der Befehlskette bei Hilfeleistungen. | - der Verstärkung der Mittel und der Befehlskette bei Hilfeleistungen. |
Das Schema zur Organisation der Einsätze muss parallel zu dem in | Das Schema zur Organisation der Einsätze muss parallel zu dem in |
Artikel 23 des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die zivile Sicherheit | Artikel 23 des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die zivile Sicherheit |
erwähnten mehrjährigen allgemeinen Richtlinienprogramm der | erwähnten mehrjährigen allgemeinen Richtlinienprogramm der |
Hilfeleistungszonen gelesen werden. Das Schema enthält nämlich alle | Hilfeleistungszonen gelesen werden. Das Schema enthält nämlich alle |
Elemente, die mit der Organisation der Einsätze der Zone verbunden | Elemente, die mit der Organisation der Einsätze der Zone verbunden |
sind, und richtet sich an die Mitglieder des Einsatzpersonals und des | sind, und richtet sich an die Mitglieder des Einsatzpersonals und des |
Verwaltungspersonals der Zone. Das mehrjährige Programm basiert | Verwaltungspersonals der Zone. Das mehrjährige Programm basiert |
hauptsächlich auf den strategischen Zielen der Zone und richtet sich | hauptsächlich auf den strategischen Zielen der Zone und richtet sich |
an die Ratsmitglieder. Diese beiden Unterlagen ergänzen sich, um eine | an die Ratsmitglieder. Diese beiden Unterlagen ergänzen sich, um eine |
gute Übersicht über die Zone zu geben. | gute Übersicht über die Zone zu geben. |
Die Artikel 1 bis 5 des Erlasses bedürfen keines besonderen | Die Artikel 1 bis 5 des Erlasses bedürfen keines besonderen |
Kommentars. | Kommentars. |
Die Artikel 6 bis 10 betreffen die Bestimmungen zur Abänderung des | Die Artikel 6 bis 10 betreffen die Bestimmungen zur Abänderung des |
Königlichen Erlasses vom 10. November 2012 zur Festlegung der | Königlichen Erlasses vom 10. November 2012 zur Festlegung der |
Mindestbedingungen für die schnellstmögliche angemessene Hilfe und der | Mindestbedingungen für die schnellstmögliche angemessene Hilfe und der |
angemessenen Mittel. Darin wird präzisiert, dass der in diesen | angemessenen Mittel. Darin wird präzisiert, dass der in diesen |
Artikeln erwähnte Plan nur auf vorläufige Zonen Anwendung findet. | Artikeln erwähnte Plan nur auf vorläufige Zonen Anwendung findet. |
Vorläufige Zonen müssen dem in Artikel 221/1 § 2 Nr. 4 des Gesetzes | Vorläufige Zonen müssen dem in Artikel 221/1 § 2 Nr. 4 des Gesetzes |
vom 15. Mai 2007 erwähnten zonalen Plan zur Organisation der Einsätze | vom 15. Mai 2007 erwähnten zonalen Plan zur Organisation der Einsätze |
in der Tat einen Plan beifügen, dessen Inhalt durch den Königlichen | in der Tat einen Plan beifügen, dessen Inhalt durch den Königlichen |
Erlass vom 10. November 2012 festgelegt worden ist. Sobald die | Erlass vom 10. November 2012 festgelegt worden ist. Sobald die |
Hilfeleistungszonen in Kraft treten, findet der vorliegende Königliche | Hilfeleistungszonen in Kraft treten, findet der vorliegende Königliche |
Erlass Anwendung auf sie und wird der oben erwähnte Plan durch das | Erlass Anwendung auf sie und wird der oben erwähnte Plan durch das |
Schema zur Organisation der Einsätze ersetzt. | Schema zur Organisation der Einsätze ersetzt. |
In Teil 1 der Anlage bedürfen Punkt 1 und die Punkte 1.1 bis 1.2 | In Teil 1 der Anlage bedürfen Punkt 1 und die Punkte 1.1 bis 1.2 |
keines besonderen Kommentars. | keines besonderen Kommentars. |
In Teil 1 der Anlage betrifft Punkt 2 die Zuständigkeiten der Zone und | In Teil 1 der Anlage betrifft Punkt 2 die Zuständigkeiten der Zone und |
die Liste der von der Zone ausgeführten Aufträge unbeschadet des | die Liste der von der Zone ausgeführten Aufträge unbeschadet des |
Artikels 11 des Gesetzes vom 15. Mai 2007. | Artikels 11 des Gesetzes vom 15. Mai 2007. |
In Teil 1 der Anlage besteht Punkt 3 über die administrative | In Teil 1 der Anlage besteht Punkt 3 über die administrative |
Organisation der Zone aus einer Beschreibung dieser Organisation der | Organisation der Zone aus einer Beschreibung dieser Organisation der |
Zone und der Identifizierung der Personen, die bestimmt worden sind, | Zone und der Identifizierung der Personen, die bestimmt worden sind, |
um die vom König oder durch die Regelungen der Zone festgelegten | um die vom König oder durch die Regelungen der Zone festgelegten |
Funktionen, sowohl auf politischer Ebene (Zonenrat und Zonenkollegium) | Funktionen, sowohl auf politischer Ebene (Zonenrat und Zonenkollegium) |
als auch auf operativer Ebene, wahrzunehmen. | als auch auf operativer Ebene, wahrzunehmen. |
In Teil 1 der Anlage betrifft Punkt 3.1 die Zusammensetzung des | In Teil 1 der Anlage betrifft Punkt 3.1 die Zusammensetzung des |
Zonenrates. Es geht um eine Auflistung der Namen der Ratsmitglieder | Zonenrates. Es geht um eine Auflistung der Namen der Ratsmitglieder |
und der Namen der Gemeinden, aus denen sie jeweils stammen, sowie die | und der Namen der Gemeinden, aus denen sie jeweils stammen, sowie die |
Identifizierung des Vorsitzenden. | Identifizierung des Vorsitzenden. |
In Teil 1 der Anlage betrifft Punkt 3.2 die Zusammensetzung des | In Teil 1 der Anlage betrifft Punkt 3.2 die Zusammensetzung des |
Kollegiums. Dabei geht es um eine Auflistung der Namen der Mitglieder | Kollegiums. Dabei geht es um eine Auflistung der Namen der Mitglieder |
des Kollegiums und der Namen der Gemeinden, aus denen sie jeweils | des Kollegiums und der Namen der Gemeinden, aus denen sie jeweils |
stammen, sowie die Identifizierung des Vorsitzenden. | stammen, sowie die Identifizierung des Vorsitzenden. |
In Teil 1 der Anlage besteht Punkt 3.3 aus einer Beschreibung der | In Teil 1 der Anlage besteht Punkt 3.3 aus einer Beschreibung der |
verschiedenen Leitungen und der Rolle des Zonenkommandanten. | verschiedenen Leitungen und der Rolle des Zonenkommandanten. |
In Teil 1 der Anlage betrifft Punkt 3.4 über die Zusammensetzung der | In Teil 1 der Anlage betrifft Punkt 3.4 über die Zusammensetzung der |
technischen Kommission und des Stabs die Aufträge und die | technischen Kommission und des Stabs die Aufträge und die |
Zusammensetzung der beiden. | Zusammensetzung der beiden. |
In Teil 1 der Anlage bedarf Punkt 3.5 keines besonderen Kommentars. | In Teil 1 der Anlage bedarf Punkt 3.5 keines besonderen Kommentars. |
Teil 2 der Anlage betrifft die geografischen und demografischen | Teil 2 der Anlage betrifft die geografischen und demografischen |
Angaben der Zone. In diesem Teil müssen für jede Gemeinde der Zone | Angaben der Zone. In diesem Teil müssen für jede Gemeinde der Zone |
folgende Informationen mitgeteilt werden: die geografischen und | folgende Informationen mitgeteilt werden: die geografischen und |
demografischen Angaben sowie der Standort der Infrastrukturen (Wachen | demografischen Angaben sowie der Standort der Infrastrukturen (Wachen |
der Zone, eventuelle Verwaltungs- und Logistikgebäude). | der Zone, eventuelle Verwaltungs- und Logistikgebäude). |
Die in Teil 2 der Anlage aufgeführten Auskünfte sind die | Die in Teil 2 der Anlage aufgeführten Auskünfte sind die |
Mindestangaben, die mitzuteilen sind. Diese Tabelle ist interessant, | Mindestangaben, die mitzuteilen sind. Diese Tabelle ist interessant, |
weil insbesondere die Bevölkerungsdichte darin angegeben wird. Die | weil insbesondere die Bevölkerungsdichte darin angegeben wird. Die |
Zone fügt der Tabelle eine Karte der Bevölkerungsdichte bei, damit man | Zone fügt der Tabelle eine Karte der Bevölkerungsdichte bei, damit man |
unmittelbar die städtischen Gebiete und die ländlichen Gebiete | unmittelbar die städtischen Gebiete und die ländlichen Gebiete |
erkennen kann. | erkennen kann. |
Eine Landkarte der Zone mit der Lokalisierung der Infrastrukturen wird | Eine Landkarte der Zone mit der Lokalisierung der Infrastrukturen wird |
beigefügt. | beigefügt. |
Teil 3 der Anlage betrifft die Gebietsgliederung und den operativen | Teil 3 der Anlage betrifft die Gebietsgliederung und den operativen |
Einsatz. In diesem Teil müssen die Rolle und die Organisation der | Einsatz. In diesem Teil müssen die Rolle und die Organisation der |
Infrastrukturen, die bei der Organisation der Einsätze der Zone eine | Infrastrukturen, die bei der Organisation der Einsätze der Zone eine |
Rolle spielen, beschrieben werden, damit den Notrufen, bei denen | Rolle spielen, beschrieben werden, damit den Notrufen, bei denen |
Einsatzmittel insbesondere vom Netzwerk der Wachen aus ausgeschickt | Einsatzmittel insbesondere vom Netzwerk der Wachen aus ausgeschickt |
werden müssen, bestmöglich Folge geleistet werden kann, und müssen die | werden müssen, bestmöglich Folge geleistet werden kann, und müssen die |
im mehrjährigen allgemeinen Richtlinienprogramm festgelegten | im mehrjährigen allgemeinen Richtlinienprogramm festgelegten |
Dienstleistungsniveaus beschrieben werden. Wenn die Zone außerhalb | Dienstleistungsniveaus beschrieben werden. Wenn die Zone außerhalb |
ihres Gebiets eingreift oder wenn sie von den Mitteln einer anderen | ihres Gebiets eingreift oder wenn sie von den Mitteln einer anderen |
Zone im Rahmen der schnellstmöglichen angemessenen Hilfe Gebrauch | Zone im Rahmen der schnellstmöglichen angemessenen Hilfe Gebrauch |
macht, werden die diesbezüglichen Modalitäten im Schema zur | macht, werden die diesbezüglichen Modalitäten im Schema zur |
Organisation der Einsätze präzisiert. Das Schema zur Organisation der | Organisation der Einsätze präzisiert. Das Schema zur Organisation der |
Einsätze enthält Informationen über die besonderen Noteinsatzpläne und | Einsätze enthält Informationen über die besonderen Noteinsatzpläne und |
die im Voraus zu erstellenden Einsatzpläne, die in der Anlage zum | die im Voraus zu erstellenden Einsatzpläne, die in der Anlage zum |
Schema aufgelistet werden. | Schema aufgelistet werden. |
In Teil 3 der Anlage betrifft Punkt 1 die Wachen der Zone, die | In Teil 3 der Anlage betrifft Punkt 1 die Wachen der Zone, die |
schnellstmögliche angemessene Hilfe und die angemessenen Mittel. Gemäß | schnellstmögliche angemessene Hilfe und die angemessenen Mittel. Gemäß |
dem Königlichen Erlass vom 10. November 2012 zur Festlegung der | dem Königlichen Erlass vom 10. November 2012 zur Festlegung der |
Mindestbedingungen für die schnellstmögliche angemessene Hilfe und der | Mindestbedingungen für die schnellstmögliche angemessene Hilfe und der |
angemessenen Mittel legt die Zone ihre angemessenen Mittel fest. Die | angemessenen Mittel legt die Zone ihre angemessenen Mittel fest. Die |
von der Zone pro Auftrag festgelegten angemessenen Mittel sind in Form | von der Zone pro Auftrag festgelegten angemessenen Mittel sind in Form |
einer Tabelle im Schema zur Organisation der Einsätze enthalten. Die | einer Tabelle im Schema zur Organisation der Einsätze enthalten. Die |
Tabelle wird für die besonderen Fahrzeuge der Zone (beispielsweise für | Tabelle wird für die besonderen Fahrzeuge der Zone (beispielsweise für |
das Fahrzeug "Einsatzleitstelle") ergänzt. | das Fahrzeug "Einsatzleitstelle") ergänzt. |
In Teil 3 der Anlage betrifft Punkt 1.1 die Liste der in Artikel 11 | In Teil 3 der Anlage betrifft Punkt 1.1 die Liste der in Artikel 11 |
des Gesetzes vom 15. Mai 2007 vorgesehenen Aufträge, nämlich | des Gesetzes vom 15. Mai 2007 vorgesehenen Aufträge, nämlich |
Vorausschau, Verhütung, Vorbereitung, Durchführung und Bewertung. | Vorausschau, Verhütung, Vorbereitung, Durchführung und Bewertung. |
In Teil 3 der Anlage betrifft Punkt 1.1.1 die allgemeinen Aufträge. Es | In Teil 3 der Anlage betrifft Punkt 1.1.1 die allgemeinen Aufträge. Es |
geht darum, die von allen Wachen der Zone ausgeführten allgemeinen | geht darum, die von allen Wachen der Zone ausgeführten allgemeinen |
Aufträge, nämlich die Einsatzaufträge und die Aufträge in Sachen | Aufträge, nämlich die Einsatzaufträge und die Aufträge in Sachen |
logistische oder administrative Unterstützung, aufzulisten. | logistische oder administrative Unterstützung, aufzulisten. |
In Teil 3 der Anlage betrifft Punkt 1.1.2 die besonderen Aufträge. Es | In Teil 3 der Anlage betrifft Punkt 1.1.2 die besonderen Aufträge. Es |
geht darum, die von einer oder mehreren Wachen der Zone ausgeführten | geht darum, die von einer oder mehreren Wachen der Zone ausgeführten |
besonderen Aufträge, nämlich die Einsatzaufträge und die Aufträge in | besonderen Aufträge, nämlich die Einsatzaufträge und die Aufträge in |
Sachen logistische oder administrative Unterstützung, aufzulisten. | Sachen logistische oder administrative Unterstützung, aufzulisten. |
In Teil 3 der Anlage betrifft Punkt 1.2 den hierarchischen | In Teil 3 der Anlage betrifft Punkt 1.2 den hierarchischen |
Verantwortlichen der Wachen. Die Wachen unterliegen der hierarchischen | Verantwortlichen der Wachen. Die Wachen unterliegen der hierarchischen |
Gewalt eines verantwortlichen Offiziers. Ein und derselbe Offizier | Gewalt eines verantwortlichen Offiziers. Ein und derselbe Offizier |
kann für mehrere Wachen verantwortlich sein. Er erstattet dem | kann für mehrere Wachen verantwortlich sein. Er erstattet dem |
Zonenkommandanten oder seinem Beauftragten Bericht. Der | Zonenkommandanten oder seinem Beauftragten Bericht. Der |
verantwortliche Offizier wird im Schema zur Organisation der Einsätze | verantwortliche Offizier wird im Schema zur Organisation der Einsätze |
identifiziert. | identifiziert. |
In Teil 3 der Anlage betrifft Punkt 1.3 die Einsatzfahrzeuge der | In Teil 3 der Anlage betrifft Punkt 1.3 die Einsatzfahrzeuge der |
Wachen. Das Schema umfasst eine Tabelle, in der pro Wache Anzahl und | Wachen. Das Schema umfasst eine Tabelle, in der pro Wache Anzahl und |
Typ der Fahrzeuge für die schnellstmögliche angemessene Hilfe | Typ der Fahrzeuge für die schnellstmögliche angemessene Hilfe |
aufgeführt werden. In der Tabelle wird zudem die Gesamtanzahl pro | aufgeführt werden. In der Tabelle wird zudem die Gesamtanzahl pro |
Fahrzeugtyp für die Zone angegeben. | Fahrzeugtyp für die Zone angegeben. |
In Teil 3 der Anlage betrifft Punkt 1.4 den Mindestbestand an Personal | In Teil 3 der Anlage betrifft Punkt 1.4 den Mindestbestand an Personal |
im Bereitschaftsdienst in der Kaserne und an abrufbarem Personal in | im Bereitschaftsdienst in der Kaserne und an abrufbarem Personal in |
Form einer Tabelle. Für alle Wachen wird die Anzahl Feuerwehrleute im | Form einer Tabelle. Für alle Wachen wird die Anzahl Feuerwehrleute im |
Bereitschaftsdienst beziehungsweise abrufbarer Feuerwehrleute sowie | Bereitschaftsdienst beziehungsweise abrufbarer Feuerwehrleute sowie |
ihr Dienstgrad angegeben. Der Personalbestand richtet sich nach der | ihr Dienstgrad angegeben. Der Personalbestand richtet sich nach der |
operativen Tätigkeit der Wache und der Verfügbarkeit der freiwilligen | operativen Tätigkeit der Wache und der Verfügbarkeit der freiwilligen |
Personalmitglieder. | Personalmitglieder. |
In Teil 3 der Anlage betrifft Punkt 1.5 den Einsatz der Mittel. Beim | In Teil 3 der Anlage betrifft Punkt 1.5 den Einsatz der Mittel. Beim |
Ausschicken der Mittel ist der Grundsatz der schnellstmöglichen | Ausschicken der Mittel ist der Grundsatz der schnellstmöglichen |
angemessenen Hilfe ausschlaggebend. Sind die angemessenen Mittel der | angemessenen Hilfe ausschlaggebend. Sind die angemessenen Mittel der |
schnellsten Wache(n) nicht verfügbar, werden die Mittel der | schnellsten Wache(n) nicht verfügbar, werden die Mittel der |
zweitschnellsten Wachen mit den angemessenen Mitteln vor Ort | zweitschnellsten Wachen mit den angemessenen Mitteln vor Ort |
geschickt. Dieses "Kaskadenprinzip" für das Ausschicken der | geschickt. Dieses "Kaskadenprinzip" für das Ausschicken der |
schnellstmöglichen angemessenen Mittel wird so oft wie nötig | schnellstmöglichen angemessenen Mittel wird so oft wie nötig |
wiederholt. | wiederholt. |
Das Schema beschreibt, wie die schnellstmögliche angemessene Hilfe | Das Schema beschreibt, wie die schnellstmögliche angemessene Hilfe |
innerhalb der Zone und zwischen Zonen organisiert wird. Es bestimmt | innerhalb der Zone und zwischen Zonen organisiert wird. Es bestimmt |
zudem die Einsatzsektoren für die verschiedenen Wachen der Zone unter | zudem die Einsatzsektoren für die verschiedenen Wachen der Zone unter |
Berücksichtigung der schnellstmöglichen angemessenen Hilfe. Die | Berücksichtigung der schnellstmöglichen angemessenen Hilfe. Die |
Sektoren der zweit- und der drittschnellsten Wache, die über | Sektoren der zweit- und der drittschnellsten Wache, die über |
angemessene Mittel verfügen, müssen ebenfalls erwähnt werden. Auf der | angemessene Mittel verfügen, müssen ebenfalls erwähnt werden. Auf der |
Grundlage der Analyse der verfügbaren Mittel wird das Prinzip des | Grundlage der Analyse der verfügbaren Mittel wird das Prinzip des |
Netzwerks von Wachen ebenfalls für das Ausschicken der erforderlichen | Netzwerks von Wachen ebenfalls für das Ausschicken der erforderlichen |
Mittel berücksichtigt. So können die für ein und denselben Einsatz | Mittel berücksichtigt. So können die für ein und denselben Einsatz |
erforderlichen Mittel aus verschiedenen Wachen kommen. | erforderlichen Mittel aus verschiedenen Wachen kommen. |
Ein Beispiel einer Tabelle wird vorgesehen. | Ein Beispiel einer Tabelle wird vorgesehen. |
Diese Art Tabelle kann für andere Aufträge (beispielsweise für die | Diese Art Tabelle kann für andere Aufträge (beispielsweise für die |
Einsätze auf der Autobahn unter Berücksichtigung der | Einsätze auf der Autobahn unter Berücksichtigung der |
Autobahnauffahrten und -ausfahrten) erstellt werden. | Autobahnauffahrten und -ausfahrten) erstellt werden. |
In Teil 3 der Anlage betrifft Punkt 2 die Tabelle der | In Teil 3 der Anlage betrifft Punkt 2 die Tabelle der |
Dienstleistungsniveaus der Zone. Der Rat legt im mehrjährigen | Dienstleistungsniveaus der Zone. Der Rat legt im mehrjährigen |
Richtlinienprogramm die Dienstleistungsniveaus fest, die auf das | Richtlinienprogramm die Dienstleistungsniveaus fest, die auf das |
Gebiet der Zone anwendbar sind. Das Schema zur Organisation der | Gebiet der Zone anwendbar sind. Das Schema zur Organisation der |
Einsätze beschreibt ausführlich die Dienstleistungsniveaus pro | Einsätze beschreibt ausführlich die Dienstleistungsniveaus pro |
Einsatzsektor und pro Auftrag. | Einsatzsektor und pro Auftrag. |
In Teil 3 der Anlage betrifft Punkt 3 die Behandlung eines Notrufs. | In Teil 3 der Anlage betrifft Punkt 3 die Behandlung eines Notrufs. |
Das Schema zur Organisation der Einsätze beschreibt ausführlich, wie | Das Schema zur Organisation der Einsätze beschreibt ausführlich, wie |
ein Notruf (vom Eingang des Anrufs bis zum Ausschicken der | ein Notruf (vom Eingang des Anrufs bis zum Ausschicken der |
Hilfsdienste) behandelt wird, und beschreibt die Arbeitsweise und die | Hilfsdienste) behandelt wird, und beschreibt die Arbeitsweise und die |
Mittel, die eingesetzt werden für die Auslösung der Alarmierungskette | Mittel, die eingesetzt werden für die Auslösung der Alarmierungskette |
durch die 100/112-Zentren bis zum Ausschicken der Mittel von den | durch die 100/112-Zentren bis zum Ausschicken der Mittel von den |
Wachen der Zone aus. Das Sammeln von statistischen Daten wird | Wachen der Zone aus. Das Sammeln von statistischen Daten wird |
ebenfalls erläutert. | ebenfalls erläutert. |
Wenn Personal der Zone von einem der Glieder der Alarmierungskette | Wenn Personal der Zone von einem der Glieder der Alarmierungskette |
betroffen ist, beschreibt das Schema zur Organisation der Einsätze die | betroffen ist, beschreibt das Schema zur Organisation der Einsätze die |
wahrgenommenen Funktionen, die erforderlichen Kompetenzen und die | wahrgenommenen Funktionen, die erforderlichen Kompetenzen und die |
Arbeitsweise des Personals. Wenn besondere Verfahren von der Zone | Arbeitsweise des Personals. Wenn besondere Verfahren von der Zone |
festgelegt worden sind und von den Elementen der Alarmierungskette | festgelegt worden sind und von den Elementen der Alarmierungskette |
umgesetzt werden, werden diese beschrieben. | umgesetzt werden, werden diese beschrieben. |
In Teil 3 der Anlage betrifft Punkt 4 die spezifischen Mittel. Die | In Teil 3 der Anlage betrifft Punkt 4 die spezifischen Mittel. Die |
Abdeckung der Risiken, die spezifische Mittel erfordern, wird durch | Abdeckung der Risiken, die spezifische Mittel erfordern, wird durch |
die Mittel der Wachen gewährleistet, die zur Abdeckung der | die Mittel der Wachen gewährleistet, die zur Abdeckung der |
spezifischen Risiken beitragen, ohne spezifische Angliederung an eine | spezifischen Risiken beitragen, ohne spezifische Angliederung an eine |
Gemeinde oder einen Sektor. | Gemeinde oder einen Sektor. |
Die Zone bestimmt die spezifischen Mittel, die für die Ausführung der | Die Zone bestimmt die spezifischen Mittel, die für die Ausführung der |
Aufträge auf ihrem Gebiet nützlich sind. Sie kann über eine | Aufträge auf ihrem Gebiet nützlich sind. Sie kann über eine |
Vereinbarung auf die Mittel der anderen Zonen zurückgreifen. Die | Vereinbarung auf die Mittel der anderen Zonen zurückgreifen. Die |
Vereinbarung beschreibt die Mittel, die Einsatzmodalitäten und die | Vereinbarung beschreibt die Mittel, die Einsatzmodalitäten und die |
administrativen Modalitäten (beispielsweise die Fakturierung). | administrativen Modalitäten (beispielsweise die Fakturierung). |
Die Vereinbarungen, durch die die Hilfeleistungszone sich verpflichtet | Die Vereinbarungen, durch die die Hilfeleistungszone sich verpflichtet |
hat, in anderen Zonen einzugreifen, werden ebenfalls erwähnt. | hat, in anderen Zonen einzugreifen, werden ebenfalls erwähnt. |
Für jedes spezifische Mittel, das die Zone verwendet, erstellt sie ein | Für jedes spezifische Mittel, das die Zone verwendet, erstellt sie ein |
Beschreibungsblatt mit mindestens folgenden Angaben: | Beschreibungsblatt mit mindestens folgenden Angaben: |
- Material, | - Material, |
- erforderliches Personal und erforderliche spezifische | - erforderliches Personal und erforderliche spezifische |
Qualifikationen, | Qualifikationen, |
- Ort, an dem sich die Mittel befinden, | - Ort, an dem sich die Mittel befinden, |
- Alarmierungsweise für die Mittel, | - Alarmierungsweise für die Mittel, |
- Dauer der Mobilisierung des Mittels, | - Dauer der Mobilisierung des Mittels, |
- ... | - ... |
In Teil 3 der Anlage betrifft Punkt 5 die Einsatzkoordination und die | In Teil 3 der Anlage betrifft Punkt 5 die Einsatzkoordination und die |
operative Organisation der Befehlsführung. Das Schema zur Organisation | operative Organisation der Befehlsführung. Das Schema zur Organisation |
der Einsätze beschreibt die Befehlskette. Die Befehlskette ermöglicht | der Einsätze beschreibt die Befehlskette. Die Befehlskette ermöglicht |
eine kohärente und angepasste Verstärkung der Hilfeleistungsmittel je | eine kohärente und angepasste Verstärkung der Hilfeleistungsmittel je |
nach Art und Schwere der Einsätze. Die Befehlskette berücksichtigt die | nach Art und Schwere der Einsätze. Die Befehlskette berücksichtigt die |
Kompetenzen, die für die Ausübung der Funktion erforderlich sind, und | Kompetenzen, die für die Ausübung der Funktion erforderlich sind, und |
die Kompetenzen, die das Personal bei den Ausbildungen erworben hat. | die Kompetenzen, die das Personal bei den Ausbildungen erworben hat. |
Wenn eine Aufstellung des Bereitschaftsdienstes für die verschiedenen | Wenn eine Aufstellung des Bereitschaftsdienstes für die verschiedenen |
Befehlsebenen besteht, wird diese im Schema zur Organisation der | Befehlsebenen besteht, wird diese im Schema zur Organisation der |
Einsätze beschrieben. Die Befehlskette muss die Einsatzkoordination am | Einsätze beschrieben. Die Befehlskette muss die Einsatzkoordination am |
Ort des Zwischenfalls, in der eventuellen Einsatzleitstelle (PC-Ops) | Ort des Zwischenfalls, in der eventuellen Einsatzleitstelle (PC-Ops) |
oder dem eventuellen Koordinierungsausschuss, die im Königlichen | oder dem eventuellen Koordinierungsausschuss, die im Königlichen |
Erlass vom 16. Februar 2006 über die Noteinsatzpläne und in den | Erlass vom 16. Februar 2006 über die Noteinsatzpläne und in den |
diesbezüglichen Ministeriellen Rundschreiben erwähnt sind, | diesbezüglichen Ministeriellen Rundschreiben erwähnt sind, |
gewährleisten. | gewährleisten. |
In Teil 3 der Anlage betrifft Punkt 6.1 die Sicherheit bei Einsätzen. | In Teil 3 der Anlage betrifft Punkt 6.1 die Sicherheit bei Einsätzen. |
Der Plan beschreibt alle Maßnahmen, die von der Zone ergriffen werden, | Der Plan beschreibt alle Maßnahmen, die von der Zone ergriffen werden, |
damit die Sicherheit des Personals bei Einsätzen gewährleistet ist. | damit die Sicherheit des Personals bei Einsätzen gewährleistet ist. |
Wenn besondere Mittel eingesetzt werden müssen, um die Sicherheit der | Wenn besondere Mittel eingesetzt werden müssen, um die Sicherheit der |
Einsatzkräfte zu unterstützen, beschreibt der Plan die einzuhaltenden | Einsatzkräfte zu unterstützen, beschreibt der Plan die einzuhaltenden |
Verfahren. | Verfahren. |
In Teil 3 der Anlage betrifft Punkt 6.2 die logistische Unterstützung | In Teil 3 der Anlage betrifft Punkt 6.2 die logistische Unterstützung |
für das Personal. Die Zone sieht insbesondere die Mittel vor, um die | für das Personal. Die Zone sieht insbesondere die Mittel vor, um die |
Personalmitglieder bei Einsätzen nötigenfalls mit Getränken und Essen | Personalmitglieder bei Einsätzen nötigenfalls mit Getränken und Essen |
zu versorgen. Das Schema zur Organisation der Einsätze beschreibt | zu versorgen. Das Schema zur Organisation der Einsätze beschreibt |
ausführlich die Modalitäten zur Ausführung der logistischen | ausführlich die Modalitäten zur Ausführung der logistischen |
Unterstützung. | Unterstützung. |
In Teil 3 der Anlage betrifft Punkt 6.3 den psychologischen Beistand. | In Teil 3 der Anlage betrifft Punkt 6.3 den psychologischen Beistand. |
Die Zone organisiert psychologischen Beistand für Einsatzkräfte, um | Die Zone organisiert psychologischen Beistand für Einsatzkräfte, um |
das Risiko eines Traumas nach einem Einsatz zu begrenzen. Hierzu kann | das Risiko eines Traumas nach einem Einsatz zu begrenzen. Hierzu kann |
sie die Dienste einer bestehenden spezialisierten Organisation in | sie die Dienste einer bestehenden spezialisierten Organisation in |
Anspruch nehmen. Der Plan beschreibt ausführlich die Mittel, die zur | Anspruch nehmen. Der Plan beschreibt ausführlich die Mittel, die zur |
Gewährleistung eines psychologischen Beistands für die Einsatzkräfte | Gewährleistung eines psychologischen Beistands für die Einsatzkräfte |
in allen belastenden oder Stresssituationen eingesetzt werden. | in allen belastenden oder Stresssituationen eingesetzt werden. |
In Teil 3 der Anlage betrifft Punkt 6.4 das Debriefing, auch "Feedback | In Teil 3 der Anlage betrifft Punkt 6.4 das Debriefing, auch "Feedback |
über die Erfahrungen" genannt. Die Zone arbeitet Bewertungsverfahren | über die Erfahrungen" genannt. Die Zone arbeitet Bewertungsverfahren |
aus, die es ermöglichen, Erkenntnisse aus operativen Einsätzen (RetEx) | aus, die es ermöglichen, Erkenntnisse aus operativen Einsätzen (RetEx) |
zu gewinnen. Der Plan beschreibt die Organisation, die die Zone | zu gewinnen. Der Plan beschreibt die Organisation, die die Zone |
einführt, um das RetEx zu gewährleisten, und die Verfahren in Sachen | einführt, um das RetEx zu gewährleisten, und die Verfahren in Sachen |
Debriefing mit dem Personal. Dieses RetEx kann in Zusammenarbeit mit | Debriefing mit dem Personal. Dieses RetEx kann in Zusammenarbeit mit |
dem Fachzentrum für zivile Sicherheit stattfinden. | dem Fachzentrum für zivile Sicherheit stattfinden. |
In Teil 3 der Anlage bedarf Punkt 7 keines besonderen Kommentars. | In Teil 3 der Anlage bedarf Punkt 7 keines besonderen Kommentars. |
Ich habe die Ehre, | Ich habe die Ehre, |
Sire, | Sire, |
die ehrerbietige und getreue Dienerin | die ehrerbietige und getreue Dienerin |
Eurer Majestät | Eurer Majestät |
zu sein. | zu sein. |
Die Ministerin des Innern | Die Ministerin des Innern |
Frau J. MILQUET | Frau J. MILQUET |
25. APRIL 2014 - Königlicher Erlass zur Festlegung des Mindestinhalts | 25. APRIL 2014 - Königlicher Erlass zur Festlegung des Mindestinhalts |
und der Struktur des Schemas zur Organisation der Einsätze der | und der Struktur des Schemas zur Organisation der Einsätze der |
Hilfeleistungszonen und zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom | Hilfeleistungszonen und zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom |
10. November 2012 zur Festlegung der Mindestbedingungen für die | 10. November 2012 zur Festlegung der Mindestbedingungen für die |
schnellstmögliche angemessene Hilfe und der angemessenen Mittel | schnellstmögliche angemessene Hilfe und der angemessenen Mittel |
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, | PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, |
Unser Gruß! | Unser Gruß! |
Aufgrund der Verfassung, des Artikels 108; | Aufgrund der Verfassung, des Artikels 108; |
Aufgrund des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die zivile Sicherheit, der | Aufgrund des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die zivile Sicherheit, der |
Artikel 22/1 und 224 Absatz 2; | Artikel 22/1 und 224 Absatz 2; |
Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 10. Dezember 2013; | Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 10. Dezember 2013; |
Aufgrund des Einverständnisses des Ministers des Haushalts vom 21. | Aufgrund des Einverständnisses des Ministers des Haushalts vom 21. |
Januar 2014; | Januar 2014; |
Aufgrund des Gutachtens Nr. 55.172/2 des Staatsrates vom 24. Februar | Aufgrund des Gutachtens Nr. 55.172/2 des Staatsrates vom 24. Februar |
2014, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 1 der am | 2014, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 1 der am |
12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat; | 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat; |
Auf Vorschlag der Ministerin des Innern | Auf Vorschlag der Ministerin des Innern |
Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: | Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: |
KAPITEL I - Allgemeine Bestimmungen | KAPITEL I - Allgemeine Bestimmungen |
Artikel 1 - Für die Anwendung des vorliegenden Erlasses versteht man | Artikel 1 - Für die Anwendung des vorliegenden Erlasses versteht man |
unter: | unter: |
1. Gesetz vom 15. Mai 2007: das Gesetz vom 15. Mai 2007 über die | 1. Gesetz vom 15. Mai 2007: das Gesetz vom 15. Mai 2007 über die |
zivile Sicherheit, | zivile Sicherheit, |
2. Zone: die Hilfeleistungszone, erwähnt in Artikel 14 des Gesetzes | 2. Zone: die Hilfeleistungszone, erwähnt in Artikel 14 des Gesetzes |
vom 15. Mai 2007, | vom 15. Mai 2007, |
3. Rat: den Zonenrat, erwähnt in Artikel 24 des Gesetzes vom 15. Mai | 3. Rat: den Zonenrat, erwähnt in Artikel 24 des Gesetzes vom 15. Mai |
2007, | 2007, |
4. Kollegium: das Zonenkollegium, vorgesehen in Artikel 55 des | 4. Kollegium: das Zonenkollegium, vorgesehen in Artikel 55 des |
Gesetzes vom 15. Mai 2007, | Gesetzes vom 15. Mai 2007, |
5. Zonenkommandanten: den Zonenkommandanten, erwähnt in Artikel 109 | 5. Zonenkommandanten: den Zonenkommandanten, erwähnt in Artikel 109 |
des Gesetzes vom 15. Mai 2007, | des Gesetzes vom 15. Mai 2007, |
6. mehrjährigem allgemeinen Richtlinienprogramm: das mehrjährige | 6. mehrjährigem allgemeinen Richtlinienprogramm: das mehrjährige |
allgemeine Richtlinienprogramm, erwähnt in Artikel 23 des Gesetzes vom | allgemeine Richtlinienprogramm, erwähnt in Artikel 23 des Gesetzes vom |
15. Mai 2007, | 15. Mai 2007, |
7. jährlichem Aktionsplan: den jährlichen Aktionsplan, erwähnt in | 7. jährlichem Aktionsplan: den jährlichen Aktionsplan, erwähnt in |
Artikel 23 § 3 des Gesetzes vom 15. Mai 2007, | Artikel 23 § 3 des Gesetzes vom 15. Mai 2007, |
8. Schema zur Organisation der Einsätze: das Schema zur Organisation | 8. Schema zur Organisation der Einsätze: das Schema zur Organisation |
der Einsätze, erwähnt in Artikel 22/1 des Gesetzes vom 15. Mai 2007, | der Einsätze, erwähnt in Artikel 22/1 des Gesetzes vom 15. Mai 2007, |
9. Dienstleistungsniveau: den Abdeckungsgrad für ein bestimmtes | 9. Dienstleistungsniveau: den Abdeckungsgrad für ein bestimmtes |
Gebiet, das heißt die Einsatzfrist für einen bestimmten Auftrag auf | Gebiet, das heißt die Einsatzfrist für einen bestimmten Auftrag auf |
einem bestimmten Gebiet und den Prozentsatz einer angemessenen | einem bestimmten Gebiet und den Prozentsatz einer angemessenen |
Reaktion binnen dieser Frist. | Reaktion binnen dieser Frist. |
KAPITEL II - Schema zur Organisation der Einsätze | KAPITEL II - Schema zur Organisation der Einsätze |
Art. 2 - Das Schema zur Organisation der Einsätze wird den | Art. 2 - Das Schema zur Organisation der Einsätze wird den |
Ratsmitgliedern, der in Artikel 168 des Gesetzes vom 15. Mai 2007 | Ratsmitgliedern, der in Artikel 168 des Gesetzes vom 15. Mai 2007 |
erwähnten Generalinspektion der Dienste der zivilen Sicherheit, den | erwähnten Generalinspektion der Dienste der zivilen Sicherheit, den |
angrenzenden Zonen, dem Provinzgouverneur und dem Personal der Zone | angrenzenden Zonen, dem Provinzgouverneur und dem Personal der Zone |
zur Verfügung gestellt. | zur Verfügung gestellt. |
Art. 3 - Der Mindestinhalt und die Struktur des Schemas zur | Art. 3 - Der Mindestinhalt und die Struktur des Schemas zur |
Organisation der Einsätze wird gemäß dem Muster in der Anlage zu | Organisation der Einsätze wird gemäß dem Muster in der Anlage zu |
vorliegendem Erlass festgelegt. | vorliegendem Erlass festgelegt. |
Art. 4 - Der Zonenkommandant nimmt alle drei Jahre eine Bewertung des | Art. 4 - Der Zonenkommandant nimmt alle drei Jahre eine Bewertung des |
Schemas vor, insbesondere anhand der Einsatzstatistiken. | Schemas vor, insbesondere anhand der Einsatzstatistiken. |
Das Schema wird gegebenenfalls den Ergebnissen der Bewertung | Das Schema wird gegebenenfalls den Ergebnissen der Bewertung |
angepasst. | angepasst. |
KAPITEL III - Abänderungsbestimmungen | KAPITEL III - Abänderungsbestimmungen |
Art. 5 - Die Überschrift von Kapitel 3 des Königlichen Erlasses vom | Art. 5 - Die Überschrift von Kapitel 3 des Königlichen Erlasses vom |
10. November 2012 zur Festlegung der Mindestbedingungen für die | 10. November 2012 zur Festlegung der Mindestbedingungen für die |
schnellstmögliche angemessene Hilfe und der angemessenen Mittel wird | schnellstmögliche angemessene Hilfe und der angemessenen Mittel wird |
wie folgt ersetzt: "Plan der vorläufigen Zone in Bezug auf die | wie folgt ersetzt: "Plan der vorläufigen Zone in Bezug auf die |
Bedingungen für die schnellstmögliche angemessene Hilfe und auf die | Bedingungen für die schnellstmögliche angemessene Hilfe und auf die |
angemessenen Mittel". | angemessenen Mittel". |
Art. 6 - Artikel 8 desselben Erlasses wird wie folgt abgeändert: | Art. 6 - Artikel 8 desselben Erlasses wird wie folgt abgeändert: |
1. Paragraph 1 Absatz 1 wird wie folgt ersetzt: "Im Plan der | 1. Paragraph 1 Absatz 1 wird wie folgt ersetzt: "Im Plan der |
vorläufigen Zone in Bezug auf die Bedingungen für die | vorläufigen Zone in Bezug auf die Bedingungen für die |
schnellstmögliche angemessene Hilfe und auf die angemessenen Mittel, | schnellstmögliche angemessene Hilfe und auf die angemessenen Mittel, |
nachstehend "Plan" genannt, werden die Einsetzung der im vorliegenden | nachstehend "Plan" genannt, werden die Einsetzung der im vorliegenden |
Erlass vorgesehenen Mittel und die spezifischen angemessenen Mittel | Erlass vorgesehenen Mittel und die spezifischen angemessenen Mittel |
der Zone bestimmt." | der Zone bestimmt." |
2. In § 1 Absatz 2 werden die Wörter "und den im mehrjährigen | 2. In § 1 Absatz 2 werden die Wörter "und den im mehrjährigen |
allgemeinen Richtlinienprogramm bestimmten Prioritäten" gestrichen. | allgemeinen Richtlinienprogramm bestimmten Prioritäten" gestrichen. |
3. In § 1 Absatz 4 und 5 wird der Begriff "Zone" jeweils durch den | 3. In § 1 Absatz 4 und 5 wird der Begriff "Zone" jeweils durch den |
Begriff "vorläufige Zone" ersetzt. | Begriff "vorläufige Zone" ersetzt. |
4. Die Paragraphen 2 und 3 werden aufgehoben. | 4. Die Paragraphen 2 und 3 werden aufgehoben. |
Art. 7 - In Artikel 9 desselben Erlasses wird das Wort "Zone" durch | Art. 7 - In Artikel 9 desselben Erlasses wird das Wort "Zone" durch |
die Wörter "vorläufigen Zone" ersetzt. | die Wörter "vorläufigen Zone" ersetzt. |
Art. 8 - In Artikel 12 Absatz 2 desselben Erlasses wird der letzte | Art. 8 - In Artikel 12 Absatz 2 desselben Erlasses wird der letzte |
Satz wie folgt ersetzt: "Hierzu erstellen die vorläufigen Zonen einen | Satz wie folgt ersetzt: "Hierzu erstellen die vorläufigen Zonen einen |
Plan, dessen Inhalt Artikel 8 entspricht, und erstellen die Zonen ein | Plan, dessen Inhalt Artikel 8 entspricht, und erstellen die Zonen ein |
Schema zur Organisation der Einsätze, wie durch den Königlichen Erlass | Schema zur Organisation der Einsätze, wie durch den Königlichen Erlass |
vom 25. April 2014 zur Festlegung des Mindestinhalts und der Struktur | vom 25. April 2014 zur Festlegung des Mindestinhalts und der Struktur |
des Schemas zur Organisation der Einsätze der Hilfeleistungszonen und | des Schemas zur Organisation der Einsätze der Hilfeleistungszonen und |
zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 10. November 2012 zur | zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 10. November 2012 zur |
Festlegung der Mindestbedingungen für die schnellstmögliche | Festlegung der Mindestbedingungen für die schnellstmögliche |
angemessene Hilfe und der angemessenen Mittel organisiert." | angemessene Hilfe und der angemessenen Mittel organisiert." |
KAPITEL IV - Schlussbestimmungen | KAPITEL IV - Schlussbestimmungen |
Art. 9 - Für die Anwendung des vorliegenden Erlasses ist bei der | Art. 9 - Für die Anwendung des vorliegenden Erlasses ist bei der |
Verwendung des Begriffs "Zone" auch der Feuerwehrdienst und Dienst für | Verwendung des Begriffs "Zone" auch der Feuerwehrdienst und Dienst für |
dringende medizinische Hilfe der Region Brüssel-Hauptstadt gemeint. | dringende medizinische Hilfe der Region Brüssel-Hauptstadt gemeint. |
Die Zuständigkeiten, die dem Rat, dem Kollegium und dem | Die Zuständigkeiten, die dem Rat, dem Kollegium und dem |
Zonenkommandanten durch vorliegenden Erlass anvertraut werden, werden | Zonenkommandanten durch vorliegenden Erlass anvertraut werden, werden |
in diesem Fall von den zuständigen Organen des Feuerwehrdienstes und | in diesem Fall von den zuständigen Organen des Feuerwehrdienstes und |
Dienstes für dringende medizinische Hilfe der Region | Dienstes für dringende medizinische Hilfe der Region |
Brüssel-Hauptstadt ausgeübt. | Brüssel-Hauptstadt ausgeübt. |
Art. 10 - Folgende Bestimmungen treten am 1. Januar 2015 in Kraft: | Art. 10 - Folgende Bestimmungen treten am 1. Januar 2015 in Kraft: |
1. Artikel 22/1 des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die zivile | 1. Artikel 22/1 des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die zivile |
Sicherheit, | Sicherheit, |
2. vorliegender Erlass. | 2. vorliegender Erlass. |
In Abweichung von Absatz 1 tritt vorliegender Erlass für die in | In Abweichung von Absatz 1 tritt vorliegender Erlass für die in |
Artikel 220 § 1 Absatz 2 des Gesetzes vom 15. Mai 2007 erwähnten | Artikel 220 § 1 Absatz 2 des Gesetzes vom 15. Mai 2007 erwähnten |
vorläufigen Zonen an dem vom Rat bestimmten Datum, an dem die | vorläufigen Zonen an dem vom Rat bestimmten Datum, an dem die |
Feuerwehrdienste in die Zone integriert werden, und spätestens am 1. | Feuerwehrdienste in die Zone integriert werden, und spätestens am 1. |
Januar 2016 in Kraft. | Januar 2016 in Kraft. |
Art. 11 - Unser Minister des Innern ist mit der Ausführung des | Art. 11 - Unser Minister des Innern ist mit der Ausführung des |
vorliegenden Erlasses beauftragt. | vorliegenden Erlasses beauftragt. |
PHILIPPE | PHILIPPE |
Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
Die Ministerin des Innern | Die Ministerin des Innern |
Frau J. MILQUET | Frau J. MILQUET |
Anlage: Mindestinhalt und Struktur des Schemas zur Organisation der | Anlage: Mindestinhalt und Struktur des Schemas zur Organisation der |
Einsätze | Einsätze |
TEIL 1: ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN | TEIL 1: ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN |
1. ALLGEMEINES | 1. ALLGEMEINES |
1.1 Daseinsberechtigung des Schemas zur Organisation der Einsätze | 1.1 Daseinsberechtigung des Schemas zur Organisation der Einsätze |
(Ausdehnung und Grenzen des vom Schema erfassten Gebiets) | (Ausdehnung und Grenzen des vom Schema erfassten Gebiets) |
1.2 Inhaltsverzeichnis | 1.2 Inhaltsverzeichnis |
2. ZUSTÄNDIGKEITEN UND AUFTRÄGE DER ZONE | 2. ZUSTÄNDIGKEITEN UND AUFTRÄGE DER ZONE |
3. ADMINISTRATIVE ORGANISATION DER ZONE | 3. ADMINISTRATIVE ORGANISATION DER ZONE |
3.1 Zusammensetzung des Rates | 3.1 Zusammensetzung des Rates |
3.2 Zusammensetzung des Kollegiums | 3.2 Zusammensetzung des Kollegiums |
3.3 Leitung der Zone | 3.3 Leitung der Zone |
Es geht insbesondere darum, die verschiedenen Leitungen innerhalb der | Es geht insbesondere darum, die verschiedenen Leitungen innerhalb der |
Zone festzulegen und die Rolle des Zonenkommandanten zu bestimmen. | Zone festzulegen und die Rolle des Zonenkommandanten zu bestimmen. |
3.4 Zusammensetzung und Auftrag der technischen Kommission und des | 3.4 Zusammensetzung und Auftrag der technischen Kommission und des |
Leitungsteams (Stab) | Leitungsteams (Stab) |
3.5 Organigramm der Zone | 3.5 Organigramm der Zone |
TEIL 2: GEOGRAFISCHE UND DEMOGRAFISCHE ANGABEN DER ZONE | TEIL 2: GEOGRAFISCHE UND DEMOGRAFISCHE ANGABEN DER ZONE |
LAS-Code | LAS-Code |
Gemeinde | Gemeinde |
Standort der | Standort der |
Infrastrukturen | Infrastrukturen |
(Wache, | (Wache, |
Verwaltungsgebäude, | Verwaltungsgebäude, |
Logistikgebäude usw.) | Logistikgebäude usw.) |
Bevölkerung | Bevölkerung |
Fläche | Fläche |
Bevölkerungsdichte | Bevölkerungsdichte |
Gesamtzahl pro Zone: | Gesamtzahl pro Zone: |
Die Zone fügt eine Karte der Bevölkerungsdichte bei, damit man die | Die Zone fügt eine Karte der Bevölkerungsdichte bei, damit man die |
städtischen Gebiete und die ländlichen Gebiete erkennen kann. | städtischen Gebiete und die ländlichen Gebiete erkennen kann. |
Eine Landkarte der Zone mit der Lokalisierung der Infrastrukturen wird | Eine Landkarte der Zone mit der Lokalisierung der Infrastrukturen wird |
beigefügt. | beigefügt. |
TEIL 3: GEBIETSGLIEDERUNG UND OPERATIVER EINSATZ | TEIL 3: GEBIETSGLIEDERUNG UND OPERATIVER EINSATZ |
1. WACHEN DER ZONE UND SCHNELLSTMÖGLICHE ANGEMESSENE HILFE - | 1. WACHEN DER ZONE UND SCHNELLSTMÖGLICHE ANGEMESSENE HILFE - |
ANGEMESSENE MITTEL | ANGEMESSENE MITTEL |
1.1 Aufträge der Wachen | 1.1 Aufträge der Wachen |
1.1.1 Allgemeine Aufträge (Einsatzaufträge und Unterstützungsaufträge, | 1.1.1 Allgemeine Aufträge (Einsatzaufträge und Unterstützungsaufträge, |
die von allen Wachen der Zone ausgeführt werden) | die von allen Wachen der Zone ausgeführt werden) |
1.1.2 Besondere Aufträge (Einsatzaufträge und Unterstützungsaufträge, | 1.1.2 Besondere Aufträge (Einsatzaufträge und Unterstützungsaufträge, |
die von einer oder mehreren Wachen der Zone ausgeführt werden) | die von einer oder mehreren Wachen der Zone ausgeführt werden) |
Das Schema zur Organisation der Einsätze enthält Informationen über | Das Schema zur Organisation der Einsätze enthält Informationen über |
die besonderen Noteinsatzpläne und die im Voraus zu erstellenden | die besonderen Noteinsatzpläne und die im Voraus zu erstellenden |
Einsatzpläne, die in der Anlage zum Schema aufgelistet werden. | Einsatzpläne, die in der Anlage zum Schema aufgelistet werden. |
1.2 Hierarchischer Verantwortlicher der Wachen | 1.2 Hierarchischer Verantwortlicher der Wachen |
Die Wachen unterliegen der hierarchischen Gewalt eines | Die Wachen unterliegen der hierarchischen Gewalt eines |
verantwortlichen Offiziers. Ein und derselbe Offizier kann für mehrere | verantwortlichen Offiziers. Ein und derselbe Offizier kann für mehrere |
Wachen verantwortlich sein. Er erstattet dem Zonenkommandanten oder | Wachen verantwortlich sein. Er erstattet dem Zonenkommandanten oder |
seinem Beauftragten Bericht. Der verantwortliche Offizier wird im | seinem Beauftragten Bericht. Der verantwortliche Offizier wird im |
Schema zur Organisation der Einsätze identifiziert. | Schema zur Organisation der Einsätze identifiziert. |
1.3 Einsatzfahrzeuge der Wachen in Form einer Tabelle | 1.3 Einsatzfahrzeuge der Wachen in Form einer Tabelle |
Wache | Wache |
Multi- | Multi- |
funktionales Löschfahr- | funktionales Löschfahr- |
zeug | zeug |
Lösch- | Lösch- |
fahr- | fahr- |
zeug | zeug |
Bergungs- | Bergungs- |
fahrzeug | fahrzeug |
Tank- | Tank- |
lösch- | lösch- |
fahrzeug | fahrzeug |
Dreh- | Dreh- |
leiter- | leiter- |
fahrzeug | fahrzeug |
Kranken- | Kranken- |
wagen | wagen |
Sicherungs- | Sicherungs- |
fahrzeug | fahrzeug |
Einsatz- | Einsatz- |
leitwagen | leitwagen |
Wache 1 | Wache 1 |
Wache 2 | Wache 2 |
Wache n | Wache n |
1.4 Mindestbestand an Personal im Bereitschaftsdienst in der Kaserne | 1.4 Mindestbestand an Personal im Bereitschaftsdienst in der Kaserne |
oder an abrufbarem Personal pro Wache in Form einer Tabelle | oder an abrufbarem Personal pro Wache in Form einer Tabelle |
Wache | Wache |
tags | tags |
Feuerwehrleute im Bereitschaftsdienst in der Kaserne pro Dienstgrad | Feuerwehrleute im Bereitschaftsdienst in der Kaserne pro Dienstgrad |
tags | tags |
Abrufbare | Abrufbare |
Feuerwehrleute | Feuerwehrleute |
pro Dienstgrad | pro Dienstgrad |
nachts | nachts |
Feuerwehrleute im Bereitschaftsdienst in der Kaserne pro Dienstgrad | Feuerwehrleute im Bereitschaftsdienst in der Kaserne pro Dienstgrad |
nachts | nachts |
Abrufbare | Abrufbare |
Feuerwehrleute | Feuerwehrleute |
pro Dienstgrad | pro Dienstgrad |
Wache 1 | Wache 1 |
Wache 2 | Wache 2 |
Wache n | Wache n |
1.5 Einsatz der Mittel | 1.5 Einsatz der Mittel |
Beim Ausschicken der Mittel ist der Grundsatz der schnellstmöglichen | Beim Ausschicken der Mittel ist der Grundsatz der schnellstmöglichen |
angemessenen Hilfe ausschlaggebend. Sind die angemessenen Mittel der | angemessenen Hilfe ausschlaggebend. Sind die angemessenen Mittel der |
schnellst en Wache(n) nicht verfügbar, werden die Mittel der | schnellst en Wache(n) nicht verfügbar, werden die Mittel der |
zweitschnellsten Wachen mit den angemessenen Mitteln vor Ort | zweitschnellsten Wachen mit den angemessenen Mitteln vor Ort |
geschickt. Dieses "Kaskadenprinzip" für das Ausschicken der | geschickt. Dieses "Kaskadenprinzip" für das Ausschicken der |
schnellstmöglichen angemessenen Mittel wird so oft wie nötig | schnellstmöglichen angemessenen Mittel wird so oft wie nötig |
wiederholt. | wiederholt. |
Das Schema beschreibt, wie die schnellstmögliche angemessene Hilfe | Das Schema beschreibt, wie die schnellstmögliche angemessene Hilfe |
innerhalb der Zone und zwischen Zonen organisiert wird. Es bestimmt | innerhalb der Zone und zwischen Zonen organisiert wird. Es bestimmt |
zudem die Einsatzsektoren für die verschiedenen Wachen der Zone unter | zudem die Einsatzsektoren für die verschiedenen Wachen der Zone unter |
Berücksichtigung der schnellstmöglichen angemessenen Hilfe. Die | Berücksichtigung der schnellstmöglichen angemessenen Hilfe. Die |
Sektoren der zweit- und der drittschnellsten Wache, die über | Sektoren der zweit- und der drittschnellsten Wache, die über |
angemessene Mittel verfügen, müssen ebenfalls erwähnt werden. Auf der | angemessene Mittel verfügen, müssen ebenfalls erwähnt werden. Auf der |
Grundlage der Analyse der verfügbaren Mittel wird das Prinzip des | Grundlage der Analyse der verfügbaren Mittel wird das Prinzip des |
Netzwerks von Wachen ebenfalls für das Ausschicken der erforderlichen | Netzwerks von Wachen ebenfalls für das Ausschicken der erforderlichen |
Mittel berücksichtigt. So können die für ein und denselben Einsatz | Mittel berücksichtigt. So können die für ein und denselben Einsatz |
erforderlichen Mittel aus verschiedenen Wachen kommen. | erforderlichen Mittel aus verschiedenen Wachen kommen. |
1.5.1 Brand | 1.5.1 Brand |
Schnellste Wache | Schnellste Wache |
Zweitschnellste Wache | Zweitschnellste Wache |
Drittschnellste Wache | Drittschnellste Wache |
Sektor 1 | Sektor 1 |
P1 | P1 |
P2 | P2 |
P4 | P4 |
Sektor 2 | Sektor 2 |
P2 | P2 |
P4 | P4 |
P8 | P8 |
Sektor 3 | Sektor 3 |
P3 | P3 |
P7 | P7 |
P8 | P8 |
1.5.2 Technische Hilfeleistung | 1.5.2 Technische Hilfeleistung |
Schnellste Wache | Schnellste Wache |
Zweitschnellste Wache | Zweitschnellste Wache |
Drittschnellste Wache | Drittschnellste Wache |
Sektor 1 | Sektor 1 |
P2 | P2 |
P4 | P4 |
P8 | P8 |
Sektor 2 | Sektor 2 |
P2 | P2 |
P4 | P4 |
P8 | P8 |
Sektor 3 | Sektor 3 |
P3 | P3 |
P7 | P7 |
P8 | P8 |
1.5.3 Andere Einsätze | 1.5.3 Andere Einsätze |
Schnellste Wache | Schnellste Wache |
Zweitschnellste Wache | Zweitschnellste Wache |
Drittschnellste Wache | Drittschnellste Wache |
Sektor 1 | Sektor 1 |
P1 | P1 |
P2 | P2 |
P4 | P4 |
Sektor 2 | Sektor 2 |
P2 | P2 |
P4 | P4 |
P8 | P8 |
Sektor 3 | Sektor 3 |
P3 | P3 |
P7 | P7 |
P8 | P8 |
2. TABELLE DER DIENSTLEISTUNGSNIVEAUS DER ZONE | 2. TABELLE DER DIENSTLEISTUNGSNIVEAUS DER ZONE |
In Ausführung des mehrjährigen allgemeinen Richtlinienprogramms legt | In Ausführung des mehrjährigen allgemeinen Richtlinienprogramms legt |
der Rat die Dienstleistungsniveaus fest, die auf das Gebiet der Zone | der Rat die Dienstleistungsniveaus fest, die auf das Gebiet der Zone |
anwendbar sind. Das Schema zur Organisation der Einsätze beschreibt | anwendbar sind. Das Schema zur Organisation der Einsätze beschreibt |
ausführlich die Dienstleistungsniveaus pro Einsatzsektor und pro | ausführlich die Dienstleistungsniveaus pro Einsatzsektor und pro |
Auftrag. | Auftrag. |
Einsatzsektor | Einsatzsektor |
Auftrag "a" | Auftrag "a" |
Auftrag "b" | Auftrag "b" |
Auftrag "n" | Auftrag "n" |
Prozentsatz a1 | Prozentsatz a1 |
Prozentsatz b1 | Prozentsatz b1 |
Prozentsatz c1 | Prozentsatz c1 |
Prozentsatz a2 | Prozentsatz a2 |
Prozentsatz b2 | Prozentsatz b2 |
Prozentsatz c2 | Prozentsatz c2 |
Prozentsatz an | Prozentsatz an |
Prozentsatz bn | Prozentsatz bn |
Prozentsatz cn | Prozentsatz cn |
3. BEHANDLUNG EINES NOTRUFS | 3. BEHANDLUNG EINES NOTRUFS |
Das Schema zur Organisation der Einsätze beschreibt ausführlich, wie | Das Schema zur Organisation der Einsätze beschreibt ausführlich, wie |
ein Notruf (vom Eingang des Anrufs bis zum Ausschicken der | ein Notruf (vom Eingang des Anrufs bis zum Ausschicken der |
Hilfsdienste) behandelt wird, und beschreibt die Arbeitsweise und die | Hilfsdienste) behandelt wird, und beschreibt die Arbeitsweise und die |
Mittel, die eingesetzt werden für die Auslösung der Alarmierungskette | Mittel, die eingesetzt werden für die Auslösung der Alarmierungskette |
durch die 100/112-Zentren bis zum Ausschicken der Mittel von den | durch die 100/112-Zentren bis zum Ausschicken der Mittel von den |
Wachen der Zone aus. Das Sammeln von statistischen Daten wird | Wachen der Zone aus. Das Sammeln von statistischen Daten wird |
ebenfalls erläutert. | ebenfalls erläutert. |
Wenn Personal der Zone von einem der Glieder der Alarmierungskette | Wenn Personal der Zone von einem der Glieder der Alarmierungskette |
betroffen ist, beschreibt das Schema zur Organisation der Einsätze die | betroffen ist, beschreibt das Schema zur Organisation der Einsätze die |
wahrgenommenen Funktionen, die erforderlichen Kompetenzen und die | wahrgenommenen Funktionen, die erforderlichen Kompetenzen und die |
Arbeitsweise des Personals. Wenn besondere Verfahren von der Zone | Arbeitsweise des Personals. Wenn besondere Verfahren von der Zone |
festgelegt worden sind und von den Elementen der Alarmierungskette | festgelegt worden sind und von den Elementen der Alarmierungskette |
umgesetzt werden, werden diese beschrieben. | umgesetzt werden, werden diese beschrieben. |
4. SPEZIFISCHE MITTEL (für spezifische Risiken) | 4. SPEZIFISCHE MITTEL (für spezifische Risiken) |
Die Zone bestimmt die spezifischen Mittel, die für die Ausführung der | Die Zone bestimmt die spezifischen Mittel, die für die Ausführung der |
Aufträge auf ihrem Gebiet nützlich sind. Sie kann über eine | Aufträge auf ihrem Gebiet nützlich sind. Sie kann über eine |
Vereinbarung auf die Mittel der anderen Zonen zurückgreifen. Die | Vereinbarung auf die Mittel der anderen Zonen zurückgreifen. Die |
Vereinbarung beschreibt die Mittel, die Einsatzmodalitäten und die | Vereinbarung beschreibt die Mittel, die Einsatzmodalitäten und die |
administrativen Modalitäten (beispielsweise die Fakturierung). | administrativen Modalitäten (beispielsweise die Fakturierung). |
Die Vereinbarungen, durch die die Hilfeleistungszone sich verpflichtet | Die Vereinbarungen, durch die die Hilfeleistungszone sich verpflichtet |
hat, in anderen Zonen einzugreifen, werden ebenfalls erwähnt. | hat, in anderen Zonen einzugreifen, werden ebenfalls erwähnt. |
Für jedes spezifische Mittel, das die Zone verwendet, erstellt sie ein | Für jedes spezifische Mittel, das die Zone verwendet, erstellt sie ein |
Beschreibungsblatt mit mindestens folgenden Angaben: | Beschreibungsblatt mit mindestens folgenden Angaben: |
- Material, | - Material, |
- erforderliches Personal und erforderliche spezifische | - erforderliches Personal und erforderliche spezifische |
Qualifikationen, | Qualifikationen, |
- Ort, an dem sich die Mittel befinden, | - Ort, an dem sich die Mittel befinden, |
- Alarmierungsweise für die Mittel, | - Alarmierungsweise für die Mittel, |
- Dauer der Mobilisierung des Mittels, | - Dauer der Mobilisierung des Mittels, |
- ... | - ... |
5. EINSATZKOORDINATION UND OPERATIVE ORGANISATION DER BEFEHLSFÜHRUNG | 5. EINSATZKOORDINATION UND OPERATIVE ORGANISATION DER BEFEHLSFÜHRUNG |
(Beschreibung der Befehlskette) | (Beschreibung der Befehlskette) |
Das Schema zur Organisation der Einsätze beschreibt die Befehlskette. | Das Schema zur Organisation der Einsätze beschreibt die Befehlskette. |
Die Befehlskette ermöglicht eine kohärente und angepasste Verstärkung | Die Befehlskette ermöglicht eine kohärente und angepasste Verstärkung |
der Hilfeleistungsmittel je nach Art und Schwere der Einsätze. Die | der Hilfeleistungsmittel je nach Art und Schwere der Einsätze. Die |
Befehlskette berücksichtigt die Kompetenzen, die für die Ausübung der | Befehlskette berücksichtigt die Kompetenzen, die für die Ausübung der |
Funktion erforderlich sind, und die Kompetenzen, die das Personal bei | Funktion erforderlich sind, und die Kompetenzen, die das Personal bei |
den Ausbildungen erworben hat. Wenn eine Aufstellung des | den Ausbildungen erworben hat. Wenn eine Aufstellung des |
Bereitschaftsdienstes für die verschiedenen Befehlsebenen besteht, | Bereitschaftsdienstes für die verschiedenen Befehlsebenen besteht, |
wird diese im Schema zur Organisation der Einsätze beschrieben. Die | wird diese im Schema zur Organisation der Einsätze beschrieben. Die |
Befehlskette muss die Einsatzkoordination am Ort des Zwischenfalls, in | Befehlskette muss die Einsatzkoordination am Ort des Zwischenfalls, in |
der eventuellen Einsatzleitstelle (PC-Ops) oder dem eventuellen | der eventuellen Einsatzleitstelle (PC-Ops) oder dem eventuellen |
Koordinierungsausschuss, die im Königlichen Erlass vom 16. Februar | Koordinierungsausschuss, die im Königlichen Erlass vom 16. Februar |
2006 über die Noteinsatzpläne und in den diesbezüglichen | 2006 über die Noteinsatzpläne und in den diesbezüglichen |
Ministeriellen Rundschreiben erwähnt sind, gewährleisten. | Ministeriellen Rundschreiben erwähnt sind, gewährleisten. |
6. VERSCHIEDENES | 6. VERSCHIEDENES |
6.1 Sicherheit bei Einsätzen (Maßnahmen zur Gewährleistung der | 6.1 Sicherheit bei Einsätzen (Maßnahmen zur Gewährleistung der |
Sicherheit des Personals bei Einsätzen) | Sicherheit des Personals bei Einsätzen) |
Der Plan beschreibt alle Maßnahmen, die von der Zone ergriffen werden, | Der Plan beschreibt alle Maßnahmen, die von der Zone ergriffen werden, |
damit die Sicherheit des Personals bei Einsätzen gewährleistet ist. | damit die Sicherheit des Personals bei Einsätzen gewährleistet ist. |
Wenn besondere Mittel eingesetzt werden müssen, um die Sicherheit der | Wenn besondere Mittel eingesetzt werden müssen, um die Sicherheit der |
Einsatzkräfte zu unterstützen, beschreibt der Plan die einzuhaltenden | Einsatzkräfte zu unterstützen, beschreibt der Plan die einzuhaltenden |
Verfahren. | Verfahren. |
6.2 Logistische Unterstützung für das Personal | 6.2 Logistische Unterstützung für das Personal |
Die Zone sieht insbesondere die Mittel vor, um die Personalmitglieder | Die Zone sieht insbesondere die Mittel vor, um die Personalmitglieder |
bei Einsätzen nötigenfalls mit Getränken und Essen zu versorgen. Das | bei Einsätzen nötigenfalls mit Getränken und Essen zu versorgen. Das |
Schema zur Organisation der Einsätze beschreibt ausführlich die | Schema zur Organisation der Einsätze beschreibt ausführlich die |
Modalitäten zur Ausführung der logistischen Unterstützung. | Modalitäten zur Ausführung der logistischen Unterstützung. |
6.3 Psychologischer Beistand für das Personal | 6.3 Psychologischer Beistand für das Personal |
Die Zone organisiert psychologischen Beistand für Einsatzkräfte, um | Die Zone organisiert psychologischen Beistand für Einsatzkräfte, um |
das Risiko eines Traumas nach einem Einsatz zu begrenzen. Hierzu kann | das Risiko eines Traumas nach einem Einsatz zu begrenzen. Hierzu kann |
sie die Dienste einer bestehenden spezialisierten Organisation in | sie die Dienste einer bestehenden spezialisierten Organisation in |
Anspruch nehmen. Der Plan beschreibt ausführlich die Mittel, die zur | Anspruch nehmen. Der Plan beschreibt ausführlich die Mittel, die zur |
Gewährleistung eines psychologischen Beistands für die Einsatzkräfte | Gewährleistung eines psychologischen Beistands für die Einsatzkräfte |
in allen belastenden oder Stresssituationen eingesetzt werden. | in allen belastenden oder Stresssituationen eingesetzt werden. |
6.4 Debriefing/Feedback über die Erfahrungen | 6.4 Debriefing/Feedback über die Erfahrungen |
Die Zone arbeitet Bewertungsverfahren aus, die es ermöglichen, | Die Zone arbeitet Bewertungsverfahren aus, die es ermöglichen, |
Erkenntnisse aus operativen Einsätzen (RetEx) zu gewinnen. Der Plan | Erkenntnisse aus operativen Einsätzen (RetEx) zu gewinnen. Der Plan |
beschreibt die Organisation, die die Zone einführt, um das RetEx zu | beschreibt die Organisation, die die Zone einführt, um das RetEx zu |
gewährleisten, und die Verfahren in Sachen Debriefing mit dem | gewährleisten, und die Verfahren in Sachen Debriefing mit dem |
Personal. | Personal. |
7. ANLAGEN | 7. ANLAGEN |
- Karte der Bevölkerungsdichte | - Karte der Bevölkerungsdichte |
- Landkarte der Zone mit Lokalisierung der Infrastrukturen | - Landkarte der Zone mit Lokalisierung der Infrastrukturen |
- Besondere Noteinsatzpläne und im Voraus erstellte Einsatzpläne | - Besondere Noteinsatzpläne und im Voraus erstellte Einsatzpläne |
- Sonstiges | - Sonstiges |
Gesehen, um Unserem Erlass vom 25. April 2014 zur Festlegung des | Gesehen, um Unserem Erlass vom 25. April 2014 zur Festlegung des |
Mindestinhalts und der Struktur des Schemas zur Organisation der | Mindestinhalts und der Struktur des Schemas zur Organisation der |
Einsätze der Hilfeleistungszonen und zur Abänderung des Königlichen | Einsätze der Hilfeleistungszonen und zur Abänderung des Königlichen |
Erlasses vom 10. November 2012 zur Festlegung der Mindestbedingungen | Erlasses vom 10. November 2012 zur Festlegung der Mindestbedingungen |
für die schnellstmögliche angemessene Hilfe und der angemessenen | für die schnellstmögliche angemessene Hilfe und der angemessenen |
Mittel beigefügt zu werden | Mittel beigefügt zu werden |
PHILIPPE | PHILIPPE |
Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
Die Ministerin des Innern | Die Ministerin des Innern |
Frau J. MILQUET | Frau J. MILQUET |