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Vue multilingue de Arrêté Royal du 25/04/2014
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Arrêté royal déterminant le contenu minimal et la structure du schéma d'organisation opérationnelle des zones de secours et modifiant l'arrêté royal du 10 novembre 2012 déterminant les conditions minimales de l'aide adéquate la plus rapide et les moyens adéquats. - Traduction allemande Koninklijk besluit tot vaststelling van de minimale inhoud en de structuur van het operationeel organisatieschema van de hulpverleningszones en tot wijziging van het koninklijk besluit van 10 november 2012 tot vaststelling van de minimale voorwaarden van de snelste adequate hulp en van de adequate middelen. - Duitse vertaling
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25 AVRIL 2014. - Arrêté royal déterminant le contenu minimal et la 25 APRIL 2014. - Koninklijk besluit tot vaststelling van de minimale
structure du schéma d'organisation opérationnelle des zones de secours inhoud en de structuur van het operationeel organisatieschema van de
et modifiant l'arrêté royal du 10 novembre 2012 déterminant les hulpverleningszones en tot wijziging van het koninklijk besluit van 10
conditions minimales de l'aide adéquate la plus rapide et les moyens november 2012 tot vaststelling van de minimale voorwaarden van de
adéquats. - Traduction allemande snelste adequate hulp en van de adequate middelen. - Duitse vertaling
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk
l'arrêté royal du 25 avril 2014 déterminant le contenu minimal et la besluit van 25 april 2014 tot vaststelling van de minimale inhoud en
structure du schéma d'organisation opérationnelle des zones de secours de structuur van het operationeel organisatieschema van de
hulpverleningszones en tot wijziging van het koninklijk besluit van 10
et modifiant l'arrêté royal du 10 novembre 2012 déterminant les november 2012 tot vaststelling van de minimale voorwaarden van de
conditions minimales de l'aide adéquate la plus rapide et les moyens snelste adequate hulp en van de adequate middelen (Belgisch Staatsblad
adéquats (Moniteur belge du 16 octobre 2014). van 16 oktober 2014).
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse
allemande à Malmedy. vertaling in Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES
25. APRIL 2014 - Königlicher Erlass zur Festlegung des Mindestinhalts 25. APRIL 2014 - Königlicher Erlass zur Festlegung des Mindestinhalts
und der Struktur des Schemas zur Organisation der Einsätze der und der Struktur des Schemas zur Organisation der Einsätze der
Hilfeleistungszonen und zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom Hilfeleistungszonen und zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom
10. November 2012 zur Festlegung der Mindestbedingungen für die 10. November 2012 zur Festlegung der Mindestbedingungen für die
schnellstmögliche angemessene Hilfe und der angemessenen Mittel schnellstmögliche angemessene Hilfe und der angemessenen Mittel
BERICHT AN DEN KÖNIG BERICHT AN DEN KÖNIG
Sire, Sire,
mit dem Königlichen Erlass, den ich die Ehre habe, Eurer Majestät mit dem Königlichen Erlass, den ich die Ehre habe, Eurer Majestät
vorzulegen, sollen Mindestinhalt und Struktur des Schemas zur vorzulegen, sollen Mindestinhalt und Struktur des Schemas zur
Organisation der Einsätze der Hilfeleistungszonen festgelegt werden. Organisation der Einsätze der Hilfeleistungszonen festgelegt werden.
ALLGEMEINE BETRACHTUNGEN ALLGEMEINE BETRACHTUNGEN
Das Schema zur Organisation der Einsätze umfasst die Modalitäten der Das Schema zur Organisation der Einsätze umfasst die Modalitäten der
Organisation der Einsätze der Zone und die Einsatzmittel, die Organisation der Einsätze der Zone und die Einsatzmittel, die
erforderlich sind, um die in Artikel 11 des Gesetzes vom 15. Mai 2007 erforderlich sind, um die in Artikel 11 des Gesetzes vom 15. Mai 2007
festgelegten Aufträge, nämlich Vorausschau, Verhütung, Vorbereitung, festgelegten Aufträge, nämlich Vorausschau, Verhütung, Vorbereitung,
Durchführung und Bewertung, zu erfüllen, insbesondere zur Durchführung und Bewertung, zu erfüllen, insbesondere zur
Sicherstellung: Sicherstellung:
- der operativen Abdeckung der wiederkehrenden Risiken, - der operativen Abdeckung der wiederkehrenden Risiken,
- der operativen Abdeckung der punktuellen Risiken, - der operativen Abdeckung der punktuellen Risiken,
- der Verstärkung der Mittel und der Befehlskette bei Hilfeleistungen. - der Verstärkung der Mittel und der Befehlskette bei Hilfeleistungen.
Das Schema zur Organisation der Einsätze muss parallel zu dem in Das Schema zur Organisation der Einsätze muss parallel zu dem in
Artikel 23 des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die zivile Sicherheit Artikel 23 des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die zivile Sicherheit
erwähnten mehrjährigen allgemeinen Richtlinienprogramm der erwähnten mehrjährigen allgemeinen Richtlinienprogramm der
Hilfeleistungszonen gelesen werden. Das Schema enthält nämlich alle Hilfeleistungszonen gelesen werden. Das Schema enthält nämlich alle
Elemente, die mit der Organisation der Einsätze der Zone verbunden Elemente, die mit der Organisation der Einsätze der Zone verbunden
sind, und richtet sich an die Mitglieder des Einsatzpersonals und des sind, und richtet sich an die Mitglieder des Einsatzpersonals und des
Verwaltungspersonals der Zone. Das mehrjährige Programm basiert Verwaltungspersonals der Zone. Das mehrjährige Programm basiert
hauptsächlich auf den strategischen Zielen der Zone und richtet sich hauptsächlich auf den strategischen Zielen der Zone und richtet sich
an die Ratsmitglieder. Diese beiden Unterlagen ergänzen sich, um eine an die Ratsmitglieder. Diese beiden Unterlagen ergänzen sich, um eine
gute Übersicht über die Zone zu geben. gute Übersicht über die Zone zu geben.
Die Artikel 1 bis 5 des Erlasses bedürfen keines besonderen Die Artikel 1 bis 5 des Erlasses bedürfen keines besonderen
Kommentars. Kommentars.
Die Artikel 6 bis 10 betreffen die Bestimmungen zur Abänderung des Die Artikel 6 bis 10 betreffen die Bestimmungen zur Abänderung des
Königlichen Erlasses vom 10. November 2012 zur Festlegung der Königlichen Erlasses vom 10. November 2012 zur Festlegung der
Mindestbedingungen für die schnellstmögliche angemessene Hilfe und der Mindestbedingungen für die schnellstmögliche angemessene Hilfe und der
angemessenen Mittel. Darin wird präzisiert, dass der in diesen angemessenen Mittel. Darin wird präzisiert, dass der in diesen
Artikeln erwähnte Plan nur auf vorläufige Zonen Anwendung findet. Artikeln erwähnte Plan nur auf vorläufige Zonen Anwendung findet.
Vorläufige Zonen müssen dem in Artikel 221/1 § 2 Nr. 4 des Gesetzes Vorläufige Zonen müssen dem in Artikel 221/1 § 2 Nr. 4 des Gesetzes
vom 15. Mai 2007 erwähnten zonalen Plan zur Organisation der Einsätze vom 15. Mai 2007 erwähnten zonalen Plan zur Organisation der Einsätze
in der Tat einen Plan beifügen, dessen Inhalt durch den Königlichen in der Tat einen Plan beifügen, dessen Inhalt durch den Königlichen
Erlass vom 10. November 2012 festgelegt worden ist. Sobald die Erlass vom 10. November 2012 festgelegt worden ist. Sobald die
Hilfeleistungszonen in Kraft treten, findet der vorliegende Königliche Hilfeleistungszonen in Kraft treten, findet der vorliegende Königliche
Erlass Anwendung auf sie und wird der oben erwähnte Plan durch das Erlass Anwendung auf sie und wird der oben erwähnte Plan durch das
Schema zur Organisation der Einsätze ersetzt. Schema zur Organisation der Einsätze ersetzt.
In Teil 1 der Anlage bedürfen Punkt 1 und die Punkte 1.1 bis 1.2 In Teil 1 der Anlage bedürfen Punkt 1 und die Punkte 1.1 bis 1.2
keines besonderen Kommentars. keines besonderen Kommentars.
In Teil 1 der Anlage betrifft Punkt 2 die Zuständigkeiten der Zone und In Teil 1 der Anlage betrifft Punkt 2 die Zuständigkeiten der Zone und
die Liste der von der Zone ausgeführten Aufträge unbeschadet des die Liste der von der Zone ausgeführten Aufträge unbeschadet des
Artikels 11 des Gesetzes vom 15. Mai 2007. Artikels 11 des Gesetzes vom 15. Mai 2007.
In Teil 1 der Anlage besteht Punkt 3 über die administrative In Teil 1 der Anlage besteht Punkt 3 über die administrative
Organisation der Zone aus einer Beschreibung dieser Organisation der Organisation der Zone aus einer Beschreibung dieser Organisation der
Zone und der Identifizierung der Personen, die bestimmt worden sind, Zone und der Identifizierung der Personen, die bestimmt worden sind,
um die vom König oder durch die Regelungen der Zone festgelegten um die vom König oder durch die Regelungen der Zone festgelegten
Funktionen, sowohl auf politischer Ebene (Zonenrat und Zonenkollegium) Funktionen, sowohl auf politischer Ebene (Zonenrat und Zonenkollegium)
als auch auf operativer Ebene, wahrzunehmen. als auch auf operativer Ebene, wahrzunehmen.
In Teil 1 der Anlage betrifft Punkt 3.1 die Zusammensetzung des In Teil 1 der Anlage betrifft Punkt 3.1 die Zusammensetzung des
Zonenrates. Es geht um eine Auflistung der Namen der Ratsmitglieder Zonenrates. Es geht um eine Auflistung der Namen der Ratsmitglieder
und der Namen der Gemeinden, aus denen sie jeweils stammen, sowie die und der Namen der Gemeinden, aus denen sie jeweils stammen, sowie die
Identifizierung des Vorsitzenden. Identifizierung des Vorsitzenden.
In Teil 1 der Anlage betrifft Punkt 3.2 die Zusammensetzung des In Teil 1 der Anlage betrifft Punkt 3.2 die Zusammensetzung des
Kollegiums. Dabei geht es um eine Auflistung der Namen der Mitglieder Kollegiums. Dabei geht es um eine Auflistung der Namen der Mitglieder
des Kollegiums und der Namen der Gemeinden, aus denen sie jeweils des Kollegiums und der Namen der Gemeinden, aus denen sie jeweils
stammen, sowie die Identifizierung des Vorsitzenden. stammen, sowie die Identifizierung des Vorsitzenden.
In Teil 1 der Anlage besteht Punkt 3.3 aus einer Beschreibung der In Teil 1 der Anlage besteht Punkt 3.3 aus einer Beschreibung der
verschiedenen Leitungen und der Rolle des Zonenkommandanten. verschiedenen Leitungen und der Rolle des Zonenkommandanten.
In Teil 1 der Anlage betrifft Punkt 3.4 über die Zusammensetzung der In Teil 1 der Anlage betrifft Punkt 3.4 über die Zusammensetzung der
technischen Kommission und des Stabs die Aufträge und die technischen Kommission und des Stabs die Aufträge und die
Zusammensetzung der beiden. Zusammensetzung der beiden.
In Teil 1 der Anlage bedarf Punkt 3.5 keines besonderen Kommentars. In Teil 1 der Anlage bedarf Punkt 3.5 keines besonderen Kommentars.
Teil 2 der Anlage betrifft die geografischen und demografischen Teil 2 der Anlage betrifft die geografischen und demografischen
Angaben der Zone. In diesem Teil müssen für jede Gemeinde der Zone Angaben der Zone. In diesem Teil müssen für jede Gemeinde der Zone
folgende Informationen mitgeteilt werden: die geografischen und folgende Informationen mitgeteilt werden: die geografischen und
demografischen Angaben sowie der Standort der Infrastrukturen (Wachen demografischen Angaben sowie der Standort der Infrastrukturen (Wachen
der Zone, eventuelle Verwaltungs- und Logistikgebäude). der Zone, eventuelle Verwaltungs- und Logistikgebäude).
Die in Teil 2 der Anlage aufgeführten Auskünfte sind die Die in Teil 2 der Anlage aufgeführten Auskünfte sind die
Mindestangaben, die mitzuteilen sind. Diese Tabelle ist interessant, Mindestangaben, die mitzuteilen sind. Diese Tabelle ist interessant,
weil insbesondere die Bevölkerungsdichte darin angegeben wird. Die weil insbesondere die Bevölkerungsdichte darin angegeben wird. Die
Zone fügt der Tabelle eine Karte der Bevölkerungsdichte bei, damit man Zone fügt der Tabelle eine Karte der Bevölkerungsdichte bei, damit man
unmittelbar die städtischen Gebiete und die ländlichen Gebiete unmittelbar die städtischen Gebiete und die ländlichen Gebiete
erkennen kann. erkennen kann.
Eine Landkarte der Zone mit der Lokalisierung der Infrastrukturen wird Eine Landkarte der Zone mit der Lokalisierung der Infrastrukturen wird
beigefügt. beigefügt.
Teil 3 der Anlage betrifft die Gebietsgliederung und den operativen Teil 3 der Anlage betrifft die Gebietsgliederung und den operativen
Einsatz. In diesem Teil müssen die Rolle und die Organisation der Einsatz. In diesem Teil müssen die Rolle und die Organisation der
Infrastrukturen, die bei der Organisation der Einsätze der Zone eine Infrastrukturen, die bei der Organisation der Einsätze der Zone eine
Rolle spielen, beschrieben werden, damit den Notrufen, bei denen Rolle spielen, beschrieben werden, damit den Notrufen, bei denen
Einsatzmittel insbesondere vom Netzwerk der Wachen aus ausgeschickt Einsatzmittel insbesondere vom Netzwerk der Wachen aus ausgeschickt
werden müssen, bestmöglich Folge geleistet werden kann, und müssen die werden müssen, bestmöglich Folge geleistet werden kann, und müssen die
im mehrjährigen allgemeinen Richtlinienprogramm festgelegten im mehrjährigen allgemeinen Richtlinienprogramm festgelegten
Dienstleistungsniveaus beschrieben werden. Wenn die Zone außerhalb Dienstleistungsniveaus beschrieben werden. Wenn die Zone außerhalb
ihres Gebiets eingreift oder wenn sie von den Mitteln einer anderen ihres Gebiets eingreift oder wenn sie von den Mitteln einer anderen
Zone im Rahmen der schnellstmöglichen angemessenen Hilfe Gebrauch Zone im Rahmen der schnellstmöglichen angemessenen Hilfe Gebrauch
macht, werden die diesbezüglichen Modalitäten im Schema zur macht, werden die diesbezüglichen Modalitäten im Schema zur
Organisation der Einsätze präzisiert. Das Schema zur Organisation der Organisation der Einsätze präzisiert. Das Schema zur Organisation der
Einsätze enthält Informationen über die besonderen Noteinsatzpläne und Einsätze enthält Informationen über die besonderen Noteinsatzpläne und
die im Voraus zu erstellenden Einsatzpläne, die in der Anlage zum die im Voraus zu erstellenden Einsatzpläne, die in der Anlage zum
Schema aufgelistet werden. Schema aufgelistet werden.
In Teil 3 der Anlage betrifft Punkt 1 die Wachen der Zone, die In Teil 3 der Anlage betrifft Punkt 1 die Wachen der Zone, die
schnellstmögliche angemessene Hilfe und die angemessenen Mittel. Gemäß schnellstmögliche angemessene Hilfe und die angemessenen Mittel. Gemäß
dem Königlichen Erlass vom 10. November 2012 zur Festlegung der dem Königlichen Erlass vom 10. November 2012 zur Festlegung der
Mindestbedingungen für die schnellstmögliche angemessene Hilfe und der Mindestbedingungen für die schnellstmögliche angemessene Hilfe und der
angemessenen Mittel legt die Zone ihre angemessenen Mittel fest. Die angemessenen Mittel legt die Zone ihre angemessenen Mittel fest. Die
von der Zone pro Auftrag festgelegten angemessenen Mittel sind in Form von der Zone pro Auftrag festgelegten angemessenen Mittel sind in Form
einer Tabelle im Schema zur Organisation der Einsätze enthalten. Die einer Tabelle im Schema zur Organisation der Einsätze enthalten. Die
Tabelle wird für die besonderen Fahrzeuge der Zone (beispielsweise für Tabelle wird für die besonderen Fahrzeuge der Zone (beispielsweise für
das Fahrzeug "Einsatzleitstelle") ergänzt. das Fahrzeug "Einsatzleitstelle") ergänzt.
In Teil 3 der Anlage betrifft Punkt 1.1 die Liste der in Artikel 11 In Teil 3 der Anlage betrifft Punkt 1.1 die Liste der in Artikel 11
des Gesetzes vom 15. Mai 2007 vorgesehenen Aufträge, nämlich des Gesetzes vom 15. Mai 2007 vorgesehenen Aufträge, nämlich
Vorausschau, Verhütung, Vorbereitung, Durchführung und Bewertung. Vorausschau, Verhütung, Vorbereitung, Durchführung und Bewertung.
In Teil 3 der Anlage betrifft Punkt 1.1.1 die allgemeinen Aufträge. Es In Teil 3 der Anlage betrifft Punkt 1.1.1 die allgemeinen Aufträge. Es
geht darum, die von allen Wachen der Zone ausgeführten allgemeinen geht darum, die von allen Wachen der Zone ausgeführten allgemeinen
Aufträge, nämlich die Einsatzaufträge und die Aufträge in Sachen Aufträge, nämlich die Einsatzaufträge und die Aufträge in Sachen
logistische oder administrative Unterstützung, aufzulisten. logistische oder administrative Unterstützung, aufzulisten.
In Teil 3 der Anlage betrifft Punkt 1.1.2 die besonderen Aufträge. Es In Teil 3 der Anlage betrifft Punkt 1.1.2 die besonderen Aufträge. Es
geht darum, die von einer oder mehreren Wachen der Zone ausgeführten geht darum, die von einer oder mehreren Wachen der Zone ausgeführten
besonderen Aufträge, nämlich die Einsatzaufträge und die Aufträge in besonderen Aufträge, nämlich die Einsatzaufträge und die Aufträge in
Sachen logistische oder administrative Unterstützung, aufzulisten. Sachen logistische oder administrative Unterstützung, aufzulisten.
In Teil 3 der Anlage betrifft Punkt 1.2 den hierarchischen In Teil 3 der Anlage betrifft Punkt 1.2 den hierarchischen
Verantwortlichen der Wachen. Die Wachen unterliegen der hierarchischen Verantwortlichen der Wachen. Die Wachen unterliegen der hierarchischen
Gewalt eines verantwortlichen Offiziers. Ein und derselbe Offizier Gewalt eines verantwortlichen Offiziers. Ein und derselbe Offizier
kann für mehrere Wachen verantwortlich sein. Er erstattet dem kann für mehrere Wachen verantwortlich sein. Er erstattet dem
Zonenkommandanten oder seinem Beauftragten Bericht. Der Zonenkommandanten oder seinem Beauftragten Bericht. Der
verantwortliche Offizier wird im Schema zur Organisation der Einsätze verantwortliche Offizier wird im Schema zur Organisation der Einsätze
identifiziert. identifiziert.
In Teil 3 der Anlage betrifft Punkt 1.3 die Einsatzfahrzeuge der In Teil 3 der Anlage betrifft Punkt 1.3 die Einsatzfahrzeuge der
Wachen. Das Schema umfasst eine Tabelle, in der pro Wache Anzahl und Wachen. Das Schema umfasst eine Tabelle, in der pro Wache Anzahl und
Typ der Fahrzeuge für die schnellstmögliche angemessene Hilfe Typ der Fahrzeuge für die schnellstmögliche angemessene Hilfe
aufgeführt werden. In der Tabelle wird zudem die Gesamtanzahl pro aufgeführt werden. In der Tabelle wird zudem die Gesamtanzahl pro
Fahrzeugtyp für die Zone angegeben. Fahrzeugtyp für die Zone angegeben.
In Teil 3 der Anlage betrifft Punkt 1.4 den Mindestbestand an Personal In Teil 3 der Anlage betrifft Punkt 1.4 den Mindestbestand an Personal
im Bereitschaftsdienst in der Kaserne und an abrufbarem Personal in im Bereitschaftsdienst in der Kaserne und an abrufbarem Personal in
Form einer Tabelle. Für alle Wachen wird die Anzahl Feuerwehrleute im Form einer Tabelle. Für alle Wachen wird die Anzahl Feuerwehrleute im
Bereitschaftsdienst beziehungsweise abrufbarer Feuerwehrleute sowie Bereitschaftsdienst beziehungsweise abrufbarer Feuerwehrleute sowie
ihr Dienstgrad angegeben. Der Personalbestand richtet sich nach der ihr Dienstgrad angegeben. Der Personalbestand richtet sich nach der
operativen Tätigkeit der Wache und der Verfügbarkeit der freiwilligen operativen Tätigkeit der Wache und der Verfügbarkeit der freiwilligen
Personalmitglieder. Personalmitglieder.
In Teil 3 der Anlage betrifft Punkt 1.5 den Einsatz der Mittel. Beim In Teil 3 der Anlage betrifft Punkt 1.5 den Einsatz der Mittel. Beim
Ausschicken der Mittel ist der Grundsatz der schnellstmöglichen Ausschicken der Mittel ist der Grundsatz der schnellstmöglichen
angemessenen Hilfe ausschlaggebend. Sind die angemessenen Mittel der angemessenen Hilfe ausschlaggebend. Sind die angemessenen Mittel der
schnellsten Wache(n) nicht verfügbar, werden die Mittel der schnellsten Wache(n) nicht verfügbar, werden die Mittel der
zweitschnellsten Wachen mit den angemessenen Mitteln vor Ort zweitschnellsten Wachen mit den angemessenen Mitteln vor Ort
geschickt. Dieses "Kaskadenprinzip" für das Ausschicken der geschickt. Dieses "Kaskadenprinzip" für das Ausschicken der
schnellstmöglichen angemessenen Mittel wird so oft wie nötig schnellstmöglichen angemessenen Mittel wird so oft wie nötig
wiederholt. wiederholt.
Das Schema beschreibt, wie die schnellstmögliche angemessene Hilfe Das Schema beschreibt, wie die schnellstmögliche angemessene Hilfe
innerhalb der Zone und zwischen Zonen organisiert wird. Es bestimmt innerhalb der Zone und zwischen Zonen organisiert wird. Es bestimmt
zudem die Einsatzsektoren für die verschiedenen Wachen der Zone unter zudem die Einsatzsektoren für die verschiedenen Wachen der Zone unter
Berücksichtigung der schnellstmöglichen angemessenen Hilfe. Die Berücksichtigung der schnellstmöglichen angemessenen Hilfe. Die
Sektoren der zweit- und der drittschnellsten Wache, die über Sektoren der zweit- und der drittschnellsten Wache, die über
angemessene Mittel verfügen, müssen ebenfalls erwähnt werden. Auf der angemessene Mittel verfügen, müssen ebenfalls erwähnt werden. Auf der
Grundlage der Analyse der verfügbaren Mittel wird das Prinzip des Grundlage der Analyse der verfügbaren Mittel wird das Prinzip des
Netzwerks von Wachen ebenfalls für das Ausschicken der erforderlichen Netzwerks von Wachen ebenfalls für das Ausschicken der erforderlichen
Mittel berücksichtigt. So können die für ein und denselben Einsatz Mittel berücksichtigt. So können die für ein und denselben Einsatz
erforderlichen Mittel aus verschiedenen Wachen kommen. erforderlichen Mittel aus verschiedenen Wachen kommen.
Ein Beispiel einer Tabelle wird vorgesehen. Ein Beispiel einer Tabelle wird vorgesehen.
Diese Art Tabelle kann für andere Aufträge (beispielsweise für die Diese Art Tabelle kann für andere Aufträge (beispielsweise für die
Einsätze auf der Autobahn unter Berücksichtigung der Einsätze auf der Autobahn unter Berücksichtigung der
Autobahnauffahrten und -ausfahrten) erstellt werden. Autobahnauffahrten und -ausfahrten) erstellt werden.
In Teil 3 der Anlage betrifft Punkt 2 die Tabelle der In Teil 3 der Anlage betrifft Punkt 2 die Tabelle der
Dienstleistungsniveaus der Zone. Der Rat legt im mehrjährigen Dienstleistungsniveaus der Zone. Der Rat legt im mehrjährigen
Richtlinienprogramm die Dienstleistungsniveaus fest, die auf das Richtlinienprogramm die Dienstleistungsniveaus fest, die auf das
Gebiet der Zone anwendbar sind. Das Schema zur Organisation der Gebiet der Zone anwendbar sind. Das Schema zur Organisation der
Einsätze beschreibt ausführlich die Dienstleistungsniveaus pro Einsätze beschreibt ausführlich die Dienstleistungsniveaus pro
Einsatzsektor und pro Auftrag. Einsatzsektor und pro Auftrag.
In Teil 3 der Anlage betrifft Punkt 3 die Behandlung eines Notrufs. In Teil 3 der Anlage betrifft Punkt 3 die Behandlung eines Notrufs.
Das Schema zur Organisation der Einsätze beschreibt ausführlich, wie Das Schema zur Organisation der Einsätze beschreibt ausführlich, wie
ein Notruf (vom Eingang des Anrufs bis zum Ausschicken der ein Notruf (vom Eingang des Anrufs bis zum Ausschicken der
Hilfsdienste) behandelt wird, und beschreibt die Arbeitsweise und die Hilfsdienste) behandelt wird, und beschreibt die Arbeitsweise und die
Mittel, die eingesetzt werden für die Auslösung der Alarmierungskette Mittel, die eingesetzt werden für die Auslösung der Alarmierungskette
durch die 100/112-Zentren bis zum Ausschicken der Mittel von den durch die 100/112-Zentren bis zum Ausschicken der Mittel von den
Wachen der Zone aus. Das Sammeln von statistischen Daten wird Wachen der Zone aus. Das Sammeln von statistischen Daten wird
ebenfalls erläutert. ebenfalls erläutert.
Wenn Personal der Zone von einem der Glieder der Alarmierungskette Wenn Personal der Zone von einem der Glieder der Alarmierungskette
betroffen ist, beschreibt das Schema zur Organisation der Einsätze die betroffen ist, beschreibt das Schema zur Organisation der Einsätze die
wahrgenommenen Funktionen, die erforderlichen Kompetenzen und die wahrgenommenen Funktionen, die erforderlichen Kompetenzen und die
Arbeitsweise des Personals. Wenn besondere Verfahren von der Zone Arbeitsweise des Personals. Wenn besondere Verfahren von der Zone
festgelegt worden sind und von den Elementen der Alarmierungskette festgelegt worden sind und von den Elementen der Alarmierungskette
umgesetzt werden, werden diese beschrieben. umgesetzt werden, werden diese beschrieben.
In Teil 3 der Anlage betrifft Punkt 4 die spezifischen Mittel. Die In Teil 3 der Anlage betrifft Punkt 4 die spezifischen Mittel. Die
Abdeckung der Risiken, die spezifische Mittel erfordern, wird durch Abdeckung der Risiken, die spezifische Mittel erfordern, wird durch
die Mittel der Wachen gewährleistet, die zur Abdeckung der die Mittel der Wachen gewährleistet, die zur Abdeckung der
spezifischen Risiken beitragen, ohne spezifische Angliederung an eine spezifischen Risiken beitragen, ohne spezifische Angliederung an eine
Gemeinde oder einen Sektor. Gemeinde oder einen Sektor.
Die Zone bestimmt die spezifischen Mittel, die für die Ausführung der Die Zone bestimmt die spezifischen Mittel, die für die Ausführung der
Aufträge auf ihrem Gebiet nützlich sind. Sie kann über eine Aufträge auf ihrem Gebiet nützlich sind. Sie kann über eine
Vereinbarung auf die Mittel der anderen Zonen zurückgreifen. Die Vereinbarung auf die Mittel der anderen Zonen zurückgreifen. Die
Vereinbarung beschreibt die Mittel, die Einsatzmodalitäten und die Vereinbarung beschreibt die Mittel, die Einsatzmodalitäten und die
administrativen Modalitäten (beispielsweise die Fakturierung). administrativen Modalitäten (beispielsweise die Fakturierung).
Die Vereinbarungen, durch die die Hilfeleistungszone sich verpflichtet Die Vereinbarungen, durch die die Hilfeleistungszone sich verpflichtet
hat, in anderen Zonen einzugreifen, werden ebenfalls erwähnt. hat, in anderen Zonen einzugreifen, werden ebenfalls erwähnt.
Für jedes spezifische Mittel, das die Zone verwendet, erstellt sie ein Für jedes spezifische Mittel, das die Zone verwendet, erstellt sie ein
Beschreibungsblatt mit mindestens folgenden Angaben: Beschreibungsblatt mit mindestens folgenden Angaben:
- Material, - Material,
- erforderliches Personal und erforderliche spezifische - erforderliches Personal und erforderliche spezifische
Qualifikationen, Qualifikationen,
- Ort, an dem sich die Mittel befinden, - Ort, an dem sich die Mittel befinden,
- Alarmierungsweise für die Mittel, - Alarmierungsweise für die Mittel,
- Dauer der Mobilisierung des Mittels, - Dauer der Mobilisierung des Mittels,
- ... - ...
In Teil 3 der Anlage betrifft Punkt 5 die Einsatzkoordination und die In Teil 3 der Anlage betrifft Punkt 5 die Einsatzkoordination und die
operative Organisation der Befehlsführung. Das Schema zur Organisation operative Organisation der Befehlsführung. Das Schema zur Organisation
der Einsätze beschreibt die Befehlskette. Die Befehlskette ermöglicht der Einsätze beschreibt die Befehlskette. Die Befehlskette ermöglicht
eine kohärente und angepasste Verstärkung der Hilfeleistungsmittel je eine kohärente und angepasste Verstärkung der Hilfeleistungsmittel je
nach Art und Schwere der Einsätze. Die Befehlskette berücksichtigt die nach Art und Schwere der Einsätze. Die Befehlskette berücksichtigt die
Kompetenzen, die für die Ausübung der Funktion erforderlich sind, und Kompetenzen, die für die Ausübung der Funktion erforderlich sind, und
die Kompetenzen, die das Personal bei den Ausbildungen erworben hat. die Kompetenzen, die das Personal bei den Ausbildungen erworben hat.
Wenn eine Aufstellung des Bereitschaftsdienstes für die verschiedenen Wenn eine Aufstellung des Bereitschaftsdienstes für die verschiedenen
Befehlsebenen besteht, wird diese im Schema zur Organisation der Befehlsebenen besteht, wird diese im Schema zur Organisation der
Einsätze beschrieben. Die Befehlskette muss die Einsatzkoordination am Einsätze beschrieben. Die Befehlskette muss die Einsatzkoordination am
Ort des Zwischenfalls, in der eventuellen Einsatzleitstelle (PC-Ops) Ort des Zwischenfalls, in der eventuellen Einsatzleitstelle (PC-Ops)
oder dem eventuellen Koordinierungsausschuss, die im Königlichen oder dem eventuellen Koordinierungsausschuss, die im Königlichen
Erlass vom 16. Februar 2006 über die Noteinsatzpläne und in den Erlass vom 16. Februar 2006 über die Noteinsatzpläne und in den
diesbezüglichen Ministeriellen Rundschreiben erwähnt sind, diesbezüglichen Ministeriellen Rundschreiben erwähnt sind,
gewährleisten. gewährleisten.
In Teil 3 der Anlage betrifft Punkt 6.1 die Sicherheit bei Einsätzen. In Teil 3 der Anlage betrifft Punkt 6.1 die Sicherheit bei Einsätzen.
Der Plan beschreibt alle Maßnahmen, die von der Zone ergriffen werden, Der Plan beschreibt alle Maßnahmen, die von der Zone ergriffen werden,
damit die Sicherheit des Personals bei Einsätzen gewährleistet ist. damit die Sicherheit des Personals bei Einsätzen gewährleistet ist.
Wenn besondere Mittel eingesetzt werden müssen, um die Sicherheit der Wenn besondere Mittel eingesetzt werden müssen, um die Sicherheit der
Einsatzkräfte zu unterstützen, beschreibt der Plan die einzuhaltenden Einsatzkräfte zu unterstützen, beschreibt der Plan die einzuhaltenden
Verfahren. Verfahren.
In Teil 3 der Anlage betrifft Punkt 6.2 die logistische Unterstützung In Teil 3 der Anlage betrifft Punkt 6.2 die logistische Unterstützung
für das Personal. Die Zone sieht insbesondere die Mittel vor, um die für das Personal. Die Zone sieht insbesondere die Mittel vor, um die
Personalmitglieder bei Einsätzen nötigenfalls mit Getränken und Essen Personalmitglieder bei Einsätzen nötigenfalls mit Getränken und Essen
zu versorgen. Das Schema zur Organisation der Einsätze beschreibt zu versorgen. Das Schema zur Organisation der Einsätze beschreibt
ausführlich die Modalitäten zur Ausführung der logistischen ausführlich die Modalitäten zur Ausführung der logistischen
Unterstützung. Unterstützung.
In Teil 3 der Anlage betrifft Punkt 6.3 den psychologischen Beistand. In Teil 3 der Anlage betrifft Punkt 6.3 den psychologischen Beistand.
Die Zone organisiert psychologischen Beistand für Einsatzkräfte, um Die Zone organisiert psychologischen Beistand für Einsatzkräfte, um
das Risiko eines Traumas nach einem Einsatz zu begrenzen. Hierzu kann das Risiko eines Traumas nach einem Einsatz zu begrenzen. Hierzu kann
sie die Dienste einer bestehenden spezialisierten Organisation in sie die Dienste einer bestehenden spezialisierten Organisation in
Anspruch nehmen. Der Plan beschreibt ausführlich die Mittel, die zur Anspruch nehmen. Der Plan beschreibt ausführlich die Mittel, die zur
Gewährleistung eines psychologischen Beistands für die Einsatzkräfte Gewährleistung eines psychologischen Beistands für die Einsatzkräfte
in allen belastenden oder Stresssituationen eingesetzt werden. in allen belastenden oder Stresssituationen eingesetzt werden.
In Teil 3 der Anlage betrifft Punkt 6.4 das Debriefing, auch "Feedback In Teil 3 der Anlage betrifft Punkt 6.4 das Debriefing, auch "Feedback
über die Erfahrungen" genannt. Die Zone arbeitet Bewertungsverfahren über die Erfahrungen" genannt. Die Zone arbeitet Bewertungsverfahren
aus, die es ermöglichen, Erkenntnisse aus operativen Einsätzen (RetEx) aus, die es ermöglichen, Erkenntnisse aus operativen Einsätzen (RetEx)
zu gewinnen. Der Plan beschreibt die Organisation, die die Zone zu gewinnen. Der Plan beschreibt die Organisation, die die Zone
einführt, um das RetEx zu gewährleisten, und die Verfahren in Sachen einführt, um das RetEx zu gewährleisten, und die Verfahren in Sachen
Debriefing mit dem Personal. Dieses RetEx kann in Zusammenarbeit mit Debriefing mit dem Personal. Dieses RetEx kann in Zusammenarbeit mit
dem Fachzentrum für zivile Sicherheit stattfinden. dem Fachzentrum für zivile Sicherheit stattfinden.
In Teil 3 der Anlage bedarf Punkt 7 keines besonderen Kommentars. In Teil 3 der Anlage bedarf Punkt 7 keines besonderen Kommentars.
Ich habe die Ehre, Ich habe die Ehre,
Sire, Sire,
die ehrerbietige und getreue Dienerin die ehrerbietige und getreue Dienerin
Eurer Majestät Eurer Majestät
zu sein. zu sein.
Die Ministerin des Innern Die Ministerin des Innern
Frau J. MILQUET Frau J. MILQUET
25. APRIL 2014 - Königlicher Erlass zur Festlegung des Mindestinhalts 25. APRIL 2014 - Königlicher Erlass zur Festlegung des Mindestinhalts
und der Struktur des Schemas zur Organisation der Einsätze der und der Struktur des Schemas zur Organisation der Einsätze der
Hilfeleistungszonen und zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom Hilfeleistungszonen und zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom
10. November 2012 zur Festlegung der Mindestbedingungen für die 10. November 2012 zur Festlegung der Mindestbedingungen für die
schnellstmögliche angemessene Hilfe und der angemessenen Mittel schnellstmögliche angemessene Hilfe und der angemessenen Mittel
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen,
Unser Gruß! Unser Gruß!
Aufgrund der Verfassung, des Artikels 108; Aufgrund der Verfassung, des Artikels 108;
Aufgrund des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die zivile Sicherheit, der Aufgrund des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die zivile Sicherheit, der
Artikel 22/1 und 224 Absatz 2; Artikel 22/1 und 224 Absatz 2;
Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 10. Dezember 2013; Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 10. Dezember 2013;
Aufgrund des Einverständnisses des Ministers des Haushalts vom 21. Aufgrund des Einverständnisses des Ministers des Haushalts vom 21.
Januar 2014; Januar 2014;
Aufgrund des Gutachtens Nr. 55.172/2 des Staatsrates vom 24. Februar Aufgrund des Gutachtens Nr. 55.172/2 des Staatsrates vom 24. Februar
2014, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 1 der am 2014, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 1 der am
12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat; 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat;
Auf Vorschlag der Ministerin des Innern Auf Vorschlag der Ministerin des Innern
Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: Haben Wir beschloßen und erlassen Wir:
KAPITEL I - Allgemeine Bestimmungen KAPITEL I - Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 - Für die Anwendung des vorliegenden Erlasses versteht man Artikel 1 - Für die Anwendung des vorliegenden Erlasses versteht man
unter: unter:
1. Gesetz vom 15. Mai 2007: das Gesetz vom 15. Mai 2007 über die 1. Gesetz vom 15. Mai 2007: das Gesetz vom 15. Mai 2007 über die
zivile Sicherheit, zivile Sicherheit,
2. Zone: die Hilfeleistungszone, erwähnt in Artikel 14 des Gesetzes 2. Zone: die Hilfeleistungszone, erwähnt in Artikel 14 des Gesetzes
vom 15. Mai 2007, vom 15. Mai 2007,
3. Rat: den Zonenrat, erwähnt in Artikel 24 des Gesetzes vom 15. Mai 3. Rat: den Zonenrat, erwähnt in Artikel 24 des Gesetzes vom 15. Mai
2007, 2007,
4. Kollegium: das Zonenkollegium, vorgesehen in Artikel 55 des 4. Kollegium: das Zonenkollegium, vorgesehen in Artikel 55 des
Gesetzes vom 15. Mai 2007, Gesetzes vom 15. Mai 2007,
5. Zonenkommandanten: den Zonenkommandanten, erwähnt in Artikel 109 5. Zonenkommandanten: den Zonenkommandanten, erwähnt in Artikel 109
des Gesetzes vom 15. Mai 2007, des Gesetzes vom 15. Mai 2007,
6. mehrjährigem allgemeinen Richtlinienprogramm: das mehrjährige 6. mehrjährigem allgemeinen Richtlinienprogramm: das mehrjährige
allgemeine Richtlinienprogramm, erwähnt in Artikel 23 des Gesetzes vom allgemeine Richtlinienprogramm, erwähnt in Artikel 23 des Gesetzes vom
15. Mai 2007, 15. Mai 2007,
7. jährlichem Aktionsplan: den jährlichen Aktionsplan, erwähnt in 7. jährlichem Aktionsplan: den jährlichen Aktionsplan, erwähnt in
Artikel 23 § 3 des Gesetzes vom 15. Mai 2007, Artikel 23 § 3 des Gesetzes vom 15. Mai 2007,
8. Schema zur Organisation der Einsätze: das Schema zur Organisation 8. Schema zur Organisation der Einsätze: das Schema zur Organisation
der Einsätze, erwähnt in Artikel 22/1 des Gesetzes vom 15. Mai 2007, der Einsätze, erwähnt in Artikel 22/1 des Gesetzes vom 15. Mai 2007,
9. Dienstleistungsniveau: den Abdeckungsgrad für ein bestimmtes 9. Dienstleistungsniveau: den Abdeckungsgrad für ein bestimmtes
Gebiet, das heißt die Einsatzfrist für einen bestimmten Auftrag auf Gebiet, das heißt die Einsatzfrist für einen bestimmten Auftrag auf
einem bestimmten Gebiet und den Prozentsatz einer angemessenen einem bestimmten Gebiet und den Prozentsatz einer angemessenen
Reaktion binnen dieser Frist. Reaktion binnen dieser Frist.
KAPITEL II - Schema zur Organisation der Einsätze KAPITEL II - Schema zur Organisation der Einsätze
Art. 2 - Das Schema zur Organisation der Einsätze wird den Art. 2 - Das Schema zur Organisation der Einsätze wird den
Ratsmitgliedern, der in Artikel 168 des Gesetzes vom 15. Mai 2007 Ratsmitgliedern, der in Artikel 168 des Gesetzes vom 15. Mai 2007
erwähnten Generalinspektion der Dienste der zivilen Sicherheit, den erwähnten Generalinspektion der Dienste der zivilen Sicherheit, den
angrenzenden Zonen, dem Provinzgouverneur und dem Personal der Zone angrenzenden Zonen, dem Provinzgouverneur und dem Personal der Zone
zur Verfügung gestellt. zur Verfügung gestellt.
Art. 3 - Der Mindestinhalt und die Struktur des Schemas zur Art. 3 - Der Mindestinhalt und die Struktur des Schemas zur
Organisation der Einsätze wird gemäß dem Muster in der Anlage zu Organisation der Einsätze wird gemäß dem Muster in der Anlage zu
vorliegendem Erlass festgelegt. vorliegendem Erlass festgelegt.
Art. 4 - Der Zonenkommandant nimmt alle drei Jahre eine Bewertung des Art. 4 - Der Zonenkommandant nimmt alle drei Jahre eine Bewertung des
Schemas vor, insbesondere anhand der Einsatzstatistiken. Schemas vor, insbesondere anhand der Einsatzstatistiken.
Das Schema wird gegebenenfalls den Ergebnissen der Bewertung Das Schema wird gegebenenfalls den Ergebnissen der Bewertung
angepasst. angepasst.
KAPITEL III - Abänderungsbestimmungen KAPITEL III - Abänderungsbestimmungen
Art. 5 - Die Überschrift von Kapitel 3 des Königlichen Erlasses vom Art. 5 - Die Überschrift von Kapitel 3 des Königlichen Erlasses vom
10. November 2012 zur Festlegung der Mindestbedingungen für die 10. November 2012 zur Festlegung der Mindestbedingungen für die
schnellstmögliche angemessene Hilfe und der angemessenen Mittel wird schnellstmögliche angemessene Hilfe und der angemessenen Mittel wird
wie folgt ersetzt: "Plan der vorläufigen Zone in Bezug auf die wie folgt ersetzt: "Plan der vorläufigen Zone in Bezug auf die
Bedingungen für die schnellstmögliche angemessene Hilfe und auf die Bedingungen für die schnellstmögliche angemessene Hilfe und auf die
angemessenen Mittel". angemessenen Mittel".
Art. 6 - Artikel 8 desselben Erlasses wird wie folgt abgeändert: Art. 6 - Artikel 8 desselben Erlasses wird wie folgt abgeändert:
1. Paragraph 1 Absatz 1 wird wie folgt ersetzt: "Im Plan der 1. Paragraph 1 Absatz 1 wird wie folgt ersetzt: "Im Plan der
vorläufigen Zone in Bezug auf die Bedingungen für die vorläufigen Zone in Bezug auf die Bedingungen für die
schnellstmögliche angemessene Hilfe und auf die angemessenen Mittel, schnellstmögliche angemessene Hilfe und auf die angemessenen Mittel,
nachstehend "Plan" genannt, werden die Einsetzung der im vorliegenden nachstehend "Plan" genannt, werden die Einsetzung der im vorliegenden
Erlass vorgesehenen Mittel und die spezifischen angemessenen Mittel Erlass vorgesehenen Mittel und die spezifischen angemessenen Mittel
der Zone bestimmt." der Zone bestimmt."
2. In § 1 Absatz 2 werden die Wörter "und den im mehrjährigen 2. In § 1 Absatz 2 werden die Wörter "und den im mehrjährigen
allgemeinen Richtlinienprogramm bestimmten Prioritäten" gestrichen. allgemeinen Richtlinienprogramm bestimmten Prioritäten" gestrichen.
3. In § 1 Absatz 4 und 5 wird der Begriff "Zone" jeweils durch den 3. In § 1 Absatz 4 und 5 wird der Begriff "Zone" jeweils durch den
Begriff "vorläufige Zone" ersetzt. Begriff "vorläufige Zone" ersetzt.
4. Die Paragraphen 2 und 3 werden aufgehoben. 4. Die Paragraphen 2 und 3 werden aufgehoben.
Art. 7 - In Artikel 9 desselben Erlasses wird das Wort "Zone" durch Art. 7 - In Artikel 9 desselben Erlasses wird das Wort "Zone" durch
die Wörter "vorläufigen Zone" ersetzt. die Wörter "vorläufigen Zone" ersetzt.
Art. 8 - In Artikel 12 Absatz 2 desselben Erlasses wird der letzte Art. 8 - In Artikel 12 Absatz 2 desselben Erlasses wird der letzte
Satz wie folgt ersetzt: "Hierzu erstellen die vorläufigen Zonen einen Satz wie folgt ersetzt: "Hierzu erstellen die vorläufigen Zonen einen
Plan, dessen Inhalt Artikel 8 entspricht, und erstellen die Zonen ein Plan, dessen Inhalt Artikel 8 entspricht, und erstellen die Zonen ein
Schema zur Organisation der Einsätze, wie durch den Königlichen Erlass Schema zur Organisation der Einsätze, wie durch den Königlichen Erlass
vom 25. April 2014 zur Festlegung des Mindestinhalts und der Struktur vom 25. April 2014 zur Festlegung des Mindestinhalts und der Struktur
des Schemas zur Organisation der Einsätze der Hilfeleistungszonen und des Schemas zur Organisation der Einsätze der Hilfeleistungszonen und
zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 10. November 2012 zur zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 10. November 2012 zur
Festlegung der Mindestbedingungen für die schnellstmögliche Festlegung der Mindestbedingungen für die schnellstmögliche
angemessene Hilfe und der angemessenen Mittel organisiert." angemessene Hilfe und der angemessenen Mittel organisiert."
KAPITEL IV - Schlussbestimmungen KAPITEL IV - Schlussbestimmungen
Art. 9 - Für die Anwendung des vorliegenden Erlasses ist bei der Art. 9 - Für die Anwendung des vorliegenden Erlasses ist bei der
Verwendung des Begriffs "Zone" auch der Feuerwehrdienst und Dienst für Verwendung des Begriffs "Zone" auch der Feuerwehrdienst und Dienst für
dringende medizinische Hilfe der Region Brüssel-Hauptstadt gemeint. dringende medizinische Hilfe der Region Brüssel-Hauptstadt gemeint.
Die Zuständigkeiten, die dem Rat, dem Kollegium und dem Die Zuständigkeiten, die dem Rat, dem Kollegium und dem
Zonenkommandanten durch vorliegenden Erlass anvertraut werden, werden Zonenkommandanten durch vorliegenden Erlass anvertraut werden, werden
in diesem Fall von den zuständigen Organen des Feuerwehrdienstes und in diesem Fall von den zuständigen Organen des Feuerwehrdienstes und
Dienstes für dringende medizinische Hilfe der Region Dienstes für dringende medizinische Hilfe der Region
Brüssel-Hauptstadt ausgeübt. Brüssel-Hauptstadt ausgeübt.
Art. 10 - Folgende Bestimmungen treten am 1. Januar 2015 in Kraft: Art. 10 - Folgende Bestimmungen treten am 1. Januar 2015 in Kraft:
1. Artikel 22/1 des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die zivile 1. Artikel 22/1 des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die zivile
Sicherheit, Sicherheit,
2. vorliegender Erlass. 2. vorliegender Erlass.
In Abweichung von Absatz 1 tritt vorliegender Erlass für die in In Abweichung von Absatz 1 tritt vorliegender Erlass für die in
Artikel 220 § 1 Absatz 2 des Gesetzes vom 15. Mai 2007 erwähnten Artikel 220 § 1 Absatz 2 des Gesetzes vom 15. Mai 2007 erwähnten
vorläufigen Zonen an dem vom Rat bestimmten Datum, an dem die vorläufigen Zonen an dem vom Rat bestimmten Datum, an dem die
Feuerwehrdienste in die Zone integriert werden, und spätestens am 1. Feuerwehrdienste in die Zone integriert werden, und spätestens am 1.
Januar 2016 in Kraft. Januar 2016 in Kraft.
Art. 11 - Unser Minister des Innern ist mit der Ausführung des Art. 11 - Unser Minister des Innern ist mit der Ausführung des
vorliegenden Erlasses beauftragt. vorliegenden Erlasses beauftragt.
PHILIPPE PHILIPPE
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Die Ministerin des Innern Die Ministerin des Innern
Frau J. MILQUET Frau J. MILQUET
Anlage: Mindestinhalt und Struktur des Schemas zur Organisation der Anlage: Mindestinhalt und Struktur des Schemas zur Organisation der
Einsätze Einsätze
TEIL 1: ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN TEIL 1: ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
1. ALLGEMEINES 1. ALLGEMEINES
1.1 Daseinsberechtigung des Schemas zur Organisation der Einsätze 1.1 Daseinsberechtigung des Schemas zur Organisation der Einsätze
(Ausdehnung und Grenzen des vom Schema erfassten Gebiets) (Ausdehnung und Grenzen des vom Schema erfassten Gebiets)
1.2 Inhaltsverzeichnis 1.2 Inhaltsverzeichnis
2. ZUSTÄNDIGKEITEN UND AUFTRÄGE DER ZONE 2. ZUSTÄNDIGKEITEN UND AUFTRÄGE DER ZONE
3. ADMINISTRATIVE ORGANISATION DER ZONE 3. ADMINISTRATIVE ORGANISATION DER ZONE
3.1 Zusammensetzung des Rates 3.1 Zusammensetzung des Rates
3.2 Zusammensetzung des Kollegiums 3.2 Zusammensetzung des Kollegiums
3.3 Leitung der Zone 3.3 Leitung der Zone
Es geht insbesondere darum, die verschiedenen Leitungen innerhalb der Es geht insbesondere darum, die verschiedenen Leitungen innerhalb der
Zone festzulegen und die Rolle des Zonenkommandanten zu bestimmen. Zone festzulegen und die Rolle des Zonenkommandanten zu bestimmen.
3.4 Zusammensetzung und Auftrag der technischen Kommission und des 3.4 Zusammensetzung und Auftrag der technischen Kommission und des
Leitungsteams (Stab) Leitungsteams (Stab)
3.5 Organigramm der Zone 3.5 Organigramm der Zone
TEIL 2: GEOGRAFISCHE UND DEMOGRAFISCHE ANGABEN DER ZONE TEIL 2: GEOGRAFISCHE UND DEMOGRAFISCHE ANGABEN DER ZONE
LAS-Code LAS-Code
Gemeinde Gemeinde
Standort der Standort der
Infrastrukturen Infrastrukturen
(Wache, (Wache,
Verwaltungsgebäude, Verwaltungsgebäude,
Logistikgebäude usw.) Logistikgebäude usw.)
Bevölkerung Bevölkerung
Fläche Fläche
Bevölkerungsdichte Bevölkerungsdichte
Gesamtzahl pro Zone: Gesamtzahl pro Zone:
Die Zone fügt eine Karte der Bevölkerungsdichte bei, damit man die Die Zone fügt eine Karte der Bevölkerungsdichte bei, damit man die
städtischen Gebiete und die ländlichen Gebiete erkennen kann. städtischen Gebiete und die ländlichen Gebiete erkennen kann.
Eine Landkarte der Zone mit der Lokalisierung der Infrastrukturen wird Eine Landkarte der Zone mit der Lokalisierung der Infrastrukturen wird
beigefügt. beigefügt.
TEIL 3: GEBIETSGLIEDERUNG UND OPERATIVER EINSATZ TEIL 3: GEBIETSGLIEDERUNG UND OPERATIVER EINSATZ
1. WACHEN DER ZONE UND SCHNELLSTMÖGLICHE ANGEMESSENE HILFE - 1. WACHEN DER ZONE UND SCHNELLSTMÖGLICHE ANGEMESSENE HILFE -
ANGEMESSENE MITTEL ANGEMESSENE MITTEL
1.1 Aufträge der Wachen 1.1 Aufträge der Wachen
1.1.1 Allgemeine Aufträge (Einsatzaufträge und Unterstützungsaufträge, 1.1.1 Allgemeine Aufträge (Einsatzaufträge und Unterstützungsaufträge,
die von allen Wachen der Zone ausgeführt werden) die von allen Wachen der Zone ausgeführt werden)
1.1.2 Besondere Aufträge (Einsatzaufträge und Unterstützungsaufträge, 1.1.2 Besondere Aufträge (Einsatzaufträge und Unterstützungsaufträge,
die von einer oder mehreren Wachen der Zone ausgeführt werden) die von einer oder mehreren Wachen der Zone ausgeführt werden)
Das Schema zur Organisation der Einsätze enthält Informationen über Das Schema zur Organisation der Einsätze enthält Informationen über
die besonderen Noteinsatzpläne und die im Voraus zu erstellenden die besonderen Noteinsatzpläne und die im Voraus zu erstellenden
Einsatzpläne, die in der Anlage zum Schema aufgelistet werden. Einsatzpläne, die in der Anlage zum Schema aufgelistet werden.
1.2 Hierarchischer Verantwortlicher der Wachen 1.2 Hierarchischer Verantwortlicher der Wachen
Die Wachen unterliegen der hierarchischen Gewalt eines Die Wachen unterliegen der hierarchischen Gewalt eines
verantwortlichen Offiziers. Ein und derselbe Offizier kann für mehrere verantwortlichen Offiziers. Ein und derselbe Offizier kann für mehrere
Wachen verantwortlich sein. Er erstattet dem Zonenkommandanten oder Wachen verantwortlich sein. Er erstattet dem Zonenkommandanten oder
seinem Beauftragten Bericht. Der verantwortliche Offizier wird im seinem Beauftragten Bericht. Der verantwortliche Offizier wird im
Schema zur Organisation der Einsätze identifiziert. Schema zur Organisation der Einsätze identifiziert.
1.3 Einsatzfahrzeuge der Wachen in Form einer Tabelle 1.3 Einsatzfahrzeuge der Wachen in Form einer Tabelle
Wache Wache
Multi- Multi-
funktionales Löschfahr- funktionales Löschfahr-
zeug zeug
Lösch- Lösch-
fahr- fahr-
zeug zeug
Bergungs- Bergungs-
fahrzeug fahrzeug
Tank- Tank-
lösch- lösch-
fahrzeug fahrzeug
Dreh- Dreh-
leiter- leiter-
fahrzeug fahrzeug
Kranken- Kranken-
wagen wagen
Sicherungs- Sicherungs-
fahrzeug fahrzeug
Einsatz- Einsatz-
leitwagen leitwagen
Wache 1 Wache 1
Wache 2 Wache 2
Wache n Wache n
1.4 Mindestbestand an Personal im Bereitschaftsdienst in der Kaserne 1.4 Mindestbestand an Personal im Bereitschaftsdienst in der Kaserne
oder an abrufbarem Personal pro Wache in Form einer Tabelle oder an abrufbarem Personal pro Wache in Form einer Tabelle
Wache Wache
tags tags
Feuerwehrleute im Bereitschaftsdienst in der Kaserne pro Dienstgrad Feuerwehrleute im Bereitschaftsdienst in der Kaserne pro Dienstgrad
tags tags
Abrufbare Abrufbare
Feuerwehrleute Feuerwehrleute
pro Dienstgrad pro Dienstgrad
nachts nachts
Feuerwehrleute im Bereitschaftsdienst in der Kaserne pro Dienstgrad Feuerwehrleute im Bereitschaftsdienst in der Kaserne pro Dienstgrad
nachts nachts
Abrufbare Abrufbare
Feuerwehrleute Feuerwehrleute
pro Dienstgrad pro Dienstgrad
Wache 1 Wache 1
Wache 2 Wache 2
Wache n Wache n
1.5 Einsatz der Mittel 1.5 Einsatz der Mittel
Beim Ausschicken der Mittel ist der Grundsatz der schnellstmöglichen Beim Ausschicken der Mittel ist der Grundsatz der schnellstmöglichen
angemessenen Hilfe ausschlaggebend. Sind die angemessenen Mittel der angemessenen Hilfe ausschlaggebend. Sind die angemessenen Mittel der
schnellst en Wache(n) nicht verfügbar, werden die Mittel der schnellst en Wache(n) nicht verfügbar, werden die Mittel der
zweitschnellsten Wachen mit den angemessenen Mitteln vor Ort zweitschnellsten Wachen mit den angemessenen Mitteln vor Ort
geschickt. Dieses "Kaskadenprinzip" für das Ausschicken der geschickt. Dieses "Kaskadenprinzip" für das Ausschicken der
schnellstmöglichen angemessenen Mittel wird so oft wie nötig schnellstmöglichen angemessenen Mittel wird so oft wie nötig
wiederholt. wiederholt.
Das Schema beschreibt, wie die schnellstmögliche angemessene Hilfe Das Schema beschreibt, wie die schnellstmögliche angemessene Hilfe
innerhalb der Zone und zwischen Zonen organisiert wird. Es bestimmt innerhalb der Zone und zwischen Zonen organisiert wird. Es bestimmt
zudem die Einsatzsektoren für die verschiedenen Wachen der Zone unter zudem die Einsatzsektoren für die verschiedenen Wachen der Zone unter
Berücksichtigung der schnellstmöglichen angemessenen Hilfe. Die Berücksichtigung der schnellstmöglichen angemessenen Hilfe. Die
Sektoren der zweit- und der drittschnellsten Wache, die über Sektoren der zweit- und der drittschnellsten Wache, die über
angemessene Mittel verfügen, müssen ebenfalls erwähnt werden. Auf der angemessene Mittel verfügen, müssen ebenfalls erwähnt werden. Auf der
Grundlage der Analyse der verfügbaren Mittel wird das Prinzip des Grundlage der Analyse der verfügbaren Mittel wird das Prinzip des
Netzwerks von Wachen ebenfalls für das Ausschicken der erforderlichen Netzwerks von Wachen ebenfalls für das Ausschicken der erforderlichen
Mittel berücksichtigt. So können die für ein und denselben Einsatz Mittel berücksichtigt. So können die für ein und denselben Einsatz
erforderlichen Mittel aus verschiedenen Wachen kommen. erforderlichen Mittel aus verschiedenen Wachen kommen.
1.5.1 Brand 1.5.1 Brand
Schnellste Wache Schnellste Wache
Zweitschnellste Wache Zweitschnellste Wache
Drittschnellste Wache Drittschnellste Wache
Sektor 1 Sektor 1
P1 P1
P2 P2
P4 P4
Sektor 2 Sektor 2
P2 P2
P4 P4
P8 P8
Sektor 3 Sektor 3
P3 P3
P7 P7
P8 P8
1.5.2 Technische Hilfeleistung 1.5.2 Technische Hilfeleistung
Schnellste Wache Schnellste Wache
Zweitschnellste Wache Zweitschnellste Wache
Drittschnellste Wache Drittschnellste Wache
Sektor 1 Sektor 1
P2 P2
P4 P4
P8 P8
Sektor 2 Sektor 2
P2 P2
P4 P4
P8 P8
Sektor 3 Sektor 3
P3 P3
P7 P7
P8 P8
1.5.3 Andere Einsätze 1.5.3 Andere Einsätze
Schnellste Wache Schnellste Wache
Zweitschnellste Wache Zweitschnellste Wache
Drittschnellste Wache Drittschnellste Wache
Sektor 1 Sektor 1
P1 P1
P2 P2
P4 P4
Sektor 2 Sektor 2
P2 P2
P4 P4
P8 P8
Sektor 3 Sektor 3
P3 P3
P7 P7
P8 P8
2. TABELLE DER DIENSTLEISTUNGSNIVEAUS DER ZONE 2. TABELLE DER DIENSTLEISTUNGSNIVEAUS DER ZONE
In Ausführung des mehrjährigen allgemeinen Richtlinienprogramms legt In Ausführung des mehrjährigen allgemeinen Richtlinienprogramms legt
der Rat die Dienstleistungsniveaus fest, die auf das Gebiet der Zone der Rat die Dienstleistungsniveaus fest, die auf das Gebiet der Zone
anwendbar sind. Das Schema zur Organisation der Einsätze beschreibt anwendbar sind. Das Schema zur Organisation der Einsätze beschreibt
ausführlich die Dienstleistungsniveaus pro Einsatzsektor und pro ausführlich die Dienstleistungsniveaus pro Einsatzsektor und pro
Auftrag. Auftrag.
Einsatzsektor Einsatzsektor
Auftrag "a" Auftrag "a"
Auftrag "b" Auftrag "b"
Auftrag "n" Auftrag "n"
Prozentsatz a1 Prozentsatz a1
Prozentsatz b1 Prozentsatz b1
Prozentsatz c1 Prozentsatz c1
Prozentsatz a2 Prozentsatz a2
Prozentsatz b2 Prozentsatz b2
Prozentsatz c2 Prozentsatz c2
Prozentsatz an Prozentsatz an
Prozentsatz bn Prozentsatz bn
Prozentsatz cn Prozentsatz cn
3. BEHANDLUNG EINES NOTRUFS 3. BEHANDLUNG EINES NOTRUFS
Das Schema zur Organisation der Einsätze beschreibt ausführlich, wie Das Schema zur Organisation der Einsätze beschreibt ausführlich, wie
ein Notruf (vom Eingang des Anrufs bis zum Ausschicken der ein Notruf (vom Eingang des Anrufs bis zum Ausschicken der
Hilfsdienste) behandelt wird, und beschreibt die Arbeitsweise und die Hilfsdienste) behandelt wird, und beschreibt die Arbeitsweise und die
Mittel, die eingesetzt werden für die Auslösung der Alarmierungskette Mittel, die eingesetzt werden für die Auslösung der Alarmierungskette
durch die 100/112-Zentren bis zum Ausschicken der Mittel von den durch die 100/112-Zentren bis zum Ausschicken der Mittel von den
Wachen der Zone aus. Das Sammeln von statistischen Daten wird Wachen der Zone aus. Das Sammeln von statistischen Daten wird
ebenfalls erläutert. ebenfalls erläutert.
Wenn Personal der Zone von einem der Glieder der Alarmierungskette Wenn Personal der Zone von einem der Glieder der Alarmierungskette
betroffen ist, beschreibt das Schema zur Organisation der Einsätze die betroffen ist, beschreibt das Schema zur Organisation der Einsätze die
wahrgenommenen Funktionen, die erforderlichen Kompetenzen und die wahrgenommenen Funktionen, die erforderlichen Kompetenzen und die
Arbeitsweise des Personals. Wenn besondere Verfahren von der Zone Arbeitsweise des Personals. Wenn besondere Verfahren von der Zone
festgelegt worden sind und von den Elementen der Alarmierungskette festgelegt worden sind und von den Elementen der Alarmierungskette
umgesetzt werden, werden diese beschrieben. umgesetzt werden, werden diese beschrieben.
4. SPEZIFISCHE MITTEL (für spezifische Risiken) 4. SPEZIFISCHE MITTEL (für spezifische Risiken)
Die Zone bestimmt die spezifischen Mittel, die für die Ausführung der Die Zone bestimmt die spezifischen Mittel, die für die Ausführung der
Aufträge auf ihrem Gebiet nützlich sind. Sie kann über eine Aufträge auf ihrem Gebiet nützlich sind. Sie kann über eine
Vereinbarung auf die Mittel der anderen Zonen zurückgreifen. Die Vereinbarung auf die Mittel der anderen Zonen zurückgreifen. Die
Vereinbarung beschreibt die Mittel, die Einsatzmodalitäten und die Vereinbarung beschreibt die Mittel, die Einsatzmodalitäten und die
administrativen Modalitäten (beispielsweise die Fakturierung). administrativen Modalitäten (beispielsweise die Fakturierung).
Die Vereinbarungen, durch die die Hilfeleistungszone sich verpflichtet Die Vereinbarungen, durch die die Hilfeleistungszone sich verpflichtet
hat, in anderen Zonen einzugreifen, werden ebenfalls erwähnt. hat, in anderen Zonen einzugreifen, werden ebenfalls erwähnt.
Für jedes spezifische Mittel, das die Zone verwendet, erstellt sie ein Für jedes spezifische Mittel, das die Zone verwendet, erstellt sie ein
Beschreibungsblatt mit mindestens folgenden Angaben: Beschreibungsblatt mit mindestens folgenden Angaben:
- Material, - Material,
- erforderliches Personal und erforderliche spezifische - erforderliches Personal und erforderliche spezifische
Qualifikationen, Qualifikationen,
- Ort, an dem sich die Mittel befinden, - Ort, an dem sich die Mittel befinden,
- Alarmierungsweise für die Mittel, - Alarmierungsweise für die Mittel,
- Dauer der Mobilisierung des Mittels, - Dauer der Mobilisierung des Mittels,
- ... - ...
5. EINSATZKOORDINATION UND OPERATIVE ORGANISATION DER BEFEHLSFÜHRUNG 5. EINSATZKOORDINATION UND OPERATIVE ORGANISATION DER BEFEHLSFÜHRUNG
(Beschreibung der Befehlskette) (Beschreibung der Befehlskette)
Das Schema zur Organisation der Einsätze beschreibt die Befehlskette. Das Schema zur Organisation der Einsätze beschreibt die Befehlskette.
Die Befehlskette ermöglicht eine kohärente und angepasste Verstärkung Die Befehlskette ermöglicht eine kohärente und angepasste Verstärkung
der Hilfeleistungsmittel je nach Art und Schwere der Einsätze. Die der Hilfeleistungsmittel je nach Art und Schwere der Einsätze. Die
Befehlskette berücksichtigt die Kompetenzen, die für die Ausübung der Befehlskette berücksichtigt die Kompetenzen, die für die Ausübung der
Funktion erforderlich sind, und die Kompetenzen, die das Personal bei Funktion erforderlich sind, und die Kompetenzen, die das Personal bei
den Ausbildungen erworben hat. Wenn eine Aufstellung des den Ausbildungen erworben hat. Wenn eine Aufstellung des
Bereitschaftsdienstes für die verschiedenen Befehlsebenen besteht, Bereitschaftsdienstes für die verschiedenen Befehlsebenen besteht,
wird diese im Schema zur Organisation der Einsätze beschrieben. Die wird diese im Schema zur Organisation der Einsätze beschrieben. Die
Befehlskette muss die Einsatzkoordination am Ort des Zwischenfalls, in Befehlskette muss die Einsatzkoordination am Ort des Zwischenfalls, in
der eventuellen Einsatzleitstelle (PC-Ops) oder dem eventuellen der eventuellen Einsatzleitstelle (PC-Ops) oder dem eventuellen
Koordinierungsausschuss, die im Königlichen Erlass vom 16. Februar Koordinierungsausschuss, die im Königlichen Erlass vom 16. Februar
2006 über die Noteinsatzpläne und in den diesbezüglichen 2006 über die Noteinsatzpläne und in den diesbezüglichen
Ministeriellen Rundschreiben erwähnt sind, gewährleisten. Ministeriellen Rundschreiben erwähnt sind, gewährleisten.
6. VERSCHIEDENES 6. VERSCHIEDENES
6.1 Sicherheit bei Einsätzen (Maßnahmen zur Gewährleistung der 6.1 Sicherheit bei Einsätzen (Maßnahmen zur Gewährleistung der
Sicherheit des Personals bei Einsätzen) Sicherheit des Personals bei Einsätzen)
Der Plan beschreibt alle Maßnahmen, die von der Zone ergriffen werden, Der Plan beschreibt alle Maßnahmen, die von der Zone ergriffen werden,
damit die Sicherheit des Personals bei Einsätzen gewährleistet ist. damit die Sicherheit des Personals bei Einsätzen gewährleistet ist.
Wenn besondere Mittel eingesetzt werden müssen, um die Sicherheit der Wenn besondere Mittel eingesetzt werden müssen, um die Sicherheit der
Einsatzkräfte zu unterstützen, beschreibt der Plan die einzuhaltenden Einsatzkräfte zu unterstützen, beschreibt der Plan die einzuhaltenden
Verfahren. Verfahren.
6.2 Logistische Unterstützung für das Personal 6.2 Logistische Unterstützung für das Personal
Die Zone sieht insbesondere die Mittel vor, um die Personalmitglieder Die Zone sieht insbesondere die Mittel vor, um die Personalmitglieder
bei Einsätzen nötigenfalls mit Getränken und Essen zu versorgen. Das bei Einsätzen nötigenfalls mit Getränken und Essen zu versorgen. Das
Schema zur Organisation der Einsätze beschreibt ausführlich die Schema zur Organisation der Einsätze beschreibt ausführlich die
Modalitäten zur Ausführung der logistischen Unterstützung. Modalitäten zur Ausführung der logistischen Unterstützung.
6.3 Psychologischer Beistand für das Personal 6.3 Psychologischer Beistand für das Personal
Die Zone organisiert psychologischen Beistand für Einsatzkräfte, um Die Zone organisiert psychologischen Beistand für Einsatzkräfte, um
das Risiko eines Traumas nach einem Einsatz zu begrenzen. Hierzu kann das Risiko eines Traumas nach einem Einsatz zu begrenzen. Hierzu kann
sie die Dienste einer bestehenden spezialisierten Organisation in sie die Dienste einer bestehenden spezialisierten Organisation in
Anspruch nehmen. Der Plan beschreibt ausführlich die Mittel, die zur Anspruch nehmen. Der Plan beschreibt ausführlich die Mittel, die zur
Gewährleistung eines psychologischen Beistands für die Einsatzkräfte Gewährleistung eines psychologischen Beistands für die Einsatzkräfte
in allen belastenden oder Stresssituationen eingesetzt werden. in allen belastenden oder Stresssituationen eingesetzt werden.
6.4 Debriefing/Feedback über die Erfahrungen 6.4 Debriefing/Feedback über die Erfahrungen
Die Zone arbeitet Bewertungsverfahren aus, die es ermöglichen, Die Zone arbeitet Bewertungsverfahren aus, die es ermöglichen,
Erkenntnisse aus operativen Einsätzen (RetEx) zu gewinnen. Der Plan Erkenntnisse aus operativen Einsätzen (RetEx) zu gewinnen. Der Plan
beschreibt die Organisation, die die Zone einführt, um das RetEx zu beschreibt die Organisation, die die Zone einführt, um das RetEx zu
gewährleisten, und die Verfahren in Sachen Debriefing mit dem gewährleisten, und die Verfahren in Sachen Debriefing mit dem
Personal. Personal.
7. ANLAGEN 7. ANLAGEN
- Karte der Bevölkerungsdichte - Karte der Bevölkerungsdichte
- Landkarte der Zone mit Lokalisierung der Infrastrukturen - Landkarte der Zone mit Lokalisierung der Infrastrukturen
- Besondere Noteinsatzpläne und im Voraus erstellte Einsatzpläne - Besondere Noteinsatzpläne und im Voraus erstellte Einsatzpläne
- Sonstiges - Sonstiges
Gesehen, um Unserem Erlass vom 25. April 2014 zur Festlegung des Gesehen, um Unserem Erlass vom 25. April 2014 zur Festlegung des
Mindestinhalts und der Struktur des Schemas zur Organisation der Mindestinhalts und der Struktur des Schemas zur Organisation der
Einsätze der Hilfeleistungszonen und zur Abänderung des Königlichen Einsätze der Hilfeleistungszonen und zur Abänderung des Königlichen
Erlasses vom 10. November 2012 zur Festlegung der Mindestbedingungen Erlasses vom 10. November 2012 zur Festlegung der Mindestbedingungen
für die schnellstmögliche angemessene Hilfe und der angemessenen für die schnellstmögliche angemessene Hilfe und der angemessenen
Mittel beigefügt zu werden Mittel beigefügt zu werden
PHILIPPE PHILIPPE
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Die Ministerin des Innern Die Ministerin des Innern
Frau J. MILQUET Frau J. MILQUET
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