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Vue multilingue de Arrêté Royal du 24/10/2011
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Arrêté royal modifiant l'arrêté royal du 21 février 2011 relatif à la formation des membres des services publics de secours. - Traduction allemande Koninklijk besluit tot wijziging van het koninklijk besluit van 21 februari 2011 betreffende de opleiding van de leden van de openbare hulpdiensten. - Duitse vertaling
SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR 24 OCTOBRE 2011. - Arrêté royal modifiant l'arrêté royal du 21 février 2011 relatif à la formation des membres des services publics de secours. - Traduction allemande Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de l'arrêté royal du 24 octobre 2011 modifiant l'arrêté royal du 21 février 2011 relatif à la formation des membres des services publics FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN 24 OKTOBER 2011. - Koninklijk besluit tot wijziging van het koninklijk besluit van 21 februari 2011 betreffende de opleiding van de leden van de openbare hulpdiensten. - Duitse vertaling De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk besluit van 24 oktober 2011 tot wijziging van het koninklijk besluit van 21 februari 2011 betreffende de opleiding van de leden van de
de secours (Moniteur belge du 7 novembre 2011). openbare hulpdiensten (Belgisch Staatsblad van 7 november 2011).
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale Dienst voor Duitse
allemande à Malmedy. vertaling in Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES
24. OKTOBER 2011 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen 24. OKTOBER 2011 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen
Erlasses vom 21. Februar 2011 Erlasses vom 21. Februar 2011
über die Ausbildung der Mitglieder der öffentlichen Hilfsdienste über die Ausbildung der Mitglieder der öffentlichen Hilfsdienste
ALBERT II., König der Belgier, ALBERT II., König der Belgier,
Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss! Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss!
Aufgrund des Gesetzes vom 31. Dezember 1963 über den Zivilschutz, des Aufgrund des Gesetzes vom 31. Dezember 1963 über den Zivilschutz, des
Artikels 2 und des Artikels 9 § 1, ersetzt durch das Gesetz vom 16. Artikels 2 und des Artikels 9 § 1, ersetzt durch das Gesetz vom 16.
Juli 1993, und des Artikels 12/1, eingefügt durch das Gesetz vom 29. Juli 1993, und des Artikels 12/1, eingefügt durch das Gesetz vom 29.
Dezember 2010; Dezember 2010;
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 21. Februar 2011 über die Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 21. Februar 2011 über die
Ausbildung der Mitglieder der öffentlichen Hilfsdienste; Ausbildung der Mitglieder der öffentlichen Hilfsdienste;
Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 14. April 2011; Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 14. April 2011;
Aufgrund der Stellungnahme des Hohen Ausbildungsrates für die Aufgrund der Stellungnahme des Hohen Ausbildungsrates für die
öffentlichen Feuerwehrdienste vom 3. Mai 2010; öffentlichen Feuerwehrdienste vom 3. Mai 2010;
Aufgrund des Einverständnisses des Staatssekretärs für Haushalt vom Aufgrund des Einverständnisses des Staatssekretärs für Haushalt vom
16. August 2011; 16. August 2011;
Aufgrund des Gutachtens Nr. 50.252/4 des Staatsrates vom 3. Oktober Aufgrund des Gutachtens Nr. 50.252/4 des Staatsrates vom 3. Oktober
2011, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 1 der am 2011, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 1 der am
12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat, 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat,
Auf Vorschlag der Ministerin des Innern und aufgrund der Stellungnahme Auf Vorschlag der Ministerin des Innern und aufgrund der Stellungnahme
der Minister, die im Rat darüber beraten haben, der Minister, die im Rat darüber beraten haben,
Haben Wir beschlossen und erlassen Wir: Haben Wir beschlossen und erlassen Wir:
Artikel 1 - In den Königlichen Erlass vom 21. Februar 2011 über die Artikel 1 - In den Königlichen Erlass vom 21. Februar 2011 über die
Ausbildung der Mitglieder der öffentlichen Hilfsdienste wird ein Ausbildung der Mitglieder der öffentlichen Hilfsdienste wird ein
Artikel 9/1 mit folgendem Wortlaut eingefügt: Artikel 9/1 mit folgendem Wortlaut eingefügt:
« Art. 9/1 - Zwischen dem Föderalen Öffentlichen Dienst Inneres und « Art. 9/1 - Zwischen dem Föderalen Öffentlichen Dienst Inneres und
jedem provinzialen Ausbildungszentrum wird eine Vereinbarung jedem provinzialen Ausbildungszentrum wird eine Vereinbarung
geschlossen. Die Vereinbarung umfasst mindestens Folgendes: geschlossen. Die Vereinbarung umfasst mindestens Folgendes:
1. die Aufträge und Verpflichtungen der provinzialen 1. die Aufträge und Verpflichtungen der provinzialen
Ausbildungszentren. Diese Aufträge und Verpflichtungen sind Ausbildungszentren. Diese Aufträge und Verpflichtungen sind
hauptsächlich folgende: hauptsächlich folgende:
a) Beteiligung an der Organisation der Auswahl der Mitglieder der a) Beteiligung an der Organisation der Auswahl der Mitglieder der
Feuerwehrdienste, Feuerwehrdienste,
b) Organisation der Ausbildungen zur Erlangung der Brevets für die b) Organisation der Ausbildungen zur Erlangung der Brevets für die
Mitglieder der Feuerwehrdienste, Mitglieder der Feuerwehrdienste,
c) Organisation der Weiterbildungen und Fachausbildungen für die c) Organisation der Weiterbildungen und Fachausbildungen für die
Mitglieder der Feuerwehrdienste, des Zivilschutzes und anderer Mitglieder der Feuerwehrdienste, des Zivilschutzes und anderer
Hilfsdienste, für das Personal der öffentlichen Dienste und eventuell Hilfsdienste, für das Personal der öffentlichen Dienste und eventuell
für Dritte, für Dritte,
d) Zurverfügungstellung des angemessenen Materials und der d) Zurverfügungstellung des angemessenen Materials und der
angemessenen Infrastruktur für das Training und die Übungen, angemessenen Infrastruktur für das Training und die Übungen,
e) Entwicklung und Aktualisierung der Kurse und des Lehrmaterials e) Entwicklung und Aktualisierung der Kurse und des Lehrmaterials
gemäss den technischen Entwicklungen des Sektors und/oder Beteiligung gemäss den technischen Entwicklungen des Sektors und/oder Beteiligung
an Arbeitsgruppen zur Entwicklung dieses Lehrmaterials, an Arbeitsgruppen zur Entwicklung dieses Lehrmaterials,
f) Erfüllung der Qualitätsnormen in Bezug auf Ausstattung, Material f) Erfüllung der Qualitätsnormen in Bezug auf Ausstattung, Material
und Infrastruktur des provinzialen Ausbildungszentrums sowie der in und Infrastruktur des provinzialen Ausbildungszentrums sowie der in
Bezug auf die Anzahl Schüler verlangten Quoten, Bezug auf die Anzahl Schüler verlangten Quoten,
2. die Sachmittel, die der Föderale Öffentliche Dienst Inneres den 2. die Sachmittel, die der Föderale Öffentliche Dienst Inneres den
provinzialen Ausbildungszentren zur Verfügung stellen kann, provinzialen Ausbildungszentren zur Verfügung stellen kann,
3. den Mindest- und Höchstbetrag der Einschreibegebühr, die die 3. den Mindest- und Höchstbetrag der Einschreibegebühr, die die
provinzialen Ausbildungszentren neben den Zuschüssen verlangen können, provinzialen Ausbildungszentren neben den Zuschüssen verlangen können,
4. die Laufzeit der Vereinbarung und die Modalitäten für deren 4. die Laufzeit der Vereinbarung und die Modalitäten für deren
Abänderung und Kündigung, Abänderung und Kündigung,
5. die Kontrollmassnahmen des Föderalen Öffentlichen Dienstes Inneres 5. die Kontrollmassnahmen des Föderalen Öffentlichen Dienstes Inneres
hinsichtlich der Anwendung der Vereinbarung, wie in den Artikeln 10 hinsichtlich der Anwendung der Vereinbarung, wie in den Artikeln 10
und 11 vorgesehen, und 11 vorgesehen,
6. die Leistungen des provinzialen Ausbildungszentrums in Bezug auf 6. die Leistungen des provinzialen Ausbildungszentrums in Bezug auf
die Ausbildung der Mitglieder der Einsatzeinheiten des Zivilschutzes. die Ausbildung der Mitglieder der Einsatzeinheiten des Zivilschutzes.
» »
Art. 2 - Artikel 50 desselben Erlasses wird wie folgt abgeändert: Art. 2 - Artikel 50 desselben Erlasses wird wie folgt abgeändert:
1. In Nr. 1 werden die Wörter "1.158 EUR" durch die Wörter "2.116 EUR" 1. In Nr. 1 werden die Wörter "1.158 EUR" durch die Wörter "2.116 EUR"
ersetzt. ersetzt.
2. In Nr. 2 werden die Wörter "460 EUR" durch die Wörter "920 EUR" 2. In Nr. 2 werden die Wörter "460 EUR" durch die Wörter "920 EUR"
ersetzt. ersetzt.
3. Nummer 3 wird wie folgt ersetzt: "3. für die Ausbildungen zur 3. Nummer 3 wird wie folgt ersetzt: "3. für die Ausbildungen zur
Erlangung des Brevets eines Sergeanten: 810 oder 930 EUR, je nach Erlangung des Brevets eines Sergeanten: 810 oder 930 EUR, je nach
Kosten des Wahlmoduls,". Kosten des Wahlmoduls,".
4. In Nr. 4 werden die Wörter "580 EUR" durch die Wörter "1.159 EUR" 4. In Nr. 4 werden die Wörter "580 EUR" durch die Wörter "1.159 EUR"
ersetzt. ersetzt.
5. Nummer 5 Buchstabe a) wird wie folgt ersetzt: "a) für die 5. Nummer 5 Buchstabe a) wird wie folgt ersetzt: "a) für die
Adjutanten und Inhaber des Brevets eines Adjutanten: 1.274 EUR,". Adjutanten und Inhaber des Brevets eines Adjutanten: 1.274 EUR,".
6. In Nr. 6 werden die Wörter "840 EUR" durch die Wörter "1.259 EUR" 6. In Nr. 6 werden die Wörter "840 EUR" durch die Wörter "1.259 EUR"
ersetzt. ersetzt.
7. In Nr. 7 werden die Wörter "300 EUR" durch die Wörter "590 EUR" 7. In Nr. 7 werden die Wörter "300 EUR" durch die Wörter "590 EUR"
ersetzt. ersetzt.
8. In Nr. 8 werden die Wörter "840 EUR" durch die Wörter "1.260 EUR" 8. In Nr. 8 werden die Wörter "840 EUR" durch die Wörter "1.260 EUR"
ersetzt. ersetzt.
Art. 3 - Artikel 51 desselben Erlasses wird wie folgt ersetzt: Art. 3 - Artikel 51 desselben Erlasses wird wie folgt ersetzt:
« Art. 51 - Für jedes der zu den Ausbildungen zur Erlangung von « Art. 51 - Für jedes der zu den Ausbildungen zur Erlangung von
Zeugnissen und Bescheinigungen gehörenden Module wird pro Schüler ein Zeugnissen und Bescheinigungen gehörenden Module wird pro Schüler ein
Zuschuss gewährt, der wie folgt berechnet wird: Zuschuss gewährt, der wie folgt berechnet wird:
1. für die theoretischen Ausbildungen: vorgesehene Anzahl Stunden, 1. für die theoretischen Ausbildungen: vorgesehene Anzahl Stunden,
multipliziert mit 4 EUR, multipliziert mit 4 EUR,
2. für die praktischen Kaltausbildungen: vorgesehene Anzahl Stunden, 2. für die praktischen Kaltausbildungen: vorgesehene Anzahl Stunden,
multipliziert mit 21 EUR, multipliziert mit 21 EUR,
3. für die praktischen Heissausbildungen: vorgesehene Anzahl Stunden, 3. für die praktischen Heissausbildungen: vorgesehene Anzahl Stunden,
multipliziert mit 43 EUR. multipliziert mit 43 EUR.
Der Zuschuss wird nur gewährt, wenn das Modul mindestens 4 Stunden Der Zuschuss wird nur gewährt, wenn das Modul mindestens 4 Stunden
umfasst. » umfasst. »
Art. 4 - Artikel 53/1 desselben Erlasses wird wie folgt abgeändert: Art. 4 - Artikel 53/1 desselben Erlasses wird wie folgt abgeändert:
1. Absatz 2 wird aufgehoben. 1. Absatz 2 wird aufgehoben.
2. In Absatz 3, der Absatz 2 wird, werden die Wörter « auf Absatz 1 2. In Absatz 3, der Absatz 2 wird, werden die Wörter « auf Absatz 1
und Absatz 2 » durch die Wörter « auf Absatz 1 » ersetzt. und Absatz 2 » durch die Wörter « auf Absatz 1 » ersetzt.
Art. 5 - Artikel 57 desselben Erlasses wird aufgehoben. Art. 5 - Artikel 57 desselben Erlasses wird aufgehoben.
Art. 6 - Im selben Erlass wird Anlage II durch Anlage I zum Art. 6 - Im selben Erlass wird Anlage II durch Anlage I zum
vorliegenden Erlass ersetzt. vorliegenden Erlass ersetzt.
Art. 7 - Vorliegender Erlass wird wirksam mit 1. Januar 2011. Art. 7 - Vorliegender Erlass wird wirksam mit 1. Januar 2011.
Art. 8 - Der für Inneres zuständige Minister ist mit der Ausführung Art. 8 - Der für Inneres zuständige Minister ist mit der Ausführung
des vorliegenden Erlasses beauftragt. des vorliegenden Erlasses beauftragt.
Gegeben zu Brüssel, den 24. Oktober 2011 Gegeben zu Brüssel, den 24. Oktober 2011
ALBERT ALBERT
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Die Ministerin des Innern Die Ministerin des Innern
Frau A. TURTELBOOM Frau A. TURTELBOOM
ANLAGE I ANLAGE I
Anlage II - BETRAG DER ZUSCHÜSSE Anlage II - BETRAG DER ZUSCHÜSSE
1. Ausbildung zur Erlangung des Brevets eines Feuerwehrmanns: 1. Ausbildung zur Erlangung des Brevets eines Feuerwehrmanns:
Pflichtmodule: Pflichtmodule:
Betrag der Zuschüsse: Betrag der Zuschüsse:
- Hilfsaktionen und Brandbekämpfung: - Hilfsaktionen und Brandbekämpfung:
985 EUR 985 EUR
- Individueller Schutz: - Individueller Schutz:
557 EUR 557 EUR
- Erste Hilfe: - Erste Hilfe:
257 EUR 257 EUR
- Integrierte praktische Übungen: - Integrierte praktische Übungen:
317 EUR 317 EUR
TOTAL TOTAL
2.116 EUR 2.116 EUR
2. Ausbildung zur Erlangung des Brevets eines Korporals: 2. Ausbildung zur Erlangung des Brevets eines Korporals:
Pflichtmodule: Pflichtmodule:
Betrag der Zuschüsse: Betrag der Zuschüsse:
- Hilfsaktionen und Brandbekämpfung: - Hilfsaktionen und Brandbekämpfung:
230 EUR 230 EUR
- Pumpen - Bedienung der Vorrichtungen: - Pumpen - Bedienung der Vorrichtungen:
230 EUR 230 EUR
Ein vierzigstündiges Modul, das unter folgenden Modulen zu wählen ist: Ein vierzigstündiges Modul, das unter folgenden Modulen zu wählen ist:
- Bedienung der Pumpen - Steuern der Fahrzeuge Spezialisierung: - Bedienung der Pumpen - Steuern der Fahrzeuge Spezialisierung:
460 EUR 460 EUR
- Rettungstechniken: - Rettungstechniken:
460 EUR 460 EUR
TOTAL TOTAL
920 EUR 920 EUR
3. Ausbildung zur Erlangung des Brevets eines Sergeanten: 3. Ausbildung zur Erlangung des Brevets eines Sergeanten:
Pflichtmodule: Pflichtmodule:
Betrag der Zuschüsse: Betrag der Zuschüsse:
- Hilfsaktionen und Brandbekämpfung: - Hilfsaktionen und Brandbekämpfung:
350 EUR 350 EUR
- Organisation und Personalmanagement: - Organisation und Personalmanagement:
230 EUR 230 EUR
Ein zwanzigstündiges Modul, das unter folgenden Modulen zu wählen ist: Ein zwanzigstündiges Modul, das unter folgenden Modulen zu wählen ist:
- Brandverhütung: - Brandverhütung:
230 EUR 230 EUR
- Gefährliche Stoffe: - Gefährliche Stoffe:
350 EUR 350 EUR
- Einsatzleitung: - Einsatzleitung:
350 EUR 350 EUR
TOTAL TOTAL
810 oder 930 EUR 810 oder 930 EUR
4. Ausbildung zur Erlangung des Brevets eines Adjutanten: 4. Ausbildung zur Erlangung des Brevets eines Adjutanten:
Pflichtmodule: Pflichtmodule:
Betrag der Zuschüsse: Betrag der Zuschüsse:
- Verbrennung und Löschung: - Verbrennung und Löschung:
349 EUR 349 EUR
- Gefährliche Stoffe: - Gefährliche Stoffe:
350 EUR 350 EUR
- Hilfsaktionen und Brandbekämpfung: - Hilfsaktionen und Brandbekämpfung:
230 EUR 230 EUR
- Personalmanagement: - Personalmanagement:
230 EUR 230 EUR
TOTAL TOTAL
1.159 EUR 1.159 EUR
5. Ausbildung zur Erlangung des Brevets eines Offiziers: 5. Ausbildung zur Erlangung des Brevets eines Offiziers:
a) für die Adjutanten und Inhaber des Brevets eines Adjutanten: a) für die Adjutanten und Inhaber des Brevets eines Adjutanten:
Pflichtmodule: Pflichtmodule:
Betrag der Zuschüsse: Betrag der Zuschüsse:
- Organisation der Hilfsdienste: - Organisation der Hilfsdienste:
88 EUR 88 EUR
- Hilfsaktionen und Brandbekämpfung: - Hilfsaktionen und Brandbekämpfung:
593 EUR 593 EUR
- Personalmanagement: - Personalmanagement:
148 EUR 148 EUR
- Verbindungen - Kommunikationsmittel: - Verbindungen - Kommunikationsmittel:
148 EUR 148 EUR
Ein vierzigstündiges Modul, das unter folgenden Modulen zu wählen ist: Ein vierzigstündiges Modul, das unter folgenden Modulen zu wählen ist:
- Ausbilder : - Ausbilder :
297 EUR 297 EUR
- Material: - Material:
297 EUR 297 EUR
TOTAL TOTAL
1.274 EUR 1.274 EUR
b) für die Unterleutnants auf Probe: b) für die Unterleutnants auf Probe:
1. Ausbildung zur Erlangung des Brevets eines Feuerwehrmanns: 1. Ausbildung zur Erlangung des Brevets eines Feuerwehrmanns:
Pflichtmodule: Pflichtmodule:
Betrag der Zuschüsse: Betrag der Zuschüsse:
- Hilfsaktionen und Brandbekämpfung: - Hilfsaktionen und Brandbekämpfung:
289 EUR 289 EUR
- Individueller Schutz: - Individueller Schutz:
173 EUR 173 EUR
- Erste Hilfe: - Erste Hilfe:
58 EUR 58 EUR
TOTAL TOTAL
520 EUR 520 EUR
2. Ausbildung zur Erlangung des Brevets eines Korporals: 2. Ausbildung zur Erlangung des Brevets eines Korporals:
Pflichtmodule: Pflichtmodule:
Betrag der Zuschüsse: Betrag der Zuschüsse:
- Hilfsaktionen und Brandbekämpfung: - Hilfsaktionen und Brandbekämpfung:
58 EUR 58 EUR
- Pumpen - Bedienung der Pumpen und Maschinen: - Pumpen - Bedienung der Pumpen und Maschinen:
172 EUR 172 EUR
- Rettungstechniken: - Rettungstechniken:
115 EUR 115 EUR
TOTAL TOTAL
345 EUR 345 EUR
3. Ausbildung zur Erlangung des Brevets eines Sergeanten: 3. Ausbildung zur Erlangung des Brevets eines Sergeanten:
Pflichtmodule: Pflichtmodule:
Betrag der Zuschüsse: Betrag der Zuschüsse:
- Hilfsaktionen und Brandbekämpfung: - Hilfsaktionen und Brandbekämpfung:
87 EUR 87 EUR
- Organisation und Personalmanagement: - Organisation und Personalmanagement:
58 EUR 58 EUR
- Gefährliche Stoffe: - Gefährliche Stoffe:
58 EUR 58 EUR
- Einsatzleitung (Probezeit einbegriffen): - Einsatzleitung (Probezeit einbegriffen):
115 EUR 115 EUR
- Ausbilder : - Ausbilder :
232 EUR 232 EUR
TOTAL TOTAL
550 EUR 550 EUR
4. Ausbildung zur Erlangung des Brevets eines Adjutanten: 4. Ausbildung zur Erlangung des Brevets eines Adjutanten:
Pflichtmodule: Pflichtmodule:
Betrag der Zuschüsse: Betrag der Zuschüsse:
- Verbrennung und Löschung: - Verbrennung und Löschung:
116 EUR 116 EUR
- Gefährliche Stoffe: - Gefährliche Stoffe:
116 EUR 116 EUR
- Hilfsaktionen und Brandbekämpfung: - Hilfsaktionen und Brandbekämpfung:
58 EUR 58 EUR
- Personalmanagement: - Personalmanagement:
116 EUR 116 EUR
TOTAL TOTAL
406 EUR 406 EUR
5. Ausbildung zur Erlangung des Brevets eines Offiziers: 5. Ausbildung zur Erlangung des Brevets eines Offiziers:
Pflichtmodule: Pflichtmodule:
Betrag der Zuschüsse: Betrag der Zuschüsse:
- Organisation der Hilfsdienste: - Organisation der Hilfsdienste:
50 EUR 50 EUR
- Hilfsaktionen und Brandbekämpfung: - Hilfsaktionen und Brandbekämpfung:
395 EUR 395 EUR
- Personalmanagement: - Personalmanagement:
100 EUR 100 EUR
- Verbindungen - Kommunikationsmittel: - Verbindungen - Kommunikationsmittel:
100 EUR 100 EUR
TOTAL TOTAL
645 EUR 645 EUR
6. Ausbildung zur Erlangung des Brevets eines Brandschutztechnikers: 6. Ausbildung zur Erlangung des Brevets eines Brandschutztechnikers:
Pflichtmodule: Pflichtmodule:
Betrag der Zuschüsse: Betrag der Zuschüsse:
- Rechtsgrundlagen: - Rechtsgrundlagen:
44 EUR 44 EUR
- Vorschriften: - Vorschriften:
270 EUR 270 EUR
- Feuerwiderstandsdauer der Bauelemente und Brandverhalten der - Feuerwiderstandsdauer der Bauelemente und Brandverhalten der
Baumaterialien: Baumaterialien:
225 EUR 225 EUR
- Bauweise: - Bauweise:
180 EUR 180 EUR
- Meldeanlagen - Löschmittel: - Meldeanlagen - Löschmittel:
90 EUR 90 EUR
- Praktische Übungen und Ausbildung: - Praktische Übungen und Ausbildung:
450 EUR 450 EUR
TOTAL TOTAL
1.259 EUR 1.259 EUR
7. Ausbildung zur Erlangung des Brevets im Bereich Krisenmanagement: 7. Ausbildung zur Erlangung des Brevets im Bereich Krisenmanagement:
Pflichtmodule: Pflichtmodule:
Betrag der Zuschüsse: Betrag der Zuschüsse:
- Gesetzestexte und Verordnungen: - Gesetzestexte und Verordnungen:
90 EUR 90 EUR
- Schwere Unfälle: Risikoanalyse und -bewältigung: - Schwere Unfälle: Risikoanalyse und -bewältigung:
230 EUR 230 EUR
- Notfallplanung: - Notfallplanung:
150 EUR 150 EUR
- Telekommunikation und Vorgehensweisen in Ausnahmesituationen, - Telekommunikation und Vorgehensweisen in Ausnahmesituationen,
Informationsverwaltung in kollektiven Notfallsituationen: Informationsverwaltung in kollektiven Notfallsituationen:
120 EUR 120 EUR
TOTAL TOTAL
590 EUR 590 EUR
8. Ausbildung zur Erlangung des Brevets eines Dienstleiters: 8. Ausbildung zur Erlangung des Brevets eines Dienstleiters:
Pflichtmodule: Pflichtmodule:
Betrag der Zuschüsse: Betrag der Zuschüsse:
- Management - Personalmanagement: - Management - Personalmanagement:
630 EUR 630 EUR
- Öffentlichkeitsarbeit: - Öffentlichkeitsarbeit:
315 EUR 315 EUR
- Technische Planung und Haushaltsführung: - Technische Planung und Haushaltsführung:
315 EUR 315 EUR
TOTAL TOTAL
1.260 EUR 1.260 EUR
Gesehen, um Unserem Erlass vom 24. Oktober 2011 zur Abänderung des Gesehen, um Unserem Erlass vom 24. Oktober 2011 zur Abänderung des
Königlichen Erlasses vom 21. Februar 2011 über die Ausbildung der Königlichen Erlasses vom 21. Februar 2011 über die Ausbildung der
Mitglieder der öffentlichen Hilfsdienste beigefügt zu werden Mitglieder der öffentlichen Hilfsdienste beigefügt zu werden
ALBERT ALBERT
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Die Ministerin des Innern Die Ministerin des Innern
Frau A. TURTELBOOM Frau A. TURTELBOOM
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