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| Arrêté royal établissant la traduction officielle en langue allemande de la loi du 10 juin 2006 réformant les cotisations sur le chiffre d'affaires des spécialités pharmaceutiques remboursables | Koninklijk besluit tot vaststelling van de officiële Duitse vertaling van de wet van 10 juni 2006 tot hervorming van de heffingen op de omzet van de vergoedbare farmaceutische specialiteiten |
|---|---|
| SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR | FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN |
| 24 OCTOBRE 2006. - Arrêté royal établissant la traduction officielle | 24 OKTOBER 2006. - Koninklijk besluit tot vaststelling van de |
| en langue allemande de la loi du 10 juin 2006 réformant les | officiële Duitse vertaling van de wet van 10 juni 2006 tot hervorming |
| cotisations sur le chiffre d'affaires des spécialités pharmaceutiques | van de heffingen op de omzet van de vergoedbare farmaceutische |
| remboursables | specialiteiten |
| ALBERT II, Roi des Belges, | ALBERT II, Koning der Belgen, |
| A tous, présents et à venir, Salut. | Aan allen die nu zijn en hierna wezen zullen, Onze Groet. |
| Vu la loi du 31 décembre 1983 de réformes institutionnelles pour la | Gelet op de wet van 31 december 1983 tot hervorming der instellingen |
| Communauté germanophone, notamment l'article 76, § 1er, 1°, et § 3, | voor de Duitstalige Gemeenschap, inzonderheid op artikel 76, § 1, 1°, |
| remplacé par la loi du 18 juillet 1990; | en § 3, vervangen bij de wet van 18 juli 1990; |
| Vu le projet de traduction officielle en langue allemande de la loi du | Gelet op het ontwerp van officiële Duitse vertaling van de wet van 10 |
| 10 juin 2006 réformant les cotisations sur le chiffre d'affaires des | juni 2006 tot hervorming van de heffingen op de omzet van de |
| spécialités pharmaceutiques remboursables, établi par le Service | vergoedbare farmaceutische specialiteiten, opgemaakt door de Centrale |
| central de traduction allemande auprès du Commissariat | dienst voor Duitse vertaling bij het |
| d'arrondissement adjoint à Malmedy; | Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy; |
| Sur la proposition de Notre Ministre de l'Intérieur, | Op de voordracht van Onze Minister van Binnenlandse Zaken, |
| Nous avons arrêté et arrêtons : | Hebben Wij besloten en besluiten Wij : |
Article 1er.Le texte annexé au présent arrêté constitue la traduction |
Artikel 1.De bij dit besluit gevoegde tekst is de officiële Duitse |
| officielle en langue allemande de la loi du 10 juin 2006 réformant les | vertaling van de wet van 10 juni 2006 tot hervorming van de heffingen |
| cotisations sur le chiffre d'affaires des spécialités pharmaceutiques | op de omzet van de vergoedbare farmaceutische specialiteiten. |
| remboursables. | |
Art. 2.Notre Ministre de l'Intérieur est chargé de l'exécution du |
Art. 2.Onze Minister van Binnenlandse Zaken is belast met de |
| présent arrêté. | uitvoering van dit besluit. |
| Donné à Bruxelles, le 24 octobre 2006. | Gegeven te Brussel, 24 oktober 2006. |
| ALBERT | ALBERT |
| Par le Roi : | Van Koningswege : |
| Le Ministre de l'Intérieur, | De Minister van Binnenlandse Zaken, |
| P. DEWAEL | P. DEWAEL |
| Annexe | Bijlage |
| FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST SOZIALE SICHERHEIT | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST SOZIALE SICHERHEIT |
| 10. JUNI 2006 - Gesetz zur Reform des Beitrags auf den Umsatz der | 10. JUNI 2006 - Gesetz zur Reform des Beitrags auf den Umsatz der |
| erstattungsfähigen Fertigarzneimittel | erstattungsfähigen Fertigarzneimittel |
| ALBERT II., König der Belgier, | ALBERT II., König der Belgier, |
| Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss! | Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss! |
| Die Kammern haben das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es: | Die Kammern haben das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es: |
| Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 78 der | Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 78 der |
| Verfassung erwähnte Angelegenheit. | Verfassung erwähnte Angelegenheit. |
| Art. 2 - In Artikel 191 Absatz 1 Nr. 15 des am 14. Juli 1994 | Art. 2 - In Artikel 191 Absatz 1 Nr. 15 des am 14. Juli 1994 |
| koordinierten Gesetzes über die Gesundheitspflege- und | koordinierten Gesetzes über die Gesundheitspflege- und |
| Entschädigungspflichtversicherung, ersetzt durch das Gesetz vom 22. | Entschädigungspflichtversicherung, ersetzt durch das Gesetz vom 22. |
| Februar 1998 und abgeändert durch die Gesetze vom 10. August 2001, 22. | Februar 1998 und abgeändert durch die Gesetze vom 10. August 2001, 22. |
| August 2002, 24. Dezember 2002, 22. Dezember 2003, 27. Dezember 2004, | August 2002, 24. Dezember 2002, 22. Dezember 2003, 27. Dezember 2004, |
| 11. Juli 2005 und 27. Dezember 2005, werden zwischen Absatz 3 und | 11. Juli 2005 und 27. Dezember 2005, werden zwischen Absatz 3 und |
| Absatz 4 folgende Absätze eingefügt: | Absatz 4 folgende Absätze eingefügt: |
| « Für die Berechnung dieses Beitrags werden folgende | « Für die Berechnung dieses Beitrags werden folgende |
| Fertigarzneimittel vom Umsatz, auf dessen Grundlage der Beitrag | Fertigarzneimittel vom Umsatz, auf dessen Grundlage der Beitrag |
| berechnet wird, ausgeschlossen: | berechnet wird, ausgeschlossen: |
| 1. Arzneimittel für seltene Leiden, | 1. Arzneimittel für seltene Leiden, |
| 2. Fertigarzneimittel, die ausschliesslich in der Erstattungskategorie | 2. Fertigarzneimittel, die ausschliesslich in der Erstattungskategorie |
| Cx eingestuft worden sind, so wie sie in Artikel 2 des Königlichen | Cx eingestuft worden sind, so wie sie in Artikel 2 des Königlichen |
| Erlasses vom 7. Mai 1991 zur Festlegung des Eigenanteils der | Erlasses vom 7. Mai 1991 zur Festlegung des Eigenanteils der |
| Begünstigten an den Kosten der im Rahmen der Gesundheitspflege- und | Begünstigten an den Kosten der im Rahmen der Gesundheitspflege- und |
| Entschädigungspflichtversicherung rückzahlbaren pharmazeutischen | Entschädigungspflichtversicherung rückzahlbaren pharmazeutischen |
| Lieferungen bestimmt ist, | Lieferungen bestimmt ist, |
| 3. Fertigarzneimittel auf der Grundlage stabiler Blutderivate, die | 3. Fertigarzneimittel auf der Grundlage stabiler Blutderivate, die |
| entnommen, verarbeitet, importiert, aufbewahrt, verteilt, dispensiert, | entnommen, verarbeitet, importiert, aufbewahrt, verteilt, dispensiert, |
| abgegeben und verwendet werden gemäss den Bestimmungen des Gesetzes | abgegeben und verwendet werden gemäss den Bestimmungen des Gesetzes |
| vom 5. Juli 1994 über Blut und Blutderivate menschlichen Ursprungs und | vom 5. Juli 1994 über Blut und Blutderivate menschlichen Ursprungs und |
| seiner Ausführungserlasse. | seiner Ausführungserlasse. |
| Für die Anwendung dieses Ausschlusses muss die Einstufung des | Für die Anwendung dieses Ausschlusses muss die Einstufung des |
| Arzneimittels am 1. Januar des Jahres, für das der Beitrag auf den | Arzneimittels am 1. Januar des Jahres, für das der Beitrag auf den |
| Umsatz geschuldet wird, berücksichtigt werden. | Umsatz geschuldet wird, berücksichtigt werden. |
| Dieser Ausschluss gilt ebenfalls für die Berechnung des Beitrags, der | Dieser Ausschluss gilt ebenfalls für die Berechnung des Beitrags, der |
| auf der Grundlage der Artikel 191 Absatz 1 Nr. 15bis, Nr. 15ter, Nr. | auf der Grundlage der Artikel 191 Absatz 1 Nr. 15bis, Nr. 15ter, Nr. |
| 15quater, Nr. 15quinquies, Nr. 15sexies, Nr. 15septies, Nr. 15octies | 15quater, Nr. 15quinquies, Nr. 15sexies, Nr. 15septies, Nr. 15octies |
| und Nr. 15novies geschuldet wird. » | und Nr. 15novies geschuldet wird. » |
| Art. 3 - In dasselbe Gesetz wird ein Artikel 191bis mit folgendem | Art. 3 - In dasselbe Gesetz wird ein Artikel 191bis mit folgendem |
| Wortlaut eingefügt: | Wortlaut eingefügt: |
| « Art. 191bis - Der Gesamtbetrag der aufgrund von Artikel 191 | « Art. 191bis - Der Gesamtbetrag der aufgrund von Artikel 191 |
| geschuldeten Beiträge auf den Umsatz, der auf dem belgischen Markt für | geschuldeten Beiträge auf den Umsatz, der auf dem belgischen Markt für |
| die Arzneimittel erzielt wird, die in der Liste der erstattungsfähigen | die Arzneimittel erzielt wird, die in der Liste der erstattungsfähigen |
| Fertigarzneimittel eingetragen sind, wird um einen Betrag gekürzt, der | Fertigarzneimittel eingetragen sind, wird um einen Betrag gekürzt, der |
| einem Prozent des Betrags entspricht, den der beitragspflichtige | einem Prozent des Betrags entspricht, den der beitragspflichtige |
| Antragsteller und gegebenenfalls alle Gesellschaften, die mit der | Antragsteller und gegebenenfalls alle Gesellschaften, die mit der |
| betreffenden Gesellschaft verbunden sind, für Forschung und | betreffenden Gesellschaft verbunden sind, für Forschung und |
| Entwicklung im pharmazeutischen Sektor verwendet haben. Dieser Betrag | Entwicklung im pharmazeutischen Sektor verwendet haben. Dieser Betrag |
| geht aus einem Bericht hervor, der zu diesem Zweck vom | geht aus einem Bericht hervor, der zu diesem Zweck vom |
| Geschäftsführungsorgan der beitragspflichtigen Gesellschaft erstellt | Geschäftsführungsorgan der beitragspflichtigen Gesellschaft erstellt |
| wird. Der Kommissar der Gesellschaft oder in dessen Ermangelung ein | wird. Der Kommissar der Gesellschaft oder in dessen Ermangelung ein |
| vom Geschäftsführungsorgan der Gesellschaft bestimmter Betriebsrevisor | vom Geschäftsführungsorgan der Gesellschaft bestimmter Betriebsrevisor |
| erstellt einen Bericht, in dem er einerseits vermerkt, ob der Inhalt | erstellt einen Bericht, in dem er einerseits vermerkt, ob der Inhalt |
| des Berichts des Geschäftsführungsorgans mit dem Jahresabschluss | des Berichts des Geschäftsführungsorgans mit dem Jahresabschluss |
| übereinstimmt, und andererseits eine Stellungnahme abgibt über die | übereinstimmt, und andererseits eine Stellungnahme abgibt über die |
| Berechnungsfaktoren des Betrags und deren Rechtfertigung. | Berechnungsfaktoren des Betrags und deren Rechtfertigung. |
| Diese Kürzung darf niemals den Gesamtbetrag der auf der Grundlage von | Diese Kürzung darf niemals den Gesamtbetrag der auf der Grundlage von |
| Artikel 191 geschuldeten Beiträge und auch nicht einen durch einen im | Artikel 191 geschuldeten Beiträge und auch nicht einen durch einen im |
| Ministerrat beratenen Königlichen Erlass bestimmten Prozentsatz des | Ministerrat beratenen Königlichen Erlass bestimmten Prozentsatz des |
| Mehrwertes übersteigen, den der betreffende beitragspflichtige | Mehrwertes übersteigen, den der betreffende beitragspflichtige |
| Antragsteller und gegebenenfalls alle Gesellschaften, die mit dieser | Antragsteller und gegebenenfalls alle Gesellschaften, die mit dieser |
| Gesellschaft verbunden sind, während des Rechnungsjahres vor dem Jahr, | Gesellschaft verbunden sind, während des Rechnungsjahres vor dem Jahr, |
| für das der Beitrag geschuldet wird, in Belgien verwirklicht haben. | für das der Beitrag geschuldet wird, in Belgien verwirklicht haben. |
| Dieser Mehrwert geht aus einem Bericht hervor, der zu diesem Zweck vom | Dieser Mehrwert geht aus einem Bericht hervor, der zu diesem Zweck vom |
| Geschäftsführungsorgan der beitragspflichtigen Gesellschaft erstellt | Geschäftsführungsorgan der beitragspflichtigen Gesellschaft erstellt |
| wird. Der Kommissar der Gesellschaft oder in dessen Ermangelung ein | wird. Der Kommissar der Gesellschaft oder in dessen Ermangelung ein |
| vom Geschäftsführungsorgan der Gesellschaft bestimmter Betriebsrevisor | vom Geschäftsführungsorgan der Gesellschaft bestimmter Betriebsrevisor |
| erstellt einen Bericht, in dem er einerseits vermerkt, ob der Inhalt | erstellt einen Bericht, in dem er einerseits vermerkt, ob der Inhalt |
| des Berichts des Geschäftsführungsorgans mit dem Jahresabschluss | des Berichts des Geschäftsführungsorgans mit dem Jahresabschluss |
| übereinstimmt, und andererseits eine Stellungnahme abgibt über die | übereinstimmt, und andererseits eine Stellungnahme abgibt über die |
| Berechnungsfaktoren des Betrags und deren Rechtfertigung. | Berechnungsfaktoren des Betrags und deren Rechtfertigung. |
| Diese Kürzung wird in Form einer Erstattung eines Teils der | Diese Kürzung wird in Form einer Erstattung eines Teils der |
| geschuldeten Beiträge gewährt. Diese Erstattung erfolgt im Jahr nach | geschuldeten Beiträge gewährt. Diese Erstattung erfolgt im Jahr nach |
| dem Jahr, für das die Beiträge geschuldet waren und unter der | dem Jahr, für das die Beiträge geschuldet waren und unter der |
| Voraussetzung, dass die geschuldeten Beiträge tatsächlich gezahlt | Voraussetzung, dass die geschuldeten Beiträge tatsächlich gezahlt |
| worden sind. Der König regelt das Verfahren in Bezug auf das | worden sind. Der König regelt das Verfahren in Bezug auf das |
| Einreichen und Prüfen des Antrags auf Erstattung. » | Einreichen und Prüfen des Antrags auf Erstattung. » |
| Art. 4 - In dasselbe Gesetz wird ein Artikel 191ter mit folgendem | Art. 4 - In dasselbe Gesetz wird ein Artikel 191ter mit folgendem |
| Wortlaut eingefügt: | Wortlaut eingefügt: |
| « Art. 191ter - Für Antragsteller, die gemäss der Empfehlung der | « Art. 191ter - Für Antragsteller, die gemäss der Empfehlung der |
| Kommission der Europäischen Gemeinschaften vom 6. Mai 2003 betreffend | Kommission der Europäischen Gemeinschaften vom 6. Mai 2003 betreffend |
| die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren | die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren |
| Unternehmen als kleine Unternehmen angesehen werden können, werden | Unternehmen als kleine Unternehmen angesehen werden können, werden |
| alle Beiträge, die aufgrund von Artikel 191 auf den Umsatz geschuldet | alle Beiträge, die aufgrund von Artikel 191 auf den Umsatz geschuldet |
| werden, der auf dem belgischen Markt für die Arzneimittel erzielt | werden, der auf dem belgischen Markt für die Arzneimittel erzielt |
| wird, die in der Liste der erstattungsfähigen Fertigarzneimittel | wird, die in der Liste der erstattungsfähigen Fertigarzneimittel |
| eingetragen sind, um einen Betrag gekürzt, der 35 Prozent des Betrags | eingetragen sind, um einen Betrag gekürzt, der 35 Prozent des Betrags |
| entspricht, der in Belgien für Forschung und Entwicklung im | entspricht, der in Belgien für Forschung und Entwicklung im |
| Arzneimittelbereich verwendet wird, und 15 Prozent des Betrags der in | Arzneimittelbereich verwendet wird, und 15 Prozent des Betrags der in |
| Belgien getätigten Investitionen für Erleichterungen bei der | Belgien getätigten Investitionen für Erleichterungen bei der |
| Herstellung von Fertigarzneimitteln. Diese Beträge gehen aus einem | Herstellung von Fertigarzneimitteln. Diese Beträge gehen aus einem |
| Bericht hervor, der zu diesem Zweck vom Geschäftsführungsorgan der | Bericht hervor, der zu diesem Zweck vom Geschäftsführungsorgan der |
| beitragspflichtigen Gesellschaft erstellt wird. Der Kommissar der | beitragspflichtigen Gesellschaft erstellt wird. Der Kommissar der |
| Gesellschaft oder in dessen Ermangelung ein vom Geschäftsführungsorgan | Gesellschaft oder in dessen Ermangelung ein vom Geschäftsführungsorgan |
| der Gesellschaft bestimmter Betriebsrevisor erstellt einen Bericht, in | der Gesellschaft bestimmter Betriebsrevisor erstellt einen Bericht, in |
| dem er einerseits vermerkt, ob der Inhalt des Berichts des | dem er einerseits vermerkt, ob der Inhalt des Berichts des |
| Geschäftsführungsorgans mit dem Jahresabschluss übereinstimmt, und | Geschäftsführungsorgans mit dem Jahresabschluss übereinstimmt, und |
| andererseits eine Stellungnahme abgibt über die Berechnungsfaktoren | andererseits eine Stellungnahme abgibt über die Berechnungsfaktoren |
| des Betrags und deren Rechtfertigung. | des Betrags und deren Rechtfertigung. |
| Der Gesamtbetrag der Beitragskürzung darf den Gesamtbetrag der | Der Gesamtbetrag der Beitragskürzung darf den Gesamtbetrag der |
| aufgrund von Artikel 191 geschuldeten Beiträge nicht übersteigen. | aufgrund von Artikel 191 geschuldeten Beiträge nicht übersteigen. |
| Diese Kürzung wird in Form einer Erstattung eines Teils der | Diese Kürzung wird in Form einer Erstattung eines Teils der |
| geschuldeten Beiträge gewährt. Diese Erstattung erfolgt im Jahr nach | geschuldeten Beiträge gewährt. Diese Erstattung erfolgt im Jahr nach |
| dem Jahr, für das die Beiträge geschuldet waren und unter der | dem Jahr, für das die Beiträge geschuldet waren und unter der |
| Voraussetzung, dass die geschuldeten Beiträge tatsächlich gezahlt | Voraussetzung, dass die geschuldeten Beiträge tatsächlich gezahlt |
| worden sind. Der König regelt das Verfahren in Bezug auf das | worden sind. Der König regelt das Verfahren in Bezug auf das |
| Einreichen und Prüfen des Antrags auf Erstattung. » | Einreichen und Prüfen des Antrags auf Erstattung. » |
| Art. 5 - In dasselbe Gesetz wird ein Artikel 191quater mit folgendem | Art. 5 - In dasselbe Gesetz wird ein Artikel 191quater mit folgendem |
| Wortlaut eingefügt: | Wortlaut eingefügt: |
| « Art. 191quater - Alle Beiträge, die von einem Antragsteller aufgrund | « Art. 191quater - Alle Beiträge, die von einem Antragsteller aufgrund |
| von Artikel 191 geschuldet werden, werden um 5 Prozent gekürzt, wenn | von Artikel 191 geschuldet werden, werden um 5 Prozent gekürzt, wenn |
| der betreffende Antragsteller den Nachweis erbringt, dass er und | der betreffende Antragsteller den Nachweis erbringt, dass er und |
| gegebenenfalls alle mit ihm verbundenen Gesellschaften die Ausgaben, | gegebenenfalls alle mit ihm verbundenen Gesellschaften die Ausgaben, |
| die während des letzten bekannten Rechnungsjahres in Belgien für | die während des letzten bekannten Rechnungsjahres in Belgien für |
| Werbung, Verkaufsförderung, Information und Marketing verwendet worden | Werbung, Verkaufsförderung, Information und Marketing verwendet worden |
| sind, im Vergleich zum vorherigen Rechnungsjahr um 25 Prozent gekürzt | sind, im Vergleich zum vorherigen Rechnungsjahr um 25 Prozent gekürzt |
| haben und dass das Verhältnis zwischen den erwähnten Ausgaben und dem | haben und dass das Verhältnis zwischen den erwähnten Ausgaben und dem |
| Umsatz ebenfalls um 25 Prozent zurückgegangen ist. | Umsatz ebenfalls um 25 Prozent zurückgegangen ist. |
| Während der Jahre nach dem ersten Jahr, für das die Kürzung des | Während der Jahre nach dem ersten Jahr, für das die Kürzung des |
| Beitrags auf den Umsatz bewilligt wird, bleibt die Kürzung des | Beitrags auf den Umsatz bewilligt wird, bleibt die Kürzung des |
| Beitrags auf den Umsatz aufrechterhalten, wenn die Ausgaben für | Beitrags auf den Umsatz aufrechterhalten, wenn die Ausgaben für |
| Werbung, Verkaufsförderung, Information und Marketing den Betrag nicht | Werbung, Verkaufsförderung, Information und Marketing den Betrag nicht |
| übersteigen, der während des ersten Jahres ausgegeben worden ist, in | übersteigen, der während des ersten Jahres ausgegeben worden ist, in |
| dem die Ausgaben im Vergleich zum vorherigen Rechnungsjahr um 25 | dem die Ausgaben im Vergleich zum vorherigen Rechnungsjahr um 25 |
| Prozent gekürzt worden sind, und wenn das Verhältnis zwischen den | Prozent gekürzt worden sind, und wenn das Verhältnis zwischen den |
| erwähnten Ausgaben und dem Umsatz im Vergleich zum vorhergehenden | erwähnten Ausgaben und dem Umsatz im Vergleich zum vorhergehenden |
| Rechnungsjahr nicht gestiegen ist. Werden die im vorhergehenden Satz | Rechnungsjahr nicht gestiegen ist. Werden die im vorhergehenden Satz |
| erwähnten Ausgaben während der folgenden Jahre noch verringert, wird | erwähnten Ausgaben während der folgenden Jahre noch verringert, wird |
| eine zusätzliche Kürzung des Beitrags von 5 Prozent pro Jahr bewilligt | eine zusätzliche Kürzung des Beitrags von 5 Prozent pro Jahr bewilligt |
| für jede zusätzliche Kürzung der erwähnten Ausgaben um mindestens 5 | für jede zusätzliche Kürzung der erwähnten Ausgaben um mindestens 5 |
| Prozent im Vergleich zu den Ausgaben während des ersten Jahres, für | Prozent im Vergleich zu den Ausgaben während des ersten Jahres, für |
| das die Kürzung um 25 Prozent im Vergleich zum vorherigen | das die Kürzung um 25 Prozent im Vergleich zum vorherigen |
| Rechnungsjahr nachgewiesen worden ist. Diese zusätzliche Kürzung kann | Rechnungsjahr nachgewiesen worden ist. Diese zusätzliche Kürzung kann |
| nur bewilligt werden, wenn das Verhältnis zwischen den erwähnten | nur bewilligt werden, wenn das Verhältnis zwischen den erwähnten |
| Ausgaben und dem Umsatz um 5 Prozent zurückgegangen ist. | Ausgaben und dem Umsatz um 5 Prozent zurückgegangen ist. |
| Die Verringerung der Ausgaben für Werbung, Verkaufsförderung, | Die Verringerung der Ausgaben für Werbung, Verkaufsförderung, |
| Information und Marketing muss anhand eines Berichts nachgewiesen | Information und Marketing muss anhand eines Berichts nachgewiesen |
| werden, der vom Geschäftsführungsorgan der beitragspflichtigen | werden, der vom Geschäftsführungsorgan der beitragspflichtigen |
| Gesellschaft erstellt wird. Beim Vergleich dieser Ausgaben werden | Gesellschaft erstellt wird. Beim Vergleich dieser Ausgaben werden |
| folgende Angaben berücksichtigt (im Bericht getrennt zu vermerken): | folgende Angaben berücksichtigt (im Bericht getrennt zu vermerken): |
| vollständige Personalkosten für alle Personen, die ganz oder | vollständige Personalkosten für alle Personen, die ganz oder |
| teilweise, direkt oder indirekt als Arbeitnehmer oder Subunternehmer | teilweise, direkt oder indirekt als Arbeitnehmer oder Subunternehmer |
| beauftragt sind, Verschreiber und Apotheker zu besuchen und ihnen | beauftragt sind, Verschreiber und Apotheker zu besuchen und ihnen |
| Informationen zu erteilen; alle Ausgaben für individuelle und | Informationen zu erteilen; alle Ausgaben für individuelle und |
| kollektive, schriftliche und audiovisuelle Mitteilungen an | kollektive, schriftliche und audiovisuelle Mitteilungen an |
| Verschreiber und Apotheker; alle Kosten für die Zurverfügungstellung | Verschreiber und Apotheker; alle Kosten für die Zurverfügungstellung |
| von Arzneimittelproben an Verschreiber und für alle anderen | von Arzneimittelproben an Verschreiber und für alle anderen |
| Gegenstände, die den Verschreibern und den Apothekern in gleich | Gegenstände, die den Verschreibern und den Apothekern in gleich |
| welcher Form zur Verfügung gestellt werden; alle Kosten zur | welcher Form zur Verfügung gestellt werden; alle Kosten zur |
| Unterstützung sozialer und wissenschaftlicher Versammlungen von | Unterstützung sozialer und wissenschaftlicher Versammlungen von |
| Verschreibern und Apothekern, Kongresse, Ausstellungen, Konferenzen | Verschreibern und Apothekern, Kongresse, Ausstellungen, Konferenzen |
| und Konzertierungsversammlungen einbegriffen. In Belgien gemachte | und Konzertierungsversammlungen einbegriffen. In Belgien gemachte |
| Ausgaben, die in der Buchführung von Gesellschaften mit | Ausgaben, die in der Buchführung von Gesellschaften mit |
| Gesellschaftssitz ausserhalb Belgiens aufgenommen sind, werden | Gesellschaftssitz ausserhalb Belgiens aufgenommen sind, werden |
| ebenfalls im Bericht des Geschäftsführungsorgans vermerkt. | ebenfalls im Bericht des Geschäftsführungsorgans vermerkt. |
| Der Kommissar der Gesellschaft oder in dessen Ermangelung ein vom | Der Kommissar der Gesellschaft oder in dessen Ermangelung ein vom |
| Geschäftsführungsorgan der Gesellschaft bestimmter Betriebsrevisor | Geschäftsführungsorgan der Gesellschaft bestimmter Betriebsrevisor |
| erstellt einen Bericht, in dem er einerseits vermerkt, ob der Betrag | erstellt einen Bericht, in dem er einerseits vermerkt, ob der Betrag |
| mit dem Jahresabschluss übereinstimmt, und andererseits eine | mit dem Jahresabschluss übereinstimmt, und andererseits eine |
| Stellungnahme abgibt über die Berechnungsfaktoren für den Betrag und | Stellungnahme abgibt über die Berechnungsfaktoren für den Betrag und |
| deren Rechtfertigung. | deren Rechtfertigung. |
| Diese Kürzung wird in Form einer Erstattung eines Teils der | Diese Kürzung wird in Form einer Erstattung eines Teils der |
| geschuldeten Beiträge gewährt. Diese Erstattung erfolgt im Jahr nach | geschuldeten Beiträge gewährt. Diese Erstattung erfolgt im Jahr nach |
| dem Jahr, für das die Beiträge geschuldet waren und unter der | dem Jahr, für das die Beiträge geschuldet waren und unter der |
| Voraussetzung, dass die geschuldeten Beiträge tatsächlich gezahlt | Voraussetzung, dass die geschuldeten Beiträge tatsächlich gezahlt |
| worden sind. Der König regelt das Verfahren in Bezug auf das | worden sind. Der König regelt das Verfahren in Bezug auf das |
| Einreichen und Prüfen des Antrags auf Erstattung. » | Einreichen und Prüfen des Antrags auf Erstattung. » |
| Art. 6 - Vorliegendes Gesetz ist anwendbar auf die Beiträge, die ab | Art. 6 - Vorliegendes Gesetz ist anwendbar auf die Beiträge, die ab |
| 2006 geschuldet werden, mit Ausnahme der Beiträge für | 2006 geschuldet werden, mit Ausnahme der Beiträge für |
| Fertigarzneimittel auf der Grundlage stabiler Blutderivate, die | Fertigarzneimittel auf der Grundlage stabiler Blutderivate, die |
| entnommen, verarbeitet, importiert, aufbewahrt, verteilt, dispensiert, | entnommen, verarbeitet, importiert, aufbewahrt, verteilt, dispensiert, |
| abgegeben und verwendet werden gemäss den Bestimmungen des Gesetzes | abgegeben und verwendet werden gemäss den Bestimmungen des Gesetzes |
| vom 5. Juli 1994 über Blut und Blutderivate menschlichen Ursprungs und | vom 5. Juli 1994 über Blut und Blutderivate menschlichen Ursprungs und |
| seiner Ausführungserlasse, auf die vorliegendes Gesetz ab 2005 | seiner Ausführungserlasse, auf die vorliegendes Gesetz ab 2005 |
| anwendbar ist. | anwendbar ist. |
| Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem | Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem |
| Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt | Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt |
| veröffentlicht wird. | veröffentlicht wird. |
| Gegeben zu Brüssel, den 10. Juni 2006 | Gegeben zu Brüssel, den 10. Juni 2006 |
| ALBERT | ALBERT |
| Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
| Der Minister der Sozialen Angelegenheiten und der Volksgesundheit | Der Minister der Sozialen Angelegenheiten und der Volksgesundheit |
| R. DEMOTTE | R. DEMOTTE |
| Mit dem Staatssiegel versehen: | Mit dem Staatssiegel versehen: |
| Die Ministerin der Justiz | Die Ministerin der Justiz |
| Frau L. ONKELINX | Frau L. ONKELINX |
| Vu pour être annexé à Notre arrêté du 24 octobre 2006. | Gezien om te worden gevoegd bij Ons besluit van 24 oktober 2006. |
| ALBERT | ALBERT |
| Par le Roi : | Van Koningswege : |
| Le Ministre de l'Intérieur, | De Minister van Binnenlandse Zaken, |
| P. DEWAEL | P. DEWAEL |