← Retour vers "Arrêté royal modifiant l'arrêté royal du 7 juillet 1997 relatif à la publication des arrêts et des ordonnances de non-admission du Conseil d'Etat. - Traduction allemande "
| Arrêté royal modifiant l'arrêté royal du 7 juillet 1997 relatif à la publication des arrêts et des ordonnances de non-admission du Conseil d'Etat. - Traduction allemande | Koninklijk besluit tot wijziging van het koninklijk besluit van 7 juli 1997 betreffende de publicatie van de arresten en de beschikkingen van niet-toelaatbaarheid van de Raad van State. - Duitse vertaling |
|---|---|
| SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR 24 MAI 2011. - Arrêté royal modifiant l'arrêté royal du 7 juillet 1997 relatif à la publication des arrêts et des ordonnances de non-admission du Conseil d'Etat. - Traduction allemande Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de l'arrêté royal du 24 mai 2011 modifiant l'arrêté royal du 7 juillet | FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN 24 MEI 2011. - Koninklijk besluit tot wijziging van het koninklijk besluit van 7 juli 1997 betreffende de publicatie van de arresten en de beschikkingen van niet-toelaatbaarheid van de Raad van State. - Duitse vertaling De hiernavolgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk besluit van 24 mei 2011 tot wijziging van het koninklijk besluit van 7 |
| 1997 relatif à la publication des arrêts et des ordonnances de | juli 1997 betreffende de publicatie van de arresten en de |
| non-admission du Conseil d'Etat (Moniteur belge du 15 juin 2011). | beschikkingen van niet-toelaatbaarheid van de Raad van State (Belgisch Staatsblad van 15 juni 2011). |
| Cette traduction a été établie par le Service central de traduction | Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale Dienst voor Duitse |
| allemande à Malmedy. | vertaling in Malmedy. |
| FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES |
| 24. MAI 2011 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen | 24. MAI 2011 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen |
| Erlasses vom 7. Juli 1997 über die Veröffentlichung der Entscheide und | Erlasses vom 7. Juli 1997 über die Veröffentlichung der Entscheide und |
| der Nicht-Annehmbarkeitsbeschlüsse des Staatsrates | der Nicht-Annehmbarkeitsbeschlüsse des Staatsrates |
| BERICHT AN DEN KÖNIG | BERICHT AN DEN KÖNIG |
| Sire, | Sire, |
| seit 1997 veröffentlicht der Staatsrat auf der Grundlage des | seit 1997 veröffentlicht der Staatsrat auf der Grundlage des |
| Königlichen Erlasses vom 7. Juli 1997 über die Veröffentlichung der | Königlichen Erlasses vom 7. Juli 1997 über die Veröffentlichung der |
| Entscheide und der Nicht-Annehmbarkeitsbeschlüsse des Staatsrates, | Entscheide und der Nicht-Annehmbarkeitsbeschlüsse des Staatsrates, |
| abgeändert durch den Königlichen Erlass vom 30. November 2006 zur | abgeändert durch den Königlichen Erlass vom 30. November 2006 zur |
| Festlegung des Kassationsverfahrens vor dem Staatsrat, seine | Festlegung des Kassationsverfahrens vor dem Staatsrat, seine |
| Entscheidungen in elektronischer Form. | Entscheidungen in elektronischer Form. |
| Die im vergangenen Jahrzehnt beobachtete rasche gesellschaftliche und | Die im vergangenen Jahrzehnt beobachtete rasche gesellschaftliche und |
| technologische Entwicklung bildet inzwischen die Grundlage der | technologische Entwicklung bildet inzwischen die Grundlage der |
| Informationsgesellschaft und hat Auswirkungen auf die Modalitäten und | Informationsgesellschaft und hat Auswirkungen auf die Modalitäten und |
| Bedingungen für die Veröffentlichung dieser Entscheidungen in | Bedingungen für die Veröffentlichung dieser Entscheidungen in |
| elektronischer Form. Aufgrund dieser Entwicklung ist folglich eine | elektronischer Form. Aufgrund dieser Entwicklung ist folglich eine |
| Anpassung des Königlichen Erlasses in verschiedenen Punkten | Anpassung des Königlichen Erlasses in verschiedenen Punkten |
| erforderlich. | erforderlich. |
| 1. Veröffentlichungsmodalitäten | 1. Veröffentlichungsmodalitäten |
| In Ausführung von Artikel 28 Absatz 3 der koordinierten Gesetze über | In Ausführung von Artikel 28 Absatz 3 der koordinierten Gesetze über |
| den Staatsrat ist im Königlichen Erlass vom 7. Juli 1997 über die | den Staatsrat ist im Königlichen Erlass vom 7. Juli 1997 über die |
| Veröffentlichung der Entscheide und der Nicht-Annehmbarkeitsbeschlüsse | Veröffentlichung der Entscheide und der Nicht-Annehmbarkeitsbeschlüsse |
| des Staatsrates, abgeändert durch den Königlichen Erlass vom 30. | des Staatsrates, abgeändert durch den Königlichen Erlass vom 30. |
| November 2006, bestimmt, dass der Staatsrat seine Entscheidungen auf | November 2006, bestimmt, dass der Staatsrat seine Entscheidungen auf |
| zwei Arten veröffentlicht, nämlich einerseits in "einem für die | zwei Arten veröffentlicht, nämlich einerseits in "einem für die |
| Öffentlichkeit zugänglichen Informationsnetz" und andererseits auf | Öffentlichkeit zugänglichen Informationsnetz" und andererseits auf |
| "einem Magnetträger". | "einem Magnetträger". |
| Im Ministeriellen Erlass vom 3. Februar 1998 zur Festlegung des für | Im Ministeriellen Erlass vom 3. Februar 1998 zur Festlegung des für |
| die Öffentlichkeit zugänglichen Informationsnetzes und des | die Öffentlichkeit zugänglichen Informationsnetzes und des |
| Magnetträgers im Hinblick auf die Einsichtnahme und Speicherung der | Magnetträgers im Hinblick auf die Einsichtnahme und Speicherung der |
| Entscheide des Staatsrates ist vorgesehen, dass das für die | Entscheide des Staatsrates ist vorgesehen, dass das für die |
| Öffentlichkeit zugängliche Informationsnetz das "INTERNET" und der | Öffentlichkeit zugängliche Informationsnetz das "INTERNET" und der |
| Magnetträger eine "CD-ROM" ist. | Magnetträger eine "CD-ROM" ist. |
| Die grosse gesellschaftliche Akzeptanz und die weite Verbreitung des | Die grosse gesellschaftliche Akzeptanz und die weite Verbreitung des |
| Internets seit den neunziger Jahren sind unbestreitbar. Seine Rolle | Internets seit den neunziger Jahren sind unbestreitbar. Seine Rolle |
| als öffentliche Informationsquelle ist derzeit allgemein anerkannt. | als öffentliche Informationsquelle ist derzeit allgemein anerkannt. |
| Dies hat bedeutende Auswirkungen auf die Veröffentlichung von | Dies hat bedeutende Auswirkungen auf die Veröffentlichung von |
| Entscheiden auf CD-ROM. Tatsächlich hat die Nachfrage nach CD-ROMs, | Entscheiden auf CD-ROM. Tatsächlich hat die Nachfrage nach CD-ROMs, |
| die gemäss Artikel 5 des Königlichen Erlasses zu ihrem | die gemäss Artikel 5 des Königlichen Erlasses zu ihrem |
| Selbstkostenpreis vertrieben werden, in den letzten Jahren sehr stark | Selbstkostenpreis vertrieben werden, in den letzten Jahren sehr stark |
| nachgelassen. Während ursprünglich mehr als tausend Exemplare gebrannt | nachgelassen. Während ursprünglich mehr als tausend Exemplare gebrannt |
| werden mussten, um der Nachfrage genügen zu können, werden | werden mussten, um der Nachfrage genügen zu können, werden |
| mittlerweile weniger als hundert Exemplare gebrannt. Die Folge ist | mittlerweile weniger als hundert Exemplare gebrannt. Die Folge ist |
| eine Erhöhung des Selbstkostenpreises pro Stück, die sich wiederum | eine Erhöhung des Selbstkostenpreises pro Stück, die sich wiederum |
| negativ auf den Verkauf auswirken wird. | negativ auf den Verkauf auswirken wird. |
| Auch die vom Staatsrat unternommenen Anstrengungen im Hinblick auf die | Auch die vom Staatsrat unternommenen Anstrengungen im Hinblick auf die |
| Verbesserung des Zugriffs auf die Rechtsprechung über das Internet | Verbesserung des Zugriffs auf die Rechtsprechung über das Internet |
| haben zum Rückgang der Nachfrage beigetragen. | haben zum Rückgang der Nachfrage beigetragen. |
| Derzeit werden Entscheide und Beschlüsse bereits kurz nach ihrer | Derzeit werden Entscheide und Beschlüsse bereits kurz nach ihrer |
| Verkündung im Internet veröffentlicht. | Verkündung im Internet veröffentlicht. |
| Die Modernisierung der Website und die Verbesserung der | Die Modernisierung der Website und die Verbesserung der |
| Suchmöglichkeiten ermöglichen nunmehr einen vielfältigen Zugriff auf | Suchmöglichkeiten ermöglichen nunmehr einen vielfältigen Zugriff auf |
| Entscheidungen. Es besteht nicht nur die Möglichkeit, eine | Entscheidungen. Es besteht nicht nur die Möglichkeit, eine |
| Volltextsuche durchzuführen, die Entscheide werden auch nach | Volltextsuche durchzuführen, die Entscheide werden auch nach |
| Sachgebiet veröffentlicht. Darüber hinaus kann die Öffentlichkeit seit | Sachgebiet veröffentlicht. Darüber hinaus kann die Öffentlichkeit seit |
| 2008 die Datenbanken der Rubrik "Rechtsprechung" des Auditorats im | 2008 die Datenbanken der Rubrik "Rechtsprechung" des Auditorats im |
| Internet einsehen. Diese Datenbanken sind auf Stichwortlisten | Internet einsehen. Diese Datenbanken sind auf Stichwortlisten |
| aufgebaut und enthalten Zusammenfassungen der Entscheidungen. | aufgebaut und enthalten Zusammenfassungen der Entscheidungen. |
| Folglich gibt es keinen Grund, Entscheidungen des Staatsrates | Folglich gibt es keinen Grund, Entscheidungen des Staatsrates |
| weiterhin auf CD-ROM zu veröffentlichen. | weiterhin auf CD-ROM zu veröffentlichen. |
| 2. Veröffentlichungsbedingungen | 2. Veröffentlichungsbedingungen |
| Im Königlichen Erlass vom 7. Juli 1997 über die Veröffentlichung der | Im Königlichen Erlass vom 7. Juli 1997 über die Veröffentlichung der |
| Entscheide und der Nicht-Annehmbarkeitsbeschlüsse des Staatsrates, | Entscheide und der Nicht-Annehmbarkeitsbeschlüsse des Staatsrates, |
| abgeändert durch den Königlichen Erlass vom 30. November 2006, ist die | abgeändert durch den Königlichen Erlass vom 30. November 2006, ist die |
| Möglichkeit vorgesehen, dass unter bestimmten Bedingungen "bei der | Möglichkeit vorgesehen, dass unter bestimmten Bedingungen "bei der |
| Veröffentlichung die Identität der natürlichen Personen ausgespart | Veröffentlichung die Identität der natürlichen Personen ausgespart |
| wird". Auf diese Weise ist ein Gleichgewicht gefunden worden zwischen | wird". Auf diese Weise ist ein Gleichgewicht gefunden worden zwischen |
| der grundsätzlichen Öffentlichkeit der Rechtsprechung, die im Prinzip | der grundsätzlichen Öffentlichkeit der Rechtsprechung, die im Prinzip |
| keine Ausnahme erlaubt (1), und der jüngsten Problematik der schnellen | keine Ausnahme erlaubt (1), und der jüngsten Problematik der schnellen |
| Verarbeitung personenbezogener Daten. | Verarbeitung personenbezogener Daten. |
| Tatsächlich ist die Anzahl der Anträge auf Anonymisierung bei der | Tatsächlich ist die Anzahl der Anträge auf Anonymisierung bei der |
| Veröffentlichung bis heute sehr niedrig geblieben. Die Tatsache, dass | Veröffentlichung bis heute sehr niedrig geblieben. Die Tatsache, dass |
| die Anwendung der betreffenden Regelung, durch die der Partei des | die Anwendung der betreffenden Regelung, durch die der Partei des |
| Rechtsstreits die Initiative überlassen wird, selten zu Problemen | Rechtsstreits die Initiative überlassen wird, selten zu Problemen |
| geführt hat, lässt darauf schliessen, dass sie grundsätzlich | geführt hat, lässt darauf schliessen, dass sie grundsätzlich |
| ausreichend ist. | ausreichend ist. |
| Auf der Grundlage praktischer Erfahrungen ist es jedoch erforderlich, | Auf der Grundlage praktischer Erfahrungen ist es jedoch erforderlich, |
| eine bestimmte Anzahl begrenzter Änderungen an der geltenden Regelung | eine bestimmte Anzahl begrenzter Änderungen an der geltenden Regelung |
| anzubringen. | anzubringen. |
| - So ist es unter anderem wünschenswert, dass sich der Antrag auf | - So ist es unter anderem wünschenswert, dass sich der Antrag auf |
| Aussparung der Namen natürlicher Personen bei der Veröffentlichung auf | Aussparung der Namen natürlicher Personen bei der Veröffentlichung auf |
| die natürlichen Personen selbst oder ihre gesetzlichen Vertreter | die natürlichen Personen selbst oder ihre gesetzlichen Vertreter |
| beschränkt. | beschränkt. |
| - Unter sehr aussergewöhnlichen Umständen muss der Erste Präsident die | - Unter sehr aussergewöhnlichen Umständen muss der Erste Präsident die |
| Möglichkeit haben, noch nachträglich zu entscheiden, dass bereits | Möglichkeit haben, noch nachträglich zu entscheiden, dass bereits |
| veröffentlichte Entscheidungen in Zukunft unter Aussparung der | veröffentlichte Entscheidungen in Zukunft unter Aussparung der |
| Identität veröffentlicht werden. Dies wäre selbstverständlich nur | Identität veröffentlicht werden. Dies wäre selbstverständlich nur |
| infolge eines mit Gründen versehenen Antrags möglich. Im Laufe der | infolge eines mit Gründen versehenen Antrags möglich. Im Laufe der |
| Jahre wurden bereits einige Anträge in diesem Sinne gestellt. Diese | Jahre wurden bereits einige Anträge in diesem Sinne gestellt. Diese |
| neue Bestimmung ermöglicht eine bessere Umsetzung des dynamischen | neue Bestimmung ermöglicht eine bessere Umsetzung des dynamischen |
| Begriffs "Recht auf Vergessen", der mit der Zeit im Verhältnis zum | Begriffs "Recht auf Vergessen", der mit der Zeit im Verhältnis zum |
| Grundprinzip der Öffentlichkeit der Rechtsprechung an Bedeutung | Grundprinzip der Öffentlichkeit der Rechtsprechung an Bedeutung |
| gewinnt. | gewinnt. |
| Zu diesem Zweck ist eine Anpassung der Artikel 1, 2, 4, 5 und 7 des | Zu diesem Zweck ist eine Anpassung der Artikel 1, 2, 4, 5 und 7 des |
| Königlichen Erlasses erforderlich. | Königlichen Erlasses erforderlich. |
| Ich habe die Ehre, | Ich habe die Ehre, |
| Sire, | Sire, |
| die ehrerbietige und getreue Dienerin | die ehrerbietige und getreue Dienerin |
| Eurer Majestät zu sein. | Eurer Majestät zu sein. |
| Die Ministerin des Innern | Die Ministerin des Innern |
| Frau A. TURTELBOOM | Frau A. TURTELBOOM |
| _______ | _______ |
| Fussnote | Fussnote |
| (1) Gesetzentwurf zur Abänderung der am 12. Januar 1973 koordinierten | (1) Gesetzentwurf zur Abänderung der am 12. Januar 1973 koordinierten |
| Gesetze über den Staatsrat, Bericht erstellt im Namen des Ausschusses | Gesetze über den Staatsrat, Bericht erstellt im Namen des Ausschusses |
| Inneres und Verwaltungsangelegenheiten, Parl. Dok. Senat, | Inneres und Verwaltungsangelegenheiten, Parl. Dok. Senat, |
| Sitzungsperiode 1995-1996, Nr. 1-321/6, Seite 29 | Sitzungsperiode 1995-1996, Nr. 1-321/6, Seite 29 |
| "Der Minister antwortet, dass im Hinblick darauf bereits der Entwurf | "Der Minister antwortet, dass im Hinblick darauf bereits der Entwurf |
| eines Königlichen Erlasses abgefasst wurde, in dem letztgenannter | eines Königlichen Erlasses abgefasst wurde, in dem letztgenannter |
| Punkt berücksichtigt worden ist. Tatsächlich ist eine solche Datenbank | Punkt berücksichtigt worden ist. Tatsächlich ist eine solche Datenbank |
| eine Datei, auf die das Gesetz über den Schutz des Privatlebens | eine Datei, auf die das Gesetz über den Schutz des Privatlebens |
| Anwendung findet. | Anwendung findet. |
| Der Minister ist sich infolgedessen der Problematik bewusst und ist | Der Minister ist sich infolgedessen der Problematik bewusst und ist |
| überzeugt, dass es sich um eine heikle Angelegenheit handelt, da sie | überzeugt, dass es sich um eine heikle Angelegenheit handelt, da sie |
| zwei Grundrechte berührt, nämlich das Recht auf Wahrung des | zwei Grundrechte berührt, nämlich das Recht auf Wahrung des |
| Privatlebens und die Öffentlichkeit der Rechtsprechung, die keine | Privatlebens und die Öffentlichkeit der Rechtsprechung, die keine |
| Ausnahme erlaubt. | Ausnahme erlaubt. |
| Tatsächlich obliegt es dem Richter und nicht dem Gesetzgeber, diese | Tatsächlich obliegt es dem Richter und nicht dem Gesetzgeber, diese |
| beiden Grundrechte miteinander zu vereinbaren. Das Urteil des Richters | beiden Grundrechte miteinander zu vereinbaren. Das Urteil des Richters |
| muss so formuliert sein, dass die Parteien des Rechtsstreits nicht den | muss so formuliert sein, dass die Parteien des Rechtsstreits nicht den |
| Eindruck haben, ihre Interessen der Öffentlichkeit gegenüber seien | Eindruck haben, ihre Interessen der Öffentlichkeit gegenüber seien |
| verletzt worden. (...) | verletzt worden. (...) |
| Der Minister räumt ein, dass er in dieser Angelegenheit ebenfalls | Der Minister räumt ein, dass er in dieser Angelegenheit ebenfalls |
| Vorbehalte hat, dass er jedoch die Öffentlichkeit der Rechtsprechung | Vorbehalte hat, dass er jedoch die Öffentlichkeit der Rechtsprechung |
| nicht umgehen kann." | nicht umgehen kann." |
| 24. MAI 2011 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen | 24. MAI 2011 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen |
| Erlasses vom 7. Juli 1997 über die Veröffentlichung der Entscheide und | Erlasses vom 7. Juli 1997 über die Veröffentlichung der Entscheide und |
| der Nicht-Annehmbarkeitsbeschlüsse des Staatsrates | der Nicht-Annehmbarkeitsbeschlüsse des Staatsrates |
| ALBERT II., König der Belgier, | ALBERT II., König der Belgier, |
| Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss! | Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss! |
| Aufgrund der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den | Aufgrund der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den |
| Staatsrat, des Artikels 28, abgeändert durch die Gesetze vom 4. August | Staatsrat, des Artikels 28, abgeändert durch die Gesetze vom 4. August |
| 1996 und 15. September 2006; | 1996 und 15. September 2006; |
| Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 15. Juli 2010; | Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 15. Juli 2010; |
| Aufgrund des Einverständnisses des Staatssekretärs für Haushalt vom 5. | Aufgrund des Einverständnisses des Staatssekretärs für Haushalt vom 5. |
| November 2010; | November 2010; |
| Aufgrund des Gutachtens Nr. 49.262/2 des Staatsrates vom 2. März 2011, | Aufgrund des Gutachtens Nr. 49.262/2 des Staatsrates vom 2. März 2011, |
| abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 1 der am 12. | abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 1 der am 12. |
| Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat; | Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat; |
| Auf Vorschlag Unserer Ministerin des Innern und aufgrund der | Auf Vorschlag Unserer Ministerin des Innern und aufgrund der |
| Stellungnahme Unserer Minister, die im Rat darüber beraten haben, | Stellungnahme Unserer Minister, die im Rat darüber beraten haben, |
| Haben Wir beschlossen und erlassen Wir: | Haben Wir beschlossen und erlassen Wir: |
| Artikel 1 - In Artikel 1 des Königlichen Erlasses vom 7. Juli 1997 | Artikel 1 - In Artikel 1 des Königlichen Erlasses vom 7. Juli 1997 |
| über die Veröffentlichung der Entscheide und der | über die Veröffentlichung der Entscheide und der |
| Nicht-Annehmbarkeitsbeschlüsse des Staatsrates, abgeändert durch den | Nicht-Annehmbarkeitsbeschlüsse des Staatsrates, abgeändert durch den |
| Königlichen Erlass vom 30. November 2006, werden die Wörter | Königlichen Erlass vom 30. November 2006, werden die Wörter |
| "einerseits" und "und andererseits auf einem Magnetträger" gestrichen. | "einerseits" und "und andererseits auf einem Magnetträger" gestrichen. |
| Art. 2 - In Artikel 2 desselben Erlasses, abgeändert durch den | Art. 2 - In Artikel 2 desselben Erlasses, abgeändert durch den |
| Königlichen Erlass vom 30. November 2006, wird Absatz 1 wie folgt | Königlichen Erlass vom 30. November 2006, wird Absatz 1 wie folgt |
| ersetzt: | ersetzt: |
| "Bei Veröffentlichung des Nicht-Annehmbarkeitsbeschlusses oder | "Bei Veröffentlichung des Nicht-Annehmbarkeitsbeschlusses oder |
| Entscheids kann die Identität der natürlichen Personen auf besondere | Entscheids kann die Identität der natürlichen Personen auf besondere |
| Antragstellung einer natürlichen Person, die Partei eines vor dem | Antragstellung einer natürlichen Person, die Partei eines vor dem |
| Staatsrat anhängigen Rechtsstreits ist, ausgespart werden. Dieser | Staatsrat anhängigen Rechtsstreits ist, ausgespart werden. Dieser |
| Antrag kann der Antragschrift beigefügt oder gegebenenfalls bis zur | Antrag kann der Antragschrift beigefügt oder gegebenenfalls bis zur |
| Schliessung der Verhandlung eingereicht werden." | Schliessung der Verhandlung eingereicht werden." |
| Art. 3 - Artikel 4 desselben Erlasses, abgeändert durch den | Art. 3 - Artikel 4 desselben Erlasses, abgeändert durch den |
| Königlichen Erlass vom 30. November 2006, wird wie folgt ersetzt: | Königlichen Erlass vom 30. November 2006, wird wie folgt ersetzt: |
| "Art. 4 - Der für Inneres zuständige Minister legt nach Beratung mit | "Art. 4 - Der für Inneres zuständige Minister legt nach Beratung mit |
| dem Ersten Präsidenten und dem Generalauditor beim Staatsrat fest, in | dem Ersten Präsidenten und dem Generalauditor beim Staatsrat fest, in |
| welchem Informationsnetz die Öffentlichkeit | welchem Informationsnetz die Öffentlichkeit |
| Nicht-Annehmbarkeitsbeschlüsse und Entscheide in elektronischer Form | Nicht-Annehmbarkeitsbeschlüsse und Entscheide in elektronischer Form |
| einsehen kann." | einsehen kann." |
| Art. 4 - Artikel 5 desselben Erlasses wird wie folgt ersetzt: | Art. 4 - Artikel 5 desselben Erlasses wird wie folgt ersetzt: |
| "Art. 5 - Unter aussergewöhnlichen Umständen kann eine natürliche | "Art. 5 - Unter aussergewöhnlichen Umständen kann eine natürliche |
| Person, die Partei eines vor dem Staatsrat anhängigen Rechtsstreits | Person, die Partei eines vor dem Staatsrat anhängigen Rechtsstreits |
| gewesen ist, aufgrund von Angaben, von denen sie vor Einreichung der | gewesen ist, aufgrund von Angaben, von denen sie vor Einreichung der |
| Antragschrift oder gegebenenfalls vor Schliessung der Verhandlung | Antragschrift oder gegebenenfalls vor Schliessung der Verhandlung |
| keine Kenntnis hatte, beantragen, dass die Identität der von ihr | keine Kenntnis hatte, beantragen, dass die Identität der von ihr |
| bestimmten natürlichen Personen fortan in der Veröffentlichung von | bestimmten natürlichen Personen fortan in der Veröffentlichung von |
| Nicht-Annehmbarkeitsbeschlüssen und Entscheiden in elektronischer Form | Nicht-Annehmbarkeitsbeschlüssen und Entscheiden in elektronischer Form |
| nicht mehr angegeben wird. | nicht mehr angegeben wird. |
| Eine natürliche Person, die nicht Partei eines Rechtsstreits gewesen | Eine natürliche Person, die nicht Partei eines Rechtsstreits gewesen |
| ist, aber Interesse an der Aussparung der Identität bei der | ist, aber Interesse an der Aussparung der Identität bei der |
| Veröffentlichung hat, kann ebenfalls einen solchen Antrag einreichen, | Veröffentlichung hat, kann ebenfalls einen solchen Antrag einreichen, |
| insofern dieses Interesse nachgewiesen wird. | insofern dieses Interesse nachgewiesen wird. |
| Der mit Gründen versehene Antrag wird dem Ersten Präsidenten des | Der mit Gründen versehene Antrag wird dem Ersten Präsidenten des |
| Staatsrates per Einschreiben zugesandt. | Staatsrates per Einschreiben zugesandt. |
| Der Erste Präsident des Staatsrates befindet über den mit Gründen | Der Erste Präsident des Staatsrates befindet über den mit Gründen |
| versehenen Antrag." | versehenen Antrag." |
| Art. 5 - Artikel 7 desselben Erlasses wird wie folgt ersetzt: | Art. 5 - Artikel 7 desselben Erlasses wird wie folgt ersetzt: |
| "Art. 7 - Der Erste Präsident des Staatsrates kann entscheiden, dass | "Art. 7 - Der Erste Präsident des Staatsrates kann entscheiden, dass |
| die vor dem 18. August 1997 verkündeten Entscheide des Staatsrates in | die vor dem 18. August 1997 verkündeten Entscheide des Staatsrates in |
| elektronischer Form im Informationsnetz veröffentlicht werden." | elektronischer Form im Informationsnetz veröffentlicht werden." |
| Art. 6 - Der für Inneres zuständige Minister ist mit der Ausführung | Art. 6 - Der für Inneres zuständige Minister ist mit der Ausführung |
| des vorliegenden Erlasses beauftragt. | des vorliegenden Erlasses beauftragt. |
| Gegeben zu Brüssel, den 24. Mai 2011 | Gegeben zu Brüssel, den 24. Mai 2011 |
| ALBERT | ALBERT |
| Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
| Die Ministerin des Innern | Die Ministerin des Innern |
| Frau A. TURTELBOOM | Frau A. TURTELBOOM |