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Arrêté royal modifiant l'arrêté royal du 7 juillet 1997 relatif à la publication des arrêts et des ordonnances de non-admission du Conseil d'Etat. - Traduction allemande | Koninklijk besluit tot wijziging van het koninklijk besluit van 7 juli 1997 betreffende de publicatie van de arresten en de beschikkingen van niet-toelaatbaarheid van de Raad van State. - Duitse vertaling |
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SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR 24 MAI 2011. - Arrêté royal modifiant l'arrêté royal du 7 juillet 1997 relatif à la publication des arrêts et des ordonnances de non-admission du Conseil d'Etat. - Traduction allemande Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de l'arrêté royal du 24 mai 2011 modifiant l'arrêté royal du 7 juillet | FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN 24 MEI 2011. - Koninklijk besluit tot wijziging van het koninklijk besluit van 7 juli 1997 betreffende de publicatie van de arresten en de beschikkingen van niet-toelaatbaarheid van de Raad van State. - Duitse vertaling De hiernavolgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk besluit van 24 mei 2011 tot wijziging van het koninklijk besluit van 7 |
1997 relatif à la publication des arrêts et des ordonnances de | juli 1997 betreffende de publicatie van de arresten en de |
non-admission du Conseil d'Etat (Moniteur belge du 15 juin 2011). | beschikkingen van niet-toelaatbaarheid van de Raad van State (Belgisch Staatsblad van 15 juni 2011). |
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction | Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale Dienst voor Duitse |
allemande à Malmedy. | vertaling in Malmedy. |
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES |
24. MAI 2011 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen | 24. MAI 2011 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen |
Erlasses vom 7. Juli 1997 über die Veröffentlichung der Entscheide und | Erlasses vom 7. Juli 1997 über die Veröffentlichung der Entscheide und |
der Nicht-Annehmbarkeitsbeschlüsse des Staatsrates | der Nicht-Annehmbarkeitsbeschlüsse des Staatsrates |
BERICHT AN DEN KÖNIG | BERICHT AN DEN KÖNIG |
Sire, | Sire, |
seit 1997 veröffentlicht der Staatsrat auf der Grundlage des | seit 1997 veröffentlicht der Staatsrat auf der Grundlage des |
Königlichen Erlasses vom 7. Juli 1997 über die Veröffentlichung der | Königlichen Erlasses vom 7. Juli 1997 über die Veröffentlichung der |
Entscheide und der Nicht-Annehmbarkeitsbeschlüsse des Staatsrates, | Entscheide und der Nicht-Annehmbarkeitsbeschlüsse des Staatsrates, |
abgeändert durch den Königlichen Erlass vom 30. November 2006 zur | abgeändert durch den Königlichen Erlass vom 30. November 2006 zur |
Festlegung des Kassationsverfahrens vor dem Staatsrat, seine | Festlegung des Kassationsverfahrens vor dem Staatsrat, seine |
Entscheidungen in elektronischer Form. | Entscheidungen in elektronischer Form. |
Die im vergangenen Jahrzehnt beobachtete rasche gesellschaftliche und | Die im vergangenen Jahrzehnt beobachtete rasche gesellschaftliche und |
technologische Entwicklung bildet inzwischen die Grundlage der | technologische Entwicklung bildet inzwischen die Grundlage der |
Informationsgesellschaft und hat Auswirkungen auf die Modalitäten und | Informationsgesellschaft und hat Auswirkungen auf die Modalitäten und |
Bedingungen für die Veröffentlichung dieser Entscheidungen in | Bedingungen für die Veröffentlichung dieser Entscheidungen in |
elektronischer Form. Aufgrund dieser Entwicklung ist folglich eine | elektronischer Form. Aufgrund dieser Entwicklung ist folglich eine |
Anpassung des Königlichen Erlasses in verschiedenen Punkten | Anpassung des Königlichen Erlasses in verschiedenen Punkten |
erforderlich. | erforderlich. |
1. Veröffentlichungsmodalitäten | 1. Veröffentlichungsmodalitäten |
In Ausführung von Artikel 28 Absatz 3 der koordinierten Gesetze über | In Ausführung von Artikel 28 Absatz 3 der koordinierten Gesetze über |
den Staatsrat ist im Königlichen Erlass vom 7. Juli 1997 über die | den Staatsrat ist im Königlichen Erlass vom 7. Juli 1997 über die |
Veröffentlichung der Entscheide und der Nicht-Annehmbarkeitsbeschlüsse | Veröffentlichung der Entscheide und der Nicht-Annehmbarkeitsbeschlüsse |
des Staatsrates, abgeändert durch den Königlichen Erlass vom 30. | des Staatsrates, abgeändert durch den Königlichen Erlass vom 30. |
November 2006, bestimmt, dass der Staatsrat seine Entscheidungen auf | November 2006, bestimmt, dass der Staatsrat seine Entscheidungen auf |
zwei Arten veröffentlicht, nämlich einerseits in "einem für die | zwei Arten veröffentlicht, nämlich einerseits in "einem für die |
Öffentlichkeit zugänglichen Informationsnetz" und andererseits auf | Öffentlichkeit zugänglichen Informationsnetz" und andererseits auf |
"einem Magnetträger". | "einem Magnetträger". |
Im Ministeriellen Erlass vom 3. Februar 1998 zur Festlegung des für | Im Ministeriellen Erlass vom 3. Februar 1998 zur Festlegung des für |
die Öffentlichkeit zugänglichen Informationsnetzes und des | die Öffentlichkeit zugänglichen Informationsnetzes und des |
Magnetträgers im Hinblick auf die Einsichtnahme und Speicherung der | Magnetträgers im Hinblick auf die Einsichtnahme und Speicherung der |
Entscheide des Staatsrates ist vorgesehen, dass das für die | Entscheide des Staatsrates ist vorgesehen, dass das für die |
Öffentlichkeit zugängliche Informationsnetz das "INTERNET" und der | Öffentlichkeit zugängliche Informationsnetz das "INTERNET" und der |
Magnetträger eine "CD-ROM" ist. | Magnetträger eine "CD-ROM" ist. |
Die grosse gesellschaftliche Akzeptanz und die weite Verbreitung des | Die grosse gesellschaftliche Akzeptanz und die weite Verbreitung des |
Internets seit den neunziger Jahren sind unbestreitbar. Seine Rolle | Internets seit den neunziger Jahren sind unbestreitbar. Seine Rolle |
als öffentliche Informationsquelle ist derzeit allgemein anerkannt. | als öffentliche Informationsquelle ist derzeit allgemein anerkannt. |
Dies hat bedeutende Auswirkungen auf die Veröffentlichung von | Dies hat bedeutende Auswirkungen auf die Veröffentlichung von |
Entscheiden auf CD-ROM. Tatsächlich hat die Nachfrage nach CD-ROMs, | Entscheiden auf CD-ROM. Tatsächlich hat die Nachfrage nach CD-ROMs, |
die gemäss Artikel 5 des Königlichen Erlasses zu ihrem | die gemäss Artikel 5 des Königlichen Erlasses zu ihrem |
Selbstkostenpreis vertrieben werden, in den letzten Jahren sehr stark | Selbstkostenpreis vertrieben werden, in den letzten Jahren sehr stark |
nachgelassen. Während ursprünglich mehr als tausend Exemplare gebrannt | nachgelassen. Während ursprünglich mehr als tausend Exemplare gebrannt |
werden mussten, um der Nachfrage genügen zu können, werden | werden mussten, um der Nachfrage genügen zu können, werden |
mittlerweile weniger als hundert Exemplare gebrannt. Die Folge ist | mittlerweile weniger als hundert Exemplare gebrannt. Die Folge ist |
eine Erhöhung des Selbstkostenpreises pro Stück, die sich wiederum | eine Erhöhung des Selbstkostenpreises pro Stück, die sich wiederum |
negativ auf den Verkauf auswirken wird. | negativ auf den Verkauf auswirken wird. |
Auch die vom Staatsrat unternommenen Anstrengungen im Hinblick auf die | Auch die vom Staatsrat unternommenen Anstrengungen im Hinblick auf die |
Verbesserung des Zugriffs auf die Rechtsprechung über das Internet | Verbesserung des Zugriffs auf die Rechtsprechung über das Internet |
haben zum Rückgang der Nachfrage beigetragen. | haben zum Rückgang der Nachfrage beigetragen. |
Derzeit werden Entscheide und Beschlüsse bereits kurz nach ihrer | Derzeit werden Entscheide und Beschlüsse bereits kurz nach ihrer |
Verkündung im Internet veröffentlicht. | Verkündung im Internet veröffentlicht. |
Die Modernisierung der Website und die Verbesserung der | Die Modernisierung der Website und die Verbesserung der |
Suchmöglichkeiten ermöglichen nunmehr einen vielfältigen Zugriff auf | Suchmöglichkeiten ermöglichen nunmehr einen vielfältigen Zugriff auf |
Entscheidungen. Es besteht nicht nur die Möglichkeit, eine | Entscheidungen. Es besteht nicht nur die Möglichkeit, eine |
Volltextsuche durchzuführen, die Entscheide werden auch nach | Volltextsuche durchzuführen, die Entscheide werden auch nach |
Sachgebiet veröffentlicht. Darüber hinaus kann die Öffentlichkeit seit | Sachgebiet veröffentlicht. Darüber hinaus kann die Öffentlichkeit seit |
2008 die Datenbanken der Rubrik "Rechtsprechung" des Auditorats im | 2008 die Datenbanken der Rubrik "Rechtsprechung" des Auditorats im |
Internet einsehen. Diese Datenbanken sind auf Stichwortlisten | Internet einsehen. Diese Datenbanken sind auf Stichwortlisten |
aufgebaut und enthalten Zusammenfassungen der Entscheidungen. | aufgebaut und enthalten Zusammenfassungen der Entscheidungen. |
Folglich gibt es keinen Grund, Entscheidungen des Staatsrates | Folglich gibt es keinen Grund, Entscheidungen des Staatsrates |
weiterhin auf CD-ROM zu veröffentlichen. | weiterhin auf CD-ROM zu veröffentlichen. |
2. Veröffentlichungsbedingungen | 2. Veröffentlichungsbedingungen |
Im Königlichen Erlass vom 7. Juli 1997 über die Veröffentlichung der | Im Königlichen Erlass vom 7. Juli 1997 über die Veröffentlichung der |
Entscheide und der Nicht-Annehmbarkeitsbeschlüsse des Staatsrates, | Entscheide und der Nicht-Annehmbarkeitsbeschlüsse des Staatsrates, |
abgeändert durch den Königlichen Erlass vom 30. November 2006, ist die | abgeändert durch den Königlichen Erlass vom 30. November 2006, ist die |
Möglichkeit vorgesehen, dass unter bestimmten Bedingungen "bei der | Möglichkeit vorgesehen, dass unter bestimmten Bedingungen "bei der |
Veröffentlichung die Identität der natürlichen Personen ausgespart | Veröffentlichung die Identität der natürlichen Personen ausgespart |
wird". Auf diese Weise ist ein Gleichgewicht gefunden worden zwischen | wird". Auf diese Weise ist ein Gleichgewicht gefunden worden zwischen |
der grundsätzlichen Öffentlichkeit der Rechtsprechung, die im Prinzip | der grundsätzlichen Öffentlichkeit der Rechtsprechung, die im Prinzip |
keine Ausnahme erlaubt (1), und der jüngsten Problematik der schnellen | keine Ausnahme erlaubt (1), und der jüngsten Problematik der schnellen |
Verarbeitung personenbezogener Daten. | Verarbeitung personenbezogener Daten. |
Tatsächlich ist die Anzahl der Anträge auf Anonymisierung bei der | Tatsächlich ist die Anzahl der Anträge auf Anonymisierung bei der |
Veröffentlichung bis heute sehr niedrig geblieben. Die Tatsache, dass | Veröffentlichung bis heute sehr niedrig geblieben. Die Tatsache, dass |
die Anwendung der betreffenden Regelung, durch die der Partei des | die Anwendung der betreffenden Regelung, durch die der Partei des |
Rechtsstreits die Initiative überlassen wird, selten zu Problemen | Rechtsstreits die Initiative überlassen wird, selten zu Problemen |
geführt hat, lässt darauf schliessen, dass sie grundsätzlich | geführt hat, lässt darauf schliessen, dass sie grundsätzlich |
ausreichend ist. | ausreichend ist. |
Auf der Grundlage praktischer Erfahrungen ist es jedoch erforderlich, | Auf der Grundlage praktischer Erfahrungen ist es jedoch erforderlich, |
eine bestimmte Anzahl begrenzter Änderungen an der geltenden Regelung | eine bestimmte Anzahl begrenzter Änderungen an der geltenden Regelung |
anzubringen. | anzubringen. |
- So ist es unter anderem wünschenswert, dass sich der Antrag auf | - So ist es unter anderem wünschenswert, dass sich der Antrag auf |
Aussparung der Namen natürlicher Personen bei der Veröffentlichung auf | Aussparung der Namen natürlicher Personen bei der Veröffentlichung auf |
die natürlichen Personen selbst oder ihre gesetzlichen Vertreter | die natürlichen Personen selbst oder ihre gesetzlichen Vertreter |
beschränkt. | beschränkt. |
- Unter sehr aussergewöhnlichen Umständen muss der Erste Präsident die | - Unter sehr aussergewöhnlichen Umständen muss der Erste Präsident die |
Möglichkeit haben, noch nachträglich zu entscheiden, dass bereits | Möglichkeit haben, noch nachträglich zu entscheiden, dass bereits |
veröffentlichte Entscheidungen in Zukunft unter Aussparung der | veröffentlichte Entscheidungen in Zukunft unter Aussparung der |
Identität veröffentlicht werden. Dies wäre selbstverständlich nur | Identität veröffentlicht werden. Dies wäre selbstverständlich nur |
infolge eines mit Gründen versehenen Antrags möglich. Im Laufe der | infolge eines mit Gründen versehenen Antrags möglich. Im Laufe der |
Jahre wurden bereits einige Anträge in diesem Sinne gestellt. Diese | Jahre wurden bereits einige Anträge in diesem Sinne gestellt. Diese |
neue Bestimmung ermöglicht eine bessere Umsetzung des dynamischen | neue Bestimmung ermöglicht eine bessere Umsetzung des dynamischen |
Begriffs "Recht auf Vergessen", der mit der Zeit im Verhältnis zum | Begriffs "Recht auf Vergessen", der mit der Zeit im Verhältnis zum |
Grundprinzip der Öffentlichkeit der Rechtsprechung an Bedeutung | Grundprinzip der Öffentlichkeit der Rechtsprechung an Bedeutung |
gewinnt. | gewinnt. |
Zu diesem Zweck ist eine Anpassung der Artikel 1, 2, 4, 5 und 7 des | Zu diesem Zweck ist eine Anpassung der Artikel 1, 2, 4, 5 und 7 des |
Königlichen Erlasses erforderlich. | Königlichen Erlasses erforderlich. |
Ich habe die Ehre, | Ich habe die Ehre, |
Sire, | Sire, |
die ehrerbietige und getreue Dienerin | die ehrerbietige und getreue Dienerin |
Eurer Majestät zu sein. | Eurer Majestät zu sein. |
Die Ministerin des Innern | Die Ministerin des Innern |
Frau A. TURTELBOOM | Frau A. TURTELBOOM |
_______ | _______ |
Fussnote | Fussnote |
(1) Gesetzentwurf zur Abänderung der am 12. Januar 1973 koordinierten | (1) Gesetzentwurf zur Abänderung der am 12. Januar 1973 koordinierten |
Gesetze über den Staatsrat, Bericht erstellt im Namen des Ausschusses | Gesetze über den Staatsrat, Bericht erstellt im Namen des Ausschusses |
Inneres und Verwaltungsangelegenheiten, Parl. Dok. Senat, | Inneres und Verwaltungsangelegenheiten, Parl. Dok. Senat, |
Sitzungsperiode 1995-1996, Nr. 1-321/6, Seite 29 | Sitzungsperiode 1995-1996, Nr. 1-321/6, Seite 29 |
"Der Minister antwortet, dass im Hinblick darauf bereits der Entwurf | "Der Minister antwortet, dass im Hinblick darauf bereits der Entwurf |
eines Königlichen Erlasses abgefasst wurde, in dem letztgenannter | eines Königlichen Erlasses abgefasst wurde, in dem letztgenannter |
Punkt berücksichtigt worden ist. Tatsächlich ist eine solche Datenbank | Punkt berücksichtigt worden ist. Tatsächlich ist eine solche Datenbank |
eine Datei, auf die das Gesetz über den Schutz des Privatlebens | eine Datei, auf die das Gesetz über den Schutz des Privatlebens |
Anwendung findet. | Anwendung findet. |
Der Minister ist sich infolgedessen der Problematik bewusst und ist | Der Minister ist sich infolgedessen der Problematik bewusst und ist |
überzeugt, dass es sich um eine heikle Angelegenheit handelt, da sie | überzeugt, dass es sich um eine heikle Angelegenheit handelt, da sie |
zwei Grundrechte berührt, nämlich das Recht auf Wahrung des | zwei Grundrechte berührt, nämlich das Recht auf Wahrung des |
Privatlebens und die Öffentlichkeit der Rechtsprechung, die keine | Privatlebens und die Öffentlichkeit der Rechtsprechung, die keine |
Ausnahme erlaubt. | Ausnahme erlaubt. |
Tatsächlich obliegt es dem Richter und nicht dem Gesetzgeber, diese | Tatsächlich obliegt es dem Richter und nicht dem Gesetzgeber, diese |
beiden Grundrechte miteinander zu vereinbaren. Das Urteil des Richters | beiden Grundrechte miteinander zu vereinbaren. Das Urteil des Richters |
muss so formuliert sein, dass die Parteien des Rechtsstreits nicht den | muss so formuliert sein, dass die Parteien des Rechtsstreits nicht den |
Eindruck haben, ihre Interessen der Öffentlichkeit gegenüber seien | Eindruck haben, ihre Interessen der Öffentlichkeit gegenüber seien |
verletzt worden. (...) | verletzt worden. (...) |
Der Minister räumt ein, dass er in dieser Angelegenheit ebenfalls | Der Minister räumt ein, dass er in dieser Angelegenheit ebenfalls |
Vorbehalte hat, dass er jedoch die Öffentlichkeit der Rechtsprechung | Vorbehalte hat, dass er jedoch die Öffentlichkeit der Rechtsprechung |
nicht umgehen kann." | nicht umgehen kann." |
24. MAI 2011 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen | 24. MAI 2011 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen |
Erlasses vom 7. Juli 1997 über die Veröffentlichung der Entscheide und | Erlasses vom 7. Juli 1997 über die Veröffentlichung der Entscheide und |
der Nicht-Annehmbarkeitsbeschlüsse des Staatsrates | der Nicht-Annehmbarkeitsbeschlüsse des Staatsrates |
ALBERT II., König der Belgier, | ALBERT II., König der Belgier, |
Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss! | Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss! |
Aufgrund der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den | Aufgrund der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den |
Staatsrat, des Artikels 28, abgeändert durch die Gesetze vom 4. August | Staatsrat, des Artikels 28, abgeändert durch die Gesetze vom 4. August |
1996 und 15. September 2006; | 1996 und 15. September 2006; |
Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 15. Juli 2010; | Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 15. Juli 2010; |
Aufgrund des Einverständnisses des Staatssekretärs für Haushalt vom 5. | Aufgrund des Einverständnisses des Staatssekretärs für Haushalt vom 5. |
November 2010; | November 2010; |
Aufgrund des Gutachtens Nr. 49.262/2 des Staatsrates vom 2. März 2011, | Aufgrund des Gutachtens Nr. 49.262/2 des Staatsrates vom 2. März 2011, |
abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 1 der am 12. | abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 1 der am 12. |
Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat; | Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat; |
Auf Vorschlag Unserer Ministerin des Innern und aufgrund der | Auf Vorschlag Unserer Ministerin des Innern und aufgrund der |
Stellungnahme Unserer Minister, die im Rat darüber beraten haben, | Stellungnahme Unserer Minister, die im Rat darüber beraten haben, |
Haben Wir beschlossen und erlassen Wir: | Haben Wir beschlossen und erlassen Wir: |
Artikel 1 - In Artikel 1 des Königlichen Erlasses vom 7. Juli 1997 | Artikel 1 - In Artikel 1 des Königlichen Erlasses vom 7. Juli 1997 |
über die Veröffentlichung der Entscheide und der | über die Veröffentlichung der Entscheide und der |
Nicht-Annehmbarkeitsbeschlüsse des Staatsrates, abgeändert durch den | Nicht-Annehmbarkeitsbeschlüsse des Staatsrates, abgeändert durch den |
Königlichen Erlass vom 30. November 2006, werden die Wörter | Königlichen Erlass vom 30. November 2006, werden die Wörter |
"einerseits" und "und andererseits auf einem Magnetträger" gestrichen. | "einerseits" und "und andererseits auf einem Magnetträger" gestrichen. |
Art. 2 - In Artikel 2 desselben Erlasses, abgeändert durch den | Art. 2 - In Artikel 2 desselben Erlasses, abgeändert durch den |
Königlichen Erlass vom 30. November 2006, wird Absatz 1 wie folgt | Königlichen Erlass vom 30. November 2006, wird Absatz 1 wie folgt |
ersetzt: | ersetzt: |
"Bei Veröffentlichung des Nicht-Annehmbarkeitsbeschlusses oder | "Bei Veröffentlichung des Nicht-Annehmbarkeitsbeschlusses oder |
Entscheids kann die Identität der natürlichen Personen auf besondere | Entscheids kann die Identität der natürlichen Personen auf besondere |
Antragstellung einer natürlichen Person, die Partei eines vor dem | Antragstellung einer natürlichen Person, die Partei eines vor dem |
Staatsrat anhängigen Rechtsstreits ist, ausgespart werden. Dieser | Staatsrat anhängigen Rechtsstreits ist, ausgespart werden. Dieser |
Antrag kann der Antragschrift beigefügt oder gegebenenfalls bis zur | Antrag kann der Antragschrift beigefügt oder gegebenenfalls bis zur |
Schliessung der Verhandlung eingereicht werden." | Schliessung der Verhandlung eingereicht werden." |
Art. 3 - Artikel 4 desselben Erlasses, abgeändert durch den | Art. 3 - Artikel 4 desselben Erlasses, abgeändert durch den |
Königlichen Erlass vom 30. November 2006, wird wie folgt ersetzt: | Königlichen Erlass vom 30. November 2006, wird wie folgt ersetzt: |
"Art. 4 - Der für Inneres zuständige Minister legt nach Beratung mit | "Art. 4 - Der für Inneres zuständige Minister legt nach Beratung mit |
dem Ersten Präsidenten und dem Generalauditor beim Staatsrat fest, in | dem Ersten Präsidenten und dem Generalauditor beim Staatsrat fest, in |
welchem Informationsnetz die Öffentlichkeit | welchem Informationsnetz die Öffentlichkeit |
Nicht-Annehmbarkeitsbeschlüsse und Entscheide in elektronischer Form | Nicht-Annehmbarkeitsbeschlüsse und Entscheide in elektronischer Form |
einsehen kann." | einsehen kann." |
Art. 4 - Artikel 5 desselben Erlasses wird wie folgt ersetzt: | Art. 4 - Artikel 5 desselben Erlasses wird wie folgt ersetzt: |
"Art. 5 - Unter aussergewöhnlichen Umständen kann eine natürliche | "Art. 5 - Unter aussergewöhnlichen Umständen kann eine natürliche |
Person, die Partei eines vor dem Staatsrat anhängigen Rechtsstreits | Person, die Partei eines vor dem Staatsrat anhängigen Rechtsstreits |
gewesen ist, aufgrund von Angaben, von denen sie vor Einreichung der | gewesen ist, aufgrund von Angaben, von denen sie vor Einreichung der |
Antragschrift oder gegebenenfalls vor Schliessung der Verhandlung | Antragschrift oder gegebenenfalls vor Schliessung der Verhandlung |
keine Kenntnis hatte, beantragen, dass die Identität der von ihr | keine Kenntnis hatte, beantragen, dass die Identität der von ihr |
bestimmten natürlichen Personen fortan in der Veröffentlichung von | bestimmten natürlichen Personen fortan in der Veröffentlichung von |
Nicht-Annehmbarkeitsbeschlüssen und Entscheiden in elektronischer Form | Nicht-Annehmbarkeitsbeschlüssen und Entscheiden in elektronischer Form |
nicht mehr angegeben wird. | nicht mehr angegeben wird. |
Eine natürliche Person, die nicht Partei eines Rechtsstreits gewesen | Eine natürliche Person, die nicht Partei eines Rechtsstreits gewesen |
ist, aber Interesse an der Aussparung der Identität bei der | ist, aber Interesse an der Aussparung der Identität bei der |
Veröffentlichung hat, kann ebenfalls einen solchen Antrag einreichen, | Veröffentlichung hat, kann ebenfalls einen solchen Antrag einreichen, |
insofern dieses Interesse nachgewiesen wird. | insofern dieses Interesse nachgewiesen wird. |
Der mit Gründen versehene Antrag wird dem Ersten Präsidenten des | Der mit Gründen versehene Antrag wird dem Ersten Präsidenten des |
Staatsrates per Einschreiben zugesandt. | Staatsrates per Einschreiben zugesandt. |
Der Erste Präsident des Staatsrates befindet über den mit Gründen | Der Erste Präsident des Staatsrates befindet über den mit Gründen |
versehenen Antrag." | versehenen Antrag." |
Art. 5 - Artikel 7 desselben Erlasses wird wie folgt ersetzt: | Art. 5 - Artikel 7 desselben Erlasses wird wie folgt ersetzt: |
"Art. 7 - Der Erste Präsident des Staatsrates kann entscheiden, dass | "Art. 7 - Der Erste Präsident des Staatsrates kann entscheiden, dass |
die vor dem 18. August 1997 verkündeten Entscheide des Staatsrates in | die vor dem 18. August 1997 verkündeten Entscheide des Staatsrates in |
elektronischer Form im Informationsnetz veröffentlicht werden." | elektronischer Form im Informationsnetz veröffentlicht werden." |
Art. 6 - Der für Inneres zuständige Minister ist mit der Ausführung | Art. 6 - Der für Inneres zuständige Minister ist mit der Ausführung |
des vorliegenden Erlasses beauftragt. | des vorliegenden Erlasses beauftragt. |
Gegeben zu Brüssel, den 24. Mai 2011 | Gegeben zu Brüssel, den 24. Mai 2011 |
ALBERT | ALBERT |
Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
Die Ministerin des Innern | Die Ministerin des Innern |
Frau A. TURTELBOOM | Frau A. TURTELBOOM |