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Arrêté royal portant approbation du Code de conduite de la Chambre nationale des notaires du 28 janvier 2021 précisant certaines modalités d'application du Règlement général sur la protection des données 2016/679 (RGPD) pour les notaires, établi par la Chambre nationale des notaires. - Traduction allemande | Koninklijk besluit houdende goedkeuring van de Gedragscode van de Nationale Kamer van notarissen van 28 januari 2021 houdende verduidelijking van bepaalde modaliteiten met betrekking tot de toepassing van de Algemene verordening gegevensbescherming 2016/679 (AVG) voor de notarissen, vastgesteld door de Nationale Kamer van notarissen. - Duitse vertaling |
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SERVICE PUBLIC FEDERAL JUSTICE | FEDERALE OVERHEIDSDIENST JUSTITIE |
24 JUILLET 2021. - Arrêté royal portant approbation du Code de | 24 JULI 2021. - Koninklijk besluit houdende goedkeuring van de |
conduite de la Chambre nationale des notaires du 28 janvier 2021 | Gedragscode van de Nationale Kamer van notarissen van 28 januari 2021 |
précisant certaines modalités d'application du Règlement général sur | houdende verduidelijking van bepaalde modaliteiten met betrekking tot |
de toepassing van de Algemene verordening gegevensbescherming (EU) | |
la protection des données (UE) 2016/679 (RGPD) pour les notaires, | 2016/679 (AVG) voor de notarissen, vastgesteld door de Nationale Kamer |
établi par la Chambre nationale des notaires. - Traduction allemande | van notarissen. - Duitse vertaling |
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de | De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk |
l'arrêté royal du 24 juillet 2021 portant approbation du Code de | besluit van 24 juli 2021 houdende goedkeuring van de Gedragscode van |
conduite de la Chambre nationale des notaires du 28 janvier 2021 | de Nationale Kamer van notarissen van 28 januari 2021 houdende |
verduidelijking van bepaalde modaliteiten met betrekking tot de | |
précisant certaines modalités d'application du Règlement général sur | toepassing van de Algemene verordening gegevensbescherming (EU) |
la protection des données (UE) 2016/679 (RGPD) pour les notaires, | 2016/679 (AVG) voor de notarissen, vastgesteld door de Nationale Kamer |
établi par la Chambre nationale des notaires (Moniteur belge du 9 août 2021). | van notarissen (Belgisch Staatsblad van 9 augustus 2021). |
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction | Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse |
allemande à Malmedy. | vertaling in Malmedy. |
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ |
24. JULI 2021 - Königlicher Erlass zur Billigung des Verhaltenskodexes | 24. JULI 2021 - Königlicher Erlass zur Billigung des Verhaltenskodexes |
der Nationalen Notariatskammer vom 28. Januar 2021 zur Verdeutlichung | der Nationalen Notariatskammer vom 28. Januar 2021 zur Verdeutlichung |
bestimmter Modalitäten für die Anwendung der | bestimmter Modalitäten für die Anwendung der |
Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) für Notare, erstellt | Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) für Notare, erstellt |
von der Nationalen Notariatskammer | von der Nationalen Notariatskammer |
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, | PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, |
Unser Gruß! | Unser Gruß! |
Aufgrund des Gesetzes vom 16. März 1803 zur Organisierung des | Aufgrund des Gesetzes vom 16. März 1803 zur Organisierung des |
Notariats, des Artikels 91 Absatz 1 Nr. 1, eingefügt durch das Gesetz | Notariats, des Artikels 91 Absatz 1 Nr. 1, eingefügt durch das Gesetz |
vom 4. Mai 1999, und des Artikels 91 Absatz 4, eingefügt durch das | vom 4. Mai 1999, und des Artikels 91 Absatz 4, eingefügt durch das |
Gesetz vom 4. Mai 1999 und umnummeriert durch das Gesetz vom 6. Juli | Gesetz vom 4. Mai 1999 und umnummeriert durch das Gesetz vom 6. Juli |
2017; | 2017; |
Aufgrund des Beschlusses Nr. 6/2021 der Datenschutzbehörde vom 24. Mai | Aufgrund des Beschlusses Nr. 6/2021 der Datenschutzbehörde vom 24. Mai |
2021; | 2021; |
Auf Vorschlag des Ministers der Justiz | Auf Vorschlag des Ministers der Justiz |
Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: | Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: |
Artikel 1 - Der Verhaltenskodex der Nationalen Notariatskammer vom 28. | Artikel 1 - Der Verhaltenskodex der Nationalen Notariatskammer vom 28. |
Januar 2021 zur Verdeutlichung bestimmter Modalitäten für die | Januar 2021 zur Verdeutlichung bestimmter Modalitäten für die |
Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) für | Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) für |
Notare, erstellt von der Nationalen Notariatskammer und vorliegendem | Notare, erstellt von der Nationalen Notariatskammer und vorliegendem |
Erlass als Anlage beigefügt, wird gebilligt. | Erlass als Anlage beigefügt, wird gebilligt. |
Art. 2 - Der für Justiz zuständige Minister ist mit der Ausführung des | Art. 2 - Der für Justiz zuständige Minister ist mit der Ausführung des |
vorliegenden Erlasses beauftragt. | vorliegenden Erlasses beauftragt. |
Gegeben zu Brüssel, den 24. Juli 2021 | Gegeben zu Brüssel, den 24. Juli 2021 |
PHILIPPE | PHILIPPE |
Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
Der Minister der Justiz | Der Minister der Justiz |
V. VAN QUICKENBORNE | V. VAN QUICKENBORNE |
Anlage zum Königlichen Erlass vom 24. Juli 2021 zur Billigung des | Anlage zum Königlichen Erlass vom 24. Juli 2021 zur Billigung des |
Verhaltenskodexes der Nationalen Notariatskammer vom 28. Januar 2021 | Verhaltenskodexes der Nationalen Notariatskammer vom 28. Januar 2021 |
zur Verdeutlichung bestimmter Modalitäten für die Anwendung der | zur Verdeutlichung bestimmter Modalitäten für die Anwendung der |
Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) für Notare, erstellt | Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) für Notare, erstellt |
von der Nationalen Notariatskammer | von der Nationalen Notariatskammer |
NATIONALE NOTARIATSKAMMER | NATIONALE NOTARIATSKAMMER |
Verhaltenskodex der Nationalen Notariatskammer vom 28. Januar 2021 zur | Verhaltenskodex der Nationalen Notariatskammer vom 28. Januar 2021 zur |
Verdeutlichung bestimmter Modalitäten für die Anwendung der | Verdeutlichung bestimmter Modalitäten für die Anwendung der |
Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) für Notare | Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) für Notare |
Zur Aufhebung der Richtlinie der Generalversammlung vom 22. Oktober | Zur Aufhebung der Richtlinie der Generalversammlung vom 22. Oktober |
2015 über bestimmte von Notaren im Rahmen der Verarbeitung | 2015 über bestimmte von Notaren im Rahmen der Verarbeitung |
personenbezogener Daten zu treffende Maßnahmen | personenbezogener Daten zu treffende Maßnahmen |
Angenommen von der Generalversammlung vom 28. Januar 2021 | Angenommen von der Generalversammlung vom 28. Januar 2021 |
Gebilligt von der Datenschutzbehörde am 24. Mai 2021 | Gebilligt von der Datenschutzbehörde am 24. Mai 2021 |
Als eine Regel der Nationalen Notariatskammer im Sinne von Artikel 91 | Als eine Regel der Nationalen Notariatskammer im Sinne von Artikel 91 |
des Gesetzes vom 16. März 1803 zur Organisierung des Notariats | des Gesetzes vom 16. März 1803 zur Organisierung des Notariats |
Angenommen unter Berücksichtigung: | Angenommen unter Berücksichtigung: |
- von Erwägungsgrund 98 der DSGVO, gemäß dem Vereinigungen, die eine | - von Erwägungsgrund 98 der DSGVO, gemäß dem Vereinigungen, die eine |
Kategorie von Verantwortlichen vertreten, ermutigt werden, in den | Kategorie von Verantwortlichen vertreten, ermutigt werden, in den |
Grenzen dieser Verordnung und unter Berücksichtigung des mit der | Grenzen dieser Verordnung und unter Berücksichtigung des mit der |
Verarbeitung wahrscheinlich einhergehenden Risikos für die Rechte und | Verarbeitung wahrscheinlich einhergehenden Risikos für die Rechte und |
Freiheiten natürlicher Personen Verhaltensregeln auszuarbeiten; | Freiheiten natürlicher Personen Verhaltensregeln auszuarbeiten; |
- der Leitlinien 1/2019 über Verhaltensregeln und Überwachungsstellen | - der Leitlinien 1/2019 über Verhaltensregeln und Überwachungsstellen |
gemäß der Verordnung (EU) 2016/679; | gemäß der Verordnung (EU) 2016/679; |
- der aufgrund von Artikel 91 des Gesetzes vom 16. März 1803 zur | - der aufgrund von Artikel 91 des Gesetzes vom 16. März 1803 zur |
Organisierung des Notariats zugewiesenen Zuständigkeiten der | Organisierung des Notariats zugewiesenen Zuständigkeiten der |
Nationalen Notariatskammer: | Nationalen Notariatskammer: |
im Rahmen ihrer Befugnisse alle Mitglieder der Notarsgemeinschaften | im Rahmen ihrer Befugnisse alle Mitglieder der Notarsgemeinschaften |
des Königreichs allen Behörden und allen Institutionen gegenüber | des Königreichs allen Behörden und allen Institutionen gegenüber |
vertreten, die allgemeinen deontologischen Regeln festlegen und einen | vertreten, die allgemeinen deontologischen Regeln festlegen und einen |
allgemeinen verordnungsrechtlichen Rahmen für die Ausübung der | allgemeinen verordnungsrechtlichen Rahmen für die Ausübung der |
Zuständigkeiten der Notarsgemeinschaften definieren, jegliche | Zuständigkeiten der Notarsgemeinschaften definieren, jegliche |
Maßnahmen ergreifen, die dazu geeignet sind, im Rahmen und unter den | Maßnahmen ergreifen, die dazu geeignet sind, im Rahmen und unter den |
Bedingungen, die die Kammer festlegt, den Verpflichtungen, die aus der | Bedingungen, die die Kammer festlegt, den Verpflichtungen, die aus der |
beruflichen Haftung der Notare hervorgehen, nachzukommen, und den | beruflichen Haftung der Notare hervorgehen, nachzukommen, und den |
Notariatskammern die zur Einhaltung der Disziplin notwendigen und | Notariatskammern die zur Einhaltung der Disziplin notwendigen und |
zweckdienlichen Empfehlungen geben; | zweckdienlichen Empfehlungen geben; |
- von Erwägungsgrund 99 der DSGVO und der vorherigen Konsultation der | - von Erwägungsgrund 99 der DSGVO und der vorherigen Konsultation der |
Verantwortlichen am 3. Dezember 2020 auf der Sitzung des | Verantwortlichen am 3. Dezember 2020 auf der Sitzung des |
Direktionsausschusses der Nationalen Notariatskammer, der sich aus | Direktionsausschusses der Nationalen Notariatskammer, der sich aus |
Notaren zusammensetzt, die jede Region des Landes vertreten; | Notaren zusammensetzt, die jede Region des Landes vertreten; |
- der Tatsache, dass die Anzahl potenziell betroffener Personen - | - der Tatsache, dass die Anzahl potenziell betroffener Personen - |
nämlich der in eine Notariatsakte einbezogenen Bürger - eine vorherige | nämlich der in eine Notariatsakte einbezogenen Bürger - eine vorherige |
Konsultation der betroffenen Personen gemäß Erwägungsgrund 99 der | Konsultation der betroffenen Personen gemäß Erwägungsgrund 99 der |
DSGVO mangels Durchführbarkeit nicht wünschenswert macht. | DSGVO mangels Durchführbarkeit nicht wünschenswert macht. |
ZIEL | ZIEL |
Vorliegender Verhaltenskodex zielt darauf ab, allen Notaren Belgiens | Vorliegender Verhaltenskodex zielt darauf ab, allen Notaren Belgiens |
bei der Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen ihrer | bei der Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen ihrer |
Tätigkeiten gemäß den Anforderungen der DSGVO zu helfen. Die Begriffe | Tätigkeiten gemäß den Anforderungen der DSGVO zu helfen. Die Begriffe |
aus der DSGVO, die darin ausgearbeitet werden, müssen gemäß den | aus der DSGVO, die darin ausgearbeitet werden, müssen gemäß den |
Bestimmungen der DSGVO, den vom Europäischen Datenschutzausschuss | Bestimmungen der DSGVO, den vom Europäischen Datenschutzausschuss |
angenommenen Leitlinien und gegebenenfalls den von der zuständigen | angenommenen Leitlinien und gegebenenfalls den von der zuständigen |
Datenschutzbehörde angenommenen Empfehlungen und Stellungnahmen | Datenschutzbehörde angenommenen Empfehlungen und Stellungnahmen |
interpretiert werden. Im Verhaltenskodex werden die Regeln der DSGVO | interpretiert werden. Im Verhaltenskodex werden die Regeln der DSGVO |
ergänzt und präzisiert, indem sie an die Besonderheiten des | ergänzt und präzisiert, indem sie an die Besonderheiten des |
Notariatssektors angepasst werden, ohne dass die Bestimmungen der | Notariatssektors angepasst werden, ohne dass die Bestimmungen der |
DSGVO jemals ersetzt werden oder von ihnen abgewichen wird. | DSGVO jemals ersetzt werden oder von ihnen abgewichen wird. |
Die in vorliegendem Verhaltenskodex enthaltenen Regeln sind für Notare | Die in vorliegendem Verhaltenskodex enthaltenen Regeln sind für Notare |
verbindlich. Ihre Einhaltung ist für Notare verpflichtend und kann | verbindlich. Ihre Einhaltung ist für Notare verpflichtend und kann |
einen Hinweis geben für die Übereinstimmung mit den Vorschriften zum | einen Hinweis geben für die Übereinstimmung mit den Vorschriften zum |
Schutz personenbezogener Daten. Dieser Hinweis wird im Rahmen des in | Schutz personenbezogener Daten. Dieser Hinweis wird im Rahmen des in |
Artikel 5 des Verhaltenskodexes bestimmten Kontrollverfahrens | Artikel 5 des Verhaltenskodexes bestimmten Kontrollverfahrens |
berücksichtigt. Die Nichteinhaltung der Regeln des vorliegenden | berücksichtigt. Die Nichteinhaltung der Regeln des vorliegenden |
Verhaltenskodexes kann mit Sanktionen, insbesondere | Verhaltenskodexes kann mit Sanktionen, insbesondere |
Disziplinarmaßnahmen, geahndet werden. | Disziplinarmaßnahmen, geahndet werden. |
Zu diesem Zweck nimmt die Nationale Notariatskammer vorliegenden | Zu diesem Zweck nimmt die Nationale Notariatskammer vorliegenden |
Verhaltenskodex an, in dem die Anwendungsmodalitäten verdeutlicht | Verhaltenskodex an, in dem die Anwendungsmodalitäten verdeutlicht |
werden in Bezug auf: | werden in Bezug auf: |
- die obligatorische Benennung eines Datenschutzbeauftragten (Art. 1), | - die obligatorische Benennung eines Datenschutzbeauftragten (Art. 1), |
- Maßnahmen, die zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung | - Maßnahmen, die zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung |
personenbezogener Daten zu treffen sind (Art. 2), | personenbezogener Daten zu treffen sind (Art. 2), |
- Maßnahmen, die ein Notar seinen Mitarbeitern gegenüber treffen muss | - Maßnahmen, die ein Notar seinen Mitarbeitern gegenüber treffen muss |
(Art. 3), | (Art. 3), |
- das Recht der Bürger auf Information (Art. 4). | - das Recht der Bürger auf Information (Art. 4). |
ANWENDUNGSBEREICH | ANWENDUNGSBEREICH |
Alle Notare Belgiens, die für die Verarbeitung Verantwortliche sind, | Alle Notare Belgiens, die für die Verarbeitung Verantwortliche sind, |
unterliegen vorliegendem Verhaltenskodex, um die Datenschutzmaßnahmen, | unterliegen vorliegendem Verhaltenskodex, um die Datenschutzmaßnahmen, |
die sie im Rahmen der Erfüllung ihrer notariellen Aufträge treffen, zu | die sie im Rahmen der Erfüllung ihrer notariellen Aufträge treffen, zu |
vereinheitlichen. | vereinheitlichen. |
Von vorliegendem Verhaltenskodex Betroffene sind die Bürger, sobald | Von vorliegendem Verhaltenskodex Betroffene sind die Bürger, sobald |
sie direkt oder indirekt in eine Notariatsakte einbezogen sind. | sie direkt oder indirekt in eine Notariatsakte einbezogen sind. |
Der Verhaltenskodex betrifft hauptsächlich, jedoch nicht | Der Verhaltenskodex betrifft hauptsächlich, jedoch nicht |
ausschließlich, folgende Verarbeitungen personenbezogener Daten: | ausschließlich, folgende Verarbeitungen personenbezogener Daten: |
- Erhebung personenbezogener Daten bei betroffenen Personen, bei | - Erhebung personenbezogener Daten bei betroffenen Personen, bei |
authentischen Quellen wie Nationalregister oder Zentrale Datenbank der | authentischen Quellen wie Nationalregister oder Zentrale Datenbank der |
sozialen Sicherheit und bei Verwaltungen, | sozialen Sicherheit und bei Verwaltungen, |
- Aufnahme personenbezogener Daten in authentische Urkunden und in | - Aufnahme personenbezogener Daten in authentische Urkunden und in |
andere von Notaren erstellte Dokumente, | andere von Notaren erstellte Dokumente, |
- Aufbewahrung personenbezogener Daten aus Akten der Notare, | - Aufbewahrung personenbezogener Daten aus Akten der Notare, |
- Übermittlung personenbezogener Daten an befugte Verwaltungen im | - Übermittlung personenbezogener Daten an befugte Verwaltungen im |
Rahmen der Erfüllung der durch die geltenden Rechtsvorschriften | Rahmen der Erfüllung der durch die geltenden Rechtsvorschriften |
auferlegten administrativen Formalitäten. | auferlegten administrativen Formalitäten. |
Verarbeitete personenbezogene Daten unterliegen dem Berufsgeheimnis | Verarbeitete personenbezogene Daten unterliegen dem Berufsgeheimnis |
oder der Geheimhaltungspflicht gemäß den entsprechenden Regeln des | oder der Geheimhaltungspflicht gemäß den entsprechenden Regeln des |
Strafgesetzbuches und des Verhaltenskodexes der Nationalen | Strafgesetzbuches und des Verhaltenskodexes der Nationalen |
Notariatskammer und fallen im Allgemeinen in eine oder mehrere der | Notariatskammer und fallen im Allgemeinen in eine oder mehrere der |
folgenden Kategorien: | folgenden Kategorien: |
- Erkennungsdaten, | - Erkennungsdaten, |
- Daten zur Handlungsfähigkeit natürlicher Personen, | - Daten zur Handlungsfähigkeit natürlicher Personen, |
- Steuerdaten, | - Steuerdaten, |
- Finanzdaten, | - Finanzdaten, |
- Familiendaten, | - Familiendaten, |
- Sozialdaten. | - Sozialdaten. |
Artikel 1 - Datenschutzbeauftragter | Artikel 1 - Datenschutzbeauftragter |
§ 1 - Als öffentliche Behörde im Sinne der DSGVO für die Verarbeitung | § 1 - Als öffentliche Behörde im Sinne der DSGVO für die Verarbeitung |
personenbezogener Daten, die er für die Verrichtung seiner Tätigkeiten | personenbezogener Daten, die er für die Verrichtung seiner Tätigkeiten |
vornimmt, und als juristische Person, die auf authentische Quellen | vornimmt, und als juristische Person, die auf authentische Quellen |
zugreifen darf, benennt der Notar einen Datenschutzbeauftragten, der | zugreifen darf, benennt der Notar einen Datenschutzbeauftragten, der |
angesichts der spezifischen Merkmale des Sektors über Fachwissen auf | angesichts der spezifischen Merkmale des Sektors über Fachwissen auf |
dem Gebiet des Datenschutzrechts und der Datenschutzpraxis verfügt. | dem Gebiet des Datenschutzrechts und der Datenschutzpraxis verfügt. |
§ 2 - Der Notar lässt sich von dem von ihm benannten | § 2 - Der Notar lässt sich von dem von ihm benannten |
Datenschutzbeauftragten beraten, um sicherzustellen, dass die im | Datenschutzbeauftragten beraten, um sicherzustellen, dass die im |
Verhaltenskodex festgelegten Anwendungsmodalitäten eingehalten werden. | Verhaltenskodex festgelegten Anwendungsmodalitäten eingehalten werden. |
Kommentar | Kommentar |
Vorliegender Artikel ergeht in Anwendung von Kapitel IV | Vorliegender Artikel ergeht in Anwendung von Kapitel IV |
(Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter) Abschnitt 4 | (Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter) Abschnitt 4 |
(Datenschutzbeauftragter) der DSGVO. | (Datenschutzbeauftragter) der DSGVO. |
Art. 2 - Vom Notar zu treffende Maßnahmen zur Gewährleistung der | Art. 2 - Vom Notar zu treffende Maßnahmen zur Gewährleistung der |
Sicherheit der Verarbeitung personenbezogener Daten | Sicherheit der Verarbeitung personenbezogener Daten |
§ 1 - Der Notar ergreift folgende Sicherheitsmaßnahmen: | § 1 - Der Notar ergreift folgende Sicherheitsmaßnahmen: |
- Er identifiziert die Träger, die personenbezogene Daten enthalten, | - Er identifiziert die Träger, die personenbezogene Daten enthalten, |
wie interne und externe Server und Cloud-Systeme. | wie interne und externe Server und Cloud-Systeme. |
- Er identifiziert die Räumlichkeiten, in denen sich die Träger mit | - Er identifiziert die Räumlichkeiten, in denen sich die Träger mit |
personenbezogenen Daten befinden, und beschränkt den Zugang zu diesen | personenbezogenen Daten befinden, und beschränkt den Zugang zu diesen |
Räumlichkeiten nur auf befugte Personen. | Räumlichkeiten nur auf befugte Personen. |
- Er sorgt für die Installation einer Klima- und Lüftungsanlage im | - Er sorgt für die Installation einer Klima- und Lüftungsanlage im |
Serverraum, einen gesicherten Schrank (rack) und eine | Serverraum, einen gesicherten Schrank (rack) und eine |
Notstromversorgung. | Notstromversorgung. |
- Er sorgt für die sichere Vernichtung von Papierunterlagen, die | - Er sorgt für die sichere Vernichtung von Papierunterlagen, die |
personenbezogene Daten enthalten, mit Hilfe eines Aktenvernichters | personenbezogene Daten enthalten, mit Hilfe eines Aktenvernichters |
oder eines auf die Vernichtung von Dokumenten spezialisierten | oder eines auf die Vernichtung von Dokumenten spezialisierten |
Unternehmens. | Unternehmens. |
- Er sorgt für die sichere Vernichtung des Informatikmaterials, indem | - Er sorgt für die sichere Vernichtung des Informatikmaterials, indem |
ein Vernichtungsnachweis von dem mit der Vernichtung beauftragten | ein Vernichtungsnachweis von dem mit der Vernichtung beauftragten |
Unternehmen verlangt wird. | Unternehmen verlangt wird. |
- Er bestimmt, wie die internen Mitarbeiter der Notariatsstube über | - Er bestimmt, wie die internen Mitarbeiter der Notariatsstube über |
ihre Pflichten in den Bereichen Vertraulichkeit - die aus den im | ihre Pflichten in den Bereichen Vertraulichkeit - die aus den im |
Strafgesetzbuch beziehungsweise im Verhaltenskodex der Nationalen | Strafgesetzbuch beziehungsweise im Verhaltenskodex der Nationalen |
Notariatskammer vorgesehenen Regeln des Berufsgeheimnisses und der | Notariatskammer vorgesehenen Regeln des Berufsgeheimnisses und der |
Geheimhaltungspflicht hervorgehen - und Datenschutz informiert werden: | Geheimhaltungspflicht hervorgehen - und Datenschutz informiert werden: |
zum Beispiel durch die Arbeitsordnung. | zum Beispiel durch die Arbeitsordnung. |
- Er bestimmt die von der Notariatsstube getroffenen Maßnahmen in den | - Er bestimmt die von der Notariatsstube getroffenen Maßnahmen in den |
Bereichen physische Sicherheit und Sicherheit des Umfelds, wie zum | Bereichen physische Sicherheit und Sicherheit des Umfelds, wie zum |
Beispiel, aber nicht ausschließlich, Zugang mit Badge oder | Beispiel, aber nicht ausschließlich, Zugang mit Badge oder |
Sicherheitsschlüsseln, Installation von Kameras, Vorhandensein einer | Sicherheitsschlüsseln, Installation von Kameras, Vorhandensein einer |
Einbruch- und/oder Feueralarmanlage, Vorhandensein von Feuerlöschern | Einbruch- und/oder Feueralarmanlage, Vorhandensein von Feuerlöschern |
und Rauchmeldern, effektive Trennung der Büroräume von den | und Rauchmeldern, effektive Trennung der Büroräume von den |
Räumlichkeiten, in denen die betroffenen Personen empfangen werden. | Räumlichkeiten, in denen die betroffenen Personen empfangen werden. |
- Er sorgt für das Vorhandensein einer Firewall und eines | - Er sorgt für das Vorhandensein einer Firewall und eines |
Antivirus-Programms sowie für die Verwaltung von Sicherheitsupdates | Antivirus-Programms sowie für die Verwaltung von Sicherheitsupdates |
auf Desktops, Servern und Geräten. | auf Desktops, Servern und Geräten. |
- Er bestimmt die logischen Regeln für seine Zugriffe und die Zugriffe | - Er bestimmt die logischen Regeln für seine Zugriffe und die Zugriffe |
seiner Mitarbeiter auf die Daten authentischer Quellen über die eID | seiner Mitarbeiter auf die Daten authentischer Quellen über die eID |
oder über die eNot-Karte und die Art und Weise, wie diese Zugriffe | oder über die eNot-Karte und die Art und Weise, wie diese Zugriffe |
zurückverfolgt werden. | zurückverfolgt werden. |
- Er sorgt für die regelmäßige Kontrolle der Sicherheitskopien durch | - Er sorgt für die regelmäßige Kontrolle der Sicherheitskopien durch |
seinen EDV-Anbieter, um im Falle eines vollständigen oder teilweisen | seinen EDV-Anbieter, um im Falle eines vollständigen oder teilweisen |
Crashs einen irreparablen Datenverlust zu vermeiden. | Crashs einen irreparablen Datenverlust zu vermeiden. |
§ 2 - Diese Maßnahmen müssen in einer schriftlich festgelegten | § 2 - Diese Maßnahmen müssen in einer schriftlich festgelegten |
Informationssicherheitsleitlinie enthalten sein, die dem Personal der | Informationssicherheitsleitlinie enthalten sein, die dem Personal der |
Notariatsstube und eventuellen Auftragsverarbeitern dieser | Notariatsstube und eventuellen Auftragsverarbeitern dieser |
Notariatsstube bekannt und zugänglich ist. Der Notar verwendet | Notariatsstube bekannt und zugänglich ist. Der Notar verwendet |
gegebenenfalls das Muster einer Informationssicherheitsleitlinie, das | gegebenenfalls das Muster einer Informationssicherheitsleitlinie, das |
allen Notaren auf dem gesicherten E-Notariat-Portal zur Verfügung | allen Notaren auf dem gesicherten E-Notariat-Portal zur Verfügung |
steht. | steht. |
§ 3 - Greift ein Notar auf einen Auftragsverarbeiter für | § 3 - Greift ein Notar auf einen Auftragsverarbeiter für |
personenbezogene Daten zurück, vergewissert er sich, dass dieser | personenbezogene Daten zurück, vergewissert er sich, dass dieser |
hinreichende Garantien bietet, um einen angemessenen Datenschutz für | hinreichende Garantien bietet, um einen angemessenen Datenschutz für |
den Sektor zu gewährleisten, und schließt er mit ihm einen Vertrag ab, | den Sektor zu gewährleisten, und schließt er mit ihm einen Vertrag ab, |
der den Anforderungen der DSGVO entspricht, insbesondere was die | der den Anforderungen der DSGVO entspricht, insbesondere was die |
Datenschutzgarantien betrifft. Um diesen Verpflichtungen nachzukommen, | Datenschutzgarantien betrifft. Um diesen Verpflichtungen nachzukommen, |
befolgt der Notar das in vorliegendem Paragraphen beschriebene | befolgt der Notar das in vorliegendem Paragraphen beschriebene |
Verfahren und verwendet er gegebenenfalls das Muster eines Vertrags | Verfahren und verwendet er gegebenenfalls das Muster eines Vertrags |
zur Auftragsverarbeitung personenbezogener Daten, das allen Notaren | zur Auftragsverarbeitung personenbezogener Daten, das allen Notaren |
auf dem gesicherten E-Notariat-Portal zur Verfügung steht. | auf dem gesicherten E-Notariat-Portal zur Verfügung steht. |
Der Notar ist sich dessen bewusst, dass die nachstehenden Anbieter | Der Notar ist sich dessen bewusst, dass die nachstehenden Anbieter |
Auftragsverarbeiter im Sinne der DSGVO sind: | Auftragsverarbeiter im Sinne der DSGVO sind: |
- Anbieter der Software für die Verwaltung der Akten, | - Anbieter der Software für die Verwaltung der Akten, |
- Anbieter der Software für die Verwaltung der Buchführung, | - Anbieter der Software für die Verwaltung der Buchführung, |
- Anbieter der "Business Intelligence Software", die dazu bestimmt | - Anbieter der "Business Intelligence Software", die dazu bestimmt |
ist, die Organisation und Verwaltung der Notariatsstube zu verbessern, | ist, die Organisation und Verwaltung der Notariatsstube zu verbessern, |
- Backup-Anbieter, | - Backup-Anbieter, |
- Verwalter des EDV-Parks. | - Verwalter des EDV-Parks. |
Deshalb vergewissert sich der Notar, dass im Vertrag oder in einem | Deshalb vergewissert sich der Notar, dass im Vertrag oder in einem |
anderen Schriftstück je nach bereitgestelltem Dienst Folgendes | anderen Schriftstück je nach bereitgestelltem Dienst Folgendes |
präzisiert wird: | präzisiert wird: |
- personenbezogene Daten, von denen eine Sicherheitskopie erstellt | - personenbezogene Daten, von denen eine Sicherheitskopie erstellt |
wurde, werden durch eine Verschlüsselungstechnik geschützt, | wurde, werden durch eine Verschlüsselungstechnik geschützt, |
- genaue Aufbewahrungsorte der personenbezogenen Daten und ihrer | - genaue Aufbewahrungsorte der personenbezogenen Daten und ihrer |
Träger, | Träger, |
- Art und Weise, wie Träger personenbezogener Daten gesichert werden: | - Art und Weise, wie Träger personenbezogener Daten gesichert werden: |
klimatisierter und belüfteter Serverraum, Zugang nur für befugte | klimatisierter und belüfteter Serverraum, Zugang nur für befugte |
Personen, gesicherter Schrank (rack) und Notstromversorgung, | Personen, gesicherter Schrank (rack) und Notstromversorgung, |
- Vorhandensein einer Firewall und eines Antivirus-Programms sowie | - Vorhandensein einer Firewall und eines Antivirus-Programms sowie |
Verwaltung von Sicherheitsupdates auf Servern, Desktops und Geräten, | Verwaltung von Sicherheitsupdates auf Servern, Desktops und Geräten, |
- Vernichtung oder sichere Übermittlung personenbezogener Daten bei | - Vernichtung oder sichere Übermittlung personenbezogener Daten bei |
Vertragsende, | Vertragsende, |
- der Fernzugang zum Desktop eines Nutzers bei Bereitstellung eines | - der Fernzugang zum Desktop eines Nutzers bei Bereitstellung eines |
Unterstützungsdienstes bedarf der vorherigen Zustimmung des Nutzers, | Unterstützungsdienstes bedarf der vorherigen Zustimmung des Nutzers, |
- der Fernzugang zum Netz der Notariatsstube kann von der vorherigen | - der Fernzugang zum Netz der Notariatsstube kann von der vorherigen |
Zustimmung des Verantwortlichen (des Notars) abhängig sein oder auf | Zustimmung des Verantwortlichen (des Notars) abhängig sein oder auf |
die Bereitstellung einiger im Vertrag erwähnter besonderer | die Bereitstellung einiger im Vertrag erwähnter besonderer |
Unterstützungsdienste beschränkt sein (zum Beispiel Software-Updates, | Unterstützungsdienste beschränkt sein (zum Beispiel Software-Updates, |
Unterhalt), | Unterhalt), |
- der Zugang zum Netz vor Ort in der Notariatsstube kann nur in | - der Zugang zum Netz vor Ort in der Notariatsstube kann nur in |
Anwesenheit eines Mitglieds der Notariatsstube (Notar oder | Anwesenheit eines Mitglieds der Notariatsstube (Notar oder |
Mitarbeiter) erfolgen. | Mitarbeiter) erfolgen. |
Kommentar | Kommentar |
Vorliegender Artikel ergeht in Anwendung von Kapitel IV | Vorliegender Artikel ergeht in Anwendung von Kapitel IV |
(Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter) Artikel 28 | (Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter) Artikel 28 |
(Auftragsverarbeiter) und Artikel 32 (Sicherheit der Verarbeitung) der | (Auftragsverarbeiter) und Artikel 32 (Sicherheit der Verarbeitung) der |
DSGVO. | DSGVO. |
Art. 3 - Maßnahmen, die ein Notar seinen Mitarbeitern gegenüber | Art. 3 - Maßnahmen, die ein Notar seinen Mitarbeitern gegenüber |
treffen muss | treffen muss |
§ 1 - Entsprechend den Bedürfnissen des Sektors erteilt der Notar | § 1 - Entsprechend den Bedürfnissen des Sektors erteilt der Notar |
seinen internen und externen Mitarbeitern Anweisungen für den Schutz | seinen internen und externen Mitarbeitern Anweisungen für den Schutz |
personenbezogener Daten und die Nutzung des ihnen zur Verfügung | personenbezogener Daten und die Nutzung des ihnen zur Verfügung |
gestellten Informatikmaterials. Der Notar verwendet gegebenenfalls die | gestellten Informatikmaterials. Der Notar verwendet gegebenenfalls die |
Anweisungen aus dem Muster der Arbeitsordnung, das allen Notaren auf | Anweisungen aus dem Muster der Arbeitsordnung, das allen Notaren auf |
dem gesicherten E-Notariat-Portal zur Verfügung steht. | dem gesicherten E-Notariat-Portal zur Verfügung steht. |
Die Form, in der die Anweisungen den Mitarbeitern auferlegt werden, | Die Form, in der die Anweisungen den Mitarbeitern auferlegt werden, |
liegt im Ermessen des Notars. Die Anweisungen können in die | liegt im Ermessen des Notars. Die Anweisungen können in die |
Arbeitsordnung, in ihre Anlagen oder in ein gesondertes Dokument | Arbeitsordnung, in ihre Anlagen oder in ein gesondertes Dokument |
aufgenommen werden, das den Mitarbeitern zur Unterschrift vorgelegt | aufgenommen werden, das den Mitarbeitern zur Unterschrift vorgelegt |
oder einem Auftragsverarbeitungsvertrag mit externen Mitarbeitern als | oder einem Auftragsverarbeitungsvertrag mit externen Mitarbeitern als |
Anlage beigefügt wird, wenn die Anweisungen für diese externen | Anlage beigefügt wird, wenn die Anweisungen für diese externen |
Mitarbeiter gelten. | Mitarbeiter gelten. |
§ 2 - In den in § 1 erwähnten Anweisungen ist mindestens Folgendes | § 2 - In den in § 1 erwähnten Anweisungen ist mindestens Folgendes |
vorgesehen: | vorgesehen: |
- der Zugriff auf die Daten ist nur in den Fällen erlaubt, in denen er | - der Zugriff auf die Daten ist nur in den Fällen erlaubt, in denen er |
für die Ausführung der beruflichen Aufträge des Mitarbeiters | für die Ausführung der beruflichen Aufträge des Mitarbeiters |
unerlässlich ist, | unerlässlich ist, |
- die Daten dürfen nur verwendet, kopiert oder in irgendeiner Form | - die Daten dürfen nur verwendet, kopiert oder in irgendeiner Form |
reproduziert und anderen Personen mitgeteilt werden, wenn dies für die | reproduziert und anderen Personen mitgeteilt werden, wenn dies für die |
Ausführung der beruflichen Aufträge des Mitarbeiters absolut notwendig | Ausführung der beruflichen Aufträge des Mitarbeiters absolut notwendig |
ist, | ist, |
- der Notar wird im Zweifelsfall um zusätzliche Einzelheiten gebeten, | - der Notar wird im Zweifelsfall um zusätzliche Einzelheiten gebeten, |
- die Vertraulichkeit der verarbeiteten personenbezogenen Daten, | - die Vertraulichkeit der verarbeiteten personenbezogenen Daten, |
insbesondere der Nationalregisternummer, der Daten des | insbesondere der Nationalregisternummer, der Daten des |
Nationalregisters, der Zentralen Datenbank der sozialen Sicherheit, | Nationalregisters, der Zentralen Datenbank der sozialen Sicherheit, |
des Katasters, der von den Notariatseinrichtungen geführten Register | des Katasters, der von den Notariatseinrichtungen geführten Register |
und aller anderen regionalen oder föderalen offiziellen Quellen | und aller anderen regionalen oder föderalen offiziellen Quellen |
personenbezogener Daten, | personenbezogener Daten, |
- jeder Zugang zu authentischen Quellen wird zurückverfolgt und muss | - jeder Zugang zu authentischen Quellen wird zurückverfolgt und muss |
vom Mitarbeiter insbesondere gegenüber der betroffenen Person | vom Mitarbeiter insbesondere gegenüber der betroffenen Person |
gerechtfertigt werden können für die ordnungsgemäße Verwaltung einer | gerechtfertigt werden können für die ordnungsgemäße Verwaltung einer |
Akte der Notariatsstube, | Akte der Notariatsstube, |
- keinerlei Daten aus offiziellen Quellen werden vor Ort (auf der | - keinerlei Daten aus offiziellen Quellen werden vor Ort (auf der |
Festplatte des Computers) aufbewahrt, außer wenn dies für die | Festplatte des Computers) aufbewahrt, außer wenn dies für die |
Ausführung des beruflichen Auftrags absolut notwendig ist, | Ausführung des beruflichen Auftrags absolut notwendig ist, |
- keinerlei Daten aus offiziellen Quellen werden auf einem mobilen | - keinerlei Daten aus offiziellen Quellen werden auf einem mobilen |
Träger (USB-Stick, Laptop, Tablet, ...) gespeichert, außer wenn dies | Träger (USB-Stick, Laptop, Tablet, ...) gespeichert, außer wenn dies |
für die Ausführung des beruflichen Auftrags absolut notwendig ist, | für die Ausführung des beruflichen Auftrags absolut notwendig ist, |
- die Modalitäten für die Nutzung persönlicher Chipkarten (eID und | - die Modalitäten für die Nutzung persönlicher Chipkarten (eID und |
eNot-Karte): | eNot-Karte): |
o Verbot der Nutzung durch Dritte, | o Verbot der Nutzung durch Dritte, |
o persönlicher Code, | o persönlicher Code, |
o Verpflichtung zur sofortigen Unterrichtung des Notars bei Verlust, | o Verpflichtung zur sofortigen Unterrichtung des Notars bei Verlust, |
o Aufbewahrung an einem sicheren Ort, | o Aufbewahrung an einem sicheren Ort, |
- die Regeln für die Nutzung von E-Mails und Internet. | - die Regeln für die Nutzung von E-Mails und Internet. |
Kommentar | Kommentar |
Vorliegender Artikel ergeht in Anwendung von Kapitel IV | Vorliegender Artikel ergeht in Anwendung von Kapitel IV |
(Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter) Artikel 29 (Verarbeitung | (Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter) Artikel 29 (Verarbeitung |
unter der Aufsicht des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters) | unter der Aufsicht des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters) |
der DSGVO. | der DSGVO. |
Art. 4 - Recht auf Information | Art. 4 - Recht auf Information |
§ 1 - Der Notar bietet den von der Verarbeitung personenbezogener | § 1 - Der Notar bietet den von der Verarbeitung personenbezogener |
Daten betroffenen Personen einen einfachen Zugang zu allen | Daten betroffenen Personen einen einfachen Zugang zu allen |
Informationen, die für eine faire und transparente Verarbeitung | Informationen, die für eine faire und transparente Verarbeitung |
erforderlich sind, und zwar spätestens zum Zeitpunkt der Erhebung der | erforderlich sind, und zwar spätestens zum Zeitpunkt der Erhebung der |
personenbezogenen Daten. | personenbezogenen Daten. |
§ 2 - Die Information erfolgt proaktiv durch persönliches Aushändigen | § 2 - Die Information erfolgt proaktiv durch persönliches Aushändigen |
einer Leitlinie zum Schutz personenbezogener Daten beim Anlegen einer | einer Leitlinie zum Schutz personenbezogener Daten beim Anlegen einer |
Akte und/oder auf elektronischem Wege, zum Beispiel über einen für die | Akte und/oder auf elektronischem Wege, zum Beispiel über einen für die |
betroffene Person sichtbaren Hyperlink in der E-Mail-Signatur des | betroffene Person sichtbaren Hyperlink in der E-Mail-Signatur des |
Notars und seiner Mitarbeiter. Der Notar verwendet gegebenenfalls das | Notars und seiner Mitarbeiter. Der Notar verwendet gegebenenfalls das |
Muster einer Leitlinie zum Schutz personenbezogener Daten, das allen | Muster einer Leitlinie zum Schutz personenbezogener Daten, das allen |
Notaren auf dem gesicherten E-Notariat-Portal zur Verfügung steht. | Notaren auf dem gesicherten E-Notariat-Portal zur Verfügung steht. |
In jedem Fall muss die betroffene Person den Notar immer um | In jedem Fall muss die betroffene Person den Notar immer um |
Informationen über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten | Informationen über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten |
ersuchen können. | ersuchen können. |
§ 3 - Die Veröffentlichung einer Leitlinie zum Schutz | § 3 - Die Veröffentlichung einer Leitlinie zum Schutz |
personenbezogener Daten auf der Website des Notars ist aufgrund der | personenbezogener Daten auf der Website des Notars ist aufgrund der |
großen Anzahl betroffener Personen eine für angemessen erachtete | großen Anzahl betroffener Personen eine für angemessen erachtete |
zusätzliche Datenschutzmaßnahme, insbesondere im Hinblick auf die | zusätzliche Datenschutzmaßnahme, insbesondere im Hinblick auf die |
Personen, die von den in der Notariatsstube abgeschlossenen Akten | Personen, die von den in der Notariatsstube abgeschlossenen Akten |
betroffen sind. Die Verwendung von Illustrationen oder Bildträgern ist | betroffen sind. Die Verwendung von Illustrationen oder Bildträgern ist |
ebenfalls eine nützliche Ergänzung zu der beziehungsweise den vom | ebenfalls eine nützliche Ergänzung zu der beziehungsweise den vom |
Notar gewählten Methoden zur Erteilung von Informationen. | Notar gewählten Methoden zur Erteilung von Informationen. |
Kommentar | Kommentar |
Vorliegender Artikel ergeht in Anwendung von Kapitel III (Rechte der | Vorliegender Artikel ergeht in Anwendung von Kapitel III (Rechte der |
betroffenen Person) Abschnitt 1 (Transparenz und Modalitäten) und | betroffenen Person) Abschnitt 1 (Transparenz und Modalitäten) und |
Abschnitt 2 (Informationspflicht und Recht auf Auskunft zu | Abschnitt 2 (Informationspflicht und Recht auf Auskunft zu |
personenbezogenen Daten) der DSGVO. | personenbezogenen Daten) der DSGVO. |
Art. 5 - Kontrollverfahren | Art. 5 - Kontrollverfahren |
§ 1 - Der Verhaltenskodex untersteht der Kontrolle der | § 1 - Der Verhaltenskodex untersteht der Kontrolle der |
Notariatskammern im Rahmen der dreijährlichen Qualitätskontrolle, die | Notariatskammern im Rahmen der dreijährlichen Qualitätskontrolle, die |
die Notariatskammern in den Notariatsstuben durchführen. | die Notariatskammern in den Notariatsstuben durchführen. |
Die Notariatskammern sind die Disziplinarorgane des Notarberufes. | Die Notariatskammern sind die Disziplinarorgane des Notarberufes. |
Die Qualitätskontrolle wird gemäß dem in Artikel 6 des | Die Qualitätskontrolle wird gemäß dem in Artikel 6 des |
Verhaltenskodexes der Nationalen Notariatskammer erwähnten Kriterium | Verhaltenskodexes der Nationalen Notariatskammer erwähnten Kriterium |
der integralen Qualitätspflege organisiert. | der integralen Qualitätspflege organisiert. |
Die Qualitätskontrolle wird durch eine Regelung der Nationalen | Die Qualitätskontrolle wird durch eine Regelung der Nationalen |
Notariatskammer organisiert und betrifft die ordnungsgemäße Verwaltung | Notariatskammer organisiert und betrifft die ordnungsgemäße Verwaltung |
der Akten der Notariatsstuben, die Einhaltung der Regeln zur | der Akten der Notariatsstuben, die Einhaltung der Regeln zur |
Bekämpfung der Geldwäsche und die Einhaltung der zu treffenden | Bekämpfung der Geldwäsche und die Einhaltung der zu treffenden |
Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten. Geht aus der | Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten. Geht aus der |
Qualitätskontrolle hervor, dass der Notar den Verpflichtungen des | Qualitätskontrolle hervor, dass der Notar den Verpflichtungen des |
vorliegenden Verhaltenskodexes nicht nachkommt, können die | vorliegenden Verhaltenskodexes nicht nachkommt, können die |
Notariatskammern Unterstützungs- und Kontrollmaßnahmen und Sanktionen | Notariatskammern Unterstützungs- und Kontrollmaßnahmen und Sanktionen |
gegen den Notar ergreifen. Eine Unterstützungs- und Kontrollmaßnahme | gegen den Notar ergreifen. Eine Unterstützungs- und Kontrollmaßnahme |
besteht darin, dem Notar Zeit zu geben sich anzupassen und eine | besteht darin, dem Notar Zeit zu geben sich anzupassen und eine |
zusätzliche Kontrolle auf seine Kosten vorzusehen. Sanktionen werden | zusätzliche Kontrolle auf seine Kosten vorzusehen. Sanktionen werden |
zu einem späteren Zeitpunkt verhängt. Es handelt sich um die im Gesetz | zu einem späteren Zeitpunkt verhängt. Es handelt sich um die im Gesetz |
vom 16. März 1803 zur Organisierung des Notariats vorgesehenen | vom 16. März 1803 zur Organisierung des Notariats vorgesehenen |
Disziplinarstrafen. | Disziplinarstrafen. |
Die in vorliegendem Verhaltenskodex vorgesehene Kontrolle ersetzt | Die in vorliegendem Verhaltenskodex vorgesehene Kontrolle ersetzt |
nicht die Kontrolle, die die Datenschutzbehörde durchführen kann. | nicht die Kontrolle, die die Datenschutzbehörde durchführen kann. |
§ 2 - Der Notar darf dem Kontrolleur der Notariatskammer die Berichte | § 2 - Der Notar darf dem Kontrolleur der Notariatskammer die Berichte |
aushändigen, die sein Datenschutzbeauftragter im Rahmen seines | aushändigen, die sein Datenschutzbeauftragter im Rahmen seines |
gesetzlichen Kontrollauftrags erstellt hat, um die Einhaltung der im | gesetzlichen Kontrollauftrags erstellt hat, um die Einhaltung der im |
Verhaltenskodex enthaltenen Regeln nachzuweisen. Die Notariatskammer | Verhaltenskodex enthaltenen Regeln nachzuweisen. Die Notariatskammer |
berücksichtigt dies in ihrer Bewertung. | berücksichtigt dies in ihrer Bewertung. |
Art. 6 - Änderungsverfahren | Art. 6 - Änderungsverfahren |
Änderungen des Verhaltenskodexes werden den Verantwortlichen auf der | Änderungen des Verhaltenskodexes werden den Verantwortlichen auf der |
Sitzung des Direktionsausschusses der Nationalen Notariatskammer zur | Sitzung des Direktionsausschusses der Nationalen Notariatskammer zur |
Konsultation und anschließend der Generalversammlung und der | Konsultation und anschließend der Generalversammlung und der |
Datenschutzbehörde zur Billigung vorgelegt. | Datenschutzbehörde zur Billigung vorgelegt. |
Gesehen, um Unserem Erlass vom 24. Juli 2021 zur Billigung des | Gesehen, um Unserem Erlass vom 24. Juli 2021 zur Billigung des |
Verhaltenskodexes der Nationalen Notariatskammer vom 28. Januar 2021 | Verhaltenskodexes der Nationalen Notariatskammer vom 28. Januar 2021 |
zur Verdeutlichung bestimmter Modalitäten für die Anwendung der | zur Verdeutlichung bestimmter Modalitäten für die Anwendung der |
Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) für Notare, erstellt | Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) für Notare, erstellt |
von der Nationalen Notariatskammer, beigefügt zu werden | von der Nationalen Notariatskammer, beigefügt zu werden |
PHILIPPE | PHILIPPE |
Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
Der Minister der Justiz | Der Minister der Justiz |
V. VAN QUICKENBORNE | V. VAN QUICKENBORNE |