← Retour vers "Arrêté royal déterminant le contenu minimal et la structure du programme pluriannuel de politique générale des zones de secours. - Traduction allemande "
Arrêté royal déterminant le contenu minimal et la structure du programme pluriannuel de politique générale des zones de secours. - Traduction allemande | Koninklijk besluit tot vaststelling van de minimale inhoud en de structuur van het meerjarenbeleidsplan van de hulpverleningszones. - Duitse vertaling |
---|---|
SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR | FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN |
24 AVRIL 2014. - Arrêté royal déterminant le contenu minimal et la | 24 APRIL 2014. - Koninklijk besluit tot vaststelling van de minimale |
structure du programme pluriannuel de politique générale des zones de | inhoud en de structuur van het meerjarenbeleidsplan van de |
secours. - Traduction allemande | hulpverleningszones. - Duitse vertaling |
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de | De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk |
l'arrêté royal du 24 avril 2014 déterminant le contenu minimal et la | besluit van 24 april 2014 tot vaststelling van de minimale inhoud en |
structure du programme pluriannuel de politique générale des zones de | de structuur van het meerjarenbeleidsplan van de hulpverleningszones |
secours (Moniteur belge du 12 septembre 2014). | (Belgisch Staatsblad van 12 september 2014). |
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction | Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse |
allemande à Malmedy. | vertaling in Malmedy. |
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES |
24. APRIL 2014 - Königlicher Erlass zur Festlegung des Mindestinhalts | 24. APRIL 2014 - Königlicher Erlass zur Festlegung des Mindestinhalts |
und der Struktur des mehrjährigen allgemeinen Richtlinienprogramms der | und der Struktur des mehrjährigen allgemeinen Richtlinienprogramms der |
Hilfeleistungszonen | Hilfeleistungszonen |
BERICHT AN DEN KÖNIG | BERICHT AN DEN KÖNIG |
Sire, | Sire, |
mit dem Königlichen Erlass, den ich die Ehre habe, Eurer Majestät | mit dem Königlichen Erlass, den ich die Ehre habe, Eurer Majestät |
vorzulegen, sollen Mindestinhalt und Struktur des mehrjährigen | vorzulegen, sollen Mindestinhalt und Struktur des mehrjährigen |
allgemeinen Richtlinienprogramms der Hilfeleistungszonen festgelegt | allgemeinen Richtlinienprogramms der Hilfeleistungszonen festgelegt |
werden. | werden. |
ALLGEMEINE BETRACHTUNGEN | ALLGEMEINE BETRACHTUNGEN |
Jede Hilfeleistungszone erstellt ein mehrjähriges allgemeines | Jede Hilfeleistungszone erstellt ein mehrjähriges allgemeines |
Richtlinienprogramm der Hilfeleistungszonen. | Richtlinienprogramm der Hilfeleistungszonen. |
Das mehrjährige allgemeine Richtlinienprogramm berücksichtigt die | Das mehrjährige allgemeine Richtlinienprogramm berücksichtigt die |
bestehende Situation und die Risikoanalyse. Es ermöglicht, den | bestehende Situation und die Risikoanalyse. Es ermöglicht, den |
Auftrag, die Vision und die Werte der Zone sowie die strategischen | Auftrag, die Vision und die Werte der Zone sowie die strategischen |
Ziele, die Dienstleistungsniveaus und die Mittel, die erforderlich | Ziele, die Dienstleistungsniveaus und die Mittel, die erforderlich |
sind, um diese Ziele und diese Dienstleistungsniveaus zu erreichen, | sind, um diese Ziele und diese Dienstleistungsniveaus zu erreichen, |
festzulegen und auszuarbeiten. | festzulegen und auszuarbeiten. |
Das mehrjährige allgemeine Richtlinienprogramm muss parallel zu dem in | Das mehrjährige allgemeine Richtlinienprogramm muss parallel zu dem in |
Artikel 22/1 des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die zivile Sicherheit | Artikel 22/1 des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die zivile Sicherheit |
erwähnten Schema zur Organisation der Einsätze gelesen werden. Das | erwähnten Schema zur Organisation der Einsätze gelesen werden. Das |
Schema enthält nämlich alle Elemente, die mit der Organisation der | Schema enthält nämlich alle Elemente, die mit der Organisation der |
Einsätze der Zone verbunden sind, und richtet sich an die Mitglieder | Einsätze der Zone verbunden sind, und richtet sich an die Mitglieder |
des Einsatzpersonals und des Verwaltungspersonals der Zone. Das | des Einsatzpersonals und des Verwaltungspersonals der Zone. Das |
mehrjährige Programm basiert hauptsächlich auf den strategischen | mehrjährige Programm basiert hauptsächlich auf den strategischen |
Zielen der Zone und richtet sich in erster Linie an die | Zielen der Zone und richtet sich in erster Linie an die |
Ratsmitglieder. Diese beiden Unterlagen ergänzen sich, um eine gute | Ratsmitglieder. Diese beiden Unterlagen ergänzen sich, um eine gute |
Übersicht über die Zone zu geben. | Übersicht über die Zone zu geben. |
Die Artikel 1 bis 3 § 1 Nr. 2 [sic, zu lesen ist: Artikel 1 bis 2 Nr. | Die Artikel 1 bis 3 § 1 Nr. 2 [sic, zu lesen ist: Artikel 1 bis 2 Nr. |
2] des Erlasses bedürfen keines besonderen Kommentars. | 2] des Erlasses bedürfen keines besonderen Kommentars. |
Artikel 3 § 1 Nr. 3 [sic, zu lesen ist: Artikel 2 Nr. 3] des Erlasses | Artikel 3 § 1 Nr. 3 [sic, zu lesen ist: Artikel 2 Nr. 3] des Erlasses |
betrifft die Dienstleistungsniveaus. Dienstleistungsniveaus sind | betrifft die Dienstleistungsniveaus. Dienstleistungsniveaus sind |
Ziele, die während der Laufzeit des mehrjährigen allgemeinen | Ziele, die während der Laufzeit des mehrjährigen allgemeinen |
Richtlinienprogramms zu erreichen sind, es sei denn, sie sind bereits | Richtlinienprogramms zu erreichen sind, es sei denn, sie sind bereits |
erreicht. | erreicht. |
Artikel 3 § 1 Nr. 4 [sic, zu lesen ist: Artikel 2 Nr. 4] des Erlasses | Artikel 3 § 1 Nr. 4 [sic, zu lesen ist: Artikel 2 Nr. 4] des Erlasses |
bedarf keines besonderen Kommentars. | bedarf keines besonderen Kommentars. |
In der Anlage betrifft Kapitel 1 den Auftrag, die Vision und die Werte | In der Anlage betrifft Kapitel 1 den Auftrag, die Vision und die Werte |
der Zone. Der Auftrag, die Werte und die Vision sind ein effizientes | der Zone. Der Auftrag, die Werte und die Vision sind ein effizientes |
Mittel für die Mobilisierung und die Organisation. Sie ermöglichen es, | Mittel für die Mobilisierung und die Organisation. Sie ermöglichen es, |
die Anstrengungen aller Mitglieder der Zone auf dasselbe Ziel zu | die Anstrengungen aller Mitglieder der Zone auf dasselbe Ziel zu |
richten. Dieses Kapitel drückt die Daseinsberechtigung der Zone aus | richten. Dieses Kapitel drückt die Daseinsberechtigung der Zone aus |
und beschreibt, was sie tut und für wen sie handelt (Auftrag), die Art | und beschreibt, was sie tut und für wen sie handelt (Auftrag), die Art |
und Weise, wie sie ihre Aufgaben erfüllen möchte (Vision) und die | und Weise, wie sie ihre Aufgaben erfüllen möchte (Vision) und die |
individuellen Eigenschaften oder Werte, von denen jedes | individuellen Eigenschaften oder Werte, von denen jedes |
Personalmitglied geprägt sein muss, um diesen Auftrag zu erfüllen und | Personalmitglied geprägt sein muss, um diesen Auftrag zu erfüllen und |
diese Vision zu verwirklichen. | diese Vision zu verwirklichen. |
In der Anlage betrifft Punkt 1.1 den Auftrag der Zone. Der Auftrag | In der Anlage betrifft Punkt 1.1 den Auftrag der Zone. Der Auftrag |
drückt die Daseinsberechtigung der Zone aus und beschreibt, was sie | drückt die Daseinsberechtigung der Zone aus und beschreibt, was sie |
tut und für wen sie handelt. Der Auftrag der Zone wird durch das | tut und für wen sie handelt. Der Auftrag der Zone wird durch das |
Gesetz vom 15. Mai 2007 über die zivile Sicherheit geregelt. Beispiel: | Gesetz vom 15. Mai 2007 über die zivile Sicherheit geregelt. Beispiel: |
Die Hilfeleistungszone trägt unter der Gewalt und Verantwortung ihrer | Die Hilfeleistungszone trägt unter der Gewalt und Verantwortung ihrer |
Behörden zur Sicherheit der Bürger in der Gesellschaft bei. | Behörden zur Sicherheit der Bürger in der Gesellschaft bei. |
In der Anlage betrifft Punkt 1.2 die Vision der Zone. Die Vision | In der Anlage betrifft Punkt 1.2 die Vision der Zone. Die Vision |
präzisiert die Art und Weise, wie die Zone den Auftrag ausführen | präzisiert die Art und Weise, wie die Zone den Auftrag ausführen |
möchte, und die Rolle, die sie in Zukunft spielen möchte. Die | möchte, und die Rolle, die sie in Zukunft spielen möchte. Die |
allgemeinen Leitlinien sind von entscheidender Bedeutung: Wie möchten | allgemeinen Leitlinien sind von entscheidender Bedeutung: Wie möchten |
wir langfristig wahrgenommen werden und wie möchten wir dieses Ziel | wir langfristig wahrgenommen werden und wie möchten wir dieses Ziel |
erreichen? Die Vision ist ein ehrgeiziges Bild der Zukunft und | erreichen? Die Vision ist ein ehrgeiziges Bild der Zukunft und |
erfordert die Mitarbeit aller Personalmitglieder der Zone, ungeachtet | erfordert die Mitarbeit aller Personalmitglieder der Zone, ungeachtet |
ihres Dienstgrads. Beispiel: Die Zone möchte einstimmig (wieder) als | ihres Dienstgrads. Beispiel: Die Zone möchte einstimmig (wieder) als |
professioneller und zuverlässiger Hilfsdienstleister anerkannt werden, | professioneller und zuverlässiger Hilfsdienstleister anerkannt werden, |
indem sie sich resolut für Transparenz, Zusammenarbeit, | indem sie sich resolut für Transparenz, Zusammenarbeit, |
Responsabilisierung usw. entscheidet. Hierzu möchte sie den | Responsabilisierung usw. entscheidet. Hierzu möchte sie den |
Unterschied machen und einen echten Mehrwert bei der Vorgehensweise im | Unterschied machen und einen echten Mehrwert bei der Vorgehensweise im |
Bereich Sicherheit und Lebensqualität bieten. Sie strebt eine flexible | Bereich Sicherheit und Lebensqualität bieten. Sie strebt eine flexible |
Organisation an, sodass sie den neuen Trends und den | Organisation an, sodass sie den neuen Trends und den |
Herausforderungen, die sich ihr stellen, entgegenkommen kann. | Herausforderungen, die sich ihr stellen, entgegenkommen kann. |
In der Anlage betrifft Punkt 1.3 die Werte der Zone. Die Zone | In der Anlage betrifft Punkt 1.3 die Werte der Zone. Die Zone |
verwirklicht sich, indem sie ihre Überzeugungen und Grundsätze, die | verwirklicht sich, indem sie ihre Überzeugungen und Grundsätze, die |
ihre Werte bilden, bekräftigt. Sie lenken die Haltung und das | ihre Werte bilden, bekräftigt. Sie lenken die Haltung und das |
Verhalten der Mitglieder der Zone. Die Werte sind individuelle | Verhalten der Mitglieder der Zone. Die Werte sind individuelle |
Eigenschaften, die jedes Mitglied der Zone vermitteln muss. Es handelt | Eigenschaften, die jedes Mitglied der Zone vermitteln muss. Es handelt |
sich um elementare Voraussetzungen für die Ausführung des Auftrags und | sich um elementare Voraussetzungen für die Ausführung des Auftrags und |
der Vision. Die Mitglieder müssen sich die Werte zu eigen machen und | der Vision. Die Mitglieder müssen sich die Werte zu eigen machen und |
sie umsetzen. Beispiel: Um dies zu verwirklichen und im Sinne der | sie umsetzen. Beispiel: Um dies zu verwirklichen und im Sinne der |
Werte der zivilen Sicherheit handeln wir insbesondere mit Integrität, | Werte der zivilen Sicherheit handeln wir insbesondere mit Integrität, |
Respekt, geistiger Offenheit, Flexibilität, Sinn für Dienstleistung | Respekt, geistiger Offenheit, Flexibilität, Sinn für Dienstleistung |
und Stolz. | und Stolz. |
In der Anlage betrifft Punkt 2.1 die Erkenntnisse, die aus dem | In der Anlage betrifft Punkt 2.1 die Erkenntnisse, die aus dem |
vorherigen Programm gewonnen wurden, bei der Erstellung des ersten | vorherigen Programm gewonnen wurden, bei der Erstellung des ersten |
Programms, und die Erkenntnisse, die aus der Arbeitsweise der | Programms, und die Erkenntnisse, die aus der Arbeitsweise der |
vorläufigen Zone gewonnen wurden. | vorläufigen Zone gewonnen wurden. |
In der Anlage bedürfen die Punkte 2.2 bis 2.2.3 keines besonderen | In der Anlage bedürfen die Punkte 2.2 bis 2.2.3 keines besonderen |
Kommentars. | Kommentars. |
In der Anlage besteht Punkt 2.3 über die Risikoanalyse aus einer | In der Anlage besteht Punkt 2.3 über die Risikoanalyse aus einer |
Zusammenfassung der wichtigsten und relevanten Elemente der | Zusammenfassung der wichtigsten und relevanten Elemente der |
Risikoanalyse. | Risikoanalyse. |
In der Anlage bedarf Punkt 2.4 keines besonderen Kommentars. | In der Anlage bedarf Punkt 2.4 keines besonderen Kommentars. |
In der Anlage versteht man in Punkt 2.4.1 unter Operativität | In der Anlage versteht man in Punkt 2.4.1 unter Operativität |
beispielsweise den Bereitschaftsdienst, den verfügbaren | beispielsweise den Bereitschaftsdienst, den verfügbaren |
Personalbestand, die zonale Koordination, die Optimierung des | Personalbestand, die zonale Koordination, die Optimierung des |
Grundsatzes der schnellstmöglichen angemessenen Hilfe, die | Grundsatzes der schnellstmöglichen angemessenen Hilfe, die |
Einsatzverfahren usw. | Einsatzverfahren usw. |
In der Anlage bedürfen die Punkte 2.4.2 bis 2.4.2.1 keines besonderen | In der Anlage bedürfen die Punkte 2.4.2 bis 2.4.2.1 keines besonderen |
Kommentars. | Kommentars. |
In der Anlage bezieht sich Punkt 2.4.2.2 auf das Material. Als | In der Anlage bezieht sich Punkt 2.4.2.2 auf das Material. Als |
Beispiel muss man in diesem Punkt den Plan zur Verteilung des | Beispiel muss man in diesem Punkt den Plan zur Verteilung des |
Materials, den Plan zur Neuverteilung und Anschaffung des Materials, | Materials, den Plan zur Neuverteilung und Anschaffung des Materials, |
die Wartungspolitik usw. wiederfinden. | die Wartungspolitik usw. wiederfinden. |
In der Anlage bedarf Punkt 2.4.2.3 keines besonderen Kommentars. | In der Anlage bedarf Punkt 2.4.2.3 keines besonderen Kommentars. |
In der Anlage bezieht sich Punkt 2.4.3 auf das Personal. In diesem und | In der Anlage bezieht sich Punkt 2.4.3 auf das Personal. In diesem und |
den folgenden Punkten in Bezug auf das Personal muss man die | den folgenden Punkten in Bezug auf das Personal muss man die |
Anwerbung, die Grundausbildung, die Weiterbildung, die spezialisierte | Anwerbung, die Grundausbildung, die Weiterbildung, die spezialisierte |
Ausbildung, die Teilnahme am Praktikum, die Übungen usw. wiederfinden. | Ausbildung, die Teilnahme am Praktikum, die Übungen usw. wiederfinden. |
In der Anlage bedarf Punkt 2.4.3.1 keines besonderen Kommentars. | In der Anlage bedarf Punkt 2.4.3.1 keines besonderen Kommentars. |
In der Anlage betrifft Punkt 2.4.3.2 das Einsatzpersonal der Zone. | In der Anlage betrifft Punkt 2.4.3.2 das Einsatzpersonal der Zone. |
Dieses Personal wird pro Wache der Zone spezifiziert. Das Personal | Dieses Personal wird pro Wache der Zone spezifiziert. Das Personal |
wird zudem pro Dienstgrad spezifiziert. | wird zudem pro Dienstgrad spezifiziert. |
In der Anlage betrifft Punkt 2.4.3.3 das Verwaltungspersonal. Dieses | In der Anlage betrifft Punkt 2.4.3.3 das Verwaltungspersonal. Dieses |
Personal wird pro Wache der Zone und für die anderen bestehenden | Personal wird pro Wache der Zone und für die anderen bestehenden |
Infrastrukturen der Zone spezifiziert. | Infrastrukturen der Zone spezifiziert. |
In der Anlage besteht Punkt 2.5 über die Partner / beteiligten | In der Anlage besteht Punkt 2.5 über die Partner / beteiligten |
Parteien aus der Identifizierung der an den Aufträgen der Zone | Parteien aus der Identifizierung der an den Aufträgen der Zone |
beteiligten Parteien. Man kann beispielsweise die Bürger, die | beteiligten Parteien. Man kann beispielsweise die Bürger, die |
Gemeindebehörden, die Provinzialbehörden, die Föderalbehörde, die | Gemeindebehörden, die Provinzialbehörden, die Föderalbehörde, die |
anderen Hilfeleistungszonen, Unternehmen, eine Polizeizone usw. | anderen Hilfeleistungszonen, Unternehmen, eine Polizeizone usw. |
nennen. Für jede von ihnen werden die Erwartungen, die Ziele und die | nennen. Für jede von ihnen werden die Erwartungen, die Ziele und die |
kritischen Erfolgsfaktoren bestimmt. | kritischen Erfolgsfaktoren bestimmt. |
In der Anlage besteht Punkt 2.6 über die Sondervereinbarungen aus der | In der Anlage besteht Punkt 2.6 über die Sondervereinbarungen aus der |
Liste der Zusammenarbeitsvereinbarungen, die die Zone mit anderen | Liste der Zusammenarbeitsvereinbarungen, die die Zone mit anderen |
Partnern der zivilen Sicherheit (andere Hilfeleistungszonen, | Partnern der zivilen Sicherheit (andere Hilfeleistungszonen, |
grenzüberschreitende Abkommen, Einsatzeinheit des Zivilschutzes usw.) | grenzüberschreitende Abkommen, Einsatzeinheit des Zivilschutzes usw.) |
abgeschlossen hat. | abgeschlossen hat. |
In Kapitel 3 der Anlage muss man die strategischen Ziele, die | In Kapitel 3 der Anlage muss man die strategischen Ziele, die |
Dienstleistungsniveaus und die erforderlichen Mittel pro Kategorie der | Dienstleistungsniveaus und die erforderlichen Mittel pro Kategorie der |
in Artikel 11 §§ 1 bis 3 des Gesetzes vom 15. Mai 2007 erwähnten | in Artikel 11 §§ 1 bis 3 des Gesetzes vom 15. Mai 2007 erwähnten |
Aufträge ausdrücklich angeben: Vorausschau, Verhütung, Vorbereitung, | Aufträge ausdrücklich angeben: Vorausschau, Verhütung, Vorbereitung, |
Durchführung und Bewertung. | Durchführung und Bewertung. |
In der Anlage betrifft Punkt 3.1 die Vorausschau. In diesem Punkt muss | In der Anlage betrifft Punkt 3.1 die Vorausschau. In diesem Punkt muss |
man beispielsweise die strategischen Ziele, die Dienstleistungsniveaus | man beispielsweise die strategischen Ziele, die Dienstleistungsniveaus |
und die Mittel, die in Sachen Noteinsatzplanung erforderlich sind | und die Mittel, die in Sachen Noteinsatzplanung erforderlich sind |
(Erstellung der Pläne, Organisation der Übungen usw.), im Voraus | (Erstellung der Pläne, Organisation der Übungen usw.), im Voraus |
erstellte Einsatzpläne, Risikoanalyse usw. wiederfinden. | erstellte Einsatzpläne, Risikoanalyse usw. wiederfinden. |
In der Anlage betrifft Punkt 3.2 die Verhütung. In diesem Punkt muss | In der Anlage betrifft Punkt 3.2 die Verhütung. In diesem Punkt muss |
man beispielsweise die strategischen Ziele, die Dienstleistungsniveaus | man beispielsweise die strategischen Ziele, die Dienstleistungsniveaus |
und die Mittel, die in Sachen Bearbeitung der Brandschutzakten, | und die Mittel, die in Sachen Bearbeitung der Brandschutzakten, |
Sensibilisierungsaktionen usw. erforderlich sind, wiederfinden. | Sensibilisierungsaktionen usw. erforderlich sind, wiederfinden. |
In der Anlage bedarf Punkt 3.3 keines besonderen Kommentars. | In der Anlage bedarf Punkt 3.3 keines besonderen Kommentars. |
In der Anlage bezieht sich Punkt 3.4 auf die Durchführung. Die | In der Anlage bezieht sich Punkt 3.4 auf die Durchführung. Die |
Dienstleistungsniveaus werden pro Art oder Gruppe von Aufträgen für | Dienstleistungsniveaus werden pro Art oder Gruppe von Aufträgen für |
bestimmte Gebiete präzisiert. | bestimmte Gebiete präzisiert. |
In der Anlage bedarf Punkt 3.5 keines besonderen Kommentars. | In der Anlage bedarf Punkt 3.5 keines besonderen Kommentars. |
In der Anlage bezieht sich Punkt 3.5.1 auf ein Instrument für das | In der Anlage bezieht sich Punkt 3.5.1 auf ein Instrument für das |
Qualitätsmanagement. Es handelt sich beispielsweise um den Grundsatz | Qualitätsmanagement. Es handelt sich beispielsweise um den Grundsatz |
im CAF, Common Assessment Framework / Selbstbewertungsrahmen für | im CAF, Common Assessment Framework / Selbstbewertungsrahmen für |
öffentliche Dienste, der ein Instrument in Sachen | öffentliche Dienste, der ein Instrument in Sachen |
Total-Quality-Management ist, das speziell für den öffentlichen Sektor | Total-Quality-Management ist, das speziell für den öffentlichen Sektor |
ausgearbeitet worden ist. Es ist eine Methode, um eine Organisation zu | ausgearbeitet worden ist. Es ist eine Methode, um eine Organisation zu |
bewerten und ihr zu helfen, sich die Techniken des | bewerten und ihr zu helfen, sich die Techniken des |
Qualitätsmanagements eigen zu machen, um ihre Leistungen zu | Qualitätsmanagements eigen zu machen, um ihre Leistungen zu |
verbessern. Als öffentlicher Dienst und moderne Organisation müssen | verbessern. Als öffentlicher Dienst und moderne Organisation müssen |
Zonen sich ständig selbst bewerten, um sich zu einer effizienten | Zonen sich ständig selbst bewerten, um sich zu einer effizienten |
Organisation zu entwickeln, die auf die Qualität der Dienstleistung an | Organisation zu entwickeln, die auf die Qualität der Dienstleistung an |
die Bürger gerichtet ist. | die Bürger gerichtet ist. |
In der Anlage bedürfen die Punkte 3.5.2, 4.1 und 5.1 bis 5.3 keines | In der Anlage bedürfen die Punkte 3.5.2, 4.1 und 5.1 bis 5.3 keines |
besonderen Kommentars. | besonderen Kommentars. |
In Kapitel 6 der Anlage müssen die drei Schlüsselelemente (1. | In Kapitel 6 der Anlage müssen die drei Schlüsselelemente (1. |
strategische Ziele, 2. Dienstleistungsniveaus, die insbesondere auf | strategische Ziele, 2. Dienstleistungsniveaus, die insbesondere auf |
der Grundlage der Risikoanalyse (siehe 2.3) festgelegt worden sind, 3. | der Grundlage der Risikoanalyse (siehe 2.3) festgelegt worden sind, 3. |
Mittel, die zur Erreichung der festgelegten Ziele erforderlich sind) | Mittel, die zur Erreichung der festgelegten Ziele erforderlich sind) |
auf kommunaler Ebene angewandt werden. Das Programm enthält nur dann | auf kommunaler Ebene angewandt werden. Das Programm enthält nur dann |
einen kommunalen Teil, wenn die Projekte / die Politik der Zone einen | einen kommunalen Teil, wenn die Projekte / die Politik der Zone einen |
direkten Einfluss auf eine Gemeinde im Vergleich zu den anderen | direkten Einfluss auf eine Gemeinde im Vergleich zu den anderen |
Gemeinden der Zone haben. Beispiel: Bau oder Abschaffung einer | Gemeinden der Zone haben. Beispiel: Bau oder Abschaffung einer |
Kaserne, Änderung des Dienstleistungsniveaus usw. | Kaserne, Änderung des Dienstleistungsniveaus usw. |
Ich habe die Ehre, | Ich habe die Ehre, |
Sire, | Sire, |
der ehrerbietige | der ehrerbietige |
und treue Diener | und treue Diener |
Eurer Majestät zu sein. | Eurer Majestät zu sein. |
Die Ministerin des Innern | Die Ministerin des Innern |
Frau J. MILQUET | Frau J. MILQUET |
24. APRIL 2014 - Königlicher Erlass zur Festlegung des Mindestinhalts | 24. APRIL 2014 - Königlicher Erlass zur Festlegung des Mindestinhalts |
und der Struktur des mehrjährigen allgemeinen Richtlinienprogramms der | und der Struktur des mehrjährigen allgemeinen Richtlinienprogramms der |
Hilfeleistungszonen | Hilfeleistungszonen |
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, | PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, |
Unser Gruß! | Unser Gruß! |
Aufgrund des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die zivile Sicherheit, | Aufgrund des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die zivile Sicherheit, |
insbesondere des Artikels 23 und des Artikels 224 Absatz 2; | insbesondere des Artikels 23 und des Artikels 224 Absatz 2; |
Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 4. Oktober 2013; | Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 4. Oktober 2013; |
Aufgrund des Einverständnisses des Ministers des Haushalts vom 21. | Aufgrund des Einverständnisses des Ministers des Haushalts vom 21. |
Januar 2014; | Januar 2014; |
Aufgrund des Gutachtens Nr. 55.197/2 des Staatsrates vom 24. Februar | Aufgrund des Gutachtens Nr. 55.197/2 des Staatsrates vom 24. Februar |
2014, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 1 der am | 2014, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 1 der am |
12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat; | 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat; |
Auf Vorschlag der Ministerin des Innern | Auf Vorschlag der Ministerin des Innern |
Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: | Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: |
KAPITEL I - Allgemeine Bestimmungen | KAPITEL I - Allgemeine Bestimmungen |
Artikel 1 - Für die Anwendung des vorliegenden Erlasses versteht man | Artikel 1 - Für die Anwendung des vorliegenden Erlasses versteht man |
unter: | unter: |
1.Gesetz vom 15. Mai 2007: das Gesetz vom 15. Mai 2007 über die zivile | 1.Gesetz vom 15. Mai 2007: das Gesetz vom 15. Mai 2007 über die zivile |
Sicherheit, | Sicherheit, |
2. Zone: die Hilfeleistungszone, erwähnt in Artikel 14 des Gesetzes | 2. Zone: die Hilfeleistungszone, erwähnt in Artikel 14 des Gesetzes |
vom 15. Mai 2007, | vom 15. Mai 2007, |
3. Rat: den Zonenrat, erwähnt in Artikel 24 des Gesetzes vom 15. Mai | 3. Rat: den Zonenrat, erwähnt in Artikel 24 des Gesetzes vom 15. Mai |
2007, | 2007, |
4. Kollegium: das Zonenkollegium, vorgesehen in Artikel 55 des | 4. Kollegium: das Zonenkollegium, vorgesehen in Artikel 55 des |
Gesetzes vom 15. Mai 2007, | Gesetzes vom 15. Mai 2007, |
5. Zonenkommandanten: den Zonenkommandanten, erwähnt in Artikel 109 | 5. Zonenkommandanten: den Zonenkommandanten, erwähnt in Artikel 109 |
des Gesetzes vom 15. Mai 2007, | des Gesetzes vom 15. Mai 2007, |
6. mehrjährigem allgemeinen Richtlinienprogramm: das mehrjährige | 6. mehrjährigem allgemeinen Richtlinienprogramm: das mehrjährige |
allgemeine Richtlinienprogramm, erwähnt in Artikel 23 des Gesetzes vom | allgemeine Richtlinienprogramm, erwähnt in Artikel 23 des Gesetzes vom |
15. Mai 2007, | 15. Mai 2007, |
7. jährlichem Aktionsplan: den jährlichen Aktionsplan, erwähnt in | 7. jährlichem Aktionsplan: den jährlichen Aktionsplan, erwähnt in |
Artikel 23 § 3 des Gesetzes vom 15. Mai 2007, | Artikel 23 § 3 des Gesetzes vom 15. Mai 2007, |
8. Schema zur Organisation der Einsätze: das Schema zur Organisation | 8. Schema zur Organisation der Einsätze: das Schema zur Organisation |
der Einsätze, erwähnt in Artikel 22/1 des Gesetzes vom 15. Mai 2007, | der Einsätze, erwähnt in Artikel 22/1 des Gesetzes vom 15. Mai 2007, |
9. Dienstleistungsniveau: den Abdeckungsgrad für ein bestimmtes | 9. Dienstleistungsniveau: den Abdeckungsgrad für ein bestimmtes |
Gebiet, das heißt die Einsatzfrist für einen bestimmten Auftrag auf | Gebiet, das heißt die Einsatzfrist für einen bestimmten Auftrag auf |
einem bestimmten Gebiet und den Prozentsatz einer angemessenen | einem bestimmten Gebiet und den Prozentsatz einer angemessenen |
Reaktion binnen dieser Frist. | Reaktion binnen dieser Frist. |
KAPITEL II - Mehrjähriges allgemeine Richtlinienprogramm | KAPITEL II - Mehrjähriges allgemeine Richtlinienprogramm |
Art. 2 - Das mehrjährige allgemeine Richtlinienprogramm bestimmt | Art. 2 - Das mehrjährige allgemeine Richtlinienprogramm bestimmt |
Folgendes, was die Einsatz-, administrativen und logistischen Aufträge | Folgendes, was die Einsatz-, administrativen und logistischen Aufträge |
angeht: | angeht: |
1. Analyse der derzeitigen Situation, | 1. Analyse der derzeitigen Situation, |
2. strategische Ziele, die während der Laufzeit des Programms zu | 2. strategische Ziele, die während der Laufzeit des Programms zu |
erreichen sind, insbesondere zur Erfüllung der in Artikel 11 §§ 1 bis | erreichen sind, insbesondere zur Erfüllung der in Artikel 11 §§ 1 bis |
3 des Gesetzes vom 15. Mai 2007 erwähnten Aufträge. Diese Ziele werden | 3 des Gesetzes vom 15. Mai 2007 erwähnten Aufträge. Diese Ziele werden |
von einer finanziellen Bewertung begleitet, | von einer finanziellen Bewertung begleitet, |
3. die Dienstleistungsniveaus, insbesondere auf der Grundlage der in | 3. die Dienstleistungsniveaus, insbesondere auf der Grundlage der in |
Artikel 5 des Gesetzes vom 15. Mai 2007 erwähnten Risikoanalyse, | Artikel 5 des Gesetzes vom 15. Mai 2007 erwähnten Risikoanalyse, |
4. die Mittel, die erforderlich sind, um die festgelegten Ziele und | 4. die Mittel, die erforderlich sind, um die festgelegten Ziele und |
die vom Rat festgelegten Dienstleistungsniveaus zu erreichen. | die vom Rat festgelegten Dienstleistungsniveaus zu erreichen. |
Art. 3 - Die Struktur des mehrjährigen allgemeinen | Art. 3 - Die Struktur des mehrjährigen allgemeinen |
Richtlinienprogramms wird gemäß dem Muster in der Anlage zu | Richtlinienprogramms wird gemäß dem Muster in der Anlage zu |
vorliegendem Erlass festgelegt. | vorliegendem Erlass festgelegt. |
KAPITEL III - Schlussbestimmungen | KAPITEL III - Schlussbestimmungen |
Art. 4 - Für die Anwendung des vorliegenden Erlasses ist bei der | Art. 4 - Für die Anwendung des vorliegenden Erlasses ist bei der |
Verwendung des Begriffs "Zone" auch der Feuerwehrdienst und Dienst für | Verwendung des Begriffs "Zone" auch der Feuerwehrdienst und Dienst für |
dringende medizinische Hilfe der Region Brüssel-Hauptstadt gemeint. | dringende medizinische Hilfe der Region Brüssel-Hauptstadt gemeint. |
Die Zuständigkeiten, die dem Rat, dem Kollegium und dem | Die Zuständigkeiten, die dem Rat, dem Kollegium und dem |
Zonenkommandanten durch vorliegenden Erlass anvertraut werden, werden | Zonenkommandanten durch vorliegenden Erlass anvertraut werden, werden |
in diesem Fall von den zuständigen Organen des Feuerwehrdienstes und | in diesem Fall von den zuständigen Organen des Feuerwehrdienstes und |
Dienstes für dringende medizinische Hilfe der Region | Dienstes für dringende medizinische Hilfe der Region |
Brüssel-Hauptstadt ausgeübt. | Brüssel-Hauptstadt ausgeübt. |
Art. 5 - Folgende Bestimmungen treten am 1. Januar 2015 in Kraft: | Art. 5 - Folgende Bestimmungen treten am 1. Januar 2015 in Kraft: |
1. Artikel 23 des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die zivile | 1. Artikel 23 des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die zivile |
Sicherheit, | Sicherheit, |
2. vorliegender Erlass. | 2. vorliegender Erlass. |
In Abweichung von Absatz 1 tritt vorliegender Erlass für die in | In Abweichung von Absatz 1 tritt vorliegender Erlass für die in |
Artikel 220 § 1 Absatz 2 des Gesetzes vom 15. Mai 2007 vorgesehenen | Artikel 220 § 1 Absatz 2 des Gesetzes vom 15. Mai 2007 vorgesehenen |
vorläufigen Zonen an dem vom Rat bestimmten Datum, an dem die | vorläufigen Zonen an dem vom Rat bestimmten Datum, an dem die |
Feuerwehrdienste in die Zone integriert werden, und spätestens am 1. | Feuerwehrdienste in die Zone integriert werden, und spätestens am 1. |
Januar 2016 in Kraft. | Januar 2016 in Kraft. |
Art. 6 - Unser Minister des Innern ist mit der Ausführung des | Art. 6 - Unser Minister des Innern ist mit der Ausführung des |
vorliegenden Erlasses beauftragt. | vorliegenden Erlasses beauftragt. |
PHILIPPE | PHILIPPE |
Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
Die Ministerin des Innern | Die Ministerin des Innern |
Frau J. MILQUET | Frau J. MILQUET |
Anlage - Struktur des mehrjährigen allgemeinen Richtlinienprogramms | Anlage - Struktur des mehrjährigen allgemeinen Richtlinienprogramms |
0 Einleitung | 0 Einleitung |
0.1 Zusammenfassung | 0.1 Zusammenfassung |
KAPITEL 1: AUFTRAG - VISION - WERTE | KAPITEL 1: AUFTRAG - VISION - WERTE |
Dieses Kapitel drückt die Daseinsberechtigung der Zone aus und | Dieses Kapitel drückt die Daseinsberechtigung der Zone aus und |
beschreibt, was sie tut und für wen sie handelt (Auftrag), die Art und | beschreibt, was sie tut und für wen sie handelt (Auftrag), die Art und |
Weise, wie sie ihre Aufgaben erfüllen möchte (Vision) und die | Weise, wie sie ihre Aufgaben erfüllen möchte (Vision) und die |
individuellen Eigenschaften oder Werte, von denen jedes | individuellen Eigenschaften oder Werte, von denen jedes |
Personalmitglied geprägt sein muss, um diesen Auftrag zu erfüllen und | Personalmitglied geprägt sein muss, um diesen Auftrag zu erfüllen und |
diese Vision zu verwirklichen. | diese Vision zu verwirklichen. |
1.1 Auftrag | 1.1 Auftrag |
Der Auftrag drückt die Daseinsberechtigung der Zone aus und | Der Auftrag drückt die Daseinsberechtigung der Zone aus und |
beschreibt, was sie tut und für wen sie handelt. Der Auftrag der Zone | beschreibt, was sie tut und für wen sie handelt. Der Auftrag der Zone |
wird durch das Gesetz vom 15. Mai 2007 über die zivile Sicherheit | wird durch das Gesetz vom 15. Mai 2007 über die zivile Sicherheit |
geregelt. | geregelt. |
Beispiel: Die Hilfeleistungszone trägt unter der Gewalt und | Beispiel: Die Hilfeleistungszone trägt unter der Gewalt und |
Verantwortung ihrer Behörden zur Sicherheit der Bürger in der | Verantwortung ihrer Behörden zur Sicherheit der Bürger in der |
Gesellschaft bei. Sie führt spezialisierte Hilfeleistungsaufträge aus. | Gesellschaft bei. Sie führt spezialisierte Hilfeleistungsaufträge aus. |
1.2 Vision | 1.2 Vision |
Die Vision präzisiert die Art und Weise, wie die Zone den Auftrag | Die Vision präzisiert die Art und Weise, wie die Zone den Auftrag |
ausführen möchte, und die Rolle, die sie in Zukunft spielen möchte. | ausführen möchte, und die Rolle, die sie in Zukunft spielen möchte. |
Die allgemeinen Leitlinien sind von entscheidender Bedeutung: Wie | Die allgemeinen Leitlinien sind von entscheidender Bedeutung: Wie |
möchten wir langfristig wahrgenommen werden und wie möchten wir dieses | möchten wir langfristig wahrgenommen werden und wie möchten wir dieses |
Ziel erreichen? | Ziel erreichen? |
Die Vision ist ein ehrgeiziges Bild der Zukunft und erfordert die | Die Vision ist ein ehrgeiziges Bild der Zukunft und erfordert die |
Mitarbeit aller Personalmitglieder der Zone, ungeachtet ihres | Mitarbeit aller Personalmitglieder der Zone, ungeachtet ihres |
Dienstgrads. | Dienstgrads. |
Beispiel: Die Zone möchte einstimmig (wieder) als professioneller und | Beispiel: Die Zone möchte einstimmig (wieder) als professioneller und |
zuverlässiger Hilfsdienstleister anerkannt werden, indem sie sich | zuverlässiger Hilfsdienstleister anerkannt werden, indem sie sich |
resolut für Transparenz, Zusammenarbeit, Responsabilisierung usw. | resolut für Transparenz, Zusammenarbeit, Responsabilisierung usw. |
entscheidet. | entscheidet. |
Hierzu möchte sie den Unterschied machen und einen echten Mehrwert bei | Hierzu möchte sie den Unterschied machen und einen echten Mehrwert bei |
der Vorgehensweise im Bereich Sicherheit und Lebensqualität bieten. | der Vorgehensweise im Bereich Sicherheit und Lebensqualität bieten. |
Sie strebt eine flexible Organisation an, sodass sie den neuen Trends | Sie strebt eine flexible Organisation an, sodass sie den neuen Trends |
und den Herausforderungen, die sich ihr stellen, entgegenkommen kann. | und den Herausforderungen, die sich ihr stellen, entgegenkommen kann. |
1.3 Werte | 1.3 Werte |
Die Zone verwirklicht sich, indem sie ihre Überzeugungen und | Die Zone verwirklicht sich, indem sie ihre Überzeugungen und |
Grundsätze, die ihre Werte bilden, bekräftigt. Sie lenken die Haltung | Grundsätze, die ihre Werte bilden, bekräftigt. Sie lenken die Haltung |
und das Verhalten der Mitglieder der Zone. Die Werte sind individuelle | und das Verhalten der Mitglieder der Zone. Die Werte sind individuelle |
Eigenschaften, die jedes Mitglied der Zone vermitteln muss. | Eigenschaften, die jedes Mitglied der Zone vermitteln muss. |
Beispiel: Um dies zu verwirklichen und im Sinne der Werte der zivilen | Beispiel: Um dies zu verwirklichen und im Sinne der Werte der zivilen |
Sicherheit, handeln wir insbesondere mit: | Sicherheit, handeln wir insbesondere mit: |
Integrität, | Integrität, |
Respekt, | Respekt, |
geistiger Offenheit, | geistiger Offenheit, |
Flexibilität, | Flexibilität, |
Sinn für Dienstleistung, | Sinn für Dienstleistung, |
Stolz. | Stolz. |
KAPITEL 2: Analyse der derzeitigen Situation der Hilfeleistungszone | KAPITEL 2: Analyse der derzeitigen Situation der Hilfeleistungszone |
2.1 Aus dem vorherigen Programm gewonnene Erkenntnisse | 2.1 Aus dem vorherigen Programm gewonnene Erkenntnisse |
2.2 Administrative Organisation | 2.2 Administrative Organisation |
2.2.1 Zusammensetzung des Zonenrates | 2.2.1 Zusammensetzung des Zonenrates |
2.2.2 Zusammensetzung des Zonenkollegiums | 2.2.2 Zusammensetzung des Zonenkollegiums |
2.2.3 Organigramm der Zone (Einsatz- und Verwaltungsdienste) | 2.2.3 Organigramm der Zone (Einsatz- und Verwaltungsdienste) |
2.3 Risikoanalyse | 2.3 Risikoanalyse |
Zusammenfassung der wichtigsten und relevanten Elemente der | Zusammenfassung der wichtigsten und relevanten Elemente der |
Risikoanalyse der Zone. | Risikoanalyse der Zone. |
2.4 Organisation der Einsätze | 2.4 Organisation der Einsätze |
2.4.1 Operativität | 2.4.1 Operativität |
Beispiel: Bereitschaftsdienst, verfügbarer Personalbestand, zonale | Beispiel: Bereitschaftsdienst, verfügbarer Personalbestand, zonale |
Koordination, Optimierung des Grundsatzes der schnellstmöglichen | Koordination, Optimierung des Grundsatzes der schnellstmöglichen |
angemessenen Hilfe, Einsatzverfahren usw. | angemessenen Hilfe, Einsatzverfahren usw. |
2.4.2 Organisation der Logistik | 2.4.2 Organisation der Logistik |
2.4.2.1 Plan der Verteilung für die Wachen und die anderen | 2.4.2.1 Plan der Verteilung für die Wachen und die anderen |
Infrastrukturen | Infrastrukturen |
2.4.2.2 Material | 2.4.2.2 Material |
Als Beispiel muss man in diesem Punkt den Plan zur Verteilung des | Als Beispiel muss man in diesem Punkt den Plan zur Verteilung des |
Materials, den Plan zur Neuverteilung und Anschaffung des Materials, | Materials, den Plan zur Neuverteilung und Anschaffung des Materials, |
die Wartungspolitik usw. wiederfinden. | die Wartungspolitik usw. wiederfinden. |
2.4.2.3 Kaserne | 2.4.2.3 Kaserne |
2.4.3 Personal | 2.4.3 Personal |
Als Beispiel muss man in diesem Punkt die Anwerbung, die | Als Beispiel muss man in diesem Punkt die Anwerbung, die |
Grundausbildung, die Weiterbildung, die spezialisierte Ausbildung, die | Grundausbildung, die Weiterbildung, die spezialisierte Ausbildung, die |
Teilnahme am Praktikum, die Übungen usw. wiederfinden. | Teilnahme am Praktikum, die Übungen usw. wiederfinden. |
2.4.3.1 Direktionen und Dienste | 2.4.3.1 Direktionen und Dienste |
2.4.3.2 Einsatzpersonal der Zone | 2.4.3.2 Einsatzpersonal der Zone |
Dieses Personal wird pro Wache der Zone spezifiziert. Das Personal | Dieses Personal wird pro Wache der Zone spezifiziert. Das Personal |
wird zudem pro Dienstgrad spezifiziert. Es wird eine Bestandsaufnahme | wird zudem pro Dienstgrad spezifiziert. Es wird eine Bestandsaufnahme |
im Vergleich zum Personalplan erstellt. | im Vergleich zum Personalplan erstellt. |
2.4.3.3 Verwaltungspersonal | 2.4.3.3 Verwaltungspersonal |
Dieses Personal wird pro Wache der Zone und für die anderen | Dieses Personal wird pro Wache der Zone und für die anderen |
bestehenden Infrastrukturen der Zone spezifiziert. Es wird eine | bestehenden Infrastrukturen der Zone spezifiziert. Es wird eine |
Bestandsaufnahme im Vergleich zum Personalplan erstellt. | Bestandsaufnahme im Vergleich zum Personalplan erstellt. |
2.5 Partner - Beteiligte Parteien | 2.5 Partner - Beteiligte Parteien |
Dieser Teil besteht aus der Identifizierung der an den Aufträgen der | Dieser Teil besteht aus der Identifizierung der an den Aufträgen der |
Zone beteiligten Parteien. Man kann beispielsweise die Bürger, die | Zone beteiligten Parteien. Man kann beispielsweise die Bürger, die |
Gemeindebehörden, die Provinzialbehörden, die Föderalbehörde, die | Gemeindebehörden, die Provinzialbehörden, die Föderalbehörde, die |
anderen Hilfeleistungszonen, Unternehmen, eine Polizeizone usw. | anderen Hilfeleistungszonen, Unternehmen, eine Polizeizone usw. |
nennen. Für jede von ihnen werden die Erwartungen, die Ziele und die | nennen. Für jede von ihnen werden die Erwartungen, die Ziele und die |
kritischen Erfolgsfaktoren bestimmt. | kritischen Erfolgsfaktoren bestimmt. |
2.6 Sondervereinbarungen | 2.6 Sondervereinbarungen |
Dieser Teil besteht aus der Liste der Zusammenarbeitsvereinbarungen, | Dieser Teil besteht aus der Liste der Zusammenarbeitsvereinbarungen, |
die die Zone mit anderen Partnern der zivilen Sicherheit (andere | die die Zone mit anderen Partnern der zivilen Sicherheit (andere |
Hilfeleistungszonen, grenzüberschreitende Abkommen, Einsatzeinheit des | Hilfeleistungszonen, grenzüberschreitende Abkommen, Einsatzeinheit des |
Zivilschutzes usw.) abgeschlossen hat. | Zivilschutzes usw.) abgeschlossen hat. |
KAPITEL 3: Strategische Ziele - Dienstleistungsniveaus, die | KAPITEL 3: Strategische Ziele - Dienstleistungsniveaus, die |
insbesondere auf der Grundlage der Risikoanalyse (siehe 2.4) | insbesondere auf der Grundlage der Risikoanalyse (siehe 2.4) |
festgelegt worden sind - Mittel, die zur Erreichung der festgelegten | festgelegt worden sind - Mittel, die zur Erreichung der festgelegten |
Ziele erforderlich sind | Ziele erforderlich sind |
Die strategischen Ziele, die Dienstleistungsniveaus und die | Die strategischen Ziele, die Dienstleistungsniveaus und die |
erforderlichen Mittel werden pro Kategorie der in Artikel 11 §§ 1 bis | erforderlichen Mittel werden pro Kategorie der in Artikel 11 §§ 1 bis |
3 des Gesetzes vom 15. Mai 2007 erwähnten Aufträge ausdrücklich | 3 des Gesetzes vom 15. Mai 2007 erwähnten Aufträge ausdrücklich |
angegeben: | angegeben: |
3.1 Vorausschau | 3.1 Vorausschau |
In diesem Punkt muss man beispielsweise die strategischen Ziele, die | In diesem Punkt muss man beispielsweise die strategischen Ziele, die |
Dienstleistungsniveaus und die Mittel, die in Sachen Noteinsatzplanung | Dienstleistungsniveaus und die Mittel, die in Sachen Noteinsatzplanung |
erforderlich sind (Erstellung der Pläne, Organisation der Übungen | erforderlich sind (Erstellung der Pläne, Organisation der Übungen |
usw.), im Voraus erstellte Einsatzpläne, Risikoanalyse usw. | usw.), im Voraus erstellte Einsatzpläne, Risikoanalyse usw. |
wiederfinden. | wiederfinden. |
3.2 Verhütung | 3.2 Verhütung |
In diesem Punkt muss man beispielsweise die strategischen Ziele, die | In diesem Punkt muss man beispielsweise die strategischen Ziele, die |
Dienstleistungsniveaus und die Mittel, die in Sachen Bearbeitung der | Dienstleistungsniveaus und die Mittel, die in Sachen Bearbeitung der |
Brandschutzakten, Sensibilisierungsaktionen usw. erforderlich sind, | Brandschutzakten, Sensibilisierungsaktionen usw. erforderlich sind, |
wiederfinden. | wiederfinden. |
3.3 Vorbereitung | 3.3 Vorbereitung |
3.4 Durchführung | 3.4 Durchführung |
Die Dienstleistungsniveaus werden pro Art oder Gruppe von Aufträgen | Die Dienstleistungsniveaus werden pro Art oder Gruppe von Aufträgen |
für bestimmte Gebiete präzisiert. | für bestimmte Gebiete präzisiert. |
3.5 Bewertung | 3.5 Bewertung |
3.5.1 Instrument für das Qualitätsmanagement | 3.5.1 Instrument für das Qualitätsmanagement |
Es handelt sich beispielsweise um den Grundsatz im CAF, Common | Es handelt sich beispielsweise um den Grundsatz im CAF, Common |
Assessment Framework / Selbstbewertungsrahmen für öffentliche Dienste, | Assessment Framework / Selbstbewertungsrahmen für öffentliche Dienste, |
der ein Instrument in Sachen Total-Quality-Management ist, das | der ein Instrument in Sachen Total-Quality-Management ist, das |
speziell für den öffentlichen Sektor ausgearbeitet worden ist. Es ist | speziell für den öffentlichen Sektor ausgearbeitet worden ist. Es ist |
eine Methode, um eine Organisation zu bewerten und ihr zu helfen, sich | eine Methode, um eine Organisation zu bewerten und ihr zu helfen, sich |
die Techniken des Qualitätsmanagements eigen zu machen, um ihre | die Techniken des Qualitätsmanagements eigen zu machen, um ihre |
Leistungen zu verbessern. Als öffentlicher Dienst und moderne | Leistungen zu verbessern. Als öffentlicher Dienst und moderne |
Organisation bewerten die Zonen sich ständig selbst, um sich zu einer | Organisation bewerten die Zonen sich ständig selbst, um sich zu einer |
effizienten Organisation zu entwickeln, die auf die Qualität der | effizienten Organisation zu entwickeln, die auf die Qualität der |
Dienstleistung an die Bürger gerichtet ist. | Dienstleistung an die Bürger gerichtet ist. |
3.5.2 Aus dem vorherigen Programm gewonnene Erkenntnisse | 3.5.2 Aus dem vorherigen Programm gewonnene Erkenntnisse |
KAPITEL 4: Finanzielle Mehrjahresplanung | KAPITEL 4: Finanzielle Mehrjahresplanung |
4.1 Haushalt | 4.1 Haushalt |
KAPITEL 5: Kommunikationspolitik | KAPITEL 5: Kommunikationspolitik |
5.1 Aus dem vorherigen Programm gewonnene Erkenntnisse | 5.1 Aus dem vorherigen Programm gewonnene Erkenntnisse |
5.2 Interne Kommunikation | 5.2 Interne Kommunikation |
5.3 Externe Kommunikation | 5.3 Externe Kommunikation |
KAPITEL 6: Anwendung der zonalen Ziele auf kommunaler Ebene | KAPITEL 6: Anwendung der zonalen Ziele auf kommunaler Ebene |
Die drei Schlüssel-Elemente (1. strategische Ziele, 2. | Die drei Schlüssel-Elemente (1. strategische Ziele, 2. |
Dienstleistungsniveaus, die insbesondere auf der Grundlage der | Dienstleistungsniveaus, die insbesondere auf der Grundlage der |
Risikoanalyse (siehe 2.3) festgelegt worden sind, 3. Mittel, die zur | Risikoanalyse (siehe 2.3) festgelegt worden sind, 3. Mittel, die zur |
Erreichung der festgelegten Ziele erforderlich sind) müssen auf | Erreichung der festgelegten Ziele erforderlich sind) müssen auf |
kommunaler Ebene angewandt werden. Das Programm umfasst nur dann einen | kommunaler Ebene angewandt werden. Das Programm umfasst nur dann einen |
kommunalen Teil, wenn die Projekte / die Politik der Zone einen | kommunalen Teil, wenn die Projekte / die Politik der Zone einen |
besonderen Einfluss auf eine Gemeinde im Vergleich zu den anderen | besonderen Einfluss auf eine Gemeinde im Vergleich zu den anderen |
Gemeinden der Zone haben. Beispiel: Bau oder Abschaffung einer | Gemeinden der Zone haben. Beispiel: Bau oder Abschaffung einer |
Kaserne, Änderung des Dienstleistungsniveaus usw. | Kaserne, Änderung des Dienstleistungsniveaus usw. |
Datum der Sitzung zur Billigung des Programms durch den Rat. | Datum der Sitzung zur Billigung des Programms durch den Rat. |
Gesehen, um Unserem Königlichen Erlass vom 24. April 2014 zur | Gesehen, um Unserem Königlichen Erlass vom 24. April 2014 zur |
Festlegung des Mindestinhalts und der Struktur des mehrjährigen | Festlegung des Mindestinhalts und der Struktur des mehrjährigen |
allgemeinen Richtlinienprogramms der Hilfeleistungszonen beigefügt zu | allgemeinen Richtlinienprogramms der Hilfeleistungszonen beigefügt zu |
werden | werden |
PHILIPPE | PHILIPPE |
Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
Die Ministerin des Innern | Die Ministerin des Innern |
Frau J. MILQUET | Frau J. MILQUET |