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Vue multilingue de Arrêté Royal du 22/10/2017
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Arrêté royal relatif à l'uniforme du personnel de l'Administration générale des Douanes et Accises. - Traduction allemande Koninklijk besluit betreffende het uniform van het personeel van de Algemene Administratie van de Douane en Accijnzen. - Duitse vertaling
SERVICE PUBLIC FEDERAL FINANCES 22 OCTOBRE 2017. - Arrêté royal relatif à l'uniforme du personnel de l'Administration générale des Douanes et Accises. - Traduction allemande Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de FEDERALE OVERHEIDSDIENST FINANCIEN 22 OKTOBER 2017. - Koninklijk besluit betreffende het uniform van het personeel van de Algemene Administratie van de Douane en Accijnzen. - Duitse vertaling De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk
l'arrêté royal du 22 octobre 2017 relatif à l'uniforme du personnel de besluit van 22 oktober 2017 betreffende het uniform van het personeel
l'Administration générale des Douanes et Accises (Moniteur belge du 3 novembre 2017). van de Algemene Administratie van de Douane en Accijnzen (Belgisch Staatsblad van 3 november 2017).
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse
allemande à Malmedy. vertaling in Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST FINANZEN FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST FINANZEN
22. OKTOBER 2017 - Königlicher Erlass über die Uniform des Personals 22. OKTOBER 2017 - Königlicher Erlass über die Uniform des Personals
der Generalverwaltung Zoll und Akzisen der Generalverwaltung Zoll und Akzisen
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen,
Unser Gruß! Unser Gruß!
Aufgrund der Verfassung, der Artikel 37 und 107 Absatz 2; Aufgrund der Verfassung, der Artikel 37 und 107 Absatz 2;
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 7. August 1953 über die Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 7. August 1953 über die
Organisation des Bekleidungsfonds des Personals der Zollverwaltung; Organisation des Bekleidungsfonds des Personals der Zollverwaltung;
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 8. April 1976 über die Uniform Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 8. April 1976 über die Uniform
des Personals der Zollverwaltung; des Personals der Zollverwaltung;
Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 24. April 2017; Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 24. April 2017;
Aufgrund des Einverständnisses des Ministers des Haushalts vom 19. Aufgrund des Einverständnisses des Ministers des Haushalts vom 19.
Juli 2017; Juli 2017;
Aufgrund des Einverständnisses des mit dem Öffentlichen Dienst Aufgrund des Einverständnisses des mit dem Öffentlichen Dienst
beauftragten Ministers vom 25. September 2017; beauftragten Ministers vom 25. September 2017;
Aufgrund des Verhandlungsprotokolls Nr. C.D. 337/D/103 des Aufgrund des Verhandlungsprotokolls Nr. C.D. 337/D/103 des
Sektorenausschusses II - Finanzen vom 19. September 2017; Sektorenausschusses II - Finanzen vom 19. September 2017;
Aufgrund der Dringlichkeit, begründet wie folgt: Aufgrund der Dringlichkeit, begründet wie folgt:
Vorliegender Königlicher Erlass und sein Ministerieller Vorliegender Königlicher Erlass und sein Ministerieller
Ausführungserlass müssen angenommen werden, damit im Rahmen des immer Ausführungserlass müssen angenommen werden, damit im Rahmen des immer
strikter werdenden Jahreshaushaltsplans die kontinuierliche strikter werdenden Jahreshaushaltsplans die kontinuierliche
Bereitstellung von Uniformen für das Personal der Generalverwaltung Bereitstellung von Uniformen für das Personal der Generalverwaltung
Zoll und Akzisen ermöglicht wird. Zoll und Akzisen ermöglicht wird.
Aufgrund der verschiedenen zollrechtlichen Gesetzesbestimmungen ist Aufgrund der verschiedenen zollrechtlichen Gesetzesbestimmungen ist
das Tragen einer korrekten Uniform eine Conditio sine qua non, damit das Tragen einer korrekten Uniform eine Conditio sine qua non, damit
Rechtshandlungen vorgenommen und verschiedene Aufgaben ausgeführt Rechtshandlungen vorgenommen und verschiedene Aufgaben ausgeführt
werden können. werden können.
In Anwendung der derzeit geltenden Bestimmungen wird allen In Anwendung der derzeit geltenden Bestimmungen wird allen
Personalmitgliedern der Generalverwaltung Zoll und Akzisen ungeachtet Personalmitgliedern der Generalverwaltung Zoll und Akzisen ungeachtet
der Art ihrer Tätigkeiten die Möglichkeit einer Pauschalbestellung der Art ihrer Tätigkeiten die Möglichkeit einer Pauschalbestellung
gewährt. gewährt.
Die neuen Bestimmungen sehen eine selektive und individuelle Gewährung Die neuen Bestimmungen sehen eine selektive und individuelle Gewährung
der Bestellmöglichkeit vor, die je nach operativen Bedürfnissen des der Bestellmöglichkeit vor, die je nach operativen Bedürfnissen des
Beamten unterschiedlich ist. Beamten unterschiedlich ist.
Daher ist darauf hinzuweisen, dass Bedienstete mit den größten Daher ist darauf hinzuweisen, dass Bedienstete mit den größten
Bedürfnissen fortan Anrecht auf eine im Vergleich zum derzeitigen Bedürfnissen fortan Anrecht auf eine im Vergleich zum derzeitigen
System der Pauschalbestellung angemessenere Bestellmöglichkeit haben. System der Pauschalbestellung angemessenere Bestellmöglichkeit haben.
Zur Umsetzung dieser neuen Politik sind alle Verträge zur Lieferung Zur Umsetzung dieser neuen Politik sind alle Verträge zur Lieferung
von Uniformen durch die Veröffentlichung des offenen Angebotsaufrufs von Uniformen durch die Veröffentlichung des offenen Angebotsaufrufs
Nr. KF_MDH/2017/Lot 1-22 erneuert worden und ist diese selektive Nr. KF_MDH/2017/Lot 1-22 erneuert worden und ist diese selektive
Gewährung schon bei der Erstellung der Schätzung des Auftrags Gewährung schon bei der Erstellung der Schätzung des Auftrags
berücksichtigt worden. berücksichtigt worden.
Die Finanzinspektion betont in ihrer Stellungnahme über den Vorschlag Die Finanzinspektion betont in ihrer Stellungnahme über den Vorschlag
für die Vergabe der neuen Aufträge folgenden Punkt: für die Vergabe der neuen Aufträge folgenden Punkt:
"3.5 Schließlich weist die Inspektion darauf hin, dass Verfahren und "3.5 Schließlich weist die Inspektion darauf hin, dass Verfahren und
Vorschriften dieses Auftrags, insbesondere wahrscheinliche Mengen und Vorschriften dieses Auftrags, insbesondere wahrscheinliche Mengen und
garantierte Mindestbestellungen, auf der Grundlage der in Sachen garantierte Mindestbestellungen, auf der Grundlage der in Sachen
Uniformentschädigung geplanten künftigen Vorschriften festgelegt Uniformentschädigung geplanten künftigen Vorschriften festgelegt
worden sind. Jedoch sind diese Vorschriften der Inspektion bisher noch worden sind. Jedoch sind diese Vorschriften der Inspektion bisher noch
nicht ausdrücklich zur Stellungnahme vorgelegt worden und sollten nicht ausdrücklich zur Stellungnahme vorgelegt worden und sollten
demnach erst in ein paar Monaten in Kraft treten. Daher ist die demnach erst in ein paar Monaten in Kraft treten. Daher ist die
Inspektion der Ansicht, dass der Zuschlag für die verschiedenen Lose Inspektion der Ansicht, dass der Zuschlag für die verschiedenen Lose
erteilt werden kann (im Hinblick auf die Gültigkeitsdauer der Angebote erteilt werden kann (im Hinblick auf die Gültigkeitsdauer der Angebote
vorzugsweise so spät wie möglich), aber dass vor Inkrafttreten der vorzugsweise so spät wie möglich), aber dass vor Inkrafttreten der
neuen Vorschriften keine Bestellung im Rahmen dieser Aufträge getätigt neuen Vorschriften keine Bestellung im Rahmen dieser Aufträge getätigt
werden darf." (Übersetzung) werden darf." (Übersetzung)
Bestellungen von Bediensteten können nur über ein zu diesem Zweck Bestellungen von Bediensteten können nur über ein zu diesem Zweck
entwickeltes Web-Tool erfolgen, das die Identifizierung der entwickeltes Web-Tool erfolgen, das die Identifizierung der
individuellen Bedürfnisse und die Gewährung der mit diesen individuellen Bedürfnisse und die Gewährung der mit diesen
Bedürfnissen verbundenen Bestellmöglichkeit ermöglicht. Bedürfnissen verbundenen Bestellmöglichkeit ermöglicht.
Dieses Tool ersetzt ein schwerfälliges papiergestütztes Dieses Tool ersetzt ein schwerfälliges papiergestütztes
Bestellverfahren, das durch eine veraltete Anwendung verwaltet wurde, Bestellverfahren, das durch eine veraltete Anwendung verwaltet wurde,
die vor kurzem unbrauchbar geworden ist und nicht mehr die vor kurzem unbrauchbar geworden ist und nicht mehr
wiederhergestellt werden kann. wiederhergestellt werden kann.
Aufgrund des Vorhergehenden und insbesondere der Ansicht der Aufgrund des Vorhergehenden und insbesondere der Ansicht der
Finanzinspektion, dass vor Inkrafttreten der neuen Vorschriften keine Finanzinspektion, dass vor Inkrafttreten der neuen Vorschriften keine
Bestellung getätigt werden darf, ist ein Dringlichkeitsgutachten Bestellung getätigt werden darf, ist ein Dringlichkeitsgutachten
notwendig, um den Bediensteten die Möglichkeit zu geben, noch dieses notwendig, um den Bediensteten die Möglichkeit zu geben, noch dieses
Jahr Uniformartikel gemäß dem neuen Verfahren zu bestellen; Jahr Uniformartikel gemäß dem neuen Verfahren zu bestellen;
Aufgrund des Gutachtens 62.206/2 des Staatsrates vom 2. Oktober 2017, Aufgrund des Gutachtens 62.206/2 des Staatsrates vom 2. Oktober 2017,
abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 3 der am 12. abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 3 der am 12.
Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat; Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat;
Auf Vorschlag des Ministers der Finanzen Auf Vorschlag des Ministers der Finanzen
Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: Haben Wir beschloßen und erlassen Wir:
KAPITEL 1 - Tragen der Uniform KAPITEL 1 - Tragen der Uniform
Artikel 1 - Die vom Minister der Finanzen oder von seinem Beauftragten Artikel 1 - Die vom Minister der Finanzen oder von seinem Beauftragten
bestimmten Staatsbediensteten und Inhaber einer Managementfunktion der bestimmten Staatsbediensteten und Inhaber einer Managementfunktion der
Generalverwaltung Zoll und Akzisen sind verpflichtet, Uniform zu Generalverwaltung Zoll und Akzisen sind verpflichtet, Uniform zu
tragen. tragen.
Das Tragen einer Uniform kann auch unbefristet beschäftigten Das Tragen einer Uniform kann auch unbefristet beschäftigten
Vertragspersonalmitgliedern der Generalverwaltung Zoll und Akzisen Vertragspersonalmitgliedern der Generalverwaltung Zoll und Akzisen
vorgeschrieben werden, sofern sie dieselben Aufgaben wie die in Absatz vorgeschrieben werden, sofern sie dieselben Aufgaben wie die in Absatz
1 erwähnten Bediensteten ausführen. 1 erwähnten Bediensteten ausführen.
Art. 2 - Bekleidungsstücke und -zubehör, aus denen eine Uniform Art. 2 - Bekleidungsstücke und -zubehör, aus denen eine Uniform
besteht, werden den Personalmitgliedern zur Verfügung gestellt. besteht, werden den Personalmitgliedern zur Verfügung gestellt.
Zusammensetzung, Farbe und Dienstabzeichen der Uniform werden vom Zusammensetzung, Farbe und Dienstabzeichen der Uniform werden vom
Minister der Finanzen oder von seinem Beauftragten festgelegt. Minister der Finanzen oder von seinem Beauftragten festgelegt.
Art. 3 - Die Personalmitglieder erneuern regelmäßig ihre Art. 3 - Die Personalmitglieder erneuern regelmäßig ihre
Bekleidungsstücke und ihr Bekleidungszubehör, um jederzeit über eine Bekleidungsstücke und ihr Bekleidungszubehör, um jederzeit über eine
komplette und präsentable Uniform zu verfügen, die die Erfordernisse komplette und präsentable Uniform zu verfügen, die die Erfordernisse
des Dienstes erfüllt. des Dienstes erfüllt.
Art. 4 - Bekleidungsstücke und -zubehör einer Uniform dürfen nicht an Art. 4 - Bekleidungsstücke und -zubehör einer Uniform dürfen nicht an
Dritte außerhalb der Generalverwaltung Zoll und Akzisen abgetreten Dritte außerhalb der Generalverwaltung Zoll und Akzisen abgetreten
werden. werden.
Art. 5 - Es ist verboten, in einer in Artikel 2 erwähnten Uniform an Art. 5 - Es ist verboten, in einer in Artikel 2 erwähnten Uniform an
öffentlichen Versammlungen oder Kundgebungen teilzunehmen, die das öffentlichen Versammlungen oder Kundgebungen teilzunehmen, die das
Vertrauen der Öffentlichkeit in ihre vollständige Neutralität, Vertrauen der Öffentlichkeit in ihre vollständige Neutralität,
Sachkunde oder Würde erschüttern könnten. Sachkunde oder Würde erschüttern könnten.
KAPITEL 2 - Uniformbudget KAPITEL 2 - Uniformbudget
Art. 6 - In Artikel 1 erwähnten Personalmitgliedern wird ein Art. 6 - In Artikel 1 erwähnten Personalmitgliedern wird ein
jährliches Uniformbudget, nachstehend "Budget" genannt, gewährt, jährliches Uniformbudget, nachstehend "Budget" genannt, gewährt,
dessen Betrag, je nachdem welchem Dienst sie zugewiesen sind, dessen Betrag, je nachdem welchem Dienst sie zugewiesen sind,
unterschiedlich ist. unterschiedlich ist.
Es gibt 3 Budgetkategorien: Es gibt 3 Budgetkategorien:
- Kategorie 1: 182,86 EUR, - Kategorie 1: 182,86 EUR,
- Kategorie 2: 365,72 EUR, - Kategorie 2: 365,72 EUR,
- Kategorie 3: 548,58 EUR. - Kategorie 3: 548,58 EUR.
Diese Basisbudgets sind an den Schwellenindex 138,01 gebunden. Diese Basisbudgets sind an den Schwellenindex 138,01 gebunden.
Das Budget wird am 1. Januar festgelegt und nach Indexierung auf den Das Budget wird am 1. Januar festgelegt und nach Indexierung auf den
nächsthöheren Betrag bis zum Eurocent gerundet. nächsthöheren Betrag bis zum Eurocent gerundet.
Der Minister der Finanzen oder sein Beauftragter legt für jeden Dienst Der Minister der Finanzen oder sein Beauftragter legt für jeden Dienst
die geltende Budgetkategorie fest. die geltende Budgetkategorie fest.
Art. 7 - Das Anrecht auf Budget entsteht zum ersten Mal bei der Art. 7 - Das Anrecht auf Budget entsteht zum ersten Mal bei der
Ernennung als Staatsbediensteter, bei der Bestimmung in eine Ernennung als Staatsbediensteter, bei der Bestimmung in eine
Managementfunktion oder ein Jahr nach Dienstantritt eines unbefristet Managementfunktion oder ein Jahr nach Dienstantritt eines unbefristet
beschäftigten Vertragspersonalmitglieds. In den folgenden Jahren beschäftigten Vertragspersonalmitglieds. In den folgenden Jahren
entsteht das Anrecht auf Budget am 1. Januar. entsteht das Anrecht auf Budget am 1. Januar.
Das Budget wird im Jahr der Ernennung als Staatsbediensteter oder der Das Budget wird im Jahr der Ernennung als Staatsbediensteter oder der
Bestimmung in eine Managementfunktion oder für das Jahr nach Bestimmung in eine Managementfunktion oder für das Jahr nach
Dienstantritt eines unbefristet beschäftigten Dienstantritt eines unbefristet beschäftigten
Vertragspersonalmitglieds verdoppelt. Vertragspersonalmitglieds verdoppelt.
Für das Jahr des definitiven Ausscheidens aus dem Amt wird kein Budget Für das Jahr des definitiven Ausscheidens aus dem Amt wird kein Budget
gewährt. gewährt.
Art. 8 - Wenn ein Personalmitglied einem Dienst übertragen wird, mit Art. 8 - Wenn ein Personalmitglied einem Dienst übertragen wird, mit
dem eine Budgetkategorie verbunden ist, die sich von der dem eine Budgetkategorie verbunden ist, die sich von der
Budgetkategorie seines vorhergehenden Dienstes unterscheidet, wird Budgetkategorie seines vorhergehenden Dienstes unterscheidet, wird
sein Budget von Amts wegen dieser Budgetkategorie angepasst. sein Budget von Amts wegen dieser Budgetkategorie angepasst.
Wenn das Personalmitglied einem Dienst übertragen wird, mit dem eine Wenn das Personalmitglied einem Dienst übertragen wird, mit dem eine
höhere Budgetkategorie verbunden ist, bezieht es einmalig ein höhere Budgetkategorie verbunden ist, bezieht es einmalig ein
zusätzliches Budget, das dem Doppelten der Differenz zwischen beiden zusätzliches Budget, das dem Doppelten der Differenz zwischen beiden
Budgets entspricht. Budgets entspricht.
Diese letzte Bestimmung kann nur einmal pro Übergang in eine höhere Diese letzte Bestimmung kann nur einmal pro Übergang in eine höhere
Budgetkategorie geltend gemacht werden, also höchstens zweimal. Budgetkategorie geltend gemacht werden, also höchstens zweimal.
Art. 9 - Bei dem Budget handelt es sich nicht um einen Betrag, der Art. 9 - Bei dem Budget handelt es sich nicht um einen Betrag, der
Personalmitgliedern gezahlt wird, sondern um eine Möglichkeit, Personalmitgliedern gezahlt wird, sondern um eine Möglichkeit,
Bekleidungsstücke und -zubehör zu bestellen. Bekleidungsstücke und -zubehör zu bestellen.
Unter Vorbehalt außergewöhnlicher Umstände, die dem Personalmitglied Unter Vorbehalt außergewöhnlicher Umstände, die dem Personalmitglied
nicht zugerechnet werden können, wie der Konkurs eines Lieferanten, nicht zugerechnet werden können, wie der Konkurs eines Lieferanten,
wird das am Ende eines Kalenderjahres nicht verbrauchte Budget nicht wird das am Ende eines Kalenderjahres nicht verbrauchte Budget nicht
auf das folgende Kalenderjahr übertragen. auf das folgende Kalenderjahr übertragen.
Art. 10 - Der Minister der Finanzen oder sein Beauftragter legt die Art. 10 - Der Minister der Finanzen oder sein Beauftragter legt die
Modalitäten für die Gewährung des Budgets fest. Modalitäten für die Gewährung des Budgets fest.
KAPITEL 3 - Uniformrat KAPITEL 3 - Uniformrat
Art. 11 - Ein Uniformrat wird eingesetzt. Art. 11 - Ein Uniformrat wird eingesetzt.
Art. 12 - Der Rat setzt sich aus einem Präsidenten und Mitgliedern Art. 12 - Der Rat setzt sich aus einem Präsidenten und Mitgliedern
zusammen. zusammen.
Art. 13 - Mit Ausnahme des Präsidenten ist der Rat paritätisch Art. 13 - Mit Ausnahme des Präsidenten ist der Rat paritätisch
zusammengesetzt aus Mitgliedern, die vom Minister der Finanzen oder zusammengesetzt aus Mitgliedern, die vom Minister der Finanzen oder
von seinem Beauftragten direkt bestimmt werden, und Mitgliedern, die von seinem Beauftragten direkt bestimmt werden, und Mitgliedern, die
vom Minister der Finanzen oder von seinem Beauftragten auf Vorschlag vom Minister der Finanzen oder von seinem Beauftragten auf Vorschlag
der repräsentativen Gewerkschaftsorganisationen im Sektorenausschuss der repräsentativen Gewerkschaftsorganisationen im Sektorenausschuss
II - Finanzen bestimmt werden. II - Finanzen bestimmt werden.
Der Präsident, der mindestens den Titel eines Beraters innehat und den Der Präsident, der mindestens den Titel eines Beraters innehat und den
zentralen Dienststellen der Generalverwaltung Zoll und Akzisen zentralen Dienststellen der Generalverwaltung Zoll und Akzisen
zugewiesen ist, wird vom Minister der Finanzen oder von seinem zugewiesen ist, wird vom Minister der Finanzen oder von seinem
Beauftragten bestimmt. Beauftragten bestimmt.
Art. 14 - Der Minister der Finanzen oder sein Beauftragter bestimmt Art. 14 - Der Minister der Finanzen oder sein Beauftragter bestimmt
Zuständigkeitsbereiche und Arbeitsweise des Uniformrates. Zuständigkeitsbereiche und Arbeitsweise des Uniformrates.
KAPITEL 4 - Aufhebungs- und Schlussbestimmungen KAPITEL 4 - Aufhebungs- und Schlussbestimmungen
Art. 15 - Es werden aufgehoben: Art. 15 - Es werden aufgehoben:
- der Königliche Erlass vom 7. August 1953 über die Organisation des - der Königliche Erlass vom 7. August 1953 über die Organisation des
Bekleidungsfonds des Personals der Zollverwaltung, Bekleidungsfonds des Personals der Zollverwaltung,
- der Königliche Erlass vom 8. April 1976 über die Uniform des - der Königliche Erlass vom 8. April 1976 über die Uniform des
Personals der Zollverwaltung. Personals der Zollverwaltung.
Art. 16 - In 2016 getätigte Bestellungen werden nicht auf das in Art. 16 - In 2016 getätigte Bestellungen werden nicht auf das in
vorliegendem Erlass bestimmte Budget angerechnet. vorliegendem Erlass bestimmte Budget angerechnet.
Art. 17 - Vorliegender Erlass tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Art. 17 - Vorliegender Erlass tritt am Tag seiner Veröffentlichung im
Belgischen Staatsblatt in Kraft. Belgischen Staatsblatt in Kraft.
Art. 18 - Der für Finanzen zuständige Minister ist mit der Ausführung Art. 18 - Der für Finanzen zuständige Minister ist mit der Ausführung
des vorliegenden Erlasses beauftragt. des vorliegenden Erlasses beauftragt.
Gegeben zu Brüssel, den 22. Oktober 2017 Gegeben zu Brüssel, den 22. Oktober 2017
PHILIPPE PHILIPPE
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Der Minister der Finanzen Der Minister der Finanzen
J. VAN OVERTVELDT J. VAN OVERTVELDT
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