Etaamb.openjustice.be
Vue multilingue de Arrêté Royal du 22/10/1999
← Retour vers "Arrêté royal établissant la traduction officielle en langue allemande de l'arrêté royal du 17 mars 1999 modifiant l'arrêté royal du 18 juin 1996 relatif à la mise en concurrence dans le cadre de la Communauté européenne de certains marchés de travaux, de fournitures et de services dans les secteurs de l'eau, de l'énergie, des transports et des télécommunications "
Arrêté royal établissant la traduction officielle en langue allemande de l'arrêté royal du 17 mars 1999 modifiant l'arrêté royal du 18 juin 1996 relatif à la mise en concurrence dans le cadre de la Communauté européenne de certains marchés de travaux, de fournitures et de services dans les secteurs de l'eau, de l'énergie, des transports et des télécommunications Koninklijk besluit tot vaststelling van de officiële Duitse vertaling van het koninklijk besluit van 17 maart 1999 tot wijziging van het koninklijk besluit van 18 juni 1996 betreffende de mededinging in het raam van de Europese Gemeenschap van sommige opdrachten voor aanneming van werken, leveringen en diensten in de sectoren water, energie, vervoer en telecommunicatie
MINISTERE DE L'INTERIEUR MINISTERIE VAN BINNENLANDSE ZAKEN
22 OCTOBRE 1999. - Arrêté royal établissant la traduction officielle 22 OKTOBER 1999. - Koninklijk besluit tot vaststelling van de
en langue allemande de l'arrêté royal du 17 mars 1999 modifiant officiële Duitse vertaling van het koninklijk besluit van 17 maart
l'arrêté royal du 18 juin 1996 relatif à la mise en concurrence dans 1999 tot wijziging van het koninklijk besluit van 18 juni 1996
le cadre de la Communauté européenne de certains marchés de travaux, betreffende de mededinging in het raam van de Europese Gemeenschap van
de fournitures et de services dans les secteurs de l'eau, de sommige opdrachten voor aanneming van werken, leveringen en diensten
l'énergie, des transports et des télécommunications in de sectoren water, energie, vervoer en telecommunicatie
ALBERT II, Roi des Belges, ALBERT II, Koning der Belgen,
A tous, présents et à venir, Salut. Aan allen die nu zijn en hierna wezen zullen, Onze Groet.
Vu la loi du 31 décembre 1983 de réformes institutionnelles pour la Gelet op de wet van 31 december 1983 tot hervorming der instellingen
Communauté germanophone, notamment l'article 76, § 1er, 1° et § 3, voor de Duitstalige Gemeenschap, inzonderheid op artikel 76, § 1, 1°
remplacé par la loi du 18 juillet 1990; en § 3, vervangen door de wet van 18 juli 1990;
Vu le projet de traduction officielle en langue allemande de l'arrêté Gelet op het ontwerp van officiële Duitse vertaling van het koninklijk
royal du 17 mars 1999 modifiant l'arrêté royal du 18 juin 1996 relatif besluit van 17 maart 1999 tot wijziging van het koninklijk besluit van
à la mise en concurrence dans le cadre de la Communauté européenne de 18 juni 1996 betreffende de mededinging in het raam van de Europese
certains marchés de travaux, de fournitures et de services dans les Gemeenschap van sommige opdrachten voor aanneming van werken,
secteurs de l'eau, de l'énergie, des transports et des leveringen en diensten in de sectoren water, energie, vervoer en
télécommunications,établi par le Service central de traduction telecommunicatie, opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse
allemande du Commissariat d'Arrondissement adjoint à Malmedy; vertaling van het Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy;
Sur la proposition de Notre Ministre de l'Intérieur, Op de voordracht van Onze Minister van Binnenlandse Zaken,
Nous avons arrêté et arrêtons : Hebben Wij besloten en besluiten Wij :

Article 1er.Le texte annexé au présent arrêté constitue la traduction

Artikel 1.De bij dit besluit gevoegde tekst is de officiële Duitse

officielle en langue allemande de l'arrêté royal du 17 mars 1999 vertaling van het koninklijk besluit van 17 maart 1999 tot wijziging
modifiant l'arrêté royal du 18 juin 1996 relatif à la mise en van het koninklijk besluit van 18 juni 1996 betreffende de mededinging
concurrence dans le cadre de la Communauté européenne de certains in het raam van de Europese Gemeenschap van sommige opdrachten voor
marchés de travaux, de fournitures et de services dans les secteurs de aanneming van werken, leveringen en diensten in de sectoren water,
l'eau, de l'énergie, des transports et des télécommunications. energie, vervoer en telecommunicatie.

Art. 2.Notre Ministre de l'Intérieur est chargé de l'exécution du

Art. 2.Onze Minister van Binnenlandse Zaken is belast met de

présent arrêté. uitvoering van dit besluit.
Donné à Bruxelles, le 22 octobre 1999. Gegeven te Brussel, 22 oktober 1999.
ALBERT ALBERT
Par le Roi : Van Koningswege :
Le Ministre de l'Intérieur, De Minister van Binnenlandse Zaken,
A. DUQUESNE A. DUQUESNE
Bijlage - Annexe Bijlage - Annexe
DIENSTSTELLEN DES PREMIERMINISTERS DIENSTSTELLEN DES PREMIERMINISTERS
17. MÄRZ 1999 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen 17. MÄRZ 1999 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen
Erlasses vom 18. Juni 1996 über den Aufruf zum Wettbewerb im Rahmen Erlasses vom 18. Juni 1996 über den Aufruf zum Wettbewerb im Rahmen
der Europäischen Gemeinschaft für bestimmte Bau-, Liefer- und der Europäischen Gemeinschaft für bestimmte Bau-, Liefer- und
Dienstleistungsaufträge im Bereich der Wasser-, Energie- und Dienstleistungsaufträge im Bereich der Wasser-, Energie- und
Verkehrsversorgung sowie im Telekommunikationssektor Verkehrsversorgung sowie im Telekommunikationssektor
ALBERT II., König der Belgier, ALBERT II., König der Belgier,
Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss! Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss!
Aufgrund des Gesetzes vom 24. Dezember 1993 über öffentliche Aufträge Aufgrund des Gesetzes vom 24. Dezember 1993 über öffentliche Aufträge
und bestimmte Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge, abgeändert und bestimmte Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge, abgeändert
durch die Königlichen Erlasse vom 10. Januar 1996, 18. Juni 1996 und durch die Königlichen Erlasse vom 10. Januar 1996, 18. Juni 1996 und
10. Januar 1999; 10. Januar 1999;
Aufgrund der Richtlinie 92/13/EWG des Rates vom 25. Februar 1992 zur Aufgrund der Richtlinie 92/13/EWG des Rates vom 25. Februar 1992 zur
Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die
Anwendung der Gemeinschaftsvorschriften über die Auftragsvergabe durch Anwendung der Gemeinschaftsvorschriften über die Auftragsvergabe durch
Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung
sowie im Telekommunikationssektor; sowie im Telekommunikationssektor;
Aufgrund der Richtlinie 93/38/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 zur Aufgrund der Richtlinie 93/38/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 zur
Koordinierung der Auftragsvergabe durch Auftraggeber im Bereich der Koordinierung der Auftragsvergabe durch Auftraggeber im Bereich der
Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie im Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie im
Telekommunikationssektor; Telekommunikationssektor;
Aufgrund der Richtlinie 98/4/EG des Europäischen Parlaments und des Aufgrund der Richtlinie 98/4/EG des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 16. Februar 1998 zur Änderung der Richtlinie 93/38/EWG zur Rates vom 16. Februar 1998 zur Änderung der Richtlinie 93/38/EWG zur
Koordinierung der Auftragsvergabe durch Auftraggeber im Bereich der Koordinierung der Auftragsvergabe durch Auftraggeber im Bereich der
Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie im Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie im
Telekommunikationssektor; Telekommunikationssektor;
Aufgrund des im Rahmen des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens Aufgrund des im Rahmen des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens
geschlossenen Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen, geschlossenen Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen,
unterzeichnet in Marrakesch am 15. April 1994; unterzeichnet in Marrakesch am 15. April 1994;
Aufgrund der Stellungnahme der Kommission für die Öffentlichen Aufgrund der Stellungnahme der Kommission für die Öffentlichen
Aufträge vom 3. November 1998; Aufträge vom 3. November 1998;
Aufgrund der Stellungnahme der Finanzinspektion vom 9. November 1998; Aufgrund der Stellungnahme der Finanzinspektion vom 9. November 1998;
Aufgrund des Gutachtens des Staatsrates vom 28. Januar 1999; Aufgrund des Gutachtens des Staatsrates vom 28. Januar 1999;
Auf Vorschlag Unseres Premierministers und aufgrund der Stellungnahme Auf Vorschlag Unseres Premierministers und aufgrund der Stellungnahme
Unserer Minister, die im Rat darüber beraten haben, Unserer Minister, die im Rat darüber beraten haben,
Haben Wir beschlossen und erlassen Wir: Haben Wir beschlossen und erlassen Wir:
Artikel 1 - Artikel 2 § 1 des Königlichen Erlasses vom 18. Juni 1996 Artikel 1 - Artikel 2 § 1 des Königlichen Erlasses vom 18. Juni 1996
über den Aufruf zum Wettbewerb im Rahmen der Europäischen Gemeinschaft über den Aufruf zum Wettbewerb im Rahmen der Europäischen Gemeinschaft
für bestimmte Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Bereich der für bestimmte Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Bereich der
Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie im Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie im
Telekommunikationssektor - nachstehend « Erlass » genannt - wird wie Telekommunikationssektor - nachstehend « Erlass » genannt - wird wie
folgt abgeändert: folgt abgeändert:
1. In Absatz 1 des niederländischen Textes werden die Wörter « zonder 1. In Absatz 1 des niederländischen Textes werden die Wörter « zonder
belasting op de toegevoegde waarde » durch die Wörter « zonder belasting op de toegevoegde waarde » durch die Wörter « zonder
belasting over de toegevoegde waarde » ersetzt. belasting over de toegevoegde waarde » ersetzt.
2. In Absatz 1 werden die Beträge « 15,7 Millionen Franken » und « 2. In Absatz 1 werden die Beträge « 15,7 Millionen Franken » und «
23,6 Millionen Franken » durch die Beträge « 15,8 Millionen Franken » 23,6 Millionen Franken » durch die Beträge « 15,8 Millionen Franken »
beziehungsweise « 23,7 Millionen Franken » ersetzt. beziehungsweise « 23,7 Millionen Franken » ersetzt.
3. In Absatz 2 werden die Wörter « in Artikel 38 der Richtlinie 3. In Absatz 2 werden die Wörter « in Artikel 38 der Richtlinie
93/38/EWG » durch die Wörter « in Artikel 14 der Richtlinie 93/38/EWG 93/38/EWG » durch die Wörter « in Artikel 14 der Richtlinie 93/38/EWG
» ersetzt. » ersetzt.
Art. 2 - In Artikel 3 § 5 des Erlasses wird der Betrag « 39,4 Art. 2 - In Artikel 3 § 5 des Erlasses wird der Betrag « 39,4
Millionen » durch den Betrag « 39,5 Millionen Franken » ersetzt. Millionen » durch den Betrag « 39,5 Millionen Franken » ersetzt.
Art. 3 - In Artikel 6 Nr. 1, 2 und 3 des niederländischen Textes des Art. 3 - In Artikel 6 Nr. 1, 2 und 3 des niederländischen Textes des
Erlasses werden die Wörter « zonder belasting op de toegevoegde waarde Erlasses werden die Wörter « zonder belasting op de toegevoegde waarde
» durch die Wörter « zonder belasting over de toegevoegde waarde » » durch die Wörter « zonder belasting over de toegevoegde waarde »
ersetzt. ersetzt.
Art. 4 - Artikel 8 des Erlasses wird wie folgt abgeändert: Art. 4 - Artikel 8 des Erlasses wird wie folgt abgeändert:
1. In § 3 wird der zweite Satz durch folgenden Absatz ersetzt: 1. In § 3 wird der zweite Satz durch folgenden Absatz ersetzt:
« Die Frist kann jedoch auf eine zur Abgabe gültiger Angebote « Die Frist kann jedoch auf eine zur Abgabe gültiger Angebote
ausreichende Frist verkürzt werden, die im allgemeinen mindestens ausreichende Frist verkürzt werden, die im allgemeinen mindestens
sechsunddreissig Tage, aber keinesfalls weniger als zweiundzwanzig sechsunddreissig Tage, aber keinesfalls weniger als zweiundzwanzig
Tage beträgt, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind: Tage beträgt, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind:
1. Eine nicht verbindliche regelmässige Bekanntmachung des geplanten 1. Eine nicht verbindliche regelmässige Bekanntmachung des geplanten
Auftrags gemäss Artikel 6 wurde spätestens zweiundfünfzig Tage und Auftrags gemäss Artikel 6 wurde spätestens zweiundfünfzig Tage und
frühestens zwölf Monate vor dem Tag der Absendung der in § 1 erwähnten frühestens zwölf Monate vor dem Tag der Absendung der in § 1 erwähnten
Auftragsbekanntmachung abgesandt. Auftragsbekanntmachung abgesandt.
2. Diese nicht verbindliche regelmässige Bekanntmachung enthielt 2. Diese nicht verbindliche regelmässige Bekanntmachung enthielt
mindestens ebenso viele Angaben wie das Muster der mindestens ebenso viele Angaben wie das Muster der
Auftragsbekanntmachung im Sinne der Anlage 3 Buchstabe A), sofern Auftragsbekanntmachung im Sinne der Anlage 3 Buchstabe A), sofern
diese Angaben zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der nicht diese Angaben zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der nicht
verbindlichen Bekanntmachung verfügbar waren. » verbindlichen Bekanntmachung verfügbar waren. »
2. In § 4 Absatz 1 zweiter Satz werden die Wörter « Grundsätzlich darf 2. In § 4 Absatz 1 zweiter Satz werden die Wörter « Grundsätzlich darf
diese Frist nicht kürzer sein » durch die Wörter « Keinesfalls darf diese Frist nicht kürzer sein » durch die Wörter « Keinesfalls darf
diese Frist kürzer sein » ersetzt. diese Frist kürzer sein » ersetzt.
Art. 5 - In Artikel 9 des Erlasses wird Nr. 3 durch folgende Art. 5 - In Artikel 9 des Erlasses wird Nr. 3 durch folgende
Bestimmung ergänzt: Bestimmung ergänzt:
« Die Angaben umfassen mindestens folgende Auskünfte: « Die Angaben umfassen mindestens folgende Auskünfte:
a) Art und Menge einschliesslich etwaiger Optionen auf zusätzliche a) Art und Menge einschliesslich etwaiger Optionen auf zusätzliche
Aufträge, und möglichenfalls veranschlagte Frist für die Aufträge, und möglichenfalls veranschlagte Frist für die
Inanspruchnahme dieser Optionen; bei wiederkehrenden Aufträgen Art und Inanspruchnahme dieser Optionen; bei wiederkehrenden Aufträgen Art und
Menge und möglichenfalls veranschlagte Frist für die Veröffentlichung Menge und möglichenfalls veranschlagte Frist für die Veröffentlichung
der Bekanntmachungen späterer Aufrufe zum Wettbewerb für die der Bekanntmachungen späterer Aufrufe zum Wettbewerb für die
Bauarbeiten, Lieferungen oder Dienstleistungen, die Gegenstand des Bauarbeiten, Lieferungen oder Dienstleistungen, die Gegenstand des
Auftrags sein sollen, Auftrags sein sollen,
b) Art des Verfahrens: nicht offenes Verfahren oder b) Art des Verfahrens: nicht offenes Verfahren oder
Verhandlungsverfahren, Verhandlungsverfahren,
c) gegebenenfalls Zeitpunkt, zu dem die Ausführung des Auftrags c) gegebenenfalls Zeitpunkt, zu dem die Ausführung des Auftrags
beginnen oder abgeschlossen wird, beginnen oder abgeschlossen wird,
d) Anschrift und letzter Tag für die Vorlage der Teilnahmeanträge und d) Anschrift und letzter Tag für die Vorlage der Teilnahmeanträge und
die Sprache oder Sprachen, in denen die Angebote abzugeben sind, die Sprache oder Sprachen, in denen die Angebote abzugeben sind,
e) Anschrift des Auftraggebers, der den Zuschlag erteilt und die e) Anschrift des Auftraggebers, der den Zuschlag erteilt und die
Auskünfte gibt, die für den Erhalt des Lastenheftes und anderer Auskünfte gibt, die für den Erhalt des Lastenheftes und anderer
Dokumente notwendig sind, Dokumente notwendig sind,
f) wirtschaftliche und technische Anforderungen, finanzielle Garantien f) wirtschaftliche und technische Anforderungen, finanzielle Garantien
und Angaben, die von den Unternehmern, Lieferanten oder und Angaben, die von den Unternehmern, Lieferanten oder
Dienstleistungserbringern verlangt werden, Dienstleistungserbringern verlangt werden,
g) Höhe der für die Vergabeunterlagen zu entrichtenden Beträge und g) Höhe der für die Vergabeunterlagen zu entrichtenden Beträge und
Zahlungsbedingungen, Zahlungsbedingungen,
h) Art des Auftrags, der Gegenstand des Angebotsaufrufs ist: Kauf, h) Art des Auftrags, der Gegenstand des Angebotsaufrufs ist: Kauf,
Leasing, Miete oder Mietkauf oder mehrere dieser Arten von Aufträgen. Leasing, Miete oder Mietkauf oder mehrere dieser Arten von Aufträgen.
» »
Art. 6 - In Artikel 10 § 3 des Erlasses wird Nr. 1 durch folgende Art. 6 - In Artikel 10 § 3 des Erlasses wird Nr. 1 durch folgende
Bestimmung ergänzt: Bestimmung ergänzt:
« Der Auftraggeber sorgt dafür, dass sich Unternehmer, Lieferanten und « Der Auftraggeber sorgt dafür, dass sich Unternehmer, Lieferanten und
Dienstleistungserbringer jederzeit einer Prüfung unterziehen können. » Dienstleistungserbringer jederzeit einer Prüfung unterziehen können. »
Art. 7 - In Artikel 28 Absatz 1 des Erlasses werden die Wörter « in Art. 7 - In Artikel 28 Absatz 1 des Erlasses werden die Wörter « in
den Artikeln 25 und 26 » durch die Wörter « in den Artikeln 29 und 30 den Artikeln 25 und 26 » durch die Wörter « in den Artikeln 29 und 30
» ersetzt. » ersetzt.
Art. 8 - In Artikel 29 § 1 des Erlasses werden die Wörter « in Artikel Art. 8 - In Artikel 29 § 1 des Erlasses werden die Wörter « in Artikel
24 » durch die Wörter « in Artikel 28 » ersetzt. 24 » durch die Wörter « in Artikel 28 » ersetzt.
Art. 9 - Artikel 31 Absatz 2 des Erlasses wird wie folgt abgeändert: Art. 9 - Artikel 31 Absatz 2 des Erlasses wird wie folgt abgeändert:
1. Im niederländischen Text werden die Wörter « zonder belasting op de 1. Im niederländischen Text werden die Wörter « zonder belasting op de
toegevoegde waarde » durch die Wörter « zonder belasting over de toegevoegde waarde » durch die Wörter « zonder belasting over de
toegevoegde waarde » ersetzt. toegevoegde waarde » ersetzt.
2. Die Beträge « 208 Millionen Franken » und « 16,7 Millionen Franken 2. Die Beträge « 208 Millionen Franken » und « 16,7 Millionen Franken
» werden durch die Beträge « 203 Millionen Franken » beziehungsweise « » werden durch die Beträge « 203 Millionen Franken » beziehungsweise «
16,3 Millionen Franken » ersetzt. 16,3 Millionen Franken » ersetzt.
Art. 10 - Artikel 33 des Erlasses wird wie folgt abgeändert: Art. 10 - Artikel 33 des Erlasses wird wie folgt abgeändert:
1. Paragraph 2 wird durch folgende Bestimmung ersetzt: « § 2 - Die 1. Paragraph 2 wird durch folgende Bestimmung ersetzt: « § 2 - Die
Auftraggeber bewahren sachdienliche Unterlagen über jede Auftraggeber bewahren sachdienliche Unterlagen über jede
Auftragsvergabe auf, die es ihnen zu einem späteren Zeitpunkt Auftragsvergabe auf, die es ihnen zu einem späteren Zeitpunkt
ermöglichen, die Entscheidungen zu begründen über: ermöglichen, die Entscheidungen zu begründen über:
a) die Prüfung und Auswahl der Unternehmer, Lieferanten oder a) die Prüfung und Auswahl der Unternehmer, Lieferanten oder
Dienstleistungserbringer und die Auftragsvergabe, Dienstleistungserbringer und die Auftragsvergabe,
b) die Inanspruchnahme der Abweichungsmöglichkeiten beim Gebrauch der b) die Inanspruchnahme der Abweichungsmöglichkeiten beim Gebrauch der
europäischen Spezifikationen gemäss Artikel 21 § 3, europäischen Spezifikationen gemäss Artikel 21 § 3,
c) den Rückgriff auf Verfahren ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb c) den Rückgriff auf Verfahren ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb
gemäss Artikel 59 § 2 des Gesetzes, gemäss Artikel 59 § 2 des Gesetzes,
d) die Nichtanwendung der Bestimmungen von Buch II Titel 1 Kapitel 1 d) die Nichtanwendung der Bestimmungen von Buch II Titel 1 Kapitel 1
des Gesetzes aufgrund der darin vorgesehenen Ausschlussfälle. des Gesetzes aufgrund der darin vorgesehenen Ausschlussfälle.
Diese Angaben müssen mindestens vier Jahren lang ab der Diese Angaben müssen mindestens vier Jahren lang ab der
Auftragsvergabe aufbewahrt werden. » Auftragsvergabe aufbewahrt werden. »
2. Ein § 3 mit folgendem Wortlaut wird eingefügt: « § 3 - 2. Ein § 3 mit folgendem Wortlaut wird eingefügt: « § 3 -
Auftraggeber, die eine Tätigkeit im Bereich Gewinnung, Fortleitung Auftraggeber, die eine Tätigkeit im Bereich Gewinnung, Fortleitung
oder Verteilung von Trinkwasser, im Bereich Erzeugung, Fortleitung oder Verteilung von Trinkwasser, im Bereich Erzeugung, Fortleitung
oder Verteilung von elektrischem Strom, im Bereich Stadtbahn-, oder Verteilung von elektrischem Strom, im Bereich Stadtbahn-,
Strassenbahn-, Obus- oder Omnibusverkehr, im Bereich Strassenbahn-, Obus- oder Omnibusverkehr, im Bereich
Flughafeneinrichtungen oder im Bereich des See- oder Flughafeneinrichtungen oder im Bereich des See- oder
Binnenhafenverkehrs oder anderer Verkehrsendpunkte ausüben, teilen den Binnenhafenverkehrs oder anderer Verkehrsendpunkte ausüben, teilen den
teilnehmenden Unternehmern, Lieferanten oder Dienstleistungserbringern teilnehmenden Unternehmern, Lieferanten oder Dienstleistungserbringern
innerhalb kürzester Frist, und auf Antrag schriftlich, ihre innerhalb kürzester Frist, und auf Antrag schriftlich, ihre
Entscheidungen über die Auftragsvergabe mit. » Entscheidungen über die Auftragsvergabe mit. »
3. Ein § 4 mit folgendem Wortlaut wird eingefügt: « § 4 - 3. Ein § 4 mit folgendem Wortlaut wird eingefügt: « § 4 -
Auftraggeber, die eine Tätigkeit im Bereich Gewinnung, Fortleitung Auftraggeber, die eine Tätigkeit im Bereich Gewinnung, Fortleitung
oder Verteilung von Trinkwasser, im Bereich Erzeugung, Fortleitung oder Verteilung von Trinkwasser, im Bereich Erzeugung, Fortleitung
oder Verteilung von elektrischem Strom, im Bereich Stadtbahn-, oder Verteilung von elektrischem Strom, im Bereich Stadtbahn-,
Strassenbahn-, Obus- oder Omnibusverkehr, im Bereich Strassenbahn-, Obus- oder Omnibusverkehr, im Bereich
Flughafeneinrichtungen oder im Bereich des See- oder Flughafeneinrichtungen oder im Bereich des See- oder
Binnenhafenverkehrs oder anderer Verkehrsendpunkte ausüben, teilen Binnenhafenverkehrs oder anderer Verkehrsendpunkte ausüben, teilen
innerhalb kürzester Frist nach Eingang eines entsprechenden innerhalb kürzester Frist nach Eingang eines entsprechenden
schriftlichen Antrags den ausgeschlossenen Bewerbern oder Submittenten schriftlichen Antrags den ausgeschlossenen Bewerbern oder Submittenten
beziehungsweise Bietern die Gründe für die Ablehnung ihres beziehungsweise Bietern die Gründe für die Ablehnung ihres
Teilnahmeantrags oder ihres Angebots und den Submittenten Teilnahmeantrags oder ihres Angebots und den Submittenten
beziehungsweise Bietern, die ein ordnungsgemässes Angebot eingereicht beziehungsweise Bietern, die ein ordnungsgemässes Angebot eingereicht
haben, die Merkmale und relativen Vorteile des erfolgreichen Angebots haben, die Merkmale und relativen Vorteile des erfolgreichen Angebots
und den Namen des Auftragnehmers mit. und den Namen des Auftragnehmers mit.
Der Auftraggeber kann jedoch beschliessen, bestimmte in Absatz 1 Der Auftraggeber kann jedoch beschliessen, bestimmte in Absatz 1
genannte Auskünfte über den Zuschlag nicht zu erteilen, wenn eine genannte Auskünfte über den Zuschlag nicht zu erteilen, wenn eine
derartige Bekanntgabe den Gesetzesvollzug behindern, dem öffentlichen derartige Bekanntgabe den Gesetzesvollzug behindern, dem öffentlichen
Interesse zuwiderlaufen oder die legitimen Geschäftsinteressen von Interesse zuwiderlaufen oder die legitimen Geschäftsinteressen von
öffentlichen oder privaten Unternehmen einschliesslich derjenigen des öffentlichen oder privaten Unternehmen einschliesslich derjenigen des
Unternehmens, das den Zuschlag erhalten hat, beeinträchtigen würde Unternehmens, das den Zuschlag erhalten hat, beeinträchtigen würde
oder den lauteren Wettbewerb zwischen Lieferanten, Unternehmern oder oder den lauteren Wettbewerb zwischen Lieferanten, Unternehmern oder
Dienstleistungserbringern beeinträchtigen könnte. » Dienstleistungserbringern beeinträchtigen könnte. »
Art. 11 - Die Anlagen 1 bis 5 des Erlasses werden durch die Anlagen zu Art. 11 - Die Anlagen 1 bis 5 des Erlasses werden durch die Anlagen zu
vorliegendem Erlass ersetzt. vorliegendem Erlass ersetzt.
Art. 12 - Vorliegender Erlass findet Anwendung auf öffentliche Art. 12 - Vorliegender Erlass findet Anwendung auf öffentliche
Aufträge, die ab 1. Mai 1999 im Amtsblatt der Europäischen Aufträge, die ab 1. Mai 1999 im Amtsblatt der Europäischen
Gemeinschaften veröffentlicht werden oder für die in Ermangelung der Gemeinschaften veröffentlicht werden oder für die in Ermangelung der
Veröffentlichungspflicht ab diesem Datum zur Angebotsabgabe oder zur Veröffentlichungspflicht ab diesem Datum zur Angebotsabgabe oder zur
Einreichung einer Bewerbung aufgefordert wird. Einreichung einer Bewerbung aufgefordert wird.
Art. 13 - Unser Premierminister ist mit der Ausführung des Art. 13 - Unser Premierminister ist mit der Ausführung des
vorliegenden Erlasses beauftragt. vorliegenden Erlasses beauftragt.
Gegeben zu Brüssel, den 17. März 1999 Gegeben zu Brüssel, den 17. März 1999
ALBERT ALBERT
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Der Premierminister Der Premierminister
J.-L. DEHAENE J.-L. DEHAENE
Anlage 1 Anlage 1
Liste der privatrechtlichen Personen, die besondere oder Liste der privatrechtlichen Personen, die besondere oder
ausschliessliche Rechte im Sinne von Artikel 47 des Gesetzes vom 24. ausschliessliche Rechte im Sinne von Artikel 47 des Gesetzes vom 24.
Dezember 1993 über öffentliche Aufträge und bestimmte Bau-, Liefer- Dezember 1993 über öffentliche Aufträge und bestimmte Bau-, Liefer-
und Dienstleistungsaufträge haben und Dienstleistungsaufträge haben
1. Im Bereich der Wasserversorgung 1. Im Bereich der Wasserversorgung
Gewinnung, Fortleitung oder Verteilung von Trinkwasser Gewinnung, Fortleitung oder Verteilung von Trinkwasser
- Aquinter AG - Aquinter AG
2. Im Bereich der Energieversorgung 2. Im Bereich der Energieversorgung
Erzeugung, Fortleitung oder Verteilung von elektrischem Strom Erzeugung, Fortleitung oder Verteilung von elektrischem Strom
- Electrabel AG - Electrabel AG
Fortleitung oder Verteilung von Gas oder Wärme Fortleitung oder Verteilung von Gas oder Wärme
- Distrigaz AG - Distrigaz AG
Öl- oder Gassuche oder -gewinnung Öl- oder Gassuche oder -gewinnung
- -
Aufsuchung oder Gewinnung von Kohle oder anderen Festbrennstoffen Aufsuchung oder Gewinnung von Kohle oder anderen Festbrennstoffen
- -
3. Im Bereich der Verkehrsversorgung 3. Im Bereich der Verkehrsversorgung
Betreibung von Schienenverkehrsnetzen Betreibung von Schienenverkehrsnetzen
- -
Betreibung von Untergrundbahn-, Strassenbahn-, Bus- oder Betreibung von Untergrundbahn-, Strassenbahn-, Bus- oder
Trolleybusverkehrsnetzen Trolleybusverkehrsnetzen
Überlassung von Flughäfen Überlassung von Flughäfen
- Brussels South Charleroi Airport AG - Brussels South Charleroi Airport AG
- Société de Développement et de Promotion de l'Aéroport de Bierset AG - Société de Développement et de Promotion de l'Aéroport de Bierset AG
Überlassung von See- oder Binnenhäfen oder anderen Verkehrsendpunkten Überlassung von See- oder Binnenhäfen oder anderen Verkehrsendpunkten
- -
4. Telekommunikationssektor 4. Telekommunikationssektor
Liste der öffentlichen Unternehmen im Sinne von Artikel 26 des Liste der öffentlichen Unternehmen im Sinne von Artikel 26 des
Gesetzes vom 24. Dezember 1993 über öffentliche Aufträge und bestimmte Gesetzes vom 24. Dezember 1993 über öffentliche Aufträge und bestimmte
Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge
1) Im Bereich der Verkehrsversorgung 1) Im Bereich der Verkehrsversorgung
Betreibung von Schienenverkehrsnetzen Betreibung von Schienenverkehrsnetzen
- Nationale Gesellschaft der Belgischen Eisenbahnen - Nationale Gesellschaft der Belgischen Eisenbahnen
Überlassung von Flughäfen Überlassung von Flughäfen
- Belgian International Airport Company - Belgian International Airport Company
- Belgocontrol - Belgocontrol
2) Telekommunikationssektor 2) Telekommunikationssektor
- Belgacom - Belgacom
Gesehen, um Unserem Erlass vom 17. März 1999 beigefügt zu werden Gesehen, um Unserem Erlass vom 17. März 1999 beigefügt zu werden
ALBERT ALBERT
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Der Premierminister Der Premierminister
J.-L. DEHAENE J.-L. DEHAENE
Anlage 2 Anlage 2
Nicht verbindliche regelmässige Bekanntmachung Nicht verbindliche regelmässige Bekanntmachung
I. Auf jeden Fall auszufüllende Rubriken I. Auf jeden Fall auszufüllende Rubriken
1. Name, Anschrift, Telegrammanschrift, Telefon-, Fernschreib- und 1. Name, Anschrift, Telegrammanschrift, Telefon-, Fernschreib- und
Fernkopiernummer des Auftraggebers oder der Stelle, bei der Fernkopiernummer des Auftraggebers oder der Stelle, bei der
zusätzliche Auskünfte eingeholt werden können zusätzliche Auskünfte eingeholt werden können
2. a) Bei Lieferaufträgen: Art und Menge oder Wert der Leistungen oder 2. a) Bei Lieferaufträgen: Art und Menge oder Wert der Leistungen oder
zu liefernden Waren zu liefernden Waren
b) Bei Bauaufträgen: Art und Umfang der Leistungen, Kernmerkmale der b) Bei Bauaufträgen: Art und Umfang der Leistungen, Kernmerkmale der
Bauarbeit oder der Baulose Bauarbeit oder der Baulose
c) Bei Dienstleistungsaufträgen: Gesamtbetrag der voraussichtlichen c) Bei Dienstleistungsaufträgen: Gesamtbetrag der voraussichtlichen
Käufe in den einzelnen Dienstleistungskategorien der Anlage 2 Käufe in den einzelnen Dienstleistungskategorien der Anlage 2
Buchstabe A) zum Gesetz Buchstabe A) zum Gesetz
3. Tag der Absendung der Bekanntmachung durch den Auftraggeber 3. Tag der Absendung der Bekanntmachung durch den Auftraggeber
4. Tag des Eingangs der Bekanntmachung im Amt für amtliche 4. Tag des Eingangs der Bekanntmachung im Amt für amtliche
Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften (vom besagten Amt Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften (vom besagten Amt
anzugeben) anzugeben)
5. Gegebenenfalls weitere Angaben 5. Gegebenenfalls weitere Angaben
II. Auskünfte, die zwingend zu erteilen sind, wenn die Bekanntmachung II. Auskünfte, die zwingend zu erteilen sind, wenn die Bekanntmachung
als Aufruf zum Wettbewerb benutzt wird oder wenn sie eine Verkürzung als Aufruf zum Wettbewerb benutzt wird oder wenn sie eine Verkürzung
der Fristen für den Eingang der Teilnahmeanträge oder der Angebote der Fristen für den Eingang der Teilnahmeanträge oder der Angebote
gestattet gestattet
6. Hinweis, dass interessierte Unternehmen dem Auftraggeber ihr 6. Hinweis, dass interessierte Unternehmen dem Auftraggeber ihr
Interesse an dem Auftrag oder an den Aufträgen mitteilen müssen Interesse an dem Auftrag oder an den Aufträgen mitteilen müssen
7. Frist für den Eingang der Anträge 7. Frist für den Eingang der Anträge
III. Auskünfte, die - soweit verfügbar - mitzuteilen sind, wenn die III. Auskünfte, die - soweit verfügbar - mitzuteilen sind, wenn die
Bekanntmachung als Aufruf zum Wettbewerb benutzt wird oder wenn sie Bekanntmachung als Aufruf zum Wettbewerb benutzt wird oder wenn sie
eine Verkürzung der Fristen für den Eingang der Teilnahmeanträge oder eine Verkürzung der Fristen für den Eingang der Teilnahmeanträge oder
der Angebote gestattet der Angebote gestattet
8. Art und Menge der zu liefernden Waren oder Kernmerkmale der 8. Art und Menge der zu liefernden Waren oder Kernmerkmale der
Bauarbeit oder Dienstleistungskategorie gemäss Anlage 2 Buchstabe A) Bauarbeit oder Dienstleistungskategorie gemäss Anlage 2 Buchstabe A)
zum Gesetz und Beschreibung der Dienstleistung (CPC-Referenznummer) zum Gesetz und Beschreibung der Dienstleistung (CPC-Referenznummer)
und Angabe, ob eine Rahmenübereinkunft oder Rahmenübereinkünfte und Angabe, ob eine Rahmenübereinkunft oder Rahmenübereinkünfte
geplant sind. Etwaige Optionsrechte für weitere Aufträge und geplant sind. Etwaige Optionsrechte für weitere Aufträge und
voraussichtliche Zeitpunkte, bis zu denen diese Rechte wahrgenommen voraussichtliche Zeitpunkte, bis zu denen diese Rechte wahrgenommen
werden können. Bei einer Reihe von Aufträgen oder wiederkehrenden werden können. Bei einer Reihe von Aufträgen oder wiederkehrenden
Aufträgen ebenfalls Angabe des voraussichtlichen Zeitplans der Aufträgen ebenfalls Angabe des voraussichtlichen Zeitplans der
folgenden Aufrufe zum Wettbewerb folgenden Aufrufe zum Wettbewerb
9. Angabe, ob die Angebote Kauf, Leasing, Miete, Pacht oder Mietkauf 9. Angabe, ob die Angebote Kauf, Leasing, Miete, Pacht oder Mietkauf
oder mehreres gleichzeitig betreffen oder mehreres gleichzeitig betreffen
10. Frist für die Lieferung oder Ausführung beziehungsweise Dauer des 10. Frist für die Lieferung oder Ausführung beziehungsweise Dauer des
Dienstleistungsauftrags und nach Möglichkeit Zeitpunkt des Beginns Dienstleistungsauftrags und nach Möglichkeit Zeitpunkt des Beginns
11. Anschrift, an die interessierte Unternehmen ihre 11. Anschrift, an die interessierte Unternehmen ihre
Interessensbekundung schriftlich richten müssen; Frist für den Eingang Interessensbekundung schriftlich richten müssen; Frist für den Eingang
der Interessensbekundungen; Sprache oder Sprachen, die für die der Interessensbekundungen; Sprache oder Sprachen, die für die
Einreichung der Teilnahmeanträge oder der Angebote zugelassen sind Einreichung der Teilnahmeanträge oder der Angebote zugelassen sind
12. Wirtschaftliche und technische Bedingungen, finanzielle und 12. Wirtschaftliche und technische Bedingungen, finanzielle und
technische Sicherheiten, die von den Unternehmern, Lieferanten oder technische Sicherheiten, die von den Unternehmern, Lieferanten oder
Dienstleistungserbringern verlangt werden Dienstleistungserbringern verlangt werden
13. a) Voraussichtlicher Zeitpunkt (sofern bekannt), zu dem die 13. a) Voraussichtlicher Zeitpunkt (sofern bekannt), zu dem die
Verfahren für die Vergabe des Auftrags/der Aufträge eingeleitet werden Verfahren für die Vergabe des Auftrags/der Aufträge eingeleitet werden
b) Art des Vergabeverfahrens (offenes Verfahren, nicht offenes b) Art des Vergabeverfahrens (offenes Verfahren, nicht offenes
Verfahren oder Verhandlungsverfahren) Verfahren oder Verhandlungsverfahren)
c) Höhe des Betrags, der für die Unterlagen über die Konsultation zu c) Höhe des Betrags, der für die Unterlagen über die Konsultation zu
entrichten ist, und Zahlungsmodalitäten entrichten ist, und Zahlungsmodalitäten
Gesehen, um Unserem Erlass vom 17. März 1999 beigefügt zu werden Gesehen, um Unserem Erlass vom 17. März 1999 beigefügt zu werden
ALBERT ALBERT
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Der Premierminister Der Premierminister
J.-L. DEHAENE J.-L. DEHAENE
Anlage 3 Anlage 3
Auftragsbekanntmachung Auftragsbekanntmachung
A) Bei offenen Verfahren A) Bei offenen Verfahren
1. Name, Anschrift, Telegrammanschrift, Telefon-, Fernschreib- und 1. Name, Anschrift, Telegrammanschrift, Telefon-, Fernschreib- und
Fernkopiernummer des Auftraggebers Fernkopiernummer des Auftraggebers
2. Art des Auftrags (Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag; 2. Art des Auftrags (Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag;
gegebenenfalls Angabe, ob eine Rahmenübereinkunft vorliegt), gegebenenfalls Angabe, ob eine Rahmenübereinkunft vorliegt),
Dienstleistungskategorie gemäss Anlage 2 Buchstabe A) zum Gesetz und Dienstleistungskategorie gemäss Anlage 2 Buchstabe A) zum Gesetz und
Beschreibung des Auftrags (CPC-Referenznummer); gegebenenfalls Angabe, Beschreibung des Auftrags (CPC-Referenznummer); gegebenenfalls Angabe,
ob die Angebote Kauf, Leasing, Miete, Pacht oder Mietkauf oder ob die Angebote Kauf, Leasing, Miete, Pacht oder Mietkauf oder
mehreres gleichzeitig betreffen mehreres gleichzeitig betreffen
3. Liefer- beziehungsweise Ausführungsort 3. Liefer- beziehungsweise Ausführungsort
4. Bei Bau- und Lieferaufträgen: 4. Bei Bau- und Lieferaufträgen:
a) Art und Menge der zu liefernden Waren, einschliesslich etwaiger a) Art und Menge der zu liefernden Waren, einschliesslich etwaiger
Optionsrechte für weitere Aufträge, und nach Möglichkeit Optionsrechte für weitere Aufträge, und nach Möglichkeit
voraussichtliche Zeitpunkte, bis zu denen diese Rechte wahrgenommen voraussichtliche Zeitpunkte, bis zu denen diese Rechte wahrgenommen
werden können. Bei wiederkehrenden Aufträgen nach Möglichkeit werden können. Bei wiederkehrenden Aufträgen nach Möglichkeit
ebenfalls Angabe der voraussichtlichen Zeitpunkte der einzelnen ebenfalls Angabe der voraussichtlichen Zeitpunkte der einzelnen
Aufrufe zum Wettbewerb für die zu liefernden Waren oder Art und Umfang Aufrufe zum Wettbewerb für die zu liefernden Waren oder Art und Umfang
der Bauarbeiten, allgemeine Merkmale des Bauvorhabens der Bauarbeiten, allgemeine Merkmale des Bauvorhabens
b) Angaben zu der Möglichkeit der Lieferanten, Angebote für Teile b) Angaben zu der Möglichkeit der Lieferanten, Angebote für Teile
und/oder die Gesamtheit der gewünschten Lieferungen abzugeben. Wird und/oder die Gesamtheit der gewünschten Lieferungen abzugeben. Wird
das Bauvorhaben oder der Bauauftrag in mehrere Lose aufgeteilt, Angabe das Bauvorhaben oder der Bauauftrag in mehrere Lose aufgeteilt, Angabe
der Grössenordnung der verschiedenen Lose und der Möglichkeit, für ein der Grössenordnung der verschiedenen Lose und der Möglichkeit, für ein
Los, für mehrere oder sämtliche Lose Angebote zu unterbreiten Los, für mehrere oder sämtliche Lose Angebote zu unterbreiten
c) Bei Bauaufträgen: Angaben zum Zweck des Bauvorhabens oder des c) Bei Bauaufträgen: Angaben zum Zweck des Bauvorhabens oder des
Bauauftrags, wenn dieser ausserdem die Erstellung von Projekten Bauauftrags, wenn dieser ausserdem die Erstellung von Projekten
vorsieht vorsieht
5. Bei Dienstleistungsaufträgen: 5. Bei Dienstleistungsaufträgen:
a) Art und Menge der zu erbringenden Dienstleistungen, einschliesslich a) Art und Menge der zu erbringenden Dienstleistungen, einschliesslich
etwaiger Optionsrechte für weitere Aufträge, und nach Möglichkeit etwaiger Optionsrechte für weitere Aufträge, und nach Möglichkeit
voraussichtliche Zeitpunkte, bis zu denen diese Rechte wahrgenommen voraussichtliche Zeitpunkte, bis zu denen diese Rechte wahrgenommen
werden können. Bei wiederkehrenden Aufträgen nach Möglichkeit werden können. Bei wiederkehrenden Aufträgen nach Möglichkeit
ebenfalls Angabe der voraussichtlichen Zeitpunkte der einzelnen ebenfalls Angabe der voraussichtlichen Zeitpunkte der einzelnen
Aufrufe zum Wettbewerb für die zu erbringenden Dienstleistungen Aufrufe zum Wettbewerb für die zu erbringenden Dienstleistungen
b) Angabe, ob die Erbringung der Dienstleistung aufgrund von b) Angabe, ob die Erbringung der Dienstleistung aufgrund von
Gesetzes-, Verordnungs- oder Verwaltungsbestimmungen einem besonderen Gesetzes-, Verordnungs- oder Verwaltungsbestimmungen einem besonderen
Berufsstand vorbehalten ist Berufsstand vorbehalten ist
c) Hinweis auf die Gesetzes-, Verordnungs- oder c) Hinweis auf die Gesetzes-, Verordnungs- oder
Verwaltungsbestimmungen Verwaltungsbestimmungen
d) Angabe, ob juristische Personen die Namen und die berufliche d) Angabe, ob juristische Personen die Namen und die berufliche
Qualifikation der Personen angeben müssen, die für die Ausführung der Qualifikation der Personen angeben müssen, die für die Ausführung der
betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen
e) Angabe, ob die Dienstleistungserbringer Angebote für einen Teil der e) Angabe, ob die Dienstleistungserbringer Angebote für einen Teil der
betreffenden Dienstleistungen unterbreiten können betreffenden Dienstleistungen unterbreiten können
6. Zulässige Varianten 6. Zulässige Varianten
7. Keine Verwendung der europäischen Spezifikationen gemäss Artikel 21 7. Keine Verwendung der europäischen Spezifikationen gemäss Artikel 21
§ 3 § 3
8. Frist für die Lieferung oder die Ausführung beziehungsweise Dauer 8. Frist für die Lieferung oder die Ausführung beziehungsweise Dauer
des Dienstleistungsauftrags und nach Möglichkeit Zeitpunkt des Beginns des Dienstleistungsauftrags und nach Möglichkeit Zeitpunkt des Beginns
9. a) Anschrift der Stelle, bei der das Sonderlastenheft und 9. a) Anschrift der Stelle, bei der das Sonderlastenheft und
ergänzende Unterlagen angefordert werden können ergänzende Unterlagen angefordert werden können
b) Gegebenenfalls Kosten für die Übersendung dieser Unterlagen und b) Gegebenenfalls Kosten für die Übersendung dieser Unterlagen und
Zahlungsbedingungen Zahlungsbedingungen
10. a) Frist für den Eingang der Angebote 10. a) Frist für den Eingang der Angebote
b) Anschrift der Stelle, bei der die Angebote einzureichen sind b) Anschrift der Stelle, bei der die Angebote einzureichen sind
c) Sprache(n), in der (denen) die Angebote abzufassen sind c) Sprache(n), in der (denen) die Angebote abzufassen sind
11. a) Gegebenenfalls Personen, die bei der Öffnung der Angebote 11. a) Gegebenenfalls Personen, die bei der Öffnung der Angebote
anwesend sein dürfen anwesend sein dürfen
b) Tag, Uhrzeit und Ort der Öffnung der Angebote b) Tag, Uhrzeit und Ort der Öffnung der Angebote
12. Gegebenenfalls geforderte Kautionen und Sicherheiten 12. Gegebenenfalls geforderte Kautionen und Sicherheiten
13. Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder 13. Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind
14. Gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft, das heisst 14. Gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft, das heisst
die Lieferanten-, Unternehmer- oder die Lieferanten-, Unternehmer- oder
Dienstleistungserbringergemeinschaft, der der Auftrag erteilt wird, Dienstleistungserbringergemeinschaft, der der Auftrag erteilt wird,
haben muss haben muss
15. Wirtschaftliche und technische Mindestbedingungen, die der 15. Wirtschaftliche und technische Mindestbedingungen, die der
Lieferant, Unternehmer oder Dienstleistungserbringer, an den der Lieferant, Unternehmer oder Dienstleistungserbringer, an den der
Auftrag vergeben wird, erfüllen muss Auftrag vergeben wird, erfüllen muss
16. Frist, während deren die Submittenten beziehungsweise Bieter an 16. Frist, während deren die Submittenten beziehungsweise Bieter an
ihre Angebote gebunden sind ihre Angebote gebunden sind
17. Zuschlagskriterien. Andere Kriterien als der niedrigste Preis 17. Zuschlagskriterien. Andere Kriterien als der niedrigste Preis
werden angegeben, wenn sie nicht im Lastenheft stehen werden angegeben, wenn sie nicht im Lastenheft stehen
18. Andere Auskünfte 18. Andere Auskünfte
19. Gegebenenfalls Hinweis auf die Veröffentlichung der regelmässigen 19. Gegebenenfalls Hinweis auf die Veröffentlichung der regelmässigen
Bekanntmachung, in der der Auftrag genannt wird, im Amtsblatt der Bekanntmachung, in der der Auftrag genannt wird, im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften Europäischen Gemeinschaften
20. Tag der Absendung der Bekanntmachung durch den Auftraggeber 20. Tag der Absendung der Bekanntmachung durch den Auftraggeber
21. Tag des Eingangs der Bekanntmachung beim Amt für amtliche 21. Tag des Eingangs der Bekanntmachung beim Amt für amtliche
Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften (vom besagten Amt Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften (vom besagten Amt
anzugeben) anzugeben)
B) Bei nicht offenen Verfahren B) Bei nicht offenen Verfahren
1. Name, Anschrift, Telegrammanschrift, Telefon-, Fernschreib- und 1. Name, Anschrift, Telegrammanschrift, Telefon-, Fernschreib- und
Fernkopiernummer des Auftraggebers Fernkopiernummer des Auftraggebers
2. Art des Auftrags (Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag; 2. Art des Auftrags (Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag;
gegebenenfalls Angabe, ob eine Rahmenübereinkunft vorliegt), gegebenenfalls Angabe, ob eine Rahmenübereinkunft vorliegt),
Dienstleistungskategorie gemäss Anlage 2 Buchstabe A) zum Gesetz und Dienstleistungskategorie gemäss Anlage 2 Buchstabe A) zum Gesetz und
Beschreibung des Auftrags (CPC-Referenznummer); gegebenenfalls die Beschreibung des Auftrags (CPC-Referenznummer); gegebenenfalls die
Angabe, ob Angebote Kauf, Leasing, Miete, Pacht oder Mietkauf oder Angabe, ob Angebote Kauf, Leasing, Miete, Pacht oder Mietkauf oder
mehreres gleichzeitig betreffen mehreres gleichzeitig betreffen
3. Liefer- oder Ausführungsort 3. Liefer- oder Ausführungsort
4. Bei Bau- und Lieferaufträgen: 4. Bei Bau- und Lieferaufträgen:
a) Art und Menge der zu liefernden Waren, einschliesslich etwaiger a) Art und Menge der zu liefernden Waren, einschliesslich etwaiger
Optionsrechte für weitere Aufträge, und nach Möglichkeit Optionsrechte für weitere Aufträge, und nach Möglichkeit
voraussichtliche Zeitpunkte, bis zu denen diese Rechte wahrgenommen voraussichtliche Zeitpunkte, bis zu denen diese Rechte wahrgenommen
werden können. Bei wiederkehrenden Aufträgen nach Möglichkeit werden können. Bei wiederkehrenden Aufträgen nach Möglichkeit
ebenfalls Angabe der voraussichtlichen Zeitpunkte der einzelnen ebenfalls Angabe der voraussichtlichen Zeitpunkte der einzelnen
Aufrufe zum Wettbewerb für die zu liefernden Waren oder Art und Umfang Aufrufe zum Wettbewerb für die zu liefernden Waren oder Art und Umfang
der Bauarbeiten, allgemeine Merkmale des Bauvorhabens der Bauarbeiten, allgemeine Merkmale des Bauvorhabens
b) Angaben zu der Möglichkeit der Lieferanten, Angebote für Teile b) Angaben zu der Möglichkeit der Lieferanten, Angebote für Teile
und/oder die Gesamtheit der gewünschten Lieferungen abzugeben. Wird und/oder die Gesamtheit der gewünschten Lieferungen abzugeben. Wird
das Bauvorhaben oder der Bauauftrag in mehrere Lose aufgeteilt, Angabe das Bauvorhaben oder der Bauauftrag in mehrere Lose aufgeteilt, Angabe
der Grössenordnung der verschiedenen Lose und der Möglichkeit, für ein der Grössenordnung der verschiedenen Lose und der Möglichkeit, für ein
Los, für mehrere oder sämtliche Lose Angebote zu unterbreiten Los, für mehrere oder sämtliche Lose Angebote zu unterbreiten
c) Bei Bauaufträgen: Angaben zum Zweck des Bauvorhabens oder des c) Bei Bauaufträgen: Angaben zum Zweck des Bauvorhabens oder des
Bauauftrags, wenn dieser ausserdem die Erstellung von Projekten Bauauftrags, wenn dieser ausserdem die Erstellung von Projekten
vorsieht vorsieht
5. Bei Dienstleistungsaufträgen: 5. Bei Dienstleistungsaufträgen:
a) Art und Menge der zu erbringenden Dienstleistungen, einschliesslich a) Art und Menge der zu erbringenden Dienstleistungen, einschliesslich
etwaiger Optionsrechte für weitere Aufträge, und nach Möglichkeit etwaiger Optionsrechte für weitere Aufträge, und nach Möglichkeit
voraussichtliche Zeitpunkte, bis zu denen diese Rechte wahrgenommen voraussichtliche Zeitpunkte, bis zu denen diese Rechte wahrgenommen
werden können. Bei wiederkehrenden Aufträgen nach Möglichkeit werden können. Bei wiederkehrenden Aufträgen nach Möglichkeit
ebenfalls Angabe der voraussichtlichen Zeitpunkte der einzelnen ebenfalls Angabe der voraussichtlichen Zeitpunkte der einzelnen
Aufrufe zum Wettbewerb für die zu erbringenden Dienstleistungen Aufrufe zum Wettbewerb für die zu erbringenden Dienstleistungen
b) Angabe, ob die Erbringung der Dienstleistung aufgrund von b) Angabe, ob die Erbringung der Dienstleistung aufgrund von
Gesetzes-, Verordnungs- oder Verwaltungsbestimmungen einem besonderen Gesetzes-, Verordnungs- oder Verwaltungsbestimmungen einem besonderen
Berufsstand vorbehalten ist Berufsstand vorbehalten ist
c) Hinweis auf die Gesetzes-, Verordnungs- oder c) Hinweis auf die Gesetzes-, Verordnungs- oder
Verwaltungsbestimmungen Verwaltungsbestimmungen
d) Angabe, ob juristische Personen die Namen und die berufliche d) Angabe, ob juristische Personen die Namen und die berufliche
Qualifikation der Personen angeben müssen, die für die Ausführung der Qualifikation der Personen angeben müssen, die für die Ausführung der
betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen
e) Angabe, ob die Dienstleistungserbringer Angebote für einen Teil der e) Angabe, ob die Dienstleistungserbringer Angebote für einen Teil der
betreffenden Dienstleistungen unterbreiten können betreffenden Dienstleistungen unterbreiten können
6. Zulässige Varianten 6. Zulässige Varianten
7. Keine Verwendung der europäischen Spezifikationen gemäss Artikel 21 7. Keine Verwendung der europäischen Spezifikationen gemäss Artikel 21
§ 3 § 3
8. Frist für die Lieferung oder die Ausführung beziehungsweise Dauer 8. Frist für die Lieferung oder die Ausführung beziehungsweise Dauer
des Dienstleistungsauftrags und nach Möglichkeit Zeitpunkt des Beginns des Dienstleistungsauftrags und nach Möglichkeit Zeitpunkt des Beginns
9. Gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft, das heisst 9. Gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft, das heisst
die Lieferanten-, Unternehmer- oder die Lieferanten-, Unternehmer- oder
Dienstleistungserbringergemeinschaft, der der Auftrag erteilt wird, Dienstleistungserbringergemeinschaft, der der Auftrag erteilt wird,
haben muss haben muss
10. a) Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge 10. a) Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge
b) Anschrift der Stelle, bei der die Anträge einzureichen sind b) Anschrift der Stelle, bei der die Anträge einzureichen sind
c) Sprache(n), in der (denen) die Anträge abzufassen sind c) Sprache(n), in der (denen) die Anträge abzufassen sind
11. Frist für die Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe 11. Frist für die Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe
12. Gegebenenfalls geforderte Kautionen und Sicherheiten 12. Gegebenenfalls geforderte Kautionen und Sicherheiten
13. Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder 13. Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind
14. Angaben über die besondere Lage des Lieferanten, Unternehmers oder 14. Angaben über die besondere Lage des Lieferanten, Unternehmers oder
Dienstleistungserbringers und wirtschaftliche und technische Dienstleistungserbringers und wirtschaftliche und technische
Mindestbedingungen, die dieser zu erfüllen hat Mindestbedingungen, die dieser zu erfüllen hat
15. Zuschlagskriterien, falls sie nicht in der Aufforderung zur 15. Zuschlagskriterien, falls sie nicht in der Aufforderung zur
Angebotsabgabe stehen Angebotsabgabe stehen
16. Andere Auskünfte 16. Andere Auskünfte
17. Gegebenenfalls Hinweis auf die Veröffentlichung der regelmässigen 17. Gegebenenfalls Hinweis auf die Veröffentlichung der regelmässigen
Bekanntmachung, in der der Auftrag genannt wird, im Amtsblatt der Bekanntmachung, in der der Auftrag genannt wird, im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften Europäischen Gemeinschaften
18. Tag der Absendung der Bekanntmachung durch den Auftraggeber 18. Tag der Absendung der Bekanntmachung durch den Auftraggeber
19. Tag des Eingangs der Bekanntmachung beim Amt für amtliche 19. Tag des Eingangs der Bekanntmachung beim Amt für amtliche
Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften (vom besagten Amt Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften (vom besagten Amt
anzugeben) anzugeben)
C) Bei Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb C) Bei Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
(Artikel 59 § 1 des Gesetzes) (Artikel 59 § 1 des Gesetzes)
1. Name, Anschrift, Telegrammanschrift, Telefon-, Fernschreib- und 1. Name, Anschrift, Telegrammanschrift, Telefon-, Fernschreib- und
Fernkopiernummer des Auftraggebers Fernkopiernummer des Auftraggebers
2. Art des Auftrags (Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag; 2. Art des Auftrags (Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag;
gegebenenfalls Angabe, ob eine Rahmenübereinkunft vorliegt), gegebenenfalls Angabe, ob eine Rahmenübereinkunft vorliegt),
Dienstleistungskategorie gemäss Anlage 2 Buchstabe A) zum Gesetz und Dienstleistungskategorie gemäss Anlage 2 Buchstabe A) zum Gesetz und
Beschreibung des Auftrags (CPC-Referenznummer); gegebenenfalls Angabe, Beschreibung des Auftrags (CPC-Referenznummer); gegebenenfalls Angabe,
ob die Angebote Kauf, Leasing, Miete, Pacht oder Mietkauf oder ob die Angebote Kauf, Leasing, Miete, Pacht oder Mietkauf oder
mehreres gleichzeitig betreffen mehreres gleichzeitig betreffen
3. Liefer oder Ausführungsort 3. Liefer oder Ausführungsort
4. Bei Bau- und Lieferaufträgen: 4. Bei Bau- und Lieferaufträgen:
a) Art und Menge der zu liefernden Waren, einschliesslich etwaiger a) Art und Menge der zu liefernden Waren, einschliesslich etwaiger
Optionsrechte für weitere Aufträge, und nach Möglichkeit Optionsrechte für weitere Aufträge, und nach Möglichkeit
voraussichtliche Zeitpunkte, bis zu denen diese Rechte wahrgenommen voraussichtliche Zeitpunkte, bis zu denen diese Rechte wahrgenommen
werden können. Bei wiederkehrenden Aufträgen nach Möglichkeit werden können. Bei wiederkehrenden Aufträgen nach Möglichkeit
ebenfalls Angabe der voraussichtlichen Zeitpunkte der einzelnen ebenfalls Angabe der voraussichtlichen Zeitpunkte der einzelnen
Aufrufe zum Wettbewerb für die zu liefernden Waren oder Art und Umfang Aufrufe zum Wettbewerb für die zu liefernden Waren oder Art und Umfang
der Bauarbeiten und allgemeine Merkmale des Bauvorhabens der Bauarbeiten und allgemeine Merkmale des Bauvorhabens
b) Angaben zu der Möglichkeit der Lieferanten, Angebote für Teile b) Angaben zu der Möglichkeit der Lieferanten, Angebote für Teile
und/oder die Gesamtheit der gewünschten Lieferungen abzugeben. Wird und/oder die Gesamtheit der gewünschten Lieferungen abzugeben. Wird
das Bauvorhaben oder der Bauauftrag in mehrere Lose aufgeteilt, Angabe das Bauvorhaben oder der Bauauftrag in mehrere Lose aufgeteilt, Angabe
der Grössenordnung der verschiedenen Lose und der Möglichkeit, für ein der Grössenordnung der verschiedenen Lose und der Möglichkeit, für ein
Los, für mehrere oder sämtliche Lose Angebote zu unterbreiten Los, für mehrere oder sämtliche Lose Angebote zu unterbreiten
c) Bei Bauaufträgen: Angaben zum Zweck des Bauvorhabens oder des c) Bei Bauaufträgen: Angaben zum Zweck des Bauvorhabens oder des
Bauauftrags, wenn dieser ausserdem die Erstellung von Projekten Bauauftrags, wenn dieser ausserdem die Erstellung von Projekten
vorsieht vorsieht
5. Bei Dienstleistungsaufträgen: 5. Bei Dienstleistungsaufträgen:
a) Art und Menge der zu erbringenden Dienstleistungen, einschliesslich a) Art und Menge der zu erbringenden Dienstleistungen, einschliesslich
etwaiger Optionsrechte für weitere Aufträge, und nach Möglichkeit etwaiger Optionsrechte für weitere Aufträge, und nach Möglichkeit
voraussichtliche Zeitpunkte, bis zu denen diese Rechte wahrgenommen voraussichtliche Zeitpunkte, bis zu denen diese Rechte wahrgenommen
werden können. Bei wiederkehrenden Aufträgen nach Möglichkeit werden können. Bei wiederkehrenden Aufträgen nach Möglichkeit
ebenfalls Angabe der voraussichtlichen Zeitpunkte der einzelnen ebenfalls Angabe der voraussichtlichen Zeitpunkte der einzelnen
Aufrufe zum Wettbewerb für die zu erbringenden Dienstleistungen Aufrufe zum Wettbewerb für die zu erbringenden Dienstleistungen
b) Angabe, ob die Erbringung der Dienstleistung aufgrund von b) Angabe, ob die Erbringung der Dienstleistung aufgrund von
Gesetzes-, Verordnungs- oder Verwaltungsbestimmungen einem besonderen Gesetzes-, Verordnungs- oder Verwaltungsbestimmungen einem besonderen
Berufsstand vorbehalten ist Berufsstand vorbehalten ist
c) Hinweis auf die Gesetzes-, Verordnungs- oder c) Hinweis auf die Gesetzes-, Verordnungs- oder
Verwaltungsbestimmungen Verwaltungsbestimmungen
d) Angabe, ob juristische Personen die Namen und die berufliche d) Angabe, ob juristische Personen die Namen und die berufliche
Qualifikation der Personen angeben müssen, die für die Ausführung der Qualifikation der Personen angeben müssen, die für die Ausführung der
betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen
e) Angabe, ob die Dienstleistungserbringer Angebote für einen Teil der e) Angabe, ob die Dienstleistungserbringer Angebote für einen Teil der
betreffenden Dienstleistungen unterbreiten können betreffenden Dienstleistungen unterbreiten können
6. Zulässige Varianten 6. Zulässige Varianten
7. Keine Verwendung der europäischen Spezifikationen gemäss Artikel 21 7. Keine Verwendung der europäischen Spezifikationen gemäss Artikel 21
§ 3 § 3
8. Frist für die Lieferung oder die Ausführung beziehungsweise Dauer 8. Frist für die Lieferung oder die Ausführung beziehungsweise Dauer
des Dienstleistungsauftrags und nach Möglichkeit Zeitpunkt des Beginns des Dienstleistungsauftrags und nach Möglichkeit Zeitpunkt des Beginns
9. Gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft, das heisst 9. Gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft, das heisst
die Lieferanten-, Unternehmer- oder die Lieferanten-, Unternehmer- oder
Dienstleistungserbringergemeinschaft, der der Auftrag erteilt wird, Dienstleistungserbringergemeinschaft, der der Auftrag erteilt wird,
haben muss haben muss
10. a) Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge 10. a) Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge
b) Anschrift der Stelle, bei der die Anträge einzureichen sind b) Anschrift der Stelle, bei der die Anträge einzureichen sind
c) Sprache(n), in der (denen) die Anträge abzufassen sind c) Sprache(n), in der (denen) die Anträge abzufassen sind
11. Gegebenenfalls geforderte Kautionen und Sicherheiten 11. Gegebenenfalls geforderte Kautionen und Sicherheiten
12. Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder 12. Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind
13. Angaben über die besondere Lage des Lieferanten, Unternehmers oder 13. Angaben über die besondere Lage des Lieferanten, Unternehmers oder
Dienstleistungserbringers und wirtschaftliche und technische Dienstleistungserbringers und wirtschaftliche und technische
Mindestbedingungen, die dieser zu erfüllen hat Mindestbedingungen, die dieser zu erfüllen hat
14. Zuschlagskriterien, falls sie nicht in der Aufforderung zur 14. Zuschlagskriterien, falls sie nicht in der Aufforderung zur
Angebotsabgabe oder im Lastenheft stehen Angebotsabgabe oder im Lastenheft stehen
15. Gegebenenfalls Name und Anschrift der vom Auftraggeber bereits 15. Gegebenenfalls Name und Anschrift der vom Auftraggeber bereits
ausgewählten Lieferanten, Unternehmer oder Dienstleistungserbringer ausgewählten Lieferanten, Unternehmer oder Dienstleistungserbringer
16. Gegebenenfalls Datum der vorhergehenden Bekanntmachungen im 16. Gegebenenfalls Datum der vorhergehenden Bekanntmachungen im
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
17. Andere Auskünfte 17. Andere Auskünfte
18. Gegebenenfalls Hinweis auf die Veröffentlichung der regelmässigen 18. Gegebenenfalls Hinweis auf die Veröffentlichung der regelmässigen
Bekanntmachung, in der der Auftrag genannt wird, im Amtsblatt der Bekanntmachung, in der der Auftrag genannt wird, im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften Europäischen Gemeinschaften
19. Tag der Absendung der Bekanntmachung durch den Auftraggeber 19. Tag der Absendung der Bekanntmachung durch den Auftraggeber
20. Tag des Eingangs der Bekanntmachung beim Amt für amtliche 20. Tag des Eingangs der Bekanntmachung beim Amt für amtliche
Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften (vom besagten Amt Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften (vom besagten Amt
anzugeben) anzugeben)
Gesehen, um Unserem Erlass vom 17. März 1999 beigefügt zu werden Gesehen, um Unserem Erlass vom 17. März 1999 beigefügt zu werden
ALBERT ALBERT
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Der Premierminister Der Premierminister
J.-L. DEHAENE J.-L. DEHAENE
Anlage 4 Anlage 4
Bekanntmachung über die Anwendung eines Prüfungssystems Bekanntmachung über die Anwendung eines Prüfungssystems
1. Name, Anschrift, Telegrammanschrift, Telefon-, Fernschreib- und 1. Name, Anschrift, Telegrammanschrift, Telefon-, Fernschreib- und
Fernkopiernummer des Auftraggebers Fernkopiernummer des Auftraggebers
2. Zweck des Prüfungssystems (Beschreibung der Lieferungen, 2. Zweck des Prüfungssystems (Beschreibung der Lieferungen,
Dienstleistungen oder Bauarbeiten - oder ihrer jeweiligen Kategorien Dienstleistungen oder Bauarbeiten - oder ihrer jeweiligen Kategorien
-, die im Rahmen dieses Systems zu beziehen, zu erbringen -, die im Rahmen dieses Systems zu beziehen, zu erbringen
beziehungsweise zu erstellen sind) beziehungsweise zu erstellen sind)
3. Die Bedingungen, die die Lieferanten, Unternehmer und 3. Die Bedingungen, die die Lieferanten, Unternehmer und
Dienstleistungserbringer aufgrund des Systems und der Methoden, mit Dienstleistungserbringer aufgrund des Systems und der Methoden, mit
deren Hilfe die einzelnen Bedingungen überprüft werden, im Hinblick deren Hilfe die einzelnen Bedingungen überprüft werden, im Hinblick
auf ihre Qualifikation erfüllen müssen. Ist die Beschreibung dieser auf ihre Qualifikation erfüllen müssen. Ist die Beschreibung dieser
Bedingungen und Prüfungsverfahren umfangreich und beruht sie auf Bedingungen und Prüfungsverfahren umfangreich und beruht sie auf
Unterlagen, die für die interessierten Lieferanten, Unternehmer und Unterlagen, die für die interessierten Lieferanten, Unternehmer und
Dienstleistungserbringer zur Verfügung stehen, so reichen eine Dienstleistungserbringer zur Verfügung stehen, so reichen eine
Zusammenfassung der wesentlichen Bedingungen und Verfahren und ein Zusammenfassung der wesentlichen Bedingungen und Verfahren und ein
Hinweis auf diese Unterlagen Hinweis auf diese Unterlagen
4. Gültigkeitsdauer des Prüfungssystems und formale Vorschriften für 4. Gültigkeitsdauer des Prüfungssystems und formale Vorschriften für
ihre Verlängerung ihre Verlängerung
5. Hinweis darauf, dass die Bekanntmachung als Aufruf zum Wettbewerb 5. Hinweis darauf, dass die Bekanntmachung als Aufruf zum Wettbewerb
benutzt wird benutzt wird
6. Anschrift der Stelle, bei der weitere Informationen und Unterlagen 6. Anschrift der Stelle, bei der weitere Informationen und Unterlagen
über das Prüfungssystem erhältlich sind (sofern sich diese Anschrift über das Prüfungssystem erhältlich sind (sofern sich diese Anschrift
von der Anschrift in Nr. 1 unterscheidet) von der Anschrift in Nr. 1 unterscheidet)
7. Gegebenenfalls weitere Angaben 7. Gegebenenfalls weitere Angaben
Gesehen, um Unserem Erlass vom 17. März 1999 beigefügt zu werden Gesehen, um Unserem Erlass vom 17. März 1999 beigefügt zu werden
ALBERT ALBERT
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Der Premierminister Der Premierminister
J.-L. DEHAENE J.-L. DEHAENE
Anlage 5 Anlage 5
Bekanntmachung der Auftragsvergabe Bekanntmachung der Auftragsvergabe
I. Angaben für die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen I. Angaben für die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen
Gemeinschaften Gemeinschaften
1. Name und Anschrift des Auftraggebers 1. Name und Anschrift des Auftraggebers
2. Art des Auftrags (Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag; 2. Art des Auftrags (Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag;
gegebenenfalls angeben, dass es sich um eine Rahmenübereinkunft gegebenenfalls angeben, dass es sich um eine Rahmenübereinkunft
handelt) handelt)
3. Zumindest eine Zusammenfassung der Art der Waren, Bauarbeiten oder 3. Zumindest eine Zusammenfassung der Art der Waren, Bauarbeiten oder
Dienstleistungen Dienstleistungen
4. a) Art des Aufrufs zum Wettbewerb (Bekanntmachung über das 4. a) Art des Aufrufs zum Wettbewerb (Bekanntmachung über das
Prüfungssystem, nicht verbindliche regelmässige Bekanntmachung, Prüfungssystem, nicht verbindliche regelmässige Bekanntmachung,
Auftragsbekanntmachung) Auftragsbekanntmachung)
b) Hinweis auf die Veröffentlichung der Bekanntmachung im Amtsblatt b) Hinweis auf die Veröffentlichung der Bekanntmachung im Amtsblatt
der Europäischen Gemeinschaften der Europäischen Gemeinschaften
c) Bei Aufträgen, die im Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Aufruf c) Bei Aufträgen, die im Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Aufruf
zum Wettbewerb bei Einleitung des Verfahrens vergeben worden sind, zum Wettbewerb bei Einleitung des Verfahrens vergeben worden sind,
Angabe der einschlägigen Bestimmung von Artikel 59 § 2 des Gesetzes Angabe der einschlägigen Bestimmung von Artikel 59 § 2 des Gesetzes
5. Vergabeverfahren (offenes, nicht offenes oder 5. Vergabeverfahren (offenes, nicht offenes oder
Verhandlungsverfahren) Verhandlungsverfahren)
6. Zahl der eingegangenen Angebote 6. Zahl der eingegangenen Angebote
7. Datum der Auftragsvergabe 7. Datum der Auftragsvergabe
8. Für Gelegenheitskäufe aufgrund von Artikel 59 § 2 Nr. 3 Buchstabe 8. Für Gelegenheitskäufe aufgrund von Artikel 59 § 2 Nr. 3 Buchstabe
c) des Gesetzes gezahlter Preis c) des Gesetzes gezahlter Preis
9. Name und Anschrift des (der) Lieferanten, Unternehmer(s) oder 9. Name und Anschrift des (der) Lieferanten, Unternehmer(s) oder
Dienstleistungserbringer(s), an den (an die) der Auftrag vergeben ist Dienstleistungserbringer(s), an den (an die) der Auftrag vergeben ist
10. Gegebenenfalls Angabe, ob der Auftrag als Unterauftrag vergeben 10. Gegebenenfalls Angabe, ob der Auftrag als Unterauftrag vergeben
wurde beziehungsweise vergeben werden kann wurde beziehungsweise vergeben werden kann
11. Gezahlter Preis oder Preis des höchsten und des niedrigsten 11. Gezahlter Preis oder Preis des höchsten und des niedrigsten
Angebots, dem bei der Auftragsvergabe Rechnung getragen wurde Angebots, dem bei der Auftragsvergabe Rechnung getragen wurde
12. Fakultative Angaben: 12. Fakultative Angaben:
- Wert und Teil des Auftrags, der als Unterauftrag vergeben worden ist - Wert und Teil des Auftrags, der als Unterauftrag vergeben worden ist
oder möglicherweise vergeben wird oder möglicherweise vergeben wird
- Zuschlagskriterien - Zuschlagskriterien
II. Nicht für die Veröffentlichung bestimmte Angaben II. Nicht für die Veröffentlichung bestimmte Angaben
13. Zahl der vergebenen Aufträge (wenn ein Auftrag zwischen mehreren 13. Zahl der vergebenen Aufträge (wenn ein Auftrag zwischen mehreren
Lieferanten, Unternehmern oder Dienstleistungserbringern aufgeteilt Lieferanten, Unternehmern oder Dienstleistungserbringern aufgeteilt
wurde) wurde)
14. Wert jedes vergebenen Auftrags 14. Wert jedes vergebenen Auftrags
15. Ursprungsland der Ware oder der Dienstleistung 15. Ursprungsland der Ware oder der Dienstleistung
(Gemeinschaftsursprung oder Nichtgemeinschaftsursprung; im letzteren (Gemeinschaftsursprung oder Nichtgemeinschaftsursprung; im letzteren
Fall nach Drittländern gegliedert) Fall nach Drittländern gegliedert)
16. Gegebenenfalls Angabe, ob gemäss Artikel 21 § 3 die europäischen 16. Gegebenenfalls Angabe, ob gemäss Artikel 21 § 3 die europäischen
Spezifikationen nicht verwendet worden sind, und, wenn ja, Angabe Spezifikationen nicht verwendet worden sind, und, wenn ja, Angabe
dieser Abweichung dieser Abweichung
17. Angewandte Zuschlagskriterien (das wirtschaftlich günstigste 17. Angewandte Zuschlagskriterien (das wirtschaftlich günstigste
Angebot oder der niedrigste Preis) Angebot oder der niedrigste Preis)
18. Angabe, ob der Auftrag an einen Submittenten beziehungsweise 18. Angabe, ob der Auftrag an einen Submittenten beziehungsweise
Bieter vergeben worden ist, der eine Variante gemäss Artikel 60 des Bieter vergeben worden ist, der eine Variante gemäss Artikel 60 des
Gesetzes angeboten hat Gesetzes angeboten hat
19. Angabe, ob Angebote nicht gewählt worden sind, weil sie 19. Angabe, ob Angebote nicht gewählt worden sind, weil sie
ungewöhnlich niedrig waren ungewöhnlich niedrig waren
20. Tag der Absendung der vorliegenden Bekanntmachung durch den 20. Tag der Absendung der vorliegenden Bekanntmachung durch den
Auftraggeber Auftraggeber
21. In bezug auf Aufträge für Dienstleistungen gemäss Anlage 2 21. In bezug auf Aufträge für Dienstleistungen gemäss Anlage 2
Buchstabe B) des Gesetzes: Einverständnis des Auftraggebers mit der Buchstabe B) des Gesetzes: Einverständnis des Auftraggebers mit der
Veröffentlichung der Bekanntmachung Veröffentlichung der Bekanntmachung
Gesehen, um Unserem Erlass vom 17. März 1999 beigefügt zu werden Gesehen, um Unserem Erlass vom 17. März 1999 beigefügt zu werden
ALBERT ALBERT
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Der Premierminister Der Premierminister
J.-L. DEHAENE J.-L. DEHAENE
Vu pour être annexé à Notre arrêté du 22 octobre 1999. Gezien om te worden gevoegd bij Ons besluit van 22 oktober 1999.
ALBERT ALBERT
Par le Roi : Van Koningswege :
Le Ministre de l'Intérieur, De Minister van Binnenlandse Zaken,
A. DUQUESNE A. DUQUESNE
^