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Arrêté royal établissant la traduction officielle en langue allemande de l'arrêté royal du 22 décembre 2000 relatif au fonctionnement et à l'administration des établissements de jeux de hasard de classe III, aux modalités des demandes et à la forme de la licence de classe C | Koninklijk besluit tot vaststelling van de officiële Duitse vertaling van het koninklijk besluit van 22 december 2000 betreffende de werking en het beheer van de kansspelinrichtingen klasse III, de wijze van aanvraag en de vorm van de vergunning klasse C |
---|---|
MINISTERE DE L'INTERIEUR | MINISTERIE VAN BINNENLANDSE ZAKEN |
22 MAI 2001. - Arrêté royal établissant la traduction officielle en | 22 MEI 2001. - Koninklijk besluit tot vaststelling van de officiële |
langue allemande de l'arrêté royal du 22 décembre 2000 relatif au | Duitse vertaling van het koninklijk besluit van 22 december 2000 |
fonctionnement et à l'administration des établissements de jeux de | betreffende de werking en het beheer van de kansspelinrichtingen |
hasard de classe III, aux modalités des demandes et à la forme de la | klasse III, de wijze van aanvraag en de vorm van de vergunning klasse |
licence de classe C | C |
ALBERT II, Roi des Belges, | ALBERT II, Koning der Belgen, |
A tous, présents et à venir, Salut. | Aan allen die nu zijn en hierna wezen zullen, Onze Groet. |
Vu la loi du 31 décembre 1983 de réformes institutionnelles pour la | Gelet op de wet van 31 december 1983 tot hervorming der instellingen |
Communauté germanophone, notamment l'article 76, § 1er, 1°, et § 3, | voor de Duitstalige Gemeenschap, inzonderheid op artikel 76, § 1, 1°, |
remplacé par la loi du 18 juillet 1990; | en § 3, vervangen bij de wet van 18 juli 1990; |
Vu le projet de traduction officielle en langue allemande de l'arrêté | Gelet op het ontwerp van officiële Duitse vertaling van het koninklijk |
royal du 22 décembre 2000 relatif au fonctionnement et à | besluit van 22 december 2000 betreffende de werking en het beheer van |
l'administration des établissements de jeux de hasard de classe III, | de kansspelinrichtingen klasse III, de wijze van aanvraag en de vorm |
aux modalités des demandes et à la forme de la licence de classe C, | van de vergunning klasse C, opgemaakt door de Centrale dienst voor |
établi par le Service central de traduction allemande du Commissariat | Duitse vertaling van het Adjunct-arrondissementscommissariaat in |
d'arrondissement adjoint à Malmedy; | Malmedy; |
Sur la proposition de Notre Ministre de l'Intérieur, | Op de voordracht van Onze Minister van Binnenlandse Zaken, |
Nous avons arrêté et arrêtons : | Hebben Wij besloten en besluiten Wij : |
Article 1er.Le texte annexé au présent arrêté constitue la traduction |
Artikel 1.De bij dit besluit gevoegde tekst is de officiële Duitse |
officielle en langue allemande de l'arrêté royal du 22 décembre 2000 | vertaling van het koninklijk besluit van 22 december 2000 betreffende |
relatif au fonctionnement et à l'administration des établissements de | |
jeux de hasard de classe III, aux modalités des demandes et à la forme | de werking en het beheer van de kansspelinrichtingen klasse III, de |
de la licence de classe C. | wijze van aanvraag en de vorm van de vergunning klasse C. |
Art. 2.Notre Ministre de l'Intérieur est chargé de l'exécution du |
Art. 2.Onze Minister van Binnenlandse Zaken is belast met de |
présent arrêté. | uitvoering van dit besluit. |
Donné à Bruxelles, le 22 mai 2001. | Gegeven te Brussel, 22 mei 2001. |
ALBERT | ALBERT |
Par le Roi : | Van Koningswege : |
Le Ministre de l'Intérieur, | De Minister van Binnenlandse Zaken, |
A. DUQUESNE | A. DUQUESNE |
Annexe | Bijlage |
MINISTERIUM DER JUSTIZ | MINISTERIUM DER JUSTIZ |
22. DEZEMBER 2000 - Königlicher Erlass über den Betrieb und die | 22. DEZEMBER 2000 - Königlicher Erlass über den Betrieb und die |
Verwaltung der Glücksspieleinrichtungen | Verwaltung der Glücksspieleinrichtungen |
der Klasse III, die Modalitäten der Beantragung und die Form der | der Klasse III, die Modalitäten der Beantragung und die Form der |
C-Lizenz | C-Lizenz |
ALBERT II., König der Belgier, | ALBERT II., König der Belgier, |
Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss! | Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss! |
Aufgrund des Gesetzes vom 7. Mai 1999 über die Glücksspiele, die | Aufgrund des Gesetzes vom 7. Mai 1999 über die Glücksspiele, die |
Glücksspieleinrichtungen und den Schutz der Spieler, insbesondere der | Glücksspieleinrichtungen und den Schutz der Spieler, insbesondere der |
Artikel 20, 21, 43 Nr. 1, 2 und 3 und 61; | Artikel 20, 21, 43 Nr. 1, 2 und 3 und 61; |
Aufgrund der Stellungnahme der Kommission für Glücksspiele vom 8. | Aufgrund der Stellungnahme der Kommission für Glücksspiele vom 8. |
November 2000; | November 2000; |
Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 22. November 2000; | Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 22. November 2000; |
Aufgrund des Einverständnisses des Ministers des Haushalts vom 21. | Aufgrund des Einverständnisses des Ministers des Haushalts vom 21. |
Dezember 2000; | Dezember 2000; |
Aufgrund der Dringlichkeit, begründet durch die Tatsache, dass es | Aufgrund der Dringlichkeit, begründet durch die Tatsache, dass es |
absolut notwendig ist, neben der Liste der zugelassenen Glücksspiele | absolut notwendig ist, neben der Liste der zugelassenen Glücksspiele |
und deren Betriebsregeln die Regeln in Bezug auf den Betrieb und die | und deren Betriebsregeln die Regeln in Bezug auf den Betrieb und die |
Verwaltung der Glücksspieleinrichtungen der Klasse III festzulegen, | Verwaltung der Glücksspieleinrichtungen der Klasse III festzulegen, |
die Modalitäten der Beantragung und die Form der C-Lizenzen zu | die Modalitäten der Beantragung und die Form der C-Lizenzen zu |
bestimmen und all diese Bestimmungen gleichzeitig vor dem 1. Januar | bestimmen und all diese Bestimmungen gleichzeitig vor dem 1. Januar |
2001 in Kraft treten zu lassen, dem Datum, an dem die Betreiber die | 2001 in Kraft treten zu lassen, dem Datum, an dem die Betreiber die |
Steuer zahlen müssen, die es ihnen erlaubt, der Staatskasse gegenüber | Steuer zahlen müssen, die es ihnen erlaubt, der Staatskasse gegenüber |
ihre Geräte zu behalten; | ihre Geräte zu behalten; |
Aufgrund des Gutachtens des Staatsrates vom 21. November 2000, | Aufgrund des Gutachtens des Staatsrates vom 21. November 2000, |
abgegeben in Anwendung von Artikel 84 Absatz 1 Nr. 2 der koordinierten | abgegeben in Anwendung von Artikel 84 Absatz 1 Nr. 2 der koordinierten |
Gesetze über den Staatsrat; | Gesetze über den Staatsrat; |
Auf Vorschlag Unseres Ministers der Justiz, Unseres Ministers der | Auf Vorschlag Unseres Ministers der Justiz, Unseres Ministers der |
Finanzen, Unseres Ministers der Wirtschaft, Unseres Ministers des | Finanzen, Unseres Ministers der Wirtschaft, Unseres Ministers des |
Innern und Unseres Ministers der Volksgesundheit, | Innern und Unseres Ministers der Volksgesundheit, |
Haben Wir beschlossen und erlassen Wir: | Haben Wir beschlossen und erlassen Wir: |
KAPITEL I - Antrag | KAPITEL I - Antrag |
Artikel 1 - Der Antrag auf Erhalt einer C-Lizenz wird per Einschreiben | Artikel 1 - Der Antrag auf Erhalt einer C-Lizenz wird per Einschreiben |
bei der Kommission für Glücksspiele, nachstehend "Kommission" genannt, | bei der Kommission für Glücksspiele, nachstehend "Kommission" genannt, |
eingereicht anhand eines Formulars, dessen Muster in Anlage I zu | eingereicht anhand eines Formulars, dessen Muster in Anlage I zu |
vorliegendem Erlass beigefügt ist. Dieses Formular wird auf einfachen | vorliegendem Erlass beigefügt ist. Dieses Formular wird auf einfachen |
Antrag des Antragstellers hin von der Kommission bereitgestellt. | Antrag des Antragstellers hin von der Kommission bereitgestellt. |
KAPITEL II - Prüfung des Antrags | KAPITEL II - Prüfung des Antrags |
Art. 2 - Der Beschluss der Kommission wird dem Antragsteller per | Art. 2 - Der Beschluss der Kommission wird dem Antragsteller per |
Einschreiben mitgeteilt. | Einschreiben mitgeteilt. |
Bei günstigem Beschluss wird dem Antragsteller eine C-Lizenz, deren | Bei günstigem Beschluss wird dem Antragsteller eine C-Lizenz, deren |
Muster in Anlage II zu vorliegendem Erlass beigefügt ist, ausgestellt. | Muster in Anlage II zu vorliegendem Erlass beigefügt ist, ausgestellt. |
KAPITEL III - Verwaltung und Betrieb der Glücksspieleinrichtungen der | KAPITEL III - Verwaltung und Betrieb der Glücksspieleinrichtungen der |
Klasse III | Klasse III |
Art. 3 - Es darf weder innerhalb noch ausserhalb der | Art. 3 - Es darf weder innerhalb noch ausserhalb der |
Glücksspieleinrichtung irgendwelche Werbung in Bezug auf die | Glücksspieleinrichtung irgendwelche Werbung in Bezug auf die |
betriebenen Glücksspiele verbreitet werden. | betriebenen Glücksspiele verbreitet werden. |
Art. 4 - Der Lizenzinhaber muss in einem Abstand von weniger als einem | Art. 4 - Der Lizenzinhaber muss in einem Abstand von weniger als einem |
Meter zu den Spielgeräten deutlich ein Schild mit folgendem Text | Meter zu den Spielgeräten deutlich ein Schild mit folgendem Text |
anbringen: | anbringen: |
« In dieser Einrichtung werden unter der Lizenz Nr. . . . . . | « In dieser Einrichtung werden unter der Lizenz Nr. . . . . . |
Glücksspiele betrieben. Es dürfen weder Darlehen noch Vorschüsse | Glücksspiele betrieben. Es dürfen weder Darlehen noch Vorschüsse |
gewährt werden. Unter diesem Schild liegt ein Faltblatt zur Warnung | gewährt werden. Unter diesem Schild liegt ein Faltblatt zur Warnung |
des Spielers vor Spielsucht bereit. Die Teilnahme an Glücksspielen ist | des Spielers vor Spielsucht bereit. Die Teilnahme an Glücksspielen ist |
Minderjährigen untersagt. » | Minderjährigen untersagt. » |
Dieses Schild wird den Glücksspieleinrichtungen der Klasse III von der | Dieses Schild wird den Glücksspieleinrichtungen der Klasse III von der |
Kommission zur Verfügung gestellt. | Kommission zur Verfügung gestellt. |
Art. 5 - Der Lizenzinhaber muss Kunden und Spielern das Faltblatt mit | Art. 5 - Der Lizenzinhaber muss Kunden und Spielern das Faltblatt mit |
Informationen über Spielsucht in einem Ständer zur Verfügung stellen, | Informationen über Spielsucht in einem Ständer zur Verfügung stellen, |
der deutlich sichtbar unter das in Artikel 4 des vorliegenden Erlasses | der deutlich sichtbar unter das in Artikel 4 des vorliegenden Erlasses |
erwähnte Schild gestellt werden muss. Um die Nachfrage zu befriedigen, | erwähnte Schild gestellt werden muss. Um die Nachfrage zu befriedigen, |
müssen immer mindestens zwei Faltblätter im Ständer vorhanden sein. | müssen immer mindestens zwei Faltblätter im Ständer vorhanden sein. |
Art. 6 - Der Betreiber der Glücksspieleinrichtung muss stets für | Art. 6 - Der Betreiber der Glücksspieleinrichtung muss stets für |
Ehrlichkeit und ordnungsgemässen Betrieb der Spiele sorgen. | Ehrlichkeit und ordnungsgemässen Betrieb der Spiele sorgen. |
Art. 7 - Der Betreiber muss jeden Defekt eines in der Einrichtung | Art. 7 - Der Betreiber muss jeden Defekt eines in der Einrichtung |
betriebenen Glücksspiels unmittelbar in ein dazu bestimmtes Register | betriebenen Glücksspiels unmittelbar in ein dazu bestimmtes Register |
eintragen. | eintragen. |
Im Falle eines Defekts muss das Gerät ausser Betrieb gesetzt werden. | Im Falle eines Defekts muss das Gerät ausser Betrieb gesetzt werden. |
KAPITEL IV - Übergangsbestimmung | KAPITEL IV - Übergangsbestimmung |
Art. 8 - Betreiber bereits bestehender Einrichtungen dürfen diese | Art. 8 - Betreiber bereits bestehender Einrichtungen dürfen diese |
weiter betreiben, bis die Kommission über ihre Anträge entschieden | weiter betreiben, bis die Kommission über ihre Anträge entschieden |
hat, unter der Bedingung, dass diese Anträge vollständig sind und | hat, unter der Bedingung, dass diese Anträge vollständig sind und |
innerhalb eines Monats nach In-Kraft-Treten des vorliegenden Erlasses | innerhalb eines Monats nach In-Kraft-Treten des vorliegenden Erlasses |
eingereicht worden sind. | eingereicht worden sind. |
Wenn die Kommission über den Antrag entschieden hat: | Wenn die Kommission über den Antrag entschieden hat: |
verfügen die Betreiber ab dem Datum der Notifizierung über drei | verfügen die Betreiber ab dem Datum der Notifizierung über drei |
Monate, um das Betreiben der Glücksspiele in ihrer | Monate, um das Betreiben der Glücksspiele in ihrer |
Glücksspieleinrichtung der Klasse III einzustellen, wenn die Lizenz | Glücksspieleinrichtung der Klasse III einzustellen, wenn die Lizenz |
verweigert worden ist, | verweigert worden ist, |
verfügen die Betreiber ab dem Datum der Notifizierung der Erteilung | verfügen die Betreiber ab dem Datum der Notifizierung der Erteilung |
der C-Lizenz über zwölf Monate, um den Betrieb ihrer | der C-Lizenz über zwölf Monate, um den Betrieb ihrer |
Glücksspieleinrichtung der Klasse III gemäss den Artikeln 3 bis 7 des | Glücksspieleinrichtung der Klasse III gemäss den Artikeln 3 bis 7 des |
vorliegenden Erlasses anzupassen. | vorliegenden Erlasses anzupassen. |
KAPITEL V - In-Kraft-Treten | KAPITEL V - In-Kraft-Treten |
Art. 9 - Vorliegender Erlass und die in Artikel 78 Absatz 2 des | Art. 9 - Vorliegender Erlass und die in Artikel 78 Absatz 2 des |
Gesetzes vom 7. Mai 1999 über die Glücksspiele, die | Gesetzes vom 7. Mai 1999 über die Glücksspiele, die |
Glücksspieleinrichtungen und den Schutz der Spieler erwähnten | Glücksspieleinrichtungen und den Schutz der Spieler erwähnten |
Bestimmungen treten am Tag der Veröffentlichung des vorliegenden | Bestimmungen treten am Tag der Veröffentlichung des vorliegenden |
Erlasses im Belgischen Staatsblatt in Kraft, mit Ausnahme der Artikel | Erlasses im Belgischen Staatsblatt in Kraft, mit Ausnahme der Artikel |
24, 28 bis 33, 38 Nr. 5, 43 Nr. 5, 44 bis 47, 52, 53 Nr. 3 bis 6, 54 | 24, 28 bis 33, 38 Nr. 5, 43 Nr. 5, 44 bis 47, 52, 53 Nr. 3 bis 6, 54 |
§§ 3 bis 5, 55 bis 57, 61 Absatz 1, 62, 75 und 76 des besagten | §§ 3 bis 5, 55 bis 57, 61 Absatz 1, 62, 75 und 76 des besagten |
Gesetzes vom 7. Mai 1999. | Gesetzes vom 7. Mai 1999. |
Artikel 1. - Unser Minister der Justiz, Unser Minister der Finanzen, | Artikel 1.- Unser Minister der Justiz, Unser Minister der Finanzen, |
Unser Minister der Wirtschaft, Unser Minister des Innern und Unser | Unser Minister der Wirtschaft, Unser Minister des Innern und Unser |
Minister der Volksgesundheit sind, jeder für seinen Bereich, mit der | Minister der Volksgesundheit sind, jeder für seinen Bereich, mit der |
Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt. | Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt. |
Gegeben zu Brüssel, den 22. Dezember 2003 | Gegeben zu Brüssel, den 22. Dezember 2003 |
ALBERT | ALBERT |
Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
Der Minister der Justiz | Der Minister der Justiz |
M. VERWILGHEN | M. VERWILGHEN |
Der Minister der Finanzen | Der Minister der Finanzen |
D. REYNDERS | D. REYNDERS |
Der Minister der Wirtschaft | Der Minister der Wirtschaft |
Ch. PICQUE | Ch. PICQUE |
Der Minister des Innern | Der Minister des Innern |
A. DUQUESNE | A. DUQUESNE |
Die Ministerin der Volksgesundheit | Die Ministerin der Volksgesundheit |
Frau M. AELVOET | Frau M. AELVOET |
Anlage I | Anlage I |
FORMULAR ZUR BEANTRAGUNG DER C-LIZENZ | FORMULAR ZUR BEANTRAGUNG DER C-LIZENZ |
A) NATÜRLICHE PERSONEN | A) NATÜRLICHE PERSONEN |
I. IDENTIFIZIERUNG | I. IDENTIFIZIERUNG |
Name: . . . . . | Name: . . . . . |
Vorname(n): . . . . . | Vorname(n): . . . . . |
Staatsangehörigkeit: . . . . . | Staatsangehörigkeit: . . . . . |
Geschlecht: . . . . . | Geschlecht: . . . . . |
Nummer des Nationalregisters: . . . . . | Nummer des Nationalregisters: . . . . . |
Personenstand: . . . . . | Personenstand: . . . . . |
Geburtsdatum: . . . . . Geburtsort: . . . . . | Geburtsdatum: . . . . . Geburtsort: . . . . . |
Land: . . . . . | Land: . . . . . |
Adresse: | Adresse: |
Strasse: . . . . . Nr.: . . . . . Bfk: . . . . . | Strasse: . . . . . Nr.: . . . . . Bfk: . . . . . |
Postleitzahl: . . . . . Gemeinde: . . . . . | Postleitzahl: . . . . . Gemeinde: . . . . . |
Wohnort: | Wohnort: |
Strasse: . . . . . Nr.: . . . . . Bfk: . . . . . | Strasse: . . . . . Nr.: . . . . . Bfk: . . . . . |
Postleitzahl: . . . . . Gemeinde: . . . . . | Postleitzahl: . . . . . Gemeinde: . . . . . |
Nummer der Eintragung im Handelsregister* und Eintragungsort: . . . . | Nummer der Eintragung im Handelsregister* und Eintragungsort: . . . . |
. | . |
Mehrwertsteuernummer*: . . . . . | Mehrwertsteuernummer*: . . . . . |
(*) Verfügt die betreffende Person noch nicht über eine | (*) Verfügt die betreffende Person noch nicht über eine |
Handelsregisternummer oder über eine Mehrwertsteuernummer, muss sie | Handelsregisternummer oder über eine Mehrwertsteuernummer, muss sie |
diese innerhalb eines Monats nach Erteilung der Lizenz der Kommission | diese innerhalb eines Monats nach Erteilung der Lizenz der Kommission |
mitteilen. | mitteilen. |
II. GERICHTLICHE VERGANGENHEIT | II. GERICHTLICHE VERGANGENHEIT |
Folgende Unterlagen müssen beigefügt werden: | Folgende Unterlagen müssen beigefügt werden: |
1. eine Unterlage, die von der Gemeinde/Stadt, in der Sie im | 1. eine Unterlage, die von der Gemeinde/Stadt, in der Sie im |
Bevölkerungsregister eingetragen sind, ausgestellt wird, aus der | Bevölkerungsregister eingetragen sind, ausgestellt wird, aus der |
hervorgeht, dass Sie die zivilen und politischen Rechte | hervorgeht, dass Sie die zivilen und politischen Rechte |
uneingeschränkt besitzen, | uneingeschränkt besitzen, |
2. ein Auszug neueren Datums aus dem Strafregister (höchstens 3 Monate | 2. ein Auszug neueren Datums aus dem Strafregister (höchstens 3 Monate |
alt). | alt). |
B) JURISTISCHE PERSONEN | B) JURISTISCHE PERSONEN |
I. IDENTIFIZIERUNG | I. IDENTIFIZIERUNG |
Bezeichnung: . . . . . | Bezeichnung: . . . . . |
Rechtsform: . . . . . | Rechtsform: . . . . . |
Gründungsdatum: . . . . . | Gründungsdatum: . . . . . |
Nummer des Nationalregisters: . . . . . | Nummer des Nationalregisters: . . . . . |
Adresse des Gesellschaftssitzes: | Adresse des Gesellschaftssitzes: |
Strasse: . . . . . Nr.: . . . . . Bfk: . . . . . | Strasse: . . . . . Nr.: . . . . . Bfk: . . . . . |
Postleitzahl: . . . . . Gemeinde: . . . . . | Postleitzahl: . . . . . Gemeinde: . . . . . |
Nummer der Eintragung im Handelsregister und Eintragungsort: . . . . . | Nummer der Eintragung im Handelsregister und Eintragungsort: . . . . . |
Mehrwertsteuernummer: . . . . . | Mehrwertsteuernummer: . . . . . |
Name des geschäftsführenden Verwalters oder des Geschäftsführers: . . | Name des geschäftsführenden Verwalters oder des Geschäftsführers: . . |
. . . | . . . |
Vorname(n): . . . . . | Vorname(n): . . . . . |
Geburtsdatum: . . . . . Geburtsort: . . . . . | Geburtsdatum: . . . . . Geburtsort: . . . . . |
Land: . . . . . | Land: . . . . . |
Adresse: | Adresse: |
Strasse: . . . . . Nr.: . . . . . Bfk: . . . . . | Strasse: . . . . . Nr.: . . . . . Bfk: . . . . . |
Postleitzahl: . . . . . Gemeinde: . . . . . | Postleitzahl: . . . . . Gemeinde: . . . . . |
Telefonnummer: . . . . . | Telefonnummer: . . . . . |
II. GERICHTLICHE VERGANGENHEIT DER VERWALTER UND GESCHÄFTSFÜHRER | II. GERICHTLICHE VERGANGENHEIT DER VERWALTER UND GESCHÄFTSFÜHRER |
Folgende Unterlagen müssen beigefügt werden: | Folgende Unterlagen müssen beigefügt werden: |
1. eine Unterlage, die von der Gemeinde / Stadt, in der die Verwalter | 1. eine Unterlage, die von der Gemeinde / Stadt, in der die Verwalter |
/ Geschäftsführer im Bevölkerungsregister eingetragen sind, | / Geschäftsführer im Bevölkerungsregister eingetragen sind, |
ausgestellt wird, aus der hervorgeht, dass sie die zivilen und | ausgestellt wird, aus der hervorgeht, dass sie die zivilen und |
politischen Rechte uneingeschränkt besitzen, | politischen Rechte uneingeschränkt besitzen, |
2. ein Auszug neueren Datums aus dem Strafregister (höchstens 3 Monate | 2. ein Auszug neueren Datums aus dem Strafregister (höchstens 3 Monate |
alt). | alt). |
C) BETRIFFT SOWOHL NATÜRLICHE ALS AUCH JURISTISCHE PERSONEN | C) BETRIFFT SOWOHL NATÜRLICHE ALS AUCH JURISTISCHE PERSONEN |
ANGABEN ZUR GLÜCKSSPIELEINRICHTUNG | ANGABEN ZUR GLÜCKSSPIELEINRICHTUNG |
1. Vorschlag in Bezug auf die zu betreibenden Spiele | 1. Vorschlag in Bezug auf die zu betreibenden Spiele |
Bitte geben Sie an, welche Spiele Sie betreiben möchten. Glücksspiele | Bitte geben Sie an, welche Spiele Sie betreiben möchten. Glücksspiele |
müssen mit einer Zulassungsnummer | müssen mit einer Zulassungsnummer |
versehen sein, die im Antrag vermerkt werden muss. | versehen sein, die im Antrag vermerkt werden muss. |
. . . . . | . . . . . |
. . . . . | . . . . . |
. . . . . | . . . . . |
2. Angaben zum Glücksspiellieferanten | 2. Angaben zum Glücksspiellieferanten |
Bitte geben Sie Name und Adresse des Lieferanten an. | Bitte geben Sie Name und Adresse des Lieferanten an. |
3. Angaben zum Reparaturdienst | 3. Angaben zum Reparaturdienst |
Bitte geben Sie Name und Adresse des Reparaturdienstes an, der in | Bitte geben Sie Name und Adresse des Reparaturdienstes an, der in |
Anspruch genommen werden wird. | Anspruch genommen werden wird. |
4. Bezeichnung oder zukünftige Bezeichnung der Glücksspieleinrichtung | 4. Bezeichnung oder zukünftige Bezeichnung der Glücksspieleinrichtung |
oder Schankstätte + Adresse | oder Schankstätte + Adresse |
5. In der Anlage muss eine Stellungnahme des Bürgermeisters der | 5. In der Anlage muss eine Stellungnahme des Bürgermeisters der |
Gemeinde / Stadt, in der die Glücksspieleinrichtung betrieben wird, | Gemeinde / Stadt, in der die Glücksspieleinrichtung betrieben wird, |
beigefügt werden, aus der hervorgeht, dass alle gesetzlichen | beigefügt werden, aus der hervorgeht, dass alle gesetzlichen |
Bedingungen erfüllt sind, was das Betreiben der Schankstätte betrifft. | Bedingungen erfüllt sind, was das Betreiben der Schankstätte betrifft. |
Anmerkungen: | Anmerkungen: |
1. Falls der Platz nicht ausreicht, um die Fragen vollständig zu | 1. Falls der Platz nicht ausreicht, um die Fragen vollständig zu |
beantworten, müssen Sie dies ausdrücklich angebenund auf die Anlage | beantworten, müssen Sie dies ausdrücklich angebenund auf die Anlage |
verweisen, in der Sie die Antworten vervollständigt haben. | verweisen, in der Sie die Antworten vervollständigt haben. |
2. Sollten sich während der Behandlung des Antrags Änderungen ergeben, | 2. Sollten sich während der Behandlung des Antrags Änderungen ergeben, |
müssen sie so schnell wie möglich der Kommission mitgeteilt werden. | müssen sie so schnell wie möglich der Kommission mitgeteilt werden. |
Die Richtigkeit der Angaben muss gewährleistet werden. | Die Richtigkeit der Angaben muss gewährleistet werden. |
3. Jede vorsätzliche Mitteilung fehlerhafter Informationen hat die | 3. Jede vorsätzliche Mitteilung fehlerhafter Informationen hat die |
Verweigerung der Lizenz zur Folge. | Verweigerung der Lizenz zur Folge. |
Datum: . . . . . | Datum: . . . . . |
Unterschrift: . . . . . | Unterschrift: . . . . . |
Gesehen, um Unserem Erlass vom 22. Dezember 2000 beigefügt zu werden | Gesehen, um Unserem Erlass vom 22. Dezember 2000 beigefügt zu werden |
ALBERT | ALBERT |
Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
Der Minister der Justiz | Der Minister der Justiz |
M. VERWILGHEN | M. VERWILGHEN |
Der Minister der Finanzen | Der Minister der Finanzen |
D. REYNDERS | D. REYNDERS |
Der Minister der Wirtschaft | Der Minister der Wirtschaft |
Ch. PICQUE | Ch. PICQUE |
Der Minister des Innern | Der Minister des Innern |
A. DUQUESNE | A. DUQUESNE |
Die Ministerin der Volksgesundheit | Die Ministerin der Volksgesundheit |
Frau M. AELVOET | Frau M. AELVOET |
Anlage II | Anlage II |
C-LIZENZ | C-LIZENZ |
Lizenznummer: . . . . . | Lizenznummer: . . . . . |
Nummer der Eintragung im Handelsregister: . . . . . | Nummer der Eintragung im Handelsregister: . . . . . |
BEZEICHNUNG + ADRESSE DER GLÜCKSSPIELEINRICHTUNG | BEZEICHNUNG + ADRESSE DER GLÜCKSSPIELEINRICHTUNG |
Bezeichnung: . . . . . | Bezeichnung: . . . . . |
Adresse der Glücksspieleinrichtung: | Adresse der Glücksspieleinrichtung: |
Strasse: . . . . . Nr.: . . . . . Bfk: . . . . . | Strasse: . . . . . Nr.: . . . . . Bfk: . . . . . |
Postleitzahl: . . . . . Gemeinde: . . . . . | Postleitzahl: . . . . . Gemeinde: . . . . . |
Telefonnummer: . . . . . | Telefonnummer: . . . . . |
ANGABEN ZUM LIZENZINHABER | ANGABEN ZUM LIZENZINHABER |
Name: . . . . . | Name: . . . . . |
Vorname(n): . . . . . | Vorname(n): . . . . . |
Geburtsdatum: . . . . . Geburtsort: . . . . . | Geburtsdatum: . . . . . Geburtsort: . . . . . |
Staatsangehörigkeit: . . . . . | Staatsangehörigkeit: . . . . . |
Nummer des Nationalregisters: . . . . . | Nummer des Nationalregisters: . . . . . |
Mehrwertsteuernummer: . . . . . | Mehrwertsteuernummer: . . . . . |
Bezeichnung der juristischen Person: . . . . . | Bezeichnung der juristischen Person: . . . . . |
Rechtsform: . . . . . | Rechtsform: . . . . . |
Gründungsdatum: . . . . . | Gründungsdatum: . . . . . |
Nummer des Nationalregisters: . . . . . | Nummer des Nationalregisters: . . . . . |
Mehrwertsteuernummer: . . . . . | Mehrwertsteuernummer: . . . . . |
Adresse des Gesellschaftssitzes: | Adresse des Gesellschaftssitzes: |
Strasse: . . . . . Nr.: . . . . . Bfk: . . . . . | Strasse: . . . . . Nr.: . . . . . Bfk: . . . . . |
Postleitzahl: . . . . . Gemeinde: . . . . . | Postleitzahl: . . . . . Gemeinde: . . . . . |
Telefonnummer: . . . . . | Telefonnummer: . . . . . |
Name des geschäftsführenden Verwalters oder des Geschäftsführers: . . | Name des geschäftsführenden Verwalters oder des Geschäftsführers: . . |
. . . | . . . |
Vorname(n): . . . . . | Vorname(n): . . . . . |
Geburtsdatum: . . . . . Geburtsort: . . . . . | Geburtsdatum: . . . . . Geburtsort: . . . . . |
Staatsangehörigkeit: . . . . . | Staatsangehörigkeit: . . . . . |
Nummer des Nationalregisters: . . . . . | Nummer des Nationalregisters: . . . . . |
Telefonnummer: . . . . . | Telefonnummer: . . . . . |
ANGABEN ZU DEN ZUGELASSENEN SPIELEN | ANGABEN ZU DEN ZUGELASSENEN SPIELEN |
Höchstanzahl: . . . . . | Höchstanzahl: . . . . . |
Zulassungsnummern: . . . . . | Zulassungsnummern: . . . . . |
VORLIEGENDE LIZENZ KANN NICHT ABGETRETEN WERDEN (Art. 26 des Gesetzes | VORLIEGENDE LIZENZ KANN NICHT ABGETRETEN WERDEN (Art. 26 des Gesetzes |
vom 7. Mai 1999 über die Glücksspiele, die Glücksspieleinrichtungen | vom 7. Mai 1999 über die Glücksspiele, die Glücksspieleinrichtungen |
und den Schutz der Spieler). | und den Schutz der Spieler). |
DATUM DER ERTEILUNG: | DATUM DER ERTEILUNG: |
GÜLTIGKEITSDAUER: | GÜLTIGKEITSDAUER: |
UNTERSCHRIFT DES PRÄSIDENTEN DER KOMMISSION FÜR GLÜCKSSPIELE | UNTERSCHRIFT DES PRÄSIDENTEN DER KOMMISSION FÜR GLÜCKSSPIELE |
Gesehen, um Unserem Erlass vom 22. Dezember 2000 beigefügt zu werden | Gesehen, um Unserem Erlass vom 22. Dezember 2000 beigefügt zu werden |
ALBERT | ALBERT |
Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
Der Minister der Justiz | Der Minister der Justiz |
M. VERWILGHEN | M. VERWILGHEN |
Der Minister der Finanzen | Der Minister der Finanzen |
D. REYNDERS | D. REYNDERS |
Der Minister der Wirtschaft | Der Minister der Wirtschaft |
Ch. PICQUE | Ch. PICQUE |
Der Minister des Innern | Der Minister des Innern |
A. DUQUESNE | A. DUQUESNE |
Die Ministerin der Volksgesundheit | Die Ministerin der Volksgesundheit |
Frau M. AELVOET | Frau M. AELVOET |
Vu pour être annexé à Notre arrêté du 22 mai 2001. | Gezien om te worden gevoegd bij Ons besluit van 22 mei 2001. |
ALBERT | ALBERT |
Par le Roi : | Van Koningswege : |
Le Ministre de l'Intérieur, | De Minister van Binnenlandse Zaken, |
A. DUQUESNE | A. DUQUESNE |