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Arrêté royal fixant les frais extraordinaires résultant de l'article 203, § 1er du Code civil et leurs modalités d'exécution. - Traduction allemande | Koninklijk besluit tot vaststelling van de buitengewone kosten die voortvloeien uit artikel 203, § 1 van het Burgerlijk Wetboek en de wijze van tenuitvoerlegging ervan. - Duitse vertaling |
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SERVICE PUBLIC FEDERAL JUSTICE 22 AVRIL 2019. - Arrêté royal fixant les frais extraordinaires résultant de l'article 203, § 1er du Code civil et leurs modalités d'exécution. - Traduction allemande | FEDERALE OVERHEIDSDIENST JUSTITIE 22 APRIL 2019. - Koninklijk besluit tot vaststelling van de buitengewone kosten die voortvloeien uit artikel 203, § 1 van het Burgerlijk Wetboek en de wijze van tenuitvoerlegging ervan. - Duitse vertaling |
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de | De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk |
l'arrêté royal du 22 avril 2019 fixant les frais extraordinaires | besluit van 22 april 2019 tot vaststelling van de buitengewone kosten |
résultant de l'article 203, § 1er du Code civil et leurs modalités | die voortvloeien uit artikel 203, § 1 van het Burgerlijk Wetboek en de |
d'exécution (Moniteur belge du 2 mai 2019). | wijze van tenuitvoerlegging ervan (Belgisch Staatsblad van 2 mei |
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction | 2019). Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse |
allemande à Malmedy. | vertaling in Malmedy. |
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ |
22. APRIL 2019 - Königlicher Erlass zur Festlegung der | 22. APRIL 2019 - Königlicher Erlass zur Festlegung der |
außerordentlichen Kosten, die sich aus Artikel 203 § 1 des | außerordentlichen Kosten, die sich aus Artikel 203 § 1 des |
Zivilgesetzbuches ergeben, und der diesbezüglichen | Zivilgesetzbuches ergeben, und der diesbezüglichen |
Ausführungsmodalitäten | Ausführungsmodalitäten |
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, | PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, |
Unser Gruß! | Unser Gruß! |
Aufgrund von Artikel 203bis § 3 Absatz 6 des Zivilgesetzbuches, | Aufgrund von Artikel 203bis § 3 Absatz 6 des Zivilgesetzbuches, |
eingefügt durch das Gesetz vom 21. Dezember 2018; | eingefügt durch das Gesetz vom 21. Dezember 2018; |
Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 24. Januar 2019; | Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 24. Januar 2019; |
Aufgrund des Einverständnisses des Ministers des Haushalts vom 12. | Aufgrund des Einverständnisses des Ministers des Haushalts vom 12. |
Februar 2019; | Februar 2019; |
Aufgrund des Gutachtens Nr. 65.481/2 des Staatsrates vom 20. März | Aufgrund des Gutachtens Nr. 65.481/2 des Staatsrates vom 20. März |
2019, abgegeben aufgrund von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der | 2019, abgegeben aufgrund von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der |
koordinierten Gesetze über den Staatsrat; | koordinierten Gesetze über den Staatsrat; |
Auf Vorschlag des Ministers der Justiz | Auf Vorschlag des Ministers der Justiz |
Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: | Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: |
Artikel 1 - Außer bei gegenteiliger Vereinbarung oder gegenteiliger | Artikel 1 - Außer bei gegenteiliger Vereinbarung oder gegenteiliger |
gerichtlicher Entscheidung sind die in Artikel 203bis § 3 Absatz 3 des | gerichtlicher Entscheidung sind die in Artikel 203bis § 3 Absatz 3 des |
Zivilgesetzbuches erwähnten außerordentlichen Kosten auf folgende | Zivilgesetzbuches erwähnten außerordentlichen Kosten auf folgende |
Kosten begrenzt: | Kosten begrenzt: |
1.folgende Kosten für medizinische und heilhilfsberufliche Versorgung: | 1.folgende Kosten für medizinische und heilhilfsberufliche Versorgung: |
a) Behandlungen durch Fachärzte und von ihnen verschriebene | a) Behandlungen durch Fachärzte und von ihnen verschriebene |
Arzneimittel, fachärztliche Untersuchungen und Pflegeleistungen, | Arzneimittel, fachärztliche Untersuchungen und Pflegeleistungen, |
b) Kosten für chirurgische Eingriffe und Krankenhausaufenthalte und | b) Kosten für chirurgische Eingriffe und Krankenhausaufenthalte und |
daraus hervorgehende spezifische Behandlungen, | daraus hervorgehende spezifische Behandlungen, |
c) Kosten und Hilfsmittel für medizinische und heilhilfsberufliche | c) Kosten und Hilfsmittel für medizinische und heilhilfsberufliche |
Versorgung, unter anderem Kieferorthopädie, Logopädie, Ophtalmologie, | Versorgung, unter anderem Kieferorthopädie, Logopädie, Ophtalmologie, |
psychiatrische oder psychologische Behandlungen, Kinesiotherapie, | psychiatrische oder psychologische Behandlungen, Kinesiotherapie, |
Rehabilitation, Prothesen und Apparate, insbesondere Kauf von Brillen, | Rehabilitation, Prothesen und Apparate, insbesondere Kauf von Brillen, |
Zahnspangen, Kontaktlinsen, orthopädischen Einlagen und Schuhen, | Zahnspangen, Kontaktlinsen, orthopädischen Einlagen und Schuhen, |
Hörgeräten und eines Rollstuhls, | Hörgeräten und eines Rollstuhls, |
d) die Jahresprämie einer Krankenhausversicherung oder einer anderen | d) die Jahresprämie einer Krankenhausversicherung oder einer anderen |
Zusatzversicherung, die die Eltern oder ein Elternteil zahlen | Zusatzversicherung, die die Eltern oder ein Elternteil zahlen |
müssen/muss. Die Prämie muss sich auf die Kinder beziehen, | müssen/muss. Die Prämie muss sich auf die Kinder beziehen, |
und zwar: | und zwar: |
- sofern die unter den Buchstaben a), b) und c) erwähnten Kosten | - sofern die unter den Buchstaben a), b) und c) erwähnten Kosten |
aufgrund einer von dem zuständigen Arzt oder einer zuständigen Instanz | aufgrund einer von dem zuständigen Arzt oder einer zuständigen Instanz |
verordneten Verschreibung hervorgegangen sind und | verordneten Verschreibung hervorgegangen sind und |
- nach Abzug der Beteiligung der Krankenkasse, einer | - nach Abzug der Beteiligung der Krankenkasse, einer |
Krankenhausversicherung oder einer anderen Zusatzversicherung, | Krankenhausversicherung oder einer anderen Zusatzversicherung, |
2. folgende Kosten für die schulische Ausbildung: | 2. folgende Kosten für die schulische Ausbildung: |
a) mehrtägige schulische Aktivitäten, die während des Schuljahres | a) mehrtägige schulische Aktivitäten, die während des Schuljahres |
organisiert werden, wie zum Beispiel Schnee-, See- und Naturklassen, | organisiert werden, wie zum Beispiel Schnee-, See- und Naturklassen, |
Schul- und Studienreisen und Praktika, | Schul- und Studienreisen und Praktika, |
b) Schulmaterial und/oder Schulkleidung, die erforderlich, speziell | b) Schulmaterial und/oder Schulkleidung, die erforderlich, speziell |
und kostspielig sind, für besondere Aufgaben bestimmt sind und in | und kostspielig sind, für besondere Aufgaben bestimmt sind und in |
einer von der Unterrichtsanstalt mitgeteilten Liste erwähnt sind, | einer von der Unterrichtsanstalt mitgeteilten Liste erwähnt sind, |
c) Einschreibungskosten und Kurse für Hochschul- und | c) Einschreibungskosten und Kurse für Hochschul- und |
Sonderausbildungen sowie das nicht subventionierte Unterrichtswesen, | Sonderausbildungen sowie das nicht subventionierte Unterrichtswesen, |
d) Kauf von Informatikmaterial und Druckern mit Softwareprogrammen, | d) Kauf von Informatikmaterial und Druckern mit Softwareprogrammen, |
die für die Studien erforderlich sind, | die für die Studien erforderlich sind, |
e) Nachhilfeunterricht, an dem das Kind teilnehmen muss, um das | e) Nachhilfeunterricht, an dem das Kind teilnehmen muss, um das |
Schuljahr zu bestehen, | Schuljahr zu bestehen, |
f) Kosten für die Miete eines Studentenzimmers, | f) Kosten für die Miete eines Studentenzimmers, |
g) spezifische Mehrkosten für ein Studienprogramm im Ausland, | g) spezifische Mehrkosten für ein Studienprogramm im Ausland, |
nach Abzug eventueller Studienbeihilfen und anderer Studienbörsen, | nach Abzug eventueller Studienbeihilfen und anderer Studienbörsen, |
3. folgende Kosten im Zusammenhang mit der Persönlichkeitsentwicklung | 3. folgende Kosten im Zusammenhang mit der Persönlichkeitsentwicklung |
und der Entfaltung des Kindes: | und der Entfaltung des Kindes: |
a) Kosten für die Betreuung von Kindern im Alter von 0 bis | a) Kosten für die Betreuung von Kindern im Alter von 0 bis |
einschließlich 3 Jahren, | einschließlich 3 Jahren, |
b) Beiträge, Grundausstattung und Kosten für Lager und Kurse im Rahmen | b) Beiträge, Grundausstattung und Kosten für Lager und Kurse im Rahmen |
kultureller, sportlicher oder künstlerischer Aktivitäten, | kultureller, sportlicher oder künstlerischer Aktivitäten, |
c) Einschreibungskosten für Fahrunterricht und theoretische und | c) Einschreibungskosten für Fahrunterricht und theoretische und |
praktische Führerscheinprüfungen, sofern der Führerschein nicht | praktische Führerscheinprüfungen, sofern der Führerschein nicht |
unentgeltlich über die Schule gemacht werden kann, sondern über eine | unentgeltlich über die Schule gemacht werden kann, sondern über eine |
Fahrschule erfolgen muss, | Fahrschule erfolgen muss, |
4. alle anderen Kosten, die die Eltern in gegenseitigem Einvernehmen | 4. alle anderen Kosten, die die Eltern in gegenseitigem Einvernehmen |
als außerordentliche Kosten betrachten oder die der Richter als solche | als außerordentliche Kosten betrachten oder die der Richter als solche |
betrachtet. | betrachtet. |
Art. 2 - Außer bei erwiesener Dringlichkeit oder Notwendigkeit | Art. 2 - Außer bei erwiesener Dringlichkeit oder Notwendigkeit |
unterliegen alle in Artikel 1 erwähnten Kosten einer vorherigen | unterliegen alle in Artikel 1 erwähnten Kosten einer vorherigen |
Konzertierung und Vereinbarung, die sich sowohl auf die Zweckmäßigkeit | Konzertierung und Vereinbarung, die sich sowohl auf die Zweckmäßigkeit |
als auch auf den Betrag der Ausgabe beziehen. | als auch auf den Betrag der Ausgabe beziehen. |
Art. 3 - § 1 - Außer bei gegenteiliger Vereinbarung oder gegenteiliger | Art. 3 - § 1 - Außer bei gegenteiliger Vereinbarung oder gegenteiliger |
gerichtlicher Entscheidung müssen die außerordentlichen Kosten: | gerichtlicher Entscheidung müssen die außerordentlichen Kosten: |
- vierteljährlich abgerechnet werden, | - vierteljährlich abgerechnet werden, |
- mit einer Kopie der Belege des Elternteils, der die Zahlung | - mit einer Kopie der Belege des Elternteils, der die Zahlung |
beantragt, versehen sein und | beantragt, versehen sein und |
- binnen fünfzehn Tagen nach Übermittlung der Abrechnung und der | - binnen fünfzehn Tagen nach Übermittlung der Abrechnung und der |
Belege gezahlt werden. | Belege gezahlt werden. |
§ 2 - Der Elternteil, der Studienbeihilfen und/oder andere | § 2 - Der Elternteil, der Studienbeihilfen und/oder andere |
Studienbörsen, eine Beteiligung der Krankenkasse, einer | Studienbörsen, eine Beteiligung der Krankenkasse, einer |
Krankenhausversicherung oder einer anderen Zusatzversicherung erhält | Krankenhausversicherung oder einer anderen Zusatzversicherung erhält |
oder bezieht, übermittelt dem anderen Elternteil, sobald verfügbar und | oder bezieht, übermittelt dem anderen Elternteil, sobald verfügbar und |
mindestens einmal jährlich im September eine Übersicht aller | mindestens einmal jährlich im September eine Übersicht aller |
eingenommenen Beträge mit einer Kopie der Belege. | eingenommenen Beträge mit einer Kopie der Belege. |
Art. 4 - Der für Justiz zuständige Minister ist mit der Ausführung des | Art. 4 - Der für Justiz zuständige Minister ist mit der Ausführung des |
vorliegenden Erlasses beauftragt. | vorliegenden Erlasses beauftragt. |
Gegeben zu Brüssel, den 22. April 2019 | Gegeben zu Brüssel, den 22. April 2019 |
PHILIPPE | PHILIPPE |
Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
Der Minister der Justiz | Der Minister der Justiz |
K. GEENS | K. GEENS |