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Vue multilingue de Arrêté Royal du 22/04/2019
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Arrêté royal fixant les frais extraordinaires résultant de l'article 203, § 1er du Code civil et leurs modalités d'exécution. - Traduction allemande Koninklijk besluit tot vaststelling van de buitengewone kosten die voortvloeien uit artikel 203, § 1 van het Burgerlijk Wetboek en de wijze van tenuitvoerlegging ervan. - Duitse vertaling
SERVICE PUBLIC FEDERAL JUSTICE 22 AVRIL 2019. - Arrêté royal fixant les frais extraordinaires résultant de l'article 203, § 1er du Code civil et leurs modalités d'exécution. - Traduction allemande FEDERALE OVERHEIDSDIENST JUSTITIE 22 APRIL 2019. - Koninklijk besluit tot vaststelling van de buitengewone kosten die voortvloeien uit artikel 203, § 1 van het Burgerlijk Wetboek en de wijze van tenuitvoerlegging ervan. - Duitse vertaling
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk
l'arrêté royal du 22 avril 2019 fixant les frais extraordinaires besluit van 22 april 2019 tot vaststelling van de buitengewone kosten
résultant de l'article 203, § 1er du Code civil et leurs modalités die voortvloeien uit artikel 203, § 1 van het Burgerlijk Wetboek en de
d'exécution (Moniteur belge du 2 mai 2019). wijze van tenuitvoerlegging ervan (Belgisch Staatsblad van 2 mei
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction 2019). Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse
allemande à Malmedy. vertaling in Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ
22. APRIL 2019 - Königlicher Erlass zur Festlegung der 22. APRIL 2019 - Königlicher Erlass zur Festlegung der
außerordentlichen Kosten, die sich aus Artikel 203 § 1 des außerordentlichen Kosten, die sich aus Artikel 203 § 1 des
Zivilgesetzbuches ergeben, und der diesbezüglichen Zivilgesetzbuches ergeben, und der diesbezüglichen
Ausführungsmodalitäten Ausführungsmodalitäten
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen,
Unser Gruß! Unser Gruß!
Aufgrund von Artikel 203bis § 3 Absatz 6 des Zivilgesetzbuches, Aufgrund von Artikel 203bis § 3 Absatz 6 des Zivilgesetzbuches,
eingefügt durch das Gesetz vom 21. Dezember 2018; eingefügt durch das Gesetz vom 21. Dezember 2018;
Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 24. Januar 2019; Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 24. Januar 2019;
Aufgrund des Einverständnisses des Ministers des Haushalts vom 12. Aufgrund des Einverständnisses des Ministers des Haushalts vom 12.
Februar 2019; Februar 2019;
Aufgrund des Gutachtens Nr. 65.481/2 des Staatsrates vom 20. März Aufgrund des Gutachtens Nr. 65.481/2 des Staatsrates vom 20. März
2019, abgegeben aufgrund von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der 2019, abgegeben aufgrund von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der
koordinierten Gesetze über den Staatsrat; koordinierten Gesetze über den Staatsrat;
Auf Vorschlag des Ministers der Justiz Auf Vorschlag des Ministers der Justiz
Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: Haben Wir beschloßen und erlassen Wir:
Artikel 1 - Außer bei gegenteiliger Vereinbarung oder gegenteiliger Artikel 1 - Außer bei gegenteiliger Vereinbarung oder gegenteiliger
gerichtlicher Entscheidung sind die in Artikel 203bis § 3 Absatz 3 des gerichtlicher Entscheidung sind die in Artikel 203bis § 3 Absatz 3 des
Zivilgesetzbuches erwähnten außerordentlichen Kosten auf folgende Zivilgesetzbuches erwähnten außerordentlichen Kosten auf folgende
Kosten begrenzt: Kosten begrenzt:
1.folgende Kosten für medizinische und heilhilfsberufliche Versorgung: 1.folgende Kosten für medizinische und heilhilfsberufliche Versorgung:
a) Behandlungen durch Fachärzte und von ihnen verschriebene a) Behandlungen durch Fachärzte und von ihnen verschriebene
Arzneimittel, fachärztliche Untersuchungen und Pflegeleistungen, Arzneimittel, fachärztliche Untersuchungen und Pflegeleistungen,
b) Kosten für chirurgische Eingriffe und Krankenhausaufenthalte und b) Kosten für chirurgische Eingriffe und Krankenhausaufenthalte und
daraus hervorgehende spezifische Behandlungen, daraus hervorgehende spezifische Behandlungen,
c) Kosten und Hilfsmittel für medizinische und heilhilfsberufliche c) Kosten und Hilfsmittel für medizinische und heilhilfsberufliche
Versorgung, unter anderem Kieferorthopädie, Logopädie, Ophtalmologie, Versorgung, unter anderem Kieferorthopädie, Logopädie, Ophtalmologie,
psychiatrische oder psychologische Behandlungen, Kinesiotherapie, psychiatrische oder psychologische Behandlungen, Kinesiotherapie,
Rehabilitation, Prothesen und Apparate, insbesondere Kauf von Brillen, Rehabilitation, Prothesen und Apparate, insbesondere Kauf von Brillen,
Zahnspangen, Kontaktlinsen, orthopädischen Einlagen und Schuhen, Zahnspangen, Kontaktlinsen, orthopädischen Einlagen und Schuhen,
Hörgeräten und eines Rollstuhls, Hörgeräten und eines Rollstuhls,
d) die Jahresprämie einer Krankenhausversicherung oder einer anderen d) die Jahresprämie einer Krankenhausversicherung oder einer anderen
Zusatzversicherung, die die Eltern oder ein Elternteil zahlen Zusatzversicherung, die die Eltern oder ein Elternteil zahlen
müssen/muss. Die Prämie muss sich auf die Kinder beziehen, müssen/muss. Die Prämie muss sich auf die Kinder beziehen,
und zwar: und zwar:
- sofern die unter den Buchstaben a), b) und c) erwähnten Kosten - sofern die unter den Buchstaben a), b) und c) erwähnten Kosten
aufgrund einer von dem zuständigen Arzt oder einer zuständigen Instanz aufgrund einer von dem zuständigen Arzt oder einer zuständigen Instanz
verordneten Verschreibung hervorgegangen sind und verordneten Verschreibung hervorgegangen sind und
- nach Abzug der Beteiligung der Krankenkasse, einer - nach Abzug der Beteiligung der Krankenkasse, einer
Krankenhausversicherung oder einer anderen Zusatzversicherung, Krankenhausversicherung oder einer anderen Zusatzversicherung,
2. folgende Kosten für die schulische Ausbildung: 2. folgende Kosten für die schulische Ausbildung:
a) mehrtägige schulische Aktivitäten, die während des Schuljahres a) mehrtägige schulische Aktivitäten, die während des Schuljahres
organisiert werden, wie zum Beispiel Schnee-, See- und Naturklassen, organisiert werden, wie zum Beispiel Schnee-, See- und Naturklassen,
Schul- und Studienreisen und Praktika, Schul- und Studienreisen und Praktika,
b) Schulmaterial und/oder Schulkleidung, die erforderlich, speziell b) Schulmaterial und/oder Schulkleidung, die erforderlich, speziell
und kostspielig sind, für besondere Aufgaben bestimmt sind und in und kostspielig sind, für besondere Aufgaben bestimmt sind und in
einer von der Unterrichtsanstalt mitgeteilten Liste erwähnt sind, einer von der Unterrichtsanstalt mitgeteilten Liste erwähnt sind,
c) Einschreibungskosten und Kurse für Hochschul- und c) Einschreibungskosten und Kurse für Hochschul- und
Sonderausbildungen sowie das nicht subventionierte Unterrichtswesen, Sonderausbildungen sowie das nicht subventionierte Unterrichtswesen,
d) Kauf von Informatikmaterial und Druckern mit Softwareprogrammen, d) Kauf von Informatikmaterial und Druckern mit Softwareprogrammen,
die für die Studien erforderlich sind, die für die Studien erforderlich sind,
e) Nachhilfeunterricht, an dem das Kind teilnehmen muss, um das e) Nachhilfeunterricht, an dem das Kind teilnehmen muss, um das
Schuljahr zu bestehen, Schuljahr zu bestehen,
f) Kosten für die Miete eines Studentenzimmers, f) Kosten für die Miete eines Studentenzimmers,
g) spezifische Mehrkosten für ein Studienprogramm im Ausland, g) spezifische Mehrkosten für ein Studienprogramm im Ausland,
nach Abzug eventueller Studienbeihilfen und anderer Studienbörsen, nach Abzug eventueller Studienbeihilfen und anderer Studienbörsen,
3. folgende Kosten im Zusammenhang mit der Persönlichkeitsentwicklung 3. folgende Kosten im Zusammenhang mit der Persönlichkeitsentwicklung
und der Entfaltung des Kindes: und der Entfaltung des Kindes:
a) Kosten für die Betreuung von Kindern im Alter von 0 bis a) Kosten für die Betreuung von Kindern im Alter von 0 bis
einschließlich 3 Jahren, einschließlich 3 Jahren,
b) Beiträge, Grundausstattung und Kosten für Lager und Kurse im Rahmen b) Beiträge, Grundausstattung und Kosten für Lager und Kurse im Rahmen
kultureller, sportlicher oder künstlerischer Aktivitäten, kultureller, sportlicher oder künstlerischer Aktivitäten,
c) Einschreibungskosten für Fahrunterricht und theoretische und c) Einschreibungskosten für Fahrunterricht und theoretische und
praktische Führerscheinprüfungen, sofern der Führerschein nicht praktische Führerscheinprüfungen, sofern der Führerschein nicht
unentgeltlich über die Schule gemacht werden kann, sondern über eine unentgeltlich über die Schule gemacht werden kann, sondern über eine
Fahrschule erfolgen muss, Fahrschule erfolgen muss,
4. alle anderen Kosten, die die Eltern in gegenseitigem Einvernehmen 4. alle anderen Kosten, die die Eltern in gegenseitigem Einvernehmen
als außerordentliche Kosten betrachten oder die der Richter als solche als außerordentliche Kosten betrachten oder die der Richter als solche
betrachtet. betrachtet.
Art. 2 - Außer bei erwiesener Dringlichkeit oder Notwendigkeit Art. 2 - Außer bei erwiesener Dringlichkeit oder Notwendigkeit
unterliegen alle in Artikel 1 erwähnten Kosten einer vorherigen unterliegen alle in Artikel 1 erwähnten Kosten einer vorherigen
Konzertierung und Vereinbarung, die sich sowohl auf die Zweckmäßigkeit Konzertierung und Vereinbarung, die sich sowohl auf die Zweckmäßigkeit
als auch auf den Betrag der Ausgabe beziehen. als auch auf den Betrag der Ausgabe beziehen.
Art. 3 - § 1 - Außer bei gegenteiliger Vereinbarung oder gegenteiliger Art. 3 - § 1 - Außer bei gegenteiliger Vereinbarung oder gegenteiliger
gerichtlicher Entscheidung müssen die außerordentlichen Kosten: gerichtlicher Entscheidung müssen die außerordentlichen Kosten:
- vierteljährlich abgerechnet werden, - vierteljährlich abgerechnet werden,
- mit einer Kopie der Belege des Elternteils, der die Zahlung - mit einer Kopie der Belege des Elternteils, der die Zahlung
beantragt, versehen sein und beantragt, versehen sein und
- binnen fünfzehn Tagen nach Übermittlung der Abrechnung und der - binnen fünfzehn Tagen nach Übermittlung der Abrechnung und der
Belege gezahlt werden. Belege gezahlt werden.
§ 2 - Der Elternteil, der Studienbeihilfen und/oder andere § 2 - Der Elternteil, der Studienbeihilfen und/oder andere
Studienbörsen, eine Beteiligung der Krankenkasse, einer Studienbörsen, eine Beteiligung der Krankenkasse, einer
Krankenhausversicherung oder einer anderen Zusatzversicherung erhält Krankenhausversicherung oder einer anderen Zusatzversicherung erhält
oder bezieht, übermittelt dem anderen Elternteil, sobald verfügbar und oder bezieht, übermittelt dem anderen Elternteil, sobald verfügbar und
mindestens einmal jährlich im September eine Übersicht aller mindestens einmal jährlich im September eine Übersicht aller
eingenommenen Beträge mit einer Kopie der Belege. eingenommenen Beträge mit einer Kopie der Belege.
Art. 4 - Der für Justiz zuständige Minister ist mit der Ausführung des Art. 4 - Der für Justiz zuständige Minister ist mit der Ausführung des
vorliegenden Erlasses beauftragt. vorliegenden Erlasses beauftragt.
Gegeben zu Brüssel, den 22. April 2019 Gegeben zu Brüssel, den 22. April 2019
PHILIPPE PHILIPPE
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Der Minister der Justiz Der Minister der Justiz
K. GEENS K. GEENS
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