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Arrêté royal portant modification de l'AR/CIR 92 concernant les modalités de paiement, de rectification, de transfert et de remboursement des versements anticipés, ainsi que les modalités d'information s'y rapportant. - Traduction allemande Koninklijk besluit tot wijziging van het KB/WIB 92 inzake de modaliteiten inzake de betaling, de rechtzetting, de overdracht en de terugbetaling van de voorafbetalingen, alsook de erop betrekking hebbende mededelingsmodaliteiten. - Duitse vertaling
SERVICE PUBLIC FEDERAL FINANCES FEDERALE OVERHEIDSDIENST FINANCIEN
21 NOVEMBRE 2018. - Arrêté royal portant modification de l'AR/CIR 92 21 NOVEMBER 2018. - Koninklijk besluit tot wijziging van het KB/WIB 92
concernant les modalités de paiement, de rectification, de transfert inzake de modaliteiten inzake de betaling, de rechtzetting, de
et de remboursement des versements anticipés, ainsi que les modalités overdracht en de terugbetaling van de voorafbetalingen, alsook de erop
d'information s'y rapportant. - Traduction allemande betrekking hebbende mededelingsmodaliteiten. - Duitse vertaling
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk
l'arrêté royal du 21 novembre 2018 portant modification de l'AR/CIR 92 besluit van 21 november 2018 tot wijziging van het KB/WIB 92 inzake de
concernant les modalités de paiement, de rectification, de transfert modaliteiten inzake de betaling, de rechtzetting, de overdracht en de
et de remboursement des versements anticipés, ainsi que les modalités terugbetaling van de voorafbetalingen, alsook de erop betrekking
d'information s'y rapportant (Moniteur belge du 3 décembre 2018). hebbende mededelingsmodaliteiten (Belgisch Staatsblad van 3 december
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction 2018). Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse
allemande à Malmedy. vertaling in Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST FINANZEN FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST FINANZEN
21. NOVEMBER 2018 - Königlicher Erlass zur Abänderung des KE/EStGB 92 21. NOVEMBER 2018 - Königlicher Erlass zur Abänderung des KE/EStGB 92
hinsichtlich der Modalitäten für die Zahlung, Berichtigung, hinsichtlich der Modalitäten für die Zahlung, Berichtigung,
Übertragung und Erstattung von Vorauszahlungen und der diesbezüglichen Übertragung und Erstattung von Vorauszahlungen und der diesbezüglichen
Unterrichtungsmodalitäten Unterrichtungsmodalitäten
BERICHT AN DEN KÖNIG BERICHT AN DEN KÖNIG
Sire, Sire,
im Rahmen der zunehmenden Digitalisierung der vom Föderalen im Rahmen der zunehmenden Digitalisierung der vom Föderalen
Öffentlichen Dienst Finanzen erbrachten Dienste und im Hinblick auf Öffentlichen Dienst Finanzen erbrachten Dienste und im Hinblick auf
eine Steigerung der Effizienz und Wirksamkeit der operativen eine Steigerung der Effizienz und Wirksamkeit der operativen
Verwaltungen, zu denen insbesondere die Generalverwaltung Einnahme und Verwaltungen, zu denen insbesondere die Generalverwaltung Einnahme und
Beitreibung zählt, wird vorgeschlagen, die Vorauszahlungskontoauszüge Beitreibung zählt, wird vorgeschlagen, die Vorauszahlungskontoauszüge
nicht mehr per Brief zu verschicken. Diese Kontoauszüge waren nicht mehr per Brief zu verschicken. Diese Kontoauszüge waren
ursprünglich als Bescheinigung für den Erhalt getätigter Zahlungen ursprünglich als Bescheinigung für den Erhalt getätigter Zahlungen
gedacht, ob sie durch Einzahlung oder Überweisung erfolgen. Sie wurden gedacht, ob sie durch Einzahlung oder Überweisung erfolgen. Sie wurden
deshalb als Belege für den Abzug von Vorauszahlungen im Rahmen der deshalb als Belege für den Abzug von Vorauszahlungen im Rahmen der
Einkommensteuererklärung betrachtet, zu einer Zeit, als die Einkommensteuererklärung betrachtet, zu einer Zeit, als die
Einkommensteuererklärungen (Steuer der natürlichen Personen, Einkommensteuererklärungen (Steuer der natürlichen Personen,
Gesellschaftssteuer, Steuer der juristischen Personen, Steuer der Gesellschaftssteuer, Steuer der juristischen Personen, Steuer der
Gebietsfremden) auf Papier eingereicht und manuell bearbeitet wurden. Gebietsfremden) auf Papier eingereicht und manuell bearbeitet wurden.
Da die Einkommensteuererklärungen nun immer häufiger elektronisch Da die Einkommensteuererklärungen nun immer häufiger elektronisch
eingereicht werden und auch ihre Bearbeitung automatisiert ist, haben eingereicht werden und auch ihre Bearbeitung automatisiert ist, haben
die Vorauszahlungskontoauszüge (VA-Kontoauszüge) diese Bedeutung die Vorauszahlungskontoauszüge (VA-Kontoauszüge) diese Bedeutung
verloren. Die Besteuerungsdienste brauchen die Abzüge von verloren. Die Besteuerungsdienste brauchen die Abzüge von
Vorauszahlungen folglich nicht mehr manuell zu überprüfen. Die Vorauszahlungen folglich nicht mehr manuell zu überprüfen. Die
VA-Kontoauszüge haben daher nur noch eine rein informative Bedeutung. VA-Kontoauszüge haben daher nur noch eine rein informative Bedeutung.
Parallel dazu wurde die Plattform MyMinfin entwickelt, durch die den Parallel dazu wurde die Plattform MyMinfin entwickelt, durch die den
Steuerpflichtigen und Bürgern auf globalere Weise immer vielfältigere Steuerpflichtigen und Bürgern auf globalere Weise immer vielfältigere
Dienste angeboten werden: Einsichtnahme von Steuerbescheiden, Dienste angeboten werden: Einsichtnahme von Steuerbescheiden,
Unterlagen, die den Besteuerungsdiensten übermittelt worden sind, Unterlagen, die den Besteuerungsdiensten übermittelt worden sind,
Erstattungen usw. Daher scheint es angebracht, diese Plattform Erstattungen usw. Daher scheint es angebracht, diese Plattform
bestmöglich zu verwenden, um verschiedenartige Dienste anzubieten und bestmöglich zu verwenden, um verschiedenartige Dienste anzubieten und
so Papiersendungen zu vermeiden, die nicht unerhebliche Kosten so Papiersendungen zu vermeiden, die nicht unerhebliche Kosten
darstellen. Diese allgemeine Tendenz ist im Rahmen der Automatisierung darstellen. Diese allgemeine Tendenz ist im Rahmen der Automatisierung
der Kontakte zwischen den Bürgern und dem Föderalen Öffentlichen der Kontakte zwischen den Bürgern und dem Föderalen Öffentlichen
Dienst Finanzen zu beobachten; hier ist insbesondere auf die Pflicht Dienst Finanzen zu beobachten; hier ist insbesondere auf die Pflicht
für Gewerbetreibende zu verweisen, die ihre Erklärungen außer in einer für Gewerbetreibende zu verweisen, die ihre Erklärungen außer in einer
begrenzten Anzahl von Ausnahmefällen (Erklärung über Intervat für die begrenzten Anzahl von Ausnahmefällen (Erklärung über Intervat für die
Mehrwertsteuer, Erklärung über Biztax für VoGs, Stiftungen und Mehrwertsteuer, Erklärung über Biztax für VoGs, Stiftungen und
Gesellschaften) elektronisch einreichen müssen. Folglich wird durch Gesellschaften) elektronisch einreichen müssen. Folglich wird durch
vorliegenden Erlassentwurf hauptsächlich bezweckt, ab dem 1. März 2019 vorliegenden Erlassentwurf hauptsächlich bezweckt, ab dem 1. März 2019
Papiersendungen durch die Einsichtnahme von VA-Kontoauszügen über die Papiersendungen durch die Einsichtnahme von VA-Kontoauszügen über die
Plattform MyMinfin zu ersetzen. Diese Plattform wird den Plattform MyMinfin zu ersetzen. Diese Plattform wird den
Steuerpflichtigen, die es wünschen, auch die Möglichkeit bieten, eine Steuerpflichtigen, die es wünschen, auch die Möglichkeit bieten, eine
Übersicht der gebuchten Vorauszahlungen auszudrucken. Außerdem werden Übersicht der gebuchten Vorauszahlungen auszudrucken. Außerdem werden
getätigte Vorauszahlungen schnellstmöglich in die Anwendung geladen, getätigte Vorauszahlungen schnellstmöglich in die Anwendung geladen,
so dass die Übersicht sehr regelmäßig aktualisiert wird; die so dass die Übersicht sehr regelmäßig aktualisiert wird; die
Steuerpflichtigen können so genau überprüfen, ob ihre Zahlungen Steuerpflichtigen können so genau überprüfen, ob ihre Zahlungen
berücksichtigt worden sind. Neben der Einsichtnahme der Auszüge für berücksichtigt worden sind. Neben der Einsichtnahme der Auszüge für
den laufenden Besteuerungszeitraum wird die Plattform auch die den laufenden Besteuerungszeitraum wird die Plattform auch die
Visualisierung für die drei letzten abgelaufenen Besteuerungszeiträume Visualisierung für die drei letzten abgelaufenen Besteuerungszeiträume
ermöglichen, sofern es sich nicht um Auszüge handelt, die gemäß ermöglichen, sofern es sich nicht um Auszüge handelt, die gemäß
Artikel 71, so wie er vor Inkrafttreten seiner Abänderung durch Artikel 71, so wie er vor Inkrafttreten seiner Abänderung durch
Artikel 3 bestand, per Brief verschickt worden sind. Anders Artikel 3 bestand, per Brief verschickt worden sind. Anders
ausgedrückt wird die Visualisierung für die drei letzten abgelaufenen ausgedrückt wird die Visualisierung für die drei letzten abgelaufenen
Besteuerungszeiträume erst ab 2021 und nicht ab 2019 vollständig Besteuerungszeiträume erst ab 2021 und nicht ab 2019 vollständig
verfügbar sein. So werden für 2019 nur die Papierauszüge von 2018 in verfügbar sein. So werden für 2019 nur die Papierauszüge von 2018 in
die Anwendung MyMinfin geladen. 2019 werden die Steuerpflichtigen die die Anwendung MyMinfin geladen. 2019 werden die Steuerpflichtigen die
Übersicht der in den Jahren 2019 und 2018 getätigten Vorauszahlungen Übersicht der in den Jahren 2019 und 2018 getätigten Vorauszahlungen
visualisieren können. 2020 werden die Übersichten der Jahre 2018, 2019 visualisieren können. 2020 werden die Übersichten der Jahre 2018, 2019
und 2020 visualisierbar sein und 2021 die Übersichten der Jahre 2018, und 2020 visualisierbar sein und 2021 die Übersichten der Jahre 2018,
2019, 2020 und 2021. Die Bestimmungen von Artikel 4 sind in diesem 2019, 2020 und 2021. Die Bestimmungen von Artikel 4 sind in diesem
Sinne zu lesen. Sinne zu lesen.
Steuerpflichtige, die aus technischen Gründen nicht in der Lage sind, Steuerpflichtige, die aus technischen Gründen nicht in der Lage sind,
die Übersicht ihrer Vorauszahlungen über die Plattform MyMinfin die Übersicht ihrer Vorauszahlungen über die Plattform MyMinfin
einzusehen, können beantragen, dass ihnen die Papierauszüge per Brief einzusehen, können beantragen, dass ihnen die Papierauszüge per Brief
zugeschickt werden. Dafür können sie sich an einen Dienst der zugeschickt werden. Dafür können sie sich an einen Dienst der
Generalverwaltung Einnahme und Beitreibung und genauer an ein Generalverwaltung Einnahme und Beitreibung und genauer an ein
Infocenter ihrer Wahl (siehe Website des FÖD Finanzen) oder an das Infocenter ihrer Wahl (siehe Website des FÖD Finanzen) oder an das
"Einnahmezentrum - Dienst Vorauszahlungen" wenden. Dieser Dienst ist "Einnahmezentrum - Dienst Vorauszahlungen" wenden. Dieser Dienst ist
erreichbar unter der Postadresse: Boulevard du Roi Albert II/Koning erreichbar unter der Postadresse: Boulevard du Roi Albert II/Koning
Albert II-laan 33 Bfk 42 in 1030 Schaerbeek, per Telefon unter den Albert II-laan 33 Bfk 42 in 1030 Schaerbeek, per Telefon unter den
Nummern 0257/640 50 (F) oder 0257/640 40 (N) oder per E-Mail unter der Nummern 0257/640 50 (F) oder 0257/640 40 (N) oder per E-Mail unter der
Adresse rec.vers.anticipes@minfin.fed.be oder Adresse rec.vers.anticipes@minfin.fed.be oder
ontv.voorafbetalingen@minfin.fed.be. ontv.voorafbetalingen@minfin.fed.be.
Neben der Einsichtnahme der getätigten Zahlungen wird die Plattform Neben der Einsichtnahme der getätigten Zahlungen wird die Plattform
MyMinfin es dem Steuerpflichtigen und seinem ordnungsgemäß MyMinfin es dem Steuerpflichtigen und seinem ordnungsgemäß
Bevollmächtigten auch ermöglichen, Anträge auf Erstattung, Überweisung Bevollmächtigten auch ermöglichen, Anträge auf Erstattung, Überweisung
oder Übertragung von getätigten Vorauszahlungen einzureichen. Unter oder Übertragung von getätigten Vorauszahlungen einzureichen. Unter
ordnungsgemäß Bevollmächtigtem versteht man die Person, die für ordnungsgemäß Bevollmächtigtem versteht man die Person, die für
Rechnung des Steuerpflichtigen, für den sie handelt, Zugang zu den Rechnung des Steuerpflichtigen, für den sie handelt, Zugang zu den
Anwendungen in Bezug auf Vorauszahlungen auf der Plattform MyMinfin Anwendungen in Bezug auf Vorauszahlungen auf der Plattform MyMinfin
hat, wie beispielsweise der Leiter einer Gesellschaft oder ein hat, wie beispielsweise der Leiter einer Gesellschaft oder ein
zugelassener Buchhalter. Ziel ist eine möglichst häufige Nutzung von zugelassener Buchhalter. Ziel ist eine möglichst häufige Nutzung von
MyMinfin und MyMinfinPro. Hat eine Person keinen Zugang zu der MyMinfin und MyMinfinPro. Hat eine Person keinen Zugang zu der
Plattform MyMinfin, können solche Anträge auch schriftlich an das Plattform MyMinfin, können solche Anträge auch schriftlich an das
"Einnahmezentrum - Dienst Vorauszahlungen" unter denselben "Einnahmezentrum - Dienst Vorauszahlungen" unter denselben
Kontaktdaten wie vorstehend erwähnt erfolgen. Dies ist sowieso der Kontaktdaten wie vorstehend erwähnt erfolgen. Dies ist sowieso der
Fall bei Anträgen auf Berichtigung, gegebenenfalls durch Erstattung, Fall bei Anträgen auf Berichtigung, gegebenenfalls durch Erstattung,
die von Drittzahlern gestellt werden, denen die Beweislast für einen die von Drittzahlern gestellt werden, denen die Beweislast für einen
materiellen Irrtum und die Zahlung obliegt. Im Falle einer Erstattung materiellen Irrtum und die Zahlung obliegt. Im Falle einer Erstattung
kann Artikel 334 des Programmgesetzes vom 27. Dezember 2004 angewandt kann Artikel 334 des Programmgesetzes vom 27. Dezember 2004 angewandt
werden. werden.
Zusätzlich zur Möglichkeit der Einsichtnahme wird in dem neuen Artikel Zusätzlich zur Möglichkeit der Einsichtnahme wird in dem neuen Artikel
70 die Frist, in der Anträge auf Berichtigung, Erstattung, Überweisung 70 die Frist, in der Anträge auf Berichtigung, Erstattung, Überweisung
oder Übertragung von Vorauszahlungen eingereicht werden müssen, auf oder Übertragung von Vorauszahlungen eingereicht werden müssen, auf
drei Monate erhöht. Dies bedeutet konkret, dass für Steuerpflichtige, drei Monate erhöht. Dies bedeutet konkret, dass für Steuerpflichtige,
für die der Besteuerungszeitraum am 31. Dezember des Kalenderjahres für die der Besteuerungszeitraum am 31. Dezember des Kalenderjahres
endet, die in Artikel 70 erwähnten Anträge bis zum 31. März des endet, die in Artikel 70 erwähnten Anträge bis zum 31. März des
folgenden Jahres eingereicht werden können. Endet der folgenden Jahres eingereicht werden können. Endet der
Besteuerungszeitraum zu einem anderen Zeitpunkt als dem 31. Dezember, Besteuerungszeitraum zu einem anderen Zeitpunkt als dem 31. Dezember,
verfügen Steuerpflichtige und ihre Bevollmächtigten über drei Monate verfügen Steuerpflichtige und ihre Bevollmächtigten über drei Monate
ab dem Ende des Besteuerungszeitraums, um ihre Anträge einzureichen. ab dem Ende des Besteuerungszeitraums, um ihre Anträge einzureichen.
Im neuen Artikel 67 ist bestimmt, dass Vorauszahlungen ausschließlich Im neuen Artikel 67 ist bestimmt, dass Vorauszahlungen ausschließlich
auf das Finanzkonto des "Einnahmezentrums - Dienst Vorauszahlungen" auf das Finanzkonto des "Einnahmezentrums - Dienst Vorauszahlungen"
getätigt werden können. getätigt werden können.
Anstelle der Identifikationsnummer, die jedem Steuerpflichtigen Anstelle der Identifikationsnummer, die jedem Steuerpflichtigen
zugeteilt wird, der Vorauszahlungen tätigt, wird es für jeden, der zugeteilt wird, der Vorauszahlungen tätigt, wird es für jeden, der
Vorauszahlungen tätigen möchte, möglich sein, seine strukturierte Vorauszahlungen tätigen möchte, möglich sein, seine strukturierte
Mitteilung auf der Grundlage seiner ZDU-Nummer (Zentrale Datenbank der Mitteilung auf der Grundlage seiner ZDU-Nummer (Zentrale Datenbank der
Unternehmen), wenn es sich um ein Unternehmen handelt, seiner Unternehmen), wenn es sich um ein Unternehmen handelt, seiner
Nationalregisternummer, wenn es sich um einen Ansässigen handelt, der Nationalregisternummer, wenn es sich um einen Ansässigen handelt, der
eine natürliche Person ist und keine selbständige Tätigkeit ausübt, eine natürliche Person ist und keine selbständige Tätigkeit ausübt,
oder seiner Nummer des Bis-Registers, wenn es sich um einen oder seiner Nummer des Bis-Registers, wenn es sich um einen
Gebietsfremden handelt, der eine natürliche Person ist, zu erhalten. Gebietsfremden handelt, der eine natürliche Person ist, zu erhalten.
Die Verwaltung stellt nämlich auf der Plattform MyMinfin des FÖD Die Verwaltung stellt nämlich auf der Plattform MyMinfin des FÖD
Finanzen ein Informatikmodul zur Verfügung, das es ermöglicht, ganz Finanzen ein Informatikmodul zur Verfügung, das es ermöglicht, ganz
einfach die strukturierte Mitteilung zu erhalten, die im Hinblick auf einfach die strukturierte Mitteilung zu erhalten, die im Hinblick auf
eine korrekte Anrechnung der Zahlungen unbedingt verwendet werden eine korrekte Anrechnung der Zahlungen unbedingt verwendet werden
muss. Verfügt der Steuerpflichtige über keine dieser drei Nummern oder muss. Verfügt der Steuerpflichtige über keine dieser drei Nummern oder
ist er aus technischen Gründen nicht in der Lage, die strukturierte ist er aus technischen Gründen nicht in der Lage, die strukturierte
Mitteilung über das zur Verfügung gestellte Modul zu erhalten, muss er Mitteilung über das zur Verfügung gestellte Modul zu erhalten, muss er
sich an das "Einnahmezentrum - Dienst Vorauszahlungen" wenden. sich an das "Einnahmezentrum - Dienst Vorauszahlungen" wenden.
Die neuen Bestimmungen von Artikel 67 sind anwendbar ab dem 1. Januar Die neuen Bestimmungen von Artikel 67 sind anwendbar ab dem 1. Januar
2019, während die neuen Bestimmungen der Artikel 70 und 71 aus Gründen 2019, während die neuen Bestimmungen der Artikel 70 und 71 aus Gründen
der EDV-technischen Implementierung ab dem 1. März 2019 anwendbar der EDV-technischen Implementierung ab dem 1. März 2019 anwendbar
sind. Anders ausgedrückt werden alle ab dem 1. Januar 2019 getätigten sind. Anders ausgedrückt werden alle ab dem 1. Januar 2019 getätigten
Zahlungen auf eine einzige Kontonummer erfolgen müssen, die Übersicht Zahlungen auf eine einzige Kontonummer erfolgen müssen, die Übersicht
der Vorauszahlungen wird aber erst ab dem 1. März 2019 verfügbar sein. der Vorauszahlungen wird aber erst ab dem 1. März 2019 verfügbar sein.
Konkret bedeutet dies für die Steuerpflichtigen, für die der Konkret bedeutet dies für die Steuerpflichtigen, für die der
Besteuerungszeitraum am 31. Dezember 2018 endet, dass die Besteuerungszeitraum am 31. Dezember 2018 endet, dass die
VA-Kontoauszüge auf Papier im Laufe des Monats Januar 2019 verschickt VA-Kontoauszüge auf Papier im Laufe des Monats Januar 2019 verschickt
werden. werden.
Um sicherzustellen, dass die Steuerpflichtigen korrekt über die Um sicherzustellen, dass die Steuerpflichtigen korrekt über die
Änderungen informiert werden, die ab dem 1. Januar 2019 vorgenommen Änderungen informiert werden, die ab dem 1. Januar 2019 vorgenommen
werden, wird die Verwaltung im Laufe des Jahres 2018 eine Reihe von werden, wird die Verwaltung im Laufe des Jahres 2018 eine Reihe von
Maßnahmen ergreifen: Kampagnen über soziale Netzwerke, Maßnahmen ergreifen: Kampagnen über soziale Netzwerke,
Informationsschreiben, Informationen auf der Website usw. Informationsschreiben, Informationen auf der Website usw.
Allen Bemerkungen des Staatsrates ist Rechnung getragen worden. Der Allen Bemerkungen des Staatsrates ist Rechnung getragen worden. Der
Text des Entwurfs ist systematisch wie vom Staatsrat angegeben Text des Entwurfs ist systematisch wie vom Staatsrat angegeben
angepasst worden. angepasst worden.
Ich habe die Ehre, Ich habe die Ehre,
Sire, Sire,
der ehrerbietige der ehrerbietige
und treue Diener und treue Diener
Eurer Majestät zu sein. Eurer Majestät zu sein.
Der Minister der Finanzen Der Minister der Finanzen
21. NOVEMBER 2018 - Königlicher Erlass zur Abänderung des KE/EStGB 92 21. NOVEMBER 2018 - Königlicher Erlass zur Abänderung des KE/EStGB 92
hinsichtlich der Modalitäten für die Zahlung, Berichtigung, hinsichtlich der Modalitäten für die Zahlung, Berichtigung,
Übertragung und Erstattung von Vorauszahlungen und der diesbezüglichen Übertragung und Erstattung von Vorauszahlungen und der diesbezüglichen
Unterrichtungsmodalitäten Unterrichtungsmodalitäten
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen,
Unser Gruß! Unser Gruß!
Aufgrund der Verfassung, des Artikels 108; Aufgrund der Verfassung, des Artikels 108;
Aufgrund des Einkommensteuergesetzbuches 1992, der Artikel 167, 175, Aufgrund des Einkommensteuergesetzbuches 1992, der Artikel 167, 175,
376 § 4; 376 § 4;
Aufgrund des Königlichen Erlasses zur Ausführung des Aufgrund des Königlichen Erlasses zur Ausführung des
Einkommensteuergesetzbuches 1992, der Artikel 67, 70 und 71; Einkommensteuergesetzbuches 1992, der Artikel 67, 70 und 71;
Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 4. Mai 2018; Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 4. Mai 2018;
Aufgrund des Einverständnisses des Ministers des Haushalts vom 11. Aufgrund des Einverständnisses des Ministers des Haushalts vom 11.
September 2018; September 2018;
Aufgrund des Gutachtens Nr. 64.257/3 des Staatsrates vom 12. Oktober Aufgrund des Gutachtens Nr. 64.257/3 des Staatsrates vom 12. Oktober
2018, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der 2018, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der
koordinierten Gesetze über den Staatsrat; koordinierten Gesetze über den Staatsrat;
Auf Vorschlag des Ministers der Finanzen, Auf Vorschlag des Ministers der Finanzen,
Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: Haben Wir beschloßen und erlassen Wir:
Artikel 1 - Artikel 67 des Königlichen Erlasses zur Ausführung des Artikel 1 - Artikel 67 des Königlichen Erlasses zur Ausführung des
Einkommensteuergesetzbuches 1992, ersetzt durch den Königlichen Erlass Einkommensteuergesetzbuches 1992, ersetzt durch den Königlichen Erlass
vom 3. Januar 1995 und abgeändert durch den Königlichen Erlass vom 9. vom 3. Januar 1995 und abgeändert durch den Königlichen Erlass vom 9.
November 1999, wird wie folgt ersetzt: November 1999, wird wie folgt ersetzt:
"Art. 67 - In den Artikeln 157 bis 166 und 175 bis 177 des "Art. 67 - In den Artikeln 157 bis 166 und 175 bis 177 des
Einkommensteuergesetzbuches 1992 erwähnte Vorauszahlungen können Einkommensteuergesetzbuches 1992 erwähnte Vorauszahlungen können
ausschließlich per Einzahlung oder Überweisung auf das Finanzkonto des ausschließlich per Einzahlung oder Überweisung auf das Finanzkonto des
"Einnahmezentrums - Dienst Vorauszahlungen" getätigt werden. "Einnahmezentrums - Dienst Vorauszahlungen" getätigt werden.
Die Verwaltung stellt auf der elektronischen Plattform MyMinfin ein Die Verwaltung stellt auf der elektronischen Plattform MyMinfin ein
spezifisches Modul zur Verfügung, das es den Steuerpflichtigen spezifisches Modul zur Verfügung, das es den Steuerpflichtigen
ermöglicht, die Nummer der strukturierten Mitteilung zu erhalten, die ermöglicht, die Nummer der strukturierten Mitteilung zu erhalten, die
bei der Zahlung von Vorauszahlungen verwendet werden muss, ob sie bei der Zahlung von Vorauszahlungen verwendet werden muss, ob sie
durch Einzahlung oder Überweisung erfolgt. Diese strukturierte durch Einzahlung oder Überweisung erfolgt. Diese strukturierte
Mitteilung beruht auf der Nationalregisternummer, der Nummer des Mitteilung beruht auf der Nationalregisternummer, der Nummer des
Bis-Registers, die von der Zentralen Datenbank der sozialen Sicherheit Bis-Registers, die von der Zentralen Datenbank der sozialen Sicherheit
zugeteilt worden ist, oder der Unternehmensnummer, die von der zugeteilt worden ist, oder der Unternehmensnummer, die von der
Zentralen Datenbank der Unternehmen zugeteilt worden ist. Verfügt der Zentralen Datenbank der Unternehmen zugeteilt worden ist. Verfügt der
Steuerpflichtige weder über eine Nationalregisternummer noch über eine Steuerpflichtige weder über eine Nationalregisternummer noch über eine
Nummer des Bis-Registers noch über eine Unternehmensnummer oder ist er Nummer des Bis-Registers noch über eine Unternehmensnummer oder ist er
nicht in der Lage, die strukturierte Mitteilung über das spezifische nicht in der Lage, die strukturierte Mitteilung über das spezifische
Modul zu erhalten, wendet er sich an das "Einnahmezentrum - Dienst Modul zu erhalten, wendet er sich an das "Einnahmezentrum - Dienst
Vorauszahlungen", um die Nummer der strukturierten Mitteilung zu Vorauszahlungen", um die Nummer der strukturierten Mitteilung zu
erhalten. erhalten.
Der Föderale Öffentliche Dienst Finanzen, vertreten vom Präsidenten Der Föderale Öffentliche Dienst Finanzen, vertreten vom Präsidenten
des Direktionsausschusses, ist der für die Verarbeitung des Direktionsausschusses, ist der für die Verarbeitung
Verantwortliche im Sinne der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Verantwortliche im Sinne der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher
Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien
Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG. Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG.
Zahlungen auf das in Absatz 1 erwähnte Konto mit Angabe der Zahlungen auf das in Absatz 1 erwähnte Konto mit Angabe der
strukturierten Mitteilung wie in Absatz 2 erwähnt gelten als für strukturierten Mitteilung wie in Absatz 2 erwähnt gelten als für
Rechnung des Steuerpflichtigen getätigt, der anhand dieser Rechnung des Steuerpflichtigen getätigt, der anhand dieser
Zahlungsreferenz beim "Einnahmezentrum - Dienst Vorauszahlungen" Zahlungsreferenz beim "Einnahmezentrum - Dienst Vorauszahlungen"
identifiziert ist." identifiziert ist."
Art. 2 - Artikel 70 desselben Erlasses, abgeändert durch den Art. 2 - Artikel 70 desselben Erlasses, abgeändert durch den
Königlichen Erlass vom 11. Dezember 2006, wird wie folgt ersetzt: Königlichen Erlass vom 11. Dezember 2006, wird wie folgt ersetzt:
"Art. 70 - Insofern Vorauszahlungen noch nicht auf die Einkommensteuer "Art. 70 - Insofern Vorauszahlungen noch nicht auf die Einkommensteuer
angerechnet worden sind, die von dem Steuerpflichtigen geschuldet angerechnet worden sind, die von dem Steuerpflichtigen geschuldet
wird, auf dessen Namen sie durch den in Artikel 67 bestimmten Dienst wird, auf dessen Namen sie durch den in Artikel 67 bestimmten Dienst
gebucht worden sind, oder nicht in Anwendung von Artikel 157 Absatz 2 gebucht worden sind, oder nicht in Anwendung von Artikel 157 Absatz 2
des Einkommensteuergesetzbuches 1992 auf den mithelfenden Ehepartner des Einkommensteuergesetzbuches 1992 auf den mithelfenden Ehepartner
übertragen worden sind, kann dieser Dienst spätestens am letzten Tag übertragen worden sind, kann dieser Dienst spätestens am letzten Tag
des dritten Monats nach dem Besteuerungszeitraum: des dritten Monats nach dem Besteuerungszeitraum:
1. materielle Irrtümer, die Dritte begangen haben, gegebenenfalls 1. materielle Irrtümer, die Dritte begangen haben, gegebenenfalls
durch Erstattung berichtigen, durch Erstattung berichtigen,
2. vom Steuerpflichtigen oder von seinem ordnungsgemäß 2. vom Steuerpflichtigen oder von seinem ordnungsgemäß
Bevollmächtigten eingezahlte oder überwiesene Beträge erstatten, auf Bevollmächtigten eingezahlte oder überwiesene Beträge erstatten, auf
eines der Finanzkonten der mit der Einnahme und Beitreibung von eines der Finanzkonten der mit der Einnahme und Beitreibung von
Steuerforderungen und nichtsteuerlichen Forderungen beauftragten Steuerforderungen und nichtsteuerlichen Forderungen beauftragten
Verwaltung des FÖD Finanzen überweisen, um Steuerschulden oder Verwaltung des FÖD Finanzen überweisen, um Steuerschulden oder
nichtsteuerliche Schulden auszugleichen, oder auf den folgenden nichtsteuerliche Schulden auszugleichen, oder auf den folgenden
Besteuerungszeitraum übertragen. Besteuerungszeitraum übertragen.
Anträge auf Berichtigung, Erstattung, Überweisung oder Übertragung von Anträge auf Berichtigung, Erstattung, Überweisung oder Übertragung von
Vorauszahlungen werden über die elektronische Plattform MyMinfin Vorauszahlungen werden über die elektronische Plattform MyMinfin
eingereicht. Hat der Antragsteller, einschließlich des Dritten, der eingereicht. Hat der Antragsteller, einschließlich des Dritten, der
nachweislich einen materiellen Irrtum begangen hat, keinen Zugang zu nachweislich einen materiellen Irrtum begangen hat, keinen Zugang zu
MyMinfin, reicht er seinen Antrag beim "Einnahmezentrum - Dienst MyMinfin, reicht er seinen Antrag beim "Einnahmezentrum - Dienst
Vorauszahlungen" ein." Vorauszahlungen" ein."
Art. 3 - Artikel 71 desselben Erlasses, abgeändert durch den Art. 3 - Artikel 71 desselben Erlasses, abgeändert durch den
Königlichen Erlass vom 3. Januar 1995, wird wie folgt ersetzt: Königlichen Erlass vom 3. Januar 1995, wird wie folgt ersetzt:
"Art. 71 - § 1 - Die Verwaltung stellt über die elektronische "Art. 71 - § 1 - Die Verwaltung stellt über die elektronische
Plattform MyMinfin jedem Steuerpflichtigen, für dessen Rechnung Plattform MyMinfin jedem Steuerpflichtigen, für dessen Rechnung
Vorauszahlungen gebucht worden sind, eine Übersicht der für den Vorauszahlungen gebucht worden sind, eine Übersicht der für den
laufenden Besteuerungszeitraum und für die drei letzten laufenden Besteuerungszeitraum und für die drei letzten
Besteuerungszeiträume für seine Rechnung getätigten Vorauszahlungen Besteuerungszeiträume für seine Rechnung getätigten Vorauszahlungen
zur Verfügung. Diese Übersicht ist informativ und eröffnet dem zur Verfügung. Diese Übersicht ist informativ und eröffnet dem
Steuerpflichtigen keinerlei Ansprüche. Steuerpflichtigen keinerlei Ansprüche.
Der Föderale Öffentliche Dienst Finanzen, vertreten vom Präsidenten Der Föderale Öffentliche Dienst Finanzen, vertreten vom Präsidenten
des Direktionsausschusses, ist der für die Verarbeitung des Direktionsausschusses, ist der für die Verarbeitung
Verantwortliche im Sinne der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Verantwortliche im Sinne der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher
Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien
Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG. Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG.
§ 2 - Hat das "Einnahmezentrum - Dienst Vorauszahlungen" gemäß Artikel § 2 - Hat das "Einnahmezentrum - Dienst Vorauszahlungen" gemäß Artikel
70 Absatz 1 die ursprüngliche Bestimmung der Vorauszahlungen geändert, 70 Absatz 1 die ursprüngliche Bestimmung der Vorauszahlungen geändert,
sind die ursprünglich getätigten Einzahlungen und Überweisungen in dem sind die ursprünglich getätigten Einzahlungen und Überweisungen in dem
Maße, wie ihre Bestimmung geändert worden ist, von Rechts wegen Maße, wie ihre Bestimmung geändert worden ist, von Rechts wegen
nichtig und werden die mit ihnen verbundenen Vorteile gestrichen." nichtig und werden die mit ihnen verbundenen Vorteile gestrichen."
Art. 4 - Sind Steuerpflichtigen gemäß Artikel 71 des Königlichen Art. 4 - Sind Steuerpflichtigen gemäß Artikel 71 des Königlichen
Erlasses zur Ausführung des Einkommensteuergesetzbuches 1992, so wie Erlasses zur Ausführung des Einkommensteuergesetzbuches 1992, so wie
er am 28. Februar 2019 lautete, Vorauszahlungskontoauszüge übermittelt er am 28. Februar 2019 lautete, Vorauszahlungskontoauszüge übermittelt
worden, so können die Steuerpflichtigen von der Verwaltung nicht worden, so können die Steuerpflichtigen von der Verwaltung nicht
verlangen, dass sie ihnen ihre Übersicht über die Plattform MyMinfin verlangen, dass sie ihnen ihre Übersicht über die Plattform MyMinfin
zur Verfügung stellt. zur Verfügung stellt.
Art. 5 - Artikel 1 tritt am 1. Januar 2019 in Kraft. Art. 5 - Artikel 1 tritt am 1. Januar 2019 in Kraft.
Die Artikel 2 und 3 treten am 1. März 2019 in Kraft. Die Artikel 2 und 3 treten am 1. März 2019 in Kraft.
Art. 6 - Der für Finanzen zuständige Minister ist mit der Ausführung Art. 6 - Der für Finanzen zuständige Minister ist mit der Ausführung
des vorliegenden Erlasses beauftragt. des vorliegenden Erlasses beauftragt.
Gegeben zu Brüssel, den 21. November 2018 Gegeben zu Brüssel, den 21. November 2018
PHILIPPE PHILIPPE
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Der Minister der Finanzen Der Minister der Finanzen
J. VAN OVERTVELDT J. VAN OVERTVELDT
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