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Arrêté royal modifiant l'arrêté royal du 8 janvier 2006 déterminant les types d'information associés aux informations visées à l'article 3, alinéa 1er, de la loi du 8 août 1983 organisant un Registre national des personnes physiques. - Traduction allemande | Koninklijk besluit tot wijziging van het koninklijk besluit van 8 januari 2006 tot bepaling van de informatietypes, verbonden met de informatiegegevens bedoeld in artikel 3, eerste lid, van de wet van 8 augustus 1983 tot regeling van een Rijksregister van de natuurlijke personen. - Duitse vertaling |
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SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR 21 MAI 2021. - Arrêté royal modifiant l'arrêté royal du 8 janvier 2006 déterminant les types d'information associés aux informations visées à l'article 3, alinéa 1er, de la loi du 8 août 1983 organisant un Registre national des personnes physiques. - Traduction allemande Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de | FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN 21 MEI 2021. - Koninklijk besluit tot wijziging van het koninklijk besluit van 8 januari 2006 tot bepaling van de informatietypes, verbonden met de informatiegegevens bedoeld in artikel 3, eerste lid, van de wet van 8 augustus 1983 tot regeling van een Rijksregister van de natuurlijke personen. - Duitse vertaling De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk |
l'arrêté royal du 21 mai 2021 modifiant l'arrêté royal du 8 janvier | besluit van 21 mei 2021 tot wijziging van het koninklijk besluit van 8 |
2006 déterminant les types d'information associés aux informations | januari 2006 tot bepaling van de informatietypes, verbonden met de |
visées à l'article 3, alinéa 1er, de la loi du 8 août 1983 organisant | informatiegegevens bedoeld in artikel 3, eerste lid, van de wet van 8 |
augustus 1983 tot regeling van een Rijksregister van de natuurlijke | |
un Registre national des personnes physiques (Moniteur belge du 18 | personen (Belgisch Staatsblad van 18 juni 2021). |
juin 2021). Cette traduction a été établie par le Service central de traduction | Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse |
allemande à Malmedy. | vertaling in Malmedy. |
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES |
21. MAI 2021 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen | 21. MAI 2021 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen |
Erlasses vom 8. Januar 2006 zur Festlegung der Informationstypen, die | Erlasses vom 8. Januar 2006 zur Festlegung der Informationstypen, die |
mit den in Artikel 3 Absatz 1 des Gesetzes vom 8. August 1983 zur | mit den in Artikel 3 Absatz 1 des Gesetzes vom 8. August 1983 zur |
Organisation eines Nationalregisters der natürlichen Personen | Organisation eines Nationalregisters der natürlichen Personen |
erwähnten Informationen verbunden sind | erwähnten Informationen verbunden sind |
BERICHT AN DEN KÖNIG | BERICHT AN DEN KÖNIG |
Sire, | Sire, |
Ziel des Entwurfs eines Königlichen Erlasses, der Eurer Majestät | Ziel des Entwurfs eines Königlichen Erlasses, der Eurer Majestät |
vorgelegt wird, ist es, die Liste der Gründe, aus denen Ausländer ein | vorgelegt wird, ist es, die Liste der Gründe, aus denen Ausländer ein |
Aufenthaltsrecht auf dem Staatsgebiet des Königreichs erhalten können | Aufenthaltsrecht auf dem Staatsgebiet des Königreichs erhalten können |
und von den Gemeinden unter dem Informationstyp ("IT") 202 in den | und von den Gemeinden unter dem Informationstyp ("IT") 202 in den |
Bevölkerungsregistern und im Nationalregister der natürlichen Personen | Bevölkerungsregistern und im Nationalregister der natürlichen Personen |
registriert werden, zu ergänzen. | registriert werden, zu ergänzen. |
Seit der Einführung dieser Information unter dem Informationstyp 202 | Seit der Einführung dieser Information unter dem Informationstyp 202 |
durch den Königlichen Erlass vom 27. Januar 2008 zur Abänderung des | durch den Königlichen Erlass vom 27. Januar 2008 zur Abänderung des |
Königlichen Erlasses vom 8. Januar 2006 zur Festlegung der | Königlichen Erlasses vom 8. Januar 2006 zur Festlegung der |
Informationstypen, die mit den in Artikel 3 Absatz 1 des Gesetzes vom | Informationstypen, die mit den in Artikel 3 Absatz 1 des Gesetzes vom |
8. August 1983 zur Organisation eines Nationalregisters der | 8. August 1983 zur Organisation eines Nationalregisters der |
natürlichen Personen erwähnten Informationen verbunden sind, ist das | natürlichen Personen erwähnten Informationen verbunden sind, ist das |
Gesetz vom 15. Dezember 1980 über die Einreise ins Staatsgebiet, den | Gesetz vom 15. Dezember 1980 über die Einreise ins Staatsgebiet, den |
Aufenthalt, die Niederlassung und das Ausweisen von Ausländern | Aufenthalt, die Niederlassung und das Ausweisen von Ausländern |
mehrmals abgeändert worden, um insbesondere bestimmte europäische | mehrmals abgeändert worden, um insbesondere bestimmte europäische |
Richtlinien, durch die Aufenthaltsgründe geschaffen werden, | Richtlinien, durch die Aufenthaltsgründe geschaffen werden, |
umzusetzen. | umzusetzen. |
Dies ist der Fall der Richtlinie 2016/801/EU des Europäischen | Dies ist der Fall der Richtlinie 2016/801/EU des Europäischen |
Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über die Bedingungen für die | Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über die Bedingungen für die |
Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zu Forschungs- | Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zu Forschungs- |
oder Studienzwecken, zur Absolvierung eines Praktikums, zur Teilnahme | oder Studienzwecken, zur Absolvierung eines Praktikums, zur Teilnahme |
an einem Freiwilligendienst, Schüleraustauschprogrammen oder | an einem Freiwilligendienst, Schüleraustauschprogrammen oder |
Bildungsvorhaben und zur Ausübung einer Au-pair-Tätigkeit | Bildungsvorhaben und zur Ausübung einer Au-pair-Tätigkeit |
(Neufassung). | (Neufassung). |
Gemäß Artikel 25 dieser Richtlinie kann ein Drittstaatsangehöriger, | Gemäß Artikel 25 dieser Richtlinie kann ein Drittstaatsangehöriger, |
der sich als Student auf dem Staatsgebiet aufhält und sein Diplom | der sich als Student auf dem Staatsgebiet aufhält und sein Diplom |
erhält, auf dem Staatsgebiet des Königreichs bleiben, um die | erhält, auf dem Staatsgebiet des Königreichs bleiben, um die |
Möglichkeiten zur Ausübung einer Berufstätigkeit oder zur Gründung | Möglichkeiten zur Ausübung einer Berufstätigkeit oder zur Gründung |
eines Unternehmens zu prüfen. | eines Unternehmens zu prüfen. |
Das Gleiche gilt für Drittstaatsangehörige, die sich als Forscher auf | Das Gleiche gilt für Drittstaatsangehörige, die sich als Forscher auf |
dem Staatsgebiet aufhalten und ihre Forschungstätigkeit abgeschlossen | dem Staatsgebiet aufhalten und ihre Forschungstätigkeit abgeschlossen |
haben. | haben. |
Am 26. November 2020 hat die Datenschutzbehörde ihre Stellungnahme zu | Am 26. November 2020 hat die Datenschutzbehörde ihre Stellungnahme zu |
vorliegendem Entwurf abgegeben. Der Erlassentwurf wurde in Erwiderung | vorliegendem Entwurf abgegeben. Der Erlassentwurf wurde in Erwiderung |
auf ihre Bemerkungen angepasst, das heißt: | auf ihre Bemerkungen angepasst, das heißt: |
1. In dem Kommentar zu Artikel 2 ist die Norm zu erwähnen, in der | 1. In dem Kommentar zu Artikel 2 ist die Norm zu erwähnen, in der |
Artikel 25 der Richtlinie 2016/801/EU umgesetzt wird, das heißt: das | Artikel 25 der Richtlinie 2016/801/EU umgesetzt wird, das heißt: das |
Gesetz vom 15. Dezember 1980 über die Einreise ins Staatsgebiet, den | Gesetz vom 15. Dezember 1980 über die Einreise ins Staatsgebiet, den |
Aufenthalt, die Niederlassung und das Ausweisen von Ausländern (Nummer | Aufenthalt, die Niederlassung und das Ausweisen von Ausländern (Nummer |
11 der Stellungnahme der DSB), | 11 der Stellungnahme der DSB), |
2. Die Bezeichnungen der neuen Gründe sind umzuformulieren, um die | 2. Die Bezeichnungen der neuen Gründe sind umzuformulieren, um die |
Terminologie der Richtlinie 2016/801/EU genauer zu befolgen (Nummer 13 | Terminologie der Richtlinie 2016/801/EU genauer zu befolgen (Nummer 13 |
der Stellungnahme der DSB). | der Stellungnahme der DSB). |
Am 22. Februar 2021 hat der Staatsrat zum vorliegenden Erlassentwurf | Am 22. Februar 2021 hat der Staatsrat zum vorliegenden Erlassentwurf |
das Gutachten Nr. 68.753/2 abgegeben. Alle Bemerkungen dieses Hohen | das Gutachten Nr. 68.753/2 abgegeben. Alle Bemerkungen dieses Hohen |
Kollegiums sind berücksichtigt worden. | Kollegiums sind berücksichtigt worden. |
KOMMENTAR ZU DEN ARTIKELN | KOMMENTAR ZU DEN ARTIKELN |
ARTIKEL 1 | ARTIKEL 1 |
Durch Hinzufügung von vier neuen Gründen in die Liste der | Durch Hinzufügung von vier neuen Gründen in die Liste der |
Aufenthaltsgründe, die unter dem Informationstyp 202 eingetragen | Aufenthaltsgründe, die unter dem Informationstyp 202 eingetragen |
werden müssen, wird vorliegender Artikel mit der oben genannten | werden müssen, wird vorliegender Artikel mit der oben genannten |
Richtlinie 2016/801 und insbesondere mit deren Artikel 25 in | Richtlinie 2016/801 und insbesondere mit deren Artikel 25 in |
Übereinstimmung gebracht, der es Studenten, die ihr Diplom erhalten | Übereinstimmung gebracht, der es Studenten, die ihr Diplom erhalten |
haben, oder Forschern, die ihr Forschungsprojekt abgeschlossen haben, | haben, oder Forschern, die ihr Forschungsprojekt abgeschlossen haben, |
ermöglicht, sich weiterhin für eine begrenzte Dauer auf dem | ermöglicht, sich weiterhin für eine begrenzte Dauer auf dem |
Staatsgebiet des Königreichs aufzuhalten, um eine Arbeit zu suchen | Staatsgebiet des Königreichs aufzuhalten, um eine Arbeit zu suchen |
oder ein Unternehmen zu gründen. | oder ein Unternehmen zu gründen. |
ART. 2 | ART. 2 |
Da die Richtlinie 2016/801 noch nicht in das Gesetz vom 15. Dezember | Da die Richtlinie 2016/801 noch nicht in das Gesetz vom 15. Dezember |
1980 über die Einreise ins Staatsgebiet, den Aufenthalt, die | 1980 über die Einreise ins Staatsgebiet, den Aufenthalt, die |
Niederlassung und das Ausweisen von Ausländern umgesetzt wurde, | Niederlassung und das Ausweisen von Ausländern umgesetzt wurde, |
verzögert dieser Artikel das Inkrafttreten der vier neuen | verzögert dieser Artikel das Inkrafttreten der vier neuen |
Aufenthaltsgründe. | Aufenthaltsgründe. |
Diese vier neuen Gründe können durch die Gemeinden unter dem | Diese vier neuen Gründe können durch die Gemeinden unter dem |
Informationstyp 202 eingetragen werden, wenn das Gesetz zur Umsetzung | Informationstyp 202 eingetragen werden, wenn das Gesetz zur Umsetzung |
von Artikel 25 der Richtlinie 2016/801 in Kraft tritt. | von Artikel 25 der Richtlinie 2016/801 in Kraft tritt. |
Wir haben die Ehre, | Wir haben die Ehre, |
Sire, | Sire, |
die ehrerbietigen | die ehrerbietigen |
und getreuen Diener | und getreuen Diener |
Eurer Majestät zu sein. | Eurer Majestät zu sein. |
Die Ministerin des Innern, der Institutionellen Reformen und der | Die Ministerin des Innern, der Institutionellen Reformen und der |
Demokratischen Erneuerung | Demokratischen Erneuerung |
A. VERLINDEN | A. VERLINDEN |
Der Staatssekretär für Asyl und Migration | Der Staatssekretär für Asyl und Migration |
S. MAHDI | S. MAHDI |
21. MAI 2021 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen | 21. MAI 2021 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen |
Erlasses vom 8. Januar 2006 zur Festlegung der Informationstypen, die | Erlasses vom 8. Januar 2006 zur Festlegung der Informationstypen, die |
mit den in Artikel 3 Absatz 1 des Gesetzes vom 8. August 1983 zur | mit den in Artikel 3 Absatz 1 des Gesetzes vom 8. August 1983 zur |
Organisation eines Nationalregisters der natürlichen Personen | Organisation eines Nationalregisters der natürlichen Personen |
erwähnten Informationen verbunden sind | erwähnten Informationen verbunden sind |
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, | PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, |
Unser Gruß! | Unser Gruß! |
Aufgrund der Verfassung, des Artikels 108; | Aufgrund der Verfassung, des Artikels 108; |
Aufgrund des Gesetzes vom 8. August 1983 zur Organisation eines | Aufgrund des Gesetzes vom 8. August 1983 zur Organisation eines |
Nationalregisters der natürlichen Personen, des Artikels 3 Absatz 1 | Nationalregisters der natürlichen Personen, des Artikels 3 Absatz 1 |
Nr. 14; | Nr. 14; |
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 8. Januar 2006 zur Festlegung | Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 8. Januar 2006 zur Festlegung |
der Informationstypen, die mit den in Artikel 3 Absatz 1 des Gesetzes | der Informationstypen, die mit den in Artikel 3 Absatz 1 des Gesetzes |
vom 8. August 1983 zur Organisation eines Nationalregisters der | vom 8. August 1983 zur Organisation eines Nationalregisters der |
natürlichen Personen erwähnten Informationen verbunden sind; | natürlichen Personen erwähnten Informationen verbunden sind; |
Aufgrund der Stellungnahme Nr. 118/2020 der Datenschutzbehörde vom 26. | Aufgrund der Stellungnahme Nr. 118/2020 der Datenschutzbehörde vom 26. |
November 2020; | November 2020; |
Aufgrund des Gutachtens Nr. 68.753/2 des Staatsrates vom 22. Februar | Aufgrund des Gutachtens Nr. 68.753/2 des Staatsrates vom 22. Februar |
2021, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am | 2021, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am |
12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat; | 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat; |
Auf Vorschlag des Ministers des Innern, der Institutionellen Reformen | Auf Vorschlag des Ministers des Innern, der Institutionellen Reformen |
und der Demokratischen Erneuerung und des Staatssekretärs für Asyl und | und der Demokratischen Erneuerung und des Staatssekretärs für Asyl und |
Migration | Migration |
Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: | Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: |
Artikel 1 - In Artikel 1 Absatz 1 Nr. 14 vierter Gedankenstrich Punkt | Artikel 1 - In Artikel 1 Absatz 1 Nr. 14 vierter Gedankenstrich Punkt |
1) des Königlichen Erlasses vom 8. Januar 2006 zur Festlegung der | 1) des Königlichen Erlasses vom 8. Januar 2006 zur Festlegung der |
Informationstypen, die mit den in Artikel 3 Absatz 1 des Gesetzes vom | Informationstypen, die mit den in Artikel 3 Absatz 1 des Gesetzes vom |
8. August 1983 zur Organisation eines Nationalregisters der | 8. August 1983 zur Organisation eines Nationalregisters der |
natürlichen Personen erwähnten Informationen verbunden sind, eingefügt | natürlichen Personen erwähnten Informationen verbunden sind, eingefügt |
durch den Königlichen Erlass vom 27. Januar 2008 und abgeändert durch | durch den Königlichen Erlass vom 27. Januar 2008 und abgeändert durch |
den Königlichen Erlass vom 31. Januar 2018, werden nach dem Code 5.1.5 | den Königlichen Erlass vom 31. Januar 2018, werden nach dem Code 5.1.5 |
die Codes 5.1.6, 5.1.7, 5.1.8, und 5.1.9 mit folgendem Wortlaut | die Codes 5.1.6, 5.1.7, 5.1.8, und 5.1.9 mit folgendem Wortlaut |
eingefügt: | eingefügt: |
"5.1.6 Student, der sein Diplom erhalten hat und eine Arbeit sucht | "5.1.6 Student, der sein Diplom erhalten hat und eine Arbeit sucht |
5.1.7 Student, der sein Diplom erhalten hat und ein Unternehmen | 5.1.7 Student, der sein Diplom erhalten hat und ein Unternehmen |
gründet | gründet |
5.1.8 Forscher, der sein Forschungsprojekt abgeschlossen hat und eine | 5.1.8 Forscher, der sein Forschungsprojekt abgeschlossen hat und eine |
Arbeit sucht | Arbeit sucht |
5.1.9 Forscher, der sein Forschungsprojekt abgeschlossen hat und ein | 5.1.9 Forscher, der sein Forschungsprojekt abgeschlossen hat und ein |
Unternehmen gründet". | Unternehmen gründet". |
Art. 2 - Artikel 1 tritt am Tag des Inkrafttretens des Gesetzes in | Art. 2 - Artikel 1 tritt am Tag des Inkrafttretens des Gesetzes in |
Kraft, durch das Artikel 25 der Richtlinie 2016/801/EU des | Kraft, durch das Artikel 25 der Richtlinie 2016/801/EU des |
Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über die | Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über die |
Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von | Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von |
Drittstaatsangehörigen zu Forschungs- oder Studienzwecken, zur | Drittstaatsangehörigen zu Forschungs- oder Studienzwecken, zur |
Absolvierung eines Praktikums, zur Teilnahme an einem | Absolvierung eines Praktikums, zur Teilnahme an einem |
Freiwilligendienst, Schüleraustauschprogrammen oder Bildungsvorhaben | Freiwilligendienst, Schüleraustauschprogrammen oder Bildungsvorhaben |
und zur Ausübung einer Au-pair-Tätigkeit in die belgische | und zur Ausübung einer Au-pair-Tätigkeit in die belgische |
Rechtsordnung umgesetzt wird. | Rechtsordnung umgesetzt wird. |
Die für Inneres und für die Einreise ins Staatsgebiet, den Aufenthalt, | Die für Inneres und für die Einreise ins Staatsgebiet, den Aufenthalt, |
die Niederlassung und das Ausweisen von Ausländern zuständigen | die Niederlassung und das Ausweisen von Ausländern zuständigen |
Minister legen durch Ministeriellen Erlass das Datum fest, an dem das | Minister legen durch Ministeriellen Erlass das Datum fest, an dem das |
in Absatz 1 erwähnte Gesetz in Kraft tritt. | in Absatz 1 erwähnte Gesetz in Kraft tritt. |
Art. 3 - Der für Inneres zuständige Minister und der für die Einreise | Art. 3 - Der für Inneres zuständige Minister und der für die Einreise |
ins Staatsgebiet, den Aufenthalt, die Niederlassung und das Ausweisen | ins Staatsgebiet, den Aufenthalt, die Niederlassung und das Ausweisen |
von Ausländern zuständige Minister sind, jeder für seinen Bereich, mit | von Ausländern zuständige Minister sind, jeder für seinen Bereich, mit |
der Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt. | der Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt. |
Gegeben zu Brüssel, den 21. Mai 2021 | Gegeben zu Brüssel, den 21. Mai 2021 |
PHILIPPE | PHILIPPE |
Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
Die Ministerin des Innern, der Institutionellen Reformen und der | Die Ministerin des Innern, der Institutionellen Reformen und der |
Demokratischen Erneuerung | Demokratischen Erneuerung |
A. VERLINDEN | A. VERLINDEN |
Der Staatssekretär für Asyl und Migration | Der Staatssekretär für Asyl und Migration |
S. MAHDI | S. MAHDI |