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Arrêté royal modifiant l'arrêté royal du 8 janvier 2006 déterminant les types d'information associés aux informations visées à l'article 3, alinéa 1er, de la loi du 8 août 1983 organisant un Registre national des personnes physiques. - Traduction allemande Koninklijk besluit tot wijziging van het koninklijk besluit van 8 januari 2006 tot bepaling van de informatietypes, verbonden met de informatiegegevens bedoeld in artikel 3, eerste lid, van de wet van 8 augustus 1983 tot regeling van een Rijksregister van de natuurlijke personen. - Duitse vertaling
SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR 21 MAI 2021. - Arrêté royal modifiant l'arrêté royal du 8 janvier 2006 déterminant les types d'information associés aux informations visées à l'article 3, alinéa 1er, de la loi du 8 août 1983 organisant un Registre national des personnes physiques. - Traduction allemande Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN 21 MEI 2021. - Koninklijk besluit tot wijziging van het koninklijk besluit van 8 januari 2006 tot bepaling van de informatietypes, verbonden met de informatiegegevens bedoeld in artikel 3, eerste lid, van de wet van 8 augustus 1983 tot regeling van een Rijksregister van de natuurlijke personen. - Duitse vertaling De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk
l'arrêté royal du 21 mai 2021 modifiant l'arrêté royal du 8 janvier besluit van 21 mei 2021 tot wijziging van het koninklijk besluit van 8
2006 déterminant les types d'information associés aux informations januari 2006 tot bepaling van de informatietypes, verbonden met de
visées à l'article 3, alinéa 1er, de la loi du 8 août 1983 organisant informatiegegevens bedoeld in artikel 3, eerste lid, van de wet van 8
augustus 1983 tot regeling van een Rijksregister van de natuurlijke
un Registre national des personnes physiques (Moniteur belge du 18 personen (Belgisch Staatsblad van 18 juni 2021).
juin 2021). Cette traduction a été établie par le Service central de traduction Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse
allemande à Malmedy. vertaling in Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES
21. MAI 2021 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen 21. MAI 2021 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen
Erlasses vom 8. Januar 2006 zur Festlegung der Informationstypen, die Erlasses vom 8. Januar 2006 zur Festlegung der Informationstypen, die
mit den in Artikel 3 Absatz 1 des Gesetzes vom 8. August 1983 zur mit den in Artikel 3 Absatz 1 des Gesetzes vom 8. August 1983 zur
Organisation eines Nationalregisters der natürlichen Personen Organisation eines Nationalregisters der natürlichen Personen
erwähnten Informationen verbunden sind erwähnten Informationen verbunden sind
BERICHT AN DEN KÖNIG BERICHT AN DEN KÖNIG
Sire, Sire,
Ziel des Entwurfs eines Königlichen Erlasses, der Eurer Majestät Ziel des Entwurfs eines Königlichen Erlasses, der Eurer Majestät
vorgelegt wird, ist es, die Liste der Gründe, aus denen Ausländer ein vorgelegt wird, ist es, die Liste der Gründe, aus denen Ausländer ein
Aufenthaltsrecht auf dem Staatsgebiet des Königreichs erhalten können Aufenthaltsrecht auf dem Staatsgebiet des Königreichs erhalten können
und von den Gemeinden unter dem Informationstyp ("IT") 202 in den und von den Gemeinden unter dem Informationstyp ("IT") 202 in den
Bevölkerungsregistern und im Nationalregister der natürlichen Personen Bevölkerungsregistern und im Nationalregister der natürlichen Personen
registriert werden, zu ergänzen. registriert werden, zu ergänzen.
Seit der Einführung dieser Information unter dem Informationstyp 202 Seit der Einführung dieser Information unter dem Informationstyp 202
durch den Königlichen Erlass vom 27. Januar 2008 zur Abänderung des durch den Königlichen Erlass vom 27. Januar 2008 zur Abänderung des
Königlichen Erlasses vom 8. Januar 2006 zur Festlegung der Königlichen Erlasses vom 8. Januar 2006 zur Festlegung der
Informationstypen, die mit den in Artikel 3 Absatz 1 des Gesetzes vom Informationstypen, die mit den in Artikel 3 Absatz 1 des Gesetzes vom
8. August 1983 zur Organisation eines Nationalregisters der 8. August 1983 zur Organisation eines Nationalregisters der
natürlichen Personen erwähnten Informationen verbunden sind, ist das natürlichen Personen erwähnten Informationen verbunden sind, ist das
Gesetz vom 15. Dezember 1980 über die Einreise ins Staatsgebiet, den Gesetz vom 15. Dezember 1980 über die Einreise ins Staatsgebiet, den
Aufenthalt, die Niederlassung und das Ausweisen von Ausländern Aufenthalt, die Niederlassung und das Ausweisen von Ausländern
mehrmals abgeändert worden, um insbesondere bestimmte europäische mehrmals abgeändert worden, um insbesondere bestimmte europäische
Richtlinien, durch die Aufenthaltsgründe geschaffen werden, Richtlinien, durch die Aufenthaltsgründe geschaffen werden,
umzusetzen. umzusetzen.
Dies ist der Fall der Richtlinie 2016/801/EU des Europäischen Dies ist der Fall der Richtlinie 2016/801/EU des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über die Bedingungen für die Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über die Bedingungen für die
Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zu Forschungs- Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zu Forschungs-
oder Studienzwecken, zur Absolvierung eines Praktikums, zur Teilnahme oder Studienzwecken, zur Absolvierung eines Praktikums, zur Teilnahme
an einem Freiwilligendienst, Schüleraustauschprogrammen oder an einem Freiwilligendienst, Schüleraustauschprogrammen oder
Bildungsvorhaben und zur Ausübung einer Au-pair-Tätigkeit Bildungsvorhaben und zur Ausübung einer Au-pair-Tätigkeit
(Neufassung). (Neufassung).
Gemäß Artikel 25 dieser Richtlinie kann ein Drittstaatsangehöriger, Gemäß Artikel 25 dieser Richtlinie kann ein Drittstaatsangehöriger,
der sich als Student auf dem Staatsgebiet aufhält und sein Diplom der sich als Student auf dem Staatsgebiet aufhält und sein Diplom
erhält, auf dem Staatsgebiet des Königreichs bleiben, um die erhält, auf dem Staatsgebiet des Königreichs bleiben, um die
Möglichkeiten zur Ausübung einer Berufstätigkeit oder zur Gründung Möglichkeiten zur Ausübung einer Berufstätigkeit oder zur Gründung
eines Unternehmens zu prüfen. eines Unternehmens zu prüfen.
Das Gleiche gilt für Drittstaatsangehörige, die sich als Forscher auf Das Gleiche gilt für Drittstaatsangehörige, die sich als Forscher auf
dem Staatsgebiet aufhalten und ihre Forschungstätigkeit abgeschlossen dem Staatsgebiet aufhalten und ihre Forschungstätigkeit abgeschlossen
haben. haben.
Am 26. November 2020 hat die Datenschutzbehörde ihre Stellungnahme zu Am 26. November 2020 hat die Datenschutzbehörde ihre Stellungnahme zu
vorliegendem Entwurf abgegeben. Der Erlassentwurf wurde in Erwiderung vorliegendem Entwurf abgegeben. Der Erlassentwurf wurde in Erwiderung
auf ihre Bemerkungen angepasst, das heißt: auf ihre Bemerkungen angepasst, das heißt:
1. In dem Kommentar zu Artikel 2 ist die Norm zu erwähnen, in der 1. In dem Kommentar zu Artikel 2 ist die Norm zu erwähnen, in der
Artikel 25 der Richtlinie 2016/801/EU umgesetzt wird, das heißt: das Artikel 25 der Richtlinie 2016/801/EU umgesetzt wird, das heißt: das
Gesetz vom 15. Dezember 1980 über die Einreise ins Staatsgebiet, den Gesetz vom 15. Dezember 1980 über die Einreise ins Staatsgebiet, den
Aufenthalt, die Niederlassung und das Ausweisen von Ausländern (Nummer Aufenthalt, die Niederlassung und das Ausweisen von Ausländern (Nummer
11 der Stellungnahme der DSB), 11 der Stellungnahme der DSB),
2. Die Bezeichnungen der neuen Gründe sind umzuformulieren, um die 2. Die Bezeichnungen der neuen Gründe sind umzuformulieren, um die
Terminologie der Richtlinie 2016/801/EU genauer zu befolgen (Nummer 13 Terminologie der Richtlinie 2016/801/EU genauer zu befolgen (Nummer 13
der Stellungnahme der DSB). der Stellungnahme der DSB).
Am 22. Februar 2021 hat der Staatsrat zum vorliegenden Erlassentwurf Am 22. Februar 2021 hat der Staatsrat zum vorliegenden Erlassentwurf
das Gutachten Nr. 68.753/2 abgegeben. Alle Bemerkungen dieses Hohen das Gutachten Nr. 68.753/2 abgegeben. Alle Bemerkungen dieses Hohen
Kollegiums sind berücksichtigt worden. Kollegiums sind berücksichtigt worden.
KOMMENTAR ZU DEN ARTIKELN KOMMENTAR ZU DEN ARTIKELN
ARTIKEL 1 ARTIKEL 1
Durch Hinzufügung von vier neuen Gründen in die Liste der Durch Hinzufügung von vier neuen Gründen in die Liste der
Aufenthaltsgründe, die unter dem Informationstyp 202 eingetragen Aufenthaltsgründe, die unter dem Informationstyp 202 eingetragen
werden müssen, wird vorliegender Artikel mit der oben genannten werden müssen, wird vorliegender Artikel mit der oben genannten
Richtlinie 2016/801 und insbesondere mit deren Artikel 25 in Richtlinie 2016/801 und insbesondere mit deren Artikel 25 in
Übereinstimmung gebracht, der es Studenten, die ihr Diplom erhalten Übereinstimmung gebracht, der es Studenten, die ihr Diplom erhalten
haben, oder Forschern, die ihr Forschungsprojekt abgeschlossen haben, haben, oder Forschern, die ihr Forschungsprojekt abgeschlossen haben,
ermöglicht, sich weiterhin für eine begrenzte Dauer auf dem ermöglicht, sich weiterhin für eine begrenzte Dauer auf dem
Staatsgebiet des Königreichs aufzuhalten, um eine Arbeit zu suchen Staatsgebiet des Königreichs aufzuhalten, um eine Arbeit zu suchen
oder ein Unternehmen zu gründen. oder ein Unternehmen zu gründen.
ART. 2 ART. 2
Da die Richtlinie 2016/801 noch nicht in das Gesetz vom 15. Dezember Da die Richtlinie 2016/801 noch nicht in das Gesetz vom 15. Dezember
1980 über die Einreise ins Staatsgebiet, den Aufenthalt, die 1980 über die Einreise ins Staatsgebiet, den Aufenthalt, die
Niederlassung und das Ausweisen von Ausländern umgesetzt wurde, Niederlassung und das Ausweisen von Ausländern umgesetzt wurde,
verzögert dieser Artikel das Inkrafttreten der vier neuen verzögert dieser Artikel das Inkrafttreten der vier neuen
Aufenthaltsgründe. Aufenthaltsgründe.
Diese vier neuen Gründe können durch die Gemeinden unter dem Diese vier neuen Gründe können durch die Gemeinden unter dem
Informationstyp 202 eingetragen werden, wenn das Gesetz zur Umsetzung Informationstyp 202 eingetragen werden, wenn das Gesetz zur Umsetzung
von Artikel 25 der Richtlinie 2016/801 in Kraft tritt. von Artikel 25 der Richtlinie 2016/801 in Kraft tritt.
Wir haben die Ehre, Wir haben die Ehre,
Sire, Sire,
die ehrerbietigen die ehrerbietigen
und getreuen Diener und getreuen Diener
Eurer Majestät zu sein. Eurer Majestät zu sein.
Die Ministerin des Innern, der Institutionellen Reformen und der Die Ministerin des Innern, der Institutionellen Reformen und der
Demokratischen Erneuerung Demokratischen Erneuerung
A. VERLINDEN A. VERLINDEN
Der Staatssekretär für Asyl und Migration Der Staatssekretär für Asyl und Migration
S. MAHDI S. MAHDI
21. MAI 2021 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen 21. MAI 2021 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen
Erlasses vom 8. Januar 2006 zur Festlegung der Informationstypen, die Erlasses vom 8. Januar 2006 zur Festlegung der Informationstypen, die
mit den in Artikel 3 Absatz 1 des Gesetzes vom 8. August 1983 zur mit den in Artikel 3 Absatz 1 des Gesetzes vom 8. August 1983 zur
Organisation eines Nationalregisters der natürlichen Personen Organisation eines Nationalregisters der natürlichen Personen
erwähnten Informationen verbunden sind erwähnten Informationen verbunden sind
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen,
Unser Gruß! Unser Gruß!
Aufgrund der Verfassung, des Artikels 108; Aufgrund der Verfassung, des Artikels 108;
Aufgrund des Gesetzes vom 8. August 1983 zur Organisation eines Aufgrund des Gesetzes vom 8. August 1983 zur Organisation eines
Nationalregisters der natürlichen Personen, des Artikels 3 Absatz 1 Nationalregisters der natürlichen Personen, des Artikels 3 Absatz 1
Nr. 14; Nr. 14;
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 8. Januar 2006 zur Festlegung Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 8. Januar 2006 zur Festlegung
der Informationstypen, die mit den in Artikel 3 Absatz 1 des Gesetzes der Informationstypen, die mit den in Artikel 3 Absatz 1 des Gesetzes
vom 8. August 1983 zur Organisation eines Nationalregisters der vom 8. August 1983 zur Organisation eines Nationalregisters der
natürlichen Personen erwähnten Informationen verbunden sind; natürlichen Personen erwähnten Informationen verbunden sind;
Aufgrund der Stellungnahme Nr. 118/2020 der Datenschutzbehörde vom 26. Aufgrund der Stellungnahme Nr. 118/2020 der Datenschutzbehörde vom 26.
November 2020; November 2020;
Aufgrund des Gutachtens Nr. 68.753/2 des Staatsrates vom 22. Februar Aufgrund des Gutachtens Nr. 68.753/2 des Staatsrates vom 22. Februar
2021, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am 2021, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am
12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat; 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat;
Auf Vorschlag des Ministers des Innern, der Institutionellen Reformen Auf Vorschlag des Ministers des Innern, der Institutionellen Reformen
und der Demokratischen Erneuerung und des Staatssekretärs für Asyl und und der Demokratischen Erneuerung und des Staatssekretärs für Asyl und
Migration Migration
Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: Haben Wir beschloßen und erlassen Wir:
Artikel 1 - In Artikel 1 Absatz 1 Nr. 14 vierter Gedankenstrich Punkt Artikel 1 - In Artikel 1 Absatz 1 Nr. 14 vierter Gedankenstrich Punkt
1) des Königlichen Erlasses vom 8. Januar 2006 zur Festlegung der 1) des Königlichen Erlasses vom 8. Januar 2006 zur Festlegung der
Informationstypen, die mit den in Artikel 3 Absatz 1 des Gesetzes vom Informationstypen, die mit den in Artikel 3 Absatz 1 des Gesetzes vom
8. August 1983 zur Organisation eines Nationalregisters der 8. August 1983 zur Organisation eines Nationalregisters der
natürlichen Personen erwähnten Informationen verbunden sind, eingefügt natürlichen Personen erwähnten Informationen verbunden sind, eingefügt
durch den Königlichen Erlass vom 27. Januar 2008 und abgeändert durch durch den Königlichen Erlass vom 27. Januar 2008 und abgeändert durch
den Königlichen Erlass vom 31. Januar 2018, werden nach dem Code 5.1.5 den Königlichen Erlass vom 31. Januar 2018, werden nach dem Code 5.1.5
die Codes 5.1.6, 5.1.7, 5.1.8, und 5.1.9 mit folgendem Wortlaut die Codes 5.1.6, 5.1.7, 5.1.8, und 5.1.9 mit folgendem Wortlaut
eingefügt: eingefügt:
"5.1.6 Student, der sein Diplom erhalten hat und eine Arbeit sucht "5.1.6 Student, der sein Diplom erhalten hat und eine Arbeit sucht
5.1.7 Student, der sein Diplom erhalten hat und ein Unternehmen 5.1.7 Student, der sein Diplom erhalten hat und ein Unternehmen
gründet gründet
5.1.8 Forscher, der sein Forschungsprojekt abgeschlossen hat und eine 5.1.8 Forscher, der sein Forschungsprojekt abgeschlossen hat und eine
Arbeit sucht Arbeit sucht
5.1.9 Forscher, der sein Forschungsprojekt abgeschlossen hat und ein 5.1.9 Forscher, der sein Forschungsprojekt abgeschlossen hat und ein
Unternehmen gründet". Unternehmen gründet".
Art. 2 - Artikel 1 tritt am Tag des Inkrafttretens des Gesetzes in Art. 2 - Artikel 1 tritt am Tag des Inkrafttretens des Gesetzes in
Kraft, durch das Artikel 25 der Richtlinie 2016/801/EU des Kraft, durch das Artikel 25 der Richtlinie 2016/801/EU des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über die Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über die
Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von
Drittstaatsangehörigen zu Forschungs- oder Studienzwecken, zur Drittstaatsangehörigen zu Forschungs- oder Studienzwecken, zur
Absolvierung eines Praktikums, zur Teilnahme an einem Absolvierung eines Praktikums, zur Teilnahme an einem
Freiwilligendienst, Schüleraustauschprogrammen oder Bildungsvorhaben Freiwilligendienst, Schüleraustauschprogrammen oder Bildungsvorhaben
und zur Ausübung einer Au-pair-Tätigkeit in die belgische und zur Ausübung einer Au-pair-Tätigkeit in die belgische
Rechtsordnung umgesetzt wird. Rechtsordnung umgesetzt wird.
Die für Inneres und für die Einreise ins Staatsgebiet, den Aufenthalt, Die für Inneres und für die Einreise ins Staatsgebiet, den Aufenthalt,
die Niederlassung und das Ausweisen von Ausländern zuständigen die Niederlassung und das Ausweisen von Ausländern zuständigen
Minister legen durch Ministeriellen Erlass das Datum fest, an dem das Minister legen durch Ministeriellen Erlass das Datum fest, an dem das
in Absatz 1 erwähnte Gesetz in Kraft tritt. in Absatz 1 erwähnte Gesetz in Kraft tritt.
Art. 3 - Der für Inneres zuständige Minister und der für die Einreise Art. 3 - Der für Inneres zuständige Minister und der für die Einreise
ins Staatsgebiet, den Aufenthalt, die Niederlassung und das Ausweisen ins Staatsgebiet, den Aufenthalt, die Niederlassung und das Ausweisen
von Ausländern zuständige Minister sind, jeder für seinen Bereich, mit von Ausländern zuständige Minister sind, jeder für seinen Bereich, mit
der Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt. der Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt.
Gegeben zu Brüssel, den 21. Mai 2021 Gegeben zu Brüssel, den 21. Mai 2021
PHILIPPE PHILIPPE
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Die Ministerin des Innern, der Institutionellen Reformen und der Die Ministerin des Innern, der Institutionellen Reformen und der
Demokratischen Erneuerung Demokratischen Erneuerung
A. VERLINDEN A. VERLINDEN
Der Staatssekretär für Asyl und Migration Der Staatssekretär für Asyl und Migration
S. MAHDI S. MAHDI
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