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Vue multilingue de Arrêté Royal du 21/12/2018
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Arrêté royal réglementant la procédure de suspension préventive du droit d'une personne d'exercer des activités visées dans la loi du 2 octobre 2017 réglementant la sécurité privée et particulière. - Traduction allemande Koninklijk besluit tot regeling van de procedure tot preventieve schorsing van het recht van een persoon om activiteiten uit te oefenen bedoeld in de wet van 2 oktober 2017 tot regeling van de private en bijzondere veiligheid. - Duitse vertaling
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21 DECEMBRE 2018. - Arrêté royal réglementant la procédure de 21 DECEMBER 2018. - Koninklijk besluit tot regeling van de procedure
suspension préventive du droit d'une personne d'exercer des activités tot preventieve schorsing van het recht van een persoon om
visées dans la loi du 2 octobre 2017 réglementant la sécurité privée activiteiten uit te oefenen bedoeld in de wet van 2 oktober 2017 tot
et particulière. - Traduction allemande regeling van de private en bijzondere veiligheid. - Duitse vertaling
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk
l'arrêté royal du 21 décembre 2018 réglementant la procédure de besluit van 21 december 2018 tot regeling van de procedure tot
suspension préventive du droit d'une personne d'exercer des activités preventieve schorsing van het recht van een persoon om activiteiten
visées dans la loi du 2 octobre 2017 réglementant la sécurité privée uit te oefenen bedoeld in de wet van 2 oktober 2017 tot regeling van
et particulière (Moniteur belge du 16 janvier 2019). de private en bijzondere veiligheid (Belgisch Staatsblad van 16
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction januari 2019). Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse
allemande à Malmedy. vertaling in Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES
21. DEZEMBER 2018 - Königlicher Erlass zur Regelung des Verfahrens zur 21. DEZEMBER 2018 - Königlicher Erlass zur Regelung des Verfahrens zur
vorsorglichen Aussetzung des Rechts einer Person, im Gesetz vom 2. vorsorglichen Aussetzung des Rechts einer Person, im Gesetz vom 2.
Oktober 2017 zur Regelung der privaten und besonderen Sicherheit Oktober 2017 zur Regelung der privaten und besonderen Sicherheit
erwähnte Tätigkeiten auszuüben erwähnte Tätigkeiten auszuüben
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen,
Unser Gruß! Unser Gruß!
Aufgrund des Artikels 108 der Verfassung; Aufgrund des Artikels 108 der Verfassung;
Aufgrund des Gesetzes vom 2. Oktober 2017 zur Regelung der privaten Aufgrund des Gesetzes vom 2. Oktober 2017 zur Regelung der privaten
und besonderen Sicherheit, insbesondere des Artikels 82; und besonderen Sicherheit, insbesondere des Artikels 82;
Aufgrund des Gutachtens Nr. 64.581/2 des Staatsrates vom 26. November Aufgrund des Gutachtens Nr. 64.581/2 des Staatsrates vom 26. November
2018, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der 2018, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der
koordinierten Gesetze über den Staatsrat; koordinierten Gesetze über den Staatsrat;
Auf Vorschlag Unseres Ministers der Sicherheit und des Innern Auf Vorschlag Unseres Ministers der Sicherheit und des Innern
Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: Haben Wir beschloßen und erlassen Wir:
KAPITEL 1 - Begriffsbestimmungen KAPITEL 1 - Begriffsbestimmungen
Artikel 1 - Für die Anwendung des vorliegenden Erlasses versteht man Artikel 1 - Für die Anwendung des vorliegenden Erlasses versteht man
unter: unter:
1. Minister: den Minister der Sicherheit und des Innern, 1. Minister: den Minister der Sicherheit und des Innern,
2. vorsorglicher Aussetzung: die Aussetzung im Sinne von Artikel 82 2. vorsorglicher Aussetzung: die Aussetzung im Sinne von Artikel 82
des Gesetzes vom 2. Oktober 2017 zur Regelung der privaten und des Gesetzes vom 2. Oktober 2017 zur Regelung der privaten und
besonderen Sicherheit, besonderen Sicherheit,
3. Verwaltung: die Direktion Private Sicherheit der Generaldirektion 3. Verwaltung: die Direktion Private Sicherheit der Generaldirektion
Sicherheit und Vorbeugung des FÖD Inneres, Sicherheit und Vorbeugung des FÖD Inneres,
4. Gesetz: das Gesetz vom 2. Oktober 2017 zur Regelung der privaten 4. Gesetz: das Gesetz vom 2. Oktober 2017 zur Regelung der privaten
und besonderen Sicherheit, und besonderen Sicherheit,
5. Werktag: alle Tage außer Samstage, Sonntage oder gesetzliche 5. Werktag: alle Tage außer Samstage, Sonntage oder gesetzliche
Feiertage. Feiertage.
KAPITEL 2 - Verfahren KAPITEL 2 - Verfahren
Art. 2 - Bevor der Minister eine vorsorgliche Aussetzung aussprechen Art. 2 - Bevor der Minister eine vorsorgliche Aussetzung aussprechen
kann, informiert die Verwaltung den Betreffenden per kann, informiert die Verwaltung den Betreffenden per
Einschreibesendung: Einschreibesendung:
1. über alle ihm zur Last gelegten Taten, 1. über alle ihm zur Last gelegten Taten,
2. über die Maßnahme zur vorsorglichen Aussetzung, die gegen ihn 2. über die Maßnahme zur vorsorglichen Aussetzung, die gegen ihn
erwogen wird, erwogen wird,
3. über sein Recht, sich von einem Beistand seiner Wahl beistehen oder 3. über sein Recht, sich von einem Beistand seiner Wahl beistehen oder
vertreten zu lassen, vertreten zu lassen,
4. über sein Recht, seine Akte einzusehen, die Frist, über die er dazu 4. über sein Recht, seine Akte einzusehen, die Frist, über die er dazu
verfügt, und den Ort, an dem diese Akteneinsicht möglich ist, verfügt, und den Ort, an dem diese Akteneinsicht möglich ist,
5. über sein Recht, seine Verteidigungsmittel schriftlich 5. über sein Recht, seine Verteidigungsmittel schriftlich
einzureichen, und die Frist, über die er dazu verfügt. einzureichen, und die Frist, über die er dazu verfügt.
Art. 3 - § 1 - Der Betreffende verfügt über eine Frist von 2 Werktagen Art. 3 - § 1 - Der Betreffende verfügt über eine Frist von 2 Werktagen
ab der in Artikel 2 erwähnten Notifizierung, um seine Akte einzusehen ab der in Artikel 2 erwähnten Notifizierung, um seine Akte einzusehen
und vor Ort eine Abschrift davon zu erhalten. und vor Ort eine Abschrift davon zu erhalten.
Wenn einer der in Artikel 73 des Gesetzes vorgesehenen Ausnahmegründe Wenn einer der in Artikel 73 des Gesetzes vorgesehenen Ausnahmegründe
vorliegt, wird die Auskunft, deren Einsicht Schäden verursachen vorliegt, wird die Auskunft, deren Einsicht Schäden verursachen
könnte, aus der Verwaltungsakte entfernt, bevor der Betreffende seine könnte, aus der Verwaltungsakte entfernt, bevor der Betreffende seine
Akte einsehen kann. Akte einsehen kann.
§ 2 - Der Betreffende verfügt über eine Frist von 4 Werktagen ab der § 2 - Der Betreffende verfügt über eine Frist von 4 Werktagen ab der
in Artikel 2 erwähnten Notifizierung, um seine Verteidigungsmittel per in Artikel 2 erwähnten Notifizierung, um seine Verteidigungsmittel per
Einschreibesendung zu übermitteln. Einschreibesendung zu übermitteln.
Art. 4 - Im Laufe des Verfahrens zur vorsorglichen Aussetzung kann die Art. 4 - Im Laufe des Verfahrens zur vorsorglichen Aussetzung kann die
Verwaltung jeden Dritten vernehmen, der Auskünfte erteilen kann. In Verwaltung jeden Dritten vernehmen, der Auskünfte erteilen kann. In
diesem Fall wird ein Vernehmungsprotokoll erstellt. diesem Fall wird ein Vernehmungsprotokoll erstellt.
Wenn diese Vernehmung nach der in Artikel 2 erwähnten Notifizierung Wenn diese Vernehmung nach der in Artikel 2 erwähnten Notifizierung
stattgefunden hat, wird der Betreffende per Einschreibesendung über stattgefunden hat, wird der Betreffende per Einschreibesendung über
diese Vernehmung und deren Inhalt informiert. Er verfügt über eine diese Vernehmung und deren Inhalt informiert. Er verfügt über eine
neue Frist von 2 Werktagen ab dieser Notifizierung, um dieses neue Frist von 2 Werktagen ab dieser Notifizierung, um dieses
Vernehmungsprotokoll vor Ort einzusehen und eine Abschrift davon zu Vernehmungsprotokoll vor Ort einzusehen und eine Abschrift davon zu
erhalten, und über eine neue Frist von 4 Werktagen ab dieser erhalten, und über eine neue Frist von 4 Werktagen ab dieser
Notifizierung, um seine diesbezüglichen Verteidigungsmittel per Notifizierung, um seine diesbezüglichen Verteidigungsmittel per
Einschreibesendung einzureichen. Einschreibesendung einzureichen.
Der vorhergehende Absatz findet keine Anwendung, wenn einer der Der vorhergehende Absatz findet keine Anwendung, wenn einer der
Ausnahmegründe, der in Artikel 73 des Gesetzes vorgesehen ist, Ausnahmegründe, der in Artikel 73 des Gesetzes vorgesehen ist,
vorliegt. vorliegt.
Art. 5 - Nach Prüfung der Verteidigungsmittel des Betreffenden lädt Art. 5 - Nach Prüfung der Verteidigungsmittel des Betreffenden lädt
ihn die Verwaltung vor, um ihn zu vernehmen. ihn die Verwaltung vor, um ihn zu vernehmen.
Ein Protokoll der Vernehmung wird erstellt, dieses wird vorgelesen, Ein Protokoll der Vernehmung wird erstellt, dieses wird vorgelesen,
der Betreffende wird gebeten, es zu unterzeichnen, und erhält eine der Betreffende wird gebeten, es zu unterzeichnen, und erhält eine
Abschrift davon. Wenn sich der Betreffende weigert, es zu Abschrift davon. Wenn sich der Betreffende weigert, es zu
unterzeichnen, wird dies im Protokoll vermerkt und der Grund für die unterzeichnen, wird dies im Protokoll vermerkt und der Grund für die
Verweigerung wird angegeben. Verweigerung wird angegeben.
Wenn der Betreffende schriftlich auf die Vernehmung verzichtet oder Wenn der Betreffende schriftlich auf die Vernehmung verzichtet oder
nicht vorstellig wird, wird je nach dem Fall ein Protokoll des nicht vorstellig wird, wird je nach dem Fall ein Protokoll des
Verzichts oder des Nichterscheinens erstellt. Verzichts oder des Nichterscheinens erstellt.
Art. 6 - In außergewöhnlichen Fällen äußerster Dringlichkeit kann der Art. 6 - In außergewöhnlichen Fällen äußerster Dringlichkeit kann der
Minister die vorsorgliche Aussetzung aussprechen, ohne das in den Minister die vorsorgliche Aussetzung aussprechen, ohne das in den
Artikeln 2 bis einschließlich 5 erwähnte Verfahren einzuhalten. In Artikeln 2 bis einschließlich 5 erwähnte Verfahren einzuhalten. In
diesem Fall werden die Gründe, die die Dringlichkeit rechtfertigen, diesem Fall werden die Gründe, die die Dringlichkeit rechtfertigen,
ebenfalls angegeben. ebenfalls angegeben.
Art. 7 - Der Minister fasst binnen 14 Werktagen nach Abschluss des Art. 7 - Der Minister fasst binnen 14 Werktagen nach Abschluss des
Protokolls der Vernehmung, des Verzichts oder des Nichterscheinens Protokolls der Vernehmung, des Verzichts oder des Nichterscheinens
einen Beschluss über die Maßnahme zur vorsorglichen Aussetzung, über einen Beschluss über die Maßnahme zur vorsorglichen Aussetzung, über
den er den Betreffenden per Einschreibesendung informiert. den er den Betreffenden per Einschreibesendung informiert.
Art. 8 - Nachdem der Betreffende über den Beschluss zur vorsorglichen Art. 8 - Nachdem der Betreffende über den Beschluss zur vorsorglichen
Aussetzung informiert worden ist, setzt er unverzüglich das Aussetzung informiert worden ist, setzt er unverzüglich das
betreffende Unternehmen oder den betreffenden internen Dienst davon in betreffende Unternehmen oder den betreffenden internen Dienst davon in
Kenntnis und übermittelt diesem gegebenenfalls binnen 2 Werktagen Kenntnis und übermittelt diesem gegebenenfalls binnen 2 Werktagen
seine Identifizierungskarte. seine Identifizierungskarte.
Art. 9 - Das betreffende Unternehmen oder der betreffende interne Art. 9 - Das betreffende Unternehmen oder der betreffende interne
Dienst muss, nachdem es/er von dem Beschluss zur vorsorglichen Dienst muss, nachdem es/er von dem Beschluss zur vorsorglichen
Aussetzung in Kenntnis gesetzt worden ist, jeglicher Aufgabe, die der Aussetzung in Kenntnis gesetzt worden ist, jeglicher Aufgabe, die der
Betreffende innerhalb dieses Unternehmens oder dieses internen Betreffende innerhalb dieses Unternehmens oder dieses internen
Dienstes erfüllt, ein vorläufiges Ende setzen. Dienstes erfüllt, ein vorläufiges Ende setzen.
Art. 10 - In dem in Artikel 78 Absatz 2 des Gesetzes erwähnten Fall Art. 10 - In dem in Artikel 78 Absatz 2 des Gesetzes erwähnten Fall
hat das Verfahren zur vorsorglichen Aussetzung zur Folge, dass die hat das Verfahren zur vorsorglichen Aussetzung zur Folge, dass die
Identifizierungskarte nicht vorläufig erneuert wird. Identifizierungskarte nicht vorläufig erneuert wird.
Art. 11 - Die in den Artikeln 3, 4 und 8 erwähnten Fristen werden wie Art. 11 - Die in den Artikeln 3, 4 und 8 erwähnten Fristen werden wie
folgt berechnet: folgt berechnet:
1. Wenn die Notifizierung per Einschreibesendung mit Rückschein 1. Wenn die Notifizierung per Einschreibesendung mit Rückschein
erfolgt ist, ist der erste Tag der Frist der Tag nach Empfang des erfolgt ist, ist der erste Tag der Frist der Tag nach Empfang des
Schreibens, wobei dieser Tag in der Frist einbegriffen ist. Wenn der Schreibens, wobei dieser Tag in der Frist einbegriffen ist. Wenn der
Empfänger das Schreiben verweigert, ist der erste Tag der Frist der Empfänger das Schreiben verweigert, ist der erste Tag der Frist der
Tag nach Verweigerung des Schreibens, wobei dieser Tag in der Frist Tag nach Verweigerung des Schreibens, wobei dieser Tag in der Frist
einbegriffen ist. einbegriffen ist.
2. Wenn die Notifizierung per normaler Einschreibesendung erfolgt ist, 2. Wenn die Notifizierung per normaler Einschreibesendung erfolgt ist,
ist der erste Tag der Frist außer bei Beweis des Gegenteils seitens ist der erste Tag der Frist außer bei Beweis des Gegenteils seitens
des Empfängers der dritte Werktag nach Versendung des Schreibens, des Empfängers der dritte Werktag nach Versendung des Schreibens,
wobei dieser Tag in der Frist einbegriffen ist. wobei dieser Tag in der Frist einbegriffen ist.
Der Poststempel gilt als Beweis, sowohl für die Versendung als auch Der Poststempel gilt als Beweis, sowohl für die Versendung als auch
für den Empfang oder die Verweigerung. für den Empfang oder die Verweigerung.
KAPITEL 3 - Schlussbestimmungen KAPITEL 3 - Schlussbestimmungen
Artikel 1. Der für Inneres zuständige Minister ist mit der Ausführung

Artikel 1.Der für Inneres zuständige Minister ist mit der Ausführung

des vorliegenden Erlasses beauftragt. des vorliegenden Erlasses beauftragt.
Gegeben zu Brüssel, den 21. Dezember 2018 Gegeben zu Brüssel, den 21. Dezember 2018
PHILIPPE PHILIPPE
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Der Minister der Sicherheit und des Innern Der Minister der Sicherheit und des Innern
P. DE CREM P. DE CREM
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