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| Arrêté royal relatif à la position juridique des membres du personnel de l'ancienne police aéronautique transférésà l'ancienne gendarmerie. - Traduction allemande | Koninklijk besluit betreffende de rechtspositie van de personeelsleden van de voormalige luchtvaartpolitie overgeplaatst naar de voormalige rijkswacht. - Duitse vertaling |
|---|---|
| SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR | FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN |
| 20 DECEMBRE 2007. - Arrêté royal relatif à la position juridique des | 20 DECEMBER 2007. - Koninklijk besluit betreffende de rechtspositie |
| membres du personnel de l'ancienne police aéronautique transférésà | van de personeelsleden van de voormalige luchtvaartpolitie |
| l'ancienne gendarmerie. - Traduction allemande | overgeplaatst naar de voormalige rijkswacht. - Duitse vertaling |
| Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de | De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk |
| l'arrêté royal du 20 décembre 2007 relatif à la position juridique des | besluit van 20 december 2007 betreffende de rechtspositie van de |
| membres du personnel de l'ancienne police aéronautique transférés à | personeelsleden van de voormalige luchtvaartpolitie overgeplaatst naar |
| l'ancienne gendarmerie (Moniteur belge du 1er février 2008). | de voormalige rijkswacht (Belgisch Staatsblad van 1 februari 2008). |
| Cette traduction a été établie par le Service central de traduction | Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale Dienst voor Duitse |
| allemande à Malmedy. | vertaling in Malmedy. |
| FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES |
| 20. DEZEMBER 2007 - Königlicher Erlass über die Rechtsstellung der zur | 20. DEZEMBER 2007 - Königlicher Erlass über die Rechtsstellung der zur |
| ehemaligen Gendarmerie versetzten Personalmitglieder der ehemaligen | ehemaligen Gendarmerie versetzten Personalmitglieder der ehemaligen |
| Luftfahrtpolizei | Luftfahrtpolizei |
| BERICHT AN DEN KÖNIG | BERICHT AN DEN KÖNIG |
| Sire, | Sire, |
| der Erlass, den wir die Ehre haben, Eurer Majestät zur Unterschrift | der Erlass, den wir die Ehre haben, Eurer Majestät zur Unterschrift |
| vorzulegen, mag zwar anachronistisch erscheinen, er ist aber durchaus | vorzulegen, mag zwar anachronistisch erscheinen, er ist aber durchaus |
| eine juristische Notwendigkeit. Er ist das Ergebnis einer Reihe von | eine juristische Notwendigkeit. Er ist das Ergebnis einer Reihe von |
| Aufhebungserlassen des Staatsrates und sogar des Schiedshofs und | Aufhebungserlassen des Staatsrates und sogar des Schiedshofs und |
| betrifft die Rechtsstellung von etwa dreissig Personalmitgliedern der | betrifft die Rechtsstellung von etwa dreissig Personalmitgliedern der |
| ehemaligen Luftfahrtpolizei anlässlich ihrer Integrierung in die | ehemaligen Luftfahrtpolizei anlässlich ihrer Integrierung in die |
| ehemalige Gendarmerie am 1. März 1999 | ehemalige Gendarmerie am 1. März 1999 |
| Der Kern der Sache betrifft die Einstufung dieser Personalmitglieder | Der Kern der Sache betrifft die Einstufung dieser Personalmitglieder |
| im Jahr 1999 in einen gleichwertigen Dienstgrad der Gendarmerie, | im Jahr 1999 in einen gleichwertigen Dienstgrad der Gendarmerie, |
| zumindest für diejenigen, die sich für einen Übergang zum | zumindest für diejenigen, die sich für einen Übergang zum |
| Gendarmeriestatut entschieden haben. In den damaligen | Gendarmeriestatut entschieden haben. In den damaligen |
| Gesetzesbestimmungen sind nämlich drei Möglichkeiten vorgesehen | Gesetzesbestimmungen sind nämlich drei Möglichkeiten vorgesehen |
| worden: entweder zu einer besonderen Personalkategorie überzuwechseln, | worden: entweder zu einer besonderen Personalkategorie überzuwechseln, |
| die neben dem ehemaligen operativen Korps bestand, oder in dieses | die neben dem ehemaligen operativen Korps bestand, oder in dieses |
| operative Korps mit oder ohne beschränkte Polizeibefugnisse eingestuft | operative Korps mit oder ohne beschränkte Polizeibefugnisse eingestuft |
| zu werden. | zu werden. |
| Die Mitglieder der ehemaligen besonderen Personalkategorie haben ihr | Die Mitglieder der ehemaligen besonderen Personalkategorie haben ihr |
| ursprüngliches Statut behalten, einschliesslich der Dienstgrade und | ursprüngliches Statut behalten, einschliesslich der Dienstgrade und |
| Gehaltstabellen. Diejenigen, die zum operativen Korps übergegangen | Gehaltstabellen. Diejenigen, die zum operativen Korps übergegangen |
| sind, sind unter das Gendarmeriestatut gefallen, jedoch mit einigen | sind, sind unter das Gendarmeriestatut gefallen, jedoch mit einigen |
| Sonderregeln für diejenigen, die sich für auf die Luftfahrtpolizei | Sonderregeln für diejenigen, die sich für auf die Luftfahrtpolizei |
| beschränkte Polizeibefugnisse entschieden haben. | beschränkte Polizeibefugnisse entschieden haben. |
| Derzeit ist die Situation so, dass der Staatsrat entschieden hat, dass | Derzeit ist die Situation so, dass der Staatsrat entschieden hat, dass |
| die ehemalige Gleichwertigkeit der Dienstgrade der Gendarmerie auf | die ehemalige Gleichwertigkeit der Dienstgrade der Gendarmerie auf |
| Ebene des Kaders des Personals im einfachen Dienst, insbesondere der | Ebene des Kaders des Personals im einfachen Dienst, insbesondere der |
| ehemaligen Dienstgrade eines Wachtmeisters und eines ersten | ehemaligen Dienstgrade eines Wachtmeisters und eines ersten |
| Wachtmeisters, gesetzwidrig war. Dies hat auch der Schiedshof | Wachtmeisters, gesetzwidrig war. Dies hat auch der Schiedshof |
| entschieden, indem er ihre Einstufung zum 1. April 2001 in den | entschieden, indem er ihre Einstufung zum 1. April 2001 in den |
| Dienstgrad eines Polizeiinspektors, der dem Dienstgrad des Personals | Dienstgrad eines Polizeiinspektors, der dem Dienstgrad des Personals |
| im einfachen Dienst im neuen Statut der integrierten Polizei | im einfachen Dienst im neuen Statut der integrierten Polizei |
| entspricht, für diskriminierend befunden hat. Durch das Gesetz vom 3. | entspricht, für diskriminierend befunden hat. Durch das Gesetz vom 3. |
| Juli 2005 ist dieser Situation Abhilfe geschaffen worden, wobei diese | Juli 2005 ist dieser Situation Abhilfe geschaffen worden, wobei diese |
| Gleichwertigkeit auf Ebene des Kaders des Personals im mittleren | Gleichwertigkeit auf Ebene des Kaders des Personals im mittleren |
| Dienst der integrierten Polizei festgelegt worden ist. Hierzu kann auf | Dienst der integrierten Polizei festgelegt worden ist. Hierzu kann auf |
| die entsprechenden Parlamentsdokumente verwiesen werden: Kammer, | die entsprechenden Parlamentsdokumente verwiesen werden: Kammer, |
| 2004-2005, 1680/1, S. 6 ff. | 2004-2005, 1680/1, S. 6 ff. |
| Mit vorliegendem Erlass wird also bezweckt, das | Mit vorliegendem Erlass wird also bezweckt, das |
| "Gendarmerieintervall"- selbstverständlich rückwirkend - zu regeln. | "Gendarmerieintervall"- selbstverständlich rückwirkend - zu regeln. |
| Wichtigster Ausgangspunkt ist hierbei das vorerwähnte Gesetz vom 3. | Wichtigster Ausgangspunkt ist hierbei das vorerwähnte Gesetz vom 3. |
| Juli 2005; darin wird für Personalmitglieder, die ihr ursprüngliches | Juli 2005; darin wird für Personalmitglieder, die ihr ursprüngliches |
| Statut während dieses Intervalls beibehalten haben, eine Einstufung in | Statut während dieses Intervalls beibehalten haben, eine Einstufung in |
| den Dienstgrad eines Hauptinspektors mit der jeweiligen neuen | den Dienstgrad eines Hauptinspektors mit der jeweiligen neuen |
| Gehaltstabelle ab dem 1. April 2001 vorgesehen. Vorliegender Erlass | Gehaltstabelle ab dem 1. April 2001 vorgesehen. Vorliegender Erlass |
| schliesst daran an; darin wird mutatis mutandis eine Einstufung, unter | schliesst daran an; darin wird mutatis mutandis eine Einstufung, unter |
| anderem des Dienstgrads eines Oberwachtmeisters und eines ersten | anderem des Dienstgrads eines Oberwachtmeisters und eines ersten |
| Oberwachtmeisters, in die jeweiligen Dienstgrade des ehemaligen Kaders | Oberwachtmeisters, in die jeweiligen Dienstgrade des ehemaligen Kaders |
| des Personals im mittleren Dienst der Gendarmerie vorgesehen. | des Personals im mittleren Dienst der Gendarmerie vorgesehen. |
| In der vorerwähnten statutarischen Regelung werden zudem noch andere | In der vorerwähnten statutarischen Regelung werden zudem noch andere |
| Gegebenheiten berücksichtigt, die zwischenzeitlich bekannt wurden. So | Gegebenheiten berücksichtigt, die zwischenzeitlich bekannt wurden. So |
| hat 2007 eine retroaktive Möglichkeit, zwischen den beschränkten und | hat 2007 eine retroaktive Möglichkeit, zwischen den beschränkten und |
| den allgemeinen Polizeibefugnissen zu wählen, keinen Sinn mehr, zumal | den allgemeinen Polizeibefugnissen zu wählen, keinen Sinn mehr, zumal |
| diese Unterscheidung in den derzeitigen statutarischen Bestimmungen | diese Unterscheidung in den derzeitigen statutarischen Bestimmungen |
| heute nicht mehr gemacht wird. Ferner sind 2007 auch die Personen | heute nicht mehr gemacht wird. Ferner sind 2007 auch die Personen |
| bekannt, die seinerzeit integriert worden sind, und es sind keine | bekannt, die seinerzeit integriert worden sind, und es sind keine |
| Beförderungsmöglichkeiten (z.B. in den Dienstgrad eines Adjutanten, | Beförderungsmöglichkeiten (z.B. in den Dienstgrad eines Adjutanten, |
| geschweige denn eines Oberadjutanten) ausgeschrieben worden, für die | geschweige denn eines Oberadjutanten) ausgeschrieben worden, für die |
| sie, angesichts ihrer Laufbahn und ihres Dienstalters, sowieso nicht | sie, angesichts ihrer Laufbahn und ihres Dienstalters, sowieso nicht |
| in Frage kommen. In diesem Zusammenhang muss festgestellt werden, dass | in Frage kommen. In diesem Zusammenhang muss festgestellt werden, dass |
| in dem vorerwähnten Gesetz vom 3. Juli 2005 nicht nur die Einstufung | in dem vorerwähnten Gesetz vom 3. Juli 2005 nicht nur die Einstufung |
| in den Kader des Personals im mittleren Dienst vorgeschrieben wird, | in den Kader des Personals im mittleren Dienst vorgeschrieben wird, |
| sondern auch allen Betroffenen die Möglichkeit geboten wird, sich über | sondern auch allen Betroffenen die Möglichkeit geboten wird, sich über |
| das Mobilitätsverfahren um eine Stelle des Offizierskaders zu | das Mobilitätsverfahren um eine Stelle des Offizierskaders zu |
| bewerben. Wenn sie erfolgreich an dem oben erwähnten | bewerben. Wenn sie erfolgreich an dem oben erwähnten |
| Mobilitätsverfahren teilgenommen haben, werden sie in den Dienstgrad | Mobilitätsverfahren teilgenommen haben, werden sie in den Dienstgrad |
| eines Polizeikommissars ernannt. Diese neuen zwischenzeitlich | eines Polizeikommissars ernannt. Diese neuen zwischenzeitlich |
| bekannten - gesetzlichen - statutarischen Gegebenheiten müssen demnach | bekannten - gesetzlichen - statutarischen Gegebenheiten müssen demnach |
| berücksichtigt werden. Es ist also ganz klar, dass die Rechtsstellung | berücksichtigt werden. Es ist also ganz klar, dass die Rechtsstellung |
| dieser Personalmitglieder durch das Zusammenspiel des vorliegenden | dieser Personalmitglieder durch das Zusammenspiel des vorliegenden |
| Erlasses und des vorerwähnten Gesetzes erheblich verbessert worden | Erlasses und des vorerwähnten Gesetzes erheblich verbessert worden |
| ist: Die neue Referenz-Gleichwertigkeit ist auf Ebene des Kaders des | ist: Die neue Referenz-Gleichwertigkeit ist auf Ebene des Kaders des |
| Personals im mittleren Dienst (Oberwachtmeister anstelle des | Personals im mittleren Dienst (Oberwachtmeister anstelle des |
| Wachtmeisters) festgelegt und die Betreffenden können durch Mobilität, | Wachtmeisters) festgelegt und die Betreffenden können durch Mobilität, |
| d.h. ohne Prüfungen im Wettbewerbsverfahren und | d.h. ohne Prüfungen im Wettbewerbsverfahren und |
| Ausbildungsanforderungen, sogar in den Offizierskader aufsteigen. | Ausbildungsanforderungen, sogar in den Offizierskader aufsteigen. |
| Das alles ist nur realisierbar, wenn zwischen den dreiunddreissig | Das alles ist nur realisierbar, wenn zwischen den dreiunddreissig |
| Betroffenen keine unverhältnismässige oder diskriminierende Behandlung | Betroffenen keine unverhältnismässige oder diskriminierende Behandlung |
| aufgrund ihrer Einstufung in den Kader des Personals im mittleren | aufgrund ihrer Einstufung in den Kader des Personals im mittleren |
| Dienst der ehemaligen Gendarmerie geschaffen wird. Ausserdem muss auf | Dienst der ehemaligen Gendarmerie geschaffen wird. Ausserdem muss auf |
| ein Gleichgewicht geachtet werden hinsichtlich der statutarischen | ein Gleichgewicht geachtet werden hinsichtlich der statutarischen |
| Möglichkeiten, über die die Gendarmen verfügten, die Mitglieder eines | Möglichkeiten, über die die Gendarmen verfügten, die Mitglieder eines |
| allgemeinen Polizeidienstes mit allgemeinen Polizeibefugnissen waren | allgemeinen Polizeidienstes mit allgemeinen Polizeibefugnissen waren |
| und dazu nach strengen Kriterien ausgewählt und ausgebildet worden | und dazu nach strengen Kriterien ausgewählt und ausgebildet worden |
| sind. Man darf auch nicht die Tatsache vergessen, dass 1999 zwei | sind. Man darf auch nicht die Tatsache vergessen, dass 1999 zwei |
| weitere besondere Polizeidienste in die Gendarmerie integriert worden | weitere besondere Polizeidienste in die Gendarmerie integriert worden |
| sind, und zwar die Schifffahrtspolizei und die Eisenbahnpolizei. Dies | sind, und zwar die Schifffahrtspolizei und die Eisenbahnpolizei. Dies |
| erklärt auch die in Artikel 7 des Erlasses aufgeführte technische | erklärt auch die in Artikel 7 des Erlasses aufgeführte technische |
| Massnahme. In Bezug auf die statutarische Einstufung in die | Massnahme. In Bezug auf die statutarische Einstufung in die |
| integrierte Polizei ist Artikel XII.II.22 RSPol natürlich | integrierte Polizei ist Artikel XII.II.22 RSPol natürlich |
| uneingeschränkt auf die Betreffenden anwendbar: Sie behalten also ihr | uneingeschränkt auf die Betreffenden anwendbar: Sie behalten also ihr |
| gesamtes Dienstalter. | gesamtes Dienstalter. |
| Konkret werden die betroffenen Personalmitglieder nach | Konkret werden die betroffenen Personalmitglieder nach |
| Veröffentlichung des vorliegenden Erlasses erneut eine Wahl treffen | Veröffentlichung des vorliegenden Erlasses erneut eine Wahl treffen |
| können, was ihre statutarische Einstufung in die Gendarmerie am 1. | können, was ihre statutarische Einstufung in die Gendarmerie am 1. |
| März 1999 betrifft. Die gleiche Wahl gilt auch für ihren | März 1999 betrifft. Die gleiche Wahl gilt auch für ihren |
| statutarischen Übergang zur integrierten Polizei am 1. April 2001. | statutarischen Übergang zur integrierten Polizei am 1. April 2001. |
| Somit werden all ihre diesbezüglichen Rechte gewährleistet. | Somit werden all ihre diesbezüglichen Rechte gewährleistet. |
| Das Gesetz vom 15. Mai 2007 bildet die ausdrückliche Rechtsgrundlage | Das Gesetz vom 15. Mai 2007 bildet die ausdrückliche Rechtsgrundlage |
| für den vorliegenden Erlass: Somit werden in diesem Punkt auch die | für den vorliegenden Erlass: Somit werden in diesem Punkt auch die |
| Erwägungen des Staatsrats berücksichtigt. | Erwägungen des Staatsrats berücksichtigt. |
| Ich habe die Ehre, | Ich habe die Ehre, |
| Sire, | Sire, |
| der ehrerbietige und getreue Diener | der ehrerbietige und getreue Diener |
| Eurer Majestät | Eurer Majestät |
| zu sein. | zu sein. |
| Der Vizepremierminister und Minister des Innern | Der Vizepremierminister und Minister des Innern |
| P. DEWAEL | P. DEWAEL |
| 20. DEZEMBER 2007 - Königlicher Erlass über die Rechtsstellung der zur | 20. DEZEMBER 2007 - Königlicher Erlass über die Rechtsstellung der zur |
| ehemaligen Gendarmerie versetzten Personalmitglieder der ehemaligen | ehemaligen Gendarmerie versetzten Personalmitglieder der ehemaligen |
| Luftfahrtpolizei | Luftfahrtpolizei |
| ALBERT II., König der Belgier, | ALBERT II., König der Belgier, |
| Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss! | Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss! |
| Aufgrund des Gesetzes vom 3. Juli 2005 zur Abänderung bestimmter | Aufgrund des Gesetzes vom 3. Juli 2005 zur Abänderung bestimmter |
| Aspekte des Statuts der Personalmitglieder der Polizeidienste und zur | Aspekte des Statuts der Personalmitglieder der Polizeidienste und zur |
| Festlegung verschiedener Bestimmungen über die Polizeidienste, | Festlegung verschiedener Bestimmungen über die Polizeidienste, |
| insbesondere der Artikel 2, 6, 7, 8 und 10; | insbesondere der Artikel 2, 6, 7, 8 und 10; |
| Aufgrund des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die Generalinspektion und | Aufgrund des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die Generalinspektion und |
| zur Festlegung verschiedener Bestimmungen über die Rechtsstellung | zur Festlegung verschiedener Bestimmungen über die Rechtsstellung |
| bestimmter Mitglieder der Polizeidienste; | bestimmter Mitglieder der Polizeidienste; |
| Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 29. November 1991 zur Festlegung | Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 29. November 1991 zur Festlegung |
| des Statuts der Bediensteten der Regie der Luftfahrtwege, abgeändert | des Statuts der Bediensteten der Regie der Luftfahrtwege, abgeändert |
| durch die Königlichen Erlasse vom 25. Juli 1994, 9. März 1995, 5. Mai | durch die Königlichen Erlasse vom 25. Juli 1994, 9. März 1995, 5. Mai |
| 1997, 8. September 1997 und 27. März 1998; | 1997, 8. September 1997 und 27. März 1998; |
| Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 12. Oktober 1989 zur Festlegung | Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 12. Oktober 1989 zur Festlegung |
| bestimmter Verordnungsbestimmungen und zur Abänderung des Königlichen | bestimmter Verordnungsbestimmungen und zur Abänderung des Königlichen |
| Erlasses vom 7. November 1980 über die hierarchische Rangordnung und | Erlasses vom 7. November 1980 über die hierarchische Rangordnung und |
| die Laufbahn bestimmter Bediensteter der Regie der Luftfahrtwege, | die Laufbahn bestimmter Bediensteter der Regie der Luftfahrtwege, |
| abgeändert durch den Königlichen Erlass vom 11. September 1991; | abgeändert durch den Königlichen Erlass vom 11. September 1991; |
| Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 14. September 1997 zur | Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 14. September 1997 zur |
| Festlegung der Sonderbestimmungen zur Regelung der Zulassung zu | Festlegung der Sonderbestimmungen zur Regelung der Zulassung zu |
| bestimmten Dienstgraden der Regie der Luftfahrtwege und der Ernennung | bestimmten Dienstgraden der Regie der Luftfahrtwege und der Ernennung |
| in diese Dienstgrade; | in diese Dienstgrade; |
| Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 27. März 1998 zur Festlegung der | Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 27. März 1998 zur Festlegung der |
| Sonderbestimmungen zur Regelung der Zulassung zu bestimmten | Sonderbestimmungen zur Regelung der Zulassung zu bestimmten |
| Dienstgraden der Regie der Luftfahrtwege und der Ernennung in diese | Dienstgraden der Regie der Luftfahrtwege und der Ernennung in diese |
| Dienstgrade; | Dienstgrade; |
| Aufgrund der Entscheide des Staatsrates Nr. 94.455 bis 94.459 vom 30. | Aufgrund der Entscheide des Staatsrates Nr. 94.455 bis 94.459 vom 30. |
| März 2001, Nr. 97.061 und 97.062 vom 27. Juni 2001, Nr. 116.929 bis | März 2001, Nr. 97.061 und 97.062 vom 27. Juni 2001, Nr. 116.929 bis |
| 116.935 vom 12. März 2003 und Nr. 118.925 bis 118.928 vom 30. April | 116.935 vom 12. März 2003 und Nr. 118.925 bis 118.928 vom 30. April |
| 2003; | 2003; |
| Aufgrund des Entscheids des Schiedshofs Nr. 102/2003 vom 22. Juli | Aufgrund des Entscheids des Schiedshofs Nr. 102/2003 vom 22. Juli |
| 2003; | 2003; |
| In der Erwägung, dass infolge der Entscheide des Schiedshofs und des | In der Erwägung, dass infolge der Entscheide des Schiedshofs und des |
| Staatsrates eine neue Verordnungsgrundlage geschaffen werden muss, um | Staatsrates eine neue Verordnungsgrundlage geschaffen werden muss, um |
| rückwirkend die Versetzung bestimmter Personalmitglieder der | rückwirkend die Versetzung bestimmter Personalmitglieder der |
| ehemaligen Luftfahrtpolizei zur ehemaligen Gendarmerie zu | ehemaligen Luftfahrtpolizei zur ehemaligen Gendarmerie zu |
| verwirklichen, wie ausführlich im Bericht an den König erklärt; | verwirklichen, wie ausführlich im Bericht an den König erklärt; |
| Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 11. Juli 2006; | Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 11. Juli 2006; |
| Aufgrund des Einverständnisses Unseres Ministers des Öffentlichen | Aufgrund des Einverständnisses Unseres Ministers des Öffentlichen |
| Dienstes vom 29. August 2006; | Dienstes vom 29. August 2006; |
| Aufgrund des Einverständnisses Unseres Ministers des Haushalts vom 12. | Aufgrund des Einverständnisses Unseres Ministers des Haushalts vom 12. |
| Oktober 2006; | Oktober 2006; |
| Aufgrund des Protokolls Nr. 184/1 des Verhandlungsausschusses für die | Aufgrund des Protokolls Nr. 184/1 des Verhandlungsausschusses für die |
| Polizeidienste vom 20. Juni 2006; | Polizeidienste vom 20. Juni 2006; |
| Aufgrund des Gutachtens Nr. 41.297/2 des Staatsrates vom 15. Januar | Aufgrund des Gutachtens Nr. 41.297/2 des Staatsrates vom 15. Januar |
| 2007, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 1 der | 2007, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 1 der |
| koordinierten Gesetze über den Staatsrat; | koordinierten Gesetze über den Staatsrat; |
| Auf Vorschlag Unseres Ministers des Innern | Auf Vorschlag Unseres Ministers des Innern |
| Haben Wir beschlossen und erlassen Wir: | Haben Wir beschlossen und erlassen Wir: |
| KAPITEL 1 - Begriffsbestimmungen | KAPITEL 1 - Begriffsbestimmungen |
| Artikel 1 - Für die Anwendung des vorliegenden Erlasses versteht man | Artikel 1 - Für die Anwendung des vorliegenden Erlasses versteht man |
| unter: | unter: |
| 1. "versetzten Personalmitgliedern": die Personalmitglieder der | 1. "versetzten Personalmitgliedern": die Personalmitglieder der |
| öffentlich-rechtlichen Aktiengesellschaft Brussels International | öffentlich-rechtlichen Aktiengesellschaft Brussels International |
| Airport Company (BIAC), ehemalige Personalmitglieder der | Airport Company (BIAC), ehemalige Personalmitglieder der |
| Luftfahrtpolizei bei der Regie der Luftfahrtwege, die am 1. März 1999 | Luftfahrtpolizei bei der Regie der Luftfahrtwege, die am 1. März 1999 |
| zur Kategorie besonderes Polizeipersonal der Gendarmerie versetzt | zur Kategorie besonderes Polizeipersonal der Gendarmerie versetzt |
| worden sind, | worden sind, |
| 2. "Kategorie besonderes Polizeipersonal": die in Artikel 11 § 4 des | 2. "Kategorie besonderes Polizeipersonal": die in Artikel 11 § 4 des |
| Gesetzes vom 2. Dezember 1957 über die Gendarmerie erwähnte Kategorie | Gesetzes vom 2. Dezember 1957 über die Gendarmerie erwähnte Kategorie |
| des besonderen Polizeipersonals, Dienst Luftfahrtpolizei, | des besonderen Polizeipersonals, Dienst Luftfahrtpolizei, |
| 3. "Kategorie Personal mit allgemeinen Polizeibefugnissen": die in | 3. "Kategorie Personal mit allgemeinen Polizeibefugnissen": die in |
| Artikel 11 § 2 Absatz 6 und § 4 Absatz 5 des Gesetzes vom 2. Dezember | Artikel 11 § 2 Absatz 6 und § 4 Absatz 5 des Gesetzes vom 2. Dezember |
| 1957 über die Gendarmerie erwähnte Kategorie des Personals mit | 1957 über die Gendarmerie erwähnte Kategorie des Personals mit |
| allgemeinen Polizeibefugnissen des operativen Korps der ehemaligen | allgemeinen Polizeibefugnissen des operativen Korps der ehemaligen |
| Gendarmerie, | Gendarmerie, |
| 4. "ursprünglichem Statut": die in Artikel 11 § 4 Absatz 3 des | 4. "ursprünglichem Statut": die in Artikel 11 § 4 Absatz 3 des |
| Gesetzes vom 2. Dezember 1957 über die Gendarmerie erwähnten | Gesetzes vom 2. Dezember 1957 über die Gendarmerie erwähnten |
| statutarischen Gesetzes- und Verordnungsbestimmungen, die unbeschadet | statutarischen Gesetzes- und Verordnungsbestimmungen, die unbeschadet |
| der Anwendung von Artikel 11 § 4 Absatz 4 zum Zeitpunkt der Versetzung | der Anwendung von Artikel 11 § 4 Absatz 4 zum Zeitpunkt der Versetzung |
| der Personalmitglieder der Luftfahrtpolizei zur ehemaligen Gendarmerie | der Personalmitglieder der Luftfahrtpolizei zur ehemaligen Gendarmerie |
| auf sie Anwendung finden. | auf sie Anwendung finden. |
| KAPITEL II - Statutarische Wahl | KAPITEL II - Statutarische Wahl |
| Art. 2 - Die versetzten Personalmitglieder können einen Antrag | Art. 2 - Die versetzten Personalmitglieder können einen Antrag |
| einreichen, um zur Kategorie Personal mit allgemeinen | einreichen, um zur Kategorie Personal mit allgemeinen |
| Polizeibefugnissen versetzt zu werden. | Polizeibefugnissen versetzt zu werden. |
| Art. 3 - Die versetzten Personalmitglieder verfügen über eine Frist | Art. 3 - Die versetzten Personalmitglieder verfügen über eine Frist |
| von drei Monaten ab Veröffentlichung des vorliegenden Erlasses, um | von drei Monaten ab Veröffentlichung des vorliegenden Erlasses, um |
| ihren Antrag auf Versetzung zur Kategorie Personal mit allgemeinen | ihren Antrag auf Versetzung zur Kategorie Personal mit allgemeinen |
| Polizeibefugnissen gemäss dem Muster in Anlage 1 per Einschreiben oder | Polizeibefugnissen gemäss dem Muster in Anlage 1 per Einschreiben oder |
| gegen Empfangsbestätigung an den Generaldirektor der Generaldirektion | gegen Empfangsbestätigung an den Generaldirektor der Generaldirektion |
| der Unterstützung und der Verwaltung der föderalen Polizei zu richten. | der Unterstützung und der Verwaltung der föderalen Polizei zu richten. |
| In diesem Antrag muss ausdrücklich das von den in Absatz 1 erwähnten | In diesem Antrag muss ausdrücklich das von den in Absatz 1 erwähnten |
| Personalmitgliedern gewählte Datum der Versetzung vermerkt werden. | Personalmitgliedern gewählte Datum der Versetzung vermerkt werden. |
| Dieses Datum muss obligatorisch auf den Ersten eines Monats und darf | Dieses Datum muss obligatorisch auf den Ersten eines Monats und darf |
| frühestens auf den 1. März 1999 fallen. | frühestens auf den 1. März 1999 fallen. |
| Der Antrag ist ab Einreichung endgültig und unwiderruflich. | Der Antrag ist ab Einreichung endgültig und unwiderruflich. |
| Art. 4 - Versetzte Personalmitglieder, die keinen Antrag einreichen, | Art. 4 - Versetzte Personalmitglieder, die keinen Antrag einreichen, |
| behalten ihr ursprüngliches Statut bis zum 31. März 2001. | behalten ihr ursprüngliches Statut bis zum 31. März 2001. |
| KAPITEL III - Versetzung zur Kategorie Personal mit allgemeinen | KAPITEL III - Versetzung zur Kategorie Personal mit allgemeinen |
| Polizeibefugnissen | Polizeibefugnissen |
| Art. 5 - Versetzte Personalmitglieder, die sich für die Versetzung zur | Art. 5 - Versetzte Personalmitglieder, die sich für die Versetzung zur |
| Kategorie Personal mit allgemeinen Polizeibefugnissen entscheiden, | Kategorie Personal mit allgemeinen Polizeibefugnissen entscheiden, |
| werden zum Zeitpunkt der Versetzung in den gleichwertigen Dienstgrad, | werden zum Zeitpunkt der Versetzung in den gleichwertigen Dienstgrad, |
| wie in Anlage 2 bestimmt, ernannt. | wie in Anlage 2 bestimmt, ernannt. |
| Art. 6 - Versetzte Personalmitglieder, die aufgrund von Artikel 5 | Art. 6 - Versetzte Personalmitglieder, die aufgrund von Artikel 5 |
| ernannt werden, erhalten im Hinblick auf die Bestimmung ihrer | ernannt werden, erhalten im Hinblick auf die Bestimmung ihrer |
| Rangordnung im operativen Korps der ehemaligen Gendarmerie zum | Rangordnung im operativen Korps der ehemaligen Gendarmerie zum |
| Zeitpunkt ihrer Ernennung ein Kader- und Dienstgradalter, das der | Zeitpunkt ihrer Ernennung ein Kader- und Dienstgradalter, das der |
| Summe der Dienstalter entspricht, die sie in dem beziehungsweise den | Summe der Dienstalter entspricht, die sie in dem beziehungsweise den |
| Dienstgraden des ursprünglichen Dienstes, die für die Bestimmung des | Dienstgraden des ursprünglichen Dienstes, die für die Bestimmung des |
| gleichwertigen Dienstgrades berücksichtigt worden sind, erworben | gleichwertigen Dienstgrades berücksichtigt worden sind, erworben |
| haben. | haben. |
| Für die Bestimmung des relativen Dienstalters im neuen Dienstgrad | Für die Bestimmung des relativen Dienstalters im neuen Dienstgrad |
| werden die in Artikel 5 erwähnten Personalmitglieder nach den | werden die in Artikel 5 erwähnten Personalmitglieder nach den |
| Personalmitgliedern des operativen Korps der ehemaligen Gendarmerie | Personalmitgliedern des operativen Korps der ehemaligen Gendarmerie |
| eingestuft, deren Dienstgradalter das gleiche ist wie dasjenige, das | eingestuft, deren Dienstgradalter das gleiche ist wie dasjenige, das |
| sie im gleichwertigen Dienstgrad erhalten. | sie im gleichwertigen Dienstgrad erhalten. |
| Für die Bestimmung des relativen Dienstalters im neuen Dienstgrad | Für die Bestimmung des relativen Dienstalters im neuen Dienstgrad |
| werden die in Artikel 5 erwähnten versetzten Personalmitglieder dem | werden die in Artikel 5 erwähnten versetzten Personalmitglieder dem |
| Alter nach untereinander eingestuft. | Alter nach untereinander eingestuft. |
| Art. 7 - Versetzte Personalmitglieder, die aufgrund von Artikel 5 | Art. 7 - Versetzte Personalmitglieder, die aufgrund von Artikel 5 |
| ernannt werden, werden dem Dienstalter nach in den Dienstgrad eines | ernannt werden, werden dem Dienstalter nach in den Dienstgrad eines |
| ersten Oberwachtmeisters befördert, nach einem Dienstalter von 10 | ersten Oberwachtmeisters befördert, nach einem Dienstalter von 10 |
| Jahren im Dienstgrad eines Oberwachtmeisters, gerechnet ab dem 1. März | Jahren im Dienstgrad eines Oberwachtmeisters, gerechnet ab dem 1. März |
| 1999. | 1999. |
| Art. 8 - Für die Beförderung in den Dienstgrad eines ersten | Art. 8 - Für die Beförderung in den Dienstgrad eines ersten |
| Oberwachtmeisters der Gendarmerie unterliegen versetzte | Oberwachtmeisters der Gendarmerie unterliegen versetzte |
| Personalmitglieder, die aufgrund von Artikel 5 ernannt werden, den | Personalmitglieder, die aufgrund von Artikel 5 ernannt werden, den |
| Regeln, die im ursprünglichen Statut für die Beförderung in den | Regeln, die im ursprünglichen Statut für die Beförderung in den |
| Dienstgrad eines untergeordneten Flugplatzleiters erster Klasse | Dienstgrad eines untergeordneten Flugplatzleiters erster Klasse |
| gelten. | gelten. |
| KAPITEL IV - Gemeinsame Bestimmung | KAPITEL IV - Gemeinsame Bestimmung |
| Art. 9 - Für die Beförderung in den Dienstgrad eines untergeordneten | Art. 9 - Für die Beförderung in den Dienstgrad eines untergeordneten |
| Flugplatzleiters erster Klasse und für die Anwendung von Artikel 8 | Flugplatzleiters erster Klasse und für die Anwendung von Artikel 8 |
| legt der Minister des Innern jährlich eine gemeinsame Quote fest, die | legt der Minister des Innern jährlich eine gemeinsame Quote fest, die |
| 16 % der Anzahl versetzter Personalmitglieder nicht übersteigen darf. | 16 % der Anzahl versetzter Personalmitglieder nicht übersteigen darf. |
| KAPITEL V - Besoldung | KAPITEL V - Besoldung |
| Art. 10 - Das versetzte Personalmitglied, das aufgrund von Artikel 5 | Art. 10 - Das versetzte Personalmitglied, das aufgrund von Artikel 5 |
| ernannt wird, behält, einschliesslich der zwischenzeitlichen | ernannt wird, behält, einschliesslich der zwischenzeitlichen |
| Erhöhungen, das Anrecht auf die Gehaltstabelle, die mit dem Dienstgrad | Erhöhungen, das Anrecht auf die Gehaltstabelle, die mit dem Dienstgrad |
| oder der Funktion verbunden ist, die es vor der Versetzung innehatte, | oder der Funktion verbunden ist, die es vor der Versetzung innehatte, |
| solange diese Gehaltstabelle für das Personalmitglied vorteilhafter | solange diese Gehaltstabelle für das Personalmitglied vorteilhafter |
| ist als die Gehaltstabelle, einschliesslich der zwischenzeitlichen | ist als die Gehaltstabelle, einschliesslich der zwischenzeitlichen |
| Erhöhungen, auf die es als Personalmitglied des operativen Korps der | Erhöhungen, auf die es als Personalmitglied des operativen Korps der |
| ehemaligen Gendarmerie Anspruch erheben kann. | ehemaligen Gendarmerie Anspruch erheben kann. |
| Es kommt ausserdem in den Genuss einer Zusatzzulage, die der Differenz | Es kommt ausserdem in den Genuss einer Zusatzzulage, die der Differenz |
| entspricht zwischen der in Anwendung von Absatz 1 erhaltenen festen | entspricht zwischen der in Anwendung von Absatz 1 erhaltenen festen |
| Besoldung und der vorteilhaftesten festen Besoldung, auf die es | Besoldung und der vorteilhaftesten festen Besoldung, auf die es |
| Anspruch erheben kann, je nachdem, ob es die mit dem ursprünglichen | Anspruch erheben kann, je nachdem, ob es die mit dem ursprünglichen |
| Statut der Luftfahrtpolizei verbundene feste Besoldung oder die mit | Statut der Luftfahrtpolizei verbundene feste Besoldung oder die mit |
| dem Statut des operativen Korps der ehemaligen Gendarmerie verbundene | dem Statut des operativen Korps der ehemaligen Gendarmerie verbundene |
| feste Besoldung erhält. | feste Besoldung erhält. |
| Unter der mit dem Statut des operativen Korps der ehemaligen | Unter der mit dem Statut des operativen Korps der ehemaligen |
| Gendarmerie verbundenen festen Besoldung versteht man das Gehalt, | Gendarmerie verbundenen festen Besoldung versteht man das Gehalt, |
| erhöht um die Wohnungszulage oder die Zulage für besondere Funktionen | erhöht um die Wohnungszulage oder die Zulage für besondere Funktionen |
| und gegebenenfalls um die Haushalts- und Ortszulage. | und gegebenenfalls um die Haushalts- und Ortszulage. |
| Unter der mit dem ursprünglichen Statut verbundenen festen Besoldung | Unter der mit dem ursprünglichen Statut verbundenen festen Besoldung |
| versteht man das Gehalt, erhöht um die Haushalts- und Ortszulage. | versteht man das Gehalt, erhöht um die Haushalts- und Ortszulage. |
| KAPITEL VI - Schlussbestimmungen | KAPITEL VI - Schlussbestimmungen |
| Art. 11 - Vorliegender Erlass wird wirksam mit 1. März 1999. | Art. 11 - Vorliegender Erlass wird wirksam mit 1. März 1999. |
| Art. 12 - Unser Minister des Innern ist mit der Ausführung des | Art. 12 - Unser Minister des Innern ist mit der Ausführung des |
| vorliegenden Erlasses beauftragt. | vorliegenden Erlasses beauftragt. |
| Gegeben zu Brüssel, den 20. Dezember 2007 | Gegeben zu Brüssel, den 20. Dezember 2007 |
| ALBERT | ALBERT |
| Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
| Der Vizepremierminister und Minister des Innern, | Der Vizepremierminister und Minister des Innern, |
| P. DEWAEL | P. DEWAEL |
| Anlage 1 zum Königlichen Erlass vom 20. Dezember 2007 | Anlage 1 zum Königlichen Erlass vom 20. Dezember 2007 |
| FORMULAR FÜR DIE BEANTRAGUNG DER VERSETZUNG ZUR KATEGORIE PERSONAL MIT | FORMULAR FÜR DIE BEANTRAGUNG DER VERSETZUNG ZUR KATEGORIE PERSONAL MIT |
| ALLGEMEINEN POLIZEIBEFUGNISSEN | ALLGEMEINEN POLIZEIBEFUGNISSEN |
| NAME UND VORNAME DES ANTRAGSTELLERS: | NAME UND VORNAME DES ANTRAGSTELLERS: |
| DERZEITIGER POLIZEIDIENST: | DERZEITIGER POLIZEIDIENST: |
| IDENTIFIZIERUNGSNUMMER: | IDENTIFIZIERUNGSNUMMER: |
| GEBURTSDATUM: | GEBURTSDATUM: |
| . . . . . | . . . . . |
| . . . . . | . . . . . |
| Der Unterzeichnete beantragt die Versetzung zur Kategorie Personal mit | Der Unterzeichnete beantragt die Versetzung zur Kategorie Personal mit |
| allgemeinen Polizeibefugnissen am . . . . . * | allgemeinen Polizeibefugnissen am . . . . . * |
| Datum: | Datum: |
| Unterschrift: | Unterschrift: |
| * Das Datum der Versetzung muss obligatorisch auf den Ersten eines | * Das Datum der Versetzung muss obligatorisch auf den Ersten eines |
| Monats und darf frühestens auf den 1. März 1999 fallen. | Monats und darf frühestens auf den 1. März 1999 fallen. |
| Gesehen, um Unserem Erlass vom 20. Dezember 2007 über die | Gesehen, um Unserem Erlass vom 20. Dezember 2007 über die |
| Rechtsstellung der zur ehemaligen Gendarmerie versetzten | Rechtsstellung der zur ehemaligen Gendarmerie versetzten |
| Personalmitglieder der ehemaligen Luftfahrtpolizei beigefügt zu werden | Personalmitglieder der ehemaligen Luftfahrtpolizei beigefügt zu werden |
| ALBERT | ALBERT |
| Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
| Der Vizepremierminister und Minister des Innern | Der Vizepremierminister und Minister des Innern |
| P. DEWAEL | P. DEWAEL |
| Anlage 2 zum Königlichen Erlass vom 20. Dezember 2007 | Anlage 2 zum Königlichen Erlass vom 20. Dezember 2007 |
| GLEICHWERTIGKEIT DER STUFEN UND DIENSTGRADE | GLEICHWERTIGKEIT DER STUFEN UND DIENSTGRADE |
| STUFE | STUFE |
| DIENSTGRAD DES URSPRÜNGLICHEN STATUTS | DIENSTGRAD DES URSPRÜNGLICHEN STATUTS |
| DIENSTGRAD DES OPERATIVEN KORPS | DIENSTGRAD DES OPERATIVEN KORPS |
| UnteroffizierDienstgrad | UnteroffizierDienstgrad |
| Dienstgrad | Dienstgrad |
| A. Unteroffizier | A. Unteroffizier |
| - / | - / |
| - / | - / |
| B. Elite-Unteroffizier | B. Elite-Unteroffizier |
| - Untergeordneter Flugplatzleiter | - Untergeordneter Flugplatzleiter |
| - Erster untergeordneter Flugplatzleiter | - Erster untergeordneter Flugplatzleiter |
| - Untergeordneter Hauptflugplatzleiter | - Untergeordneter Hauptflugplatzleiter |
| - Untergeordneter Flugplatzleiter erster Klasse | - Untergeordneter Flugplatzleiter erster Klasse |
| - Oberwachtmeister | - Oberwachtmeister |
| - erster Oberwachtmeister | - erster Oberwachtmeister |
| C. Höherer Unteroffizier | C. Höherer Unteroffizier |
| - Erster untergeordneter Flugplatzleiter erster Klasse | - Erster untergeordneter Flugplatzleiter erster Klasse |
| - Untergeordneter Hauptflugplatzleiter erster Klasse | - Untergeordneter Hauptflugplatzleiter erster Klasse |
| - Adjutant | - Adjutant |
| - Oberadjutant | - Oberadjutant |
| Gesehen, um Unserem Erlass vom 20. Dezember 2007 über die | Gesehen, um Unserem Erlass vom 20. Dezember 2007 über die |
| Rechtsstellung der zur ehemaligen Gendarmerie versetzten | Rechtsstellung der zur ehemaligen Gendarmerie versetzten |
| Personalmitglieder der ehemaligen Luftfahrtpolizei beigefügt zu werden | Personalmitglieder der ehemaligen Luftfahrtpolizei beigefügt zu werden |
| ALBERT | ALBERT |
| Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
| Der Vizepremierminister und Minister des Innern | Der Vizepremierminister und Minister des Innern |
| P. DEWAEL | P. DEWAEL |