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Vue multilingue de Arrêté Royal du 19/06/2003
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Arrêté royal établissant la traduction officielle en langue allemande de l'arrêté royal du 7 avril 2003 désignant les membres du Conseil consultatif des bourgmestres Koninklijk besluit tot vaststelling van de officiële Duitse vertaling van het koninklijk besluit van 7 april 2003 tot aanwijzing van de leden van de Adviesraad van burgemeesters
SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN
19 JUIN 2003. - Arrêté royal établissant la traduction officielle en 19 JUNI 2003. - Koninklijk besluit tot vaststelling van de officiële
langue allemande de l'arrêté royal du 7 avril 2003 désignant les Duitse vertaling van het koninklijk besluit van 7 april 2003 tot
membres du Conseil consultatif des bourgmestres aanwijzing van de leden van de Adviesraad van burgemeesters
ALBERT II, Roi des Belges, ALBERT II, Koning der Belgen,
A tous, présents et à venir, Salut. Aan allen die nu zijn en hierna wezen zullen, Onze Groet.
Vu la loi du 31 décembre 1983 de réformes institutionnelles pour la Gelet op de wet van 31 december 1983 tot hervorming der instellingen
Communauté germanophone, notamment l'article 76, § 1er, 1°, et § 3, voor de Duitstalige Gemeenschap, inzonderheid op artikel 76, § 1, 1°,
remplacé par la loi du 18 juillet 1990; en § 3, vervangen bij de wet van 18 juli 1990;
Vu le projet de traduction officielle en langue allemande de l'arrêté Gelet op het ontwerp van officiële Duitse vertaling van het koninklijk
royal du 7 avril 2003 désignant les membres du Conseil consultatif des besluit van 7 april 2003 tot aanwijzing van de leden van de Adviesraad
bourgmestres, établi par le Service central de traduction allemande du van burgemeesters, opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse
Commissariat d'arrondissement adjoint à Malmedy; vertaling van het Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy;
Sur la proposition de Notre Ministre de l'Intérieur, Op de voordracht van Onze Minister van Binnenlandse Zaken,
Nous avons arrêté et arrêtons : Hebben Wij besloten en besluiten Wij :

Article 1er.Le texte annexé au présent arrêté constitue la traduction

Artikel 1.De bij dit besluit gevoegde tekst is de officiële Duitse

officielle en langue allemande de l'arrêté royal du 7 avril 2003 vertaling van het koninklijk besluit van 7 april 2003 tot aanwijzing
désignant les membres du Conseil consultatif des bourgmestres. van de leden van de Adviesraad van burgemeesters.

Art. 2.Notre Ministre de l'Intérieur est chargé de l'exécution du

Art. 2.Onze Minister van Binnenlandse Zaken is belast met de

présent arrêté. uitvoering van dit besluit.
Donné à Bruxelles, le 19 juin 2003. Gegeven te Brussel, 19 juni 2003.
ALBERT ALBERT
Par le Roi : Van Koningswege :
Le Ministre de l'Intérieur, De Minister van Binnenlandse Zaken,
A. DUQUESNE A. DUQUESNE
Annexe - Bijlage Annexe - Bijlage
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES
7. APRIL 2003 - Königlicher Erlass zur Bestellung der Mitglieder des 7. APRIL 2003 - Königlicher Erlass zur Bestellung der Mitglieder des
Bürgermeisterbeirats Bürgermeisterbeirats
ALBERT II., König der Belgier, ALBERT II., König der Belgier,
Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss! Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss!
Aufgrund des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines auf Aufgrund des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines auf
zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes, insbesondere zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes, insbesondere
des Artikels 8; des Artikels 8;
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 6. April 2000 über den Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 6. April 2000 über den
Bürgermeisterbeirat; Bürgermeisterbeirat;
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 1. August 2000 zur Bestellung Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 1. August 2000 zur Bestellung
der Mitglieder des Bürgermeisterbeirats; der Mitglieder des Bürgermeisterbeirats;
Aufgrund der Stellungnahme des Generalinspektors der Finanzen vom 1. Aufgrund der Stellungnahme des Generalinspektors der Finanzen vom 1.
April 2003; April 2003;
Aufgrund der im Belgischen Staatsblatt vom 3. Februar 2003 Aufgrund der im Belgischen Staatsblatt vom 3. Februar 2003
veröffentlichten Bekanntmachung, durch die die Bewerber aufgefordert veröffentlichten Bekanntmachung, durch die die Bewerber aufgefordert
wurden, ihre Bewerbung für die Stellen als ordentliches Mitglied und wurden, ihre Bewerbung für die Stellen als ordentliches Mitglied und
als Ersatzmitglied binnen einer Frist von zwanzig Tagen ab der als Ersatzmitglied binnen einer Frist von zwanzig Tagen ab der
Veröffentlichung der Bekanntmachung einzureichen; Veröffentlichung der Bekanntmachung einzureichen;
Aufgrund der eingegangenen Bewerbungen; Aufgrund der eingegangenen Bewerbungen;
Aufgrund der Tatsache, dass die Anzahl der nach dem Bewerberaufruf vom Aufgrund der Tatsache, dass die Anzahl der nach dem Bewerberaufruf vom
3. Februar 2003 eingereichten Bewerbungen nicht ausreichte, um alle 3. Februar 2003 eingereichten Bewerbungen nicht ausreichte, um alle
Mitglieder des Beirats zu ersetzen; Mitglieder des Beirats zu ersetzen;
Aufgrund der im Belgischen Staatsblatt vom 12. März 2003 Aufgrund der im Belgischen Staatsblatt vom 12. März 2003
veröffentlichten Bekanntmachung zur Verlängerung der Frist, innerhalb veröffentlichten Bekanntmachung zur Verlängerung der Frist, innerhalb
deren die Bewerbungen eingereicht werden konnten; deren die Bewerbungen eingereicht werden konnten;
Aufgrund der Tatsache, dass anhand der Anzahl zulässiger Bewerbungen Aufgrund der Tatsache, dass anhand der Anzahl zulässiger Bewerbungen
nicht alle Stellen als Ersatzmitglied besetzt werden können; dass es nicht alle Stellen als Ersatzmitglied besetzt werden können; dass es
im Hinblick auf eine reibungslose Arbeitsweise des Beirats aber im Hinblick auf eine reibungslose Arbeitsweise des Beirats aber
wichtig ist, die ordentlichen Mitglieder zu bestellen; wichtig ist, die ordentlichen Mitglieder zu bestellen;
Aufgrund der Tatsache, dass zwei Bürgermeister aus der Region Aufgrund der Tatsache, dass zwei Bürgermeister aus der Region
Brüssel-Hauptstadt kommen müssen; Brüssel-Hauptstadt kommen müssen;
In der Erwägung, dass nur die Bewerbungen von Herrn DESIR und Herrn In der Erwägung, dass nur die Bewerbungen von Herrn DESIR und Herrn
MOUREAUX dieses Kriterium erfüllen; MOUREAUX dieses Kriterium erfüllen;
Aufgrund der Tatsache, dass ein Bürgermeister aus der Wallonischen Aufgrund der Tatsache, dass ein Bürgermeister aus der Wallonischen
Region ein deutschsprachiger Bürgermeister sein muss; Region ein deutschsprachiger Bürgermeister sein muss;
In der Erwägung, dass nur die Bewerbung von Herrn LECERF dieses In der Erwägung, dass nur die Bewerbung von Herrn LECERF dieses
Kriterium erfüllt; Kriterium erfüllt;
Aufgrund der Tatsache, dass ein Bürgermeister aus einer wallonischen Aufgrund der Tatsache, dass ein Bürgermeister aus einer wallonischen
Gemeinde mit mehr als 100 000 Einwohnern stammen muss; Gemeinde mit mehr als 100 000 Einwohnern stammen muss;
Aufgrund der Tatsache, dass nur zwei Bewerbungen dieses Kriterium Aufgrund der Tatsache, dass nur zwei Bewerbungen dieses Kriterium
erfüllen; erfüllen;
In der Erwägung, dass aus der Bewerbung von Herrn DEMEYER hervorgeht, In der Erwägung, dass aus der Bewerbung von Herrn DEMEYER hervorgeht,
dass er der einzige Bürgermeister ist, der aus einer grossen dass er der einzige Bürgermeister ist, der aus einer grossen
wallonischen Stadt kommt, dass er aus einer Eingemeindezone kommt, wallonischen Stadt kommt, dass er aus einer Eingemeindezone kommt,
dass mindestens vier Bürgermeister einer Eingemeindezone angehören dass mindestens vier Bürgermeister einer Eingemeindezone angehören
müssen und dass der einzige andere Bürgermeister aus der Provinz müssen und dass der einzige andere Bürgermeister aus der Provinz
Lüttich ein deutschsprachiger Bürgermeister ist; dass es also Lüttich ein deutschsprachiger Bürgermeister ist; dass es also
angebracht ist, Herrn DEMEYER zum ordentlichen Mitglied zu bestellen; angebracht ist, Herrn DEMEYER zum ordentlichen Mitglied zu bestellen;
Aufgrund der Tatsache, dass ein Bürgermeister aus einer Gemeinde der Aufgrund der Tatsache, dass ein Bürgermeister aus einer Gemeinde der
Provinz Namur stammen muss; Provinz Namur stammen muss;
In der Erwägung, dass nur zwei Bewerbungen, die dieses Kriterium In der Erwägung, dass nur zwei Bewerbungen, die dieses Kriterium
erfüllen, rechtsgültig eingereicht worden sind; dass Herr DAUSSOGNE erfüllen, rechtsgültig eingereicht worden sind; dass Herr DAUSSOGNE
aus einer Eingemeindezone kommt; dass er sich auf einen hohen aus einer Eingemeindezone kommt; dass er sich auf einen hohen
persönlichen Einsatz für seine Polizeizone berufen kann; dass es also persönlichen Einsatz für seine Polizeizone berufen kann; dass es also
angebracht ist, Herrn DAUSSOGNE zum ordentlichen Mitglied zu angebracht ist, Herrn DAUSSOGNE zum ordentlichen Mitglied zu
bestellen; bestellen;
Aufgrund der Tatsache, dass ein Bürgermeister aus einer Gemeinde der Aufgrund der Tatsache, dass ein Bürgermeister aus einer Gemeinde der
Provinz Wallonisch-Brabant stammen muss; Provinz Wallonisch-Brabant stammen muss;
In der Erwägung, dass unter den rechtsgültig eingereichten Bewerbungen In der Erwägung, dass unter den rechtsgültig eingereichten Bewerbungen
nur zwei dieses Kriterium erfüllen; dass die Bewerbung von Herrn DEMOL nur zwei dieses Kriterium erfüllen; dass die Bewerbung von Herrn DEMOL
besser begründet ist, da er seine konstruktive Haltung und seine besser begründet ist, da er seine konstruktive Haltung und seine
Fähigkeit, den Übergang vom früheren zum neuen Beirat zu Fähigkeit, den Übergang vom früheren zum neuen Beirat zu
gewährleisten, erwähnt; dass es also angebracht ist, Herrn DEMOL zum gewährleisten, erwähnt; dass es also angebracht ist, Herrn DEMOL zum
ordentlichen Mitglied zu bestellen; ordentlichen Mitglied zu bestellen;
Aufgrund der Tatsache, dass ein Bürgermeister aus einer Gemeinde der Aufgrund der Tatsache, dass ein Bürgermeister aus einer Gemeinde der
Provinz Luxemburg stammen muss; Provinz Luxemburg stammen muss;
In der Erwägung, dass nur drei Bewerbungen dieses Kriterium erfüllen; In der Erwägung, dass nur drei Bewerbungen dieses Kriterium erfüllen;
dass einer dieser drei Bewerber nicht berücksichtigt werden kann, da dass einer dieser drei Bewerber nicht berücksichtigt werden kann, da
er einer Zone mit weniger als 50 000 Einwohnern angehört; dass in der er einer Zone mit weniger als 50 000 Einwohnern angehört; dass in der
Wallonischen Region nur drei Bürgermeister aus solchen Zonen stammen Wallonischen Region nur drei Bürgermeister aus solchen Zonen stammen
dürfen; dass die Stellen, die Bürgermeistern aus Zonen mit weniger als dürfen; dass die Stellen, die Bürgermeistern aus Zonen mit weniger als
50 000 Einwohnern vorbehalten sind, unbedingt von Bürgermeistern der 50 000 Einwohnern vorbehalten sind, unbedingt von Bürgermeistern der
Provinzen Namur und Wallonisch-Brabant und vom deutschsprachigen Provinzen Namur und Wallonisch-Brabant und vom deutschsprachigen
Bürgermeister besetzt werden müssen, da alle eingereichten Bewerbungen Bürgermeister besetzt werden müssen, da alle eingereichten Bewerbungen
für diese drei Stellen von Bürgermeistern aus Zonen mit weniger als 50 für diese drei Stellen von Bürgermeistern aus Zonen mit weniger als 50
000 Einwohnern stammen; 000 Einwohnern stammen;
In der Erwägung, dass unter den zwei verbleibenden Bewerbungen die von In der Erwägung, dass unter den zwei verbleibenden Bewerbungen die von
Herrn JEANJOT für den Beirat die nützlichste ist, da er sich auf Herrn JEANJOT für den Beirat die nützlichste ist, da er sich auf
dreissig Jahre Erfahrung als Mitglied der Polizeidienste berufen kann; dreissig Jahre Erfahrung als Mitglied der Polizeidienste berufen kann;
dass es also angebracht ist, ihn zum ordentlichen Mitglied zu dass es also angebracht ist, ihn zum ordentlichen Mitglied zu
bestellen; bestellen;
Aufgrund der Tatsache, dass ein Bürgermeister aus einer Gemeinde der Aufgrund der Tatsache, dass ein Bürgermeister aus einer Gemeinde der
Provinz Hennegau stammen muss; dass nur noch ein Bürgermeister aus Provinz Hennegau stammen muss; dass nur noch ein Bürgermeister aus
einer Zone mit einer Einwohnerschaft zwischen 50 000 und 100 000 einer Zone mit einer Einwohnerschaft zwischen 50 000 und 100 000
Personen bestellt werden kann; Personen bestellt werden kann;
In der Erwägung, dass nur drei Bewerbungen diese Kriterien erfüllen; In der Erwägung, dass nur drei Bewerbungen diese Kriterien erfüllen;
dass Herr DETREMMERIE einer Eingemeindezone angehört und seine grosse dass Herr DETREMMERIE einer Eingemeindezone angehört und seine grosse
Erfahrung als Bürgermeister für den Beirat nützlich und wertvoll ist; Erfahrung als Bürgermeister für den Beirat nützlich und wertvoll ist;
dass es also angebracht ist, Herrn DETREMMERIE zum Mitglied des dass es also angebracht ist, Herrn DETREMMERIE zum Mitglied des
Beirats zu bestellen; Beirats zu bestellen;
Aufgrund der Tatsache, dass zwei Bürgermeister der Flämischen Region Aufgrund der Tatsache, dass zwei Bürgermeister der Flämischen Region
aus Zonen mit einer Einwohnerschaft von weniger als 50 000 Personen aus Zonen mit einer Einwohnerschaft von weniger als 50 000 Personen
stammen müssen; stammen müssen;
In der Erwägung, dass Bürgermeistern weiblichen Geschlechts und In der Erwägung, dass Bürgermeistern weiblichen Geschlechts und
Bürgermeistern aus Eingemeindezonen Vorrang gegeben werden soll; dass Bürgermeistern aus Eingemeindezonen Vorrang gegeben werden soll; dass
nur zwei weibliche Bürgermeister einer solchen Zone angehören; dass nur zwei weibliche Bürgermeister einer solchen Zone angehören; dass
Frau VAN DAMME sich auf ihre Erfahrung als Mitglied des Frau VAN DAMME sich auf ihre Erfahrung als Mitglied des
Verwaltungsbeirats der Polizeischule von Brügge berufen kann; dass nur Verwaltungsbeirats der Polizeischule von Brügge berufen kann; dass nur
drei Bewerber aus Eingemeindezonen kommen; dass nur Herr DURANT seine drei Bewerber aus Eingemeindezonen kommen; dass nur Herr DURANT seine
Bewerbung begründet hat, indem er den Nutzen seiner Erfahrung für den Bewerbung begründet hat, indem er den Nutzen seiner Erfahrung für den
Beirat hervorgehoben hat; dass es daher angebracht ist, Frau VAN DAMME Beirat hervorgehoben hat; dass es daher angebracht ist, Frau VAN DAMME
und Herrn DURANT zu Mitgliedern des Beirats zu bestellen; und Herrn DURANT zu Mitgliedern des Beirats zu bestellen;
Aufgrund der Tatsache, dass drei flämische Bürgermeister aus einer Aufgrund der Tatsache, dass drei flämische Bürgermeister aus einer
Zone mit einer Einwohnerschaft von mehr als 100 000 Personen stammen Zone mit einer Einwohnerschaft von mehr als 100 000 Personen stammen
müssen; müssen;
In der Erwägung, dass vier zulässige Bewerbungen dieses Kriterium In der Erwägung, dass vier zulässige Bewerbungen dieses Kriterium
erfüllen; dass aus der Prüfung der Bewerbungen hervorgeht, dass die erfüllen; dass aus der Prüfung der Bewerbungen hervorgeht, dass die
Bewerbung von Herrn MOENAERT unbedingt berücksichtigt werden muss, da Bewerbung von Herrn MOENAERT unbedingt berücksichtigt werden muss, da
er aus einer Eingemeindezone stammt; dass die Bestellung des anderen er aus einer Eingemeindezone stammt; dass die Bestellung des anderen
Bewerbers aus der Provinz Westflandern zum ordentlichen Mitglied des Bewerbers aus der Provinz Westflandern zum ordentlichen Mitglied des
Beirats die angemessene Vertretung der Provinzen aus dem Gleichgewicht Beirats die angemessene Vertretung der Provinzen aus dem Gleichgewicht
bringen würde, da dann 3 Mitglieder des Beirats aus dieser Provinz bringen würde, da dann 3 Mitglieder des Beirats aus dieser Provinz
kommen würden; dass daher die Herren MOENAERT, REYNDERS und HENDRICKX kommen würden; dass daher die Herren MOENAERT, REYNDERS und HENDRICKX
zu Mitgliedern des Beirats bestellt werden müssen; zu Mitgliedern des Beirats bestellt werden müssen;
Aufgrund der Tatsache, dass drei flämische Bürgermeister aus Zonen mit Aufgrund der Tatsache, dass drei flämische Bürgermeister aus Zonen mit
einer Einwohnerschaft zwischen 50 000 und 100 000 Personen stammen einer Einwohnerschaft zwischen 50 000 und 100 000 Personen stammen
müssen; müssen;
In der Erwägung, dass jede Provinz über ein Mitglied im Beirat In der Erwägung, dass jede Provinz über ein Mitglied im Beirat
verfügen muss; dass nur die Bewerbung von Herrn DE BLOCK es der verfügen muss; dass nur die Bewerbung von Herrn DE BLOCK es der
Provinz Flämisch-Brabant ermöglicht, über einen Vertreter zu verfügen; Provinz Flämisch-Brabant ermöglicht, über einen Vertreter zu verfügen;
In der Erwägung, dass es angebracht ist, dafür zu sorgen, dass jede In der Erwägung, dass es angebracht ist, dafür zu sorgen, dass jede
Provinz auf angemessene Weise vertreten ist; dass also kein anderer Provinz auf angemessene Weise vertreten ist; dass also kein anderer
Bürgermeister aus der Provinz Westflandern ausgewählt werden kann; Bürgermeister aus der Provinz Westflandern ausgewählt werden kann;
dass unter den dreizehn Bewerbungen von Bürgermeistern aus einer Zone dass unter den dreizehn Bewerbungen von Bürgermeistern aus einer Zone
mit einer Einwohnerschaft zwischen 50 000 und 100 000 Personen die mit einer Einwohnerschaft zwischen 50 000 und 100 000 Personen die
Bewerbungen der Herren DE MEULEMEESTER und VANDENHOVE für den Beirat Bewerbungen der Herren DE MEULEMEESTER und VANDENHOVE für den Beirat
die nützlichsten sind, da sie sich auf eine grosse nützliche Erfahrung die nützlichsten sind, da sie sich auf eine grosse nützliche Erfahrung
und auf gute Kenntnisse im Polizeibereich berufen können; dass sie und auf gute Kenntnisse im Polizeibereich berufen können; dass sie
ausserdem den nötigen Scharfsinn haben und in den Polizeibereich reell ausserdem den nötigen Scharfsinn haben und in den Polizeibereich reell
einbezogen sind; einbezogen sind;
Auf Vorschlag Unseres Ministers des Innern und aufgrund der Auf Vorschlag Unseres Ministers des Innern und aufgrund der
Stellungnahme Unserer Minister, die im Rat darüber beraten haben, Stellungnahme Unserer Minister, die im Rat darüber beraten haben,
Haben Wir beschlossen und erlassen Wir: Haben Wir beschlossen und erlassen Wir:
Artikel 1 - Folgende acht Bürgermeister der Flämischen Region werden Artikel 1 - Folgende acht Bürgermeister der Flämischen Region werden
zu Mitgliedern des Bürgermeisterbeirats bestellt: zu Mitgliedern des Bürgermeisterbeirats bestellt:
- Bürgermeister aus einer Polizeizone mit weniger als 50 000 - Bürgermeister aus einer Polizeizone mit weniger als 50 000
Einwohnern: Einwohnern:
Herr Luc DURANT, Bürgermeister von Ninove, Herr Luc DURANT, Bürgermeister von Ninove,
Frau Godelieve VAN DAMME, Bürgermeisterin von Dixmuiden, Frau Godelieve VAN DAMME, Bürgermeisterin von Dixmuiden,
- Bürgermeister aus einer Polizeizone mit 50 000 bis 100 000 - Bürgermeister aus einer Polizeizone mit 50 000 bis 100 000
Einwohnern: Einwohnern:
Herr Eddie DE BLOCK, Bürgermeister von Merchtem, Herr Eddie DE BLOCK, Bürgermeister von Merchtem,
Herr Marnic DE MEULEMEESTER, Bürgermeister von Oudenaarde, Herr Marnic DE MEULEMEESTER, Bürgermeister von Oudenaarde,
Herr Ludwig VANDENHOVE, Bürgermeister von Sint-Truiden, Herr Ludwig VANDENHOVE, Bürgermeister von Sint-Truiden,
- Bürgermeister aus einer Polizeizone mit mehr als 100 000 Einwohnern: - Bürgermeister aus einer Polizeizone mit mehr als 100 000 Einwohnern:
Herr Patrick MOENAERT, Bürgermeister von Brügge, Herr Patrick MOENAERT, Bürgermeister von Brügge,
Herr Herman REYNDERS, Bürgermeister von Hasselt, Herr Herman REYNDERS, Bürgermeister von Hasselt,
Herr Marcel HENDRICKX, Bürgermeister von Turnhout. Herr Marcel HENDRICKX, Bürgermeister von Turnhout.
Folgende sechs Bürgermeister der Wallonischen Region werden zu Folgende sechs Bürgermeister der Wallonischen Region werden zu
Mitgliedern des Bürgermeisterbeirats bestellt: Mitgliedern des Bürgermeisterbeirats bestellt:
- Bürgermeister aus einer Polizeizone mit weniger als 50 000 - Bürgermeister aus einer Polizeizone mit weniger als 50 000
Einwohnern: Einwohnern:
Herr Jules DEMOL, Bürgermeister von Rebecq, Herr Jules DEMOL, Bürgermeister von Rebecq,
Herr Joseph DAUSSOGNE, Bürgermeister von Jemeppe-sur-Sambre, Herr Joseph DAUSSOGNE, Bürgermeister von Jemeppe-sur-Sambre,
- Bürgermeister aus einer Gemeinde des deutschen Sprachgebietes: - Bürgermeister aus einer Gemeinde des deutschen Sprachgebietes:
Herr Alfred LECERF, Bürgermeister von Lontzen, Herr Alfred LECERF, Bürgermeister von Lontzen,
- Bürgermeister aus einer Polizeizone mit 50 000 bis 100 000 - Bürgermeister aus einer Polizeizone mit 50 000 bis 100 000
Einwohnern: Einwohnern:
Herr Guy JEANJOT, Bürgermeister von Tellin, Herr Guy JEANJOT, Bürgermeister von Tellin,
Herr Jean-Pierre DETREMMERIE, Bürgermeister von Mouscron, Herr Jean-Pierre DETREMMERIE, Bürgermeister von Mouscron,
- Bürgermeister aus einer Polizeizone mit mehr als 100 000 Einwohnern: - Bürgermeister aus einer Polizeizone mit mehr als 100 000 Einwohnern:
Herr Willy DEMEYER, Bürgermeister von Lüttich. Herr Willy DEMEYER, Bürgermeister von Lüttich.
Folgende zwei Bürgermeister der Region Brüssel-Hauptstadt werden zu Folgende zwei Bürgermeister der Region Brüssel-Hauptstadt werden zu
Mitgliedern des Bürgermeisterbeirats bestellt: Mitgliedern des Bürgermeisterbeirats bestellt:
Herr Philippe MOUREAUX, Bürgermeister von Herr Philippe MOUREAUX, Bürgermeister von
Molenbeek-Saint-Jean/Sint-Jans-Molenbeek, Molenbeek-Saint-Jean/Sint-Jans-Molenbeek,
Herr Georges DESIR, Bürgermeister von Herr Georges DESIR, Bürgermeister von
Woluwe-Saint-Lambert/Sint-Lambrechts-Woluwe. Woluwe-Saint-Lambert/Sint-Lambrechts-Woluwe.
Art. 2 - Vorliegender Erlass tritt am 6. August 2003 in Kraft. Art. 2 - Vorliegender Erlass tritt am 6. August 2003 in Kraft.
Art. 3 - Unser Minister des Innern ist mit der Ausführung des Art. 3 - Unser Minister des Innern ist mit der Ausführung des
vorliegenden Erlasses beauftragt. vorliegenden Erlasses beauftragt.
Gegeben zu Brüssel, den 7. April 2003 Gegeben zu Brüssel, den 7. April 2003
ALBERT ALBERT
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Der Minister des Innern Der Minister des Innern
A. DUQUESNE A. DUQUESNE
Vu pour être annexé à Notre arrêté du 19 juin 2003. Gezien om te worden gevoegd bij Ons besluit van 19 juni 2003.
ALBERT ALBERT
Par le Roi : Van Koningswege :
Le Ministre de l'Intérieur, De Minister van Binnenlandse Zaken,
A. DUQUESNE A. DUQUESNE
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