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Arrêté royal établissant la traduction officielle en langue allemande de l'arrêté royal du 7 avril 2003 désignant les membres du Conseil consultatif des bourgmestres | Koninklijk besluit tot vaststelling van de officiële Duitse vertaling van het koninklijk besluit van 7 april 2003 tot aanwijzing van de leden van de Adviesraad van burgemeesters |
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SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR | FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN |
19 JUIN 2003. - Arrêté royal établissant la traduction officielle en | 19 JUNI 2003. - Koninklijk besluit tot vaststelling van de officiële |
langue allemande de l'arrêté royal du 7 avril 2003 désignant les | Duitse vertaling van het koninklijk besluit van 7 april 2003 tot |
membres du Conseil consultatif des bourgmestres | aanwijzing van de leden van de Adviesraad van burgemeesters |
ALBERT II, Roi des Belges, | ALBERT II, Koning der Belgen, |
A tous, présents et à venir, Salut. | Aan allen die nu zijn en hierna wezen zullen, Onze Groet. |
Vu la loi du 31 décembre 1983 de réformes institutionnelles pour la | Gelet op de wet van 31 december 1983 tot hervorming der instellingen |
Communauté germanophone, notamment l'article 76, § 1er, 1°, et § 3, | voor de Duitstalige Gemeenschap, inzonderheid op artikel 76, § 1, 1°, |
remplacé par la loi du 18 juillet 1990; | en § 3, vervangen bij de wet van 18 juli 1990; |
Vu le projet de traduction officielle en langue allemande de l'arrêté | Gelet op het ontwerp van officiële Duitse vertaling van het koninklijk |
royal du 7 avril 2003 désignant les membres du Conseil consultatif des | besluit van 7 april 2003 tot aanwijzing van de leden van de Adviesraad |
bourgmestres, établi par le Service central de traduction allemande du | van burgemeesters, opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse |
Commissariat d'arrondissement adjoint à Malmedy; | vertaling van het Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy; |
Sur la proposition de Notre Ministre de l'Intérieur, | Op de voordracht van Onze Minister van Binnenlandse Zaken, |
Nous avons arrêté et arrêtons : | Hebben Wij besloten en besluiten Wij : |
Article 1er.Le texte annexé au présent arrêté constitue la traduction |
Artikel 1.De bij dit besluit gevoegde tekst is de officiële Duitse |
officielle en langue allemande de l'arrêté royal du 7 avril 2003 | vertaling van het koninklijk besluit van 7 april 2003 tot aanwijzing |
désignant les membres du Conseil consultatif des bourgmestres. | van de leden van de Adviesraad van burgemeesters. |
Art. 2.Notre Ministre de l'Intérieur est chargé de l'exécution du |
Art. 2.Onze Minister van Binnenlandse Zaken is belast met de |
présent arrêté. | uitvoering van dit besluit. |
Donné à Bruxelles, le 19 juin 2003. | Gegeven te Brussel, 19 juni 2003. |
ALBERT | ALBERT |
Par le Roi : | Van Koningswege : |
Le Ministre de l'Intérieur, | De Minister van Binnenlandse Zaken, |
A. DUQUESNE | A. DUQUESNE |
Annexe - Bijlage | Annexe - Bijlage |
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES |
7. APRIL 2003 - Königlicher Erlass zur Bestellung der Mitglieder des | 7. APRIL 2003 - Königlicher Erlass zur Bestellung der Mitglieder des |
Bürgermeisterbeirats | Bürgermeisterbeirats |
ALBERT II., König der Belgier, | ALBERT II., König der Belgier, |
Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss! | Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss! |
Aufgrund des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines auf | Aufgrund des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines auf |
zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes, insbesondere | zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes, insbesondere |
des Artikels 8; | des Artikels 8; |
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 6. April 2000 über den | Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 6. April 2000 über den |
Bürgermeisterbeirat; | Bürgermeisterbeirat; |
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 1. August 2000 zur Bestellung | Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 1. August 2000 zur Bestellung |
der Mitglieder des Bürgermeisterbeirats; | der Mitglieder des Bürgermeisterbeirats; |
Aufgrund der Stellungnahme des Generalinspektors der Finanzen vom 1. | Aufgrund der Stellungnahme des Generalinspektors der Finanzen vom 1. |
April 2003; | April 2003; |
Aufgrund der im Belgischen Staatsblatt vom 3. Februar 2003 | Aufgrund der im Belgischen Staatsblatt vom 3. Februar 2003 |
veröffentlichten Bekanntmachung, durch die die Bewerber aufgefordert | veröffentlichten Bekanntmachung, durch die die Bewerber aufgefordert |
wurden, ihre Bewerbung für die Stellen als ordentliches Mitglied und | wurden, ihre Bewerbung für die Stellen als ordentliches Mitglied und |
als Ersatzmitglied binnen einer Frist von zwanzig Tagen ab der | als Ersatzmitglied binnen einer Frist von zwanzig Tagen ab der |
Veröffentlichung der Bekanntmachung einzureichen; | Veröffentlichung der Bekanntmachung einzureichen; |
Aufgrund der eingegangenen Bewerbungen; | Aufgrund der eingegangenen Bewerbungen; |
Aufgrund der Tatsache, dass die Anzahl der nach dem Bewerberaufruf vom | Aufgrund der Tatsache, dass die Anzahl der nach dem Bewerberaufruf vom |
3. Februar 2003 eingereichten Bewerbungen nicht ausreichte, um alle | 3. Februar 2003 eingereichten Bewerbungen nicht ausreichte, um alle |
Mitglieder des Beirats zu ersetzen; | Mitglieder des Beirats zu ersetzen; |
Aufgrund der im Belgischen Staatsblatt vom 12. März 2003 | Aufgrund der im Belgischen Staatsblatt vom 12. März 2003 |
veröffentlichten Bekanntmachung zur Verlängerung der Frist, innerhalb | veröffentlichten Bekanntmachung zur Verlängerung der Frist, innerhalb |
deren die Bewerbungen eingereicht werden konnten; | deren die Bewerbungen eingereicht werden konnten; |
Aufgrund der Tatsache, dass anhand der Anzahl zulässiger Bewerbungen | Aufgrund der Tatsache, dass anhand der Anzahl zulässiger Bewerbungen |
nicht alle Stellen als Ersatzmitglied besetzt werden können; dass es | nicht alle Stellen als Ersatzmitglied besetzt werden können; dass es |
im Hinblick auf eine reibungslose Arbeitsweise des Beirats aber | im Hinblick auf eine reibungslose Arbeitsweise des Beirats aber |
wichtig ist, die ordentlichen Mitglieder zu bestellen; | wichtig ist, die ordentlichen Mitglieder zu bestellen; |
Aufgrund der Tatsache, dass zwei Bürgermeister aus der Region | Aufgrund der Tatsache, dass zwei Bürgermeister aus der Region |
Brüssel-Hauptstadt kommen müssen; | Brüssel-Hauptstadt kommen müssen; |
In der Erwägung, dass nur die Bewerbungen von Herrn DESIR und Herrn | In der Erwägung, dass nur die Bewerbungen von Herrn DESIR und Herrn |
MOUREAUX dieses Kriterium erfüllen; | MOUREAUX dieses Kriterium erfüllen; |
Aufgrund der Tatsache, dass ein Bürgermeister aus der Wallonischen | Aufgrund der Tatsache, dass ein Bürgermeister aus der Wallonischen |
Region ein deutschsprachiger Bürgermeister sein muss; | Region ein deutschsprachiger Bürgermeister sein muss; |
In der Erwägung, dass nur die Bewerbung von Herrn LECERF dieses | In der Erwägung, dass nur die Bewerbung von Herrn LECERF dieses |
Kriterium erfüllt; | Kriterium erfüllt; |
Aufgrund der Tatsache, dass ein Bürgermeister aus einer wallonischen | Aufgrund der Tatsache, dass ein Bürgermeister aus einer wallonischen |
Gemeinde mit mehr als 100 000 Einwohnern stammen muss; | Gemeinde mit mehr als 100 000 Einwohnern stammen muss; |
Aufgrund der Tatsache, dass nur zwei Bewerbungen dieses Kriterium | Aufgrund der Tatsache, dass nur zwei Bewerbungen dieses Kriterium |
erfüllen; | erfüllen; |
In der Erwägung, dass aus der Bewerbung von Herrn DEMEYER hervorgeht, | In der Erwägung, dass aus der Bewerbung von Herrn DEMEYER hervorgeht, |
dass er der einzige Bürgermeister ist, der aus einer grossen | dass er der einzige Bürgermeister ist, der aus einer grossen |
wallonischen Stadt kommt, dass er aus einer Eingemeindezone kommt, | wallonischen Stadt kommt, dass er aus einer Eingemeindezone kommt, |
dass mindestens vier Bürgermeister einer Eingemeindezone angehören | dass mindestens vier Bürgermeister einer Eingemeindezone angehören |
müssen und dass der einzige andere Bürgermeister aus der Provinz | müssen und dass der einzige andere Bürgermeister aus der Provinz |
Lüttich ein deutschsprachiger Bürgermeister ist; dass es also | Lüttich ein deutschsprachiger Bürgermeister ist; dass es also |
angebracht ist, Herrn DEMEYER zum ordentlichen Mitglied zu bestellen; | angebracht ist, Herrn DEMEYER zum ordentlichen Mitglied zu bestellen; |
Aufgrund der Tatsache, dass ein Bürgermeister aus einer Gemeinde der | Aufgrund der Tatsache, dass ein Bürgermeister aus einer Gemeinde der |
Provinz Namur stammen muss; | Provinz Namur stammen muss; |
In der Erwägung, dass nur zwei Bewerbungen, die dieses Kriterium | In der Erwägung, dass nur zwei Bewerbungen, die dieses Kriterium |
erfüllen, rechtsgültig eingereicht worden sind; dass Herr DAUSSOGNE | erfüllen, rechtsgültig eingereicht worden sind; dass Herr DAUSSOGNE |
aus einer Eingemeindezone kommt; dass er sich auf einen hohen | aus einer Eingemeindezone kommt; dass er sich auf einen hohen |
persönlichen Einsatz für seine Polizeizone berufen kann; dass es also | persönlichen Einsatz für seine Polizeizone berufen kann; dass es also |
angebracht ist, Herrn DAUSSOGNE zum ordentlichen Mitglied zu | angebracht ist, Herrn DAUSSOGNE zum ordentlichen Mitglied zu |
bestellen; | bestellen; |
Aufgrund der Tatsache, dass ein Bürgermeister aus einer Gemeinde der | Aufgrund der Tatsache, dass ein Bürgermeister aus einer Gemeinde der |
Provinz Wallonisch-Brabant stammen muss; | Provinz Wallonisch-Brabant stammen muss; |
In der Erwägung, dass unter den rechtsgültig eingereichten Bewerbungen | In der Erwägung, dass unter den rechtsgültig eingereichten Bewerbungen |
nur zwei dieses Kriterium erfüllen; dass die Bewerbung von Herrn DEMOL | nur zwei dieses Kriterium erfüllen; dass die Bewerbung von Herrn DEMOL |
besser begründet ist, da er seine konstruktive Haltung und seine | besser begründet ist, da er seine konstruktive Haltung und seine |
Fähigkeit, den Übergang vom früheren zum neuen Beirat zu | Fähigkeit, den Übergang vom früheren zum neuen Beirat zu |
gewährleisten, erwähnt; dass es also angebracht ist, Herrn DEMOL zum | gewährleisten, erwähnt; dass es also angebracht ist, Herrn DEMOL zum |
ordentlichen Mitglied zu bestellen; | ordentlichen Mitglied zu bestellen; |
Aufgrund der Tatsache, dass ein Bürgermeister aus einer Gemeinde der | Aufgrund der Tatsache, dass ein Bürgermeister aus einer Gemeinde der |
Provinz Luxemburg stammen muss; | Provinz Luxemburg stammen muss; |
In der Erwägung, dass nur drei Bewerbungen dieses Kriterium erfüllen; | In der Erwägung, dass nur drei Bewerbungen dieses Kriterium erfüllen; |
dass einer dieser drei Bewerber nicht berücksichtigt werden kann, da | dass einer dieser drei Bewerber nicht berücksichtigt werden kann, da |
er einer Zone mit weniger als 50 000 Einwohnern angehört; dass in der | er einer Zone mit weniger als 50 000 Einwohnern angehört; dass in der |
Wallonischen Region nur drei Bürgermeister aus solchen Zonen stammen | Wallonischen Region nur drei Bürgermeister aus solchen Zonen stammen |
dürfen; dass die Stellen, die Bürgermeistern aus Zonen mit weniger als | dürfen; dass die Stellen, die Bürgermeistern aus Zonen mit weniger als |
50 000 Einwohnern vorbehalten sind, unbedingt von Bürgermeistern der | 50 000 Einwohnern vorbehalten sind, unbedingt von Bürgermeistern der |
Provinzen Namur und Wallonisch-Brabant und vom deutschsprachigen | Provinzen Namur und Wallonisch-Brabant und vom deutschsprachigen |
Bürgermeister besetzt werden müssen, da alle eingereichten Bewerbungen | Bürgermeister besetzt werden müssen, da alle eingereichten Bewerbungen |
für diese drei Stellen von Bürgermeistern aus Zonen mit weniger als 50 | für diese drei Stellen von Bürgermeistern aus Zonen mit weniger als 50 |
000 Einwohnern stammen; | 000 Einwohnern stammen; |
In der Erwägung, dass unter den zwei verbleibenden Bewerbungen die von | In der Erwägung, dass unter den zwei verbleibenden Bewerbungen die von |
Herrn JEANJOT für den Beirat die nützlichste ist, da er sich auf | Herrn JEANJOT für den Beirat die nützlichste ist, da er sich auf |
dreissig Jahre Erfahrung als Mitglied der Polizeidienste berufen kann; | dreissig Jahre Erfahrung als Mitglied der Polizeidienste berufen kann; |
dass es also angebracht ist, ihn zum ordentlichen Mitglied zu | dass es also angebracht ist, ihn zum ordentlichen Mitglied zu |
bestellen; | bestellen; |
Aufgrund der Tatsache, dass ein Bürgermeister aus einer Gemeinde der | Aufgrund der Tatsache, dass ein Bürgermeister aus einer Gemeinde der |
Provinz Hennegau stammen muss; dass nur noch ein Bürgermeister aus | Provinz Hennegau stammen muss; dass nur noch ein Bürgermeister aus |
einer Zone mit einer Einwohnerschaft zwischen 50 000 und 100 000 | einer Zone mit einer Einwohnerschaft zwischen 50 000 und 100 000 |
Personen bestellt werden kann; | Personen bestellt werden kann; |
In der Erwägung, dass nur drei Bewerbungen diese Kriterien erfüllen; | In der Erwägung, dass nur drei Bewerbungen diese Kriterien erfüllen; |
dass Herr DETREMMERIE einer Eingemeindezone angehört und seine grosse | dass Herr DETREMMERIE einer Eingemeindezone angehört und seine grosse |
Erfahrung als Bürgermeister für den Beirat nützlich und wertvoll ist; | Erfahrung als Bürgermeister für den Beirat nützlich und wertvoll ist; |
dass es also angebracht ist, Herrn DETREMMERIE zum Mitglied des | dass es also angebracht ist, Herrn DETREMMERIE zum Mitglied des |
Beirats zu bestellen; | Beirats zu bestellen; |
Aufgrund der Tatsache, dass zwei Bürgermeister der Flämischen Region | Aufgrund der Tatsache, dass zwei Bürgermeister der Flämischen Region |
aus Zonen mit einer Einwohnerschaft von weniger als 50 000 Personen | aus Zonen mit einer Einwohnerschaft von weniger als 50 000 Personen |
stammen müssen; | stammen müssen; |
In der Erwägung, dass Bürgermeistern weiblichen Geschlechts und | In der Erwägung, dass Bürgermeistern weiblichen Geschlechts und |
Bürgermeistern aus Eingemeindezonen Vorrang gegeben werden soll; dass | Bürgermeistern aus Eingemeindezonen Vorrang gegeben werden soll; dass |
nur zwei weibliche Bürgermeister einer solchen Zone angehören; dass | nur zwei weibliche Bürgermeister einer solchen Zone angehören; dass |
Frau VAN DAMME sich auf ihre Erfahrung als Mitglied des | Frau VAN DAMME sich auf ihre Erfahrung als Mitglied des |
Verwaltungsbeirats der Polizeischule von Brügge berufen kann; dass nur | Verwaltungsbeirats der Polizeischule von Brügge berufen kann; dass nur |
drei Bewerber aus Eingemeindezonen kommen; dass nur Herr DURANT seine | drei Bewerber aus Eingemeindezonen kommen; dass nur Herr DURANT seine |
Bewerbung begründet hat, indem er den Nutzen seiner Erfahrung für den | Bewerbung begründet hat, indem er den Nutzen seiner Erfahrung für den |
Beirat hervorgehoben hat; dass es daher angebracht ist, Frau VAN DAMME | Beirat hervorgehoben hat; dass es daher angebracht ist, Frau VAN DAMME |
und Herrn DURANT zu Mitgliedern des Beirats zu bestellen; | und Herrn DURANT zu Mitgliedern des Beirats zu bestellen; |
Aufgrund der Tatsache, dass drei flämische Bürgermeister aus einer | Aufgrund der Tatsache, dass drei flämische Bürgermeister aus einer |
Zone mit einer Einwohnerschaft von mehr als 100 000 Personen stammen | Zone mit einer Einwohnerschaft von mehr als 100 000 Personen stammen |
müssen; | müssen; |
In der Erwägung, dass vier zulässige Bewerbungen dieses Kriterium | In der Erwägung, dass vier zulässige Bewerbungen dieses Kriterium |
erfüllen; dass aus der Prüfung der Bewerbungen hervorgeht, dass die | erfüllen; dass aus der Prüfung der Bewerbungen hervorgeht, dass die |
Bewerbung von Herrn MOENAERT unbedingt berücksichtigt werden muss, da | Bewerbung von Herrn MOENAERT unbedingt berücksichtigt werden muss, da |
er aus einer Eingemeindezone stammt; dass die Bestellung des anderen | er aus einer Eingemeindezone stammt; dass die Bestellung des anderen |
Bewerbers aus der Provinz Westflandern zum ordentlichen Mitglied des | Bewerbers aus der Provinz Westflandern zum ordentlichen Mitglied des |
Beirats die angemessene Vertretung der Provinzen aus dem Gleichgewicht | Beirats die angemessene Vertretung der Provinzen aus dem Gleichgewicht |
bringen würde, da dann 3 Mitglieder des Beirats aus dieser Provinz | bringen würde, da dann 3 Mitglieder des Beirats aus dieser Provinz |
kommen würden; dass daher die Herren MOENAERT, REYNDERS und HENDRICKX | kommen würden; dass daher die Herren MOENAERT, REYNDERS und HENDRICKX |
zu Mitgliedern des Beirats bestellt werden müssen; | zu Mitgliedern des Beirats bestellt werden müssen; |
Aufgrund der Tatsache, dass drei flämische Bürgermeister aus Zonen mit | Aufgrund der Tatsache, dass drei flämische Bürgermeister aus Zonen mit |
einer Einwohnerschaft zwischen 50 000 und 100 000 Personen stammen | einer Einwohnerschaft zwischen 50 000 und 100 000 Personen stammen |
müssen; | müssen; |
In der Erwägung, dass jede Provinz über ein Mitglied im Beirat | In der Erwägung, dass jede Provinz über ein Mitglied im Beirat |
verfügen muss; dass nur die Bewerbung von Herrn DE BLOCK es der | verfügen muss; dass nur die Bewerbung von Herrn DE BLOCK es der |
Provinz Flämisch-Brabant ermöglicht, über einen Vertreter zu verfügen; | Provinz Flämisch-Brabant ermöglicht, über einen Vertreter zu verfügen; |
In der Erwägung, dass es angebracht ist, dafür zu sorgen, dass jede | In der Erwägung, dass es angebracht ist, dafür zu sorgen, dass jede |
Provinz auf angemessene Weise vertreten ist; dass also kein anderer | Provinz auf angemessene Weise vertreten ist; dass also kein anderer |
Bürgermeister aus der Provinz Westflandern ausgewählt werden kann; | Bürgermeister aus der Provinz Westflandern ausgewählt werden kann; |
dass unter den dreizehn Bewerbungen von Bürgermeistern aus einer Zone | dass unter den dreizehn Bewerbungen von Bürgermeistern aus einer Zone |
mit einer Einwohnerschaft zwischen 50 000 und 100 000 Personen die | mit einer Einwohnerschaft zwischen 50 000 und 100 000 Personen die |
Bewerbungen der Herren DE MEULEMEESTER und VANDENHOVE für den Beirat | Bewerbungen der Herren DE MEULEMEESTER und VANDENHOVE für den Beirat |
die nützlichsten sind, da sie sich auf eine grosse nützliche Erfahrung | die nützlichsten sind, da sie sich auf eine grosse nützliche Erfahrung |
und auf gute Kenntnisse im Polizeibereich berufen können; dass sie | und auf gute Kenntnisse im Polizeibereich berufen können; dass sie |
ausserdem den nötigen Scharfsinn haben und in den Polizeibereich reell | ausserdem den nötigen Scharfsinn haben und in den Polizeibereich reell |
einbezogen sind; | einbezogen sind; |
Auf Vorschlag Unseres Ministers des Innern und aufgrund der | Auf Vorschlag Unseres Ministers des Innern und aufgrund der |
Stellungnahme Unserer Minister, die im Rat darüber beraten haben, | Stellungnahme Unserer Minister, die im Rat darüber beraten haben, |
Haben Wir beschlossen und erlassen Wir: | Haben Wir beschlossen und erlassen Wir: |
Artikel 1 - Folgende acht Bürgermeister der Flämischen Region werden | Artikel 1 - Folgende acht Bürgermeister der Flämischen Region werden |
zu Mitgliedern des Bürgermeisterbeirats bestellt: | zu Mitgliedern des Bürgermeisterbeirats bestellt: |
- Bürgermeister aus einer Polizeizone mit weniger als 50 000 | - Bürgermeister aus einer Polizeizone mit weniger als 50 000 |
Einwohnern: | Einwohnern: |
Herr Luc DURANT, Bürgermeister von Ninove, | Herr Luc DURANT, Bürgermeister von Ninove, |
Frau Godelieve VAN DAMME, Bürgermeisterin von Dixmuiden, | Frau Godelieve VAN DAMME, Bürgermeisterin von Dixmuiden, |
- Bürgermeister aus einer Polizeizone mit 50 000 bis 100 000 | - Bürgermeister aus einer Polizeizone mit 50 000 bis 100 000 |
Einwohnern: | Einwohnern: |
Herr Eddie DE BLOCK, Bürgermeister von Merchtem, | Herr Eddie DE BLOCK, Bürgermeister von Merchtem, |
Herr Marnic DE MEULEMEESTER, Bürgermeister von Oudenaarde, | Herr Marnic DE MEULEMEESTER, Bürgermeister von Oudenaarde, |
Herr Ludwig VANDENHOVE, Bürgermeister von Sint-Truiden, | Herr Ludwig VANDENHOVE, Bürgermeister von Sint-Truiden, |
- Bürgermeister aus einer Polizeizone mit mehr als 100 000 Einwohnern: | - Bürgermeister aus einer Polizeizone mit mehr als 100 000 Einwohnern: |
Herr Patrick MOENAERT, Bürgermeister von Brügge, | Herr Patrick MOENAERT, Bürgermeister von Brügge, |
Herr Herman REYNDERS, Bürgermeister von Hasselt, | Herr Herman REYNDERS, Bürgermeister von Hasselt, |
Herr Marcel HENDRICKX, Bürgermeister von Turnhout. | Herr Marcel HENDRICKX, Bürgermeister von Turnhout. |
Folgende sechs Bürgermeister der Wallonischen Region werden zu | Folgende sechs Bürgermeister der Wallonischen Region werden zu |
Mitgliedern des Bürgermeisterbeirats bestellt: | Mitgliedern des Bürgermeisterbeirats bestellt: |
- Bürgermeister aus einer Polizeizone mit weniger als 50 000 | - Bürgermeister aus einer Polizeizone mit weniger als 50 000 |
Einwohnern: | Einwohnern: |
Herr Jules DEMOL, Bürgermeister von Rebecq, | Herr Jules DEMOL, Bürgermeister von Rebecq, |
Herr Joseph DAUSSOGNE, Bürgermeister von Jemeppe-sur-Sambre, | Herr Joseph DAUSSOGNE, Bürgermeister von Jemeppe-sur-Sambre, |
- Bürgermeister aus einer Gemeinde des deutschen Sprachgebietes: | - Bürgermeister aus einer Gemeinde des deutschen Sprachgebietes: |
Herr Alfred LECERF, Bürgermeister von Lontzen, | Herr Alfred LECERF, Bürgermeister von Lontzen, |
- Bürgermeister aus einer Polizeizone mit 50 000 bis 100 000 | - Bürgermeister aus einer Polizeizone mit 50 000 bis 100 000 |
Einwohnern: | Einwohnern: |
Herr Guy JEANJOT, Bürgermeister von Tellin, | Herr Guy JEANJOT, Bürgermeister von Tellin, |
Herr Jean-Pierre DETREMMERIE, Bürgermeister von Mouscron, | Herr Jean-Pierre DETREMMERIE, Bürgermeister von Mouscron, |
- Bürgermeister aus einer Polizeizone mit mehr als 100 000 Einwohnern: | - Bürgermeister aus einer Polizeizone mit mehr als 100 000 Einwohnern: |
Herr Willy DEMEYER, Bürgermeister von Lüttich. | Herr Willy DEMEYER, Bürgermeister von Lüttich. |
Folgende zwei Bürgermeister der Region Brüssel-Hauptstadt werden zu | Folgende zwei Bürgermeister der Region Brüssel-Hauptstadt werden zu |
Mitgliedern des Bürgermeisterbeirats bestellt: | Mitgliedern des Bürgermeisterbeirats bestellt: |
Herr Philippe MOUREAUX, Bürgermeister von | Herr Philippe MOUREAUX, Bürgermeister von |
Molenbeek-Saint-Jean/Sint-Jans-Molenbeek, | Molenbeek-Saint-Jean/Sint-Jans-Molenbeek, |
Herr Georges DESIR, Bürgermeister von | Herr Georges DESIR, Bürgermeister von |
Woluwe-Saint-Lambert/Sint-Lambrechts-Woluwe. | Woluwe-Saint-Lambert/Sint-Lambrechts-Woluwe. |
Art. 2 - Vorliegender Erlass tritt am 6. August 2003 in Kraft. | Art. 2 - Vorliegender Erlass tritt am 6. August 2003 in Kraft. |
Art. 3 - Unser Minister des Innern ist mit der Ausführung des | Art. 3 - Unser Minister des Innern ist mit der Ausführung des |
vorliegenden Erlasses beauftragt. | vorliegenden Erlasses beauftragt. |
Gegeben zu Brüssel, den 7. April 2003 | Gegeben zu Brüssel, den 7. April 2003 |
ALBERT | ALBERT |
Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
Der Minister des Innern | Der Minister des Innern |
A. DUQUESNE | A. DUQUESNE |
Vu pour être annexé à Notre arrêté du 19 juin 2003. | Gezien om te worden gevoegd bij Ons besluit van 19 juni 2003. |
ALBERT | ALBERT |
Par le Roi : | Van Koningswege : |
Le Ministre de l'Intérieur, | De Minister van Binnenlandse Zaken, |
A. DUQUESNE | A. DUQUESNE |