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Arrêté royal modifiant l'article 18, § 3, de l'AR/CIR 92 en matière d'évaluation forfaitaire des avantages de toute nature pour la disposition gratuite du chauffage et de l'électricité. - Traduction allemande | Koninklijk besluit tot wijziging van artikel 18, § 3, van het KB/WIB 92 op het stuk van de forfaitaire raming van de voordelen van alle aard voor de kosteloze verstrekking van verwarming en van elektriciteit. - Duitse vertaling |
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SERVICE PUBLIC FEDERAL FINANCES | FEDERALE OVERHEIDSDIENST FINANCIEN |
19 DECEMBRE 2021. - Arrêté royal modifiant l'article 18, § 3, de | 19 DECEMBER 2021. - Koninklijk besluit tot wijziging van artikel 18, § |
l'AR/CIR 92 en matière d'évaluation forfaitaire des avantages de toute | 3, van het KB/WIB 92 op het stuk van de forfaitaire raming van de |
nature pour la disposition gratuite du chauffage et de l'électricité. | voordelen van alle aard voor de kosteloze verstrekking van verwarming |
- Traduction allemande | en van elektriciteit. - Duitse vertaling |
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de | De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk |
l'arrêté royal du 19 décembre 2021 modifiant l'article 18, § 3, de | besluit van 19 december 2021 tot wijziging van artikel 18, § 3, van |
l'AR/CIR 92 en matière d'évaluation forfaitaire des avantages de toute | het KB/WIB 92 op het stuk van de forfaitaire raming van de voordelen |
nature pour la disposition gratuite du chauffage et de l'électricité | van alle aard voor de kosteloze verstrekking van verwarming en van |
(Moniteur belge du 27 décembre 2021). | elektriciteit (Belgisch Staatsblad van 27 december 2021). |
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction | Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse |
allemande à Malmedy. | vertaling in Malmedy. |
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST FINANZEN | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST FINANZEN |
19. DEZEMBER 2021 - Königlicher Erlass zur Abänderung von Artikel 18 § | 19. DEZEMBER 2021 - Königlicher Erlass zur Abänderung von Artikel 18 § |
3 des KE/EStGB 92 hinsichtlich der Pauschalveranschlagung von | 3 des KE/EStGB 92 hinsichtlich der Pauschalveranschlagung von |
Vorteilen jeglicher Art für die kostenlose Verfügung über Heizung und | Vorteilen jeglicher Art für die kostenlose Verfügung über Heizung und |
über Strom | über Strom |
BERICHT AN DEN KÖNIG | BERICHT AN DEN KÖNIG |
Sire, | Sire, |
in Ausführung des Regierungsabkommens wird die Regierung eine | in Ausführung des Regierungsabkommens wird die Regierung eine |
umfassende Steuerreform vorbereiten, um das Besteuerungssystem zu | umfassende Steuerreform vorbereiten, um das Besteuerungssystem zu |
modernisieren, zu vereinfachen und gerechter und neutraler zu | modernisieren, zu vereinfachen und gerechter und neutraler zu |
gestalten. In Bezug auf die Steuer der natürlichen Personen wird eine | gestalten. In Bezug auf die Steuer der natürlichen Personen wird eine |
Vereinfachung angestrebt, wozu unter anderem eine allmähliche | Vereinfachung angestrebt, wozu unter anderem eine allmähliche |
Verschiebung von alternativen Vergütungsformen hin zu einer Vergütung | Verschiebung von alternativen Vergütungsformen hin zu einer Vergütung |
in Euro gehört. Im Rahmen eines Cafeteria-Modells, einer Form der in | in Euro gehört. Im Rahmen eines Cafeteria-Modells, einer Form der in |
steuerlicher (beziehungsweise steuerähnlicher) Hinsicht vorteilhaften | steuerlicher (beziehungsweise steuerähnlicher) Hinsicht vorteilhaften |
Lohnflexibilisierung, werden Ausgaben eines Arbeitnehmers häufig von | Lohnflexibilisierung, werden Ausgaben eines Arbeitnehmers häufig von |
seinem Arbeitgeber übernommen. Der Arbeitnehmer wird dann auf einen | seinem Arbeitgeber übernommen. Der Arbeitnehmer wird dann auf einen |
Vorteil jeglicher Art besteuert. Ein Beispiel, das kürzlich in der | Vorteil jeglicher Art besteuert. Ein Beispiel, das kürzlich in der |
Presse erschienen ist, ist ein Modell, das den Arbeitnehmern von | Presse erschienen ist, ist ein Modell, das den Arbeitnehmern von |
teilnehmenden Unternehmen die Möglichkeit bietet, ihre Stromrechnung | teilnehmenden Unternehmen die Möglichkeit bietet, ihre Stromrechnung |
über ein Cafeteria-Modell steuerlich vorteilhaft von ihrem Arbeitgeber | über ein Cafeteria-Modell steuerlich vorteilhaft von ihrem Arbeitgeber |
bezahlen zu lassen. Eine solche Lohnflexibilisierung steht im | bezahlen zu lassen. Eine solche Lohnflexibilisierung steht im |
Widerspruch zu den Beschlüssen der Regierung. Einer der Bestandteile, | Widerspruch zu den Beschlüssen der Regierung. Einer der Bestandteile, |
auf denen solche Modelle beruhen, ist die Pauschalbewertung des | auf denen solche Modelle beruhen, ist die Pauschalbewertung des |
Vorteils jeglicher Art für die kostenlose Verfügung über Strom | Vorteils jeglicher Art für die kostenlose Verfügung über Strom |
(Artikel 18 § 3 Punkt 4 des KE/EStGB 92). Daher wird vorgeschlagen, in | (Artikel 18 § 3 Punkt 4 des KE/EStGB 92). Daher wird vorgeschlagen, in |
Erwartung der Steuerreform die Pauschalbewertung des Vorteils | Erwartung der Steuerreform die Pauschalbewertung des Vorteils |
jeglicher Art für die kostenlose Verfügung über Strom und über Heizung | jeglicher Art für die kostenlose Verfügung über Strom und über Heizung |
bereits jetzt auf die Fälle zu beschränken, in denen diese Bewertung | bereits jetzt auf die Fälle zu beschränken, in denen diese Bewertung |
derzeit üblicherweise verwendet wird. Dies sind insbesondere die | derzeit üblicherweise verwendet wird. Dies sind insbesondere die |
Fälle, in denen Strom und/oder Heizung zusammen mit der kostenlosen | Fälle, in denen Strom und/oder Heizung zusammen mit der kostenlosen |
Zurverfügungstellung einer Wohnung kostenlos zur Verfügung gestellt | Zurverfügungstellung einer Wohnung kostenlos zur Verfügung gestellt |
wird (Artikel 1 Nr. 1 des Entwurfs). Diese zusätzliche Präzisierung | wird (Artikel 1 Nr. 1 des Entwurfs). Diese zusätzliche Präzisierung |
gilt für Vorteile, die ab dem 1. Januar 2022 gewährt werden (Artikel 2 | gilt für Vorteile, die ab dem 1. Januar 2022 gewährt werden (Artikel 2 |
des Entwurfs). | des Entwurfs). |
Indem der Vorteil, der sich aus der Beteiligung des Arbeitgebers an | Indem der Vorteil, der sich aus der Beteiligung des Arbeitgebers an |
den Energiekosten ergibt, im Rahmen von Cafeteria-Modellen | den Energiekosten ergibt, im Rahmen von Cafeteria-Modellen |
entsprechend dem Realwert des Vorteils bewertet wird, wird auch ein | entsprechend dem Realwert des Vorteils bewertet wird, wird auch ein |
weiterer Schritt zur Harmonisierung des Lohnbegriffs auf sozialer und | weiterer Schritt zur Harmonisierung des Lohnbegriffs auf sozialer und |
steuerlicher Ebene unternommen. | steuerlicher Ebene unternommen. |
Bei den durch Artikel 1 Nr. 2 bis 4 des Entwurfs vorgenommenen | Bei den durch Artikel 1 Nr. 2 bis 4 des Entwurfs vorgenommenen |
Abänderungen handelt es sich um rein technische Anpassungen. | Abänderungen handelt es sich um rein technische Anpassungen. |
Soweit, Sire, die Tragweite des Ihnen vorgelegten Erlasses. | Soweit, Sire, die Tragweite des Ihnen vorgelegten Erlasses. |
Ich habe die Ehre, | Ich habe die Ehre, |
Sire, | Sire, |
der ehrerbietige | der ehrerbietige |
und treue Diener | und treue Diener |
Eurer Majestät zu sein. | Eurer Majestät zu sein. |
Der Minister der Finanzen | Der Minister der Finanzen |
V. VAN PETEGHEM | V. VAN PETEGHEM |
19. DEZEMBER 2021 - Königlicher Erlass zur Abänderung von Artikel 18 § | 19. DEZEMBER 2021 - Königlicher Erlass zur Abänderung von Artikel 18 § |
3 des KE/EStGB 92 hinsichtlich der Pauschalveranschlagung von | 3 des KE/EStGB 92 hinsichtlich der Pauschalveranschlagung von |
Vorteilen jeglicher Art für die kostenlose Verfügung über Heizung und | Vorteilen jeglicher Art für die kostenlose Verfügung über Heizung und |
über Strom | über Strom |
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, | PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, |
Unser Gruß! | Unser Gruß! |
Aufgrund des Einkommensteuergesetzbuches 1992, des Artikels 36 § 1 | Aufgrund des Einkommensteuergesetzbuches 1992, des Artikels 36 § 1 |
Absatz 2; | Absatz 2; |
Aufgrund des KE/EStGB 92; | Aufgrund des KE/EStGB 92; |
Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 15. Oktober 2021; | Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 15. Oktober 2021; |
Aufgrund des Einverständnisses der Staatssekretärin für Haushalt vom | Aufgrund des Einverständnisses der Staatssekretärin für Haushalt vom |
27. Oktober 2021; | 27. Oktober 2021; |
Aufgrund des Gutachtens Nr. 70.398/3 des Staatsrates vom 29. November | Aufgrund des Gutachtens Nr. 70.398/3 des Staatsrates vom 29. November |
2021, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am | 2021, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am |
12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat; | 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat; |
Auf Vorschlag des Ministers der Finanzen | Auf Vorschlag des Ministers der Finanzen |
Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: | Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: |
Artikel 1 - Artikel 18 § 3 Punkt 4 des KE/EStGB 92, ersetzt durch den | Artikel 1 - Artikel 18 § 3 Punkt 4 des KE/EStGB 92, ersetzt durch den |
Königlichen Erlass vom 23. Februar 2012, wird wie folgt abgeändert: | Königlichen Erlass vom 23. Februar 2012, wird wie folgt abgeändert: |
1. Vor Absatz 1, der Absatz 2 wird, wird ein Absatz mit folgendem | 1. Vor Absatz 1, der Absatz 2 wird, wird ein Absatz mit folgendem |
Wortlaut eingefügt: | Wortlaut eingefügt: |
"Der Vorteil der kostenlosen Verfügung über Heizung und/oder über | "Der Vorteil der kostenlosen Verfügung über Heizung und/oder über |
Strom zu anderen Zwecken als zu Heizzwecken wird nur dann pauschal auf | Strom zu anderen Zwecken als zu Heizzwecken wird nur dann pauschal auf |
den gemäß den Absätzen 2 und 3 bestimmten Betrag veranschlagt, wenn | den gemäß den Absätzen 2 und 3 bestimmten Betrag veranschlagt, wenn |
derjenige, der den Vorteil gewährt, auch das unbewegliche Gut zur | derjenige, der den Vorteil gewährt, auch das unbewegliche Gut zur |
Verfügung stellt, für das der Vorteil gewährt wird." | Verfügung stellt, für das der Vorteil gewährt wird." |
2. In Absatz 1, der Absatz 2 geworden ist, werden die Wörter "Der | 2. In Absatz 1, der Absatz 2 geworden ist, werden die Wörter "Der |
Vorteil wird wie folgt veranschlagt:" durch die Wörter "In dem in | Vorteil wird wie folgt veranschlagt:" durch die Wörter "In dem in |
Absatz 1 erwähnten Fall wird der Vorteil wie folgt veranschlagt:" | Absatz 1 erwähnten Fall wird der Vorteil wie folgt veranschlagt:" |
ersetzt. | ersetzt. |
3. In Absatz 2, der Absatz 3 geworden ist, werden die Wörter "Absatz | 3. In Absatz 2, der Absatz 3 geworden ist, werden die Wörter "Absatz |
1" durch die Wörter "Absatz 2" ersetzt. | 1" durch die Wörter "Absatz 2" ersetzt. |
4. In Absatz 2, der Absatz 3 geworden ist, werden die Wörter "Artikel | 4. In Absatz 2, der Absatz 3 geworden ist, werden die Wörter "Artikel |
178 § 3 Nr. 2" durch die Wörter "Artikel 178 § 3 Absatz 1 Nr. 2" | 178 § 3 Nr. 2" durch die Wörter "Artikel 178 § 3 Absatz 1 Nr. 2" |
ersetzt. | ersetzt. |
Art. 2 - Artikel 1 Nr. 1 bis 3 tritt am 1. Januar 2022 in Kraft und | Art. 2 - Artikel 1 Nr. 1 bis 3 tritt am 1. Januar 2022 in Kraft und |
ist auf die ab diesem Datum gewährten Vorteile anwendbar. | ist auf die ab diesem Datum gewährten Vorteile anwendbar. |
Art. 3 - Der für Finanzen zuständige Minister ist mit der Ausführung | Art. 3 - Der für Finanzen zuständige Minister ist mit der Ausführung |
des vorliegenden Erlasses beauftragt. | des vorliegenden Erlasses beauftragt. |
Gegeben zu Brüssel, den 19. Dezember 2021 | Gegeben zu Brüssel, den 19. Dezember 2021 |
PHILIPPE | PHILIPPE |
Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
Der Minister der Finanzen | Der Minister der Finanzen |
V. VAN PETEGHEM | V. VAN PETEGHEM |