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| Arrêté royal fixant l'organisation de la prévention incendie dans les zones de secours. - Traduction allemande | Koninklijk besluit tot vastlegging van de organisatie van de brandpreventie in de hulpverleningszones. - Duitse vertaling |
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| SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR 19 DECEMBRE 2014. - Arrêté royal fixant l'organisation de la prévention incendie dans les zones de secours. - Traduction allemande Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de | FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN 19 DECEMBER 2014. - Koninklijk besluit tot vastlegging van de organisatie van de brandpreventie in de hulpverleningszones. - Duitse vertaling De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk |
| l'arrêté royal du 19 décembre 2014 fixant l'organisation de la | besluit van 19 december 2014 tot vastlegging van de organisatie van de |
| prévention incendie dans les zones de secours (Moniteur belge du 30 | brandpreventie in de hulpverleningszones (Belgisch Staatsblad van 30 |
| janvier 2015). | januari 2015). |
| Cette traduction a été établie par le Service central de traduction | Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse |
| allemande à Malmedy. | vertaling in Malmedy. |
| FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES |
| 19. DEZEMBER 2014 - Königlicher Erlass zur Festlegung der Organisation | 19. DEZEMBER 2014 - Königlicher Erlass zur Festlegung der Organisation |
| der Brandverhütung in den Hilfeleistungszonen | der Brandverhütung in den Hilfeleistungszonen |
| BERICHT AN DEN KÖNIG | BERICHT AN DEN KÖNIG |
| Sire, | Sire, |
| mit dem Entwurf eines Königlichen Erlasses, den ich die Ehre habe, | mit dem Entwurf eines Königlichen Erlasses, den ich die Ehre habe, |
| Eurer Majestät zur Unterschrift vorzulegen, wird hauptsächlich die | Eurer Majestät zur Unterschrift vorzulegen, wird hauptsächlich die |
| Ausführung von Artikel 177 des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die | Ausführung von Artikel 177 des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die |
| zivile Sicherheit bezweckt. Es handelt sich insbesondere um die | zivile Sicherheit bezweckt. Es handelt sich insbesondere um die |
| Festlegung der Modalitäten in Sachen Organisation der Brandverhütung | Festlegung der Modalitäten in Sachen Organisation der Brandverhütung |
| auf dem Gebiet der Zonen. | auf dem Gebiet der Zonen. |
| Die Hilfeleistungszone führt auf ihrem Gebiet mehrere Aufträge in | Die Hilfeleistungszone führt auf ihrem Gebiet mehrere Aufträge in |
| Sachen Brandverhütung aus. Das Gebiet der Hilfeleistungszone umfasst | Sachen Brandverhütung aus. Das Gebiet der Hilfeleistungszone umfasst |
| das Gebiet, wie es im Königlichen Erlass vom 2. Februar 2009 zur | das Gebiet, wie es im Königlichen Erlass vom 2. Februar 2009 zur |
| territorialen Abgrenzung der Hilfeleistungszonen festgelegt ist. Hier | territorialen Abgrenzung der Hilfeleistungszonen festgelegt ist. Hier |
| wird nicht die Einsatzzone gemeint. Diese kann je nach dem | wird nicht die Einsatzzone gemeint. Diese kann je nach dem |
| Feuerwehrdienst, der die schnellstmögliche angemessene Hilfe leisten | Feuerwehrdienst, der die schnellstmögliche angemessene Hilfe leisten |
| kann, ändern. | kann, ändern. |
| Im Prinzip erstellt der Zonenkommandant jedes Jahr einen Aktionsplan | Im Prinzip erstellt der Zonenkommandant jedes Jahr einen Aktionsplan |
| in Sachen Brandschutz. Dieser jährliche Aktionsplan wird auf die | in Sachen Brandschutz. Dieser jährliche Aktionsplan wird auf die |
| Rahmenmitteilung abgestimmt, die von der für Brandverhütung | Rahmenmitteilung abgestimmt, die von der für Brandverhütung |
| zuständigen Generaldirektion des Föderalen Öffentlichen Dienstes | zuständigen Generaldirektion des Föderalen Öffentlichen Dienstes |
| Inneres erstellt wird. Der jährliche Aktionsplan findet seine | Inneres erstellt wird. Der jährliche Aktionsplan findet seine |
| Grundlage in dem in Artikel 23 des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die | Grundlage in dem in Artikel 23 des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die |
| zivile Sicherheit erwähnten mehrjährigen allgemeinen | zivile Sicherheit erwähnten mehrjährigen allgemeinen |
| Richtlinienprogramm. Im jährlichen Aktionsplan werden die | Richtlinienprogramm. Im jährlichen Aktionsplan werden die |
| Themenbereiche festgelegt, die vorrangig in der Zone bearbeitet | Themenbereiche festgelegt, die vorrangig in der Zone bearbeitet |
| werden. Dieser Plan wird den Gemeinderäten der Zone zur Stellungnahme | werden. Dieser Plan wird den Gemeinderäten der Zone zur Stellungnahme |
| vorgelegt und muss vom Zonenrat gebilligt werden. | vorgelegt und muss vom Zonenrat gebilligt werden. |
| Die Aufträge "Sensibilisierung" und "Abgabe von Stellungnahmen" werden | Die Aufträge "Sensibilisierung" und "Abgabe von Stellungnahmen" werden |
| ausgeführt, ohne dass eine Kontrolle ausgeübt wird. Unter | ausgeführt, ohne dass eine Kontrolle ausgeübt wird. Unter |
| Sensibilisierung versteht man das Informieren bestimmter Zielgruppen | Sensibilisierung versteht man das Informieren bestimmter Zielgruppen |
| insbesondere durch Vorbeugungskampagnen, aber auch durch | insbesondere durch Vorbeugungskampagnen, aber auch durch |
| Informationsveranstaltungen, Tage der offenen Tür usw. So fällt auch | Informationsveranstaltungen, Tage der offenen Tür usw. So fällt auch |
| das Anspornen zum eigenverantwortlichen Handeln unter | das Anspornen zum eigenverantwortlichen Handeln unter |
| Sensibilisierung. Durch eigenverantwortliches Handeln verbessert der | Sensibilisierung. Durch eigenverantwortliches Handeln verbessert der |
| Bürger die eigene Sicherheit und die Sicherheit seiner unmittelbaren | Bürger die eigene Sicherheit und die Sicherheit seiner unmittelbaren |
| Umgebung. Hierbei geht es darum, dem Bürger beizubringen, wie er mit | Umgebung. Hierbei geht es darum, dem Bürger beizubringen, wie er mit |
| Brandrisiken umzugehen hat, einen Brand verhindern kann und bei Brand | Brandrisiken umzugehen hat, einen Brand verhindern kann und bei Brand |
| reagieren soll. Sozial schwächere Zielgruppen, die öfter Opfer eines | reagieren soll. Sozial schwächere Zielgruppen, die öfter Opfer eines |
| Brands sind, sind nur schwer erreichbar. Daher ist es wichtig, eine | Brands sind, sind nur schwer erreichbar. Daher ist es wichtig, eine |
| spezifische, niedrigschwellige Vorgehensweise zu entwickeln, damit | spezifische, niedrigschwellige Vorgehensweise zu entwickeln, damit |
| ihre Sicherheit und die ihrer unmittelbaren Umgebung verbessert | ihre Sicherheit und die ihrer unmittelbaren Umgebung verbessert |
| werden. Diese Aufträge sollen jedoch ihren rein informativen Charakter | werden. Diese Aufträge sollen jedoch ihren rein informativen Charakter |
| behalten und das Vertrauen des Bürgers darf dabei nicht angetastet | behalten und das Vertrauen des Bürgers darf dabei nicht angetastet |
| werden. Darum hält sich das Zonenmitglied, das einen | werden. Darum hält sich das Zonenmitglied, das einen |
| Sensibilisierungsauftrag ausführt, an die Diskretionspflicht in Bezug | Sensibilisierungsauftrag ausführt, an die Diskretionspflicht in Bezug |
| auf die eingesammelten Informationen, insbesondere in Bezug auf | auf die eingesammelten Informationen, insbesondere in Bezug auf |
| Verstöße gegen die Sicherheit, insofern auf Anhieb keine schwere | Verstöße gegen die Sicherheit, insofern auf Anhieb keine schwere |
| Gefahr droht, die den sofortigen Einsatz der Behörden erfordert. | Gefahr droht, die den sofortigen Einsatz der Behörden erfordert. |
| Der Auftrag "Abgabe von Stellungnahmen" besteht darin, demjenigen, der | Der Auftrag "Abgabe von Stellungnahmen" besteht darin, demjenigen, der |
| eine Stellungnahme oder einen Rat braucht, Auskunft zu geben. Die | eine Stellungnahme oder einen Rat braucht, Auskunft zu geben. Die |
| Hilfeleistungszone liefert hier unverbindlich eine Stellungnahme. Es | Hilfeleistungszone liefert hier unverbindlich eine Stellungnahme. Es |
| handelt sich um einen Dienst, der dem Antragsteller erwiesen wird, um | handelt sich um einen Dienst, der dem Antragsteller erwiesen wird, um |
| ihm professionell beizustehen. Dieser Dienst beinhaltet unter anderem | ihm professionell beizustehen. Dieser Dienst beinhaltet unter anderem |
| Hausbesuche, bei denen dem Bewohner eine maßgeschneiderte | Hausbesuche, bei denen dem Bewohner eine maßgeschneiderte |
| Stellungnahme in Bezug auf den Brandschutz in seiner Privatwohnung | Stellungnahme in Bezug auf den Brandschutz in seiner Privatwohnung |
| abgegeben wird. Auch Stellungnahmen zu einem ersten Planentwurf, wenn | abgegeben wird. Auch Stellungnahmen zu einem ersten Planentwurf, wenn |
| noch kein Genehmigungsantrag eingereicht worden ist, sowie | noch kein Genehmigungsantrag eingereicht worden ist, sowie |
| Stellungnahmen zu Beschlussentwürfen des Gemeinderates in Sachen | Stellungnahmen zu Beschlussentwürfen des Gemeinderates in Sachen |
| Brandverhütung fallen unter den Auftrag "Abgabe von Stellungnahmen". | Brandverhütung fallen unter den Auftrag "Abgabe von Stellungnahmen". |
| Diese Aufzählung ist nicht erschöpfend. | Diese Aufzählung ist nicht erschöpfend. |
| Der Zonenkommandant oder sein Beauftragter weist einem Zonenmitglied | Der Zonenkommandant oder sein Beauftragter weist einem Zonenmitglied |
| den Auftrag Abgabe von Stellungnahmen zu, das die von Uns festgelegte | den Auftrag Abgabe von Stellungnahmen zu, das die von Uns festgelegte |
| Ausbildung in Sachen Brandschutz erfolgreich absolviert hat. | Ausbildung in Sachen Brandschutz erfolgreich absolviert hat. |
| Der Antragsteller muss im Antrag deutlich angeben, in welchem Rahmen | Der Antragsteller muss im Antrag deutlich angeben, in welchem Rahmen |
| und zu welchem Zweck er um Stellungnahme bittet. Es kann sich zum | und zu welchem Zweck er um Stellungnahme bittet. Es kann sich zum |
| Beispiel um eine Studie für ein großangelegtes Projekt handeln, bei | Beispiel um eine Studie für ein großangelegtes Projekt handeln, bei |
| der es zu untersuchen gilt, ob der Standort eines bestimmten Gebäudes | der es zu untersuchen gilt, ob der Standort eines bestimmten Gebäudes |
| an einer bestimmten Stätte hinsichtlich der Zugänglichkeit für die | an einer bestimmten Stätte hinsichtlich der Zugänglichkeit für die |
| Feuerwehrdienste eventuell problematisch ist. Ferner muss der | Feuerwehrdienste eventuell problematisch ist. Ferner muss der |
| Antragsteller darlegen, welches Interesse er daran hat, diesen Antrag | Antragsteller darlegen, welches Interesse er daran hat, diesen Antrag |
| auf Stellungnahme einzureichen. Wenn der Antragsteller sein Interesse | auf Stellungnahme einzureichen. Wenn der Antragsteller sein Interesse |
| nicht zufriedenstellend begründen kann, kann der Feuerwehrdienst sich | nicht zufriedenstellend begründen kann, kann der Feuerwehrdienst sich |
| weigern, eine Stellungnahme abzugeben. | weigern, eine Stellungnahme abzugeben. |
| Sowohl bei den Sensibilisierungen als auch bei der Abgabe von | Sowohl bei den Sensibilisierungen als auch bei der Abgabe von |
| Stellungnahmen betrachtet die ratgebende Person festgestellte Verstöße | Stellungnahmen betrachtet die ratgebende Person festgestellte Verstöße |
| als vertrauliche Informationen, insofern auf Anhieb keine schwere | als vertrauliche Informationen, insofern auf Anhieb keine schwere |
| Gefahr droht, die den sofortigen Einsatz der Behörden erfordert. Der | Gefahr droht, die den sofortigen Einsatz der Behörden erfordert. Der |
| Bürger soll sich nicht fürchten, die Stellungnahme des | Bürger soll sich nicht fürchten, die Stellungnahme des |
| Feuerwehrdienstes einzuholen. | Feuerwehrdienstes einzuholen. |
| Die Personen, die Stellungnahmen abgeben, respektieren das Privatleben | Die Personen, die Stellungnahmen abgeben, respektieren das Privatleben |
| bei ihren Hausbesuchen. Die ratgebenden Personen, die im Rahmen ihres | bei ihren Hausbesuchen. Die ratgebenden Personen, die im Rahmen ihres |
| Auftrags das Vertrauen des Bürgers genießen und somit persönliche | Auftrags das Vertrauen des Bürgers genießen und somit persönliche |
| Informationen erhalten, dürfen diese wegen der Diskretionspflicht | Informationen erhalten, dürfen diese wegen der Diskretionspflicht |
| nicht preisgeben. Die Diskretionspflicht gilt für alle Informationen | nicht preisgeben. Die Diskretionspflicht gilt für alle Informationen |
| in Bezug auf Gesundheit, soziale und familiäre Lage, Finanzlage, | in Bezug auf Gesundheit, soziale und familiäre Lage, Finanzlage, |
| soziale Probleme und persönliche, religiöse, philosophische oder | soziale Probleme und persönliche, religiöse, philosophische oder |
| ideologische Überzeugungen. | ideologische Überzeugungen. |
| Im Gegensatz zu den vorerwähnten Sensibilisierungen und Abgaben von | Im Gegensatz zu den vorerwähnten Sensibilisierungen und Abgaben von |
| Stellungnahmen finden im Rahmen eines eventuellen Einsatzes der | Stellungnahmen finden im Rahmen eines eventuellen Einsatzes der |
| Behörden oder zur Vorbereitung eines Beschlusses der Behörden in Bezug | Behörden oder zur Vorbereitung eines Beschlusses der Behörden in Bezug |
| auf einen bestimmten Bau oder eine bestehende Akte Kontrollen statt. | auf einen bestimmten Bau oder eine bestehende Akte Kontrollen statt. |
| Auch wenn das von der Zone ausgestellte Dokument "Stellungnahme" | Auch wenn das von der Zone ausgestellte Dokument "Stellungnahme" |
| heißt, verhindert dies nicht, dass es sich um eine Kontrolle handelt. | heißt, verhindert dies nicht, dass es sich um eine Kontrolle handelt. |
| Die Kontrolle kann auf der Grundlage der Aktenstücke einer Akte, wie | Die Kontrolle kann auf der Grundlage der Aktenstücke einer Akte, wie |
| zum Beispiel Baupläne, erfolgen oder aber nach Durchführung einer | zum Beispiel Baupläne, erfolgen oder aber nach Durchführung einer |
| Kontrolle vor Ort an einer Stätte oder in einem Bau. Nach der | Kontrolle vor Ort an einer Stätte oder in einem Bau. Nach der |
| Kontrolle wird ein Brandschutzbericht erstellt. | Kontrolle wird ein Brandschutzbericht erstellt. |
| Die Kontrollen werden auf der Grundlage der Vorschriften in Sachen | Die Kontrollen werden auf der Grundlage der Vorschriften in Sachen |
| Brandschutz, einschließlich des Artikels 135 § 2 Nr. 5 des | Brandschutz, einschließlich des Artikels 135 § 2 Nr. 5 des |
| Gemeindegesetzes durchgeführt. Die Tatsache, dass der König noch keine | Gemeindegesetzes durchgeführt. Die Tatsache, dass der König noch keine |
| spezifischen Bestimmungen für bestimmte Kategorien von Bauten auf der | spezifischen Bestimmungen für bestimmte Kategorien von Bauten auf der |
| Grundlage des Gesetzes vom 30. Juli 1979 über die Brand- und | Grundlage des Gesetzes vom 30. Juli 1979 über die Brand- und |
| Explosionsverhütung sowie über die Haftpflichtversicherung in diesen | Explosionsverhütung sowie über die Haftpflichtversicherung in diesen |
| Fällen vorgesehen hat, hat keinen Einfluss auf die Befugnis der | Fällen vorgesehen hat, hat keinen Einfluss auf die Befugnis der |
| Hilfeleistungszone, einen Brandschutzbericht für nicht reglementierte | Hilfeleistungszone, einen Brandschutzbericht für nicht reglementierte |
| Kategorien zu erstellen. Die Hilfeleistungszone kann ebenfalls | Kategorien zu erstellen. Die Hilfeleistungszone kann ebenfalls |
| Brandschutzberichte für nicht reglementierte Kategorien von Bauten | Brandschutzberichte für nicht reglementierte Kategorien von Bauten |
| erstellen. In dieser Hinsicht sind die Grundsätze des Rundschreibens | erstellen. In dieser Hinsicht sind die Grundsätze des Rundschreibens |
| über den Brandschutzbericht, das am 17. November 2009 an die | über den Brandschutzbericht, das am 17. November 2009 an die |
| Provinzgouverneure gerichtet wurde und für die Gemeindebehörden | Provinzgouverneure gerichtet wurde und für die Gemeindebehörden |
| bestimmt war, immer noch relevant. Der Zonenkommandant sorgt dafür, | bestimmt war, immer noch relevant. Der Zonenkommandant sorgt dafür, |
| dass die für ein Gebäude abgegebenen Stellungnahmen kohärent sind und | dass die für ein Gebäude abgegebenen Stellungnahmen kohärent sind und |
| das berechtigte Vertrauen des Bürgers nicht verletzen. | das berechtigte Vertrauen des Bürgers nicht verletzen. |
| Für die Ausübung der Kontrolle der Aktenstücke einer bestimmten Akte | Für die Ausübung der Kontrolle der Aktenstücke einer bestimmten Akte |
| in Sachen Brandschutz und für die Durchführung einer Kontrolle in | in Sachen Brandschutz und für die Durchführung einer Kontrolle in |
| einem bestimmten Bau oder an einer bestimmten Stätte zieht jegliche | einem bestimmten Bau oder an einer bestimmten Stätte zieht jegliche |
| Behörde die Hilfeleistungszone heran. Hier sind alle in Sachen | Behörde die Hilfeleistungszone heran. Hier sind alle in Sachen |
| Brandschutz zuständigen Behörden aller Zuständigkeitsebenen gemeint. | Brandschutz zuständigen Behörden aller Zuständigkeitsebenen gemeint. |
| Wenn ein Brandschutzbericht beantragt wird, wird die Ausübung der | Wenn ein Brandschutzbericht beantragt wird, wird die Ausübung der |
| Kontrolle in Bezug auf die Einhaltung der Vorschriften in Sachen | Kontrolle in Bezug auf die Einhaltung der Vorschriften in Sachen |
| Brandschutz von den Hilfeleistungszonen wahrgenommen. | Brandschutz von den Hilfeleistungszonen wahrgenommen. |
| Die antragstellende Behörde kann den Antrag auf Kontrolle entweder | Die antragstellende Behörde kann den Antrag auf Kontrolle entweder |
| selbst oder, wenn eine Prozedur das vorschreibt, über den Bauherrn, | selbst oder, wenn eine Prozedur das vorschreibt, über den Bauherrn, |
| den Eigentümer oder den Betreiber des Gebäudes bei der | den Eigentümer oder den Betreiber des Gebäudes bei der |
| Hilfeleistungszone einreichen. Im Prinzip wird der Antrag auf | Hilfeleistungszone einreichen. Im Prinzip wird der Antrag auf |
| Kontrolle von der Behörde gestellt, aber falls Vorschriften eine | Kontrolle von der Behörde gestellt, aber falls Vorschriften eine |
| andere Prozedur vorschreiben, ist diese Rolle des Bauherrn, des | andere Prozedur vorschreiben, ist diese Rolle des Bauherrn, des |
| Eigentümers oder des Betreibers vorgesehen. | Eigentümers oder des Betreibers vorgesehen. |
| Der Beantrager der Kontrolle muss im Antrag auf Brandschutzbericht | Der Beantrager der Kontrolle muss im Antrag auf Brandschutzbericht |
| angeben, in welchem Rahmen und zu welchem Zweck der Bericht beantragt | angeben, in welchem Rahmen und zu welchem Zweck der Bericht beantragt |
| wird. Er kann zum Beispiel den Bericht im Rahmen eines | wird. Er kann zum Beispiel den Bericht im Rahmen eines |
| Bezuschussungsantrags oder im Hinblick auf die Erlangung einer | Bezuschussungsantrags oder im Hinblick auf die Erlangung einer |
| Genehmigung oder zwecks Ergreifung von Maßnahmen wegen der | Genehmigung oder zwecks Ergreifung von Maßnahmen wegen der |
| Unsicherheit eines Gebäudes beantragen. | Unsicherheit eines Gebäudes beantragen. |
| Zusammenfassend kann man also festhalten, dass die Sensibilisierung in | Zusammenfassend kann man also festhalten, dass die Sensibilisierung in |
| der Organisation von Kampagnen besteht, dass Stellungnahmen | der Organisation von Kampagnen besteht, dass Stellungnahmen |
| unverbindlich, ohne direkte Folgen, abgegeben werden, und dass die | unverbindlich, ohne direkte Folgen, abgegeben werden, und dass die |
| Kontrolle zu einem Brandschutzbericht führt, der einen Beschluss der | Kontrolle zu einem Brandschutzbericht führt, der einen Beschluss der |
| Behörde nach sich zieht (zum Beispiel Erteilung einer Genehmigung, | Behörde nach sich zieht (zum Beispiel Erteilung einer Genehmigung, |
| Zuerkennung von Zuschüssen, Schließung einer Einrichtung). | Zuerkennung von Zuschüssen, Schließung einer Einrichtung). |
| Es ist wichtig, darauf hinzuweisen, dass alle schriftlichen | Es ist wichtig, darauf hinzuweisen, dass alle schriftlichen |
| Stellungnahmen, ob sie im Rahmen der Abgabe von Stellungnahmen oder | Stellungnahmen, ob sie im Rahmen der Abgabe von Stellungnahmen oder |
| anlässlich der Kontrolle der Anwendung der durch die Vorschriften | anlässlich der Kontrolle der Anwendung der durch die Vorschriften |
| vorgesehenen Sicherheitsmaßnahmen abgegeben werden, vom | vorgesehenen Sicherheitsmaßnahmen abgegeben werden, vom |
| Zonenkommandanten unterzeichnet werden, der für ihre Kohärenz | Zonenkommandanten unterzeichnet werden, der für ihre Kohärenz |
| verantwortlich ist. | verantwortlich ist. |
| Der Zonenkommandant weist jeden Brandschutzauftrag einem in dieser | Der Zonenkommandant weist jeden Brandschutzauftrag einem in dieser |
| Hinsicht kompetenten Zonenmitglied zu. Dabei berücksichtigt er die | Hinsicht kompetenten Zonenmitglied zu. Dabei berücksichtigt er die |
| erlangten Brevets, die absolvierte Anpassungsfortbildung und die | erlangten Brevets, die absolvierte Anpassungsfortbildung und die |
| Fähigkeiten, über die der Befehlsempfänger verfügt. Komplexe Akten | Fähigkeiten, über die der Befehlsempfänger verfügt. Komplexe Akten |
| werden nur Personen zugewiesen, die über die nötigen Kompetenzen | werden nur Personen zugewiesen, die über die nötigen Kompetenzen |
| verfügen. Die Politik der Zone muss so ausgerichtet sein, dass sie | verfügen. Die Politik der Zone muss so ausgerichtet sein, dass sie |
| jederzeit über ausreichend Personal verfügt, um jede Akte rechtzeitig | jederzeit über ausreichend Personal verfügt, um jede Akte rechtzeitig |
| und professionell zu bearbeiten. Die Zone sieht die notwendigen | und professionell zu bearbeiten. Die Zone sieht die notwendigen |
| Ausbildungen und Anpassungsfortbildungen vor, um jederzeit über | Ausbildungen und Anpassungsfortbildungen vor, um jederzeit über |
| genügend Personal zu verfügen, das für die ihm anvertrauten Aufträge | genügend Personal zu verfügen, das für die ihm anvertrauten Aufträge |
| kompetent ist. | kompetent ist. |
| Hilfeleistungszonen haben zudem den Auftrag, im Voraus erstellte | Hilfeleistungszonen haben zudem den Auftrag, im Voraus erstellte |
| Einsatzpläne auszuarbeiten. | Einsatzpläne auszuarbeiten. |
| Im Hinblick auf die Erstellung der im Voraus erstellten Einsatzpläne | Im Hinblick auf die Erstellung der im Voraus erstellten Einsatzpläne |
| kann jeder Betreiber und jeder Eigentümer eines Gebäudes, mit Ausnahme | kann jeder Betreiber und jeder Eigentümer eines Gebäudes, mit Ausnahme |
| der Wohnungen, verpflichtet werden, die für die Erstellung von im | der Wohnungen, verpflichtet werden, die für die Erstellung von im |
| Voraus erstellten Einsatzplänen notwendige Zusammenarbeit zu liefern. | Voraus erstellten Einsatzplänen notwendige Zusammenarbeit zu liefern. |
| Die Hilfeleistungszone bestimmt selbst, ob der Betreiber oder der | Die Hilfeleistungszone bestimmt selbst, ob der Betreiber oder der |
| Eigentümer des Gebäudes die Informationen liefern muss. | Eigentümer des Gebäudes die Informationen liefern muss. |
| Für Wohnungen ist ein im Voraus erstellter Einsatzplan im Prinzip | Für Wohnungen ist ein im Voraus erstellter Einsatzplan im Prinzip |
| überflüssig. Im Hinblick auf die Gewährleistung der Unverletzlichkeit | überflüssig. Im Hinblick auf die Gewährleistung der Unverletzlichkeit |
| des Wohnsitzes und den Schutz des Privatlebens sind Wohnungen vom | des Wohnsitzes und den Schutz des Privatlebens sind Wohnungen vom |
| Anwendungsbereich ausgeschlossen. Die "Wohnung" umfasst ebenfalls den | Anwendungsbereich ausgeschlossen. Die "Wohnung" umfasst ebenfalls den |
| privaten Teil eines Appartements. | privaten Teil eines Appartements. |
| Angesichts der Komplexität einer bestimmten Materie oder eines | Angesichts der Komplexität einer bestimmten Materie oder eines |
| Teilaspekts des Brandschutzes kann eine Hilfeleistungszone Dritte | Teilaspekts des Brandschutzes kann eine Hilfeleistungszone Dritte |
| heranziehen, insbesondere eine andere Hilfeleistungszone, eine andere | heranziehen, insbesondere eine andere Hilfeleistungszone, eine andere |
| Einrichtung wie zum Beispiel ein Kontrollorgan oder einen anderen | Einrichtung wie zum Beispiel ein Kontrollorgan oder einen anderen |
| öffentlichen Dienst, damit sie ihr bei der Durchführung eines | öffentlichen Dienst, damit sie ihr bei der Durchführung eines |
| Brandschutzauftrags behilflich sind. Artikel 7 § 2 bestimmt, dass die | Brandschutzauftrags behilflich sind. Artikel 7 § 2 bestimmt, dass die |
| Zone diesen Antrag nur stellen kann, wenn die Zone nicht über die | Zone diesen Antrag nur stellen kann, wenn die Zone nicht über die |
| spezifische Kompetenz verfügt oder wenn die Rechtsvorschriften eine | spezifische Kompetenz verfügt oder wenn die Rechtsvorschriften eine |
| solche Unterstützung bereits vorsehen. Es handelt sich dabei zum | solche Unterstützung bereits vorsehen. Es handelt sich dabei zum |
| Beispiel um Bescheinigungen über die Konformität von Sprinkleranlagen | Beispiel um Bescheinigungen über die Konformität von Sprinkleranlagen |
| oder Branderkennungsanlagen mit den Regeln des Fachs durch eine zu | oder Branderkennungsanlagen mit den Regeln des Fachs durch eine zu |
| diesem Zweck akkreditierte Kontrollstelle. | diesem Zweck akkreditierte Kontrollstelle. |
| Gemäß Artikel 7 § 2 liegt die Endverantwortung für diese Akten jedoch | Gemäß Artikel 7 § 2 liegt die Endverantwortung für diese Akten jedoch |
| bei der Hilfeleistungszone, die einen Dritten herangezogen hat. Es mag | bei der Hilfeleistungszone, die einen Dritten herangezogen hat. Es mag |
| ja vorkommen, dass in einer ganz bestimmten Materie die nötige | ja vorkommen, dass in einer ganz bestimmten Materie die nötige |
| Fachkompetenz fehlt, aber die Zone muss dennoch dafür sorgen, dass sie | Fachkompetenz fehlt, aber die Zone muss dennoch dafür sorgen, dass sie |
| für ein Maximum an Materien über die nötige Kompetenz verfügt. Die | für ein Maximum an Materien über die nötige Kompetenz verfügt. Die |
| Kontrollorgane bleiben selbstverständlich verantwortlich für ihren | Kontrollorgane bleiben selbstverständlich verantwortlich für ihren |
| Teil der Stellungnahme oder der Kontrolle. | Teil der Stellungnahme oder der Kontrolle. |
| Wenn im Rahmen spezifischer Vorschriften, die Vorschriften in Sachen | Wenn im Rahmen spezifischer Vorschriften, die Vorschriften in Sachen |
| Brandschutz vorsehen, die Erstellung der Stellungnahme und der | Brandschutz vorsehen, die Erstellung der Stellungnahme und der |
| Kontrolle einem spezifischen (öffentlichen) Dienst, der nicht die Zone | Kontrolle einem spezifischen (öffentlichen) Dienst, der nicht die Zone |
| ist, anvertraut wird, ist im Prinzip kein Eingriff der Zone | ist, anvertraut wird, ist im Prinzip kein Eingriff der Zone |
| erforderlich und ist die Zone selbstverständlich nicht verantwortlich | erforderlich und ist die Zone selbstverständlich nicht verantwortlich |
| für die Stellungnahmen dieses spezifischen Dienstes. So sind zum | für die Stellungnahmen dieses spezifischen Dienstes. So sind zum |
| Beispiel Arbeitsinspektoren mit der Kontrolle der Vorschriften in | Beispiel Arbeitsinspektoren mit der Kontrolle der Vorschriften in |
| Sachen Brandschutz beauftragt, die in Artikel 52 der allgemeinen | Sachen Brandschutz beauftragt, die in Artikel 52 der allgemeinen |
| Arbeitsschutzordung und im Königlichen Erlass vom 28. März 2014 über | Arbeitsschutzordung und im Königlichen Erlass vom 28. März 2014 über |
| den Brandschutz am Arbeitsplatz stehen. | den Brandschutz am Arbeitsplatz stehen. |
| Hat der Aktenverwalter persönliche Interessen in einer Akte, | Hat der Aktenverwalter persönliche Interessen in einer Akte, |
| benachrichtigt er den Zonenkommandanten oder seinen Beauftragten. | benachrichtigt er den Zonenkommandanten oder seinen Beauftragten. |
| Dieser entscheidet, ob die Akte von einem anderen Brevetinhaber | Dieser entscheidet, ob die Akte von einem anderen Brevetinhaber |
| bearbeitet werden muss oder nicht. Hat der Zonenkommandant oder sein | bearbeitet werden muss oder nicht. Hat der Zonenkommandant oder sein |
| Beauftragter persönliche Interessen in einer Akte, lässt er den | Beauftragter persönliche Interessen in einer Akte, lässt er den |
| Brandschutzbericht von einem anderen Offizier der Zone gegenzeichnen. | Brandschutzbericht von einem anderen Offizier der Zone gegenzeichnen. |
| Dieser unterzeichnet den Brandschutzbericht, wenn er mit dem Inhalt | Dieser unterzeichnet den Brandschutzbericht, wenn er mit dem Inhalt |
| dieses Berichts einverstanden ist und der Meinung ist, dass der | dieses Berichts einverstanden ist und der Meinung ist, dass der |
| Zonenkommandant oder sein Beauftragter sich nicht durch persönliche | Zonenkommandant oder sein Beauftragter sich nicht durch persönliche |
| Interessen hat verleiten lassen. | Interessen hat verleiten lassen. |
| Die Fakturierung der Aufträge in Sachen Brandschutz wird durch den | Die Fakturierung der Aufträge in Sachen Brandschutz wird durch den |
| Königlichen Erlass vom 25. April 2007 zur Bestimmung der Aufträge der | Königlichen Erlass vom 25. April 2007 zur Bestimmung der Aufträge der |
| Hilfsdienste, die fakturiert werden können, und derjenigen, die gratis | Hilfsdienste, die fakturiert werden können, und derjenigen, die gratis |
| sind, geregelt. | sind, geregelt. |
| Der Entwurf eines Königlichen Erlasses ist entsprechend den | Der Entwurf eines Königlichen Erlasses ist entsprechend den |
| Bemerkungen des Staatsrates wie folgt angepasst worden. | Bemerkungen des Staatsrates wie folgt angepasst worden. |
| Der Vorspann ist angepasst worden. | Der Vorspann ist angepasst worden. |
| Der ausdrückliche Vermerk der Aufgaben "Sensibilisierung" und "Abgabe | Der ausdrückliche Vermerk der Aufgaben "Sensibilisierung" und "Abgabe |
| von Stellungnahmen" ist in Artikel 1 beibehalten worden, um die | von Stellungnahmen" ist in Artikel 1 beibehalten worden, um die |
| verschiedenen Brandschutzaufträge, die von den Feuerwehrdiensten | verschiedenen Brandschutzaufträge, die von den Feuerwehrdiensten |
| ausgeführt werden, zu verdeutlichen. | ausgeführt werden, zu verdeutlichen. |
| Die in Artikel 3 vorgesehene Verpflichtung für die Person, die | Die in Artikel 3 vorgesehene Verpflichtung für die Person, die |
| Ratschläge erteilt, und in Artikel 4 vorgesehene Verpflichtung für die | Ratschläge erteilt, und in Artikel 4 vorgesehene Verpflichtung für die |
| Person, die Stellungnahmen abgibt, festgestellte Verstöße als | Person, die Stellungnahmen abgibt, festgestellte Verstöße als |
| vertrauliche Informationen zu behandeln, ist gestrichen worden. Die | vertrauliche Informationen zu behandeln, ist gestrichen worden. Die |
| Tatsache, dass sie sensibilisieren und Stellungnahmen abgeben, ohne | Tatsache, dass sie sensibilisieren und Stellungnahmen abgeben, ohne |
| eine wie in Artikel 5 des Gesetzes vom 30. Juli 1979 erwähnte | eine wie in Artikel 5 des Gesetzes vom 30. Juli 1979 erwähnte |
| Kontrolle auszuüben, ist beibehalten worden, damit das berechtigte | Kontrolle auszuüben, ist beibehalten worden, damit das berechtigte |
| Vertrauen des Bürgers in die Feuerwehrdienste nicht verletzt wird. | Vertrauen des Bürgers in die Feuerwehrdienste nicht verletzt wird. |
| Der Entwurf ist durch eine Ausführungsbestimmung ergänzt worden. | Der Entwurf ist durch eine Ausführungsbestimmung ergänzt worden. |
| Ferner ist das Datum des Inkrafttretens entsprechend dem für die | Ferner ist das Datum des Inkrafttretens entsprechend dem für die |
| Reform der Feuerwehrdienste vorgesehenen Timing angepasst worden. | Reform der Feuerwehrdienste vorgesehenen Timing angepasst worden. |
| Ich habe die Ehre, | Ich habe die Ehre, |
| Sire, | Sire, |
| der ehrerbietige | der ehrerbietige |
| und treue Diener | und treue Diener |
| Eurer Majestät zu sein. | Eurer Majestät zu sein. |
| Der Minister der Sicherheit und des Innern | Der Minister der Sicherheit und des Innern |
| J. JAMBON | J. JAMBON |
| 19. DEZEMBER 2014 - Königlicher Erlass zur Festlegung der Organisation | 19. DEZEMBER 2014 - Königlicher Erlass zur Festlegung der Organisation |
| der Brandverhütung in den Hilfeleistungszonen | der Brandverhütung in den Hilfeleistungszonen |
| PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, | PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, |
| Unser Gruß! | Unser Gruß! |
| Aufgrund des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die zivile Sicherheit, der | Aufgrund des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die zivile Sicherheit, der |
| Artikel 177 und 224 Absatz 2; | Artikel 177 und 224 Absatz 2; |
| Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 12. November 2013; | Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 12. November 2013; |
| Aufgrund des Gutachtens Nr. 54.902/2 des Staatsrates vom 23. April | Aufgrund des Gutachtens Nr. 54.902/2 des Staatsrates vom 23. April |
| 2014, abgegeben in Anwendung von Artikel 3 § 1 der am 12. Januar 1973 | 2014, abgegeben in Anwendung von Artikel 3 § 1 der am 12. Januar 1973 |
| koordinierten Gesetze über den Staatsrat; | koordinierten Gesetze über den Staatsrat; |
| Aufgrund des Gutachtens Nr. 56.252/4 des Staatsrates vom 19. Mai 2014, | Aufgrund des Gutachtens Nr. 56.252/4 des Staatsrates vom 19. Mai 2014, |
| abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am 12. | abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am 12. |
| Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat; | Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat; |
| Auf Vorschlag des Ministers des Innern | Auf Vorschlag des Ministers des Innern |
| Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: | Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: |
| Artikel 1 - Die Hilfeleistungszone erfüllt auf ihrem Gebiet, wie durch | Artikel 1 - Die Hilfeleistungszone erfüllt auf ihrem Gebiet, wie durch |
| den Königlichen Erlass vom 2. Februar 2009 zur territorialen | den Königlichen Erlass vom 2. Februar 2009 zur territorialen |
| Abgrenzung der Hilfeleistungszonen festgelegt, folgende Aufträge in | Abgrenzung der Hilfeleistungszonen festgelegt, folgende Aufträge in |
| Sachen Brandschutz: | Sachen Brandschutz: |
| 1. Erstellung eines Aktionsplans in Sachen Brandschutz, | 1. Erstellung eines Aktionsplans in Sachen Brandschutz, |
| 2. Sensibilisierung, | 2. Sensibilisierung, |
| 3. Abgabe von Stellungnahmen, | 3. Abgabe von Stellungnahmen, |
| 4. Erstellung eines Brandschutzberichts nach Ausführung der Kontrolle | 4. Erstellung eines Brandschutzberichts nach Ausführung der Kontrolle |
| der Aktenstücke einer Akte oder nach Ausführung einer Inspektion vor | der Aktenstücke einer Akte oder nach Ausführung einer Inspektion vor |
| Ort, | Ort, |
| 5. Beteiligung an der Ausarbeitung der im Voraus erstellen | 5. Beteiligung an der Ausarbeitung der im Voraus erstellen |
| Einsatzpläne. | Einsatzpläne. |
| Art. 2 - Der Aktionsplan in Sachen Brandschutz, der Teil des | Art. 2 - Der Aktionsplan in Sachen Brandschutz, der Teil des |
| mehrjährigen allgemeinen Richtlinienprogramms ist, das in Artikel 23 | mehrjährigen allgemeinen Richtlinienprogramms ist, das in Artikel 23 |
| des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die zivile Sicherheit definiert | des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die zivile Sicherheit definiert |
| ist, wird auf die Rahmenmitteilung abgestimmt, die von der für | ist, wird auf die Rahmenmitteilung abgestimmt, die von der für |
| Brandverhütung zuständigen Generaldirektion des Föderalen Öffentlichen | Brandverhütung zuständigen Generaldirektion des Föderalen Öffentlichen |
| Dienstes Inneres erstellt wird. | Dienstes Inneres erstellt wird. |
| Art. 3 - § 1 - Die Hilfeleistungszone kann aus eigener Initiative oder | Art. 3 - § 1 - Die Hilfeleistungszone kann aus eigener Initiative oder |
| auf Antrag eingreifen, um im Rahmen des Brandschutzes zu | auf Antrag eingreifen, um im Rahmen des Brandschutzes zu |
| sensibilisieren, ohne eine Kontrolle im Sinne von Artikel 5 des | sensibilisieren, ohne eine Kontrolle im Sinne von Artikel 5 des |
| Gesetzes vom 30. Juli 1979 über die Brand- und Explosionsverhütung | Gesetzes vom 30. Juli 1979 über die Brand- und Explosionsverhütung |
| sowie über die Haftpflichtversicherung in diesen Fällen durchzuführen. | sowie über die Haftpflichtversicherung in diesen Fällen durchzuführen. |
| § 2 - Der Zonenkommandant oder sein Beauftragter weist den Auftrag | § 2 - Der Zonenkommandant oder sein Beauftragter weist den Auftrag |
| einem Zonenmitglied zu, das die von Uns festgelegte Ausbildung in | einem Zonenmitglied zu, das die von Uns festgelegte Ausbildung in |
| Sachen Brandschutz erfolgreich absolviert hat. | Sachen Brandschutz erfolgreich absolviert hat. |
| Art. 4 - § 1 - Die Hilfeleistungszone kann jedem Antragsteller, der | Art. 4 - § 1 - Die Hilfeleistungszone kann jedem Antragsteller, der |
| ein Interesse daran hat, einen entsprechenden Antrag einzureichen, | ein Interesse daran hat, einen entsprechenden Antrag einzureichen, |
| Stellungnahmen abgeben, ohne eine Kontrolle im Sinne von Artikel 5 des | Stellungnahmen abgeben, ohne eine Kontrolle im Sinne von Artikel 5 des |
| Gesetzes vom 30. Juli 1979 über die Brand- und Explosionsverhütung | Gesetzes vom 30. Juli 1979 über die Brand- und Explosionsverhütung |
| sowie über die Haftpflichtversicherung in diesen Fällen durchzuführen. | sowie über die Haftpflichtversicherung in diesen Fällen durchzuführen. |
| § 2 - Der Zonenkommandant oder sein Beauftragter weist den Auftrag | § 2 - Der Zonenkommandant oder sein Beauftragter weist den Auftrag |
| einem Zonenmitglied zu, das die von Uns festgelegte Ausbildung in | einem Zonenmitglied zu, das die von Uns festgelegte Ausbildung in |
| Sachen Brandschutz erfolgreich absolviert hat. | Sachen Brandschutz erfolgreich absolviert hat. |
| § 3 - Der Antragsteller gibt deutlich an, in welchem Rahmen und zu | § 3 - Der Antragsteller gibt deutlich an, in welchem Rahmen und zu |
| welchem Zweck die Stellungnahme beantragt wird und welches Interesse | welchem Zweck die Stellungnahme beantragt wird und welches Interesse |
| in Sachen Brandschutz er daran hat, den Antrag einzureichen. | in Sachen Brandschutz er daran hat, den Antrag einzureichen. |
| Derjenige, der die Stellungnahme abgibt, berücksichtigt den Rahmen, in | Derjenige, der die Stellungnahme abgibt, berücksichtigt den Rahmen, in |
| dem und den Zweck, zu dem die Stellungnahme beantragt worden ist, und | dem und den Zweck, zu dem die Stellungnahme beantragt worden ist, und |
| stimmt seine Empfehlungen darauf ab. | stimmt seine Empfehlungen darauf ab. |
| Art. 5 - § 1 - Jegliche Behörde zieht die Hilfeleistungszone für die | Art. 5 - § 1 - Jegliche Behörde zieht die Hilfeleistungszone für die |
| Ausübung der Kontrolle in Sachen Brandschutz heran, wenn ein | Ausübung der Kontrolle in Sachen Brandschutz heran, wenn ein |
| Brandschutzbericht erforderlich ist. | Brandschutzbericht erforderlich ist. |
| § 2 - Diese Kontrolle wird auf der Grundlage der Aktenstücke einer | § 2 - Diese Kontrolle wird auf der Grundlage der Aktenstücke einer |
| bestimmten Akte durchgeführt oder erfolgt in einem bestimmten Bau oder | bestimmten Akte durchgeführt oder erfolgt in einem bestimmten Bau oder |
| an einer bestimmten Stätte. | an einer bestimmten Stätte. |
| § 3 - Die antragstellende Behörde reicht den Antrag auf Kontrolle | § 3 - Die antragstellende Behörde reicht den Antrag auf Kontrolle |
| entweder selbst oder, wenn eine Prozedur das vorschreibt, über den | entweder selbst oder, wenn eine Prozedur das vorschreibt, über den |
| Bauherrn, den Eigentümer oder den Betreiber des Gebäudes bei der | Bauherrn, den Eigentümer oder den Betreiber des Gebäudes bei der |
| Hilfeleistungszone ein. | Hilfeleistungszone ein. |
| § 4 - Der Bauherr, der Eigentümer beziehungsweise der Betreiber des | § 4 - Der Bauherr, der Eigentümer beziehungsweise der Betreiber des |
| Gebäudes stellt die notwendigen Aktenstücke auf die von der | Gebäudes stellt die notwendigen Aktenstücke auf die von der |
| Hilfeleistungszone festgelegte oder in den Vorschriften vorgesehene | Hilfeleistungszone festgelegte oder in den Vorschriften vorgesehene |
| Weise zur Verfügung. Der Antragsteller präzisiert, in welchem Rahmen | Weise zur Verfügung. Der Antragsteller präzisiert, in welchem Rahmen |
| und zu welchem Zweck die Kontrolle beantragt wird. Derjenige, der den | und zu welchem Zweck die Kontrolle beantragt wird. Derjenige, der den |
| Brandschutzbericht erstellt, berücksichtigt den Rahmen, in dem und den | Brandschutzbericht erstellt, berücksichtigt den Rahmen, in dem und den |
| Zweck, zu dem der Brandschutzbericht beantragt worden ist, und stimmt | Zweck, zu dem der Brandschutzbericht beantragt worden ist, und stimmt |
| seine Schlussfolgerung darauf ab. | seine Schlussfolgerung darauf ab. |
| § 5 - Nach erfolgter Kontrolle einer Akte und/oder in einem Bau oder | § 5 - Nach erfolgter Kontrolle einer Akte und/oder in einem Bau oder |
| an einer Stätte erstellt das Zonenmitglied, das die von Uns | an einer Stätte erstellt das Zonenmitglied, das die von Uns |
| festgelegte Ausbildung in Sachen Brandschutz erfolgreich absolviert | festgelegte Ausbildung in Sachen Brandschutz erfolgreich absolviert |
| hat, den Brandschutzbericht. Dieser Bericht wird vom Berichterstatter | hat, den Brandschutzbericht. Dieser Bericht wird vom Berichterstatter |
| und von dem Zonenkommandanten oder seinem Beauftragten unterzeichnet. | und von dem Zonenkommandanten oder seinem Beauftragten unterzeichnet. |
| Art. 6 - Jeder Betreiber eines Gebäudes und jeder Eigentümer eines | Art. 6 - Jeder Betreiber eines Gebäudes und jeder Eigentümer eines |
| Gebäudes, mit Ausnahme der Wohnungen, bietet der Hilfeleistungszone | Gebäudes, mit Ausnahme der Wohnungen, bietet der Hilfeleistungszone |
| die für die Erstellung eines im Voraus erstellten Einsatzplans nötige | die für die Erstellung eines im Voraus erstellten Einsatzplans nötige |
| Zusammenarbeit. Sie teilen jede Information mit, die für die | Zusammenarbeit. Sie teilen jede Information mit, die für die |
| Aktualisierung des im Voraus erstellen Einsatzplans notwendig ist. | Aktualisierung des im Voraus erstellen Einsatzplans notwendig ist. |
| Art. 7 - § 1 - Die Hilfeleistungszone kann für die Ausführung eines | Art. 7 - § 1 - Die Hilfeleistungszone kann für die Ausführung eines |
| Auftrags in Sachen Brandschutz auf die Unterstützung einer anderen | Auftrags in Sachen Brandschutz auf die Unterstützung einer anderen |
| Hilfeleistungszone, einer anderen Einrichtung oder eines anderen | Hilfeleistungszone, einer anderen Einrichtung oder eines anderen |
| öffentlichen Dienstes zurückgreifen. Der Antrag auf Unterstützung kann | öffentlichen Dienstes zurückgreifen. Der Antrag auf Unterstützung kann |
| nur gestellt werden, wenn die Hilfeleistungszone nicht über eine | nur gestellt werden, wenn die Hilfeleistungszone nicht über eine |
| spezifische Kompetenz verfügt oder wenn dies sich aus den Vorschriften | spezifische Kompetenz verfügt oder wenn dies sich aus den Vorschriften |
| ergibt. | ergibt. |
| § 2 - Die Hilfeleistungszone bleibt verantwortlich für die dem | § 2 - Die Hilfeleistungszone bleibt verantwortlich für die dem |
| Antragsteller abgegebenen und die von ihr erstellten oder validierten | Antragsteller abgegebenen und die von ihr erstellten oder validierten |
| Stellungnahmen, außer wenn die Erstellung der Stellungnahme aufgrund | Stellungnahmen, außer wenn die Erstellung der Stellungnahme aufgrund |
| spezifischer Vorschriften einem spezifischen Organ oder einem | spezifischer Vorschriften einem spezifischen Organ oder einem |
| spezifischen öffentlichen Dienst zugewiesen worden ist. | spezifischen öffentlichen Dienst zugewiesen worden ist. |
| Art. 8 - § 1 - Der Aktenverwalter ist verpflichtet, den | Art. 8 - § 1 - Der Aktenverwalter ist verpflichtet, den |
| Zonenkommandanten oder seinen Beauftragten zu benachrichtigen, wenn er | Zonenkommandanten oder seinen Beauftragten zu benachrichtigen, wenn er |
| persönliche Interessen in einer Akte hat. | persönliche Interessen in einer Akte hat. |
| § 2 - Hat der Zonenkommandant oder sein Beauftragter persönliche | § 2 - Hat der Zonenkommandant oder sein Beauftragter persönliche |
| Interessen in einer Akte, lässt er den Brandschutzbericht von einem | Interessen in einer Akte, lässt er den Brandschutzbericht von einem |
| anderen Offizier der Zone gegenzeichnen. | anderen Offizier der Zone gegenzeichnen. |
| Art. 9 - Der Minister des Innern kann die Muster für den | Art. 9 - Der Minister des Innern kann die Muster für den |
| Brandschutzbericht festlegen. | Brandschutzbericht festlegen. |
| Art. 10 - § 1 - Unter den Begriffen "Zone" oder "Hilfeleistungszone" | Art. 10 - § 1 - Unter den Begriffen "Zone" oder "Hilfeleistungszone" |
| versteht man in vorliegendem Erlass auch den Feuerwehrdienst und | versteht man in vorliegendem Erlass auch den Feuerwehrdienst und |
| Dienst für dringende medizinische Hilfe der Region Brüssel-Hauptstadt. | Dienst für dringende medizinische Hilfe der Region Brüssel-Hauptstadt. |
| § 2 - Unter dem Begriff "Zonenkommandant" versteht man im vorliegenden | § 2 - Unter dem Begriff "Zonenkommandant" versteht man im vorliegenden |
| Erlass auch den Dienstleiter des Feuerwehrdienstes und Dienstes für | Erlass auch den Dienstleiter des Feuerwehrdienstes und Dienstes für |
| dringende medizinische Hilfe der Region Brüssel-Hauptstadt. | dringende medizinische Hilfe der Region Brüssel-Hauptstadt. |
| Art. 11 - Artikel 177 des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die zivile | Art. 11 - Artikel 177 des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die zivile |
| Sicherheit tritt an demselben Datum wie dem Datum des Inkrafttretens | Sicherheit tritt an demselben Datum wie dem Datum des Inkrafttretens |
| des vorliegenden Erlasses in Kraft. | des vorliegenden Erlasses in Kraft. |
| Art. 12 - Die Artikel 22 und 22bis des Königlichen Erlasses vom 8. | Art. 12 - Die Artikel 22 und 22bis des Königlichen Erlasses vom 8. |
| November 1967 zur Organisation der kommunalen und regionalen | November 1967 zur Organisation der kommunalen und regionalen |
| Feuerwehrdienste und zur Koordinierung der Hilfeleistung bei Brand in | Feuerwehrdienste und zur Koordinierung der Hilfeleistung bei Brand in |
| Friedenszeiten werden aufgehoben. | Friedenszeiten werden aufgehoben. |
| Art. 13 - Vorliegender Erlass tritt am 1. Januar 2015 in Kraft. | Art. 13 - Vorliegender Erlass tritt am 1. Januar 2015 in Kraft. |
| In Abweichung von Absatz 1 tritt vorliegender Erlass für die in | In Abweichung von Absatz 1 tritt vorliegender Erlass für die in |
| Artikel 220 § 1 Absatz 2 des Gesetzes vom 15. Mai 2007 erwähnten | Artikel 220 § 1 Absatz 2 des Gesetzes vom 15. Mai 2007 erwähnten |
| vorläufigen Zonen an dem vom Rat bestimmten Datum, an dem die | vorläufigen Zonen an dem vom Rat bestimmten Datum, an dem die |
| Feuerwehrdienste in die Zone integriert werden, und spätestens am 1. | Feuerwehrdienste in die Zone integriert werden, und spätestens am 1. |
| Januar 2016 in Kraft. | Januar 2016 in Kraft. |
| Art. 14 - Der für Inneres zuständige Minister ist mit der Ausführung | Art. 14 - Der für Inneres zuständige Minister ist mit der Ausführung |
| des vorliegenden Erlasses beauftragt. | des vorliegenden Erlasses beauftragt. |
| Gegeben zu Brüssel, den 19. Dezember 2014 | Gegeben zu Brüssel, den 19. Dezember 2014 |
| PHILIPPE | PHILIPPE |
| Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
| Der Minister des Innern | Der Minister des Innern |
| J. JAMBON | J. JAMBON |